7. Kapitel.

Die inneren Zustände. Die deutsche Kolonisation.

Für die Zeit der Teilfürstentümer fließen die Angaben, aus denen

sich ein Bild der inneren Zustände des Landes konstruieren läßt,

reichlicher.

Treffend ist dieses Zeitalter als die „Epoche der Organisation des

Volkskörpers auf Grund von _Sonderprivilegien_” bezeichnet worden.

Wer zur Großfürstenwürde gelangen wollte, mußte sich einen Anhang

beim Adel und bei der Geistlichkeit sichern, indem er nach dem Bedarf

des Augenblickes jedem Anhänger ein Privileg verlieh, das dieser

forderte. Privilegien für den _ganzen_ Adel, für _sämtliche_ Klöster

usw., also Standesprivilegien ergaben sich folgerichtig, nachdem man

mit den Sonderprivilegien begonnen hatte.

Die _Ämter_ vermehrten sich entsprechend der Zahl der

Teilfürstentümer, da jeder Teilfürst seinen eigenen Wojewoden usw.

haben wollte und wohl auch mußte. Bei der Wiedervereinigung mehrerer

Fürstentümer konnten die einzelnen Beamten schon um ihres Einflusses

willen nicht entamtet werden, so daß aus den Hofämtern nach und nach

Landschaftsämter wurden, was sich auch im Titel ausprägte (z. B.

anfangs Wojewode Leszeks, Kasimirs, später Wojewode von Krakau, von

Kalisch). Diese Stabilisierung der Ämter und die damit verbundene

Unabhängigmachung ihrer Inhaber mußte dazu führen, daß die Fürsten

eine neue Organisation von abhängigen Beamten suchten. Sie fanden

diese in den durch die Přemisliden nach Polen gebrachten _Starosten_.

-- Es ist klar, daß mit der vergrößerten Zahl der fürstlichen

Hofhaltungen und der Ämter auch die _Lasten_ stiegen, zumal Adel und

Geistlichkeit vermittels fürstlicher Privilegien alle Verpflichtungen

mehr und mehr auf die Bauern abzuwälzen wußten. Stieg auf diese Weise

die wirtschaftliche Macht und dementsprechend auch der politische

Einfluß der beiden privilegierten Stände, so war andererseits der

wirtschaftliche Ruin des gemeinen Mannes und dementsprechend die

Schmälerung der fürstlichen Einkünfte die Folge.

Aber der wirtschaftliche Niedergang des Bauerntums zog schließlich

doch einen ganz allgemeinen, auch die Privilegierten nicht

verschonenden Verfall der Landwirtschaft nach sich, da ein verelendetes

Landarbeiterproletariat nicht imstande ist, verbesserte Kulturmethoden

oder neue Zweige des landwirtschaftlichen Betriebes einzuführen. Das

erkannten zuerst die Klöster, vor allem die Zisterzienser, und zwar

naturgemäß zunächst in Schlesien, dem entwickeltsten Teile Polens.

Dort lassen sich schon um 1140 flämische und niederdeutsche Dörfer des

Augustinerklosters Gorkau am Zobten nachweisen. 1210 übergab Władysław

Odonicz dem Zisterzienserkloster zu Pforta ausgedehnte Ländereien im

Burgbezirk von Priment (Kreis Wollstein) zur Besetzung mit deutschen

Bauern, und damit nimmt die _deutsche Kolonisation_ des engeren Polens

ihren Anfang, eine Maßnahme, die für das ganze 13. und 14. Jahrhundert

von weittragender Bedeutung wurde.

Die Fürsten, auf die Hebung ihrer sinkenden Einnahmen bedacht, folgten

bald dem Beispiel der Klöster, und die anderen Grundbesitzer blieben

nicht zurück. Die Verödung weiter Landstriche durch die Tatareneinfälle

diente ebenfalls als Antrieb zur Kolonisation.

Es ist klar, daß deutsche Siedler nicht ins Land gekommen wären,

wenn sie dieselbe rechtliche oder vielmehr rechtlose Stellung

hätten einnehmen sollen, wie die polnischen Bauern. Demgemäß

wurde ihnen eine weitgehende Selbstverwaltung zugesichert. Der

Grundherr setzte sich gewöhnlich mit einem Unternehmer (Lokator)

in Verbindung, der ihm auf Grund eines Lokationsprivilegs, das die

Ansiedelungsbedingungen festsetzte, die gewünschte Anzahl Kolonisten

zuführte. Dafür erhielt er im allgemeinen 2-3 Hufen Landes, Befreiung

vom Grundzins, 1/6 vom Zins der Ansiedler und häufig noch andere

Bezüge, außerdem aber das Schultheißamt erb- und eigentümlich.

Gemeinsam mit sieben Schöffen übte er die niedere Gerichtsbarkeit

nach deutschem Recht aus. Nur dreimal jährlich hielt der Grundherr

die großen Gerichtstage ab. Während in den slawischen Dörfern die

Wirtschaftseinheit 60 oder gar 90 Morgen betragen zu haben scheint,

erhielten die deutschen Ansiedler nur eine Hufe Landes, und zwar

in Schlesien und Kleinpolen flämische und fränkische Hufen, in

Großpolen, Kujawien und Masowien die um die Hälfte kleinere kulmische

Hufe (zu 30 Morgen). Aber trotz dieser bedeutend geringeren Größe

war der Ertrag infolge der Anwendung eiserner Pflüge an Stelle der

hölzernen, infolge der Einführung der Dreifelderwirtschaft und

rationeller Bewirtschaftungsmethoden bedeutend höher als in den

polnischen Dörfern. Die Ansiedelung erfolgte sehr oft im Walde,

seltener, namentlich in ausgestorbenen Ortschaften, auf Land, das

bereits unter dem Pfluge gewesen war. Diese letzteren sind noch

heute an der Form des alten slawischen Rund- oder Haufendorfes

erkennbar, während die neuen Ansiedelungen Gehöft neben Gehöft als

Reihendorf die Dorfstraße entlang liegen, mit den Äckern in langen

Streifen hinter dem Hof. Die Lasten an den Grundherrn wurden im

Gründungsprivileg genau begrenzt: gewöhnlich 12 Groschen jährlicher

Abgabe von der kulmischen, 16 oder 18 Groschen von der fränkischen

Hufe, ferner zu den hohen Festtagen geringe Naturallieferungen.

Sofern Arbeitsleistungen festgesetzt wurden, so betrugen sie 2-4 Tage

jährlich. Im allgemeinen begnügte sich der Grundherr mit Abgaben,

und nur wenn bei der Aufmessung des Landes „Überschar” blieb, kamen

jene Spanndienste in Betracht.

Die Einwanderung war sehr stark: allein im Gebiet der jetzigen Provinz

Posen kann man noch heute für das 13. Jahrhundert 106, für das 14.

Jahrhundert 149 deutsche Dorfgründungen nachweisen. Trotzdem deckte

sie den Bedarf nicht, und so wurden allmählich auch polnische Bauern

nach „deutschem Recht” angesiedelt, was zugleich eine Ansiedelung nach

deutscher Wirtschaftsweise bedeutete. So trat nach und nach wieder eine

gewisse wirtschaftliche und rechtliche Hebung des Bauernstandes ein,

ein Prozeß, der dann durch Kasimir den Großen seine Krönung, allerdings

auch seinen Abschluß fand.

Eine Wirkung der deutschen Kolonisation, die man nicht übersehen

darf, ist die Beförderung der Geldwirtschaft in Polen an Stelle der

bisherigen Naturalwirtschaft, hervorgerufen durch die Einschränkung

der Naturalleistungen. Mit dem Rückgang der Naturalleistungen mußte

naturnotwendig ein Bedürfnis nach gesteigertem Güteraustausch

entstehen. So war die Vorbedingung zum Aufblühen _der Städte_

geschaffen. Tatsächlich finden wir denn auch im 13. und im 14.

Jahrhundert eine Vermehrung der Städte, die schnell eine bedeutende

Stellung einnahmen. Eine organische Entwicklung des Städtewesens kennt

Polen nicht. Die Städte wurden vielmehr als fertige Organismen vom

deutschen Nachbar übernommen, wie sie auch mit Deutschen besiedelt

wurden. Ebenso wie die Dörfer erhielten sie deutsches Recht, und zwar

Magdeburger Recht, entweder direkt oder in der in Neumarkt in Schlesien

bzw. in Kulm gehandhabten Form. (Diese beiden Vermittelungsstellen

sind charakteristisch für die Stellung Schlesiens und des Ordenslandes

im Germanisationsprozess!) Die ältesten Städte sind königliche

Gründungen. Geistlichkeit und Adel folgten erst später.

Der Gründungsvorgang entspricht dem für die Dörfer geschilderten.

Der Lokator wurde zum Vogt (analog der im 13. Jahrhundert auch in

Deutschland meist noch herrschenden frühen Städteordnung); er erhielt

mehrere Hofstellen lastenfrei überwiesen, dazu einen Prozentsatz der

Abgaben. Das Amt war erblich. Die übrigen Bürger erhielten nur _eine_

Hofstelle ($area$), von verschiedener Größe, in Krakau z. B. 36 Ellen

breit und 72 Ellen tief. In den kleinen Landstädten wurde außerdem

den Bürgern oder wenigstens einem Teil auch Ackerland gegeben. Ihre

einzige Verpflichtung gegenüber dem Grundherrn bestand in der Zahlung

des $census terrestris$. Im übrigen sind sie vollständig frei, doch

ist die ständische Gliederung der deutschen Städte von vornherein

zu erkennen. (Das deutsche Zunftwesen hat sogar die Polonisierung

überdauert.)

Die Gerichtsbarkeit wurde ausgeübt durch einen Gerichtshof, bestehend

aus dem Vogt und gewöhnlich sieben Schöffen, die alljährlich gewählt

wurden. Die Städte hatten auch die hohe Gerichtsbarkeit. Die Berufung

ging anfangs stets, später meist an den Fürsten. In wichtigen

Angelegenheiten aber wandte man sich an die Mutterstadt um ein Urteil

oder um Rechtsbelehrung. Auf diese Weise blieb der Zusammenhang mit

den deutschen Städten und der deutschen Rechtsentwicklung gewahrt.

Für die Verwaltung stand wahrscheinlich von vornherein dem Vogt ein

von der Gemeinde gewählter Rat von vier bis acht Ratsherren zur

Seite. Auch der Rat wurde meist jährlich neu gewählt. In einigen

Städten lag die Ernennung auch in den Händen des Stadtherrn. (Das

Bürgermeisteramt, das mit der wachsenden Macht des Rates ganz wie in

Deutschland die Stellung des Vogtes vollständig änderte, ist erst im

14. Jahrhundert erkennbar.)

Charakteristisch für die deutschen Städte ist die Anlage: ein

viereckiger Marktplatz, von dessen Ecken parallele Straßen nach

den Stadttoren führen. In der heutigen Provinz Posen lassen sich

für das 13. Jahrhundert 29, für das 14. Jahrhundert 48 deutsche

Städte nachweisen. Bei den wenigen schon bestehenden polnischen

Städten wurden deutsche Neustädte angelegt, die deutsches Recht

erhielten, während die alten Städte bei ihrer bisherigen

Verfassung bleiben mußten. So entstanden die deutschen Städte

Breslau (1241-61), Posen (1253), Liegnitz (1255), Sandomir (1255),

Krakau (1259), Gnesen (1282), Kalisch (1282), Wieliczka (1290),

Łęczyca (1292), Lublin (1317).

Deutsche Sprache und Kultur verbreiteten sich damals überaus rasch in

Polen. Die meisten Piasten waren deutschfreundlich gesinnt; einzelne,

nicht nur die schlesischen, konnten überhaupt nicht Polnisch

sprechen. Mancher verdankte seine Herrschaft seinem guten Verhältnis

zu seinen deutschen Städten. Die schlesischen Piasten konnten sich

nur deshalb einige Zeit auf dem Großfürstenthron behaupten, weil

alles, was deutsch hieß, zu ihnen hielt. Die dreifache Einwirkung

durch das Reich, durch den Orden und durch die Deutschen im Lande

hätte bei einer ungestörten Entwicklung der Dinge ganz Polen mit

Sicherheit dem Beispiel Schlesiens folgen lassen.

Drittes Buch.

Der Sieg des Adels.

Polnische Geschichte · 第 13 / 31 题