Die inneren Zustände. Die deutsche Kolonisation.
Für die Zeit der Teilfürstentümer fließen die Angaben, aus denen
sich ein Bild der inneren Zustände des Landes konstruieren läßt,
reichlicher.
Treffend ist dieses Zeitalter als die „Epoche der Organisation des
Volkskörpers auf Grund von _Sonderprivilegien_” bezeichnet worden.
Wer zur Großfürstenwürde gelangen wollte, mußte sich einen Anhang
beim Adel und bei der Geistlichkeit sichern, indem er nach dem Bedarf
des Augenblickes jedem Anhänger ein Privileg verlieh, das dieser
forderte. Privilegien für den _ganzen_ Adel, für _sämtliche_ Klöster
usw., also Standesprivilegien ergaben sich folgerichtig, nachdem man
mit den Sonderprivilegien begonnen hatte.
Die _Ämter_ vermehrten sich entsprechend der Zahl der
Teilfürstentümer, da jeder Teilfürst seinen eigenen Wojewoden usw.
haben wollte und wohl auch mußte. Bei der Wiedervereinigung mehrerer
Fürstentümer konnten die einzelnen Beamten schon um ihres Einflusses
willen nicht entamtet werden, so daß aus den Hofämtern nach und nach
Landschaftsämter wurden, was sich auch im Titel ausprägte (z. B.
anfangs Wojewode Leszeks, Kasimirs, später Wojewode von Krakau, von
Kalisch). Diese Stabilisierung der Ämter und die damit verbundene
Unabhängigmachung ihrer Inhaber mußte dazu führen, daß die Fürsten
eine neue Organisation von abhängigen Beamten suchten. Sie fanden
diese in den durch die Přemisliden nach Polen gebrachten _Starosten_.
-- Es ist klar, daß mit der vergrößerten Zahl der fürstlichen
Hofhaltungen und der Ämter auch die _Lasten_ stiegen, zumal Adel und
Geistlichkeit vermittels fürstlicher Privilegien alle Verpflichtungen
mehr und mehr auf die Bauern abzuwälzen wußten. Stieg auf diese Weise
die wirtschaftliche Macht und dementsprechend auch der politische
Einfluß der beiden privilegierten Stände, so war andererseits der
wirtschaftliche Ruin des gemeinen Mannes und dementsprechend die
Schmälerung der fürstlichen Einkünfte die Folge.
Aber der wirtschaftliche Niedergang des Bauerntums zog schließlich
doch einen ganz allgemeinen, auch die Privilegierten nicht
verschonenden Verfall der Landwirtschaft nach sich, da ein verelendetes
Landarbeiterproletariat nicht imstande ist, verbesserte Kulturmethoden
oder neue Zweige des landwirtschaftlichen Betriebes einzuführen. Das
erkannten zuerst die Klöster, vor allem die Zisterzienser, und zwar
naturgemäß zunächst in Schlesien, dem entwickeltsten Teile Polens.
Dort lassen sich schon um 1140 flämische und niederdeutsche Dörfer des
Augustinerklosters Gorkau am Zobten nachweisen. 1210 übergab Władysław
Odonicz dem Zisterzienserkloster zu Pforta ausgedehnte Ländereien im
Burgbezirk von Priment (Kreis Wollstein) zur Besetzung mit deutschen
Bauern, und damit nimmt die _deutsche Kolonisation_ des engeren Polens
ihren Anfang, eine Maßnahme, die für das ganze 13. und 14. Jahrhundert
von weittragender Bedeutung wurde.
Die Fürsten, auf die Hebung ihrer sinkenden Einnahmen bedacht, folgten
bald dem Beispiel der Klöster, und die anderen Grundbesitzer blieben
nicht zurück. Die Verödung weiter Landstriche durch die Tatareneinfälle
diente ebenfalls als Antrieb zur Kolonisation.
Es ist klar, daß deutsche Siedler nicht ins Land gekommen wären,
wenn sie dieselbe rechtliche oder vielmehr rechtlose Stellung
hätten einnehmen sollen, wie die polnischen Bauern. Demgemäß
wurde ihnen eine weitgehende Selbstverwaltung zugesichert. Der
Grundherr setzte sich gewöhnlich mit einem Unternehmer (Lokator)
in Verbindung, der ihm auf Grund eines Lokationsprivilegs, das die
Ansiedelungsbedingungen festsetzte, die gewünschte Anzahl Kolonisten
zuführte. Dafür erhielt er im allgemeinen 2-3 Hufen Landes, Befreiung
vom Grundzins, 1/6 vom Zins der Ansiedler und häufig noch andere
Bezüge, außerdem aber das Schultheißamt erb- und eigentümlich.
Gemeinsam mit sieben Schöffen übte er die niedere Gerichtsbarkeit
nach deutschem Recht aus. Nur dreimal jährlich hielt der Grundherr
die großen Gerichtstage ab. Während in den slawischen Dörfern die
Wirtschaftseinheit 60 oder gar 90 Morgen betragen zu haben scheint,
erhielten die deutschen Ansiedler nur eine Hufe Landes, und zwar
in Schlesien und Kleinpolen flämische und fränkische Hufen, in
Großpolen, Kujawien und Masowien die um die Hälfte kleinere kulmische
Hufe (zu 30 Morgen). Aber trotz dieser bedeutend geringeren Größe
war der Ertrag infolge der Anwendung eiserner Pflüge an Stelle der
hölzernen, infolge der Einführung der Dreifelderwirtschaft und
rationeller Bewirtschaftungsmethoden bedeutend höher als in den
polnischen Dörfern. Die Ansiedelung erfolgte sehr oft im Walde,
seltener, namentlich in ausgestorbenen Ortschaften, auf Land, das
bereits unter dem Pfluge gewesen war. Diese letzteren sind noch
heute an der Form des alten slawischen Rund- oder Haufendorfes
erkennbar, während die neuen Ansiedelungen Gehöft neben Gehöft als
Reihendorf die Dorfstraße entlang liegen, mit den Äckern in langen
Streifen hinter dem Hof. Die Lasten an den Grundherrn wurden im
Gründungsprivileg genau begrenzt: gewöhnlich 12 Groschen jährlicher
Abgabe von der kulmischen, 16 oder 18 Groschen von der fränkischen
Hufe, ferner zu den hohen Festtagen geringe Naturallieferungen.
Sofern Arbeitsleistungen festgesetzt wurden, so betrugen sie 2-4 Tage
jährlich. Im allgemeinen begnügte sich der Grundherr mit Abgaben,
und nur wenn bei der Aufmessung des Landes „Überschar” blieb, kamen
jene Spanndienste in Betracht.
Die Einwanderung war sehr stark: allein im Gebiet der jetzigen Provinz
Posen kann man noch heute für das 13. Jahrhundert 106, für das 14.
Jahrhundert 149 deutsche Dorfgründungen nachweisen. Trotzdem deckte
sie den Bedarf nicht, und so wurden allmählich auch polnische Bauern
nach „deutschem Recht” angesiedelt, was zugleich eine Ansiedelung nach
deutscher Wirtschaftsweise bedeutete. So trat nach und nach wieder eine
gewisse wirtschaftliche und rechtliche Hebung des Bauernstandes ein,
ein Prozeß, der dann durch Kasimir den Großen seine Krönung, allerdings
auch seinen Abschluß fand.
Eine Wirkung der deutschen Kolonisation, die man nicht übersehen
darf, ist die Beförderung der Geldwirtschaft in Polen an Stelle der
bisherigen Naturalwirtschaft, hervorgerufen durch die Einschränkung
der Naturalleistungen. Mit dem Rückgang der Naturalleistungen mußte
naturnotwendig ein Bedürfnis nach gesteigertem Güteraustausch
entstehen. So war die Vorbedingung zum Aufblühen _der Städte_
geschaffen. Tatsächlich finden wir denn auch im 13. und im 14.
Jahrhundert eine Vermehrung der Städte, die schnell eine bedeutende
Stellung einnahmen. Eine organische Entwicklung des Städtewesens kennt
Polen nicht. Die Städte wurden vielmehr als fertige Organismen vom
deutschen Nachbar übernommen, wie sie auch mit Deutschen besiedelt
wurden. Ebenso wie die Dörfer erhielten sie deutsches Recht, und zwar
Magdeburger Recht, entweder direkt oder in der in Neumarkt in Schlesien
bzw. in Kulm gehandhabten Form. (Diese beiden Vermittelungsstellen
sind charakteristisch für die Stellung Schlesiens und des Ordenslandes
im Germanisationsprozess!) Die ältesten Städte sind königliche
Gründungen. Geistlichkeit und Adel folgten erst später.
Der Gründungsvorgang entspricht dem für die Dörfer geschilderten.
Der Lokator wurde zum Vogt (analog der im 13. Jahrhundert auch in
Deutschland meist noch herrschenden frühen Städteordnung); er erhielt
mehrere Hofstellen lastenfrei überwiesen, dazu einen Prozentsatz der
Abgaben. Das Amt war erblich. Die übrigen Bürger erhielten nur _eine_
Hofstelle ($area$), von verschiedener Größe, in Krakau z. B. 36 Ellen
breit und 72 Ellen tief. In den kleinen Landstädten wurde außerdem
den Bürgern oder wenigstens einem Teil auch Ackerland gegeben. Ihre
einzige Verpflichtung gegenüber dem Grundherrn bestand in der Zahlung
des $census terrestris$. Im übrigen sind sie vollständig frei, doch
ist die ständische Gliederung der deutschen Städte von vornherein
zu erkennen. (Das deutsche Zunftwesen hat sogar die Polonisierung
überdauert.)
Die Gerichtsbarkeit wurde ausgeübt durch einen Gerichtshof, bestehend
aus dem Vogt und gewöhnlich sieben Schöffen, die alljährlich gewählt
wurden. Die Städte hatten auch die hohe Gerichtsbarkeit. Die Berufung
ging anfangs stets, später meist an den Fürsten. In wichtigen
Angelegenheiten aber wandte man sich an die Mutterstadt um ein Urteil
oder um Rechtsbelehrung. Auf diese Weise blieb der Zusammenhang mit
den deutschen Städten und der deutschen Rechtsentwicklung gewahrt.
Für die Verwaltung stand wahrscheinlich von vornherein dem Vogt ein
von der Gemeinde gewählter Rat von vier bis acht Ratsherren zur
Seite. Auch der Rat wurde meist jährlich neu gewählt. In einigen
Städten lag die Ernennung auch in den Händen des Stadtherrn. (Das
Bürgermeisteramt, das mit der wachsenden Macht des Rates ganz wie in
Deutschland die Stellung des Vogtes vollständig änderte, ist erst im
14. Jahrhundert erkennbar.)
Charakteristisch für die deutschen Städte ist die Anlage: ein
viereckiger Marktplatz, von dessen Ecken parallele Straßen nach
den Stadttoren führen. In der heutigen Provinz Posen lassen sich
für das 13. Jahrhundert 29, für das 14. Jahrhundert 48 deutsche
Städte nachweisen. Bei den wenigen schon bestehenden polnischen
Städten wurden deutsche Neustädte angelegt, die deutsches Recht
erhielten, während die alten Städte bei ihrer bisherigen
Verfassung bleiben mußten. So entstanden die deutschen Städte
Breslau (1241-61), Posen (1253), Liegnitz (1255), Sandomir (1255),
Krakau (1259), Gnesen (1282), Kalisch (1282), Wieliczka (1290),
Łęczyca (1292), Lublin (1317).
Deutsche Sprache und Kultur verbreiteten sich damals überaus rasch in
Polen. Die meisten Piasten waren deutschfreundlich gesinnt; einzelne,
nicht nur die schlesischen, konnten überhaupt nicht Polnisch
sprechen. Mancher verdankte seine Herrschaft seinem guten Verhältnis
zu seinen deutschen Städten. Die schlesischen Piasten konnten sich
nur deshalb einige Zeit auf dem Großfürstenthron behaupten, weil
alles, was deutsch hieß, zu ihnen hielt. Die dreifache Einwirkung
durch das Reich, durch den Orden und durch die Deutschen im Lande
hätte bei einer ungestörten Entwicklung der Dinge ganz Polen mit
Sicherheit dem Beispiel Schlesiens folgen lassen.
Drittes Buch.
Der Sieg des Adels.