ACHTUNDZWANZIGSTES KAPITEL.

Schluss.

Hat unsere Darstellung geleistet, was ihre Aufgabe war, so dürfen wir

hoffen, dem Leser das Wesentliche des Hexenprozesses nicht nur in seiner

äusseren Erscheinung, sondern auch in seiner Entwicklung und seinen Gründen

begreifbar vorgeführt zu haben. Unser Hauptaugenmerk war, um es wiederholt

auszusprechen, dem modernen Hexenwesen, wie es vom Mittelalter auf die neue

Zeit vererbt wurde, zugewendet, und unser Rückgreifen in das Alterthum

bestimmte sich vorzugsweise nach dem näheren oder entfernteren Grade der

Verwandtschaft, in welchem sich die einzelnen Elemente, wie die ganze

Auffassungsweise zu demselben ankündigen. Auf eine vollständige Darstellung

der antiken Zauberei hat daher diese Schrift keinen Anspruch.

Wir haben die neuere Zauberei in fast allen Ländern der Christenheit in

einer Gleichförmigkeit auftreten sehen, die sich bis auf die

überraschendsten Einzelheiten erstreckt. Sie hat fast nirgends nationale

Hauptunterschiede, ihr Charakter ist ein universeller. Was aber hat diese

Uebereinstimmung vermittelt? Dass die allgemeine psychologische Disposition

des Menschen zum Glauben an die Wirkung höherer Mächte hierauf nicht

ausreichende Antwort gebe, ist an sich klar; denn wo liegt die

psychologische Nothwendigkeit, dass der Zauberglaube überall nur in

diesen, zum Theil so höchst bizarren Formen sich habe entwickeln müssen? Es

muss also ein historischer Grund aufgesucht werden. Dieser aber wird nicht

weniger universell sein dürfen, als die Wirkung. Er liegt weder in der

deutschen, noch in der nordischen Mythologie, weder in der Vergangenheit

der Celten, noch in der Vorzeit der Slaven oder Muhammedaner. Alle diese

Völker haben ohne Zweifel ursprünglich ihren nationalen Zauberglauben

gehabt, der sich mit dem späteren allgemeinen verwebte und darin

verschwamm; ihr Glaube hat weder innerhalb der eigenen Landesgrenzen die

nationale Grundform bewahrt, noch die Vorstellungen der übrigen Völker zu

normiren vermocht. Ja, dieser Glaube der einzelnen Nationen ist in seiner

Urgestalt oft schwer zu erkennen, oder gänzlich zweifelhaft, weil der

Forscher theils aus späteren, möglicherweise schon modificirten

Erscheinungen rückwärts schliessen, theils zu schriftlichen Quellen seine

Zuflucht nehmen muss, bei welchen aussernationale Einflüsse theils zu

vermuthen stehen, theils wirklich erwiesen sind. So möchte Burkhard von

Worms für die deutsche, Saxo Grammaticus für die nordische Mythologie mit

grosser Vorsicht zu gebrauchen sein.

Von universeller Bedeutung, wie für Wissenschaft und Kunst, ist das

römisch-griechische Alterthum auch für den Aberglauben der Völker geworden;

nur trat hier noch ein Zweites hinzu, das Orientalisch-Christliche. Jenes

lieferte im Wesentlichen das Material, dieses die Auffassungsweise. Bei den

Kirchenvätern vermählte sich das Römer- und Griechenthum mit dem Dämonismus

des Morgenlands. Wohin durch den römischen Eroberer oder den wandernden

Germanen der römische Aberglaube nicht verschleppt worden war, dahin

brachte ihn der römische Kirchenlehrer und Heidenbekehrer, sei's durch die

Polemik dagegen, -- denn er setzte die Gegenstände desselben überall

voraus, -- oder durch die Praxis. Mit dem Christenthum kamen lateinische

Sprache und Literatur, Dämonologie, befangene aber auf den Bildungsgang

Einfluss übende Priester zu Celten, Germanen und Slaven. Was den Nationen

eigenthümlich gewesen sein mochte, assimilirte sich im Laufe der Zeit den

ihnen zugetragenen mächtigeren Elementen. Wunder- und Teufelsglaube

verschlang die in einigen Jahrhunderten des Mittelalters hervorkeimende

hellere Ansicht. Selbst das zeitweise erfreuliche Anstreben zur

Naturforschung ward unter diesen Gesichtspunkt gebracht. Die Dienerin

hierarchischer Zwecke, die Inquisition, um Popularität und Einkommen

verlegen, sah sich um nach einem Musterbilde aller Scheusslichkeit, die sie

ihren Opfern leihen könnte, und unter ihren Händen bildete sich aus lauter

bekannten Stoffen das Verbrechen der Hexerei. Den Teufel in der Gestalt,

wie sie ihn ausgebildet vorfand, in die Mitte stellend, eignete sie ihm auf

der einen Seite die traditionellen, mit jedem Jahrhundert gestiegenen

Ketzergreuel der christlichen Kirchengeschichte, auf der anderen aber die

Leib und Gut verletzenden, vom alten Gesetz verpönten Malefizien des

römischen Heidenthums, sammt allem aus den Dichtern bekannten Zauberspuk

desselben zu. Diess alles verband sich zur Hexerei als einem Ganzen,

während die frühere Zeit nur einzelne durch Zauberei verübte Künste oder

Verbrechen gekannt hatte. Eine blutige Praxis lieferte so schlagende und

zahlreiche Beweise zu der dämonischen Theorie, die man überdiess der Bibel

und dem römischen Rechte anzupassen wusste, so dass bald jeder Zweifel vor

der dreifachen Macht der Erfahrung, der Auctorität und der Furcht

verstummte und die auf jene Theorie gebauten Prozesse, begünstigt durch die

oben entwickelten Verhältnisse, bis nahe an unsere Zeit heranreichen

konnten. Ohne die römische Literatur, ohne die eben so eigenthümliche, als

weitgreifende Vermittlung der kirchlichen Auffassungsweise, ohne die

mannichfaltigen, stets sich erneuernden Nebeninteressen der an der Ausübung

Betheiligten wäre die Erscheinung jenes überall gleichförmigen, nicht mehr

nationalen, sondern europäischen oder vielmehr christenheitlichen

Aberglaubens eben so unbegreiflich, als sie vollkommen erklärlich wird,

sobald man sie als das Resultat jener vereinigten Potenzen betrachtet. Wir

finden wenigstens in der Hexerei nicht einen einzigen Hauptzug, der nicht

in einer der angedeuteten Beziehungen, oder in allen zusammen aufginge. Es

führt vielmehr überall ein sachlich, örtlich und zeitlich lückenloser Weg

vom Gewordenen zur Quelle zurück.

Allerdings ist es versucht worden, das Hexenwesen der letzten Jahrhunderte

in anderer Weise zu erklären. Einige dieser Versuche wollen das Ganze,

andere nur Einzelheiten erklären; sie wären vielleicht anders gestellt

worden, wenn ihre Urheber nicht zum Theil von irrigen Voraussetzungen in

Bezug auf Umfang, geographische Verbreitung und Bildungsepochen des

Hexenwesens ausgegangen wären.

=Jakob Grimm= hat in der Mythologie mit gewohnter Gelehrsamkeit und

Combinationsgabe eine treffliche Uebersicht des deutschen Hexenwesens und

scharfsinnige Forschungen über viele Einzelheiten desselben gegeben. Er

geht von den unbestreitbaren Sätzen aus, dass die alten Deutschen Zauber

und Zauberer kannten (S. 579), dass das Christenthum den Begriff

zauberübender Weiber als heidnischen vorfand, aber vielfach veränderte

(S. 587). Namentlich rechnet er unter diejenigen Vorstellungen, welche sich

unter den Deutschen =erst nach der Annahme des Christenthums= erzeugten,

den Glauben an die nächtlichen Hexenfahrten und die damit verbundenen

abscheulichen Begehungen (S. 594). Somit fällt das eigentliche Hexenwesen

gar nicht in das Gebiet der deutschen Mythologie, und die Aufgabe des

Mythologen hätte schon mit der Erörterung des =heidnisch=-deutschen

Zauberwesens ihre vollständige Lösung erhalten. Aber über dasselbe ist

wenig zu sagen, und wie Grimm überhaupt seinem Werke die dankenswerthe

Ausdehnung gegeben hat, dass er die Schicksale und Nachwirkungen des

Heidnischen weiter herab verfolgt, so hat er auch hier die einzelnen

Momente des germanischen Heidenthums nachzuweisen gesucht, welche in das

Hexenthum der christlichen Zeit auslaufen oder demselben Anhaltspunkte

geben mochten. Hierbei verkennt er nun keineswegs die Masse des

eingedrungenen Undeutschen, weist vielmehr häufig auf die zahlreichen

Analogien gleichzeitiger Erscheinungen des Auslands und die des klassischen

Alterthums hin; aber im Ganzen spricht er dem germanischen Wesen selbst

immer noch weit mehr Nachwirkungen zu, als wir einräumen zu dürfen glauben.

Dass solche Nachwirkungen, sowohl alter Zaubervorstellungen selbst, als

auch mancher Einrichtungen, die eine spätere Zeit auf Zauberei umdeuten

mochte, =im Allgemeinen möglich seien=, bestreiten wir nicht; aber die von

Grimm angegebenen sind wenigstens in der Ausdehnung, wie sie der verehrte

Forscher nimmt, nicht =wahrscheinlich=. Wir müssen etwas mehr ins Einzelne

gehen.

Grimm glaubt, dass, »bis auf die jüngste Zeit in dem ganzen Hexenwesen =ein

offenbarer Zusammenhang mit den Opfern, Volksversammlungen und der

Geisterwelt der alten Deutschen= zu erkennen sei.« (S. 587.) Um dieses

zuvörderst hinsichtlich der Opfer zu erläutern, verweist er auf jene Stelle

der lex Salica, wo, der gewöhnlichen Erklärung zufolge, von dem Hexenkessel

und dem Kochen der Hexen die Rede ist, erinnert hierauf an die

Heilighaltung des Salzflusses, um welchen sich die Chatten mit den

Hermunduren schlugen, und stellt dann die Vermuthung auf, dass das

Salzbereiten in Kesseln von Priesterinnen als heiliges Geschäft, vielleicht

mit Opfern und Volksversammlungen, betrieben worden sei. An dieses

Salzsieden nun habe sich die spätere Volksansicht von der Hexerei

angeschlossen. »An gewissen Festtagen stellen sich die Hexen in dem

heiligen Wald, auf dem Berge ein, wo das Salz sprudelt, Kochgeräthe, Löffel

und Gabeln mit sich führend; Nachts aber glüht ihre Salzpfanne.« Diesen

Vermuthungen soll zu Statten kommen ein Gedicht aus dem dreizehnten

Jahrhundert, dessen Verfasser ungläubig von den Hexen sagt:

Daz ein wîp ein chalp rite,

Daz wären wunderlîche site,

ode rit ûf einer dehsen,

ode ûf einem hûspesem

=nâch salze ze Halle füere=;

ob des al diu welt swüere,

doch wolde ich sîn nimmer gejehen,

ich enhet ez mit mînen ougen gesehen,

wand =sô würde uns nimmer tiure

daz salz von dem ungehiure=.

Wir möchten hiergegen Folgendes einwenden. Der Hexenkessel der späteren

Zeit ist nicht zu bezweifeln, der in der lex Salica aber ist eben so

problematisch, als die ganze Stelle zur Zeit noch kritisch und exegetisch

im Argen liegt. Das zitirte Gedicht, worin die Hexen nach Salz zu Halle

fahren, enthält unstreitig einen Zug des Volksglaubens, der von Interesse

ist, der aber so vereinzelt dasteht, dass wir ihm in dem gesammten

Hexenwesen nicht weiter begegnet sind. =Vielmehr sind die Hexen sonst

überall dem Salze so abgeneigt, dass es sogar bei ihren Festmahlzeiten

regelmässig fehlen muss.= Ich möchte daher hierin nur eine lokale Beziehung

auf die Heimath des Dichters, deren Aberglauben er bekämpft, erkennen. Wenn

nun die Salzbereitung durch die neueren Hexen im Allgemeinen eben so

entschieden in Abrede gestellt werden muss, als der Salzkessel der alten im

salischen Gesetze zweifelhaft ist, so scheint es, dass sich auch durch die

Annahme des Salzkochens durch altdeutsche Priesterinnen kein Zusammenhang

zwischen alter und neuer Hexerei herstellen lasse.

Weiter ist =Grimm= der Ansicht, »dass Zeit und Ort der Hexenfahrten sich

gar nicht anders erklären lassen, als durch Bezugnahme auf Opfer und

Volksversammlungen. Auf Walpurgis, Johannis und Bartholomäi, wo die Hexen

ihre Hauptfeste feiern, seien auch germanische Opferfeste und Gerichtstage

gewesen. Seine ehrliche Gerichtszeit hätte das Volk nicht den Hexen

eingeräumt, wären diese nicht in althergebrachtem Besitze gewesen.«

(S. 591.) -- Wir haben nirgends eine Spur davon gefunden, dass die

=heidnischen= Germanen Hexenfahrten an diese bestimmten Tage gebunden

hätten; den =christlichen= aber, welche diess thaten, musste eine Beziehung

der Sache auf ihre eigenen Verhältnisse näher liegen, als auf die

heidnische Vergangenheit. Ausser jenen drei Epochen finden sich, wie oben

nachgewiesen ist, auch Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Jakobi. Wir haben

hier, Walpurgis ausgenommen, lauter hohe Kirchenfeste und ausgezeichnete

Heiligentage vor uns; wenn diese das christliche Volk den Hexen liess,

warum nicht noch weit eher seine Gerichtstage, auch ohne althergebrachten

Besitz? Es gehörte gerade zu den Grundvorstellungen von der Hexerei, wie

sie von den Inquisitoren ausgebildet wurde, dass sie gegen das Christenthum

=Opposition= machte und auf Nachäffung und Schändung seiner Feste und

Ceremonien ausging. Nur aus dem angenommenen Grundsatze, dass der Teufel

der Affe Gottes sei, glauben wir die Wahl jener Zeiten für die Hexenfahrten

erklären zu müssen, nicht aus den heidnisch-germanischen Volksgewohnheiten.

Ob das Maireiten überhaupt unter diese letzteren gehöre, scheint noch sehr

zweifelhaft; bei Grimm sind wenigstens keine sehr alten Belege dafür

beigebracht (S. 449, 450). Maifeste im Allgemeinen gab es auch schon im

Alterthum. Ausser den von Grimm hierüber angezogenen Stellen (S. 452)

dürfte hier gelegentlich noch die Majuma zu erwähnen sein (Cod. Justin,

lib. XI. Tit. 45), worin wir nach Suidas v. #Maioumas# eine Art von

Schifferstechen erkennen müssen, und welche mit dem von Olaus Magnus

beschriebenen Mairitte der Schweden wenigstens das gemein hat, dass

kämpfende Jünglinge in beiden das Volk belustigten.

»Noch deutlicher zu, -- fährt Grimm fort, -- trifft die Oertlichkeit. Die

Hexen fahren an =lauter= Plätze, wo vor Alters Gericht gehalten wurde oder

heilige Opfer geschahen. Ihre Versammlung findet Statt auf der =Wiese=, am

=Eichwasen=, =unter der Linde=, unter der =Eiche=, an dem =Birnbaum=, in

den Zweigen des Baums sitzt jener Spielmann, dessen Hülfe sie zum Tanz

bedürfen. Zuweilen tanzen sie auf dem =peinlichen Richtplatz=, unter dem

=Galgenbaum=. Meistens aber werden Berge als Orte ihrer Zusammenkunft

bezeichnet, Hügel (an den drei =Büheln=, an den drei =Köpchen=) oder die

höchsten Punkte der Gegend.« Es werden sodann viele solcher Berge

namentlich aufgeführt. Die Beziehung dieser Hexenlokalitäten auf Opfer und

Gerichtswesen erscheint uns, -- wir müssen es gestehen, -- so wenig als die

=einzig mögliche=, dass wir sie vielmehr für eine gezwungene halten müssen.

Wenn die späteren Dämonologen und Prozessakten berichten, dass die

nächtlichen Zusammenkünfte auf der Wiese, am Eichwasen, am Birnbaum, an den

drei Büheln, auf diesem oder jenem Berge Statt finden, was nöthigt hierbei

an die Opfer- und Gerichtsplätze der deutschen Vorzeit zu denken? Irgendwo,

wenn überhaupt, muss doch der Ort der Vereinigung sein, und die Richter

haben stets nach demselben gefragt. Da hat man bald auf ganz gleichgiltige

Lokalitäten der nächsten Umgegend, bald, was mehr im Charakter lag, auf

einsame oder schauerliche Oerter, Haiden, schwer zugängliche Berghöhen

u. s. w. bekannt. Zuweilen treiben auch, worin sich wieder das

christenfeindliche Element zeigt, die Hexen vor den Kirchen, ja =in=

denselben ihr gottloses Wesen. Berge, die ihre Gegend so beherrschen, wie

der Brocken das norddeutsche Flachland, kamen eben darum wohl auch in

ausgebreiteteren Ruf, als andere, die nicht so vereinzelt stehen.

Deutschland hat viele ausgezeichnete Hexenberge und ausserdem zahllose

untergeordnete, nur in der nächsten Nachbarschaft genannte Lokalitäten, von

welchen an der geeigneten Stelle bereits mehrere aufgeführt worden sind.

Deutschland unterscheidet sich auch hierin nicht vom Ausland; auch

anderwärts versammeln sich die Hexen auf Bergen und Haiden, Wiesen und

Feldern, unter Bäumen und heiligen Kreuzen.

Den Glauben an die =Hexenfahrten= endlich leitet Grimm ab aus einer

Missdeutung der gottesdienstlichen Zusammenkünfte, welche nach der

Einführung des Christenthums von heimlichen Anhängern der alten Religion

fortgesetzt worden seien. »Wenn auch, -- sagt er S. 593, -- der grosse

Haufen für die neue Lehre gewonnen war, einzelne Menschen blieben eine

Zeitlang dem alten Glauben treu, und verrichteten insgeheim ihre

heidnischen Gebräuche. Von solchen Heidinnin ging nun Kunde und

Ueberlieferung unter den Christen, die Dämonologie des Alterthums mischte

sich hinzu, und aus Wirklichkeit und Einbildung erzeugte sich die

Vorstellung =nächtlicher Hexenfahrten=, bei welchen alle Greuel der

Heidenschaft fortgeübt würden.« Es fragt sich hier, ob nicht auch

=unabhängig= von den genannten Zusammenkünften der Heidinnin die

Dämonologie des Alterthums gewirkt haben möge, und zwar ganz, was ihr hier

nur zur Hälfte zugewiesen wird. Nach Grimm wäre die Vorstellung von den

Hexenfahrten immerhin erst =unter den Christen erzeugt= worden, also ein

=Irrthum der Christen=; der Kanon Episcopi aber verdammt sie geradezu als

einen Rückfall in errorem _Paganorum_. Somit haben ihn in seiner damaligen

Gestalt, -- denn später bildete er sich wieder anders, -- die Christen nur

=übernommen=, nicht =erzeugt=. Aus welchem Heidenthum aber stammt er? Aus

dem =deutschen= gewiss nicht; dieses kennt keine Nachtfahrten in Masse (s.

Grimm Myth. S. 593). Also doch wohl aus dem =römischen=, wie wir oben

nachzuweisen versucht haben. Dass die deutschen Christen diesen Aberglauben

im eilften Jahrhundert bereits hatten[349], folgt weniger daraus, dass

=Burkhard= hierauf bezügliche Stellen überhaupt aufgenommen hat, -- er gibt

oft Ausländisches, -- als aus der deutschen Benennung, welche er in eine

angeblich aus den Beschlüssen des Conzils zu Agath (Agde in der Languedoc)

von 506 entnommenen Stelle einschiebt: Credidisti, ut aliqua femina sit,

quae hoc facere possit, quod quaedam a diabolo deceptae se affirmant

necessario et ex praecepto facere debere, id est cum daemonum turba in

similitudinem mulierum transformata, quam vulgaris superstitio _holdam_

(al. _unholdam_) vocat, certis noctibus equitare debere super quasdam

bestias, et in eorum se consortio annumeratam esse (_Burchard_. Decret.

lib. XIX. cap. 5). Ob übrigens gerade in dieser Stelle Grimm's Vermuthung,

dass eine =einzelne Gottheit= der alten Deutschen =Holda= geheissen habe,

in deren Gefolge man später die Nachtweiber verwiesen, eine Stütze finde

(S. 165. 594.), lassen wir, da es nicht weiter zur Sache gehört, an seinen

Ort gestellt sein. Ist der Text bei Burkhard unverderbt, so würde das Wort

holda (Substantiv oder Adjektiv?) auf die =ganze Schaar= der nachtfahrenden

Dämonen zu beziehen sein.

Wenn nun Grimm, dieser gründlichste Kenner des deutschen Alterthums, der

neueren Hexerei nur einen losen und meist indirekten Zusammenhang mit dem

Wesen unserer heidnischen Vorfahren zuerkennt, und dieser Zusammenhang,

unsern obigen Bemerkungen zufolge, nicht einmal in dem von diesem Gelehrten

angenommenen Masse erweislich scheint: so werden gewisse viel weiter

gehende Ansichten einiger anderen Gelehrten um so leichter als unhaltbar

hervortreten.

=Mone=[350] führt das Hexenwesen, und namentlich den =Sabbath=, auf Hekate

und =die alten Bacchanalien, die den Deutschen schon während ihres

Aufenthalts am schwarzen Meere bekannt geworden seien=, zurück. S. 268 sagt

er, »das Hexenthum feinde den christlichen Kult an, nicht als Christenthum,

sondern als bestehende Religion, so wie es =vor= dem Christenthum auch die

heidnische Volksreligion unserer Voreltern anfeindete.« Weiter führt er

S. 271 Folgendes als feststehende Sätze auf: »1) Das Hexenwesen war eine

für seinen Zweck =vollständig organisirte geheime Gesellschaft=. 2) Da der

Teufel an der Spitze desselben stand und ein Wesen ist, das in die Religion

gehört, so muss das Hexenwesen eine =religiöse Gesellschaft= gewesen sein.

3) Wir müssen das Hexenwesen, wie es in den Prozessen des siebenzehnten

Jahrhunderts erscheint, nicht als den Anfangs-, sondern als den

Ausgangspunkt betrachten und seinem Ursprung rückwärts nachspüren, soweit

sich geschichtliche Zeugnisse dafür vorfinden.«

Mone erkennt also, wenn wir ihn recht verstehen, in den sogenannten Hexen

eine wirkliche, bis ins siebenzehnte Jahrhundert fortbestehende

Gesellschaft, welche eine organisirte Opposition gegen die jedesmalige

Volksreligion bildete, für sich aber einen vom Pontus mitgebrachten Hekate-

und Bacchuskult bewahrt hatte. =Wo= aber, müssen wir fragen, hat denn Mone

irgend eine historische Spur davon aufgefunden, dass die heidnische

Religion der Deutschen von einer organisirten Gesellschaft von

Bacchusdienern angefeindet worden wäre? =Wo= ist im Mittelalter eine Spur

von derjenigen Continuität des fraglichen Geheimkults, welche vorausgesetzt

werden müsste, wenn die deutschen Hexen des sechszehnten und siebenzehnten

Jahrhunderts immer noch die Inhaberinnen des vom schwarzen Meere

mitgebrachten Systems gewesen wären? Was für eine räthselhafte Gesellschaft

ist das, welche die Religionen anfeindet, weil sie bestehende sind, aber

nichtsdestoweniger eine =religiöse= ist, weil der Teufel an ihrer Spitze

steht, der ein Wesen ist, welches in die Religion gehört? =Wo=durch mögen

die übrigen europäischen Völker, deren Hexenwesen dem deutschen so ganz

gleich ist, ohne dass ihre Väter am schwarzen Meere sassen, dieselbe

Gesellschaft in sich aufgenommen haben? -- Sicherlich ist Mone zu diesen

wunderlichen Ansichten grossentheils desshalb gekommen, weil er zwischen

dem Hexen=sabbath= und den alten Bacchanalien oder =Sabazien= nicht nur

eine Sach-, sondern auch eine Namensähnlichkeit fand und sich von dem

Gedanken nicht losreissen konnte, an dem von der Obrigkeit so ernstlich

verfolgten Hexenwesen müsse wenigstens so viel wahr gewesen sein, dass

gottlose Versammlungen Statt gefunden hätten. Darum sucht er das Licht in

den cimmerischen Finsternissen, wo die alten Deutschen den Sabazien

allerdings, wenn irgendwo, am nächsten gewesen sein müssen. =Hekate= ist

mit Recht hereingezogen, aber auf unrechtem Wege; die Vorstellungen von ihr

durchdrangen das antike Zauberwesen und modifizirten somit das neue. Die

behauptete Wirklichkeit der Versammlungen gründet sich auf die Bekenntnisse

der verhörten Hexen. Ueber die Glaubwürdigkeit solcher Geständnisse ist

bereits an der gehörigen Stelle geredet worden, und wir werden sie unten

nochmals berühren[351].

Abermals aus einem Gottesdienste, aber einem =slavischen=, finden wir das

Hexenthum hergeleitet in einer kleinen Schrift von =L. W. Schrader=,

Archivarius zu Wittgenstein[352]. Slaven bewohnen nach ihm in den

vorchristlichen Zeiten einen grossen Theil Deutschlands (auch die Mattiaker

sind solche), insbesondere die Harzgegend, wo sie den Melybog oder Czerny

Bog, d. h. schwarzen oder bösen Gott, oder Teufel, und die Frau Holle

verehren. Von den heidnischen Deutschen unterjocht und in ihrem Kultus

gestört, retten sie denselben auf den schwer zugänglichen Melbogsberg oder

Mlbogsberg, woraus der Deutsche den Namen Blocksberg bildete. Dort treiben

die Hexen, d. h. Priesterinnen der Holda oder Liebesgöttin, ihr Wesen

ungestört und geben auch den deutschen Jungfrauen, die der unerlaubten

Liebe mit den Slavenjünglingen nachgehen wollen, einen Zufluchtsort. Da man

nicht wusste, wie da auf natürliche Weise hinaufzukommen sei, so bildete

sich im Volke die Vorstellung von den Luftflügen, die später auf die

Christen überging u. s. w. Das Andenken der slavischen Hexen als

Holdapriesterinnen hat sich, dem Kundigen wohl erkennbar, in verschiedenen

Orts- und Ländernamen erhalten, z. B. in Hasserode, Hasselfelde und Hessen,

welches letztere namentlich um Gudensberg slavische Bewohner hatte. --

Diese Resultate gewinnt Herr Schrader durch eine Deduktion, die sich durch

so drollige historische und etymologische Luftsprünge[353] auszeichnet,

dass man seinem Schriftchen nicht mehr Ehre erzeigen kann, als wenn man es

für eine schalkhafte, jedoch zuweilen aus dem Tone fallende Persiflage

gewisser Verirrungen in der heutigen Geschichts- und Sprachforschung nimmt.

Zum dritten Male ein Kult der alten Deutschen wird von =Jarcke=

herangezogen[354]. Dieser sagt: »Wenn wir die Gesetze Karls d. G. zur

Ausrottung des heidnischen Glaubens unter den Sachsen, -- den indiculus

superstitionum, -- -- -- den gewöhnlichen Zusatz more paganorum etc.

betrachten, und damit in Verbindung bringen, was in den skandinavischen

Sagen über Zauberei und Gewalt des Menschen sogar über Wind und Wetter

gesagt wird: so dürfte die Behauptung nicht zu gewagt erscheinen, dass das

Zauberwesen und der Zauberglauben im Mittelalter =zunächst= eine Tradition

aus der =heidnisch-germanischen= Zeit, eine im Volke lebende heidnische

Naturkunde und =Naturreligion= gewesen sei, die auch ihre -- freilich

antichristlichen und, vom religiösen Standpunkt aus betrachtet,

dämonischen -- Ceremonien und Sakramente hatte. Die heidnische

Naturreligion wurde dann später im Kampfe mit christlichen Prinzipien und

nachdem die christliche Lehre vom Teufel in das Bewusstsein des Volks

übergegangen war, zu einer dem Christenthum und allem Göttlichen

feindlichen, und zu einem wahren Teufelsdienste, indem die alte

Naturwissenschaft selbst von denen, die ihre Geheimnisse kannten und

ausübten, als etwas vom Teufel Ausgehendes angesehen wurde. -- -- -- --

Daher die Erscheinung, dass eine Einweihung in jene Künste zuletzt wirklich

die äussere Form der Ergebung an den Teufel annahm.«

Wie Jarcke aus den gegebenen Prämissen die gezogenen Folgerungen

rechtfertigen will, vermögen wir nicht einzusehen. Es sind hier ganz

disparate Dinge zusammengebracht. -- Die fränkischen Kapitularien verbieten

an verschiedenen Stellen heidnischen Götzendienst im Allgemeinen und

Besondern, an andern wieder einzelne Arten des Zauberglaubens und darauf

sich beziehende Handlungen. Der Indiculus superstitionum insbesondere, der

dem Kapitulare von 743 angehängt ist, erwähnt in dreissig Rubriken, wozu

der Text fehlt, verschiedene Gegenstände, worüber Beschlüsse gefasst worden

zu sein scheinen. Etliche Artikel handeln vom Götzendienst[355], andere von

Sacrilegien[356], noch andere von verschiedenen Arten des Aberglaubens,

auch des =christlichen=[357], fünf Artikel endlich schlagen in's Gebiet des

Magischen ein[358]. Nirgends aber sind Zauberglaube und Zauberübungen in

Beziehung zu einer heidnisch-germanischen Naturreligion gesetzt; ja es ist

noch überhaupt die Frage, ob in =allen= diesen Punkten ausschliesslich und

ursprünglich Germanisches verboten sei. Mitten unter den Franken lebten ja

Romanen. Phylakterien, Incantationen, Augurien, Sortilegien, herzfressende

Weiber und Wettermacher (-- diess ist's, was wir im Wesentlichen in den

Kapitularien finden --) kannten schon die Römer; die christlichen Kaiser

und ausserdeutsche Conzilien hatten zum Theil längst verboten, was hier nur

wiederholt wird. Was nun die »heidnische Naturkunde« anbelangt, so tritt

diese hierin eben so wenig hervor; denn man wird doch nicht das

eingebildete Beherrschen von Wind und Wetter dahin rechnen wollen. Dass

Naturkundige zuweilen als Zauberer verschrieen worden sind, ist freilich

bekannt genug; man denke aus der heidnischen Zeit an Apulejus, aus der

christlichen an Gerbert, Constantinus Africanus, Roger Bacon, Raimund

Lullus und viele Andere! Doch diese alle schöpften nicht aus einer »im

Volke lebenden heidnischen Naturkunde,« sondern erhoben sich =über= das

Volk und waren nicht =Deutsche=. Aber Jarcke scheint, einer anderen Stelle

zufolge, geneigt, die Hexerei an »das dunkle Gebiet des thierischen

Magnetismus« anzuknüpfen (S. 431). Hiervon wird weiter unten die Rede sein.

Warum aber mag jene im Volke lebende, mit Ceremonien und Sakramenten

verbundene heidnische Naturkunde und Naturreligion im Kampfe mit dem

Christenthum zuletzt so sehr das Selbstbewusstsein verloren haben, dass

»die alte Naturwissenschaft selbst von denen, welche ihre Geheimnisse

kannten und ausübten, als etwas vom Teufel Ausgehendes angesehen wurde?«

Schlimm für jene Eingeweiheten, sie mochten Recht haben, oder irren! Ob man

überhaupt mit Jarcke annehmen will, »dass eine Einweihung in jene Künste

zuletzt =wirklich= die äussere Form der Ergebung an den Teufel angenommen

habe«, das wird zunächst von den Begriffen abhangen, die man sich vom

Teufel bildet, und dann von der Glaubwürdigkeit, welche man den Legenden

und Hexenakten beizumessen geneigt ist. In keinem Fall aber sind die

Teufelsbündnisse, weder die einseitig versuchten, noch die gegenseitig

vollzogenen, noch endlich die eingebildeten, auf deutschem Boden gewachsen.

Der Vicedominus Theophilus, von dem die älteste Teufelsergebung berichtet

wird, war weder Naturkundiger, noch der deutschen Naturreligion ergeben,

sondern ein Verehrer der Jungfrau Maria, die ihn rettete, weil er sie unter

allen zuerst wieder versöhnte, als er sich dem Bösen ergeben hatte. Sodann

nehmen die Teufelsergebungen durch Gerbert und die französischen Katharer

ihren Weg und langen erst mit dem Kusse, den die Stedinger dem bleichen

Manne darbringen, in Deutschland an. Die Teufelsergebung der französischen

=Hexen= wird erst gegen das Ende des dreizehnten Jahrhunderts, die der

deutschen noch später amtlich ermittelt.

In seinem »Handbuche des Strafrechts«, welches =Jarcke= seinen beiden

Abhandlungen über die Hexerei nachfolgen liess, lenkte freilich derselbe,

was das Resultat der Darstellung betrifft, zu einer richtigeren Auffassung

der Sache ein; aber auch hier bleibt Jarcke dabei, dass das Zauberwesen in

Deutschland (II. S. 54) »zuerst als eine heidnische Naturkunde und

Naturverehrung in einer geheimen Tradition das ganze Mittelalter hindurch

fortgelebt, nach und nach sich mit jüdischem und arabischem Aberglauben

vermischt und ausgebildet und dann gleichsam wie eine moralische Pest gegen

das Ende des Mittelalters, begünstigt durch die Hussitischen Unruhen, über

ganz Deutschland sich verbreitet zu haben scheine.« Ausserdem ist aber

gegen =Jarcke= noch dreierlei zu bemerken: 1) irrt derselbe, wenn er

Deutschland als den eigentlichen Sitz der massenhaften Hexenverfolgungen

ansieht; 2) setzt Jarcke den Anfang der Hexenverfolgungen, den er in das

Ende des sechszehnten Jahrhunderts verlegt, um ein ganzes Jahrhundert zu

spät; und 3) irrt Jarcke, wenn er das Zauberwesen als eine sich über ganz

Deutschland verbreitet habende Pest bezeichnet. Denn dieses, die Hexerei,

wurde ebenso vom Volke wie von der Geistlichkeit als Gottlosigkeit und

Frevel verdammt. Eine Sekte der Zauberer, welche einen Teufelskult ausgeübt

habe, ist nirgends nachweisbar. Was sich als eine »Pest« verbreitete, das

war nicht die Hexerei, sondern die =Verfolgung= derselben. Vgl.

=v. Wächter=, Beiträge zur deutschen Gesch. S. 303 ff.

Auch die Hypothese des verdienten Historikers =Heinrich Schreiber=, welche

derselbe unter dem Titel »Feen und Hexen« in dem »Taschenbuch für

Geschichte und Alterthum in Süddeutschland« (Freiburg im Br., 1846)

entwickelt, ist ganz unhaltbar. Schreiber sagt (S. 18-19): »Die dem

Hexenwesen zum Grunde liegenden religiösen und sozialen Vorstellungen

reichen sowohl der Ausdehnung nach über germanisches und romanisches Gebiet

hinaus, als sind sie dem Inhalte nach in dem romanischen Gebiete so

durchaus national und lebensfrisch, dass sie nur von der =ursprünglichen

Bevölkerung= herrühren konnten, in der ohnehin die nachmaligen Eroberer

sich dem Wesentlichen nach auflösten und untergingen. Mit Einem Worte: die

dem modernen Hexenwesen zum Grunde liegenden Vorstellungen weisen sich als

ursprünglich =keltische aus=. -- Die =Kelten= besassen dem männlichen

Institute der Druiden zur Seite das weibliche Institut der =Feen=, und zwar

dieses ebenso wie jenes =in zwei Umgestaltungen=.« Schreiber erkennt

nämlich die Feen schon im phönizischen Götterglauben, nimmt dann an, dass

dieselben in der Volksvorstellung der Kelten zu guten Geistern geworden und

dann in der Vorstellung der Germanen und Romanen zu Hexen umgewandelt

worden seien. Nur Schade, dass sich für diese Genealogie und die in ihr

vorkommenden Metamorphosen auch gar nichts Thatsächliches nachweisen lässt!

Ganz verfehlt ist die Art und Weise, in welcher =Wuttke= in der Schrift

»der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart« (2. Aufl. S. 144-145) das

Hexenwesen zu erklären versucht. Er sagt: »Erwägt man, dass wenn die

Volksmeinung jetzt noch an Hexen glaubt, sie ihre Anschuldigung nur sehr

selten gegen sittlich unbescholtene Personen richtet, sondern meist nur

gegen solche, von denen man sich ihrem ganzen sittlichen Rufe nach auch

schwerer Bosheit wohl versehen kann, ehemalige Buhldirnen, liederliche,

unordentliche, unverträgliche, unfromme, geheime Bosheit spinnende Weiber,

so darf man voraussetzen, dass =ein guter Theil= der damals angeschuldigten

Hexen auch wirklich sittlich-religiös verkommene, auf widergöttliches

Treiben ausgehende Personen waren, die vor Allem die düsteren Seiten des

heidnischen Aberglaubens mit Gier ergriffen und danach trachteten, bösen

Zauber auszuüben.« -- Es möchte schon schwer sein, die Prämisse, von

welcher Wuttke ausgeht, im Leben zu erweisen, namentlich in den Fällen, wo

einzelne Familien von Geschlecht zu Geschlecht im Verdachte der Hexerei

geblieben sind; und was die frühere Zeit betrifft, so enthalten die Akten

der Hexenprozesse nichts, was die Behauptung Wuttke's rechtfertigen

könnte. -- =Wuttke= sagt weiter: »Bei =allen= damaligen Hexengeschichten

ging der Hexenfahrt eine Einreibung mit einer Hexensalbe voraus und

mehrfach ist von einem Hexentrank die Rede. Die Zusammensetzung jener ist

leider nicht genau bekannt; Bilsenkraut wird dabei genannt, sehr

wahrscheinlich war aber auch Mandragora und Stechapfel dabei. Der

Stechapfel soll erst durch die Zigeuner, die ihn zu Zaubermitteln

gebrauchten und am Anfange des fünfzehnten Jahrhunderts nach Deutschland

kamen, dahin gelangt sein. -- Von dieser Zeit an beginnt erst die Blüthe

des eigentlichen Hexenunwesens. Die Solaneengifte erzeugen das Gefühl des

Fliegens« etc. -- »Nehmen wir nun an, dass die in böser Magie

wohlerfahrenen Zigeunerweiber ihren deutschen Hexenschwestern ihre Zauberei

mitgetheilt haben, dass durch die heidnischen Zigeuner die Erinnerungen und

die Ueberreste des deutschen Heidenthums wieder mächtiger angeregt wurden,

und dass nicht nur eine nervenerregende Salbung mit jenen Giften stattfand,

sondern, =wie es bei den Hexensabbathen ja nicht zweifelhaft ist= (!), bei

frevelhaften Zusammenkünften zu Zauberzwecken auch Rauschmittel, denen

Bilsenkraut, Stechapfel u. dgl. beigemischt war, getrunken wurden, so würde

sich der =eigene= Glaube mancher Hexen an ihre Luftfahrten und ihre

Teufelsgemeinschaft leicht begreifen. Einzelne solcher selbstgeglaubten

Erscheinungen konnten nun leicht den Glauben an die Wirklichkeit derselben

erzeugen, zumal die heidnischen Ueberlieferungen sich damit verbanden.« Man

sieht, dass Wuttke in Hexenprozessakten sich niemals umgesehen hat. Dass

allen Hexenfahrten eine Einsalbung vorherging, ist eine ganz willkürliche

Behauptung, und so scharf auch die Angeklagten auf der Folter nach

Mitschuldigen und nach denen gefragt wurden, von welchen sie das Hexen

gelernt und ihre angeblichen Salben erhalten hätten, so werden doch von den

Gepeinigten ebensowenig Zigeunerweiber als Judenweiber genannt[359].

Manche haben als Grundlage der Hexerei und der Hexenverfolgung einen

wirklichen, aber falsch aufgefassten Thatbestand, ein eigentliches corpus

delicti, zu erkennen geglaubt, an welches dann abergläubische Meinungen

angeknüpft worden seien. Dahin gehört z. B. =Lamberg's=[360] Vermuthung,

dass die sogenannten Hexensabbathe in der Wirklichkeit nur Zusammenkünfte

=zur Befriedigung der Wollust= gewesen seien, in welchen Landstreicher,

Strassenräuber, Zigeuner, oder auch vornehmere Wüstlinge ihrer Sicherheit

wegen sich als Teufel vermummt und so ihren Opfern jede Denunziation vor

Gericht unmöglich gemacht hätten[361]. Diese Vermuthung wurzelt ohne

Zweifel in dem Bedürfnisse, dem regelmässig in den Akten wiederkehrenden

Bekenntniss einer teuflischen Buhlschaft irgend einen realen Grund

unterzulegen; aber sie hätte dennoch nicht von einem Gelehrten aufgestellt

werden sollen, der achthundert bambergische Prozesse durchgelesen hat.

Solche Bekenntnisse sind von Individuen, die als neunjährige Mädchen oder

greise Mütterchen die Begierde eines Wüstlings nicht leicht reizen mochten,

eben so gut abgelegt worden, als von reifen Dirnen; und bei den letzteren

hiesse es wenigstens eine unbegreifliche Dummheit und Widernatürlichkeit

voraussetzen, wenn sie massenweise in eine so plumpe Falle gegangen wären.

Wie reimt es sich ferner, dass hier der menschliche Verführer zur

=Teufelsmaske= greift, während, wenn wir die Akten hören, der Teufel in der

Regel wenigstens das erste Mal die Vorsicht gebraucht, als =schmucker

Kavalier= oder doch sonst in =menschlicher Gestalt= aufzutreten? Was die

Hexen über das Physiologische des teuflischen Concubitus aussagen, hätte

anders ausfallen müssen, wenn sie mit verkappten Männern zu thun gehabt

hätten; eben so das, was von den Folgen berichtet wird. Die Frucht eines

menschlichen Beischlafes wäre in den meisten Fällen wohl ein =Kind=

gewesen, wovon in der Regel nichts gemeldet wird, und nicht =Elben=,

=Eidechsen= und =Würmer=, von welchen die Akten voll sind. Und wenn man die

Incuben zu vermummten =Männern= macht, dann müssen folgerichtig auch die

Succuben oder Buhlteufelinnen maskirte =Weiber= gewesen sein; wäre es nun

nicht einfacher gewesen, wenn beide ohne Maske ihre Unzucht =unter

einander= getrieben hätten, als dass sie gegen dritte Personen die

unbequeme Rolle der Teufel spielten?

Ans Drollige streift =v. Lamberg's= weiterer Einfall, dass verkappte

=Getreidewucherer= den Zusammenkünften präsidirt haben möchten. Diess

bezieht sich nämlich auf die von den Hexen ausgeübten Feldverwüstungen.

Aber diese Verwüstungen sind, nach Inhalt der Akten, durch Gewitter- und

Frostmachen vollzogen worden. Welcher Wucherer hat solche Künste den Hexen

beigebracht?

Ferner hat man die sogenannten Bezauberungen von Menschen und Vieh durch

=eigentliche Giftmischerei= zu erklären gesucht. Wer will in Abrede

stellen, dass Substanzen, die dem thierischen Organismus schaden, der

Vergangenheit eben so gut bekannt und zugänglich waren, als der Gegenwart?

Aber das Strafrecht war sich auch eines Unterschieds zwischen Vergiftung

und Zauberei bewusst und setzte auf jene eine andere Strafe, als auf diese.

Wo darum wirkliche Vergiftung vorkam, ist zwar die Möglichkeit, aber nicht

die Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass der unverständige Richter sie für

Zauberei nahm; wo uns aber in den Hexenakten das Wort =Gift= begegnet, da

ist es in den wenigsten Fällen in der jetzt gebräuchlichen engeren

Bedeutung, sondern fast durchgängig (gleich dem lateinischen veneficium)

als =Zaubermittel= zu fassen. So kocht eine brandenburgische Hexe »Gift«

aus einer Kröte, etwas Graberde und Holz von einer Todtenbahre und schüttet

es in einen Thorweg, durch welchen Jemand kommen soll. Eine andere kocht

ein »Vorgift« aus Asche und giesst es vor die Thüre einer Edelfrau, damit

diese, wenn sie darüber schritte, kinderlos bliebe; eine dritte vergräbt

»Gift« im Hofe, um Pferde zu bezaubern; eine vierte verlähmt Kinder durch

einen »giftigen Guss«; eine fünfte richtet zur Tödtung einen »Gifttrank«

aus Schlangen zu; eine sechste macht durch ein »gegossenes Gift«, dass ihr

Feind verarmt u. s. w. Vorstehende Beispiele sind sämmtlich aus den von

Herrn v. Raumer mitgetheilten brandenburgischen Akten entnommen und könnten

aus andern Quellen vielfach vermehrt werden. Wenn nun zwischendurch

vorkommt, dass eine Inquisitin Jemanden »mit einem grossen Gift vom Leben

gebracht« oder ein Kind »mit Gift in einem Löffel voll Pappe vergeben

habe«, so sind dieses mindestens zweifelhafte Ausdrücke, die wegen ihrer

Zusammenstellung mit den übrigen eher auf Zauberei, als auf eigentliche

Vergiftung zu deuten sein möchten. Dass die Hexen im Rufe standen, durch

=gewöhnliche= Nahrungsmittel, die man ihnen abnahm, eine Krankheit bewirken

zu können, ist aus dem Früheren bekannt. Die als Gift bezeichneten Mittel

sind in der Regel mehr ekelhaft als schädlich; aber dessen ungeachtet

wirken sie, den Akten zufolge, auch wenn sie ausgegossen oder ausgestreut

werden, jedesmal nur auf bestimmte Personen und für bestimmte Zwecke

(=Remigius= Dämonolatrie Th. II. Cap. 8). Salben und Pulver spielen in dem

Hexenapparate eine grosse Rolle. Sie werden von den Inquisiten nach Farbe

und Bestandtheilen sehr abweichend, in der Wirkung aber übereinstimmend

beschrieben. Diese Wirksamkeit aber haben die Mittel nicht an sich, sondern

nur in der Hand der Hexe, wie Remigius, der in diesen Dingen

Vielerfahrene, bemerkt. Dieser Mangel an natürlichem Zusammenhang zwischen

Mittel und Wirkung sollte schon an sich auf den richtigen Gesichtspunkt

leiten. Man hat die Angeklagten erst gezwungen, zu gestehen, =dass= sie

gezaubert, und dann hat man, wozu der Art. 52 der Carolina verpflichtet,

gefragt, =womit= und =wie= sie gezaubert haben. Wollte man denselben Weg

einschlagen, es würde sich noch heute mittelst der Folter die Erfindsamkeit

der Hexen auf den Punkt steigern lassen, dass sie dem Richter Rezepte zu

Zaubermitteln vom Donnererregen herab bis zum Mäusemachen in Protokoll und

Urtheil lieferten, -- Mittel freilich, bei welchen die von Remigius

bemerkte Einschränkung gilt. Wie wenig wären wir nun in der Erklärung des

Ganzen gefördert, wenn sich, was nicht geradezu geleugnet werden kann,

erweisen lassen sollte, dass in einzelnen Fällen ein wirklicher Giftmord

als Zauberei behandelt worden wäre[362]! Im Allgemeinen muss von diesen

Hexengiften gelten, was Agobard von den Mitteln der beneventanischen

Zauberer sagt: Ante hos paucos annos disseminata est quaedam stultitia, cum

esset mortalitas boum, ut dicerent, Grimaldum Ducem Beneventorum

transmisisse homines cum pulveribus, quos spargerent per campos et montes,

prata et fontes, eo quod esset inimicus christianissimo Imperatori Carolo,

et de ipso sparso pulvere mori boves, propter quam causam multos

comprehensos audivimus et vidimus, et aliquos occisos, plerosque autem

affixos tabulis in flumen projectos et necatos. Et quod mirum valde est,

comprehensi ipsi adversum se dicebant testimonium, habere se talem pulverem

et spargere ...... et neque disciplina, neque tortura, neque ipsa mors

deterrebat illos, ut adversus ipsos falsum dicere non auderent. Hoc ita ab

omnibus credebatur, ut paene pauci essent, quibus absurdissimum videretur.

_Nec rationabiliter pensabant, unde fieri passet talis pulvis, de quo soli

boves morerentur, non cetera animalia[363]._ -- Es versteht sich von

selbst, dass, wenn wir auch die Giftmorde der Hexen in weitester Ausdehnung

zugeben wollten, damit immer nur ein sehr kleiner Theil des gesammten

Hexenthums erklärt wäre.

Um den Glauben an die =objektive Wahrheit= der von Hexen bekannten

Handlungen steht es also im Einzelnen, wie im Ganzen, sehr misslich. Darum

haben Manche jenen wunderbaren Erlebnissen nur eine =subjektive Existenz in

der Vorstellung der Hexen= einräumen zu müssen geglaubt. Die Hexen sollen

sich entweder durch Krankheit, oder durch künstliche Mittel in einem

Zustande höchster Exaltation befunden haben, in welchem sie das, was ihre

wüste Phantasie ihnen vorgaukelte, für Wirklichkeit nahmen und als solche,

oft sogar ohne Zwang, zu den Akten brachten. So meinen schon =Weier=[364]

und =Bacon von Verulam=[365] und neuerlich =Rudolf Reuss=[366], dass die

Hexen mittelst ihrer =Salbe= sich zu jener Thätigkeit der Einbildungskraft

steigern, vermöge deren sie zu fliegen, in Thiere verwandelt zu sein, oder

mit dem Teufel zu buhlen glauben. Ueber die Bestandtheile dieser Salbe

haben wir theils Nachrichten in den Akten selbst[367], theils neuere

Vermuthungen; jene, wie diese, gehen aus einander. Bei Weier z. B. finden

sich folgende Rezepte: Gesottenes Kinderfett, Eleoselinum, Aconitum,

Pappelzweige, Russ; oder: Sium. Acorum vulgare, Pentaphyllon,

Fledermausblut, Solanum somniferum, Oel. =Cardanus= gibt eine andere

Zusammensetzung an. =Eschenmaier= vermuthet, dass das tollmachende

Bilsenkraut eingemischt worden sei, diess gebe das Gefühl des

Fliegens[368]. Andere geben ausser dem Bilsenkraut noch Stechapfel,

Tollkirsche und Alraunwurzel als die Mittel an, mit denen sich die Hexen

narkotisirt hätten. Lassen wir die weitere Untersuchung der in den Akten

bezeichneten grünen, weissen, schwarzen, blauen und gelben Salben auf sich

beruhen, und räumen wir unbedenklich ein, dass es Substanzen gibt, welche

den Menschen zu betäuben oder in ekstatischen Zustand zu setzen vermögen.

Man löse uns aber folgende Räthsel: Was hat wohl Tausende von Weibern dazu

vermocht, freiwillig und mit der Aussicht auf Tortur, Scheiterhaufen und

ewige Verdammniss sich Visionen zu bereiten, in welchen, ihren eignen

Aussagen zufolge, weder Behagen, noch Reichthum, sondern nichts als

Schauder, Schmach und Schmerz zu finden war? Woher rührte die Einbildung

von dem =ersten= Zusammentreffen mit dem Teufel, das regelmässig dem

Sabbathsritte und folglich dem ersten angeblichen Gebrauch der Salbe

=vorausging=? Wenn gleich eine berauschende Substanz Ekstasen im

Allgemeinen erzeugen kann, gibt es eine solche, die bei allen Personen, die

sie anwenden, nothwendig ganz gleichmässige Visionen, und zwar immer nur

die der bekannten Hexengreuel, hervorbringt? Wenn ein Weib des

Blocksbergrittes sich schuldig bekannte und zwanzig andere als Complicen

angab, welche dann unter der Folter ebenfalls bekannten, Salben gebraucht

und beim Sabbath sich gegenseitig erkannt zu haben: sollen dann alle

einundzwanzig, oder nur jene erste in visionärem Zustande gewesen sein? In

=jenem= Falle hätten wir eine undenkbare Complicenschaft der Einbildung, in

=diesem= den Beweis, dass zwanzig Personen auch ohne gehabte Vision sich

schuldig erklären können, und dieser Umstand müsste zu der natürlichen

Frage führen, warum, was in zwanzig Fällen zugelassen wird, -- nämlich das

Geständniss gegen besseres Wissen, -- im einundzwanzigsten unstatthaft sein

solle.

Neuerdings hat die entgegengesetzte Ansicht einen ebenso geistreichen als

entschiedenen Vertreter in =Maximilian Perty= gefunden. Derselbe hat in

seinem (von grosser Belesenheit zeugenden) Buche »die mystischen

Erscheinungen der menschlichen Natur« (Leipzig und Heidelberg 1861) einen

besonderen Abschnitt (S. 367-389) der Erklärung der »Hexerei und des

Hexenprozesses« gewidmet. Er bestreitet es (S. 374), dass eine jede sogen.

Zauberhandlung entweder auf naturwissenschaftlichem Boden beruhe oder

absolut nicht sei, indem es noch ein Drittes gebe, welches das eigentlich

Wesentliche sei. Die Zauberei beruhe nämlich auf den magischen Kräften des

Menschen, die nicht der Natursphäre, sondern der geistigen Welt angehörten.

Die Hexerei hatte nach Perty ihre Realität in der Vision der Hexen.

Dieselben fanden nach ihm in diesen Visionen nicht bloss Schauder, Schmach

und Schmerz -- das Gegentheil behaupteten sie nur bei der Untersuchung, --

sondern sie fanden allerdings Vergnügen dabei, wie der Haschisch- und

Opiumesser, der Tabaksraucher, nur ein bedeutend roheres, mit wilden und

wüsten Phantasieen nach dem Geschmack der Zeit und der Bildung dieser

Leute. -- Dass die Aussagen über die gehabten Feste nach Zeit und Umständen

übereinstimmten, erklärt sich Perty dadurch, dass an den gleichen Abenden

und ohne Zweifel meist auf Verabredung und an seit Langem gewohnten Tagen

z. B. Walpurgis, Johannis und Bartolomäi, Viele sich durch die narkotische

Salbe in Ekstase versetzten und dass sie in einer wahrhaft magischen

Seelengemeinschaft zusammentrafen. »=Unzählige haben dieses gethan, und nur

ein Theil davon war so unglücklich, desshalb inquirirt zu

werden.= -- (S. 378:) Diese imaginären Zusammenkünfte waren ein

schlaff-wacher visionärer Zustand, in welchen sich die Betreffenden

versetzten und im Geiste mit anderen in gleichem Zustande befindlichen

sich begegneten. Sehr Geübte konnten sich durch den blossen Willen in den

Hexenschlaf versetzen, die Allermeisten mussten hierfür eine narkotische

Salbe unter den Armen und an den Geschlechtstheilen möglichst tief

einreiben.« -- Daher urtheilt =Perty= (S. 376): »Der =Hexenprozess= hatte

in der That eine, wenn auch nur beschränkte =Berechtigung=. Es mochten

viele von den Hexen und Zauberern Freude haben an böser Lust, und die

=Intention=, aus Eigennutz oder Rache Anderen zu schaden; den Wenigsten

wird dieses =gelungen= sein, und so waren die meisten Verbrechen

=imaginär=. Unendlich Grösseres haben ihre Richter verschuldet. -- Was in

der =Vision= und ihrer =inneren Welt= sich begeben, das nahmen die

=Richter= für =greifbare Realität=.«

Wir geben nun zu, dass wenn der Geist des Menschen fort und fort unter der

Macht und dem Eindrucke gewisser Vorstellungen steht (wie das siebenzehnte

Jahrhundert von der Vorstellung des Hexenwesens beherrscht war), diese

Vorstellungen zu Hallucinationen führen können, in denen er selbst das zu

erleben glaubt, was er sich vorher nur gedacht hat, -- namentlich wenn der

Mensch narkotische Mittel auf sich einwirken lässt[369]; und wir wollen

daher gern zugeben, dass unter den Millionen Hexen, welche justifizirt

worden sind, einzelne sich mit Salben narkotisirt und den Versuch gemacht

haben, Anderen mit dämonischer Hülfe zu schaden und dass sie darum auch

erlebt zu haben glaubten, was alle Welt den Hexen nachsagte[370]. Aber nur

als Ausnahme von der Regel kann dieses angenommen werden. Der Satz Perty's:

»=Unzählige= haben dieses gethan« etc. lässt sich aus den Akten der

Hexenprozesse nicht beweisen. Die Hexenprozesse bieten Eine Erscheinung

dar, welche man wohl gern in Perty's Weise erklären möchte, nämlich die so

häufig vorkommende Thatsache, dass Hexen bei der Confrontation mit Anderen,

die sie nur, um von der Folter zu kommen, lügenhafter Weise als

Mitschuldige bezeichnet hatten, mit dem Ausdrucke vollster subjektiver

Wahrhaftigkeit diesen ins Gesicht hinein ihre angeblichen Malefizien

vorhalten. Hier zeigt sich ein psychologisches Phänomen, welches durch die

Folterqual, durch die Seelenangst, durch die Verzweiflung erzeugt war. Aber

die Annahme, dass diese Unglücklichen im Hexenthurm narkotische Salben

gebraucht hätten, ist doch unzulässig. Die Akten der Hexenprozesse bieten

für Perty's Hypothese keinen Anhaltepunkt, indem dieselben fast durchweg

bei den Verhafteten das Bewusstsein ihrer Unschuld erkennen lassen und

ausserdem constatiren dieselben die Thatsache, dass sich die Hexenprozesse

überall, wo sie einmal Platz gegriffen hatten, aus sich selbst heraus

fortsetzten und mehrten.

Dasselbe ist auch gegen Diejenigen geltend zu machen, welche die Phantasmen

der Hexen aus =Geisteszerrüttung= herleiten wollen. =Ludwig Meyer=

(Direktor der Irrenheilanstalt zu Göttingen) sagt in einem überaus

interessanten Aufsatz über »die Beziehungen der Geisteskranken zu den

Besessenen und Hexen«[371]: »Es waren wieder (wie bei den Besessenen)

Geisteskrankheiten, welche den eigentlichen =Typus= der Hexen darstellten.

=Geisteskranke= bildeten den =Mittelpunkt= der Hexenprozesse wie der

Teufelaustreibungen, nur dass bei jenen unverhältnissmässig mehr geistig

Gesunde in den verderblichen Kreis hineingezogen wurden.« Wir können diesen

Satz in der Beschränkung zugeben, dass hier und da die Geisteskrankheit

Einzelner den ersten Anlass zum Beginne einer Hexenverfolgung gegeben hat;

wenn indessen dieser Satz zum eigentlichen Erklärungsprinzip des Hexenthums

erhoben werden soll, so zeigen sich alsbald unlösbare Schwierigkeiten. Oder

gibt es denn wirklich eine methodische Raserei, die in tausend Köpfen den

gleichen Weg durch tausend festbestimmte Einzelheiten nimmt? Gibt es einen

geistigen Rapport der Wahnsinnigen unter einander, so dass der eine vor

Gericht aussagen kann, =was= und =wann= der andere gerast hat[372]? Gibt es

eine Politik der Verrücktheit, welche oft viele Jahre lang den eigenen

Irrwahn schlau verbirgt und ableugnet, um ihn erst unter den Schmerzen der

Tortur für Wahrheit zu geben? Und warum hat dieser schlaue Irrwahn nur so

lange bestanden, als er zum Scheiterhaufen führte, während er den weit

gemächlicheren Tummelplatz in den heutigen Irrenhäusern verschmäht?

Der gelehrte Jurist =Rosshirt= hat in seiner Schrift: »Geschichte

und System des deutschen Strafrechts«, Th. III. (S. 150 ff.) den

Versuch gemacht, die Ausbreitung des Hexenglaubens hauptsächlich aus

dem (angeblichen) »Mangel eines geordneten =schriftlichen=

Kriminalverfahrens« und aus einem in jener Zeit ungewohnten Zustand

des Geschlechtsverhältnisses abzuleiten. In letzterer Beziehung

meint er nämlich: »Während im fünfzehnten und im Anfange des

sechszehnten Jahrhunderts ungestört dieser Trieb sich äusserte,

wollte man auf Einmal eine bessere Zucht, zugleich durch äussere

Macht und durch die Gewalt der Religion einführen. -- Die schnelle

Umänderung der Weltansicht in diesem Punkte, das ernste Verlangen

nach Moralität bei Protestanten und Katholiken, trug sichtbar dazu

bei, eine Katastrophe in der Geschichte zu erzeugen, die bis hierher

nicht hat in ihren inneren Gründen entwickelt werden können. Die

unterdrückte Wollust suchte einen geheimen Ausweg, der Teufel musste

helfen, und jede Hexerei war jetzt mit Buhlerei verbunden. Diese

eigene Art von Hexenwesen gehört dem sechszehnten und siebenzehnten

Jahrhundert an, war aber zur Zeit der Carolina noch keineswegs in

Blüthe; aber im Laufe der Zeiten war es der Umgang mit dem buhlenden

Teufel, welcher die Köpfe beider Geschlechter einnahm und als Abfall

von Gott sich darstellte. Die schändlichste Verführung von Männern

an Weibern und umgekehrt, die wilde Lust der Wüstlinge in

bacchanalischen Versammlungen, das Benützen der mit dem Teufel

einmal angefüllten Köpfe zu der Ueberzeugung, dass der Teufel

wirklich eine Rolle spiele, die Schandthaten aufgeregter alter

Weiber und Kupplerinnen, das feine Gespinnste einer vollkommenen

Hexentheorie, das Gefühl schnöder Lust bei den Angeklagten, welches

diesen die Kraft der Vertheidigung nahm, die vorgefasste Meinung

bornirter Richter, die Bestärkung der herrschenden Ansicht durch die

Geistlichkeit, die Verzweiflung, welche von vornweg Jeden ergriff,

der am richterlichen Drama eines Hexenprozesses theilnahm, vor Allem

aber, dass noch kein geordnetes schriftliches Verfahren bestand und

damit nicht die Pflicht des Richters, in perpetuam rei memoriam über

die Untersuchung aller in Betracht kommenden Umstände sich

auszuweisen, -- dieses Alles in einem labyrinthisch ineinander

führenden Zusammenhange machte es möglich, dass Tausende, wenn auch

schuldig einer schlechten Lust gefröhnt zu haben, doch von der

Justiz in der That gemordet starben.«

Was nun den von Rosshirt behaupteten angeblichen Mangel eines geordneten

schriftlichen Prozessverfahrens betrifft, so hebt =v. Wächter= (Beiträge

zur deutschen Geschichte, S. 92) dagegen hervor, dass doch zu Carpzov's

Zeit der schriftliche Prozess geordnet gewesen und dass Carpzov dennoch

ganze Massen von Hexen zum Scheiterhaufen verurtheilt habe, während in der

Zeit, in welcher gar keine schriftliche Prozessführung bestand, vor der

Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts, am wenigsten Hexen verbrannt wurden,

obwohl damals schon der Hexenglaube bestand. Sodann bemerkt =v. Wächter=

(S. 312) sehr richtig Folgendes: »Ganz abgesehen davon, dass die Aufhebung

der =Frauenhäuser= (diess meint doch wohl Rosshirt) später ist als der

herrschende Wahn über die Buhlteufeleien, ferner davon, dass nach den

Geständnissen, die den Angeklagten erpresst wurden, der angebliche

Verführer, der sie am Ende zum Teufelsbündnisse brachte, bei der ersten

Verführung nicht als Teufel, sondern in menschlicher Gestalt als Junker,

Reitersmann, als stattlicher Bürger u. s. w. sich ihnen nahte, und sich

erst =nach= der Verführung als Teufel kund gab, also die Teufeleien nicht

das Mittel der Verführung sein konnten, und dass die Unglücklichen in

diesen Verführungen in der Regel nichts weniger als eine Befriedigung der

Wollust gefunden haben wollen: so finden wir meines Erinnerns bei keinem

einzigen der vielen Hexenprozesse, dass ein solcher angeblicher oder

maskirter Teufel je entdeckt worden wäre (worüber sich wirklich auch

=v. Lamberg= verwundert). Denn die hingerichteten Zauberer bekannten auf

der Folter nie, dass sie den Teufel gespielt haben, sondern nur wie die

Hexen, dass sie vom Teufel zum Bündnisse verleitet worden seien und sie dem

Teufel =gedient= haben.«

Endlich ist noch von den Aufschlüssen zu reden, welche durch die neueren

Entdeckungen im Gebiete des =thierischen Magnetismus= für die Auffassung

des Zauberwesens zu gewinnen seien. Hierauf weisen =Jarcke= und =v. Raumer=

in ihren oben berührten Mittheilungen über die Hexenprozesse hin. Wir

fürchten sehr, die Hereinziehung des Magnetismus werde statt neuen Lichts

nur alte Finsterniss verbreiten. Sie würde das jedenfalls thun, wenn die

Seherinnen fortfahren sollten, das dämonologische Kapitel der alten

Dogmatik wieder zu Ehren zu bringen. Haben wir den alten Teufel und die

Folter wieder, so ist auch die Hexerei erklärt, nämlich im Sinne des

Malleus. Doch diess beiläufig; die beiden genannten Gelehrten nehmen

natürlich die Sache nicht von dieser Seite. Aber in welchem Sinne man sie

auch fassen möge, die Ausbeute wird spärlich sein. Welche Erscheinungen des

Magnetismus sind es, die man mit dem Zauberwesen zusammenbringen will? Es

ist wahr, dem Magnetismus wird eine divinatorische Seite beigelegt und der

Magie ebenfalls. Aber der Somnambule hat sein Fernsehen in Raum und Zeit

unmittelbar durch das sogenannte Hellsehen oder den Allsinn, während die

divinatorische Magie nur mittelbar, mit dem gewöhnlichen Sinnorgan und aus

äusseren Objekten, als Sternen, Spiegeln, Loosen u. s. w. erkennt.

Ekstatische Weissagung wird nur von den Pythien und Sibyllen des

Alterthums, nicht von den Magiern der neueren Zeit, viel weniger von den

Hexen berichtet, in deren Zauberei überhaupt das divinatorische Element

hinter das apostatische und operative zurücktritt.

Ferner möchte man wohl in den sogenannten =magischen= Heilungen eigentlich

nur =magnetische= vermuthen wollen? Mag diess, wenn überhaupt etwas daran

ist, den Theurgen gelten, die sich immer höher gestellt haben; auf die

gemeine Zauberei, die dem Gesetze verfallen war, passt es nicht. Zwar heilt

auch die Hexe, aber nur selten und nothgedrungen, wenn sie den von ihr

selbst angethanen Schaden wieder abthun muss. Vom Magnetiseur wird indessen

eine ungewöhnliche, energische Glaubenskraft, vom Magnetisirten wenigstens

hingebendes Vertrauen begehrt; die Hexe aber ist vom Glauben abgefallen und

ihr Opfer ist ohne Sympathie für sie. Auch findet sich nirgends eine Spur

von magnetischem Schlafe solcher Personen, denen eine Hexerei abgethan

ward. Man prügelt die Hexe durch, oder droht ihr mit dem Gericht; sie

schliesst ein zugeschnapptes Schloss auf, löst die Knoten eines Bandes,

oder erscheint bei dem Kranken, reibt das leidende Glied, legt Aufschläge

auf u. s. w.

Wir brauchen nicht ausführlicher zu sein, da von den obigen Gelehrten der

Magnetismus nicht speziell auf diese Heilungen bezogen worden ist. Wohl

aber redet =v. Raumer= von einer krankhaften Exaltation, einem visionären

Zustande der Hexe selbst. Damit wäre also der sogenannte

=Idiosomnambulismus= gemeint, jene krankhafte Erregung der niederen

Seelenthätigkeiten, in welcher der Mensch das bunte Gewirre seiner

Phantasiebilder mit einer Lebhaftigkeit schaut, die ihm dasselbe für

wirkliche Erscheinungen gibt. Wir wissen nicht, ob neuere Erfahrungen

darthun, dass noch jetzt manche mit solchen Zuständen behaftete Menschen

einen Teufelsbund zu schliessen, mit dem Teufel Unzucht zu treiben,

Gewitter zu erregen, Menschen zu verderben und die übrigen Hexengreuel zu

üben glauben; aber wenn diess wäre, so hätten wir hier immer nur eine

eigenthümliche Art der Geisteskrankheiten, und es müsste von dieser in

Bezug auf das Historische des Hexenwesens dasselbe gelten, was oben vom

Irrwahne im Allgemeinen gesagt wurde. Ja es möchte dieses noch grössere

Schwierigkeiten haben; denn, wenn wir nicht irren, sollen solche

Somnambulen nach dem Erwachen sich des im Schlafe Erlebten nicht erinnern,

die Hexen aber haben, wenn sie einmal zum Gestehen gebracht waren, immer

sehr genaue Auskunft gegeben.

Wenn nun =v. Raumer= unter Voraussetzung der »Möglichkeit, einen jener

wunderbaren kranken Zustände mit einer Art von freiwilligem Entschlusse auf

Andere, ohnehin Disponirte, zu übertragen,« auch in diesem somnambülen

Hexentreiben etwas Strafbares erkennen und damit das alte Strafgesetz

entschuldigen will, so heisst das die eigentliche Frage ganz über die Hand

spielen. Dieses Uebertragen des eigenen somnambülen Zustands auf eine

andere Person, -- ob sie überhaupt möglich ist, mögen die Telluristen

entscheiden, -- würde nichts anders heissen, als dass eine Person, die

schon eine Hexe ist, eine andere, die es noch nicht ist, zur Hexe macht;

nun aber ist es nicht zunächst das =Verführen= zur Hexerei, was das Gesetz

bestrafte, sondern die Hexerei selbst und das =Verführtwerden= zu

derselben. -- Ob man auch die sogenannten zauberischen Teufelsbesitzungen

aus dem Somnambulismus erklären zu können meint, wissen wir nicht.

Dieselben sollen öfters durch die Bosheit der Zauberer verursacht worden

sein. Die Hexen, heisst es, haben der leidenden Person einen oder mehrere

Teufel auf den Hals oder in den Leib geschickt, um sie zu plagen. Wir haben

diess in den Prozessen der Oberin Renata und des Pfarrers Grandier kennen

gelernt. Dann müsste man aber annehmen, dass nicht die =bezaubernden=,

sondern die =besessenen= Personen im somnambülen Zustande gewesen seien.

Wer aber ausser dem Magnetiseur vermag, der Theorie der Telluristen

zufolge, einen somnambülen Zustand freiwillig in dem Andern zu erzeugen?

Waren Renata und Grandier Magnetiseurs?

Auch nachdem wir =Fischer's= Werk über den Somnambulismus gelesen

haben[373], ist uns die Heranziehung des letzteren für die Erklärung der

Zauberei ein Räthsel. Dieser Gelehrte eröffnet zwar einen eigenen, der

Hexerei gewidmeten Abschnitt mit der Ankündigung, dass erst jetzt mittelst

des neuen, aus der näheren Kenntniss des Somnambulismus gewonnenen Lichtes

ein Endurtheil über den Hexenprozess mit Grund und Sachkenntniss möglich

sei; in der Ausführung jedoch beschränken sich diese Aufschlüsse fast

lediglich darauf, dass die Hexenfahrten und der Umgang mit dem Teufel in

denjenigen Fällen, wo die Bekenntnisse als =freiwillige= anzusehen seien,

durch =Schlafvisionen= erklärt werden, aus welchen die Erinnerung in den

wachen Zustand hinüberreichte. Der »empfindungslose Hexenschlaf« ist mit

Gewalt hereingezogen; Starrkrämpfe auf der Folter sind bei Hexen nur

desshalb häufiger vorgekommen, als bei Märtyrern und andern Opfern, weil

die Zahl jener Unglücklichen weit grösser und ihre Pein weit ausgesuchter

und langwieriger war. Statt seinen Satz vom Somnambulismus auch nur an

einem einzigen Beispiele ins Klare zu stellen, gibt Fischer desto mehr

allgemeine Redensarten und bespricht zahlreiche Fälle, von welchen er am

Ende selbst eingesteht, dass sie mit jener Disposition nichts zu thun

haben. Auch er kommt auf fortgeerbtes germanisches und celtisches

Priesterthum, Unzucht treibende Muckergesellschaften und am Ende sogar,

-- was freilich das Natürlichste ist, -- auf den Aberglauben, die fixen

Ideen der Richter und die Macht der Folter zurück. Merkwürdiger Weise aber

sucht Fischer den Hauptgrund der neueren Hexenprozesse »in der mit dem

fünfzehnten Jahrhundert beginnenden =Nüchternheit der europäischen

Menschheit=, welche erst jüngst in dem Rationalismus und Liberalismus

unserer Tage ihren Culminationspunkt erreichte.« Diese nüchterne

Verständigkeit soll in ihrer ersten Entwicklungsstufe die Hexenprozesse

=gebracht=, in ihrer zweiten -- als Rationalismus -- den Prozess der Hexen

und Gespenster =niedergeschlagen= haben, und die Aufgabe einer dritten

Entwicklungsstufe wird es sein, das Ausserordentliche und Uebernatürliche,

welches der Rationalismus und Liberalismus schlechtweg leugnete, zu

=begreifen=. Wohlan, wenn der Somnambulismus in Zukunft einleuchtendere

Aufschlüsse bringt, als er bisher gethan, so werden sie willkommen sein;

bis dahin aber mag er es auch dem nüchternen »Rationalismus«, der den

Prozess der Hexen niederschlagen konnte, nicht verübeln, wenn er in seiner

nüchternen Weise zum Begreifen desselben vorerst lieber die Geschichte um

Rath fragt, als ein System, das sich bis jetzt weder über seine Haltbarkeit

in sich selbst, noch über seine Beziehung zu unserem Gegenstande

hinlänglich ausgewiesen hat.

Es ist auch versucht worden, die Hexenverfolgung und deren enorme zeitliche

und räumliche Ausdehnung lediglich als Erzeugniss der =Bosheit=, des

=Neides= und =Hasses= und der =Habgier= anzusehen und zu erklären. Nun

lässt sich allerdings aus unzähligen Prozessakten nachweisen, dass diese

Motive wirklich nur allzuoft die grausamsten Verfolgungen herbeigeführt

haben, -- namentlich die Habgier. Wurde doch das Vermögen der Verurtheilten

ganz gewöhnlich confiszirt und war doch die Hexenrichterei zu einem überaus

einträglichen Gewerbe geworden! Aber dennoch reichen jene Motive zur

Erklärung der Sache nicht aus. So wenig Bosheit und Habgier gegenwärtig

Hexenprozesse bewirken können, so wenig würden sie dieses in früheren

Jahrhunderten vermocht haben, wenn nicht die wirklichen Grundlagen der

Hexenverfolgung andere gewesen wären. Auch sind unzählige Unglückliche

(arme, heimathlose Leute, kleine Kinder etc.) wegen Hexerei hingerichtet

worden, an deren Hinrichtung weder die Habsucht noch der Neid ein Interesse

nehmen konnte.

Zwei andere Ansichten verdienen um des Gegensatzes willen, in welchem sie

zu einander stehen, hier hervorgehoben zu werden. =Carl Haas= äussert sich

nämlich (in der Schrift »die Hexenprozesse, ein kulturhistorischer Versuch

nebst Dokumenten«, Tübingen, 1865) dahin, dass die Hexerei die Frucht und

Folge der vorausgegangenen Ketzerei und daher auch ganz so wie diese

behandelt worden sei. Er sagt (S. 63), die Geschichte lasse nirgends Lücke

und Leeren, sondern überall nothwendige Uebergänge erkennen, »Varietäten,

aber aus einer und derselben Gattung«. »So entstand die Hexerei genannter

Periode aus der Ketzerei der ihr unmittelbar vorangehenden Zeit, und wie

die Ketzerei betrieben und behandelt ward, so ihre Base, wenn nicht

Tochter, die Hexerei. Beide entstehen aus Unglauben, Unklarheit, Hochmuth,

Ueberspannung, sind Wahngeschöpfe, misshandeln und werden misshandelt und

wachsen dabei, bis ihnen mit Kraft und Vernunft entgegengetreten wird.«

Indem nun =Haas= hervorhebt, dass anerkanntermassen Deutschland gerade im

dreizehnten Jahrhundert der Boden grober Ketzereien gewesen sei, so meint

er hiermit den »historischen Beweis« für die Richtigkeit seiner Hypothese

erbracht zu haben (S. 66:) »Ketzerei und Hexerei gingen nacheinander und

auseinander hervor, waren vor der Tortur da und gehören nicht unter jene

Erscheinung, die man Hysteronproteron nennt. Beide sind Exzesse: jene in

Beziehung auf die gottgeordneten Schranken höherer Auctorität, diese in

Beziehung auf die gottgeordneten Schranken der menschlichen Natur.« -- In

Wahrheit ist jedoch von =Haas= gar nichts bewiesen. Wohl aber muss es

räthselhaft erscheinen, dass derselbe die ganze Hexerei (S. 78) »in das

Gebiet des Wahns, des Irrthums und der Täuschung bei den sogenannten Hexen

wie bei deren Richtern und Zeitgenossen« verweist, und dabei doch (S. 67)

die Meinung äussert: »Es gab und wird stets Zauberkreise geben, welchen der

Mensch nicht ungestraft nahen darf, Geister, deren man sich bemächtigen

möchte und deren Herr man nicht werden kann, wie Goethe's

Zauberlehrling.« --

Während aber =Haas= die Hexerei und deren Verfolgung aus der Ketzerei und

aus dem Abfall vom Glauben der Kirche ableiten zu können wähnt, meint =C.

Trummer= dieselbe (Eingangs seiner Schrift[374]: »Abriss der Geschichte des

criminellen Zauberglaubens und insbesondere der Hexenverfolgungen«) aus

übereifrigem »Glaubensmuth« erklären zu müssen. Er sagt nämlich (S. 98):

»Es konnte bei der mittelalterlichen Auffassung des christlichen Glaubens,

der wir bei ihren Mängeln ihre bedeutenden Vorzüge nicht absprechen dürfen,

kaum fehlen, dass die Ueberzeugung von der diabolischen Gemeinschaft der

Zauberer und Hexen sich ihrer ebenso als der Gesetzgeber und Richter

bemächtigte, und es kann ebensowenig auffallen, dass bei diesen der Eifer,

sie zu verfolgen, um so grösser war, =je grösser ihr religiöser Eifer, ihr

Glaubensmuth selbst blieb. Das Glaubensleben bekam durch die Reformation

neue Nahrung, und so erklärt es sich auch hieraus, wie in Deutschland, dem

Vaterlande der Glaubensverbesserung, die meisten Hexenprozesse erst seit

dem Ende des sechszehnten Jahrhunderts, also nach der Reformation,

vorgekommen sind= und über ein Jahrhundert gedauert haben.« Die in diesen

Worten enthaltenen irrigen Angaben mögen auf sich beruhen; dagegen verdient

es hervorgehoben zu werden, dass Trummer, obschon er in der angegebenen

Weise sich die Ausbreitung der Hexenprozesse glaubt erklären zu können,

doch S. 99 fortfährt: »Es ist demnächst noch eine merkwürdige Erscheinung

Gegenstand historischer Prüfung gewesen, nämlich die, dass, nachdem die

Hexenprozesse aufgehört haben, selbst die Möglichkeit derselben ein Räthsel

geworden ist, und, wiewohl die Zeit noch nicht so sehr entfernt liegt, es

zu den Unbegreiflichkeiten gezählt wird, wie man darauf hat verfallen

können, Teufelsbündnisse zum Gegenstand der Strafgerechtigkeit zu

machen.« -- Man sieht, dass Trummer selbst nicht glaubt, eine haltbare

Erklärung der Sache gegeben zu haben. --

Schliesslich sei es uns gestattet, =August Vilmar's= Auffassung des

Hexenwesens mitzutheilen, indem dieselbe in der evangelischen Theologie

ganz einzigartig dasteht, den Mann selbst aber auf das Vollständigste --

namentlich bezüglich seiner Geschichtsschreibung -- kennzeichnet[375].

=Vilmar= theilt in B. III. seines Sammelwerkes »Zur neuesten

Kulturgeschichte Deutschlands« (Frankf. a. M. 1867) S. 146-187 eine

Abhandlung »vom Hexenwesen« mit, worin er für die Hexerei den Charakter

voller (nur im Laufe der Zeit mit allerlei Unwahrem versetzter)

Wirklichkeit in Anspruch nimmt, und es als eine Art von Fortsetzung des

germanischen Heidenthums erklärlich zu machen sucht. Seiner Meinung nach

(S. 151) wurde allgemein noch im dreizehnten Jahrhundert »das Salzkochen

als das eigentliche und einzige Geschäft der Hexen bei ihren unheimlichen,

nächtlichen Zusammenkünften angesehen.« Ueber diesen Gedanken ist schon

oben S. 356 das Nöthige bemerkt. Hören wir aber nun, wie sich Vilmar über

Ursprung, Wesen, Verbreitung und Erlöschen der Hexerei und der

Hexenverfolgung näher ausspricht!

Er sagt (S. 152 ff.): »So beruht also das Hexenwesen seinem Ursprunge nach

keineswegs auf leeren Einbildungen, thörichten Träumen und kindischen

Mährchen, sondern auf wirklichen Verhältnissen und handgreiflichen

Zuständen, welche wie die Versammlungstage und Versammlungsplätze noch in

der Gegenwart vollkommen deutlich erkennbar sind. Was die Vorfahren als

Heiden offen und treuherzig -- gethan hatten, das erschien den christlichen

Nachkommen in der Erinnerung als ein unheimliches, widergöttliches,

zauberisches, zuletzt teuflisches Treiben. Dazu kam aber, dass das nicht

blos und allein =Erinnerung= an vergangene Dinge, sondern zum Theil

fortdauernd =Wirklichkeit= war, indem immer noch Manche, wenn auch nur

Einzelne, neben ihrem unvollkommenen, unverstandenen oder unwahren

christlichen Bekenntniss her heimlich bei nächtlicher Weile die nächtlichen

Gebräuche auf den Waldbergen und in den ehemals heiligen Hainen

fortsetzten. Dazu kam ferner, dass gerade Diejenigen, welche diese

Gebräuche fortsetzten, auch manche aus dem alten Heidenthum ererbten

Naturkünste bewahrten, fortpflanzten und in Anwendung brachten, z. B. die

Kenntniss und den Gebrauch der Heil- und Giftmittel -- beides von jeher

vorzugsweise den Frauen eigen, -- und dass man also die Weiber, welche im

Besitze dieser Künste (zugleich auch im Besitze der uralten

Beschwörungsformeln) waren, um dieser ihrer Gefährlichkeit willen doppelt

scheute. Desshalb enthalten auch die ältesten deutschen Gesetze

vorzugsweise nur Strafgebote gegen die heidnischen Giftmischerinnen, nicht,

wie es später der Fall war, gegen jeden Zauber und gegen jede

Beschwörungsformel«.

»Der Kampf gegen das Hexenwesen und die Hexen ist daher kein anderer als

derselbe, welcher heute noch die Welt bewegt: der Streit zwischen dem

Glauben und dem Unglauben, zwischen dem Bekenntniss Christi und der

Verleugnung Christi, zwischen Liebe zu dem Heiland und Hass gegen den

Nazarener[376]. Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht des Glaubens in der

Schale der sogen. höheren Stände; Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht

des Unglaubens und der Verleugnung in der Schale des gemeinen Volkes, --

Jahrhunderte lang bis zu den Zeiten des dreissigjährigen Kriegs. Damit nahm

die Hexenverfolgung ein Ende; damit nimmt der Unglaube in dem niederen

Volke ein Ende, damit nimmt aber auch der Glaube und die Vertretung

desselben in den höheren Ständen ein Ende. Die eine Schale sinkt, die

andere steigt.«

Ganz folgerichtig sagt daher Vilmar (S. 158): »Ein auf die Spitze

getriebener =christlicher Staat=, in welchem das christliche Bekenntniss

eine rein äusserlich-politische Nothwendigkeit für die Existenz im Staate

bildet, =führt consequent= zum Köpfen der Gottesleugner und =zum Verbrennen

der Hexen=.« -- Nun aber kommt die eigentliche Erklärung des Ganzen

(S. 158-161): »Doch dauerte es ziemlich lange, ehe es mit dem =Abfall= der

Hexen, der Verleugnung Christi soweit kam. In den wild gewordenen Zeiten

des vierzehnten und besonders des fünfzehnten Jahrhunderts erscheint =der

unter dem Namen und der Form der Hexerei stattfindende Abfall vom

Christenthum= fast mit Einem Male häufiger oder wenigstens weit bemerkbarer

geworden zu sein als früher. Möglich, und sogar sehr wahrscheinlich ist es,

dass damals auch in dieser Beziehung eine der geistigen Seuchen geherrscht

hat. Es mag ein allgemeiner krankhafter Reiz entstanden sein und lange

bestanden haben, dem Christenthum sich zu widersetzen und mit einem

gewissen Trotz in das alte Heidenthum zurückzukehren, soviel von dem

letzteren noch vorhanden war. -- Die grösste Wahrscheinlichkeit gewinnt

diese Annahme einer Abfallskrankheit durch die Erwägung der Thatsache, dass

offenbar kein Jahrhundert mit Ausnahme des unsrigen auch ausserhalb des

Hexenabfalls an schamlosen, frechen und entsetzlichen Gotteslästerungen, an

wildem Trotz gegen Gott, an Missbrauch der heiligen Worte und heiligen

Dinge reicher gewesen ist als die zweite Hälfte des fünfzehnten

Jahrhunderts, das sechszehnte und die erste Hälfte des siebenzehnten.

-- =Gegen das Ende des fünfzehnten Jahrhunderts nahm dieser Abfall= (der

Hexen von Gott) =in ungewöhnlichem Masse zu=, auch nicht blos in

Deutschland, sondern in gleicher Weise in Frankreich und Italien, -- wo er

sich dann noch mit besonderen Formen des dort einheimischen alten

(römischen und keltischen) Heidenthums bekleidete, -- und nahm theils =an

und für sich=, theils in der Vorstellung der Menschen, ganz bestimmte

Formen an. Dahin gehört der Bund mit dem Teufel, die Hurerei mit demselben

etc. -- Vielleicht zur =grösseren Hälfte= waren diese Bündnisse, diese

Zauberkünste =Einbildung=, aus der zum Abfall geneigten Zeitrichtung

aufgesogene Einbildung, niemals jedoch Einbildung eines Einzelnen; =zur

kleineren=, indess =bedeutenderen Hälfte= waren sie (wie die

Giftmischerkünste) =Wahrheit=.«

=Vilmar= fährt nun in dieser seiner Apologie der Bulle Innozenz' VIII. fort

(S. 164 ff.): »Durch die Einführung eines förmlichen Verfahrens gegen den

Abfall und gegen die Zauberei wurde übrigens =die geistige Seuche des

Abfalls= nichts weniger als geheilt; im Gegentheil =verstärkte sich die

Neigung zum Widerspruch gegen das Christenthum, zum Abschwören Christi= und

zu den -- oft thörichtesten und abgeschmacktesten -- vermeintlichen

Zauberkünsten in gewissen Schriften des Volkes noch um ein Bedeutendes. Je

mehr man Hexen verfolgte und verbrannte, je mehr gab es Hexen, -- nicht

blos darum, weil man überall Hexen zu sehen und zu finden meinte, sondern

weil in der That eine unglaubliche und stets im Wachsen begriffene Menge

von Weibern -- durch die herrschende geistige Krankheit angesteckt, -- sich

mit Abschwörungen, Siebtreiben, Gaukelsamensäen und Giftmischen

beschäftigte. Zu dem letzteren Verbrechen war jedoch die Abschwörung

Christi die unerlässliche Einleitung und selbst die bekanntesten

Giftmittel, z. B. der Fliegenstein, wurden von den Giftmischerinnen

damaliger Zeit nicht anders als nach dem förmlichen Eintritt in das Reich

des Teufels angewendet.« -- »Wie weit der freventliche Kitzel mancher

Weiber, besonders hochbejahrter Greisinnen, Anderen irgend ein Leid

anzuthun, -- damals gegangen ist, lässt sich nicht wiedererzählen, und

würde, wären nicht die unbefangensten und glaubwürdigsten Zeugnisse

vorhanden (!), heutiges Tages völlig unglaublich erscheinen.«

Mit dieser Versicherung schliesst =Vilmar= seine Ausführung ab, zu der er

am Schlusse der ganzen Abhandlung S. 186 noch die Bemerkung hinzufügt, dass

neben dem einreissenden Indifferentismus seit etwa 1660 »=das zum Siege

auch in den unteren Volksschichten durchgedrungene Christenthum= den

Hexenprozessen mit dem Ausgange des siebenzehnten Jahrhunderts überhaupt

ein Ende gemacht« habe. -- Also im fünfzehnten, sechszehnten und

siebenzehnten Jahrhundert waren die oberen Volksschichten (von denen die

Hexenverfolgung ausging) fromm, und die unteren Volksschichten waren

gottlos; darum wucherte in diesen Jahrhunderten die auf Abfall von Gott

beruhende Hexerei; gegen Ende des siebenzehnten Jahrhunderts aber wurden

die Bürgers- und Bauersleute fromm, darum hörte die Hexerei und mit ihr

auch (als Consequenz) die Hexenverfolgung auf (!!!).

Man sieht, dem Kanon Episcopi und den zahlreichen mit demselben

übereinstimmenden Concilbeschlüssen und Pönitentialvorschriften gegenüber

ist =Vilmar= ein -- Ketzer; seinen Standpunkt hat er im Wesentlichen auf

der verhängnissvollen päpstlichen Bulle Summis desiderantes vom 5. Dezember

1484, die in ihm innerhalb der evangelischen Kirche des neunzehnten

Jahrhunderts einen eifrigen Apologeten gefunden hat. Aber freilich konnte

er diese Apologie nur durch die rücksichtsloseste Entstellung der

Geschichte zu Wege bringen, wobei ihn seine Unkenntniss der Sache nicht

beunruhigte. =Vilmar= versichert allerdings (S. 172), dass er »etwa hundert

Hexenprozesse gelesen« habe. Soviel sich aber aus seinen Mittheilungen über

Hexenprozesse (deren Akten er erwähnt, ohne den Ort anzugeben, wo die

betreffenden Prozesse sich abgespielt haben,) ersieht, hat Vilmar in

Wahrheit nur die Akten der wenigen Hexenprozesse gesehen, welche ehedem im

Archive des Hofgerichts zu Marburg vorhanden waren. Hätte Vilmar wirklich

die Akten von etwa hundert Prozessen gesehen, so würden ihm doch wohl die

Augen aufgegangen sein. Er hätte dann z. B. sicherlich nicht zu schreiben

gewagt, was er S. 175 behauptet, dass für die wegen Hexerei Verdächtigten

die Anhängigmachung eines Injurienprozesses »eins der =untrüglichsten

Sicherungsmittel= gegen die Leib und Leben bedrohende Fama« gewesen sei.

Denn bei unzähligen Unglücklichen beginnt ja der mit der Verurtheilung zum

Feuertode endigende Prozess eben damit, dass dieselben wegen Verunglimpfung

bei den Gerichten Schutz suchten! =Vilmar= hätte sich dann auch nicht zum

Apologeten des Verfahrens bei den Hexenprozessen gegenüber dem in der

Wissenschaft feststehenden Urtheile über dasselbe aufwerfen können[377];

und höchst wahrscheinlich würde ihm Angesichts der satanischen Prozeduren,

durch welche man -- oft aus kindlich frommen Christenseelen -- das

Geständniss der Hexerei heraus- oder hineingefoltert hat, der Glaube an die

Wirklichkeit der Hexerei ganz vergangen sein. =Vilmar= hat sich aber weder

in Hexenprozessakten noch in der auf die Sache bezüglichen Literatur auch

nur im Entferntesten so umgesehen, dass er berechtigt gewesen wäre, sich

über das »Hexenwesen« öffentlich auszusprechen[378].

Somit lässt uns auch die Annahme einer nur subjektiven Wahrheit in den

Bekenntnissen der Hexen unbefriedigt. Um die sogenannte =Freiwilligkeit=

derselben zu erklären, gibt man uns eine Welt voll Verrückter oder

Nervenkranker, deren Visionen einander genau in denselben Punkten begegnen.

Das heisst eine plane Sache zum Räthsel machen. Es ist diess fast ein

Seitenstück zu der künstlichen Erklärung, welche der Pater Aubert über das

Pferdehaar im Hühnerei abgab. Diesem gelehrten Jesuiten, Professor der

Mathematik zu Caen, brachte man einst ein hartgesottenes Ei, in welchem ein

Pferdehaar sich mehrmals durch das Weisse wand und dann in das Gelbe ging.

»Das Ding kam mir etwas ausserordentlich vor, -- erzählt Aubert; -- denn

diess Haar muss in die Milchadern hineingegangen sein und dann in den

ductum thoracium, von dannen in die hohle Ader und dann in das Herz; und

indem es ausging durch den herabgehenden Ast der Aorta, muss es sich in den

Eierstock hineingedrängt haben.« Die Wahrheit ist, dass das Haar niemals in

dem Huhn gewesen, sondern durch ein feines, nachher wieder verklebtes Loch

unmittelbar vor dem Sieden in das Ei geschoben worden war. Aehnlich war

jene Freiwilligkeit der Bekenntnisse, die übrigens nicht einmal in den

Protokollen so häufig gemeldet wird, als Mancher denkt, =von aussen

hineingebracht=. Wenn man dem Inquisiten mit gezähnten Schrauben die

Schienbeine gleich einem Kuchen zusammengepresst hatte, so liess ja der

Sprachgebrauch vieler Richter dann immer noch ein =gutwilliges= Bekenntniss

zu. So versichert ein glaubwürdiger Mann, Friedrich Spee. Anderwärts zeigen

die Akten deutlich, wie mancher Angeklagte nur desswegen bereitwillig

bekannte, um sich die unnützen Schmerzen der Tortur zu ersparen, oder durch

scheinbare Reumüthigkeit statt des Scheiterhaufens »die Begnadigung des

Schwertes« zu verdienen.

Dass die =Gleichförmigkeit= der Bekenntnisse, die einst für die objektive

Wahrheit der Hexengreuel den Hauptbeweis lieferte, in unsern Augen nicht

=für=, sondern =gegen= die Aufrichtigkeit der Aussagen zeugen muss, ist

klar. Sie erklärt sich, so lange sie sich im Allgemeinen hält, schon aus

der wesentlichen Gleichförmigkeit des überall verbreiteten Hexenglaubens,

sobald sie aber Spezialitäten concreter Orte, Zeiten, Personen und

Handlungen betrifft, nur aus Suggestion oder Collusion.

Wenn in dem Vorstehenden den Bekenntnissen der Angeklagten jede Bedeutung

für die Entschuldigung der Hexenprozesse im =Grossen= abgesprochen wurde,

so ist damit nicht die =Möglichkeit einzelner= Fälle geleugnet, in welchen

ein Geisteskranker sich wirklich von der Wahrheit seiner Aussagen überzeugt

halten mochte. Aber aus der Möglichkeit folgt noch nicht geradezu die

Wahrscheinlichkeit. =Möglich= wäre es z. B. eben so gut, dass ein

Verrückter sich für einen Wehrwolf hielte, als es gewiss ist, dass manche

Irren auf Glasbeinen zu gehen oder Vögel im Kopfe zu tragen sich einbilden.

Ob nun aber, wenn irgendwo ein Kind oder Schaf vermisst wurde, gerade

derjenige, welchen das Gericht als Wehrwolf aufgriff und verbrannte, von

seiner eingestandenen Lykanthropie selbst überzeugt war, diess ist eine

andere Frage. Jener Unglückliche in Westphalen, der einst um dieser

Beschuldigung willen eine fünfzehnmalige Tortur ausstand, litt gewiss nicht

an dieser Monomanie; und so hat sich uns überhaupt in keinem concreten

Falle die Annahme einer solchen aus den Umständen als nothwendig ergeben.

Ausser dieser Möglichkeit der Einbildung geben wir auch noch die

Möglichkeit, ja die Wahrscheinlichkeit des Versuchs in einzelnen Arten der

Zauberei zu. Aber auch damit wird im Wesentlichen nichts geändert.

Bei dem allgemein herrschenden und ganz feststehenden Glauben an die

Möglichkeit eines Bundes mit dem Teufel und einer mit dessen Hülfe zu

bewirkenden Zauberei konnte es allerdings bei einzelnen Unzufriedenen,

Verzweifelnden, Verirrten zu Anrufungen des Teufels und zu Conaten kommen,

mit Hülfe des Teufels irgend Etwas zu bewerkstelligen und zu

erreichen[379]. Derartige Vorkommnisse sind sogar nachweisbar[380]. Allein

gegenüber der in den zahllosen Hexenprozessen massenhaft vorliegenden

Thatsachen beweisen diese ganz sporadisch auftretenden Erscheinungen gar

nichts. In den Hexenprozessen, die sich auf dem Scheiterhaufen abspielten,

ist nicht von Conaten eines Teufelsbündnisses, auch nicht von anderen

Verbrechen, sondern nur von wirklich vollzogenen Teufelsbündnissen, von

wirklichen Vermischungen mit dem Teufel und wirklichen Zaubereien die Rede,

was sich auch leicht begreift. Geben wir z. B. zu, dass ein

abergläubischer Bösewicht heimlich ein Wachsbild schmolz, oder mit Nadeln

durchstach, weil er dadurch seinen Feind tödten zu können meinte. Dieser

wirkliche Versuch zog begreiflich, weil der Erfolg ausbleiben musste, auch

keinen Prozess nach sich und kam nicht in die Akten. Dagegen war die von

einem Sterbenden ausgesprochene oder ihm beigemessene Ueberzeugung, dass er

der Zauberei dieses oder jenes Feindes unterliege, schon genügend, um den

Bezeichneten in Untersuchung zu ziehen. Wenn dieser nun auf der Folter sich

schuldig erklärte und dann, um die Mittel befragt, Wachsbilder nannte, so

muss dieses Geständniss entweder in seiner ganzen Ausdehnung vom Versuch

und Erfolg gelten, oder es fällt mit dem Glauben an den Erfolg auch die

Vermuthung des Versuchs weg. Und so in den übrigen Malefizien. Demnach

dürfen wir die =versuchte= Zauberei gerade in den Hexenprozessen am

wenigsten suchen; diese geben uns, so wie ihr Kern, der Teufelsbund, eine

Chimäre ist, auch nur =eingebildete Malefizien=.

* * * * *

=Rudolf Reuss= erklärt sich den Umstand, dass fast überall wohl zehnmal so

viele weibliche Hexen als männliche Zauberer auftreten, so (S. 12):

L'homme, lorsqu'il se sent dévoré par la soif de la vengeance,

des plaisirs ou de l'or, se croit d'ordinaire capable

d'atteindre grâce à ses propres efforts au but désiré. La femme,

au contraire, faible et sans moyen d'action -- surtout dans la

société du moyen-âge se tourne vers une puissance extérieure et

invoque son appui pour satisfaire sa colère ou réaliser ses

désirs de bonheur.

=Hartpole Lecky= sagt S. 60:

»Der Cölibat wurde allgemein als die höchste Form der Tugend

angesehen, und um ihn zu empfehlen, erschöpften die Theologen

alle Quellen ihrer Beredtsamkeit, um die Verworfenheit

derjenigen zu schildern, deren Reize ihn so selten gemacht.

Daher die langen und feuerigen Erörterungen über die

beispiellose Bosheit, Nichtswürdigkeit, Ungläubigkeit,

unbesieglich schlechten Neigungen der Frauen. -- Die Frage,

warum die ungeheuere Mehrheit Derer, welche der Zauberei

angeklagt wurden, Frauen wären, hat früh die Aufmerksamkeit

erregt und man beantwortet sie gewöhnlich -- -- durch die

=angeborene Nichtswürdigkeit des Geschlechts=. Es gab keinen

Gegenstand, über den sich die alten Schriftsteller mit

zürnenderer Beredtsamkeit oder mit zahlreicheren Beispielen

ergingen.«

=Alfred Maury= (La magie et l'astrologie S. 73) sagt mit Bezugnahme auf die

Aeusserungen römischer Schriftsteller:

C'était surtout auprès des femmes, que les Chaldéens avaient

trouvé credit. Le beaux sexe était alors fort curieux. Il n'est

pas de mon sujet de rechercher si les choses ont changé depuis.

Der Malleus maleficarum beantwortet die Frage: cur magis

foeminae superstitiosae reperiantur? mit Hinweisung auf die

angeborene malitia des weiblichen Geschlechts, die (in Pars I.

qu. 6) sehr eingehend und nach den entschiedensten Beziehungen

hin nachgewiesen wird.

=F. Trechsel= (das Hexenwesen im Kanton Bern, in dem Berner Taschenbuch von

1870) S. 166 sagt:

»In grösserer Mehrheit ist doch das andere Geschlecht dabei

vertreten, und es lässt sich dieses aus der der weiblichen Natur

anhaftenden Reizbarkeit, der stärkeren Hinneigung zum

Geheimnissvollen, Mystischen, Phantastischen und Excentrischen,

aus dem Bedürfnisse von Schutz und Hülfe, woher nur immer

einigermassen erklären.«

=Joh. Scherr=, Gesch. deutscher Kultur und Sitte (Leipz. 1854) S. 365:

»Warum kehrte sich die Verfolgungswuth vornehmlich gegen das

schwächere und schönere Geschlecht? Warum häufte der

Hexenprozess auf das Weib die abscheulichste Lästerung, welche

demselben je widerfahren, -- die Lästerung nämlich,

Jungfräulichkeit und eheliche Treue hinzugeben, um dafür die

widerliche Umarmung eines scheusslichen Bockes einzutauschen? --

Weil in der Zauberkunst etwas =Heimisches=, =Stilles=,

=Abgeschlossenes= lag, was sich mit dem männlichen Charakter

weniger vertrug, hielt man von Uralters her die Frauen

zauberischer Künste für fähiger als die Männer.«

Und doch hat wahrscheinlich keine Klasse von Opfern Qualen erduldet, die so

stark und ohne Linderung waren. Für sie gab es den wilden Fanatismus nicht,

der die Seele gegen Gefahr kräftigt und den Körper gegen Qualen beinahe

stählt. Für sie gab es keine Zuversicht auf eine herrliche Ewigkeit, welche

den Märtyrer die aufsteigende Flamme verzückt für den Wagen des Elias

ansehen liess, der die Seele gen Himmel tragen sollte. Für sie gab es weder

den Trost trauernder Freunde, noch das Bewusstsein, dass ihr Andenken von

der Nachwelt werde geehrt und gefeiert werden. Sie starben allein, gehasst

und unbemitleidet. Sie wurden von der ganzen Menschheit für die ärgsten

Verbrecher gehalten. Ihre eigenen Verwandten schraken vor ihnen, als den

Verworfenen und Verfluchten, zurück. Der Aberglaube, den sie in der Jugend

eingesogen hatten, mischte sich mit den Täuschungen des Alters und den

Schrecken ihrer Lage, er überredete sie gar oft, dass sie wirklich die

Leibeigenen des Satans und jetzt daran wären, ihre Qualen auf Erden für

eine Seelenpein auszutauschen, die ebenso schmerzlich und dazu ewig sei.

Und zu alle Dem haben wir die Schrecken zu erwägen, welche der Glaube über

das Volk im Grossen verbreitet haben muss, haben wir uns die Angst der

Mutter zu malen, wie sie sich einbildet, dass es in der Macht einer von ihr

beleidigten Person stände, in einem Augenblicke jeden Gegenstand ihrer

Liebe zu vernichten; wir haben vor Allem den schauerlichen Schatten zu

bemerken, welchen die Furcht vor einer Anklage auf die geschwächten Kräfte

des Alters geworfen, und die Bitterkeit, mit welcher sie Verlassenheit und

Einsamkeit verstärkt haben muss. Alle diese Leiden waren das Ergebniss

eines einzigen Aberglaubens, welchen der Geist der Aufklärung zerstörte.

Soldan's Geschichte der Hexenprozesse. Zweiter Band · 第 37 / 63 题