Schluss.
Hat unsere Darstellung geleistet, was ihre Aufgabe war, so dürfen wir
hoffen, dem Leser das Wesentliche des Hexenprozesses nicht nur in seiner
äusseren Erscheinung, sondern auch in seiner Entwicklung und seinen Gründen
begreifbar vorgeführt zu haben. Unser Hauptaugenmerk war, um es wiederholt
auszusprechen, dem modernen Hexenwesen, wie es vom Mittelalter auf die neue
Zeit vererbt wurde, zugewendet, und unser Rückgreifen in das Alterthum
bestimmte sich vorzugsweise nach dem näheren oder entfernteren Grade der
Verwandtschaft, in welchem sich die einzelnen Elemente, wie die ganze
Auffassungsweise zu demselben ankündigen. Auf eine vollständige Darstellung
der antiken Zauberei hat daher diese Schrift keinen Anspruch.
Wir haben die neuere Zauberei in fast allen Ländern der Christenheit in
einer Gleichförmigkeit auftreten sehen, die sich bis auf die
überraschendsten Einzelheiten erstreckt. Sie hat fast nirgends nationale
Hauptunterschiede, ihr Charakter ist ein universeller. Was aber hat diese
Uebereinstimmung vermittelt? Dass die allgemeine psychologische Disposition
des Menschen zum Glauben an die Wirkung höherer Mächte hierauf nicht
ausreichende Antwort gebe, ist an sich klar; denn wo liegt die
psychologische Nothwendigkeit, dass der Zauberglaube überall nur in
diesen, zum Theil so höchst bizarren Formen sich habe entwickeln müssen? Es
muss also ein historischer Grund aufgesucht werden. Dieser aber wird nicht
weniger universell sein dürfen, als die Wirkung. Er liegt weder in der
deutschen, noch in der nordischen Mythologie, weder in der Vergangenheit
der Celten, noch in der Vorzeit der Slaven oder Muhammedaner. Alle diese
Völker haben ohne Zweifel ursprünglich ihren nationalen Zauberglauben
gehabt, der sich mit dem späteren allgemeinen verwebte und darin
verschwamm; ihr Glaube hat weder innerhalb der eigenen Landesgrenzen die
nationale Grundform bewahrt, noch die Vorstellungen der übrigen Völker zu
normiren vermocht. Ja, dieser Glaube der einzelnen Nationen ist in seiner
Urgestalt oft schwer zu erkennen, oder gänzlich zweifelhaft, weil der
Forscher theils aus späteren, möglicherweise schon modificirten
Erscheinungen rückwärts schliessen, theils zu schriftlichen Quellen seine
Zuflucht nehmen muss, bei welchen aussernationale Einflüsse theils zu
vermuthen stehen, theils wirklich erwiesen sind. So möchte Burkhard von
Worms für die deutsche, Saxo Grammaticus für die nordische Mythologie mit
grosser Vorsicht zu gebrauchen sein.
Von universeller Bedeutung, wie für Wissenschaft und Kunst, ist das
römisch-griechische Alterthum auch für den Aberglauben der Völker geworden;
nur trat hier noch ein Zweites hinzu, das Orientalisch-Christliche. Jenes
lieferte im Wesentlichen das Material, dieses die Auffassungsweise. Bei den
Kirchenvätern vermählte sich das Römer- und Griechenthum mit dem Dämonismus
des Morgenlands. Wohin durch den römischen Eroberer oder den wandernden
Germanen der römische Aberglaube nicht verschleppt worden war, dahin
brachte ihn der römische Kirchenlehrer und Heidenbekehrer, sei's durch die
Polemik dagegen, -- denn er setzte die Gegenstände desselben überall
voraus, -- oder durch die Praxis. Mit dem Christenthum kamen lateinische
Sprache und Literatur, Dämonologie, befangene aber auf den Bildungsgang
Einfluss übende Priester zu Celten, Germanen und Slaven. Was den Nationen
eigenthümlich gewesen sein mochte, assimilirte sich im Laufe der Zeit den
ihnen zugetragenen mächtigeren Elementen. Wunder- und Teufelsglaube
verschlang die in einigen Jahrhunderten des Mittelalters hervorkeimende
hellere Ansicht. Selbst das zeitweise erfreuliche Anstreben zur
Naturforschung ward unter diesen Gesichtspunkt gebracht. Die Dienerin
hierarchischer Zwecke, die Inquisition, um Popularität und Einkommen
verlegen, sah sich um nach einem Musterbilde aller Scheusslichkeit, die sie
ihren Opfern leihen könnte, und unter ihren Händen bildete sich aus lauter
bekannten Stoffen das Verbrechen der Hexerei. Den Teufel in der Gestalt,
wie sie ihn ausgebildet vorfand, in die Mitte stellend, eignete sie ihm auf
der einen Seite die traditionellen, mit jedem Jahrhundert gestiegenen
Ketzergreuel der christlichen Kirchengeschichte, auf der anderen aber die
Leib und Gut verletzenden, vom alten Gesetz verpönten Malefizien des
römischen Heidenthums, sammt allem aus den Dichtern bekannten Zauberspuk
desselben zu. Diess alles verband sich zur Hexerei als einem Ganzen,
während die frühere Zeit nur einzelne durch Zauberei verübte Künste oder
Verbrechen gekannt hatte. Eine blutige Praxis lieferte so schlagende und
zahlreiche Beweise zu der dämonischen Theorie, die man überdiess der Bibel
und dem römischen Rechte anzupassen wusste, so dass bald jeder Zweifel vor
der dreifachen Macht der Erfahrung, der Auctorität und der Furcht
verstummte und die auf jene Theorie gebauten Prozesse, begünstigt durch die
oben entwickelten Verhältnisse, bis nahe an unsere Zeit heranreichen
konnten. Ohne die römische Literatur, ohne die eben so eigenthümliche, als
weitgreifende Vermittlung der kirchlichen Auffassungsweise, ohne die
mannichfaltigen, stets sich erneuernden Nebeninteressen der an der Ausübung
Betheiligten wäre die Erscheinung jenes überall gleichförmigen, nicht mehr
nationalen, sondern europäischen oder vielmehr christenheitlichen
Aberglaubens eben so unbegreiflich, als sie vollkommen erklärlich wird,
sobald man sie als das Resultat jener vereinigten Potenzen betrachtet. Wir
finden wenigstens in der Hexerei nicht einen einzigen Hauptzug, der nicht
in einer der angedeuteten Beziehungen, oder in allen zusammen aufginge. Es
führt vielmehr überall ein sachlich, örtlich und zeitlich lückenloser Weg
vom Gewordenen zur Quelle zurück.
Allerdings ist es versucht worden, das Hexenwesen der letzten Jahrhunderte
in anderer Weise zu erklären. Einige dieser Versuche wollen das Ganze,
andere nur Einzelheiten erklären; sie wären vielleicht anders gestellt
worden, wenn ihre Urheber nicht zum Theil von irrigen Voraussetzungen in
Bezug auf Umfang, geographische Verbreitung und Bildungsepochen des
Hexenwesens ausgegangen wären.
=Jakob Grimm= hat in der Mythologie mit gewohnter Gelehrsamkeit und
Combinationsgabe eine treffliche Uebersicht des deutschen Hexenwesens und
scharfsinnige Forschungen über viele Einzelheiten desselben gegeben. Er
geht von den unbestreitbaren Sätzen aus, dass die alten Deutschen Zauber
und Zauberer kannten (S. 579), dass das Christenthum den Begriff
zauberübender Weiber als heidnischen vorfand, aber vielfach veränderte
(S. 587). Namentlich rechnet er unter diejenigen Vorstellungen, welche sich
unter den Deutschen =erst nach der Annahme des Christenthums= erzeugten,
den Glauben an die nächtlichen Hexenfahrten und die damit verbundenen
abscheulichen Begehungen (S. 594). Somit fällt das eigentliche Hexenwesen
gar nicht in das Gebiet der deutschen Mythologie, und die Aufgabe des
Mythologen hätte schon mit der Erörterung des =heidnisch=-deutschen
Zauberwesens ihre vollständige Lösung erhalten. Aber über dasselbe ist
wenig zu sagen, und wie Grimm überhaupt seinem Werke die dankenswerthe
Ausdehnung gegeben hat, dass er die Schicksale und Nachwirkungen des
Heidnischen weiter herab verfolgt, so hat er auch hier die einzelnen
Momente des germanischen Heidenthums nachzuweisen gesucht, welche in das
Hexenthum der christlichen Zeit auslaufen oder demselben Anhaltspunkte
geben mochten. Hierbei verkennt er nun keineswegs die Masse des
eingedrungenen Undeutschen, weist vielmehr häufig auf die zahlreichen
Analogien gleichzeitiger Erscheinungen des Auslands und die des klassischen
Alterthums hin; aber im Ganzen spricht er dem germanischen Wesen selbst
immer noch weit mehr Nachwirkungen zu, als wir einräumen zu dürfen glauben.
Dass solche Nachwirkungen, sowohl alter Zaubervorstellungen selbst, als
auch mancher Einrichtungen, die eine spätere Zeit auf Zauberei umdeuten
mochte, =im Allgemeinen möglich seien=, bestreiten wir nicht; aber die von
Grimm angegebenen sind wenigstens in der Ausdehnung, wie sie der verehrte
Forscher nimmt, nicht =wahrscheinlich=. Wir müssen etwas mehr ins Einzelne
gehen.
Grimm glaubt, dass, »bis auf die jüngste Zeit in dem ganzen Hexenwesen =ein
offenbarer Zusammenhang mit den Opfern, Volksversammlungen und der
Geisterwelt der alten Deutschen= zu erkennen sei.« (S. 587.) Um dieses
zuvörderst hinsichtlich der Opfer zu erläutern, verweist er auf jene Stelle
der lex Salica, wo, der gewöhnlichen Erklärung zufolge, von dem Hexenkessel
und dem Kochen der Hexen die Rede ist, erinnert hierauf an die
Heilighaltung des Salzflusses, um welchen sich die Chatten mit den
Hermunduren schlugen, und stellt dann die Vermuthung auf, dass das
Salzbereiten in Kesseln von Priesterinnen als heiliges Geschäft, vielleicht
mit Opfern und Volksversammlungen, betrieben worden sei. An dieses
Salzsieden nun habe sich die spätere Volksansicht von der Hexerei
angeschlossen. »An gewissen Festtagen stellen sich die Hexen in dem
heiligen Wald, auf dem Berge ein, wo das Salz sprudelt, Kochgeräthe, Löffel
und Gabeln mit sich führend; Nachts aber glüht ihre Salzpfanne.« Diesen
Vermuthungen soll zu Statten kommen ein Gedicht aus dem dreizehnten
Jahrhundert, dessen Verfasser ungläubig von den Hexen sagt:
Daz ein wîp ein chalp rite,
Daz wären wunderlîche site,
ode rit ûf einer dehsen,
ode ûf einem hûspesem
=nâch salze ze Halle füere=;
ob des al diu welt swüere,
doch wolde ich sîn nimmer gejehen,
ich enhet ez mit mînen ougen gesehen,
wand =sô würde uns nimmer tiure
daz salz von dem ungehiure=.
Wir möchten hiergegen Folgendes einwenden. Der Hexenkessel der späteren
Zeit ist nicht zu bezweifeln, der in der lex Salica aber ist eben so
problematisch, als die ganze Stelle zur Zeit noch kritisch und exegetisch
im Argen liegt. Das zitirte Gedicht, worin die Hexen nach Salz zu Halle
fahren, enthält unstreitig einen Zug des Volksglaubens, der von Interesse
ist, der aber so vereinzelt dasteht, dass wir ihm in dem gesammten
Hexenwesen nicht weiter begegnet sind. =Vielmehr sind die Hexen sonst
überall dem Salze so abgeneigt, dass es sogar bei ihren Festmahlzeiten
regelmässig fehlen muss.= Ich möchte daher hierin nur eine lokale Beziehung
auf die Heimath des Dichters, deren Aberglauben er bekämpft, erkennen. Wenn
nun die Salzbereitung durch die neueren Hexen im Allgemeinen eben so
entschieden in Abrede gestellt werden muss, als der Salzkessel der alten im
salischen Gesetze zweifelhaft ist, so scheint es, dass sich auch durch die
Annahme des Salzkochens durch altdeutsche Priesterinnen kein Zusammenhang
zwischen alter und neuer Hexerei herstellen lasse.
Weiter ist =Grimm= der Ansicht, »dass Zeit und Ort der Hexenfahrten sich
gar nicht anders erklären lassen, als durch Bezugnahme auf Opfer und
Volksversammlungen. Auf Walpurgis, Johannis und Bartholomäi, wo die Hexen
ihre Hauptfeste feiern, seien auch germanische Opferfeste und Gerichtstage
gewesen. Seine ehrliche Gerichtszeit hätte das Volk nicht den Hexen
eingeräumt, wären diese nicht in althergebrachtem Besitze gewesen.«
(S. 591.) -- Wir haben nirgends eine Spur davon gefunden, dass die
=heidnischen= Germanen Hexenfahrten an diese bestimmten Tage gebunden
hätten; den =christlichen= aber, welche diess thaten, musste eine Beziehung
der Sache auf ihre eigenen Verhältnisse näher liegen, als auf die
heidnische Vergangenheit. Ausser jenen drei Epochen finden sich, wie oben
nachgewiesen ist, auch Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Jakobi. Wir haben
hier, Walpurgis ausgenommen, lauter hohe Kirchenfeste und ausgezeichnete
Heiligentage vor uns; wenn diese das christliche Volk den Hexen liess,
warum nicht noch weit eher seine Gerichtstage, auch ohne althergebrachten
Besitz? Es gehörte gerade zu den Grundvorstellungen von der Hexerei, wie
sie von den Inquisitoren ausgebildet wurde, dass sie gegen das Christenthum
=Opposition= machte und auf Nachäffung und Schändung seiner Feste und
Ceremonien ausging. Nur aus dem angenommenen Grundsatze, dass der Teufel
der Affe Gottes sei, glauben wir die Wahl jener Zeiten für die Hexenfahrten
erklären zu müssen, nicht aus den heidnisch-germanischen Volksgewohnheiten.
Ob das Maireiten überhaupt unter diese letzteren gehöre, scheint noch sehr
zweifelhaft; bei Grimm sind wenigstens keine sehr alten Belege dafür
beigebracht (S. 449, 450). Maifeste im Allgemeinen gab es auch schon im
Alterthum. Ausser den von Grimm hierüber angezogenen Stellen (S. 452)
dürfte hier gelegentlich noch die Majuma zu erwähnen sein (Cod. Justin,
lib. XI. Tit. 45), worin wir nach Suidas v. #Maioumas# eine Art von
Schifferstechen erkennen müssen, und welche mit dem von Olaus Magnus
beschriebenen Mairitte der Schweden wenigstens das gemein hat, dass
kämpfende Jünglinge in beiden das Volk belustigten.
»Noch deutlicher zu, -- fährt Grimm fort, -- trifft die Oertlichkeit. Die
Hexen fahren an =lauter= Plätze, wo vor Alters Gericht gehalten wurde oder
heilige Opfer geschahen. Ihre Versammlung findet Statt auf der =Wiese=, am
=Eichwasen=, =unter der Linde=, unter der =Eiche=, an dem =Birnbaum=, in
den Zweigen des Baums sitzt jener Spielmann, dessen Hülfe sie zum Tanz
bedürfen. Zuweilen tanzen sie auf dem =peinlichen Richtplatz=, unter dem
=Galgenbaum=. Meistens aber werden Berge als Orte ihrer Zusammenkunft
bezeichnet, Hügel (an den drei =Büheln=, an den drei =Köpchen=) oder die
höchsten Punkte der Gegend.« Es werden sodann viele solcher Berge
namentlich aufgeführt. Die Beziehung dieser Hexenlokalitäten auf Opfer und
Gerichtswesen erscheint uns, -- wir müssen es gestehen, -- so wenig als die
=einzig mögliche=, dass wir sie vielmehr für eine gezwungene halten müssen.
Wenn die späteren Dämonologen und Prozessakten berichten, dass die
nächtlichen Zusammenkünfte auf der Wiese, am Eichwasen, am Birnbaum, an den
drei Büheln, auf diesem oder jenem Berge Statt finden, was nöthigt hierbei
an die Opfer- und Gerichtsplätze der deutschen Vorzeit zu denken? Irgendwo,
wenn überhaupt, muss doch der Ort der Vereinigung sein, und die Richter
haben stets nach demselben gefragt. Da hat man bald auf ganz gleichgiltige
Lokalitäten der nächsten Umgegend, bald, was mehr im Charakter lag, auf
einsame oder schauerliche Oerter, Haiden, schwer zugängliche Berghöhen
u. s. w. bekannt. Zuweilen treiben auch, worin sich wieder das
christenfeindliche Element zeigt, die Hexen vor den Kirchen, ja =in=
denselben ihr gottloses Wesen. Berge, die ihre Gegend so beherrschen, wie
der Brocken das norddeutsche Flachland, kamen eben darum wohl auch in
ausgebreiteteren Ruf, als andere, die nicht so vereinzelt stehen.
Deutschland hat viele ausgezeichnete Hexenberge und ausserdem zahllose
untergeordnete, nur in der nächsten Nachbarschaft genannte Lokalitäten, von
welchen an der geeigneten Stelle bereits mehrere aufgeführt worden sind.
Deutschland unterscheidet sich auch hierin nicht vom Ausland; auch
anderwärts versammeln sich die Hexen auf Bergen und Haiden, Wiesen und
Feldern, unter Bäumen und heiligen Kreuzen.
Den Glauben an die =Hexenfahrten= endlich leitet Grimm ab aus einer
Missdeutung der gottesdienstlichen Zusammenkünfte, welche nach der
Einführung des Christenthums von heimlichen Anhängern der alten Religion
fortgesetzt worden seien. »Wenn auch, -- sagt er S. 593, -- der grosse
Haufen für die neue Lehre gewonnen war, einzelne Menschen blieben eine
Zeitlang dem alten Glauben treu, und verrichteten insgeheim ihre
heidnischen Gebräuche. Von solchen Heidinnin ging nun Kunde und
Ueberlieferung unter den Christen, die Dämonologie des Alterthums mischte
sich hinzu, und aus Wirklichkeit und Einbildung erzeugte sich die
Vorstellung =nächtlicher Hexenfahrten=, bei welchen alle Greuel der
Heidenschaft fortgeübt würden.« Es fragt sich hier, ob nicht auch
=unabhängig= von den genannten Zusammenkünften der Heidinnin die
Dämonologie des Alterthums gewirkt haben möge, und zwar ganz, was ihr hier
nur zur Hälfte zugewiesen wird. Nach Grimm wäre die Vorstellung von den
Hexenfahrten immerhin erst =unter den Christen erzeugt= worden, also ein
=Irrthum der Christen=; der Kanon Episcopi aber verdammt sie geradezu als
einen Rückfall in errorem _Paganorum_. Somit haben ihn in seiner damaligen
Gestalt, -- denn später bildete er sich wieder anders, -- die Christen nur
=übernommen=, nicht =erzeugt=. Aus welchem Heidenthum aber stammt er? Aus
dem =deutschen= gewiss nicht; dieses kennt keine Nachtfahrten in Masse (s.
Grimm Myth. S. 593). Also doch wohl aus dem =römischen=, wie wir oben
nachzuweisen versucht haben. Dass die deutschen Christen diesen Aberglauben
im eilften Jahrhundert bereits hatten[349], folgt weniger daraus, dass
=Burkhard= hierauf bezügliche Stellen überhaupt aufgenommen hat, -- er gibt
oft Ausländisches, -- als aus der deutschen Benennung, welche er in eine
angeblich aus den Beschlüssen des Conzils zu Agath (Agde in der Languedoc)
von 506 entnommenen Stelle einschiebt: Credidisti, ut aliqua femina sit,
quae hoc facere possit, quod quaedam a diabolo deceptae se affirmant
necessario et ex praecepto facere debere, id est cum daemonum turba in
similitudinem mulierum transformata, quam vulgaris superstitio _holdam_
(al. _unholdam_) vocat, certis noctibus equitare debere super quasdam
bestias, et in eorum se consortio annumeratam esse (_Burchard_. Decret.
lib. XIX. cap. 5). Ob übrigens gerade in dieser Stelle Grimm's Vermuthung,
dass eine =einzelne Gottheit= der alten Deutschen =Holda= geheissen habe,
in deren Gefolge man später die Nachtweiber verwiesen, eine Stütze finde
(S. 165. 594.), lassen wir, da es nicht weiter zur Sache gehört, an seinen
Ort gestellt sein. Ist der Text bei Burkhard unverderbt, so würde das Wort
holda (Substantiv oder Adjektiv?) auf die =ganze Schaar= der nachtfahrenden
Dämonen zu beziehen sein.
Wenn nun Grimm, dieser gründlichste Kenner des deutschen Alterthums, der
neueren Hexerei nur einen losen und meist indirekten Zusammenhang mit dem
Wesen unserer heidnischen Vorfahren zuerkennt, und dieser Zusammenhang,
unsern obigen Bemerkungen zufolge, nicht einmal in dem von diesem Gelehrten
angenommenen Masse erweislich scheint: so werden gewisse viel weiter
gehende Ansichten einiger anderen Gelehrten um so leichter als unhaltbar
hervortreten.
=Mone=[350] führt das Hexenwesen, und namentlich den =Sabbath=, auf Hekate
und =die alten Bacchanalien, die den Deutschen schon während ihres
Aufenthalts am schwarzen Meere bekannt geworden seien=, zurück. S. 268 sagt
er, »das Hexenthum feinde den christlichen Kult an, nicht als Christenthum,
sondern als bestehende Religion, so wie es =vor= dem Christenthum auch die
heidnische Volksreligion unserer Voreltern anfeindete.« Weiter führt er
S. 271 Folgendes als feststehende Sätze auf: »1) Das Hexenwesen war eine
für seinen Zweck =vollständig organisirte geheime Gesellschaft=. 2) Da der
Teufel an der Spitze desselben stand und ein Wesen ist, das in die Religion
gehört, so muss das Hexenwesen eine =religiöse Gesellschaft= gewesen sein.
3) Wir müssen das Hexenwesen, wie es in den Prozessen des siebenzehnten
Jahrhunderts erscheint, nicht als den Anfangs-, sondern als den
Ausgangspunkt betrachten und seinem Ursprung rückwärts nachspüren, soweit
sich geschichtliche Zeugnisse dafür vorfinden.«
Mone erkennt also, wenn wir ihn recht verstehen, in den sogenannten Hexen
eine wirkliche, bis ins siebenzehnte Jahrhundert fortbestehende
Gesellschaft, welche eine organisirte Opposition gegen die jedesmalige
Volksreligion bildete, für sich aber einen vom Pontus mitgebrachten Hekate-
und Bacchuskult bewahrt hatte. =Wo= aber, müssen wir fragen, hat denn Mone
irgend eine historische Spur davon aufgefunden, dass die heidnische
Religion der Deutschen von einer organisirten Gesellschaft von
Bacchusdienern angefeindet worden wäre? =Wo= ist im Mittelalter eine Spur
von derjenigen Continuität des fraglichen Geheimkults, welche vorausgesetzt
werden müsste, wenn die deutschen Hexen des sechszehnten und siebenzehnten
Jahrhunderts immer noch die Inhaberinnen des vom schwarzen Meere
mitgebrachten Systems gewesen wären? Was für eine räthselhafte Gesellschaft
ist das, welche die Religionen anfeindet, weil sie bestehende sind, aber
nichtsdestoweniger eine =religiöse= ist, weil der Teufel an ihrer Spitze
steht, der ein Wesen ist, welches in die Religion gehört? =Wo=durch mögen
die übrigen europäischen Völker, deren Hexenwesen dem deutschen so ganz
gleich ist, ohne dass ihre Väter am schwarzen Meere sassen, dieselbe
Gesellschaft in sich aufgenommen haben? -- Sicherlich ist Mone zu diesen
wunderlichen Ansichten grossentheils desshalb gekommen, weil er zwischen
dem Hexen=sabbath= und den alten Bacchanalien oder =Sabazien= nicht nur
eine Sach-, sondern auch eine Namensähnlichkeit fand und sich von dem
Gedanken nicht losreissen konnte, an dem von der Obrigkeit so ernstlich
verfolgten Hexenwesen müsse wenigstens so viel wahr gewesen sein, dass
gottlose Versammlungen Statt gefunden hätten. Darum sucht er das Licht in
den cimmerischen Finsternissen, wo die alten Deutschen den Sabazien
allerdings, wenn irgendwo, am nächsten gewesen sein müssen. =Hekate= ist
mit Recht hereingezogen, aber auf unrechtem Wege; die Vorstellungen von ihr
durchdrangen das antike Zauberwesen und modifizirten somit das neue. Die
behauptete Wirklichkeit der Versammlungen gründet sich auf die Bekenntnisse
der verhörten Hexen. Ueber die Glaubwürdigkeit solcher Geständnisse ist
bereits an der gehörigen Stelle geredet worden, und wir werden sie unten
nochmals berühren[351].
Abermals aus einem Gottesdienste, aber einem =slavischen=, finden wir das
Hexenthum hergeleitet in einer kleinen Schrift von =L. W. Schrader=,
Archivarius zu Wittgenstein[352]. Slaven bewohnen nach ihm in den
vorchristlichen Zeiten einen grossen Theil Deutschlands (auch die Mattiaker
sind solche), insbesondere die Harzgegend, wo sie den Melybog oder Czerny
Bog, d. h. schwarzen oder bösen Gott, oder Teufel, und die Frau Holle
verehren. Von den heidnischen Deutschen unterjocht und in ihrem Kultus
gestört, retten sie denselben auf den schwer zugänglichen Melbogsberg oder
Mlbogsberg, woraus der Deutsche den Namen Blocksberg bildete. Dort treiben
die Hexen, d. h. Priesterinnen der Holda oder Liebesgöttin, ihr Wesen
ungestört und geben auch den deutschen Jungfrauen, die der unerlaubten
Liebe mit den Slavenjünglingen nachgehen wollen, einen Zufluchtsort. Da man
nicht wusste, wie da auf natürliche Weise hinaufzukommen sei, so bildete
sich im Volke die Vorstellung von den Luftflügen, die später auf die
Christen überging u. s. w. Das Andenken der slavischen Hexen als
Holdapriesterinnen hat sich, dem Kundigen wohl erkennbar, in verschiedenen
Orts- und Ländernamen erhalten, z. B. in Hasserode, Hasselfelde und Hessen,
welches letztere namentlich um Gudensberg slavische Bewohner hatte. --
Diese Resultate gewinnt Herr Schrader durch eine Deduktion, die sich durch
so drollige historische und etymologische Luftsprünge[353] auszeichnet,
dass man seinem Schriftchen nicht mehr Ehre erzeigen kann, als wenn man es
für eine schalkhafte, jedoch zuweilen aus dem Tone fallende Persiflage
gewisser Verirrungen in der heutigen Geschichts- und Sprachforschung nimmt.
Zum dritten Male ein Kult der alten Deutschen wird von =Jarcke=
herangezogen[354]. Dieser sagt: »Wenn wir die Gesetze Karls d. G. zur
Ausrottung des heidnischen Glaubens unter den Sachsen, -- den indiculus
superstitionum, -- -- -- den gewöhnlichen Zusatz more paganorum etc.
betrachten, und damit in Verbindung bringen, was in den skandinavischen
Sagen über Zauberei und Gewalt des Menschen sogar über Wind und Wetter
gesagt wird: so dürfte die Behauptung nicht zu gewagt erscheinen, dass das
Zauberwesen und der Zauberglauben im Mittelalter =zunächst= eine Tradition
aus der =heidnisch-germanischen= Zeit, eine im Volke lebende heidnische
Naturkunde und =Naturreligion= gewesen sei, die auch ihre -- freilich
antichristlichen und, vom religiösen Standpunkt aus betrachtet,
dämonischen -- Ceremonien und Sakramente hatte. Die heidnische
Naturreligion wurde dann später im Kampfe mit christlichen Prinzipien und
nachdem die christliche Lehre vom Teufel in das Bewusstsein des Volks
übergegangen war, zu einer dem Christenthum und allem Göttlichen
feindlichen, und zu einem wahren Teufelsdienste, indem die alte
Naturwissenschaft selbst von denen, die ihre Geheimnisse kannten und
ausübten, als etwas vom Teufel Ausgehendes angesehen wurde. -- -- -- --
Daher die Erscheinung, dass eine Einweihung in jene Künste zuletzt wirklich
die äussere Form der Ergebung an den Teufel annahm.«
Wie Jarcke aus den gegebenen Prämissen die gezogenen Folgerungen
rechtfertigen will, vermögen wir nicht einzusehen. Es sind hier ganz
disparate Dinge zusammengebracht. -- Die fränkischen Kapitularien verbieten
an verschiedenen Stellen heidnischen Götzendienst im Allgemeinen und
Besondern, an andern wieder einzelne Arten des Zauberglaubens und darauf
sich beziehende Handlungen. Der Indiculus superstitionum insbesondere, der
dem Kapitulare von 743 angehängt ist, erwähnt in dreissig Rubriken, wozu
der Text fehlt, verschiedene Gegenstände, worüber Beschlüsse gefasst worden
zu sein scheinen. Etliche Artikel handeln vom Götzendienst[355], andere von
Sacrilegien[356], noch andere von verschiedenen Arten des Aberglaubens,
auch des =christlichen=[357], fünf Artikel endlich schlagen in's Gebiet des
Magischen ein[358]. Nirgends aber sind Zauberglaube und Zauberübungen in
Beziehung zu einer heidnisch-germanischen Naturreligion gesetzt; ja es ist
noch überhaupt die Frage, ob in =allen= diesen Punkten ausschliesslich und
ursprünglich Germanisches verboten sei. Mitten unter den Franken lebten ja
Romanen. Phylakterien, Incantationen, Augurien, Sortilegien, herzfressende
Weiber und Wettermacher (-- diess ist's, was wir im Wesentlichen in den
Kapitularien finden --) kannten schon die Römer; die christlichen Kaiser
und ausserdeutsche Conzilien hatten zum Theil längst verboten, was hier nur
wiederholt wird. Was nun die »heidnische Naturkunde« anbelangt, so tritt
diese hierin eben so wenig hervor; denn man wird doch nicht das
eingebildete Beherrschen von Wind und Wetter dahin rechnen wollen. Dass
Naturkundige zuweilen als Zauberer verschrieen worden sind, ist freilich
bekannt genug; man denke aus der heidnischen Zeit an Apulejus, aus der
christlichen an Gerbert, Constantinus Africanus, Roger Bacon, Raimund
Lullus und viele Andere! Doch diese alle schöpften nicht aus einer »im
Volke lebenden heidnischen Naturkunde,« sondern erhoben sich =über= das
Volk und waren nicht =Deutsche=. Aber Jarcke scheint, einer anderen Stelle
zufolge, geneigt, die Hexerei an »das dunkle Gebiet des thierischen
Magnetismus« anzuknüpfen (S. 431). Hiervon wird weiter unten die Rede sein.
Warum aber mag jene im Volke lebende, mit Ceremonien und Sakramenten
verbundene heidnische Naturkunde und Naturreligion im Kampfe mit dem
Christenthum zuletzt so sehr das Selbstbewusstsein verloren haben, dass
»die alte Naturwissenschaft selbst von denen, welche ihre Geheimnisse
kannten und ausübten, als etwas vom Teufel Ausgehendes angesehen wurde?«
Schlimm für jene Eingeweiheten, sie mochten Recht haben, oder irren! Ob man
überhaupt mit Jarcke annehmen will, »dass eine Einweihung in jene Künste
zuletzt =wirklich= die äussere Form der Ergebung an den Teufel angenommen
habe«, das wird zunächst von den Begriffen abhangen, die man sich vom
Teufel bildet, und dann von der Glaubwürdigkeit, welche man den Legenden
und Hexenakten beizumessen geneigt ist. In keinem Fall aber sind die
Teufelsbündnisse, weder die einseitig versuchten, noch die gegenseitig
vollzogenen, noch endlich die eingebildeten, auf deutschem Boden gewachsen.
Der Vicedominus Theophilus, von dem die älteste Teufelsergebung berichtet
wird, war weder Naturkundiger, noch der deutschen Naturreligion ergeben,
sondern ein Verehrer der Jungfrau Maria, die ihn rettete, weil er sie unter
allen zuerst wieder versöhnte, als er sich dem Bösen ergeben hatte. Sodann
nehmen die Teufelsergebungen durch Gerbert und die französischen Katharer
ihren Weg und langen erst mit dem Kusse, den die Stedinger dem bleichen
Manne darbringen, in Deutschland an. Die Teufelsergebung der französischen
=Hexen= wird erst gegen das Ende des dreizehnten Jahrhunderts, die der
deutschen noch später amtlich ermittelt.
In seinem »Handbuche des Strafrechts«, welches =Jarcke= seinen beiden
Abhandlungen über die Hexerei nachfolgen liess, lenkte freilich derselbe,
was das Resultat der Darstellung betrifft, zu einer richtigeren Auffassung
der Sache ein; aber auch hier bleibt Jarcke dabei, dass das Zauberwesen in
Deutschland (II. S. 54) »zuerst als eine heidnische Naturkunde und
Naturverehrung in einer geheimen Tradition das ganze Mittelalter hindurch
fortgelebt, nach und nach sich mit jüdischem und arabischem Aberglauben
vermischt und ausgebildet und dann gleichsam wie eine moralische Pest gegen
das Ende des Mittelalters, begünstigt durch die Hussitischen Unruhen, über
ganz Deutschland sich verbreitet zu haben scheine.« Ausserdem ist aber
gegen =Jarcke= noch dreierlei zu bemerken: 1) irrt derselbe, wenn er
Deutschland als den eigentlichen Sitz der massenhaften Hexenverfolgungen
ansieht; 2) setzt Jarcke den Anfang der Hexenverfolgungen, den er in das
Ende des sechszehnten Jahrhunderts verlegt, um ein ganzes Jahrhundert zu
spät; und 3) irrt Jarcke, wenn er das Zauberwesen als eine sich über ganz
Deutschland verbreitet habende Pest bezeichnet. Denn dieses, die Hexerei,
wurde ebenso vom Volke wie von der Geistlichkeit als Gottlosigkeit und
Frevel verdammt. Eine Sekte der Zauberer, welche einen Teufelskult ausgeübt
habe, ist nirgends nachweisbar. Was sich als eine »Pest« verbreitete, das
war nicht die Hexerei, sondern die =Verfolgung= derselben. Vgl.
=v. Wächter=, Beiträge zur deutschen Gesch. S. 303 ff.
Auch die Hypothese des verdienten Historikers =Heinrich Schreiber=, welche
derselbe unter dem Titel »Feen und Hexen« in dem »Taschenbuch für
Geschichte und Alterthum in Süddeutschland« (Freiburg im Br., 1846)
entwickelt, ist ganz unhaltbar. Schreiber sagt (S. 18-19): »Die dem
Hexenwesen zum Grunde liegenden religiösen und sozialen Vorstellungen
reichen sowohl der Ausdehnung nach über germanisches und romanisches Gebiet
hinaus, als sind sie dem Inhalte nach in dem romanischen Gebiete so
durchaus national und lebensfrisch, dass sie nur von der =ursprünglichen
Bevölkerung= herrühren konnten, in der ohnehin die nachmaligen Eroberer
sich dem Wesentlichen nach auflösten und untergingen. Mit Einem Worte: die
dem modernen Hexenwesen zum Grunde liegenden Vorstellungen weisen sich als
ursprünglich =keltische aus=. -- Die =Kelten= besassen dem männlichen
Institute der Druiden zur Seite das weibliche Institut der =Feen=, und zwar
dieses ebenso wie jenes =in zwei Umgestaltungen=.« Schreiber erkennt
nämlich die Feen schon im phönizischen Götterglauben, nimmt dann an, dass
dieselben in der Volksvorstellung der Kelten zu guten Geistern geworden und
dann in der Vorstellung der Germanen und Romanen zu Hexen umgewandelt
worden seien. Nur Schade, dass sich für diese Genealogie und die in ihr
vorkommenden Metamorphosen auch gar nichts Thatsächliches nachweisen lässt!
Ganz verfehlt ist die Art und Weise, in welcher =Wuttke= in der Schrift
»der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart« (2. Aufl. S. 144-145) das
Hexenwesen zu erklären versucht. Er sagt: »Erwägt man, dass wenn die
Volksmeinung jetzt noch an Hexen glaubt, sie ihre Anschuldigung nur sehr
selten gegen sittlich unbescholtene Personen richtet, sondern meist nur
gegen solche, von denen man sich ihrem ganzen sittlichen Rufe nach auch
schwerer Bosheit wohl versehen kann, ehemalige Buhldirnen, liederliche,
unordentliche, unverträgliche, unfromme, geheime Bosheit spinnende Weiber,
so darf man voraussetzen, dass =ein guter Theil= der damals angeschuldigten
Hexen auch wirklich sittlich-religiös verkommene, auf widergöttliches
Treiben ausgehende Personen waren, die vor Allem die düsteren Seiten des
heidnischen Aberglaubens mit Gier ergriffen und danach trachteten, bösen
Zauber auszuüben.« -- Es möchte schon schwer sein, die Prämisse, von
welcher Wuttke ausgeht, im Leben zu erweisen, namentlich in den Fällen, wo
einzelne Familien von Geschlecht zu Geschlecht im Verdachte der Hexerei
geblieben sind; und was die frühere Zeit betrifft, so enthalten die Akten
der Hexenprozesse nichts, was die Behauptung Wuttke's rechtfertigen
könnte. -- =Wuttke= sagt weiter: »Bei =allen= damaligen Hexengeschichten
ging der Hexenfahrt eine Einreibung mit einer Hexensalbe voraus und
mehrfach ist von einem Hexentrank die Rede. Die Zusammensetzung jener ist
leider nicht genau bekannt; Bilsenkraut wird dabei genannt, sehr
wahrscheinlich war aber auch Mandragora und Stechapfel dabei. Der
Stechapfel soll erst durch die Zigeuner, die ihn zu Zaubermitteln
gebrauchten und am Anfange des fünfzehnten Jahrhunderts nach Deutschland
kamen, dahin gelangt sein. -- Von dieser Zeit an beginnt erst die Blüthe
des eigentlichen Hexenunwesens. Die Solaneengifte erzeugen das Gefühl des
Fliegens« etc. -- »Nehmen wir nun an, dass die in böser Magie
wohlerfahrenen Zigeunerweiber ihren deutschen Hexenschwestern ihre Zauberei
mitgetheilt haben, dass durch die heidnischen Zigeuner die Erinnerungen und
die Ueberreste des deutschen Heidenthums wieder mächtiger angeregt wurden,
und dass nicht nur eine nervenerregende Salbung mit jenen Giften stattfand,
sondern, =wie es bei den Hexensabbathen ja nicht zweifelhaft ist= (!), bei
frevelhaften Zusammenkünften zu Zauberzwecken auch Rauschmittel, denen
Bilsenkraut, Stechapfel u. dgl. beigemischt war, getrunken wurden, so würde
sich der =eigene= Glaube mancher Hexen an ihre Luftfahrten und ihre
Teufelsgemeinschaft leicht begreifen. Einzelne solcher selbstgeglaubten
Erscheinungen konnten nun leicht den Glauben an die Wirklichkeit derselben
erzeugen, zumal die heidnischen Ueberlieferungen sich damit verbanden.« Man
sieht, dass Wuttke in Hexenprozessakten sich niemals umgesehen hat. Dass
allen Hexenfahrten eine Einsalbung vorherging, ist eine ganz willkürliche
Behauptung, und so scharf auch die Angeklagten auf der Folter nach
Mitschuldigen und nach denen gefragt wurden, von welchen sie das Hexen
gelernt und ihre angeblichen Salben erhalten hätten, so werden doch von den
Gepeinigten ebensowenig Zigeunerweiber als Judenweiber genannt[359].
Manche haben als Grundlage der Hexerei und der Hexenverfolgung einen
wirklichen, aber falsch aufgefassten Thatbestand, ein eigentliches corpus
delicti, zu erkennen geglaubt, an welches dann abergläubische Meinungen
angeknüpft worden seien. Dahin gehört z. B. =Lamberg's=[360] Vermuthung,
dass die sogenannten Hexensabbathe in der Wirklichkeit nur Zusammenkünfte
=zur Befriedigung der Wollust= gewesen seien, in welchen Landstreicher,
Strassenräuber, Zigeuner, oder auch vornehmere Wüstlinge ihrer Sicherheit
wegen sich als Teufel vermummt und so ihren Opfern jede Denunziation vor
Gericht unmöglich gemacht hätten[361]. Diese Vermuthung wurzelt ohne
Zweifel in dem Bedürfnisse, dem regelmässig in den Akten wiederkehrenden
Bekenntniss einer teuflischen Buhlschaft irgend einen realen Grund
unterzulegen; aber sie hätte dennoch nicht von einem Gelehrten aufgestellt
werden sollen, der achthundert bambergische Prozesse durchgelesen hat.
Solche Bekenntnisse sind von Individuen, die als neunjährige Mädchen oder
greise Mütterchen die Begierde eines Wüstlings nicht leicht reizen mochten,
eben so gut abgelegt worden, als von reifen Dirnen; und bei den letzteren
hiesse es wenigstens eine unbegreifliche Dummheit und Widernatürlichkeit
voraussetzen, wenn sie massenweise in eine so plumpe Falle gegangen wären.
Wie reimt es sich ferner, dass hier der menschliche Verführer zur
=Teufelsmaske= greift, während, wenn wir die Akten hören, der Teufel in der
Regel wenigstens das erste Mal die Vorsicht gebraucht, als =schmucker
Kavalier= oder doch sonst in =menschlicher Gestalt= aufzutreten? Was die
Hexen über das Physiologische des teuflischen Concubitus aussagen, hätte
anders ausfallen müssen, wenn sie mit verkappten Männern zu thun gehabt
hätten; eben so das, was von den Folgen berichtet wird. Die Frucht eines
menschlichen Beischlafes wäre in den meisten Fällen wohl ein =Kind=
gewesen, wovon in der Regel nichts gemeldet wird, und nicht =Elben=,
=Eidechsen= und =Würmer=, von welchen die Akten voll sind. Und wenn man die
Incuben zu vermummten =Männern= macht, dann müssen folgerichtig auch die
Succuben oder Buhlteufelinnen maskirte =Weiber= gewesen sein; wäre es nun
nicht einfacher gewesen, wenn beide ohne Maske ihre Unzucht =unter
einander= getrieben hätten, als dass sie gegen dritte Personen die
unbequeme Rolle der Teufel spielten?
Ans Drollige streift =v. Lamberg's= weiterer Einfall, dass verkappte
=Getreidewucherer= den Zusammenkünften präsidirt haben möchten. Diess
bezieht sich nämlich auf die von den Hexen ausgeübten Feldverwüstungen.
Aber diese Verwüstungen sind, nach Inhalt der Akten, durch Gewitter- und
Frostmachen vollzogen worden. Welcher Wucherer hat solche Künste den Hexen
beigebracht?
Ferner hat man die sogenannten Bezauberungen von Menschen und Vieh durch
=eigentliche Giftmischerei= zu erklären gesucht. Wer will in Abrede
stellen, dass Substanzen, die dem thierischen Organismus schaden, der
Vergangenheit eben so gut bekannt und zugänglich waren, als der Gegenwart?
Aber das Strafrecht war sich auch eines Unterschieds zwischen Vergiftung
und Zauberei bewusst und setzte auf jene eine andere Strafe, als auf diese.
Wo darum wirkliche Vergiftung vorkam, ist zwar die Möglichkeit, aber nicht
die Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass der unverständige Richter sie für
Zauberei nahm; wo uns aber in den Hexenakten das Wort =Gift= begegnet, da
ist es in den wenigsten Fällen in der jetzt gebräuchlichen engeren
Bedeutung, sondern fast durchgängig (gleich dem lateinischen veneficium)
als =Zaubermittel= zu fassen. So kocht eine brandenburgische Hexe »Gift«
aus einer Kröte, etwas Graberde und Holz von einer Todtenbahre und schüttet
es in einen Thorweg, durch welchen Jemand kommen soll. Eine andere kocht
ein »Vorgift« aus Asche und giesst es vor die Thüre einer Edelfrau, damit
diese, wenn sie darüber schritte, kinderlos bliebe; eine dritte vergräbt
»Gift« im Hofe, um Pferde zu bezaubern; eine vierte verlähmt Kinder durch
einen »giftigen Guss«; eine fünfte richtet zur Tödtung einen »Gifttrank«
aus Schlangen zu; eine sechste macht durch ein »gegossenes Gift«, dass ihr
Feind verarmt u. s. w. Vorstehende Beispiele sind sämmtlich aus den von
Herrn v. Raumer mitgetheilten brandenburgischen Akten entnommen und könnten
aus andern Quellen vielfach vermehrt werden. Wenn nun zwischendurch
vorkommt, dass eine Inquisitin Jemanden »mit einem grossen Gift vom Leben
gebracht« oder ein Kind »mit Gift in einem Löffel voll Pappe vergeben
habe«, so sind dieses mindestens zweifelhafte Ausdrücke, die wegen ihrer
Zusammenstellung mit den übrigen eher auf Zauberei, als auf eigentliche
Vergiftung zu deuten sein möchten. Dass die Hexen im Rufe standen, durch
=gewöhnliche= Nahrungsmittel, die man ihnen abnahm, eine Krankheit bewirken
zu können, ist aus dem Früheren bekannt. Die als Gift bezeichneten Mittel
sind in der Regel mehr ekelhaft als schädlich; aber dessen ungeachtet
wirken sie, den Akten zufolge, auch wenn sie ausgegossen oder ausgestreut
werden, jedesmal nur auf bestimmte Personen und für bestimmte Zwecke
(=Remigius= Dämonolatrie Th. II. Cap. 8). Salben und Pulver spielen in dem
Hexenapparate eine grosse Rolle. Sie werden von den Inquisiten nach Farbe
und Bestandtheilen sehr abweichend, in der Wirkung aber übereinstimmend
beschrieben. Diese Wirksamkeit aber haben die Mittel nicht an sich, sondern
nur in der Hand der Hexe, wie Remigius, der in diesen Dingen
Vielerfahrene, bemerkt. Dieser Mangel an natürlichem Zusammenhang zwischen
Mittel und Wirkung sollte schon an sich auf den richtigen Gesichtspunkt
leiten. Man hat die Angeklagten erst gezwungen, zu gestehen, =dass= sie
gezaubert, und dann hat man, wozu der Art. 52 der Carolina verpflichtet,
gefragt, =womit= und =wie= sie gezaubert haben. Wollte man denselben Weg
einschlagen, es würde sich noch heute mittelst der Folter die Erfindsamkeit
der Hexen auf den Punkt steigern lassen, dass sie dem Richter Rezepte zu
Zaubermitteln vom Donnererregen herab bis zum Mäusemachen in Protokoll und
Urtheil lieferten, -- Mittel freilich, bei welchen die von Remigius
bemerkte Einschränkung gilt. Wie wenig wären wir nun in der Erklärung des
Ganzen gefördert, wenn sich, was nicht geradezu geleugnet werden kann,
erweisen lassen sollte, dass in einzelnen Fällen ein wirklicher Giftmord
als Zauberei behandelt worden wäre[362]! Im Allgemeinen muss von diesen
Hexengiften gelten, was Agobard von den Mitteln der beneventanischen
Zauberer sagt: Ante hos paucos annos disseminata est quaedam stultitia, cum
esset mortalitas boum, ut dicerent, Grimaldum Ducem Beneventorum
transmisisse homines cum pulveribus, quos spargerent per campos et montes,
prata et fontes, eo quod esset inimicus christianissimo Imperatori Carolo,
et de ipso sparso pulvere mori boves, propter quam causam multos
comprehensos audivimus et vidimus, et aliquos occisos, plerosque autem
affixos tabulis in flumen projectos et necatos. Et quod mirum valde est,
comprehensi ipsi adversum se dicebant testimonium, habere se talem pulverem
et spargere ...... et neque disciplina, neque tortura, neque ipsa mors
deterrebat illos, ut adversus ipsos falsum dicere non auderent. Hoc ita ab
omnibus credebatur, ut paene pauci essent, quibus absurdissimum videretur.
_Nec rationabiliter pensabant, unde fieri passet talis pulvis, de quo soli
boves morerentur, non cetera animalia[363]._ -- Es versteht sich von
selbst, dass, wenn wir auch die Giftmorde der Hexen in weitester Ausdehnung
zugeben wollten, damit immer nur ein sehr kleiner Theil des gesammten
Hexenthums erklärt wäre.
Um den Glauben an die =objektive Wahrheit= der von Hexen bekannten
Handlungen steht es also im Einzelnen, wie im Ganzen, sehr misslich. Darum
haben Manche jenen wunderbaren Erlebnissen nur eine =subjektive Existenz in
der Vorstellung der Hexen= einräumen zu müssen geglaubt. Die Hexen sollen
sich entweder durch Krankheit, oder durch künstliche Mittel in einem
Zustande höchster Exaltation befunden haben, in welchem sie das, was ihre
wüste Phantasie ihnen vorgaukelte, für Wirklichkeit nahmen und als solche,
oft sogar ohne Zwang, zu den Akten brachten. So meinen schon =Weier=[364]
und =Bacon von Verulam=[365] und neuerlich =Rudolf Reuss=[366], dass die
Hexen mittelst ihrer =Salbe= sich zu jener Thätigkeit der Einbildungskraft
steigern, vermöge deren sie zu fliegen, in Thiere verwandelt zu sein, oder
mit dem Teufel zu buhlen glauben. Ueber die Bestandtheile dieser Salbe
haben wir theils Nachrichten in den Akten selbst[367], theils neuere
Vermuthungen; jene, wie diese, gehen aus einander. Bei Weier z. B. finden
sich folgende Rezepte: Gesottenes Kinderfett, Eleoselinum, Aconitum,
Pappelzweige, Russ; oder: Sium. Acorum vulgare, Pentaphyllon,
Fledermausblut, Solanum somniferum, Oel. =Cardanus= gibt eine andere
Zusammensetzung an. =Eschenmaier= vermuthet, dass das tollmachende
Bilsenkraut eingemischt worden sei, diess gebe das Gefühl des
Fliegens[368]. Andere geben ausser dem Bilsenkraut noch Stechapfel,
Tollkirsche und Alraunwurzel als die Mittel an, mit denen sich die Hexen
narkotisirt hätten. Lassen wir die weitere Untersuchung der in den Akten
bezeichneten grünen, weissen, schwarzen, blauen und gelben Salben auf sich
beruhen, und räumen wir unbedenklich ein, dass es Substanzen gibt, welche
den Menschen zu betäuben oder in ekstatischen Zustand zu setzen vermögen.
Man löse uns aber folgende Räthsel: Was hat wohl Tausende von Weibern dazu
vermocht, freiwillig und mit der Aussicht auf Tortur, Scheiterhaufen und
ewige Verdammniss sich Visionen zu bereiten, in welchen, ihren eignen
Aussagen zufolge, weder Behagen, noch Reichthum, sondern nichts als
Schauder, Schmach und Schmerz zu finden war? Woher rührte die Einbildung
von dem =ersten= Zusammentreffen mit dem Teufel, das regelmässig dem
Sabbathsritte und folglich dem ersten angeblichen Gebrauch der Salbe
=vorausging=? Wenn gleich eine berauschende Substanz Ekstasen im
Allgemeinen erzeugen kann, gibt es eine solche, die bei allen Personen, die
sie anwenden, nothwendig ganz gleichmässige Visionen, und zwar immer nur
die der bekannten Hexengreuel, hervorbringt? Wenn ein Weib des
Blocksbergrittes sich schuldig bekannte und zwanzig andere als Complicen
angab, welche dann unter der Folter ebenfalls bekannten, Salben gebraucht
und beim Sabbath sich gegenseitig erkannt zu haben: sollen dann alle
einundzwanzig, oder nur jene erste in visionärem Zustande gewesen sein? In
=jenem= Falle hätten wir eine undenkbare Complicenschaft der Einbildung, in
=diesem= den Beweis, dass zwanzig Personen auch ohne gehabte Vision sich
schuldig erklären können, und dieser Umstand müsste zu der natürlichen
Frage führen, warum, was in zwanzig Fällen zugelassen wird, -- nämlich das
Geständniss gegen besseres Wissen, -- im einundzwanzigsten unstatthaft sein
solle.
Neuerdings hat die entgegengesetzte Ansicht einen ebenso geistreichen als
entschiedenen Vertreter in =Maximilian Perty= gefunden. Derselbe hat in
seinem (von grosser Belesenheit zeugenden) Buche »die mystischen
Erscheinungen der menschlichen Natur« (Leipzig und Heidelberg 1861) einen
besonderen Abschnitt (S. 367-389) der Erklärung der »Hexerei und des
Hexenprozesses« gewidmet. Er bestreitet es (S. 374), dass eine jede sogen.
Zauberhandlung entweder auf naturwissenschaftlichem Boden beruhe oder
absolut nicht sei, indem es noch ein Drittes gebe, welches das eigentlich
Wesentliche sei. Die Zauberei beruhe nämlich auf den magischen Kräften des
Menschen, die nicht der Natursphäre, sondern der geistigen Welt angehörten.
Die Hexerei hatte nach Perty ihre Realität in der Vision der Hexen.
Dieselben fanden nach ihm in diesen Visionen nicht bloss Schauder, Schmach
und Schmerz -- das Gegentheil behaupteten sie nur bei der Untersuchung, --
sondern sie fanden allerdings Vergnügen dabei, wie der Haschisch- und
Opiumesser, der Tabaksraucher, nur ein bedeutend roheres, mit wilden und
wüsten Phantasieen nach dem Geschmack der Zeit und der Bildung dieser
Leute. -- Dass die Aussagen über die gehabten Feste nach Zeit und Umständen
übereinstimmten, erklärt sich Perty dadurch, dass an den gleichen Abenden
und ohne Zweifel meist auf Verabredung und an seit Langem gewohnten Tagen
z. B. Walpurgis, Johannis und Bartolomäi, Viele sich durch die narkotische
Salbe in Ekstase versetzten und dass sie in einer wahrhaft magischen
Seelengemeinschaft zusammentrafen. »=Unzählige haben dieses gethan, und nur
ein Theil davon war so unglücklich, desshalb inquirirt zu
werden.= -- (S. 378:) Diese imaginären Zusammenkünfte waren ein
schlaff-wacher visionärer Zustand, in welchen sich die Betreffenden
versetzten und im Geiste mit anderen in gleichem Zustande befindlichen
sich begegneten. Sehr Geübte konnten sich durch den blossen Willen in den
Hexenschlaf versetzen, die Allermeisten mussten hierfür eine narkotische
Salbe unter den Armen und an den Geschlechtstheilen möglichst tief
einreiben.« -- Daher urtheilt =Perty= (S. 376): »Der =Hexenprozess= hatte
in der That eine, wenn auch nur beschränkte =Berechtigung=. Es mochten
viele von den Hexen und Zauberern Freude haben an böser Lust, und die
=Intention=, aus Eigennutz oder Rache Anderen zu schaden; den Wenigsten
wird dieses =gelungen= sein, und so waren die meisten Verbrechen
=imaginär=. Unendlich Grösseres haben ihre Richter verschuldet. -- Was in
der =Vision= und ihrer =inneren Welt= sich begeben, das nahmen die
=Richter= für =greifbare Realität=.«
Wir geben nun zu, dass wenn der Geist des Menschen fort und fort unter der
Macht und dem Eindrucke gewisser Vorstellungen steht (wie das siebenzehnte
Jahrhundert von der Vorstellung des Hexenwesens beherrscht war), diese
Vorstellungen zu Hallucinationen führen können, in denen er selbst das zu
erleben glaubt, was er sich vorher nur gedacht hat, -- namentlich wenn der
Mensch narkotische Mittel auf sich einwirken lässt[369]; und wir wollen
daher gern zugeben, dass unter den Millionen Hexen, welche justifizirt
worden sind, einzelne sich mit Salben narkotisirt und den Versuch gemacht
haben, Anderen mit dämonischer Hülfe zu schaden und dass sie darum auch
erlebt zu haben glaubten, was alle Welt den Hexen nachsagte[370]. Aber nur
als Ausnahme von der Regel kann dieses angenommen werden. Der Satz Perty's:
»=Unzählige= haben dieses gethan« etc. lässt sich aus den Akten der
Hexenprozesse nicht beweisen. Die Hexenprozesse bieten Eine Erscheinung
dar, welche man wohl gern in Perty's Weise erklären möchte, nämlich die so
häufig vorkommende Thatsache, dass Hexen bei der Confrontation mit Anderen,
die sie nur, um von der Folter zu kommen, lügenhafter Weise als
Mitschuldige bezeichnet hatten, mit dem Ausdrucke vollster subjektiver
Wahrhaftigkeit diesen ins Gesicht hinein ihre angeblichen Malefizien
vorhalten. Hier zeigt sich ein psychologisches Phänomen, welches durch die
Folterqual, durch die Seelenangst, durch die Verzweiflung erzeugt war. Aber
die Annahme, dass diese Unglücklichen im Hexenthurm narkotische Salben
gebraucht hätten, ist doch unzulässig. Die Akten der Hexenprozesse bieten
für Perty's Hypothese keinen Anhaltepunkt, indem dieselben fast durchweg
bei den Verhafteten das Bewusstsein ihrer Unschuld erkennen lassen und
ausserdem constatiren dieselben die Thatsache, dass sich die Hexenprozesse
überall, wo sie einmal Platz gegriffen hatten, aus sich selbst heraus
fortsetzten und mehrten.
Dasselbe ist auch gegen Diejenigen geltend zu machen, welche die Phantasmen
der Hexen aus =Geisteszerrüttung= herleiten wollen. =Ludwig Meyer=
(Direktor der Irrenheilanstalt zu Göttingen) sagt in einem überaus
interessanten Aufsatz über »die Beziehungen der Geisteskranken zu den
Besessenen und Hexen«[371]: »Es waren wieder (wie bei den Besessenen)
Geisteskrankheiten, welche den eigentlichen =Typus= der Hexen darstellten.
=Geisteskranke= bildeten den =Mittelpunkt= der Hexenprozesse wie der
Teufelaustreibungen, nur dass bei jenen unverhältnissmässig mehr geistig
Gesunde in den verderblichen Kreis hineingezogen wurden.« Wir können diesen
Satz in der Beschränkung zugeben, dass hier und da die Geisteskrankheit
Einzelner den ersten Anlass zum Beginne einer Hexenverfolgung gegeben hat;
wenn indessen dieser Satz zum eigentlichen Erklärungsprinzip des Hexenthums
erhoben werden soll, so zeigen sich alsbald unlösbare Schwierigkeiten. Oder
gibt es denn wirklich eine methodische Raserei, die in tausend Köpfen den
gleichen Weg durch tausend festbestimmte Einzelheiten nimmt? Gibt es einen
geistigen Rapport der Wahnsinnigen unter einander, so dass der eine vor
Gericht aussagen kann, =was= und =wann= der andere gerast hat[372]? Gibt es
eine Politik der Verrücktheit, welche oft viele Jahre lang den eigenen
Irrwahn schlau verbirgt und ableugnet, um ihn erst unter den Schmerzen der
Tortur für Wahrheit zu geben? Und warum hat dieser schlaue Irrwahn nur so
lange bestanden, als er zum Scheiterhaufen führte, während er den weit
gemächlicheren Tummelplatz in den heutigen Irrenhäusern verschmäht?
Der gelehrte Jurist =Rosshirt= hat in seiner Schrift: »Geschichte
und System des deutschen Strafrechts«, Th. III. (S. 150 ff.) den
Versuch gemacht, die Ausbreitung des Hexenglaubens hauptsächlich aus
dem (angeblichen) »Mangel eines geordneten =schriftlichen=
Kriminalverfahrens« und aus einem in jener Zeit ungewohnten Zustand
des Geschlechtsverhältnisses abzuleiten. In letzterer Beziehung
meint er nämlich: »Während im fünfzehnten und im Anfange des
sechszehnten Jahrhunderts ungestört dieser Trieb sich äusserte,
wollte man auf Einmal eine bessere Zucht, zugleich durch äussere
Macht und durch die Gewalt der Religion einführen. -- Die schnelle
Umänderung der Weltansicht in diesem Punkte, das ernste Verlangen
nach Moralität bei Protestanten und Katholiken, trug sichtbar dazu
bei, eine Katastrophe in der Geschichte zu erzeugen, die bis hierher
nicht hat in ihren inneren Gründen entwickelt werden können. Die
unterdrückte Wollust suchte einen geheimen Ausweg, der Teufel musste
helfen, und jede Hexerei war jetzt mit Buhlerei verbunden. Diese
eigene Art von Hexenwesen gehört dem sechszehnten und siebenzehnten
Jahrhundert an, war aber zur Zeit der Carolina noch keineswegs in
Blüthe; aber im Laufe der Zeiten war es der Umgang mit dem buhlenden
Teufel, welcher die Köpfe beider Geschlechter einnahm und als Abfall
von Gott sich darstellte. Die schändlichste Verführung von Männern
an Weibern und umgekehrt, die wilde Lust der Wüstlinge in
bacchanalischen Versammlungen, das Benützen der mit dem Teufel
einmal angefüllten Köpfe zu der Ueberzeugung, dass der Teufel
wirklich eine Rolle spiele, die Schandthaten aufgeregter alter
Weiber und Kupplerinnen, das feine Gespinnste einer vollkommenen
Hexentheorie, das Gefühl schnöder Lust bei den Angeklagten, welches
diesen die Kraft der Vertheidigung nahm, die vorgefasste Meinung
bornirter Richter, die Bestärkung der herrschenden Ansicht durch die
Geistlichkeit, die Verzweiflung, welche von vornweg Jeden ergriff,
der am richterlichen Drama eines Hexenprozesses theilnahm, vor Allem
aber, dass noch kein geordnetes schriftliches Verfahren bestand und
damit nicht die Pflicht des Richters, in perpetuam rei memoriam über
die Untersuchung aller in Betracht kommenden Umstände sich
auszuweisen, -- dieses Alles in einem labyrinthisch ineinander
führenden Zusammenhange machte es möglich, dass Tausende, wenn auch
schuldig einer schlechten Lust gefröhnt zu haben, doch von der
Justiz in der That gemordet starben.«
Was nun den von Rosshirt behaupteten angeblichen Mangel eines geordneten
schriftlichen Prozessverfahrens betrifft, so hebt =v. Wächter= (Beiträge
zur deutschen Geschichte, S. 92) dagegen hervor, dass doch zu Carpzov's
Zeit der schriftliche Prozess geordnet gewesen und dass Carpzov dennoch
ganze Massen von Hexen zum Scheiterhaufen verurtheilt habe, während in der
Zeit, in welcher gar keine schriftliche Prozessführung bestand, vor der
Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts, am wenigsten Hexen verbrannt wurden,
obwohl damals schon der Hexenglaube bestand. Sodann bemerkt =v. Wächter=
(S. 312) sehr richtig Folgendes: »Ganz abgesehen davon, dass die Aufhebung
der =Frauenhäuser= (diess meint doch wohl Rosshirt) später ist als der
herrschende Wahn über die Buhlteufeleien, ferner davon, dass nach den
Geständnissen, die den Angeklagten erpresst wurden, der angebliche
Verführer, der sie am Ende zum Teufelsbündnisse brachte, bei der ersten
Verführung nicht als Teufel, sondern in menschlicher Gestalt als Junker,
Reitersmann, als stattlicher Bürger u. s. w. sich ihnen nahte, und sich
erst =nach= der Verführung als Teufel kund gab, also die Teufeleien nicht
das Mittel der Verführung sein konnten, und dass die Unglücklichen in
diesen Verführungen in der Regel nichts weniger als eine Befriedigung der
Wollust gefunden haben wollen: so finden wir meines Erinnerns bei keinem
einzigen der vielen Hexenprozesse, dass ein solcher angeblicher oder
maskirter Teufel je entdeckt worden wäre (worüber sich wirklich auch
=v. Lamberg= verwundert). Denn die hingerichteten Zauberer bekannten auf
der Folter nie, dass sie den Teufel gespielt haben, sondern nur wie die
Hexen, dass sie vom Teufel zum Bündnisse verleitet worden seien und sie dem
Teufel =gedient= haben.«
Endlich ist noch von den Aufschlüssen zu reden, welche durch die neueren
Entdeckungen im Gebiete des =thierischen Magnetismus= für die Auffassung
des Zauberwesens zu gewinnen seien. Hierauf weisen =Jarcke= und =v. Raumer=
in ihren oben berührten Mittheilungen über die Hexenprozesse hin. Wir
fürchten sehr, die Hereinziehung des Magnetismus werde statt neuen Lichts
nur alte Finsterniss verbreiten. Sie würde das jedenfalls thun, wenn die
Seherinnen fortfahren sollten, das dämonologische Kapitel der alten
Dogmatik wieder zu Ehren zu bringen. Haben wir den alten Teufel und die
Folter wieder, so ist auch die Hexerei erklärt, nämlich im Sinne des
Malleus. Doch diess beiläufig; die beiden genannten Gelehrten nehmen
natürlich die Sache nicht von dieser Seite. Aber in welchem Sinne man sie
auch fassen möge, die Ausbeute wird spärlich sein. Welche Erscheinungen des
Magnetismus sind es, die man mit dem Zauberwesen zusammenbringen will? Es
ist wahr, dem Magnetismus wird eine divinatorische Seite beigelegt und der
Magie ebenfalls. Aber der Somnambule hat sein Fernsehen in Raum und Zeit
unmittelbar durch das sogenannte Hellsehen oder den Allsinn, während die
divinatorische Magie nur mittelbar, mit dem gewöhnlichen Sinnorgan und aus
äusseren Objekten, als Sternen, Spiegeln, Loosen u. s. w. erkennt.
Ekstatische Weissagung wird nur von den Pythien und Sibyllen des
Alterthums, nicht von den Magiern der neueren Zeit, viel weniger von den
Hexen berichtet, in deren Zauberei überhaupt das divinatorische Element
hinter das apostatische und operative zurücktritt.
Ferner möchte man wohl in den sogenannten =magischen= Heilungen eigentlich
nur =magnetische= vermuthen wollen? Mag diess, wenn überhaupt etwas daran
ist, den Theurgen gelten, die sich immer höher gestellt haben; auf die
gemeine Zauberei, die dem Gesetze verfallen war, passt es nicht. Zwar heilt
auch die Hexe, aber nur selten und nothgedrungen, wenn sie den von ihr
selbst angethanen Schaden wieder abthun muss. Vom Magnetiseur wird indessen
eine ungewöhnliche, energische Glaubenskraft, vom Magnetisirten wenigstens
hingebendes Vertrauen begehrt; die Hexe aber ist vom Glauben abgefallen und
ihr Opfer ist ohne Sympathie für sie. Auch findet sich nirgends eine Spur
von magnetischem Schlafe solcher Personen, denen eine Hexerei abgethan
ward. Man prügelt die Hexe durch, oder droht ihr mit dem Gericht; sie
schliesst ein zugeschnapptes Schloss auf, löst die Knoten eines Bandes,
oder erscheint bei dem Kranken, reibt das leidende Glied, legt Aufschläge
auf u. s. w.
Wir brauchen nicht ausführlicher zu sein, da von den obigen Gelehrten der
Magnetismus nicht speziell auf diese Heilungen bezogen worden ist. Wohl
aber redet =v. Raumer= von einer krankhaften Exaltation, einem visionären
Zustande der Hexe selbst. Damit wäre also der sogenannte
=Idiosomnambulismus= gemeint, jene krankhafte Erregung der niederen
Seelenthätigkeiten, in welcher der Mensch das bunte Gewirre seiner
Phantasiebilder mit einer Lebhaftigkeit schaut, die ihm dasselbe für
wirkliche Erscheinungen gibt. Wir wissen nicht, ob neuere Erfahrungen
darthun, dass noch jetzt manche mit solchen Zuständen behaftete Menschen
einen Teufelsbund zu schliessen, mit dem Teufel Unzucht zu treiben,
Gewitter zu erregen, Menschen zu verderben und die übrigen Hexengreuel zu
üben glauben; aber wenn diess wäre, so hätten wir hier immer nur eine
eigenthümliche Art der Geisteskrankheiten, und es müsste von dieser in
Bezug auf das Historische des Hexenwesens dasselbe gelten, was oben vom
Irrwahne im Allgemeinen gesagt wurde. Ja es möchte dieses noch grössere
Schwierigkeiten haben; denn, wenn wir nicht irren, sollen solche
Somnambulen nach dem Erwachen sich des im Schlafe Erlebten nicht erinnern,
die Hexen aber haben, wenn sie einmal zum Gestehen gebracht waren, immer
sehr genaue Auskunft gegeben.
Wenn nun =v. Raumer= unter Voraussetzung der »Möglichkeit, einen jener
wunderbaren kranken Zustände mit einer Art von freiwilligem Entschlusse auf
Andere, ohnehin Disponirte, zu übertragen,« auch in diesem somnambülen
Hexentreiben etwas Strafbares erkennen und damit das alte Strafgesetz
entschuldigen will, so heisst das die eigentliche Frage ganz über die Hand
spielen. Dieses Uebertragen des eigenen somnambülen Zustands auf eine
andere Person, -- ob sie überhaupt möglich ist, mögen die Telluristen
entscheiden, -- würde nichts anders heissen, als dass eine Person, die
schon eine Hexe ist, eine andere, die es noch nicht ist, zur Hexe macht;
nun aber ist es nicht zunächst das =Verführen= zur Hexerei, was das Gesetz
bestrafte, sondern die Hexerei selbst und das =Verführtwerden= zu
derselben. -- Ob man auch die sogenannten zauberischen Teufelsbesitzungen
aus dem Somnambulismus erklären zu können meint, wissen wir nicht.
Dieselben sollen öfters durch die Bosheit der Zauberer verursacht worden
sein. Die Hexen, heisst es, haben der leidenden Person einen oder mehrere
Teufel auf den Hals oder in den Leib geschickt, um sie zu plagen. Wir haben
diess in den Prozessen der Oberin Renata und des Pfarrers Grandier kennen
gelernt. Dann müsste man aber annehmen, dass nicht die =bezaubernden=,
sondern die =besessenen= Personen im somnambülen Zustande gewesen seien.
Wer aber ausser dem Magnetiseur vermag, der Theorie der Telluristen
zufolge, einen somnambülen Zustand freiwillig in dem Andern zu erzeugen?
Waren Renata und Grandier Magnetiseurs?
Auch nachdem wir =Fischer's= Werk über den Somnambulismus gelesen
haben[373], ist uns die Heranziehung des letzteren für die Erklärung der
Zauberei ein Räthsel. Dieser Gelehrte eröffnet zwar einen eigenen, der
Hexerei gewidmeten Abschnitt mit der Ankündigung, dass erst jetzt mittelst
des neuen, aus der näheren Kenntniss des Somnambulismus gewonnenen Lichtes
ein Endurtheil über den Hexenprozess mit Grund und Sachkenntniss möglich
sei; in der Ausführung jedoch beschränken sich diese Aufschlüsse fast
lediglich darauf, dass die Hexenfahrten und der Umgang mit dem Teufel in
denjenigen Fällen, wo die Bekenntnisse als =freiwillige= anzusehen seien,
durch =Schlafvisionen= erklärt werden, aus welchen die Erinnerung in den
wachen Zustand hinüberreichte. Der »empfindungslose Hexenschlaf« ist mit
Gewalt hereingezogen; Starrkrämpfe auf der Folter sind bei Hexen nur
desshalb häufiger vorgekommen, als bei Märtyrern und andern Opfern, weil
die Zahl jener Unglücklichen weit grösser und ihre Pein weit ausgesuchter
und langwieriger war. Statt seinen Satz vom Somnambulismus auch nur an
einem einzigen Beispiele ins Klare zu stellen, gibt Fischer desto mehr
allgemeine Redensarten und bespricht zahlreiche Fälle, von welchen er am
Ende selbst eingesteht, dass sie mit jener Disposition nichts zu thun
haben. Auch er kommt auf fortgeerbtes germanisches und celtisches
Priesterthum, Unzucht treibende Muckergesellschaften und am Ende sogar,
-- was freilich das Natürlichste ist, -- auf den Aberglauben, die fixen
Ideen der Richter und die Macht der Folter zurück. Merkwürdiger Weise aber
sucht Fischer den Hauptgrund der neueren Hexenprozesse »in der mit dem
fünfzehnten Jahrhundert beginnenden =Nüchternheit der europäischen
Menschheit=, welche erst jüngst in dem Rationalismus und Liberalismus
unserer Tage ihren Culminationspunkt erreichte.« Diese nüchterne
Verständigkeit soll in ihrer ersten Entwicklungsstufe die Hexenprozesse
=gebracht=, in ihrer zweiten -- als Rationalismus -- den Prozess der Hexen
und Gespenster =niedergeschlagen= haben, und die Aufgabe einer dritten
Entwicklungsstufe wird es sein, das Ausserordentliche und Uebernatürliche,
welches der Rationalismus und Liberalismus schlechtweg leugnete, zu
=begreifen=. Wohlan, wenn der Somnambulismus in Zukunft einleuchtendere
Aufschlüsse bringt, als er bisher gethan, so werden sie willkommen sein;
bis dahin aber mag er es auch dem nüchternen »Rationalismus«, der den
Prozess der Hexen niederschlagen konnte, nicht verübeln, wenn er in seiner
nüchternen Weise zum Begreifen desselben vorerst lieber die Geschichte um
Rath fragt, als ein System, das sich bis jetzt weder über seine Haltbarkeit
in sich selbst, noch über seine Beziehung zu unserem Gegenstande
hinlänglich ausgewiesen hat.
Es ist auch versucht worden, die Hexenverfolgung und deren enorme zeitliche
und räumliche Ausdehnung lediglich als Erzeugniss der =Bosheit=, des
=Neides= und =Hasses= und der =Habgier= anzusehen und zu erklären. Nun
lässt sich allerdings aus unzähligen Prozessakten nachweisen, dass diese
Motive wirklich nur allzuoft die grausamsten Verfolgungen herbeigeführt
haben, -- namentlich die Habgier. Wurde doch das Vermögen der Verurtheilten
ganz gewöhnlich confiszirt und war doch die Hexenrichterei zu einem überaus
einträglichen Gewerbe geworden! Aber dennoch reichen jene Motive zur
Erklärung der Sache nicht aus. So wenig Bosheit und Habgier gegenwärtig
Hexenprozesse bewirken können, so wenig würden sie dieses in früheren
Jahrhunderten vermocht haben, wenn nicht die wirklichen Grundlagen der
Hexenverfolgung andere gewesen wären. Auch sind unzählige Unglückliche
(arme, heimathlose Leute, kleine Kinder etc.) wegen Hexerei hingerichtet
worden, an deren Hinrichtung weder die Habsucht noch der Neid ein Interesse
nehmen konnte.
Zwei andere Ansichten verdienen um des Gegensatzes willen, in welchem sie
zu einander stehen, hier hervorgehoben zu werden. =Carl Haas= äussert sich
nämlich (in der Schrift »die Hexenprozesse, ein kulturhistorischer Versuch
nebst Dokumenten«, Tübingen, 1865) dahin, dass die Hexerei die Frucht und
Folge der vorausgegangenen Ketzerei und daher auch ganz so wie diese
behandelt worden sei. Er sagt (S. 63), die Geschichte lasse nirgends Lücke
und Leeren, sondern überall nothwendige Uebergänge erkennen, »Varietäten,
aber aus einer und derselben Gattung«. »So entstand die Hexerei genannter
Periode aus der Ketzerei der ihr unmittelbar vorangehenden Zeit, und wie
die Ketzerei betrieben und behandelt ward, so ihre Base, wenn nicht
Tochter, die Hexerei. Beide entstehen aus Unglauben, Unklarheit, Hochmuth,
Ueberspannung, sind Wahngeschöpfe, misshandeln und werden misshandelt und
wachsen dabei, bis ihnen mit Kraft und Vernunft entgegengetreten wird.«
Indem nun =Haas= hervorhebt, dass anerkanntermassen Deutschland gerade im
dreizehnten Jahrhundert der Boden grober Ketzereien gewesen sei, so meint
er hiermit den »historischen Beweis« für die Richtigkeit seiner Hypothese
erbracht zu haben (S. 66:) »Ketzerei und Hexerei gingen nacheinander und
auseinander hervor, waren vor der Tortur da und gehören nicht unter jene
Erscheinung, die man Hysteronproteron nennt. Beide sind Exzesse: jene in
Beziehung auf die gottgeordneten Schranken höherer Auctorität, diese in
Beziehung auf die gottgeordneten Schranken der menschlichen Natur.« -- In
Wahrheit ist jedoch von =Haas= gar nichts bewiesen. Wohl aber muss es
räthselhaft erscheinen, dass derselbe die ganze Hexerei (S. 78) »in das
Gebiet des Wahns, des Irrthums und der Täuschung bei den sogenannten Hexen
wie bei deren Richtern und Zeitgenossen« verweist, und dabei doch (S. 67)
die Meinung äussert: »Es gab und wird stets Zauberkreise geben, welchen der
Mensch nicht ungestraft nahen darf, Geister, deren man sich bemächtigen
möchte und deren Herr man nicht werden kann, wie Goethe's
Zauberlehrling.« --
Während aber =Haas= die Hexerei und deren Verfolgung aus der Ketzerei und
aus dem Abfall vom Glauben der Kirche ableiten zu können wähnt, meint =C.
Trummer= dieselbe (Eingangs seiner Schrift[374]: »Abriss der Geschichte des
criminellen Zauberglaubens und insbesondere der Hexenverfolgungen«) aus
übereifrigem »Glaubensmuth« erklären zu müssen. Er sagt nämlich (S. 98):
»Es konnte bei der mittelalterlichen Auffassung des christlichen Glaubens,
der wir bei ihren Mängeln ihre bedeutenden Vorzüge nicht absprechen dürfen,
kaum fehlen, dass die Ueberzeugung von der diabolischen Gemeinschaft der
Zauberer und Hexen sich ihrer ebenso als der Gesetzgeber und Richter
bemächtigte, und es kann ebensowenig auffallen, dass bei diesen der Eifer,
sie zu verfolgen, um so grösser war, =je grösser ihr religiöser Eifer, ihr
Glaubensmuth selbst blieb. Das Glaubensleben bekam durch die Reformation
neue Nahrung, und so erklärt es sich auch hieraus, wie in Deutschland, dem
Vaterlande der Glaubensverbesserung, die meisten Hexenprozesse erst seit
dem Ende des sechszehnten Jahrhunderts, also nach der Reformation,
vorgekommen sind= und über ein Jahrhundert gedauert haben.« Die in diesen
Worten enthaltenen irrigen Angaben mögen auf sich beruhen; dagegen verdient
es hervorgehoben zu werden, dass Trummer, obschon er in der angegebenen
Weise sich die Ausbreitung der Hexenprozesse glaubt erklären zu können,
doch S. 99 fortfährt: »Es ist demnächst noch eine merkwürdige Erscheinung
Gegenstand historischer Prüfung gewesen, nämlich die, dass, nachdem die
Hexenprozesse aufgehört haben, selbst die Möglichkeit derselben ein Räthsel
geworden ist, und, wiewohl die Zeit noch nicht so sehr entfernt liegt, es
zu den Unbegreiflichkeiten gezählt wird, wie man darauf hat verfallen
können, Teufelsbündnisse zum Gegenstand der Strafgerechtigkeit zu
machen.« -- Man sieht, dass Trummer selbst nicht glaubt, eine haltbare
Erklärung der Sache gegeben zu haben. --
Schliesslich sei es uns gestattet, =August Vilmar's= Auffassung des
Hexenwesens mitzutheilen, indem dieselbe in der evangelischen Theologie
ganz einzigartig dasteht, den Mann selbst aber auf das Vollständigste --
namentlich bezüglich seiner Geschichtsschreibung -- kennzeichnet[375].
=Vilmar= theilt in B. III. seines Sammelwerkes »Zur neuesten
Kulturgeschichte Deutschlands« (Frankf. a. M. 1867) S. 146-187 eine
Abhandlung »vom Hexenwesen« mit, worin er für die Hexerei den Charakter
voller (nur im Laufe der Zeit mit allerlei Unwahrem versetzter)
Wirklichkeit in Anspruch nimmt, und es als eine Art von Fortsetzung des
germanischen Heidenthums erklärlich zu machen sucht. Seiner Meinung nach
(S. 151) wurde allgemein noch im dreizehnten Jahrhundert »das Salzkochen
als das eigentliche und einzige Geschäft der Hexen bei ihren unheimlichen,
nächtlichen Zusammenkünften angesehen.« Ueber diesen Gedanken ist schon
oben S. 356 das Nöthige bemerkt. Hören wir aber nun, wie sich Vilmar über
Ursprung, Wesen, Verbreitung und Erlöschen der Hexerei und der
Hexenverfolgung näher ausspricht!
Er sagt (S. 152 ff.): »So beruht also das Hexenwesen seinem Ursprunge nach
keineswegs auf leeren Einbildungen, thörichten Träumen und kindischen
Mährchen, sondern auf wirklichen Verhältnissen und handgreiflichen
Zuständen, welche wie die Versammlungstage und Versammlungsplätze noch in
der Gegenwart vollkommen deutlich erkennbar sind. Was die Vorfahren als
Heiden offen und treuherzig -- gethan hatten, das erschien den christlichen
Nachkommen in der Erinnerung als ein unheimliches, widergöttliches,
zauberisches, zuletzt teuflisches Treiben. Dazu kam aber, dass das nicht
blos und allein =Erinnerung= an vergangene Dinge, sondern zum Theil
fortdauernd =Wirklichkeit= war, indem immer noch Manche, wenn auch nur
Einzelne, neben ihrem unvollkommenen, unverstandenen oder unwahren
christlichen Bekenntniss her heimlich bei nächtlicher Weile die nächtlichen
Gebräuche auf den Waldbergen und in den ehemals heiligen Hainen
fortsetzten. Dazu kam ferner, dass gerade Diejenigen, welche diese
Gebräuche fortsetzten, auch manche aus dem alten Heidenthum ererbten
Naturkünste bewahrten, fortpflanzten und in Anwendung brachten, z. B. die
Kenntniss und den Gebrauch der Heil- und Giftmittel -- beides von jeher
vorzugsweise den Frauen eigen, -- und dass man also die Weiber, welche im
Besitze dieser Künste (zugleich auch im Besitze der uralten
Beschwörungsformeln) waren, um dieser ihrer Gefährlichkeit willen doppelt
scheute. Desshalb enthalten auch die ältesten deutschen Gesetze
vorzugsweise nur Strafgebote gegen die heidnischen Giftmischerinnen, nicht,
wie es später der Fall war, gegen jeden Zauber und gegen jede
Beschwörungsformel«.
»Der Kampf gegen das Hexenwesen und die Hexen ist daher kein anderer als
derselbe, welcher heute noch die Welt bewegt: der Streit zwischen dem
Glauben und dem Unglauben, zwischen dem Bekenntniss Christi und der
Verleugnung Christi, zwischen Liebe zu dem Heiland und Hass gegen den
Nazarener[376]. Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht des Glaubens in der
Schale der sogen. höheren Stände; Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht
des Unglaubens und der Verleugnung in der Schale des gemeinen Volkes, --
Jahrhunderte lang bis zu den Zeiten des dreissigjährigen Kriegs. Damit nahm
die Hexenverfolgung ein Ende; damit nimmt der Unglaube in dem niederen
Volke ein Ende, damit nimmt aber auch der Glaube und die Vertretung
desselben in den höheren Ständen ein Ende. Die eine Schale sinkt, die
andere steigt.«
Ganz folgerichtig sagt daher Vilmar (S. 158): »Ein auf die Spitze
getriebener =christlicher Staat=, in welchem das christliche Bekenntniss
eine rein äusserlich-politische Nothwendigkeit für die Existenz im Staate
bildet, =führt consequent= zum Köpfen der Gottesleugner und =zum Verbrennen
der Hexen=.« -- Nun aber kommt die eigentliche Erklärung des Ganzen
(S. 158-161): »Doch dauerte es ziemlich lange, ehe es mit dem =Abfall= der
Hexen, der Verleugnung Christi soweit kam. In den wild gewordenen Zeiten
des vierzehnten und besonders des fünfzehnten Jahrhunderts erscheint =der
unter dem Namen und der Form der Hexerei stattfindende Abfall vom
Christenthum= fast mit Einem Male häufiger oder wenigstens weit bemerkbarer
geworden zu sein als früher. Möglich, und sogar sehr wahrscheinlich ist es,
dass damals auch in dieser Beziehung eine der geistigen Seuchen geherrscht
hat. Es mag ein allgemeiner krankhafter Reiz entstanden sein und lange
bestanden haben, dem Christenthum sich zu widersetzen und mit einem
gewissen Trotz in das alte Heidenthum zurückzukehren, soviel von dem
letzteren noch vorhanden war. -- Die grösste Wahrscheinlichkeit gewinnt
diese Annahme einer Abfallskrankheit durch die Erwägung der Thatsache, dass
offenbar kein Jahrhundert mit Ausnahme des unsrigen auch ausserhalb des
Hexenabfalls an schamlosen, frechen und entsetzlichen Gotteslästerungen, an
wildem Trotz gegen Gott, an Missbrauch der heiligen Worte und heiligen
Dinge reicher gewesen ist als die zweite Hälfte des fünfzehnten
Jahrhunderts, das sechszehnte und die erste Hälfte des siebenzehnten.
-- =Gegen das Ende des fünfzehnten Jahrhunderts nahm dieser Abfall= (der
Hexen von Gott) =in ungewöhnlichem Masse zu=, auch nicht blos in
Deutschland, sondern in gleicher Weise in Frankreich und Italien, -- wo er
sich dann noch mit besonderen Formen des dort einheimischen alten
(römischen und keltischen) Heidenthums bekleidete, -- und nahm theils =an
und für sich=, theils in der Vorstellung der Menschen, ganz bestimmte
Formen an. Dahin gehört der Bund mit dem Teufel, die Hurerei mit demselben
etc. -- Vielleicht zur =grösseren Hälfte= waren diese Bündnisse, diese
Zauberkünste =Einbildung=, aus der zum Abfall geneigten Zeitrichtung
aufgesogene Einbildung, niemals jedoch Einbildung eines Einzelnen; =zur
kleineren=, indess =bedeutenderen Hälfte= waren sie (wie die
Giftmischerkünste) =Wahrheit=.«
=Vilmar= fährt nun in dieser seiner Apologie der Bulle Innozenz' VIII. fort
(S. 164 ff.): »Durch die Einführung eines förmlichen Verfahrens gegen den
Abfall und gegen die Zauberei wurde übrigens =die geistige Seuche des
Abfalls= nichts weniger als geheilt; im Gegentheil =verstärkte sich die
Neigung zum Widerspruch gegen das Christenthum, zum Abschwören Christi= und
zu den -- oft thörichtesten und abgeschmacktesten -- vermeintlichen
Zauberkünsten in gewissen Schriften des Volkes noch um ein Bedeutendes. Je
mehr man Hexen verfolgte und verbrannte, je mehr gab es Hexen, -- nicht
blos darum, weil man überall Hexen zu sehen und zu finden meinte, sondern
weil in der That eine unglaubliche und stets im Wachsen begriffene Menge
von Weibern -- durch die herrschende geistige Krankheit angesteckt, -- sich
mit Abschwörungen, Siebtreiben, Gaukelsamensäen und Giftmischen
beschäftigte. Zu dem letzteren Verbrechen war jedoch die Abschwörung
Christi die unerlässliche Einleitung und selbst die bekanntesten
Giftmittel, z. B. der Fliegenstein, wurden von den Giftmischerinnen
damaliger Zeit nicht anders als nach dem förmlichen Eintritt in das Reich
des Teufels angewendet.« -- »Wie weit der freventliche Kitzel mancher
Weiber, besonders hochbejahrter Greisinnen, Anderen irgend ein Leid
anzuthun, -- damals gegangen ist, lässt sich nicht wiedererzählen, und
würde, wären nicht die unbefangensten und glaubwürdigsten Zeugnisse
vorhanden (!), heutiges Tages völlig unglaublich erscheinen.«
Mit dieser Versicherung schliesst =Vilmar= seine Ausführung ab, zu der er
am Schlusse der ganzen Abhandlung S. 186 noch die Bemerkung hinzufügt, dass
neben dem einreissenden Indifferentismus seit etwa 1660 »=das zum Siege
auch in den unteren Volksschichten durchgedrungene Christenthum= den
Hexenprozessen mit dem Ausgange des siebenzehnten Jahrhunderts überhaupt
ein Ende gemacht« habe. -- Also im fünfzehnten, sechszehnten und
siebenzehnten Jahrhundert waren die oberen Volksschichten (von denen die
Hexenverfolgung ausging) fromm, und die unteren Volksschichten waren
gottlos; darum wucherte in diesen Jahrhunderten die auf Abfall von Gott
beruhende Hexerei; gegen Ende des siebenzehnten Jahrhunderts aber wurden
die Bürgers- und Bauersleute fromm, darum hörte die Hexerei und mit ihr
auch (als Consequenz) die Hexenverfolgung auf (!!!).
Man sieht, dem Kanon Episcopi und den zahlreichen mit demselben
übereinstimmenden Concilbeschlüssen und Pönitentialvorschriften gegenüber
ist =Vilmar= ein -- Ketzer; seinen Standpunkt hat er im Wesentlichen auf
der verhängnissvollen päpstlichen Bulle Summis desiderantes vom 5. Dezember
1484, die in ihm innerhalb der evangelischen Kirche des neunzehnten
Jahrhunderts einen eifrigen Apologeten gefunden hat. Aber freilich konnte
er diese Apologie nur durch die rücksichtsloseste Entstellung der
Geschichte zu Wege bringen, wobei ihn seine Unkenntniss der Sache nicht
beunruhigte. =Vilmar= versichert allerdings (S. 172), dass er »etwa hundert
Hexenprozesse gelesen« habe. Soviel sich aber aus seinen Mittheilungen über
Hexenprozesse (deren Akten er erwähnt, ohne den Ort anzugeben, wo die
betreffenden Prozesse sich abgespielt haben,) ersieht, hat Vilmar in
Wahrheit nur die Akten der wenigen Hexenprozesse gesehen, welche ehedem im
Archive des Hofgerichts zu Marburg vorhanden waren. Hätte Vilmar wirklich
die Akten von etwa hundert Prozessen gesehen, so würden ihm doch wohl die
Augen aufgegangen sein. Er hätte dann z. B. sicherlich nicht zu schreiben
gewagt, was er S. 175 behauptet, dass für die wegen Hexerei Verdächtigten
die Anhängigmachung eines Injurienprozesses »eins der =untrüglichsten
Sicherungsmittel= gegen die Leib und Leben bedrohende Fama« gewesen sei.
Denn bei unzähligen Unglücklichen beginnt ja der mit der Verurtheilung zum
Feuertode endigende Prozess eben damit, dass dieselben wegen Verunglimpfung
bei den Gerichten Schutz suchten! =Vilmar= hätte sich dann auch nicht zum
Apologeten des Verfahrens bei den Hexenprozessen gegenüber dem in der
Wissenschaft feststehenden Urtheile über dasselbe aufwerfen können[377];
und höchst wahrscheinlich würde ihm Angesichts der satanischen Prozeduren,
durch welche man -- oft aus kindlich frommen Christenseelen -- das
Geständniss der Hexerei heraus- oder hineingefoltert hat, der Glaube an die
Wirklichkeit der Hexerei ganz vergangen sein. =Vilmar= hat sich aber weder
in Hexenprozessakten noch in der auf die Sache bezüglichen Literatur auch
nur im Entferntesten so umgesehen, dass er berechtigt gewesen wäre, sich
über das »Hexenwesen« öffentlich auszusprechen[378].
Somit lässt uns auch die Annahme einer nur subjektiven Wahrheit in den
Bekenntnissen der Hexen unbefriedigt. Um die sogenannte =Freiwilligkeit=
derselben zu erklären, gibt man uns eine Welt voll Verrückter oder
Nervenkranker, deren Visionen einander genau in denselben Punkten begegnen.
Das heisst eine plane Sache zum Räthsel machen. Es ist diess fast ein
Seitenstück zu der künstlichen Erklärung, welche der Pater Aubert über das
Pferdehaar im Hühnerei abgab. Diesem gelehrten Jesuiten, Professor der
Mathematik zu Caen, brachte man einst ein hartgesottenes Ei, in welchem ein
Pferdehaar sich mehrmals durch das Weisse wand und dann in das Gelbe ging.
»Das Ding kam mir etwas ausserordentlich vor, -- erzählt Aubert; -- denn
diess Haar muss in die Milchadern hineingegangen sein und dann in den
ductum thoracium, von dannen in die hohle Ader und dann in das Herz; und
indem es ausging durch den herabgehenden Ast der Aorta, muss es sich in den
Eierstock hineingedrängt haben.« Die Wahrheit ist, dass das Haar niemals in
dem Huhn gewesen, sondern durch ein feines, nachher wieder verklebtes Loch
unmittelbar vor dem Sieden in das Ei geschoben worden war. Aehnlich war
jene Freiwilligkeit der Bekenntnisse, die übrigens nicht einmal in den
Protokollen so häufig gemeldet wird, als Mancher denkt, =von aussen
hineingebracht=. Wenn man dem Inquisiten mit gezähnten Schrauben die
Schienbeine gleich einem Kuchen zusammengepresst hatte, so liess ja der
Sprachgebrauch vieler Richter dann immer noch ein =gutwilliges= Bekenntniss
zu. So versichert ein glaubwürdiger Mann, Friedrich Spee. Anderwärts zeigen
die Akten deutlich, wie mancher Angeklagte nur desswegen bereitwillig
bekannte, um sich die unnützen Schmerzen der Tortur zu ersparen, oder durch
scheinbare Reumüthigkeit statt des Scheiterhaufens »die Begnadigung des
Schwertes« zu verdienen.
Dass die =Gleichförmigkeit= der Bekenntnisse, die einst für die objektive
Wahrheit der Hexengreuel den Hauptbeweis lieferte, in unsern Augen nicht
=für=, sondern =gegen= die Aufrichtigkeit der Aussagen zeugen muss, ist
klar. Sie erklärt sich, so lange sie sich im Allgemeinen hält, schon aus
der wesentlichen Gleichförmigkeit des überall verbreiteten Hexenglaubens,
sobald sie aber Spezialitäten concreter Orte, Zeiten, Personen und
Handlungen betrifft, nur aus Suggestion oder Collusion.
Wenn in dem Vorstehenden den Bekenntnissen der Angeklagten jede Bedeutung
für die Entschuldigung der Hexenprozesse im =Grossen= abgesprochen wurde,
so ist damit nicht die =Möglichkeit einzelner= Fälle geleugnet, in welchen
ein Geisteskranker sich wirklich von der Wahrheit seiner Aussagen überzeugt
halten mochte. Aber aus der Möglichkeit folgt noch nicht geradezu die
Wahrscheinlichkeit. =Möglich= wäre es z. B. eben so gut, dass ein
Verrückter sich für einen Wehrwolf hielte, als es gewiss ist, dass manche
Irren auf Glasbeinen zu gehen oder Vögel im Kopfe zu tragen sich einbilden.
Ob nun aber, wenn irgendwo ein Kind oder Schaf vermisst wurde, gerade
derjenige, welchen das Gericht als Wehrwolf aufgriff und verbrannte, von
seiner eingestandenen Lykanthropie selbst überzeugt war, diess ist eine
andere Frage. Jener Unglückliche in Westphalen, der einst um dieser
Beschuldigung willen eine fünfzehnmalige Tortur ausstand, litt gewiss nicht
an dieser Monomanie; und so hat sich uns überhaupt in keinem concreten
Falle die Annahme einer solchen aus den Umständen als nothwendig ergeben.
Ausser dieser Möglichkeit der Einbildung geben wir auch noch die
Möglichkeit, ja die Wahrscheinlichkeit des Versuchs in einzelnen Arten der
Zauberei zu. Aber auch damit wird im Wesentlichen nichts geändert.
Bei dem allgemein herrschenden und ganz feststehenden Glauben an die
Möglichkeit eines Bundes mit dem Teufel und einer mit dessen Hülfe zu
bewirkenden Zauberei konnte es allerdings bei einzelnen Unzufriedenen,
Verzweifelnden, Verirrten zu Anrufungen des Teufels und zu Conaten kommen,
mit Hülfe des Teufels irgend Etwas zu bewerkstelligen und zu
erreichen[379]. Derartige Vorkommnisse sind sogar nachweisbar[380]. Allein
gegenüber der in den zahllosen Hexenprozessen massenhaft vorliegenden
Thatsachen beweisen diese ganz sporadisch auftretenden Erscheinungen gar
nichts. In den Hexenprozessen, die sich auf dem Scheiterhaufen abspielten,
ist nicht von Conaten eines Teufelsbündnisses, auch nicht von anderen
Verbrechen, sondern nur von wirklich vollzogenen Teufelsbündnissen, von
wirklichen Vermischungen mit dem Teufel und wirklichen Zaubereien die Rede,
was sich auch leicht begreift. Geben wir z. B. zu, dass ein
abergläubischer Bösewicht heimlich ein Wachsbild schmolz, oder mit Nadeln
durchstach, weil er dadurch seinen Feind tödten zu können meinte. Dieser
wirkliche Versuch zog begreiflich, weil der Erfolg ausbleiben musste, auch
keinen Prozess nach sich und kam nicht in die Akten. Dagegen war die von
einem Sterbenden ausgesprochene oder ihm beigemessene Ueberzeugung, dass er
der Zauberei dieses oder jenes Feindes unterliege, schon genügend, um den
Bezeichneten in Untersuchung zu ziehen. Wenn dieser nun auf der Folter sich
schuldig erklärte und dann, um die Mittel befragt, Wachsbilder nannte, so
muss dieses Geständniss entweder in seiner ganzen Ausdehnung vom Versuch
und Erfolg gelten, oder es fällt mit dem Glauben an den Erfolg auch die
Vermuthung des Versuchs weg. Und so in den übrigen Malefizien. Demnach
dürfen wir die =versuchte= Zauberei gerade in den Hexenprozessen am
wenigsten suchen; diese geben uns, so wie ihr Kern, der Teufelsbund, eine
Chimäre ist, auch nur =eingebildete Malefizien=.
* * * * *
=Rudolf Reuss= erklärt sich den Umstand, dass fast überall wohl zehnmal so
viele weibliche Hexen als männliche Zauberer auftreten, so (S. 12):
L'homme, lorsqu'il se sent dévoré par la soif de la vengeance,
des plaisirs ou de l'or, se croit d'ordinaire capable
d'atteindre grâce à ses propres efforts au but désiré. La femme,
au contraire, faible et sans moyen d'action -- surtout dans la
société du moyen-âge se tourne vers une puissance extérieure et
invoque son appui pour satisfaire sa colère ou réaliser ses
désirs de bonheur.
=Hartpole Lecky= sagt S. 60:
»Der Cölibat wurde allgemein als die höchste Form der Tugend
angesehen, und um ihn zu empfehlen, erschöpften die Theologen
alle Quellen ihrer Beredtsamkeit, um die Verworfenheit
derjenigen zu schildern, deren Reize ihn so selten gemacht.
Daher die langen und feuerigen Erörterungen über die
beispiellose Bosheit, Nichtswürdigkeit, Ungläubigkeit,
unbesieglich schlechten Neigungen der Frauen. -- Die Frage,
warum die ungeheuere Mehrheit Derer, welche der Zauberei
angeklagt wurden, Frauen wären, hat früh die Aufmerksamkeit
erregt und man beantwortet sie gewöhnlich -- -- durch die
=angeborene Nichtswürdigkeit des Geschlechts=. Es gab keinen
Gegenstand, über den sich die alten Schriftsteller mit
zürnenderer Beredtsamkeit oder mit zahlreicheren Beispielen
ergingen.«
=Alfred Maury= (La magie et l'astrologie S. 73) sagt mit Bezugnahme auf die
Aeusserungen römischer Schriftsteller:
C'était surtout auprès des femmes, que les Chaldéens avaient
trouvé credit. Le beaux sexe était alors fort curieux. Il n'est
pas de mon sujet de rechercher si les choses ont changé depuis.
Der Malleus maleficarum beantwortet die Frage: cur magis
foeminae superstitiosae reperiantur? mit Hinweisung auf die
angeborene malitia des weiblichen Geschlechts, die (in Pars I.
qu. 6) sehr eingehend und nach den entschiedensten Beziehungen
hin nachgewiesen wird.
=F. Trechsel= (das Hexenwesen im Kanton Bern, in dem Berner Taschenbuch von
1870) S. 166 sagt:
»In grösserer Mehrheit ist doch das andere Geschlecht dabei
vertreten, und es lässt sich dieses aus der der weiblichen Natur
anhaftenden Reizbarkeit, der stärkeren Hinneigung zum
Geheimnissvollen, Mystischen, Phantastischen und Excentrischen,
aus dem Bedürfnisse von Schutz und Hülfe, woher nur immer
einigermassen erklären.«
=Joh. Scherr=, Gesch. deutscher Kultur und Sitte (Leipz. 1854) S. 365:
»Warum kehrte sich die Verfolgungswuth vornehmlich gegen das
schwächere und schönere Geschlecht? Warum häufte der
Hexenprozess auf das Weib die abscheulichste Lästerung, welche
demselben je widerfahren, -- die Lästerung nämlich,
Jungfräulichkeit und eheliche Treue hinzugeben, um dafür die
widerliche Umarmung eines scheusslichen Bockes einzutauschen? --
Weil in der Zauberkunst etwas =Heimisches=, =Stilles=,
=Abgeschlossenes= lag, was sich mit dem männlichen Charakter
weniger vertrug, hielt man von Uralters her die Frauen
zauberischer Künste für fähiger als die Männer.«
Und doch hat wahrscheinlich keine Klasse von Opfern Qualen erduldet, die so
stark und ohne Linderung waren. Für sie gab es den wilden Fanatismus nicht,
der die Seele gegen Gefahr kräftigt und den Körper gegen Qualen beinahe
stählt. Für sie gab es keine Zuversicht auf eine herrliche Ewigkeit, welche
den Märtyrer die aufsteigende Flamme verzückt für den Wagen des Elias
ansehen liess, der die Seele gen Himmel tragen sollte. Für sie gab es weder
den Trost trauernder Freunde, noch das Bewusstsein, dass ihr Andenken von
der Nachwelt werde geehrt und gefeiert werden. Sie starben allein, gehasst
und unbemitleidet. Sie wurden von der ganzen Menschheit für die ärgsten
Verbrecher gehalten. Ihre eigenen Verwandten schraken vor ihnen, als den
Verworfenen und Verfluchten, zurück. Der Aberglaube, den sie in der Jugend
eingesogen hatten, mischte sich mit den Täuschungen des Alters und den
Schrecken ihrer Lage, er überredete sie gar oft, dass sie wirklich die
Leibeigenen des Satans und jetzt daran wären, ihre Qualen auf Erden für
eine Seelenpein auszutauschen, die ebenso schmerzlich und dazu ewig sei.
Und zu alle Dem haben wir die Schrecken zu erwägen, welche der Glaube über
das Volk im Grossen verbreitet haben muss, haben wir uns die Angst der
Mutter zu malen, wie sie sich einbildet, dass es in der Macht einer von ihr
beleidigten Person stände, in einem Augenblicke jeden Gegenstand ihrer
Liebe zu vernichten; wir haben vor Allem den schauerlichen Schatten zu
bemerken, welchen die Furcht vor einer Anklage auf die geschwächten Kräfte
des Alters geworfen, und die Bitterkeit, mit welcher sie Verlassenheit und
Einsamkeit verstärkt haben muss. Alle diese Leiden waren das Ergebniss
eines einzigen Aberglaubens, welchen der Geist der Aufklärung zerstörte.