SIEBENUNDZWANZIGSTES KAPITEL.

Hexerei und Hexenverfolgung im neunzehnten Jahrhundert. -- Die neuesten

Vertreter des Glaubens an Hexerei.

Im Laufe des achtzehnten Jahrhunderts sahen wir in allen europäischen

Staaten einen Prozess, einen kulturgeschichtlichen Verlauf vor sich gehen,

infolge dessen die Hexenverfolgung, die im Anfange des Jahrhunderts noch im

Gange war, am Ende desselben aufhörte. In diesem Vorgange stellte sich uns

die Thatsache dar, dass im Laufe des Jahrhunderts die Stellung der Männer

der Wissenschaft, vor Allem der Juristen und der Theologen, überhaupt der

gebildeteren Stände zum Hexenglauben allmählich eine andere geworden war

als ehedem, dass darum die Strafgesetzgebung sich änderte und dass

schliesslich vor dem Forum des Staates und der Rechtspflege die Hexerei nur

als eine Nichtigkeit galt. Die niederen Volksschichten waren jedoch von

dieser Aenderung, welche in der Stellung der Obrigkeiten und der Gebildeten

zum Hexenglauben eingetreten war, zunächst nur insofern berührt, als sie

von den Gerichten nicht mehr wegen Hexerei gequält wurden. Der Hexenwahn

selbst, den die Hexenverfolgung dem niederen Volke eingeimpft hatte, lebte

in demselben einstweilen noch unerschüttert und ungeschwächt fort, und erst

allmählich konnten die finsteren Gedanken des Zauberglaubens zurücktreten

und schwinden, als die Volksschule im Volksleben eine Macht zu werden und

infolge dessen es im Denken des Volkes licht zu werden begann.

Am längsten erhielt sich der Glaube an Hexerei sowie die Erinnerung an

Folter und Tortur in den katholischen Ländern[329]. In =Baiern= gibt man

noch immer alten Weibern die Schuld, wenn in ihrer Heimath ein Hagelwetter

entsteht, als hätten sie dasselbe durch das Kochen gewisser Kräuter etc.

verursacht; noch immer glauben die Bäuerinnen, wenn ihre Kühe keine Milch

mehr geben, sie seien behext, und bedienen sich des =Hexenrauches=, um die

Hexe vom heimlichen Besuche des Kuhstalles abzuhalten, und noch immer

führen umherziehende Kartenschlägerinnen sogen. =Hexenkarten= bei sich

(sechsunddreissig Blätter, welche verschiedene Figuren, Wirthshäuser,

Hanswurste und besonders auf Gabeln reitende Hexen darstellen)[330].

In =Tirol= gelten Wetter- und grosse Brandschäden noch jetzt vielfach als

Wirkungen von Dämonen oder als Tücken, die von Zauberinnen oder auch von

Verstorbenen aus Rache verübt werden. Sturmwolken wird, da man in denselben

einen Dämon vermuthet, die Monstranz entgegengehalten; entladen sie sich

doch, so muss das Volk sehr sündig sein[331]. -- In einem Theile von

=Frankreich= glauben noch heute die Landleute, dass in den Nächten von

Weihnachten bis Epiphanias der Jagdzug des Königs Herodes die Luft

durchzieht. Nähere sich aber hierbei ein Hund der Meute irgend einem

zufällig Vorübergehenden, so sei dieses für den letzteren ein untrügliches

Anzeichen seines binnen Jahresfrist erfolgenden Todes[332].

Uebrigens spukt der Hexenglaube auch in protestantischen Ländern noch in

den Köpfen Unzähliger, und ganz analoge Erscheinungen treten in

evangelischen wie in katholischen Bezirken hervor[333].

So findet noch jetzt in =Tirol= in der Walpurgisnacht ein =Ausbrennen der

Hexen= statt, d. h. Reissigbündel werden unter möglichst grossem Lärm auf

Stangen gesteckt und angezündet. Die Burschen laufen mit denselben durchs

Dorf und treiben so die Hexen aus. Ganz ebenso werden in der =Oberpfalz=

die Hexen =ausgepeitscht=, in =Franken ausgeblasen=. Man glaubt, dass

dadurch, dass die jungen Burschen des Dorfes nach Sonnenuntergang auf einer

benachbarten Anhöhe kreuzweise im Takt mit Peitschen knallen oder dass

Schalmeien geblasen werden, alle Hexen der Nachbarschaft unschädlich

gemacht würden. -- Kommen doch in =England= bei den Quartalsgerichten noch

häufig Bauern zum Verhör, weil sie alte Frauen, die ihnen an Vieh oder

Ernte geschadet haben sollten, misshandelten[334]!

Ueberhaupt sind in allen Landen die Fälle nicht selten, in denen das Volk

von der Schuld gewisser Personen, die als Hexen bezeichnet werden,

überzeugt, das von den Gerichten als antiquirt betrachtete Strafgesetz

selbst zur Anwendung zu bringen sucht.

In dem holländischen Orte Deldenerbroek, der in die reformirte Stadt Delden

eingepfarrt ist, kam im Jahr 1822 eine Kindbetterin, deren Genesung sich

verzögerte, auf den Gedanken, dass sie von einer Nachbarin behext worden

sei. Die Kranke sprach ihren Verdacht auch aus, und bald wurde es den

Kindern der Verdächtigten auf der Strasse nachgerufen, dass ihre Mutter

eine Hexe sei. Rasch entschloss sich nun die letztere, durch die

Wasserprobe ihre Unschuld in Beisein der beiderseitigen Verwandten zu

erweisen. Man ging auch auf das Anerbieten ein, und zur bestimmten Zeit und

am bestimmten Orte erschien die Angeschuldigte, die sich mit

Mannesbeinkleidern versehen hatte, liess sich entkleiden und mit einem

unter beiden Armen befestigten starken Strick vor den Augen der sie

Umstehenden in das Wasser einsenken, wo sie sofort untersank und somit die

Probe glänzend bestand. Dieses geschah in einer reformirten Gemeinde am

16. März 1823[335].

Im Jahr 1836 fand im Fischerdorfe Zeinova auf der Halbinsel Hela eine Art

Hexenprozesses statt. Ein Quacksalber hatte nämlich vorgegeben, dass er

einen gewissen Kranken darum nicht zu heilen vermöge, weil derselbe von

einer alten Frau behext sei. Daher wurde von den Dorfbewohnern sofort zu

der damals noch nicht vergessenen Wasserprobe geschritten. Die angebliche

Hexe wurde nun leider eine Zeit lang im Wasser von ihren Kleidern

emporgehalten, wesshalb sie in der Todesangst um Gnade schrie und den

Kranken am nächsten Mittag zu heilen versprach. Die versprochene Heilung

konnte sie aber doch nicht fertig bringen. Daher wurde sie nochmals ins

Wasser geworfen und, da sie auch diessmal nicht sofort untersank, mit

Rudern todtgeschlagen.

Im Ahrthale (Rheinprovinz) trug sich im Herbst 1866 Folgendes zu: Eine

junge Dame, welche eine Taube bei sich führte, war auf einem Ausfluge in

ein Haus eingetreten und hatte sich zur Erfrischung einen Teller voll

Trauben reichen lassen. Sie hatte die Trauben bezahlt und war dann im

schönen Ahrthale weiter gegangen. Während ihres Aufenthaltes im Hause hatte

sich aber ein Kalb im Stalle an dem Stricke, mit welchem es angebunden war,

erwürgt. Da sich nun die Bauern diesen Unglücksfall gar nicht erklären

konnten, so gaben sie denselben dem Mädchen schuld, das sich durch die

Taube als Hexe erwiesen habe. Schleunigst machten sie daher dem

Bürgermeister von ihrer Entdeckung Anzeige, der dem Mädchen auch sofort

nachsetzen und es verhaften liess. Damit aber freilich endete der

Fall[336].

Auffallend häufig sind derartige Gewaltthätigkeiten während dieses

Jahrhunderts in =Frankreich= vorgekommen. -- Im Jahr 1807 wurde von den

Einwohnern von Mayenne ein Bettler wegen Zauberei verbrannt. -- Im Juni

1825 wurde vor dem Assisengericht des Departements Lot und Garonne

folgender seltsame Prozess verhandelt: »Ein armes altes Weib in der

Gemeinde Bournel war nämlich von einigen Weibern aus derselben Gemeinde,

die in ihren Familien mehrere rasch aufeinander folgende Todesfälle erlebt

hatten oder sich selbst seit einiger Zeit krank fühlten, beschuldigt

worden, diese Unglücksfälle durch Zauberei bewirkt zu haben. Diese Weiber

hatten jene Unglückliche gegen Ende des vorigen Jahres an einem Sonntage

während der Messe in das Haus einer derselben geschleppt und von ihr

verlangt, den Zauber, mit dem sie ihre Nachbarn befangen, wieder

aufzuheben. So sehr die Unglückliche ihre Unschuld betheuert hatte, so war

dieselbe doch von jenen zum Feuer verurtheilt und wirklich in ein dazu

angezündetes Feuer geworfen worden. Ihr Angstgeheul hatte jedoch die

Wahnsinnigen bestimmt, ihr Opfer wieder loszulassen, das sich, mit Wunden

bedeckt und halb todt, nach Hause schleppte und erst nach zwei Monaten

wieder genas. Von den Verbrecherinnen sind die zwei schuldigsten zu

fünfjähriger Gefängnissstrafe verurtheilt worden«[337].

Ein schauerliches Drama spielte sich im Jahr 1850 ab. Das Civil-Tribunal

von Tarbos klagte das Ehepaar Soubervie an, dass es den Tod der Frau

Bedouret veranlasst habe. Die Ehegatten hatten geglaubt, dieselbe wäre eine

Hexe und erklärten, der Priester hätte ihnen gesagt, sie wäre die

Veranlasserin der schweren Krankheit der Soubervie. Darum schleppten sie

die Bedouret in ein Privatzimmer, hielten sie über brennendes Stroh und

legten ein rothglühendes Eisen über ihren Mund. Das unglückliche Weib starb

bald unter den furchtbarsten Schmerzen. Die Soubervies gestanden die That

und frohlockten darüber. In dem Prozesse erhielten sie die bestmöglichen

Zeugnisse. Es wurde dargethan, dass sie lediglich aus Aberglauben das

Verbrechen begangen, und zugleich wurde geltend gemacht, dass sie dabei den

höchsten geistlichen Vorgängern gefolgt wären. Von den Geschworenen der

Gnade empfohlen, wurden die Soubervies nur zur Zahlung von 25 Franken

jährlich an den Mann der Gemordeten und zu Gefängniss von vier Monaten

verurtheilt[338].

Eine nicht geringere Bestialität wie in den erwähnten Vorkommnissen zeigte

sich in einem Falle, der sich im April 1826 in einem Ort an der

französischen Grenze auf dem Gebiete des jetzigen Belgiens zutrug. Am

10. April hatte sich nämlich eine arme Frau zu dem Müller zu Mosa (einem

bei Huy gelegenen Dorfe) begeben, um Hanf, den man ihr zu spinnen gegeben

hatte, zurückzubringen. Unglücklicher Weise hatten es sich nun auf die

Behauptung einer Kartenschlägerin hin die Söhne vom Hause in den Kopf

gesetzt, dass diese arme Frau eine Hexe wäre. Dieselben packten daher die

Frau, stellten rasch aus Wellenholz ein grosses Feuer her und hingen sie

über demselben auf. Auch würden sie die Unglückliche sicherlich gänzlich

verbrannt haben, wenn nicht ihr Geschrei Nachbarn herbeigerufen hätte, die

sie aus den Händen der Bösewichte befreiten[339].

Aus =England= ist wenigstens Ein Fall bekannt geworden, der mit den

Vorerwähnten zusammenzustellen ist. Nach einem Bericht der Times vom

24. Sept. 1863 ist nämlich damals in der englischen Grafschaft Essex ein

alter Mann als Hexenmeister zu Tode gequält worden.

Neben diesen Gewaltthätigkeiten, welche sich Einzelne oder Pöbelmassen

gegen vermeintliche Hexen und Zauberer zu Schulden kommen liessen, sind

aber im neunzehnten Jahrhundert sogar gerichtsseitige Bestrafungen

derselben vorgekommen -- ja -- =es sind sogar die Hexenprozesse wieder

aufgelebt=.

Zu Bulkesch in =Ungarn= wurden (nach einer freilich nicht belegten Angabe)

im Jahr 1834 mehrere Zigeuner und Zigeunerinnen mit zweihundert Stock- oder

Ruthenstreichen bestraft, weil sie mit zauberischen Mitteln ein Kind

umgebracht haben sollten.

Das Land aber, in welchem das neunzehnte Jahrhundert -- seit dem Jahre

1860 -- die eigentlichen Hexenprozesse hat wieder aufblühen sehen, ist die

grosse katholische Republik =Mexiko=[340].

Zunächst wurde hier 1860, wie Tylor's »Anfänge der Kultur« und nach ihm

Peschel's Völkerkunde berichten, zu Comargo eine Hexe verbrannt. Genaueres

wissen wir aber über die Prozedur vom 7. Mai 1874 zu San Juan de Jacobo

(einer von Indianern und Mischlingen bevölkerten Stadt) im Staate Sinaloa,

wo Diega Lugo und ihr Sohn Geronimo Porres als Zauberer lebendig verbrannt

wurden. Der offizielle Bericht des Richters J. Moreno vom 10. Mai 1874

über die Exekution schliesst mit den Worten: »Der Fall war ein sehr

trauriger, Herr Präfekt, aber er war nothwendig, um den Bosheiten Einhalt

zu thun, die zu verschiedenen Zeiten hier vorkamen. Ja trotz der

Hinrichtung wurde mir gestern noch berichtet, dass der Angeklagte J. M.

Mendoza gesagt habe, wir würden früher oder später noch büssen, was wir

gethan. Sie sehen hieraus, wie wenig diese Leute eingeschüchtert sind; aber

ich versäume inzwischen keine Vorsicht. Die Angeklagten Mendoza haben aus

Furcht sich geflüchtet; -- warum fliehen sie, wenn sie sich nicht schuldig

wissen? Denn reine Wäsche bedarf keiner Seife!« Dann folgt die

republikanische Schluss- und Grussformel: Libertad e independencia!

Das interessante Aktenstück ist von =Friedrich von Hellwald= (in Overzier's

»Deutschen Blättern, Organ für allgemeine Volksbildung« Nr. 32, Köln,

8. August 1874) veröffentlicht worden. In der Tagespresse, die einem

Bericht des »New-York-Herald« aus Mexiko vom 18. Mai folgte, wurden neben

dem genannten Weibe und ihrem Sohne noch Jose Maria Bonilla und dessen Frau

Diega genannt als schon vor jenen um des gleichen Verbrechens willen in

Jacobo verhaftet, gerichtlich verhört und lebendig verbrannt, weil, wie es

in dem Bericht des dortigen Alcalde an den Präfekten des Bezirks hiess,

erwiesen worden wäre, dass sie einen gewissen Schneider Zacarias behext

hätten. Die Bundesregierung zu Mexiko schritt zwar dagegen ein, jedoch zu

spät. Ein weiterer Bericht hat das Gleiche von einem Mädchen gemeldet, das

Haare ausgebrochen hatte, das einem Strohkreuz aus dem Wege gegangen war

und alle Häuser vermieden hatte, an denen sich ein Hufeisen als Schloss

befand. Mit ihr wurde ihr kleiner Bruder verbrannt. -- Auch aus der Stadt

Concordia wurde dann ein ähnlicher Prozess konstatirt. Doch fehlen uns hier

offizielle Urkunden.

Das wären also von 1860 an wenigstens fünf mexikanische Hexenprozesse! Ein

sechster spielte sich am 20. August 1877 zu San Jacobo ab, an welchem Tage

daselbst =fünf= Hexen verbrannt wurden. Der Alcalde Ignacio Castello

berichtet darüber an den Distriktspräsidenten: »-- -- Der Unterzeichnete

hat in Uebereinstimmung mit der ganzen Bevölkerung befohlen, die Schuldigen

zu verhaften und zu verbrennen. Es lebe die Unabhängigkeit und Freiheit!«

Ueber einen Hexenprozess, der in ganz eigenen Formen auf einem entlegenen

Gebiete der alten Welt, nämlich in =Kaukasien= seit dem Jahre 1874 verlief,

brachten die öffentlichen Blätter im Anfange des Jahres 1878 Nachricht,

indem derselbe damals vor dem Geschworenengericht zu Jekaterinoda zur

Verhandlung gekommen war. Im Jahre 1874 entdeckte nämlich das Weib des

Aeltesten im Aul ihrer Freundin, der Tschass Mertekulow, dass ihr Mann

aufgehört habe, sie zu lieben, und bat dieselbe um Rath, auf welche Weise

sie die Liebe ihres Mannes wieder erwerben könnte. Die mitleidige Tschass

Mertekulow rieth ihrer Freundin, sich an die Chakalo Chagutschew zu wenden,

welche eine grosse Zauberin sei und auch ihr gewiss helfen würde. Das that

denn auch die Chodshigan Natyrbow -- so hiess die Frau des Aeltesten --,

und die Zauberin gab ihr ein Mittel mit der Anweisung, dasselbe unter die

Speisen ihres Mannes zu mischen. Die Chodshigan Natyrbow scheute sich

jedoch, dieses Mittel bei ihrem Mann anzuwenden, und entdeckte diesem, was

sie vorhabe. Der Aelteste war empört und erschreckt darüber, dass in seinem

Aul Hexen und Zauberinnen vorkommen, und beschloss, dieses Uebel

auszurotten. Zu diesem Zweck berief er die angesehensten Leute des Auls zu

einer Berathung, trug denselben die Angelegenheit vor und beantragte, die

Hexe einem strengen Gericht zu unterwerfen. Vor allen Dingen begaben sich

die Richter in die Hütte der Chakalo Chagutschew und forderten von

derselben die Herausgabe ihres Zauberkrauts. Als diese solchem Verlangen

nicht nachkommen konnte, wurde sie auf den Hof geführt, mit Ketten an einem

Pfahl befestigt und dann in so naher Entfernung von ihr ein Feuer

angemacht, dass sie Brandverletzungen davontrug. Da dieses Mittel aber

nicht fruchtete, so wurde die Unglückliche in einen Keller geschleppt und

dort bewacht. Ein Kosak befreite sie aus diesem Gefängniss nach einiger

Zeit. Das war jedoch nur der Anfang der Verfolgungen gegen alle die

Personen, welche durch irgend eine That den Verdacht erweckt hatten, dass

sie im Besitz übernatürlicher Kräfte seien. Die Personen wurden durch hoch

aufflammendes Feuer geführt, um ihre Zauberei unschädlich zu machen. Einen

unglücklichen Menschen, welcher als Zauberer bezeichnet war, hängte man so

auf, dass er mit den Fussspitzen den Erdboden berührte und geisselte ihn

dann mit Dornen. Zum Schluss zwang man ihn noch, zwischen zwei

Scheiterhaufen zu tanzen. Die meisten der Zauberei Verdächtigen wurden bis

zum Einschreiten der Behörden in dumpfen Kellern gefangen gehalten, und der

Untersuchungsrichter fand erschlagene Hunde, mit deren Lungen man die

Verhafteten gespeist hatte, angeblich, um sie ihrer Zauberkraft zu

berauben[341].

Zu dem Vorerwähnten könnten noch die zahlreichen Fälle von Besessenheiten

und viele andere Vorkommnisse, die namentlich in der katholischen Kirche

hervorgetreten sind, hinzugefügt werden, um zu zeigen, welche Macht der

Aberglaube in der katholischen Kirche noch heutigen Tages ist. Zum Oefteren

(z. B. in der Blutschwitzer-Prozedur zu Zug im Jahr 1849) hat die Polizei

von solchen die Massen erregenden und vom Klerus darum sehr begünstigten

Erscheinungen Notiz genommen und die Gerichte haben dann jedesmal die

dahinter steckende Betrügerei und Schwindelei aufgedeckt. Das schlimmste

aber ist, dass in der katholischen Kirche die Wissenschaft und das

Kirchenregiment den heidnischen Dämonismus und den Glauben an Hexerei auch

noch im neunzehnten Jahrhundert zu vertreten und zu lehren wagen können.

Der angesehenste und gefeiertste Dogmatiker in der katholischen Kirche der

Gegenwart -- einst das Orakel des Papstes Pius IX. -- ist der Professor zu

Rom =Johannes Perrone=, und der anerkannteste Moraltheologe ist der

Seminarprofessor =Johann Peter Gury=. Hören wir wie beide -- Jesuiten --

sich über den Hexenglauben aussprechen, wie sie amtlich lehren!

=Perrone= sagt im fünften Bande seiner Dogmatik[342], im cap. V. De

daemonum cum hominibus commercio, §. 77 (womit das Kapitel eröffnet wird):

Ad haec =daemonum cum hominibus commercium= revocamus =omnia eorundem

malorum spirituum molimina=, sive ad nocendum hominibus eosque vexandos

sive adeos ad extremum exitium perducendos; zu jenem gehören vorzugsweise

die Besessenheiten, corporum obsessiones, zu diesem gehören alle mala, ad

quae daemones solent homines impellere, sive id demum fiat =pacto=

qualicunque interpositivo sive non. Perrone bemerkt, dass allerdings die

Möglichkeit eines Pakts mit dem Satan von einzelnen Katholiken bestritten

werde; allein die communis sententia der Katholiken, welche nicht ohne

Verwegenheit bezweifelt werden könne (quae absque aliqua temenitatis nota

in dubium revocari nequent), sei die, dass es ein wirkliches commercium der

Bösen mit dem Satan gebe, welches sich auf ein pactum stütze, möge dieses

nun ein pactum expressum oder tacitum cum daemone gründen. -- Was nun

Perrone unmittelbar hierauf sagt, ist freilich sehr richtig: =Data semel

daemonum existentia eorumque malefica indole=, quid impedit, quominus ipsi,

Deo sic permittente, pacta ineant cum pessimis hominibus ad eorum

perniciem, ac minibilia operentur?

Nicht weniger klar spricht sich =Gury= aus, der auf die Sache sogar noch

genauer eingeht. In seinem dickleibigen Compendium theologiae moralis

(Regensburger Ausgabe von 1868, S. 120) theilt Gury einen besonderen

Paragraphen de magia et maleficio mit. Er unterscheidet hier zwischen

weisser und schwarzer Magie mit den Worten: =Magia late sumpta= seu magia

naturalis vel artificialis, quae magia alba vocatur, estars mira faciendi,

saltem apparenter, per caussas naturales aut hominis industriam absque ullo

daemonis ministerio. Die eigentliche oder schwarze Magie wird so definirt:

=Magia stricte dicta= est ars mira faciendi, quae licet non supernaturalia

sint, vires tamen hominis superant et proinde =ope solius daemonis=

explicite vel implicite =invocati= fieri possunt. -- Von der schwarzen

Magie im Allgemeinen unterscheidet sich nun wieder der engere Begriff der

Hexerei. Dieselbe wird mit den Worten definirt: =Maleficium= est ars

nocendi daemonis interventu. Die Hexerei ist aber eine doppelte, eine

Liebes- und eine Gifthexerei. Jene, das =maleficium amatorium s. philtrum=

ist eine ars diabolica, qua lubricus amor vel odium in aliqua persona erga

aliam vehementer excitatur; dagegen die Hexerei im eigentlichsten Sinne des

Wortes oder das =maleficium veneficum= ist die ars nocendi proximo variis

ope daemonis, v. g. morbis, hebetudine etc. Die Hexerei wird auch

=sortilegium= genannt, weil durch dieselbe =sors mala= (!) injiciatur iis,

contra quos vindicta operatione diabolica exercetur. Im kirchlichen

Sprachgebrauch bezeichnet man darum auch die Zauberer und Hexen als

=sortiarii= und =sortiariae=.

Dieses ist die in der katholischen Kirche der Gegenwart vorgetragene

Lehre vom Hexenwesen. Dass aber diese Lehre der in der römischen Kurie

heimischen und von derselben vertretenen Doktrin genau entspricht, wird

durch die der römischen Pönitentiarie (d. h. derjenigen päpstlichen

Behörde zu Rom, welche in allen Irregularitäten, in geheimen

Ehehindernissen, Gelübden u. dgl. Dispensationen und in den dem Papste

vorbehaltenen Sündenfällen Absolution ertheilt,) verliehenen Vollmachten

bewiesen. Unter den Absolutionsfakultäten dieser Behörde befindet sich

nämlich auch unter Anderem die Vollmacht[343], von Strafen frei zu

sprechen, welche verhängt worden sind »ob =Daemonis invocationem= cum

=pacto donandi animam= eique =praestitam idololatriam= ac superstitiones

haereticales exercitas, -- -- postquam pactum cum maledicto Daemone

initum expresse revocaverit, -- -- =tradita syngrapha forsan exarata=

aliisque mediis superstitionis ad omnia comburenda« (!).

Dieser von der katholischen Kirche der Gegenwart gehegten und gepflegten

Lehre vom Teufel und dessen Dämonen, von der Möglichkeit der Eingehung

eines Bundes mit dem Teufel und einer mit teuflischer Hülfe ausgeübten, die

Menschen an Leib und Seele schädigenden Hexerei entspricht nun die Magie,

welche die katholische Kirche selbst mittelst ihrer Exorzismen ausübt, um

die Werke des Fürsten der Finsterniss zu zerstören und die Menschen von

diabolischen Plagen zu befreien. In dieser Beziehung ist nämlich das

katholisch-kirchliche Bewusstsein von dem (unzähligemal ausgesprochenen)

Gedanken getragen: »Wenn das, was man in der Kirche von der Wirksamkeit des

Teufels und der Dämonen lehrt, nur auf Einbildung oder Täuschung beruhte,

so wäre ja die exorzistische Gewalt der Kirche und der von der Kirche

aufgestellte ordo exorcistarum ganz unnütz; =wozu wären dann also die

Exorzismen da=?« --

Fassen wir nur eine einzige in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts

erschienene Schrift, nämlich den »Modus invandi afflictos a daemone« von

=Andreas Gassner= ins Auge, um uns darüber zu unterrichten, wie

gegenwärtig die katholische Kirche mit ihrer exorzistischen Gewalt zu dem

überlieferten Dämonenglauben steht!

Diese Schrift[344] ist natürlich mit kirchlicher Autorisirung erschienen.

»Mit Gutheissung des hochwürdigen Ordensgenerals der minderen Brüder d. d.

Rom, 28. Januar 1851« (»=was hiermit ausdrücklich bemerkt sein will=« --

setzt Gassner hinzu) ist im Jahr 1851 in München von dem Definitor Prov.

Pater Franz Xaver =Lohbauer= das Rituale ecclesiasticum ad usum Clericorum

ord. S. Francisci ref. Prof. Antoniano =Bavaricae= herausgegeben. Aus

diesem Rituale hat Dr. =Andreas Gassner= zu Salzburg in seinem »Handbuch

der Pastoraltheologie« einen Auszug geliefert, und ein Separatabdruck eines

einzelnen Abschnittes dieses Handbuchs ist es, den Gassner in der kleinen

Schrift »Modus invandi afflictos a daemone«, 1869 im Selbstverlag bei Endl

und Penker in Salzburg erscheinen liess.

Das Büchlein zerfällt in zehn Abschnitte, von denen der letzte (S. 22-45),

der gerade die Hälfte der ganzen Schrift ausmacht, Vorschriften über die

Anwendung der Beschwörungsformeln enthält. Vorher werden im zweiten

Abschnitt die verschiedenen Gattungen der vom Teufel Angefallenen

zusammengestellt und beleuchtet. Gassner unterscheidet unter denselben drei

Gruppen: die maleficiati, obsessi und possessi. -- Die maleficiati sind

entweder an ihren Leibern oder an ihrem Eigenthum angezaubert und

geschädigt. In ersterer Beziehung ist zu beachten, dass oft »der Böse in

ihrem (der maleficiati) Körper an einem Gliede eindringt und sie an

gewissen Verrichtungen hindert oder ihnen Schmerzen verursacht.« Dabei wird

noch hinzugefügt: »Wurden vollends gewisse Gegenstände durch diabolischen

Einfluss in den Körper des diabolisch Geplagten geschafft, so nennt man

dieses maleficium oder veneficium, je nachdem es an sich unschädliche oder

schädliche Gegenstände, z. B. Glasscherben, Federn und dergl. sind.«

Repräsentiren die maleficiati den untersten und ersten Grad diabolischer

Anfechtung und Schädigung, so bilden die obsessi oder die »Umsessenen« den

zweiten Grad. Es sind »solche, in deren Leib ein böser Geist zwar noch

nicht vollends eingedrungen ist, deren Leib er nicht ganz in Besitz hat,

wozu er aber Anstrengungen gemacht, einem Feinde gleich, der eine Stadt

belagert.«

Der höchste Grad ist endlich der der »Besessenen«, der possessi oder auch

energumeni. So heissen »solche, in deren Leib ein böser Geist eingedrungen

ist und den er in allen oder doch den meisten Gliedern in Besitz hat, und

verschiedene eigenthümliche Verrichtungen, Bewegungen und Wirkungen

verursacht, oder den natürlichen Verrichtungen hinderlich

entgegentritt.« -- Unter Berufung auf allerlei übel ausgelegte Bibelstellen

werden dann die Besessenen noch als arreptitii, benatici und pythonici

unterschieden. Ausserdem werden aber auch noch Diejenigen hierher

gerechnet, »deren Häuser oder Gemächer von diabolischen Erscheinungen

geplagt sind«, sowie ferner (und zwar in lateinischer Diction) Diejenigen,

qui Daemoni se subscripserunt, vel eum in vitro aut alio vase inclusum

detinent, et ab eo, utut vellent, liberari nequeunt, item, =qui habent

spiritum _incubum_= vel =_succubum_= (!) -- Lateinisch führt nämlich der

Verf. gewöhnlich das an, was deutsch zu sagen er sich schämt.

Im dritten Abschnitt handelt =Gassner= »von den Zeichen und Mitteln, um zu

erkennen, ob Jemand von einem bösen Geiste geplagt sei oder nicht«. Hierbei

werden nun wieder fünf Klassen von maleficiatis unterschieden: Erwachsene,

Kinder, Verehelichte, Thiere und andere Gegenstände.

Bei Erwachsenen werden sechs »hinreichende Zeichen eines maleficii, um den

sogen. exorcismus probations vornehmen zu dürfen«, aufgezählt: 1) wenn der

Geplagte vor Speisen und Getränken, =welche heimlich benedizirt wurden=,

mehr Abscheu hat, als vor anderen; 2) wenn er =in Gegenwart des heil.

Sakraments und der heil. Reliquien= ungewöhnliche Furcht oder Schrecken

äussert, nicht hinblicken kann u. dgl.; 3) wenn er die Leute ohne

vorausgegangene Krankheit wie ein toller Hund anfällt, um sich schlägt, die

Heiligen lästert, den Teufel um Hülfe anruft; 4) =wenn er Nadeln, Nägel,

Glasscherben u. dergl. erbricht=; 5) wenn =aus seinem Munde höllischer

Gestank= oder Schwefel-, Pech-, Kohlen- und Russgeruch hervorgeht; 6) wenn

sich in seinem Leibe ganz ungewöhnliche Töne, z. B. =das Quaken eines

Frosches= vernehmen lassen.

Von den behexten Thieren (animalia maleficiata) heisst es, dass

hinsichtlich ihrer proportionaliter =eadem ferme signa= (!) serviunt; und

bei anderen Sachen ist es ein sicheres signum maleficii, si sine alia

caussa non habent suum effectum naturalem, z. B. si per plures horas flores

lactis non coagulantur in butyrum; -- also wenn der Schmand nicht zu Butter

werden will, dann ist die Milch behext!

Wir enthalten uns weiterer Mittheilungen aus dem Buche, in denen nichts

anderes als der abergläubische Dämonismus, wie er einst aus dem Heidenthum

in die christliche Kirche eingedrungen war, unter kirchlicher Approbation

und Auctorisirung auch noch im neunzehnten Jahrhundert der Kirche gelehrt

wird.

Mit diesen Worten hätten wir die vorstehende Auseinandersetzung

abschliessen können, wenn wir dieselbe vor dem Jahre 1870 geschrieben

hätten. Seitdem aber ist das Vatikanische Conzil versammelt gewesen,

welches das Dogma von der wesentlichen Infallibilität des Papstes, wenn

derselbe als Lehrer der Kirche in Sachen des christlichen Glaubens und

Lebens auftritt, verkündet hat, und damit hat der Glaube an das Hexenwesen

in der katholischen Kirche eine ganz neue Bedeutung gewonnen. Wenn es

nämlich irgend eine päpstliche Bulle gibt, die alle sicheren Zeichen einer

päpstlichen Lehrverkündigung an sich trägt, so ist es die Bulle

Innozenz' VIII. vom 5. Dezember 1484. Diese Bulle ist nämlich

veröffentlicht worden 1) als amtliche Antwort auf die Klagen der

Inquisitoren Sprenger und Institor, dass sie in Deutschland für ihre

Meinung von dem verderblichen Treiben der Hexen und für ihre Befugniss zur

Ausrottung desselben keinen Glauben und keine Anerkennung gefunden hätten;

und diese Antwort ist von dem Papste 2) mit Berufung auf seine apostolische

Auctorität, und zwar so ertheilt, dass er dabei 3) eine bestimmte Lehre als

apostolische Wahrheit verkündet.

Indem daher die Bulle vom 5. Dezember 1484 ganz unbestreitbar nach dem

Vatikanischen Conzil zu den infallibelen Kundgebungen des Papstthums

gehört, in denen dasselbe ex cathedra zur Kirche geredet hat, so ist

nunmehr als eigentliches Dogma der römisch-katholischen Kirche die Lehre

anzusehen: 1) Es gibt eine Hexerei, welche eine mit Hülfe des Teufels

bewirkte Zauberei zum Zwecke vielfacher entsetzlicher Schädigung der

Menschen ist; 2) diese Hexerei beruht auf einem mit dem Teufel

abgeschlossenen Bunde; und 3) dieser Bund beruht auf Abfall vom

christlichen Glauben, indem die Zauberer und Hexen sich von Gott los- und

sich dem Teufel zusagen und dadurch ihres ewigen Seelenheiles verlustig

gehen.

Somit ist jetzt das Wort des Hexenhammers, dass die Leugnung der Hexerei --

Ketzerei sei, in der katholischen Kirche zur vollen Geltung gekommen. --

In der evangelischen Kirche hat sich während des laufenden Jahrhunderts

(soviel wir wissen,) nur Eine Stimme von Bedeutung für den Glauben an die

Wirklichkeit der Hexerei erhoben, nämlich =August Vilmar= zu Marburg.

Als derselbe im Herbst des Jahres 1855 in das akademische Lehramt eintrat,

that er dieses in der festen Absicht, in Marburg und von da aus in der

hessischen Kirche eine Theologie zur Geltung zu bringen, in welcher mit

seiner wesentlich hierarchistischen Auffassung der Lehre vom geistlichen

Amt und von der Heilsvermittelung auch der Glaube an die Gewalt und

Wirksamkeit des =Teufels= die gebührende Anerkennung fänden. Als sein

Bekenntniss veröffentlichte er damals eine besondere Schrift unter dem

Titel: »=Die Theologie der Thatsachen= wider die Theologie der Rhetorik«

(Marb. 1856). In derselben wollte Vilmar zeigen, wie die Theologie

behandelt und vorgetragen werden müsse, damit durch das Studium derselben

wirklich tüchtige Seelsorger herangebildet werden könnten. Dabei spielt nun

die Lehre vom Teufel eine Hauptrolle. So lesen wir z. B. S. 39: »Es kommt

hier darauf an, wenn man recht lehren und die Seelen recht behüten will,

=des Teufels Zähnefletschen aus der Tiefe _gesehen_= (mit =leiblichen=

Augen gesehen; ich meine das ganz unfigürlich), und seine Kraft an einer

armen Seele empfunden, =sein Lästern=, insbesondere sein =Hohnlachen aus

dem Abgrund gehört zu haben=. Wer kann nun hiervon zeugen? Wer kann mit

einer solchen Erfahrung zugleich den Sieg des Gekreuzigten auf die Lippen

und in den Augen als rechter Lehrer an Christi Statt auftreten? Wer lehrt

mit dem Teufel kämpfen? Wer lehrt sich gegen ihn zu verwahren? ihn zu

überwinden? Davon schweigt die heutige Dogmatik, dieser Thatsachen gänzlich

entleert, durchaus. Und teuflische Versuchungen im Gebet -- wer kennt die

noch? Unsere heutige Dogmatik sowenig wie unsere heutige Ethik weiss mehr

etwas davon, und die künftigen Hirten gehen in diesem, für die Seelsorge

vor fast allen anderen Lehrpunkten der =Satanalogie= wichtigen und in der

Anwendung oft vorkommenden Erfahrungsstück ganz ununterwiesen =blank wie

Heiden=, von der Universität -- in das Amt.«

In diesem Sinne begann nun =Vilmar= alsbald in Marburg die Dogmatik und die

anderen Disziplinen der systematischen und der praktischen Theologie

vorzutragen. Seine Vorlesungen über die Dogmatik sind nach seinem Tode von

dem (inzwischen auch verstorbenen) Gymnasialdirektor Piderit zu Hanau

(1874) herausgegeben. In diesen Vorlesungen lehrt nun Vilmar B. I.

S. 312-324 unter dem Titel »Satanologie. Dämonologie.« Folgendes:

Es gibt einen Teufel. Allerdings hat der Rationalismus seit Semler diesen

Satz bestritten. »Es war dieses aber eine mehr als kindische Unwissenheit

in Beziehung auf die ersten Elemente der Kulturgeschichte, indem es bei

=allen= Völkern ohne einige Ausnahmen Dämonen, bei den meisten auch unter

einem Haupte gibt.« Dazu kommen die bestimmtesten Aussprüche der heil.

Schrift. »Neben diese göttliche Offenbarungen aber stellt sich, denselben

folgend, die christliche Erfahrung aller Zeiten, welche eine

übermenschliche Finsternissmacht aufweist, die in die Seelen

hineinzudringen und das Werk der Erlösung in denselben zu stören, die

Seelen mit Widerwillen und Hass gegen die Person Christi zu erfüllen sucht,

und in den Augenblicken, wo die Macht des Lichts dennoch hereinbricht, ein

unaussprechliches Entsetzen erzeugt, welche das Wort Gottes aus den Herzen

zu entfernen und besonders in der Todesstunde sich durch diesen Raub in den

Besitz der Seele zu setzen sucht.«[345]. -- Der Teufel ist »ein =kosmisches

geschaffenes Wesen=, welches mit seiner persönlichen Macht nicht allein die

ganze Menschenwelt, sondern auch die Erde selbst umspannt[346], zwar von

Gott verworfen ist, und dereinst definitiv verdammt werden wird, zur Zeit

aber noch in einem gewissen Verhältniss zur Himmelswelt steht.«

Der Teufel ist der Versucher der Menschen. »Die Möglichkeit dieser

Versuchung liegt für den Teufel ganz offenbar darin, dass er zwar nicht

etwa Allwissenheit besitzt, wohl aber =eine geistige Sündenatmosphäre um

sich hat=, in welcher er jede Bewegung merkt, sie sei wo sie in der

Menschenwelt immer sei: wo noch Sünde vorhanden ist, ist er sensibel für

dieselbe (=riecht er sie=), und ebenso ist er empfindlich für alle die

Stellen in der Menschenwelt, welche von der Sünde befreit sind, und durch

welche somit seine Atmosphäre verengert wird.« (S. 321.)

»Der Teufel hat aber auch =ein organisirtes Reich= -- gegenüber dem =Reiche

Gottes=; er hat zu seinen Diensten noch eine grosse Schaar ihm

affiliirter, verwandter Geister, #daimones#, in ihrer Eigenschaft als den

Menschen treibende, besitzende Geister #daimonia# genannt. -- Durch diese

wirkt der Teufel gleichfalls auf die Menschen, und zwar nach der

unangreifbaren Erzählung der Evangelien vorzugsweise durch =körperliche

Besitzung=, woher diese Personen auch Besessene heissen. -- In den meisten

Fällen ist diese (körperliche) Besessenheit zugleich eine =Besessenheit der

Seele=, schreitet, =wenn nicht Mittel angewendet werden, welche dem Teufel

zu widerstehen geeignet sind=, in den Gedankenkreis (#nous#) über und

bemächtigt sich zuletzt des #pneuma#, indem sie den Menschen in den

Irrsinn, in den Wahnsinn herabdrückt, so dass die geistigen Mittel alle

Anwendbarkeit verlieren und der Teufel die Seele sich gleichsam erobert

hat. Gänzliche Blindheit hat diese Zustände, welche noch jetzt überall

vorkommen, für Melancholie etc. -- gehalten; wer aber nur Einmal einen

Besessenen gesehen hat, ist nicht einen Augenblick in Zweifel über den

Grundunterschied, welcher zwischen Besessenen und Wahnsinnigen

stattfindet.« (S. 322-323.)

Hierauf geht nun Vilmar zur Besprechung der »=Symptome, welche die

Besessenheit mit Sicherheit anzeigen=« über. Er sagt hierüber (S. 323-324):

»das allgemeinste Zeichen ist beinahe durchgängig das, dass die Besessenen

wissen, es sei ein =fremder Geist= in ihnen. =In den letzten drei

Jahrhunderten= aber ist es besonders häufig, dass angeblich der Geist eines

verstorbenen (bösen) Menschen die Besitzung ausübe. Diess ist nichts als

Trug des Teufels[347], aber ungemein täuschend für Unerfahrene. Sodann ist

eins der gewissesten Zeichen das, dass sie irgend welches heilige Wort,

zumal den Namen Christi, nicht aussprechen, oder wenn sie an signum crucis

als alte Lutheraner oder Katholiken gewöhnt sind, das Kreuzschlagen

entweder nicht vertragen oder wenigstens nicht selbst vollziehen mögen.

Dasselbe gilt meistens schon vom Händefalten zum Gebet. Dazu kommen

=Verfluchungen der Gottesgaben= (der Frucht auf dem Felde) und heiliger

Gegenstände (und wären es nur die Kirchen=gebäude=), sodann =Lästerungen=.

Dazu gehören dann Blicke, Mienen und Töne (Lachen), welche gehört und

gesehen sein wollen, um sie von allen und jeden, auch den grässlichsten

Wahnsinnsäusserungen, zu unterscheiden, und sofort als Blicke, Züge und

Töne aus einer =Persönlichkeit der Finsterniss= herauskommend zu erkennen.

In vielen, aber bei weitem nicht in allen Fällen kommt hierzu das Sprechen

mit =doppeltem Sprachton= (den einen führe der Besessene, den anderen der

Besitzende), das Reden oder wenigstens das Verstehen fremder, nie gelernter

Sprachen, Fernwissen, wunderbare Beweglichkeit der Glieder und

Unabhängigkeit des Körpers von der natürlichen Schwerkraft«[348].

=Vilmar= fährt sodann (S. 324) fort: »Hiermit verwandt ist denn die

Einwirkung des Teufels auf die Natur zum Schaden des Menschen und =die

Fähigkeit solcher Menschen, welche sich von Gott lossagen und dem Teufel

sich ergeben, auf die Natur einzuwirken=, nämlich die =Zauberei=, welche

nach der Schrift wie nach der Erfahrung nicht in das Gebiet des

Wahnglaubens verwiesen werden darf.« --

So begründet =Vilmar= seine Lehre von der Wirklichkeit der auf Abfall von

Gott und auf einem Bunde mit dem Teufel beruhenden Hexerei mit seiner

monströsen, in der evangelischen Kirche ganz unerhörten Lehre vom Teufel.

Ueber das Wesen der Hexerei selbst spricht sich Vilmar ausserdem noch in

seiner Dogmatik, B. I. S. 266 bis 267 aus. Hier sagt nämlich derselbe im

Anschluss an seine Expositionen über die Vorsehung Gottes, über

Weissagungen und Wunder so: »Es gibt auch =falsche Wunder=, wenn auch in

einem verhältnissmässig engen Kreise, soweit nämlich dieselben der

Seligkeitswelt Gottes Dienste leisten sollen, doch immerhin Wunder, und

=der Mensch kann durch unbedingte Selbsthingabe an das Böse solche Wunder

verrichten=. Es ist das das finstere Gebiet der =Zauberei, welchem wir

volle Realität zusprechen müssen=. Von selbst erklärt es sich, dass diese

Art von Wundern wesentlich dahin gerichtet ist, die Welt der Seligkeit zu

stören und zu zerstören, Unruhe und Verwirrung der Geister anzurichten,

Furcht zu erregen und materiellen Schaden zu thun. Das Wesen jener

Hingebung beruht darin, dass die geistige Herrschaft über die Natur Gott --

abgetrotzt werden soll. Wir können die Richtung dieser infernalen Kraft

dahin formuliren bezw. beschreiben, dass alles das zur Zauberei gehört, was

darauf ausgeht 1) Gewalt über die Selbstbestimmung des Menschen (Gewalt

über die Geister) zu erlangen ohne Gottes Wort und ohne Gebet; 2) die

Naturkräfte aufzuregen; 3) die Ferne und die Zukunft zu erkennen, ohne den

Herrn der Zukunft; 4) materiellen Schaden zu thun ohne Anwendung

materieller Mittel. -- Die Annahme dieser Höllenkräfte streitet gegen

Gottes Weltregierung sowenig wie das Böse überhaupt gegen Gottes

Weltregierung streitet. Es ist nur die höhere Potenz des Bösen.«

Vilmar hat diese seine Lehren vom Herbst 1855 an bis zu seinem Tode (1868)

vor zahlreichen Zuhörern vorgetragen, die auf seine Worte schwuren, und

jetzt im Dienste der evangelischen Kirche Hessens stehen. Gleichwohl hat

dieselbe keine Früchte getragen, sie hat keine Hexenverfolgung zum Zwecke

der Reinigung der Kirche von den Werkzeugen des Satans herbeigeführt, --

weil für diesen Wahnsinn nicht mehr die Justiz und die Folter zur Verfügung

stehen.

Soldan's Geschichte der Hexenprozesse. Zweiter Band · 第 35 / 63 题