Hexerei und Hexenverfolgung im neunzehnten Jahrhundert. -- Die neuesten
Vertreter des Glaubens an Hexerei.
Im Laufe des achtzehnten Jahrhunderts sahen wir in allen europäischen
Staaten einen Prozess, einen kulturgeschichtlichen Verlauf vor sich gehen,
infolge dessen die Hexenverfolgung, die im Anfange des Jahrhunderts noch im
Gange war, am Ende desselben aufhörte. In diesem Vorgange stellte sich uns
die Thatsache dar, dass im Laufe des Jahrhunderts die Stellung der Männer
der Wissenschaft, vor Allem der Juristen und der Theologen, überhaupt der
gebildeteren Stände zum Hexenglauben allmählich eine andere geworden war
als ehedem, dass darum die Strafgesetzgebung sich änderte und dass
schliesslich vor dem Forum des Staates und der Rechtspflege die Hexerei nur
als eine Nichtigkeit galt. Die niederen Volksschichten waren jedoch von
dieser Aenderung, welche in der Stellung der Obrigkeiten und der Gebildeten
zum Hexenglauben eingetreten war, zunächst nur insofern berührt, als sie
von den Gerichten nicht mehr wegen Hexerei gequält wurden. Der Hexenwahn
selbst, den die Hexenverfolgung dem niederen Volke eingeimpft hatte, lebte
in demselben einstweilen noch unerschüttert und ungeschwächt fort, und erst
allmählich konnten die finsteren Gedanken des Zauberglaubens zurücktreten
und schwinden, als die Volksschule im Volksleben eine Macht zu werden und
infolge dessen es im Denken des Volkes licht zu werden begann.
Am längsten erhielt sich der Glaube an Hexerei sowie die Erinnerung an
Folter und Tortur in den katholischen Ländern[329]. In =Baiern= gibt man
noch immer alten Weibern die Schuld, wenn in ihrer Heimath ein Hagelwetter
entsteht, als hätten sie dasselbe durch das Kochen gewisser Kräuter etc.
verursacht; noch immer glauben die Bäuerinnen, wenn ihre Kühe keine Milch
mehr geben, sie seien behext, und bedienen sich des =Hexenrauches=, um die
Hexe vom heimlichen Besuche des Kuhstalles abzuhalten, und noch immer
führen umherziehende Kartenschlägerinnen sogen. =Hexenkarten= bei sich
(sechsunddreissig Blätter, welche verschiedene Figuren, Wirthshäuser,
Hanswurste und besonders auf Gabeln reitende Hexen darstellen)[330].
In =Tirol= gelten Wetter- und grosse Brandschäden noch jetzt vielfach als
Wirkungen von Dämonen oder als Tücken, die von Zauberinnen oder auch von
Verstorbenen aus Rache verübt werden. Sturmwolken wird, da man in denselben
einen Dämon vermuthet, die Monstranz entgegengehalten; entladen sie sich
doch, so muss das Volk sehr sündig sein[331]. -- In einem Theile von
=Frankreich= glauben noch heute die Landleute, dass in den Nächten von
Weihnachten bis Epiphanias der Jagdzug des Königs Herodes die Luft
durchzieht. Nähere sich aber hierbei ein Hund der Meute irgend einem
zufällig Vorübergehenden, so sei dieses für den letzteren ein untrügliches
Anzeichen seines binnen Jahresfrist erfolgenden Todes[332].
Uebrigens spukt der Hexenglaube auch in protestantischen Ländern noch in
den Köpfen Unzähliger, und ganz analoge Erscheinungen treten in
evangelischen wie in katholischen Bezirken hervor[333].
So findet noch jetzt in =Tirol= in der Walpurgisnacht ein =Ausbrennen der
Hexen= statt, d. h. Reissigbündel werden unter möglichst grossem Lärm auf
Stangen gesteckt und angezündet. Die Burschen laufen mit denselben durchs
Dorf und treiben so die Hexen aus. Ganz ebenso werden in der =Oberpfalz=
die Hexen =ausgepeitscht=, in =Franken ausgeblasen=. Man glaubt, dass
dadurch, dass die jungen Burschen des Dorfes nach Sonnenuntergang auf einer
benachbarten Anhöhe kreuzweise im Takt mit Peitschen knallen oder dass
Schalmeien geblasen werden, alle Hexen der Nachbarschaft unschädlich
gemacht würden. -- Kommen doch in =England= bei den Quartalsgerichten noch
häufig Bauern zum Verhör, weil sie alte Frauen, die ihnen an Vieh oder
Ernte geschadet haben sollten, misshandelten[334]!
Ueberhaupt sind in allen Landen die Fälle nicht selten, in denen das Volk
von der Schuld gewisser Personen, die als Hexen bezeichnet werden,
überzeugt, das von den Gerichten als antiquirt betrachtete Strafgesetz
selbst zur Anwendung zu bringen sucht.
In dem holländischen Orte Deldenerbroek, der in die reformirte Stadt Delden
eingepfarrt ist, kam im Jahr 1822 eine Kindbetterin, deren Genesung sich
verzögerte, auf den Gedanken, dass sie von einer Nachbarin behext worden
sei. Die Kranke sprach ihren Verdacht auch aus, und bald wurde es den
Kindern der Verdächtigten auf der Strasse nachgerufen, dass ihre Mutter
eine Hexe sei. Rasch entschloss sich nun die letztere, durch die
Wasserprobe ihre Unschuld in Beisein der beiderseitigen Verwandten zu
erweisen. Man ging auch auf das Anerbieten ein, und zur bestimmten Zeit und
am bestimmten Orte erschien die Angeschuldigte, die sich mit
Mannesbeinkleidern versehen hatte, liess sich entkleiden und mit einem
unter beiden Armen befestigten starken Strick vor den Augen der sie
Umstehenden in das Wasser einsenken, wo sie sofort untersank und somit die
Probe glänzend bestand. Dieses geschah in einer reformirten Gemeinde am
16. März 1823[335].
Im Jahr 1836 fand im Fischerdorfe Zeinova auf der Halbinsel Hela eine Art
Hexenprozesses statt. Ein Quacksalber hatte nämlich vorgegeben, dass er
einen gewissen Kranken darum nicht zu heilen vermöge, weil derselbe von
einer alten Frau behext sei. Daher wurde von den Dorfbewohnern sofort zu
der damals noch nicht vergessenen Wasserprobe geschritten. Die angebliche
Hexe wurde nun leider eine Zeit lang im Wasser von ihren Kleidern
emporgehalten, wesshalb sie in der Todesangst um Gnade schrie und den
Kranken am nächsten Mittag zu heilen versprach. Die versprochene Heilung
konnte sie aber doch nicht fertig bringen. Daher wurde sie nochmals ins
Wasser geworfen und, da sie auch diessmal nicht sofort untersank, mit
Rudern todtgeschlagen.
Im Ahrthale (Rheinprovinz) trug sich im Herbst 1866 Folgendes zu: Eine
junge Dame, welche eine Taube bei sich führte, war auf einem Ausfluge in
ein Haus eingetreten und hatte sich zur Erfrischung einen Teller voll
Trauben reichen lassen. Sie hatte die Trauben bezahlt und war dann im
schönen Ahrthale weiter gegangen. Während ihres Aufenthaltes im Hause hatte
sich aber ein Kalb im Stalle an dem Stricke, mit welchem es angebunden war,
erwürgt. Da sich nun die Bauern diesen Unglücksfall gar nicht erklären
konnten, so gaben sie denselben dem Mädchen schuld, das sich durch die
Taube als Hexe erwiesen habe. Schleunigst machten sie daher dem
Bürgermeister von ihrer Entdeckung Anzeige, der dem Mädchen auch sofort
nachsetzen und es verhaften liess. Damit aber freilich endete der
Fall[336].
Auffallend häufig sind derartige Gewaltthätigkeiten während dieses
Jahrhunderts in =Frankreich= vorgekommen. -- Im Jahr 1807 wurde von den
Einwohnern von Mayenne ein Bettler wegen Zauberei verbrannt. -- Im Juni
1825 wurde vor dem Assisengericht des Departements Lot und Garonne
folgender seltsame Prozess verhandelt: »Ein armes altes Weib in der
Gemeinde Bournel war nämlich von einigen Weibern aus derselben Gemeinde,
die in ihren Familien mehrere rasch aufeinander folgende Todesfälle erlebt
hatten oder sich selbst seit einiger Zeit krank fühlten, beschuldigt
worden, diese Unglücksfälle durch Zauberei bewirkt zu haben. Diese Weiber
hatten jene Unglückliche gegen Ende des vorigen Jahres an einem Sonntage
während der Messe in das Haus einer derselben geschleppt und von ihr
verlangt, den Zauber, mit dem sie ihre Nachbarn befangen, wieder
aufzuheben. So sehr die Unglückliche ihre Unschuld betheuert hatte, so war
dieselbe doch von jenen zum Feuer verurtheilt und wirklich in ein dazu
angezündetes Feuer geworfen worden. Ihr Angstgeheul hatte jedoch die
Wahnsinnigen bestimmt, ihr Opfer wieder loszulassen, das sich, mit Wunden
bedeckt und halb todt, nach Hause schleppte und erst nach zwei Monaten
wieder genas. Von den Verbrecherinnen sind die zwei schuldigsten zu
fünfjähriger Gefängnissstrafe verurtheilt worden«[337].
Ein schauerliches Drama spielte sich im Jahr 1850 ab. Das Civil-Tribunal
von Tarbos klagte das Ehepaar Soubervie an, dass es den Tod der Frau
Bedouret veranlasst habe. Die Ehegatten hatten geglaubt, dieselbe wäre eine
Hexe und erklärten, der Priester hätte ihnen gesagt, sie wäre die
Veranlasserin der schweren Krankheit der Soubervie. Darum schleppten sie
die Bedouret in ein Privatzimmer, hielten sie über brennendes Stroh und
legten ein rothglühendes Eisen über ihren Mund. Das unglückliche Weib starb
bald unter den furchtbarsten Schmerzen. Die Soubervies gestanden die That
und frohlockten darüber. In dem Prozesse erhielten sie die bestmöglichen
Zeugnisse. Es wurde dargethan, dass sie lediglich aus Aberglauben das
Verbrechen begangen, und zugleich wurde geltend gemacht, dass sie dabei den
höchsten geistlichen Vorgängern gefolgt wären. Von den Geschworenen der
Gnade empfohlen, wurden die Soubervies nur zur Zahlung von 25 Franken
jährlich an den Mann der Gemordeten und zu Gefängniss von vier Monaten
verurtheilt[338].
Eine nicht geringere Bestialität wie in den erwähnten Vorkommnissen zeigte
sich in einem Falle, der sich im April 1826 in einem Ort an der
französischen Grenze auf dem Gebiete des jetzigen Belgiens zutrug. Am
10. April hatte sich nämlich eine arme Frau zu dem Müller zu Mosa (einem
bei Huy gelegenen Dorfe) begeben, um Hanf, den man ihr zu spinnen gegeben
hatte, zurückzubringen. Unglücklicher Weise hatten es sich nun auf die
Behauptung einer Kartenschlägerin hin die Söhne vom Hause in den Kopf
gesetzt, dass diese arme Frau eine Hexe wäre. Dieselben packten daher die
Frau, stellten rasch aus Wellenholz ein grosses Feuer her und hingen sie
über demselben auf. Auch würden sie die Unglückliche sicherlich gänzlich
verbrannt haben, wenn nicht ihr Geschrei Nachbarn herbeigerufen hätte, die
sie aus den Händen der Bösewichte befreiten[339].
Aus =England= ist wenigstens Ein Fall bekannt geworden, der mit den
Vorerwähnten zusammenzustellen ist. Nach einem Bericht der Times vom
24. Sept. 1863 ist nämlich damals in der englischen Grafschaft Essex ein
alter Mann als Hexenmeister zu Tode gequält worden.
Neben diesen Gewaltthätigkeiten, welche sich Einzelne oder Pöbelmassen
gegen vermeintliche Hexen und Zauberer zu Schulden kommen liessen, sind
aber im neunzehnten Jahrhundert sogar gerichtsseitige Bestrafungen
derselben vorgekommen -- ja -- =es sind sogar die Hexenprozesse wieder
aufgelebt=.
Zu Bulkesch in =Ungarn= wurden (nach einer freilich nicht belegten Angabe)
im Jahr 1834 mehrere Zigeuner und Zigeunerinnen mit zweihundert Stock- oder
Ruthenstreichen bestraft, weil sie mit zauberischen Mitteln ein Kind
umgebracht haben sollten.
Das Land aber, in welchem das neunzehnte Jahrhundert -- seit dem Jahre
1860 -- die eigentlichen Hexenprozesse hat wieder aufblühen sehen, ist die
grosse katholische Republik =Mexiko=[340].
Zunächst wurde hier 1860, wie Tylor's »Anfänge der Kultur« und nach ihm
Peschel's Völkerkunde berichten, zu Comargo eine Hexe verbrannt. Genaueres
wissen wir aber über die Prozedur vom 7. Mai 1874 zu San Juan de Jacobo
(einer von Indianern und Mischlingen bevölkerten Stadt) im Staate Sinaloa,
wo Diega Lugo und ihr Sohn Geronimo Porres als Zauberer lebendig verbrannt
wurden. Der offizielle Bericht des Richters J. Moreno vom 10. Mai 1874
über die Exekution schliesst mit den Worten: »Der Fall war ein sehr
trauriger, Herr Präfekt, aber er war nothwendig, um den Bosheiten Einhalt
zu thun, die zu verschiedenen Zeiten hier vorkamen. Ja trotz der
Hinrichtung wurde mir gestern noch berichtet, dass der Angeklagte J. M.
Mendoza gesagt habe, wir würden früher oder später noch büssen, was wir
gethan. Sie sehen hieraus, wie wenig diese Leute eingeschüchtert sind; aber
ich versäume inzwischen keine Vorsicht. Die Angeklagten Mendoza haben aus
Furcht sich geflüchtet; -- warum fliehen sie, wenn sie sich nicht schuldig
wissen? Denn reine Wäsche bedarf keiner Seife!« Dann folgt die
republikanische Schluss- und Grussformel: Libertad e independencia!
Das interessante Aktenstück ist von =Friedrich von Hellwald= (in Overzier's
»Deutschen Blättern, Organ für allgemeine Volksbildung« Nr. 32, Köln,
8. August 1874) veröffentlicht worden. In der Tagespresse, die einem
Bericht des »New-York-Herald« aus Mexiko vom 18. Mai folgte, wurden neben
dem genannten Weibe und ihrem Sohne noch Jose Maria Bonilla und dessen Frau
Diega genannt als schon vor jenen um des gleichen Verbrechens willen in
Jacobo verhaftet, gerichtlich verhört und lebendig verbrannt, weil, wie es
in dem Bericht des dortigen Alcalde an den Präfekten des Bezirks hiess,
erwiesen worden wäre, dass sie einen gewissen Schneider Zacarias behext
hätten. Die Bundesregierung zu Mexiko schritt zwar dagegen ein, jedoch zu
spät. Ein weiterer Bericht hat das Gleiche von einem Mädchen gemeldet, das
Haare ausgebrochen hatte, das einem Strohkreuz aus dem Wege gegangen war
und alle Häuser vermieden hatte, an denen sich ein Hufeisen als Schloss
befand. Mit ihr wurde ihr kleiner Bruder verbrannt. -- Auch aus der Stadt
Concordia wurde dann ein ähnlicher Prozess konstatirt. Doch fehlen uns hier
offizielle Urkunden.
Das wären also von 1860 an wenigstens fünf mexikanische Hexenprozesse! Ein
sechster spielte sich am 20. August 1877 zu San Jacobo ab, an welchem Tage
daselbst =fünf= Hexen verbrannt wurden. Der Alcalde Ignacio Castello
berichtet darüber an den Distriktspräsidenten: »-- -- Der Unterzeichnete
hat in Uebereinstimmung mit der ganzen Bevölkerung befohlen, die Schuldigen
zu verhaften und zu verbrennen. Es lebe die Unabhängigkeit und Freiheit!«
Ueber einen Hexenprozess, der in ganz eigenen Formen auf einem entlegenen
Gebiete der alten Welt, nämlich in =Kaukasien= seit dem Jahre 1874 verlief,
brachten die öffentlichen Blätter im Anfange des Jahres 1878 Nachricht,
indem derselbe damals vor dem Geschworenengericht zu Jekaterinoda zur
Verhandlung gekommen war. Im Jahre 1874 entdeckte nämlich das Weib des
Aeltesten im Aul ihrer Freundin, der Tschass Mertekulow, dass ihr Mann
aufgehört habe, sie zu lieben, und bat dieselbe um Rath, auf welche Weise
sie die Liebe ihres Mannes wieder erwerben könnte. Die mitleidige Tschass
Mertekulow rieth ihrer Freundin, sich an die Chakalo Chagutschew zu wenden,
welche eine grosse Zauberin sei und auch ihr gewiss helfen würde. Das that
denn auch die Chodshigan Natyrbow -- so hiess die Frau des Aeltesten --,
und die Zauberin gab ihr ein Mittel mit der Anweisung, dasselbe unter die
Speisen ihres Mannes zu mischen. Die Chodshigan Natyrbow scheute sich
jedoch, dieses Mittel bei ihrem Mann anzuwenden, und entdeckte diesem, was
sie vorhabe. Der Aelteste war empört und erschreckt darüber, dass in seinem
Aul Hexen und Zauberinnen vorkommen, und beschloss, dieses Uebel
auszurotten. Zu diesem Zweck berief er die angesehensten Leute des Auls zu
einer Berathung, trug denselben die Angelegenheit vor und beantragte, die
Hexe einem strengen Gericht zu unterwerfen. Vor allen Dingen begaben sich
die Richter in die Hütte der Chakalo Chagutschew und forderten von
derselben die Herausgabe ihres Zauberkrauts. Als diese solchem Verlangen
nicht nachkommen konnte, wurde sie auf den Hof geführt, mit Ketten an einem
Pfahl befestigt und dann in so naher Entfernung von ihr ein Feuer
angemacht, dass sie Brandverletzungen davontrug. Da dieses Mittel aber
nicht fruchtete, so wurde die Unglückliche in einen Keller geschleppt und
dort bewacht. Ein Kosak befreite sie aus diesem Gefängniss nach einiger
Zeit. Das war jedoch nur der Anfang der Verfolgungen gegen alle die
Personen, welche durch irgend eine That den Verdacht erweckt hatten, dass
sie im Besitz übernatürlicher Kräfte seien. Die Personen wurden durch hoch
aufflammendes Feuer geführt, um ihre Zauberei unschädlich zu machen. Einen
unglücklichen Menschen, welcher als Zauberer bezeichnet war, hängte man so
auf, dass er mit den Fussspitzen den Erdboden berührte und geisselte ihn
dann mit Dornen. Zum Schluss zwang man ihn noch, zwischen zwei
Scheiterhaufen zu tanzen. Die meisten der Zauberei Verdächtigen wurden bis
zum Einschreiten der Behörden in dumpfen Kellern gefangen gehalten, und der
Untersuchungsrichter fand erschlagene Hunde, mit deren Lungen man die
Verhafteten gespeist hatte, angeblich, um sie ihrer Zauberkraft zu
berauben[341].
Zu dem Vorerwähnten könnten noch die zahlreichen Fälle von Besessenheiten
und viele andere Vorkommnisse, die namentlich in der katholischen Kirche
hervorgetreten sind, hinzugefügt werden, um zu zeigen, welche Macht der
Aberglaube in der katholischen Kirche noch heutigen Tages ist. Zum Oefteren
(z. B. in der Blutschwitzer-Prozedur zu Zug im Jahr 1849) hat die Polizei
von solchen die Massen erregenden und vom Klerus darum sehr begünstigten
Erscheinungen Notiz genommen und die Gerichte haben dann jedesmal die
dahinter steckende Betrügerei und Schwindelei aufgedeckt. Das schlimmste
aber ist, dass in der katholischen Kirche die Wissenschaft und das
Kirchenregiment den heidnischen Dämonismus und den Glauben an Hexerei auch
noch im neunzehnten Jahrhundert zu vertreten und zu lehren wagen können.
Der angesehenste und gefeiertste Dogmatiker in der katholischen Kirche der
Gegenwart -- einst das Orakel des Papstes Pius IX. -- ist der Professor zu
Rom =Johannes Perrone=, und der anerkannteste Moraltheologe ist der
Seminarprofessor =Johann Peter Gury=. Hören wir wie beide -- Jesuiten --
sich über den Hexenglauben aussprechen, wie sie amtlich lehren!
=Perrone= sagt im fünften Bande seiner Dogmatik[342], im cap. V. De
daemonum cum hominibus commercio, §. 77 (womit das Kapitel eröffnet wird):
Ad haec =daemonum cum hominibus commercium= revocamus =omnia eorundem
malorum spirituum molimina=, sive ad nocendum hominibus eosque vexandos
sive adeos ad extremum exitium perducendos; zu jenem gehören vorzugsweise
die Besessenheiten, corporum obsessiones, zu diesem gehören alle mala, ad
quae daemones solent homines impellere, sive id demum fiat =pacto=
qualicunque interpositivo sive non. Perrone bemerkt, dass allerdings die
Möglichkeit eines Pakts mit dem Satan von einzelnen Katholiken bestritten
werde; allein die communis sententia der Katholiken, welche nicht ohne
Verwegenheit bezweifelt werden könne (quae absque aliqua temenitatis nota
in dubium revocari nequent), sei die, dass es ein wirkliches commercium der
Bösen mit dem Satan gebe, welches sich auf ein pactum stütze, möge dieses
nun ein pactum expressum oder tacitum cum daemone gründen. -- Was nun
Perrone unmittelbar hierauf sagt, ist freilich sehr richtig: =Data semel
daemonum existentia eorumque malefica indole=, quid impedit, quominus ipsi,
Deo sic permittente, pacta ineant cum pessimis hominibus ad eorum
perniciem, ac minibilia operentur?
Nicht weniger klar spricht sich =Gury= aus, der auf die Sache sogar noch
genauer eingeht. In seinem dickleibigen Compendium theologiae moralis
(Regensburger Ausgabe von 1868, S. 120) theilt Gury einen besonderen
Paragraphen de magia et maleficio mit. Er unterscheidet hier zwischen
weisser und schwarzer Magie mit den Worten: =Magia late sumpta= seu magia
naturalis vel artificialis, quae magia alba vocatur, estars mira faciendi,
saltem apparenter, per caussas naturales aut hominis industriam absque ullo
daemonis ministerio. Die eigentliche oder schwarze Magie wird so definirt:
=Magia stricte dicta= est ars mira faciendi, quae licet non supernaturalia
sint, vires tamen hominis superant et proinde =ope solius daemonis=
explicite vel implicite =invocati= fieri possunt. -- Von der schwarzen
Magie im Allgemeinen unterscheidet sich nun wieder der engere Begriff der
Hexerei. Dieselbe wird mit den Worten definirt: =Maleficium= est ars
nocendi daemonis interventu. Die Hexerei ist aber eine doppelte, eine
Liebes- und eine Gifthexerei. Jene, das =maleficium amatorium s. philtrum=
ist eine ars diabolica, qua lubricus amor vel odium in aliqua persona erga
aliam vehementer excitatur; dagegen die Hexerei im eigentlichsten Sinne des
Wortes oder das =maleficium veneficum= ist die ars nocendi proximo variis
ope daemonis, v. g. morbis, hebetudine etc. Die Hexerei wird auch
=sortilegium= genannt, weil durch dieselbe =sors mala= (!) injiciatur iis,
contra quos vindicta operatione diabolica exercetur. Im kirchlichen
Sprachgebrauch bezeichnet man darum auch die Zauberer und Hexen als
=sortiarii= und =sortiariae=.
Dieses ist die in der katholischen Kirche der Gegenwart vorgetragene
Lehre vom Hexenwesen. Dass aber diese Lehre der in der römischen Kurie
heimischen und von derselben vertretenen Doktrin genau entspricht, wird
durch die der römischen Pönitentiarie (d. h. derjenigen päpstlichen
Behörde zu Rom, welche in allen Irregularitäten, in geheimen
Ehehindernissen, Gelübden u. dgl. Dispensationen und in den dem Papste
vorbehaltenen Sündenfällen Absolution ertheilt,) verliehenen Vollmachten
bewiesen. Unter den Absolutionsfakultäten dieser Behörde befindet sich
nämlich auch unter Anderem die Vollmacht[343], von Strafen frei zu
sprechen, welche verhängt worden sind »ob =Daemonis invocationem= cum
=pacto donandi animam= eique =praestitam idololatriam= ac superstitiones
haereticales exercitas, -- -- postquam pactum cum maledicto Daemone
initum expresse revocaverit, -- -- =tradita syngrapha forsan exarata=
aliisque mediis superstitionis ad omnia comburenda« (!).
Dieser von der katholischen Kirche der Gegenwart gehegten und gepflegten
Lehre vom Teufel und dessen Dämonen, von der Möglichkeit der Eingehung
eines Bundes mit dem Teufel und einer mit teuflischer Hülfe ausgeübten, die
Menschen an Leib und Seele schädigenden Hexerei entspricht nun die Magie,
welche die katholische Kirche selbst mittelst ihrer Exorzismen ausübt, um
die Werke des Fürsten der Finsterniss zu zerstören und die Menschen von
diabolischen Plagen zu befreien. In dieser Beziehung ist nämlich das
katholisch-kirchliche Bewusstsein von dem (unzähligemal ausgesprochenen)
Gedanken getragen: »Wenn das, was man in der Kirche von der Wirksamkeit des
Teufels und der Dämonen lehrt, nur auf Einbildung oder Täuschung beruhte,
so wäre ja die exorzistische Gewalt der Kirche und der von der Kirche
aufgestellte ordo exorcistarum ganz unnütz; =wozu wären dann also die
Exorzismen da=?« --
Fassen wir nur eine einzige in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts
erschienene Schrift, nämlich den »Modus invandi afflictos a daemone« von
=Andreas Gassner= ins Auge, um uns darüber zu unterrichten, wie
gegenwärtig die katholische Kirche mit ihrer exorzistischen Gewalt zu dem
überlieferten Dämonenglauben steht!
Diese Schrift[344] ist natürlich mit kirchlicher Autorisirung erschienen.
»Mit Gutheissung des hochwürdigen Ordensgenerals der minderen Brüder d. d.
Rom, 28. Januar 1851« (»=was hiermit ausdrücklich bemerkt sein will=« --
setzt Gassner hinzu) ist im Jahr 1851 in München von dem Definitor Prov.
Pater Franz Xaver =Lohbauer= das Rituale ecclesiasticum ad usum Clericorum
ord. S. Francisci ref. Prof. Antoniano =Bavaricae= herausgegeben. Aus
diesem Rituale hat Dr. =Andreas Gassner= zu Salzburg in seinem »Handbuch
der Pastoraltheologie« einen Auszug geliefert, und ein Separatabdruck eines
einzelnen Abschnittes dieses Handbuchs ist es, den Gassner in der kleinen
Schrift »Modus invandi afflictos a daemone«, 1869 im Selbstverlag bei Endl
und Penker in Salzburg erscheinen liess.
Das Büchlein zerfällt in zehn Abschnitte, von denen der letzte (S. 22-45),
der gerade die Hälfte der ganzen Schrift ausmacht, Vorschriften über die
Anwendung der Beschwörungsformeln enthält. Vorher werden im zweiten
Abschnitt die verschiedenen Gattungen der vom Teufel Angefallenen
zusammengestellt und beleuchtet. Gassner unterscheidet unter denselben drei
Gruppen: die maleficiati, obsessi und possessi. -- Die maleficiati sind
entweder an ihren Leibern oder an ihrem Eigenthum angezaubert und
geschädigt. In ersterer Beziehung ist zu beachten, dass oft »der Böse in
ihrem (der maleficiati) Körper an einem Gliede eindringt und sie an
gewissen Verrichtungen hindert oder ihnen Schmerzen verursacht.« Dabei wird
noch hinzugefügt: »Wurden vollends gewisse Gegenstände durch diabolischen
Einfluss in den Körper des diabolisch Geplagten geschafft, so nennt man
dieses maleficium oder veneficium, je nachdem es an sich unschädliche oder
schädliche Gegenstände, z. B. Glasscherben, Federn und dergl. sind.«
Repräsentiren die maleficiati den untersten und ersten Grad diabolischer
Anfechtung und Schädigung, so bilden die obsessi oder die »Umsessenen« den
zweiten Grad. Es sind »solche, in deren Leib ein böser Geist zwar noch
nicht vollends eingedrungen ist, deren Leib er nicht ganz in Besitz hat,
wozu er aber Anstrengungen gemacht, einem Feinde gleich, der eine Stadt
belagert.«
Der höchste Grad ist endlich der der »Besessenen«, der possessi oder auch
energumeni. So heissen »solche, in deren Leib ein böser Geist eingedrungen
ist und den er in allen oder doch den meisten Gliedern in Besitz hat, und
verschiedene eigenthümliche Verrichtungen, Bewegungen und Wirkungen
verursacht, oder den natürlichen Verrichtungen hinderlich
entgegentritt.« -- Unter Berufung auf allerlei übel ausgelegte Bibelstellen
werden dann die Besessenen noch als arreptitii, benatici und pythonici
unterschieden. Ausserdem werden aber auch noch Diejenigen hierher
gerechnet, »deren Häuser oder Gemächer von diabolischen Erscheinungen
geplagt sind«, sowie ferner (und zwar in lateinischer Diction) Diejenigen,
qui Daemoni se subscripserunt, vel eum in vitro aut alio vase inclusum
detinent, et ab eo, utut vellent, liberari nequeunt, item, =qui habent
spiritum _incubum_= vel =_succubum_= (!) -- Lateinisch führt nämlich der
Verf. gewöhnlich das an, was deutsch zu sagen er sich schämt.
Im dritten Abschnitt handelt =Gassner= »von den Zeichen und Mitteln, um zu
erkennen, ob Jemand von einem bösen Geiste geplagt sei oder nicht«. Hierbei
werden nun wieder fünf Klassen von maleficiatis unterschieden: Erwachsene,
Kinder, Verehelichte, Thiere und andere Gegenstände.
Bei Erwachsenen werden sechs »hinreichende Zeichen eines maleficii, um den
sogen. exorcismus probations vornehmen zu dürfen«, aufgezählt: 1) wenn der
Geplagte vor Speisen und Getränken, =welche heimlich benedizirt wurden=,
mehr Abscheu hat, als vor anderen; 2) wenn er =in Gegenwart des heil.
Sakraments und der heil. Reliquien= ungewöhnliche Furcht oder Schrecken
äussert, nicht hinblicken kann u. dgl.; 3) wenn er die Leute ohne
vorausgegangene Krankheit wie ein toller Hund anfällt, um sich schlägt, die
Heiligen lästert, den Teufel um Hülfe anruft; 4) =wenn er Nadeln, Nägel,
Glasscherben u. dergl. erbricht=; 5) wenn =aus seinem Munde höllischer
Gestank= oder Schwefel-, Pech-, Kohlen- und Russgeruch hervorgeht; 6) wenn
sich in seinem Leibe ganz ungewöhnliche Töne, z. B. =das Quaken eines
Frosches= vernehmen lassen.
Von den behexten Thieren (animalia maleficiata) heisst es, dass
hinsichtlich ihrer proportionaliter =eadem ferme signa= (!) serviunt; und
bei anderen Sachen ist es ein sicheres signum maleficii, si sine alia
caussa non habent suum effectum naturalem, z. B. si per plures horas flores
lactis non coagulantur in butyrum; -- also wenn der Schmand nicht zu Butter
werden will, dann ist die Milch behext!
Wir enthalten uns weiterer Mittheilungen aus dem Buche, in denen nichts
anderes als der abergläubische Dämonismus, wie er einst aus dem Heidenthum
in die christliche Kirche eingedrungen war, unter kirchlicher Approbation
und Auctorisirung auch noch im neunzehnten Jahrhundert der Kirche gelehrt
wird.
Mit diesen Worten hätten wir die vorstehende Auseinandersetzung
abschliessen können, wenn wir dieselbe vor dem Jahre 1870 geschrieben
hätten. Seitdem aber ist das Vatikanische Conzil versammelt gewesen,
welches das Dogma von der wesentlichen Infallibilität des Papstes, wenn
derselbe als Lehrer der Kirche in Sachen des christlichen Glaubens und
Lebens auftritt, verkündet hat, und damit hat der Glaube an das Hexenwesen
in der katholischen Kirche eine ganz neue Bedeutung gewonnen. Wenn es
nämlich irgend eine päpstliche Bulle gibt, die alle sicheren Zeichen einer
päpstlichen Lehrverkündigung an sich trägt, so ist es die Bulle
Innozenz' VIII. vom 5. Dezember 1484. Diese Bulle ist nämlich
veröffentlicht worden 1) als amtliche Antwort auf die Klagen der
Inquisitoren Sprenger und Institor, dass sie in Deutschland für ihre
Meinung von dem verderblichen Treiben der Hexen und für ihre Befugniss zur
Ausrottung desselben keinen Glauben und keine Anerkennung gefunden hätten;
und diese Antwort ist von dem Papste 2) mit Berufung auf seine apostolische
Auctorität, und zwar so ertheilt, dass er dabei 3) eine bestimmte Lehre als
apostolische Wahrheit verkündet.
Indem daher die Bulle vom 5. Dezember 1484 ganz unbestreitbar nach dem
Vatikanischen Conzil zu den infallibelen Kundgebungen des Papstthums
gehört, in denen dasselbe ex cathedra zur Kirche geredet hat, so ist
nunmehr als eigentliches Dogma der römisch-katholischen Kirche die Lehre
anzusehen: 1) Es gibt eine Hexerei, welche eine mit Hülfe des Teufels
bewirkte Zauberei zum Zwecke vielfacher entsetzlicher Schädigung der
Menschen ist; 2) diese Hexerei beruht auf einem mit dem Teufel
abgeschlossenen Bunde; und 3) dieser Bund beruht auf Abfall vom
christlichen Glauben, indem die Zauberer und Hexen sich von Gott los- und
sich dem Teufel zusagen und dadurch ihres ewigen Seelenheiles verlustig
gehen.
Somit ist jetzt das Wort des Hexenhammers, dass die Leugnung der Hexerei --
Ketzerei sei, in der katholischen Kirche zur vollen Geltung gekommen. --
In der evangelischen Kirche hat sich während des laufenden Jahrhunderts
(soviel wir wissen,) nur Eine Stimme von Bedeutung für den Glauben an die
Wirklichkeit der Hexerei erhoben, nämlich =August Vilmar= zu Marburg.
Als derselbe im Herbst des Jahres 1855 in das akademische Lehramt eintrat,
that er dieses in der festen Absicht, in Marburg und von da aus in der
hessischen Kirche eine Theologie zur Geltung zu bringen, in welcher mit
seiner wesentlich hierarchistischen Auffassung der Lehre vom geistlichen
Amt und von der Heilsvermittelung auch der Glaube an die Gewalt und
Wirksamkeit des =Teufels= die gebührende Anerkennung fänden. Als sein
Bekenntniss veröffentlichte er damals eine besondere Schrift unter dem
Titel: »=Die Theologie der Thatsachen= wider die Theologie der Rhetorik«
(Marb. 1856). In derselben wollte Vilmar zeigen, wie die Theologie
behandelt und vorgetragen werden müsse, damit durch das Studium derselben
wirklich tüchtige Seelsorger herangebildet werden könnten. Dabei spielt nun
die Lehre vom Teufel eine Hauptrolle. So lesen wir z. B. S. 39: »Es kommt
hier darauf an, wenn man recht lehren und die Seelen recht behüten will,
=des Teufels Zähnefletschen aus der Tiefe _gesehen_= (mit =leiblichen=
Augen gesehen; ich meine das ganz unfigürlich), und seine Kraft an einer
armen Seele empfunden, =sein Lästern=, insbesondere sein =Hohnlachen aus
dem Abgrund gehört zu haben=. Wer kann nun hiervon zeugen? Wer kann mit
einer solchen Erfahrung zugleich den Sieg des Gekreuzigten auf die Lippen
und in den Augen als rechter Lehrer an Christi Statt auftreten? Wer lehrt
mit dem Teufel kämpfen? Wer lehrt sich gegen ihn zu verwahren? ihn zu
überwinden? Davon schweigt die heutige Dogmatik, dieser Thatsachen gänzlich
entleert, durchaus. Und teuflische Versuchungen im Gebet -- wer kennt die
noch? Unsere heutige Dogmatik sowenig wie unsere heutige Ethik weiss mehr
etwas davon, und die künftigen Hirten gehen in diesem, für die Seelsorge
vor fast allen anderen Lehrpunkten der =Satanalogie= wichtigen und in der
Anwendung oft vorkommenden Erfahrungsstück ganz ununterwiesen =blank wie
Heiden=, von der Universität -- in das Amt.«
In diesem Sinne begann nun =Vilmar= alsbald in Marburg die Dogmatik und die
anderen Disziplinen der systematischen und der praktischen Theologie
vorzutragen. Seine Vorlesungen über die Dogmatik sind nach seinem Tode von
dem (inzwischen auch verstorbenen) Gymnasialdirektor Piderit zu Hanau
(1874) herausgegeben. In diesen Vorlesungen lehrt nun Vilmar B. I.
S. 312-324 unter dem Titel »Satanologie. Dämonologie.« Folgendes:
Es gibt einen Teufel. Allerdings hat der Rationalismus seit Semler diesen
Satz bestritten. »Es war dieses aber eine mehr als kindische Unwissenheit
in Beziehung auf die ersten Elemente der Kulturgeschichte, indem es bei
=allen= Völkern ohne einige Ausnahmen Dämonen, bei den meisten auch unter
einem Haupte gibt.« Dazu kommen die bestimmtesten Aussprüche der heil.
Schrift. »Neben diese göttliche Offenbarungen aber stellt sich, denselben
folgend, die christliche Erfahrung aller Zeiten, welche eine
übermenschliche Finsternissmacht aufweist, die in die Seelen
hineinzudringen und das Werk der Erlösung in denselben zu stören, die
Seelen mit Widerwillen und Hass gegen die Person Christi zu erfüllen sucht,
und in den Augenblicken, wo die Macht des Lichts dennoch hereinbricht, ein
unaussprechliches Entsetzen erzeugt, welche das Wort Gottes aus den Herzen
zu entfernen und besonders in der Todesstunde sich durch diesen Raub in den
Besitz der Seele zu setzen sucht.«[345]. -- Der Teufel ist »ein =kosmisches
geschaffenes Wesen=, welches mit seiner persönlichen Macht nicht allein die
ganze Menschenwelt, sondern auch die Erde selbst umspannt[346], zwar von
Gott verworfen ist, und dereinst definitiv verdammt werden wird, zur Zeit
aber noch in einem gewissen Verhältniss zur Himmelswelt steht.«
Der Teufel ist der Versucher der Menschen. »Die Möglichkeit dieser
Versuchung liegt für den Teufel ganz offenbar darin, dass er zwar nicht
etwa Allwissenheit besitzt, wohl aber =eine geistige Sündenatmosphäre um
sich hat=, in welcher er jede Bewegung merkt, sie sei wo sie in der
Menschenwelt immer sei: wo noch Sünde vorhanden ist, ist er sensibel für
dieselbe (=riecht er sie=), und ebenso ist er empfindlich für alle die
Stellen in der Menschenwelt, welche von der Sünde befreit sind, und durch
welche somit seine Atmosphäre verengert wird.« (S. 321.)
»Der Teufel hat aber auch =ein organisirtes Reich= -- gegenüber dem =Reiche
Gottes=; er hat zu seinen Diensten noch eine grosse Schaar ihm
affiliirter, verwandter Geister, #daimones#, in ihrer Eigenschaft als den
Menschen treibende, besitzende Geister #daimonia# genannt. -- Durch diese
wirkt der Teufel gleichfalls auf die Menschen, und zwar nach der
unangreifbaren Erzählung der Evangelien vorzugsweise durch =körperliche
Besitzung=, woher diese Personen auch Besessene heissen. -- In den meisten
Fällen ist diese (körperliche) Besessenheit zugleich eine =Besessenheit der
Seele=, schreitet, =wenn nicht Mittel angewendet werden, welche dem Teufel
zu widerstehen geeignet sind=, in den Gedankenkreis (#nous#) über und
bemächtigt sich zuletzt des #pneuma#, indem sie den Menschen in den
Irrsinn, in den Wahnsinn herabdrückt, so dass die geistigen Mittel alle
Anwendbarkeit verlieren und der Teufel die Seele sich gleichsam erobert
hat. Gänzliche Blindheit hat diese Zustände, welche noch jetzt überall
vorkommen, für Melancholie etc. -- gehalten; wer aber nur Einmal einen
Besessenen gesehen hat, ist nicht einen Augenblick in Zweifel über den
Grundunterschied, welcher zwischen Besessenen und Wahnsinnigen
stattfindet.« (S. 322-323.)
Hierauf geht nun Vilmar zur Besprechung der »=Symptome, welche die
Besessenheit mit Sicherheit anzeigen=« über. Er sagt hierüber (S. 323-324):
»das allgemeinste Zeichen ist beinahe durchgängig das, dass die Besessenen
wissen, es sei ein =fremder Geist= in ihnen. =In den letzten drei
Jahrhunderten= aber ist es besonders häufig, dass angeblich der Geist eines
verstorbenen (bösen) Menschen die Besitzung ausübe. Diess ist nichts als
Trug des Teufels[347], aber ungemein täuschend für Unerfahrene. Sodann ist
eins der gewissesten Zeichen das, dass sie irgend welches heilige Wort,
zumal den Namen Christi, nicht aussprechen, oder wenn sie an signum crucis
als alte Lutheraner oder Katholiken gewöhnt sind, das Kreuzschlagen
entweder nicht vertragen oder wenigstens nicht selbst vollziehen mögen.
Dasselbe gilt meistens schon vom Händefalten zum Gebet. Dazu kommen
=Verfluchungen der Gottesgaben= (der Frucht auf dem Felde) und heiliger
Gegenstände (und wären es nur die Kirchen=gebäude=), sodann =Lästerungen=.
Dazu gehören dann Blicke, Mienen und Töne (Lachen), welche gehört und
gesehen sein wollen, um sie von allen und jeden, auch den grässlichsten
Wahnsinnsäusserungen, zu unterscheiden, und sofort als Blicke, Züge und
Töne aus einer =Persönlichkeit der Finsterniss= herauskommend zu erkennen.
In vielen, aber bei weitem nicht in allen Fällen kommt hierzu das Sprechen
mit =doppeltem Sprachton= (den einen führe der Besessene, den anderen der
Besitzende), das Reden oder wenigstens das Verstehen fremder, nie gelernter
Sprachen, Fernwissen, wunderbare Beweglichkeit der Glieder und
Unabhängigkeit des Körpers von der natürlichen Schwerkraft«[348].
=Vilmar= fährt sodann (S. 324) fort: »Hiermit verwandt ist denn die
Einwirkung des Teufels auf die Natur zum Schaden des Menschen und =die
Fähigkeit solcher Menschen, welche sich von Gott lossagen und dem Teufel
sich ergeben, auf die Natur einzuwirken=, nämlich die =Zauberei=, welche
nach der Schrift wie nach der Erfahrung nicht in das Gebiet des
Wahnglaubens verwiesen werden darf.« --
So begründet =Vilmar= seine Lehre von der Wirklichkeit der auf Abfall von
Gott und auf einem Bunde mit dem Teufel beruhenden Hexerei mit seiner
monströsen, in der evangelischen Kirche ganz unerhörten Lehre vom Teufel.
Ueber das Wesen der Hexerei selbst spricht sich Vilmar ausserdem noch in
seiner Dogmatik, B. I. S. 266 bis 267 aus. Hier sagt nämlich derselbe im
Anschluss an seine Expositionen über die Vorsehung Gottes, über
Weissagungen und Wunder so: »Es gibt auch =falsche Wunder=, wenn auch in
einem verhältnissmässig engen Kreise, soweit nämlich dieselben der
Seligkeitswelt Gottes Dienste leisten sollen, doch immerhin Wunder, und
=der Mensch kann durch unbedingte Selbsthingabe an das Böse solche Wunder
verrichten=. Es ist das das finstere Gebiet der =Zauberei, welchem wir
volle Realität zusprechen müssen=. Von selbst erklärt es sich, dass diese
Art von Wundern wesentlich dahin gerichtet ist, die Welt der Seligkeit zu
stören und zu zerstören, Unruhe und Verwirrung der Geister anzurichten,
Furcht zu erregen und materiellen Schaden zu thun. Das Wesen jener
Hingebung beruht darin, dass die geistige Herrschaft über die Natur Gott --
abgetrotzt werden soll. Wir können die Richtung dieser infernalen Kraft
dahin formuliren bezw. beschreiben, dass alles das zur Zauberei gehört, was
darauf ausgeht 1) Gewalt über die Selbstbestimmung des Menschen (Gewalt
über die Geister) zu erlangen ohne Gottes Wort und ohne Gebet; 2) die
Naturkräfte aufzuregen; 3) die Ferne und die Zukunft zu erkennen, ohne den
Herrn der Zukunft; 4) materiellen Schaden zu thun ohne Anwendung
materieller Mittel. -- Die Annahme dieser Höllenkräfte streitet gegen
Gottes Weltregierung sowenig wie das Böse überhaupt gegen Gottes
Weltregierung streitet. Es ist nur die höhere Potenz des Bösen.«
Vilmar hat diese seine Lehren vom Herbst 1855 an bis zu seinem Tode (1868)
vor zahlreichen Zuhörern vorgetragen, die auf seine Worte schwuren, und
jetzt im Dienste der evangelischen Kirche Hessens stehen. Gleichwohl hat
dieselbe keine Früchte getragen, sie hat keine Hexenverfolgung zum Zwecke
der Reinigung der Kirche von den Werkzeugen des Satans herbeigeführt, --
weil für diesen Wahnsinn nicht mehr die Justiz und die Folter zur Verfügung
stehen.