[275] _v. Raumer_, »Aktenmässige Nachrichten von Hexenprozessen in der Mark
Brandenburg« in den »Märkischen Forschungen« von 1841, S. 263-265 und
_Stenzel_, Gesch. von Preussen, B. III. S. 447.
[276] Allerdings scheint es hin und wieder den adelichen Gerichtsherrn
schwer geworden zu sein, sich der Hexenverfolgung ganz zu entwöhnen. Selbst
noch König _Friedrich Wilhelm II._ musste es erleben, dass ein Edelmann zu
Bütow in Pommern ihm eine Eingabe übersandte, worin der gestrenge Herr über
die Bosheit der Zauberer klagte und von einem Knechte erzählte, dem von
drei Weibern der Teufel eingegeben sei. Auch habe ihn ein Bauer bei einem
Hochzeitsmahle, zu welchem er von diesem eingeladen worden sei, mit einem
Spitzglase Branntwein behext, wesshalb er um die Erlaubniss bat, an diesem
wenigstens die Wasser-und Nadelprobe vornehmen zu dürfen. S. _Horst_,
Zauberbibl. Th. II. S. 403.
[277] Der Römischen Kayserl. etc. etc. Majestät Josephi des Ersten Neue
Peinliche Halsgerichts-Ordnung, vor das Königreich Böheim, Marggrafthumb
Mähren, und Hertzogthumb Schlesien. Freyburg 1711. (Publizirt den 16. Juli
1707.)
[278] _L. Rapp_, Die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 75.
[279] =Wiener Zeitung= von 1728, Nro. 68 und _F. Müller_ Beitr. zur Gesch.
des Hexenglaubens und Hexenprozesses in Siebenbürgen. Braunschw. 1854,
S. 12.
[280] _Keysler_, Neueste Reisen, Hannover 1751. S. 1284.
[281] _Schlözer_, Krit. Untersuchungen zur Gesch. der Deutschen in
Siebenbürgen. S. 297.
[282] _F. Müller_, Gesch. des Hexenglaubens in Siebenbürgen, S. 50-52.
[283] Vergl. den »Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Neue Folge.
Organ des germanischen Museums«. Band XXIII. Jahrg. 1876, S. 295 ff.
[284] »Sr. Kaiserl.-Königlich-Apostolischen Majestät allergnädigste
Landesordnung, wie es mit dem Hexenprozesse zu halten sei.« 1766.
[285] Wir verdanken die Einsicht in diese Akten der gütigen Mittheilung des
Herrn Prof. Dr. jur. _Fuchs_ zu Marburg, dem die Originale vorlagen.
[286] _Johannes Scherr_ hat in seiner neuesten Schrift »=Hammerschläge und
Historien=« (Zürich, 1878) unter dem Titel »=die letzte Reichshexe=« den
mit der unglücklichen Nonne Maria Renata angestellten Hexenprozess nach
»authentischen Abschriften« der Prozessakten mitgetheilt. Diese
Mittheilungen enthalten indessen über das, wodurch die alte Nonne zum
»Geständniss« gebracht wurde, gar nichts, und sind darum unvollständig. Zu
ihrer Ergänzung dient noch immer der von dem Abte _Oswald Loschert_ nach
den Akten angefertigte und an die Kaiserin Maria Theresia eingesandte
Bericht, der sich in Horst's Zauberbibliothek Th. III. S. 165 unter dem
Titel abgedruckt findet: »Wahrhafte und umständliche Nachricht von dem
Zufalle, so das jungfräuliche Kloster Unterzell, nächst Würzburg, des
Prämonstratenserordens, betroffen. Verfasset im Jahr 1749.« Wir folgen
übrigens hier vorzugsweise der Darstellung Scherr's.
[287] Wie viele Male mag man die Unglückliche gemartert haben, bis man
diese Geständnisse aus ihr herausgepresst hatte!
[288] Wahrscheinlich waren auch dieser Unglücklichen durch die Folter die
Glieder zerrissen worden.
[289] Christliche Anred nächst dem Scheiterhaufen, worauf der Leichnam
Mariae Renatae, einer durchs Schwert hingerichteten Zauberin, den 21. Jan.
A. 1749 ausser der Stadt Wirtzburg verbrennet worden, an ein zahlreich
versammeltes Volk gethan, und hernach aus gnädigstem Befehl einer hohen
Obrigkeit in offentlichen Druck gegeben, von P. _Georgio Gaar_, S. J. -- 4.
Wirtzburg in der Hofbuchdruckerei. S. _Horst_ Z. B. Th. II. S. 353 ff.
[290] Wir berichten über ihn nach _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre
Gegner aus Tirol, S. 71-107.
[291] Der Titel lautet: Del congresso notturno delle lammie libri trè.
S'aggiungono due dissertazioni epistolari sopra l'arte magica. Venet. 1750
(460 S. in 4^o). -- Die Vorrede ist vom 25. Decbr. 1748 datirt. Doch konnte
das Buch erst 1750 erscheinen, weil die Bücherinquisition zu Venedig zwei
Jahre lang den Druck desselben aufhielt.
[292] Arte magica dileguata. Lettere del Signor Marchese _Maffeé_ al Padre
Jnnocente Ansaldi dell' ordine dei Predicatori. Seconda edizione in Verona
1750; und Arte magica annichilata. Libri trè. Verona 1754. Gegen die
erstgenannte Schrift richtete _Tartarotti_ seine Apologia del Congresso
notturno delle Lammie (Venez. 1751). Der Hauptinhalt der beiden Schriften
Maffei's ist einige Jahre später von dem deutschen Augustiner _Jordan
Simon_ (der sich _Ardoino Ubbidiente dell' Osa_ nannte,) in der Schrift
»=das grosse Weltbetrügende Nichts= oder die heutige Hexerei und
Zauberkunst« (Frankf. und Leipzig, 1761, 600 S.; Zweite Aufl. 1766)
wiedergegeben. -- Simon (oder Dell' Osa), aus dem Würzburgischen gebürtig,
starb 1776 zu Prag als Professor der Theologie und erzbischöflicher
Konsistorialrath, 57 Jahre alt.
[293] _Graser_ veröffentlichte eine Vertheidigung der kritischen Glossen
_Tartarotti's_ unter dem Titel: Propugnatio adnotationum criticarum in
sermonem de Maria Renata Saga adversus responsa P. Georgii Gaar J. T.
(Venet. 1752).
[294] Ausführlichere Mittheilungen über Sterzinger's Leben und Wirken s.
bei _Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner in Tirol, S. 108-140; doch
werden dieselben bezüglich des in Rede stehenden Punktes von uns mehrfach
ergänzt.
[295] Die Rede erschien im Druck unter dem Titel: »Akademische Rede von dem
gemeinen Vorurtheil der wirkenden und thätigen Hexerei, -- -- von P. Don
Ferdinand Sterzinger, regulirten Priester etc.« -- München, 1766.
[296] »Ist es doch nichts Neues, nachdeme alle Proben meines Gegners ein
erfahrner Delrio, ein berühmtester Carpzov Senior und Jurium Professor in
Leipzig samt noch andern schon im vorigen Jahrhundert gründlich
widerleget?« Vorrede.
[297] Bekanntlich wurde Edelin nur zum =Kerker= verurtheilt.
[298] Wegen dieser Grobheiten vom bischöflichen Konsistorium zu Freysing
zur Verantwortung gezogen, erklärte _März_: »Ich konnte anders nicht
schreiben, weil ich glaubte, ein grosser Thurm dürfe nicht einen kleinen
Knopf haben.«
[299] Betrügende Zauberkunst und träumende Hexerei, oder Vertheidigung der
akademischen Rede etc. Mit Erlaubniss der Oberen. München 1767. -- Gegen
diese Schrift publizirte P. Angelus alsbald seine »Vertheidigung wider die
geschwulstige Vertheidigung der betrügenden Zauberkunst und träumenden
Hexerei, verfasset von einem Liebhaber der Wahrheit« (1767, ohne Angabe des
Druckorts, 104 S.).
[300] S. Nichtige, ungegründete, eitle, kahle und lächerliche Verantwortung
des _H. P. Angelus März_ über die vom _P. Sterzinger_ bei dem
hochfürstlichen geistlichen Rath in Freysing gestellten Fragen. Vom
Moldaustrom 1767. S. 8.
[301] Das Geistreichste, was bei dieser Veranlassung geschrieben wurde,
ist: Zweifel eines Bayers über die wirkende Zauberkunst und Hexerei. An dem
Lechstrome 1768. Es werden darin sowohl Sterzinger's Inkonsequenzen, als
die Ungereimtheiten seiner Gegner in skeptischem Tone an's Licht
gezogen. -- Den Münchener Streitpunkt verbindet mit einem lobpreisenden
Kommentar der österreichischen Verordnung folgende Schrift: Anpreisung der
allergnädigsten Landesverordnung Ihrer k. k. a. Majestät, wie es mit dem
Hexenprozesse zu halten sei, nebst einer Vorrede, in welcher die kurze
Vertheidigung der Hex- und Zauberei, die Herr Pater Angelus März der akad.
Rede des Herrn P. Sterzinger entgegengesetzet, beantwortet wird von einem
Gottesgelehrten. München 1767. -- (Nach einer handschriftlichen Bemerkung
in dem der Hofbibliothek zu Darmstadt gehörigen Exemplare dieser Schrift
war der Verf. der Dr. _Jordan Simon_, Augustiner zu Erfurt, dann zu Prag.)
[302] _Rapp_, die Hexenprozesse. S. 112.
[303] Das interessante Schriftstück ist von dem Oberlieutenant _Schuegraf_
in Müller's und Falke's »Zeitschrift für deutsche Kulturgesch.«, 1858,
S. 767 ff. im Auszug veröffentlicht worden.
[304] Diese (scheinbare) Conzession an die Aufklärung der Zeit ist das
Einzige (ausgenommen die Nichterwähnung der Tortur), wodurch sich die
baierische Malefizordnung aus dem achtzehnten Jahrhundert vom alten
Hexenhammer unterscheidet.
[305] Hierbei ist dann auch in herkömmlicher Weise von dem membrum frigidum
und semen frigidum des Teufels die Rede!
[306] Wir wollen annehmen, dass man sich einer Veröffentlichung und
Verbreitung des scheusslichen Machwerks durch den Druck doch =schämte=.
[307] Furchtbar scheint das Feuer der Hexenverfolgung in =Kehlheim=
gelodert zu haben, indem es in Baiern üblich wurde, eine Hexe als
»Kehlheimer Basel« zu bezeichnen. Vgl. _Schmeller_, Baierisches Wörterbuch,
II. 289.
[308] Vgl. _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 130
bis 133.
[309] Vgl. _Schröckh's_ Kirchengesch. seit der Reform. B. VII.
S. 330 ff. -- Gassner starb 1779 als Dekan zu Bendorf in der Diözese
Regensburg.
[310] De magia liber, Venetiis 1775.
[311] De miraculis liber, Ven. 1776.
[312] Neuester Hexenprozess aus dem aufgeklärten heutigen Jahrhundert,
oder: so dumm liegt mein baierisches Vaterland noch unter dem Joch der
Mönche und des Aberglaubens. Von A. v. M. 1786. -- Solche Hexenpatres waren
z. B. der Karmeliter Astery zu Straubing und der Pater Hugo zu Abensberg.
»Ich selbst, -- sagt der Verf., -- habe von Ersterem einen Zettel gesehen,
worauf er aus eigener Kraft dem Satan, den Hexen und allem Unheil befiehlt,
nie dieses Haus zu betreten u. s. w., -- und unterschreibt es noch dazu mit
den sehr merkwürdigen Worten: Ex hoc ego jubeo Fr. Astery de S. E. E. a M.
C. -- Wenige Häuser in und um Straubing auf sieben Stunden in der Nähe
sind, wo nicht so ein Zettel an jeder Thür angebracht ist, und dafür wird
bezahlt wenigstens ein Pfund Butter!!«
[313] _Garinet_, pag. 256.
[314] _Garinet_, pag. 257.
[315] _Llorente_, Gesch. der span. Inquisition. Th. IV. Cap. 46.
[316] Wir berichten hier zunächst nach der Schrift: »Der Hexenprozess und
die Blutschwitzer-Prozedur, zwei Fälle aus der Kriminal-Praxis des Kantons
Zug aus den Jahren 1737-1738 und 1849.« Zug, 1849.
[317] Ueber diesen noch jetzt vorhandenen =Kaibenthurm= zu Zug wird in der
vorerwähnten Schrift Folgendes berichtet:
»Durch einen verschlossenen Gang gelangt man von der Strasse in das Innere
des Lokales, und eine feuchte, moderige Luft, die Einem hier entgegenweht,
verkündet das Unheimliche des Ortes, an dem man sich befindet. Nachdem die
Lichter angezündet, wird man eine schwache Treppe hinauf zur eigentlichen
Folterstube geführt. Dieselbe ist mit doppelten Thüren geschlossen. =Aus
derselben dringt kein Laut, in dieselbe kein Licht.= In der Mitte derselben
ist eine Foltermaschine, die wir später beschreiben werden, links daneben
eine Vorrichtung zum spanischen Bock, vor derselben eine erhöhte Bank für
die Richter, rechts davon eine gleiche für die Kanzlei, hinter ihnen =das
Bild des Gekreuzigten= (!!!). An den Wänden links und rechts stehen Stühle
für die Läufer und Henkersknechte. Auch sieht man eine Art von Luftzug
angebracht, indem bei den Exekutionen Wachholderholz verbrannt ward.
Ueberbleibsel verschiedener Folterwerkzeuge, Haselruthen u. s. w. liegen
zerstreut umher. Zum Ueberfluss erzählt der begleitende »Läufer« Einem noch
die vehmenartige Form und Sprache, die bei Gebrauch der Folter üblich
waren. Ueber und unter diesem Lokale befinden sich je zwei Gefängnisse, die
in diesen dunkelen Räumen freistehend, von Eichenholz gebaut, so ziemlich
einem Schweinstalle ähnlich sehen. Licht fehlt ganz und Luft kann aus dem
äusseren dumpfen Raume nur durch einen einige Zoll breiten Einschnitt in
das eigentliche Gemach dringen. Von Geradestehen oder Geradeliegen kann
keine Rede sein.« -- Zu diesem Bericht wird die Bemerkung hinzugefügt:
»Diese Thürme bilden gegenwärtig noch einen Theil unserer (Zuger)
Staatsgefängnisse« (!!!).
[318] Dieses Binden und Aufziehen waren die ersten Grade der Folter. Die
Vorrichtungen hierzu sowie mehrere andere Folterwerkzeuge sind jetzt noch
im Folterhause zu sehen. Diese Vorrichtung bestand aus zwei schief
aufgestellten Balken, in deren Mitte ein Rad nach Art der jetzigen
Holzaufzüge angebracht war. Ueber derselben an der Decke ist eine Rolle,
über welche ein Seil auf das Rad herumlief, dessen anderes
herunterhängendes Ende mit einem Haken versehen war. Dem Inquisit wurden
nun die Hände verkehrt auf den Rücken gebunden und in dieselben der Haken
eingehängt. Es ist leicht einzusehen, dass durch das Gewicht des eigenen
Körpers die Gelenke des Arms bis an die Achsel beinahe auseinander zu
reissen drohten. -- Es war diess aber noch nicht genug. Je nach dem Grade
der Tortur wurden noch drei Steine angehängt, wovon der erste »=der
kleinste=«, der zweite »=der mittlere=« und der dritte »=der grösste=«
genannt wurde. Diese Steine sind noch da und der grösste wiegt circa zwei
Centner. Dieselben wurden übrigens in neuerer Zeit noch bei Gebrauch dieser
Folter niemals mehr gebraucht. Es war nicht selten, dass durch die
allgemeine Wirkung derselben der Gefolterte in einen todähnlichen Zustand
gebracht wurde, den die Prozedur das »Entschlafen« nennt.
[319] Das hier fehlende Wort ist in dem gedruckten Torturprotokoll nicht
angegeben.
[320] Ueber dieselbe wissen wir nichts zu berichten.
[321] »Zur Applizirung dieser Ruthenstreiche wurde (in Zug) der Inquisit
mittelst einer besonderen Vorrichtung (spanischer Bock genannt) auf dem
Boden der Folterkammer, und durch Stricke, die an den Daumen und Zehen
befestigt und angezogen wurden, auf das Aeusserste ausgestreckt. Jeder
dieser Ruthenhiebe auf diesen so gespannten Rücken warf eine schwarz und
blau unterlaufene Schramme auf, die nach und nach aufsprang und einen bis
auf die Knochen zerfetzten Rücken zurückliess. Man brauchte diese Folter
auch noch in neuerer Zeit; doch hat man nie gewagt, mehr als fünfzig bis
achtzig Streiche auf Einmal geben zu lassen.«
[322] Les procédures de sorcellerie à Neufchâtel par _Charles Lardy_
(Neufchâtel 1866 S. 42).
[323] S. Freundschaftliche und vertrauliche Briefe, den sogenannten sehr
berüchtigten Hexenhandel zu Glarus betreffend. Von _H. L. Lehmann_. Zürich
1783.
[324] Nach Obigem ist zu berichtigen, was _H. Schreiber_ (die Hexenprozesse
in Freiburg etc. S. 43) sagt: dass nämlich das letzte Beispiel von der
Hinrichtung einer Hexe 1780 zu Glarus in der =katholischen Schweiz= gegeben
worden sei. Die Katholiken zu Glarus hatten gar keinen Antheil an dem
Ereignisse.
[325] _Lehmann_ a. a. O. Heft II. S. 88 ff.
[326] _Scholtz_, über den Glauben an Zauberei in den letztverflossenen vier
Jahrhunderten. Breslau 1830. S. 120.
[327] _W. Scott_, Briefe üb. Däm. Th. II. S. 113.
[328] Eine offizielle Berichterstattung über den »Glaubensakt« erschien
unter dem Titel: =L'Atto publico di fede= solennemente celebrato nella
città di Palermo à 6. Aprile 1724 dal Tribunale del S. Uffizio di Sicilia.
Descritto dal D. D. _Antonino Mongitore_, Canonico etc. Palermo 1724. --
Vgl. _Reusch_, Theol. Literaturbl. 1873, Nr. 3.