FUSSNOTEN:

[275] _v. Raumer_, »Aktenmässige Nachrichten von Hexenprozessen in der Mark

Brandenburg« in den »Märkischen Forschungen« von 1841, S. 263-265 und

_Stenzel_, Gesch. von Preussen, B. III. S. 447.

[276] Allerdings scheint es hin und wieder den adelichen Gerichtsherrn

schwer geworden zu sein, sich der Hexenverfolgung ganz zu entwöhnen. Selbst

noch König _Friedrich Wilhelm II._ musste es erleben, dass ein Edelmann zu

Bütow in Pommern ihm eine Eingabe übersandte, worin der gestrenge Herr über

die Bosheit der Zauberer klagte und von einem Knechte erzählte, dem von

drei Weibern der Teufel eingegeben sei. Auch habe ihn ein Bauer bei einem

Hochzeitsmahle, zu welchem er von diesem eingeladen worden sei, mit einem

Spitzglase Branntwein behext, wesshalb er um die Erlaubniss bat, an diesem

wenigstens die Wasser-und Nadelprobe vornehmen zu dürfen. S. _Horst_,

Zauberbibl. Th. II. S. 403.

[277] Der Römischen Kayserl. etc. etc. Majestät Josephi des Ersten Neue

Peinliche Halsgerichts-Ordnung, vor das Königreich Böheim, Marggrafthumb

Mähren, und Hertzogthumb Schlesien. Freyburg 1711. (Publizirt den 16. Juli

1707.)

[278] _L. Rapp_, Die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 75.

[279] =Wiener Zeitung= von 1728, Nro. 68 und _F. Müller_ Beitr. zur Gesch.

des Hexenglaubens und Hexenprozesses in Siebenbürgen. Braunschw. 1854,

S. 12.

[280] _Keysler_, Neueste Reisen, Hannover 1751. S. 1284.

[281] _Schlözer_, Krit. Untersuchungen zur Gesch. der Deutschen in

Siebenbürgen. S. 297.

[282] _F. Müller_, Gesch. des Hexenglaubens in Siebenbürgen, S. 50-52.

[283] Vergl. den »Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Neue Folge.

Organ des germanischen Museums«. Band XXIII. Jahrg. 1876, S. 295 ff.

[284] »Sr. Kaiserl.-Königlich-Apostolischen Majestät allergnädigste

Landesordnung, wie es mit dem Hexenprozesse zu halten sei.« 1766.

[285] Wir verdanken die Einsicht in diese Akten der gütigen Mittheilung des

Herrn Prof. Dr. jur. _Fuchs_ zu Marburg, dem die Originale vorlagen.

[286] _Johannes Scherr_ hat in seiner neuesten Schrift »=Hammerschläge und

Historien=« (Zürich, 1878) unter dem Titel »=die letzte Reichshexe=« den

mit der unglücklichen Nonne Maria Renata angestellten Hexenprozess nach

»authentischen Abschriften« der Prozessakten mitgetheilt. Diese

Mittheilungen enthalten indessen über das, wodurch die alte Nonne zum

»Geständniss« gebracht wurde, gar nichts, und sind darum unvollständig. Zu

ihrer Ergänzung dient noch immer der von dem Abte _Oswald Loschert_ nach

den Akten angefertigte und an die Kaiserin Maria Theresia eingesandte

Bericht, der sich in Horst's Zauberbibliothek Th. III. S. 165 unter dem

Titel abgedruckt findet: »Wahrhafte und umständliche Nachricht von dem

Zufalle, so das jungfräuliche Kloster Unterzell, nächst Würzburg, des

Prämonstratenserordens, betroffen. Verfasset im Jahr 1749.« Wir folgen

übrigens hier vorzugsweise der Darstellung Scherr's.

[287] Wie viele Male mag man die Unglückliche gemartert haben, bis man

diese Geständnisse aus ihr herausgepresst hatte!

[288] Wahrscheinlich waren auch dieser Unglücklichen durch die Folter die

Glieder zerrissen worden.

[289] Christliche Anred nächst dem Scheiterhaufen, worauf der Leichnam

Mariae Renatae, einer durchs Schwert hingerichteten Zauberin, den 21. Jan.

A. 1749 ausser der Stadt Wirtzburg verbrennet worden, an ein zahlreich

versammeltes Volk gethan, und hernach aus gnädigstem Befehl einer hohen

Obrigkeit in offentlichen Druck gegeben, von P. _Georgio Gaar_, S. J. -- 4.

Wirtzburg in der Hofbuchdruckerei. S. _Horst_ Z. B. Th. II. S. 353 ff.

[290] Wir berichten über ihn nach _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre

Gegner aus Tirol, S. 71-107.

[291] Der Titel lautet: Del congresso notturno delle lammie libri trè.

S'aggiungono due dissertazioni epistolari sopra l'arte magica. Venet. 1750

(460 S. in 4^o). -- Die Vorrede ist vom 25. Decbr. 1748 datirt. Doch konnte

das Buch erst 1750 erscheinen, weil die Bücherinquisition zu Venedig zwei

Jahre lang den Druck desselben aufhielt.

[292] Arte magica dileguata. Lettere del Signor Marchese _Maffeé_ al Padre

Jnnocente Ansaldi dell' ordine dei Predicatori. Seconda edizione in Verona

1750; und Arte magica annichilata. Libri trè. Verona 1754. Gegen die

erstgenannte Schrift richtete _Tartarotti_ seine Apologia del Congresso

notturno delle Lammie (Venez. 1751). Der Hauptinhalt der beiden Schriften

Maffei's ist einige Jahre später von dem deutschen Augustiner _Jordan

Simon_ (der sich _Ardoino Ubbidiente dell' Osa_ nannte,) in der Schrift

»=das grosse Weltbetrügende Nichts= oder die heutige Hexerei und

Zauberkunst« (Frankf. und Leipzig, 1761, 600 S.; Zweite Aufl. 1766)

wiedergegeben. -- Simon (oder Dell' Osa), aus dem Würzburgischen gebürtig,

starb 1776 zu Prag als Professor der Theologie und erzbischöflicher

Konsistorialrath, 57 Jahre alt.

[293] _Graser_ veröffentlichte eine Vertheidigung der kritischen Glossen

_Tartarotti's_ unter dem Titel: Propugnatio adnotationum criticarum in

sermonem de Maria Renata Saga adversus responsa P. Georgii Gaar J. T.

(Venet. 1752).

[294] Ausführlichere Mittheilungen über Sterzinger's Leben und Wirken s.

bei _Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner in Tirol, S. 108-140; doch

werden dieselben bezüglich des in Rede stehenden Punktes von uns mehrfach

ergänzt.

[295] Die Rede erschien im Druck unter dem Titel: »Akademische Rede von dem

gemeinen Vorurtheil der wirkenden und thätigen Hexerei, -- -- von P. Don

Ferdinand Sterzinger, regulirten Priester etc.« -- München, 1766.

[296] »Ist es doch nichts Neues, nachdeme alle Proben meines Gegners ein

erfahrner Delrio, ein berühmtester Carpzov Senior und Jurium Professor in

Leipzig samt noch andern schon im vorigen Jahrhundert gründlich

widerleget?« Vorrede.

[297] Bekanntlich wurde Edelin nur zum =Kerker= verurtheilt.

[298] Wegen dieser Grobheiten vom bischöflichen Konsistorium zu Freysing

zur Verantwortung gezogen, erklärte _März_: »Ich konnte anders nicht

schreiben, weil ich glaubte, ein grosser Thurm dürfe nicht einen kleinen

Knopf haben.«

[299] Betrügende Zauberkunst und träumende Hexerei, oder Vertheidigung der

akademischen Rede etc. Mit Erlaubniss der Oberen. München 1767. -- Gegen

diese Schrift publizirte P. Angelus alsbald seine »Vertheidigung wider die

geschwulstige Vertheidigung der betrügenden Zauberkunst und träumenden

Hexerei, verfasset von einem Liebhaber der Wahrheit« (1767, ohne Angabe des

Druckorts, 104 S.).

[300] S. Nichtige, ungegründete, eitle, kahle und lächerliche Verantwortung

des _H. P. Angelus März_ über die vom _P. Sterzinger_ bei dem

hochfürstlichen geistlichen Rath in Freysing gestellten Fragen. Vom

Moldaustrom 1767. S. 8.

[301] Das Geistreichste, was bei dieser Veranlassung geschrieben wurde,

ist: Zweifel eines Bayers über die wirkende Zauberkunst und Hexerei. An dem

Lechstrome 1768. Es werden darin sowohl Sterzinger's Inkonsequenzen, als

die Ungereimtheiten seiner Gegner in skeptischem Tone an's Licht

gezogen. -- Den Münchener Streitpunkt verbindet mit einem lobpreisenden

Kommentar der österreichischen Verordnung folgende Schrift: Anpreisung der

allergnädigsten Landesverordnung Ihrer k. k. a. Majestät, wie es mit dem

Hexenprozesse zu halten sei, nebst einer Vorrede, in welcher die kurze

Vertheidigung der Hex- und Zauberei, die Herr Pater Angelus März der akad.

Rede des Herrn P. Sterzinger entgegengesetzet, beantwortet wird von einem

Gottesgelehrten. München 1767. -- (Nach einer handschriftlichen Bemerkung

in dem der Hofbibliothek zu Darmstadt gehörigen Exemplare dieser Schrift

war der Verf. der Dr. _Jordan Simon_, Augustiner zu Erfurt, dann zu Prag.)

[302] _Rapp_, die Hexenprozesse. S. 112.

[303] Das interessante Schriftstück ist von dem Oberlieutenant _Schuegraf_

in Müller's und Falke's »Zeitschrift für deutsche Kulturgesch.«, 1858,

S. 767 ff. im Auszug veröffentlicht worden.

[304] Diese (scheinbare) Conzession an die Aufklärung der Zeit ist das

Einzige (ausgenommen die Nichterwähnung der Tortur), wodurch sich die

baierische Malefizordnung aus dem achtzehnten Jahrhundert vom alten

Hexenhammer unterscheidet.

[305] Hierbei ist dann auch in herkömmlicher Weise von dem membrum frigidum

und semen frigidum des Teufels die Rede!

[306] Wir wollen annehmen, dass man sich einer Veröffentlichung und

Verbreitung des scheusslichen Machwerks durch den Druck doch =schämte=.

[307] Furchtbar scheint das Feuer der Hexenverfolgung in =Kehlheim=

gelodert zu haben, indem es in Baiern üblich wurde, eine Hexe als

»Kehlheimer Basel« zu bezeichnen. Vgl. _Schmeller_, Baierisches Wörterbuch,

II. 289.

[308] Vgl. _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 130

bis 133.

[309] Vgl. _Schröckh's_ Kirchengesch. seit der Reform. B. VII.

S. 330 ff. -- Gassner starb 1779 als Dekan zu Bendorf in der Diözese

Regensburg.

[310] De magia liber, Venetiis 1775.

[311] De miraculis liber, Ven. 1776.

[312] Neuester Hexenprozess aus dem aufgeklärten heutigen Jahrhundert,

oder: so dumm liegt mein baierisches Vaterland noch unter dem Joch der

Mönche und des Aberglaubens. Von A. v. M. 1786. -- Solche Hexenpatres waren

z. B. der Karmeliter Astery zu Straubing und der Pater Hugo zu Abensberg.

»Ich selbst, -- sagt der Verf., -- habe von Ersterem einen Zettel gesehen,

worauf er aus eigener Kraft dem Satan, den Hexen und allem Unheil befiehlt,

nie dieses Haus zu betreten u. s. w., -- und unterschreibt es noch dazu mit

den sehr merkwürdigen Worten: Ex hoc ego jubeo Fr. Astery de S. E. E. a M.

C. -- Wenige Häuser in und um Straubing auf sieben Stunden in der Nähe

sind, wo nicht so ein Zettel an jeder Thür angebracht ist, und dafür wird

bezahlt wenigstens ein Pfund Butter!!«

[313] _Garinet_, pag. 256.

[314] _Garinet_, pag. 257.

[315] _Llorente_, Gesch. der span. Inquisition. Th. IV. Cap. 46.

[316] Wir berichten hier zunächst nach der Schrift: »Der Hexenprozess und

die Blutschwitzer-Prozedur, zwei Fälle aus der Kriminal-Praxis des Kantons

Zug aus den Jahren 1737-1738 und 1849.« Zug, 1849.

[317] Ueber diesen noch jetzt vorhandenen =Kaibenthurm= zu Zug wird in der

vorerwähnten Schrift Folgendes berichtet:

»Durch einen verschlossenen Gang gelangt man von der Strasse in das Innere

des Lokales, und eine feuchte, moderige Luft, die Einem hier entgegenweht,

verkündet das Unheimliche des Ortes, an dem man sich befindet. Nachdem die

Lichter angezündet, wird man eine schwache Treppe hinauf zur eigentlichen

Folterstube geführt. Dieselbe ist mit doppelten Thüren geschlossen. =Aus

derselben dringt kein Laut, in dieselbe kein Licht.= In der Mitte derselben

ist eine Foltermaschine, die wir später beschreiben werden, links daneben

eine Vorrichtung zum spanischen Bock, vor derselben eine erhöhte Bank für

die Richter, rechts davon eine gleiche für die Kanzlei, hinter ihnen =das

Bild des Gekreuzigten= (!!!). An den Wänden links und rechts stehen Stühle

für die Läufer und Henkersknechte. Auch sieht man eine Art von Luftzug

angebracht, indem bei den Exekutionen Wachholderholz verbrannt ward.

Ueberbleibsel verschiedener Folterwerkzeuge, Haselruthen u. s. w. liegen

zerstreut umher. Zum Ueberfluss erzählt der begleitende »Läufer« Einem noch

die vehmenartige Form und Sprache, die bei Gebrauch der Folter üblich

waren. Ueber und unter diesem Lokale befinden sich je zwei Gefängnisse, die

in diesen dunkelen Räumen freistehend, von Eichenholz gebaut, so ziemlich

einem Schweinstalle ähnlich sehen. Licht fehlt ganz und Luft kann aus dem

äusseren dumpfen Raume nur durch einen einige Zoll breiten Einschnitt in

das eigentliche Gemach dringen. Von Geradestehen oder Geradeliegen kann

keine Rede sein.« -- Zu diesem Bericht wird die Bemerkung hinzugefügt:

»Diese Thürme bilden gegenwärtig noch einen Theil unserer (Zuger)

Staatsgefängnisse« (!!!).

[318] Dieses Binden und Aufziehen waren die ersten Grade der Folter. Die

Vorrichtungen hierzu sowie mehrere andere Folterwerkzeuge sind jetzt noch

im Folterhause zu sehen. Diese Vorrichtung bestand aus zwei schief

aufgestellten Balken, in deren Mitte ein Rad nach Art der jetzigen

Holzaufzüge angebracht war. Ueber derselben an der Decke ist eine Rolle,

über welche ein Seil auf das Rad herumlief, dessen anderes

herunterhängendes Ende mit einem Haken versehen war. Dem Inquisit wurden

nun die Hände verkehrt auf den Rücken gebunden und in dieselben der Haken

eingehängt. Es ist leicht einzusehen, dass durch das Gewicht des eigenen

Körpers die Gelenke des Arms bis an die Achsel beinahe auseinander zu

reissen drohten. -- Es war diess aber noch nicht genug. Je nach dem Grade

der Tortur wurden noch drei Steine angehängt, wovon der erste »=der

kleinste=«, der zweite »=der mittlere=« und der dritte »=der grösste=«

genannt wurde. Diese Steine sind noch da und der grösste wiegt circa zwei

Centner. Dieselben wurden übrigens in neuerer Zeit noch bei Gebrauch dieser

Folter niemals mehr gebraucht. Es war nicht selten, dass durch die

allgemeine Wirkung derselben der Gefolterte in einen todähnlichen Zustand

gebracht wurde, den die Prozedur das »Entschlafen« nennt.

[319] Das hier fehlende Wort ist in dem gedruckten Torturprotokoll nicht

angegeben.

[320] Ueber dieselbe wissen wir nichts zu berichten.

[321] »Zur Applizirung dieser Ruthenstreiche wurde (in Zug) der Inquisit

mittelst einer besonderen Vorrichtung (spanischer Bock genannt) auf dem

Boden der Folterkammer, und durch Stricke, die an den Daumen und Zehen

befestigt und angezogen wurden, auf das Aeusserste ausgestreckt. Jeder

dieser Ruthenhiebe auf diesen so gespannten Rücken warf eine schwarz und

blau unterlaufene Schramme auf, die nach und nach aufsprang und einen bis

auf die Knochen zerfetzten Rücken zurückliess. Man brauchte diese Folter

auch noch in neuerer Zeit; doch hat man nie gewagt, mehr als fünfzig bis

achtzig Streiche auf Einmal geben zu lassen.«

[322] Les procédures de sorcellerie à Neufchâtel par _Charles Lardy_

(Neufchâtel 1866 S. 42).

[323] S. Freundschaftliche und vertrauliche Briefe, den sogenannten sehr

berüchtigten Hexenhandel zu Glarus betreffend. Von _H. L. Lehmann_. Zürich

1783.

[324] Nach Obigem ist zu berichtigen, was _H. Schreiber_ (die Hexenprozesse

in Freiburg etc. S. 43) sagt: dass nämlich das letzte Beispiel von der

Hinrichtung einer Hexe 1780 zu Glarus in der =katholischen Schweiz= gegeben

worden sei. Die Katholiken zu Glarus hatten gar keinen Antheil an dem

Ereignisse.

[325] _Lehmann_ a. a. O. Heft II. S. 88 ff.

[326] _Scholtz_, über den Glauben an Zauberei in den letztverflossenen vier

Jahrhunderten. Breslau 1830. S. 120.

[327] _W. Scott_, Briefe üb. Däm. Th. II. S. 113.

[328] Eine offizielle Berichterstattung über den »Glaubensakt« erschien

unter dem Titel: =L'Atto publico di fede= solennemente celebrato nella

città di Palermo à 6. Aprile 1724 dal Tribunale del S. Uffizio di Sicilia.

Descritto dal D. D. _Antonino Mongitore_, Canonico etc. Palermo 1724. --

Vgl. _Reusch_, Theol. Literaturbl. 1873, Nr. 3.

Soldan's Geschichte der Hexenprozesse. Zweiter Band · 第 34 / 63 题