Landschreiber Kubli.«

In =Polen=, wo das Uebel arg gewüthet hatte, fand die preussische Regierung

bei der Besitznahme von Posen noch die Prozesse vor. =Scholtz= gibt

hierüber aus Nachrichten, die er selbst in Händen hatte, folgende

Mittheilung: »Im Jahre 1801 fielen einer Gerichtsperson bei Gelegenheit

einer Gränzkommission in der Nähe eines kleinen polnischen Städtchens die

Reste einiger abgebrannten, in der Erde steckenden Pfähle in die Augen. Auf

Befragen wurde von einem dicht anwohnenden glaubhaften Manne darüber zur

Auskunft gegeben: dass im Jahre 1793, als sich eine königliche Kommission

zur Besitznahme des ehemaligen Südpreussens für den neuen Landesherrn in

Posen befand, der polnische Magistrat jenes Städtchens auf erfolgte Anklage

zwei Weiber als Hexen zum Feuertode verurtheilt habe, weil sie rothe

entzündete Augen gehabt und das Vieh ihres Nachbars beständig krank gewesen

sei. Die Kommission in Posen habe auf erhaltene Kunde davon sofort ein

Verbot gegen die Vollstreckung des Urtheils erlassen. Selbiges sei aber zu

spät angelangt, indem die Weiber immittelst bereits verbrannt worden«[326].

Ohne Zweifel ist dieses der letzte gerichtliche Hexenbrand gewesen, den

Europa im achtzehnten Jahrhundert gesehen hat. Der Pöbel aber, unfähig zu

begreifen, wie das Recht auf einmal zum Unrecht werden sollte, sah fast

allerwärts nur mit Widerstreben die obrigkeitlichen Schritte gegen das

gefürchtete Hexenvolk aufhören und hat bis auf die neueste Zeit herab nicht

selten zur Selbsthülfe gegriffen. In =England= erstürmte 1731 eine wüthende

Volksmasse die Sakristei einer Kirche, wohin man ein altes, schwaches Weib

vor ihrer Verfolgung geflüchtet hatte, und schleifte die Unglückliche im

Wasser herum, bis sie den Geist aufgab. Als derjenige Mensch, der hierbei

sich am gewaltthätigsten benommen hatte, von der Obrigkeit ergriffen und

zum Hängen verurtheilt wurde, wollte der Pöbel der Exekution nicht

beiwohnen, sondern stellte sich in der Ferne auf und schimpfte auf

diejenigen, die einen ehrlichen Burschen zum Tode verdammten, weil er die

Gemeinde von einer Hexe befreit hätte[327].

In =Sicilien= kam 1724 die letzte Verbrennung von Ketzern und Hexen

vor. Der »Glaubensakt«, wie man das Autodafé zu Palermo nannte,

betraf eine Nonne und einen Ordensbruder, welche als Anhänger der

Molinistisch-quietistischen Ketzerei dem Feuer übergeben wurden.

Das Ganze war ein glänzender pomphafter Akt, an welchem mehrere

hundert Personen (die sämmtlich lucullisch bewirthet wurden) theils

amtlich theils als eingeladene Zuschauer theilnahmen. Bei diesem

Akte wurden nun noch sechsundzwanzig andere Personen gemassregelt

(»reconciliirt«). Unter diesen befanden sich zwölf Personen, die

man als Hexen (fattuchiere) und Hexenmeister in Untersuchung

gezogen hatte, sowie ein sechsundsechzigjähriger Greis, der schon

1721 »wegen Zauberei und Aberglauben« bestraft und jetzt als

rückfälliger Sünder abermals in die Hand der Inquisition gerathen

war. Der letztere wurde zu lebenslänglichem Gefängniss verurtheilt.

Alle sechsundzwanzig aber wurden verurtheilt »zur Schmach (mit

gelben Kleidern angethan und ausgelöschte gelbe Wachskerzen in der

Hand tragend) durch die Strassen der Stadt« geführt zu werden.

Ausserdem wurde ihnen temporäre Haft oder Verbannung und den Hexen

Peitschenstrafe zuerkannt. Eine Hexe sollte zweihundert Hiebe

erhalten. Diese Strafe wurde am 7. April, am Tage nach dem

Autodafé, vollstreckt[328].

Wir bemerken noch zum Schlusse des Kapitels ein erst kürzlich in Erfahrung

gebrachtes Curiosum aus =Oesterreich=. Dort wurden im Jahre 1739 neue

Kriegsartikel festgestellt, deren §. 25 lautete: »Das höllische Laster der

Hexerei wird mit dem Feuertode bestraft, sowie alle Diejenigen, die Nachts

unter dem Galgen vom Teufel verblendete Mahlzeiten und Tänze halten, oder

Ungewitter, Donner und Hagel, Würmer und anderes Ungeziefer machen;

worunter Mathematici, Astronomici und Astrologici nicht verstanden sind.«

Soldan's Geschichte der Hexenprozesse. Zweiter Band · 第 33 / 63 题