In =Polen=, wo das Uebel arg gewüthet hatte, fand die preussische Regierung
bei der Besitznahme von Posen noch die Prozesse vor. =Scholtz= gibt
hierüber aus Nachrichten, die er selbst in Händen hatte, folgende
Mittheilung: »Im Jahre 1801 fielen einer Gerichtsperson bei Gelegenheit
einer Gränzkommission in der Nähe eines kleinen polnischen Städtchens die
Reste einiger abgebrannten, in der Erde steckenden Pfähle in die Augen. Auf
Befragen wurde von einem dicht anwohnenden glaubhaften Manne darüber zur
Auskunft gegeben: dass im Jahre 1793, als sich eine königliche Kommission
zur Besitznahme des ehemaligen Südpreussens für den neuen Landesherrn in
Posen befand, der polnische Magistrat jenes Städtchens auf erfolgte Anklage
zwei Weiber als Hexen zum Feuertode verurtheilt habe, weil sie rothe
entzündete Augen gehabt und das Vieh ihres Nachbars beständig krank gewesen
sei. Die Kommission in Posen habe auf erhaltene Kunde davon sofort ein
Verbot gegen die Vollstreckung des Urtheils erlassen. Selbiges sei aber zu
spät angelangt, indem die Weiber immittelst bereits verbrannt worden«[326].
Ohne Zweifel ist dieses der letzte gerichtliche Hexenbrand gewesen, den
Europa im achtzehnten Jahrhundert gesehen hat. Der Pöbel aber, unfähig zu
begreifen, wie das Recht auf einmal zum Unrecht werden sollte, sah fast
allerwärts nur mit Widerstreben die obrigkeitlichen Schritte gegen das
gefürchtete Hexenvolk aufhören und hat bis auf die neueste Zeit herab nicht
selten zur Selbsthülfe gegriffen. In =England= erstürmte 1731 eine wüthende
Volksmasse die Sakristei einer Kirche, wohin man ein altes, schwaches Weib
vor ihrer Verfolgung geflüchtet hatte, und schleifte die Unglückliche im
Wasser herum, bis sie den Geist aufgab. Als derjenige Mensch, der hierbei
sich am gewaltthätigsten benommen hatte, von der Obrigkeit ergriffen und
zum Hängen verurtheilt wurde, wollte der Pöbel der Exekution nicht
beiwohnen, sondern stellte sich in der Ferne auf und schimpfte auf
diejenigen, die einen ehrlichen Burschen zum Tode verdammten, weil er die
Gemeinde von einer Hexe befreit hätte[327].
In =Sicilien= kam 1724 die letzte Verbrennung von Ketzern und Hexen
vor. Der »Glaubensakt«, wie man das Autodafé zu Palermo nannte,
betraf eine Nonne und einen Ordensbruder, welche als Anhänger der
Molinistisch-quietistischen Ketzerei dem Feuer übergeben wurden.
Das Ganze war ein glänzender pomphafter Akt, an welchem mehrere
hundert Personen (die sämmtlich lucullisch bewirthet wurden) theils
amtlich theils als eingeladene Zuschauer theilnahmen. Bei diesem
Akte wurden nun noch sechsundzwanzig andere Personen gemassregelt
(»reconciliirt«). Unter diesen befanden sich zwölf Personen, die
man als Hexen (fattuchiere) und Hexenmeister in Untersuchung
gezogen hatte, sowie ein sechsundsechzigjähriger Greis, der schon
1721 »wegen Zauberei und Aberglauben« bestraft und jetzt als
rückfälliger Sünder abermals in die Hand der Inquisition gerathen
war. Der letztere wurde zu lebenslänglichem Gefängniss verurtheilt.
Alle sechsundzwanzig aber wurden verurtheilt »zur Schmach (mit
gelben Kleidern angethan und ausgelöschte gelbe Wachskerzen in der
Hand tragend) durch die Strassen der Stadt« geführt zu werden.
Ausserdem wurde ihnen temporäre Haft oder Verbannung und den Hexen
Peitschenstrafe zuerkannt. Eine Hexe sollte zweihundert Hiebe
erhalten. Diese Strafe wurde am 7. April, am Tage nach dem
Autodafé, vollstreckt[328].
Wir bemerken noch zum Schlusse des Kapitels ein erst kürzlich in Erfahrung
gebrachtes Curiosum aus =Oesterreich=. Dort wurden im Jahre 1739 neue
Kriegsartikel festgestellt, deren §. 25 lautete: »Das höllische Laster der
Hexerei wird mit dem Feuertode bestraft, sowie alle Diejenigen, die Nachts
unter dem Galgen vom Teufel verblendete Mahlzeiten und Tänze halten, oder
Ungewitter, Donner und Hagel, Würmer und anderes Ungeziefer machen;
worunter Mathematici, Astronomici und Astrologici nicht verstanden sind.«