Joh. Benedikt Leo. (!!!)

[124] _Hitzig's_ Annalen, B. XXVI. S. 56 ff.

[125] Dieselbe wird mit Daumenstöcken, spanischen Stiefeln und Aufziehen an

der Leiter »ein baar Stunden« gefoltert, leugnet aber hartnäckig eine Hexe

zu sein. Man foltert daher in grässlicher Weise weiter und redet der

Gefolterten beweglich zu. »Hat sie endlich gewehklagt und gesagt: Der

Nachrichter soll sie doch herunter lassen, dem wir aber widersprachen und

begehrten, sie sollte zuvor sagen, wann, wie und wo sie zur Hexerei

gekommen. -- =Ad quod illa=: Man sollte sie herunter thun, sie wollte

sterben als eine Hexe und sich verbrennen lassen. -- =Nos=: ob sie denn

eine Hexe sei? -- =Illa=: Nein, so wahr als sie da stünde, wäre sie keine

Hexe. Sie wüsste nichts und könnte nichts; man möchte mit ihr machen, was

man wollte. -- =Nos=: Sie möchte sagen, was sie wollte, so wären so schwere

Anzeigen wider sie da, welche machten, dass man ihr sogleich nicht glauben

könnte. -- =Haec= begehrt nochmals, man möge sie herunterthun, die Arme

thäten ihr wehe, man sollte ihr zu trinken geben. -- =Nos=: Wenn sie gleich

zubekennte, so sollte sie gleich heruntergelassen und ihr, was sie begehre,

gegeben werden. Ob nicht wahr, dass sie eine Hexe sei? -- =Haec=: Sie

müsste etwa vom Teufel heimlich sein verführt worden. -- =Nos=: Ob sie denn

verführt worden? wann und wo? -- =Haec=: Ja nu, nu, »ich mich erst

besinnen.« Er müsste im Kohlholz zu ihr gekommen sein, da sie vielleicht

nicht gebetet oder sich Gott nicht befohlen haben würde. -- =Nos=: Wann es

geschehen? -- Haec: als ihr Mann noch gelebt, müsste Er (der Satan) etwa am

Nesselberge zu ihr gekommen sein, als der Amtsverweser noch da gewesen,

müsste er sie am Nesselberge mit Listen so bekommen und sie in Essen und

Trinken verführt haben. -- =Nos=: Es gelte und heisse hier nicht, »=es

müsste, es müsste= u. s. w.« sondern sie sollte pure antworten: entweder Ja

oder Nein. Sie sollte sagen: ob sie nicht das Hexen gelernt, wo, wie und

wann? -- Nota: Weil man an ihr gemerkt, dass sie auf gutem Wege sei, hat

man sie von der Leiter gelassen, sie von Allem ledig gemacht, sie auf einen

Stuhl niedergesetzt und sie zum Geständniss beweglich und umständlich

ermahnt. -- Haec: sie wolle es sagen, ja sie sei eine Hexe« u. s. w. (Hier

folgen nun ganz positive Angaben, wie sie in allen Hexenprozessen

vorkommen.) Die Unglückliche wurde verbrannt, doch vorher wahrscheinlich

strangulirt.

Die Kosten der Speisung und Ergetzung der bei der Exekution zugegen

gewesenen Amtspersonen betrugen 5 Mfl. 13 Gr. 3 Pf. (14 Mark 30 Pf.) Von

den dreizehn »Gästen« wurden nämlich 17 1/2 Maass Wein und 26 Kannen Bier

vertrunken. Zu der Exekution selbst wurden 3 Klafter Holz und 2 Schoss

Reissig verbraucht, welche inclusive der Anweisegebühr und des Fuhrlohns

4 Mfl. 8 Gr. kosteten.

[126] Theatrum Europ. Th. X. S. 447.

[127] Zeitschr. des Vereins für Gesch. und Alterthumskunde Schlesiens.

1856, I. S. 119.

[128] _Roskoff_, II. S. 311.

[129] _Roskoff_, II. S. 313.

[130] Merkw. Hexenpr. gegen den Kaufmann Köbbing, S. 100.

[131] _Horst_, Dämonomagie, S. 198.

[132] Das Festmachen gegen Hieb und Stich nannte man die »Passauische

Kunst.«

[133] Vgl. U -- hu -- hu! oder Hexen-, Gespenster-, Schatzgräber- und

Erscheinungsgeschichten, Erfurt, 1785-1792, B. 4, S. 26-84.

[134] Der Prozess dauerte von 1615-1621. Vgl. darüber _v. Breitschwert_, J.

Keppler's Leben und Wirken, Stuttg. 1831.

[135] _Schindler_, der Aberglaube des Mittelalters, theilt dieses S. 340

nach _Theophil. Spitzelius_, Gebrochene Nacht der Finsterniss, mit.

Soldan's Geschichte der Hexenprozesse. Zweiter Band · 第 21 / 63 题