[90] _L. T. Spittler_, Gesch. des Fürstenthums Hannover, (Hannov. 1798),
B. I. S. 304-307.
[91] _Spittler_, S. 304: -- num (sagae) ea praestare et efficere passent,
quae tormentis ad actae perpetrasse se fatentur.
[92] Neues vaterländisches Archiv des Königreichs Hannover von _G. H. G.
Spiel_ und E. Spangenberg, B. II, (Lüneb. 1822), S. 66.
[93] v. Raumer, märkische Forschungen, B. I. S. 257 ff.
[94] _Silberstein_, S. 218 ff.
[95] Vgl. _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol
(Innsbruck, 1874) S. 18-24.
[96] In dem interessanten (von _Schönherr_ im »Tiroler Boten« 1873,
Nr. 181-190 dargestellten) Prozess gegen den Zauberer Matth. Niederjocher
von Schwaz vom Jahr 1650, welcher beschuldigt war, Erze und Bergwerke
»verthan« (d. h. verzaubert) zu haben, kamen auch ein paar »Glasteufel« vor
(in Glasgefässe eingeschlossene spiritus familiares oder Dämonen). Einer
davon wurde an zwei Bauern aus dem Zillerthale um hohen Preis verkauft.
[97] _Rapp._ S. 25 ff.
[98] _C. Haas_, »die Hexenprozesse« (Tüb., 1865) S. 102-108.
[99] _Bopp_ in Rotteck's und Welcker's Staatslexikon, B. VII. S. 6.
[100] _H. Schreiber_, die Hexenprozesse zu Freiburg im Breisgau, Offenburg
in der Ortenau und Bräunlingen auf dem Schwarzwald. (Freib. 1836) S. 16 ff.
[101] _Pfaff_, die Hexenprozesse zu Esslingen im sechszehnten und
siebenzehnten Jahrhundert, in der Zeitschr. für die Kulturgesch., 1856,
S. 347 ff.
[102] _R. Reuss_, La sorcellerie, S. 198-199.
[103] Das Mandat s. abgedruckt bei _Reuss_, S. 180-181.
[104] Nach Akten im Staatsarchiv von _Keller_ in der Schrift: »die
Drangsale des Nassauischen Volkes im dreissigjährigen Kriege«, S. 135
mitgetheilt.
[105] Sie waren meistens, wie der Defensor sagt: hujus criminis delatores,
accusatores et sparsores.
[106] Ein ziemlich vollständiges Referat über die Verhandlungen und
Vorgänge bei einem 1655 zu Marburg geführten Hexenprozess hat der bekannte
Philosoph _Tiedemann_ in den »Hessischen Beiträgen zur Gelehrsamkeit und
Kunst«, B. II. (Frankf. 1787), S. 577-605 geliefert.
[107] So lautet z. B. das Schlussactum eines Hexenprozesses zu Rotenburg in
Hessen von 1668 so:
»Urtheil.«
»In Sachen Fürstl. Hessisch-Rheinfelsischen Fiscalis, peinlichen
Amtsanklägers eines-, entgegen an Else Baldewins, peinliche Beklagte
anderen Theils, beschuldigte Hexerei in actis mit mehreren angezogen,
betreffend, wird von uns peinlichen Richtern und Schöffen des Fürstl.
Rheinfels. hohen Halsgerichts zu Rotenburg allem Vorbringen nach auf
vorgehabtem Rath der Rechtsgelehrten zu Recht erkannt: dass peinlich
Beklagte von der ordentlichen Strafe der Hexerei zwar zu absolviren, jedoch
aber wegen verübten Excessus ihr zur Strafe und den Anderen zum Exempel auf
ein Jahr lang ad opus publicum zu verdammen sei; wie wir dann dieselbe
dergestalt, als vorsteht, hiermit respective absolviren und verdammen, von
Rechtswegen.«
Hierauf folgt die Unterschrift der juristischen Fakultät zu Marburg:
»Dass dieses Urtheil den uns zugeschickten Akten und Rechten gemäss sei,
bezeugen wir Decanus und anderen Doctores der Juristenfakultät in der
Universität zu Marburg in Urkund unseres hierneben aufgedrückten
Fakultätsinsiegels.«
[108] Der Titel des Buches ist: »Processus juridicus contra sagas et
veneficos d. i. rechtlicher Prozess, wie man gegen Unholde und zauberische
Personen verfahren soll, mit erweglichen Exempeln und wunderbaren
Geschichten, welche sich durch Hexerei zugetragen, ausführlich erklärt.«
[109] Wir theilen das (im Staatsarchive zu Marburg aufbewahrte) Protokoll
dieser Tortur diplomatisch genau mit:
»Hieruff ist ihr nochmals das Urthel vorgelessen worden undt errindert
worden, die warheit zu sagen. Sie ist aber bestendig bey dem leugnen
blieben, hatt sich selber hertzhafft undt willig aussgezogen, worauff sie
der Scharffrichter mit den handen angeseilet, hatt wieder abgeseilet,
peinlich Beklagtin hatt geruffen: =O wehe! O wehe!= ist wieder angeseilet,
hatt lautt geruffen: =O wehe! O wehe! Herr im Himmel, komme zu Hülffe!= Die
Zähe sindt angeseilet worden, hatt umb rach geruffen, undt ihr arme brechen
ihr. Die Spanischen Stieffel sindt ihr uff gesetzet, die Schraube uffm
rechten Bein ist zugeschraubet, ihr ist zugeredet worden, die warheit zu
sagen. Sie hatt aber daruff nicht geundtwordtet. Die Schraube uffm lincken
Bein auch zugeschraubet. Sie hat geruffen, =sie kennte undt wüste nichts=,
hatt geruffen, =sie wüste nichts, hatt umbs jüngste gericht gebetten, sie
wüste ja nichts=, hatt sachte in sich geredet, sie wüste undt kennte
nichts. Die lincke Schraube gewendet, peinlich Beklagtin ist uffgezogen,
sie hatt geruffen! =Du lieber Herr Christ, komme mihr zu Hülffe!= sie
kennte und wüste nichts, wan man sie schon gantz todt arbeitete. Ist hoher
uffgezogen, ist stille worden undt hatt gesagt, sie wehre keine Hexe. Die
Schraube uffm rechten Bein zugeschraubet, woruff sie =O wehe!= geruffen. Es
ist ihr zugeredet worden, die warheit zu sagen. Sie ist aber dabey blieben,
das sie nichts wüste, ist wieder niedergesetzet worden, die Schrauben
seindt wieder zugeschraubet, hatt geschrien: =O wehe! O wehe!= wieder
zugeschraubet uffm rechten Bein, ist stille worden und hatt nichts
antwortten wollen, zugeschraubet, hatt laut geruffen, wieder stille worden
undt gesagt, sie kennte und wüste nichts, nochmahls uffgezogen, sie
geruffen: =O wehe! O wehe!= ist aber bald gantz stille worden, ist wieder
niedergesetzt undt gantz stille blieben, die Schrauben uffgeschraubet. Es
ist ihr vielfeltig zugeredet worden, sie ist dabey blieben, dass sie nichts
kennte oder wüste. Die Schrauben hoher undt zugeschraubet, sie lautt
geruffen undt geschrien, =ihre mutter unter der Erden solle ihr zu Hülff
kommen=, ist baldt gantz stille worden undt hatt nichts reden wollen.
Hartter zugeschraubet, woruff sie anfangen zu kreischen undt geruffen, sie
wüste nichts. An beyden Beinen die Schrauben hoher gesetzet, daran
geklopfet, sie geruffen: =Meine liebste mutter unter der Erden, o Jesu,
komme mihr zu Hülffe!= Am lincken Bein zugeschraubet, sie geruffen und
gesagt, sie wehre keine Hexe, das wüste der liebe Gott, es wehren lautter
Lügen, die von ihr geredet worden. Die Schraube am rechten Bein hartter
zugeschraubet, sie anfangen zu ruffen: aber stracks wieder gantz stille
worden. Hieruff ist sie hinausgeführet worden von dem Meister, umb ihr die
Haere vom Kopf zu machen. Daruff er, der Meister, kommen und referirt, dass
er das stigma funden, in welchem er eine nadel über gliedts tieff
gestochen, welches sie nicht gefühlet, auch kein Blut herausgangen. Nachdem
ihr die Haare abgeschoren, ist sie wieder angeseilet worden an handen und
fuessen, abermahls uffgezogen, da sie geklagt undt gesagt, sie müste nun
ihr liebes Brodt heischen, hatt laut geruffen, ist wieder gantz stille
worden, gleich als wan sie schlieffe. Indem fienge sie hartt wieder an zu
reden. Die Schraube am rechten Bein wieder zugeschraubet, da sie lautt
geruffen, die lincke Schraube auch zugeschraubet, wieder geruffen, undt
stracks gantz stille worden, undt ihr das maul zugangen. Am lincken Bein
zugeschraubet, woruff sie gesagt, =sie wüste von nichts, wan man sie schon
todt machete=. Besser zugeschraubet am rechten Bein, sie gekrischen,
endlich gesagt, sie könte nichts sagen, man solte sie uff die Erde legen
undt todt schlagen. Am lincken Bein zugeschraubet, uff die Schrauben
geklopfet, hartter zugeschraubet, nochmahls uffgezogen, endtlich gantz
wieder loes gelassen worden.
(gez.) J. Jacob Blanckenheim. (gez.) Friderich Bauod.
(gez.) J. Hirschfeld, (gez.) M. F. Rang.
Meister Christoffel, der Scharffrichter, berichtet, als sie peinlich
Beklagtin die Hare abgeschnitten, habe sie an seinen Sohn begehrt, das man
sie doch nieht so lange henken lassen mochte, wann sie uffgezogen wehre.«
[110] _E. F. Keller_, die Drangsale des Nassauischen Volkes und der
angrenzenden Nachbarländer in den Zeiten des dreissigjährigen Krieges;
Gotha, 1854, S. 132-139.
[111] Vgl. _Götze's_ Mittheilung in den Annalen für Nass. Alterthumskunde,
B. XIII. S. 327.
[112] _Trummer_, Vorträge etc. S. 123 ff.
[113] _Trummer_, ebendas. S. 144.
[114] _F. W. Barthold_, Gesch. von Rügen und Pommern, Theil 4, Band 2,
S. 485-500.
[115] _Förstemann_, Kleine Schriften zur Gesch. der Stadt Nordhausen, I.
S. 102.
[116] _Zeitfuchs_, Stolbergische K. u. R. Historie, S. 350.
[117] _J. Baader_ hat den Prozess in dem Anzeiger des Germanischen Museums,
1876, B. XXIII. S. 259 ff. veröffentlicht.
[118] Rubr. Hoffmännin contra Bürgermeister und Rath der Stadt Offenburg,
Mandati poenalis sine clausula de administranda justitia.
[119] _Schreiber_, die Hexenprozesse im Breisgau, S. 22.
[120] _Schlözer_, Staatsanzeiger, B. II, 1831, S. 150.
[121] In _Hitzig's_ Annalen, B. 26, S. 101 ff.
[122] _Hitzig's_ Annalen, B. XXV. S. 305-306.
[123] In Hitzigs Annalen, B. XXVI. wird S. 76 ff. ein von dem Schultheissen
zu Tambach 1674 geführter Hexenprozess mitgetheilt, der durch eine
Besessene veranlasst war, welche der Inquisitin Schuld gegeben hatte, ihr
in einem Stückchen Kuchen den Teufel beigebracht zu haben. Am 15. Januar
1674 begann der Prozess und am 30. März, frühmorgens ging man, zunächst mit
Vorzeigung der Folterwerkzeuge, zur scharfen Frage vor. Allein nach
Beendigung der ersten Tortur lautete die Erklärung der Inquisitin: »sie
wäre zwar eine arme Sünderin, aber keine Hexe«. Daher heisst es in dem
Torturprotokoll weiter: »Hierauf ist sie wieder auf die Leiter gestellt und
sind die Riemen angezogen, ihr auch die Beinschrauben angelegt worden; aber
hat Alles nichts gefruchtet, bis nach zehn Uhr, da sie den Kopf hängen
lassen, die Augen sperrweit aufgemacht, dieselbe verdreht, sich gebäumt,
das Maul verdreht, geschäumt und so abscheulich ausgesehen, dass man sich
nicht genug zu entsetzen und zu fürchten gehabt; worauf, wie sonst öfters
wechselsweise geschehen, der Nachrichter sie herunter gelassen, ihr
zugerufen und gebetet: »Christe du Lamm Gottes etc.« und andere liebe
Passionsgesänge: »O Lamm Gottes etc.«, ihr auch Wein in den Mund gegeben
und auf allerlei Weise gesucht sie zum Geständniss zu bringen, aber Alles
vergebens. Denn sie dagestanden wie ein Stock. Gegen elf Uhr, da sie ganz
wieder zurecht, ist nach treufleissiger Erinnerung wieder ein Versuch mit
ihr gemacht worden; da sie dann, ehe der Nachrichter sie recht angegriffen,
abermals die Augen verkehrt, das Maul gerümpft und sich so schrecklich
gestellt, dass man augenscheinlich spüren und merken müssen, es gehe mit
ihr von rechten Dingen nicht zu, sondern Satanas habe sein Werk in ihr. --
Weil man denn nun bei dieser ihrer Verzückung nicht anders gemeint, als
Satanas habe ihr, weil Kopf und Alles geschlottert, den Hals gebrochen,
oder was noch nicht geschehen, würde noch geschehen, als hat man sie aus
der Stube an ihren Ort gebracht, ob Gott auf andere Weise und Wege ihre
Bekehrung suchen werde, und also ist sie ohne Geständniss fernerer Tortur
entkommen.«
Unter diesem Protokoll steht geschrieben: Notitur. Als ungefähr eine Stunde
nach der Tortur ich mit der anderen Inquisitin zu thun gehabt im
Nebenstüblein, und man nicht anders gemeint, (als) Wiegandin thäte kein
Auge auf und läge gleichsam in ecstasi, hat sich auf Einmal in ihrem
Gefängniss ein gross Gepolter erregt. Da man nun zugelaufen, hat sich
befunden, dass sie von ihrem Ort, all wo sie ausgestreckt gelegen, hinweg
und ausserhalb dem Thürlein des Gatters, welches doch ziemlich niedrig und
schmahl, vorm Ofen auf einem Klumpen gelegen, da man sie dann mit vieler
Mühe wieder an ihren Ort bringen müssen; alsdann Jedermann davon gehalten,
es ginge von rechten Dingen nicht zu, der Satan müsse sie hinausgerissen,
und ihr seinen Dank, dass sie sich so wohl gehalten, gegeben haben.