FUSSNOTEN:

[90] _L. T. Spittler_, Gesch. des Fürstenthums Hannover, (Hannov. 1798),

B. I. S. 304-307.

[91] _Spittler_, S. 304: -- num (sagae) ea praestare et efficere passent,

quae tormentis ad actae perpetrasse se fatentur.

[92] Neues vaterländisches Archiv des Königreichs Hannover von _G. H. G.

Spiel_ und E. Spangenberg, B. II, (Lüneb. 1822), S. 66.

[93] v. Raumer, märkische Forschungen, B. I. S. 257 ff.

[94] _Silberstein_, S. 218 ff.

[95] Vgl. _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol

(Innsbruck, 1874) S. 18-24.

[96] In dem interessanten (von _Schönherr_ im »Tiroler Boten« 1873,

Nr. 181-190 dargestellten) Prozess gegen den Zauberer Matth. Niederjocher

von Schwaz vom Jahr 1650, welcher beschuldigt war, Erze und Bergwerke

»verthan« (d. h. verzaubert) zu haben, kamen auch ein paar »Glasteufel« vor

(in Glasgefässe eingeschlossene spiritus familiares oder Dämonen). Einer

davon wurde an zwei Bauern aus dem Zillerthale um hohen Preis verkauft.

[97] _Rapp._ S. 25 ff.

[98] _C. Haas_, »die Hexenprozesse« (Tüb., 1865) S. 102-108.

[99] _Bopp_ in Rotteck's und Welcker's Staatslexikon, B. VII. S. 6.

[100] _H. Schreiber_, die Hexenprozesse zu Freiburg im Breisgau, Offenburg

in der Ortenau und Bräunlingen auf dem Schwarzwald. (Freib. 1836) S. 16 ff.

[101] _Pfaff_, die Hexenprozesse zu Esslingen im sechszehnten und

siebenzehnten Jahrhundert, in der Zeitschr. für die Kulturgesch., 1856,

S. 347 ff.

[102] _R. Reuss_, La sorcellerie, S. 198-199.

[103] Das Mandat s. abgedruckt bei _Reuss_, S. 180-181.

[104] Nach Akten im Staatsarchiv von _Keller_ in der Schrift: »die

Drangsale des Nassauischen Volkes im dreissigjährigen Kriege«, S. 135

mitgetheilt.

[105] Sie waren meistens, wie der Defensor sagt: hujus criminis delatores,

accusatores et sparsores.

[106] Ein ziemlich vollständiges Referat über die Verhandlungen und

Vorgänge bei einem 1655 zu Marburg geführten Hexenprozess hat der bekannte

Philosoph _Tiedemann_ in den »Hessischen Beiträgen zur Gelehrsamkeit und

Kunst«, B. II. (Frankf. 1787), S. 577-605 geliefert.

[107] So lautet z. B. das Schlussactum eines Hexenprozesses zu Rotenburg in

Hessen von 1668 so:

»Urtheil.«

»In Sachen Fürstl. Hessisch-Rheinfelsischen Fiscalis, peinlichen

Amtsanklägers eines-, entgegen an Else Baldewins, peinliche Beklagte

anderen Theils, beschuldigte Hexerei in actis mit mehreren angezogen,

betreffend, wird von uns peinlichen Richtern und Schöffen des Fürstl.

Rheinfels. hohen Halsgerichts zu Rotenburg allem Vorbringen nach auf

vorgehabtem Rath der Rechtsgelehrten zu Recht erkannt: dass peinlich

Beklagte von der ordentlichen Strafe der Hexerei zwar zu absolviren, jedoch

aber wegen verübten Excessus ihr zur Strafe und den Anderen zum Exempel auf

ein Jahr lang ad opus publicum zu verdammen sei; wie wir dann dieselbe

dergestalt, als vorsteht, hiermit respective absolviren und verdammen, von

Rechtswegen.«

Hierauf folgt die Unterschrift der juristischen Fakultät zu Marburg:

»Dass dieses Urtheil den uns zugeschickten Akten und Rechten gemäss sei,

bezeugen wir Decanus und anderen Doctores der Juristenfakultät in der

Universität zu Marburg in Urkund unseres hierneben aufgedrückten

Fakultätsinsiegels.«

[108] Der Titel des Buches ist: »Processus juridicus contra sagas et

veneficos d. i. rechtlicher Prozess, wie man gegen Unholde und zauberische

Personen verfahren soll, mit erweglichen Exempeln und wunderbaren

Geschichten, welche sich durch Hexerei zugetragen, ausführlich erklärt.«

[109] Wir theilen das (im Staatsarchive zu Marburg aufbewahrte) Protokoll

dieser Tortur diplomatisch genau mit:

»Hieruff ist ihr nochmals das Urthel vorgelessen worden undt errindert

worden, die warheit zu sagen. Sie ist aber bestendig bey dem leugnen

blieben, hatt sich selber hertzhafft undt willig aussgezogen, worauff sie

der Scharffrichter mit den handen angeseilet, hatt wieder abgeseilet,

peinlich Beklagtin hatt geruffen: =O wehe! O wehe!= ist wieder angeseilet,

hatt lautt geruffen: =O wehe! O wehe! Herr im Himmel, komme zu Hülffe!= Die

Zähe sindt angeseilet worden, hatt umb rach geruffen, undt ihr arme brechen

ihr. Die Spanischen Stieffel sindt ihr uff gesetzet, die Schraube uffm

rechten Bein ist zugeschraubet, ihr ist zugeredet worden, die warheit zu

sagen. Sie hatt aber daruff nicht geundtwordtet. Die Schraube uffm lincken

Bein auch zugeschraubet. Sie hat geruffen, =sie kennte undt wüste nichts=,

hatt geruffen, =sie wüste nichts, hatt umbs jüngste gericht gebetten, sie

wüste ja nichts=, hatt sachte in sich geredet, sie wüste undt kennte

nichts. Die lincke Schraube gewendet, peinlich Beklagtin ist uffgezogen,

sie hatt geruffen! =Du lieber Herr Christ, komme mihr zu Hülffe!= sie

kennte und wüste nichts, wan man sie schon gantz todt arbeitete. Ist hoher

uffgezogen, ist stille worden undt hatt gesagt, sie wehre keine Hexe. Die

Schraube uffm rechten Bein zugeschraubet, woruff sie =O wehe!= geruffen. Es

ist ihr zugeredet worden, die warheit zu sagen. Sie ist aber dabey blieben,

das sie nichts wüste, ist wieder niedergesetzet worden, die Schrauben

seindt wieder zugeschraubet, hatt geschrien: =O wehe! O wehe!= wieder

zugeschraubet uffm rechten Bein, ist stille worden und hatt nichts

antwortten wollen, zugeschraubet, hatt laut geruffen, wieder stille worden

undt gesagt, sie kennte und wüste nichts, nochmahls uffgezogen, sie

geruffen: =O wehe! O wehe!= ist aber bald gantz stille worden, ist wieder

niedergesetzt undt gantz stille blieben, die Schrauben uffgeschraubet. Es

ist ihr vielfeltig zugeredet worden, sie ist dabey blieben, dass sie nichts

kennte oder wüste. Die Schrauben hoher undt zugeschraubet, sie lautt

geruffen undt geschrien, =ihre mutter unter der Erden solle ihr zu Hülff

kommen=, ist baldt gantz stille worden undt hatt nichts reden wollen.

Hartter zugeschraubet, woruff sie anfangen zu kreischen undt geruffen, sie

wüste nichts. An beyden Beinen die Schrauben hoher gesetzet, daran

geklopfet, sie geruffen: =Meine liebste mutter unter der Erden, o Jesu,

komme mihr zu Hülffe!= Am lincken Bein zugeschraubet, sie geruffen und

gesagt, sie wehre keine Hexe, das wüste der liebe Gott, es wehren lautter

Lügen, die von ihr geredet worden. Die Schraube am rechten Bein hartter

zugeschraubet, sie anfangen zu ruffen: aber stracks wieder gantz stille

worden. Hieruff ist sie hinausgeführet worden von dem Meister, umb ihr die

Haere vom Kopf zu machen. Daruff er, der Meister, kommen und referirt, dass

er das stigma funden, in welchem er eine nadel über gliedts tieff

gestochen, welches sie nicht gefühlet, auch kein Blut herausgangen. Nachdem

ihr die Haare abgeschoren, ist sie wieder angeseilet worden an handen und

fuessen, abermahls uffgezogen, da sie geklagt undt gesagt, sie müste nun

ihr liebes Brodt heischen, hatt laut geruffen, ist wieder gantz stille

worden, gleich als wan sie schlieffe. Indem fienge sie hartt wieder an zu

reden. Die Schraube am rechten Bein wieder zugeschraubet, da sie lautt

geruffen, die lincke Schraube auch zugeschraubet, wieder geruffen, undt

stracks gantz stille worden, undt ihr das maul zugangen. Am lincken Bein

zugeschraubet, woruff sie gesagt, =sie wüste von nichts, wan man sie schon

todt machete=. Besser zugeschraubet am rechten Bein, sie gekrischen,

endlich gesagt, sie könte nichts sagen, man solte sie uff die Erde legen

undt todt schlagen. Am lincken Bein zugeschraubet, uff die Schrauben

geklopfet, hartter zugeschraubet, nochmahls uffgezogen, endtlich gantz

wieder loes gelassen worden.

(gez.) J. Jacob Blanckenheim. (gez.) Friderich Bauod.

(gez.) J. Hirschfeld, (gez.) M. F. Rang.

Meister Christoffel, der Scharffrichter, berichtet, als sie peinlich

Beklagtin die Hare abgeschnitten, habe sie an seinen Sohn begehrt, das man

sie doch nieht so lange henken lassen mochte, wann sie uffgezogen wehre.«

[110] _E. F. Keller_, die Drangsale des Nassauischen Volkes und der

angrenzenden Nachbarländer in den Zeiten des dreissigjährigen Krieges;

Gotha, 1854, S. 132-139.

[111] Vgl. _Götze's_ Mittheilung in den Annalen für Nass. Alterthumskunde,

B. XIII. S. 327.

[112] _Trummer_, Vorträge etc. S. 123 ff.

[113] _Trummer_, ebendas. S. 144.

[114] _F. W. Barthold_, Gesch. von Rügen und Pommern, Theil 4, Band 2,

S. 485-500.

[115] _Förstemann_, Kleine Schriften zur Gesch. der Stadt Nordhausen, I.

S. 102.

[116] _Zeitfuchs_, Stolbergische K. u. R. Historie, S. 350.

[117] _J. Baader_ hat den Prozess in dem Anzeiger des Germanischen Museums,

1876, B. XXIII. S. 259 ff. veröffentlicht.

[118] Rubr. Hoffmännin contra Bürgermeister und Rath der Stadt Offenburg,

Mandati poenalis sine clausula de administranda justitia.

[119] _Schreiber_, die Hexenprozesse im Breisgau, S. 22.

[120] _Schlözer_, Staatsanzeiger, B. II, 1831, S. 150.

[121] In _Hitzig's_ Annalen, B. 26, S. 101 ff.

[122] _Hitzig's_ Annalen, B. XXV. S. 305-306.

[123] In Hitzigs Annalen, B. XXVI. wird S. 76 ff. ein von dem Schultheissen

zu Tambach 1674 geführter Hexenprozess mitgetheilt, der durch eine

Besessene veranlasst war, welche der Inquisitin Schuld gegeben hatte, ihr

in einem Stückchen Kuchen den Teufel beigebracht zu haben. Am 15. Januar

1674 begann der Prozess und am 30. März, frühmorgens ging man, zunächst mit

Vorzeigung der Folterwerkzeuge, zur scharfen Frage vor. Allein nach

Beendigung der ersten Tortur lautete die Erklärung der Inquisitin: »sie

wäre zwar eine arme Sünderin, aber keine Hexe«. Daher heisst es in dem

Torturprotokoll weiter: »Hierauf ist sie wieder auf die Leiter gestellt und

sind die Riemen angezogen, ihr auch die Beinschrauben angelegt worden; aber

hat Alles nichts gefruchtet, bis nach zehn Uhr, da sie den Kopf hängen

lassen, die Augen sperrweit aufgemacht, dieselbe verdreht, sich gebäumt,

das Maul verdreht, geschäumt und so abscheulich ausgesehen, dass man sich

nicht genug zu entsetzen und zu fürchten gehabt; worauf, wie sonst öfters

wechselsweise geschehen, der Nachrichter sie herunter gelassen, ihr

zugerufen und gebetet: »Christe du Lamm Gottes etc.« und andere liebe

Passionsgesänge: »O Lamm Gottes etc.«, ihr auch Wein in den Mund gegeben

und auf allerlei Weise gesucht sie zum Geständniss zu bringen, aber Alles

vergebens. Denn sie dagestanden wie ein Stock. Gegen elf Uhr, da sie ganz

wieder zurecht, ist nach treufleissiger Erinnerung wieder ein Versuch mit

ihr gemacht worden; da sie dann, ehe der Nachrichter sie recht angegriffen,

abermals die Augen verkehrt, das Maul gerümpft und sich so schrecklich

gestellt, dass man augenscheinlich spüren und merken müssen, es gehe mit

ihr von rechten Dingen nicht zu, sondern Satanas habe sein Werk in ihr. --

Weil man denn nun bei dieser ihrer Verzückung nicht anders gemeint, als

Satanas habe ihr, weil Kopf und Alles geschlottert, den Hals gebrochen,

oder was noch nicht geschehen, würde noch geschehen, als hat man sie aus

der Stube an ihren Ort gebracht, ob Gott auf andere Weise und Wege ihre

Bekehrung suchen werde, und also ist sie ohne Geständniss fernerer Tortur

entkommen.«

Unter diesem Protokoll steht geschrieben: Notitur. Als ungefähr eine Stunde

nach der Tortur ich mit der anderen Inquisitin zu thun gehabt im

Nebenstüblein, und man nicht anders gemeint, (als) Wiegandin thäte kein

Auge auf und läge gleichsam in ecstasi, hat sich auf Einmal in ihrem

Gefängniss ein gross Gepolter erregt. Da man nun zugelaufen, hat sich

befunden, dass sie von ihrem Ort, all wo sie ausgestreckt gelegen, hinweg

und ausserhalb dem Thürlein des Gatters, welches doch ziemlich niedrig und

schmahl, vorm Ofen auf einem Klumpen gelegen, da man sie dann mit vieler

Mühe wieder an ihren Ort bringen müssen; alsdann Jedermann davon gehalten,

es ginge von rechten Dingen nicht zu, der Satan müsse sie hinausgerissen,

und ihr seinen Dank, dass sie sich so wohl gehalten, gegeben haben.

Soldan's Geschichte der Hexenprozesse. Zweiter Band · 第 20 / 63 题