Bisher aber noch viel unterschiedliche Brände gethan worden.«

Unter den Opfern dieser Gräuelzeit war auch ein Blutsverwandter des

Bischofs. Wir entnehmen die Erzählung von dem Ende desselben dem

salbungsreichen Berichte desjenigen Jesuiten, der als Aufseher, Beichtvater

und -- fast als Scherge eine Hauptrolle in der Begebenheit gespielt hat,

und der durch alle Umstände seiner eignen Erzählung uns die Alternative

stellt, in ihm entweder den hirnlosesten Kopf seines Ordens, oder einen

vollendeten Schurken zu erkennen. Jedenfalls zeigt die Geschichte, wie weit

die an die Spitze der würzburgischen Studienanstalt gestellten Jesuiten

davon entfernt waren, dem Hexenglauben selbst nur in seinen allergröbsten

Verirrungen entgegen zu treten[66].

=Ernst von Ehrenberg=, Page und Verwandter des Bischofs, der Letzte seines

Namens, war ein schöner, talentvoller, fleissiger und frommer Knabe. (Flere

lubet, quoties recordor, quam multi innocentes angeli in pessimos lurcones

sint commutati. Tam formosum, tam cautum juvenem nullus socius perversus,

nulla procax puella potuit seducere, potuit autem stygius insidiator

praecipitare!) Eine alte, vornehme Base, die er zuweilen besuchte,

verführte ihn. Ernst spielte eine Zeitlang den Heuchler, dann liess er

seine Studien liegen, vernachlässigte den Gottesdienst und beschwerte sich

über dessen Langweiligkeit, spielte und ging den Mädchen nach. Die

Hexenrichter erfuhren endlich von gefolterten Inquisiten den Grund dieses

Benehmens. Ernst hatte sich, gelockt durch die Ränke seiner Base, dem

Teufel ergeben, besuchte die Hexentänze, bezauberte seine Feinde und

verführte seine Freunde. Der Bischof beschloss, seinen Verwandten der

Zucht der Mönche zu übergeben. Man stellte dem Beschuldigten vor, dass der

Fürst trotz der vorliegenden Beweise gnädig sein und ihn nicht am Leben

strafen wolle, wenn er gestünde und sich bussfertig zeigte. Der Knabe

gestand erschrocken, was man forderte, versprach Besserung und wurde den

Jesuiten anvertraut. Diese nahmen ihn in ihr Haus, bewaffneten ihn gegen

die Angriffe des bösen Feindes mit heiligen Amuleten, Agnus Dei, Wachs,

Reliquien und Weihwasser, unterwarfen ihn angestrengten geistlichen

Uebungen und bewachten ihn Tag und Nacht. Anfangs zeigte sich der

Pflegebefohlene willfährig, aber bald machten die Väter der Gesellschaft

Jesu die Entdeckung, dass kein Laster in der Welt schwieriger zu heilen

sei, als das der Zauberei. Ernst legte nämlich in der Nacht zuweilen die

Heiligthümer, mit welchen man ihn ausgerüstet hatte, ab, und dann kam der

Teufel und holte ihn zu den Hexentänzen. Morgens um vier Uhr, wenn die

Väter aufstanden war er gewöhnlich wieder zurück; doch fanden diese auch

zuweilen sein Bette leer und vernahmen ein sonderbares, verworrenes

Getöse. -- Auf Befragen erzählte der Knabe die erlebten Wunderdinge,

gelobte weinend Besserung und liess es doch immer beim Alten. Die Jesuiten

gewannen die Ueberzeugung, dass Ernst stets zwischen Gott und dem Teufel

schwanke (Id toties factum est, ut nulla vera emendatio, sed ludus et

alternatio videretur, qua dies ad Deum, nox ad diabolum spectabat). Sie

verzweifelten daher an allem Erfolg ihrer pädagogischen Kunst, und da es

den Franziskanern, die einen letzten Versuch machten, nicht besser ging, so

erklärte man dem Bischofe, dass an dem jungen Sünder Hopfen und Malz

verloren sei (Eapropter significatum est Principi, viros religiosos et

doctos existimare, in adolescente hoc oleum et operam perdi). Jetzt liess

der Bischof vom Gerichte das Todesurtheil sprechen. Die Jesuiten sollten

den Verurtheilten zum Tode bereiten. Am bestimmten Tage traten diese, --

der Erzähler war unter ihnen, -- bei dem Knaben, der nichts ahnte, ein,

redeten ihm in zweideutigen Ausdrücken von einem besseren Leben, dem er

jetzt entgegen gehe, und lockten ihn dann auf das Schloss. Hier erinnerte

er sich in argloser Freude aller Plätzchen, die ihm durch seine

Kinderspiele theuer geworden waren, -- der Jesuit beschreibt es sehr

rührend, -- und merkte noch immer nicht, zu welchem Gange er abgeholt war.

Erst als die Pädagogen ihn in ein schwarz behangenes Gemach führten, wo ein

Schaffot errichtet war, gingen ihm die Augen auf, und als nun der

Scharfrichter Hand an ihn zu legen begann, erhob er ein Jammergeschrei,

dass selbst die Richter erweicht wurden und beim Bischofe Fürbitte

einlegten. Der Fürst macht einen letzten Versuch und verheisst durch einen

Abgesandten Verzeihung, wenn Ernst sich aufrichtig bessern will. Aber der

Abgesandte meldet zurück: Alles sei vergebens, weil der Teufel den Jüngling

verhärtet habe, so dass dieser so frech gewesen zu erklären, er wolle

bleiben, wie er wäre, und wäre er nicht schon so, so würde er's werden

wollen. Da wird der Fürst grimmig und befiehlt, dass das Recht seinen Lauf

habe. Von Neuem schleppt man den Jüngling in das schwarze Zimmer, zwei

Jesuiten zur Seite, die zur Busse mahnen; er aber bleibt dabei, dass er

keiner Busse bedürfe, jammert um sein Leben, sucht sich den Händen der

Schergen zu entwinden und gibt den fortgesetzten Vermahnungen der Priester

kein Gehör. Endlich nimmt der Scharfrichter den günstigen Augenblick wahr

und schlägt dem ermatteten Schlachtopfer den Kopf ab. »Er fiel, -- sagt der

Jesuit, der diese Begebenheit überliefert hat, -- ohne ein Zeichen des

Schmerzes oder eine andere Aeusserung der Frömmigkeit zu Boden. Wollte

Gott, dass er nicht auch in's ewige Feuer gefallen wäre!«

Gropp hat eine dramatisirte Darstellung dieser Geschichte aufbewahrt, wie

sie einst bei einem Schulactus in Heidelberg aufgeführt worden sein

soll[67].

Wäre =Philipp Adolph= nicht Landesherr gewesen, er selbst hätte ohne

Zweifel bald darauf denselben Weg gehen müssen, den er seinen einzigen

Verwandten gehen hiess. Denn es kam zuletzt dahin, dass die Angeklagten den

Bischof selbst und seinen Kanzler als Mitschuldige angaben. Jetzt erst

gingen dem Betrogenen die Augen auf. Er sistirte die Prozesse und stiftete

ein wöchentliches, vierteljährliches und jährliches feierliches Gedächtniss

für die Hingerichteten bei den Augustinern zu Würzburg[68].

Auch im geistlichen Fürstenthum =Fulda= ging die Ausrottung der Hexen mit

der des Protestantismus Hand in Hand. Der Fürstabt =Balthasar von Dernbach=

musste allerdings darüber einen Aufstand seiner evangelischen Stände

erleben, infolge dessen das Land unter kaiserliche Administration kam[69].

Kaum aber waren ihm 1579 von Kaiser Rudolf II. die Einkünfte des Amtes

Bieberstein zum Unterhalte zugewiesen, als er auch einen seiner Diener,

=Balthasar Nuss= (»Balzer Noss«) zum Zentgrafen und Malefizmeister des

Amtes ernannte. Als er dann im Dezember 1602 vom Kaiser die Regierung des

Fürstenthums wieder übertragen erhielt, bestellte er den Nuss 1603 zum

Zentgrafen und Malefizmeister des ganzen Landes. Alsbald trat nun in dem

(noch immer vorherrschend evangelischen) Lande Fulda eine Hexenverfolgung

ein, welche in dem Zeitraum von nur drei Jahren gegen dritthalbhundert

Unglücklichen das Leben kostete[70]. Das Gericht, welches der Abt mit der

Ausrottung der Hexen betraut hatte, war das Stadtgericht zu Fulda, die

»Müntz« genannt. Dasselbe bestand aus dem Zentgrafen Nuss, einigen

Beisitzern und den Schöffen; in Wahrheit aber hatte Nuss die

Hexenverfolgung ganz allein in der Hand, bei welcher sich derselbe über

alle Schranken hinwegsetzte. War ihm eine Person als Hexe oder Zauberer

angezeigt worden, so liess er sie ohne Vorwissen der Schöffen durch den

Stadt- oder Landknecht in ihrem Hause, oder wo er sie gerade fand, in Haft

nehmen und dem Henker zur Tortur überliefern. Den Hans Werner von Ditges,

einen Mann von 70 Jahren, griff er selbst ohne Anzeige und ohne allen Grund

auf offenem Wege auf, brachte ihn nach Fulda und liess ihn foltern. Des

Steub Hennes Ehefrau zu Neuhof liess er aus dem Wochenbett hinweg nach

Fulda ins Gefängniss schaffen, peinigen und verbrennen, was auch den Tod

ihres eben geborenen Kindes zur Folge hatte. Dabei wurde die Tortur von

Nuss in der denkbar unmenschlichsten Weise zur Anwendung gebracht. Viele

Gefolterte starben während der Tortur oder unmittelbar nach derselben. Töll

Glübs Weib von Neuhof wurde zweimal Nachts verhaftet, das eine Mal alsbald

aufgezogen, und mit einem scharfen, schneidenden Holz, mit brennenden

Fackeln und anderen »bisher unerhörten Tormenten« so furchtbar gepeinigt,

dass Nuss selbst ihrem Manne hundert Thaler versprach, wenn er von diesen

Torturen Niemandem etwas sagen würde. Viele Verhaftete machten im Kerker

aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende, und schliesslich wurden die

Gräuel, die Nuss an seinen Opfern beging, sogar den Schöffen selbst so arg,

dass sie ihn wiederholt vor deren Fortsetzung warnten und sich von der

Hexenverfolgung zurückzuziehen suchten[71]. Nuss aber suchte nur um so

mehr durch summarisches, ganz formloses Verfahren -- seine Prozesse

dauerten von der Verhaftung bis zur Verbrennung oft nur acht bis vierzehn

Tage --, durch Ermarterung von Denunciationen[72] -- welche aus jedem

Hexenprozess eine ganze Reihe anderer erwachsen liess, -- um so rascher zu

dem zu gelangen, worauf er es mit seiner ganzen Hexenverfolgung abgesehen

hatte, -- nämlich zu -- Geld, indem ihm für jede Verurtheilung wie für jede

Freisprechung ganz beträchtliche Summen gezahlt werden mussten. So mussten

z. B. Sebastian Orth zu Fulda für sein Weib 31 Gulden, Hans Herget daselbst

für sein Weib 42 Gulden, Joh. Keller daselbst für seine Mutter 50 Gulden,

Hans Döler zu Hammelburg für seine Schwiegermutter 80 Gulden, die Erben der

Heinfurterin 80 Gulden und Blasius Bien zu Fulda für sein Weib, welches

zweimal eingezogen, das erste Mal freigesprochen, das zweite Mal aber

verbrannt war, 91 1/2 Gulden 5 Batzen bezahlen, -- wobei die Hauptbeträge

die für Holz, Reisig und Stroh (zum Scheiterhaufen) und für den

vertrunkenen Wein verrechneten Gelder waren.

So hauste Nuss im Fulder Lande drei volle, schreckliche Jahre lang.

Ueberall loderten die Feuer der Scheiterhaufen auf, und nicht selten liess

er auf Einem Scheiterhaufen eine ganze Anzahl von Frauen und Mädchen

sterben. So wurden im Jahre 1604 am 22. Juni =neun=, am 14. Juli =neun=, am

11. August =neun=, am 9. September =elf=, am 29. September =zwölf=, am

17. Oktober =zehn=, am 12. Dezember =acht=, im Jahre 1605 am 21. Mai

=dreizehn=, am 27. Juni =zwölf=, am 13. Juli =zwölf=, am 22. August

=zwölf=, am 25. Oktober =zehn=, am 14. November =elf=, und im Jahre 1606 am

13. März =sieben= Personen hingerichtet. -- In einem Bericht über die bei

den Hexenprozessen gehabten Einnahmen und Ausgaben führte Nuss selbst

205 Personen namentlich auf, die er in den Jahren 1603-1605 justifizirt

habe, -- fast lauter Frauen und Mädchen (nur einzelne wenige Männer) aus

den geringeren Ständen. Dabei waren aber nicht wenige Hingerichtete

(namentlich alle Hammelburger) unerwähnt geblieben.

Glücklicher Weise starb der Abt Balthasar, Nussens Gönner, am 15. März

1606. Bei seinem Nachfolger Johann Friedrich von Schwalbach liefen alsbald

über die Vergewaltigungen und Schändlichkeiten, die der Zentgraf sich

erlaubt habe, so gravirende Anzeigen und Beschwerden ein[73], dass dieser

nicht umhin konnte, die sofortige Verhaftung desselben anzuordnen. In den

nun eingeleiteten Untersuchungen kamen die grössten Betrügereien zu Tage.

Nuss suchte sich zu reinigen; allein darüber musste er 13 Jahre in

schrecklicher Haft verbringen und schliesslich wurde er (1618) öffentlich

enthauptet.

Von besonderem Interesse sind die auf die Hexenverfolgung bezüglichen

Vorkommnisse im Fürstbisthum =Münster=, indem aus denselben mit besonderer

Klarheit zu ersehen ist, wie sich das Gespenst des Hexenwahns und der

Hexenverfolgung, anfangs noch von Niemandem gesehen und fast unbekannt, von

der Mitte des sechszehnten Jahrhunderts an allmählich hier und da zeigte

und anfangs nur in vereinzelten Fällen und fast zaghaft, hernach aber durch

das ganze Land hin, seiner Schreckensherrschaft gewiss, ohne Scheu seine

Blutgeissel schwang und das Mark des Volkes verzehrte[74].

Hier regierte damals der Fürstbischof =Bernhard von Ransfeld=, dem ebenso

wie seinen Beamten der Gedanke der Hexenverfolgung fast ganz fremd war. Der

erste Hexenprozess, über welchen wir Nachricht haben, datirt aus dem Jahre

1565, beziehungsweise 1563. Der Amtsschreiber zu Stromberg berichtete

nämlich unter dem 19. Juli 1565 an den Fürstbischof, dass mehrere Personen

wegen Zauberei anrüchig wären, dieselben wären schon 1563 deshalb

gerichtlich eingezogen und peinlich verhört worden. Sie stellten Alles was

man ihnen zur Last lege, beharrlich in Abrede, allein er »habe ihnen nicht

gestattet sich durch einen Eid zu reinigen«. (Man sieht, dass das alte

Beweisverfahren noch nicht geradezu absolut geworden war!) Hernach

berichtet er an den Landesherrn, dass er von Malefizien, die die

Angeschuldigten Anderen zugefügt haben sollten, durchaus nichts habe

ermitteln können. Andererseits geben die »weltlichen Räte« des

Fürstbischofs dem Amtsschreiber bezüglich der Geständnisse der

Angeschuldigten (unter dem 9. November 1565) den Bescheid: »Weil solche und

dergleichen Dinge gewöhnlich aus einem Afterglauben zu fliessen pflegen, so

habt Ihr den Prädikanten einige Male zu ihnen zu schicken, dass er sie mit

der H. Schrift von solcher teuflischen Phantasie abzustehen ermahne« (!).

Auch der Fürstbischof bewies dabei, dass ihm der Glaube der späteren Zeit

an die Malefizien der Hexen noch ganz fremd war, und dass er darum auch

nicht im Entferntesten an eine Verfolgung der Hexen, wie sie nach seinem

Ableben im Lande zu grassiren begann, dachte. Das durch die Folter

erpresste Geständniss der Angeklagten genügte ihm darum nicht zur

gerichtlichen Feststellung ihrer Schuld, indem er vielmehr den Nachweis der

Schuld durch äussere Beweisgründe oder durch rechtsgiltige Zeugen

verlangte. Zur Einbringung eines Strafantrags von Seiten des fiscalischen

Anwalts forderte er ferner den Nachweis, dass die Angeklagten durch ihre

Zauberkünste Anderen Schaden zugefügt hatten; und als dieser Nachweis nicht

erbracht werden konnte, befahl er die Angeklagten trotz ihres Geständnisses

zu entlassen und sie nur der besonderen Obhut ihres Ortspfarrers zu

empfehlen. Ja schliesslich erhielten der Vogt und der Untersuchungsrichter

sogar (unter dem 25. November 1565) den landesherrlichen Bescheid, in

Zukunft nicht wieder »solche Leute auf blosse Vermuthung in Haft zu nehmen,

es wäre denn, sie suchten sich davon zu machen und unterständen sich zu

entfliehen«.

Das Alles wurde aber nach dem Ableben des Fürstbischofs Bernhard anders. Im

Jahre 1585 wurde Herzog =Ernst von Baiern= zum Fürstbischof von Münster

erwählt, und als dieser 1611 die Regierung niederlegte, trat statt seiner

und nach seinem Tode sein Neffe =Ferdinand von Baiern= (von 1612-1650) in

dieselbe ein. Beide (zugleich Inhaber vieler anderen bischöflichen Stühle)

hatten ihre kirchliche Bildung von den Jesuiten zu Ingolstadt und ihre

politische Richtung an dem Hofe zu München erhalten. Beide betrachteten die

Ausrottung des Protestantismus in ihren Diöcesen, von welchem damals der

Fortbestand der katholischen Kirche in denselben bedroht erschien, als ihre

primärste Aufgabe, wozu sie mit Recht vor Allem die Wiedereinführung

katholischer Ordensgesellschaften für erforderlich hielten. Daher wurden

1588 die Jesuiten, 1612 die Kapuziner, 1613 die Franziskaner und Claristen,

1626 die Minoriten, 1642 die Dominikaner in Münster domiciliirt. Mit Hülfe

dieser Orden und aller sonstigen geistlichen und weltlichen Gewaltmittel,

welche der geistlichen Landesherrschaft zu Gebote standen, ward nun die

Reinigung des Landes von der Ketzerei -- die der Teufel ins Land gebracht

hatte, -- eifrigst betrieben. Wie die Ketzerei der Protestanten so war aber

auch die Zauberei der Hexen das Werk des Teufels, weshalb derselbe Eifer,

der die protestantischen Prediger verjagte und deren Gemeinden gewaltsam

zum Katholizismus zurückführte[75], sich auch auf die Aufspürung und

Verfolgung der Hexen warf. Bald wurde es geradezu zur Manie in jedem

besonders auffallenden Vergehen einen Zusammenhang mit Zauberei zu

vermuthen, und die Folter und das neue Beweisverfahren, welches auf

Erpressung des Geständnisses durch die Folter beruhte, gab die Mittel zur

Entdeckung der Zauberei an die Hand.

Ein Prozess aus dem Jahre 1596 lässt es deutlich erkennen, wie eben damals

im Fürstenthum Münster der Umschwung erfolgte, aus dem der eigentliche

Hexenprozess und die epidemische Hexenverfolgung hervorging[76].

Es gab damals nicht Wenige im Lande, welche sich rühmten im Besitze von

Exorcismen zu sein, mittelst deren sie in allerlei Kräuter eine besondere

Heilkraft hineinbringen könnten, welche diese Kräuter und sonstige

angebliche Geheimmittel verkauften und sich und die Ihrigen damit

ernährten. Einer dieser »Exorcisten« war ein gewisser Schneider Hermann

Schwechmann, Eigenhöriger des Gutsbesitzers Rudolf Münnich zu Eickhafen im

Amte Vechta. Derselbe wurde wegen Zauberei anrüchig und wurde daher in Haft

genommen, obschon der Droste zu Vechta in seinem Bericht an die

»weltlichen Räthe« zu Münster ihm nichts anderes zur Last legen konnte als

dass er »den Leuten allerlei Briefe für Zauberei und sonstige Dinge

gegeben, durch die er sie von Gott und seinem Worte ablenkt und sie ihres

Geldes beraubt und entblösst«. Dabei bemerkte der Drost, dass »dieser

Handel hier im Amte viel im Schwange ist«. Nun nahm sich allerdings der

Gutsherr des Angeklagten in mehrfachen Gnadengesuchen desselben sehr

energisch an, indem er betheuerte, dass Schwechmann niemals Zauberei

getrieben, Niemandem etwas Böses gethan, sondern in seiner Armuth sich der

Exorcismen, gegen die bisher kein Verbot ergangen sei, bediene um sich und

die Seinigen zu ernähren. Allein diese Gnadengesuche verfehlten ihren

Zweck, indem die Untersuchung unter der Hand eine ganz andere und für den

Angeklagten höchst bedrohliche Richtung angenommen hatte. Die Regierung zu

Münster wollte dem weit verbreiteten Handel mit Exorcismen, geweihten

Kräutern und Kerzen ein Ende machen, was am sichersten dadurch geschah,

dass man denselben für Teufelswerk erklärte. Da nun der vorliegende Fall

dazu ganz geeignet zu sein schien, die Exorcisten und deren geheime Formeln

und Mittel an den Tag zu bringen, so erkannten die »weltlichen Räthe« am

28. März 1596 gegen den Verhafteten auf peinliches Verhör durch Anwendung

der Folter. Alsbald richtete daher der Gutsherr, der von diesem Befehle

Kunde erhielt, am Charfreitag 1596 ein neues Gnadengesuch an die Regierung,

worin er hervorhob, dass Schwechmann durchaus nichts Anderes verbrochen

habe, als was tagtäglich auch von vielen anderen Personen, und zwar

geistlichen und weltlichen Standes im Stifte geschehe. Ich höre, stellt er

den Räthen vor, »dass gegen alles Erwarten etliche Ankläger meinem

Eigenhörigen H. Schwechmann nach dem Leben trachten, indem sie über ihn

berichten, er sei von der katholischen Religion, in welcher die Exorcismen

doch bis jetzt nicht verboten, sondern vielmehr angenommen und in gewissen

Fällen sogar befohlen sind, abgefallen. -- Ich mache mir (aber) die

ungezweifelte Hoffnung, dass er, wenn er auch zu der Herren Wohlgefallen

auf die eine oder andere Weise examinirt und verhört werden sollte, dennoch

für seine Person als ein frommer christlicher Mensch befunden werden wird,

da er nichts als Gottes Wort und unschädliche consecrirte Kräuter gegen

Verwünschungen zu gebrauchen pflegt und hiermit auch schon Vielen, denen es

der allmächtige Gott vergönnte, geholfen hat. -- Sofern Ew. Gestrengen --

diese Handlungen nicht für christlich erachten, so können sie dem armen

Menschen bei höchster Strafe verboten werden, und er muss sich dann

derselben für die Zukunft enthalten. Da aber dieses Werk -- von vielen

Personen geistlichen und weltlichen Standes in diesem Stifte noch heutiges

Tages fortgeübt und gebraucht wird, derowegen will ich zu Gott nicht

hoffen, dass zuerst mit meinem Manne das Recht soll gestärkt werden«.

Allein diese Eingabe des Gutsherrn lief in Münster ein, als der Verhaftete

bereits gefoltert war -- und sein »Geständnis« abgelegt hatte. Aus dem

Protokoll ist deutlich zu ersehen, an welchen Stellen das »Geständnis«

durch Suggestivfragen ermartert ist. Nachdem er nämlich zunächst wegen ganz

anderer Vergehen, die man ihm zur Last gelegt hatte, vernommen war, heisst

es plötzlich:

»Weiteres gefragt, wer ihn =sothane Künste= (NB. von denen vorher gar keine

Rede war) gelehrt, sagt er: Zu Holte im Gerichte zu Haselünne wohne Einer,

der heisse Morer Johann, der habe ihm die Bücher gegeben und ihn solche

Künste gelehrt.«

Sodann heisst es weiter:

»Sagt, er könne den Teufel zwingen mit Gottes Wort, da er Schaden thue,

dass er allda abweichen müsse.«

»Sagt demnächst, Johann Hagestede sei zu ihm gekommen, als ihm drei Pferde

krank gewesen und habe ihn um Rat gefragt. Er habe demselben geantwortet:

Er besitze natürliche Kräuter, darüber wolle er Gottes Wort lesen und sie

dann den Pferden eingeben. Werde es gut oder wiederum besser, so solle er

ihm, dem Verstrickten, einen Reichsthaler und ein Brot geben; wofern aber

nicht, solle er ihm einen Ortsthaler und ein Brot für die Kräuter und

Arbeit geben. Es sei aber darnach mit den Pferden besser geworden.«

»Haverkamp Buschelmann, dem Meier zu Molen, dem Schulten Johann zum

Ossendorp habe er auch mit solchen Künsten und Kräutern geholfen, nemlich

ihren Thieren, und zwar habe er gebraucht Hugelicia, Repuntia, Rhabarbara

und Hohlwurzeln. Es würden nachfolgende Worte darüber gesprochen: Exufilus

te Deus Pater, exufilus te Deus Filius, exufilus te Deus Spiritus Sanctus;

Benedicat te Deus, qui coelum creavit. Ipse vos benedicat in nomine Patris

et Filii et Spiritus Sancti. Amen.« --

»Sagt, der Teufel werde auch bei Gott und seinen fünf Wunden, Leiden und

Sterben abzuweichen beschworen, wie er von seinem obgemeldten Meister

verstanden und selber auch versucht und erfahren hätte.«

»Auch sagt, der Teufel komme vor ihm in Gestalt einer Drossel; auch müsse

er kommen in jeder Gestalt, so ihm befohlen oder geboten werde. Er könne

sprechen, wie er selbst erfahren.«

»Auch sagt, die =so hoch in der Kunst= seien, dass =ihnen der Teufel=

allhier auf Erden =zu dienen gelobt=, die müssten ihm wiederum nach ihrem

Absterben mit ihren Seelen =dienen=. Das habe er auch gelobt (das letztere

die offenbarste Suggestion!).«

»Diese Nachbeschriebenen sollen auch diese Kunst gebrauchen und damit

umgehen: Der Pastor zu Bostrup« u. s. w. u. s. w.

Zum Schlusse des Protokolls heisst es sodann:

»Letzlich bekennt er nochmals zum Ueberfluss, dass er sothanen =Vertrag mit

dem Teufel=, wie obgemeldet, geschlossen, und bekennt Alles, was er

gesetzter Massen bekannt, also wahr zu sein. Er will darauf leben und

sterben und bittet um Gottes willen um Gnade, mit Erbietung und Angelobung,

dass er sothane Künste hinferner nicht mehr gebrauchen will.«

Hier war also dem Unglücklichen das Geständnis eines Vertrags mit dem

Teufel suggerirt, wie es den Hexenprozessen zum Grunde lag, während

derselbe doch gestanden hatte, dass er seine Mittel =gegen= den Teufel

gebrauche! Auch was derselbe ausserdem über den Teufel gesagt hatte, passte

mit dem Begriff eines Bundes mit dem Teufel wenig zusammen.

Die Herrn zu Münster gingen aber auf der einmal eingeschlagenen Bahn ruhig

weiter. Schon am Tage nach dem Empfange des Protokolls machten sich

dieselben in der Sache schlüssig. Die Exorcismen und Weisungen Schwechmanns

wurden von ihnen kurzer Hand als »=teuflische Handlungen=« hingestellt und

die Amtleute zu Vechta wurden angewiesen mit demselben -- Anderen zum

abscheulichen Exempel -- nach dem Rechte zu verfahren. Zugleich wurden

diese Amtleute aufgefordert, die in der Nachbarschaft gesessenen Personen

geistlichen und weltlichen Standes, welche nach dem Geständniss

Schwechmanns ebenfalls der Zauberei ergeben wären, in Untersuchung zu

ziehen und, wenn sich die Angabe desselben bewahrheiten sollte, in gleicher

Weise zu bestrafen.

Hier war also ganz allmählich eine Untersuchung wegen Wunderdoktorei

künstlich so geführt und gedreht worden, dass sie schliesslich die

Unterlagen eines Hexenprozesses zu Tage zu fördern schien und mit dem

grausigen Ende eines solchen abschloss. Wie sehr es aber bereits zur Manie

geworden war, jede ungewöhnliche Untersuchung durch das Medium der Folter

in einen Hexenprozess umzuwandeln, ist aus einem Prozess zu ersehen, der

1615 in der Münsterischen Stadt Ahlen vorkam[77].

Hier lebte ein gewisser Peter Kleikamp, der, dem Trunke ergeben und wegen

eines ihm schuldgegebenen Diebstahls (obschon in der dessfalls angestellten

Untersuchung nichts auf ihn gebracht war) flüchtig geworden, später nach

Ahlen wieder zurückgekehrt war, wo er plötzlich des Versuchs der

Sodomiterei und anderer Dinge angeklagt wurde. Von Zauberei war dabei keine

Rede. Der Angeklagte wurde vernommen, die ihm nachgesagten Vergehen

konnten jedoch nicht erwiesen werden und Kleikamp hätte somit wieder in

Freiheit gesetzt werden müssen, wenn es nicht irgendwie möglich war ihn auf

die Folter und dadurch zu Geständnissen zu bringen. Da fiel es dem

Untersuchungsrichter ein, dass Kleikamp einst von Ahlen geflohen war, und

sofort wurde gesagt, er habe sich durch die Flucht der Untersuchung

entziehen wollen. Da man nun ausserdem ohne Mühe nachweisen konnte, dass er

mit verdächtigen Personen Umgang gepflogen habe, so hatte man zwei Gründe,

welche zur Anwendung der Folter berechtigten. Allerdings wurde nun ein

rechtskundiger Vertheidiger des Angeklagten zugelassen, der die gegen

denselben aufgestellte Anklageschrift für neidisches Strassengewäsch und

Geplärr erklärte und namentlich die mangelhafte Glaubwürdigkeit des

Hauptzeugen hervorhob. Allein nichtsdestoweniger wurde von dem Gerichtshof

die peinliche Verfolgung der Sache in Münster beantragt, infolge dessen am

16. Juni 1615 die Tortur statt fand.

Das Protokoll der Tortur fehlt. Kleikamp hatte sich aber standhaft gehalten

und kein »Geständniss« abgelegt, wesshalb er »wieder hingesetzt und, damit

er während der Nacht nicht vom bösen Feind gestochen werde, durch die dazu

bestellten Diener bewacht wurde«.

Was man nun während der Nacht mit ihm anfing, darüber schweigen die Akten.

Am anderen Morgen aber wurde dem Richtercollegium angezeigt, dass Kleikamp

zum Geständniss willig gemacht sei.

Von sodomitischen Sünden, um die es sich im Anfange der Untersuchung

gehandelt hatte, ist in dem über das Geständniss aufgenommenen Protokoll

keine Rede. Vielmehr heisst es Eingangs desselben so:

»Am folgenden Tage (17. Juni) haben wir -- dem Angeklagten gütlich

zugesprochen, um von ihm zu erfahren, wie es denn mit ihm wäre, ob er ein

Zauberer und welchergestalt er damit umgegangen und von wem er das Zaubern

gelernt.«

»Darauf er =gütlich= ausgesagt: Er sei seines Alters 44 Jahre. Gestern habe

ihn der Teufel unter dem linken Arm gestochen und nicht haben wollen, dass

er bekennen sollte. Er habe ihn gekniffen bunt und blutig, welches auch an

ihm zu sehen war. =Er sei ein Zauberer.= -- Seine verstorbene Frau -- habe

ihn vor ungefähr sechszehn Jahren das Zaubern gelehrt. Auf der Broickhauser

Haide, im Kirchspiel Walstedde, da habe er Gott und seinen Heiligen

entsagt, dem Teufel Glauben, Treue und Huld gelobt. Bei dieser Verleugnung

Gottes sei er dreimal rückwärts gesprungen. Darauf wäre der Teufel in der

Gestalt eines schwarzen Hundes zu ihm gekrochen. Der Hund wäre bald wieder

verschwunden; statt seiner aber habe sich ein Weib neben ihn gestellt. Auch

ein Mann sei erschienen, der Buhle seiner verstorbenen Frau. Derselbe sei

mit seiner Frau auf die Seite gegangen, um mit derselben zu buhlen.«

»=Vor zehn Jahren sei er ein Werwolf geworden.= Sein Gehülfe sei damals

gewesen der verstorbene Johann Ossenkamp. (Hier folgt die Angabe

verschiedener Leute, deren Kälber, Ochsen und Schafe er und Ossenkamp

gebissen). -- Später, vor fünf Jahren, sei =Christian zum Loe= sein Gehülfe

geworden. (Nun folgt wieder die Angabe einer ganzen Reihe von Leuten, deren

Vieh sie beide gebissen; dann heisst es weiter:) -- Meine Frau ist auch

eine Zaubersche, gehört aber zu einer anderen Rotte. (Nun folgt die Angabe

zahlreicher Genossen.) Wir bildeten zwei Rotten. In meine Rotte gehörte

Heinrich Hoyemann zu Broickhausen. Unser Hauptmann war Cort Busch; derselbe

hatte einen rothen Kopf. Zu jeder Rotte gehören sieben, und zwar gehören zu

meiner Rotte Grethe Cloeths, Anna Grone, Anna Jaspers, Toniess zu Kellings

Frau, Christian zum Loe etc. -- Ich war ihr =Trommelschläger=. Unseren Tanz

hielten wir auf der Kampfarte. Wir tanzten auf einer Leine, welche an der

Pforte und an der Mauer befestigt war. Beim Trommelschlagen sass ich auf

der Mauer. Die Trommel wird mit einem Fuchsschwanz geschlagen und geht:

Tup, Tup, Tup, Tup, Tup.« --

»Weiterhin bekannte er: Auf der Kampstrasse in Schellings Hause =hätten sie

sich geschmiert, darauf wären sie aufgeflogen nach der Mark=, in den Weg

nach Mecheln zu, in Suidtholdts Kamp an der Lohelinde und nach anderen

Orten hin. Hier hätten ihnen ihre Buhlen Kräuter behändigt, welche sie zum

Vergiften gebrauchen sollten. Mit den seinigen habe er nichts ausgerichtet.

Nur im Anfange seiner Lehre habe er von seiner Buhle Kraut empfangen, mit

welchem er einen Hahn, eine Henne und sich selber ein Schwein vergiftet.

=Sie wären aufgeflogen als schwarze Raben.= -- In die andere Rotte gehörten

die Mutter Lomgensche etc.«

Von den Richtern befragt, woher er diese Rotte und deren Angehörige kenne,

antwortete er: dieselben wären in Vorsthovels Hause gewesen, als er das

bekannte Kopfstück fortgenommen. (NB. Er meint hier den Diebstahl, wegen

dessen er 1614 angeklagt war); auch habe er solches von seiner Buhle und

von seiner Frau erfahren.

Nach solchen Angaben musste natürlich von dem Untersuchungsrichter vor

Allem die Richtigkeit derselben genauer ermittelt und festgestellt werden.

Auch wandte sich das Gericht noch an demselben Tage (17. Juni 1615) an das

benachbarte Gericht von Heessen, in dessen Bezirk der Angeklagte einen

Theil seiner Malefizien verübt haben wollte, mit dem Ersuchen um genauere

Auskunft darüber, ob die bezeichneten Stücke Vieh zu der von dem

Angeklagten angegebenen Zeit und an den von ihm bezeichneten Orten, so wie

er es angegeben, umgekommen wären. Die in Ahlen wohnenden Personen, denen

Kleikamp Schaden an Vieh zugefügt haben wollte, wurden daher für die

folgenden Tage zur Zeugenaussage nach Ahlen vorgeladen. Nun hatten

allerdings die Zeugen gar Vieles über mannigfache Schädigungen zu klagen,

die ihnen seit Jahren von Hexen und Zauberern zugefügt wären, aber nur ganz

wenige gaben diese Unglücksfälle oder Vergehen ungefähr so an, dass die

Zeugenaussagen mit Kleikamps »Geständnissen« in Uebereinstimmung gebracht

werden konnten.

Das Zeugenverhör begann am 22. Juni. Zuerst erschien der von dem

Angeklagten genannte Roer aus dem alten Kirchspiel Ahlen. Demselben wollte

Kleikamp mit seinem Gefährten vor fünf Jahren ein schwarzbuntes Kalb todt

gebissen haben und zwar so, dass er selbst ihm die Kehle ausgerissen habe.

Roer aber wusste nur zu sagen, dass ihm vor etwa =drei= Jahren in seinem

Gehölz ein rothes Huhn und ein braunes mit weissen Füssen abhanden gekommen

sei. Ausserdem sei eins seiner Rinder, schwarz von Farbe, zuerst an den

Füssen lahm geworden und bald darauf gefallen und gestorben. Und dennoch

urtheilten die Richter, dass dieser Fall mit der Aussage des Angeklagten

ganz wohl übereinstimme.

Aber noch weniger stimmte die Aussage eines andern Zeugen, Recker, mit dem

was der Angeklagte erzählt hatte, überein. In den Kampe desselben wollte

Kleikamp mit Christian zum Loe, wie ihre Buhlen ihnen befohlen hätten, ein

schwarzbuntes Rind in einen trockenen Graben gedrängt und darin umgebracht

haben. Recker aber erklärte ganz bestimmt: Vor und nach wäre ihm

unzweifelhaft von Hexen viel Schaden zugefügt worden. So sei ihm im

verflossenen Jahre sein bestes Pferd, ein Ochs und eine Kuh krepirt. Sie

alle hätten das Unglück zuerst in den Beinen gehabt und wären dann stracks

niedergefallen und verendet. Eine schwarz-bunte Kuh aber sei im

letztverflossenen Jahre nicht ihm, sondern dem Roer in einen Graben

gefallen, die sie indessen =lebendig= wieder herausgezogen hätten.

Der Zeuge Brune in der Broickhauser Haide, dem der Angeklagte als Werwolf

ein Schaf gebissen haben wollte, hatte bis dahin Schafe gar nicht besessen;

und der Zeuge Frie zu Broickhausen wusste sich nicht zu erinnern, dass ihm

oder seinen Vorfahren an einem Kalbe zugefügt sei, wesshalb er die Aussage

des Angeklagten nicht zu bewahrheiten vermochte.

Diese Widersprüche zwischen der Selbstanklage Kleikamps und den

Zeugenaussagen machten aber die Richter nicht im Entferntesten irre,

vielmehr gaben dieselben dem Richterkollegium nur Veranlassung durch

künstliche Wendungen und Auslegungen der beiderseitigen Aussagen eine

scheinbare Uebereinstimmung zwischen denselben herzustellen, um so die

Selbstanklage des Verhafteten als erwiesen ansehen und im Prozesse weiter

fortfahren zu können.

Dieser aber erlitt plötzlich eine Störung durch das Auftreten der von

Kleikamp genannten Mitschuldigen. Derselbe hatte die angeblichen

Angehörigen der beiden Rotten genannt, die mit ihm und seiner Frau an den

nächtlichen Hexentänzen und an der Teufelsbuhlschaft Theil genommen haben

sollten. Diese gehörten nun theilweise den angesehensten Familien in Ahlen

an. Als sich daher in dem durch diesen Prozess in die grösste Aufregung

versetzten Städtchen -- in welchem jetzt Kleikamp von Jedermann als der

entdeckte Urheber alles Unglücks der letzten Jahre angesehen ward, -- die

Kunde von diesen Anschuldigungen verbreitete, säumten die nächsten

Angehörigen der Beschuldigten nicht, dem Gericht alsbald einen

entschiedenen Protest gegen die Depositionen Kleikamps zu überreichen und

nochmalige Vernehmung desselben zu beantragen. Ausserdem erschien auch

Christian zum Loe vor Gericht und erklärte zu Protokoll, dass er mit

Kleikamp confrontirt zu werden begehre. Daher verfügte das Gericht

nochmaliges Verhör des Angeklagten und Confrontation desselben mit

Christian zum Loe.

In diesem neuen Verhör wurde dem ersteren sein »Bekenntniss« vorgelesen und

er dabei befragt, ob er etwas hinzuzusetzen oder zu widerrufen habe. -- Der

Unglückliche wusste, dass ein gänzlicher Widerruf nur eine abermalige

Folterqual zur Folge haben würde; aber es peinigte ihn der Gedanke, dass er

mit dem schwersten Verbrechen, welches er an seiner Frau begangen, aus der

Welt scheiden sollte. Daher entschloss er sich, seine bezüglich dieser

gethanen Aussagen zu widerrufen; was er auch that. Er sprach seine Reue

darüber aus, dass er seiner Frau Unrecht gethan, denn dieselbe sei keine

Hexe und habe sich nie mit Zauberei befasst. »Was er aber sonst am 17. Juni

ausgesagt, sei der Wahrheit gemäss, insbesondere auch, soweit es =Christian

zum Loe= betreffe, und er habe es ungezwungen und aus freien Stücken

gesagt. Er verbleibe darum bei seinem Bekenntniss und =er wolle es vor dem

strengen Gerichte Gottes, bei Verlust seiner ewigen Seligkeit also

verantworten=« (!!!).

Nachdem nun Kleikamp das von ihm aus Verzweiflung -- um Genossen seines

Verderbens zu haben, -- zusammengebrachte Lügengewebe abermals anerkannt

und sich selbst so in dasselbe verstrickt hatte, dass er sich nicht mehr

drehen und wenden konnte, ohne vor den Richtern als der niederträchtigste

Lügner und Verleumder zu erscheinen, fand seine Confrontation mit dem am

meisten von ihm angeschuldigten Christian zum Loe statt, -- eine grausige

Scene! »Du bist ein Werwolf, gerade so wie ich,« rief ihm Kleikamp entgegen

und hielt ihm nun die ganze, lange Reihe von Malefizien vor, die er

gemeinschaftlich mit ihm verübt haben wollte. Der alte Christian zum Loe --

ein Eingehöriger des Jobst van der Recke auf dem benachbarten Gute

Heessen -- war wie niedergedonnert, denn er sah, wie das Gespenst des

Hexenprozesses bereits auch nach ihm seine Krallen ausstreckte, um auch ihn

zu verderben. Er betheuerte seine Unschuld; aber Kleikamp blieb bei seiner

Aussage.

Der Prozess ging zu Ende. Die Prozessakten wurden abschriftlich einem

auswärtigen Rechtsgelehrten zur Begutachtung übersandt, worauf das Verdikt

erfolgte, welches dahin lautete, dass Kleikamp »wegen geständiger Zauberei,

dabei verübter Vergiftung und anderer Unthaten mit der gesetzlichen Strafe

des Feuers vom Leben zum Tode hingerichtet und zu Asche verbrannt« werden

sollte. Schliesslich machte der Vertheidiger noch einen Versuch, wenigstens

die Qual des Feuertodes von dem Verurtheilten abzuwenden. Es stellte dem

Gericht daher vor, dass der Verurtheilte »sich für einen armen Sünder

erkenne, der gegen Gott und Gottes Gebot gehandelt habe. Er trage dessen

Reue und Leid,« und bitte daher, dass er zur Hinrichtung mit dem Schwerte

möge begnadigt werden. Allein »Richter und Schöffen« erklärten, die Bitte

des Verurtheilten nur insofern berücksichtigen zu können, »dass sie die

Ausführung des ausgesprochenen Urtheils möglichst beschleunigten.« -- Daher

ward Kleikamp schon in den nächstfolgenden Tagen zu Asche verbrannt.

Das war das Ergebniss der Anklage eines Einzigen, die gar nicht auf das

Vergehen der Zauberei sondern auf das der Sodomiterei gerichtet gewesen

war.

Aber eine Drachensaat war es, die aus der Asche des Gemordeten aufging, --

was vor Allem der alte =Christian zum Loe= erfahren musste[78]. Wie

besinnungslos war derselbe von der Confrontation mit Kleikamp nach Hause

zurückgekehrt. Von Verzweiflung getrieben eilte er nach Lembeck, um sich

dort der Wasserprobe zu unterwerfen und seinen Leumund wieder herzustellen.

Allein die Wasserprobe misslang. Seine Frau schlich sich in Erwartung der

Dinge, die da kommen würden, heimlich von ihm fort. Er selbst hielt sich

aus Furcht vor einer Verhaftung eine Zeit lang in den benachbarten Gehölzen

auf; allein es war Alles vergebens. Schon unter dem 13. August 1615 lief

bei den Beamten zu Wollbeck ein Bericht des Gografen zu Ahlen ein, dessen

Eingang lautete: »Ew. Gestrengen -- mag ich dienstlich nicht vorenthalten,

wasmassen =ein Zauberer, Peter Kleikamp genannt, welcher unlängst Anderen

zum abscheulichen Exempel ist hingerichtet worden=, nach der scharfen Frage

unterschiedliche, vornehmlich aber Einen mit Namen =Christian zum Loe= --

des gräulichen Lasters der Zauberei, und dass derselbe zugleich mit ihm ein

Werwolf sein solle beschuldigt, und dabei angegeben hat, dass derselbe

etliche Thiere mit ihm gebissen habe, wie man solches an den bezeichneten

Orten geschehen zu sein mehreren Theils erfahren.« Die Behörden begannen

nun über ihn zu verhandeln und auf ihn zu fahnden, bis endlich am

26. Februar 1616 seine Verhaftung erfolgte. Im Kerker befiel den

Unglücklichen der Wahnsinn, wesshalb die Räthe zu Münster am 18. April 1616

die alsbaldige Folterung desselben befahlen. Doch erlöste ihn der Tod aus

den Händen seiner Peiniger, indem er noch am Abend des 18. April starb.

Das Gutachten des Scharfrichters über das Ableben des Verhafteten lautete:

Der Hals des Verstorbenen sei ganz schwarz und lasse sich umdrehen; die

Brust und die Beine wären zerkratzt. Er sei schon bei mehreren derartigen

Fällen zur Stelle gewesen und halte dafür, dass der zum Loe dieses sich

nicht selbst gethan, sondern dass ihm der Teufel dabei geholfen habe.

Seitdem loderten die Scheiterhaufen, auf denen man Hexen zu Asche

verbrannte, aller Orten im Münsterlande auf. Denn in allen Städten, in

allen Untergerichten wurden angebliche Hexen massenweise aufgespürt oder

zur Anzeige gebracht und nur in den seltensten Fällen endete ein

Hexenprozess mit (relativer) Freisprechung der Angeklagten.

Im Kurfürstenthum =Mainz= hatte man zwar schon vom Ende des fünfzehnten

Jahrhunderts an Hexen und Zauberer fleissig verbrannt, indessen liegen doch

bis über das Jahr 1570 hinaus nur über ganz vereinzelt vorgekommene

Hexenprozesse Berichte vor, und aus dem dabei angewandten prozessualischen

Verfahren ersieht man, dass die Hexenverfolgung der nächstfolgenden Zeit

damals noch nicht im Gange war[79].

Im Jahre 1570 wurde Elisabeth, Hans Schmidten Ehefrau, in dem Orte Altheim

der Hexerei verdächtig. Ihre Nachbarn richteten daher eine Supplik an den

Oberamtmann zu Amorbach, worin sie baten, »wegen dieser Zaubereien sie

gnädig zu bedenken«, infolge dessen die Angeklagte in den Thurm zu Buchen

geworfen und hier an eine Kette angeschmiedet, in strenger Haft gehalten

wurde. Die Zeugen, welche man am 12. Juni 1570 über sie vernahm, sagten

aus: In jeder Walpurgisnacht sei die Schmidtin, welche eine Geis geführt,

bei dem Vieh auf dem Felde gewesen und habe mit einer schwarz-weissen Gerte

auf verschiedenes Vieh geschlagen, welches hernach erkrankt und zu Grunde

gegangen sei. Sie habe ferner, als ein schweres Unwetter entstanden,

gesagt: ihretwegen möge das Wetter Alles erschlagen; sie habe den ganzen

Winter hindurch auch nur Hotzele und Dürrrüben zu essen gehabt.

-- Insbesondere sagte noch der Kuhhirte aus: als das Gewitter sich

entladen, seien ihm die Kühe davon gelaufen, was seiner Ueberzeugung nach

nur durch die anwesende Schmidt verursacht sei. -- Ihrem Bericht über diese

Depositionen fügten Schultheiss und Schöffen noch bei: Dem Dorfschulzen sei

durch die Zauberei der Schmidtin inzwischen eine Kuh krepirt, auch seien

»den Leuten, so die Schmidtin angezeigt, die Kühe und vier Schweine schwach

und krank geworden«. Auch habe zur grossen Verlegenheit der Gemeinde der

Kuhhirt abgedankt, weil er mit solchen verhexten Kühen nichts mehr zu

schaffen haben wollte, -- »ihm überdies drei zauberische Hasen begegnet

seien, von denen einer einen Bauch gehabt wie eine Geis, und denen kein

Hund habe nachlaufen können«.

Am 12. Juli befahlen hierauf die »weltlichen Räthe« des Kurfürsten, man

solle die Schmidtin unaufgezogen (d. h. ohne Anwendung der Folter)

examiniren. Dieses geschah, die Angeklagte betheuerte aber natürlich ihre

Unschuld.

Nun blieb die Untersuchung (während die Unglückliche im Kerker schmachtete)

beruhen, bis das Raths-Kollegium am 12. Juli 1571 verfügte, man solle sie

entlassen, ihr aber einschärfen, dass sie sich in Zukunft fromm und ehrlich

zu halten habe. -- Aber dennoch liess der Schultheiss auf des Amtmanns

Befehl, wie es in den Akten heisst, den mit Reverenz zu vermeldenden

Wasenmeister aus Miltenberg kommen, die Schmidt auf die Folter legen und

dergestalt peinigen, dass ihr Leib zerdehnt, zerrissen, ihre Hände und Arme

verrenkt und zerbrochen wurden. Sie hielt aber aus, ohne das geforderte

Geständniss abzulegen, und der Prozess endete, nachdem die gemarterte

Schmidtin entlassen war, damit, dass deren Ehemann gegen die Ankläger

seiner Frau bei dem Zentgerichte auf Entschädigung klagte, -- was freilich

keinen Erfolg hatte.

Im letzten Dezennium des Jahrhunderts nahm aber die eigentliche

Hexenverfolgung ihren Anfang, indem nicht mehr Einzelne, sondern ganze

Massen von Angeklagten mit der peinlichen Frage in Untersuchung genommen

wurden. Namentlich scheint von 1593 an im ganzen Mainzischen Odenwalde

überall auf Hexen und Zauberer Jagd gemacht worden zu sein.

Furcht und Schrecken herrschte damals unter der Bevölkerung, weil die

unsinnigste Klage hinreichte, um Jemanden auf die Folter und auf den

Scheiterhaufen zu bringen. In den Untersuchungsakten finden sich

umfangreiche Verzeichnisse von Verdächtigen, Eingezogenen, Entflohenen etc.

Selbst alters- und geistesschwache Personen finden sich unter den

Eingezogenen vor. Eine grosse Zahl schwangerer Frauen wurde ihren Männern

nur gegen schwere Kaution auf so lange zurückgegeben, »bis sie ihrer

weiblichen Bürde entledigt« seien. Auf der Folter wurden nun die tollsten

Geständnisse zu Wege gebracht. Die Frau eines Peter Müller gestand, »sie

sei mit Zauberei behaftet, von dem allmächtigen Gott ab- und dem Teufel

zugefallen«. Eine Katharine Lengenfelder von Reisenbach schrie auf der

Folter, »sie sei des Teufels und wolle sein bleiben«, riss sich dann von

der Folter los, machte einen rasenden Angriff auf den Scharfrichter, und

stürzte todt nieder, worauf die Leiche verbrannt wurde.

Dabei befahlen die weltlichen Räthe noch, »man solle nicht so viele

Umstände machen, und vor Allem das Vermögen einziehen«.

Eine Margarethe Habeckerin aus Galmbach war entflohen. Man zog nun ihre

Mutter ein, und diese bekannte, ihre Tochter an einen Teufel verheirathet

zu haben. -- Zu Amorbach gab ein Bauer seiner eigenen Mutter vor Gericht

schuld, dass sie das teuflische Hexenwerk treibe.

Gegen das mörderische Treiben der mainzischen Beamten reichten damals zwei

Edelleute eine Beschwerdeschrift bei dem Kurfürsten Wolfgang zu Mainz ein,

worin sie klagten, dass die Beamten des Kurfürsten Nachts in

ritterschaftliche Gebiete eingefallen, fremde Unterthanen hinweggeschleppt,

unschuldige Personen schändlich gemartert und selbst den Nachlass der

hingerichteten Weiber confiszirt hätten. -- Dagegen richtete die

Gesammtbürgerschaft der Stadt Buchen an den Kurfürsten eine Eingabe, in

welcher der Aberglaube der Zeit in wahrhaft schreckhafter Weise sich kund

gab: In der Nacht vom 4. auf den 5. Juli habe der Thorwart Veit Meffert

zwischen 11 und 12 Uhr ein Rumoren von Pfeifen, Trommeln, umhersprengenden

Reitern und ungeschmierten Kutschen gehört, dass er vor Schrecken ins Horn

gestossen; doch habe er Niemanden von der Bürgerschaft aufwecken können.

Dessgleichen habe der Thorwart in der Vorstadt ein Springen, Tanzen und

Getümmel vernommen, wie wenn alle Häfen zerschmissen würden, worauf um den

Thorthurm herum ein gräuliches Wetter sammt Platzregen erfolgt, wie aus

Fässern, dessengleichen noch Niemand gesehen. Ein Bürger, der aus dem

Wirthshaus des Hanns Feierabend gekommen, habe Alles um sich herumtanzen

sehen, und habe eine merkliche Anzahl teuflischen Zaubergesindels in

Menschengestalt, schwarz angethan, auf der Gasse umher tanzen und springen

bemerkt, das sei vom leidigen Satan wider alles Verbot geistlicher und

weltlicher Obrigkeit mit seinen untergebenen teuflischen Instrumenten zu

keinem anderen Ende gerichtet, denn um sein Reich durch solche verdammliche

Freude zu erheben. Daher »wolle die liebe, von Gott eingesetzte, und von

Gott mit dem scharfen Verstande wohl begabte Obrigkeit eine heilsame Strafe

gegen die dem leidigen Satan fürsichtig ergebenen Zauberer verordnen«.

Alsbald wurden nun wieder, -- trotz der Einsprache des Amtskellers zu

Buchen, welcher behauptete, der Bürger, der die Teufelsgestalten gesehen,

müsse offenbar zum Narren gehalten worden sein, -- eine Menge von Zauberern

und Hexen eingezogen, zum Theil unter den unsinnigsten und lächerlichsten

Anschuldigungen. So wurde z. B. eine Frau beschuldigt, in eine Kuh einen

Fiedelbogen hineingezaubert zu haben. Eine andere Frau, die im Frohndienst

Heu machen musste und ermüdet mit der Arbeit einhielt, sprach zu andern

Weibern: »wenn nur der Teufel das Heu holte!« Da sich nun

unglücklicherweise unmittelbar darauf ein Sturmwind erhob, der das Heu von

der Wiese hinwegtrieb, so war die Frau als wettermachende Hexe erwiesen und

wurde zur peinlichen Frage eingezogen.

Es war vergeblich, dass die Unglücklichen bei Gott und allen Heiligen ihre

Unschuld betheuerten. Sie wurden gefoltert, wobei stets in den Akten

bemerkt wird, dass sie sich zwar am Kopfe »gekrauet«, dass aber bei ihnen

keine Thränen geflossen seien. Nicht wenige der Gefolterten überstanden

auch alle Qualen, ohne sich eine Geständniss abmartern zu lassen. Ueber

diesen teuflischen Trotz des Hexengeschmeisses aufs Höchste erbittert,

verfügten daher die Mainzischen Räthe: »Gegen diejenigen, so in puris

negativis ohne sonderlichen Schmerz beständen und mit der Sprache nicht

losschlagen wollten, solle mit den Schrauben und Daumeisen angefangen und

dann mit den anderen Instrumentis fortgefahren werden. Sintemalen aber

diese Leute allem Ansehen nach unsichtbare Geister bei sich hätten und vom

bösen Feinde angereizt seien, sollen geistlicher Leute Mittel gegen diese

teuflischen Verführungen gebraucht werden.« --

Ueber das Schicksal der einzelnen Angeschuldigten erfährt man aus den Akten

nur selten etwas Bestimmtes. Zuweilen wird von dieser und jener

Unglücklichen auf der Aussenseite des betreffenden Aktenheftes ausdrücklich

bemerkt, dass dieselbe hingerichtet worden sei. Im Allgemeinen fand man

jedoch diese Notirung unnöthig, da ein Hexenprozess nur selten anders als

auf dem Scheiterhaufen oder überhaupt unter der Hand des Scharfrichters

endigte. Ein anderes Mal zeigt der Oberamtmann an, er habe wieder fünf

Hexen verbrennen lassen, (deren Namen nicht einmal genannt werden,) wofür

er von den kurfürstlichen Räthen belobt wird.

Während der ganzen ersten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts war in

Kurmainz die Hexenverfolgung im fortwährenden Steigen. Kurfürst =Johann

Schweikart= (1604-1626) brachte in dieselbe zuerst System, indem er,

nachdem er sich von der theologischen und der juristischen Fakultät seiner

Hochschule umständlichst über das fluchwürdige Wesen und Treiben der Hexen

hatte belehren lassen, eine Untersuchungsordnung für Hexenprozesse mit

achtzehn General- und achtundneunzig Spezialfragen aufsetzen und allen

Gerichten im Lande zuschicken liess. Die schrecklichste Zeit nahm jedoch

mit dem Regierungsantritt seines Nachfolgers, des Kurfürsten =Georg

Friedrich (v. Greiffenklau)= 1626 ihren Anfang. Als sich derselbe im

genannten Jahre zu Dieburg huldigen liess, erschien vor ihm eine Deputation

der Zentmannschaft und bat ihn inständig und um Gottes Willen, dass er doch

zur Ausrottung des überhandnehmenden Lasters der Zauberei die nöthigen

peinlichen Untersuchungen befehlen möchte. Dieselbe Bitte wurde ihm, da es

dem Kurfürsten mit der schärferen Verfolgung der Hexen doch nicht so eilig

war, unter dem 6. Februar 1627 auch schriftlich vorgetragen. In =Dieburg=

stand nämlich damals eine ganze Menge von Personen im Geruch der Zauberei,

und die Masse des Volks war gegen dieselben mit solcher Wuth erfüllt, dass

selbst die Beamten, welche nicht sofort alle Verdächtigten in Haft nahmen,

sich bedroht sahen. Daher musste zur Beruhigung der Bürgerschaft endlich

wieder ein Hexenprozess in Scene gesetzt werden. Aus der Menge der zur

Anzeige gebrachten wählte man hierzu eine Frau, nämlich Martin Padts Witwe,

aus, »weil deren Mutter vor zwanzig Jahren als Hexe verbrannt worden sei«.

Am 26. Juni 1627 begann das Verhör, und am 7. Juli wurde die Verhaftete

hingerichtet. Die Padtin hatte aber im Verhör, in welchem sie wiederholt

gefoltert worden war, eine ganze Anzahl von Mitschuldigen genannt; daher

gestaltete sich aus dieser Einen Inquisition sofort eine ganze Anzahl

anderer Prozesse, von denen jeder einzelne wieder zu neuen Verfolgungen in

=Dieburg=, =Seligenstadt=[80], =Aschaffenburg= u. s. w. Anlass gab. Aus

den massenhaft angestellten Verhören traten nun auch hier die gewöhnlichen

Angaben der wegen Hexerei Verhafteten hervor. Als Versammlungsstätten der

Hexen wurden der Eichwasen bei Dieburg, der Humesbühl, der grosse Formel

u. s. w. bezeichnet. Bei der Generalversammlung, die zu Walpurgis auf dem

Eichwasen stattfand, fanden sich oft Tausende, darunter auch vornehme

Leute, aus Darmstadt, Aschaffenburg, Umstadt, Münster u. s. w. zusammen.

Bei den Gelagen waren die Tische und Stühle gemalt, die Trinkgeschirre, dem

Anschein nach von Gold und Silber, waren eigentlich Rossköpfe und

Schelmenbeine, und was sich als Krammetsvögel ansah, war in Wirklichkeit

eine Schüssel voll Kröten. Das Brod, welches man auftischte, musste an

einem Sonntag gebacken sein; Salz dagegen kam bei keiner Gasterei vor. Die

Hexen erzählten auch, sie hätten sich zwar mit den genossenen Speisen

gesättigt, allein, wenn sie nach Hause gekommen, hätten sie sich hungrig

und äusserst matt gefühlt u. s. w. -- Alle diese und ähnliche Geständnisse

waren den Verhafteten durch eine bestialische Anwendung der Folter

erpresst[81]. Einer der Verhafteten, Philipp Krämer aus Dieburg, that im

Verhör die unerhörte Aeusserung, dass die gegen ihn abgelegten

Zeugenaussagen falsch seien und dass das ganze Hexenwerk nichts als

Aberglauben sei. »Wenn dergleichen Belialszeugnisse auch tausend wären,«

rief er, »so könnten sie doch alle tausend falsch sein. Denn das wären

Leute, so in ihrer Pein und Marter verzweifelten. Da müsse er sehen, dass

unter Tausenden nicht Einem Recht geschehe. Es nehme ihn Wunder, dass man

solche abergläubische Sachen glaube. Das seien doch lauter unmögliche

Dinge, und es könne aus keiner Schrift bewiesen werden, dass es zu glauben

sei. Der Teufel verblende die Leute und nehme frommer Leute Gestalt an.« --

Er wurde dafür am 6. September 1627 mit dem Schwerte hingerichtet und sein

Leichnam verbrannt. So wurden in Dieburg nach den vorliegenden Akten im

Jahr 1627 überhaupt sechsunddreissig, -- nach einer Aufzeichnung des

Pfarrers Laubenheimer sogar fünfundachtzig -- Personen hingerichtet. Im

November 1629 begann hierauf eine neue Untersuchung gegen einundzwanzig

Dieburger Leute. Ganze Familien sind in jenen Jahren zu Dieburg fast

ausgerottet worden. An andern Orten ging es noch grausiger her. In

=Grosskrotzenburg= und =Bürgel= wurden auf Betreiben des fanatischen

Dechanten zu St. Peter in Mainz gegen dreihundert Personen wegen Hexerei

hingerichtet, in Folge dessen der Kapitularpräsenzkammer zu Mainz bei

tausend Morgen confiszirter Ländereien zufielen. Das aber war dem

Kurfürsten =Johann Philipp= (von Schönborn, 1647 bis 1673) doch zu arg,

wesshalb derselbe das im Lande herrschend gewordene ganz formlose Verfahren

in der Hexenverfolgung untersagte und daselbe regelte und einschränkte[82].

Im Jahr 1657 wurde von der Bürgerschaft der kurmainzischen Stadt =Amorbach=

ein Projekt zur Verbrennung aller Hexen, welche Fröste gemacht und die

Weinernte zu Grunde gerichtet hätten, entworfen. Zu diesem Behufe waren

nicht allein die Einwohner von Amorbach sondern auch die der angrenzenden

Aemter aufgeboten, und der Oberamtmann =Daniel von Frankenstein= wurde in

geradezu stürmischer Weise zu einem gerichtlichen Einschreiten gegen die

Hexerei gedrängt. Allein der Kurfürst =Johann Schönborn= zu Mainz befahl,

man sollte die bereits Verhafteten ohne Weiteres zu ihren Familien

zurückkehren lassen[83].

In der Erzdiözese =Köln= (wo der Protestantismus so tiefe Wurzeln

geschlagen hatte) griff die Hexenverfolgung in der zweiten Hälfte des

sechszehnten Jahrhunderts wie ein rasender Dämon in alle Schichten der

Gesellschaft ein. Kinder und Greise, Geistliche und Laien, Frauen und

Mädchen massenhaft erfassend und zerreissend[84]. Man vergleiche folgende

aus dem Salm'schen Archive (leider ohne Datum) abgedruckten Akten! Der

Pfarrer Duren zu Alfter berichtet an den Grafen Werner von Salm: »dass ich

vorlängst nicht geschrieben, ist daher kommen, dass mir nichts Sonderliches

vorgekommen, allein dass man zu Bonn stark zu brennen anfange. Jetzo sitzet

eine Reiche (Frau), deren Mann vormals Schöffe zu Bonn gewesen, Namens

Kurzrock, dem die Herberge »zur Blume« eigenthümlich zuständig gewesen. Ob

er Ihre Gnaden bekannt gewesen, weiss ich nicht. Dem sei wie ihm wolle; sie

ist eine Hexe und täglich vermeint man, dass sie justifizirt werden solle,

=welcher ohne Zweifel noch etliche Dickköpfe= (d. h. lutherisch Gesinnte)

=folgen müssen=.« -- Aus einem späteren Briefe desselben Pfarrers an den

Grafen ziehen wir folgende Stelle aus: »Solche (Opfer des Scheiterhaufens)

sind aber mehrertheils Hexenmeister dieser Art. =Es geht gewiss die halbe

Stadt drauf.= Denn allhier sind schon Professores, Candidati juris,

Pastores, Canonici und Vicarii, Religiosi eingelegt und verbrannt. Ihre

Fürstliche Gnaden haben =siebzig Alumnos= (des Priesterseminars), welche

folgends Pastores werden sollten, von welchen quidam insignis musicus,

gestern eingelegt; =zwei andere hat man aufgesucht, sind aber ausgerissen=.

Der Kanzler sammt der Kanzlerin und des geheimen Secretarii Hausfrau sind

schon fort und gerichtet. Am Abend unserer lieben Frauen (7. September) ist

eine Tochter allhier, so den Namen gehabt, dass sie die schönste und

züchtigste gewesen von der ganzen Stadt, von neunzehn Jahren, hingerichtet,

welche von dem Bischofe selbst von Kind an auferzogen. Einen Domherrn mit

Namen Rotensahe habe ich sehen enthaupten und folgends verbrennen sehen,

Kinder von drei bis vier Jahren haben ihren Buhlen (Buhlteufel). Studenten

und Edelknaben von neun, von zehn, von elf, zwölf, dreizehn, vierzehn

Jahren sind hier verbrannt. Summa, es ist ein solcher Jammer, dass man

nicht weiss, mit was Leuten man conversiren und umgehen soll.«

Der Vogt zu Hülchrode, Andreas Heffele, berichtet unter dem 22. Dezember

1590 an den Amtmann Wilhelm v. Ladolf in dem Salm'schen Städtchen Dyck:

»Nächst dienstnachbarlicher Ehrerbietung thue Ew. Liebden ich hiermit zu

wissen, wie dass Zeiger dieses, der armen gefangenen Frauen Eidam, genannt

Gort, -- bei mir gewesen und gebeten wegen seiner selbst und seinen

Geschwägern, dass man doch ihre Mutter mit dem Schwerte richten und in die

Erde begraben möchte, dagegen sie unserem gnädigen Herrn 40 Thaler Kölnisch

zu unterthänigster Verehrung geben wollten. -- Die allhier Sitzenden habe

ich examiniren, peinigen und aufs Wasser versuchen lassen, deren zwei ihre

Unthaten umständlich bekannt, die dritte aber halsstarrig geleugnet, jedoch

dieselbe wie die anderen Zwei auf dem Wasser geschwommen.«

Unter den zahllosen Hexenprozessen, welche damals und im Anfange des

folgenden Jahrhunderts im Kölner Land und in den unter der geistlichen

Jurisdiction Köln stehenden Territorien geführt wurden, möge es genügen,

Einen hervorzuheben.

In Köln lebte im Jahr 1627 eine junge schöne Dame =Katharine von

Henoth=[85], Tochter eines kaiserlichen Postmeisters. Dieselbe leitete das

Hauswesen ihres Bruders, des Propstes und Domherrn Hürtger von Henoth, und

war in den vornehmen Kreisen, die sich mit dem Hause des Bruders berührten,

hoch angesehen. Da geschah es, dass einige angeblich behexte und vom Teufel

besessene Professschwestern des Klosters zu St. Clara sie als Hexe

verschrieen, infolge dessen sie unter Beihülfe eines städtischen

Ruthenträgers und Gewaltrichters mit Gewalt aus dem Hause ihres Bruders

geholt und ins Gefängniss geschleppt wurde. Alsbald wurden über sie die

erbärmlichsten Gerüchte in Umlauf gesetzt. In den Gärten, welche um ihre

Wohnung lagen, hatte sich eine auffallende Menge von Raupen gezeigt, welche

Obst und Gemüse verdarben. Auch bekannten zwei Pfarrer, dass sie an den

geheimsten Theilen ihrer Leiber litten, dass eine Hexe es ihnen angethan

haben müsse, und dass ihnen die Hexe im Traume wie im wachenden Zustand

fortwährend erscheine. Dass diese Hexe Fräulein v. Henoth sei, stand sehr

bald fest. Sie wurde daher dreimal durch alle Grade hin gefoltert, »dass

die Sonne sie durchscheinen konnte«. Die grässlichsten Schmerzen waren

jedoch nicht im Stande, der mit zerrissenen Gliedern auf der Folter

daliegenden standhaften jungen Dame das Geständniss zu erpressen, welches

die Richter haben wollten. Sie blieb bei der Betheuerung ihrer Unschuld.

Beinahe wäre auch ihr Bruder in den Prozess hereingezogen worden. Er hatte

alle Ursache, sich glücklich zu schätzen, dass man ihn unbehelligt liess,

als man die Schwester auf einen Karren lud und hinaus vor die Stadt zum

Scheiterhaufen führte. Die Unglückliche hatte freilich Freunde, welche auch

in der äussersten Noth nicht von ihr liessen, wesshalb dieselben einen

kaiserlichen Notar gewannen, der sich bereit erklärte, einen Protest gegen

das schreckliche Verfahren aufzusetzen. An einer Strassenkreuzung der

Stadt, wo altem Herkommen gemäss der Zug nach dem Richtplatze zu halten

pflegte, standen die Freunde, stand der Notar. Die Verwahrungsurkunde wurde

auf den Wagen gereicht, und der Unglücklichen eine Feder in die Hand

gedrückt, damit sie unterzeichne. »Seht ihr Leute,« riefen alsbald die

Jesuiten, welche den Karren zum Richtplatz geleiteten, zu dem Volke, in

welchem sich das Gefühl des Mitleids zu regen begann, »seht ihr, dass sie

eine Hexe ist, denn sie schreibt mit der linken Hand.« Wirklich hatte

Katharine mit der Linken die Urkunde unterzeichnet. Jetzt aber, als sie die

Rechtsverwahrung in die Hand des Notars zurückgegeben, riss sie mit der

linken Hand den Verband von der Rechten, zeigte, wie diese in der Folter zu

einer blutigen Masse verstümmelt war und brach in die Worte aus: »Ja, ich

schreibe mit der Linken, weil die Henkersknechte die Rechte mir verdarben

und zerschmetterten, um mich Unschuldige zum Geständniss zu zwingen!« --

Grausen und Entsetzen ergriff das Volk; Entrüstung zeigte sich in der

Menge, in welcher bereits harte Worte gegen die Hexenrichter laut wurden.

Da winkten die Jesuiten, stimmten einen Psalm an und geleiteten den Karren,

der sich wieder in Bewegung setzte, durch die Stadt zum Scheiterhaufen.

Dieses geschah in Köln. An anderen geistlichen Orten ging es nicht besser.

Zu =Ellingen= (in Franken), einer Landkomthurei des deutschen Ordens,

wurden 1590 in nur acht Monaten fünfundsechszig Personen wegen Hexerei

hingerichtet. -- In dem reichsunmittelbaren Frauenstift =Quedlinburg=

wurden 1589 an Einem Tage hundertdreiunddreissig Hexen verbrannt.

In dem Stiftslande =Zuckmantel=, dem Bischof von Breslau gehörig, wurden

schon 1551 nicht weniger als acht Henker gehalten, welche, wie das Theatrum

Europaeum (VII. S. 148) erzählt, vollauf zu thun hatten. In den Jahren 1639

wurden nachweisbar zu Zuckmantel, Freiwaldau, Niklasdorf, Ziegenhals und

Neisse zweihundertzweiundvierzig Personen wegen Hexerei hingerichtet, und

im Jahr 1654 starben hier hundertundzwei Personen den Feuertod, darunter

auch zwei Kinder, deren Vater der Teufel gewesen sein sollte[86].

In dem Erzstift =Salzburg= kam die Hexenverfolgung namentlich seit dem

Beginn der Protestantenhetze (1588 unter Wolfgang Dietrich) in Gang. Im

Jahr 1679 wurden hier siebenundneunzig Zauberer und Hexen verbrannt. Einem

damals erschienenen Berichte zufolge sollten die Salzburger Hexen das

einstimmige Bekenntniss abgelegt haben, dass sie ausser anderen Vergehen

allen Heiligen abgesagt und sich verpflichtet hätten, keine guten Werke in

oder ausser der Kirche zu thun, zum Abendmahl ohne vorgängige Ohrenbeichte

zu gehen und die Hostie zu verunehren. Sie sollten auch gestanden haben,

dass sie oft die Hostie durchstochen hätten, und dabei aus derselben Blut

hervorzutreten pflege[87].

Im Stift =Paderborn=, wo die Scheiterhaufen schon (seit 1585 unter der

Regierung des Fürstbischofs Theodor v. Fürstenberg) lange gelodert

hatten[88], rief 1656 ein Jesuit =Löper=, der den Teufel durch Exorcisirung

der von ihm Besessenen bekämpfen wollte, eine Bewegung ganz eigener Art

hervor. Die Besessenen, etwa hundert an der Zahl, liefen in den Strassen

der Stadt umher und schrieen Zeter über den Bürgermeister, über die

Kapuziner, die Hexen und Hexenvertheidiger. Auf Betreiben des

Kapuziner-Guardians wurde der Jesuit ausgewiesen, aber der Unfug war nun

einmal im Gange. »Aus mehr als dreissig besessenen Leuten,« sagt das

Theatrum Europaeum (Th. VII. S. 1023) »zu Paderborn und Brackel riefen die

Teufel unaufhörlich über Trinike Morings als über eine Zauberin, welche die

Teufel durch Branntwein, Kuchen, Aepfel, Bier, Fleisch und andere mehr

Sachen hätte in die Menschen getrieben. Ja die Teufel haben auch öffentlich

auf den Gassen über Etliche als Hexenvertheidiger geschrieen; und was die

Teufel schrieen, das bekannten dann die Hexen gerichtlich vor den Herrn

Commissarien, nämlich dass die bösen Geister durch Hexerei in so viele

Menschen wären eingetrieben worden.«

Die einmal in Gang gekommene Bewegung liess sich jedoch nicht so leicht

bewältigen, vielmehr drang dieselbe bald über ihre anfänglichen Grenzen

hinaus.

Die ungeheuere Erregung der Gemüther, welche die Hexenverfolgung

hervorgerufen, die grässlichen öffentlichen »Brände« und die dem Volke

dadurch eingeimpfte Furcht vor der Hexerei, bewirkte es, dass die Seuche

nicht nur das ganze paderborner Land, sondern auch die Grafschaft Rietberg

und andere westphälische Bezirke erfasste, indem ganze Schaaren von Frauen

und Mädchen das Land durchzogen, sich für vom Teufel besessen erklärten,

die seltsamsten convulsivischen Geberden zeigten, eine Menge von Personen

als Hexen und Hexenmeister verschrieen und überall Furcht und Schrecken

verbreiteten. Da hierdurch an vielen Orten tumultuarische Auftritte

hervorgerufen wurden, so schritten die Behörden natürlich gegen die

Unruhestifter ein. Viele wurden ausgepeitscht oder gebrandmarkt und des

Landes verwiesen, einzelne auch am Leben gestraft. In den zahllosen

Verhören, welche darüber angestellt wurden, gestanden es nicht Wenige, dass

sie von bestimmten Personen zur Simulirung der Besessenheit verführt und in

dem dazu erforderlichen Geberdenspiel unterwiesen worden wären[89]. Ihre

Bedeutung hatte aber die ganze Erscheinung darin, dass der Betrug im Volke

massenhaft die bereitwilligsten Werkzeuge finden konnte.

Soldan's Geschichte der Hexenprozesse. Zweiter Band · 第 17 / 63 题