Unter den Opfern dieser Gräuelzeit war auch ein Blutsverwandter des
Bischofs. Wir entnehmen die Erzählung von dem Ende desselben dem
salbungsreichen Berichte desjenigen Jesuiten, der als Aufseher, Beichtvater
und -- fast als Scherge eine Hauptrolle in der Begebenheit gespielt hat,
und der durch alle Umstände seiner eignen Erzählung uns die Alternative
stellt, in ihm entweder den hirnlosesten Kopf seines Ordens, oder einen
vollendeten Schurken zu erkennen. Jedenfalls zeigt die Geschichte, wie weit
die an die Spitze der würzburgischen Studienanstalt gestellten Jesuiten
davon entfernt waren, dem Hexenglauben selbst nur in seinen allergröbsten
Verirrungen entgegen zu treten[66].
=Ernst von Ehrenberg=, Page und Verwandter des Bischofs, der Letzte seines
Namens, war ein schöner, talentvoller, fleissiger und frommer Knabe. (Flere
lubet, quoties recordor, quam multi innocentes angeli in pessimos lurcones
sint commutati. Tam formosum, tam cautum juvenem nullus socius perversus,
nulla procax puella potuit seducere, potuit autem stygius insidiator
praecipitare!) Eine alte, vornehme Base, die er zuweilen besuchte,
verführte ihn. Ernst spielte eine Zeitlang den Heuchler, dann liess er
seine Studien liegen, vernachlässigte den Gottesdienst und beschwerte sich
über dessen Langweiligkeit, spielte und ging den Mädchen nach. Die
Hexenrichter erfuhren endlich von gefolterten Inquisiten den Grund dieses
Benehmens. Ernst hatte sich, gelockt durch die Ränke seiner Base, dem
Teufel ergeben, besuchte die Hexentänze, bezauberte seine Feinde und
verführte seine Freunde. Der Bischof beschloss, seinen Verwandten der
Zucht der Mönche zu übergeben. Man stellte dem Beschuldigten vor, dass der
Fürst trotz der vorliegenden Beweise gnädig sein und ihn nicht am Leben
strafen wolle, wenn er gestünde und sich bussfertig zeigte. Der Knabe
gestand erschrocken, was man forderte, versprach Besserung und wurde den
Jesuiten anvertraut. Diese nahmen ihn in ihr Haus, bewaffneten ihn gegen
die Angriffe des bösen Feindes mit heiligen Amuleten, Agnus Dei, Wachs,
Reliquien und Weihwasser, unterwarfen ihn angestrengten geistlichen
Uebungen und bewachten ihn Tag und Nacht. Anfangs zeigte sich der
Pflegebefohlene willfährig, aber bald machten die Väter der Gesellschaft
Jesu die Entdeckung, dass kein Laster in der Welt schwieriger zu heilen
sei, als das der Zauberei. Ernst legte nämlich in der Nacht zuweilen die
Heiligthümer, mit welchen man ihn ausgerüstet hatte, ab, und dann kam der
Teufel und holte ihn zu den Hexentänzen. Morgens um vier Uhr, wenn die
Väter aufstanden war er gewöhnlich wieder zurück; doch fanden diese auch
zuweilen sein Bette leer und vernahmen ein sonderbares, verworrenes
Getöse. -- Auf Befragen erzählte der Knabe die erlebten Wunderdinge,
gelobte weinend Besserung und liess es doch immer beim Alten. Die Jesuiten
gewannen die Ueberzeugung, dass Ernst stets zwischen Gott und dem Teufel
schwanke (Id toties factum est, ut nulla vera emendatio, sed ludus et
alternatio videretur, qua dies ad Deum, nox ad diabolum spectabat). Sie
verzweifelten daher an allem Erfolg ihrer pädagogischen Kunst, und da es
den Franziskanern, die einen letzten Versuch machten, nicht besser ging, so
erklärte man dem Bischofe, dass an dem jungen Sünder Hopfen und Malz
verloren sei (Eapropter significatum est Principi, viros religiosos et
doctos existimare, in adolescente hoc oleum et operam perdi). Jetzt liess
der Bischof vom Gerichte das Todesurtheil sprechen. Die Jesuiten sollten
den Verurtheilten zum Tode bereiten. Am bestimmten Tage traten diese, --
der Erzähler war unter ihnen, -- bei dem Knaben, der nichts ahnte, ein,
redeten ihm in zweideutigen Ausdrücken von einem besseren Leben, dem er
jetzt entgegen gehe, und lockten ihn dann auf das Schloss. Hier erinnerte
er sich in argloser Freude aller Plätzchen, die ihm durch seine
Kinderspiele theuer geworden waren, -- der Jesuit beschreibt es sehr
rührend, -- und merkte noch immer nicht, zu welchem Gange er abgeholt war.
Erst als die Pädagogen ihn in ein schwarz behangenes Gemach führten, wo ein
Schaffot errichtet war, gingen ihm die Augen auf, und als nun der
Scharfrichter Hand an ihn zu legen begann, erhob er ein Jammergeschrei,
dass selbst die Richter erweicht wurden und beim Bischofe Fürbitte
einlegten. Der Fürst macht einen letzten Versuch und verheisst durch einen
Abgesandten Verzeihung, wenn Ernst sich aufrichtig bessern will. Aber der
Abgesandte meldet zurück: Alles sei vergebens, weil der Teufel den Jüngling
verhärtet habe, so dass dieser so frech gewesen zu erklären, er wolle
bleiben, wie er wäre, und wäre er nicht schon so, so würde er's werden
wollen. Da wird der Fürst grimmig und befiehlt, dass das Recht seinen Lauf
habe. Von Neuem schleppt man den Jüngling in das schwarze Zimmer, zwei
Jesuiten zur Seite, die zur Busse mahnen; er aber bleibt dabei, dass er
keiner Busse bedürfe, jammert um sein Leben, sucht sich den Händen der
Schergen zu entwinden und gibt den fortgesetzten Vermahnungen der Priester
kein Gehör. Endlich nimmt der Scharfrichter den günstigen Augenblick wahr
und schlägt dem ermatteten Schlachtopfer den Kopf ab. »Er fiel, -- sagt der
Jesuit, der diese Begebenheit überliefert hat, -- ohne ein Zeichen des
Schmerzes oder eine andere Aeusserung der Frömmigkeit zu Boden. Wollte
Gott, dass er nicht auch in's ewige Feuer gefallen wäre!«
Gropp hat eine dramatisirte Darstellung dieser Geschichte aufbewahrt, wie
sie einst bei einem Schulactus in Heidelberg aufgeführt worden sein
soll[67].
Wäre =Philipp Adolph= nicht Landesherr gewesen, er selbst hätte ohne
Zweifel bald darauf denselben Weg gehen müssen, den er seinen einzigen
Verwandten gehen hiess. Denn es kam zuletzt dahin, dass die Angeklagten den
Bischof selbst und seinen Kanzler als Mitschuldige angaben. Jetzt erst
gingen dem Betrogenen die Augen auf. Er sistirte die Prozesse und stiftete
ein wöchentliches, vierteljährliches und jährliches feierliches Gedächtniss
für die Hingerichteten bei den Augustinern zu Würzburg[68].
Auch im geistlichen Fürstenthum =Fulda= ging die Ausrottung der Hexen mit
der des Protestantismus Hand in Hand. Der Fürstabt =Balthasar von Dernbach=
musste allerdings darüber einen Aufstand seiner evangelischen Stände
erleben, infolge dessen das Land unter kaiserliche Administration kam[69].
Kaum aber waren ihm 1579 von Kaiser Rudolf II. die Einkünfte des Amtes
Bieberstein zum Unterhalte zugewiesen, als er auch einen seiner Diener,
=Balthasar Nuss= (»Balzer Noss«) zum Zentgrafen und Malefizmeister des
Amtes ernannte. Als er dann im Dezember 1602 vom Kaiser die Regierung des
Fürstenthums wieder übertragen erhielt, bestellte er den Nuss 1603 zum
Zentgrafen und Malefizmeister des ganzen Landes. Alsbald trat nun in dem
(noch immer vorherrschend evangelischen) Lande Fulda eine Hexenverfolgung
ein, welche in dem Zeitraum von nur drei Jahren gegen dritthalbhundert
Unglücklichen das Leben kostete[70]. Das Gericht, welches der Abt mit der
Ausrottung der Hexen betraut hatte, war das Stadtgericht zu Fulda, die
»Müntz« genannt. Dasselbe bestand aus dem Zentgrafen Nuss, einigen
Beisitzern und den Schöffen; in Wahrheit aber hatte Nuss die
Hexenverfolgung ganz allein in der Hand, bei welcher sich derselbe über
alle Schranken hinwegsetzte. War ihm eine Person als Hexe oder Zauberer
angezeigt worden, so liess er sie ohne Vorwissen der Schöffen durch den
Stadt- oder Landknecht in ihrem Hause, oder wo er sie gerade fand, in Haft
nehmen und dem Henker zur Tortur überliefern. Den Hans Werner von Ditges,
einen Mann von 70 Jahren, griff er selbst ohne Anzeige und ohne allen Grund
auf offenem Wege auf, brachte ihn nach Fulda und liess ihn foltern. Des
Steub Hennes Ehefrau zu Neuhof liess er aus dem Wochenbett hinweg nach
Fulda ins Gefängniss schaffen, peinigen und verbrennen, was auch den Tod
ihres eben geborenen Kindes zur Folge hatte. Dabei wurde die Tortur von
Nuss in der denkbar unmenschlichsten Weise zur Anwendung gebracht. Viele
Gefolterte starben während der Tortur oder unmittelbar nach derselben. Töll
Glübs Weib von Neuhof wurde zweimal Nachts verhaftet, das eine Mal alsbald
aufgezogen, und mit einem scharfen, schneidenden Holz, mit brennenden
Fackeln und anderen »bisher unerhörten Tormenten« so furchtbar gepeinigt,
dass Nuss selbst ihrem Manne hundert Thaler versprach, wenn er von diesen
Torturen Niemandem etwas sagen würde. Viele Verhaftete machten im Kerker
aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende, und schliesslich wurden die
Gräuel, die Nuss an seinen Opfern beging, sogar den Schöffen selbst so arg,
dass sie ihn wiederholt vor deren Fortsetzung warnten und sich von der
Hexenverfolgung zurückzuziehen suchten[71]. Nuss aber suchte nur um so
mehr durch summarisches, ganz formloses Verfahren -- seine Prozesse
dauerten von der Verhaftung bis zur Verbrennung oft nur acht bis vierzehn
Tage --, durch Ermarterung von Denunciationen[72] -- welche aus jedem
Hexenprozess eine ganze Reihe anderer erwachsen liess, -- um so rascher zu
dem zu gelangen, worauf er es mit seiner ganzen Hexenverfolgung abgesehen
hatte, -- nämlich zu -- Geld, indem ihm für jede Verurtheilung wie für jede
Freisprechung ganz beträchtliche Summen gezahlt werden mussten. So mussten
z. B. Sebastian Orth zu Fulda für sein Weib 31 Gulden, Hans Herget daselbst
für sein Weib 42 Gulden, Joh. Keller daselbst für seine Mutter 50 Gulden,
Hans Döler zu Hammelburg für seine Schwiegermutter 80 Gulden, die Erben der
Heinfurterin 80 Gulden und Blasius Bien zu Fulda für sein Weib, welches
zweimal eingezogen, das erste Mal freigesprochen, das zweite Mal aber
verbrannt war, 91 1/2 Gulden 5 Batzen bezahlen, -- wobei die Hauptbeträge
die für Holz, Reisig und Stroh (zum Scheiterhaufen) und für den
vertrunkenen Wein verrechneten Gelder waren.
So hauste Nuss im Fulder Lande drei volle, schreckliche Jahre lang.
Ueberall loderten die Feuer der Scheiterhaufen auf, und nicht selten liess
er auf Einem Scheiterhaufen eine ganze Anzahl von Frauen und Mädchen
sterben. So wurden im Jahre 1604 am 22. Juni =neun=, am 14. Juli =neun=, am
11. August =neun=, am 9. September =elf=, am 29. September =zwölf=, am
17. Oktober =zehn=, am 12. Dezember =acht=, im Jahre 1605 am 21. Mai
=dreizehn=, am 27. Juni =zwölf=, am 13. Juli =zwölf=, am 22. August
=zwölf=, am 25. Oktober =zehn=, am 14. November =elf=, und im Jahre 1606 am
13. März =sieben= Personen hingerichtet. -- In einem Bericht über die bei
den Hexenprozessen gehabten Einnahmen und Ausgaben führte Nuss selbst
205 Personen namentlich auf, die er in den Jahren 1603-1605 justifizirt
habe, -- fast lauter Frauen und Mädchen (nur einzelne wenige Männer) aus
den geringeren Ständen. Dabei waren aber nicht wenige Hingerichtete
(namentlich alle Hammelburger) unerwähnt geblieben.
Glücklicher Weise starb der Abt Balthasar, Nussens Gönner, am 15. März
1606. Bei seinem Nachfolger Johann Friedrich von Schwalbach liefen alsbald
über die Vergewaltigungen und Schändlichkeiten, die der Zentgraf sich
erlaubt habe, so gravirende Anzeigen und Beschwerden ein[73], dass dieser
nicht umhin konnte, die sofortige Verhaftung desselben anzuordnen. In den
nun eingeleiteten Untersuchungen kamen die grössten Betrügereien zu Tage.
Nuss suchte sich zu reinigen; allein darüber musste er 13 Jahre in
schrecklicher Haft verbringen und schliesslich wurde er (1618) öffentlich
enthauptet.
Von besonderem Interesse sind die auf die Hexenverfolgung bezüglichen
Vorkommnisse im Fürstbisthum =Münster=, indem aus denselben mit besonderer
Klarheit zu ersehen ist, wie sich das Gespenst des Hexenwahns und der
Hexenverfolgung, anfangs noch von Niemandem gesehen und fast unbekannt, von
der Mitte des sechszehnten Jahrhunderts an allmählich hier und da zeigte
und anfangs nur in vereinzelten Fällen und fast zaghaft, hernach aber durch
das ganze Land hin, seiner Schreckensherrschaft gewiss, ohne Scheu seine
Blutgeissel schwang und das Mark des Volkes verzehrte[74].
Hier regierte damals der Fürstbischof =Bernhard von Ransfeld=, dem ebenso
wie seinen Beamten der Gedanke der Hexenverfolgung fast ganz fremd war. Der
erste Hexenprozess, über welchen wir Nachricht haben, datirt aus dem Jahre
1565, beziehungsweise 1563. Der Amtsschreiber zu Stromberg berichtete
nämlich unter dem 19. Juli 1565 an den Fürstbischof, dass mehrere Personen
wegen Zauberei anrüchig wären, dieselben wären schon 1563 deshalb
gerichtlich eingezogen und peinlich verhört worden. Sie stellten Alles was
man ihnen zur Last lege, beharrlich in Abrede, allein er »habe ihnen nicht
gestattet sich durch einen Eid zu reinigen«. (Man sieht, dass das alte
Beweisverfahren noch nicht geradezu absolut geworden war!) Hernach
berichtet er an den Landesherrn, dass er von Malefizien, die die
Angeschuldigten Anderen zugefügt haben sollten, durchaus nichts habe
ermitteln können. Andererseits geben die »weltlichen Räte« des
Fürstbischofs dem Amtsschreiber bezüglich der Geständnisse der
Angeschuldigten (unter dem 9. November 1565) den Bescheid: »Weil solche und
dergleichen Dinge gewöhnlich aus einem Afterglauben zu fliessen pflegen, so
habt Ihr den Prädikanten einige Male zu ihnen zu schicken, dass er sie mit
der H. Schrift von solcher teuflischen Phantasie abzustehen ermahne« (!).
Auch der Fürstbischof bewies dabei, dass ihm der Glaube der späteren Zeit
an die Malefizien der Hexen noch ganz fremd war, und dass er darum auch
nicht im Entferntesten an eine Verfolgung der Hexen, wie sie nach seinem
Ableben im Lande zu grassiren begann, dachte. Das durch die Folter
erpresste Geständniss der Angeklagten genügte ihm darum nicht zur
gerichtlichen Feststellung ihrer Schuld, indem er vielmehr den Nachweis der
Schuld durch äussere Beweisgründe oder durch rechtsgiltige Zeugen
verlangte. Zur Einbringung eines Strafantrags von Seiten des fiscalischen
Anwalts forderte er ferner den Nachweis, dass die Angeklagten durch ihre
Zauberkünste Anderen Schaden zugefügt hatten; und als dieser Nachweis nicht
erbracht werden konnte, befahl er die Angeklagten trotz ihres Geständnisses
zu entlassen und sie nur der besonderen Obhut ihres Ortspfarrers zu
empfehlen. Ja schliesslich erhielten der Vogt und der Untersuchungsrichter
sogar (unter dem 25. November 1565) den landesherrlichen Bescheid, in
Zukunft nicht wieder »solche Leute auf blosse Vermuthung in Haft zu nehmen,
es wäre denn, sie suchten sich davon zu machen und unterständen sich zu
entfliehen«.
Das Alles wurde aber nach dem Ableben des Fürstbischofs Bernhard anders. Im
Jahre 1585 wurde Herzog =Ernst von Baiern= zum Fürstbischof von Münster
erwählt, und als dieser 1611 die Regierung niederlegte, trat statt seiner
und nach seinem Tode sein Neffe =Ferdinand von Baiern= (von 1612-1650) in
dieselbe ein. Beide (zugleich Inhaber vieler anderen bischöflichen Stühle)
hatten ihre kirchliche Bildung von den Jesuiten zu Ingolstadt und ihre
politische Richtung an dem Hofe zu München erhalten. Beide betrachteten die
Ausrottung des Protestantismus in ihren Diöcesen, von welchem damals der
Fortbestand der katholischen Kirche in denselben bedroht erschien, als ihre
primärste Aufgabe, wozu sie mit Recht vor Allem die Wiedereinführung
katholischer Ordensgesellschaften für erforderlich hielten. Daher wurden
1588 die Jesuiten, 1612 die Kapuziner, 1613 die Franziskaner und Claristen,
1626 die Minoriten, 1642 die Dominikaner in Münster domiciliirt. Mit Hülfe
dieser Orden und aller sonstigen geistlichen und weltlichen Gewaltmittel,
welche der geistlichen Landesherrschaft zu Gebote standen, ward nun die
Reinigung des Landes von der Ketzerei -- die der Teufel ins Land gebracht
hatte, -- eifrigst betrieben. Wie die Ketzerei der Protestanten so war aber
auch die Zauberei der Hexen das Werk des Teufels, weshalb derselbe Eifer,
der die protestantischen Prediger verjagte und deren Gemeinden gewaltsam
zum Katholizismus zurückführte[75], sich auch auf die Aufspürung und
Verfolgung der Hexen warf. Bald wurde es geradezu zur Manie in jedem
besonders auffallenden Vergehen einen Zusammenhang mit Zauberei zu
vermuthen, und die Folter und das neue Beweisverfahren, welches auf
Erpressung des Geständnisses durch die Folter beruhte, gab die Mittel zur
Entdeckung der Zauberei an die Hand.
Ein Prozess aus dem Jahre 1596 lässt es deutlich erkennen, wie eben damals
im Fürstenthum Münster der Umschwung erfolgte, aus dem der eigentliche
Hexenprozess und die epidemische Hexenverfolgung hervorging[76].
Es gab damals nicht Wenige im Lande, welche sich rühmten im Besitze von
Exorcismen zu sein, mittelst deren sie in allerlei Kräuter eine besondere
Heilkraft hineinbringen könnten, welche diese Kräuter und sonstige
angebliche Geheimmittel verkauften und sich und die Ihrigen damit
ernährten. Einer dieser »Exorcisten« war ein gewisser Schneider Hermann
Schwechmann, Eigenhöriger des Gutsbesitzers Rudolf Münnich zu Eickhafen im
Amte Vechta. Derselbe wurde wegen Zauberei anrüchig und wurde daher in Haft
genommen, obschon der Droste zu Vechta in seinem Bericht an die
»weltlichen Räthe« zu Münster ihm nichts anderes zur Last legen konnte als
dass er »den Leuten allerlei Briefe für Zauberei und sonstige Dinge
gegeben, durch die er sie von Gott und seinem Worte ablenkt und sie ihres
Geldes beraubt und entblösst«. Dabei bemerkte der Drost, dass »dieser
Handel hier im Amte viel im Schwange ist«. Nun nahm sich allerdings der
Gutsherr des Angeklagten in mehrfachen Gnadengesuchen desselben sehr
energisch an, indem er betheuerte, dass Schwechmann niemals Zauberei
getrieben, Niemandem etwas Böses gethan, sondern in seiner Armuth sich der
Exorcismen, gegen die bisher kein Verbot ergangen sei, bediene um sich und
die Seinigen zu ernähren. Allein diese Gnadengesuche verfehlten ihren
Zweck, indem die Untersuchung unter der Hand eine ganz andere und für den
Angeklagten höchst bedrohliche Richtung angenommen hatte. Die Regierung zu
Münster wollte dem weit verbreiteten Handel mit Exorcismen, geweihten
Kräutern und Kerzen ein Ende machen, was am sichersten dadurch geschah,
dass man denselben für Teufelswerk erklärte. Da nun der vorliegende Fall
dazu ganz geeignet zu sein schien, die Exorcisten und deren geheime Formeln
und Mittel an den Tag zu bringen, so erkannten die »weltlichen Räthe« am
28. März 1596 gegen den Verhafteten auf peinliches Verhör durch Anwendung
der Folter. Alsbald richtete daher der Gutsherr, der von diesem Befehle
Kunde erhielt, am Charfreitag 1596 ein neues Gnadengesuch an die Regierung,
worin er hervorhob, dass Schwechmann durchaus nichts Anderes verbrochen
habe, als was tagtäglich auch von vielen anderen Personen, und zwar
geistlichen und weltlichen Standes im Stifte geschehe. Ich höre, stellt er
den Räthen vor, »dass gegen alles Erwarten etliche Ankläger meinem
Eigenhörigen H. Schwechmann nach dem Leben trachten, indem sie über ihn
berichten, er sei von der katholischen Religion, in welcher die Exorcismen
doch bis jetzt nicht verboten, sondern vielmehr angenommen und in gewissen
Fällen sogar befohlen sind, abgefallen. -- Ich mache mir (aber) die
ungezweifelte Hoffnung, dass er, wenn er auch zu der Herren Wohlgefallen
auf die eine oder andere Weise examinirt und verhört werden sollte, dennoch
für seine Person als ein frommer christlicher Mensch befunden werden wird,
da er nichts als Gottes Wort und unschädliche consecrirte Kräuter gegen
Verwünschungen zu gebrauchen pflegt und hiermit auch schon Vielen, denen es
der allmächtige Gott vergönnte, geholfen hat. -- Sofern Ew. Gestrengen --
diese Handlungen nicht für christlich erachten, so können sie dem armen
Menschen bei höchster Strafe verboten werden, und er muss sich dann
derselben für die Zukunft enthalten. Da aber dieses Werk -- von vielen
Personen geistlichen und weltlichen Standes in diesem Stifte noch heutiges
Tages fortgeübt und gebraucht wird, derowegen will ich zu Gott nicht
hoffen, dass zuerst mit meinem Manne das Recht soll gestärkt werden«.
Allein diese Eingabe des Gutsherrn lief in Münster ein, als der Verhaftete
bereits gefoltert war -- und sein »Geständnis« abgelegt hatte. Aus dem
Protokoll ist deutlich zu ersehen, an welchen Stellen das »Geständnis«
durch Suggestivfragen ermartert ist. Nachdem er nämlich zunächst wegen ganz
anderer Vergehen, die man ihm zur Last gelegt hatte, vernommen war, heisst
es plötzlich:
»Weiteres gefragt, wer ihn =sothane Künste= (NB. von denen vorher gar keine
Rede war) gelehrt, sagt er: Zu Holte im Gerichte zu Haselünne wohne Einer,
der heisse Morer Johann, der habe ihm die Bücher gegeben und ihn solche
Künste gelehrt.«
Sodann heisst es weiter:
»Sagt, er könne den Teufel zwingen mit Gottes Wort, da er Schaden thue,
dass er allda abweichen müsse.«
»Sagt demnächst, Johann Hagestede sei zu ihm gekommen, als ihm drei Pferde
krank gewesen und habe ihn um Rat gefragt. Er habe demselben geantwortet:
Er besitze natürliche Kräuter, darüber wolle er Gottes Wort lesen und sie
dann den Pferden eingeben. Werde es gut oder wiederum besser, so solle er
ihm, dem Verstrickten, einen Reichsthaler und ein Brot geben; wofern aber
nicht, solle er ihm einen Ortsthaler und ein Brot für die Kräuter und
Arbeit geben. Es sei aber darnach mit den Pferden besser geworden.«
»Haverkamp Buschelmann, dem Meier zu Molen, dem Schulten Johann zum
Ossendorp habe er auch mit solchen Künsten und Kräutern geholfen, nemlich
ihren Thieren, und zwar habe er gebraucht Hugelicia, Repuntia, Rhabarbara
und Hohlwurzeln. Es würden nachfolgende Worte darüber gesprochen: Exufilus
te Deus Pater, exufilus te Deus Filius, exufilus te Deus Spiritus Sanctus;
Benedicat te Deus, qui coelum creavit. Ipse vos benedicat in nomine Patris
et Filii et Spiritus Sancti. Amen.« --
»Sagt, der Teufel werde auch bei Gott und seinen fünf Wunden, Leiden und
Sterben abzuweichen beschworen, wie er von seinem obgemeldten Meister
verstanden und selber auch versucht und erfahren hätte.«
»Auch sagt, der Teufel komme vor ihm in Gestalt einer Drossel; auch müsse
er kommen in jeder Gestalt, so ihm befohlen oder geboten werde. Er könne
sprechen, wie er selbst erfahren.«
»Auch sagt, die =so hoch in der Kunst= seien, dass =ihnen der Teufel=
allhier auf Erden =zu dienen gelobt=, die müssten ihm wiederum nach ihrem
Absterben mit ihren Seelen =dienen=. Das habe er auch gelobt (das letztere
die offenbarste Suggestion!).«
»Diese Nachbeschriebenen sollen auch diese Kunst gebrauchen und damit
umgehen: Der Pastor zu Bostrup« u. s. w. u. s. w.
Zum Schlusse des Protokolls heisst es sodann:
»Letzlich bekennt er nochmals zum Ueberfluss, dass er sothanen =Vertrag mit
dem Teufel=, wie obgemeldet, geschlossen, und bekennt Alles, was er
gesetzter Massen bekannt, also wahr zu sein. Er will darauf leben und
sterben und bittet um Gottes willen um Gnade, mit Erbietung und Angelobung,
dass er sothane Künste hinferner nicht mehr gebrauchen will.«
Hier war also dem Unglücklichen das Geständnis eines Vertrags mit dem
Teufel suggerirt, wie es den Hexenprozessen zum Grunde lag, während
derselbe doch gestanden hatte, dass er seine Mittel =gegen= den Teufel
gebrauche! Auch was derselbe ausserdem über den Teufel gesagt hatte, passte
mit dem Begriff eines Bundes mit dem Teufel wenig zusammen.
Die Herrn zu Münster gingen aber auf der einmal eingeschlagenen Bahn ruhig
weiter. Schon am Tage nach dem Empfange des Protokolls machten sich
dieselben in der Sache schlüssig. Die Exorcismen und Weisungen Schwechmanns
wurden von ihnen kurzer Hand als »=teuflische Handlungen=« hingestellt und
die Amtleute zu Vechta wurden angewiesen mit demselben -- Anderen zum
abscheulichen Exempel -- nach dem Rechte zu verfahren. Zugleich wurden
diese Amtleute aufgefordert, die in der Nachbarschaft gesessenen Personen
geistlichen und weltlichen Standes, welche nach dem Geständniss
Schwechmanns ebenfalls der Zauberei ergeben wären, in Untersuchung zu
ziehen und, wenn sich die Angabe desselben bewahrheiten sollte, in gleicher
Weise zu bestrafen.
Hier war also ganz allmählich eine Untersuchung wegen Wunderdoktorei
künstlich so geführt und gedreht worden, dass sie schliesslich die
Unterlagen eines Hexenprozesses zu Tage zu fördern schien und mit dem
grausigen Ende eines solchen abschloss. Wie sehr es aber bereits zur Manie
geworden war, jede ungewöhnliche Untersuchung durch das Medium der Folter
in einen Hexenprozess umzuwandeln, ist aus einem Prozess zu ersehen, der
1615 in der Münsterischen Stadt Ahlen vorkam[77].
Hier lebte ein gewisser Peter Kleikamp, der, dem Trunke ergeben und wegen
eines ihm schuldgegebenen Diebstahls (obschon in der dessfalls angestellten
Untersuchung nichts auf ihn gebracht war) flüchtig geworden, später nach
Ahlen wieder zurückgekehrt war, wo er plötzlich des Versuchs der
Sodomiterei und anderer Dinge angeklagt wurde. Von Zauberei war dabei keine
Rede. Der Angeklagte wurde vernommen, die ihm nachgesagten Vergehen
konnten jedoch nicht erwiesen werden und Kleikamp hätte somit wieder in
Freiheit gesetzt werden müssen, wenn es nicht irgendwie möglich war ihn auf
die Folter und dadurch zu Geständnissen zu bringen. Da fiel es dem
Untersuchungsrichter ein, dass Kleikamp einst von Ahlen geflohen war, und
sofort wurde gesagt, er habe sich durch die Flucht der Untersuchung
entziehen wollen. Da man nun ausserdem ohne Mühe nachweisen konnte, dass er
mit verdächtigen Personen Umgang gepflogen habe, so hatte man zwei Gründe,
welche zur Anwendung der Folter berechtigten. Allerdings wurde nun ein
rechtskundiger Vertheidiger des Angeklagten zugelassen, der die gegen
denselben aufgestellte Anklageschrift für neidisches Strassengewäsch und
Geplärr erklärte und namentlich die mangelhafte Glaubwürdigkeit des
Hauptzeugen hervorhob. Allein nichtsdestoweniger wurde von dem Gerichtshof
die peinliche Verfolgung der Sache in Münster beantragt, infolge dessen am
16. Juni 1615 die Tortur statt fand.
Das Protokoll der Tortur fehlt. Kleikamp hatte sich aber standhaft gehalten
und kein »Geständniss« abgelegt, wesshalb er »wieder hingesetzt und, damit
er während der Nacht nicht vom bösen Feind gestochen werde, durch die dazu
bestellten Diener bewacht wurde«.
Was man nun während der Nacht mit ihm anfing, darüber schweigen die Akten.
Am anderen Morgen aber wurde dem Richtercollegium angezeigt, dass Kleikamp
zum Geständniss willig gemacht sei.
Von sodomitischen Sünden, um die es sich im Anfange der Untersuchung
gehandelt hatte, ist in dem über das Geständniss aufgenommenen Protokoll
keine Rede. Vielmehr heisst es Eingangs desselben so:
»Am folgenden Tage (17. Juni) haben wir -- dem Angeklagten gütlich
zugesprochen, um von ihm zu erfahren, wie es denn mit ihm wäre, ob er ein
Zauberer und welchergestalt er damit umgegangen und von wem er das Zaubern
gelernt.«
»Darauf er =gütlich= ausgesagt: Er sei seines Alters 44 Jahre. Gestern habe
ihn der Teufel unter dem linken Arm gestochen und nicht haben wollen, dass
er bekennen sollte. Er habe ihn gekniffen bunt und blutig, welches auch an
ihm zu sehen war. =Er sei ein Zauberer.= -- Seine verstorbene Frau -- habe
ihn vor ungefähr sechszehn Jahren das Zaubern gelehrt. Auf der Broickhauser
Haide, im Kirchspiel Walstedde, da habe er Gott und seinen Heiligen
entsagt, dem Teufel Glauben, Treue und Huld gelobt. Bei dieser Verleugnung
Gottes sei er dreimal rückwärts gesprungen. Darauf wäre der Teufel in der
Gestalt eines schwarzen Hundes zu ihm gekrochen. Der Hund wäre bald wieder
verschwunden; statt seiner aber habe sich ein Weib neben ihn gestellt. Auch
ein Mann sei erschienen, der Buhle seiner verstorbenen Frau. Derselbe sei
mit seiner Frau auf die Seite gegangen, um mit derselben zu buhlen.«
»=Vor zehn Jahren sei er ein Werwolf geworden.= Sein Gehülfe sei damals
gewesen der verstorbene Johann Ossenkamp. (Hier folgt die Angabe
verschiedener Leute, deren Kälber, Ochsen und Schafe er und Ossenkamp
gebissen). -- Später, vor fünf Jahren, sei =Christian zum Loe= sein Gehülfe
geworden. (Nun folgt wieder die Angabe einer ganzen Reihe von Leuten, deren
Vieh sie beide gebissen; dann heisst es weiter:) -- Meine Frau ist auch
eine Zaubersche, gehört aber zu einer anderen Rotte. (Nun folgt die Angabe
zahlreicher Genossen.) Wir bildeten zwei Rotten. In meine Rotte gehörte
Heinrich Hoyemann zu Broickhausen. Unser Hauptmann war Cort Busch; derselbe
hatte einen rothen Kopf. Zu jeder Rotte gehören sieben, und zwar gehören zu
meiner Rotte Grethe Cloeths, Anna Grone, Anna Jaspers, Toniess zu Kellings
Frau, Christian zum Loe etc. -- Ich war ihr =Trommelschläger=. Unseren Tanz
hielten wir auf der Kampfarte. Wir tanzten auf einer Leine, welche an der
Pforte und an der Mauer befestigt war. Beim Trommelschlagen sass ich auf
der Mauer. Die Trommel wird mit einem Fuchsschwanz geschlagen und geht:
Tup, Tup, Tup, Tup, Tup.« --
»Weiterhin bekannte er: Auf der Kampstrasse in Schellings Hause =hätten sie
sich geschmiert, darauf wären sie aufgeflogen nach der Mark=, in den Weg
nach Mecheln zu, in Suidtholdts Kamp an der Lohelinde und nach anderen
Orten hin. Hier hätten ihnen ihre Buhlen Kräuter behändigt, welche sie zum
Vergiften gebrauchen sollten. Mit den seinigen habe er nichts ausgerichtet.
Nur im Anfange seiner Lehre habe er von seiner Buhle Kraut empfangen, mit
welchem er einen Hahn, eine Henne und sich selber ein Schwein vergiftet.
=Sie wären aufgeflogen als schwarze Raben.= -- In die andere Rotte gehörten
die Mutter Lomgensche etc.«
Von den Richtern befragt, woher er diese Rotte und deren Angehörige kenne,
antwortete er: dieselben wären in Vorsthovels Hause gewesen, als er das
bekannte Kopfstück fortgenommen. (NB. Er meint hier den Diebstahl, wegen
dessen er 1614 angeklagt war); auch habe er solches von seiner Buhle und
von seiner Frau erfahren.
Nach solchen Angaben musste natürlich von dem Untersuchungsrichter vor
Allem die Richtigkeit derselben genauer ermittelt und festgestellt werden.
Auch wandte sich das Gericht noch an demselben Tage (17. Juni 1615) an das
benachbarte Gericht von Heessen, in dessen Bezirk der Angeklagte einen
Theil seiner Malefizien verübt haben wollte, mit dem Ersuchen um genauere
Auskunft darüber, ob die bezeichneten Stücke Vieh zu der von dem
Angeklagten angegebenen Zeit und an den von ihm bezeichneten Orten, so wie
er es angegeben, umgekommen wären. Die in Ahlen wohnenden Personen, denen
Kleikamp Schaden an Vieh zugefügt haben wollte, wurden daher für die
folgenden Tage zur Zeugenaussage nach Ahlen vorgeladen. Nun hatten
allerdings die Zeugen gar Vieles über mannigfache Schädigungen zu klagen,
die ihnen seit Jahren von Hexen und Zauberern zugefügt wären, aber nur ganz
wenige gaben diese Unglücksfälle oder Vergehen ungefähr so an, dass die
Zeugenaussagen mit Kleikamps »Geständnissen« in Uebereinstimmung gebracht
werden konnten.
Das Zeugenverhör begann am 22. Juni. Zuerst erschien der von dem
Angeklagten genannte Roer aus dem alten Kirchspiel Ahlen. Demselben wollte
Kleikamp mit seinem Gefährten vor fünf Jahren ein schwarzbuntes Kalb todt
gebissen haben und zwar so, dass er selbst ihm die Kehle ausgerissen habe.
Roer aber wusste nur zu sagen, dass ihm vor etwa =drei= Jahren in seinem
Gehölz ein rothes Huhn und ein braunes mit weissen Füssen abhanden gekommen
sei. Ausserdem sei eins seiner Rinder, schwarz von Farbe, zuerst an den
Füssen lahm geworden und bald darauf gefallen und gestorben. Und dennoch
urtheilten die Richter, dass dieser Fall mit der Aussage des Angeklagten
ganz wohl übereinstimme.
Aber noch weniger stimmte die Aussage eines andern Zeugen, Recker, mit dem
was der Angeklagte erzählt hatte, überein. In den Kampe desselben wollte
Kleikamp mit Christian zum Loe, wie ihre Buhlen ihnen befohlen hätten, ein
schwarzbuntes Rind in einen trockenen Graben gedrängt und darin umgebracht
haben. Recker aber erklärte ganz bestimmt: Vor und nach wäre ihm
unzweifelhaft von Hexen viel Schaden zugefügt worden. So sei ihm im
verflossenen Jahre sein bestes Pferd, ein Ochs und eine Kuh krepirt. Sie
alle hätten das Unglück zuerst in den Beinen gehabt und wären dann stracks
niedergefallen und verendet. Eine schwarz-bunte Kuh aber sei im
letztverflossenen Jahre nicht ihm, sondern dem Roer in einen Graben
gefallen, die sie indessen =lebendig= wieder herausgezogen hätten.
Der Zeuge Brune in der Broickhauser Haide, dem der Angeklagte als Werwolf
ein Schaf gebissen haben wollte, hatte bis dahin Schafe gar nicht besessen;
und der Zeuge Frie zu Broickhausen wusste sich nicht zu erinnern, dass ihm
oder seinen Vorfahren an einem Kalbe zugefügt sei, wesshalb er die Aussage
des Angeklagten nicht zu bewahrheiten vermochte.
Diese Widersprüche zwischen der Selbstanklage Kleikamps und den
Zeugenaussagen machten aber die Richter nicht im Entferntesten irre,
vielmehr gaben dieselben dem Richterkollegium nur Veranlassung durch
künstliche Wendungen und Auslegungen der beiderseitigen Aussagen eine
scheinbare Uebereinstimmung zwischen denselben herzustellen, um so die
Selbstanklage des Verhafteten als erwiesen ansehen und im Prozesse weiter
fortfahren zu können.
Dieser aber erlitt plötzlich eine Störung durch das Auftreten der von
Kleikamp genannten Mitschuldigen. Derselbe hatte die angeblichen
Angehörigen der beiden Rotten genannt, die mit ihm und seiner Frau an den
nächtlichen Hexentänzen und an der Teufelsbuhlschaft Theil genommen haben
sollten. Diese gehörten nun theilweise den angesehensten Familien in Ahlen
an. Als sich daher in dem durch diesen Prozess in die grösste Aufregung
versetzten Städtchen -- in welchem jetzt Kleikamp von Jedermann als der
entdeckte Urheber alles Unglücks der letzten Jahre angesehen ward, -- die
Kunde von diesen Anschuldigungen verbreitete, säumten die nächsten
Angehörigen der Beschuldigten nicht, dem Gericht alsbald einen
entschiedenen Protest gegen die Depositionen Kleikamps zu überreichen und
nochmalige Vernehmung desselben zu beantragen. Ausserdem erschien auch
Christian zum Loe vor Gericht und erklärte zu Protokoll, dass er mit
Kleikamp confrontirt zu werden begehre. Daher verfügte das Gericht
nochmaliges Verhör des Angeklagten und Confrontation desselben mit
Christian zum Loe.
In diesem neuen Verhör wurde dem ersteren sein »Bekenntniss« vorgelesen und
er dabei befragt, ob er etwas hinzuzusetzen oder zu widerrufen habe. -- Der
Unglückliche wusste, dass ein gänzlicher Widerruf nur eine abermalige
Folterqual zur Folge haben würde; aber es peinigte ihn der Gedanke, dass er
mit dem schwersten Verbrechen, welches er an seiner Frau begangen, aus der
Welt scheiden sollte. Daher entschloss er sich, seine bezüglich dieser
gethanen Aussagen zu widerrufen; was er auch that. Er sprach seine Reue
darüber aus, dass er seiner Frau Unrecht gethan, denn dieselbe sei keine
Hexe und habe sich nie mit Zauberei befasst. »Was er aber sonst am 17. Juni
ausgesagt, sei der Wahrheit gemäss, insbesondere auch, soweit es =Christian
zum Loe= betreffe, und er habe es ungezwungen und aus freien Stücken
gesagt. Er verbleibe darum bei seinem Bekenntniss und =er wolle es vor dem
strengen Gerichte Gottes, bei Verlust seiner ewigen Seligkeit also
verantworten=« (!!!).
Nachdem nun Kleikamp das von ihm aus Verzweiflung -- um Genossen seines
Verderbens zu haben, -- zusammengebrachte Lügengewebe abermals anerkannt
und sich selbst so in dasselbe verstrickt hatte, dass er sich nicht mehr
drehen und wenden konnte, ohne vor den Richtern als der niederträchtigste
Lügner und Verleumder zu erscheinen, fand seine Confrontation mit dem am
meisten von ihm angeschuldigten Christian zum Loe statt, -- eine grausige
Scene! »Du bist ein Werwolf, gerade so wie ich,« rief ihm Kleikamp entgegen
und hielt ihm nun die ganze, lange Reihe von Malefizien vor, die er
gemeinschaftlich mit ihm verübt haben wollte. Der alte Christian zum Loe --
ein Eingehöriger des Jobst van der Recke auf dem benachbarten Gute
Heessen -- war wie niedergedonnert, denn er sah, wie das Gespenst des
Hexenprozesses bereits auch nach ihm seine Krallen ausstreckte, um auch ihn
zu verderben. Er betheuerte seine Unschuld; aber Kleikamp blieb bei seiner
Aussage.
Der Prozess ging zu Ende. Die Prozessakten wurden abschriftlich einem
auswärtigen Rechtsgelehrten zur Begutachtung übersandt, worauf das Verdikt
erfolgte, welches dahin lautete, dass Kleikamp »wegen geständiger Zauberei,
dabei verübter Vergiftung und anderer Unthaten mit der gesetzlichen Strafe
des Feuers vom Leben zum Tode hingerichtet und zu Asche verbrannt« werden
sollte. Schliesslich machte der Vertheidiger noch einen Versuch, wenigstens
die Qual des Feuertodes von dem Verurtheilten abzuwenden. Es stellte dem
Gericht daher vor, dass der Verurtheilte »sich für einen armen Sünder
erkenne, der gegen Gott und Gottes Gebot gehandelt habe. Er trage dessen
Reue und Leid,« und bitte daher, dass er zur Hinrichtung mit dem Schwerte
möge begnadigt werden. Allein »Richter und Schöffen« erklärten, die Bitte
des Verurtheilten nur insofern berücksichtigen zu können, »dass sie die
Ausführung des ausgesprochenen Urtheils möglichst beschleunigten.« -- Daher
ward Kleikamp schon in den nächstfolgenden Tagen zu Asche verbrannt.
Das war das Ergebniss der Anklage eines Einzigen, die gar nicht auf das
Vergehen der Zauberei sondern auf das der Sodomiterei gerichtet gewesen
war.
Aber eine Drachensaat war es, die aus der Asche des Gemordeten aufging, --
was vor Allem der alte =Christian zum Loe= erfahren musste[78]. Wie
besinnungslos war derselbe von der Confrontation mit Kleikamp nach Hause
zurückgekehrt. Von Verzweiflung getrieben eilte er nach Lembeck, um sich
dort der Wasserprobe zu unterwerfen und seinen Leumund wieder herzustellen.
Allein die Wasserprobe misslang. Seine Frau schlich sich in Erwartung der
Dinge, die da kommen würden, heimlich von ihm fort. Er selbst hielt sich
aus Furcht vor einer Verhaftung eine Zeit lang in den benachbarten Gehölzen
auf; allein es war Alles vergebens. Schon unter dem 13. August 1615 lief
bei den Beamten zu Wollbeck ein Bericht des Gografen zu Ahlen ein, dessen
Eingang lautete: »Ew. Gestrengen -- mag ich dienstlich nicht vorenthalten,
wasmassen =ein Zauberer, Peter Kleikamp genannt, welcher unlängst Anderen
zum abscheulichen Exempel ist hingerichtet worden=, nach der scharfen Frage
unterschiedliche, vornehmlich aber Einen mit Namen =Christian zum Loe= --
des gräulichen Lasters der Zauberei, und dass derselbe zugleich mit ihm ein
Werwolf sein solle beschuldigt, und dabei angegeben hat, dass derselbe
etliche Thiere mit ihm gebissen habe, wie man solches an den bezeichneten
Orten geschehen zu sein mehreren Theils erfahren.« Die Behörden begannen
nun über ihn zu verhandeln und auf ihn zu fahnden, bis endlich am
26. Februar 1616 seine Verhaftung erfolgte. Im Kerker befiel den
Unglücklichen der Wahnsinn, wesshalb die Räthe zu Münster am 18. April 1616
die alsbaldige Folterung desselben befahlen. Doch erlöste ihn der Tod aus
den Händen seiner Peiniger, indem er noch am Abend des 18. April starb.
Das Gutachten des Scharfrichters über das Ableben des Verhafteten lautete:
Der Hals des Verstorbenen sei ganz schwarz und lasse sich umdrehen; die
Brust und die Beine wären zerkratzt. Er sei schon bei mehreren derartigen
Fällen zur Stelle gewesen und halte dafür, dass der zum Loe dieses sich
nicht selbst gethan, sondern dass ihm der Teufel dabei geholfen habe.
Seitdem loderten die Scheiterhaufen, auf denen man Hexen zu Asche
verbrannte, aller Orten im Münsterlande auf. Denn in allen Städten, in
allen Untergerichten wurden angebliche Hexen massenweise aufgespürt oder
zur Anzeige gebracht und nur in den seltensten Fällen endete ein
Hexenprozess mit (relativer) Freisprechung der Angeklagten.
Im Kurfürstenthum =Mainz= hatte man zwar schon vom Ende des fünfzehnten
Jahrhunderts an Hexen und Zauberer fleissig verbrannt, indessen liegen doch
bis über das Jahr 1570 hinaus nur über ganz vereinzelt vorgekommene
Hexenprozesse Berichte vor, und aus dem dabei angewandten prozessualischen
Verfahren ersieht man, dass die Hexenverfolgung der nächstfolgenden Zeit
damals noch nicht im Gange war[79].
Im Jahre 1570 wurde Elisabeth, Hans Schmidten Ehefrau, in dem Orte Altheim
der Hexerei verdächtig. Ihre Nachbarn richteten daher eine Supplik an den
Oberamtmann zu Amorbach, worin sie baten, »wegen dieser Zaubereien sie
gnädig zu bedenken«, infolge dessen die Angeklagte in den Thurm zu Buchen
geworfen und hier an eine Kette angeschmiedet, in strenger Haft gehalten
wurde. Die Zeugen, welche man am 12. Juni 1570 über sie vernahm, sagten
aus: In jeder Walpurgisnacht sei die Schmidtin, welche eine Geis geführt,
bei dem Vieh auf dem Felde gewesen und habe mit einer schwarz-weissen Gerte
auf verschiedenes Vieh geschlagen, welches hernach erkrankt und zu Grunde
gegangen sei. Sie habe ferner, als ein schweres Unwetter entstanden,
gesagt: ihretwegen möge das Wetter Alles erschlagen; sie habe den ganzen
Winter hindurch auch nur Hotzele und Dürrrüben zu essen gehabt.
-- Insbesondere sagte noch der Kuhhirte aus: als das Gewitter sich
entladen, seien ihm die Kühe davon gelaufen, was seiner Ueberzeugung nach
nur durch die anwesende Schmidt verursacht sei. -- Ihrem Bericht über diese
Depositionen fügten Schultheiss und Schöffen noch bei: Dem Dorfschulzen sei
durch die Zauberei der Schmidtin inzwischen eine Kuh krepirt, auch seien
»den Leuten, so die Schmidtin angezeigt, die Kühe und vier Schweine schwach
und krank geworden«. Auch habe zur grossen Verlegenheit der Gemeinde der
Kuhhirt abgedankt, weil er mit solchen verhexten Kühen nichts mehr zu
schaffen haben wollte, -- »ihm überdies drei zauberische Hasen begegnet
seien, von denen einer einen Bauch gehabt wie eine Geis, und denen kein
Hund habe nachlaufen können«.
Am 12. Juli befahlen hierauf die »weltlichen Räthe« des Kurfürsten, man
solle die Schmidtin unaufgezogen (d. h. ohne Anwendung der Folter)
examiniren. Dieses geschah, die Angeklagte betheuerte aber natürlich ihre
Unschuld.
Nun blieb die Untersuchung (während die Unglückliche im Kerker schmachtete)
beruhen, bis das Raths-Kollegium am 12. Juli 1571 verfügte, man solle sie
entlassen, ihr aber einschärfen, dass sie sich in Zukunft fromm und ehrlich
zu halten habe. -- Aber dennoch liess der Schultheiss auf des Amtmanns
Befehl, wie es in den Akten heisst, den mit Reverenz zu vermeldenden
Wasenmeister aus Miltenberg kommen, die Schmidt auf die Folter legen und
dergestalt peinigen, dass ihr Leib zerdehnt, zerrissen, ihre Hände und Arme
verrenkt und zerbrochen wurden. Sie hielt aber aus, ohne das geforderte
Geständniss abzulegen, und der Prozess endete, nachdem die gemarterte
Schmidtin entlassen war, damit, dass deren Ehemann gegen die Ankläger
seiner Frau bei dem Zentgerichte auf Entschädigung klagte, -- was freilich
keinen Erfolg hatte.
Im letzten Dezennium des Jahrhunderts nahm aber die eigentliche
Hexenverfolgung ihren Anfang, indem nicht mehr Einzelne, sondern ganze
Massen von Angeklagten mit der peinlichen Frage in Untersuchung genommen
wurden. Namentlich scheint von 1593 an im ganzen Mainzischen Odenwalde
überall auf Hexen und Zauberer Jagd gemacht worden zu sein.
Furcht und Schrecken herrschte damals unter der Bevölkerung, weil die
unsinnigste Klage hinreichte, um Jemanden auf die Folter und auf den
Scheiterhaufen zu bringen. In den Untersuchungsakten finden sich
umfangreiche Verzeichnisse von Verdächtigen, Eingezogenen, Entflohenen etc.
Selbst alters- und geistesschwache Personen finden sich unter den
Eingezogenen vor. Eine grosse Zahl schwangerer Frauen wurde ihren Männern
nur gegen schwere Kaution auf so lange zurückgegeben, »bis sie ihrer
weiblichen Bürde entledigt« seien. Auf der Folter wurden nun die tollsten
Geständnisse zu Wege gebracht. Die Frau eines Peter Müller gestand, »sie
sei mit Zauberei behaftet, von dem allmächtigen Gott ab- und dem Teufel
zugefallen«. Eine Katharine Lengenfelder von Reisenbach schrie auf der
Folter, »sie sei des Teufels und wolle sein bleiben«, riss sich dann von
der Folter los, machte einen rasenden Angriff auf den Scharfrichter, und
stürzte todt nieder, worauf die Leiche verbrannt wurde.
Dabei befahlen die weltlichen Räthe noch, »man solle nicht so viele
Umstände machen, und vor Allem das Vermögen einziehen«.
Eine Margarethe Habeckerin aus Galmbach war entflohen. Man zog nun ihre
Mutter ein, und diese bekannte, ihre Tochter an einen Teufel verheirathet
zu haben. -- Zu Amorbach gab ein Bauer seiner eigenen Mutter vor Gericht
schuld, dass sie das teuflische Hexenwerk treibe.
Gegen das mörderische Treiben der mainzischen Beamten reichten damals zwei
Edelleute eine Beschwerdeschrift bei dem Kurfürsten Wolfgang zu Mainz ein,
worin sie klagten, dass die Beamten des Kurfürsten Nachts in
ritterschaftliche Gebiete eingefallen, fremde Unterthanen hinweggeschleppt,
unschuldige Personen schändlich gemartert und selbst den Nachlass der
hingerichteten Weiber confiszirt hätten. -- Dagegen richtete die
Gesammtbürgerschaft der Stadt Buchen an den Kurfürsten eine Eingabe, in
welcher der Aberglaube der Zeit in wahrhaft schreckhafter Weise sich kund
gab: In der Nacht vom 4. auf den 5. Juli habe der Thorwart Veit Meffert
zwischen 11 und 12 Uhr ein Rumoren von Pfeifen, Trommeln, umhersprengenden
Reitern und ungeschmierten Kutschen gehört, dass er vor Schrecken ins Horn
gestossen; doch habe er Niemanden von der Bürgerschaft aufwecken können.
Dessgleichen habe der Thorwart in der Vorstadt ein Springen, Tanzen und
Getümmel vernommen, wie wenn alle Häfen zerschmissen würden, worauf um den
Thorthurm herum ein gräuliches Wetter sammt Platzregen erfolgt, wie aus
Fässern, dessengleichen noch Niemand gesehen. Ein Bürger, der aus dem
Wirthshaus des Hanns Feierabend gekommen, habe Alles um sich herumtanzen
sehen, und habe eine merkliche Anzahl teuflischen Zaubergesindels in
Menschengestalt, schwarz angethan, auf der Gasse umher tanzen und springen
bemerkt, das sei vom leidigen Satan wider alles Verbot geistlicher und
weltlicher Obrigkeit mit seinen untergebenen teuflischen Instrumenten zu
keinem anderen Ende gerichtet, denn um sein Reich durch solche verdammliche
Freude zu erheben. Daher »wolle die liebe, von Gott eingesetzte, und von
Gott mit dem scharfen Verstande wohl begabte Obrigkeit eine heilsame Strafe
gegen die dem leidigen Satan fürsichtig ergebenen Zauberer verordnen«.
Alsbald wurden nun wieder, -- trotz der Einsprache des Amtskellers zu
Buchen, welcher behauptete, der Bürger, der die Teufelsgestalten gesehen,
müsse offenbar zum Narren gehalten worden sein, -- eine Menge von Zauberern
und Hexen eingezogen, zum Theil unter den unsinnigsten und lächerlichsten
Anschuldigungen. So wurde z. B. eine Frau beschuldigt, in eine Kuh einen
Fiedelbogen hineingezaubert zu haben. Eine andere Frau, die im Frohndienst
Heu machen musste und ermüdet mit der Arbeit einhielt, sprach zu andern
Weibern: »wenn nur der Teufel das Heu holte!« Da sich nun
unglücklicherweise unmittelbar darauf ein Sturmwind erhob, der das Heu von
der Wiese hinwegtrieb, so war die Frau als wettermachende Hexe erwiesen und
wurde zur peinlichen Frage eingezogen.
Es war vergeblich, dass die Unglücklichen bei Gott und allen Heiligen ihre
Unschuld betheuerten. Sie wurden gefoltert, wobei stets in den Akten
bemerkt wird, dass sie sich zwar am Kopfe »gekrauet«, dass aber bei ihnen
keine Thränen geflossen seien. Nicht wenige der Gefolterten überstanden
auch alle Qualen, ohne sich eine Geständniss abmartern zu lassen. Ueber
diesen teuflischen Trotz des Hexengeschmeisses aufs Höchste erbittert,
verfügten daher die Mainzischen Räthe: »Gegen diejenigen, so in puris
negativis ohne sonderlichen Schmerz beständen und mit der Sprache nicht
losschlagen wollten, solle mit den Schrauben und Daumeisen angefangen und
dann mit den anderen Instrumentis fortgefahren werden. Sintemalen aber
diese Leute allem Ansehen nach unsichtbare Geister bei sich hätten und vom
bösen Feinde angereizt seien, sollen geistlicher Leute Mittel gegen diese
teuflischen Verführungen gebraucht werden.« --
Ueber das Schicksal der einzelnen Angeschuldigten erfährt man aus den Akten
nur selten etwas Bestimmtes. Zuweilen wird von dieser und jener
Unglücklichen auf der Aussenseite des betreffenden Aktenheftes ausdrücklich
bemerkt, dass dieselbe hingerichtet worden sei. Im Allgemeinen fand man
jedoch diese Notirung unnöthig, da ein Hexenprozess nur selten anders als
auf dem Scheiterhaufen oder überhaupt unter der Hand des Scharfrichters
endigte. Ein anderes Mal zeigt der Oberamtmann an, er habe wieder fünf
Hexen verbrennen lassen, (deren Namen nicht einmal genannt werden,) wofür
er von den kurfürstlichen Räthen belobt wird.
Während der ganzen ersten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts war in
Kurmainz die Hexenverfolgung im fortwährenden Steigen. Kurfürst =Johann
Schweikart= (1604-1626) brachte in dieselbe zuerst System, indem er,
nachdem er sich von der theologischen und der juristischen Fakultät seiner
Hochschule umständlichst über das fluchwürdige Wesen und Treiben der Hexen
hatte belehren lassen, eine Untersuchungsordnung für Hexenprozesse mit
achtzehn General- und achtundneunzig Spezialfragen aufsetzen und allen
Gerichten im Lande zuschicken liess. Die schrecklichste Zeit nahm jedoch
mit dem Regierungsantritt seines Nachfolgers, des Kurfürsten =Georg
Friedrich (v. Greiffenklau)= 1626 ihren Anfang. Als sich derselbe im
genannten Jahre zu Dieburg huldigen liess, erschien vor ihm eine Deputation
der Zentmannschaft und bat ihn inständig und um Gottes Willen, dass er doch
zur Ausrottung des überhandnehmenden Lasters der Zauberei die nöthigen
peinlichen Untersuchungen befehlen möchte. Dieselbe Bitte wurde ihm, da es
dem Kurfürsten mit der schärferen Verfolgung der Hexen doch nicht so eilig
war, unter dem 6. Februar 1627 auch schriftlich vorgetragen. In =Dieburg=
stand nämlich damals eine ganze Menge von Personen im Geruch der Zauberei,
und die Masse des Volks war gegen dieselben mit solcher Wuth erfüllt, dass
selbst die Beamten, welche nicht sofort alle Verdächtigten in Haft nahmen,
sich bedroht sahen. Daher musste zur Beruhigung der Bürgerschaft endlich
wieder ein Hexenprozess in Scene gesetzt werden. Aus der Menge der zur
Anzeige gebrachten wählte man hierzu eine Frau, nämlich Martin Padts Witwe,
aus, »weil deren Mutter vor zwanzig Jahren als Hexe verbrannt worden sei«.
Am 26. Juni 1627 begann das Verhör, und am 7. Juli wurde die Verhaftete
hingerichtet. Die Padtin hatte aber im Verhör, in welchem sie wiederholt
gefoltert worden war, eine ganze Anzahl von Mitschuldigen genannt; daher
gestaltete sich aus dieser Einen Inquisition sofort eine ganze Anzahl
anderer Prozesse, von denen jeder einzelne wieder zu neuen Verfolgungen in
=Dieburg=, =Seligenstadt=[80], =Aschaffenburg= u. s. w. Anlass gab. Aus
den massenhaft angestellten Verhören traten nun auch hier die gewöhnlichen
Angaben der wegen Hexerei Verhafteten hervor. Als Versammlungsstätten der
Hexen wurden der Eichwasen bei Dieburg, der Humesbühl, der grosse Formel
u. s. w. bezeichnet. Bei der Generalversammlung, die zu Walpurgis auf dem
Eichwasen stattfand, fanden sich oft Tausende, darunter auch vornehme
Leute, aus Darmstadt, Aschaffenburg, Umstadt, Münster u. s. w. zusammen.
Bei den Gelagen waren die Tische und Stühle gemalt, die Trinkgeschirre, dem
Anschein nach von Gold und Silber, waren eigentlich Rossköpfe und
Schelmenbeine, und was sich als Krammetsvögel ansah, war in Wirklichkeit
eine Schüssel voll Kröten. Das Brod, welches man auftischte, musste an
einem Sonntag gebacken sein; Salz dagegen kam bei keiner Gasterei vor. Die
Hexen erzählten auch, sie hätten sich zwar mit den genossenen Speisen
gesättigt, allein, wenn sie nach Hause gekommen, hätten sie sich hungrig
und äusserst matt gefühlt u. s. w. -- Alle diese und ähnliche Geständnisse
waren den Verhafteten durch eine bestialische Anwendung der Folter
erpresst[81]. Einer der Verhafteten, Philipp Krämer aus Dieburg, that im
Verhör die unerhörte Aeusserung, dass die gegen ihn abgelegten
Zeugenaussagen falsch seien und dass das ganze Hexenwerk nichts als
Aberglauben sei. »Wenn dergleichen Belialszeugnisse auch tausend wären,«
rief er, »so könnten sie doch alle tausend falsch sein. Denn das wären
Leute, so in ihrer Pein und Marter verzweifelten. Da müsse er sehen, dass
unter Tausenden nicht Einem Recht geschehe. Es nehme ihn Wunder, dass man
solche abergläubische Sachen glaube. Das seien doch lauter unmögliche
Dinge, und es könne aus keiner Schrift bewiesen werden, dass es zu glauben
sei. Der Teufel verblende die Leute und nehme frommer Leute Gestalt an.« --
Er wurde dafür am 6. September 1627 mit dem Schwerte hingerichtet und sein
Leichnam verbrannt. So wurden in Dieburg nach den vorliegenden Akten im
Jahr 1627 überhaupt sechsunddreissig, -- nach einer Aufzeichnung des
Pfarrers Laubenheimer sogar fünfundachtzig -- Personen hingerichtet. Im
November 1629 begann hierauf eine neue Untersuchung gegen einundzwanzig
Dieburger Leute. Ganze Familien sind in jenen Jahren zu Dieburg fast
ausgerottet worden. An andern Orten ging es noch grausiger her. In
=Grosskrotzenburg= und =Bürgel= wurden auf Betreiben des fanatischen
Dechanten zu St. Peter in Mainz gegen dreihundert Personen wegen Hexerei
hingerichtet, in Folge dessen der Kapitularpräsenzkammer zu Mainz bei
tausend Morgen confiszirter Ländereien zufielen. Das aber war dem
Kurfürsten =Johann Philipp= (von Schönborn, 1647 bis 1673) doch zu arg,
wesshalb derselbe das im Lande herrschend gewordene ganz formlose Verfahren
in der Hexenverfolgung untersagte und daselbe regelte und einschränkte[82].
Im Jahr 1657 wurde von der Bürgerschaft der kurmainzischen Stadt =Amorbach=
ein Projekt zur Verbrennung aller Hexen, welche Fröste gemacht und die
Weinernte zu Grunde gerichtet hätten, entworfen. Zu diesem Behufe waren
nicht allein die Einwohner von Amorbach sondern auch die der angrenzenden
Aemter aufgeboten, und der Oberamtmann =Daniel von Frankenstein= wurde in
geradezu stürmischer Weise zu einem gerichtlichen Einschreiten gegen die
Hexerei gedrängt. Allein der Kurfürst =Johann Schönborn= zu Mainz befahl,
man sollte die bereits Verhafteten ohne Weiteres zu ihren Familien
zurückkehren lassen[83].
In der Erzdiözese =Köln= (wo der Protestantismus so tiefe Wurzeln
geschlagen hatte) griff die Hexenverfolgung in der zweiten Hälfte des
sechszehnten Jahrhunderts wie ein rasender Dämon in alle Schichten der
Gesellschaft ein. Kinder und Greise, Geistliche und Laien, Frauen und
Mädchen massenhaft erfassend und zerreissend[84]. Man vergleiche folgende
aus dem Salm'schen Archive (leider ohne Datum) abgedruckten Akten! Der
Pfarrer Duren zu Alfter berichtet an den Grafen Werner von Salm: »dass ich
vorlängst nicht geschrieben, ist daher kommen, dass mir nichts Sonderliches
vorgekommen, allein dass man zu Bonn stark zu brennen anfange. Jetzo sitzet
eine Reiche (Frau), deren Mann vormals Schöffe zu Bonn gewesen, Namens
Kurzrock, dem die Herberge »zur Blume« eigenthümlich zuständig gewesen. Ob
er Ihre Gnaden bekannt gewesen, weiss ich nicht. Dem sei wie ihm wolle; sie
ist eine Hexe und täglich vermeint man, dass sie justifizirt werden solle,
=welcher ohne Zweifel noch etliche Dickköpfe= (d. h. lutherisch Gesinnte)
=folgen müssen=.« -- Aus einem späteren Briefe desselben Pfarrers an den
Grafen ziehen wir folgende Stelle aus: »Solche (Opfer des Scheiterhaufens)
sind aber mehrertheils Hexenmeister dieser Art. =Es geht gewiss die halbe
Stadt drauf.= Denn allhier sind schon Professores, Candidati juris,
Pastores, Canonici und Vicarii, Religiosi eingelegt und verbrannt. Ihre
Fürstliche Gnaden haben =siebzig Alumnos= (des Priesterseminars), welche
folgends Pastores werden sollten, von welchen quidam insignis musicus,
gestern eingelegt; =zwei andere hat man aufgesucht, sind aber ausgerissen=.
Der Kanzler sammt der Kanzlerin und des geheimen Secretarii Hausfrau sind
schon fort und gerichtet. Am Abend unserer lieben Frauen (7. September) ist
eine Tochter allhier, so den Namen gehabt, dass sie die schönste und
züchtigste gewesen von der ganzen Stadt, von neunzehn Jahren, hingerichtet,
welche von dem Bischofe selbst von Kind an auferzogen. Einen Domherrn mit
Namen Rotensahe habe ich sehen enthaupten und folgends verbrennen sehen,
Kinder von drei bis vier Jahren haben ihren Buhlen (Buhlteufel). Studenten
und Edelknaben von neun, von zehn, von elf, zwölf, dreizehn, vierzehn
Jahren sind hier verbrannt. Summa, es ist ein solcher Jammer, dass man
nicht weiss, mit was Leuten man conversiren und umgehen soll.«
Der Vogt zu Hülchrode, Andreas Heffele, berichtet unter dem 22. Dezember
1590 an den Amtmann Wilhelm v. Ladolf in dem Salm'schen Städtchen Dyck:
»Nächst dienstnachbarlicher Ehrerbietung thue Ew. Liebden ich hiermit zu
wissen, wie dass Zeiger dieses, der armen gefangenen Frauen Eidam, genannt
Gort, -- bei mir gewesen und gebeten wegen seiner selbst und seinen
Geschwägern, dass man doch ihre Mutter mit dem Schwerte richten und in die
Erde begraben möchte, dagegen sie unserem gnädigen Herrn 40 Thaler Kölnisch
zu unterthänigster Verehrung geben wollten. -- Die allhier Sitzenden habe
ich examiniren, peinigen und aufs Wasser versuchen lassen, deren zwei ihre
Unthaten umständlich bekannt, die dritte aber halsstarrig geleugnet, jedoch
dieselbe wie die anderen Zwei auf dem Wasser geschwommen.«
Unter den zahllosen Hexenprozessen, welche damals und im Anfange des
folgenden Jahrhunderts im Kölner Land und in den unter der geistlichen
Jurisdiction Köln stehenden Territorien geführt wurden, möge es genügen,
Einen hervorzuheben.
In Köln lebte im Jahr 1627 eine junge schöne Dame =Katharine von
Henoth=[85], Tochter eines kaiserlichen Postmeisters. Dieselbe leitete das
Hauswesen ihres Bruders, des Propstes und Domherrn Hürtger von Henoth, und
war in den vornehmen Kreisen, die sich mit dem Hause des Bruders berührten,
hoch angesehen. Da geschah es, dass einige angeblich behexte und vom Teufel
besessene Professschwestern des Klosters zu St. Clara sie als Hexe
verschrieen, infolge dessen sie unter Beihülfe eines städtischen
Ruthenträgers und Gewaltrichters mit Gewalt aus dem Hause ihres Bruders
geholt und ins Gefängniss geschleppt wurde. Alsbald wurden über sie die
erbärmlichsten Gerüchte in Umlauf gesetzt. In den Gärten, welche um ihre
Wohnung lagen, hatte sich eine auffallende Menge von Raupen gezeigt, welche
Obst und Gemüse verdarben. Auch bekannten zwei Pfarrer, dass sie an den
geheimsten Theilen ihrer Leiber litten, dass eine Hexe es ihnen angethan
haben müsse, und dass ihnen die Hexe im Traume wie im wachenden Zustand
fortwährend erscheine. Dass diese Hexe Fräulein v. Henoth sei, stand sehr
bald fest. Sie wurde daher dreimal durch alle Grade hin gefoltert, »dass
die Sonne sie durchscheinen konnte«. Die grässlichsten Schmerzen waren
jedoch nicht im Stande, der mit zerrissenen Gliedern auf der Folter
daliegenden standhaften jungen Dame das Geständniss zu erpressen, welches
die Richter haben wollten. Sie blieb bei der Betheuerung ihrer Unschuld.
Beinahe wäre auch ihr Bruder in den Prozess hereingezogen worden. Er hatte
alle Ursache, sich glücklich zu schätzen, dass man ihn unbehelligt liess,
als man die Schwester auf einen Karren lud und hinaus vor die Stadt zum
Scheiterhaufen führte. Die Unglückliche hatte freilich Freunde, welche auch
in der äussersten Noth nicht von ihr liessen, wesshalb dieselben einen
kaiserlichen Notar gewannen, der sich bereit erklärte, einen Protest gegen
das schreckliche Verfahren aufzusetzen. An einer Strassenkreuzung der
Stadt, wo altem Herkommen gemäss der Zug nach dem Richtplatze zu halten
pflegte, standen die Freunde, stand der Notar. Die Verwahrungsurkunde wurde
auf den Wagen gereicht, und der Unglücklichen eine Feder in die Hand
gedrückt, damit sie unterzeichne. »Seht ihr Leute,« riefen alsbald die
Jesuiten, welche den Karren zum Richtplatz geleiteten, zu dem Volke, in
welchem sich das Gefühl des Mitleids zu regen begann, »seht ihr, dass sie
eine Hexe ist, denn sie schreibt mit der linken Hand.« Wirklich hatte
Katharine mit der Linken die Urkunde unterzeichnet. Jetzt aber, als sie die
Rechtsverwahrung in die Hand des Notars zurückgegeben, riss sie mit der
linken Hand den Verband von der Rechten, zeigte, wie diese in der Folter zu
einer blutigen Masse verstümmelt war und brach in die Worte aus: »Ja, ich
schreibe mit der Linken, weil die Henkersknechte die Rechte mir verdarben
und zerschmetterten, um mich Unschuldige zum Geständniss zu zwingen!« --
Grausen und Entsetzen ergriff das Volk; Entrüstung zeigte sich in der
Menge, in welcher bereits harte Worte gegen die Hexenrichter laut wurden.
Da winkten die Jesuiten, stimmten einen Psalm an und geleiteten den Karren,
der sich wieder in Bewegung setzte, durch die Stadt zum Scheiterhaufen.
Dieses geschah in Köln. An anderen geistlichen Orten ging es nicht besser.
Zu =Ellingen= (in Franken), einer Landkomthurei des deutschen Ordens,
wurden 1590 in nur acht Monaten fünfundsechszig Personen wegen Hexerei
hingerichtet. -- In dem reichsunmittelbaren Frauenstift =Quedlinburg=
wurden 1589 an Einem Tage hundertdreiunddreissig Hexen verbrannt.
In dem Stiftslande =Zuckmantel=, dem Bischof von Breslau gehörig, wurden
schon 1551 nicht weniger als acht Henker gehalten, welche, wie das Theatrum
Europaeum (VII. S. 148) erzählt, vollauf zu thun hatten. In den Jahren 1639
wurden nachweisbar zu Zuckmantel, Freiwaldau, Niklasdorf, Ziegenhals und
Neisse zweihundertzweiundvierzig Personen wegen Hexerei hingerichtet, und
im Jahr 1654 starben hier hundertundzwei Personen den Feuertod, darunter
auch zwei Kinder, deren Vater der Teufel gewesen sein sollte[86].
In dem Erzstift =Salzburg= kam die Hexenverfolgung namentlich seit dem
Beginn der Protestantenhetze (1588 unter Wolfgang Dietrich) in Gang. Im
Jahr 1679 wurden hier siebenundneunzig Zauberer und Hexen verbrannt. Einem
damals erschienenen Berichte zufolge sollten die Salzburger Hexen das
einstimmige Bekenntniss abgelegt haben, dass sie ausser anderen Vergehen
allen Heiligen abgesagt und sich verpflichtet hätten, keine guten Werke in
oder ausser der Kirche zu thun, zum Abendmahl ohne vorgängige Ohrenbeichte
zu gehen und die Hostie zu verunehren. Sie sollten auch gestanden haben,
dass sie oft die Hostie durchstochen hätten, und dabei aus derselben Blut
hervorzutreten pflege[87].
Im Stift =Paderborn=, wo die Scheiterhaufen schon (seit 1585 unter der
Regierung des Fürstbischofs Theodor v. Fürstenberg) lange gelodert
hatten[88], rief 1656 ein Jesuit =Löper=, der den Teufel durch Exorcisirung
der von ihm Besessenen bekämpfen wollte, eine Bewegung ganz eigener Art
hervor. Die Besessenen, etwa hundert an der Zahl, liefen in den Strassen
der Stadt umher und schrieen Zeter über den Bürgermeister, über die
Kapuziner, die Hexen und Hexenvertheidiger. Auf Betreiben des
Kapuziner-Guardians wurde der Jesuit ausgewiesen, aber der Unfug war nun
einmal im Gange. »Aus mehr als dreissig besessenen Leuten,« sagt das
Theatrum Europaeum (Th. VII. S. 1023) »zu Paderborn und Brackel riefen die
Teufel unaufhörlich über Trinike Morings als über eine Zauberin, welche die
Teufel durch Branntwein, Kuchen, Aepfel, Bier, Fleisch und andere mehr
Sachen hätte in die Menschen getrieben. Ja die Teufel haben auch öffentlich
auf den Gassen über Etliche als Hexenvertheidiger geschrieen; und was die
Teufel schrieen, das bekannten dann die Hexen gerichtlich vor den Herrn
Commissarien, nämlich dass die bösen Geister durch Hexerei in so viele
Menschen wären eingetrieben worden.«
Die einmal in Gang gekommene Bewegung liess sich jedoch nicht so leicht
bewältigen, vielmehr drang dieselbe bald über ihre anfänglichen Grenzen
hinaus.
Die ungeheuere Erregung der Gemüther, welche die Hexenverfolgung
hervorgerufen, die grässlichen öffentlichen »Brände« und die dem Volke
dadurch eingeimpfte Furcht vor der Hexerei, bewirkte es, dass die Seuche
nicht nur das ganze paderborner Land, sondern auch die Grafschaft Rietberg
und andere westphälische Bezirke erfasste, indem ganze Schaaren von Frauen
und Mädchen das Land durchzogen, sich für vom Teufel besessen erklärten,
die seltsamsten convulsivischen Geberden zeigten, eine Menge von Personen
als Hexen und Hexenmeister verschrieen und überall Furcht und Schrecken
verbreiteten. Da hierdurch an vielen Orten tumultuarische Auftritte
hervorgerufen wurden, so schritten die Behörden natürlich gegen die
Unruhestifter ein. Viele wurden ausgepeitscht oder gebrandmarkt und des
Landes verwiesen, einzelne auch am Leben gestraft. In den zahllosen
Verhören, welche darüber angestellt wurden, gestanden es nicht Wenige, dass
sie von bestimmten Personen zur Simulirung der Besessenheit verführt und in
dem dazu erforderlichen Geberdenspiel unterwiesen worden wären[89]. Ihre
Bedeutung hatte aber die ganze Erscheinung darin, dass der Betrug im Volke
massenhaft die bereitwilligsten Werkzeuge finden konnte.