ZWANZIGSTES KAPITEL.

Die Hexenprozesse in der zweiten Hälfte des sechszehnten und in

der ersten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts in den

geistlichen Fürstenthümern Deutschlands.

In der Zeit, welche unmittelbar auf den Passauer und Augsburger

Religionsfrieden des Reichs folgte, finden wir alle geistlichen Stiftslande

desselben von dem Protestantismus so durchdrungen, dass in vielen derselben

das evangelische Bekenntniss geradezu herrschend geworden war. In der Mitte

der zweiten Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts beginnt aber in allen

geistlichen Fürstenthümern Deutschlands die hierarchische Reaktion

einzutreten. Die Werkzeuge derselben waren die damals in alle unter

geistlicher Herrschaft stehenden Lande hereingerufenen Jesuiten -- oder die

»spanischen Priester«, wie das Volk die Fremdlinge nannte, -- die zunächst

durch Errichtung von Volksschulen, durch gelegentliche Besitzergreifung von

Pfarreien und durch die mannigfachen Mittel der inneren Mission ihrem

Ziele, der Ausrottung des Protestantismus, immer näher zu kommen suchten.

Doch genügten diese friedlichen Mittel zur Erreichung des Zweckes nicht; es

musste auch mit Gewalt vorgegangen und durchgegriffen, es musste die

Ketzerei durch Ausrottung der Ketzer aus dem Lande geschafft werden, und

das hierbei sich am meisten empfehlende und den besten Erfolg

versprechende Verfahren war das der Identifizirung oder Vermengung der

Ketzerei mit der Hexerei.

Wir fassen daher, um uns diese Vorgänge klar zu machen, diejenigen

geistlichen Fürstenthümer ins Auge, über welche uns Nachrichten bezüglich

der Hexenverfolgung vorliegen.

Im geistlichen Kurfürstenthum =Trier= war einst der Kurfürst-Bischof

=Johann= (v. Baden), des Trithemius Freund, von Innozenz VIII. wiederholt

zum Beginne der Hexenverfolgung aufgefordert und gedrängt worden. Johann

hatte jedoch dieses Ansinnen mit der Erklärung zurückgewiesen, dass es in

seinem Lande keine Hexen gebe, wesshalb, so lange er lebte, im

Kurfürstenthum Trier keinerlei Hexenverfolgung vorkam. Hernach drang auch

hier die reformatorische Bewegung ein. Trarbach bekannte sich 1558 ganz

entschieden zur Augsburgischen Confession, und mit Berufung auf ihre

angebliche Reichsfreiheit erklärte sich auch die Stadt Trier für dieselbe.

=Kaspar Olevian=, ein geborener Trierer (der einige Jahre später [1563] mit

Zacharias Ursinus den Heidelberger Katechismus verfasste), predigte in der

Hospitalskirche zu Trier die evangelische Lehre, und die Rathsherrn und

Zünfte hielten fast sämmtlich zu ihm[38]. Kurfürst =Johann= V.

(=v. d. Leyen=), der die Reichsfreiheit der Stadt nicht anerkannte und

dieselbe infolge des Anschlusses der Bürgerschaft an die Reformation

verlassen hatte, musste daher seine Rückkehr in dieselbe mit Gewalt

erzwingen. Wieder im Besitz der Regierungsgewalt begann nun der Kurfürst

dieselbe alsbald in der wüstesten Weise zu gebrauchen. Der protestantische

Gottesdienst ward ein für allemal untersagt, Todesurtheile und

Landesverweisungen machten bald die Führer der evangelischen Bewegung für

immer unschädlich, und den Jesuiten, welche der Kurfürst 1560 nach Trier

berief, wurde das Weitere überlassen. Mit reichlichster Dotation wurden

dieselben von vornherein bedacht, -- um sie in Trier recht heimisch zu

machen[39]. Indessen steigerte sich dadurch nur die Unzufriedenheit und das

Misstrauen[40]. Politische Streitfragen kamen hinzu; es drohte ein

Aufstand. Koblenz, welches ebenfalls für sich Reichsunmittelbarkeit in

Anspruch nahm, musste 1561 mit Gewalt zum Gehorsam gebracht werden, und

noch war der Kurfürst mit der Pacifizirung seiner gegen ihn aufgebrachten

Stände beschäftigt, als er 1567 eines plötzlichen Todes starb. Sein

Nachfolger =Jakob= III. (=v. Elz=) führte gegen die Stadt den sogenannten

Bohnenkrieg, der nur durch kaiserliches Gebot geendigt wurde. Vor dem

nunmehr ernannten Schiedsgerichte führte die Sache der Stadt der Doktor

Kyriander, den die trierischen Geschichtschreiber als einen schlauen Ketzer

bezeichnen, der unter der Maske einer historischen Deduction die

Geistlichen, Erzbischöfe und Päpste verspottet und verleumdet habe. Kaiser

Rudolph II. unterwarf endlich Trier der Landeshoheit des Kurfürsten. Als

dieser einzog, ritt an der Spitze des Zuges ein Koch, einen Schaumlöffel

von der Länge eines Spiesses in der Hand haltend. Dreimal umkreiste er den

Marktbrunnen, schäumte denselben ab und spritzte das Wasser oder den Schaum

auf die umstehende Menge, um symbolisch anzudeuten, dass die Stadt

abgeschäumt werden müsse. »Doch, -- bemerkt der trierische Historiograph,

hat man geglaubt, dass diess ohne Genehmigung des Kurfürsten von Andern

angestellt gewesen sei«. Wie dem auch sein mag, -- zum Abschäumen hatte

Jakob weder Zeit noch Gelegenheit; er sah sich bis zu völliger Erledigung

der Angelegenheit einen kaiserlichen Commissär zur Seite gestellt und

starb wenige Monate nach seinem Einzuge. Es folgte Johann VI. (1581). Die

Gesta Trevirorum rühmen ihn als einen klugen, frommen und demüthigen Mann,

dessen Aeusseres eher einen Pfarrer, als einen Kurfürsten verrathen habe.

Als die um der Religion willen zerfallenen Fürsten ihn zum ersten Male auf

dem Reichstage sahen, sollen sie, entzückt von seinem Benehmen, gesagt

haben: »Wenn alle geistlichen Fürsten wären, wie dieser, so könnten wir uns

bei ihrem Rathe beruhigen.« Von diesem sanften und demüthigen Manne erzählt

nun der Geschichtschreiber weiter: »In der Stadt Trier wucherte noch das

von Kaspar Olevianus und Andern gesäete Unkraut der Ketzerei, wovon wir

oben im Leben Johann's V. erzählt haben; es war durch den Krieg genährt

worden, und Jakob hatte es in den wenigen Monaten, die zwischen dem Kriege

und seinem Tode lagen, nicht ausrotten können. Um nun dasselbe zu

vertilgen, ächtete Johann VI. durch ein Edikt alle diejenigen, welche nicht

binnen einer bestimmten Anzahl von Wochen zur orthodoxen Lehre zurückkehren

würden (doctrinam sanam non admitterent). Manche bekehrten sich. Johannes

Biener, Goldschmiedmeister, und etliche Andere dagegen wurden aus der Stadt

vertrieben; unter diesen auch des Kaspar Olevianus Mutter, welche die den

Frauen nöthige Heilkunst verstand, Johannes Steus und Lorenz Streichart,

die beiden Drommeten des Bürgerkriegs, und Mehrere vom gemeinen Volk. Die

Leichname von Coppenstein und Prück durften nicht innerhalb der Mauern

begraben werden; -- und so wurde die Stadt gereinigt. Durch gleiches Edikt

und gleichen Eifer säuberte er auch Koblenz von der Ketzerei. Dessgleichen

verbannte er auf eine ziemlich harte Weise (duro satis modo) die Juden aus

der trierischen Erzdiöcese.«

Diess geschah in den Jahren 1583 und 1584, und wir finden nach dieser Zeit

im Trierischen allerdings keine =Edikte= gegen die Protestanten mehr. Wer

aber will es glauben, dass durch einige Verweisungen der bis dahin so

hartnäckige Protestantismus mit Stumpf und Stiel ausgerottet worden sei?

Zumal in einem Lande, dessen Fürst durch die Steuern, die er den verarmten,

von Freund und Feind ausgesogenen Unterthanen auferlegte, sich verhasst

machte[41] und die Jesuiten im Uebermaasse beschenkte[42]. Den letzteren

flossen vom Volke nur sparsame Almosen zu[43]; sie hatten aber den Bau

einer prachtvollen Kirche begonnen. Was half es, die heimlichen

Protestanten aufzuspüren, zu überführen und zu verbannen? Ihr Vermögen

blieb dann gesetzlich den Erben. Das Haus des Kaspar Olevianus musste der

Kurfürst, als er es zum Amthause machen wollte, käuflich an sich

bringen[44]; dagegen zog er wenige Jahre später das Vermögen des wegen

Zauberei verurtheilten Schultheissen Flade ein und schenkte es an die

Kirchen. Die Inquisiten mussten bekennen, dass ihr Zauberwesen sich von dem

Einfalle des protestantischen Albrecht von Brandenburg herschreibe[45].

Gerade seit jener Zeit waren protestantische Regungen bemerklich gewesen.

Denjenigen, welche gegen die Hexenprozesse sprachen oder schrieben, traten

die Jesuiten entgegen, welche die Reformation und die Zauberei in so enge

Wechselbeziehung, wie wir oben bei Delrio gesehen haben, zu bringen

verstanden. Zweifeln wir noch, dass die grosse Hexenverfolgung zu Trier,

die im Jahr 1586 ausbrach, zum Theil nur Fortsetzung der Verfolgung des

Protestantismus und eines von jenen Mitteln war, welche der Scharfsinn der

Jesuiten ergründet hatte, um die Aufgabe zu lösen, wesshalb sie ins Land

gerufen waren?

Von Lothar, dem Nachfolger Johann's, sagt der Geschichtschreiber: »Das

Erzbisthum fand er bei seinem Regierungsantritt in geistlicher Hinsicht

ruhig, von keiner Ketzerei zerrissen, in zeitlicher aber erschöpft, was der

Unfruchtbarkeit der vorhergehenden Jahre zuzuschreiben ist.« Woher diese

Unfruchtbarkeit rührte, wissen wir bereits von Linden.

Die Bemühungen des (uns schon bekannten) Ketzerrichters Binsfeld hatten es

dahin gebracht, dass das Land einer Wüste glich, und das Vermögen der

Begüterten in die Hände der Gerichtspersonen und des Nachrichters überging.

Es sind daselbst nicht bloss gemeine Leute, sondern auch Doktoren,

Bürgermeister, Kanoniker und andere Geistliche verbrannt worden. Laut

amtlicher Nachrichten bestiegen aus etwa zwanzig Dörfern in der nächsten

Umgegend der Hauptstadt in kaum sieben Jahren (1587 bis 1593)

dreihundertachtundsechzig Personen den Scheiterhaufen, von Hinrichtungen in

der Stadt selbst ist hierbei keine Rede[46].

Die Geschichte anderer katholischer Stifte lässt uns im Wesentlichen

denselben Verlauf der Dinge erkennen, wie in Trier.

Auch im Fürstbisthum =Bamberg= hatte die evangelische Lehre fast in allen

Gemeinden Boden gefunden[47]. Weissenohe, Michelfeld und viele andere

Klöster nahmen die neue Lehre an; der Abt des reichen Klosters Banz ward

mit seinen Benediktinern evangelisch und verheirathete sich. Schon Bischof

=Wigand= (1522-56) musste der neuen Bewegung nachgeben und sich zu

Unterhandlungen verstehen. Neidhard von Thungen (1591-98) fand bei seinem

Regierungsantritte nur noch zwei katholische Rathsmitglieder in seiner

Hauptstadt, auf dem Lande oft nicht ein einziges mehr. Fast der ganze Adel

war evangelisch, die Bürgerschaft in Bamberg grösstentheils. Die Domherren

waren lau und sahen durch die Finger, weil ihre nächsten Verwandten sich

offen zur Gegenpartei bekannten. Aber =Neidhard= war fest entschlossen, den

alten Glauben wieder herzustellen. Er gebot die Landesverweisung der

»Lutheraner« und bedrohte Alle, welche sich diesem Befehle widersetzen

würden, mit der Confiscation ihrer Güter. Daher wanderten Viele, ihre

Kapitalien mit sich nehmend, aus dem Lande; andere blieben in der Heimath

und verbargen ihre Gesinnungen. Um der Vertreibungen willen gerieth aber

der Bischof in Streitigkeiten mit Pfalz, Brandenburg, der fränkischen

Ritterschaft, dem Magistrat von Bamberg und seinem eigenen Domkapitel. Ein

Aufruhr schien zu drohen. Etwas ruhigere Zeiten folgten unter dem

mildthätigen =Johann Philipp von Gebsattel= (1598 bis 1609). Der

Protestantismus war immer noch nicht erstickt. Darum führte =Gottfried von

Aschhausen= (1609-22) die =Jesuiten= ein und setzte das unvollendete Werk

fort, um es eben so unvollendet seinem Nachfolger zu hinterlassen. Die

protestantischen Fürsten hatten sich bereits im dritten Jahre seiner

Regierung über seine gewaltsame Reaktion beschwert und Repressalien

gedroht. Gegen das Ende seines Lebens begann der Bischof seine

Aufmerksamkeit den Hexen zuzuwenden. =Johann Georg= II. (=Fuchs von

Dornheim=, von 1622-33) fand das Lutherthum noch sehr ausgebreitet und

machte sogleich Anstalten zur Ausrottung desselben. Aber er war nicht

glücklicher als sein Vorgänger. Seine siebenundzwanzig Anfrageartikel, die

er desshalb 1624 an die Pfarrer ergehen liess, blieben sogar an vielen

Orten unbeantwortet. »Der 1625 erneuerte Krieg machte auch jede weitere

Anstalt zur Wiedergeburt des allgemeinen Katholicismus unwirksam«, -- sagt

Jäck in seiner bambergischen Geschichte (Th. II. S. 120). -- War es nun

eine jener weiteren Anstalten, oder war es ein neues Feld, auf welchem sich

die Thätigkeit des Bischofs Raum suchte, -- genug, genau im Jahre 1625

beginnt unter Johann Georg jene lange Reihe von Hexenprozessen, welche die

bambergischen Annalen schändet. Des Bischofs rechte Hand war hierbei

=Friedrich Forner=, Suffragan von Bamberg, ein unbedingter Jesuitenanhänger

und Todfeind der Ketzer und Zauberer, gegen welche er auch als

Schriftsteller aufgetreten ist[48].

=G. von Lamberg=, welcher aus aktenmässigen Quellen geschöpft hat[49],

bestimmt die Anzahl der von 1625 bis 1630 allein in den beiden

Landgerichten Bamberg und Zeil anhängig gewesenen Prozesse auf mehr als

neunhundert; und eine im Jahr 1659 mit bischöflicher Genehmigung zu Bamberg

selbst gedruckte Broschüre[50] meldet, dass der Bischof im Ganzen

=sechshundert= habe verbrennen lassen[51]. -- Heben wir Einiges aus der

letzteren aus:

»Darauf der Cantzler und Doctor Horn, des Cantzlers Sohn, sein Weib und zwo

Töchter, auch viele vornehme Herrn und Rathspersonen, die mit dem Bischof

über der Tafel gesessen, sind alle gerichtet und zu Asche verbrandt worden.

»Und haben bekennet, dass sich ihrer über die eintausendzweihundert mit

einander verbunden haben, und wenn ihre Teuffels-Kunst und Zauberei nicht

an den Tag kommen, wollen sie gemacht haben, dass in vier Jahren kein Wein

noch Getreydig im gantzen Lande gerathen wäre und dadurch viel Menschen und

Viehe Hungers sterben und ein Mensch das ander fressen müssen.

»Es sind auch etliche katholische Pfaffen darunter gewesen, die so grosse

Zauberei und Teuffels-Kunst getrieben, dass sie nicht alles zu beschreiben

ist, wie sie in ihrer Pein bekannt, dass sie viel Kinder in Teuffels Nahmen

getaufft haben.

»Der eine Bürgermeister in der Langen-Gassen und der ander Bürgermeister

Stephan Bawer, die haben bekannt, dass sie viel schreckliche Wetter und

grosse Wunder gemacht, viel Häuser und Gebäu eingeworffen, und viel Bäum im

Wald und Felde aus der Erde gerissen und nicht anders vermeint, sie wollten

das Wetter und den Wind so arg machen, dass es den Thurm zu Bamberg übern

Hauffen werffen solt.

»Die Becken auf dem Markt haben bekannt, wie sie viel Menschen haben

gesterbet, die Wecke mit ihrer teuffelischen Salbe geschmieret, dass viel

Leute haben müssen verdorren. Die Bürgermeisterin Lambrech und die dicke

Metzgerin haben bekannt, dass sie den Zaubern die Salbe gemacht haben, und

von einer jeden Hexen wöchentlich zwey Pfennig bekommen, hat ein Jahr

sechshundert Gülden gemacht.

»Der Bürgermeister Neidecker hat mit seiner teuffelischen Gesellschaft

bekannt, wie sie die Brunn vergifftet haben. Wer davon getrunken, hat

alsbald die Beul oder Pestilentz bekommen, und viel Menschen dadurch

gesterbet.

»Es haben auch die Zauberin bekannt, wie ihrer 3000 die Walpurgis-Nacht bei

Würtzburg auf dem Kreydeberg auf dem Tanz gewesen, hat ein jeder dem

Spielmann einen Kreutzer geben, darmit der Spielmann 40 Gülden zu Lohn

bekommen, und haben auf demselben Tanz sieben Fuder Wein dem Bischof zu

Würtzburg aus dem Keller gestohlen.

»Es sind etliche Mägdlein von sieben, acht, neun und zehn Jahren unter

diesen Zauberin gewesen, deren zwey und zwanzig sind hingericht und

verbrannt worden, wie sie denn auch Zetter über die Mütter geschrien, die

sie solche Teuffels-Kunst gelehrt haben, und seynd in dem Stifft Bamberg

über die 600 Zauberin verbrannt worden, deren noch täglich viel eingelegt

und verbrannt werden.«

Das Verfahren in diesen zum Theil von eignen Commissarien geleiteten

Prozessen war höchst formlos und grausam; in der Untersuchung und

Aburtheilung strotzte es von Nichtigkeiten. Gewöhnlich wurde die ganze

Handlung =in ein einziges, unabgesetztes Protokoll zusammmengefasst=, und

wenn mehrere Personen zugleich verurtheilt wurden, so waren sie nicht mit

ihren Namen, sondern mit Nummern bezeichnet. Z. B.

»Auff Clag, Antwortt, auch alles Gerichtliches vorunndt anbringen und

nottürftiger erfahrung unndt sowohl güet alls peinlich selbst aigene

bekhandtnus unndt aussag, So desshalb alles nach laut dess Hochwürdigen

Unssers Gnedigen Fürsten unndt Herrns von Bamberg etc. rechtmessigen

reformation geschehen, Ist endtlich zu recht erkhandt, dass nachfolgende 8

Personen, deren extrahirte aussag mit Nris 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8

angehöret worden, wegen mit der Hexerey verübten Uebelthaten, indem Sie

erstlichen Gott den Allmechtigen und dem ganzen Himmlischen Heer

erschröckhlich und unchristlich abgesagt dem Laidigen Sathan sich mit Laib

unndt Seel ergeben, Auch anders Uebel und Unheil mehr gestifftet,

Sonderlich Nro. 1, 2, 4 unndt 5 wegen ihrer Uebelthaten, so Sie mit der

heiligen Hostien verübt, andern zur abscheü, so offt sie diesselbe

dishonorirt, soviel Zwickh mit glüenden Zangen gegeben. Nro. 4, weilen sie

ihr aigen Kindt umbbracht, die rechte Handt abgehieben, wie auch Nro. 2,

weilen sie die h. Hostie so vielmahls verunehrt unndt Nro. 5 in solche

Hostie zweymahl gestochen, dass das Bluet herauss gangen, Jeder auch zuvor

die rechte Hand abgehieben werden,

Allssdann neben den andern mit feüer lebendig zum todt hingericht werden

sollen. Actum Bamberg den 12: Octobris anno 1629.

Richter unndt ganzer Schöpffenstuhl

daselbsten«[52].

Die Beichtväter, gewöhnlich Jesuiten, erstatteten nach der Exekution dem

Commissär Bericht, ob der Verurtheilte früher gethane Complicenangaben im

Momente des Todes zurückgenommen oder verändert hatte. War dieses nicht, so

schloss der Commissär, dass diesen Angaben um so mehr Glauben beizumessen

sei[53]. Eine Verletzung des Beichtgeheimnisses, die eine direkte

Denunciation enthielt, berichtet v. Lamberg S. 25.

Die Gelderpressungen waren so arg, dass selbst die Hinterbliebenen

herangezogen wurden. Man raubte, so lange noch etwas da war; als aber die

Verarmung durch Krieg, Misswachs und Hexenprozess allgemein geworden war,

rieth sogar das bischöfliche Kabinet zur Einschränkung des letzteren, weil

man nicht mehr wisse, woher die Unkosten zu bestreiten[54]. Zwischendurch

hatte sich auch Kaiser Ferdinand II. durch eingelaufene Beschwerden zum

Einschreiten bewogen gefunden. Es liegen von ihm Schreiben an den Bischof

vor, worin er sich selbst die Ernennung des Oberrichters vorbehält, das

Anfangen des Prozesses mit Captur und Folter rügt und ganz besonders die

Güterconfiskation nachdrücklich verbietet. »Was aber die höchst schmutzige

Confiskation in diesem Crimine anbelangt, können wir diese Dero Andacht

durchaus nicht und unter keinerlei Vorwand mehr gestatten«[55]. Aus einer

jener Beschwerden ergibt sich, dass man das Vermögen der Inculpaten

unmittelbar nach deren Verhaftung zu consigniren und dem Fiscus und den

Inquirenten pro rata zuzuschreiben pflegte[56].

Im Stifte =Würzburg= hatte die Reformation ebenfalls grosse Fortschritte

gemacht[57]. Als Bischof =Julius= (von Mespelbrunn) 1575 zur Regierung kam,

fand er den Katholizismus fast in der Minorität. »Wie es dann dahin fast

kommen gewesen, -- heisst es in dieser Beziehung bei =Gropp=[58], -- dass

nicht allein in dem Lande, sondern auch bei der Kanzlei die Katholischen

von den Unkatholischen überstimmt und eingethan, die eingekommenen Klagen,

so die katholische Religion betroffen, supprimirt oder verzucket, denen so

widriger Religion, die Stangen gehalten, -- und den Beamten auf dem Land,

auch den bürgerlichen Magistraten und Unterthanen, so sich noch zur

katholischen Religion bekenneten und hielten, deren gleichwohl wenig, -- --

sehr verächtlich begegnet wurde.« Julius begann, nachdem er der Bildung der

Theologen durch die Stiftung der Universität einen Halt gegeben hatte,

1585 eine wirksame Gegenreformation; er selbst zog predigend im Lande umher

und soll in zwei Jahren hunderttausend Seelen zur katholischen Confession

zurückgeführt haben. Hundertundzwanzig evangelische Prädikanten wurden

vertrieben und die hartnäckigen Laien ebenfalls zur Auswanderung gezwungen.

Viele von den Reichen, -- denn gerade diese waren fast alle

protestantisch[59], -- zogen hinweg. Dem Lande wurden hierdurch bedeutende

Summen entzogen und der Bischof überdiess in Verdriesslichkeiten mit den

evangelischen Fürsten verwickelt.

Mit dem Protestantismus gedachte aber Julius zugleich auch sein Land von

der Hexerei zu säubern, wesshalb er überall die eifrigste Hexenverfolgung

eintreten liess[60]. In dem kleinen Orte Gerolzhofen wurden allein im Jahr

1616 neunundneunzig Hexen verbrannt.

Julius starb am 13. September 1617, als das begonnene Werk der Reinigung

des Landes noch unvollendet war, wesshalb sein Nachfolger, der bisherige

Fürstbischof von Bamberg, =Johann Gottfried von Aschhausen= (1617-1623)

dasselbe rüstig fortsetzte. Schon im ersten Jahre seiner Regierung liess

er in dem neu erbauten Gefängnisse in der Münze zu Würzburg acht Kammern

und zwei Stuben für Hexen und Unholde einrichten, damit sie nicht mehr

über die Strasse zu den Verhören geschleppt werden müssten[61]. Die

grausigste Thätigkeit entfaltete aber in der Verfolgung der Hexen wie

der Evangelischen sein Nachfolger =Philipp Adolph von Ehrenberg=

(1623-1631). Seinem gegen den Protestantismus gerichteten

Bekehrungseifer stellte sich freilich gleich Anfangs die fränkische

Ritterschaft entgegen, und als er nicht nachliess, verklagte sie ihn

beim Kaiser wegen Verletzung des Religionsfriedens. Der Kaiser gab dem

Bischof Inhibition (1628) und wiederholte dieselbe im folgenden Jahre,

als die Beschwerden fortwährten[62]. Ehe es indessen zu diesem letzten

kaiserlichen Worte kam, hatte =Philipp Adolph= seinem Verfolgungseifer

eine Richtung gegeben, deren Rechtmässigkeit weder vom Kaiser, noch von

den Protestanten angefochten wurde. Er betrat 1627 den Weg, den ihm sein

Nachbar zu Bamberg vorgezeichnet hatte, und betrieb die Hexenverfolgung

im Grossen[63]. Personen jeden Alters, Standes und Geschlechts,

Einheimische und Fremde, Geistliche, Rathsherren und Söhne des

fränkischen Adels, Matronen, Jungfrauen und unmündige Kinder sind in

rasch auf einander folgenden »Bränden« zum Tode geführt worden, und das

Vermögen der Reichen, die auf diese Weise endeten, ist nicht mehr in's

Ausland gegangen[64]. Noch haben wir ein Verzeichniss der Hinrichtungen,

die bis zum Februar 1629 vollzogen wurden. Dasselbe reicht bis zum

neunundzwanzigsten Brande und macht hundertsiebenundfünfzig Personen aus

dieser kurzen Periode namhaft; in seiner Fortsetzung bis zum

zweiundvierzigsten Brande kannte es der Biograph des Bischofs bei Gropp,

wo sich die Zahl der Opfer auf zweihundertundneunzehn stellte. Hiermit

sind aber ohne Zweifel nur die in der Stadt Würzburg selbst zum Tode

Geführten gemeint; die Gesammtzahl der Hinrichtungen im Stift unter

Philipp Adolph belief sich laut einer mit bambergischer Censur

gedruckten Nachricht auf =neunhundert=. Die anschaulichste Widerlegung

der nicht ungewöhnlichen Meinung, als hätte die Verfolgungswuth in

Deutschland der Regel nach nur arme, alte Weiber zu erreichen gewusst,

wird sich aus der wörtlichen Mittheilung der erwähnten Liste ergeben.

Sie reicht von 1627 bis zum Anfange von 1629.

=»Verzeichniss der Hexen-Leut, so zu Würzburg mit dem Schwert gerichtet und

hernacher verbrannt worden[65].=

=Im ersten Brandt vier Personen.=

Die Lieblerin.

Die alte Anckers Wittwe.

Die Gutbrodtin.

Die dicke Höckerin.

=Im andern Brandt vier Personen.=

Die alte Beutlerin.

Zwey fremde Weiber.

Die alte Schenckin.

=Im dritten Brandt fünf Personen.=

Der Tungersleber, ein Spielmann.

Die Kulerin.

Die Stierin, eine Prokuratorin.

Die Bürsten-Binderin.

Die Goldschmidtin.

=Im vierdten Brandt fünf Personen.=

Die Siegmund Glaserin, eine Burgemeisterin.

Die Brickmannin.

Die Schickelte Amfrau [Hebamme]. NB. von der kommt das ganze Unwesen her.

Die alte Rumin.

Ein fremder Mann.

=Im fünften Brandt acht Personen.=

Der Lutz, ein vornehmer Kramer.

Der Rutscher, ein Kramer.

Des Herrn Dom-Propst Vögtin.

Die alte Hof-Seilerin.

Des Jo. Steinbachs Vögtin.

Die Baunachin, eines Raths-Herrn Frau.

Die Znickel Babel.

Ein alt Weib.

=Im sechsten Brandt sechs Personen.=

Der Rath-Vogt, Gering genannt.

Die alte Canzlerin.

Die dicke Schneiderin.

Des Herrn Mengerdörfers Köchin.

Ein fremder Mann.

Ein fremd Weib.

=Im siebenden Brandt sieben Personen.=

Ein fremd Mägdlein von zwölf Jahren.

Ein fremder Mann.

Ein fremd Weib.

Ein fremder Schultheiss.

Drey fremde Weiber.

NB. Damahls ist ein Wächter, so theils Herrn ausgelassen, auf dem Markt

gerichtet worden.

=Im achten Brandt sieben Personen.=

Der Baunach, ein Raths-Herr, und der dickste Bürger in Würtzburg.

Des Herrn Dom-Propst Vogt.

Ein fremder Mann.

Der Schleipner.

Die Visirerin.

Zwei fremde Weiber.

=Im neundten Brandt fünf Personen.=

Der Wagner Wunth.

Ein fremder Mann.

Der Bentzen Tochter.

Die Bentzin selbst.

Die Eyeringin.

=Im zehnten Brandt drey Personen.=

Der Steinacher, ein gar reicher Mann.

Ein fremd Weib.

Ein fremder Mann.

=Im eilften Brandt vier Personen.=

Der Schwerdt, Vicarius am Dom.

Die Vögtin von Rensacker.

Die Stiecherin.

Der Silberhans, ein Spielmann.

=Im zwölften Brandt zwey Personen.=

Zwey fremde Weiber.

=Im dreyzehenden Brandt vier Personen.=

Der alte Hof-Schmidt.

Ein alt Weib.

Ein klein Mägdlein von neun oder zehn Jahren.

Ein geringeres, ihr Schwesterlein.

=Im vierzehenden Brandt zwey Personen.=

Der erstgemeldten zwey Mägdlein Mutter.

Der Lieblerin Tochter von 24 Jahren.

=Im fünfzehenden Brandt zwey Personen.=

Ein Knab von 12 Jahren, in der ersten Schule.

Eine Metzgerin.

=Im sechzehenden Brandt sechs Personen.=

Ein Edelknab von Ratzenstein, ist Morgens um 6 Uhr auf dem Cantzley-Hof

gerichtet worden und den ganzen Tag auf der Pahr stehen blieben, dann

hernacher den andern Tag mit den hierbeygeschriebenen verbrannt worden.

Ein Knab von zehn Jahren.

Des obgedachten Raths-Vogt zwo Töchter und seine Magd.

Die dicke Seilerin.

=Im siebenzehenden Brandt vier Personen.=

Der Wirth zum Baumgarten.

Ein Knab von eilf Jahren.

Eine Apotheckerin zum Hirsch, und ihre Tochter.

NB. Eine Harfnerin hat sich selbst erhenket.

=Im achtzehenden Brandt sechs Personen.=

Der Batsch, ein Rothgerber.

Ein Knab von zwölf Jahren, noch

Ein Knab von zwölf Jahren.

Des D. Jungen Tochter.

Ein Mägdlein von funfzehn Jahren.

Ein fremd Weib.

=Im neunzehenden Brandt sechs Personen.=

Ein Edelknab von Rotenhan, ist um 6 Uhr auf dem Cantzley-Hof gerichtet

und den andern Tag verbrannt worden.

Die Secretärin Schellharin, noch

Ein Weib.

Ein Knab von zehn Jahren.

Noch ein Knab von zwölf Jahren.

Die Brüglerin, eine Beckin, ist lebendig verbrannt worden.

=Im zwanzigsten Brandt sechs Personen.=

Das Göbel Babelin, die schönste Jungfrau in Würtzburg.

Ein Student in der fünften Schule, so viel Sprachen gekont, und ein

vortreflicher Musikus vocaliter und instrumentaliter.

Zwey Knaben aus dem neuen Münster von zwölf Jahren.

Der Steppers Babel Tochter.

Die Hüterin auf der Brücken.

=Im einundzwanzigsten Brandt sechs Personen.=

Der Spitalmeister im Dietricher Spital, ein sehr gelehrter Mann.

Der Stoffel Holtzmann.

Ein Knab von vierzehn Jahren.

Des Stolzenbergers Rathsherrn Söhnlein.

Zween Alumni.

=Im zweiundzwanzigsten Brandt sechs Personen.=

Der Stürmer, ein reicher Büttner.

Ein fremder Knab.

Des Stolzenbergers Raths-Herrn grosse Tochter.

Die Stolzenbergerin selbst.

Die Wäscherin im neuen Bau.

Ein fremd Weib.

=Im dreiundzwanzigsten Brandt neun Personen.=

Des David Croten Knab von 12 Jahren, in der andern Schule.

Des Fürsten Kochs zwey Söhnlein, einer von 14 Jahren, der ander von zehn

Jahr aus der ersten Schule.

Der Melchior Hammelmann, Vicarius zu Hach.

Der Nicodemus Hirsch, Chor-Herr im neuen Münster.

Der Christophorus Berger, Vicarius im neuen Münster.

Ein Alumnus.

NB. Der Vogt im Brennerbacher Hof und ein Alumnus sind lebendig verbrannt

worden.

=Im vierundzwanzigsten Brandt sieben Personen.=

Zween Knaben im Spital.

Ein reicher Bütner.

Der Lorenz Stüber, Vicarius im neuen Münster.

Der Betz, Vicarius im neuen Münster.

Der Lorenz Roth, Vicarius im neuen Münster.

Die Rossleins Martin.

=Im fünfundzwanzigsten Brandt sechs Personen.=

Der Friedrich Basser, Vicarius im Dom Stift.

Der Stab, Vicarius zu Hach.

Der Lambrecht, Chor-Herr im neuen Münster.

Des Gallus Hausen Weib.

Ein fremder Knab.

Die Schelmerey Krämerin.

=Im sechsundzwanzigsten Brandt sieben Personen.=

Der David Hans, Chor-Herr im neuen Münster.

Der Weydenbusch, ein Raths-Herr.

Die Wirthin zum Baumgarten.

Ein alt Weib.

Des Valkenbergers Töchterlein ist heimlich gerichtet und mit der Laden

verbrannt worden.

Des Raths-Vogt klein Söhnlein.

Der Herr Wagner, Vicarius im Dom-Stift, ist lebendig verbrannt worden.

=Im siebenundzwanzigsten Brandt sieben Personen.=

Ein Metzger, Kilian Hans genannt.

Der Hüter auf der Brücken.

Ein fremder Knab.

Ein fremd Weib.

Der Hafnerin Sohn, Vicarius zu Hach.

Der Michel Wagner, Vicarius zu Hach.

Der Knor, Vicarius zu Hach.

=Im achtundzwanzigsten Brandt, nach Lichtmess= anno 1629

=sechs Personen.=

Die Knertzin, eine Metzgerin.

Der D. Schützen Babel.

Ein blind Mägdlein. NB.

Der Schwartz, Chor-Herr zu Hach.

Der Ehling, Vicarius.

Der Bernhard Mark, Vicarius am Dom-Stift, ist lebendig verbrannt worden.

=Im neunundzwanzigsten Brandt sieben Personen.=

Der Viertel Beck.

Der Klingen Wirth.

Der Vogt zu Mergelsheim.

Die Beckin bei dem Ochsenthor.

Die dicke Edelfrau.

NB. Ein geistlicher Doctor, Meyer genannt, zu Hach, und

Ein Chorherr ist früh um 5 Uhr gerichtet und mit der Bar verbrannt

worden.

Ein guter vom Adel, Junker Fleischbaum genannt.

Ein Chor-Herr zum Hach ist auch mit dem Doctor eben um die Stunde

heimlich gerichtet und mit der Bar verbrannt worden.

Paulus Vaecker zum Breiten Huet.

Seithero sind noch zwei Brändte gethan worden.

Datum, den 16. Febr. 1629.

Soldan's Geschichte der Hexenprozesse. Zweiter Band · 第 16 / 63 题