Ihr gehorsamer Sohn

Wilhelm.

Berlin, den 30. November 1838.

Schon nach meiner Rückkehr von der ersten Inspektionsreise am Rhein

im Sommer dieses Jahres hatte ich es für meine Pflicht gehalten,

Ihnen Meldung von dem Eindruck zu machen, welchen mir die Stimmung

der Bewohner in jenen Provinzen gemacht hatte. Was ich Ihnen gleich

anfangs mündlich meldete, wollte ich schriftlich vervollständigen. Die

Zeit in Teplitz ließ nur jedoch kaum so viel Muße, die militärischen

Arbeiten zu vollenden; die zweite Inspektionsreise, die Herbstmanöver

und vor allem die schon zum 4. Oktober damals anberaumte Ankunft der

Oberpräsidenten jener Provinzen ließen jene Arbeiten unvollendet.

Ich sehe mich jedoch jetzt veranlaßt, einen Teil jener Bemerkungen

aufzunehmen und zur Sprache zu bringen, indem ich erfahren habe,

daß dieser Gegenstand bereits Ihre ganze Aufmerksamkeit auf sich

gezogen hat. Es ist dies die Stellung des Minister von Kamptz[96]

als Justizminister für die Rhein-Provinz oder für die französische

Gesetzgebung.

Meine pflichtmäßige Überzeugung muß ich nach Allem, was ich darüber

fast täglich auf meiner Reise hörte, dahin aussprechen, daß der

Minister v. Kamptz alles und jedes Vertrauen in der Provinz verloren

hat, jeglicher Achtung ermangelt und somit seine fernere Belassung in

der Stellung unhaltbar geworden ist.

Die Gründe zu dieser Stimmung sind sehr kurz gefaßt folgende: Herr

v. Kamptz hat bei Übernahme des Ministerium teils öffentlich, teils

privatim erklärt, daß er Alles, was in seiner Macht stände, anwenden

würde, um die französische Gesetzgebung abzuschaffen; er wolle sie, was

er auch völlig erfüllt hat, so durchführen, daß sie in ihrer Konsequenz

gestört werde und somit von selbst fallen müsse. Darauf hat er in zwei

Jahren eine Rundreise in der Provinz gemacht und nun mit einem Male

die entgegengesetzte Sprache geführt, sich auf das Lebendigste für

die Erhaltung der französischen Gesetzgebung ausgesprochen und seine

~bonnes offices~ zu diesem Zwecke versichert. Kaum von dieser

Rundreise zurückgekehrt, hat er sich wieder ganz in der früheren Art

ausgesprochen und in Privatbriefen vernehmen lassen und wieder in der

früheren Richtung verfahren. Es bedarf wohl gar keines Kommentars, um

die Mißstimmung aller Klassen der Bevölkerung, aber namentlich des

Beamtenstandes und der gebildeten Mittelklasse zu erklären, wenn man

einen so hochgestellten Staatsmann so veränderlich in seinen Ansichten

erblickt, von dem das Wohl und Wehe der Bevölkerung abhängen soll.

Hierzu gesellt sich nun aber noch eine Schwäche in der Behandlung

der Personal-Verhältnisse, welche noch weniger dem Ministerium

Kamptz Achtung erwerben kann. Er steht mit vielen Justizbeamten in

Correspondenz, die ihm so zu sagen den Hof machen; die Personen

begünstigt er bei Anstellungen und Beförderungen, wobei die ärgsten

Mißgriffe vorgekommen sein sollen. Außerdem hat er das ihm in einzelnen

Fällen von Ihnen delegierte Begnadigungsrecht in einem Maaße mißbraucht

und ausgedehnt, daß es fast sprichwörtlich am Rhein geworden ist, wenn

ein Verbrecher nach der Strenge der Gesetze verurteilt wird, derselbe

gar bald zum Nachteil der Mitmenschen von Herrn v. Kamptz begnadigt

werden würde.

Wenn derselbe somit also alle Achtung, alles Vertrauen und Ansehen

verloren hat, so ist es nur zu erklärlich, wie sich gegen denselben nur

+eine+ Stimme in dieser Beziehung erhoben hat, ja wie leider sich

in den Reihen der Justizbeamten eine Opposition gegen ihren Minister

erhebt, die an und für sich gewiß sehr sträflich, aber wahrlich nicht

zu verwundern ist.

Wenn alle diese Ansichten und Mitteilungen einzeln nur mir zu Ohren

gekommen wären, so würde ich noch kein großes Gewicht darauf gelegt

haben; aber ich kann versichern, daß meine Umgebung auf der Reise

mir fast täglich aus jedem Nachtquartier dieselben Mitteilungen zu

machen hatte, sodaß es unter uns fast schon zur täglichen Begrüßung

gehörte, was man Neues über Herrn v. Kamptz vernommen habe. Somit ist

die Stimmung gegen denselben also als eine ganz allgemein mauvaise nur

anzusehen. Sie ist aber um so übler, als die Justiz doch diejenige

Partei ist, welche Jedermann einleuchtend ist und die am allermeisten

besprochen wird. Eine so begründete Mißstimmung aber über diese Branche

bestehen zu lassen, während noch so viele andere Gründe zur Aufregung

in jener Provinz vorhanden sind in diesem Augenblick, scheint einer

großen Aufmerksamkeit wert. Und da die Abhülfe für den gegebenen Fall

rasch gefunden ist, und mit Schonung für die Person eintreten kann,

die Ruhe, das Vertrauen der Provinz aber vor Allem jetzt erhalten

werden muß, so habe ich keinen Anstand nehmen dürfen, mich hier offen

auszusprechen.

Ich hoffe von Ihnen nicht mißverstanden zu werden bei diesem Schritt;

es ist der erste der Art, den ich tue, wohl wissend, daß mir für

gewöhnlich die Einmischung in solche Verhältnisse nicht zusteht.

Aber meine Stellung im Laufe dieses Jahres zur Rhein-Provinz, die

Dringlichkeit des questionierten Verhältnisses, das mir nur zu klar

geworden ist, ließen mich zum Besten Ihres Dienstes und des Landes

diese Zeilen aufsetzen.

Was nun noch die französische Gesetzgebung an und für sich anbetrifft,

so gehöre ich zwar zu denen, die sie so früh wie möglich abgeschafft

zu sehen wünschen. Indessen, da man dieselbe nun 25 Jahre in Kraft

gelassen hat, so scheint es mir nicht möglich, sie anders als bei

Erscheinen der umgearbeiteten allgemeinen Gesetzgebung aufheben zu

können, ohne die Stimmung am Rhein jetzt zu irritieren. Die Provinz

hierüber zu beruhigen, dürfte sehr wichtig sein; bis zum Erscheinen

jener revidierten Gesetzgebung aber ist gewiß es von Wichtigkeit,

daß die französischen Gesetze in’s Deutsche übersetzt werden und

als rheinisches Recht in Kraft bleiben. Diese Arbeit in Jahresfrist

vollenden zu können, wird allgemein versichert.

Wenn der Minister v. Kamptz die Revision der Gesetzgebung vorläufig

noch behält, so wird ihm die Entbindung vom Rheinischen Ministerium

weniger empfindlich sein. Dasselbe soll, allen gehörten Ansichten nach,

am besten wieder mit dem Justizministerium zu verbinden sein, wo es

ein Departement bilden würde, an dessen Spitze zu stellen allgemein

der Regierungspräsident Reppenthal zu Köln als der Fähigste zu diesem

Posten bezeichnet wird. Ihre Entschuldigung über den gewagten Schritt

mir untertänigst erbittend, verbleibe ich

Wilhelms I. Briefe an seinen Vater König Friedrich Wilhelm III. (1827-1839) · 第 46 / 54 题