Ihr gehorsamer Sohn

Wilhelm.

Bei dem mir erst vor kurzem bekannt gewordenen Plan der Vermehrung

der Kadettenanstalten durch Gründung zweier, in Schlesien und

in Westphalen, welche zur Berliner so gestellt werden sollen

in Gemeinschaft mit der Culmer und Potsdamer, daß aus den

Provinzial-Anstalten die Zöglinge nur als Port d’Epee-Fähnriche in die

Armee treten sollen, während die ausgezeichneten Zöglinge derselben

nach dem Berliner Corps kommen sollen, um daselbst bis zum Austritt

als Offiziere gebildet zu werden, liegt eine gewiß sehr heilsame

Ansicht und Absicht zu Grunde. Doch scheint dabei ein früherer Plan

des Generals v. Braase, den er vor Jahren schon dem Kriegsminister

einreichte, ganz übersehen worden zu sein. Die Grundidee ist allerdings

dieselbe, doch unterscheidet sich dieser Plan von dem im Werk stehenden

dadurch, daß

1.) das Berliner Kadettencorps einen verringerten Etat von Zöglingen

als jetzt erhalten sollte und daß dadurch

2.) bei einer solchen Verringerung die Kosten der neu zu errichtenden

Anstalten ganz gedeckt werden können.

Die Ansichten, die für 1 sprechen, sind das gewiß vielfach gefühlte

Bedürfnis, sich in der Armee einzelne Offiziere zu erziehen und zu

bilden, die durch Vielseitigkeit der geistigen Bildung und durch eine

höhere und feinere Erziehung zu mehrseitigen Verhältnissen vorbereitet

sind und gebraucht werden können. Je höher man die Ansprüche steigert,

je geringer wird die Anzahl der zu dirigierenden Zöglinge sein müssen

und desto sorgfältiger wird alsdann Auswahl in den Vor-Anstalten zu

treffen sein. Wenn der Etat dieser Anstalt auf 100 Zöglinge festgesetzt

würde, so wäre dies wohl das Maximum, bei welchem man noch eine so

sorgfältige Erziehung und Ausbildung erwarten kann als hier gewünscht

wird. Unzertrennlich von einer solchen Anstalt ist jedoch ein längeres

Verweilen in derselben. Es würde zu erwägen sein, ob dieses längere

Verbleiben für alle Zöglinge durchgängig stattfinden sollte oder ob,

wenn etwa das 19. Jahr als Austritt aus der Anstalt festgesetzt würde,

mit welchem sie als Offizier zur Armee übertreten, die Fähigsten

unter den Abscheidenden zwar auch zu Offizieren avancierten, aber nun

noch vielleicht zwei Jahre eine fernere Ausbildung erhielten, nach

welcher Zeit sie erst patentiert zur Armee versetzt würden, entweder

mit dem Datum ihres Avancements zum Offizier oder bei ausgezeichneten

Fähigkeiten und großer Application mit selbst vordatierten

Patenten. Es würde dies eine Begünstigung sein, wie sie jetzt den

Portepee-Fähnrichen zu Teil wird, welche nach vorzüglichem Examen ohne

Vorschlag Allerhöchst avanciert worden. Wenn dies längere Verbleiben

der Fähigsten beliebt würde, so könnten diese Zöglinge vielleicht

danach in den Sommer- oder Herbst-Monaten Teil an den praktischen

Übungen der Truppen nehmen. Eine Hauptbedingung würde für diese

fähigsten Zöglinge bei ihrem Übertritt zur Armee die sein, daß sie,

wenn sie auch noch so fähig für den Generalstab oder die Adjutantur

qualificiert schon befunden würden, sie jedenfalls erst auf mehrere

Jahre zum praktischen Dienst eintreten müßten bei der Truppe.

~ad~ 2.) durch die Verringerung des Etats des Berliner

Cadettenhauses werden Räume und Gebäude disponible, die

verkauft werden können. Der ganze Hausetat wird verringert

und daher wohlfeiler, so daß aus diesen Ersparnissen ect. die

Neueinrichtungskosten der zwei zu errichtenden Anstalten gedeckt werden

können, sowie deren Neuetats keine Mehrkosten erzeugen würden.

Der bereits gehörte Einwand, daß die Officiere, welche die Kriegsschule

besuchen, solche Individuen wären, als die sind, welche man hier im

Auge hat und schaffen will, ist nicht haltbar, denn 1. werden die

die Kriegsschule besuchenden Officiere der Natur der Sache nach nur

in derselben unterrichtet, aber nicht ferner erzogen, und 2. findet

zum Besuche dieser Schule keine Auswahl beim Anmelden durch höhere

Vorgesetzte statt, sondern, wer die Fähigkeiten, das Examen machen

zu können, in sich fühlt, meldet sich und nur das Bestehen im Examen

entscheidet über ihre Annahme. Der große Nutzen, den die Kriegsschule

übrigens stiftet, ist unverkennbar und muß dieselbe unverändert

fortbestehen.

Der ganze hier gemachte Vorschlag ähnelt in Einigem der ehemaligen

~Ecole militaire~; nur daß die Zahl der Schüler größer ist und

die Kosten nicht so disproportioniert wie in jener Anstalt wären.

Folgendes würden ungefähr die zur Ausführung kommenden Änderungen in

den verschiedenen Cadettenanstalten sein:

Die vier Provinzial-Cadettenanstalten werden etatmäßig auf 204 Köpfe

gebracht; gibt 816 Zöglinge; das Berliner Cadettencorps wird etatmäßig

stark 100 Zöglinge; Summa 916 Zöglinge.

Die Annahme in den Provinzial-Cadettenanstalten findet wie bisher statt

mit dem 11. Jahre. Die Zöglinge verbleiben in denselben bis zum 17.

Jahre, also 6 Jahre. Nach bestandenem Port d’Epee-Fähnrichs-Examen

scheiden jährlich 34 aus, in Summa 136 Zöglinge und zwar 24 treten

zur Armee über und 10 treten in das Berliner Cadettencorps, also 96

und 40 Zöglinge. Die auf solche Art erfolgende Complettierung des

Berliner Cadettencorps ergibt ein Manquement von 20 Köpfen, welches

absichtlich geschieht, um einer oder der anderen Anstalt Spielraum

zu lassen, einige Zöglinge mehr hierher abzugeben, wenn sich mehr

qualificierte vorfinden als 10. Das Verbleiben in dem Corps ist auf 2

Jahre festgesetzt, so daß jährlich die Hälfte, also 40 Zöglinge als

Officiere in die Armee übertreten. Diese Anzahl verringert sich, je

nach dem einige Zöglinge nach erfolgtem Officiers-Examen und nach

Ernennung zu Officieren noch zu der höheren Bildungsklasse in der

Anstalt zurückgehalten werden.

Die obigen jährlich übertretenden 96 Port d’Epee-Fähnriche und diese

jährlich übertretenden 40 Officiere geben vorstehende 136 Individuen,

die jährlich der Armee aus den Anstalten zuwachsen und welche Anzahl

daher jährlich in den Anstalten neu aufgenommen werden kann. Für die

zur höhern Bildungsstufe ausgewählten Zöglinge würde gleichfalls eine

zweijährige Dauer angenommen als längeres Verbleiben in der Anstalt.

Die Zahl dieser Eleven bleibt unbestimmt, dürfte aber 20 nicht

überschreiten.

Da es vorkommt, daß fähige junge Leute in einem Jahre das Port

d’Epee und Officiers-Examen machen, und dies vielleicht bei allen

den Zöglingen zu erwarten stünde, welche zum Übertritt ins Berliner

Cadettencorps ausersehen sind, so könnte angeordnet werden, damit sie

ihren Mitzöglingen, die bald nach ihrem Übertritt zu Regimentern das

Officier-Examen machen, nicht in der Anciennität einst unverschuldet

nachstehen, daß diese Zöglinge bereits die ersten Jahre ihres Eintritts

ins Berliner Corps zum Officier-Examen zugelassen werden. Bestehen sie

im Examen, so könnte man ihnen gestatten, den Officierdegen zu tragen

und würde ihnen Patente beim Austritt im nächsten Jahre von jenem

Examentermine verleihen.

Wilhelm.

Marienbad, den 17. Juli 1836.

Eine interessante Mitteilung hat mir der König von Württemberg

gemacht, die über die Schlauheit Louis Philipps einiges Licht gibt.

Schon vor 3 Jahren ließ Letzterer durch eine Dame aus Paris, die in

Stuttgart verschwägert ist, unter der Hand den König von Württemberg

sondieren, ob der Herzog von Orleans wohl rechnen könnte, die Hand

einer der Töchter des Königs zu erhalten; der König lehnte die Sache in

ausreichender Antwort gänzlich ab. Demungeachtet erschien im vorigen

Jahre, 1835, der französische Gesandte in Karlsruhe, Mr. de Mornais,

in Stuttgart mit der officiellen Mission, um die Hand der ältesten

Princeß für den Herzog von Orleans anzuhalten, wobei er den Auftrag

hatte zu sagen, daß diese Verbindung in jeder Beziehung günstig für

Württemberg sei, daß sie es aber dadurch noch mehr werden solle,

indem Louis Philipp verspreche, den württembergischen Ländern jeden

möglichen Vorteil zu verschaffen; denn, da es doch natürlich sei, daß

über kurz oder lang ein Bruch mit Frankreich erfolge oder daß Unruhen

in Deutschland ausbrächen, so würde er dann natürlich die Propaganda

loslassen, wobei er aber verspreche, daß Württemberg von derselben so

wie überhaupt bei jeder Gelegenheit verschont bleiben solle; bei einem

Friedensschluß jedoch oder bei sonstiger Veranlassung werde Louis

Philipp Alles anwenden, um das Königreich Württemberg bedeutend zu

vergrößern.

Der König von Württemberg refusierte aber ganz bestimmt die Hand seiner

Tochter, weil er dieselbe in Deutschland etabliert sehen wollte;

übrigens sei er mit seiner jetzigen Lage völlig zufrieden, so daß also

alle Verheißungen ihn nicht umstimmen würden und sei er entschieden,

mit Deutschland Freud’ und Leid zu teilen...

Marienbad, den 3. August 1836.

Soeben erhalte ich aus Berlin die amtliche Mitteilung, daß Sie nicht

die Gnade gehabt haben, auf meinen Vorschlag wegen der Verlegung

des Einstellungstermines des Infanterie-Ersatzes vom Frühjahr auf

den Herbst einzugehen. Ich kann nicht leugnen, daß mich diese Ihre

Entscheidung recht bekümmert, da ich aus den entwickelten Gründen,

militärischen sowohl wie administrativen, hoffen durfte, daß wenigstens

ausnahmsweise, behufs der nächsten großen Revue des dritten Armeecorps

das Verfahren genehmigt werden würde, um so mehr... als ich aus dem

Kriegsministerium erfuhr, daß in demselben sowohl die Stimmen dafür

sind als auch von den höchsten Zivilbehörden schon mehreremals dringend

diese Angelegenheit in Anregung gebracht worden ist. Es kann also wohl

nur die Privatansicht des Generals Schöler im kriegsministeriellen

Bericht an Sie sich gegen die Maßregel ausgesprochen haben; der General

v. Witzleben hätte es gewiß nicht getan. Die Ansicht, daß es eine

Abweichung von dem Bestehenden sei, welche erst triftig untersucht

werden müßte, darf ich vielleicht insofern bekämpfen, als im Bereich

des dritten und vierten Armeecorps alle Militär- und Civilbeamten

für die Verlegung sind, so daß also einer ausnahmsweisen oder

versuchsweisen Ausführung gar nichts im Wege stehen würde und dieselbe

vom gemeinen Mann selbst als eine große Erleichterung angesehen wird.

Ich würde auf eine allgemeine Veränderung auf meinen Bericht allein

niemals gerechnet haben, da die Zeit zu kurz war, vom Juli bis zum

September die Sache in allen Provinzen untersuchen zu lassen. Aber da

so viele gewichtige Stimmen sich dafür ausgesprochen haben, so rechnete

ich wirklich mit Bestimmtheit auf die versuchsweise Einführung bei

meinem Corps, welche Bitte ich nochmals auszusprechen mich unterfange.

Wollten Sie vielleicht noch ein anderes Urteil hören, so würde ich

vorschlagen, den General v. Röder zu einem Bericht aufzufordern.

General v. Natzmer[93] spricht mir fast täglich hier von dieser

Angelegenheit und von seinem sehnlichen Wunsch, sie in Anwendung kommen

zu sehen...

Babelsberg, den 17. Oktober 1837.

Wenn mit dem morgigen Tage mein Sohn sein 6. Jahr zurücklegt und dies

öfters der Termin gewesen ist, an welchem die Prinzen Ihres Hauses

aus den Händen der Bonnen in die der Gouverneure überzugehen pflegen,

bisher dieses Überganges meines Sohnes jedoch noch nicht Erwähnung

geschehen ist, so halte ich es für meine Pflicht, mich darüber heute

noch gegen Sie auszusprechen. Die Madame Godet, dessen Sorge der Kleine

bisher anvertraut war, ist in jeder Beziehung so ausgezeichnet und von

so eminent-günstigem Einfluß auf die Entwicklung desselben gewesen,

daß wir nicht dankbar genug sein können, daß sie uns vom Schicksal

zugeführt worden ist. Dies ist aber auch der Grund, warum wir es sehr

wünschen, daß der Kleine noch eine Zeit lang ihrer Pflege und Erziehung

anvertraut bleibe, so daß nur erst im Laufe des Sommers wir den

Übergang zu einem Gouverneur wünschen können. Was nun die Wahl selbst

eines Gouverneurs betrifft, so ist sie unendlich schwer, wenn ich

bedenke, welcher Zukunft mein Sohn vielleicht entgegen geht. Ich fühle

die ganze Verantwortung nur zu schwer auf mir lasten, welche diese Wahl

mit sich führt und ich muß gestehen, daß dieselbe eigentlich noch

nicht fest bei mir ist. Mein Plan ist, einen älteren Offizier zu wählen

als eigentlichen Gouverneur, unter ihm aber einen jüngeren Offizier

angestellt zu sehen, der zugleich von jenem älteren die Richtung

erhält, den Kleinen aber hauptsächlich dann leiten soll, wenn jener

ältere Offizier durch Familienverhältnisse oder sonstige Abhaltungen

behindert ist, um ihn zu sein. Vorläufig habe ich zum Gouverneur den

Oberstleutnant von Unruh, meinen Adjutanten, ausersehen, ihm jedoch

noch niemals davon sprechen wollen, bevor ich Ihre Ansicht kenne.

Für den jüngeren Offizier ist meine Wahl noch nicht so festgestellt

und werde ich mir vorbehalten, hierüber, wenn Sie den ganzen Plan

genehmigen, später Vortrag zu machen.

Wilhelms I. Briefe an seinen Vater König Friedrich Wilhelm III. (1827-1839) · 第 43 / 54 题