Wilhelm.
Bei dem mir erst vor kurzem bekannt gewordenen Plan der Vermehrung
der Kadettenanstalten durch Gründung zweier, in Schlesien und
in Westphalen, welche zur Berliner so gestellt werden sollen
in Gemeinschaft mit der Culmer und Potsdamer, daß aus den
Provinzial-Anstalten die Zöglinge nur als Port d’Epee-Fähnriche in die
Armee treten sollen, während die ausgezeichneten Zöglinge derselben
nach dem Berliner Corps kommen sollen, um daselbst bis zum Austritt
als Offiziere gebildet zu werden, liegt eine gewiß sehr heilsame
Ansicht und Absicht zu Grunde. Doch scheint dabei ein früherer Plan
des Generals v. Braase, den er vor Jahren schon dem Kriegsminister
einreichte, ganz übersehen worden zu sein. Die Grundidee ist allerdings
dieselbe, doch unterscheidet sich dieser Plan von dem im Werk stehenden
dadurch, daß
1.) das Berliner Kadettencorps einen verringerten Etat von Zöglingen
als jetzt erhalten sollte und daß dadurch
2.) bei einer solchen Verringerung die Kosten der neu zu errichtenden
Anstalten ganz gedeckt werden können.
Die Ansichten, die für 1 sprechen, sind das gewiß vielfach gefühlte
Bedürfnis, sich in der Armee einzelne Offiziere zu erziehen und zu
bilden, die durch Vielseitigkeit der geistigen Bildung und durch eine
höhere und feinere Erziehung zu mehrseitigen Verhältnissen vorbereitet
sind und gebraucht werden können. Je höher man die Ansprüche steigert,
je geringer wird die Anzahl der zu dirigierenden Zöglinge sein müssen
und desto sorgfältiger wird alsdann Auswahl in den Vor-Anstalten zu
treffen sein. Wenn der Etat dieser Anstalt auf 100 Zöglinge festgesetzt
würde, so wäre dies wohl das Maximum, bei welchem man noch eine so
sorgfältige Erziehung und Ausbildung erwarten kann als hier gewünscht
wird. Unzertrennlich von einer solchen Anstalt ist jedoch ein längeres
Verweilen in derselben. Es würde zu erwägen sein, ob dieses längere
Verbleiben für alle Zöglinge durchgängig stattfinden sollte oder ob,
wenn etwa das 19. Jahr als Austritt aus der Anstalt festgesetzt würde,
mit welchem sie als Offizier zur Armee übertreten, die Fähigsten
unter den Abscheidenden zwar auch zu Offizieren avancierten, aber nun
noch vielleicht zwei Jahre eine fernere Ausbildung erhielten, nach
welcher Zeit sie erst patentiert zur Armee versetzt würden, entweder
mit dem Datum ihres Avancements zum Offizier oder bei ausgezeichneten
Fähigkeiten und großer Application mit selbst vordatierten
Patenten. Es würde dies eine Begünstigung sein, wie sie jetzt den
Portepee-Fähnrichen zu Teil wird, welche nach vorzüglichem Examen ohne
Vorschlag Allerhöchst avanciert worden. Wenn dies längere Verbleiben
der Fähigsten beliebt würde, so könnten diese Zöglinge vielleicht
danach in den Sommer- oder Herbst-Monaten Teil an den praktischen
Übungen der Truppen nehmen. Eine Hauptbedingung würde für diese
fähigsten Zöglinge bei ihrem Übertritt zur Armee die sein, daß sie,
wenn sie auch noch so fähig für den Generalstab oder die Adjutantur
qualificiert schon befunden würden, sie jedenfalls erst auf mehrere
Jahre zum praktischen Dienst eintreten müßten bei der Truppe.
~ad~ 2.) durch die Verringerung des Etats des Berliner
Cadettenhauses werden Räume und Gebäude disponible, die
verkauft werden können. Der ganze Hausetat wird verringert
und daher wohlfeiler, so daß aus diesen Ersparnissen ect. die
Neueinrichtungskosten der zwei zu errichtenden Anstalten gedeckt werden
können, sowie deren Neuetats keine Mehrkosten erzeugen würden.
Der bereits gehörte Einwand, daß die Officiere, welche die Kriegsschule
besuchen, solche Individuen wären, als die sind, welche man hier im
Auge hat und schaffen will, ist nicht haltbar, denn 1. werden die
die Kriegsschule besuchenden Officiere der Natur der Sache nach nur
in derselben unterrichtet, aber nicht ferner erzogen, und 2. findet
zum Besuche dieser Schule keine Auswahl beim Anmelden durch höhere
Vorgesetzte statt, sondern, wer die Fähigkeiten, das Examen machen
zu können, in sich fühlt, meldet sich und nur das Bestehen im Examen
entscheidet über ihre Annahme. Der große Nutzen, den die Kriegsschule
übrigens stiftet, ist unverkennbar und muß dieselbe unverändert
fortbestehen.
Der ganze hier gemachte Vorschlag ähnelt in Einigem der ehemaligen
~Ecole militaire~; nur daß die Zahl der Schüler größer ist und
die Kosten nicht so disproportioniert wie in jener Anstalt wären.
Folgendes würden ungefähr die zur Ausführung kommenden Änderungen in
den verschiedenen Cadettenanstalten sein:
Die vier Provinzial-Cadettenanstalten werden etatmäßig auf 204 Köpfe
gebracht; gibt 816 Zöglinge; das Berliner Cadettencorps wird etatmäßig
stark 100 Zöglinge; Summa 916 Zöglinge.
Die Annahme in den Provinzial-Cadettenanstalten findet wie bisher statt
mit dem 11. Jahre. Die Zöglinge verbleiben in denselben bis zum 17.
Jahre, also 6 Jahre. Nach bestandenem Port d’Epee-Fähnrichs-Examen
scheiden jährlich 34 aus, in Summa 136 Zöglinge und zwar 24 treten
zur Armee über und 10 treten in das Berliner Cadettencorps, also 96
und 40 Zöglinge. Die auf solche Art erfolgende Complettierung des
Berliner Cadettencorps ergibt ein Manquement von 20 Köpfen, welches
absichtlich geschieht, um einer oder der anderen Anstalt Spielraum
zu lassen, einige Zöglinge mehr hierher abzugeben, wenn sich mehr
qualificierte vorfinden als 10. Das Verbleiben in dem Corps ist auf 2
Jahre festgesetzt, so daß jährlich die Hälfte, also 40 Zöglinge als
Officiere in die Armee übertreten. Diese Anzahl verringert sich, je
nach dem einige Zöglinge nach erfolgtem Officiers-Examen und nach
Ernennung zu Officieren noch zu der höheren Bildungsklasse in der
Anstalt zurückgehalten werden.
Die obigen jährlich übertretenden 96 Port d’Epee-Fähnriche und diese
jährlich übertretenden 40 Officiere geben vorstehende 136 Individuen,
die jährlich der Armee aus den Anstalten zuwachsen und welche Anzahl
daher jährlich in den Anstalten neu aufgenommen werden kann. Für die
zur höhern Bildungsstufe ausgewählten Zöglinge würde gleichfalls eine
zweijährige Dauer angenommen als längeres Verbleiben in der Anstalt.
Die Zahl dieser Eleven bleibt unbestimmt, dürfte aber 20 nicht
überschreiten.
Da es vorkommt, daß fähige junge Leute in einem Jahre das Port
d’Epee und Officiers-Examen machen, und dies vielleicht bei allen
den Zöglingen zu erwarten stünde, welche zum Übertritt ins Berliner
Cadettencorps ausersehen sind, so könnte angeordnet werden, damit sie
ihren Mitzöglingen, die bald nach ihrem Übertritt zu Regimentern das
Officier-Examen machen, nicht in der Anciennität einst unverschuldet
nachstehen, daß diese Zöglinge bereits die ersten Jahre ihres Eintritts
ins Berliner Corps zum Officier-Examen zugelassen werden. Bestehen sie
im Examen, so könnte man ihnen gestatten, den Officierdegen zu tragen
und würde ihnen Patente beim Austritt im nächsten Jahre von jenem
Examentermine verleihen.
Wilhelm.
Marienbad, den 17. Juli 1836.
Eine interessante Mitteilung hat mir der König von Württemberg
gemacht, die über die Schlauheit Louis Philipps einiges Licht gibt.
Schon vor 3 Jahren ließ Letzterer durch eine Dame aus Paris, die in
Stuttgart verschwägert ist, unter der Hand den König von Württemberg
sondieren, ob der Herzog von Orleans wohl rechnen könnte, die Hand
einer der Töchter des Königs zu erhalten; der König lehnte die Sache in
ausreichender Antwort gänzlich ab. Demungeachtet erschien im vorigen
Jahre, 1835, der französische Gesandte in Karlsruhe, Mr. de Mornais,
in Stuttgart mit der officiellen Mission, um die Hand der ältesten
Princeß für den Herzog von Orleans anzuhalten, wobei er den Auftrag
hatte zu sagen, daß diese Verbindung in jeder Beziehung günstig für
Württemberg sei, daß sie es aber dadurch noch mehr werden solle,
indem Louis Philipp verspreche, den württembergischen Ländern jeden
möglichen Vorteil zu verschaffen; denn, da es doch natürlich sei, daß
über kurz oder lang ein Bruch mit Frankreich erfolge oder daß Unruhen
in Deutschland ausbrächen, so würde er dann natürlich die Propaganda
loslassen, wobei er aber verspreche, daß Württemberg von derselben so
wie überhaupt bei jeder Gelegenheit verschont bleiben solle; bei einem
Friedensschluß jedoch oder bei sonstiger Veranlassung werde Louis
Philipp Alles anwenden, um das Königreich Württemberg bedeutend zu
vergrößern.
Der König von Württemberg refusierte aber ganz bestimmt die Hand seiner
Tochter, weil er dieselbe in Deutschland etabliert sehen wollte;
übrigens sei er mit seiner jetzigen Lage völlig zufrieden, so daß also
alle Verheißungen ihn nicht umstimmen würden und sei er entschieden,
mit Deutschland Freud’ und Leid zu teilen...
Marienbad, den 3. August 1836.
Soeben erhalte ich aus Berlin die amtliche Mitteilung, daß Sie nicht
die Gnade gehabt haben, auf meinen Vorschlag wegen der Verlegung
des Einstellungstermines des Infanterie-Ersatzes vom Frühjahr auf
den Herbst einzugehen. Ich kann nicht leugnen, daß mich diese Ihre
Entscheidung recht bekümmert, da ich aus den entwickelten Gründen,
militärischen sowohl wie administrativen, hoffen durfte, daß wenigstens
ausnahmsweise, behufs der nächsten großen Revue des dritten Armeecorps
das Verfahren genehmigt werden würde, um so mehr... als ich aus dem
Kriegsministerium erfuhr, daß in demselben sowohl die Stimmen dafür
sind als auch von den höchsten Zivilbehörden schon mehreremals dringend
diese Angelegenheit in Anregung gebracht worden ist. Es kann also wohl
nur die Privatansicht des Generals Schöler im kriegsministeriellen
Bericht an Sie sich gegen die Maßregel ausgesprochen haben; der General
v. Witzleben hätte es gewiß nicht getan. Die Ansicht, daß es eine
Abweichung von dem Bestehenden sei, welche erst triftig untersucht
werden müßte, darf ich vielleicht insofern bekämpfen, als im Bereich
des dritten und vierten Armeecorps alle Militär- und Civilbeamten
für die Verlegung sind, so daß also einer ausnahmsweisen oder
versuchsweisen Ausführung gar nichts im Wege stehen würde und dieselbe
vom gemeinen Mann selbst als eine große Erleichterung angesehen wird.
Ich würde auf eine allgemeine Veränderung auf meinen Bericht allein
niemals gerechnet haben, da die Zeit zu kurz war, vom Juli bis zum
September die Sache in allen Provinzen untersuchen zu lassen. Aber da
so viele gewichtige Stimmen sich dafür ausgesprochen haben, so rechnete
ich wirklich mit Bestimmtheit auf die versuchsweise Einführung bei
meinem Corps, welche Bitte ich nochmals auszusprechen mich unterfange.
Wollten Sie vielleicht noch ein anderes Urteil hören, so würde ich
vorschlagen, den General v. Röder zu einem Bericht aufzufordern.
General v. Natzmer[93] spricht mir fast täglich hier von dieser
Angelegenheit und von seinem sehnlichen Wunsch, sie in Anwendung kommen
zu sehen...
Babelsberg, den 17. Oktober 1837.
Wenn mit dem morgigen Tage mein Sohn sein 6. Jahr zurücklegt und dies
öfters der Termin gewesen ist, an welchem die Prinzen Ihres Hauses
aus den Händen der Bonnen in die der Gouverneure überzugehen pflegen,
bisher dieses Überganges meines Sohnes jedoch noch nicht Erwähnung
geschehen ist, so halte ich es für meine Pflicht, mich darüber heute
noch gegen Sie auszusprechen. Die Madame Godet, dessen Sorge der Kleine
bisher anvertraut war, ist in jeder Beziehung so ausgezeichnet und von
so eminent-günstigem Einfluß auf die Entwicklung desselben gewesen,
daß wir nicht dankbar genug sein können, daß sie uns vom Schicksal
zugeführt worden ist. Dies ist aber auch der Grund, warum wir es sehr
wünschen, daß der Kleine noch eine Zeit lang ihrer Pflege und Erziehung
anvertraut bleibe, so daß nur erst im Laufe des Sommers wir den
Übergang zu einem Gouverneur wünschen können. Was nun die Wahl selbst
eines Gouverneurs betrifft, so ist sie unendlich schwer, wenn ich
bedenke, welcher Zukunft mein Sohn vielleicht entgegen geht. Ich fühle
die ganze Verantwortung nur zu schwer auf mir lasten, welche diese Wahl
mit sich führt und ich muß gestehen, daß dieselbe eigentlich noch
nicht fest bei mir ist. Mein Plan ist, einen älteren Offizier zu wählen
als eigentlichen Gouverneur, unter ihm aber einen jüngeren Offizier
angestellt zu sehen, der zugleich von jenem älteren die Richtung
erhält, den Kleinen aber hauptsächlich dann leiten soll, wenn jener
ältere Offizier durch Familienverhältnisse oder sonstige Abhaltungen
behindert ist, um ihn zu sein. Vorläufig habe ich zum Gouverneur den
Oberstleutnant von Unruh, meinen Adjutanten, ausersehen, ihm jedoch
noch niemals davon sprechen wollen, bevor ich Ihre Ansicht kenne.
Für den jüngeren Offizier ist meine Wahl noch nicht so festgestellt
und werde ich mir vorbehalten, hierüber, wenn Sie den ganzen Plan
genehmigen, später Vortrag zu machen.