Wilhelm.
Im neuen Palais, 30. Juli 1833.
Eine zweite Bitte, die ich vorzutragen wage, verdient eine sehr zarte
Behandlung, da Sie mir dieselbe bereits vor 7 Jahren zwar nicht
definitiv abgeschlagen, jedoch durch Ihre Nicht-Entscheidung auch
nicht genehmigten. Es ist dies das Projekt eines kleinen Besitztums
auf dem Babelsberg[89]. Sie fanden das damalige Projekt zu groß und
zu kostspielig. Das, was ich jetzt vorzutragen wage, wird diesen
Vorwurf nicht verdienen, da es nur eine Cottage von 50 Fuß Quadrat
und eine kleine Garten-Anlage rund herum in sich begreift. Der ganze
übrige Berg würde bleiben, wie er ist und nur gangbarer gemacht
werden. Die projektierte Anlage würde am unteren Abhange zunächst dem
Fischerhäuschen zu liegen kommen, mit einem kleinen Teil des offenen
Feldes; das Ganze würde ungefähr 6000 Tlr. abzuführen kosten. Die
neu angelegten Promenaden auf dem Berge, die jedoch weder von mir
angelegt noch bezahlt sind, haben durch die schönen Aussichten, die
sie gewähren, den Wunsch von neuem in mir rege gemacht, jenes frühere
Projekt wieder aufzunehmen, da ich mich in der Wahl der schönen Lage
wohl nicht geirrt habe. Augusta teilt sehr meinen Wunsch und den
Gefallen an einem kleinen Besitztum. Im Gewährungsfall würde ich den
Berg in Erbpacht nehmen, jährlich 90 Tlr., weil ich keinen andern
Besitz-Titel anzugeben habe. Da die Zeiten jetzt friedlich sind, so
darf ich hoffen, Ihre gnädige Einwilligung zu erhalten...
Weimar, den 23. Oktober 1833.
.... Ich war gestern in Erfurt... nach der Parade führte die Infanterie
ein kurzes Exercieren aus. Die Truppen sahen sehr gut aus, wenngleich
die schönen gedienten Leute vom Herbstmanöver zu vermissen waren...
Auch das hiesige Bataillon habe ich in Parade gesehen. Es war sehr
schwach... die Haltung ist mit einem gewöhnlichen Landwehrbataillon
früherer Art zu vergleichen, da die Mannschaften erst vier Wochen
bei der Fahne sind... exerciert ward nicht, so daß ich von dem neu
eingeführten preußischen Reglement nicht urteilen konnte. Die Griffe
haben sie nicht eingeführt, da sie noch französische Gewehre besitzen,
also die preußische Chargierung nicht annehmen können. Es wäre
vielleicht nicht unzweckmäßig, zu versuchen, das preußische Gewehr
hierher zu verpflanzen, damit ein Anfang zur Egalisierung des Kalibers
gemacht würde...
Weimar, den 31. Oktober 1833.
.... Vor einigen Tagen habe ich den nun von Ihnen bestimmten
Infanterie-Etat und die auf 2 Jahre bestimmte Dienstzeit zugeschickt
erhalten. Ich sehe, daß auf die Gegenrechnung, welche ich in meiner
Eingabe im Juli machte, nicht berücksichtigt worden ist. Ich kann
nur wünschen, daß meine Rechnung unrichtig war; indessen nach
den bisherigen Erfahrungen muß ich fürchten, daß ich mich nicht
verrechnete. Da nun zur großen Revue vor Ihnen, also höchstens alle
vier Jahre, die Kriegsreserven-Rekruten eingezogen werden sollen, so
sind die Bataillone vier Jahre lang incomplet, so daß beim Ausmarsch
so viele rohe Rekruten eingezogen wenden müssen, als das Manquement
beträgt und dies wirkt ebenso auf die Landwehr; ich bin daher nicht
ohne Besorgnis.
Berlin, den 1. März 1834.
Die Vorbereitungen zum Umbau unsers Palais sind nunmehr so weit
vorgeschritten, daß derselbe auf dem bisher innegehabten Grundstück
unter den Linden in der Mitte dieses Monats beginnen kann, so daß
bereits im Herbst das erneuerte Gebäude unter Dach sein kann. Mit
Ihrer gnädigen Erlaubnis würden wir daher um die angegebene Zeit
unsern Umzug nach dem Schlosse bewerkstelligen. Den Vorstellungen des
Hofmarschalls v. Malzahn habe ich gern nachgegeben, wenn ich Ihre
Genehmigung nachsuche, nicht die früher gewählten Räume bewohnen zu
dürfen, sondern das kleine Appartement des seligen Königs, da dasselbe
alle Bequemlichkeiten darbietet, die dem zuerst gewählten durch das
Erscheinen des Kleinen[90] nun abgehen.
In der Anlage überreiche ich untertänigst die Pläne des Baurats
Langhans[91], die die Genehmigung des Geheimrats Schinkel erhalten
haben. Von den mitkommenden Façaden erscheint die im Florentinischen
Stil mit den Bogenfenstern wegen ihrer Seltenheit in Berlin vielleicht
den Vorzug zu verdienen. Sollten Sie jedoch den anderen den Beifall
zollen, so sehe ich Ihren Befehlen entgegen, die ich aber vielleicht
bald erbitten darf, damit der Baumeister sich auf das eine oder andere
präpariere...
Dobberan, den 13. August 1834.
.... Durch den Hofmarschall von Malzahn bin ich benachrichtigt worden,
daß Sie die Kosten der Instandsetzung der Fenster, Küchen usw. in dem
mir im Schloß angewiesenen Räumen, nicht übernehmen zu wollen befohlen
haben. Ich darf mich wenigstens über jenen Antrag rechtfertigen, denn
ich habe ihn beim Hofmarschall gemacht, in der Voraussetzung, daß
es seine Pflicht sei, die angewiesenen Räume in solchem Zustand zu
überweisen oder herzustellen, daß sie brauchbar sind. In Küche und
Keller war dies in einem so hohen Grade nicht der Fall, daß Sie die
Details kaum glauben würden. Wie wenig aber die Wohnung selbst gegen
die Winterwitterung geschützt ist, beweist die gemachte Aufnahme
zu den Reparaturen, die der Kastellan besorgt hat und auch, daß
Alexandrine[92] vorigen Winter ein Zimmer ganz hat verlassen müssen,
weil es nicht mehr wegen Zug und Kälte bewohnbar war.
Ich glaubte diese Ausführungen machen zu dürfen, um wenigstens den
Glauben von mir abzuwenden, als habe ich etwas Unbilliges verlangt. Die
verlangte Summe war allerdings nicht bedeutend, aber ich glaubte das
Recht auf meiner Seite zu haben, als ich dem Hofmarschall den Antrag
machte, während ich mir ein Palais baue, die einstweilen überwiesenen
Schloß-Zimmer nicht auch noch im baulichen Zustande halten zu müssen.
Wien, den 14. März 1835.
.... Immer mehr muß man die Weisheit bewundern, mit welcher der
verstorbene Kaiser seine letzten Anordnungen traf, die, wenn sie auch
länger schon mit dem Fürsten Metternich vorbesprochen waren, doch nur
in den letzten Lebensaugenblicken zu Papier gebracht wurden. Das so zu
nennende politische Vermächtnis für seinen Nachfolger, wovon mir Fürst
Metternich eine Abschrift im engsten Vertrauen für Sie mitgeben wird,
ist ein Muster von Weisheit, Einfachheit und Kürze und muß einen tiefen
und heilsamen Eindruck auf Jeden machen. Die Einigkeit der kaiserlichen
Familie fährt fort, sich bei jeder Gelegenheit abzusprechen; dieselbe
Einigkeit in den Grundsätzen, zu den Handlungen, und in den allgemeinen
politischen Ansichten ist bei allen höchsten Beamten und bei Allen,
die ich sonst noch gesprochen habe, ungemein erhebend und erfreulich
zu sehen. Die Armee soll in einer musterhaften Verfassung sein und
durch ein enormes Avencement, was lauter junge Männer an die Spitze der
Truppen brachte, auch in ihrem geistigen Elemente im höchsten Grade
belebt. Durch alle diese Verhältnisse erscheint Österreich in diesem
Moment trotz des entsetzlichen Stoßes, den es soeben erlitten hat,
dennoch auf einem Standpunkt zu stehen, der volle Anerkennung verdient
und der, wenn Menschen und Umstände so verbleiben, eine ungetrübte
Zukunft versprechen; und daß die am Ruder stehenden Männer keine
veränderten Umstände herbeiführen wollen, dafür bürgt das Gefühl des
notwendigen Zusammenhaltens Aller; hier liegt die ganze Garantie für
die Zukunft.
Berlin, den 24. April 1835.
Der Kriegsminister benachrichtigt mich heute in einem Privatschreiben,
was Sie infolge seines erneuten Vortrages über die Dienstreisen zu
erklären geruht haben. Ich muß zwar vermuten, daß der Minister bei
dieser Gelegenheit auch meine Vorstellungen erwähnt hat, die ich
ihm auf die Cabinetsordre vom 18. März gemacht habe. Da jedoch Ihre
anderweitigen Erklärungen, die ich heute in Erfahrung bringe, die
Besorgnisse für das fernere Wohl der Armee, welche mir meine Eingaben
an den Kriegsminister diktierten, leider nicht benehmen, so halte
ich es für meine Pflicht, als eines der Organe der Armee und vermöge
meiner Kindesstellung zu Ihnen, hier in der Kürze die Gründe nochmals
auszuführen, welche mir jene Besorgnisse einflößen.
Bei einer Armee von langer Dienstzeit läßt es sich einigermaßen
denken, daß eine mehrmalige Inspicierung im Jahre durch die höchsten
Vorgesetzten überflüssig sein mag, wenngleich ihr Unterbleiben auch
hier niemals vorteilhaft auf den Geist der Truppen wirken wird; denn
diese wollen ihren Vorgesetzten doch sehen und kennen lernen und werden
es ihnen immer als Faulheit auslegen, wenn sie dieselben niemals in
ihre Dislocierungen sich begeben sehen, wo man sich nach dem Ergehen
der Truppe erkundigen kann, Mängeln abhelfen, kurzum Interesse für
ihr Wohlergehen an den Tag legen siehet. Bei einer Armee jedoch wie
die preußische, wo in der Linieninfanterie namentlich jährlich jetzt
die Hälfte sich erneut und in der Kavallerie ein Drittel, da ist eine
unausgesetzte Kontrolle der höheren Vorgesetzten durchaus von Nöten,
teils um im Allgemeinen Spannung zu erzeugen, und auf der anderen Seite
Aufmunterung, teils um Egalité in den Regimentern einer Brigade und
eines Armee-Corps herbeizuführen. Selbst nach den heute erhaltenen
Erklärungen ist es den Brigadekommandeuren völlig untersagt, ihre
Regimenter anders als im Herbst bei den Regimentsconcentrationen zu
besichtigen. Wenn sie nun hierbei in den Details Mängel entdecken,
so ist nun keine Zeit mehr, um dieselben zu redressieren; dieselben
werden sich also auf die fernere Brigade- und Divisionsübung ausdehnen
und erst im Laufe des nächsten Jahres zur Abstellung kommen; ob
sie aber abgestellt sind, davon soll sich der Brigadecommandeur
nicht überzeugen dürfen, bis ein volles Jahr verlaufen ist und die
nächste Regimentsconcentration eintritt, denn die Cabinettsordre sagt
ausdrücklich, daß ein Truppenteil nur inspiciert werden soll, wenn er
in seiner Ausbildung zurückgekommen ist; ein solches Zurückkommen ist
aber sehr relativ und jedenfalls wird künftig des Brigadecommandeurs
Erscheinen nur als eine Strafe zu betrachten sein, während es jetzt
Ermunterung war. Da, wie ich heute erfahre, es den commandierenden
Generalen ferner zwar gestattet sein soll, bei Gelegenheit der
Landwehr-Inspicierung auch die Linientruppen zu sehen... wenn sie
diese nun aber nicht zur Zufriedenheit ausgebildet finden, so trifft
den Brigade- oder Divisionscommandeur unmöglich ein Vorwurf, denn sie
durften sie ja nicht selbst zuvor inspicieren und sie sind also aller
Verantwortlichkeit frei. Darf ich hiernach wohl noch auf die Stellung
aufmerksam machen, in welche somit die höheren Vorgesetzten zu ihren
Untergebenen gestellt werden? Erscheinen sie hiernach nicht während
11 Monate im Jahr völlig überflüssig und bloß für das Bureaugeschäft
da zu sein? Der commandierende General und der Regimentscommandeur
sind demnach die einzigen controllierenden und also verantwortlichen
Behörden. Und wenn selbst, wie mir der Kriegsminister bemerkte, auch
die Inspicierungen durch den commandierenden General nicht nötig
erscheinen, so wäre also alle Verantwortlichkeit über die Ausbildung
der Truppen einzig und allein dem Gutdünken der Regimentscommandeure
überlassen. Ob dann die so oft lobend anerkannte Gleichmäßigkeit ferner
noch erhalten werden kann und ob nicht vielmehr jedes Regiment nach
der einseitigen Ansicht seines Kommandeurs ausgebildet sein wird, muß
ich untertänigst zu beurteilen anheimstellen. Wenigstens würde es sehr
hart sein, wenn irgend ein höherer Vorgesetzter künftighin für den
Zustand seiner Truppen noch verantwortlich gemacht würde; jedenfalls
müßte er sich immer ausbitten, nicht bevor ein Jahr abgelaufen ist, ein
tadelndes Urteil aussprechen zu hören und im Laufe dieses Jahres muß er
es wieder dem guten Willen des Regimentscommandeurs überlassen, ob er
das Getadelte bessern will, da der Brigade- oder Divisionscommandeur
erst nach einem Jahre nachsehen darf, ob er gebessert hat.
Außer den Übelständen, daß alle Kontrolle aufhört über die Truppen,
wenn der neue Befehl durchgeführt wird, tritt auch noch der ein, daß
die nähere Kenntnis der Führer der isoliert stehenden Truppenteile
völlig aufhört. Je mehr Truppen zusammen sind zum Herbstmanöver, je
weniger ist Kennenlernung der Einzelnen möglich; auch erlauben die
Fatiguen dieser Zeit gar keine geselligen Vereinigungen, die einzige
Art, wie man Individuen kennen lernt. Hierzu dienten nun gerade die
Inspektionsreisen der verschiedenen Vorgesetzten hauptsächlich; wie
soll aber künftig ein Brigadecommandeur in der Conduitenliste über die
einzelnen Offiziere ein Urteil fällen können, die er nur im Gewühl
des Herbstmanövers ein Mal im Jahre sieht? Wie steigert sich die
Unmöglichkeit eines gediegenen Urteiles über die Untergebenen für die
höheren Generale?
Alle Kenntnis der Garnisonen und Garnison-Einrichtungen hört
künftig für die höheren Befehlshaber auf, gewiß zum größten
Nachteile der Truppen, da man sich künftig ganz auf das Urteil eines
Intendanturbeamten verlassen muß.
Wenn ich somit im Allgemeinen mich ausgesprochen habe über das Princip,
was durch die neue Verordnung aufgestellt werden soll, so muß ich nun
auch noch untertänigst von der Veranlagung sprechen, aus welchem das
alte Prinzip aufgehoben wird. Es ist dies der Kostenpunkt, denn die
Reisen sollen enorm kosten. Aus folgender Berechnung hoffe ich ziemlich
klar zu zeigen, daß es wenigstens nicht die Generale sein können,
welche die enormen Kosten veranlassen.
Im dritten Armee-Corps haben sämtliche Generale im Jahre 1834 2800
Taler verreist; in runder Summe 3000 Taler. Wenn man dies auf neun
Generalcommandos anwendet, so ergibt sich eine Summe von 27000 Talern.
Wenn man nun annimmt, daß kein Armee-Corps so übel hinsichtlich
der Reisen dislociert ist als das dritte, indem nirgends so viele
Bataillone isoliert garnisonieren (in Königsberg, Danzig, Stettin,
Magdeburg, Erfurt, Posen, Breslau, Neiße, Münster, Wesel, Köln, Coblenz
und Trier liegen Bataillone), so dürfte hieraus folgern, daß in anderen
Armee-Corps auch viel weniger Reisen vorkommen und also noch gegen jene
3000 Taler erspart werden müßte. Dagegen sind einige Bezirke größer
als der dritte und ich will daher sogar annehmen, daß nicht allein
27000, sondern 30000 Taler jährlich verreist werden, d. h. auf die
Art, wie meine Generale im Jahre 1834: der Divisionsgeneral zweimal,
der Brigadegeneral dreimal. Da nun der Reiseetat, wie er ausgeworfen
ist, 190000 Taler beträgt, so bleiben 160000 Taler übrig für die
Generalinspekteure und für die Inspekteure, Regimentscommandeure,
wenn sie über vier Meilen haben, und für das Civil-Personal des
Kriegsministeriums. Nun hat mir aber der Kriegsminister versichert,
der Etat sei um 200000 Taler überschritten worden, also seien
390000 verreist worden. Wie das möglich gewesen ist, bleibt mir ein
unauflösliches Rätsel. Ich weiß allerdings, daß ein General 11000 Taler
allein verreist hat, ein anderer dagegen nur 600; aber selbst wenn
man 11000 mit 2 Armee-Corps multipliciert, so kommen 22000 Taler auf
die commandierenden Generale und es bleiben immer noch 222000 Taler
übrig. Eines klareren Beweises bedarf es wohl schwerlich, daß es die
Inspektionsreisen der +Generale+ nicht sind, welche, wenn sie
auf das Notwendigste beschränkt werden wie im dritten Armee-Corps,
jene ungeheuere Mehrausgabe verursachen. Wenn diese Beschränkungen
allenthalben einträten, d. h. der commandierende General ein Mal, der
Divisionscommandeur zwei Mal und der Brigadecommandeur drei Mal im
Jahre reist oder das den verschiedenen Generälen sagte, daß sie, je
nach ihrer Categorie, nicht mehr als eine gewisse Summe liquidieren
dürften, die aber nach obiger Reisezahl berechnet werden kann und wie
ich dies dem Kriegsminister speciell berechnet habe, so würde der
Reiseetat nicht überschritten werden und dadurch alle Vorgesetzten in
der Möglichkeit sein, ihre Truppen von Zeit zu Zeit zu inspicieren.
Wenngleich ich kaum erwarten darf, daß diese Auseinandersetzungen Sie
zu einer nochmaligen Recherche der ganzen Angelegenheit bewegen werden,
namentlich, auf welche unverantwortliche Art jene enorme Summe hat
können verreist werden, so glaube ich doch nicht schweigen zu dürfen,
um so mehr, da mir noch nach meiner Eingabe an den Kriegsminister
die Äußerungen vieler Generale zukamen, die ganz wie ich diese
Angelegenheit betrauern.
Uns allen erscheint es sehr leicht, den existierenden Mißbräuchen
entgegen zu arbeiten, ohne deshalb ein neues Princip der Ökonomie
wegen in der Armee einzuführen, die sich beim alten Princip sehr wohl
befand, während das neue nur Schmerz erregt hat. Denn allen Generalen
kann es doch nur schmerzlich sein, ihnen eine Stellung gegeben zu
sehen, von welcher aus sie auf die richtige Bearbeitung des ihnen
anvertrauten Materiales keine Einwirkung haben sollen und sich daher
auch aller Verantwortlichkeit überhoben zu sehen. Das unausbleibliche
Gefühl, überflüssig zu sein, muß sich einem Jeden aufdrängen und kann
unmöglich auf den Geist der Armee günstig wirken. Sehr wohl weiß ich,
daß ich viel wage, mich so unumwunden über eine bereits von Ihnen
erlassene Ordre auszusprechen. Aber täglich mehr mich überzeugend,
welchen Eindruck diese Bestimmung auf die Befehlshaber gemacht hat,
halte ich mich um so mehr verpflichtet, nicht zu schweigen, und Ihnen
im Namen der Beteiligten zu zeigen, zu welchen Consequenzen jene
Anordnungen führen.