Ihr gehorsamer Sohn

Wilhelm.

Im neuen Palais, 30. Juli 1833.

Eine zweite Bitte, die ich vorzutragen wage, verdient eine sehr zarte

Behandlung, da Sie mir dieselbe bereits vor 7 Jahren zwar nicht

definitiv abgeschlagen, jedoch durch Ihre Nicht-Entscheidung auch

nicht genehmigten. Es ist dies das Projekt eines kleinen Besitztums

auf dem Babelsberg[89]. Sie fanden das damalige Projekt zu groß und

zu kostspielig. Das, was ich jetzt vorzutragen wage, wird diesen

Vorwurf nicht verdienen, da es nur eine Cottage von 50 Fuß Quadrat

und eine kleine Garten-Anlage rund herum in sich begreift. Der ganze

übrige Berg würde bleiben, wie er ist und nur gangbarer gemacht

werden. Die projektierte Anlage würde am unteren Abhange zunächst dem

Fischerhäuschen zu liegen kommen, mit einem kleinen Teil des offenen

Feldes; das Ganze würde ungefähr 6000 Tlr. abzuführen kosten. Die

neu angelegten Promenaden auf dem Berge, die jedoch weder von mir

angelegt noch bezahlt sind, haben durch die schönen Aussichten, die

sie gewähren, den Wunsch von neuem in mir rege gemacht, jenes frühere

Projekt wieder aufzunehmen, da ich mich in der Wahl der schönen Lage

wohl nicht geirrt habe. Augusta teilt sehr meinen Wunsch und den

Gefallen an einem kleinen Besitztum. Im Gewährungsfall würde ich den

Berg in Erbpacht nehmen, jährlich 90 Tlr., weil ich keinen andern

Besitz-Titel anzugeben habe. Da die Zeiten jetzt friedlich sind, so

darf ich hoffen, Ihre gnädige Einwilligung zu erhalten...

Weimar, den 23. Oktober 1833.

.... Ich war gestern in Erfurt... nach der Parade führte die Infanterie

ein kurzes Exercieren aus. Die Truppen sahen sehr gut aus, wenngleich

die schönen gedienten Leute vom Herbstmanöver zu vermissen waren...

Auch das hiesige Bataillon habe ich in Parade gesehen. Es war sehr

schwach... die Haltung ist mit einem gewöhnlichen Landwehrbataillon

früherer Art zu vergleichen, da die Mannschaften erst vier Wochen

bei der Fahne sind... exerciert ward nicht, so daß ich von dem neu

eingeführten preußischen Reglement nicht urteilen konnte. Die Griffe

haben sie nicht eingeführt, da sie noch französische Gewehre besitzen,

also die preußische Chargierung nicht annehmen können. Es wäre

vielleicht nicht unzweckmäßig, zu versuchen, das preußische Gewehr

hierher zu verpflanzen, damit ein Anfang zur Egalisierung des Kalibers

gemacht würde...

Weimar, den 31. Oktober 1833.

.... Vor einigen Tagen habe ich den nun von Ihnen bestimmten

Infanterie-Etat und die auf 2 Jahre bestimmte Dienstzeit zugeschickt

erhalten. Ich sehe, daß auf die Gegenrechnung, welche ich in meiner

Eingabe im Juli machte, nicht berücksichtigt worden ist. Ich kann

nur wünschen, daß meine Rechnung unrichtig war; indessen nach

den bisherigen Erfahrungen muß ich fürchten, daß ich mich nicht

verrechnete. Da nun zur großen Revue vor Ihnen, also höchstens alle

vier Jahre, die Kriegsreserven-Rekruten eingezogen werden sollen, so

sind die Bataillone vier Jahre lang incomplet, so daß beim Ausmarsch

so viele rohe Rekruten eingezogen wenden müssen, als das Manquement

beträgt und dies wirkt ebenso auf die Landwehr; ich bin daher nicht

ohne Besorgnis.

Berlin, den 1. März 1834.

Die Vorbereitungen zum Umbau unsers Palais sind nunmehr so weit

vorgeschritten, daß derselbe auf dem bisher innegehabten Grundstück

unter den Linden in der Mitte dieses Monats beginnen kann, so daß

bereits im Herbst das erneuerte Gebäude unter Dach sein kann. Mit

Ihrer gnädigen Erlaubnis würden wir daher um die angegebene Zeit

unsern Umzug nach dem Schlosse bewerkstelligen. Den Vorstellungen des

Hofmarschalls v. Malzahn habe ich gern nachgegeben, wenn ich Ihre

Genehmigung nachsuche, nicht die früher gewählten Räume bewohnen zu

dürfen, sondern das kleine Appartement des seligen Königs, da dasselbe

alle Bequemlichkeiten darbietet, die dem zuerst gewählten durch das

Erscheinen des Kleinen[90] nun abgehen.

In der Anlage überreiche ich untertänigst die Pläne des Baurats

Langhans[91], die die Genehmigung des Geheimrats Schinkel erhalten

haben. Von den mitkommenden Façaden erscheint die im Florentinischen

Stil mit den Bogenfenstern wegen ihrer Seltenheit in Berlin vielleicht

den Vorzug zu verdienen. Sollten Sie jedoch den anderen den Beifall

zollen, so sehe ich Ihren Befehlen entgegen, die ich aber vielleicht

bald erbitten darf, damit der Baumeister sich auf das eine oder andere

präpariere...

Dobberan, den 13. August 1834.

.... Durch den Hofmarschall von Malzahn bin ich benachrichtigt worden,

daß Sie die Kosten der Instandsetzung der Fenster, Küchen usw. in dem

mir im Schloß angewiesenen Räumen, nicht übernehmen zu wollen befohlen

haben. Ich darf mich wenigstens über jenen Antrag rechtfertigen, denn

ich habe ihn beim Hofmarschall gemacht, in der Voraussetzung, daß

es seine Pflicht sei, die angewiesenen Räume in solchem Zustand zu

überweisen oder herzustellen, daß sie brauchbar sind. In Küche und

Keller war dies in einem so hohen Grade nicht der Fall, daß Sie die

Details kaum glauben würden. Wie wenig aber die Wohnung selbst gegen

die Winterwitterung geschützt ist, beweist die gemachte Aufnahme

zu den Reparaturen, die der Kastellan besorgt hat und auch, daß

Alexandrine[92] vorigen Winter ein Zimmer ganz hat verlassen müssen,

weil es nicht mehr wegen Zug und Kälte bewohnbar war.

Ich glaubte diese Ausführungen machen zu dürfen, um wenigstens den

Glauben von mir abzuwenden, als habe ich etwas Unbilliges verlangt. Die

verlangte Summe war allerdings nicht bedeutend, aber ich glaubte das

Recht auf meiner Seite zu haben, als ich dem Hofmarschall den Antrag

machte, während ich mir ein Palais baue, die einstweilen überwiesenen

Schloß-Zimmer nicht auch noch im baulichen Zustande halten zu müssen.

Wien, den 14. März 1835.

.... Immer mehr muß man die Weisheit bewundern, mit welcher der

verstorbene Kaiser seine letzten Anordnungen traf, die, wenn sie auch

länger schon mit dem Fürsten Metternich vorbesprochen waren, doch nur

in den letzten Lebensaugenblicken zu Papier gebracht wurden. Das so zu

nennende politische Vermächtnis für seinen Nachfolger, wovon mir Fürst

Metternich eine Abschrift im engsten Vertrauen für Sie mitgeben wird,

ist ein Muster von Weisheit, Einfachheit und Kürze und muß einen tiefen

und heilsamen Eindruck auf Jeden machen. Die Einigkeit der kaiserlichen

Familie fährt fort, sich bei jeder Gelegenheit abzusprechen; dieselbe

Einigkeit in den Grundsätzen, zu den Handlungen, und in den allgemeinen

politischen Ansichten ist bei allen höchsten Beamten und bei Allen,

die ich sonst noch gesprochen habe, ungemein erhebend und erfreulich

zu sehen. Die Armee soll in einer musterhaften Verfassung sein und

durch ein enormes Avencement, was lauter junge Männer an die Spitze der

Truppen brachte, auch in ihrem geistigen Elemente im höchsten Grade

belebt. Durch alle diese Verhältnisse erscheint Österreich in diesem

Moment trotz des entsetzlichen Stoßes, den es soeben erlitten hat,

dennoch auf einem Standpunkt zu stehen, der volle Anerkennung verdient

und der, wenn Menschen und Umstände so verbleiben, eine ungetrübte

Zukunft versprechen; und daß die am Ruder stehenden Männer keine

veränderten Umstände herbeiführen wollen, dafür bürgt das Gefühl des

notwendigen Zusammenhaltens Aller; hier liegt die ganze Garantie für

die Zukunft.

Berlin, den 24. April 1835.

Der Kriegsminister benachrichtigt mich heute in einem Privatschreiben,

was Sie infolge seines erneuten Vortrages über die Dienstreisen zu

erklären geruht haben. Ich muß zwar vermuten, daß der Minister bei

dieser Gelegenheit auch meine Vorstellungen erwähnt hat, die ich

ihm auf die Cabinetsordre vom 18. März gemacht habe. Da jedoch Ihre

anderweitigen Erklärungen, die ich heute in Erfahrung bringe, die

Besorgnisse für das fernere Wohl der Armee, welche mir meine Eingaben

an den Kriegsminister diktierten, leider nicht benehmen, so halte

ich es für meine Pflicht, als eines der Organe der Armee und vermöge

meiner Kindesstellung zu Ihnen, hier in der Kürze die Gründe nochmals

auszuführen, welche mir jene Besorgnisse einflößen.

Bei einer Armee von langer Dienstzeit läßt es sich einigermaßen

denken, daß eine mehrmalige Inspicierung im Jahre durch die höchsten

Vorgesetzten überflüssig sein mag, wenngleich ihr Unterbleiben auch

hier niemals vorteilhaft auf den Geist der Truppen wirken wird; denn

diese wollen ihren Vorgesetzten doch sehen und kennen lernen und werden

es ihnen immer als Faulheit auslegen, wenn sie dieselben niemals in

ihre Dislocierungen sich begeben sehen, wo man sich nach dem Ergehen

der Truppe erkundigen kann, Mängeln abhelfen, kurzum Interesse für

ihr Wohlergehen an den Tag legen siehet. Bei einer Armee jedoch wie

die preußische, wo in der Linieninfanterie namentlich jährlich jetzt

die Hälfte sich erneut und in der Kavallerie ein Drittel, da ist eine

unausgesetzte Kontrolle der höheren Vorgesetzten durchaus von Nöten,

teils um im Allgemeinen Spannung zu erzeugen, und auf der anderen Seite

Aufmunterung, teils um Egalité in den Regimentern einer Brigade und

eines Armee-Corps herbeizuführen. Selbst nach den heute erhaltenen

Erklärungen ist es den Brigadekommandeuren völlig untersagt, ihre

Regimenter anders als im Herbst bei den Regimentsconcentrationen zu

besichtigen. Wenn sie nun hierbei in den Details Mängel entdecken,

so ist nun keine Zeit mehr, um dieselben zu redressieren; dieselben

werden sich also auf die fernere Brigade- und Divisionsübung ausdehnen

und erst im Laufe des nächsten Jahres zur Abstellung kommen; ob

sie aber abgestellt sind, davon soll sich der Brigadecommandeur

nicht überzeugen dürfen, bis ein volles Jahr verlaufen ist und die

nächste Regimentsconcentration eintritt, denn die Cabinettsordre sagt

ausdrücklich, daß ein Truppenteil nur inspiciert werden soll, wenn er

in seiner Ausbildung zurückgekommen ist; ein solches Zurückkommen ist

aber sehr relativ und jedenfalls wird künftig des Brigadecommandeurs

Erscheinen nur als eine Strafe zu betrachten sein, während es jetzt

Ermunterung war. Da, wie ich heute erfahre, es den commandierenden

Generalen ferner zwar gestattet sein soll, bei Gelegenheit der

Landwehr-Inspicierung auch die Linientruppen zu sehen... wenn sie

diese nun aber nicht zur Zufriedenheit ausgebildet finden, so trifft

den Brigade- oder Divisionscommandeur unmöglich ein Vorwurf, denn sie

durften sie ja nicht selbst zuvor inspicieren und sie sind also aller

Verantwortlichkeit frei. Darf ich hiernach wohl noch auf die Stellung

aufmerksam machen, in welche somit die höheren Vorgesetzten zu ihren

Untergebenen gestellt werden? Erscheinen sie hiernach nicht während

11 Monate im Jahr völlig überflüssig und bloß für das Bureaugeschäft

da zu sein? Der commandierende General und der Regimentscommandeur

sind demnach die einzigen controllierenden und also verantwortlichen

Behörden. Und wenn selbst, wie mir der Kriegsminister bemerkte, auch

die Inspicierungen durch den commandierenden General nicht nötig

erscheinen, so wäre also alle Verantwortlichkeit über die Ausbildung

der Truppen einzig und allein dem Gutdünken der Regimentscommandeure

überlassen. Ob dann die so oft lobend anerkannte Gleichmäßigkeit ferner

noch erhalten werden kann und ob nicht vielmehr jedes Regiment nach

der einseitigen Ansicht seines Kommandeurs ausgebildet sein wird, muß

ich untertänigst zu beurteilen anheimstellen. Wenigstens würde es sehr

hart sein, wenn irgend ein höherer Vorgesetzter künftighin für den

Zustand seiner Truppen noch verantwortlich gemacht würde; jedenfalls

müßte er sich immer ausbitten, nicht bevor ein Jahr abgelaufen ist, ein

tadelndes Urteil aussprechen zu hören und im Laufe dieses Jahres muß er

es wieder dem guten Willen des Regimentscommandeurs überlassen, ob er

das Getadelte bessern will, da der Brigade- oder Divisionscommandeur

erst nach einem Jahre nachsehen darf, ob er gebessert hat.

Außer den Übelständen, daß alle Kontrolle aufhört über die Truppen,

wenn der neue Befehl durchgeführt wird, tritt auch noch der ein, daß

die nähere Kenntnis der Führer der isoliert stehenden Truppenteile

völlig aufhört. Je mehr Truppen zusammen sind zum Herbstmanöver, je

weniger ist Kennenlernung der Einzelnen möglich; auch erlauben die

Fatiguen dieser Zeit gar keine geselligen Vereinigungen, die einzige

Art, wie man Individuen kennen lernt. Hierzu dienten nun gerade die

Inspektionsreisen der verschiedenen Vorgesetzten hauptsächlich; wie

soll aber künftig ein Brigadecommandeur in der Conduitenliste über die

einzelnen Offiziere ein Urteil fällen können, die er nur im Gewühl

des Herbstmanövers ein Mal im Jahre sieht? Wie steigert sich die

Unmöglichkeit eines gediegenen Urteiles über die Untergebenen für die

höheren Generale?

Alle Kenntnis der Garnisonen und Garnison-Einrichtungen hört

künftig für die höheren Befehlshaber auf, gewiß zum größten

Nachteile der Truppen, da man sich künftig ganz auf das Urteil eines

Intendanturbeamten verlassen muß.

Wenn ich somit im Allgemeinen mich ausgesprochen habe über das Princip,

was durch die neue Verordnung aufgestellt werden soll, so muß ich nun

auch noch untertänigst von der Veranlagung sprechen, aus welchem das

alte Prinzip aufgehoben wird. Es ist dies der Kostenpunkt, denn die

Reisen sollen enorm kosten. Aus folgender Berechnung hoffe ich ziemlich

klar zu zeigen, daß es wenigstens nicht die Generale sein können,

welche die enormen Kosten veranlassen.

Im dritten Armee-Corps haben sämtliche Generale im Jahre 1834 2800

Taler verreist; in runder Summe 3000 Taler. Wenn man dies auf neun

Generalcommandos anwendet, so ergibt sich eine Summe von 27000 Talern.

Wenn man nun annimmt, daß kein Armee-Corps so übel hinsichtlich

der Reisen dislociert ist als das dritte, indem nirgends so viele

Bataillone isoliert garnisonieren (in Königsberg, Danzig, Stettin,

Magdeburg, Erfurt, Posen, Breslau, Neiße, Münster, Wesel, Köln, Coblenz

und Trier liegen Bataillone), so dürfte hieraus folgern, daß in anderen

Armee-Corps auch viel weniger Reisen vorkommen und also noch gegen jene

3000 Taler erspart werden müßte. Dagegen sind einige Bezirke größer

als der dritte und ich will daher sogar annehmen, daß nicht allein

27000, sondern 30000 Taler jährlich verreist werden, d. h. auf die

Art, wie meine Generale im Jahre 1834: der Divisionsgeneral zweimal,

der Brigadegeneral dreimal. Da nun der Reiseetat, wie er ausgeworfen

ist, 190000 Taler beträgt, so bleiben 160000 Taler übrig für die

Generalinspekteure und für die Inspekteure, Regimentscommandeure,

wenn sie über vier Meilen haben, und für das Civil-Personal des

Kriegsministeriums. Nun hat mir aber der Kriegsminister versichert,

der Etat sei um 200000 Taler überschritten worden, also seien

390000 verreist worden. Wie das möglich gewesen ist, bleibt mir ein

unauflösliches Rätsel. Ich weiß allerdings, daß ein General 11000 Taler

allein verreist hat, ein anderer dagegen nur 600; aber selbst wenn

man 11000 mit 2 Armee-Corps multipliciert, so kommen 22000 Taler auf

die commandierenden Generale und es bleiben immer noch 222000 Taler

übrig. Eines klareren Beweises bedarf es wohl schwerlich, daß es die

Inspektionsreisen der +Generale+ nicht sind, welche, wenn sie

auf das Notwendigste beschränkt werden wie im dritten Armee-Corps,

jene ungeheuere Mehrausgabe verursachen. Wenn diese Beschränkungen

allenthalben einträten, d. h. der commandierende General ein Mal, der

Divisionscommandeur zwei Mal und der Brigadecommandeur drei Mal im

Jahre reist oder das den verschiedenen Generälen sagte, daß sie, je

nach ihrer Categorie, nicht mehr als eine gewisse Summe liquidieren

dürften, die aber nach obiger Reisezahl berechnet werden kann und wie

ich dies dem Kriegsminister speciell berechnet habe, so würde der

Reiseetat nicht überschritten werden und dadurch alle Vorgesetzten in

der Möglichkeit sein, ihre Truppen von Zeit zu Zeit zu inspicieren.

Wenngleich ich kaum erwarten darf, daß diese Auseinandersetzungen Sie

zu einer nochmaligen Recherche der ganzen Angelegenheit bewegen werden,

namentlich, auf welche unverantwortliche Art jene enorme Summe hat

können verreist werden, so glaube ich doch nicht schweigen zu dürfen,

um so mehr, da mir noch nach meiner Eingabe an den Kriegsminister

die Äußerungen vieler Generale zukamen, die ganz wie ich diese

Angelegenheit betrauern.

Uns allen erscheint es sehr leicht, den existierenden Mißbräuchen

entgegen zu arbeiten, ohne deshalb ein neues Princip der Ökonomie

wegen in der Armee einzuführen, die sich beim alten Princip sehr wohl

befand, während das neue nur Schmerz erregt hat. Denn allen Generalen

kann es doch nur schmerzlich sein, ihnen eine Stellung gegeben zu

sehen, von welcher aus sie auf die richtige Bearbeitung des ihnen

anvertrauten Materiales keine Einwirkung haben sollen und sich daher

auch aller Verantwortlichkeit überhoben zu sehen. Das unausbleibliche

Gefühl, überflüssig zu sein, muß sich einem Jeden aufdrängen und kann

unmöglich auf den Geist der Armee günstig wirken. Sehr wohl weiß ich,

daß ich viel wage, mich so unumwunden über eine bereits von Ihnen

erlassene Ordre auszusprechen. Aber täglich mehr mich überzeugend,

welchen Eindruck diese Bestimmung auf die Befehlshaber gemacht hat,

halte ich mich um so mehr verpflichtet, nicht zu schweigen, und Ihnen

im Namen der Beteiligten zu zeigen, zu welchen Consequenzen jene

Anordnungen führen.

Wilhelms I. Briefe an seinen Vater König Friedrich Wilhelm III. (1827-1839) · 第 41 / 54 题