Wilhelm.
(Ohne Datum.)
Wilhelm Solms hat mich in seiner Heiratsangelegenheit zum Mitvertrauten
erwählt. Dieselbe ist Ihnen durch seine Mutter und deren Brüder
bekannt gemacht worden, um Ihren Consens zu erbitten. Sie haben
dabei ausgesprochen, daß Sie den Wunsch hätten, man möchte doch noch
Versuche machen, ob man die Gräfin Kinsky-Mutter nicht vermögen könnte
nachzugeben, daß auch die einstigen Töchter aus der zu schließenden Ehe
den evangelischen Glauben annähmen. Sie sind darin Wilhelms Wünschen
nur unterstützend beigetreten, doch hatte er gleich von Anfang an nicht
die Hoffnung, daß seine künftige Schwiegermutter nachgeben würde, da
es ihm Mühe gemacht hatte, die evangelische Religion für die Söhne zu
erlangen.
Der Herzog Carl, welcher diese Religionsfrage der Töchter nun betrieb,
verpflanzte dieselbe auf ein fremdes Terrain, indem er mit dem Gesetze
einschreiten wollte, indem er seinem Neffen versicherte, Sie würden
Ihren Consens nicht geben, wenn nicht das Gesetz erfüllet würde, d.
h. nach des Herzogs Auslegung, die Töchter +müßten+ katholisch
werden. Wilhelm Solms, der sich mit der Sache natürlich sehr vertraut
gemacht hatte, auch bereits die Einwilligung seiner Mutter und seines
Familien-Chefs, von Letzterem sogar durch offizielle Urkunde, hatte,
daß die einstigen Töchter katholisch werden sollten, fand in den
Gesetzen nirgends die vom Herzog Carl gemachte Auslegung derselben.
Denn im Gesetz heißt es ausdrücklich so: die Regel ist, daß alle
Kinder der Religion des Vaters folgen; wenn jedoch ein anderes bei den
Ehepakten beschlossen wird, so mischt sich das Gesetz nicht darein; nur
in dem Falle, daß eine Verschiedenheit der Wünsche obwaltet und eine
Einigung nicht möglich ist, so tritt das Gesetz mit der aufgestellten
Regel ein. Ja selbst wenn die Brautleute gleicher Meinung waren, bei
der Geburt eines Kindes eines der nunmehrigen Eltern desselben aber
die Meinung gewechselt haben sollte und eine Einigung gutwillig nicht
möglich ist, so schreitet auf Verlangen wiederum das Gesetz mit seiner
Regel ein. Diese hier aufgestellte Auslegung des Gesetzes beruht auf
den Aussprüchen der Geheimräte v. Raumer, Savigny und Kamptz und ist
auch die ganz allgemein in Anwendung kommende Praxis. Wilhelm Solms
muß also vermuten, daß sein Onkel in der Auslegung des Gesetzes
geirrt habe, was ihm dadurch noch mehr bestätigt ward, daß vor wenig
Tagen sich der Herzog völlig lossagt, ferner in der Angelegenheit
zu tun haben zu wollen und den Großherzog an seine Stelle setzt.
Außerdem hatte aber der Herzog Carl auch noch obengenannte Urkunde
des Fürsten Solms als unstatthaft angreifen wollen, obgleich sie
schon in Wien mitgeteilt ist, behauptend, die mediatisierten Fürsten
dürften dergleichen Dokumente in ihren Familien nicht ausstellen, wenn
sie gegen Landesgesetze verstießen. Da aber, wie gezeigt, gegen die
Landesgesetze gar nicht verstoßen ist, indem mit Übereinstimmung von
allen Parteien die katholische Religion für die Töchter stipuliert
ward, so fällt auch dieser Einwurf des Herzogs zusammen, abgesehen
davon, daß den mediatisierten Häusern selbst solche Anordnungen zu
treffen vorbehalten ist.
Wilhelm Solms ist nun natürlich sehr ~en peur~ zu vermuten, daß
Ihnen die Sache als eine Ungesetzmäßigkeit vorgestellt sein möchte, was
zu berichtigen ich sehr gern für ihn übernommen habe. Der hofft also,
wenn der Großherzog Ihnen das Nichtnachgeben der Gräfin Kinsky wird
angezeigt haben, Sie Ihren Consens erteilen werden, wenn Sie gesehen
haben, daß Alles geschehen war, die Gräfin zu bewegen, Ihrem Wunsche
nachzugeben; der Entscheidung Ihres Consenses wird das Gesetz nirgend
im Wege stehen. Sie werden Zwei sehr glücklich machen, denn die Briefe
der Braut schildern sie als sehr verliebt und sehr ausgezeichnet von
Herz und Geist, und Wilhelm ist sehr entzückt und gefällt mir ganz
ungemein in der ganzen Angelegenheit[85]...
Berlin, den 29. März 1831.
Wenngleich ich nicht weiß, ob Ihr Vertrauen dem Prinzen Radziwill[86]
beim nächsten Avancement in der Armee eine Regiments-Commando-Stelle
verleihen wird, so wäre dies bei seinem Anciennitäts-Verhältnis doch
möglich. Ich glaube es daher der Freundschaft für ihn schuldig zu sein,
über seine Persönlichkeit und über die daraus etwa entspringende Wahl
des ihm anzuvertrauenden Regimentes Folgendes zu sagen.
Sein sehnlichster Wunsch und der seiner Familie ist es, einst das 19.
Infanterie-Regiment zu befehligen, indem er demselben nun schon so
lange angehört. Der jetzige Commandeur, Oberstleutnant v. Valentini,
hat diesen Wunsch sehr begreiflich gefunden, sich ganz erbötig erklärt,
ein Regiment zu tauschen, wenn es Ihr Befehl sei. Später hat er jedoch
seine Ansicht in dieser Hinsicht plötzlich geändert. Dem General
Witzleben teilte ich schon vor längerer Zeit den Wunsch des Prinzen
mit. Er erwiderte mir, daß der Prinz zu sehr Pole sei, als daß man
ihm dies Regiment anvertrauen könne und daß mehrere Dinge über ihn in
dieser Beziehung berichtet seien, die Sie nicht veranlassen würden,
ihm das 19. Regiment zu geben. Ich teilte dem Prinzen diese ganze
Unterredung und Mitteilung des Generals Witzleben mit. Er war darüber
nicht verwundert, weil er sehr wohl wußte, daß man von Posen aus so
über ihn berichte. Als Mann von Ehre begnügte er sich zu erwidern,
daß er sich nicht rechtfertigen würde, sondern die Zeit entscheiden
lassen wollte. Wie wenig er übrigens blind über die Polen ist, wird
seine Mitteilung -- schon vor einigen Jahren -- beweisen, wo er
mich benachrichtigte, daß der Geist in Posen usw. anfinge sich zu
verschlechtern usw. und daß er dieserhalb beständig zu predigen habe.
Jetzt seit der polnischen Revolution wird, glaube ich, ein Jeder, der
ihn unparteiisch hat sprechen hören, ihm das Zeugnis erteilen, daß man
nicht richtiger das Verhältnis beurteilen kann als er; aber freilich
kann ich ihn dabei nicht lossprechen, manches Ding, was unter dem
Großfürsten Konstantin geschehen ist, bei seinem Namen genannt zu haben
und vielleicht nicht immer vorsichtig genug. Aber Rebellion bleibe für
ihn Rebellion, wenngleich das Interesse von seines Vaters Landsleuten
ihm am Herzen liegt. Wenn er sich also in dieser Beziehung mancher
Unachtsamkeit wirklich anzuklagen haben mag, so ist das doch sehr weit
entfernt von einer Gesinnung, die Mißtrauen gegen ihn aufkommen lassen
könnte. Ich darf es Ihnen versichern, Sie können keinen ergebeneren und
treueren Offizier in Ihrer Armee haben als ihn, denn Wenige kennen ihn
so genau wie ich...
Der Prinz wird natürlich jedes andere Regiment, das Sie ihm übergeben,
als ein unschätzbares Vertrauen übernehmen, aber ein sehr schmerzhaftes
Gefühl wird es ihm sein und bleiben, glauben zu müssen, daß man
aus politischen Gründen ihm mißtraut und daher von seinem jetzigen
Regimente entfernt. Verzeihen Sie gnädigst, wenn Freundschaft und
Überzeugung diese Zeilen mir eingeben.