Ihr gehorsamer Sohn

Wilhelm.

(Ohne Datum.)

Wilhelm Solms hat mich in seiner Heiratsangelegenheit zum Mitvertrauten

erwählt. Dieselbe ist Ihnen durch seine Mutter und deren Brüder

bekannt gemacht worden, um Ihren Consens zu erbitten. Sie haben

dabei ausgesprochen, daß Sie den Wunsch hätten, man möchte doch noch

Versuche machen, ob man die Gräfin Kinsky-Mutter nicht vermögen könnte

nachzugeben, daß auch die einstigen Töchter aus der zu schließenden Ehe

den evangelischen Glauben annähmen. Sie sind darin Wilhelms Wünschen

nur unterstützend beigetreten, doch hatte er gleich von Anfang an nicht

die Hoffnung, daß seine künftige Schwiegermutter nachgeben würde, da

es ihm Mühe gemacht hatte, die evangelische Religion für die Söhne zu

erlangen.

Der Herzog Carl, welcher diese Religionsfrage der Töchter nun betrieb,

verpflanzte dieselbe auf ein fremdes Terrain, indem er mit dem Gesetze

einschreiten wollte, indem er seinem Neffen versicherte, Sie würden

Ihren Consens nicht geben, wenn nicht das Gesetz erfüllet würde, d.

h. nach des Herzogs Auslegung, die Töchter +müßten+ katholisch

werden. Wilhelm Solms, der sich mit der Sache natürlich sehr vertraut

gemacht hatte, auch bereits die Einwilligung seiner Mutter und seines

Familien-Chefs, von Letzterem sogar durch offizielle Urkunde, hatte,

daß die einstigen Töchter katholisch werden sollten, fand in den

Gesetzen nirgends die vom Herzog Carl gemachte Auslegung derselben.

Denn im Gesetz heißt es ausdrücklich so: die Regel ist, daß alle

Kinder der Religion des Vaters folgen; wenn jedoch ein anderes bei den

Ehepakten beschlossen wird, so mischt sich das Gesetz nicht darein; nur

in dem Falle, daß eine Verschiedenheit der Wünsche obwaltet und eine

Einigung nicht möglich ist, so tritt das Gesetz mit der aufgestellten

Regel ein. Ja selbst wenn die Brautleute gleicher Meinung waren, bei

der Geburt eines Kindes eines der nunmehrigen Eltern desselben aber

die Meinung gewechselt haben sollte und eine Einigung gutwillig nicht

möglich ist, so schreitet auf Verlangen wiederum das Gesetz mit seiner

Regel ein. Diese hier aufgestellte Auslegung des Gesetzes beruht auf

den Aussprüchen der Geheimräte v. Raumer, Savigny und Kamptz und ist

auch die ganz allgemein in Anwendung kommende Praxis. Wilhelm Solms

muß also vermuten, daß sein Onkel in der Auslegung des Gesetzes

geirrt habe, was ihm dadurch noch mehr bestätigt ward, daß vor wenig

Tagen sich der Herzog völlig lossagt, ferner in der Angelegenheit

zu tun haben zu wollen und den Großherzog an seine Stelle setzt.

Außerdem hatte aber der Herzog Carl auch noch obengenannte Urkunde

des Fürsten Solms als unstatthaft angreifen wollen, obgleich sie

schon in Wien mitgeteilt ist, behauptend, die mediatisierten Fürsten

dürften dergleichen Dokumente in ihren Familien nicht ausstellen, wenn

sie gegen Landesgesetze verstießen. Da aber, wie gezeigt, gegen die

Landesgesetze gar nicht verstoßen ist, indem mit Übereinstimmung von

allen Parteien die katholische Religion für die Töchter stipuliert

ward, so fällt auch dieser Einwurf des Herzogs zusammen, abgesehen

davon, daß den mediatisierten Häusern selbst solche Anordnungen zu

treffen vorbehalten ist.

Wilhelm Solms ist nun natürlich sehr ~en peur~ zu vermuten, daß

Ihnen die Sache als eine Ungesetzmäßigkeit vorgestellt sein möchte, was

zu berichtigen ich sehr gern für ihn übernommen habe. Der hofft also,

wenn der Großherzog Ihnen das Nichtnachgeben der Gräfin Kinsky wird

angezeigt haben, Sie Ihren Consens erteilen werden, wenn Sie gesehen

haben, daß Alles geschehen war, die Gräfin zu bewegen, Ihrem Wunsche

nachzugeben; der Entscheidung Ihres Consenses wird das Gesetz nirgend

im Wege stehen. Sie werden Zwei sehr glücklich machen, denn die Briefe

der Braut schildern sie als sehr verliebt und sehr ausgezeichnet von

Herz und Geist, und Wilhelm ist sehr entzückt und gefällt mir ganz

ungemein in der ganzen Angelegenheit[85]...

Berlin, den 29. März 1831.

Wenngleich ich nicht weiß, ob Ihr Vertrauen dem Prinzen Radziwill[86]

beim nächsten Avancement in der Armee eine Regiments-Commando-Stelle

verleihen wird, so wäre dies bei seinem Anciennitäts-Verhältnis doch

möglich. Ich glaube es daher der Freundschaft für ihn schuldig zu sein,

über seine Persönlichkeit und über die daraus etwa entspringende Wahl

des ihm anzuvertrauenden Regimentes Folgendes zu sagen.

Sein sehnlichster Wunsch und der seiner Familie ist es, einst das 19.

Infanterie-Regiment zu befehligen, indem er demselben nun schon so

lange angehört. Der jetzige Commandeur, Oberstleutnant v. Valentini,

hat diesen Wunsch sehr begreiflich gefunden, sich ganz erbötig erklärt,

ein Regiment zu tauschen, wenn es Ihr Befehl sei. Später hat er jedoch

seine Ansicht in dieser Hinsicht plötzlich geändert. Dem General

Witzleben teilte ich schon vor längerer Zeit den Wunsch des Prinzen

mit. Er erwiderte mir, daß der Prinz zu sehr Pole sei, als daß man

ihm dies Regiment anvertrauen könne und daß mehrere Dinge über ihn in

dieser Beziehung berichtet seien, die Sie nicht veranlassen würden,

ihm das 19. Regiment zu geben. Ich teilte dem Prinzen diese ganze

Unterredung und Mitteilung des Generals Witzleben mit. Er war darüber

nicht verwundert, weil er sehr wohl wußte, daß man von Posen aus so

über ihn berichte. Als Mann von Ehre begnügte er sich zu erwidern,

daß er sich nicht rechtfertigen würde, sondern die Zeit entscheiden

lassen wollte. Wie wenig er übrigens blind über die Polen ist, wird

seine Mitteilung -- schon vor einigen Jahren -- beweisen, wo er

mich benachrichtigte, daß der Geist in Posen usw. anfinge sich zu

verschlechtern usw. und daß er dieserhalb beständig zu predigen habe.

Jetzt seit der polnischen Revolution wird, glaube ich, ein Jeder, der

ihn unparteiisch hat sprechen hören, ihm das Zeugnis erteilen, daß man

nicht richtiger das Verhältnis beurteilen kann als er; aber freilich

kann ich ihn dabei nicht lossprechen, manches Ding, was unter dem

Großfürsten Konstantin geschehen ist, bei seinem Namen genannt zu haben

und vielleicht nicht immer vorsichtig genug. Aber Rebellion bleibe für

ihn Rebellion, wenngleich das Interesse von seines Vaters Landsleuten

ihm am Herzen liegt. Wenn er sich also in dieser Beziehung mancher

Unachtsamkeit wirklich anzuklagen haben mag, so ist das doch sehr weit

entfernt von einer Gesinnung, die Mißtrauen gegen ihn aufkommen lassen

könnte. Ich darf es Ihnen versichern, Sie können keinen ergebeneren und

treueren Offizier in Ihrer Armee haben als ihn, denn Wenige kennen ihn

so genau wie ich...

Der Prinz wird natürlich jedes andere Regiment, das Sie ihm übergeben,

als ein unschätzbares Vertrauen übernehmen, aber ein sehr schmerzhaftes

Gefühl wird es ihm sein und bleiben, glauben zu müssen, daß man

aus politischen Gründen ihm mißtraut und daher von seinem jetzigen

Regimente entfernt. Verzeihen Sie gnädigst, wenn Freundschaft und

Überzeugung diese Zeilen mir eingeben.

Wilhelms I. Briefe an seinen Vater König Friedrich Wilhelm III. (1827-1839) · 第 38 / 54 题