Erbschaftsamt ermächtigt, die Erbschaften im Namen des Staates mit
Beschlag zu belegen und die Erbschaft, soweit es notwendig und zweckmässig
ist, für die Kinder, im übrigen aber für den Staat zu verwalten, auf die
wohltätigste Weise entgegenwirken. Es wird der übertriebenen Sparsamkeit,
dem Geiz, der Habgier, dem nutzlosen Aufspeichern und der allzu grossen
Anhäufung des Reichtums in den Händen einzelner einen gewissen Damm
entgegensetzen, ohne dabei den Einzelnen desjenigen Antriebs zum Erwerb zu
berauben, welcher in der ersten Sorge für die Nachkommenschaft und in der
Liebe zur Arbeit ruht. Denn, wie Prof. =Hallier=[6] treffend bemerkt, »es
kann kaum etwas Ehrloseres geben, als die Arbeit als eine Last zu
betrachten und sie nicht um ihrer selbst willen hochzuschätzen. Wer gesund
ist und bei guten körperlichen oder geistigen Kräften, für den ist die
Arbeit der höchste Lebensgenuss. Und der Reiche sollte so ehrlos sein,
sich auf die Faulbank zu legen, weil er weiss, dass der Mehrerwerb nicht
zum Verderben seiner Kinder, sondern zum Wohl des Staates, zum Wohl seiner
Mitbürger verwendet wird? Ist jemand mit Glücksgütern gesegnet, so hat er
doppelt und dreifach die Pflicht, sich durch Arbeit dieser Güter wert zu
zeigen. Der Müssiggänger ist ehrlos.«
Im Anschluss an diese schönen Worte darf man die gegründete Hoffnung
aussprechen, das Bewusstsein, dass er mit seiner Arbeit nicht bloss für
sich und die Seinigen, sondern auch bis zu einem gewissen Grade für die
Gesamtheit wirkt, werde erhebend und veredelnd auf den Einzelnen wirken
und damit jenen Zustand vorbereiten helfen, wo das Glück des Einzelnen mit
dem Glück der Gesamtheit zusammenfällt, und wo somit der Einzelne das, was
er auf der einen Seite zu verlieren glaubt, auf der andern wieder mit
Zinsen zurückerhält.
Was meinen dritten und letzten Vorschlag betrifft, so geht derselbe, wie
bereits gesagt, auf Umwandlung des Staates in eine grosse, allgemeine,
solidarisch verbundene =Versicherungsgesellschaft= gegen Alter, Krankheit,
Unfall, Invalidität, unverschuldete Not und Tod. Schon mit dieser einen
Massregel würde der grösste Teil des sozialen Elends mit einem Schlage aus
der Welt geschafft und die kostspielige, oft mehr Schaden als Nutzen
bringende Armenpflege entbehrlich gemacht werden, Es würde keine Elenden
und Verlassenen ohne eigne Schuld mehr geben, und das grosse Prinzip
gesellschaftlicher Gegenseitigkeit würde zur Richtschnur nicht bloss für
einzelne Kreise, sondern für die ganze menschliche Gesellschaft werden.
Die Gesellschaft selbst mit ihren verschiedenen Gliederungen würde dabei
keine Änderung erleiden, sondern gerade so fortbestehen, wie bisher, und
jedem Einzelnen würde gegeben oder geholfen werden je nach seinen
Verhältnissen oder Bedürfnissen, seiner Lebenslage, seiner sozialen
Stellung und nach den Opfern, welche er durch seine Arbeit oder sein
Vermögen zur Erhaltung des Staates bringt oder gebracht hat. Allerdings
wird man entgegnen, dass diese Opfer dadurch nicht vermindert, sondern
wesentlich erhöht werden müssten. Aber eine solche Rücksicht kann nicht in
das Gewicht fallen gegenüber den enormen Vorteilen einer derartigen
Einrichtung, auch würde die Last dadurch, dass sie auf den Schultern aller
Staatsbürger ohne Ausnahme ruht, für den Einzelnen nicht allzuschwer
werden. Man vergesse nicht, welche enormen Opfer jetzt schon von privater
Seite für alle die verschiedenen Versicherungs- und Ersparniszwecke
gebracht, und welche kaum mehr erschwingliche Lasten den Gemeinden durch
die fortwährend steigenden Ausgaben für Armenpflege auferlegt werden. Auch
übersehe man nicht den enormen moralischen Vorteil, welcher darin liegt,
dass jeder in dem Bewusstsein lebt und arbeitet, dass er nicht jeden
Augenblick unverschuldet ein Ausgestossener oder Verlassener der
Gesellschaft werden, oder dass seine Hinterbliebenen nicht die Beute des
Hungers und Elends werden können; man vergesse endlich nicht, dass die
materiellen Opfer, welche der Staat fortwährend zur Abwehr der Verbrechen
gegen Person und Eigentum aufzuwenden genötigt ist, um ein sehr
Bedeutendes reduziert werden müssten. Wenn der Staat, wie dieses z. B, im
Grossherzogtum Hessen geschieht, jeden einzelnen Gebäudebesitzer zwingt,
an einer staatlichen Versicherung seines Besitzes gegen Feuersgefahr
teilzunehmen, und auf diese Weise eine Solidarität aller hausbesitzenden
Staatsbürger gegen Schädigung ihres Eigentums durch Feuer herstellt, warum
soll er nicht das Recht haben, die gleiche Solidarität der Staatsbürger
gegen die weit bedenklichere Schädigung durch Krankheit, Alter,
Invalidität und Tod herzustellen? Und wie leicht und einfach würde eine
solche Maschinerie zu lenken oder zu leiten sein im Vergleich mit den
komplizierten und persönlich belästigenden Gesetzesbestimmungen des
=Bismarck=schen Staatssozialismus, in dem sich kaum ein Rechtsgelehrter
zurechtzufinden vermag.
Immerhin ist es mit Freuden zu begrüssen, dass die Einführung dieses
Staatssozialismus den schlagenden Beweis dafür geliefert hat, dass die
Notwendigkeit einer meinem Vorschlag ähnlichen Massregel in offiziellen
wie parlamentarischen Kreisen genügend anerkannt ist. Nur wird man dabei
leider allzusehr an das bekannte Sprichwort erinnert: »Wasch mir den Pelz
und mach mich nicht nass.« An sich recht verdienstlich, ist dieser
Staatssozialismus doch nur ein schwacher Versuch auf dem Wege sozialer
Reformen und ganz unfähig das soziale Elend als solches zu heben. Ja er
kann insofern gefährlich werden, als er, weil er nicht halten kann, was er
verspricht, zu schädlichen Täuschungen führt und damit radikaleren
Reformen entgegenwirkt. Dasselbe gilt von den vielen
Privatwohlthätigkeitsanstalten gegen Bettel, Trunksucht, Armut,
Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot u. s. w., sowie von den Bestrebungen zur
religiösen, sittlichen oder intellektuellen Hebung der unteren
Volksklassen oder zur Hebung der landwirtschaftlichen Kleinbetriebe oder
zur gemeinsamen Beschaffung von Produktions- und Konsumtionsmitteln auf
dem Weg der Selbsthilfe, oder von den Versuchen, das alte Innungswesen
wieder neu zu beleben oder durch Feststellung eines Normallohnes und einer
Normalarbeitszeit die Lage der arbeitenden Klassen zu verbessern, und
dergl. Alle diese Dinge sind, wie =Backhaus= (a. a. O.) richtig bemerkt,
Scheinmittel, Schönheitspflästerchen, welche wohl hier und dort den
Anblick der sozialen Not verbergen oder eine vorübergehende Linderung
herbeiführen, aber in der Tiefe das Übel weiter wuchern lassen.
Ebenso unzureichend wie der Staatssozialismus ist das private
Versicherungswesen und dabei mit so vielen und grossen Nachteilen
behaftet, dass daraus =Bismarcks= Plan zur Verstaatlichung des
Lebensversicherungswesens hervorwuchs, ein Plan, welcher bekanntlich an
dem Widerspruch der Parlamentarier und Manchester-Männer gescheitert ist.
Übrigens ist mein Vorschlag wesentlich verschieden von jenem Plan, da nach
demselben die Versicherung nicht freiwillig, sondern obligatorisch für
jeden Staatsbürger sein soll, je nach dessen Stand, Vermögenslage oder
Arbeitsverdienst. Sollten die Staatseinkünfte für den beabsichtigten Zweck
nicht ausreichen (was bei Annahme meiner beiden ersten Vorschläge kaum
denkbar wäre), so müsste der Versicherungsbeitrag als Steuer erhoben
werden, so lange der Versicherte arbeitsfähig ist.
Die Ausführung weiterer Einzelheiten würde auch hier wieder zu weit
führen. Ich erlaube mir daher auf einen im zweiten Band meiner Schrift
»Aus Natur und Wissenschaft« enthaltenen Aufsatz über die Übernahme des
Lebensversicherungswesens durch den Staat zu verweisen.
Dieses sind die Grundzüge der von mir in Vorschlag gebrachten
=Sozialreform= im Gegensatz zu derjenigen der =Sozialdemokratie=, einer
Reform, welche selbstverständlich nur auf =friedlichem= Wege durchgeführt
werden soll und kann, und zwar nur durch Gewinnung einer grösseren Zahl
einflussreicher Männer auf dem Wege allmähliger Überzeugung.
Zwar versichert uns die Sozialdemokratie ebenfalls, dass sie nur auf
friedlichem Wege ihr Ziel zu erreichen wünsche; aber dieses dürfte doch
nur eine Klugheits-Versicherung sein. Schon das Wort »Demokratie« deutet
auf Volksherrschaft und damit auf eine Umwälzung der politischen
Verhältnisse, Ehe ich indessen auf nähere Darlegung des wichtigen
Unterschiedes von =Sozialreform= und =Sozialdemokratie= eingehe, bedarf es
vorher der Bemerkung, dass meine Vorschlage gar nichts mit Kommunismus zu
thun haben. Ich beabsichtige weder eine Aufhebung des Privateigentums,
noch eine Beschränkung der persönlichen Freiheit, sondern ganz im
Gegenteil eine grössere Entfaltung oder Entwicklung der letzteren durch
Entfernung der den Einzelnen hemmenden Schranken im Kampfe um das Dasein,
sowie dadurch, dass im Notfall die Ergreifung der hilfreichen Hand des
Staates jedem offen steht, letzteres nicht als ein Almosen, sondern als
ein durch geleistete Arbeit erworbenes Recht. Wer unter solchen Umständen
und bei freier Bahn für Entfaltung seiner Kräfte nichts leistet, der
verdient sein Schicksal. Er geht nicht an den Umständen oder an der
Ungerechtigkeit der Gesellschaft, sondern an sich selbst zu Grunde.
Zwar ist der Kommunismus an sich durchaus nicht etwas so Schreckliches und
Monströses, wie sich die meisten Menschen vorzustellen pflegen. Man kann
sich, wie bereits bemerkt, sehr wohl einen Staat auf kommunistischer
Grundlage vorstellen, in welchem alles Besitztum gemeinsam und die Arbeit
ganz freiwillig sein würde -- vorausgesetzt, dass die durch lange Jahre
und entsprechende Gesellschaftszustände grossgezogenen egoistischen Triebe
und Neigungen der menschlichen Natur sich in altruistische umgewandelt
hätten, was natürlich nur sehr langsam und allmählich geschehen könnte.
Auch sind durchaus nicht alle bis jetzt bekannten kommunistischen Versuche
misslungen, und da, wo sie misslungen sind, ist dieses oft weniger Folge
innerer Unmöglichkeit, als vielmehr des Drucks äusserer ungünstiger
Umstände inmitten einer auf ganz anderen Grundlagen aufgebauten
Gesellschaftsordnung gewesen.[7] Besteht doch schon im jetzigen Staats-
und Gemeindeleben eine nicht geringe Menge kommunistischer Einrichtungen,
die sämtlich, wenn die einseitige und engherzige Manchester-Doktrin
richtig wäre, mehr oder weniger ausgemerzt werden und der fast immer
unzureichenden Privatthätigkeit überlassen bleiben müssten. Man denke nur
an die Steuern und deren mannigfache Verwendung zu Zwecken des
Gemeinwohls, an die Staatsschulden, an denen jeder Einzelne partizipiert,
an die Militärpflicht, welche jeden Einzelnen nötigt, selbst Leben und
Gesundheit im Interesse der Gemeinschaft aufzuopfern, an die sog.
Expropriationsgesetze, an das vom Staat auf öffentliche Kosten, geleitete
Unterrichtswesen und an den Schulzwang, an Eisenbahnen, Strassen und
öffentliche Bauten, an Staatsposten und Staatstelegraphen, an das
öffentliche Gesundheitswesen, an Gemeinde-Versorgung und Armenpflege, an
staatliche Massregeln zur Hebung der Landwirtschaft, an die staatliche
Beaufsichtigung von Fabriken, Bergwerken, Banken, Häuserbau u. s. w., an
öffentliche Brunnen, Museen, Bibliotheken, Promenaden, Versorgungshäuser,
Hospitäler u. s. w. Alle diese Dinge, jede Besteuerung der Bürger von
Staats- und Gemeindewegen zu andern Zwecken, als Polizei, Rechtspflege und
Militär, also für den Schutz des Individuums nach innen und aussen, sind
mehr oder weniger sozialistische oder kommunistische Einrichtungen, welche
der Manchester-Doktrin, die in dem Staat nur eine Polizei-Anstalt zur
Sicherung von Person, Eigentum und öffentlicher Sicherheit erblickt, also
denselben gewissermassen die Rolle eines bezahlten Schutzmannes spielen
lässt, direkt zuwiderlaufen.
Aber alles dieses hindert nicht, dass zur Zeit eine noch so starke und
allgemeine Abneigung der Menschen gegen jede Art kommunistischer
Staatsgestaltung besteht, dass jedes weitere Wort darüber als überflüssig
erscheint. Es müssten erst, wie gesagt, lange Jahre des Altruismus und
Kollektivismus vorausgegangen sein, um dieser Abneigung einigermassen Herr
werden zu können.
Einstweilen muss es genügen, wenn man im Stande sein wird, an der Hand der
von mir gemachten Vorschläge eine grössere Ausgleichung zwischen Staats-
und Privatbesitz oder zwischen den Interessen des Einzelnen und denen der
Gesamtheit herbeizuführen. Es ist dasselbe Programm, welches der berühmte
National-Ökonom =Schäffle= in seiner »Quintessenz des Sozialismus«
aufgestellt hat, indem er diese Quintessenz in der =Ersetzung des
Privatkapitals durch das Kollektiv-Kapital= findet. Auch stimmt es im
wesentlichen mit dem erweiterten Programm, welches =Bebel= in seiner
Schrift über »die Frau« für den Sozialstaat der Zukunft voraussetzt, wenn
er verlangt, dass die Begriffe von Staat und Gesellschaft sich künftighin
decken, und dass der heutige Gegensatz zwischen sozialer und politischer
Organisation verschwinden solle.
Die Wohlthätigkeit einer solchen Einrichtung oder einer Versöhnung
zwischen Einzel- und Gesamt-Interessen kann nicht besser deutlich gemacht
werden, als durch eine Vergleichung des staatlichen Organismus mit den
Einrichtungen des tierischen oder menschlichen Organismus. Hier findet
eine fortwährende Strömung der Lebenssäfte von der Peripherie nach dem
Zentrum und umgekehrt von dem Zentrum nach der Peripherie statt. Je
lebhafter und ungehinderter diese Strömung vor sich geht, um so besser ist
der Stand der Gesundheit und des Wohlseins, während Stockungen dieses
Säfteaustausches an einzelnen Stellen des Körpers Krankheit und Verderben
herbeiführen.
Ebenso verhält es sich im Staat und in der menschlichen Gesellschaft,
welche sich um so wohler befindet, je lebhafter der Austausch und
Ausgleich zwischen Privat- und Gesamtleistung ist. Die grossen
Privatvermögen gleichen den Eiterbeulen oder Blutstockungen, welche, indem
sie sich an einzelnen Stellen festsetzen, den beschriebenen Austausch
stören und verderblich auf den Gesamt-Organismus zurückwirken. Durch die
Wirkung meiner Vorschläge wird eine solche Störung ferner nicht mehr
möglich sein. Denn sie bewirken ein fortwährendes Zurückströmen des
Privatbesitzes in den Besitz der Gesamtheit und von da wieder eine
Verteilung nach der Peripherie oder unter die Einzelnen. Die grosse
Staatskasse muss gewissermassen das Herz des staatlichen Organismus
bilden, welches einerseits seinen befruchtenden und ernährenden Inhalt
durch zahllose Kanäle in die Organe und Gewebe des staatlichen Körpers
treibt und denselben andrerseits aus ebensovielen Kanälen und Adern wieder
an sich saugt. Ohne das verhasste kommunistische »Teilen« wird
gewissermassen in jedem einzelnen Augenblick »geteilt« und ein Zustand
hergestellt, in welchem das schöne, bereits öfter zitierte Wort »einer für
alle und alle für einen« zur Wahrheit wird.
»Der Heimfall aller Güter an den Staat nach dem Tode ihrer Erwerber«, sagt
M. =Nordau= (a. a. O.) »schafft ein nahezu unerschöpfliches gemeinsames
Vermögen, =ohne den individuellen Besitz aufzuheben=. Jedes Individuum hat
dann ein Eigen- und ein Gesamt-Vermögen, wie es einen Tauf- und einen
Familien-Namen hat.... Indem das Individuum für sich arbeitet, arbeitet es
zugleich für die Gesamtheit, welcher eines Tages der ganze Überschuss
seines Erwerbs über den Verbrauch zu gute kommen wird. Das Gesamtvermögen
bildet das ungeheure Sammelbecken, welches aus dem Überfluss der einen dem
Mangel der andern abhilft und nach jedem Menschenalter die immer wieder
entstehenden Ungleichheiten in der Güterverteilung ausgleicht, welche
Ungleichheiten die Vererbung im Gegenteil fixiert und mit jeder Generation
schroffer macht.«
Ganz verschieden von diesem, auf friedlichem Wege durchzuführenden
Programm der =Sozialreform= ist dasjenige der =Sozialdemokratie=, welche,
wenigstens in Deutschland, zur Zeit an der Spitze der ganzen
sozialistischen Bewegung steht und die offen ausgesprochene Hoffnung
nährt, Staat und Gesellschaft mit der Zeit in ihrem Sinne umwandeln zu
können, Diese Hoffnung ist eine trügerische und wird es auch wohl bleiben.
Der Hauptvorwurf, den man der Sozialdemokratie machen kann und machen
muss, ist der, dass sie den Begriff der Sozialreform und der sozialen
Frage überhaupt viel zu enge fasst. Denn sie macht aus der grossen
Gesellschaftsfrage, welche die ganze Menschheit zu umfassen hat, eine eng
begrenzte =Arbeiterfrage=, welche obendrein, wenn man die Sache bei Licht
betrachtet, nur eine bestimmte Klasse von Arbeitern umfasst. Die
allgemeinen Menschheitsrechte und Menschheitsinteressen schliessen
selbstverständlich auch die Rechte und Interessen der Arbeiter ein,
während nicht das Umgekehrte der Fall ist und die Rechte und Interessen
der Arbeiter (im engeren Sinne) nicht die allgemeinen Menschheitsrechte
einschliessen. Auch die Hoffnung der Sozialdemokraten, dass sie, zunächst
und aus praktischen Gründen von den Interessen und Rechten der
handarbeitenden Klassen ausgehend und auf dieselben gestutzt, mit der Zeit
dahin kommen werden, auch die allgemeinen Menschheits-Interessen in
Angriff zu nehmen oder die grosse soziale Frage zu lösen, dürfte, wie noch
näher gezeigt werden wird, eine sehr illusorische sein.
Der eigentliche Vater der heutigen Sozialdemokratie ist =Ferdinand
Lassalle=, welcher durch sein Auftreten im Beginn der sechziger Jahre die
damals fast überall sich bildenden Arbeiterbildungsvereine und die nach
=Schulze=-Delitzsch'schem Muster errichteten Konsum-, Rohstoff- und
Vorschuss-Vereine mit einem Schlage zu Fall und durch seine Versprechungen
künftiger Seligkeiten die Masse der Arbeiter auf seine Seite brachte. Auch
wird er neben =Karl Marx=, welcher als der geistige Vater der ganzen
Bewegung anzusehen ist, immer noch von der Masse der Sozialdemokraten als
eine Art Apostel oder Heiliger verehrt, obgleich seine Theorien längst als
falsch erkannt und selbst von der heutigen Schule der Sozialdemokratie
mehr oder weniger verlassen sind. Insbesondere hat sich seine grosse
Hoffnung auf das allgemeine Stimmrecht, vermittelst dessen, wenn einmal
eingeführt, er alle seine Pläne zu erreichen hoffte, als durchaus
illusorisch erwiesen. Wir sind in Deutschland bereits seit über zwanzig
Jahren im Besitze des allgemeinen Stimmrechts oder des allgemeinen,
gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts für die Wahlen zur obersten
Vertretung des deutschen Volkes oder des Reichstags. Und was ist während
dieser langen Zeit mit Hilfe einer bis dahin unerhörten Agitation von den
sozialdemokratischen Führern erreicht worden? Dass ein verhältnismässig
kleines Häuflein ihrer Anhänger, welches allerdings durch Rührigkeit und
Talent die schwache Zahl einigermassen wett macht, Sitz und Stimme im
deutschen Reichstag erlangt hat, während sich z. B. der Einfluss der
=katholischen= Wahlleitung mehr als dreimal so stark erwiesen hat.
Allerdings hat sich die sozialdemokratische Partei neuerdings mit aller
Macht auf den Versuch geworfen, ihre Agitation auf das Land zu Übertragen
und die grosse Masse der ländlichen Bevölkerung, welche ja bei allgemeinen
Wahlen in der Regel den Ausschlag giebt, für sich zu gewinnen. Aber man
kann fast mit Bestimmtheit voraussagen, dass dieser Versuch bei dem
überwiegend konservativen Sinn der Landbevölkerung und deren politischer
Apathie scheitern wird. Sollte dieses aber nicht der Fall sein und sollte
der von den Sozialdemokraten gehoffte Erfolg wirklich früher oder später
eintreten oder auch nur in Aussicht stehen, so würden die besitzenden und
im Besitze der Gewalt befindlichen Klassen der Gesellschaft langst dafür
gesorgt haben, dass eine solche Umänderung oder Einschränkung des
allgemeinen Wahlrechts, die ein derartiges Resultat unmöglich machen
würde, eingetreten wäre. Es ist ein sehr naiver Glaube der
Sozialdemokraten, dass sich die herrschenden Klassen der Gesellschaft an
der Hand des allgemeinen Stimmrechts einfach den Hals würden zudrehen
lassen; denn niemand lässt sich gutwillig abschlachten. Daher die
Durchführung des sozialdemokratischen Programms schliesslich nur durch
=Gewalt= möglich sein würde. Aber selbst in diesem Falle würde eine solche
Herrschaft unmöglich von langer Dauer sein, da eine Beherrschung der
Bildung durch die Unbildung ein Unding und nur zeitweise möglich ist.
Schon der griechische Philosoph =Xenophanes= hat den beherzigenswerten
Ausspruch gethan: »Besser als die Stärke von Männern und Rossen ist die
Einsicht.«
Dazu kommt, dass eine Organisation der gesamten Arbeit von Staatswegen,
wie sie die Sozialdemokratie anstrebt, eine reine Utopie ist und immer
eine solche bleiben wird. Die menschliche Arbeit in ihrer Gesamtheit ist
ein viel zu kompliziertes und mannigfaltiges, durch das Verhältnis von
Angebot und Nachfrage beherrschtes Räderwerk, als dass sich dasselbe auf
büreaukratische Weise beherrschen oder regeln liesse. Wollte man eine
solche Beherrschung dennoch durchführen, so würde und müsste daraus eine
unerträgliche Büreaukratie und Tyrannei und eine Beschränkung der
persönlichen Freiheit resultieren, welche zehnmal schlimmer wäre, als die
gegenwärtige Beschränkung durch den monarchisch-büreaukratischen Staat,
Der grosse amerikanische Bodenbesitz-Reformator =Henry George=, dem gewiss
niemand eine tiefe Einsicht in nationalökonomische Verhältnisse abstreiten
wird, nimmt keinen Anstand, eine solche Organisation der Arbeit von oben
herab geradezu als »egyptische Despotie« zu bezeichnen.
In gleicher Weise nennt der entschiedene Sozialist =Th. Hertzka=[8] die
»Tyrannei einer solchen Arbeitsordnung unerträglich« und Freiheit und
Gerechtigkeit unvereinbar mit dem »unerhörtesten Zwange, der jemals geübt
worden ist.« Dazu wäre die in solcher Weise geübte soziale Gerechtigkeit
der »Tod alles Fortschritts und aller Zivilisation, In einer Gesellschaft,
in der alles arbeiten muss, um nur auskömmlich satt zu werden, könnte es
keine Wissenschaften, keine Künste, keine Freiheit und kein Glück geben.«
Wer kennt nicht =Eugen Richters= sozialdemokratische Zukunftsbilder? Es
mag darin manches verzeichnet oder falsch aufgefasst oder übertrieben
sein; aber im grossen und ganzen ist doch der unerträgliche Zustand, der
die Folge einer solchen büreaukratischen Beherrschung der Arbeit sein
müsste, richtig und wirkungsvoll gekennzeichnet. Die Sozialdemokraten
werden zwar das alles nicht Wort haben wollen; aber solange sie sich nicht
deutlicher als bisher über die Art und Weise erklären, wie sie sich ihren
Zukunftsstaat vorstellen, müssen sie sich derartige Imputationen schon
gefallen lassen.