11.) Kalkleber (und Milch) (S. 68.), auch (S. 69.)

12.) Laugensalzige eisenhaltige Schwefelleber (und Milch) zugleich

angewendet wissen will. Welcher weither gesuchte Apparat von schwer

herbeizuschaffenden Künsteleien, wo es auf gewisse, simple und

augenblikliche Hülfe ankömt!

Er geht zur Untauglichkeit der Oele bei der Arsenikvergiftung über (ich

stimme ein) nur kochende Oele lösen dies Gift auf. Aus eben dem Grunde

sei Schwefelbalsam unnüz. (S. 73.)

§. 168. Nun zur Nuzanwendung seiner mühsam ausgespäheten Gegenmittel.

Zuerst (S. 83.) solle man Milch geben, um die Auflösung des Arseniks

zu verhindern (hiezu schikt sie sich nicht genug); dann giebt er Oel,

frische Butter, Milchrahm mit laugensalzigem (S. 84.) lauwarmen Wasser

(reizt!) zur Beförderung des Erbrechens; beim Erbrechen wiederum

häufiges laugensalziges Wasser, allenfals auch nur mit Küchenasche

verfertigt auch wohl mit Zucker versezt. Auch (S. 85.) Seifwasser

(unbestimt!). Nun müsse man eilen, sich durch Schmelzen bereitete,

kalkige, laugensalzige oder eisenhaltige Leber zu verschaffen; hievon

ein Quentchen in eine Pinte recht (S. 86.) heissen (!) Wassers. Von

dieser Mischung müsse der Kranke viel trinken, auch könne Zucker und

Süsholzsaft zugesezt werden. -- Könne der Kranke seinen Ekel dagegen

nicht überwinden, so müsse man ihm die Schwefelleber in Bissen (ein

scharfes Wesen!) zu fünf bis sechs Granen nehmen, und recht heisses

(!) Wasser, ein Trinkglas auf jeden Bissen, trinken lassen. Nachdem

man nun dem Vergifteten häufige (!!) Leber als ein Getränke oder in

Bissen gegeben hat, könne man, wenn noch schwere Zufälle da verbleiben,

zu Eisenauflösungen sogar sauren (S. 87.) (werden diese auch von

Arsenikpulver präzipitirt?) schreiten -- doch sei eisenhaltige Leber

noch vorzuziehn. In Ermangelung der Schwefellebern soll man seine

Zuflucht zu Eisenauflösungen (also sauren!) nehmen, doch müsse vorher

eine oder zwo Pinten laugensalziges Wasser getrunken werden, damit

der hiedurch aufgelöste Arsenik desto leichter durch das Eisensalz

(Eisen in Essig aufgelöst oder ein Quentchen grüner Vitriol in einer

Pinte Wasser zerschmolzen oder Dinte) durch doppelte Verwandschaft

zerlegt werde, und ans Eisen gehe. (Ausser dem Magen kan man sich

etliche Stunden Zeit zu diesen chemischen Prozessen nehmen -- und nun,

alles wohl bewirkt, ist doch der Eisenarsenik noch im Magen.) Nach

dem Uebergange der heftigsten Zufälle müsse man viele (S. 88.) Milch

trinken lassen, welche durch ihren buttrichten und käsichten Theil

seine Aezbarkeit abstümpfe, welchen dieses Gift so weit zum Zergehen

bringe, daß es den Zusammenhang desselben aufhebe, wobei seine äzzende

Kraft nothwendig unterdrükt werden müsse (welcher unverständliche

Mischmasch -- und welches Phänomen schlos diese Wirkung vor seinen

Augen auf?) Die Oele könten auch die Eingeweide mit ihren ästigen (!!)

(S. 89.) Theilen überziehn, und sie gegen Zerstörung zu sichern. Die

Säuren (S. 90.) wären keine Gegengifte, da es erwiesen zu seyn schiene,

wie er anzumerken[123] Gelegenheit gehabt habe, daß der Arsenik aus

einer mit einer Salzsäure[124] verbundnen flüchtigen halbmetallischen

Erde bestehe (o! heilige Chemie, erbarme dich über uns!) Schädlichkeit

der Molken und Limonade (S. 92.), des Theriaks. Zulezt (S. 92.) Laxiere

und Mannatränke mit Mandelöl oder Milch und mildernde Tränke mit

Pappeln und Leinsamenschleime versezt. Fette und schleimige Bähungen

auf den Unterleib, ganze Bäder. Aderlässe bei Vollblütigkeit nach dem

Gebrauche der anfänglichen Gegenmittel. Narkotische Mittel, (S. 95.)

Mohnsaft. ([griech.: kai su, teknon;])

Die Nachwirkungen des ins Blut geschlichenen Arseniks, Abzehrung,

Zittern u. s. w. nimt er durch Milch hinweg. Dann noch Schwefellebern

mit Milch -- oder die warmen Quellen, das Aachner Wasser u. s. w.

zur Stelle getrunken und darin gebadet, (S. 96.) welche eine sehr

zertrente Schwefelleber[125] enthielten. (Lieber! wie fandst du diese

in den genanten Wässern?) Ihre Stelle will er durch fünf bis sechs

Unzen durch Schmelzen bereitete Leber in einem Orhoft recht heissen

Wassers aufgelöst, als Bad angewandt, (S. 97.) ersezzen (!!). Als

Getränk, statt ihrer, alle Morgen eine bis zwei Pinten Wasser, worin

in jeder ein bis zwei Quentchen kalkicher durch Verpuffen bereiteter

eisenhaltiger (S. 98.) Schwefelleber aufgelöst sind. (ein unrichtiges

Succedaneum von gräslichem Geschmacke!) Durch Schmelzen bereitete

Leber (S. 99.) passe auf die Zerstörung, die die Arseniktheile in den

ersten Wegen angerichtet haben -- die durchs Verpuffen verfertigte auf

die Zufälle des Ueberganges dieses Gifts in die Säfte (eine subtile

Distinkzion! aber ihre Richtigkeit? -- wie mögen wohl beide Arten der

Lebern in der Wirkung von einander abweichen? Ist die durchs Verpuffen

bereitete etwas anderes, als eine zum Theil wieder zerstörte Leber?

Denn durch glühenden Salpeter verbessern wir keine Schwefelleber --).

§. 169. So weit =Navier=, man erlaube mir einige algemeine Anmerkungen.

Diese getreu ausgezogne Abhandlung der =Navierischen= Gegengifte

des Arseniks verräth zuweilen etwas flache chemische Kentnisse,

durchgängige Jagd nach fein künstlich verwickelten Gegenmitteln,

und schwankende Anwendungsvorschriften. Was hat der Arzt in jedem

einzelnen Stadium der Vergiftungskrankheit von diesem unübersehlichen

Haufen kontrastirender Mittel vorzüglich anzuwenden? Hilft eins davon

überhaupt, oder gehört die ganze Garnitur Mittel dazu? Wie hilft sich

der Landman oder Kleinstädter ohne die ungeheuren Namen von, weis

Gott, was für Lebern selbst nicht einmal aussprechen, geschweige sie

anschaffen oder brauchen zu können? Welche Zeit gehört zu diesem

Apparate, der nur frisch bereitet gehörige Dienste thun würde, wenn er

könte! Und welchen Schwall von Flüssigkeiten bringt man nicht zusammen,

wenn man die Viel, Häufig, in Menge trinken, und die benamten Pinten

alle zusammenaddirt, die er anbefiehlt! Der Arzt ist froh, wenn er bei

einer mäsigen Vergiftung zwölf und bei der heftigsten zwanzig Pfund

in den robustesten Magen binnen sechs Stunden mit Vortheil bringen

kan, aber seine Pinten betragen ungleich mehr an der Zahl, wovon jede

über zwei Pfund zu rechnen ist. Gewöhnlich, wenn man etliche Mase

Flüssigkeit hat wegbrechen lassen, nimt die antiperistaltische Bewegung

des Magens ab -- und versagt dann bald völlig -- Das Brechen hört

auf, der Ton der Muskelfibern dieses durch übermäsigen Reiz des Gifts

und der ausleerenden Mittel ermüdeten Eingeweides ist wie gelähmt. --

Und dann die Vielfältigkeit der verschiednen auf einander eingegosnen

Gegenmittel! hindert, vernichtet da nicht eins das andre -- ändert

seine Natur? giebt ihm auch wohl eine zwekwidrige Richtung? Wenigstens

hätte =Navier= die Zufälle angeben sollen, welche den jedesmahligen

Zeitpunkt anzeigen, wo dieses, wo jenes, und wo wieder ein andres

Gegenmittel eingegeben werden müsse!

§. 170. Die fünfte Klasse enthält diejenigen Gegenmittel der

Arsenikvergiftung, die nach meinem Ermessen und einer Reihe damit

angestelter Versuche zufolge, den Vorzug vor den übrigen, wenigstens in

der vorzutragenden Verbindung, zu verdienen scheinen.

§. 171. Ich stelle sie, der leichtern Uebersicht wegen, den

anzuführenden Heilanzeigen gegen über, mit Rüksicht auf die festgesezte

Eintheilung der Arsenikvergiftung in ihre drei Grade.

§. 172. Aus dem, was ich bishieher von der Wirkungsart des Arseniks auf

die thierischen empfindlichen Fasern besonders der ersten Wege, von den

Zufällen mit Arsenik vergifteter Personen, und von der chemischen Natur

dieses Giftes erinnert habe, drei Quellen deren Zusammenflus allein

im Stande ist den Arzt mit Sicherheit zu leiten, flossen folgende

Heilanzeigen, und die sich hierauf beziehenden Gegenmittel her, die,

wie mich chemische Versuche, klinische Grundsäzze und verschiedne

Krankenbetten dieser Art lehrten, befriedigend sind.

§. 173. Es ist wahr, man kan ungleich künstlichere, zusammengeseztere,

kostbarere Mittel sehr leicht vorschlagen, und so das Löbchen eines

Scheidekünstlers feinerer Art leicht erhaschen, aber, ohne Anspruch

auf diesen mit der Erhaltung der Menschen oft sehr unzusammenhängenden

Ruhm, Mittel auszuspähen, die die kräftigsten aller Art, die

unschädlichsten, so viel möglich angenehmsten, den Hausmitteln gleich,

überall leicht zu haben, die wohlfeilsten, und der dringenden Gefahr

wegen mehrern Heilanzeigen zugleich genugthuend sind, und sie auf die

passendste Art anwenden zu lehren, dies, deucht mich, war ein höherer

Zwek, den ich vor andern ins Gesicht fassen muste.

§. 174. Aus diesem Standorte wird man beurtheilen können, ob ich so

sehr übel that, zu einer Abhandlung dieser Art ganz und gar kein neues

Mittel zu erfinden, und daß ich, als therapeutischer Schriftsteller,

mich begnügte die vorhandnen gehörig zu würdigen, vorurtheilfrei die

besten zum Vorrange zu erheben und zu ihrer vortheilhaftesten Anwendung

den richtigsten und simpelsten Weg zu verzeichnen.

§. 175. 1.) Heilanzeigen der stärksten Arsenikvergiftung und ihre

Genugthuung

/a/) Den grösten Theil des verschlukten Giftes (weissen Arsenik,

Giftmehl, Fliegenstein, Operment) durch das zwekmäsigste

Brechmittel aus dem Magen zu schaffen -- starke Seifenauflösung.

/b/) Den Rest verschlukten (weissen Arsenik-) Pulvers möglichst

geschwind aufzulösen und zugleich

/c/) zu neutralisiren, um diese metallische Säure während ihres

Verweilens so viel möglich unschädlich zu machen, bis sie von

Zeit zu Zeit ausgeleert werden kan -- =Seifwasser mit Oel,

Schwefelleberlufthaltiges Wasser mit Rahm=.

/d/) Die innere Haut der ersten Wege durch einen schmeidigenden

Ueberzug zu sichern -- vorige Mittel und Milchrahm mit Milch.

/e/) Die Ausleerung von unten zu erleichtern -- zu befördern --

obige Mittel, besonders =Seifwasser mit (Rizinus) Oel, Umschläge

und Klystiere von aufgelöseter Seife=.

/f/) Der örtlichen und algemeinen Entzündung zu wehren --

ähnliche[126] Bähungen, Umschläge, laue Bäder, Klystiere -- Aderlas.

2.) Heilanzeigen der langsamern oder vernachläsigten leichtern

Arsenikvergiftung -- Ebendieselben oder nur die leztern Mittel, je

nachdem der Arzt, oder die helfende Person zeitiger oder später ankömt,

überdies, wenn man etwas späte anlangt, noch

/g/) Zerstörung und Hinwegschaffung der Gifttheile in den ersten

Wegen -- Schwefelleberluftwasser in Getränken und Klystieren, obige

unten (auch wohl oben) abführende Mittel.

/h/) Entzündungswidrige Diät -- obige (/f/) Mittel gegen Entzündung

-- dann Milchdiät, reine, frische Luft.

3.) Heilanzeigen der schleichenden Arsenikvergiftung und der Nachwehen

der ersten beiden Grade -- Einige der angezeigten Masregeln, wo nöthig;

sonst noch

/k/) Zerstörung der Ueberreste des Arseniks in den zweiten Wegen --

lauwarme Bäder von Schwefelleberlufthaltigem Wasser -- ähnliches

Getränk.

/m/) Erweichung und Schmeidigung der festen und flüssigen Theile --

leztere (/k/) Mittel mit Milchdiät verbunden.

/n/) Almählig aufsteigende Stärkung -- Milch- und

Fleischbrühendiät, frische Luft, Trinken eisenhaltiger Wasser --

endlich Wein, kaltes eisenhaltiges Wasserbad -- kräftigere Kost,

Lustreisen.

/o/) Linderung der paralytischen und krampfhaften (auch

gichtischen) Zufälle -- stärkende Kur, Elektrisität -- Tropfbäder.

§. 176. Seife, Oel und Milch sind doch wohl unschuldige Mittel und

zu allen Zeiten leicht und überall zu haben. Niemanden ist die Hülfe

versagt, dem Reichern so wenig wie dem Aermern, auf dem Landgute, wie

in der Strohhütte, bei Tag und Nacht. Diese drei sind zur stärksten

Arsenikvergiftung hinlänglich, und wenn es wahr ist, daß man in so

dringender Gefahr selbst in Palästen den leckern Gaumen nicht um

Erlaubnis fragen darf -- auch in Städten hinlänglich; einige kleine

Verbesserungen aus der Pharmazie, wie man sieht, abgerechnet, da die

gütige Natur der Schwäche des städtischen Weichlings doch wohl noch

weit mehr unter die Arme greifen wolte, als sie bei dem dikhäutigen

Magen des Landmans und Tagelöhners bedurfte.

Bei den Hülfsmitteln gegen den zweiten, besonders den dritten Grad bin

ich freigebiger, und, wenn man will, künstlicher gewesen, theils da es

nöthig ist, theils da man dann mehrere Muse hat, die dennoch wohlfeilen

und leicht herbeizuschaffenden Mittel nach und nach herbei zu bringen.

Ich gehe zur Anwendung über.

§. 177. Aus verschiednen Beispielen, die uns =Wepfer=[127], =Heinrich

von Heer=[128], =Zittman= und andre aufgezeichnet haben, sieht man mit

Verwunderung, wie wenig selbst die gröste Menge Arsenik unter festen

Speisen verschlukt oder in einen mit Speisen angefülten Magen gebracht,

der Gesundheit des Vergifteten geschadet haben, und wie, so gar in den

schlimsten Fällen, die Vergiftungskrankheit doch nur chronisch geworden

und den Tod auf viele Tage, ja Wochen und Jahre lang hinausgeschoben

hat, wo man die fürchterlichsten, reissendsten Zufälle und nur noch

wenige Stunden Lebensfrist hätte ahnden sollen. Es erfolgte Erbrechen

und mit ihm der fast völlige Abgang des Giftes.

§. 178. Bei dem Arsenikpulver, das vorher unter feste Speisen gemischt

war, ehe die Masse verschlungen ward, ist dieser glükliche Ausgang

nicht ganz unerwartet, da, der Reizbarkeit des Magens halber; da

der vergiftete Speisenbrei, gröstentheils eher wieder weggebrochen

wird, ehe er mit Magensafte oder Getränken verdünt, das schwerere

Arsenikpulver zu Boden fallen läst, wo es die innere Haut zu benagen

anfangen würde. Auch im Schlunde hat es in dieser Vermischung keine

sonderliche Zerstörung anfangen können.

§. 179. Aber wenn bloses Arsenikpulver erst nach genossenen Speisen

verschlukt wird, denn hat es mit dem gewöhnlich guten[129] Ausgange

der beabsichteten Vergiftung schon eine andre Bewandnis. Hier wird

ein groser Theil des Giftpulvers, trocken oder mit einer Flüssigkeit

beigebracht, sich hie und da im Schlunde, inwendig am Magenmunde

und vorzüglich in der ganzen Gegend der innern Magenhaut anlegen,

die noch von Speisen leer war, oder, welches einerlei ist, die das

herabgeschlukte mit Arsenik gemischte Getränk zu seiner Aufnahme

ausdehnte.

§. 180. Ueberdem besizt jeder feingepülverte weisse Arsenik und

Fliegenstein die Eigenschaft, über jeder, selbst kochendheisen

Flüssigkeit, in die er geschüttet wird, ungeachtet alles Umrührens,

eine pulverichte Haut zu bilden, mit schwimmenden Pulverklümchen

vermischt, die durch Luftbläschen empor gehalten werden.

§. 181. Diese nicht wenig Arsenikpulver enthaltende Haut, hängt sich,

wie in jedem Gefäse, so vorzüglich im Magen an die Ränder, umzieht die

zottige Haut, und fängt so seine Verwüstung an.

§. 182. Besäse nun der dikliche drunter stehende Speisenbrei seiner

zusammenhängenden Natur nach, nicht die Kraft, selbst aus diesen

zottigen Fasern das Arsenikpulver wie durch Anziehung an sich zu

nehmen, und beim erfolgenden Erbrechen mit sich (grosentheils)

herauszuziehn, wie wäre es möglich, daß ähnliche Vergiftungen noch so

unvermuthet leicht überhin gehen, und weit minder tragisch ablaufen

könten, als die verschlukte oft grose Menge dieses fürchterlichen

Stoffes vermuthen lassen solte? Warum geschieht das Gegentheil, wenn

statt der Speisen blos dünne Getränke im Magen waren?

§. 183. Sind blose Getränke im Magen vor der Verschluckung des

Giftpulvers vorhanden gewesen, so wird der gröste Theil des leztern in

Klümpchen auf den Grund des Magens fallen, die, wo sie liegen, sich in

die Zottenhaut einhängen und daselbst örtliche Entzündungen erregen,

oder von den bald erfolgenden Zusammenziehungen dieses Eingeweides nach

beiden Mündungen, den entzündlichsten Theilen des Magens, zum Theil

getrieben werden.

§. 184. Selten wird dies Gift trocken verschlukt, ohne nachspülende

Flüssigkeit, in welchem Falle der Schlund am meisten leiden mus,

wenigstens anfänglich.

§. 185. In beiden leztern Fällen hängt sich, vorzüglich das weisse

Arsenikpulver so fest in die feinen samtartig hervorragenden Zäserchen

der innern Haut, daß es durch dünne Flüssigkeit fast unmöglich

herauszuwaschen ist. Geniest man aber bald nach einer solchen

Vergiftung breiähnliche Speisen, so nehmen diese beim Erbrechen einen

grosen Theil davon leicht aus den Magenfalten mit.

§. 186. Man befeuchte die innere rauh geschabte Fläche eines von

weichem Holze verfertigten Gefäses (welches dann seiner emporstehenden

Fasern wegen ziemlich mit dem Innern des Magens verglichen werden zu

können scheint) stark mit Wasser und bestreue diese nassen Wände mit

Arsenikpulver. Nun versuche man dieses Pulver durch Ausschwenken mit

irgend einer Flüssigkeit aus diesem Gefäse zu bringen, und man wird

finden, daß sich keine dünne Feuchtigkeit dazu schikt, dieses schwere

so leicht anhängliche Pulver aus den feinen Holzfasern los zu wickeln

und mit fort zu schlemmen.

§. 187. Man versuche ferner, das in den nassen rauchen Wänden dieses

Gefäses hängende Arsenikpulver durch Umschwenken mit Oele loszutreiben

und in dieser Verbindung heraus zu giessen, und man wird seine

Absicht fast nicht im mindesten Grade erreichen, da das Oel gegen die

Feuchtigkeit der nassen Fasern und des nassen drin hängenden Pulvers

keine Anhänglichkeit besizt, und so lezteres nicht berühren, folglich

nicht in sich und mit sich fort nehmen kan; eben so im Magen.

§. 188. Dagegen schütte man in dies (nasse, mit Arsenikpulver

bestreute) Gefäs, nachdem fast alles vergeblich versucht worden, irgend

einen zähen flüssigen Brei, schwenke ihn herum, schütte ihn heraus

und wiederhole diesen Handgrif einige Male, so wird die innere rauche

Fläche dieses Gefäses fast gänzlich vom Arsenikpulver befreiet werden,

da der Zusammenhang des Pulvers mit dem Brei stärker ist, als mit den

nassen Fasern.[130]

§. 189. Wenn es uns auch nicht erlaubt wäre, aus jenen (§. 177.-185.)

Thatsachen und letztern (§. 186.-188.) analogischen Versuchen

Folgerungen auf die Auswahl eines Mittels zu ziehn, welches am

geschiktesten wäre, jenes stygische Pulver aus dem Magen zu bringen,

so könten schon meine eignen Erfahrungen beweisen, daß eine starke

Auflösung der gemeinen Hausseife in Wasser diese und noch mehrere

Vorzüge im höchsten Grade verdiene.

§.190. Denn ausserdem, daß dieses Mittel eine zähe Konsistenz und

gelinde spezifische Kraft Brechen, ohne Entzündung, zu erregen besitzt,

schmeidiget es auch die Wände des Magens, mischt sich mit allen

Flüssigkeiten, neutralisirt den aufgelösten Arsenik, bringt einen sehr

grosen Theil desselben unaufgelöst herauf und reicht dem fernerhin

dienlichen Oele ein Zwischenmittel dar, seine lindernde und Fasern

schüzzende Kraft (ohne abgestosen zu werden) auf die zottige Magenhaut

in vollem Mase zu äusern -- Vortheile die sich schwerlich bei einem

und demselben Mittel vereinigen.

§. 191. Hiezu kömt noch, daß alle Haushaltungen Seife und Wasser

besizzen, daß sich dies Mittel sehr geschwind zubereiten läst und daß

sein Geschmak wenigstens nicht unerträglich ist. Es ist im höchsten

Grade wohlfeil.

§. 192. Da dieses Mittel alle anfängliche Heilanzeigen zugleich und

so zwekmäsig erfüllt, wie ich gewis weis, so schäzze ich mich, wenn

Navier das Verdienst hat, der Seife mit etlichen Worten überhaupt

Erwähnung gethan zu haben, glüklich, die zahlreichen Vorzüge dieses so

hülfreichen Mittels zu zergliedern, seinen Tugenden aus Gründen und

Erfahrung ihren gebührenden Rang anzuweisen und seine Anwendung zu

lehren.

§. 193. Wenn man sich aber auch geneigt finden lassen sollte, die

Vorzüge einer starken Seifenauflösung bei der Arsenikvergiftung

anzuerkennen, so könte man doch vielleicht Anstand nehmen, sich

dieses Mittels bei jenen (nicht seltnen) Vergiftungen zu bedienen, wo

es zweifelhaft wird, ob das Verschlukte Arsenik, oder etwas anderes

sey. Man wird einwenden, wie, wenn das genommene Gift ein anderer

metallischer, oder mechanisch reizzender Körper, eine narkotische

Pflanze, ein scharfes Harz oder eine schädliche thierische Substanz

wäre, solte denn dies gegen Arsenik so gepriesne Gegengift, hier nicht

vielleicht unnüz, vielleicht zweideutig oder wohl gar schädlich werden?

§. 194. Ich könte zugeben, daß alle verschlukte schädliche Dinge der

drei Naturreiche ihre von einander abweichende Natur zwar nicht stets

(wenigstens dem Ungeübtern nicht) durch so unzweideutige, unverkenliche

und charakterische Merkmale und Symptomen der Vergiftungskrankheit an

den Tag legen, als wenn mit Fingern darauf gezeigt würde (man mögte

etwa die nervenbetäubenden und Muskelfiebern lähmenden Gewächse, den

Mohnsaft die Toll- und Lorbeerkirsche u. s. w. ausnehmen) und man

deshalb, dem ersten Anblicke nach, Bedenken tragen könnte, mit einem

namentlichen Gegengifte einen Fehlgrif zu thun.

§. 195. Wenn man aber dagegen bedenkt, daß es bis jezt noch keine

spezifischen Gegenmittel schädlicher Pflanzen und Thiersubstanzen

giebt, daß die algemeine und fast allein hinreichende Heilanzeige

dieser Gifte in kräftiger Ausleerung von oben und unten besteht,

daß mechanisch reizzende Dinge (Glas u. s. w.) eingewickelt und

herausgeschaft, die verschlukten korrosivischen Säuren neutralisirt,

die schädlichen metallischen Salze zersezt, die Harze aufgelöst seyn

wollen, und daß die narkotischen Gifte (auch Blei) die kräftigsten

Ausleerungsmittel erheischen, so wird jeder, welcher die Natur einer

starken Seifenauflösung kent, gestehen müssen, auch gegen alle übrigen

Gifte (nächst dem Arsenik) sei das vorzüglichste, algemeinste und

unschädlichste (anfängliche) Hülfsmittel in dieser wohlthätigen

Zwittersubstanz zu suchen und zu finden.

§. 196. Man löse also getrost, so bald oben beschriebne (§. 99.-102.)

Kennzeichen der Vergiftung des ersten Grades sich an irgend jemand

äussern, man löse, sage ich, ohne Zeitverlust ein Pfund Seife in vier

Pfunden Wasser auf, das ist, man reibe die trokne Seife geschwind

auf einem Reibeisen klein, schütte sie in einen Topf der bequem (des

Ueberlaufens wegen) acht Pfund Wasser halten kan; man gieset die

genante Menge kochenden Wassers auf die zerkleinte Seife, quirlet

beides unter einander, und lässet es zwei Minuten lang aufkochen,

quirlt nochmals und dieses so kräftige Hülfsmittel ist fertig, von

diklich zäher, doch flüssiger Konsistenz, so lange es warm erhalten

wird; in der Kälte wird es ganz steif.

§. 197. Man giebt es dem Kranken Tassenweise, mit etwas Zuker im Munde,

kaum so warm als man gewöhnlich Thee oder Koffee zu geniesen pflegt, zu

trinken. Ist der Kranke eine Person von reifem Alter, also zwischen dem

zwanzigsten und sechszigsten Jahre, so kan man ihr eine solche Tasse,

worein fünf bis sechs Loth Wasser gehn, alle 3 bis 4 Minuten reichen.

§. 198. So wird in ungefähr zwei Stunden diese Menge (fünf Pfund)

Seifenauflösung verschlukt seyn. Man kan auch längere Zwischenzeiten

zwischen jedem Trunke wählen, der dann aber jedesmahl desto stärker

seyn mus, damit diese dikliche Flüssigkeit in genannter Zeit gewis

verschlukt sei.[131]

§. 199. Es mus im Fall der Weigerung mit Gewalt beigebracht werden,

da in einem so dringenden Nothfalle, wo kaum eine Haarbreite

zwischen Leben und Grab fehlt, und wo alle Reichthümer, Stands- und

Geburtsrechte in dem geöfneten Schlunde des Todes zu verschwinden

scheinen, keine andre Rüksicht als Rettung, Rettung zum Augenmerke

gefast werden darf, so wenig als es einem Untersinkenden frei stehen

kan, ob er bei den Haaren oder einem anständigern Orte gepakt seyn will.

§. 200. Solte sich in der ersten Viertelstunde des Trinkens der

Seifenauflösung (welches höchst selten geschieht) kein zwekmäsiges

Brechen einstellen, so kan der Schlund mit dem Finger, oder mit einer

in Oel getauchten Gänsefeder dazu gereizt werden, dann wird es ferner

gewis von selbst erfolgen.

§. 201. Ist der Vergiftete ehedem Krankheiten oder Zufällen

unterworfen gewesen, bei welchen eine starke Wallung des Bluts

gegen die obern Theile, oder wo eine so heftige Magenerschütterung

bedenklich ist, einer Neigung zum Schlagfluß, Herzklopfen, Blutspeien,

dem Blutüberflusse überhaupt, der Brustwassersucht, verschlosnem

Lungengeschwür -- Verhärtungen und Geschwüren irgend eines Eingeweides,

einem Bruche u. s. w. so legt man in letzterm Falle das Bruchband an,

und lässet in den übrigen Fällen zwanzig bis dreisig Loth Blut aus der

Ader, so bald die ersten sechs bis acht Tassen getrunken worden sind.

§. 202. Kömt man erst eine Stunde hernach, nachdem das Gift genommen

worden, dann mus auf alle Fälle (eine so verspätete Hülfe findet

immer Entzündung vor) der Körper sei volblütig jung oder nicht, ein

verhältnismäsiger Aderlas vorgenommen werden, das ist stets nach den

Graden der schlaffern oder festern Fiber, der schwächlichern oder

lebhaftern, blut- oder wasserreichern Körperbeschaffenheit, und dem

Alter gemäs abgewogen.

§. 203. Eine Person von sechzehn bis zwanzig Jahren kan vier Pfund,

von zwölf bis sechzehn Jahren drei Pfund, ein Kind von acht bis zwölf

Jahren zwei Pfund und eins von sechs bis acht Jahren ein Pfund dieser

Seifenauflösung trinken, doch in der angegebnen Dosis und Zeit.

§. 204. Die in die Augen fallende Wirkung dieses Mittel ist gelindes

aber fortgesetztes und zwekmäsiges Erbrechen. Man hat nicht nöthig

die Trinkzeiten des Uebergebens halber aufzuschieben, vielmehr mus, so

bald der Kranke davon einige Augenblicke ausgeruhet hat, das Einflösen

erwähnter Masse wieder fortgesetzt werden.

§. 205. Ist die angegebne Zeit vorbei und die nöthige Menge starker

Seifenauflösung getrunken, so ist das meiste geschehen, was möglich

war. Das gewaltsame Würgen, die Athem verschliesende Angst, das Fressen

im Magen, das unausstehliche Herzdrücken und das Zusammenschnüren der

Kehle wird sich gelegt haben; das heist das meiste Giftpulver ist, in

der getrunkenen schleimichten Flüssigkeit eingehüllt, hinweggebrochen,

das Aufgelöste aber neutralisirt (§. 54., 55.) worden.

§. 206. Was durch diese erste Behandlung vom Gifte nicht durch den

Mund abgeführt worden ist, wird man sich umsonst schmeicheln, auf

eine andre Art durchs Erbrechen in Pulvergestalt heraus zubringen.

(Diese Ausleerung von oben beim Anfange einer (noch so starken)

Vergiftung passet nicht nur, wie gesagt, auf weissen Arsenik, Giftmehl,

Fliegenstein und Operment, sondern auf alle Arten von schädlichen

Dingen die schleunige Ausleerung bedürfen.)

§. 207. War es weisser Arsenik, so bestehet die nächste Hofnung zur

Hinwegschaffung des noch in den Zotten der Magenhaut zurükgebliebnen

feinen Pulvers darin, so schnell aufzulösen, zugleich aber, es so

viel möglich neutralisirt (oder besser, vererzt) entweder durch

nochmahliges Erbrechen, oder auch wenn der Durchlauf schon vor sich

angefangen hat, von unten wegzubringen.

§. 208. Keine Flüssigkeit löset eine gegebne Menge Arsenikpulver

schneller auf, nimt einen so grosen Theil davon in seine Zwischenräume,

neutralisirt das Aufgelösete leichter, macht die Eingeweide

schlüpfriger und gegen die fressende Kraft mineralischer Gifte

unzugänglicher, und befördert dabei die Ausleerungen so sicher, als

Seifwasser.[132]

§. 209. Durch das obbeschriebne Trinken der stärkern Seifenauflösung,

wird das Gift mehr in Substanz, als eigentlich aufgelöset weggeschaft.

Was sich gleichwohl, indes auflösete, ward durch dieses Mittel

so gleich bei der Berührung zum Mittelsalze, folglich bei weitem

unschädlicher, als die Auflösung in blosem Wasser, und so von Zeit zu

Zeit ausgeführt.

§. 210. Um die fernern Heilanzeigen einer sehr starken, angezeigter

Mase bisher behandelten, oder einer verspäteten Arsenikvergiftung des

zweiten Grades zu befriedigen, das ist diejenigen, wo schon überhäufte

oder hinlängliche Ausleerungen von oben vorgegangen sind, und man

keine ähnlichen weiter zu erwarten hat, lässet man drei Pfund jener

stärkern Seifenauflösung mit drei Pfund warmen Wasser verdünt[133] und

unter jedes Pfund Mischung vier Loth eines vorhandenen Oels, Leinöls,

Baumöls, Mandelöls, zerlassener und von Salze abgeseiheter Butter

gerührt, einer ausgewachsenen Person binnen zwei Stunden trinken, also

alle zwei Minuten eine Tasse; Jüngern weniger nach Verhältnis.

§. 211. Hiedurch wird, wenn der Durchlauf nicht schon durch die erste

Behandlung in Gang gekommen ist, häufig offener flüssiger Leib mit

untermischtem seltnern Erbrechen entstehen.

§. 212. Sobald das Kneipen in den Gedärmen oder der Durchlauf schon bei

der ersten Verordnung erfolgt, müssen vielfach übereinander gelegte

Tücher in die beschriebne stärkere Seifenauflösung getaucht, um den

ganzen Unterleib gelegt, auch, wo nöthig, und der Puls noch sehr voll

und hart das Gesicht aufgetrieben und roth, der Odem sehr beklemt, u.

d. gl. ist, zum zweiten Male zur Ader gelassen werden. Sonst unterläßt

mans, da man die Kräfte zur Nachkur braucht.

§. 213. Erfolgte der Durchfall aber nicht beim Trinken der stärkern

Seifenauflösung, so mus der Umschlag beim Anfange des Trinkens der

zweiten Auflösung desto fleisiger lauwarm übergeschlagen werden.

§. 214. Sobald der Umschlag zu dieser oder jener Zeit angefangen wird,

übergelegt zu werden, müssen Klystiere von Milch und Oel oder wenn der

flüssige Stuhlgang zögert, das Erbrechen selten, und Leibschneiden

vorhanden ist, von dem dünnern Seifwasser mit Oel, wie das Getränk

gemischt, eingespritzt werden.

§. 215. Ist die Entzündung bei Entstehung des Durchlaufs oder während

desselben noch immer sehr heftig, und der Unterleib, besonders die

Gegend unter der Herzgrube, gespant, sind die Adern im Gesichte und

am Halse strozzend, die Augen roth und hervorgetrieben, u. s. w. so

ist ein ganzes[134] laues Bad, vorzüglich von dünnem Seifwasser (man

kan ein Verhältnis von 200:1 beobachten) vortreflich, und kan zugleich

füglich die Stelle des zweiten Aderlasses ersezzen.

§. 216. Ausserdem und wenn die Entzündung weniger heftig ist, dient ein

ähnliches laues halbes, oder auch nur ein Fusbad zur Beförderung des

Durchbruchs des flüssigen Leibes und zur Minderung der etwanigen, nie

fehlenden, innern Inflammazion.

§. 217. Ist nun das zweite Getränk hinunter, so wartet man eine

halbe Stunde mit der Nachhülfe, theils damit sich der Kranke von

den Anstrengungen etwas erhole, theils auch damit die beigebrachte

Flüssigkeit Zeit habe, ihren Abgang von oben oder unten zu nehmen.

§. 218. Ist das genommene Gift regulinischer Fliegenstein oder

Operment gewesen, so wird es durch die bisherige Behandlung, fast ohne

Verwüstung anzurichten, schon grosentheils herausgeschaft worden seyn

und man kan gute Hofnung schöpfen, wenn man zeitig, (z. B. innerhalb

einer, höchstens zweier Stunden) zu Hülfe gekommen war. (Doch merke

man, daß weisser Arsenik zwar schnellere und stärkere, Operment und

Fliegenstein aber länger fortgesezte, wiewohl gelindere und gemäsigtere

Anwendung der ausleerenden Mittel verlange, da von lezteren Giftarten

hie und da gern etwas in den Falten der ersten Wege unbemerkt sizzen

zu bleiben und nach ruhigen Zwischenzeiten die Kolikanfälle und

Verwüstungen zu erneuern pflegt.)

§. 219. War es aber eine nach dem Verhältnis des Alters starke Gabe

weissen Arseniks, so gehört noch eine (obwohl kleine) Zeit der Hülfe

dazu, um von der völligen Entfernung dieses heftigen Giftes überzeugt

und in Ruhe seyn zu können.

§. 220. Zu diesem Behufe, wenn der Kranke kein Seifwasser mehr trinken

will, (sonst kan dieses mit dem besten Erfolg noch almählig, mit Oel

oder zerlassener Butter gemischt, fortgesezt werden) vermische man,

nach Verflus dieser verstatteten (§. 217.) Ruhefrist, (auf dem Lande)

etliche Kannen Milch mit einem Achtel bis Drittel süsem Milchrahm[135]

und lasse mit diesem Getränke bis zur völligen Besserung fortfahren.

§. 221. Ist man aber in einer Stadt, mit einer Apotheke versehn, so

lasse man etliche Kannen mit Schwefelleberluft gesättigtes Wasser,

worin der vierte Theil süsser, starker Milchrahm, oder arabisches oder

Tragantgummi (ersteres im Verhältnisse zum Wasser wie 1:10, lezteres

wie 1:30) aufgelöset worden, bis zur Linderung aller beschwerlichen

Symptome trinken, und die Umschläge von Seifwasser nebst den Klystiren

von ebendemselben mit Oel gesättigt unterdes fortsezzen.

§. 222. Um dieses in der Arsenikvergiftung, und vorzüglich bei ihren

Nachwehen so heilsame Wasser zu verfertigen, gebe ich nur einen

einzigen Weg an die Hand, da die übrigen schwierig, langweilig und

hier alzukünstlich sind. Denn wenn man die Leberluft erst in einer

nassen Blase (an künstlicheres und zweckmäsigeres pneumatisches Geräthe

ist in gewöhnlichen Offizinen nicht zu gedenken) fangen will, ehe

man sie mit Wasser mischt, so ist diese Vermischung, ja die ganze

vorgängige Zubereitung nicht nur sehr mühsam, sondern diese äußerst

feine Luft dringt auch so geschwind durch die Blase, daß Zeit und Mühe

verloren wird. Man halte sich demnach einzig an folgendes, welches

leicht, geschwind und einfach zu bereiten ist und zuverlässig in der

erforderlichen Güte entstehen wird, selbst bei etwas roher Handanlegung.

§. 223. Man nimt eine gläserne Flasche mit zwei Pfund reinem lauem

Wasser, bis an den Hals angefült, schüttet ein Loth gepülverte

Kalkleber mit fünf Quentchen gereinigten Weinstein (Cremor Tartari)

gemischt, hinzu, stopft die Flasche geschwind mit einem tüchtigen Korke

zu, und schüttelt das Gemisch zehn Minuten lang; man läst das gröbere

Pulver sezzen, und giest die entstandene stinkende, milchfarbige

Flüssigkeit von ihrem Bodensazze ab in eine andre Flasche, worin schon

drei bis vier Theeköpfchen süser starker Milchram oder drei bis vier

Loth Senegal- oder ein Loth Tragantgummi (gepülvert) befindlich sind.

Man verstopft die Flasche, schüttelt das Gemisch bis zur Auflösung

(einige Minuten) um, und giebt dem Kranken davon zu trinken, doch so,

daß nach jedesmaligem Herausgießen der Flaschenhals sogleich wieder

zugepfropft werde.

§. 224. Die Kalkschwefelleber bereitet man zu diesem Behufe durch

etliche Minuten langes Weisglühen einer gepülverten Mischung gleicher

Theile Schwefels und ungelöschten oder frischgelöschten Kalks.[136]

Binnen sechszehn Minuten wird in einem Windofen zwischen glühenden

Kohlen[137] die Leber, und in noch andern funfzehn Minuten das Wasser

fertig seyn, eine Geschwindigkeit, die dieser Bereitung in unserm Falle

stets den Vorzug giebt.

§. 225. Da diese Kalkleber[138] in kaltem (56°) wie in kochendem Wasser

(in jenem wie 1:1920, in diesem wie 1:840.) sehr schwerauflöslich,

die Verbindung des Weinsteins mit der Kalkerde aber nicht viel

auflösbarer ist, (bei 50° löset sich Weinsteinselenit in Wasser auf,

wie 1:800, bei 212° wie 1:500,) so ist das auf diese Weise mit

Schwefelleberluft gesättigte kalte oder laue Wasser fast völlig von

allen fremden Salztheilen frei, wenigstens wird, durch die etwa noch

zurükgebliebnen, Kraft und Geschmak dieses vortreflichen Heilmittels

nicht im mindesten geändert oder verschlimmert. Auch ist überhaupt

schwefelleberlufthaltiges Wasser kein ganz widriger Trank.

§. 226. Dieses mit Schwefelleberluft gesättigte und mit Milchrahm

(oder Oel mit frischen Eierdottern angerührt,) vermischte Wasser ist

das grose und unvergleichliche Hilfsmittel, wodurch alle im Körper

zurükgebliebnen Arseniktheilchen fast völlig unschädlich gemacht und,

so zu sagen, vernichtet werden.

§. 227. Es verwandelt nemlich alles, was es von aufgelöstem Arsenik

in dem Magen und den Gedärmen antrift, augenbliklich in eine Art

Operment, ein höchst feines pomeranzenfarbnes Pulver, das fast nicht

den mindesten Nachtheil (es müste denn in groser Menge zugegen seyn)

im menschlichen Körper verursacht und nach und nach auf gelinde

Ausleerungsmittel mit dem Stuhlgang unschädlich abgeht.

§. 228. Es ist zwar nicht zu leugnen, daß mit Leberluft gemischtes

Arsenikwasser zwar augenbliklich gelb gefärbt oder getrübt wird,

seinen Operment aber nicht sogleich fallen läst, (jenes müste denn

sehr kräftig zubereitet seyn) da präzipitirtes Auripigment viel

leichter[139] im Wasser auflöslich ist, als gewachsenes. Dies mit

Leberluft und Arsenikwasser entstandene gelbtrübe Gemisch wird jedoch

deshalb nicht weniger unschädlich, wenn nur eine hinlängliche Menge

Leberluftwasser in die Vermischung kömt. Denn dann wird das Verhältnis

des mit Arsenik verbundnen Schwefels so gros, daß es diesen künstlichen

Operment, ungeachtet seiner grösern Auflöslichkeit, doch weit milder

macht, als gewachsenen. Wenn in lezterm der Antheil des Schwefels 1/6

beträgt, so kan dagegen durch eine überwiegende Menge Leberluft mit

dem niderzuschlagenden Opermente auf funfzehn Mal mehr Schwefel, als

in jenem ist, vereinigt werden. Hierüber hat man sich um so weniger zu

wundern, da Schwefelleberluft den schon niedergefallenen Operment in

reicher Mase wieder auflöst und nur erst nach einer geraumen Zeit, oder

nach Hinzugiesung einer Säure lichtgelb fallen läst.

§. 229. Man wird mir also die Behauptung verstatten, je

schwefelhaltiger das Operment desto unschädlicher, gesezt es wäre

auch auflöslicher. Behauptet man[140] daß gewachsenes Operment oder

natürliches Rauschgelb ausser einer schweistreibenden Wirkung fast

keine üble Erscheinung im Körper hervorbringe, so wird diese gute

Meinung (wie mich auch an Thieren angestelte Versuche lehrten)

noch weit eher von unserm mit Schwefel so ungemein übersättigtem

Opermentpräzipitate zu hegen seyn; so gewis die Regel in der

Scheidekunst gegründet ist, je in gröserer Mase die mildernde Substanz

dem abzustümpfenden Körper zugesezt wird, um desto milder wird die

entstehende Zwittersubstanz, oft zugleich auch auflöslicher. Das

fressende kaustische Laugensalz mit Fett zur festen Substanz verbunden,

wird zur mildern Seife, die dann nochmals mit einem Uebermas von Oel

übersättigt, flüssiger, wenigstens noch milder und unschmakhafter wird.

Die reine Weinsteinsäure ist sehr scharf; mit etwas Gewächslaugensalze

verbunden wird sie zum unschmakhaftern schwerauflöslichern Weinsteine,

mit ebendemselben Laugensalze aber völlig gesättigt zum mildesten

höchst leichtauflöslichen tartarisirirten Weinsteine.

§. 230. Die leichtere Auflöslichkeit des Opermentpräzipitats kömt der

beabsichteten Hülfe sogar zustatten. Aufgelöstes, besonders durch

Leberluft auflöslicher gemachtes Operment geht leichter durch den Mund

und After, auch wohl durch Schweis und Harn ab, als das natürliche,

schwerauflösliche schwerwiegende (obgleich nicht viel gefährlichere)

Opermentpulver, dessen Abwaschung aus der Zottenhaut der ersten Wege

ungleich mehr Bemühungen erheischt.

§. 231. Dieses (§. 226.) Heilmittel also lässet man den Kranken statt

alles andern Getränks so lange zu sich nehmen, auch wohl in Klystieren

einsprizzen bis alles Brennen, Nagen im Magen, alles Drücken in der

Herzgrube, nebst der bänglichen Uebelkeit auf der einen, das Schneiden,

Reissen und Kneipen in den Gedärmen aber, die Spannung und das Wühlen

um den Nabel, der ruhrartige Stuhlzwang, das Fressen im Mastdarme und

das beschwerliche Harnlassen auf der andern Seite verschwunden ist.

§. 232. Durch Fliegenwasser und aufgelösten weissen Arsenik entstandene

Vergiftungen schnell und fast augenbliklich zu heben, ist dieses mit

Rahm gemischte Schwefelleberluftwasser allein im Stande; nur wenige

oben und unten abführende schmeidigend einwickelnde Mittel sind dann

noch nöthig, auch wohl diese nicht einmal, da Schwefelleberluftwasser

selbst schon Ausleerungen zu bewirken pflegt, die man allenfals

(in einem Verhältnisse wie 40:2:1.) durch Eidotter mit Rizinusoel

zusammengeschlagen erhöhen kan.

§. 233. Hätte man (welches sich doch schwerlich selbst auf dem

Lande denken läst) zur Bereitung dieses hülfreichen Wassers ganz

und gar keine Gelegenheit, so mus man sich zur Neutralisirung und

völligen Fortschaffung der lezten Arseniktheile mit dem ölhaltigen

Seifwasser, und mit Milchrahm unter Milch gemischt behelfen. Auch

kan ein zwekmäsiges Mittel zu dieser Absicht aus Oel (zerlassener

Butter) Milch und frischen Eierdottern in verschiednen Verhältnissen

zusammengeschlagen werden. Das aus Hollunderbeerkernen geschlagne Oel

vertritt auf dem Lande füglich die Stelle des Rizinusöls.

§. 234. Man kan, wenn der flüssige Leib zurükbleiben solte, zulezt

auch etwas Sahnekoffee[141] mit Zucker zu Hülfe nehmen, ein Getränk

welches ausser andern Tugenden in diesem Falle noch schmeidiget und

nährt. Koffee an sich besizt spezifische Kräfte, die Reizbarkeit der

Muskelfasern zu erhöhen, folglich die Ausleerung der ersten Wege zu

erleichtern.

§. 235. Ich habe des Rizinusöls gedacht, welches allerdings besonders

bei Arsenikarten die ihrer Schwerauflöslichkeit wegen eher der

Ausleerung als Zerstörung bedürfen beim Fliegenstein und Operment

grose Dienste[142] thut, könte hülfreicher und anwendbarer seyn, wenn

es frisch und unverfälscht leicht zu haben wäre. Im letztern Falle

kan, besonders wenn der ergiebige ofne Leib zaudert, dieses Oel mit

schiklichen Zwischenmitteln (§. 232.) verbunden, so beigebracht werden,

daß aller Viertelstunden ein Eslöffel voll beigebracht werde, bis

hinlängliche Wirkung erfolgt.

§. 236. Doch ist dieses, wie gesagt, eine höchst seltene Erfordernis;

glüklicher Weise, (Seifwassertrinken, ähnliche Umschläge und Klystiere

leisten oft weit mehr) da dies Oel selten gut und brauchbar zu haben

ist, ausser in grosen Städten, wo es auch in Klystieren statt gemeinen

Oels anzuwenden wäre.

§. 237. So geht man mit der Ausleerung, Neutralisirung und Vererzung

des Arseniks im ersten und zweiten Grade der Vergiftung zu Werke. Die

nöthigen kleinen Abänderungen dieser Vorschriften in Ansehung der Zeit,

der Wahl und Menge der Mittel und ihrer Folge auf einander wird der

gesuchte Arzt der Körperbeschaffenheit des Kranken und andern Umständen

gemäs zu bestimmen und anzuordnen wissen.

§. 238. Wird er z. B. bei einer mäsigen Vergiftung erst nach zehn bis

zwölf Stunden gerufen, so wird er aus den vorkommenden Zufällen und den

schon genommenen Mitteln beurtheilen können, wie gros die zu erwartende

Hülfe, ob die Menge des noch vorhandnen Giftes ansehnlich, ob sie in

gröserer Mase in den Zotten der Magen- oder Darmhaut hängt, ob mehr

eine dringende Entzündung oder ein Giftvorrath zu bestreiten, wie weit

beiden Heilanzeigen durch die angegebnen Mittel zu begegnen sei, in

welcher Mase, in welcher Ordnung, mit welcher Auswahl? Gröstentheils

sind dann vor der Hand besonders die Indikazionen (§. 175.) /d/, /e/,

/f/, /g/, zu befriedigen, mit gehöriger wie wohl untergeordneter

Rüksicht auf /a/, /b/, allemal aber und beizu auf /c/.

§. 239. Geschieht die Hülfe erst nach vier und zwanzig bis acht und

vierzig Stunden, und ist noch etwas zu thun, so kan der Fall eintreten,

daß gar nicht mehr auf /a/, nur einigermasen auf /b/, /e/, /f/, am

meisten aber auf /e/, und /d/, leztlich auf /g/, /h/, /i/, zu sehen ist.

§. 240. Man kan z. B. wenn der Kranke durch Verzug vor allen andern

widrigen Symptomen, besonders mit Entkräftung und Ohnmachten befallen

wird, durch einige Löffel kräftigen Weins, hinunter geschlukt oder

im Munde gehalten (oder durch Waschen mit Wein über verschiedne

Theile oder den ganzen Körper) durch Erquickung mit Vitriol- und

Salpeteräther, mit Moschus, durch Riechen an Radikalessig, durch

frische Luft u. s. w. vorerst zu Hülfe eilen, ehe man das übrige zu

besorgen übernimt.

§. 241. Findet man, daß Dysenterie[143] ein Hauptsymptom geworden und

kein Leberluftwasser bei der Hand ist, so kan in Klystieren Kalkwasser

(§. 67.) zu gleichen Theilen mit Milch vermischt, oder mit arabischen

Gummischleim versezt, die in den weiten Gedärmen zurükgebliebnen Theile

noch kräftiger zerstören, als Seifwasser.

§. 242. Ich habe oben angegebne Menge einzuflösender Mittel blos im

Durchschnitt angegeben, es kan aber bei robusten Körpern und heftiger

Vergiftung zuweilen noch halb, ja noch einmal so viel Getränk

erforderlich oder doch dienlich seyn.

§. 243. Bei Vergiftungen mit alkalisch arsenikalischen Fiebertropfen

oder Arsenikmittelsalze, eile man gleichfals Ausleerungen durch

Seifwasser u. s. w. anfänglich zu veranstalten, dann aber durch

langwieriges Trinken des Leberluftwassers mit etwas Essig versezt,

die Ueberbleibsel zu zerstören. Ohne Hülfe einer Säure kan die

Schwefelleberluft das Arsenikmittelsalz nicht zum Operment vererzen.

Man traue diesem tükischen Gifte viele Wochen lang nicht völlig, da

es sich nur langsam in unserm Körper zersezt, und die schleichendste

Vergiftung anzettelt.

§. 244. Kindern und hartnäckig Unfolgsamen können die nöthigen

Getränke, nach Aufbrechung des Mundes mit einem Trichter eingegossen

oder sonst mit Gewalt beigebracht werden.

Man hüte sich, dem Kranken heisses Getränk beizubringen, stark

einzuheizzen, oder unter viele Betten zu stecken, damit nicht etwa

der dadurch erregte Schweis einen Theil dieses Gift in die Säftmasse

herüber treibe (§. 123. u. f.) und so, wie oft geschehen, Muskelsteife,

Lähmung, Arsenikfriesel und Eklampsie erzeugt werde.

Sechstes Kapitel.

Heilart der Nachwehen, und der italienischen Vergiftung, so wie der

Bergsucht.

§. 245.

Ist man (ich gehe zum dritten Zeitpunkte der Hülfe, die Nachwehen

hinwegzunehmen, über) sogleich zu Rettung bei der Hand gewesen, und ist

alles gehörig vollzogen worden, so ist die Nachkur auch nach einer sehr

starken Vergiftung doch viel leichter zu bewerkstelligen, als wenn der

stärkste Körper selbst die schwächste Gabe Gift blos durch seine Natur

hat bewältigen müssen.

§. 246. In lezterm Falle sind oft so unheilbare Stellen den innern

Häuten der ersten Wege eingeäzt worden, und einige Flecken so

brandartig (vorzüglich am Pförtner und dem linken Magenmunde)

entzündet, besonders nach angewandten schädlichen, narkotischen und

hizzigen Mitteln, daß man der anscheinenden Besserung wenig zu trauen

hat.

§. 247. Oft scheint das schleichende Fieber gebändigt, die

Schlaflosigkeit und Unruhe besänftigt, Kräfte und Eslust wieder

hergestelt werden zu können, aber nicht selten trügt man sich hier, bei

der besten, doch zu späten Besorgung. Die Zufälle nehmen nach und nach

wieder zu und der schleichende Tod erfolgt zuweilen erst nach Monaten,

auch wohl erst nach Jahren.

§. 248. Indes, damit man sich in lezterm Falle die Versagung einer

möglichen Hülfe nicht vorzuwerfen habe, im erstern aber (§. 245.) sein

Werk desto gewisser und geschwinder volführe, nehme man die Genesungs-

und Erholungskur vor die Hand; doch nie eher als bis alle Giftspuren

aus den ersten Wegen hinweg sind, um jene (§. 123.) fürchterlichen

Nachwehen zu vermeiden.

§. 249. Da es jedoch in beiden Fällen, wo man spät, oder auch, wo

man bald anfänglich die Heilung übernommen hat, unmöglich ist, nach

dem Uebergange der Ausleerungen von oben und unten sogleich genau

zu bestimmen, in welchem Zustande sich die ersten Wege und übrigen

Eingeweide befinden, wo, in welcher Menge und in welcher Gröse und

Tiefe sich hautlose, entzündete auch wohl brandige und zum Schorf

geäzte Flecken vorhanden sind so darf man in beiden Fällen, die Hofnung

des Ausganges zu bestimmen, nicht voreilig wagen.

§. 250. Aus gleicher Behutsamkeit mus man demnach eine algemeine

Kurart einschlagen, die den meisten hier möglichen Absichten auf die

unschädlichste und thätigste Weise entspricht.

§. 251. In diesem Zeitpunkte sieht man als Folgen und Nachwehen der

unzwekmäsig behandelten Vergiftungen der ersten beiden Grade

1.) Die gelindesten Symptome, eine fühlbare Rohheit im Schlunde und

des übrigen Speisewegs, einiges Magendrücken auch wohl Brechen[144]

nach eingenommener Mahlzeit, Kollern in den Gedärmen, Mattigkeit

und Schläfrigkeit, doch mit merklicher Erholung begleitet und ohne

andre bedenkliche und zweideutige Symptomen.

2.) Mäsige Unbehaglichkeit, Abgeschlagenheit aller Glieder,

geringer aber daurender Schmerz im Unterleibe, mäsiger Kopfschmerz,

ziemlicher Durst, unordentlicher Stuhlgang.

3.) Eben diese Zufälle in stärkerer Mase, nebst Ohrensausen,

hartem, unordentlichem Pulse, aufgetriebnem Unterleibe,

verschiedentlich anwandelnder (fliegender) Hizze und Schaudern,

verlorne Eslust, trokne Lippen, unreine Zunge, unterbrochner,

unruhiger Schlaf, wässeriger oder harter Stuhlgang,

Fusgeschwulst.[145]

4.) Dann aber als die schlimsten Zufälle, unaufhörliche

Aengstlichkeit ohne anzugebende Ursache, bittre, trokne, braune

Zunge, schwärzliche Lippen, unauslöschlicher Durst, gespanter,

harter, heiser Unterleib und Gegend der Herzgrube und unter

den Rippen, kleiner, geschwinder, harter, aussezzender Puls,

Schlaflosigkeit, verfallenes, gelbes Gesicht, matte Augen,

rother Harn in geringer Menge oder Harnverhaltung, verstopfter,

oder ashaftstinkender, jauchichter, eiterhafter, auch wohl

unwilkührlicher und heiser Stuhlgang, geringer, angstvoller

Schweis um die Brust und den Kopf, öfteres Gähnen, Schluksen,

Wiederwegbrechen alles genossenen, Unbesorgtheit um dringende

Angelegenheiten u. s. w.

§. 252. Hat man die ersten beiden Stadien der Krankheit selbst besorgt,

oder ist nur nicht alzu spät bei sich selbst überlassenen und schlecht

behandelten Vergifteten gerufen worden, so kan man die Genesungsdiät

Anfangs noch mit leberlufthaltigem Wasser verbinden, oder diese hier so

heilsame Luft mit dem nährenden Getränke selbst vermischen.

§. 253. Ausser dem leztgenanten, nicht zu geschwind hintanzusezzenden,

Mittel, hat man in allem Falle eine algemein passende, in allem

Betrachte unverdächtige Nachkur zu besorgen, die in keinem Arznei-

oder Nahrungsmittel gewisser und zuverlässiger als in frischgemolkner

Eselsmilch, Kuhmilch oder Menschenmilch[146] zu finden seyn wird. Sie

passet auf alle rükständige Heilanzeigen.

§. 254. Milch, als die leichtverdaulichste[147] Nahrung selbst für

den schwächsten Magen, vorzüglich wenn sie allein, ohne Vermischung

mit andern Speisen und Getränken genossen wird, nährt ohne Mühe, ohne

Anstrengung der ersten Wege, macht unter allen geniesbaren Dingen

den geringsten Reiz, erhizt als das sanfteste Mittelding zwischen

vegetabilischer und thierischer Natur die Blutmasse durchaus nicht,

schmeidiget ihrer schleimichten Theile wegen, hebt dieser Gelindigkeit

halber schon entstandne Entzündung und nimt die scharfen Salze[148]

hinweg, wo sie sie findet; sie bindet die öhlichten Theile unserer

Säfte, mit den wässerigen, und findet am leichtesten die zwekmäsigen

Ausführungswege -- Solte sie denn nicht Kranken in allem Betrachte

die besten Dienste leisten, deren erste Wege durch ein scharfes

Gift entzündet und ihres natürlichen Schleimes beraubt sind, deren

Blut durch stärkern Umtrieb scharf und entzündlich geworden, deren

Kräfte durch Anstrengung, Fieber, heftige Ausleerungen und Schmerzen

herabgeschmolzen und versieget, wo die Organe der Verdauung durch

Anstrengung kraftlos und gelähmt, und die dazu unentbehrlichen Säfte

verschwendet worden sind?

§. 255. Oder was bleibt uns für diejenigen an Arznei- und

Nahrungsmitteln übrig, bei denen dies scharfe Gift den Magen hie

und da seiner innern Haut beraubt, die empfindliche drunterliegende

Gefäshaut[149] entblöst, zur Wunde gemacht, entzündet oder wohl gar zum

tieferdringenden Schorfe geäzt hat? Wenn es für diese so gefährlich

angegriffene, so leicht irritablen Stellen ein sanfteres Wundmittel

giebt, welches den erschöpften Kräften und dem damit vergeselschafteten

schleichenden Wundfieber zugleich nährendere Heilkräfte darböte, als

die frischgemolkene Milch, so würden wir es vorziehn müssen; aber die

Natur zeigt uns keins, welches alle Genugthuung für diese dringenden

Heilanzeigen in sich vereinigte, dabei so leicht und überall zu haben

wäre, (man müste sich denn im leztern Falle an die Molken halten

wollen, die allerdings der Fäulnis[150] noch mehr widerstehn und bei

innern Geschwüren noch heilsamer sind).

§. 256. Kranke also, die durch das Arsenikgift selbst so viel gelitten,

Vergiftete, die durch die Heilung, so zu sagen, mitgenommen worden

sind und die erstern auch wohl folgenden (§. 251. 1, 2, 3,) Symptome

erdulden, können und dürfen in den ersten vierzehn Tagen keine andre

Nahrung als frischgemolkene Eselsmilch (Kuhmilch) oder Muttermilch zu

sich nehmen. Ihr Hunger oder Durst wird die nöthige Menge bestimmen,

doch auch hier mit gehöriger Rüksicht auf Mäsigkeit und Vermeidung

aller Ueberladung.

§. 257. Selbst diejenigen, die bei geschehener Vergiftung sich selbst

überlassen, fast unheilbare Zerstörungen in den Häuten des Magens und

der Gedärme erlitten zu haben scheinen, entzündete oder auch brandige

Flecken und Schurfe aller (§. 251. 3,) Wahrscheinlichkeit nach in

den ersten Wegen davon getragen haben, auch diese dürfen bei einem

so algemeinen Heil- und Nahrungsmittel nie völlig an ihrer Genesung

zweifeln, da man verschiedne Beispiele von starken geheilten Narben im

Magen (§. 130.) aufzuweisen hat.

§. 258. Es ereignet sich jedoch bei der Wiedergenesung dieser Art

Kranken, mit denen wir es jezt zu thun haben, unter der fortgesezten

Milchdiät nicht selten eine Ungemächlichkeit, die, unabgeholfen, sehr

beschwerlich werden kann. Es ist der verstopfte Leib womit diese

Kranken aus mancherlei Ursache von Zeit zu Zeit beim Genusse dieses

sonst so vortreflichen Trankes geplagt werden. Aber etwas Selzer

oder Biliner Wasser und ein Klystier von Milch oder lauem Wasser nimt

dieses Uebel ohne Beschwerde am besten hinweg. Am wenigsten aber wird

Milchdiät verstopften Leib erregen, wenn die Milch roh und gleich

vom säugenden Thiere hinweg getrunken wird, da die gekochte hingegen

nicht nur an sich viel heilsame Theile verloren hat, sondern auch den

Stuhlgang anzuhalten pflegt.[151]

§. 259. Gewöhnlich nimt eine völlig ausgewachsene Person fünf bis acht

Pfund frischgemolkene laue Milch statt aller Speise und allen Getränks

in kleiner Menge auf einmal in fünf bis sechs Malen des Tages zu sich.

§. 260. Es ist nemlich zur baldigen Wiederherstellung sehr dienlich,

daß der Magen nie auf einmal selbst mit diesem unschuldigen

Nahrungsmittel überhäuft werde, so wie die Diät neugebohrner Kinder,

mit denen unsre Wiedergenesenden am füglichsten verglichen werden

können, aus kleinen oft wiederholten Mahlzeiten am gedeihlichsten

besteht.

§. 261. Solte ein wässeriger, (oft heisser) Durchlauf mit unverdauten

Brocken vermischt, von grauer oder schwärzlicher Farbe mit Stuhlzwang

sich einfinden, so werden Milchklystiere, allenfals mit Schleime

von arabischem Gummi versezt, oder ähnliche aus dem Schleime der

Gerstengraupen, Habergrüzze oder auch wohl von Stärke bereitet, dieses

beschwerliche Symptom lindern, wenn es blos eine Folge der Schwäche

und unverdauter scharfgewordner Nahrungsmittel und der Schwäche, nicht

aber, wenn es von alzu beträchtlichen, brandigen Geschwüren der ersten

Wege, folglich ein Vorbote des nahen Todes ist, da er dann unerträglich

zu stinken und unwilkührlich abzugehen pflegt. Hier geht gemeiniglich

ein kriechender Puls, gespanter Unterleib, ein kräfteschmelzendes,

unordentliches doppeltdreitägiges Fieber fast ohne Nachlässe,

entkräftende Nachtschweise, sparsamer, feuerrother Harn, bräunlich

schleimichte oder trokne Zunge, Schwindel, Gilbe der weisen Augenhaut,

Gedunsenheit der untern Augenlieder in Geselschaft andrer bedenklichen

Symptomen vorher.

§. 262. Auch beim chronischen Durchlauf[152] kan man die Milch, doch

abgekocht, bis zur lezten Zeit, unter oft nicht unwahrscheinlicher

Hofnung besserer Zeiten fortsezzen lassen, man müste denn zu

eisenhaltigen Brunnenkuren und kleinen Lustreisen noch seine Zuflucht

nehmen zu können die Kräfte haben. Ein wässeriger Aufgus oder eine

Abkochung des Quassienholzes, (in manchen Fällen auch wohl das

Pulver[153] selbst) mit etwas tokaier Weine versezt, hat in ähnlichen

schleichenden Fiebern grose Dienste geleistet, und die Wurzel der

bittern Kreuzblume oder das Renthiermoos wirds nicht weniger thun.

§. 263. Sind keine Symptomen von der bedenklichsten Art (§. 251., 3, 4.)

vorhanden, sind die zehn bis vierzehn Tage der Milchdiät verflossen,

und nur die gehörige Menge Kräfte noch nicht beisammen, die Besserung

dagegen almählig, obwohl langsam vorgeschritten, so fängt man an,

nächst einigen Pfunden Milch des Vormittags die Mittagsmahlzeit aus

gelindgesalzenen Fleischbrühsuppen (von Rind- Kalb- und Hünerfleisch)

bestehen zu lassen. Die Abendkost kan in Mehlmüsern o. d. g. bestehen.

§. 264. Noch müssen so viel möglich alle Gewürze zurükbleiben und

der nun zur Bewegung wieder anzuführende Körper mus durch gelindes

Spazierengehn in einer gelüfteten Stube oder im Freien einige Zeit

vor der Einnahme der Mahlzeiten sein Verdauungsgeschäfte und die

Absonderungen zu befördern suchen.

§. 265. Sein ohnehin bei der ganzen Krankheit nie mit schweren und

häufigen Federn zu belastendes Bette wird nun des Tages verschiedne

Male verlassen, bis man es nach abermahligem Verflus einiger Tage blos

des Nachts nöthig finden wird.

§. 266. Eben so steigt man von gelindnahrhafter Diät zu stärkerer

und kräftigerer über, gewöhnt sich, wenn das fieberhafte Wesen

verschwindet, wiederum an Fleischspeisen und nimt Wein und kräftiges

Bier zu Hülfe; nimt wenn die Magenschwäche noch anhält einige bittere

Arzneien[154], und beschliest die Kur mit stärkerer Bewegung, freier

Luft, eisenhaltigen Bädern und einigen Flaschen Pyrmonter Wasser bis

man des Arztes nicht mehr nöthig hat.

§. 267. Man kann sagen, daß die schleichende Arsenikvergiftung

einerlei Krankheit zuwege bringe, das Gift sei nun Staub und Rauch,

wie bei denen, die in arsenikalischen Stoffen arbeiten, oder durch

ein almählig in den Magen gebrachtes Arsenikgift, durch die Aquetta

di Napoli u. d. g. dem Körper mitgetheilt worden. Beiden ist ein

unnennbares Übelbefinden, Niedergeschlagenheit, geschwächte Verdauung,

Ekel vor Speisen, fliegende Hizze nach der Mahlzeit, ein schleichendes

unordentliches Fieberchen, Spannung unter den Ribben, Vertroknen

der Muskeln, Abzehrung, Einschrumpfen jeder Art des Zellgewebes,

unaufhaltsames Herabsinken der Kräfte, (wässerige Geschwülste)

und Schlaflosigkeit eigen. Nur hat die schleichende Vergiftung

mit Arseniktränken, den nagenden Magenschmerz voraus, da das Gift

jedesmal zuerst und unmittelbar auf dieses Eingeweide wirken mus. Die

almählige Vergiftung mit arsenikalischem Rauche und Staube aber, die

man eigentlich Bergsucht nennt, hat den konvulsivische Husten, und

die Engbrüstigkeit vor ersterer voraus, da Rauch und Staub zuerst

in die Lungen wirken mus, ehe die Verderbnis sich durch den ganzen

Körper verbreitet. Wiewohl ich nicht leugne, daß bei der italienischen

Vergiftung auch trokner und krampfhafter Husten zuweilen sich einfindet.

§. 268. Die Kontraktur, die Lähmung, und die brennenden Schmerzen

in den Gliedern, sind bei einer sehr schleichenden und almähligen

Arsenikvergiftung dieser Art etwas sehr seltnes, eher noch das

algemeine Zittern. Gröstentheils finden sie sich in genanten Fällen,

vorzüglich aber bei der Arsenikvergiftung des zweiten Grades (§.

123.-127.) ein, wenn auf jählinge Einathmung oder Verschlukung eines

Theils Arsenik heftiger Schweis erregt worden ist, oder wenn man sonst

viel Ausdünstung befördernde Mittel angewandt hat, wo man unmittelbare

Ausleerungen hätte veranstalten sollen.

§. 269. Von lezterer (§. 268.) Zufälle Heilung will ich unten reden,

jezt von der Kur jener Ausmergelung des Körpers, die man Bergsucht

oder italienische Vergiftung nennt, dann von der Abhülfe der Zufälle

die jeder dieser beiden Krankheiten besonders eigen sind, von der

arsenikalischen Lungensucht und der Verderbnis der Verdauungswerkzeuge.

§. 270. Bei der durch schleichendes Arsenikgift, Rauch oder Staub

entstandenen Kachexie[155] ist zwar eine anhaltende Milchdiät

ebenfals unentbehrlich, da die hinweggeschwundenen Verdauungskräfte

für ein stärkeres und härteres Nahrungsmittel gemeiniglich zu schwach

sind, aber algemeine erweichende, Ausdünstung befördernde und Gift

zerstörende Mittel, deren Feinheit durch die zartesten Haarröhren der

einsaugenden und lymphatischen Gefäse hindurch eilt, müssen anfänglich

zugleich damit verbunden werden, um jene in alle Säfte und alle

leidenden Theile des siechen Körpers gedrungene hartnäckige Schärfe

frei zu machen, zu vererzen und auszuführen.

§. 271. Wir kennen, wie ich schon oben (§. 226. bis 230.) erinnert habe,

kein Mittel, dies Gift bei der Berührung zu einem fast kraftlosen

Mitteldinge, zum künstlichen Operment, umzuschaffen, (eine Verbindung

des Arseniks mit einem so grosen Antheile Schwefels, der ihn beinahe

zu nichts schädlicherm als zur schweistreibenden Arznei umschaft, eine

Eigenschaft die der vollständigen Ausführung des Arsenikgifts aus

den engsten Schlupfwinkeln des Körpers ungemein zu statten komt) und

es durch die Ausdünstungswege zu entfernen, als jenes vortrefliche

Mittel,[156] das uns die Erde so mild und freigebig aus ihrem Schose

hervorquillen läst, mit dessen Natur uns erst die neuern Chemisten,

ein =Scheele= und =Bergmann= bekant zu machen, so glüklich waren, die

lauen und warmen schwefelleberlufthaltigen Wässer, die wir gewöhnlich

Schwefelwässer und warme Bäder zu benennen pflegen, wie wohl unrecht,

da zum Beispiele ein siedendheises Karlsbad nichts, ein kaltes Medwiner

und laues Wolkensteiner Bad aber nicht wenig von dem wohlthätigen

Bestandtheile enthalten -- und da alle durchaus keinen Schwefel in

Substanz bei sich führen.

§. 272. In diesen Wässern lässet man den durch almählig als Rauch oder

Staub eingesognen Arsenik, und den durch italienische Meuchelwasser,

oder ähnliche Fiebermittel langsam Vergifteten, besonders den

ausgemergelten und vertrokneten Siechen sich einige Zeit hindurch

lauwarm[157] baden, so daß er sich zwar anfänglich gleich völlig

eintaucht, doch nur, zum Anfange der Kur, fünf bis acht Minuten darin

verweilt. Hat er dies einige Tage hindurch täglich einmal gethan, so

kan er einen um den andern Tag zweimal, dann nach Verfluß von vierzehn

Tagen täglich zweimal sich eben so lange eintauchen, nach noch etlichen

Tagen aber jedesmal eine Viertelstunde darin verweilen, sich stets

gehörig darin abwaschen und reiben, einige Zeit diesen höchsten Grad

der Badekur fortsezzen und dann almählig in umgekehrter Ordnung bis zum

Ende der Badezeit wieder herabsteigen.

§. 273. Die Badezeit kan vier bis sechs Wochen dauern, nach

Beschaffenheit der ökonomischen und physischen Kräfte des Kranken.

§. 274. Dieses laue Bad befeuchtet, erweicht, und erschlaft das

zusammengeschrumpfte Zellgewebe und die ausgetrokneten Muskelfasern

und Membranen, bringt den Umlauf des Bluts und den Gang der Lymphe

durch den gelinden Reiz seines Ingredienz in eine gemäsigte Bewegung,

und eröfnet die Schweislöcher. Ein Theil dieses leberlufthaltigen

Wasser wird durch Einsaugung in die Säfte aufgenommen, und wirkt als

spezifisches Heilmittel; die Absonderung des Harns und der Ausdünstung

wird verstärkt und die zu Operment umgeänderten Arseniktheile gehen auf

diesen Wegen nach und nach fort.

§. 275. Wirksamer jedoch ist die Kur, wenn mit dem äusserlichen

Gebrauche dieser Bäder der innerliche verbunden wird, und den Kräften

des Kranken gemäs zwei bis fünf Pfund dieses Wassers täglich während

der Badezeit allein oder mit gleichen Theilen Milch getrunken werden.

In den Frühstunden kan man den grösten Theil dieser Menge, Nachmittags

den kleinsten trinken lassen. Richtet man es so ein, daß wenn das Bad

früh gebraucht geworden, der Kranke sich zu Bette legt, und hier das

Leberluftwasser warm trinkt, so wird der erfolgende Schweis, eine

Stunde oder länger abgewartet, die Genesung beschleunigen. Steht er

dann auf, so mus nach der Wechselung der Wäsche, eine kleine Bewegung

zu Wagen, besser zu Pferde, am besten zu Fuse vorgenommen werden.

§. 276. Es giebt fast keine arzneiliche Flüssigkeit in der Natur,

deren Feinheit und Durchdringlichkeit so gros wäre, als die

Schwefelleberluft. Sie mischt sich sehr leicht mit jeder Flüssigkeit,

mit Wasser in einem Verhältnisse wie 3: 5, nach andern wie 1: 2.

Atmosphärische Luft und Wasserdämpfe werden an Feinheit von dieser

Luft weit übertroffen, die, welches jene nicht vermögen, durch die

unsichtbaren Oefnungen der Substanz einer feuchten Schweinsblase

schnell hindurchdringt. Eben so unaufhaltsam durchdringt sie selbst

die feinsten Haarröhrchen des Gefässystems und der Abscheidungsorgane

unsers Körpers, vererzt die Arseniktheile, wo sie sie findet und führt

sie in einer unschädlichen Auflösung aus. Man versäume demnach nie,

bei einer Abzehrung oder andern Siechheit, von schleichendem Arsenik

bewirkt, den innerlichen Gebrauch dieser Wässer mit dem äusserlichen zu

verbinden, um desto gewisser und leichter zu genesen.

§. 277. Die übrige Diät des Badegastes, wenn man die Besserung

augenscheinlich erfolgen sieht, machen Fleischbrühen, Habergrüzze,

Gerstenschleim, Weizengries, Sago, Mehlspeisen, ungewürzte Schokolade

und der mäsige Gebrauch des Kaffees aus. Das Spazierengehn in reiner

Luft von gemäsigter Temperatur, Aufheiterungen, sanftes Reiben mit der

Hand während des Bades, sind die drei übrigen Punkte der Lebensordnung,

auf die ich vorzüglich aufmerksam mache.

§. 278. Vornehmlich, wenn der Siz des Arseniksiechthums blos in den

zweiten Wegen (wie in der Bergsucht) ist, kan zuweilen ein gelindes

Abführungsmittel, Karlsbadersalz, Seignettensalz, Manna u. d. g.

genommen werden.

§. 279. Jedes laue oder warme mineralische Wasser, welches einen Geruch

nach faulen Eiern ausdampft, der blankes Silber erst goldgelb, dann

schwärzlich färbt, welches Sublimat weis, Brechweinstein ziegelroth,

Arsenikwasser pomeranzgelb, Silbersalpeter schwarzbraun u. s. w.

niederschlägt, ist mit Leberluft geschwängert, und folglich zu unsrer

Absicht dienlich. Die Bäder in Pisa, Lucca, Ofen, Baden bei Wien,

Badenbaden, Schinznach, Achen, Plombieres, Bagneres, Bagnoles, Bareges,

Bourbon d'Archambault, Bath, Medwin, Landeck, Wolkenstein, Töpliz sind

von der Art, andrer hier nicht zu gedenken.[158]

§. 280. Solte der hereinbrechende Winter, oder andre unabänderliche

Umstände nicht erlauben diese oft entlegenen Bäder zu besuchen, so

können sie ohne übermäsige Kosten zu Hause und eben so hülfreich zu

bereitet werden.

§. 281. Zu dieser Absicht ist es am besten, wenn das Badwasser etwa

drei hundert Pfund beträgt, dieses Wasser, gleich viel, es sei[159]

Brunnen- oder Flieswasser; bis zur Wärme von 100 fahrenheitischen

Graden zu erwärmen, es in die Wanne zu tragen, dann drei Viertelpfund

laugensalzige (gepülverte oder zerflosne) Schwefelleber darin

aufzulösen, und, wenn dies geschehen, unter starkem Umrühren ein

Viertelpfund konzentrirtes Vitriolöl einzugiessen. Man rührt nochmals

alles wohl untereinander, und bringt den Kranken denn ohne Zeitverlust

in dieses warme schwefelleberlufthaltige Wasser, welches oft sogar

einen Vorzug, an Stärke und Kraft, vor den natürlichen haben wird, da

bei leztern jene feine Luft oft zum grösten Theile verfliegt, ehe der

Kranke ins Bad steigen kan.

§. 282. Ich könte noch viele andre Arten angeben, ein

schwefelleberlufthaltiges Bad zu verfertigen. Man könte nach

=Scheelens=[160] Rath, ein Gemisch von zwanzig Pfund Eisen

(Hammerschlag) mit funfzehn Pfunden Schwefel solange zusammenschmelzen,

bis die blaue Flamme auf der Oberfläche zu verschwinden anfängt.

Von der grob gestosenen Masse könte man den vierzigsten Theil oder

ein halbes Pfund mit fünf Pfund Wasser vermischt in eine acht bis

zehn Pfund fassende Flasche füllen, ein Viertelpfund Vitriolöl dazu

giessen, die Flasche mit Blase, worein etliche Steknadellöcher

gestochen, geschwind verbinden, sie auf den Boden eines hohen konischen

Badegefäses (einer Butte) mit warmem Flieswasser gefült, senken und die

entwickelte Luft durch Umrühren mit dem Wasser mischen. So käme blos

die Schwefelleberluft unter das Wasser, nichts aber vom Gemisch.

§. 283. Eben so könte man vierzehn Unzen unsrer Kalkschwefelleber mit

einem Pfunde gepülverten Weinsteinkrystallen gemischt unter das warme

Wasser der Badwanne rühren, aber diese Bereitung ist etwas kostbarer

und nicht so geschwind zu Stande, als unsre obige (§. 281.) Art.

§. 284. Es würde thöricht seyn, wenn wir verlangten, daß eben die

Mittel bei den künstlichen Bädern angewandt werden solten, deren sich

die Natur in ihren unterirdischen Werkstäten bedient. Die Natur pflegt

hier sehr zusammengesezte und vielfältige Arbeiten und Vorbereitungen

zu unternehmen, die zum Theil im Verborgnen und in undurchdringlichen

Schleiern eingehült liegen, theils aber uns, könten wir sie wissen

und nachahmen, in Rüksicht unsrer Badekur keinen Schritt weiter zur

Volkommenheit führen würden.

§. 285. So scheint die Natur in einigen Bädern mit einer

Glaubersalzsole Kalkleberschichten zu zersezzen, eine Rösche mit

Luftsäure angefült (gröstentheils das Produkt einer Vitriollauge, die

in Kreideschichten sich zersezt hatte) tritt hinzu und es entsteht ein

warmes (Schwefelleber, durch Säure zerstört, macht Wärme) Bad, mit

Leberluft angefült, mit mineralischem Laugensalze, etwas Glaubersalz

und wenigem Gyps geschwängert; ihr gewöhnlicher Inhalt.

§. 286. Wir bleiben also bei obiger (§. 281.) Bereitung stehen. Die

laugensalzige Schwefelleber zu dieser Absicht verfertigt man durch

Schmelzen gleicher Theile Potasche und Schwefel in einem passauer

Tiegel. Man kan die Potasche vorher in Flus kommen lassen, ehe man den

Schwefel drunter rührt, dann ist die Leber in einigen Minuten fertig.

Man hebt sie heis gepülvert in wohlverstopften Flaschen auf, um sie vor

dem Feuchtwerden zu schüzzen.

§. 287. Das bei der künstlichen Badekur zum Trinken nöthige Wasser

mus völlig mit Leberluft gesättigt seyn und man bereitet es, wie oben

gelehrt worden ist; (§. 223.) aber eben sowohl, wie das Badewasser nur

in dem Falle, wenn unabänderliche Umstände die Reise nach den genanten

natürlichen Schwefelwässern und warmen Quellen verbieten.

§. 288. Die Diät, die übrige Lebensordnung und alles bei der Badekur

in natürlichen warmen Quellen oben Vorgeschriebne wird auch bei diesen

häuslichen Bädern nicht aus der Acht gelassen; die Erheiterungen,

Bewegungen, unschuldige Ergözlichkeiten und Veränderungen aber müssen

sogar noch eifriger als in jenen herbeigesucht werden, da sie dort, so

zusagen von selbst herzufliesen.

§. 289. So werden nach und nach, (vorzüglich wenn man den Mohnsaft bei

alzu groser Trockenheit und Spannung der Fibern, und der zögernden

Ausleerung durch die Haut und die Harnwege einsichtsvoll[161] zu Hülfe

nimt) schier alle Arseniktheilchen, im Fall der Körper nur nicht alzu

entkräftet, selbst zur Badekur zu schwach und seiner Auflösung nahe

ist, in ihren geheimsten Schlupfwinkeln von dem innern und äussern

Gebrauch der Leberluft vererzt, in dieser unschädlichen Gestalt durch

die erweichende und Ausscheidungen befördernde spezifische Kraft der

warmen Bäder zu den Absonderungs- und Ausleerungswegen geleitet, und

durch Frottiren, Bewegung, gesunde Luft, Diät und Gemüthserheiterung

vollends entfernt, Munterkeit aber, Hofnung zum Leben, und almählig

sich samlende Kräfte wieder angefacht. Auch hat man bei solchen

Badekuren auf die gelind stärkenden Erschütterungen der Hin- und

Herreise nicht wenig zu rechnen.

§. 290. Hat man es nun bei der Arsenikalkachexie der Bergsucht

und der italienischen Vergiftung, (auch bei der durch fortgesezte

arsenikalische Fiebermittel erregten Schwindsucht) durch das Baden

in warmen schwefelleberlufthaltigen Wässern und durch das Trinken

derselben endlich so weit gebracht, daß die Haut feucht wird, die Gilbe

der Augen, das erdfahle Ansehn und das entnervende Fieber verschwindet,

die Munterkeit wieder erwacht, und der Schlaf sich einfindet, so säumet

man nicht, durch Baden in eisenhaltigen Wässern, (die gewöhnlich

Sauerbrunnen genent werden) und durch Trinken der Pyrmonter oder

ähnlicher Quellen, so wie durch anderweitige stärkende Curart, (bittre

Gewächse, (China,) Wein, kalte Luft, Bewegung und zwekmäsig nahrhafte

Diät) die Kräfte vollends herzustellen. Die Kälte des eisenhaltigen

Wassers zum Baden mus von 65 bis 50 fahrenheitischen Graden almählig

aufsteigen, und die Dauer des Bades anfänglich acht, endlich funfzehn

Minuten seyn, mit ununterbrochnem Frottiren begleitet.

§. 291. Fixe Luft (Kreidensäure, weinichtes Gas, Luftsäure) ist die

einzige Säure, deren lockerer Zusammenhang mit den Metallen vom Arsenik

aufgehoben wird;[162] indem sich lezterer mit dem Metalle zum im Wasser

unauflöslichen Niederschlage vereinigt und die fixe Luft austreibt.

Da nun Eisen unter allen Metallen das unschädlichste Bindemittel des

Arseniks in den zweiten Wegen genant zu werden verdient, so wird

man vom äusserlichen und innerlichen Gebrauche der Sauerbrunnen die

lezte und beste Hülfe sehen, da dieses luftsaure Eisen theils die

noch vorfindlichen Arseniktheile zerstört, theils die Stärkung des

entnervten Körpers zu Stande bringt.

§. 292. Die geschwächten Verdauungswerkzeuge (oft der bedenklichste

Umstand bei der italienischen Vergiftung) wird der Gebrauch der

Sauerbrunnen ungemein herstellen. Solte ihre Schwäche aber im hohen

Grade seyn, so darf das Bad in eisenhaltigen Wässern zwar kalt,

(60° bis 50°) aber nur von wenigen, etwa fünf, Minuten Dauer seyn.

Nächstdem wird in lezterm Falle, wenn die Schwäche und Verderbnis

der Verdauungswerkzeuge ausnehmend gros ist, zum innern Gebrauche

frischgemolkene Esels- und Pferdemilch, (Ziegen- oder Kuhmilch), vor

allem aber Milch aus den Brüsten einiger gefunden Ammen gesogen und

(anfänglich mit dem Trinken der leberlufthaltigen Wässer verbunden)

statt aller andern Nahrungsmittel bis zur Besserung fortgesezt, das

hülfreichste, statt aller Arznei dienende, Heilmittel seyn. Versteht

sich, daß man zur völligen Besserung endlich die stärkende Kurart

in ihrem ganzen Umfange anwende, und endlich den Gebrauch eines

kräftigen[163] Weines zu Hülfe nehme.

§. 293. Selten ist bei der Bergsucht wahre Lungeneiterung, vielmehr

sind bei solchen Personen die Lungen gleichsam eingeschrumpft, oder

doch von der konstriktorischen Kraft des arsenikalischen Rauchs

oder Staubes krampfhaft gereizt und die Ausscheidungsmündungen der

Schleimdrüsen dieses Eingeweides verengert oder verschlossen, so daß

bei öfters gewaltsamen Husten selten einiger Auswurf erfolgt.[164]

Dieses unablässige Asthma, diesen oft bis zum Ersticken die Brust

zusammenschnürenden Husten zu lindern (besonders anfänglich, ehe das

Uebel alzuweit um sich gegriffen hat) ist nichts heilsamers, als der

warme Dampf, der aus heissen Schwefelbädern aufsteigt. Erhizt man

künstlich bereitetes leberlufthaltiges Wasser und zieht mittelst eines

über den Kopf gehangenen Tuches den hievon aufsteigenden Broden ein, so

hat man dasselbe, und zwar bei der Hand.

§. 294. Ist auf Arsenik Kontraktur (steifes Anstrammen der Muskeln

der untern oder auch der obern Gliedmasen zugleich) erfolgt, so kan

dieses Gift nunmehr aus den zweiten Wegen nicht anders als durch

die Hautlöcher fortgeschaft werden. Hiezu sind warme Bäder von

blosem,[165] oder auch (besser) von leberlufthaltigem Wasser bereitet,

mit dem innern Gebrauche warmer verdünnender Getränke, vorzüglich

aus Holderblüten, mit sparsamen Mohnsaftmitteln verbunden, oder auch

leztere beim Trinken eines warmen leberlufthaltigen Wassers angewandt,

das Dienlichste, was ich vorzuschlagen weis. Erfolgt starker Schweis so

wird das Arsenikfriesel oder doch ein Abgang der Epidermis erscheinen

und man unterhalte die Ausdünstung; selbst dann noch, wenn hiebei,

wie gewöhnlich, Lähmung an die Stelle der Kontraktur treten solte. So

wird oft beides zu gleich verschwinden. Der schwarzbläsichte Friesel

troknet ohnedies nach wenigen Tagen ab. Wolte sich aber selbst auf den

anhaltenden Gebrauch der warmen schwefelleberluftigen Bäder die Lähmung

nicht verlieren, sondern chronisch werden, so schreite man nach

einiger Zeit zum Baden in eisenhaltigen kalten Wassern, wie oben.

§. 295. Bei der Cur der langwierigen Lähmung, dem chronischen Zittern

und den konvulsivischen Zuckungen oder der Eklampsie (wie nicht

weniger bei den brennenden gichtartigen Schmerzen) kan man nächst dem

Vorhergehenden alle übrige Stärkungsmittel zu Hülfe nehmen (auch sich

bei den epileptischen Krämpfen noch der Pomeranzenblätter, der weissen

Diptamwurzel, des Asands, des Baldrians, des Moschus und Mohnsafts[166]

bedienen), vorzüglich aber die Elektrisität[167] in allen drei Fällen

in Ausübung bringen. Nur merke man, daß anfänglich aus den leidenden

Theilen des isolirten Körpers nur (womöglich anderthalb Zoll starkes

und hohes) Pinselfeuer mit dem spizzigen in Holz gefasten Direktor

-- endlich aber, doch nur einfache (bis 12 Zoll lange), Funken mit

dem Kugelstabe ausgezogen werden müssen. Der fortgesezte Gebrauch

kleiner nach und nach erhöheter Gaben Brechwurzel werden nicht weniger

ansehnliche Dienste in allen drei Beschwerden leisten.

Ich wolte rathen bei Heilung der Arseniklähmung von der positiven,

bei den daher entstandenen konvulsivischen Bewegungen aber von

der negativen Elektrisität nach dem glüklichen Vorgange des Abt

=Sans=,[168] vorzüglichen Gebrauch zu machen. Doch hat man von keinem

Hülfsmittel bei der chronischen Arseniklähmung Hülfe zu erwarten, wenn

nächst derselben auch völlige Empfindungslosigkeit[169] des leidenden

Theils und algemeine Schwäche vorhanden ist; schwerlich, wo der

gelähmte Theil kalt und geschwunden ist.

Siebendes Kapitel.

Heilart der schnellen äussern Vergiftung.

§. 296.

Die giftartigen und oft so schnell tödlichen Zufälle (§. 86. bis 91.)

des in Wunden aufgelegten Arsenikpulvers, Wassers oder Mittelsalzes

(z. B. /liquor arsenici fixi Schroed./) zu hemmen und die Gesundheit

wiederherzustellen, ist oft mit der grösten Schwierigkeit verbunden.

Der schnelle Uebergang des vergifteten Theiles in den Brand, die

Lungenentzündung, das betäubende, rasende Fieber, das grausame

Erbrechen, und das alles binnen oft wenigen Stunden, verlangen

schleunige und überlegte Hülfe, wenn man nicht zu späte kömt. Man

wischt die Wunde stark mit einem troknen Tuche aus, wäscht sie dann

mit Seifwaser[170] rein ab, bestreuet sie dicht mit Kantharidenpulver

und überlegt sie mit einem Pflaster, bähet den übrigen leidenden

Theil ununterbrochen mit kaltem Wein, u. d. g. Ist das Fieber mehr

entzündlicher Art, und nicht, wie gewöhnlich, ein so genantes

bösartiges Nervenfieber, so kan ein kleiner Aderlas vorgenommen werden,

aber selten wird dies nöthig seyn. Dann eilet man, dem Kranken eine

Arznei beizubringen, die den übermäsigen Reiz zu lindern und die Kräfte

zu erheben im Stande ist. Ein oder etliche Gran Mohnsaft müssen mit

mehrerern Granen Moschus, oder zehn bis zwölf Gran Kampfer abwechseln,

auch von Zeit zu Zeit etwas kräftiger Wein mit gleichen Theilen Wasser

eingeschlukt werden. China wird äusserlich und innerlich die Kur

vollenden.

§. 297. Wenn eine grose Menge schnell eingeschlukten Arsenikdampfs die

schnell tödlichsten oder doch sehr gefährliche Zufälle Erstickung,

Engbrüstigkeit, krampfhaften Husten, Blutspeien u. s. w. hervorbringt,

so ist das erste Nothwendige, daß man den Vergifteten in freie

reine Luft bringt, ihm zur Ader läst und unterdes so geschwind wie

möglich Anstalt macht, ihn Leberluft einathmen zu lassen. Von irgend

einer Schwefelleber, mit einer Säure vermischt, die aufsteigende

Luft einziehen lassen, wird augenblikliche Erleichterung schaffen.

Doch erinnere ich, daß hier ein Gemisch der Kalkschwefelleber

mit Weinsteinrahm in kochendes Wasser gerührt, und in die Lunge

gezogen einen Broden giebt, der almählig und fortgesezt mit dieser

flüchtigen Luft geschwängert, eine Bähung verursacht, die nicht nur

die feinen Arseniktheile desto nachdrüklicher und gewisser umwandelt,

sondern zugleich durch ihre erschlaffende Kraft die krampfhaften

Zusammenziehungen der Brust mindert. Erst nachdem eine grose Menge

mit Leberluft angefüllter Wasserdampf eingeathmet worden ist, darf

man daran gedenken mit etlichen wenigen Tropfen flüssigem Laudanum

die Gewalt des Hustens einigermaßen einzuschränken, (um Blutspeien zu

verhüten) nie aber ihn binnen einigen Tagen ganz damit zu unterdrücken,

welches eine unausbleibliche Zerstörung der Lunge im Stillen nach sich

ziehen würde.

§. 298. Eben so kräftig kan man denen zu Hülfe eilen, die eine Menge

feine Arseniktheile in Staub auf einmal eingeathmet haben, und doch

wird man in diesem wie im vorhergehenden Falle oft nichts ausrichten,

wenn man nicht zeitig das eingeathmete Gift in Operment verwandeln und

so aushusten lassen kan.

Achtes Kapitel.

Verwahrungsmittel gegen Rauch und Staub des Arseniks.

§. 299.

Diejenigen Arbeiter hingegen, die ihres Gewerbes wegen, dem

arsenikalischen Staube und Rauche ununterbrochen oder oft ausgesezt

sind, leiden zwar (der Angewöhnung halber) nicht so heftige und schnell

einreissende Beschwerden, fallen aber im Gegentheil oft in langwieriges

Siechthum und in die Folgen einer schleichenden Vergiftung. Wie diesen,

und dem bergsüchtigen Asthma (§. 293.) abzuhelfen sei, haben wir bis

hieher nach Vermögen gezeigt, es bleiben uns die Verwahrungsmittel zu

berühren übrig.

§. 300. Gewöhnlich bedienen sich diese Leute selbst schon einiger

Vorbauungsmittel, die jedoch gröstentheils mehr auf die Verwahrung des

Magens und der Lunge gegen unvermuthet eingeathmete und verschlukte

Arseniktheile, als auf die Verhinderung des Eindringens derselben in

die Hautlöcher gerichtet zu seyn. Stark mit Butter bestrichenes Brod,

Spek oder fette Brühen vor Antritt ihrer Arbeit genossen, ist fast

alles, was sie in dieser Absicht anwenden.

§. 301. Zudem sind noch einige so vorsichtig, daß sie bei ihrer Arbeit

Mund und Nase fest verbinden und nur durch die feinen Löcher dieses

Tuchs Athem holen, welches, durch den feinen Dunst, den sie aus der

Lunge hauchen, befeuchtet, eine Menge Staub- und Rauchtheile wie ein

geneztes Haarsieb aufzufangen und abzuhalten pflegt.

§. 302. Es läst sich zwar nicht wohl ein mechanisches Mittel denken,

welches den groben Staub nachdrücklicher von der Lunge abhielte, als

dieses, doch siehet auch jedermann, daß ein solches Verbinden des

Mundes und der Nase durch eben die Oefnungen der Leinwand, wodurch

die Luft zum Athemholen eindringt, eine Menge unsichtbaren Staubs

durchlassen könne, der nicht ohne Schaden in die Lungen dringet. Vor

allen aber läst sich der arsenikalische Rauch am wenigsten durch

Mundtücher abhalten.

§. 303. Dies ist auch die Ursache der so häufigen Lungensuchten, des

Bluthustens und der krampfhaften Engbrüstigkeit, denen Leute dieser Art

so oft ausgesezt sind.

§. 304. Etwas mögen nun wohl die genossenen Fettigkeiten, die Butter,

u. d. g. selbst zum leichtern Loshusten dieser eingeathmeten Gifttheile

beitragen, wie wir an der guten Wirkung der eingenommenen milden Oele

gegen scharfe reizzende Materien, die troknen, krampfhaften Husten

erregen, wahrnehmen, aber allem Nachtheile vorzubeugen vermögen sie

nicht.

§. 305. Die Gewohnheit und ein schlaffer, mit schleimigten[171]

Feuchtigkeiten angefüllter, etwas unempfindlicher Körper sind die

gewöhnlichsten Veranstaltungen, deren sich die gütige Natur bedient,

dies reizzende Gift so unschädlich wie möglich zu machen, und es durch

gelindes Husten und Erbrechen wieder fortzuschaffen.

§. 306. Berg- und Hüttenleute nebst den Künstlern und Arbeitern, die

mit ähnlichen arsenikalischen Metallen umgehen, können also zwar

durch Verbinden des Mundes und der Nase durch genossene, Fettigkeiten

u. d. g. eine Menge Arseniks von ihren innern Theilen abhalten, und

abstümpfen, auch auf der andern Seite durch eine almählig aufsteigende

Angewöhnung an dergleichen Staub und Rauch sich ungemein gegen die

schnellen Zufälle dieses Giftes verwahren und einigermasen dawider

abhärten, und folglich ungleich mehr davon ertragen, als ein Ungeübter;

aber den oben genanten schleichenden und nicht minder fürchterlichen

Folgen entrinnen doch nur wenige. Zu diesen unmerkbar entstehenden

bösartigen Zufällen trägt nicht wenig das bei solchen Arbeiten

gemeiniglich nicht befürchtete Eindringen der feinsten Arseniktheile

durch die einsaugenden Gefäse der Haut des ganzen Körpers bei. Je

weniger man hievon Beschwerden argwohnet, desto nachlässiger ist man

gewöhnlich bei Bedekung des Körpers.

Solten arsenikhaltige Wässer[172] in den Gruben oder ähnlicher Staub

die Haut angefressen und bösartige Geschwüre erzeugt haben, so wird das

Baden in schwefelleberlufthaltigem Wasser die besten Dienste thun.

§. 307. Diesen Folgen vorzubeugen, solten die Häuer, die Klaubesteiger,

welche Arsenikerze aushalten, vorzüglich die sogenanten Farbsieber

und diejenigen, die mit trokner Pülverung und Verpackung des Arseniks

sich beschäftigen, nächst dem jedesmahligen Vorgenusse fetter Speisen,

und der Verwahrung der Lunge und des Schlundes, auch bedacht seyn,

ihren Leib in dichte Kleider zu hüllen, dabei aber hauptsächlich, wo

sichs thun läst, auf eine solche Stellung bei ihrer Beschäftigung

Rüksicht[173] nehmen, daß der Luftzug vorwärts streiche und die

schädlichen Theilchen mit sich fort reisse.[174]

§. 308. Man hat es gröstentheils der Menschlichkeit und dem

Erfindungsgeiste der Neuern zu danken, daß das so schädliche und

unbequeme trokne Pochen durch Handkraft so viel möglich abgeschaft und

nasse Pochwerke durch Künste an ihrer Stelle eingeführt worden sind. Es

läst sich kaum glauben, wie vielem Elend und Siechthum, die jene alte

unkräftige Arbeit veranlaste, durch diese neuern Anstalten vorgebeugt,

wie viel Väter armer zahlreicher Familien und wie viel nüzliche Bürger

dem Staate durch sie erhalten werden, Vorteils genug, wenn man auch die

erhöhetere Ergiebigkeit der Schliche bei nassen Kunstpochwerken nicht

in Anschlag bringen wolte.[175]

§. 309. Auf eine ähnliche Menschlichkeit wünschte ich die Unternehmer

der Zinnzwitter-, Kobald- und Arsenikrösten aufmerksam zu machen, daß

sie durch Schlotten, Essen und vortheilhafte Stellung der Rostöfen den

Luftzug zu befördern und so das Leben und die Gesundheit der oft so

elenden Schürer handhaben mögten.

§. 310. Farbenreiber, die mit Mahlen des rothen und gelben Rauschgelbs

viel zu thun haben, müssen, ob sie gleich wegen gewöhnlicher Benezzung

der Farbe so leicht nicht viel vom Staube zu befürchten haben, dennoch

stets Mund und Nase bei ihrer Arbeit verbinden, theils damit ihnen,

der obschon geringe Staub nicht schade, theils aber und vornemlich,

damit sie abgehalten werden, die damit beschmuzten Finger unwilkührlich

an Mund und Nase zu bringen. Sie müssen übrigens auf sorgfältige und

öftere Fegung ihrer Werkstäte sehen, und den Genus fetter Speisen sich

angelegen seyn lassen.

§. 311. Die Ausfegung der Giftfänge ist unter ähnlichen Arbeiten

die allernachtheiligste, weil man hier den Vortheil eines günstigen

Luftzugs nicht benuzzen kan. Eine Maske mit gläsernen Augen, worunter

Mund und Nase noch besonders verbunden sind, das vorgängige Einreiben

irgend eines Oels oder Talgs in die Oberhaut des ganzen Körpers,

lederne Kleider und das nach Vollendung der Arbeit so vortheilhafte

Baden in fliesendem Wasser, oder Abwaschen mit lauem Seifwasser und das

Mundausspülen, werden nächst dem Genusse fetter Substanzen die besten

Dienste thun.

Dritter Theil.

Gerichtliche Ausmittelung.

Neuntes Kapitel.

Legalitäten der gerichtlichen Untersuchung der Vergiftungen.

§. 312.

Ob dies Werk gleich keine Anleitung zur gerichtlichen Obdukzion

überhaupt seyn soll, so wird man mir doch verzeihen, wenn ich hier die

Hauptpunkte der Legalität einer Leichenöfnung (doch, wo sichs ziemt,

stets in Rücksicht der Arsenik- oder doch der Vergiftungen überhaupt)

mit einigen Worten berühre, da ich sehe, daß noch mancher Arzt hievon

nicht unterrichtet ist, und deshalb bei wichtigen Fällen zuweilen

nach aller Mühe rechtschafner Untersuchung und Bescheinigung, blos

weil nicht nach dem Buchstaben der Gesezze verfahren war, Vorwürfe,

Schmähung und Verwerfung seiner Aussprüche vom Vertheidiger des

Inquisiten erfahren mus. Man kan diese Vorerinnerungen als Einleitung

zur eigentlichen gerichtlichen Ausmittelung ansehn.

§. 313. Um dieser kränkenden Beschimpfung zu entgehn, zugleich auch, um

sich in Stand zu sezzen, dem Richter das gemessenste und gründlichste

Gutachten in die Hände geben zu können, welches vorzüglich bei

Vergiftungsbescheinigungen von so äuserster Wichtigkeit und

Schwierigkeit ist, merke man folgende Erfordernisse und bringe sie zu

seiner Sicherheit in Ausübung.

§. 314. Der vom kompetenten Richter gehörig requirirte[176] Arzt mus

promovirt[177] seyn, oder doch das höhere Examen[178] überstanden

haben. Sein Doktoreid reicht schwerlich[179] zu solchen Untersuchungen

hin; es mus deshalb der Arzt entweder ausdrüklich zu der vorkommenden

Leichenöfnung vereidet[180] werden, oder er hat schon überhaupt einen

Physikatseid abgelegt, der ihn zu jeder gerichtlichen Besichtigung im

Lande tüchtig macht,[181] oder, welches am sichersten, er ist Physikus

des Sprengels, wo die Oefnung vorfält,[182] in welchem Falle er

durchaus von wiederholter Vereidigung auf einzelne Fälle frei ist,[183]

wo Lethalität in Untersuchung kömt.

§. 315. Eine ähnliche Legalität wird vom Wundarzte verlangt, der die

Sekzion verrichten hilft; er mus vom Richter verlangt, und entweder

schon gerichtlicher Wundarzt seyn, oder zur gegenwärtigen Handlung

verpflichtet werden,[184] mit Voraussezzung, daß er zur chirurgischen

Praxis schon vorher bestätigt war.

§. 316. Ohne den Arzt kan die Leichenöfnung nicht,[185] wohl aber ohne

den Wundarzt vom legalen Arzte allein[186] verrichtet werden. Es können

mehrere Aerzte und Wundärzte dazu genommen werden.

§. 317. Die Oefnung mus in Beiseyn des Richters[187] des

Gerichtschreibers auch wohl mehrerer Gerichtspersonen[188] sobald wie

möglich[189] und an einem geräumigen, hellen[190] Orte volzogen werden,

da das Urtheil des Arztes blos aus sinnlich begriffenen und sinnlich

vorgefundenen Umständen fliessen darf.[191]

§. 318. Der Arzt zeigt die vorkommenden Widernatürlichkeiten dem in

dieser Absicht anwesenden Richter, und dem Gerichtsschreiber (wie

den übrigen Anwesenden) namentlich an, damit lezterer jedes Einzelne

sogleich zu Registratur bringen könne. Der Arzt selbst verzeichnet sich

selbst von Zeit zu Zeit alles Vorkommende stehenden Fuses.[192]

§. 319. Ausser der äusserlichen Besichtigung müssen alle drei

Haupthölen des Körpers[193] (Unterleib, Brust, Kopf) geöfnet werden.

Alles ausser und in dem Körper vorfindliche Korpus Delikti mus

gemessen, gewogen, aufgehoben, und chemisch, womöglich im Beiseyn

des Richters,[194] und etwa eines andern Kunstverständigen (eines

geschikten Apothekers) genau untersucht werden.

§. 320. Ein Theil des gefundnen, angeblichen Giftes soll den Akten,

zur anderweitigen Erkentnis einer Fakultät, oder eines medizinischen

Kollegiums, beigefügt werden, sobald der Arzt selbst nicht zu

entscheiden wagt.

§. 321. Zur genauern Bestimmung des Urtheils müssen die Angehörige

und Umstehenden vom Arzte[195] oder, wie mich besser dünkt, (auf

Veranlassung des Arztes) vom Richter[196] um alle Umstände befragt

werden, die auf Berichtigung des Korpus Delikti und die Lethalität der

Vergiftung Einflus haben können, oder der Richter theilt ihm selbst die

verlangten Nachrichten mit, ohne die er keinen gründlichen Bescheid von

sich geben kan.[197]

§. 322. Der Sekzionsbericht[198] enthält, von wem die Medizinalpersonen

requirirt worden; Tag, Stunde der Untersuchung; namentliche Anführung

der gerichtlichen (und andrer merkwürdigen) Personen, in deren Beiseyn,

Gasse, Haus, Stelle, wo sie geschehen;

§. 323. Namen, Herkunft, Stand, Alter, Gröse, Gestalt, Geschlecht,

Gemüthsart und Temperament, vorgängige Leibesbeschwerden des

Verstorbenen;

§. 324. Umstände bei der Entstehung der verdächtigen tödlichen

Krankheit, die Zufälle bis an den Tod, die dabei gebrauchten

Hülfsmittel von wem, auf welche Weise, mit welchem Erfolg sie gereicht

worden; Tag, Stunde seines Hinschieds;

§. 325. Benennung und beschriebne Beschaffenheit der um den Leichnam

oder in seiner Wohnung vorgefundnen Mittel und zweideutigen

(untersuchten) Dinge;

§. 326. Lage, wo und wie der Körper von ihnen angetroffen worden;

§. 327. Kleider, Bedeckungen desselben, wie sie beschaffen, was sich an

und in denselben Bemerkenswerthes gefunden; Entkleidung;

§. 328. Aeusserer Zustand des ganzen Körpers und einzelner Theile;

Grad der Fäulnis; Entfärbungen der Haut; Flecken, Ort, Gröse, Farbe

derselben; andre Verlezzungen; Geschwulst des Unterleibes, des Gesichts

-- andrer Theile oder des ganzen Körpers; äussere Beschaffenheit der

Geburtstheile, der Nägel, des Mundes, der Lippen, der Augen, Ohren,

Haare (ihr Ausfallen oder Festsizzen;)

§. 329. Beschreibung der Oefnung des Unterleibes, vorgefundne

Widernatürlichkeiten seiner Bedeckungen; Lage der Eingeweide;

Feuchtigkeiten in der Bauchhöle; Herausnahme des Magens und der

Gedärme; äussere Beschaffenheit, Farbe, Flecken u. s. w. jedes

derselben ins besondre; Oefnung dieser Theile (des Magens,

Zwölffinger-, nüchternen u. s. w. Darmes); Grad der Anfüllung jedes

dieser Theile; Ausleerung des Inhalts eines jeden; Schäzzung der

Menge desselben, seine Farbe, Geruch, andre sinliche Beschaffenheit;

Aufbewahrung dieser Flüssigkeiten bis zur anderweitigen Untersuchung;

Herausschabung der festen, pulverhaften im Magen und dann in

den Gedärmen gefundenen, verdächtigen Körper, ihre sinnliche

Beschaffenheit, (Gestalt, Geruch, Härte, Schwere, Menge) versiegelte

Aufbewahrung bis zur fernern Untersuchung;

§. 330. Beschaffenheit der innern Häute der ersten Wege;

widernatürliche Stellen, inwiefern sie mit den äusserlich gefundnen

in Verbindung stehen, eingeschrumpfte, entzündete, brandige,

durchgefressene, blutschwizzende, mit Schorf bedekte, leicht ablösliche

Stellen der zottigen Haut, wie tief sie eindringen, Ort, Gestalt,

Gröse, Zahl, Farbe derselben;

§. 331. Der übrigen Eingeweide äussere sinliche Beschaffenheit, Gröse,

Härte, Farbe, Fäulnis; Eröfnung jedes derselben, innere fehlerhafte

Textur, andre Widernatürlichkeiten derselben; Inhalt der Gallblase,

Harnblase u. s. w.

§. 332. Eröfnung der Brusthöle; Zustand der Hüllen der Lungen und des

Herzens; Lage der Eingeweide der Brust; äusserer, innerer Zustand

der Lunge, Gröse, Farbe, Verhärtungen, in ihre Substanz ergossene

Feuchtigkeiten; Luftröhre; Herz, äussere Beschaffenheit (Gröse,

Farbe, Festigkeit u. s. w.); innere (Inhalt an Blut, seine Natur;

Verknöcherungen, Polypen u. s. w.); Aeussere, innere Beschaffenheit

der grosen Puls- und Blutaderstämme, Inhalt, Widernatürlichkeiten;

Beschaffenheit des Zwergfels;

§. 333. Aeussere, innere Beschaffenheit des Schlundes und Mundes

etwaniger Inhalt, Entzündungen, Anfressung;

§. 334. Eröfnung des Kopfs; Zustand der äussern Bedeckungen und

Knochen, der innern Bedeckungen des Gehirns; Gestalt, Substanz

desselben; Inhalt seiner Hölen; Volheit und Inhalt seiner grösern

Blutgefäse und Blutgänge; andre Widernatürlichkeiten (Verhärtungen,

Entzündungen, äusserlich ergosne Feuchtigkeiten;[199])

§. 335. Nähere Erörterung der anderweitig genauer, chemisch

untersuchten flüssigen und festen Dinge die in der Nähe des Erblichenen

und in den ersten Wegen als Korpus Delikti gefunden waren;

beschriebne, chemische Untersuchung jedes derselben, wann, wo, von wem,

in wessen Beiseyn sie geschehen; Resultate --

§. 336. Anführung der verschiednen, möglichen Urtheile über die

Todesart; Widerlegung;

§. 337. Zusammenstellung aller gemachten Bemerkungen, und hieraus

hergeleitetes vom gerichtlichen Arzte allein[200] zu fällendes,

entscheidendes oder suspendirtes[201] Urtheil,[202] wenn die

Gründe für und wider einander alzu gleich aufwiegen; Bestimmung

der wahrscheinlichsten Todesart und des Grades der Tödlichkeit der

Vergiftung in Rüksicht der bekanten und wahrscheinlichen, nahen und

entfernten, veranlassenden oder bestimmenden Ursachen des unglüklichen

Ausgangs;[203]

§. 338. Eidliche[204] Unterschrift und beigedruktes gewöhnliches

Siegel des gerichtlichen Arztes (der Aerzte) und Wundarztes (mehrere

Wundärzte); Ort und Tag der Ausfertigung.

Zehntes Kapitel.

Pathologische Zeichenlehre des Vergiftungsthatbestands (/Corporis

delicti/).

§. 339.

Unsre Vorfahren waren mit ihren Bestimmungen einer Vergiftung

geschwinder fertig als wir. Sie schlossen aus einer Menge Zufällen,

die der Kranke vor seinem Ableben erlitten, aus einer übelriechenden,

Thiere tödenden, im Magen gefundnen Masse, seltner noch aus

Anfressungen der innern Haut dieses Theils, und dem Knoblauchsgeruche

des fremdscheinenden, gefundnen Körpers, der Kranke sei an Arsenik

gestorben, und der Richter glaubte sich nach diesem Urtheile für

überzeugt zu halten, wenn der Giftkauf, und des angeblichen Thäters

Geständnis (oft durch Folter erpreßt) dazu kam. Fehlten aber die

meisten aus der Garnitur der Symptomen und Zeichen, die sie sich

bei einer Vergiftung verzeichnet hatten, roch die Masse nicht übel,

tödete etwas davon einen Hund oder Hahn nicht, hatte es auf Kohlen

geworfen keinen Knoblauchsgeruch,[205] wolte das Zeugenverhör, oder die

verdächtige Person (selbst durch Folter) nichts bejahen, schnell war

die Lossprechung fertig.

§. 340. Seitdem aber das Menschengeschlecht etwas reifer geworden ist,

glaubt man nicht behutsam genug in einer so wichtigen und schwierigen

Materie zu Werke gehen zu können. Arzt und Richter wetteifern ihre

Ueberzeugung so viel möglich zur Evidenz zu erheben, um durch

Scheingründe, für Wahrheit genommen, sich nicht hinreissen zu lassen,

dem Mörder die verdienten Ketten abzunehmen oder den Schuldlosen mit

dem Henkersrade zu zerknirschen.

§. 341. Jemehr der Arzt also Erkentnisquellen vor sich hat, aus denen

er seine Ueberzeugung schöpfen kan, desto bestimter wird sein Urtheil.

Deshalb werde ich, was Aeltere und Neuere für Gründe geschehener

Arsenikvergiftung hielten, anführen und abwägen, und zusezzen, was ich

hinzuzusezzen habe.

§. 342. Ueberhaupt bestimmen den gerichtlichen Arzt, Arsenikvergiftung

zu behaupten,

1.) Die Zufälle der tödlichen Krankheit,

2.) Die besondern in und an dem Körper des Verstorbnen bemerkten

Widernatürlichkeiten,

3.) Die chemischen Eigenschaften des in den ersten Wegen gefundnen,

oder auch

4.) der in der Nähe des Erkrankten vorfindlichen verdächtigen Dinge.

§. 343. Aus dem Genanten und

1.) aus der Wirkungsart des Arseniks in unserm Körper,

2.) aus der Gabe und der Gattung des Arsenikgifts,

3.) aus den vorgefundnen Verwüstungen, verglichen mit der

sichtlichen Körperbeschaffenheit des Lebenden vor der Vergiftung,

den bei der Oefnung gefundnen, zum unglüklichen Ausgange

mitwirkenden, sonstigen Todesursachen und dem Verhalten des

Vergifters, des Vergifteten, und der Umstehenden nach der That,

(die zufälligen äusseren Ursachen mit eingeschlossen) und

4.) aus andern gerichtlich deponirten Thatsachen bestimt er den

Grad der Tödlichkeit der geschehenen Arsenikvergiftung.

§. 344. Wenn die ältern Schriftsteller uns zur Ausmittelung der

Vergiftungen anleiten wolten, so gaben sie uns ein gemischtes

Verzeichnis von Zufällen aller Arten von Vergiftungskrankheiten und von

Widernatürlichkeiten, die man von jeher an und in dem Leichname einer

angeblich an Gift gestorbenen Person wolte bemerkt haben.

§. 345. Von ersterer Gattung liefert uns Alberti[206] ein Verzeichnis

von vier und siebenzig besondern Zufällen, von lezterer aber sieben

und zwanzig Giftzeichen an Verstorbenen. Man kan diese Verzeichnisse

bei ihm selbst nachlesen, ich bemerke blos, daß hiebei nicht die

mindeste Rüksicht auf die Verschiedenheit der Gifte genommen ist.

Zufälle die einigen natürlichen Krankheiten zukommen, Zufälle die

den zusammenziehenden, reizzenden, äzzenden, erhizzenden, und

narkotischen Giften eigen sind, alle, ohne Unterschied, oft entgegen

gesezte Zufälle. Etwas, aber nicht viel besser, ist es mit den

Vergiftungszeichen an den Körpern der Verstorbnen.

§. 346. Arsenik ist aus der Klasse der äzzenden Gifte, wo sie an

die zusammenziehenden und an die reizzenden gränzt. Er wirkt zwar

nicht mit allen Giften der äzzenden Klasse überein, doch ist diese

Verschiedenheit bei Lebenden oft sehr unmerklich, bei Leichnamen aber

fast ganz verloschen.

§. 347. Die äzzende Klasse der Gifte, worunter ich besonders einige

Mineralgifte, vorzüglich Arsenik verstehe, in einer Dosis, die sie zum

ersten Grade qualifiziren, wirkt (ohne sonderliche Hülfsanwendung) bei

Lebenden gemeiniglich

1.) eine äzzende Schärfe im Gaumen,

2.) ein zusammenschnürendes Brennen im Schlunde,

3.) ein feuriges Fressen im Magen,

4.) unüberwindlichen Eckel, gewaltsames, gröstentheils fruchtloses

Erbrechen und Würgen, schmerzhaft krampfhafte Zusammenziehungen des

Magens, des Zwergfels, und der Bauchmuskeln,

5.) die heftigsten, frostartigen Fiebererschütterungen, den

krampfhaftesten, härtesten, schnellesten Puls,

6.) mehr Lechzen nach kühlender Labung, als Durst nach

Flüssigkeiten,

7.) Angst zum Zerplazzen, kalten Schweis,

8.) schneidendes Reissen in den Gedärmen,

Ueber die Arsenikvergiftung ihre Hülfe und gerichtliche Ausmittelung · 第 3 / 10 题