12.) Laugensalzige eisenhaltige Schwefelleber (und Milch) zugleich
angewendet wissen will. Welcher weither gesuchte Apparat von schwer
herbeizuschaffenden Künsteleien, wo es auf gewisse, simple und
augenblikliche Hülfe ankömt!
Er geht zur Untauglichkeit der Oele bei der Arsenikvergiftung über (ich
stimme ein) nur kochende Oele lösen dies Gift auf. Aus eben dem Grunde
sei Schwefelbalsam unnüz. (S. 73.)
§. 168. Nun zur Nuzanwendung seiner mühsam ausgespäheten Gegenmittel.
Zuerst (S. 83.) solle man Milch geben, um die Auflösung des Arseniks
zu verhindern (hiezu schikt sie sich nicht genug); dann giebt er Oel,
frische Butter, Milchrahm mit laugensalzigem (S. 84.) lauwarmen Wasser
(reizt!) zur Beförderung des Erbrechens; beim Erbrechen wiederum
häufiges laugensalziges Wasser, allenfals auch nur mit Küchenasche
verfertigt auch wohl mit Zucker versezt. Auch (S. 85.) Seifwasser
(unbestimt!). Nun müsse man eilen, sich durch Schmelzen bereitete,
kalkige, laugensalzige oder eisenhaltige Leber zu verschaffen; hievon
ein Quentchen in eine Pinte recht (S. 86.) heissen (!) Wassers. Von
dieser Mischung müsse der Kranke viel trinken, auch könne Zucker und
Süsholzsaft zugesezt werden. -- Könne der Kranke seinen Ekel dagegen
nicht überwinden, so müsse man ihm die Schwefelleber in Bissen (ein
scharfes Wesen!) zu fünf bis sechs Granen nehmen, und recht heisses
(!) Wasser, ein Trinkglas auf jeden Bissen, trinken lassen. Nachdem
man nun dem Vergifteten häufige (!!) Leber als ein Getränke oder in
Bissen gegeben hat, könne man, wenn noch schwere Zufälle da verbleiben,
zu Eisenauflösungen sogar sauren (S. 87.) (werden diese auch von
Arsenikpulver präzipitirt?) schreiten -- doch sei eisenhaltige Leber
noch vorzuziehn. In Ermangelung der Schwefellebern soll man seine
Zuflucht zu Eisenauflösungen (also sauren!) nehmen, doch müsse vorher
eine oder zwo Pinten laugensalziges Wasser getrunken werden, damit
der hiedurch aufgelöste Arsenik desto leichter durch das Eisensalz
(Eisen in Essig aufgelöst oder ein Quentchen grüner Vitriol in einer
Pinte Wasser zerschmolzen oder Dinte) durch doppelte Verwandschaft
zerlegt werde, und ans Eisen gehe. (Ausser dem Magen kan man sich
etliche Stunden Zeit zu diesen chemischen Prozessen nehmen -- und nun,
alles wohl bewirkt, ist doch der Eisenarsenik noch im Magen.) Nach
dem Uebergange der heftigsten Zufälle müsse man viele (S. 88.) Milch
trinken lassen, welche durch ihren buttrichten und käsichten Theil
seine Aezbarkeit abstümpfe, welchen dieses Gift so weit zum Zergehen
bringe, daß es den Zusammenhang desselben aufhebe, wobei seine äzzende
Kraft nothwendig unterdrükt werden müsse (welcher unverständliche
Mischmasch -- und welches Phänomen schlos diese Wirkung vor seinen
Augen auf?) Die Oele könten auch die Eingeweide mit ihren ästigen (!!)
(S. 89.) Theilen überziehn, und sie gegen Zerstörung zu sichern. Die
Säuren (S. 90.) wären keine Gegengifte, da es erwiesen zu seyn schiene,
wie er anzumerken[123] Gelegenheit gehabt habe, daß der Arsenik aus
einer mit einer Salzsäure[124] verbundnen flüchtigen halbmetallischen
Erde bestehe (o! heilige Chemie, erbarme dich über uns!) Schädlichkeit
der Molken und Limonade (S. 92.), des Theriaks. Zulezt (S. 92.) Laxiere
und Mannatränke mit Mandelöl oder Milch und mildernde Tränke mit
Pappeln und Leinsamenschleime versezt. Fette und schleimige Bähungen
auf den Unterleib, ganze Bäder. Aderlässe bei Vollblütigkeit nach dem
Gebrauche der anfänglichen Gegenmittel. Narkotische Mittel, (S. 95.)
Mohnsaft. ([griech.: kai su, teknon;])
Die Nachwirkungen des ins Blut geschlichenen Arseniks, Abzehrung,
Zittern u. s. w. nimt er durch Milch hinweg. Dann noch Schwefellebern
mit Milch -- oder die warmen Quellen, das Aachner Wasser u. s. w.
zur Stelle getrunken und darin gebadet, (S. 96.) welche eine sehr
zertrente Schwefelleber[125] enthielten. (Lieber! wie fandst du diese
in den genanten Wässern?) Ihre Stelle will er durch fünf bis sechs
Unzen durch Schmelzen bereitete Leber in einem Orhoft recht heissen
Wassers aufgelöst, als Bad angewandt, (S. 97.) ersezzen (!!). Als
Getränk, statt ihrer, alle Morgen eine bis zwei Pinten Wasser, worin
in jeder ein bis zwei Quentchen kalkicher durch Verpuffen bereiteter
eisenhaltiger (S. 98.) Schwefelleber aufgelöst sind. (ein unrichtiges
Succedaneum von gräslichem Geschmacke!) Durch Schmelzen bereitete
Leber (S. 99.) passe auf die Zerstörung, die die Arseniktheile in den
ersten Wegen angerichtet haben -- die durchs Verpuffen verfertigte auf
die Zufälle des Ueberganges dieses Gifts in die Säfte (eine subtile
Distinkzion! aber ihre Richtigkeit? -- wie mögen wohl beide Arten der
Lebern in der Wirkung von einander abweichen? Ist die durchs Verpuffen
bereitete etwas anderes, als eine zum Theil wieder zerstörte Leber?
Denn durch glühenden Salpeter verbessern wir keine Schwefelleber --).
§. 169. So weit =Navier=, man erlaube mir einige algemeine Anmerkungen.
Diese getreu ausgezogne Abhandlung der =Navierischen= Gegengifte
des Arseniks verräth zuweilen etwas flache chemische Kentnisse,
durchgängige Jagd nach fein künstlich verwickelten Gegenmitteln,
und schwankende Anwendungsvorschriften. Was hat der Arzt in jedem
einzelnen Stadium der Vergiftungskrankheit von diesem unübersehlichen
Haufen kontrastirender Mittel vorzüglich anzuwenden? Hilft eins davon
überhaupt, oder gehört die ganze Garnitur Mittel dazu? Wie hilft sich
der Landman oder Kleinstädter ohne die ungeheuren Namen von, weis
Gott, was für Lebern selbst nicht einmal aussprechen, geschweige sie
anschaffen oder brauchen zu können? Welche Zeit gehört zu diesem
Apparate, der nur frisch bereitet gehörige Dienste thun würde, wenn er
könte! Und welchen Schwall von Flüssigkeiten bringt man nicht zusammen,
wenn man die Viel, Häufig, in Menge trinken, und die benamten Pinten
alle zusammenaddirt, die er anbefiehlt! Der Arzt ist froh, wenn er bei
einer mäsigen Vergiftung zwölf und bei der heftigsten zwanzig Pfund
in den robustesten Magen binnen sechs Stunden mit Vortheil bringen
kan, aber seine Pinten betragen ungleich mehr an der Zahl, wovon jede
über zwei Pfund zu rechnen ist. Gewöhnlich, wenn man etliche Mase
Flüssigkeit hat wegbrechen lassen, nimt die antiperistaltische Bewegung
des Magens ab -- und versagt dann bald völlig -- Das Brechen hört
auf, der Ton der Muskelfibern dieses durch übermäsigen Reiz des Gifts
und der ausleerenden Mittel ermüdeten Eingeweides ist wie gelähmt. --
Und dann die Vielfältigkeit der verschiednen auf einander eingegosnen
Gegenmittel! hindert, vernichtet da nicht eins das andre -- ändert
seine Natur? giebt ihm auch wohl eine zwekwidrige Richtung? Wenigstens
hätte =Navier= die Zufälle angeben sollen, welche den jedesmahligen
Zeitpunkt anzeigen, wo dieses, wo jenes, und wo wieder ein andres
Gegenmittel eingegeben werden müsse!
§. 170. Die fünfte Klasse enthält diejenigen Gegenmittel der
Arsenikvergiftung, die nach meinem Ermessen und einer Reihe damit
angestelter Versuche zufolge, den Vorzug vor den übrigen, wenigstens in
der vorzutragenden Verbindung, zu verdienen scheinen.
§. 171. Ich stelle sie, der leichtern Uebersicht wegen, den
anzuführenden Heilanzeigen gegen über, mit Rüksicht auf die festgesezte
Eintheilung der Arsenikvergiftung in ihre drei Grade.
§. 172. Aus dem, was ich bishieher von der Wirkungsart des Arseniks auf
die thierischen empfindlichen Fasern besonders der ersten Wege, von den
Zufällen mit Arsenik vergifteter Personen, und von der chemischen Natur
dieses Giftes erinnert habe, drei Quellen deren Zusammenflus allein
im Stande ist den Arzt mit Sicherheit zu leiten, flossen folgende
Heilanzeigen, und die sich hierauf beziehenden Gegenmittel her, die,
wie mich chemische Versuche, klinische Grundsäzze und verschiedne
Krankenbetten dieser Art lehrten, befriedigend sind.
§. 173. Es ist wahr, man kan ungleich künstlichere, zusammengeseztere,
kostbarere Mittel sehr leicht vorschlagen, und so das Löbchen eines
Scheidekünstlers feinerer Art leicht erhaschen, aber, ohne Anspruch
auf diesen mit der Erhaltung der Menschen oft sehr unzusammenhängenden
Ruhm, Mittel auszuspähen, die die kräftigsten aller Art, die
unschädlichsten, so viel möglich angenehmsten, den Hausmitteln gleich,
überall leicht zu haben, die wohlfeilsten, und der dringenden Gefahr
wegen mehrern Heilanzeigen zugleich genugthuend sind, und sie auf die
passendste Art anwenden zu lehren, dies, deucht mich, war ein höherer
Zwek, den ich vor andern ins Gesicht fassen muste.
§. 174. Aus diesem Standorte wird man beurtheilen können, ob ich so
sehr übel that, zu einer Abhandlung dieser Art ganz und gar kein neues
Mittel zu erfinden, und daß ich, als therapeutischer Schriftsteller,
mich begnügte die vorhandnen gehörig zu würdigen, vorurtheilfrei die
besten zum Vorrange zu erheben und zu ihrer vortheilhaftesten Anwendung
den richtigsten und simpelsten Weg zu verzeichnen.
§. 175. 1.) Heilanzeigen der stärksten Arsenikvergiftung und ihre
Genugthuung
/a/) Den grösten Theil des verschlukten Giftes (weissen Arsenik,
Giftmehl, Fliegenstein, Operment) durch das zwekmäsigste
Brechmittel aus dem Magen zu schaffen -- starke Seifenauflösung.
/b/) Den Rest verschlukten (weissen Arsenik-) Pulvers möglichst
geschwind aufzulösen und zugleich
/c/) zu neutralisiren, um diese metallische Säure während ihres
Verweilens so viel möglich unschädlich zu machen, bis sie von
Zeit zu Zeit ausgeleert werden kan -- =Seifwasser mit Oel,
Schwefelleberlufthaltiges Wasser mit Rahm=.
/d/) Die innere Haut der ersten Wege durch einen schmeidigenden
Ueberzug zu sichern -- vorige Mittel und Milchrahm mit Milch.
/e/) Die Ausleerung von unten zu erleichtern -- zu befördern --
obige Mittel, besonders =Seifwasser mit (Rizinus) Oel, Umschläge
und Klystiere von aufgelöseter Seife=.
/f/) Der örtlichen und algemeinen Entzündung zu wehren --
ähnliche[126] Bähungen, Umschläge, laue Bäder, Klystiere -- Aderlas.
2.) Heilanzeigen der langsamern oder vernachläsigten leichtern
Arsenikvergiftung -- Ebendieselben oder nur die leztern Mittel, je
nachdem der Arzt, oder die helfende Person zeitiger oder später ankömt,
überdies, wenn man etwas späte anlangt, noch
/g/) Zerstörung und Hinwegschaffung der Gifttheile in den ersten
Wegen -- Schwefelleberluftwasser in Getränken und Klystieren, obige
unten (auch wohl oben) abführende Mittel.
/h/) Entzündungswidrige Diät -- obige (/f/) Mittel gegen Entzündung
-- dann Milchdiät, reine, frische Luft.
3.) Heilanzeigen der schleichenden Arsenikvergiftung und der Nachwehen
der ersten beiden Grade -- Einige der angezeigten Masregeln, wo nöthig;
sonst noch
/k/) Zerstörung der Ueberreste des Arseniks in den zweiten Wegen --
lauwarme Bäder von Schwefelleberlufthaltigem Wasser -- ähnliches
Getränk.
/m/) Erweichung und Schmeidigung der festen und flüssigen Theile --
leztere (/k/) Mittel mit Milchdiät verbunden.
/n/) Almählig aufsteigende Stärkung -- Milch- und
Fleischbrühendiät, frische Luft, Trinken eisenhaltiger Wasser --
endlich Wein, kaltes eisenhaltiges Wasserbad -- kräftigere Kost,
Lustreisen.
/o/) Linderung der paralytischen und krampfhaften (auch
gichtischen) Zufälle -- stärkende Kur, Elektrisität -- Tropfbäder.
§. 176. Seife, Oel und Milch sind doch wohl unschuldige Mittel und
zu allen Zeiten leicht und überall zu haben. Niemanden ist die Hülfe
versagt, dem Reichern so wenig wie dem Aermern, auf dem Landgute, wie
in der Strohhütte, bei Tag und Nacht. Diese drei sind zur stärksten
Arsenikvergiftung hinlänglich, und wenn es wahr ist, daß man in so
dringender Gefahr selbst in Palästen den leckern Gaumen nicht um
Erlaubnis fragen darf -- auch in Städten hinlänglich; einige kleine
Verbesserungen aus der Pharmazie, wie man sieht, abgerechnet, da die
gütige Natur der Schwäche des städtischen Weichlings doch wohl noch
weit mehr unter die Arme greifen wolte, als sie bei dem dikhäutigen
Magen des Landmans und Tagelöhners bedurfte.
Bei den Hülfsmitteln gegen den zweiten, besonders den dritten Grad bin
ich freigebiger, und, wenn man will, künstlicher gewesen, theils da es
nöthig ist, theils da man dann mehrere Muse hat, die dennoch wohlfeilen
und leicht herbeizuschaffenden Mittel nach und nach herbei zu bringen.
Ich gehe zur Anwendung über.
§. 177. Aus verschiednen Beispielen, die uns =Wepfer=[127], =Heinrich
von Heer=[128], =Zittman= und andre aufgezeichnet haben, sieht man mit
Verwunderung, wie wenig selbst die gröste Menge Arsenik unter festen
Speisen verschlukt oder in einen mit Speisen angefülten Magen gebracht,
der Gesundheit des Vergifteten geschadet haben, und wie, so gar in den
schlimsten Fällen, die Vergiftungskrankheit doch nur chronisch geworden
und den Tod auf viele Tage, ja Wochen und Jahre lang hinausgeschoben
hat, wo man die fürchterlichsten, reissendsten Zufälle und nur noch
wenige Stunden Lebensfrist hätte ahnden sollen. Es erfolgte Erbrechen
und mit ihm der fast völlige Abgang des Giftes.
§. 178. Bei dem Arsenikpulver, das vorher unter feste Speisen gemischt
war, ehe die Masse verschlungen ward, ist dieser glükliche Ausgang
nicht ganz unerwartet, da, der Reizbarkeit des Magens halber; da
der vergiftete Speisenbrei, gröstentheils eher wieder weggebrochen
wird, ehe er mit Magensafte oder Getränken verdünt, das schwerere
Arsenikpulver zu Boden fallen läst, wo es die innere Haut zu benagen
anfangen würde. Auch im Schlunde hat es in dieser Vermischung keine
sonderliche Zerstörung anfangen können.
§. 179. Aber wenn bloses Arsenikpulver erst nach genossenen Speisen
verschlukt wird, denn hat es mit dem gewöhnlich guten[129] Ausgange
der beabsichteten Vergiftung schon eine andre Bewandnis. Hier wird
ein groser Theil des Giftpulvers, trocken oder mit einer Flüssigkeit
beigebracht, sich hie und da im Schlunde, inwendig am Magenmunde
und vorzüglich in der ganzen Gegend der innern Magenhaut anlegen,
die noch von Speisen leer war, oder, welches einerlei ist, die das
herabgeschlukte mit Arsenik gemischte Getränk zu seiner Aufnahme
ausdehnte.
§. 180. Ueberdem besizt jeder feingepülverte weisse Arsenik und
Fliegenstein die Eigenschaft, über jeder, selbst kochendheisen
Flüssigkeit, in die er geschüttet wird, ungeachtet alles Umrührens,
eine pulverichte Haut zu bilden, mit schwimmenden Pulverklümchen
vermischt, die durch Luftbläschen empor gehalten werden.
§. 181. Diese nicht wenig Arsenikpulver enthaltende Haut, hängt sich,
wie in jedem Gefäse, so vorzüglich im Magen an die Ränder, umzieht die
zottige Haut, und fängt so seine Verwüstung an.
§. 182. Besäse nun der dikliche drunter stehende Speisenbrei seiner
zusammenhängenden Natur nach, nicht die Kraft, selbst aus diesen
zottigen Fasern das Arsenikpulver wie durch Anziehung an sich zu
nehmen, und beim erfolgenden Erbrechen mit sich (grosentheils)
herauszuziehn, wie wäre es möglich, daß ähnliche Vergiftungen noch so
unvermuthet leicht überhin gehen, und weit minder tragisch ablaufen
könten, als die verschlukte oft grose Menge dieses fürchterlichen
Stoffes vermuthen lassen solte? Warum geschieht das Gegentheil, wenn
statt der Speisen blos dünne Getränke im Magen waren?
§. 183. Sind blose Getränke im Magen vor der Verschluckung des
Giftpulvers vorhanden gewesen, so wird der gröste Theil des leztern in
Klümpchen auf den Grund des Magens fallen, die, wo sie liegen, sich in
die Zottenhaut einhängen und daselbst örtliche Entzündungen erregen,
oder von den bald erfolgenden Zusammenziehungen dieses Eingeweides nach
beiden Mündungen, den entzündlichsten Theilen des Magens, zum Theil
getrieben werden.
§. 184. Selten wird dies Gift trocken verschlukt, ohne nachspülende
Flüssigkeit, in welchem Falle der Schlund am meisten leiden mus,
wenigstens anfänglich.
§. 185. In beiden leztern Fällen hängt sich, vorzüglich das weisse
Arsenikpulver so fest in die feinen samtartig hervorragenden Zäserchen
der innern Haut, daß es durch dünne Flüssigkeit fast unmöglich
herauszuwaschen ist. Geniest man aber bald nach einer solchen
Vergiftung breiähnliche Speisen, so nehmen diese beim Erbrechen einen
grosen Theil davon leicht aus den Magenfalten mit.
§. 186. Man befeuchte die innere rauh geschabte Fläche eines von
weichem Holze verfertigten Gefäses (welches dann seiner emporstehenden
Fasern wegen ziemlich mit dem Innern des Magens verglichen werden zu
können scheint) stark mit Wasser und bestreue diese nassen Wände mit
Arsenikpulver. Nun versuche man dieses Pulver durch Ausschwenken mit
irgend einer Flüssigkeit aus diesem Gefäse zu bringen, und man wird
finden, daß sich keine dünne Feuchtigkeit dazu schikt, dieses schwere
so leicht anhängliche Pulver aus den feinen Holzfasern los zu wickeln
und mit fort zu schlemmen.
§. 187. Man versuche ferner, das in den nassen rauchen Wänden dieses
Gefäses hängende Arsenikpulver durch Umschwenken mit Oele loszutreiben
und in dieser Verbindung heraus zu giessen, und man wird seine
Absicht fast nicht im mindesten Grade erreichen, da das Oel gegen die
Feuchtigkeit der nassen Fasern und des nassen drin hängenden Pulvers
keine Anhänglichkeit besizt, und so lezteres nicht berühren, folglich
nicht in sich und mit sich fort nehmen kan; eben so im Magen.
§. 188. Dagegen schütte man in dies (nasse, mit Arsenikpulver
bestreute) Gefäs, nachdem fast alles vergeblich versucht worden, irgend
einen zähen flüssigen Brei, schwenke ihn herum, schütte ihn heraus
und wiederhole diesen Handgrif einige Male, so wird die innere rauche
Fläche dieses Gefäses fast gänzlich vom Arsenikpulver befreiet werden,
da der Zusammenhang des Pulvers mit dem Brei stärker ist, als mit den
nassen Fasern.[130]
§. 189. Wenn es uns auch nicht erlaubt wäre, aus jenen (§. 177.-185.)
Thatsachen und letztern (§. 186.-188.) analogischen Versuchen
Folgerungen auf die Auswahl eines Mittels zu ziehn, welches am
geschiktesten wäre, jenes stygische Pulver aus dem Magen zu bringen,
so könten schon meine eignen Erfahrungen beweisen, daß eine starke
Auflösung der gemeinen Hausseife in Wasser diese und noch mehrere
Vorzüge im höchsten Grade verdiene.
§.190. Denn ausserdem, daß dieses Mittel eine zähe Konsistenz und
gelinde spezifische Kraft Brechen, ohne Entzündung, zu erregen besitzt,
schmeidiget es auch die Wände des Magens, mischt sich mit allen
Flüssigkeiten, neutralisirt den aufgelösten Arsenik, bringt einen sehr
grosen Theil desselben unaufgelöst herauf und reicht dem fernerhin
dienlichen Oele ein Zwischenmittel dar, seine lindernde und Fasern
schüzzende Kraft (ohne abgestosen zu werden) auf die zottige Magenhaut
in vollem Mase zu äusern -- Vortheile die sich schwerlich bei einem
und demselben Mittel vereinigen.
§. 191. Hiezu kömt noch, daß alle Haushaltungen Seife und Wasser
besizzen, daß sich dies Mittel sehr geschwind zubereiten läst und daß
sein Geschmak wenigstens nicht unerträglich ist. Es ist im höchsten
Grade wohlfeil.
§. 192. Da dieses Mittel alle anfängliche Heilanzeigen zugleich und
so zwekmäsig erfüllt, wie ich gewis weis, so schäzze ich mich, wenn
Navier das Verdienst hat, der Seife mit etlichen Worten überhaupt
Erwähnung gethan zu haben, glüklich, die zahlreichen Vorzüge dieses so
hülfreichen Mittels zu zergliedern, seinen Tugenden aus Gründen und
Erfahrung ihren gebührenden Rang anzuweisen und seine Anwendung zu
lehren.
§. 193. Wenn man sich aber auch geneigt finden lassen sollte, die
Vorzüge einer starken Seifenauflösung bei der Arsenikvergiftung
anzuerkennen, so könte man doch vielleicht Anstand nehmen, sich
dieses Mittels bei jenen (nicht seltnen) Vergiftungen zu bedienen, wo
es zweifelhaft wird, ob das Verschlukte Arsenik, oder etwas anderes
sey. Man wird einwenden, wie, wenn das genommene Gift ein anderer
metallischer, oder mechanisch reizzender Körper, eine narkotische
Pflanze, ein scharfes Harz oder eine schädliche thierische Substanz
wäre, solte denn dies gegen Arsenik so gepriesne Gegengift, hier nicht
vielleicht unnüz, vielleicht zweideutig oder wohl gar schädlich werden?
§. 194. Ich könte zugeben, daß alle verschlukte schädliche Dinge der
drei Naturreiche ihre von einander abweichende Natur zwar nicht stets
(wenigstens dem Ungeübtern nicht) durch so unzweideutige, unverkenliche
und charakterische Merkmale und Symptomen der Vergiftungskrankheit an
den Tag legen, als wenn mit Fingern darauf gezeigt würde (man mögte
etwa die nervenbetäubenden und Muskelfiebern lähmenden Gewächse, den
Mohnsaft die Toll- und Lorbeerkirsche u. s. w. ausnehmen) und man
deshalb, dem ersten Anblicke nach, Bedenken tragen könnte, mit einem
namentlichen Gegengifte einen Fehlgrif zu thun.
§. 195. Wenn man aber dagegen bedenkt, daß es bis jezt noch keine
spezifischen Gegenmittel schädlicher Pflanzen und Thiersubstanzen
giebt, daß die algemeine und fast allein hinreichende Heilanzeige
dieser Gifte in kräftiger Ausleerung von oben und unten besteht,
daß mechanisch reizzende Dinge (Glas u. s. w.) eingewickelt und
herausgeschaft, die verschlukten korrosivischen Säuren neutralisirt,
die schädlichen metallischen Salze zersezt, die Harze aufgelöst seyn
wollen, und daß die narkotischen Gifte (auch Blei) die kräftigsten
Ausleerungsmittel erheischen, so wird jeder, welcher die Natur einer
starken Seifenauflösung kent, gestehen müssen, auch gegen alle übrigen
Gifte (nächst dem Arsenik) sei das vorzüglichste, algemeinste und
unschädlichste (anfängliche) Hülfsmittel in dieser wohlthätigen
Zwittersubstanz zu suchen und zu finden.
§. 196. Man löse also getrost, so bald oben beschriebne (§. 99.-102.)
Kennzeichen der Vergiftung des ersten Grades sich an irgend jemand
äussern, man löse, sage ich, ohne Zeitverlust ein Pfund Seife in vier
Pfunden Wasser auf, das ist, man reibe die trokne Seife geschwind
auf einem Reibeisen klein, schütte sie in einen Topf der bequem (des
Ueberlaufens wegen) acht Pfund Wasser halten kan; man gieset die
genante Menge kochenden Wassers auf die zerkleinte Seife, quirlet
beides unter einander, und lässet es zwei Minuten lang aufkochen,
quirlt nochmals und dieses so kräftige Hülfsmittel ist fertig, von
diklich zäher, doch flüssiger Konsistenz, so lange es warm erhalten
wird; in der Kälte wird es ganz steif.
§. 197. Man giebt es dem Kranken Tassenweise, mit etwas Zuker im Munde,
kaum so warm als man gewöhnlich Thee oder Koffee zu geniesen pflegt, zu
trinken. Ist der Kranke eine Person von reifem Alter, also zwischen dem
zwanzigsten und sechszigsten Jahre, so kan man ihr eine solche Tasse,
worein fünf bis sechs Loth Wasser gehn, alle 3 bis 4 Minuten reichen.
§. 198. So wird in ungefähr zwei Stunden diese Menge (fünf Pfund)
Seifenauflösung verschlukt seyn. Man kan auch längere Zwischenzeiten
zwischen jedem Trunke wählen, der dann aber jedesmahl desto stärker
seyn mus, damit diese dikliche Flüssigkeit in genannter Zeit gewis
verschlukt sei.[131]
§. 199. Es mus im Fall der Weigerung mit Gewalt beigebracht werden,
da in einem so dringenden Nothfalle, wo kaum eine Haarbreite
zwischen Leben und Grab fehlt, und wo alle Reichthümer, Stands- und
Geburtsrechte in dem geöfneten Schlunde des Todes zu verschwinden
scheinen, keine andre Rüksicht als Rettung, Rettung zum Augenmerke
gefast werden darf, so wenig als es einem Untersinkenden frei stehen
kan, ob er bei den Haaren oder einem anständigern Orte gepakt seyn will.
§. 200. Solte sich in der ersten Viertelstunde des Trinkens der
Seifenauflösung (welches höchst selten geschieht) kein zwekmäsiges
Brechen einstellen, so kan der Schlund mit dem Finger, oder mit einer
in Oel getauchten Gänsefeder dazu gereizt werden, dann wird es ferner
gewis von selbst erfolgen.
§. 201. Ist der Vergiftete ehedem Krankheiten oder Zufällen
unterworfen gewesen, bei welchen eine starke Wallung des Bluts
gegen die obern Theile, oder wo eine so heftige Magenerschütterung
bedenklich ist, einer Neigung zum Schlagfluß, Herzklopfen, Blutspeien,
dem Blutüberflusse überhaupt, der Brustwassersucht, verschlosnem
Lungengeschwür -- Verhärtungen und Geschwüren irgend eines Eingeweides,
einem Bruche u. s. w. so legt man in letzterm Falle das Bruchband an,
und lässet in den übrigen Fällen zwanzig bis dreisig Loth Blut aus der
Ader, so bald die ersten sechs bis acht Tassen getrunken worden sind.
§. 202. Kömt man erst eine Stunde hernach, nachdem das Gift genommen
worden, dann mus auf alle Fälle (eine so verspätete Hülfe findet
immer Entzündung vor) der Körper sei volblütig jung oder nicht, ein
verhältnismäsiger Aderlas vorgenommen werden, das ist stets nach den
Graden der schlaffern oder festern Fiber, der schwächlichern oder
lebhaftern, blut- oder wasserreichern Körperbeschaffenheit, und dem
Alter gemäs abgewogen.
§. 203. Eine Person von sechzehn bis zwanzig Jahren kan vier Pfund,
von zwölf bis sechzehn Jahren drei Pfund, ein Kind von acht bis zwölf
Jahren zwei Pfund und eins von sechs bis acht Jahren ein Pfund dieser
Seifenauflösung trinken, doch in der angegebnen Dosis und Zeit.
§. 204. Die in die Augen fallende Wirkung dieses Mittel ist gelindes
aber fortgesetztes und zwekmäsiges Erbrechen. Man hat nicht nöthig
die Trinkzeiten des Uebergebens halber aufzuschieben, vielmehr mus, so
bald der Kranke davon einige Augenblicke ausgeruhet hat, das Einflösen
erwähnter Masse wieder fortgesetzt werden.
§. 205. Ist die angegebne Zeit vorbei und die nöthige Menge starker
Seifenauflösung getrunken, so ist das meiste geschehen, was möglich
war. Das gewaltsame Würgen, die Athem verschliesende Angst, das Fressen
im Magen, das unausstehliche Herzdrücken und das Zusammenschnüren der
Kehle wird sich gelegt haben; das heist das meiste Giftpulver ist, in
der getrunkenen schleimichten Flüssigkeit eingehüllt, hinweggebrochen,
das Aufgelöste aber neutralisirt (§. 54., 55.) worden.
§. 206. Was durch diese erste Behandlung vom Gifte nicht durch den
Mund abgeführt worden ist, wird man sich umsonst schmeicheln, auf
eine andre Art durchs Erbrechen in Pulvergestalt heraus zubringen.
(Diese Ausleerung von oben beim Anfange einer (noch so starken)
Vergiftung passet nicht nur, wie gesagt, auf weissen Arsenik, Giftmehl,
Fliegenstein und Operment, sondern auf alle Arten von schädlichen
Dingen die schleunige Ausleerung bedürfen.)
§. 207. War es weisser Arsenik, so bestehet die nächste Hofnung zur
Hinwegschaffung des noch in den Zotten der Magenhaut zurükgebliebnen
feinen Pulvers darin, so schnell aufzulösen, zugleich aber, es so
viel möglich neutralisirt (oder besser, vererzt) entweder durch
nochmahliges Erbrechen, oder auch wenn der Durchlauf schon vor sich
angefangen hat, von unten wegzubringen.
§. 208. Keine Flüssigkeit löset eine gegebne Menge Arsenikpulver
schneller auf, nimt einen so grosen Theil davon in seine Zwischenräume,
neutralisirt das Aufgelösete leichter, macht die Eingeweide
schlüpfriger und gegen die fressende Kraft mineralischer Gifte
unzugänglicher, und befördert dabei die Ausleerungen so sicher, als
Seifwasser.[132]
§. 209. Durch das obbeschriebne Trinken der stärkern Seifenauflösung,
wird das Gift mehr in Substanz, als eigentlich aufgelöset weggeschaft.
Was sich gleichwohl, indes auflösete, ward durch dieses Mittel
so gleich bei der Berührung zum Mittelsalze, folglich bei weitem
unschädlicher, als die Auflösung in blosem Wasser, und so von Zeit zu
Zeit ausgeführt.
§. 210. Um die fernern Heilanzeigen einer sehr starken, angezeigter
Mase bisher behandelten, oder einer verspäteten Arsenikvergiftung des
zweiten Grades zu befriedigen, das ist diejenigen, wo schon überhäufte
oder hinlängliche Ausleerungen von oben vorgegangen sind, und man
keine ähnlichen weiter zu erwarten hat, lässet man drei Pfund jener
stärkern Seifenauflösung mit drei Pfund warmen Wasser verdünt[133] und
unter jedes Pfund Mischung vier Loth eines vorhandenen Oels, Leinöls,
Baumöls, Mandelöls, zerlassener und von Salze abgeseiheter Butter
gerührt, einer ausgewachsenen Person binnen zwei Stunden trinken, also
alle zwei Minuten eine Tasse; Jüngern weniger nach Verhältnis.
§. 211. Hiedurch wird, wenn der Durchlauf nicht schon durch die erste
Behandlung in Gang gekommen ist, häufig offener flüssiger Leib mit
untermischtem seltnern Erbrechen entstehen.
§. 212. Sobald das Kneipen in den Gedärmen oder der Durchlauf schon bei
der ersten Verordnung erfolgt, müssen vielfach übereinander gelegte
Tücher in die beschriebne stärkere Seifenauflösung getaucht, um den
ganzen Unterleib gelegt, auch, wo nöthig, und der Puls noch sehr voll
und hart das Gesicht aufgetrieben und roth, der Odem sehr beklemt, u.
d. gl. ist, zum zweiten Male zur Ader gelassen werden. Sonst unterläßt
mans, da man die Kräfte zur Nachkur braucht.
§. 213. Erfolgte der Durchfall aber nicht beim Trinken der stärkern
Seifenauflösung, so mus der Umschlag beim Anfange des Trinkens der
zweiten Auflösung desto fleisiger lauwarm übergeschlagen werden.
§. 214. Sobald der Umschlag zu dieser oder jener Zeit angefangen wird,
übergelegt zu werden, müssen Klystiere von Milch und Oel oder wenn der
flüssige Stuhlgang zögert, das Erbrechen selten, und Leibschneiden
vorhanden ist, von dem dünnern Seifwasser mit Oel, wie das Getränk
gemischt, eingespritzt werden.
§. 215. Ist die Entzündung bei Entstehung des Durchlaufs oder während
desselben noch immer sehr heftig, und der Unterleib, besonders die
Gegend unter der Herzgrube, gespant, sind die Adern im Gesichte und
am Halse strozzend, die Augen roth und hervorgetrieben, u. s. w. so
ist ein ganzes[134] laues Bad, vorzüglich von dünnem Seifwasser (man
kan ein Verhältnis von 200:1 beobachten) vortreflich, und kan zugleich
füglich die Stelle des zweiten Aderlasses ersezzen.
§. 216. Ausserdem und wenn die Entzündung weniger heftig ist, dient ein
ähnliches laues halbes, oder auch nur ein Fusbad zur Beförderung des
Durchbruchs des flüssigen Leibes und zur Minderung der etwanigen, nie
fehlenden, innern Inflammazion.
§. 217. Ist nun das zweite Getränk hinunter, so wartet man eine
halbe Stunde mit der Nachhülfe, theils damit sich der Kranke von
den Anstrengungen etwas erhole, theils auch damit die beigebrachte
Flüssigkeit Zeit habe, ihren Abgang von oben oder unten zu nehmen.
§. 218. Ist das genommene Gift regulinischer Fliegenstein oder
Operment gewesen, so wird es durch die bisherige Behandlung, fast ohne
Verwüstung anzurichten, schon grosentheils herausgeschaft worden seyn
und man kan gute Hofnung schöpfen, wenn man zeitig, (z. B. innerhalb
einer, höchstens zweier Stunden) zu Hülfe gekommen war. (Doch merke
man, daß weisser Arsenik zwar schnellere und stärkere, Operment und
Fliegenstein aber länger fortgesezte, wiewohl gelindere und gemäsigtere
Anwendung der ausleerenden Mittel verlange, da von lezteren Giftarten
hie und da gern etwas in den Falten der ersten Wege unbemerkt sizzen
zu bleiben und nach ruhigen Zwischenzeiten die Kolikanfälle und
Verwüstungen zu erneuern pflegt.)
§. 219. War es aber eine nach dem Verhältnis des Alters starke Gabe
weissen Arseniks, so gehört noch eine (obwohl kleine) Zeit der Hülfe
dazu, um von der völligen Entfernung dieses heftigen Giftes überzeugt
und in Ruhe seyn zu können.
§. 220. Zu diesem Behufe, wenn der Kranke kein Seifwasser mehr trinken
will, (sonst kan dieses mit dem besten Erfolg noch almählig, mit Oel
oder zerlassener Butter gemischt, fortgesezt werden) vermische man,
nach Verflus dieser verstatteten (§. 217.) Ruhefrist, (auf dem Lande)
etliche Kannen Milch mit einem Achtel bis Drittel süsem Milchrahm[135]
und lasse mit diesem Getränke bis zur völligen Besserung fortfahren.
§. 221. Ist man aber in einer Stadt, mit einer Apotheke versehn, so
lasse man etliche Kannen mit Schwefelleberluft gesättigtes Wasser,
worin der vierte Theil süsser, starker Milchrahm, oder arabisches oder
Tragantgummi (ersteres im Verhältnisse zum Wasser wie 1:10, lezteres
wie 1:30) aufgelöset worden, bis zur Linderung aller beschwerlichen
Symptome trinken, und die Umschläge von Seifwasser nebst den Klystiren
von ebendemselben mit Oel gesättigt unterdes fortsezzen.
§. 222. Um dieses in der Arsenikvergiftung, und vorzüglich bei ihren
Nachwehen so heilsame Wasser zu verfertigen, gebe ich nur einen
einzigen Weg an die Hand, da die übrigen schwierig, langweilig und
hier alzukünstlich sind. Denn wenn man die Leberluft erst in einer
nassen Blase (an künstlicheres und zweckmäsigeres pneumatisches Geräthe
ist in gewöhnlichen Offizinen nicht zu gedenken) fangen will, ehe
man sie mit Wasser mischt, so ist diese Vermischung, ja die ganze
vorgängige Zubereitung nicht nur sehr mühsam, sondern diese äußerst
feine Luft dringt auch so geschwind durch die Blase, daß Zeit und Mühe
verloren wird. Man halte sich demnach einzig an folgendes, welches
leicht, geschwind und einfach zu bereiten ist und zuverlässig in der
erforderlichen Güte entstehen wird, selbst bei etwas roher Handanlegung.
§. 223. Man nimt eine gläserne Flasche mit zwei Pfund reinem lauem
Wasser, bis an den Hals angefült, schüttet ein Loth gepülverte
Kalkleber mit fünf Quentchen gereinigten Weinstein (Cremor Tartari)
gemischt, hinzu, stopft die Flasche geschwind mit einem tüchtigen Korke
zu, und schüttelt das Gemisch zehn Minuten lang; man läst das gröbere
Pulver sezzen, und giest die entstandene stinkende, milchfarbige
Flüssigkeit von ihrem Bodensazze ab in eine andre Flasche, worin schon
drei bis vier Theeköpfchen süser starker Milchram oder drei bis vier
Loth Senegal- oder ein Loth Tragantgummi (gepülvert) befindlich sind.
Man verstopft die Flasche, schüttelt das Gemisch bis zur Auflösung
(einige Minuten) um, und giebt dem Kranken davon zu trinken, doch so,
daß nach jedesmaligem Herausgießen der Flaschenhals sogleich wieder
zugepfropft werde.
§. 224. Die Kalkschwefelleber bereitet man zu diesem Behufe durch
etliche Minuten langes Weisglühen einer gepülverten Mischung gleicher
Theile Schwefels und ungelöschten oder frischgelöschten Kalks.[136]
Binnen sechszehn Minuten wird in einem Windofen zwischen glühenden
Kohlen[137] die Leber, und in noch andern funfzehn Minuten das Wasser
fertig seyn, eine Geschwindigkeit, die dieser Bereitung in unserm Falle
stets den Vorzug giebt.
§. 225. Da diese Kalkleber[138] in kaltem (56°) wie in kochendem Wasser
(in jenem wie 1:1920, in diesem wie 1:840.) sehr schwerauflöslich,
die Verbindung des Weinsteins mit der Kalkerde aber nicht viel
auflösbarer ist, (bei 50° löset sich Weinsteinselenit in Wasser auf,
wie 1:800, bei 212° wie 1:500,) so ist das auf diese Weise mit
Schwefelleberluft gesättigte kalte oder laue Wasser fast völlig von
allen fremden Salztheilen frei, wenigstens wird, durch die etwa noch
zurükgebliebnen, Kraft und Geschmak dieses vortreflichen Heilmittels
nicht im mindesten geändert oder verschlimmert. Auch ist überhaupt
schwefelleberlufthaltiges Wasser kein ganz widriger Trank.
§. 226. Dieses mit Schwefelleberluft gesättigte und mit Milchrahm
(oder Oel mit frischen Eierdottern angerührt,) vermischte Wasser ist
das grose und unvergleichliche Hilfsmittel, wodurch alle im Körper
zurükgebliebnen Arseniktheilchen fast völlig unschädlich gemacht und,
so zu sagen, vernichtet werden.
§. 227. Es verwandelt nemlich alles, was es von aufgelöstem Arsenik
in dem Magen und den Gedärmen antrift, augenbliklich in eine Art
Operment, ein höchst feines pomeranzenfarbnes Pulver, das fast nicht
den mindesten Nachtheil (es müste denn in groser Menge zugegen seyn)
im menschlichen Körper verursacht und nach und nach auf gelinde
Ausleerungsmittel mit dem Stuhlgang unschädlich abgeht.
§. 228. Es ist zwar nicht zu leugnen, daß mit Leberluft gemischtes
Arsenikwasser zwar augenbliklich gelb gefärbt oder getrübt wird,
seinen Operment aber nicht sogleich fallen läst, (jenes müste denn
sehr kräftig zubereitet seyn) da präzipitirtes Auripigment viel
leichter[139] im Wasser auflöslich ist, als gewachsenes. Dies mit
Leberluft und Arsenikwasser entstandene gelbtrübe Gemisch wird jedoch
deshalb nicht weniger unschädlich, wenn nur eine hinlängliche Menge
Leberluftwasser in die Vermischung kömt. Denn dann wird das Verhältnis
des mit Arsenik verbundnen Schwefels so gros, daß es diesen künstlichen
Operment, ungeachtet seiner grösern Auflöslichkeit, doch weit milder
macht, als gewachsenen. Wenn in lezterm der Antheil des Schwefels 1/6
beträgt, so kan dagegen durch eine überwiegende Menge Leberluft mit
dem niderzuschlagenden Opermente auf funfzehn Mal mehr Schwefel, als
in jenem ist, vereinigt werden. Hierüber hat man sich um so weniger zu
wundern, da Schwefelleberluft den schon niedergefallenen Operment in
reicher Mase wieder auflöst und nur erst nach einer geraumen Zeit, oder
nach Hinzugiesung einer Säure lichtgelb fallen läst.
§. 229. Man wird mir also die Behauptung verstatten, je
schwefelhaltiger das Operment desto unschädlicher, gesezt es wäre
auch auflöslicher. Behauptet man[140] daß gewachsenes Operment oder
natürliches Rauschgelb ausser einer schweistreibenden Wirkung fast
keine üble Erscheinung im Körper hervorbringe, so wird diese gute
Meinung (wie mich auch an Thieren angestelte Versuche lehrten)
noch weit eher von unserm mit Schwefel so ungemein übersättigtem
Opermentpräzipitate zu hegen seyn; so gewis die Regel in der
Scheidekunst gegründet ist, je in gröserer Mase die mildernde Substanz
dem abzustümpfenden Körper zugesezt wird, um desto milder wird die
entstehende Zwittersubstanz, oft zugleich auch auflöslicher. Das
fressende kaustische Laugensalz mit Fett zur festen Substanz verbunden,
wird zur mildern Seife, die dann nochmals mit einem Uebermas von Oel
übersättigt, flüssiger, wenigstens noch milder und unschmakhafter wird.
Die reine Weinsteinsäure ist sehr scharf; mit etwas Gewächslaugensalze
verbunden wird sie zum unschmakhaftern schwerauflöslichern Weinsteine,
mit ebendemselben Laugensalze aber völlig gesättigt zum mildesten
höchst leichtauflöslichen tartarisirirten Weinsteine.
§. 230. Die leichtere Auflöslichkeit des Opermentpräzipitats kömt der
beabsichteten Hülfe sogar zustatten. Aufgelöstes, besonders durch
Leberluft auflöslicher gemachtes Operment geht leichter durch den Mund
und After, auch wohl durch Schweis und Harn ab, als das natürliche,
schwerauflösliche schwerwiegende (obgleich nicht viel gefährlichere)
Opermentpulver, dessen Abwaschung aus der Zottenhaut der ersten Wege
ungleich mehr Bemühungen erheischt.
§. 231. Dieses (§. 226.) Heilmittel also lässet man den Kranken statt
alles andern Getränks so lange zu sich nehmen, auch wohl in Klystieren
einsprizzen bis alles Brennen, Nagen im Magen, alles Drücken in der
Herzgrube, nebst der bänglichen Uebelkeit auf der einen, das Schneiden,
Reissen und Kneipen in den Gedärmen aber, die Spannung und das Wühlen
um den Nabel, der ruhrartige Stuhlzwang, das Fressen im Mastdarme und
das beschwerliche Harnlassen auf der andern Seite verschwunden ist.
§. 232. Durch Fliegenwasser und aufgelösten weissen Arsenik entstandene
Vergiftungen schnell und fast augenbliklich zu heben, ist dieses mit
Rahm gemischte Schwefelleberluftwasser allein im Stande; nur wenige
oben und unten abführende schmeidigend einwickelnde Mittel sind dann
noch nöthig, auch wohl diese nicht einmal, da Schwefelleberluftwasser
selbst schon Ausleerungen zu bewirken pflegt, die man allenfals
(in einem Verhältnisse wie 40:2:1.) durch Eidotter mit Rizinusoel
zusammengeschlagen erhöhen kan.
§. 233. Hätte man (welches sich doch schwerlich selbst auf dem
Lande denken läst) zur Bereitung dieses hülfreichen Wassers ganz
und gar keine Gelegenheit, so mus man sich zur Neutralisirung und
völligen Fortschaffung der lezten Arseniktheile mit dem ölhaltigen
Seifwasser, und mit Milchrahm unter Milch gemischt behelfen. Auch
kan ein zwekmäsiges Mittel zu dieser Absicht aus Oel (zerlassener
Butter) Milch und frischen Eierdottern in verschiednen Verhältnissen
zusammengeschlagen werden. Das aus Hollunderbeerkernen geschlagne Oel
vertritt auf dem Lande füglich die Stelle des Rizinusöls.
§. 234. Man kan, wenn der flüssige Leib zurükbleiben solte, zulezt
auch etwas Sahnekoffee[141] mit Zucker zu Hülfe nehmen, ein Getränk
welches ausser andern Tugenden in diesem Falle noch schmeidiget und
nährt. Koffee an sich besizt spezifische Kräfte, die Reizbarkeit der
Muskelfasern zu erhöhen, folglich die Ausleerung der ersten Wege zu
erleichtern.
§. 235. Ich habe des Rizinusöls gedacht, welches allerdings besonders
bei Arsenikarten die ihrer Schwerauflöslichkeit wegen eher der
Ausleerung als Zerstörung bedürfen beim Fliegenstein und Operment
grose Dienste[142] thut, könte hülfreicher und anwendbarer seyn, wenn
es frisch und unverfälscht leicht zu haben wäre. Im letztern Falle
kan, besonders wenn der ergiebige ofne Leib zaudert, dieses Oel mit
schiklichen Zwischenmitteln (§. 232.) verbunden, so beigebracht werden,
daß aller Viertelstunden ein Eslöffel voll beigebracht werde, bis
hinlängliche Wirkung erfolgt.
§. 236. Doch ist dieses, wie gesagt, eine höchst seltene Erfordernis;
glüklicher Weise, (Seifwassertrinken, ähnliche Umschläge und Klystiere
leisten oft weit mehr) da dies Oel selten gut und brauchbar zu haben
ist, ausser in grosen Städten, wo es auch in Klystieren statt gemeinen
Oels anzuwenden wäre.
§. 237. So geht man mit der Ausleerung, Neutralisirung und Vererzung
des Arseniks im ersten und zweiten Grade der Vergiftung zu Werke. Die
nöthigen kleinen Abänderungen dieser Vorschriften in Ansehung der Zeit,
der Wahl und Menge der Mittel und ihrer Folge auf einander wird der
gesuchte Arzt der Körperbeschaffenheit des Kranken und andern Umständen
gemäs zu bestimmen und anzuordnen wissen.
§. 238. Wird er z. B. bei einer mäsigen Vergiftung erst nach zehn bis
zwölf Stunden gerufen, so wird er aus den vorkommenden Zufällen und den
schon genommenen Mitteln beurtheilen können, wie gros die zu erwartende
Hülfe, ob die Menge des noch vorhandnen Giftes ansehnlich, ob sie in
gröserer Mase in den Zotten der Magen- oder Darmhaut hängt, ob mehr
eine dringende Entzündung oder ein Giftvorrath zu bestreiten, wie weit
beiden Heilanzeigen durch die angegebnen Mittel zu begegnen sei, in
welcher Mase, in welcher Ordnung, mit welcher Auswahl? Gröstentheils
sind dann vor der Hand besonders die Indikazionen (§. 175.) /d/, /e/,
/f/, /g/, zu befriedigen, mit gehöriger wie wohl untergeordneter
Rüksicht auf /a/, /b/, allemal aber und beizu auf /c/.
§. 239. Geschieht die Hülfe erst nach vier und zwanzig bis acht und
vierzig Stunden, und ist noch etwas zu thun, so kan der Fall eintreten,
daß gar nicht mehr auf /a/, nur einigermasen auf /b/, /e/, /f/, am
meisten aber auf /e/, und /d/, leztlich auf /g/, /h/, /i/, zu sehen ist.
§. 240. Man kan z. B. wenn der Kranke durch Verzug vor allen andern
widrigen Symptomen, besonders mit Entkräftung und Ohnmachten befallen
wird, durch einige Löffel kräftigen Weins, hinunter geschlukt oder
im Munde gehalten (oder durch Waschen mit Wein über verschiedne
Theile oder den ganzen Körper) durch Erquickung mit Vitriol- und
Salpeteräther, mit Moschus, durch Riechen an Radikalessig, durch
frische Luft u. s. w. vorerst zu Hülfe eilen, ehe man das übrige zu
besorgen übernimt.
§. 241. Findet man, daß Dysenterie[143] ein Hauptsymptom geworden und
kein Leberluftwasser bei der Hand ist, so kan in Klystieren Kalkwasser
(§. 67.) zu gleichen Theilen mit Milch vermischt, oder mit arabischen
Gummischleim versezt, die in den weiten Gedärmen zurükgebliebnen Theile
noch kräftiger zerstören, als Seifwasser.
§. 242. Ich habe oben angegebne Menge einzuflösender Mittel blos im
Durchschnitt angegeben, es kan aber bei robusten Körpern und heftiger
Vergiftung zuweilen noch halb, ja noch einmal so viel Getränk
erforderlich oder doch dienlich seyn.
§. 243. Bei Vergiftungen mit alkalisch arsenikalischen Fiebertropfen
oder Arsenikmittelsalze, eile man gleichfals Ausleerungen durch
Seifwasser u. s. w. anfänglich zu veranstalten, dann aber durch
langwieriges Trinken des Leberluftwassers mit etwas Essig versezt,
die Ueberbleibsel zu zerstören. Ohne Hülfe einer Säure kan die
Schwefelleberluft das Arsenikmittelsalz nicht zum Operment vererzen.
Man traue diesem tükischen Gifte viele Wochen lang nicht völlig, da
es sich nur langsam in unserm Körper zersezt, und die schleichendste
Vergiftung anzettelt.
§. 244. Kindern und hartnäckig Unfolgsamen können die nöthigen
Getränke, nach Aufbrechung des Mundes mit einem Trichter eingegossen
oder sonst mit Gewalt beigebracht werden.
Man hüte sich, dem Kranken heisses Getränk beizubringen, stark
einzuheizzen, oder unter viele Betten zu stecken, damit nicht etwa
der dadurch erregte Schweis einen Theil dieses Gift in die Säftmasse
herüber treibe (§. 123. u. f.) und so, wie oft geschehen, Muskelsteife,
Lähmung, Arsenikfriesel und Eklampsie erzeugt werde.
Sechstes Kapitel.
Heilart der Nachwehen, und der italienischen Vergiftung, so wie der
Bergsucht.
§. 245.
Ist man (ich gehe zum dritten Zeitpunkte der Hülfe, die Nachwehen
hinwegzunehmen, über) sogleich zu Rettung bei der Hand gewesen, und ist
alles gehörig vollzogen worden, so ist die Nachkur auch nach einer sehr
starken Vergiftung doch viel leichter zu bewerkstelligen, als wenn der
stärkste Körper selbst die schwächste Gabe Gift blos durch seine Natur
hat bewältigen müssen.
§. 246. In lezterm Falle sind oft so unheilbare Stellen den innern
Häuten der ersten Wege eingeäzt worden, und einige Flecken so
brandartig (vorzüglich am Pförtner und dem linken Magenmunde)
entzündet, besonders nach angewandten schädlichen, narkotischen und
hizzigen Mitteln, daß man der anscheinenden Besserung wenig zu trauen
hat.
§. 247. Oft scheint das schleichende Fieber gebändigt, die
Schlaflosigkeit und Unruhe besänftigt, Kräfte und Eslust wieder
hergestelt werden zu können, aber nicht selten trügt man sich hier, bei
der besten, doch zu späten Besorgung. Die Zufälle nehmen nach und nach
wieder zu und der schleichende Tod erfolgt zuweilen erst nach Monaten,
auch wohl erst nach Jahren.
§. 248. Indes, damit man sich in lezterm Falle die Versagung einer
möglichen Hülfe nicht vorzuwerfen habe, im erstern aber (§. 245.) sein
Werk desto gewisser und geschwinder volführe, nehme man die Genesungs-
und Erholungskur vor die Hand; doch nie eher als bis alle Giftspuren
aus den ersten Wegen hinweg sind, um jene (§. 123.) fürchterlichen
Nachwehen zu vermeiden.
§. 249. Da es jedoch in beiden Fällen, wo man spät, oder auch, wo
man bald anfänglich die Heilung übernommen hat, unmöglich ist, nach
dem Uebergange der Ausleerungen von oben und unten sogleich genau
zu bestimmen, in welchem Zustande sich die ersten Wege und übrigen
Eingeweide befinden, wo, in welcher Menge und in welcher Gröse und
Tiefe sich hautlose, entzündete auch wohl brandige und zum Schorf
geäzte Flecken vorhanden sind so darf man in beiden Fällen, die Hofnung
des Ausganges zu bestimmen, nicht voreilig wagen.
§. 250. Aus gleicher Behutsamkeit mus man demnach eine algemeine
Kurart einschlagen, die den meisten hier möglichen Absichten auf die
unschädlichste und thätigste Weise entspricht.
§. 251. In diesem Zeitpunkte sieht man als Folgen und Nachwehen der
unzwekmäsig behandelten Vergiftungen der ersten beiden Grade
1.) Die gelindesten Symptome, eine fühlbare Rohheit im Schlunde und
des übrigen Speisewegs, einiges Magendrücken auch wohl Brechen[144]
nach eingenommener Mahlzeit, Kollern in den Gedärmen, Mattigkeit
und Schläfrigkeit, doch mit merklicher Erholung begleitet und ohne
andre bedenkliche und zweideutige Symptomen.
2.) Mäsige Unbehaglichkeit, Abgeschlagenheit aller Glieder,
geringer aber daurender Schmerz im Unterleibe, mäsiger Kopfschmerz,
ziemlicher Durst, unordentlicher Stuhlgang.
3.) Eben diese Zufälle in stärkerer Mase, nebst Ohrensausen,
hartem, unordentlichem Pulse, aufgetriebnem Unterleibe,
verschiedentlich anwandelnder (fliegender) Hizze und Schaudern,
verlorne Eslust, trokne Lippen, unreine Zunge, unterbrochner,
unruhiger Schlaf, wässeriger oder harter Stuhlgang,
Fusgeschwulst.[145]
4.) Dann aber als die schlimsten Zufälle, unaufhörliche
Aengstlichkeit ohne anzugebende Ursache, bittre, trokne, braune
Zunge, schwärzliche Lippen, unauslöschlicher Durst, gespanter,
harter, heiser Unterleib und Gegend der Herzgrube und unter
den Rippen, kleiner, geschwinder, harter, aussezzender Puls,
Schlaflosigkeit, verfallenes, gelbes Gesicht, matte Augen,
rother Harn in geringer Menge oder Harnverhaltung, verstopfter,
oder ashaftstinkender, jauchichter, eiterhafter, auch wohl
unwilkührlicher und heiser Stuhlgang, geringer, angstvoller
Schweis um die Brust und den Kopf, öfteres Gähnen, Schluksen,
Wiederwegbrechen alles genossenen, Unbesorgtheit um dringende
Angelegenheiten u. s. w.
§. 252. Hat man die ersten beiden Stadien der Krankheit selbst besorgt,
oder ist nur nicht alzu spät bei sich selbst überlassenen und schlecht
behandelten Vergifteten gerufen worden, so kan man die Genesungsdiät
Anfangs noch mit leberlufthaltigem Wasser verbinden, oder diese hier so
heilsame Luft mit dem nährenden Getränke selbst vermischen.
§. 253. Ausser dem leztgenanten, nicht zu geschwind hintanzusezzenden,
Mittel, hat man in allem Falle eine algemein passende, in allem
Betrachte unverdächtige Nachkur zu besorgen, die in keinem Arznei-
oder Nahrungsmittel gewisser und zuverlässiger als in frischgemolkner
Eselsmilch, Kuhmilch oder Menschenmilch[146] zu finden seyn wird. Sie
passet auf alle rükständige Heilanzeigen.
§. 254. Milch, als die leichtverdaulichste[147] Nahrung selbst für
den schwächsten Magen, vorzüglich wenn sie allein, ohne Vermischung
mit andern Speisen und Getränken genossen wird, nährt ohne Mühe, ohne
Anstrengung der ersten Wege, macht unter allen geniesbaren Dingen
den geringsten Reiz, erhizt als das sanfteste Mittelding zwischen
vegetabilischer und thierischer Natur die Blutmasse durchaus nicht,
schmeidiget ihrer schleimichten Theile wegen, hebt dieser Gelindigkeit
halber schon entstandne Entzündung und nimt die scharfen Salze[148]
hinweg, wo sie sie findet; sie bindet die öhlichten Theile unserer
Säfte, mit den wässerigen, und findet am leichtesten die zwekmäsigen
Ausführungswege -- Solte sie denn nicht Kranken in allem Betrachte
die besten Dienste leisten, deren erste Wege durch ein scharfes
Gift entzündet und ihres natürlichen Schleimes beraubt sind, deren
Blut durch stärkern Umtrieb scharf und entzündlich geworden, deren
Kräfte durch Anstrengung, Fieber, heftige Ausleerungen und Schmerzen
herabgeschmolzen und versieget, wo die Organe der Verdauung durch
Anstrengung kraftlos und gelähmt, und die dazu unentbehrlichen Säfte
verschwendet worden sind?
§. 255. Oder was bleibt uns für diejenigen an Arznei- und
Nahrungsmitteln übrig, bei denen dies scharfe Gift den Magen hie
und da seiner innern Haut beraubt, die empfindliche drunterliegende
Gefäshaut[149] entblöst, zur Wunde gemacht, entzündet oder wohl gar zum
tieferdringenden Schorfe geäzt hat? Wenn es für diese so gefährlich
angegriffene, so leicht irritablen Stellen ein sanfteres Wundmittel
giebt, welches den erschöpften Kräften und dem damit vergeselschafteten
schleichenden Wundfieber zugleich nährendere Heilkräfte darböte, als
die frischgemolkene Milch, so würden wir es vorziehn müssen; aber die
Natur zeigt uns keins, welches alle Genugthuung für diese dringenden
Heilanzeigen in sich vereinigte, dabei so leicht und überall zu haben
wäre, (man müste sich denn im leztern Falle an die Molken halten
wollen, die allerdings der Fäulnis[150] noch mehr widerstehn und bei
innern Geschwüren noch heilsamer sind).
§. 256. Kranke also, die durch das Arsenikgift selbst so viel gelitten,
Vergiftete, die durch die Heilung, so zu sagen, mitgenommen worden
sind und die erstern auch wohl folgenden (§. 251. 1, 2, 3,) Symptome
erdulden, können und dürfen in den ersten vierzehn Tagen keine andre
Nahrung als frischgemolkene Eselsmilch (Kuhmilch) oder Muttermilch zu
sich nehmen. Ihr Hunger oder Durst wird die nöthige Menge bestimmen,
doch auch hier mit gehöriger Rüksicht auf Mäsigkeit und Vermeidung
aller Ueberladung.
§. 257. Selbst diejenigen, die bei geschehener Vergiftung sich selbst
überlassen, fast unheilbare Zerstörungen in den Häuten des Magens und
der Gedärme erlitten zu haben scheinen, entzündete oder auch brandige
Flecken und Schurfe aller (§. 251. 3,) Wahrscheinlichkeit nach in
den ersten Wegen davon getragen haben, auch diese dürfen bei einem
so algemeinen Heil- und Nahrungsmittel nie völlig an ihrer Genesung
zweifeln, da man verschiedne Beispiele von starken geheilten Narben im
Magen (§. 130.) aufzuweisen hat.
§. 258. Es ereignet sich jedoch bei der Wiedergenesung dieser Art
Kranken, mit denen wir es jezt zu thun haben, unter der fortgesezten
Milchdiät nicht selten eine Ungemächlichkeit, die, unabgeholfen, sehr
beschwerlich werden kann. Es ist der verstopfte Leib womit diese
Kranken aus mancherlei Ursache von Zeit zu Zeit beim Genusse dieses
sonst so vortreflichen Trankes geplagt werden. Aber etwas Selzer
oder Biliner Wasser und ein Klystier von Milch oder lauem Wasser nimt
dieses Uebel ohne Beschwerde am besten hinweg. Am wenigsten aber wird
Milchdiät verstopften Leib erregen, wenn die Milch roh und gleich
vom säugenden Thiere hinweg getrunken wird, da die gekochte hingegen
nicht nur an sich viel heilsame Theile verloren hat, sondern auch den
Stuhlgang anzuhalten pflegt.[151]
§. 259. Gewöhnlich nimt eine völlig ausgewachsene Person fünf bis acht
Pfund frischgemolkene laue Milch statt aller Speise und allen Getränks
in kleiner Menge auf einmal in fünf bis sechs Malen des Tages zu sich.
§. 260. Es ist nemlich zur baldigen Wiederherstellung sehr dienlich,
daß der Magen nie auf einmal selbst mit diesem unschuldigen
Nahrungsmittel überhäuft werde, so wie die Diät neugebohrner Kinder,
mit denen unsre Wiedergenesenden am füglichsten verglichen werden
können, aus kleinen oft wiederholten Mahlzeiten am gedeihlichsten
besteht.
§. 261. Solte ein wässeriger, (oft heisser) Durchlauf mit unverdauten
Brocken vermischt, von grauer oder schwärzlicher Farbe mit Stuhlzwang
sich einfinden, so werden Milchklystiere, allenfals mit Schleime
von arabischem Gummi versezt, oder ähnliche aus dem Schleime der
Gerstengraupen, Habergrüzze oder auch wohl von Stärke bereitet, dieses
beschwerliche Symptom lindern, wenn es blos eine Folge der Schwäche
und unverdauter scharfgewordner Nahrungsmittel und der Schwäche, nicht
aber, wenn es von alzu beträchtlichen, brandigen Geschwüren der ersten
Wege, folglich ein Vorbote des nahen Todes ist, da er dann unerträglich
zu stinken und unwilkührlich abzugehen pflegt. Hier geht gemeiniglich
ein kriechender Puls, gespanter Unterleib, ein kräfteschmelzendes,
unordentliches doppeltdreitägiges Fieber fast ohne Nachlässe,
entkräftende Nachtschweise, sparsamer, feuerrother Harn, bräunlich
schleimichte oder trokne Zunge, Schwindel, Gilbe der weisen Augenhaut,
Gedunsenheit der untern Augenlieder in Geselschaft andrer bedenklichen
Symptomen vorher.
§. 262. Auch beim chronischen Durchlauf[152] kan man die Milch, doch
abgekocht, bis zur lezten Zeit, unter oft nicht unwahrscheinlicher
Hofnung besserer Zeiten fortsezzen lassen, man müste denn zu
eisenhaltigen Brunnenkuren und kleinen Lustreisen noch seine Zuflucht
nehmen zu können die Kräfte haben. Ein wässeriger Aufgus oder eine
Abkochung des Quassienholzes, (in manchen Fällen auch wohl das
Pulver[153] selbst) mit etwas tokaier Weine versezt, hat in ähnlichen
schleichenden Fiebern grose Dienste geleistet, und die Wurzel der
bittern Kreuzblume oder das Renthiermoos wirds nicht weniger thun.
§. 263. Sind keine Symptomen von der bedenklichsten Art (§. 251., 3, 4.)
vorhanden, sind die zehn bis vierzehn Tage der Milchdiät verflossen,
und nur die gehörige Menge Kräfte noch nicht beisammen, die Besserung
dagegen almählig, obwohl langsam vorgeschritten, so fängt man an,
nächst einigen Pfunden Milch des Vormittags die Mittagsmahlzeit aus
gelindgesalzenen Fleischbrühsuppen (von Rind- Kalb- und Hünerfleisch)
bestehen zu lassen. Die Abendkost kan in Mehlmüsern o. d. g. bestehen.
§. 264. Noch müssen so viel möglich alle Gewürze zurükbleiben und
der nun zur Bewegung wieder anzuführende Körper mus durch gelindes
Spazierengehn in einer gelüfteten Stube oder im Freien einige Zeit
vor der Einnahme der Mahlzeiten sein Verdauungsgeschäfte und die
Absonderungen zu befördern suchen.
§. 265. Sein ohnehin bei der ganzen Krankheit nie mit schweren und
häufigen Federn zu belastendes Bette wird nun des Tages verschiedne
Male verlassen, bis man es nach abermahligem Verflus einiger Tage blos
des Nachts nöthig finden wird.
§. 266. Eben so steigt man von gelindnahrhafter Diät zu stärkerer
und kräftigerer über, gewöhnt sich, wenn das fieberhafte Wesen
verschwindet, wiederum an Fleischspeisen und nimt Wein und kräftiges
Bier zu Hülfe; nimt wenn die Magenschwäche noch anhält einige bittere
Arzneien[154], und beschliest die Kur mit stärkerer Bewegung, freier
Luft, eisenhaltigen Bädern und einigen Flaschen Pyrmonter Wasser bis
man des Arztes nicht mehr nöthig hat.
§. 267. Man kann sagen, daß die schleichende Arsenikvergiftung
einerlei Krankheit zuwege bringe, das Gift sei nun Staub und Rauch,
wie bei denen, die in arsenikalischen Stoffen arbeiten, oder durch
ein almählig in den Magen gebrachtes Arsenikgift, durch die Aquetta
di Napoli u. d. g. dem Körper mitgetheilt worden. Beiden ist ein
unnennbares Übelbefinden, Niedergeschlagenheit, geschwächte Verdauung,
Ekel vor Speisen, fliegende Hizze nach der Mahlzeit, ein schleichendes
unordentliches Fieberchen, Spannung unter den Ribben, Vertroknen
der Muskeln, Abzehrung, Einschrumpfen jeder Art des Zellgewebes,
unaufhaltsames Herabsinken der Kräfte, (wässerige Geschwülste)
und Schlaflosigkeit eigen. Nur hat die schleichende Vergiftung
mit Arseniktränken, den nagenden Magenschmerz voraus, da das Gift
jedesmal zuerst und unmittelbar auf dieses Eingeweide wirken mus. Die
almählige Vergiftung mit arsenikalischem Rauche und Staube aber, die
man eigentlich Bergsucht nennt, hat den konvulsivische Husten, und
die Engbrüstigkeit vor ersterer voraus, da Rauch und Staub zuerst
in die Lungen wirken mus, ehe die Verderbnis sich durch den ganzen
Körper verbreitet. Wiewohl ich nicht leugne, daß bei der italienischen
Vergiftung auch trokner und krampfhafter Husten zuweilen sich einfindet.
§. 268. Die Kontraktur, die Lähmung, und die brennenden Schmerzen
in den Gliedern, sind bei einer sehr schleichenden und almähligen
Arsenikvergiftung dieser Art etwas sehr seltnes, eher noch das
algemeine Zittern. Gröstentheils finden sie sich in genanten Fällen,
vorzüglich aber bei der Arsenikvergiftung des zweiten Grades (§.
123.-127.) ein, wenn auf jählinge Einathmung oder Verschlukung eines
Theils Arsenik heftiger Schweis erregt worden ist, oder wenn man sonst
viel Ausdünstung befördernde Mittel angewandt hat, wo man unmittelbare
Ausleerungen hätte veranstalten sollen.
§. 269. Von lezterer (§. 268.) Zufälle Heilung will ich unten reden,
jezt von der Kur jener Ausmergelung des Körpers, die man Bergsucht
oder italienische Vergiftung nennt, dann von der Abhülfe der Zufälle
die jeder dieser beiden Krankheiten besonders eigen sind, von der
arsenikalischen Lungensucht und der Verderbnis der Verdauungswerkzeuge.
§. 270. Bei der durch schleichendes Arsenikgift, Rauch oder Staub
entstandenen Kachexie[155] ist zwar eine anhaltende Milchdiät
ebenfals unentbehrlich, da die hinweggeschwundenen Verdauungskräfte
für ein stärkeres und härteres Nahrungsmittel gemeiniglich zu schwach
sind, aber algemeine erweichende, Ausdünstung befördernde und Gift
zerstörende Mittel, deren Feinheit durch die zartesten Haarröhren der
einsaugenden und lymphatischen Gefäse hindurch eilt, müssen anfänglich
zugleich damit verbunden werden, um jene in alle Säfte und alle
leidenden Theile des siechen Körpers gedrungene hartnäckige Schärfe
frei zu machen, zu vererzen und auszuführen.
§. 271. Wir kennen, wie ich schon oben (§. 226. bis 230.) erinnert habe,
kein Mittel, dies Gift bei der Berührung zu einem fast kraftlosen
Mitteldinge, zum künstlichen Operment, umzuschaffen, (eine Verbindung
des Arseniks mit einem so grosen Antheile Schwefels, der ihn beinahe
zu nichts schädlicherm als zur schweistreibenden Arznei umschaft, eine
Eigenschaft die der vollständigen Ausführung des Arsenikgifts aus
den engsten Schlupfwinkeln des Körpers ungemein zu statten komt) und
es durch die Ausdünstungswege zu entfernen, als jenes vortrefliche
Mittel,[156] das uns die Erde so mild und freigebig aus ihrem Schose
hervorquillen läst, mit dessen Natur uns erst die neuern Chemisten,
ein =Scheele= und =Bergmann= bekant zu machen, so glüklich waren, die
lauen und warmen schwefelleberlufthaltigen Wässer, die wir gewöhnlich
Schwefelwässer und warme Bäder zu benennen pflegen, wie wohl unrecht,
da zum Beispiele ein siedendheises Karlsbad nichts, ein kaltes Medwiner
und laues Wolkensteiner Bad aber nicht wenig von dem wohlthätigen
Bestandtheile enthalten -- und da alle durchaus keinen Schwefel in
Substanz bei sich führen.
§. 272. In diesen Wässern lässet man den durch almählig als Rauch oder
Staub eingesognen Arsenik, und den durch italienische Meuchelwasser,
oder ähnliche Fiebermittel langsam Vergifteten, besonders den
ausgemergelten und vertrokneten Siechen sich einige Zeit hindurch
lauwarm[157] baden, so daß er sich zwar anfänglich gleich völlig
eintaucht, doch nur, zum Anfange der Kur, fünf bis acht Minuten darin
verweilt. Hat er dies einige Tage hindurch täglich einmal gethan, so
kan er einen um den andern Tag zweimal, dann nach Verfluß von vierzehn
Tagen täglich zweimal sich eben so lange eintauchen, nach noch etlichen
Tagen aber jedesmal eine Viertelstunde darin verweilen, sich stets
gehörig darin abwaschen und reiben, einige Zeit diesen höchsten Grad
der Badekur fortsezzen und dann almählig in umgekehrter Ordnung bis zum
Ende der Badezeit wieder herabsteigen.
§. 273. Die Badezeit kan vier bis sechs Wochen dauern, nach
Beschaffenheit der ökonomischen und physischen Kräfte des Kranken.
§. 274. Dieses laue Bad befeuchtet, erweicht, und erschlaft das
zusammengeschrumpfte Zellgewebe und die ausgetrokneten Muskelfasern
und Membranen, bringt den Umlauf des Bluts und den Gang der Lymphe
durch den gelinden Reiz seines Ingredienz in eine gemäsigte Bewegung,
und eröfnet die Schweislöcher. Ein Theil dieses leberlufthaltigen
Wasser wird durch Einsaugung in die Säfte aufgenommen, und wirkt als
spezifisches Heilmittel; die Absonderung des Harns und der Ausdünstung
wird verstärkt und die zu Operment umgeänderten Arseniktheile gehen auf
diesen Wegen nach und nach fort.
§. 275. Wirksamer jedoch ist die Kur, wenn mit dem äusserlichen
Gebrauche dieser Bäder der innerliche verbunden wird, und den Kräften
des Kranken gemäs zwei bis fünf Pfund dieses Wassers täglich während
der Badezeit allein oder mit gleichen Theilen Milch getrunken werden.
In den Frühstunden kan man den grösten Theil dieser Menge, Nachmittags
den kleinsten trinken lassen. Richtet man es so ein, daß wenn das Bad
früh gebraucht geworden, der Kranke sich zu Bette legt, und hier das
Leberluftwasser warm trinkt, so wird der erfolgende Schweis, eine
Stunde oder länger abgewartet, die Genesung beschleunigen. Steht er
dann auf, so mus nach der Wechselung der Wäsche, eine kleine Bewegung
zu Wagen, besser zu Pferde, am besten zu Fuse vorgenommen werden.
§. 276. Es giebt fast keine arzneiliche Flüssigkeit in der Natur,
deren Feinheit und Durchdringlichkeit so gros wäre, als die
Schwefelleberluft. Sie mischt sich sehr leicht mit jeder Flüssigkeit,
mit Wasser in einem Verhältnisse wie 3: 5, nach andern wie 1: 2.
Atmosphärische Luft und Wasserdämpfe werden an Feinheit von dieser
Luft weit übertroffen, die, welches jene nicht vermögen, durch die
unsichtbaren Oefnungen der Substanz einer feuchten Schweinsblase
schnell hindurchdringt. Eben so unaufhaltsam durchdringt sie selbst
die feinsten Haarröhrchen des Gefässystems und der Abscheidungsorgane
unsers Körpers, vererzt die Arseniktheile, wo sie sie findet und führt
sie in einer unschädlichen Auflösung aus. Man versäume demnach nie,
bei einer Abzehrung oder andern Siechheit, von schleichendem Arsenik
bewirkt, den innerlichen Gebrauch dieser Wässer mit dem äusserlichen zu
verbinden, um desto gewisser und leichter zu genesen.
§. 277. Die übrige Diät des Badegastes, wenn man die Besserung
augenscheinlich erfolgen sieht, machen Fleischbrühen, Habergrüzze,
Gerstenschleim, Weizengries, Sago, Mehlspeisen, ungewürzte Schokolade
und der mäsige Gebrauch des Kaffees aus. Das Spazierengehn in reiner
Luft von gemäsigter Temperatur, Aufheiterungen, sanftes Reiben mit der
Hand während des Bades, sind die drei übrigen Punkte der Lebensordnung,
auf die ich vorzüglich aufmerksam mache.
§. 278. Vornehmlich, wenn der Siz des Arseniksiechthums blos in den
zweiten Wegen (wie in der Bergsucht) ist, kan zuweilen ein gelindes
Abführungsmittel, Karlsbadersalz, Seignettensalz, Manna u. d. g.
genommen werden.
§. 279. Jedes laue oder warme mineralische Wasser, welches einen Geruch
nach faulen Eiern ausdampft, der blankes Silber erst goldgelb, dann
schwärzlich färbt, welches Sublimat weis, Brechweinstein ziegelroth,
Arsenikwasser pomeranzgelb, Silbersalpeter schwarzbraun u. s. w.
niederschlägt, ist mit Leberluft geschwängert, und folglich zu unsrer
Absicht dienlich. Die Bäder in Pisa, Lucca, Ofen, Baden bei Wien,
Badenbaden, Schinznach, Achen, Plombieres, Bagneres, Bagnoles, Bareges,
Bourbon d'Archambault, Bath, Medwin, Landeck, Wolkenstein, Töpliz sind
von der Art, andrer hier nicht zu gedenken.[158]
§. 280. Solte der hereinbrechende Winter, oder andre unabänderliche
Umstände nicht erlauben diese oft entlegenen Bäder zu besuchen, so
können sie ohne übermäsige Kosten zu Hause und eben so hülfreich zu
bereitet werden.
§. 281. Zu dieser Absicht ist es am besten, wenn das Badwasser etwa
drei hundert Pfund beträgt, dieses Wasser, gleich viel, es sei[159]
Brunnen- oder Flieswasser; bis zur Wärme von 100 fahrenheitischen
Graden zu erwärmen, es in die Wanne zu tragen, dann drei Viertelpfund
laugensalzige (gepülverte oder zerflosne) Schwefelleber darin
aufzulösen, und, wenn dies geschehen, unter starkem Umrühren ein
Viertelpfund konzentrirtes Vitriolöl einzugiessen. Man rührt nochmals
alles wohl untereinander, und bringt den Kranken denn ohne Zeitverlust
in dieses warme schwefelleberlufthaltige Wasser, welches oft sogar
einen Vorzug, an Stärke und Kraft, vor den natürlichen haben wird, da
bei leztern jene feine Luft oft zum grösten Theile verfliegt, ehe der
Kranke ins Bad steigen kan.
§. 282. Ich könte noch viele andre Arten angeben, ein
schwefelleberlufthaltiges Bad zu verfertigen. Man könte nach
=Scheelens=[160] Rath, ein Gemisch von zwanzig Pfund Eisen
(Hammerschlag) mit funfzehn Pfunden Schwefel solange zusammenschmelzen,
bis die blaue Flamme auf der Oberfläche zu verschwinden anfängt.
Von der grob gestosenen Masse könte man den vierzigsten Theil oder
ein halbes Pfund mit fünf Pfund Wasser vermischt in eine acht bis
zehn Pfund fassende Flasche füllen, ein Viertelpfund Vitriolöl dazu
giessen, die Flasche mit Blase, worein etliche Steknadellöcher
gestochen, geschwind verbinden, sie auf den Boden eines hohen konischen
Badegefäses (einer Butte) mit warmem Flieswasser gefült, senken und die
entwickelte Luft durch Umrühren mit dem Wasser mischen. So käme blos
die Schwefelleberluft unter das Wasser, nichts aber vom Gemisch.
§. 283. Eben so könte man vierzehn Unzen unsrer Kalkschwefelleber mit
einem Pfunde gepülverten Weinsteinkrystallen gemischt unter das warme
Wasser der Badwanne rühren, aber diese Bereitung ist etwas kostbarer
und nicht so geschwind zu Stande, als unsre obige (§. 281.) Art.
§. 284. Es würde thöricht seyn, wenn wir verlangten, daß eben die
Mittel bei den künstlichen Bädern angewandt werden solten, deren sich
die Natur in ihren unterirdischen Werkstäten bedient. Die Natur pflegt
hier sehr zusammengesezte und vielfältige Arbeiten und Vorbereitungen
zu unternehmen, die zum Theil im Verborgnen und in undurchdringlichen
Schleiern eingehült liegen, theils aber uns, könten wir sie wissen
und nachahmen, in Rüksicht unsrer Badekur keinen Schritt weiter zur
Volkommenheit führen würden.
§. 285. So scheint die Natur in einigen Bädern mit einer
Glaubersalzsole Kalkleberschichten zu zersezzen, eine Rösche mit
Luftsäure angefült (gröstentheils das Produkt einer Vitriollauge, die
in Kreideschichten sich zersezt hatte) tritt hinzu und es entsteht ein
warmes (Schwefelleber, durch Säure zerstört, macht Wärme) Bad, mit
Leberluft angefült, mit mineralischem Laugensalze, etwas Glaubersalz
und wenigem Gyps geschwängert; ihr gewöhnlicher Inhalt.
§. 286. Wir bleiben also bei obiger (§. 281.) Bereitung stehen. Die
laugensalzige Schwefelleber zu dieser Absicht verfertigt man durch
Schmelzen gleicher Theile Potasche und Schwefel in einem passauer
Tiegel. Man kan die Potasche vorher in Flus kommen lassen, ehe man den
Schwefel drunter rührt, dann ist die Leber in einigen Minuten fertig.
Man hebt sie heis gepülvert in wohlverstopften Flaschen auf, um sie vor
dem Feuchtwerden zu schüzzen.
§. 287. Das bei der künstlichen Badekur zum Trinken nöthige Wasser
mus völlig mit Leberluft gesättigt seyn und man bereitet es, wie oben
gelehrt worden ist; (§. 223.) aber eben sowohl, wie das Badewasser nur
in dem Falle, wenn unabänderliche Umstände die Reise nach den genanten
natürlichen Schwefelwässern und warmen Quellen verbieten.
§. 288. Die Diät, die übrige Lebensordnung und alles bei der Badekur
in natürlichen warmen Quellen oben Vorgeschriebne wird auch bei diesen
häuslichen Bädern nicht aus der Acht gelassen; die Erheiterungen,
Bewegungen, unschuldige Ergözlichkeiten und Veränderungen aber müssen
sogar noch eifriger als in jenen herbeigesucht werden, da sie dort, so
zusagen von selbst herzufliesen.
§. 289. So werden nach und nach, (vorzüglich wenn man den Mohnsaft bei
alzu groser Trockenheit und Spannung der Fibern, und der zögernden
Ausleerung durch die Haut und die Harnwege einsichtsvoll[161] zu Hülfe
nimt) schier alle Arseniktheilchen, im Fall der Körper nur nicht alzu
entkräftet, selbst zur Badekur zu schwach und seiner Auflösung nahe
ist, in ihren geheimsten Schlupfwinkeln von dem innern und äussern
Gebrauch der Leberluft vererzt, in dieser unschädlichen Gestalt durch
die erweichende und Ausscheidungen befördernde spezifische Kraft der
warmen Bäder zu den Absonderungs- und Ausleerungswegen geleitet, und
durch Frottiren, Bewegung, gesunde Luft, Diät und Gemüthserheiterung
vollends entfernt, Munterkeit aber, Hofnung zum Leben, und almählig
sich samlende Kräfte wieder angefacht. Auch hat man bei solchen
Badekuren auf die gelind stärkenden Erschütterungen der Hin- und
Herreise nicht wenig zu rechnen.
§. 290. Hat man es nun bei der Arsenikalkachexie der Bergsucht
und der italienischen Vergiftung, (auch bei der durch fortgesezte
arsenikalische Fiebermittel erregten Schwindsucht) durch das Baden
in warmen schwefelleberlufthaltigen Wässern und durch das Trinken
derselben endlich so weit gebracht, daß die Haut feucht wird, die Gilbe
der Augen, das erdfahle Ansehn und das entnervende Fieber verschwindet,
die Munterkeit wieder erwacht, und der Schlaf sich einfindet, so säumet
man nicht, durch Baden in eisenhaltigen Wässern, (die gewöhnlich
Sauerbrunnen genent werden) und durch Trinken der Pyrmonter oder
ähnlicher Quellen, so wie durch anderweitige stärkende Curart, (bittre
Gewächse, (China,) Wein, kalte Luft, Bewegung und zwekmäsig nahrhafte
Diät) die Kräfte vollends herzustellen. Die Kälte des eisenhaltigen
Wassers zum Baden mus von 65 bis 50 fahrenheitischen Graden almählig
aufsteigen, und die Dauer des Bades anfänglich acht, endlich funfzehn
Minuten seyn, mit ununterbrochnem Frottiren begleitet.
§. 291. Fixe Luft (Kreidensäure, weinichtes Gas, Luftsäure) ist die
einzige Säure, deren lockerer Zusammenhang mit den Metallen vom Arsenik
aufgehoben wird;[162] indem sich lezterer mit dem Metalle zum im Wasser
unauflöslichen Niederschlage vereinigt und die fixe Luft austreibt.
Da nun Eisen unter allen Metallen das unschädlichste Bindemittel des
Arseniks in den zweiten Wegen genant zu werden verdient, so wird
man vom äusserlichen und innerlichen Gebrauche der Sauerbrunnen die
lezte und beste Hülfe sehen, da dieses luftsaure Eisen theils die
noch vorfindlichen Arseniktheile zerstört, theils die Stärkung des
entnervten Körpers zu Stande bringt.
§. 292. Die geschwächten Verdauungswerkzeuge (oft der bedenklichste
Umstand bei der italienischen Vergiftung) wird der Gebrauch der
Sauerbrunnen ungemein herstellen. Solte ihre Schwäche aber im hohen
Grade seyn, so darf das Bad in eisenhaltigen Wässern zwar kalt,
(60° bis 50°) aber nur von wenigen, etwa fünf, Minuten Dauer seyn.
Nächstdem wird in lezterm Falle, wenn die Schwäche und Verderbnis
der Verdauungswerkzeuge ausnehmend gros ist, zum innern Gebrauche
frischgemolkene Esels- und Pferdemilch, (Ziegen- oder Kuhmilch), vor
allem aber Milch aus den Brüsten einiger gefunden Ammen gesogen und
(anfänglich mit dem Trinken der leberlufthaltigen Wässer verbunden)
statt aller andern Nahrungsmittel bis zur Besserung fortgesezt, das
hülfreichste, statt aller Arznei dienende, Heilmittel seyn. Versteht
sich, daß man zur völligen Besserung endlich die stärkende Kurart
in ihrem ganzen Umfange anwende, und endlich den Gebrauch eines
kräftigen[163] Weines zu Hülfe nehme.
§. 293. Selten ist bei der Bergsucht wahre Lungeneiterung, vielmehr
sind bei solchen Personen die Lungen gleichsam eingeschrumpft, oder
doch von der konstriktorischen Kraft des arsenikalischen Rauchs
oder Staubes krampfhaft gereizt und die Ausscheidungsmündungen der
Schleimdrüsen dieses Eingeweides verengert oder verschlossen, so daß
bei öfters gewaltsamen Husten selten einiger Auswurf erfolgt.[164]
Dieses unablässige Asthma, diesen oft bis zum Ersticken die Brust
zusammenschnürenden Husten zu lindern (besonders anfänglich, ehe das
Uebel alzuweit um sich gegriffen hat) ist nichts heilsamers, als der
warme Dampf, der aus heissen Schwefelbädern aufsteigt. Erhizt man
künstlich bereitetes leberlufthaltiges Wasser und zieht mittelst eines
über den Kopf gehangenen Tuches den hievon aufsteigenden Broden ein, so
hat man dasselbe, und zwar bei der Hand.
§. 294. Ist auf Arsenik Kontraktur (steifes Anstrammen der Muskeln
der untern oder auch der obern Gliedmasen zugleich) erfolgt, so kan
dieses Gift nunmehr aus den zweiten Wegen nicht anders als durch
die Hautlöcher fortgeschaft werden. Hiezu sind warme Bäder von
blosem,[165] oder auch (besser) von leberlufthaltigem Wasser bereitet,
mit dem innern Gebrauche warmer verdünnender Getränke, vorzüglich
aus Holderblüten, mit sparsamen Mohnsaftmitteln verbunden, oder auch
leztere beim Trinken eines warmen leberlufthaltigen Wassers angewandt,
das Dienlichste, was ich vorzuschlagen weis. Erfolgt starker Schweis so
wird das Arsenikfriesel oder doch ein Abgang der Epidermis erscheinen
und man unterhalte die Ausdünstung; selbst dann noch, wenn hiebei,
wie gewöhnlich, Lähmung an die Stelle der Kontraktur treten solte. So
wird oft beides zu gleich verschwinden. Der schwarzbläsichte Friesel
troknet ohnedies nach wenigen Tagen ab. Wolte sich aber selbst auf den
anhaltenden Gebrauch der warmen schwefelleberluftigen Bäder die Lähmung
nicht verlieren, sondern chronisch werden, so schreite man nach
einiger Zeit zum Baden in eisenhaltigen kalten Wassern, wie oben.
§. 295. Bei der Cur der langwierigen Lähmung, dem chronischen Zittern
und den konvulsivischen Zuckungen oder der Eklampsie (wie nicht
weniger bei den brennenden gichtartigen Schmerzen) kan man nächst dem
Vorhergehenden alle übrige Stärkungsmittel zu Hülfe nehmen (auch sich
bei den epileptischen Krämpfen noch der Pomeranzenblätter, der weissen
Diptamwurzel, des Asands, des Baldrians, des Moschus und Mohnsafts[166]
bedienen), vorzüglich aber die Elektrisität[167] in allen drei Fällen
in Ausübung bringen. Nur merke man, daß anfänglich aus den leidenden
Theilen des isolirten Körpers nur (womöglich anderthalb Zoll starkes
und hohes) Pinselfeuer mit dem spizzigen in Holz gefasten Direktor
-- endlich aber, doch nur einfache (bis 12 Zoll lange), Funken mit
dem Kugelstabe ausgezogen werden müssen. Der fortgesezte Gebrauch
kleiner nach und nach erhöheter Gaben Brechwurzel werden nicht weniger
ansehnliche Dienste in allen drei Beschwerden leisten.
Ich wolte rathen bei Heilung der Arseniklähmung von der positiven,
bei den daher entstandenen konvulsivischen Bewegungen aber von
der negativen Elektrisität nach dem glüklichen Vorgange des Abt
=Sans=,[168] vorzüglichen Gebrauch zu machen. Doch hat man von keinem
Hülfsmittel bei der chronischen Arseniklähmung Hülfe zu erwarten, wenn
nächst derselben auch völlige Empfindungslosigkeit[169] des leidenden
Theils und algemeine Schwäche vorhanden ist; schwerlich, wo der
gelähmte Theil kalt und geschwunden ist.
Siebendes Kapitel.
Heilart der schnellen äussern Vergiftung.
§. 296.
Die giftartigen und oft so schnell tödlichen Zufälle (§. 86. bis 91.)
des in Wunden aufgelegten Arsenikpulvers, Wassers oder Mittelsalzes
(z. B. /liquor arsenici fixi Schroed./) zu hemmen und die Gesundheit
wiederherzustellen, ist oft mit der grösten Schwierigkeit verbunden.
Der schnelle Uebergang des vergifteten Theiles in den Brand, die
Lungenentzündung, das betäubende, rasende Fieber, das grausame
Erbrechen, und das alles binnen oft wenigen Stunden, verlangen
schleunige und überlegte Hülfe, wenn man nicht zu späte kömt. Man
wischt die Wunde stark mit einem troknen Tuche aus, wäscht sie dann
mit Seifwaser[170] rein ab, bestreuet sie dicht mit Kantharidenpulver
und überlegt sie mit einem Pflaster, bähet den übrigen leidenden
Theil ununterbrochen mit kaltem Wein, u. d. g. Ist das Fieber mehr
entzündlicher Art, und nicht, wie gewöhnlich, ein so genantes
bösartiges Nervenfieber, so kan ein kleiner Aderlas vorgenommen werden,
aber selten wird dies nöthig seyn. Dann eilet man, dem Kranken eine
Arznei beizubringen, die den übermäsigen Reiz zu lindern und die Kräfte
zu erheben im Stande ist. Ein oder etliche Gran Mohnsaft müssen mit
mehrerern Granen Moschus, oder zehn bis zwölf Gran Kampfer abwechseln,
auch von Zeit zu Zeit etwas kräftiger Wein mit gleichen Theilen Wasser
eingeschlukt werden. China wird äusserlich und innerlich die Kur
vollenden.
§. 297. Wenn eine grose Menge schnell eingeschlukten Arsenikdampfs die
schnell tödlichsten oder doch sehr gefährliche Zufälle Erstickung,
Engbrüstigkeit, krampfhaften Husten, Blutspeien u. s. w. hervorbringt,
so ist das erste Nothwendige, daß man den Vergifteten in freie
reine Luft bringt, ihm zur Ader läst und unterdes so geschwind wie
möglich Anstalt macht, ihn Leberluft einathmen zu lassen. Von irgend
einer Schwefelleber, mit einer Säure vermischt, die aufsteigende
Luft einziehen lassen, wird augenblikliche Erleichterung schaffen.
Doch erinnere ich, daß hier ein Gemisch der Kalkschwefelleber
mit Weinsteinrahm in kochendes Wasser gerührt, und in die Lunge
gezogen einen Broden giebt, der almählig und fortgesezt mit dieser
flüchtigen Luft geschwängert, eine Bähung verursacht, die nicht nur
die feinen Arseniktheile desto nachdrüklicher und gewisser umwandelt,
sondern zugleich durch ihre erschlaffende Kraft die krampfhaften
Zusammenziehungen der Brust mindert. Erst nachdem eine grose Menge
mit Leberluft angefüllter Wasserdampf eingeathmet worden ist, darf
man daran gedenken mit etlichen wenigen Tropfen flüssigem Laudanum
die Gewalt des Hustens einigermaßen einzuschränken, (um Blutspeien zu
verhüten) nie aber ihn binnen einigen Tagen ganz damit zu unterdrücken,
welches eine unausbleibliche Zerstörung der Lunge im Stillen nach sich
ziehen würde.
§. 298. Eben so kräftig kan man denen zu Hülfe eilen, die eine Menge
feine Arseniktheile in Staub auf einmal eingeathmet haben, und doch
wird man in diesem wie im vorhergehenden Falle oft nichts ausrichten,
wenn man nicht zeitig das eingeathmete Gift in Operment verwandeln und
so aushusten lassen kan.
Achtes Kapitel.
Verwahrungsmittel gegen Rauch und Staub des Arseniks.
§. 299.
Diejenigen Arbeiter hingegen, die ihres Gewerbes wegen, dem
arsenikalischen Staube und Rauche ununterbrochen oder oft ausgesezt
sind, leiden zwar (der Angewöhnung halber) nicht so heftige und schnell
einreissende Beschwerden, fallen aber im Gegentheil oft in langwieriges
Siechthum und in die Folgen einer schleichenden Vergiftung. Wie diesen,
und dem bergsüchtigen Asthma (§. 293.) abzuhelfen sei, haben wir bis
hieher nach Vermögen gezeigt, es bleiben uns die Verwahrungsmittel zu
berühren übrig.
§. 300. Gewöhnlich bedienen sich diese Leute selbst schon einiger
Vorbauungsmittel, die jedoch gröstentheils mehr auf die Verwahrung des
Magens und der Lunge gegen unvermuthet eingeathmete und verschlukte
Arseniktheile, als auf die Verhinderung des Eindringens derselben in
die Hautlöcher gerichtet zu seyn. Stark mit Butter bestrichenes Brod,
Spek oder fette Brühen vor Antritt ihrer Arbeit genossen, ist fast
alles, was sie in dieser Absicht anwenden.
§. 301. Zudem sind noch einige so vorsichtig, daß sie bei ihrer Arbeit
Mund und Nase fest verbinden und nur durch die feinen Löcher dieses
Tuchs Athem holen, welches, durch den feinen Dunst, den sie aus der
Lunge hauchen, befeuchtet, eine Menge Staub- und Rauchtheile wie ein
geneztes Haarsieb aufzufangen und abzuhalten pflegt.
§. 302. Es läst sich zwar nicht wohl ein mechanisches Mittel denken,
welches den groben Staub nachdrücklicher von der Lunge abhielte, als
dieses, doch siehet auch jedermann, daß ein solches Verbinden des
Mundes und der Nase durch eben die Oefnungen der Leinwand, wodurch
die Luft zum Athemholen eindringt, eine Menge unsichtbaren Staubs
durchlassen könne, der nicht ohne Schaden in die Lungen dringet. Vor
allen aber läst sich der arsenikalische Rauch am wenigsten durch
Mundtücher abhalten.
§. 303. Dies ist auch die Ursache der so häufigen Lungensuchten, des
Bluthustens und der krampfhaften Engbrüstigkeit, denen Leute dieser Art
so oft ausgesezt sind.
§. 304. Etwas mögen nun wohl die genossenen Fettigkeiten, die Butter,
u. d. g. selbst zum leichtern Loshusten dieser eingeathmeten Gifttheile
beitragen, wie wir an der guten Wirkung der eingenommenen milden Oele
gegen scharfe reizzende Materien, die troknen, krampfhaften Husten
erregen, wahrnehmen, aber allem Nachtheile vorzubeugen vermögen sie
nicht.
§. 305. Die Gewohnheit und ein schlaffer, mit schleimigten[171]
Feuchtigkeiten angefüllter, etwas unempfindlicher Körper sind die
gewöhnlichsten Veranstaltungen, deren sich die gütige Natur bedient,
dies reizzende Gift so unschädlich wie möglich zu machen, und es durch
gelindes Husten und Erbrechen wieder fortzuschaffen.
§. 306. Berg- und Hüttenleute nebst den Künstlern und Arbeitern, die
mit ähnlichen arsenikalischen Metallen umgehen, können also zwar
durch Verbinden des Mundes und der Nase durch genossene, Fettigkeiten
u. d. g. eine Menge Arseniks von ihren innern Theilen abhalten, und
abstümpfen, auch auf der andern Seite durch eine almählig aufsteigende
Angewöhnung an dergleichen Staub und Rauch sich ungemein gegen die
schnellen Zufälle dieses Giftes verwahren und einigermasen dawider
abhärten, und folglich ungleich mehr davon ertragen, als ein Ungeübter;
aber den oben genanten schleichenden und nicht minder fürchterlichen
Folgen entrinnen doch nur wenige. Zu diesen unmerkbar entstehenden
bösartigen Zufällen trägt nicht wenig das bei solchen Arbeiten
gemeiniglich nicht befürchtete Eindringen der feinsten Arseniktheile
durch die einsaugenden Gefäse der Haut des ganzen Körpers bei. Je
weniger man hievon Beschwerden argwohnet, desto nachlässiger ist man
gewöhnlich bei Bedekung des Körpers.
Solten arsenikhaltige Wässer[172] in den Gruben oder ähnlicher Staub
die Haut angefressen und bösartige Geschwüre erzeugt haben, so wird das
Baden in schwefelleberlufthaltigem Wasser die besten Dienste thun.
§. 307. Diesen Folgen vorzubeugen, solten die Häuer, die Klaubesteiger,
welche Arsenikerze aushalten, vorzüglich die sogenanten Farbsieber
und diejenigen, die mit trokner Pülverung und Verpackung des Arseniks
sich beschäftigen, nächst dem jedesmahligen Vorgenusse fetter Speisen,
und der Verwahrung der Lunge und des Schlundes, auch bedacht seyn,
ihren Leib in dichte Kleider zu hüllen, dabei aber hauptsächlich, wo
sichs thun läst, auf eine solche Stellung bei ihrer Beschäftigung
Rüksicht[173] nehmen, daß der Luftzug vorwärts streiche und die
schädlichen Theilchen mit sich fort reisse.[174]
§. 308. Man hat es gröstentheils der Menschlichkeit und dem
Erfindungsgeiste der Neuern zu danken, daß das so schädliche und
unbequeme trokne Pochen durch Handkraft so viel möglich abgeschaft und
nasse Pochwerke durch Künste an ihrer Stelle eingeführt worden sind. Es
läst sich kaum glauben, wie vielem Elend und Siechthum, die jene alte
unkräftige Arbeit veranlaste, durch diese neuern Anstalten vorgebeugt,
wie viel Väter armer zahlreicher Familien und wie viel nüzliche Bürger
dem Staate durch sie erhalten werden, Vorteils genug, wenn man auch die
erhöhetere Ergiebigkeit der Schliche bei nassen Kunstpochwerken nicht
in Anschlag bringen wolte.[175]
§. 309. Auf eine ähnliche Menschlichkeit wünschte ich die Unternehmer
der Zinnzwitter-, Kobald- und Arsenikrösten aufmerksam zu machen, daß
sie durch Schlotten, Essen und vortheilhafte Stellung der Rostöfen den
Luftzug zu befördern und so das Leben und die Gesundheit der oft so
elenden Schürer handhaben mögten.
§. 310. Farbenreiber, die mit Mahlen des rothen und gelben Rauschgelbs
viel zu thun haben, müssen, ob sie gleich wegen gewöhnlicher Benezzung
der Farbe so leicht nicht viel vom Staube zu befürchten haben, dennoch
stets Mund und Nase bei ihrer Arbeit verbinden, theils damit ihnen,
der obschon geringe Staub nicht schade, theils aber und vornemlich,
damit sie abgehalten werden, die damit beschmuzten Finger unwilkührlich
an Mund und Nase zu bringen. Sie müssen übrigens auf sorgfältige und
öftere Fegung ihrer Werkstäte sehen, und den Genus fetter Speisen sich
angelegen seyn lassen.
§. 311. Die Ausfegung der Giftfänge ist unter ähnlichen Arbeiten
die allernachtheiligste, weil man hier den Vortheil eines günstigen
Luftzugs nicht benuzzen kan. Eine Maske mit gläsernen Augen, worunter
Mund und Nase noch besonders verbunden sind, das vorgängige Einreiben
irgend eines Oels oder Talgs in die Oberhaut des ganzen Körpers,
lederne Kleider und das nach Vollendung der Arbeit so vortheilhafte
Baden in fliesendem Wasser, oder Abwaschen mit lauem Seifwasser und das
Mundausspülen, werden nächst dem Genusse fetter Substanzen die besten
Dienste thun.
Dritter Theil.
Gerichtliche Ausmittelung.
Neuntes Kapitel.
Legalitäten der gerichtlichen Untersuchung der Vergiftungen.
§. 312.
Ob dies Werk gleich keine Anleitung zur gerichtlichen Obdukzion
überhaupt seyn soll, so wird man mir doch verzeihen, wenn ich hier die
Hauptpunkte der Legalität einer Leichenöfnung (doch, wo sichs ziemt,
stets in Rücksicht der Arsenik- oder doch der Vergiftungen überhaupt)
mit einigen Worten berühre, da ich sehe, daß noch mancher Arzt hievon
nicht unterrichtet ist, und deshalb bei wichtigen Fällen zuweilen
nach aller Mühe rechtschafner Untersuchung und Bescheinigung, blos
weil nicht nach dem Buchstaben der Gesezze verfahren war, Vorwürfe,
Schmähung und Verwerfung seiner Aussprüche vom Vertheidiger des
Inquisiten erfahren mus. Man kan diese Vorerinnerungen als Einleitung
zur eigentlichen gerichtlichen Ausmittelung ansehn.
§. 313. Um dieser kränkenden Beschimpfung zu entgehn, zugleich auch, um
sich in Stand zu sezzen, dem Richter das gemessenste und gründlichste
Gutachten in die Hände geben zu können, welches vorzüglich bei
Vergiftungsbescheinigungen von so äuserster Wichtigkeit und
Schwierigkeit ist, merke man folgende Erfordernisse und bringe sie zu
seiner Sicherheit in Ausübung.
§. 314. Der vom kompetenten Richter gehörig requirirte[176] Arzt mus
promovirt[177] seyn, oder doch das höhere Examen[178] überstanden
haben. Sein Doktoreid reicht schwerlich[179] zu solchen Untersuchungen
hin; es mus deshalb der Arzt entweder ausdrüklich zu der vorkommenden
Leichenöfnung vereidet[180] werden, oder er hat schon überhaupt einen
Physikatseid abgelegt, der ihn zu jeder gerichtlichen Besichtigung im
Lande tüchtig macht,[181] oder, welches am sichersten, er ist Physikus
des Sprengels, wo die Oefnung vorfält,[182] in welchem Falle er
durchaus von wiederholter Vereidigung auf einzelne Fälle frei ist,[183]
wo Lethalität in Untersuchung kömt.
§. 315. Eine ähnliche Legalität wird vom Wundarzte verlangt, der die
Sekzion verrichten hilft; er mus vom Richter verlangt, und entweder
schon gerichtlicher Wundarzt seyn, oder zur gegenwärtigen Handlung
verpflichtet werden,[184] mit Voraussezzung, daß er zur chirurgischen
Praxis schon vorher bestätigt war.
§. 316. Ohne den Arzt kan die Leichenöfnung nicht,[185] wohl aber ohne
den Wundarzt vom legalen Arzte allein[186] verrichtet werden. Es können
mehrere Aerzte und Wundärzte dazu genommen werden.
§. 317. Die Oefnung mus in Beiseyn des Richters[187] des
Gerichtschreibers auch wohl mehrerer Gerichtspersonen[188] sobald wie
möglich[189] und an einem geräumigen, hellen[190] Orte volzogen werden,
da das Urtheil des Arztes blos aus sinnlich begriffenen und sinnlich
vorgefundenen Umständen fliessen darf.[191]
§. 318. Der Arzt zeigt die vorkommenden Widernatürlichkeiten dem in
dieser Absicht anwesenden Richter, und dem Gerichtsschreiber (wie
den übrigen Anwesenden) namentlich an, damit lezterer jedes Einzelne
sogleich zu Registratur bringen könne. Der Arzt selbst verzeichnet sich
selbst von Zeit zu Zeit alles Vorkommende stehenden Fuses.[192]
§. 319. Ausser der äusserlichen Besichtigung müssen alle drei
Haupthölen des Körpers[193] (Unterleib, Brust, Kopf) geöfnet werden.
Alles ausser und in dem Körper vorfindliche Korpus Delikti mus
gemessen, gewogen, aufgehoben, und chemisch, womöglich im Beiseyn
des Richters,[194] und etwa eines andern Kunstverständigen (eines
geschikten Apothekers) genau untersucht werden.
§. 320. Ein Theil des gefundnen, angeblichen Giftes soll den Akten,
zur anderweitigen Erkentnis einer Fakultät, oder eines medizinischen
Kollegiums, beigefügt werden, sobald der Arzt selbst nicht zu
entscheiden wagt.
§. 321. Zur genauern Bestimmung des Urtheils müssen die Angehörige
und Umstehenden vom Arzte[195] oder, wie mich besser dünkt, (auf
Veranlassung des Arztes) vom Richter[196] um alle Umstände befragt
werden, die auf Berichtigung des Korpus Delikti und die Lethalität der
Vergiftung Einflus haben können, oder der Richter theilt ihm selbst die
verlangten Nachrichten mit, ohne die er keinen gründlichen Bescheid von
sich geben kan.[197]
§. 322. Der Sekzionsbericht[198] enthält, von wem die Medizinalpersonen
requirirt worden; Tag, Stunde der Untersuchung; namentliche Anführung
der gerichtlichen (und andrer merkwürdigen) Personen, in deren Beiseyn,
Gasse, Haus, Stelle, wo sie geschehen;
§. 323. Namen, Herkunft, Stand, Alter, Gröse, Gestalt, Geschlecht,
Gemüthsart und Temperament, vorgängige Leibesbeschwerden des
Verstorbenen;
§. 324. Umstände bei der Entstehung der verdächtigen tödlichen
Krankheit, die Zufälle bis an den Tod, die dabei gebrauchten
Hülfsmittel von wem, auf welche Weise, mit welchem Erfolg sie gereicht
worden; Tag, Stunde seines Hinschieds;
§. 325. Benennung und beschriebne Beschaffenheit der um den Leichnam
oder in seiner Wohnung vorgefundnen Mittel und zweideutigen
(untersuchten) Dinge;
§. 326. Lage, wo und wie der Körper von ihnen angetroffen worden;
§. 327. Kleider, Bedeckungen desselben, wie sie beschaffen, was sich an
und in denselben Bemerkenswerthes gefunden; Entkleidung;
§. 328. Aeusserer Zustand des ganzen Körpers und einzelner Theile;
Grad der Fäulnis; Entfärbungen der Haut; Flecken, Ort, Gröse, Farbe
derselben; andre Verlezzungen; Geschwulst des Unterleibes, des Gesichts
-- andrer Theile oder des ganzen Körpers; äussere Beschaffenheit der
Geburtstheile, der Nägel, des Mundes, der Lippen, der Augen, Ohren,
Haare (ihr Ausfallen oder Festsizzen;)
§. 329. Beschreibung der Oefnung des Unterleibes, vorgefundne
Widernatürlichkeiten seiner Bedeckungen; Lage der Eingeweide;
Feuchtigkeiten in der Bauchhöle; Herausnahme des Magens und der
Gedärme; äussere Beschaffenheit, Farbe, Flecken u. s. w. jedes
derselben ins besondre; Oefnung dieser Theile (des Magens,
Zwölffinger-, nüchternen u. s. w. Darmes); Grad der Anfüllung jedes
dieser Theile; Ausleerung des Inhalts eines jeden; Schäzzung der
Menge desselben, seine Farbe, Geruch, andre sinliche Beschaffenheit;
Aufbewahrung dieser Flüssigkeiten bis zur anderweitigen Untersuchung;
Herausschabung der festen, pulverhaften im Magen und dann in
den Gedärmen gefundenen, verdächtigen Körper, ihre sinnliche
Beschaffenheit, (Gestalt, Geruch, Härte, Schwere, Menge) versiegelte
Aufbewahrung bis zur fernern Untersuchung;
§. 330. Beschaffenheit der innern Häute der ersten Wege;
widernatürliche Stellen, inwiefern sie mit den äusserlich gefundnen
in Verbindung stehen, eingeschrumpfte, entzündete, brandige,
durchgefressene, blutschwizzende, mit Schorf bedekte, leicht ablösliche
Stellen der zottigen Haut, wie tief sie eindringen, Ort, Gestalt,
Gröse, Zahl, Farbe derselben;
§. 331. Der übrigen Eingeweide äussere sinliche Beschaffenheit, Gröse,
Härte, Farbe, Fäulnis; Eröfnung jedes derselben, innere fehlerhafte
Textur, andre Widernatürlichkeiten derselben; Inhalt der Gallblase,
Harnblase u. s. w.
§. 332. Eröfnung der Brusthöle; Zustand der Hüllen der Lungen und des
Herzens; Lage der Eingeweide der Brust; äusserer, innerer Zustand
der Lunge, Gröse, Farbe, Verhärtungen, in ihre Substanz ergossene
Feuchtigkeiten; Luftröhre; Herz, äussere Beschaffenheit (Gröse,
Farbe, Festigkeit u. s. w.); innere (Inhalt an Blut, seine Natur;
Verknöcherungen, Polypen u. s. w.); Aeussere, innere Beschaffenheit
der grosen Puls- und Blutaderstämme, Inhalt, Widernatürlichkeiten;
Beschaffenheit des Zwergfels;
§. 333. Aeussere, innere Beschaffenheit des Schlundes und Mundes
etwaniger Inhalt, Entzündungen, Anfressung;
§. 334. Eröfnung des Kopfs; Zustand der äussern Bedeckungen und
Knochen, der innern Bedeckungen des Gehirns; Gestalt, Substanz
desselben; Inhalt seiner Hölen; Volheit und Inhalt seiner grösern
Blutgefäse und Blutgänge; andre Widernatürlichkeiten (Verhärtungen,
Entzündungen, äusserlich ergosne Feuchtigkeiten;[199])
§. 335. Nähere Erörterung der anderweitig genauer, chemisch
untersuchten flüssigen und festen Dinge die in der Nähe des Erblichenen
und in den ersten Wegen als Korpus Delikti gefunden waren;
beschriebne, chemische Untersuchung jedes derselben, wann, wo, von wem,
in wessen Beiseyn sie geschehen; Resultate --
§. 336. Anführung der verschiednen, möglichen Urtheile über die
Todesart; Widerlegung;
§. 337. Zusammenstellung aller gemachten Bemerkungen, und hieraus
hergeleitetes vom gerichtlichen Arzte allein[200] zu fällendes,
entscheidendes oder suspendirtes[201] Urtheil,[202] wenn die
Gründe für und wider einander alzu gleich aufwiegen; Bestimmung
der wahrscheinlichsten Todesart und des Grades der Tödlichkeit der
Vergiftung in Rüksicht der bekanten und wahrscheinlichen, nahen und
entfernten, veranlassenden oder bestimmenden Ursachen des unglüklichen
Ausgangs;[203]
§. 338. Eidliche[204] Unterschrift und beigedruktes gewöhnliches
Siegel des gerichtlichen Arztes (der Aerzte) und Wundarztes (mehrere
Wundärzte); Ort und Tag der Ausfertigung.
Zehntes Kapitel.
Pathologische Zeichenlehre des Vergiftungsthatbestands (/Corporis
delicti/).
§. 339.
Unsre Vorfahren waren mit ihren Bestimmungen einer Vergiftung
geschwinder fertig als wir. Sie schlossen aus einer Menge Zufällen,
die der Kranke vor seinem Ableben erlitten, aus einer übelriechenden,
Thiere tödenden, im Magen gefundnen Masse, seltner noch aus
Anfressungen der innern Haut dieses Theils, und dem Knoblauchsgeruche
des fremdscheinenden, gefundnen Körpers, der Kranke sei an Arsenik
gestorben, und der Richter glaubte sich nach diesem Urtheile für
überzeugt zu halten, wenn der Giftkauf, und des angeblichen Thäters
Geständnis (oft durch Folter erpreßt) dazu kam. Fehlten aber die
meisten aus der Garnitur der Symptomen und Zeichen, die sie sich
bei einer Vergiftung verzeichnet hatten, roch die Masse nicht übel,
tödete etwas davon einen Hund oder Hahn nicht, hatte es auf Kohlen
geworfen keinen Knoblauchsgeruch,[205] wolte das Zeugenverhör, oder die
verdächtige Person (selbst durch Folter) nichts bejahen, schnell war
die Lossprechung fertig.
§. 340. Seitdem aber das Menschengeschlecht etwas reifer geworden ist,
glaubt man nicht behutsam genug in einer so wichtigen und schwierigen
Materie zu Werke gehen zu können. Arzt und Richter wetteifern ihre
Ueberzeugung so viel möglich zur Evidenz zu erheben, um durch
Scheingründe, für Wahrheit genommen, sich nicht hinreissen zu lassen,
dem Mörder die verdienten Ketten abzunehmen oder den Schuldlosen mit
dem Henkersrade zu zerknirschen.
§. 341. Jemehr der Arzt also Erkentnisquellen vor sich hat, aus denen
er seine Ueberzeugung schöpfen kan, desto bestimter wird sein Urtheil.
Deshalb werde ich, was Aeltere und Neuere für Gründe geschehener
Arsenikvergiftung hielten, anführen und abwägen, und zusezzen, was ich
hinzuzusezzen habe.
§. 342. Ueberhaupt bestimmen den gerichtlichen Arzt, Arsenikvergiftung
zu behaupten,
1.) Die Zufälle der tödlichen Krankheit,
2.) Die besondern in und an dem Körper des Verstorbnen bemerkten
Widernatürlichkeiten,
3.) Die chemischen Eigenschaften des in den ersten Wegen gefundnen,
oder auch
4.) der in der Nähe des Erkrankten vorfindlichen verdächtigen Dinge.
§. 343. Aus dem Genanten und
1.) aus der Wirkungsart des Arseniks in unserm Körper,
2.) aus der Gabe und der Gattung des Arsenikgifts,
3.) aus den vorgefundnen Verwüstungen, verglichen mit der
sichtlichen Körperbeschaffenheit des Lebenden vor der Vergiftung,
den bei der Oefnung gefundnen, zum unglüklichen Ausgange
mitwirkenden, sonstigen Todesursachen und dem Verhalten des
Vergifters, des Vergifteten, und der Umstehenden nach der That,
(die zufälligen äusseren Ursachen mit eingeschlossen) und
4.) aus andern gerichtlich deponirten Thatsachen bestimt er den
Grad der Tödlichkeit der geschehenen Arsenikvergiftung.
§. 344. Wenn die ältern Schriftsteller uns zur Ausmittelung der
Vergiftungen anleiten wolten, so gaben sie uns ein gemischtes
Verzeichnis von Zufällen aller Arten von Vergiftungskrankheiten und von
Widernatürlichkeiten, die man von jeher an und in dem Leichname einer
angeblich an Gift gestorbenen Person wolte bemerkt haben.
§. 345. Von ersterer Gattung liefert uns Alberti[206] ein Verzeichnis
von vier und siebenzig besondern Zufällen, von lezterer aber sieben
und zwanzig Giftzeichen an Verstorbenen. Man kan diese Verzeichnisse
bei ihm selbst nachlesen, ich bemerke blos, daß hiebei nicht die
mindeste Rüksicht auf die Verschiedenheit der Gifte genommen ist.
Zufälle die einigen natürlichen Krankheiten zukommen, Zufälle die
den zusammenziehenden, reizzenden, äzzenden, erhizzenden, und
narkotischen Giften eigen sind, alle, ohne Unterschied, oft entgegen
gesezte Zufälle. Etwas, aber nicht viel besser, ist es mit den
Vergiftungszeichen an den Körpern der Verstorbnen.
§. 346. Arsenik ist aus der Klasse der äzzenden Gifte, wo sie an
die zusammenziehenden und an die reizzenden gränzt. Er wirkt zwar
nicht mit allen Giften der äzzenden Klasse überein, doch ist diese
Verschiedenheit bei Lebenden oft sehr unmerklich, bei Leichnamen aber
fast ganz verloschen.
§. 347. Die äzzende Klasse der Gifte, worunter ich besonders einige
Mineralgifte, vorzüglich Arsenik verstehe, in einer Dosis, die sie zum
ersten Grade qualifiziren, wirkt (ohne sonderliche Hülfsanwendung) bei
Lebenden gemeiniglich
1.) eine äzzende Schärfe im Gaumen,
2.) ein zusammenschnürendes Brennen im Schlunde,
3.) ein feuriges Fressen im Magen,
4.) unüberwindlichen Eckel, gewaltsames, gröstentheils fruchtloses
Erbrechen und Würgen, schmerzhaft krampfhafte Zusammenziehungen des
Magens, des Zwergfels, und der Bauchmuskeln,
5.) die heftigsten, frostartigen Fiebererschütterungen, den
krampfhaftesten, härtesten, schnellesten Puls,
6.) mehr Lechzen nach kühlender Labung, als Durst nach
Flüssigkeiten,
7.) Angst zum Zerplazzen, kalten Schweis,
8.) schneidendes Reissen in den Gedärmen,