KAPITEL IV.

Lebenslauf eines Bahau bzw. eines Kajan--Geburt--Behandlung

des Neugeborenen--Kindertragbrett (_hawat_)--Verpflegung

des Kindes--Erste Namengebung--Zweite

Namengebung--Namenänderungen--Das Kind bis zur Pubertät--Junge

Männer und Mädchen--Tätowierung--_utang_--Künstliche

Verunstaltungen--Beschäftigungen und Verkehr der

jungen Leute--Mahlzeiten--Beirat--Stellung von Mann und

Frau--Erbschaft--Tod--Trauer--Kopfjagden.

Bevor ein junger Kajan das Licht der Welt erblickt, haben sich

seine künftigen Eltern zahlreichen Vorschriften der _adat_ zu

unterwerfen. Die Mutter darf keine Tiere töten und keine zu jungen

Fische essen. Auch einige ausgewachsene Fische, das Fleisch des

Schuppentieres (Manis javanica) und verschiedene Arten von Früchten

und Gemüsen sind ihr verboten. Ferner muss sie sich hüten, während

des Regens zu schlafen, geschieht dies doch, so wird sie geweckt.

Der Gatte darf vor und nach der Entbindung seiner Frau nicht auf die

Jagd gehen, keine Pfähle einrammen und keine jungen Fische essen. Um

die Geburt zu erleichtern, legt ein sorgsamer Ehemann während der

Schwangerschaft seiner Frau seine Schnitzarbeit in Hirschhorn bei

Seite; auch reisst er keinen Kattun, um sich ein Kleidungsstück

herzustellen.

In der ersten Zeit ihrer Schwangerschaft geht die Kajanfrau ihrer

gewohnten Arbeit im Hause und auf dem Felde nach. Sobald ihre

Körperform im dritten oder vierten Monat auffallend wird, bedeckt sie

zuerst den Leib und dann auch die Brust mit einem Tuche (_djat butit_).

Bei der Entbindung dürfen nur Frauen zugegen sein. Die Männer werden

schon beim Beginn der Wehen aus dem Gemache entfernt und mit ihnen

auch alle eisernen und schneidenden Gegenstände--wahrscheinlich um

die Kindesseele nicht zu erschrecken. Die Mutter gebiert in hockender

Stellung. Ist das Kind zur Welt gekommen, so schneidet ihm eine der

Hilfe leistenden Alten mit einem Schwerte den Nabelstrang durch,

nachdem er in einer Entfermung von 4 cm vom Kinde unterbunden worden

ist. Dieses Schwert, das nie verkauft werden darf, wird als altes

Familienstück pietätvoll bewahrt. Die Nachgeburt wird in den Wald

geworfen und dort in der Regel von Schweinen und Hunden aufgefressen.

Da die Kajanfrauen alle gut gebaut sind und Rhachitis nicht vorkommt,

verläuft eine Entbindung gewöhnlich normal. Die Geburtshelferinnen

sind auch nicht im stande, bei anormaler Kindeslage öder bei Blutungen

Hilfe zu leisten; nur das Reiben des Leibes ist gebräuchlich. Als

grosse Merkwürdigkeit wurde mir erzählt, dass eine Frau aus Pagong

einst den prolabierten Uterus einer Wöchnerin mit gutem Erfolge

zurückgestülpt hatte.

Einige bei den Kajan verbreitete Krankheiten, gonorrhoeische

Endometritides und Lises, können jedoch dem Verlauf der Geburt eine

ernste Wendung geben. Hilft sich die Natur nicht selbst, so hat jede

Abweichung Tod oder schweres Leiden zur Folge. Berücksichtigt man,

dass die Kajan den bei der Geburt sterbenden Frauen kein ehrenvolles

Begräbniss und glückliches Leben im Jenseits zugestehen, so ist

die Angst, mit welcher diese ihrer Entbindung entgegensehen,

begreiflich. (Näheres f. Kap.).

Tot- und Frühgeburten sind so häufig, dass die Frauen nicht wissen,

wie lange eine normale Schwangerschaft eigentlich dauert. Nach dem

siebente und achten Monat sah ich besonders viele unausgetragenen

Kinder zur Welt kommen. Abortus ist ebenfalls eine häufige Erscheinung,

aber nur als Folge von Krankheit. Für künstliche Fruchtabtreibung

besitzen die Kajan und, wie es scheint, auch die übrigen Dajak,

im Gegensatz zu den Malaien, absolut kein Mittel.

Wenn die Mutter bei der Geburt stirbt oder schwer erkrankt oder böse

Träume die Eltern erschrecken, setzt der Vater das Kind im Walde

aus; es wird aber häufig von anderen Kajan oder Malaien aufgenommen

und erzogen.

Unmittelbar nachdem das Kind gewaschen ist, werden seine Ohrläppchen

von einer alten Frau mittelst scharf zugespitzter Bambusstäbchen

durchstochen. Die Hölzchen bleiben bis zur Heilung der Wunde in der

Öffnung, werden dann aber durch einen Zinnring, dessen Schwere das

junge Gewebe ausrecken soll, ersetzt. Je grösser die Öffnung wird,

desto mehr Ringe werden angebracht, so dass fünf- bis sechsmonatliche

Kinder bereits 200 g Zinn an jedem Ohre tragen. Um ein Durchreissen der

Ohrläppchen zu verhindern, ist den Müttern in der ersten Zeit verboten,

Fische zu essen, die mit einem Angelhaken gefangen worden sind.

Weitere Verbildungen werden mit den Neugeborenen nicht vorgenommen.

Gleich nach der Geburt erhält das Kind ein Armband (_leku lali =_

geweihtes Armband) aus _bua djele_, den hellbraunen und schwarzen

Früchten von Coix-Arten, welche auf die bösen Geister abschreckend

wirken sollen. Beim Abfallen des Nabelstranges wird dieses Armband

durch ein zweites ersetzt und dieses wiederum nach Ablauf eines

Monats bei der ersten Namengebung durch ein drittes. Die abgelegten

Armbänder des Kindes werden von der Mutter bis zur ersten und zweiten

Namengebung an einer Halskette getragen, nach Schluss der betreffenden

Verbotszeiten aber in einem Säckchen aus Kattun an das Kindertragbrett

gebunden (pag. 72).

Die Kinder werden nicht gewickelt, sondern liegen völlig nackt auf

einer mit Tüchern oder einer kleinen Matratze bedeckten Matte. Ein

langes schmales Tuch, dessen Enden über einem Balken geknüpft werden,

dient als Wiege, indem man das Kind in dem Bausch, welchen das Tuch

bildet, schlafen legt.

Zum Herumtragen der Kinder besitzen die Kajan die sehr praktische

_hawat_, die am Mendalam aus einem Liegebrett in Form eines beinahe

völlig aufgeschlagenen Buches und eines senkrecht dazu angebrachten

Sitzbrettes besteht. Solange das Kind sehr klein ist, trägt es die

Mutter mittelst zweier um die Schultern gehängter Schnüre liegend vor

sich auf der _hawat;_ ist das Kind grösser, so trägt es die Mutter

sitzend auf dem Rücken. Als weiche Unterlage für das Kind werden auf

den Boden der _hawat_ einige Tücher gelegt.

In Anbetracht, dass das Kind einen grossen Teil des ersten Lebensjahres

auf der _hawat_ verbringt, nehmen die Bahau an, dass auch dessen

Seele (_bruwa_) mit dem Tragbrett eng verbunden ist und dieses ötters

als Aufenthaltsort wählt. Um nun eine ständige Verbindung mit dem

Kinde und dessen Seele zu unterhalten, versäumen die Mütter niemals,

ihre Kleinen morgens und abends in innige Berührung mit der _hawat_

zu bringen. Sie tun dies, indem sie einen Finger des Kindes in eine

Schlinge aus Lianenfasern, welche an der _hawat_ befestigt ist,

stecken, ihn hin- und herbewegen und einige Worte dazu murmeln. Die

Kindesseele wird durch diese Handlung aufgefordert, in ihren

eigentlichen Wohnsitz zurückzukehren; eine längere Abwesenheit oder

ein gänzliches Fortbleiben der Seele hat nämlich Krankheit bzw. Tod

des Kindes zur Folge. Der Vorgang wird mit _njina_ bezeichnet. An

jeder _hawat_ hängen drei bis vier derartiger Schlingen und zwar

sind sie alle an Häkchen aus dem Holz von Fruchtbäumen befestigt,

für die die Seelen und Geister eine grosse Vorliebe haben sollen.

Verschiedene andere Gegenstände, welche ebenfalls an der _hawat_

angebracht werden, haben den Zweck, die guten Geister für das Kind

günstig zu stimmen und die bösen zu vertreiben.

Wie an der _hawat_ auf nebenstehender Tafel zu sehen, hängt an ihrer

Aussenseite eine Schnur mit vielen, kleinen, runden Päckchen; sie

werden _kawit_ (Kap. VI) genannt und enthalten allerhand Esswaren zur

Anlockung der guten Geister. Bei jeder wichtigen religiösen Zeremonie,

die im Laufe des Jahres stattfindet, wird ein derartiges Opferpäckchen

an der _hawat_ befestigt und hängen gelassen.

Neben diesen _kawit_ befinden sich fünf verschiedene Schalen von

Schnecken und Seetieren, die alle an Schnüren mit Perlenverzierungen

hängen und ein beliebtes Mittel zur Vertreibung böser Geister

bilden. Dem gleichen Zweck dient auch ein Bündel _blehiding_, der

Bast einer beim Verbrennen entsetzlich riechenden Anonacee.

Die zwei in der Mitte an der _hawat_ hängenden Läppchen stellen die

ersten Kleidungsstücke des Kindes vor.

An der zweiten, über der ersten hängenden Schnur sind, als Lockmittel

sowohl für die Seele des Kindes als für die guten Geister, an

Perlenschnüren zwei aus Muschelschalen geschliffene Knöpfe und ein

europäischer weisser Porzellanknopf befestigt, ausserdem eine Reihe

kleiner Geschenke (_usut)_, bestehend aus kleinen Schnüren aus

Lianenfasern mit Perlen von verschiedenem Werte; letztere sollen

besonders zur Beruhigung der Kindesseele dienen.

An der gleichen Schnur hängen ferner: ein Hundezahn zur Abwehr böser

Geister; das erste Armband des Kindes und zwei aus Pandanusblättern

(_tika_) geflochtene Streifchen (pag. 74).

Endlich werden an die _hawat_ auch noch die vorhin erwähnten geweihten

Armbänder des Kindes und die Halsketten, welche die Mutter nach Ablauf

der Verbotszeiten, gelegentlich der ersten und zweiten Namengebung,

ablegt, gebunden.

Die Kajan freuen sich über die Geburt von Mädchen mehr als über die

von Knaben; denn diese verlassen die Eltern, wenn sie heiraten oder

weite Reisen unternehmen, jene dagegen helfen häufig während ihres

ganzen Lebens bei der Arbeit und bringen ausserdem einen Schwiegersohn

ins Haus.

Die Neugeborenen werden in den ersten Monaten ausschliesslich mit

Muttermilch genährt; kann die Mutter diese nicht geben, so hilft eine

andere Frau. Aus Gesundheitsrücksichten ist der Stillenden nur weich

gekochter Reis als Nahrung erlaubt; scharfe Speisen darf sie nicht

geniessen und im ersten Jahr auch nicht rauchen oder Betel kauen.

Die ersten zehn Tage ist der Wöchnerin jede Arbeit verboten; dann

beginnt sie sich innerhalb des Hauses mit dem Haushalt und der Pflege

des Kleinen zu beschäftigen.

Wöchnerin und Kind werden in den ersten Tagen zum Schutz gegen

Krankheit mit dem Russ von Damaraharz eingerieben. Ausserdem darf,

solange der Nabelstrang noch nicht abgefallen ist, ausser den

Hausbewohnern niemand das Gemach betreten, da das Kind sonst krank

werden könnte; als Warnungszeichen hängen zwei gekreuzte Holzstückchen

vor der Tür. Der abgefallene Nabelstrang wird sorgfältig in ein

Tuch gewickelt und in einem Bambusbehälter aufbewahrt; er bildet

mit den Gerätschaften, die zum Durchstechen der Ohrläppchen und

Durchschneiden der Nabelschnur dienten, den Grundbestandteil des

_legén_, einer Sammlung aller Gegenstände, die im Leben des Kajan eine

Rolle gespielt haben. Das _legén_ wird nach dem Tode des Besitzers

unter dem Wohnungsdache verborgen und als _lalí_ (geweiht) seinem

Schicksal überlassen. (Siehe Kap. VI).

In den ersten Monaten dürfen die neugeborenen Kinder nicht aus dem

Hause gebracht oder im Fluss gebadet werden, eine Sitte, die für die

unbekleideten Wichte nur zuträglich sein kann.

Vor Ablauf des ersten Jahres geht die Mutter nicht aufs

Reisfeld; während dieser Zeit setzt sie das Stillen fort, bis die

Milchabscheidung von selbst oder infolge einer neuen Schwangerschaft

aufhört. Im dritten oder vierten Monat beginnt die Mutter dem Kinde

etwas Bananen und dann weich gekochten Reis zu essen zu geben.

Die Mutter muss sich, hauptsächlich während des ersten Monats,

solange das Kind noch keinen Namen erhalten hat, einer langen Reihe

von Verbotsbestimmungen unterwerfen, welche sich vor allem auf Essen

und Trinken, Arbeiten u.s.w. beziehen. Auch dürfen Mutter und Kind

keinen Putz und besonders nichts Rotes tragen. Für die Ausstattung

der Kleinen wird vorzugsweise gebrauchtes Material benutzt, selbst

die hängende Decke aus Palmblättern über dem Schlafplatz muss bereits

gedient haben. Weiter verlangt die _adat_, dass bei jeder Mahlzeit dem

Kinde etwas Speise auf dem _uwit lali_ (geweihten Teller) gespendet

werde; auch muss die Mutter sich nach dem Essen stets für kurze

Zeit entfernen.

Auch die Väter haben nach der Geburt ihres Kindes verschiedene

Vorschriften zu befolgen, sie dürfen sich in der ersten Zeit z.B. nicht

weit vom Hause entfernen.

Um ihr Kind vor bösen Geistern zu schützen, trägt die Mutter

verschiedene Amulette: um den Kopf ein schlichtes Band aus den Blättern

einer Pandanusart, an denen _long_, Stückchen des Wurzelstockes

von _daun long_ (Aroïdeae spec.) befestigt sind; letztere Pflanze

gilt als sicherstes Schreckmittel gegen böse Geister. Um den Hals

trägt sie eine Kette aus den Früchten von drei Pflanzen (Coix-Arten)

und aus verschiedenen Muschelarten. Begiebt sich die Mutter mit dem

Kinde auf die Galerie oder in den folgenden Monaten ausserhalb des

Hauses, so nimmt sie stets ein brennendes Bündel _plehiding_ mit,

dessen unangenehmer Geruch die bösen Geister in die Flucht schlägt.

Nach Ablauf des ersten Monats findet die erste Namengebung des

Kindes statt; sie ist nur provisorisch, denn den eigentlichen Namen

erhält das Kind erst bei dem nächsten _dangei_ (Neujahrsfeste). Ein

namenloses Kind heisst _hapang;_ stirbt es, so wird ihm nicht

öffentlich nachgetrauert.

Mit der ersten Namengebung endet die erste, strengste Verbotszeit;

die Mutter darf jetzt ihre früheren Tätigkeiten, wie z.B. das

Mattenflechten, wieder aufnehmen; als symbolisches Zeichen hierfür

flicht sie einen Streifen, der an die _hawat_ gebunden wird.

Man findet bei allen Stämmen von Mittel-Borneo die Eigentümlichkeit,

dass sie Fremde nur mit Angst in die Nähe kleiner Kinder kommen sehen;

bei den Punan darf niemand, der die Sprache des Stammes nicht kennt,

ein Kind anrühren, da dieses sonst dumm werden muss. Bei den Kajan

bringt jeder Fremde bei seinem ersten Eintritt in eine Wohnung, in der

sich ein kleines Kind befindet, ein Geschenk (_usut_) von Perlen oder

etwas Zeug mit; augenscheinlich liegt dieser Sitte die Überzeugung

zu Grunde, dass die Seele des Kindes, die durch die neue Erscheinung

erschreckt worden ist, durch etwas Schönes wiederum beruhigt werden

muss; geschieht dies nicht, so entflieht die Seele und das Kind

wird krank.

Bei der zweiten Namengebung wird den Geistern durch die Priester ein

Opfer von Schweinen und Hühnern gebracht; das Fleisch der Tiere wird

bei fröhlichem Festmahl mit Freunden und Bekannten verzehrt. Darauf

bringt man den jungen Weltbürger in die Wohnung des Häuptlings. Die

sehr schlicht gekleidete Mutter trägt auf dem Kopfe einen schmucklosen

und mit _kawit_ versehenen Hut, _haung lali_ (geweihter Hut); in der

Hand hält sie eine Bambusklapper und ein Bambusgefäss mit Wasser,

in dem von dem Häuptling die Füsse des Kindes gebadet werden. Das

Kind erhält hierbei den Namen, mit dem es weiter genannt werden soll.

Bei der Wahl der Namen vermeidet man diejenigen kürzlich verstorbener

Familienglieder, wahrscheinlich um deren Seelen nicht zu beunruhigen

und auf das Kind abzulenken, was diesem schaden könnte. Gewöhnlich

nennt man das Kind nach sehr alten oder bereits vor langer Zeit

verstorbenen Verwandten.

Leidet ein Kind öfters an Krankheit, so verändert man seinen Namen,

sobald es ihm wieder besser geht, um die bösen Geister, die es so

häufig besuchen und dadurch krank machen, irre zu leiten.

Einige allgemeine Bemerkungen über Namengebung und Namenänderung bei

den Bahau mögen hier eingeflochten werden.

Familiennamen existieren bei den Bahau nicht. Will man eine bestimmte

Person bezeichnen, so fügt man ihrem eigenen Namen denjenigen von

Vater oder Mutter bei; eine besondere Bestimmung hierüber ist mir nicht

bekannt. Tipong Igau z.B. bedeutet: Tipong, die Tochter des Igau (Name

des Vaters); Adjang Song bedeutet: Adjang, der Sohn der Song (Name der

Mutter). Die Kinder behalten die Namen der Eltern auch nach deren Tode.

Wird bei den Bahau ein Mann Vater eines Sohnes, der Bang oder einer

Tochter, die Kehad genannt wird, so verliert er meistens seinen eigenen

Namen und man bezeichnet ihn fortan als: Vater des Bang bzw. Vater

der Kehad. Bei den Mendalam Kajan z.B.: Amei (Vater) Bang oder Amei

Kehad. Die Mutter wird dementsprechend Inei (Mutter) Bang bzw. Inei

Kehad genannt. Bei den Pnihing heissen die Eltern in diesem Fall:

Amun (Vater) Bang bzw. Kehad und Hinan (Mutter) Bang bzw. Kehad;

am Mahakam in der Busang Sprache: Taman (Vater) Bang bzw. Kehad.

Sobald jedoch das erstgeborene Kind stirbt, nehmen die Eltern wieder

ihren früheren Namen an; so wurde der Kenjahäuptling Taman Kuling (=

Vater der Kuling) nach dem Tode seiner Tochter Kuling wieder Djalong

genannt und zwar mit dem Beinamen "Bui", der die gleiche Bedeutung wie

"Ujung" (siehe unten) bei den Mendalam Kajan hat.

Gewisse Familienereignisse werden bei den Bahau durch bestimmte

Beiworte, welche den Eigennamen der Personen vorangesetzt werden,

angedeutet. Bei den Mendalam Kajan sind die folgenden gebräuchlich:

Balo, wenn der Mann gestorben ist, z.B. Balo Paja = Wittwe Paja;

Hawal, wenn die Frau gestorben ist, z.B. Hawal Igau = Wittwer Igau;

Akam, wenn ein kleines Kind gestorben ist, z.B. Akam Igau; Ujung,

wenn ein fast erwachsenes Kind gestorben ist, z.B. Ujung Igau; Hiat,

wenn ein jüngerer Bruder oder eine jüngere Schwester gestorben ist,

z.B. Hiat Bang; Abel, wenn ein älterer Bruder oder eine ältere

Schwester gestorben ist, z.B. Abel Imu.

Für die gleichen Familienverhältnisse findet man bei den verschiedenen

Stämmen verschiedene Bezeichnungen.

Sobald Männer und Frauen alt und grau werden, erhalten sie vor ihrem

eigentlichen Namen die Bezeichnung "Bo", z.B. Bo Belarè, Bo Uniang.

Eigentümlicher Weise erhalten besonders vornehme Häuptlinge nach ihrem

Tode ganz andere Namen, als sie zu Lebzeiten getragen. Man bezeichnet

diese Namenänderungen mit "_gelön_". So nannte man am Mahakam den

Long-Glathäuptling Ding nach seinem Tode Bo Kulè und seinen Sohn Ngau

nach dem Tode Bo Langit. Die Kajan am Mahakam sprechen jetzt von dem

Häuptling Kwing Irang, unter dessen Anführung sie vor 150 Jahren an

den Mahakam zogen, stets nur als von Singa Melön.

Nach der zweiten Namengebung dürfen die Kinder schön gekleidet

werden, auch geniessen sie bis zur Pubertät das Vorrecht, den

zahlreichen Verbotsbestimmungen, welche für Erwachsene bestehen,

nicht unterworfen zu sein. Sie dürfen z.B. Hirsche, graue Affen,

Schlangen und Nashornvögel essen; auch werden ihnen bei religiösen

Festen keine Beschränkungen auferlegt. Sie brauchen sich auch nicht

die Wimpern und Augenbrauen zur Verschönerung ausziehen zu lassen,

kurz, sie geniessen in jeder Beziehung einer grossen Freiheit.

Vater und Mutter widmen sich der Erziehung ihrer Kinder mit viel

Liebe. Sobald die Sprösslinge einmal zur Welt gekommen sind, machen

sie sich zum Mittelpunkt des ganzen Kajanhaushaltes. Die elterliche

Zuneigung wird von den Kindern übrigens erwidert und es ist auffallend,

wie selten sie zu Züchtigungen Anlass geben; man hört sie eigentlich

nur bei Krankheit schreien. Treibt die Jugend es gar zu arg, so halten

die Eltern eine Bestrafung der Schuldigen mit ein paar Schlägen oder

einer Strafrede wohl auch für angebracht. In einigen Fällen, die

ich miterlebte, kam es jedoch nicht bis zum Weinen; die Wirkung der

Strafe zeigte sich nur in einem etwas erschreckten Gesichtsausdruck

der Kleinen.

Schon die 1 1/2-2 jährigen Kinder gehen, wenn sie im Freien spielen,

gewöhnlich bekleidet umher: die Knaben tragen das Lendentuch, die

Mädchen das Röckchen; die meisten halten jedoch Kleidungsstücke

fair unnützen Ballast und ziehen im Hause und nach dem Bade Adams

Kostüm vor.

Die Hauptbeschäftigung der Knaben bilden Spiele im Freien und im

Wasser; Ringkampf, Wettlauf und Schwimmen sind am beliebtesten;

den Kampf in zwei Parteien üben sie nur in der Art, dass sie sich

gegenseitig mit Lanzen aus Grashalmen bewerfen. Dem Kreiselspiel,

Blasrohrschiessen und ähnlichen Vergnügungen widmen sich die Knaben,

im Gegensatz zu den erwachsenen Männern, auch ausserhalb der Zeit der

Ackerbaufeste. Ein beliebtes Spiel ist auch das Zielen mit platten

Flusssteinen nach Erdgruben.

Bei keinem dieser Spiele macht sich Ehrgeiz oder Neid geltend;

die Knaben spielen um zu spielen, nicht um als Sieger aus dem Spiel

hervorzugehen.

In den ersten Jahren spielen Knaben und Mädchen zusammen; später

unterhalten sich die Mädchen mehr innerhalb des Hauses, wo sie schon

früh der Mutter an die Hand gehen. Puppen scheinen nur zum Stillhalten

sehr kleiner Kinder benutzt zu werden.

Weder Knaben noch Mädchen erhalten einen systematischen Unterricht in

irgend einem Fache. Während diese allmählich den Haushalt besorgen

lernen, ziehen jene vom zehnten Lebensjahr an mit aufs Feld, helfen

beim Bau von Böten, beim Fischen und bei allen sonstigen Arbeiten,

mit denen sich die Männer beschäftigen.

Je nach ihrer eigenen Anlage und nach der Haupttätigkeit ihrer Eltern,

beginnen die Kinder in der einen oder anderen Richtung allmählich

eine gewisse Fertigkeit zu erlangen.

Da bei den Kajan keine erblichen Berufe bestehen, kann sich jeder

nach eigener Wahl ausbilden, wenn nicht besondere Umstände, wie

Krankheit, gezwungene Arbeit zum Unterhalt der Familie u.s.w., ein

Hindernis bilden.

Die Pubertät tritt bei den Mädchen ungefähr mit zwölf Jahren, bei den

Knaben etwas später ein und bringt in ihre Lebensverhältnisse wichtige

Veränderungen. Vor allem sind sie nun den Vorschriften, welche die

_adat_ den Erwachsenen auferlegt, hauptsächlich Verbotsbestimmungen

bezüglich des Essens verschiedener Speisen, unterworfen. Ferner

beginnen sie sich in diesem Lebensalter mit eigenartigen Verzierungen

und Verbildungen des Körpers zu schmücken.

Beide Geschlechter lassen sich die Schneidezähne vorn hohl ausfeilen;

einige treiben sich ausserdem, nach Sitte einiger Punan, goldene Stifte

durch die Zähne. Die meisten fangen jetzt auch mit dem Schwärzen der

Zähne und dem Betelkauen an.

Mit eintretender Geschlechtsreife wird an Knaben und Mädchen die

eigentliche Tätowierung vorgenommen; jene lassen sich anfangs nur

einen Stern auf der Schulter oder eine einfache Figur auf dem Arm

ausführen; die übrigen Verzierungen erhalten sie erst, wenn sie durch

weite Reisen oder durch Teilnahme an einer Kopfjagd Beweise ihrer

Tapferkeit geliefert haben.

Für die Frauen bildet die Tätowiersitte eine wahre Marter, der sie sich

aber mit staunenswerter Opferwilligkeit unterwerfen. Die Kajanfrauen

am Mendalam lassen sich den unteren Teil des Unterarms, die Hand,

den ganzen Schenkel bis unterhalb des Knies und den Fussrücken mit

prachtvollen Tätowiermustern bedecken. Die tätowierten Teile erscheinen

wie mit einem dichten, dunkel blauen Netz überzogen.

In der Entfernung verschwinden die Einzelheiten der oft künstlerisch

schönen Muster, man erhält dann den. Eindruck, als trügen die Frauen

blaue Trikots. Bei Frauen mit lichtgelber Hautfarbe treten die Figuren

auf den der Sonne weniger ausgesetzten und daher helleren Schenkeln

besonders schön hervor.

Die jungen Männer haben zwar durch die Tätowierung; weil sie bei

ihnen nur in beschränktem Masse ausgeführt wird, viel weniger als

die Frauen zu leiden, dafür müssen sie sich aber, um ihre volle

Männlichkeit zu erlangen, einer anderen Prüfung unterwerfen,

nämlich der Durchbohrung der glans penis. Bei dieser Operation

wird folgendermassen verfahren: Zuerst wird die glans durch Pressen

zwischen den beiden Armen eines umgeknickten Bambusstreifens blutleer

gemacht. An jedem dieser Arme befinden sich einander gegenüber an

den erforderlichen Stellen Öffnungen, durch welche man, nachdem

die glans weniger empfindlich geworden, einen spitzen kapfernen

Stift hindurchpresst; früher benutzte man hierfür ein zugespitztes

Bambushölzchen. Die Bambusklemme wird entfernt und der mittelst einer

Schnur befestigte Stift in der Öffnung gelassen, bis der Kanal verheilt

ist. Später wird der kupferne Stift (_utang_) durch einen anderen,

meist durch einen zinnernen, ersetzt, der ständig getragen wird,

nur in schwerer Arbeitszeit oder bei anstrengenden Unternehmungen

macht der metallene Stift einem hölzernen Platz.

Besonders tapfere Männer geniessen mit dem Häuptling das Vorrecht,

um den penis einen Ring tragen zu dürfen, der aus den Schuppen des

Schuppentieres geschnitten und mit stumpfen Zacken besetzt ist;

bisweilen lassen sie sich auch, gekreuzt mit dem ersten Kanal, einen

zweiten durch die glans bohren.

Ausser den Kajan selbst, üben auch viele Malaien vom oberen Kapuas

diese Kunst aus. Die Schmerzen bei der Operation scheinen keine sehr

heftigen zu sein, auch hat sie nur selten schlimme Folgen, obgleich

bis zur Genesung oft ein Monat vergeht.

Mit den Genitalien der Frauen werden keine Veränderungen vorgenommen.

Die jungen Männer lassen sich ferner, um ihre Unempfindlichkeit

gegen Schmerz zu beweisen, Stückchen Damaraharz auf der Haut

verbrennen. Diese Feuerproben hinterlassen eigentümliche runde Narben;

sie werden in der Regel in einer Reihe angebracht und betragen im

Durchmesser bis zu 1 cm.

Die jungen Leute beginnen zu dieser Zeit auch mehr Sorgfalt auf ihre

Kleidung und auf ihr sonstiges Äussere zu verwenden; die jungen Mädchen

ziehen sich bis auf das Kopfhaar alle Haare am Körper aus; die jungen

Männer entfernen Wimpern, Augenbrauen und Bart (Siehe Kap. VII).

Auch mit dem Erlernen der Künste fangen Männer und Frauen erst

nach der Pubertät an; diese legen sich auf das Flechten von Matten

und das Ausführen von Perlenarbeiten; jene erlernen die Holz- und

Knochenschnitzerei, das Entwerfen von Mustern für Verzierungen aller

Art u.s.w.

Gleichzeitig mit den körperlichen Veränderungen, welche mit beiden

heranwachsenden Geschlechtern vor sich gehen, wächst auch ihr

Streben, das gegenseitige Wohlgefallen zu erregen. Das Verfertigen von

Geschenken nimmt einen grossen Teil der freien Zeit der jungen Leuten

in Anspruch; die Mädchen arbeiten aus Perlen Halsketten, Schwertgürtel

und Zierate für die Schwertscheiden und führen auf Palmblättern

Stickereien für Hüte und kleine Gegenstände aus; die Männer erwidern

die Geschenke mit schön geschnitzten Bambusgefässen, Flöten, Rudern und

Messergriffen, oder sie schneiden den Mädchen aus Zeug hübsche Figuren

als Belege für Hüte und Kleider aus. So haben beide Teile Gelegenheit,

bei ihren Liebesbestrebungen in Kunstfertigkeit zu glänzen. Geld oder

Wertgegenstände schenken sie sich nur selten.

Die erwachsenen jungen Mädchen verlassen die elterliche Wohnung nur, um

aufs Reisfeld zu gehen oder Verwandte in benachbarten Niederlassungen

zu besuchen; weitere Reisen unternehmen sie nicht. Für die erwachsenen

jungen Männer dagegen beginnt jetzt die Zeit, wo sie ihre Eltern

verlassen, um lange Reisen zu Handelszwecken, zum Buschproduktesammeln

oder zum Besuch von Familiengliedern bei verwandten Stämmen zu

unternehmen.

Die Kajan sind im Gegensatz zu den Malaien und benachbarten Stämmen

von einem lebhaften Arbeitsdrang erfüllt. Ihre Arbeitsamkeit fiel nicht

nur mir, sondern auch _Akam Igau_ auf, denn er bemerkte mir gegenüber,

dass die Lebhaftigkeit und der Tatendrang der Kajan zum Unterschied

von den benachbarten Taman die Aufmerksamkeit der Geister zu sehr

auf sich zögen und dass sie deshalb von Krankheit mehr heimgesucht

würden als jene. Der Unterschied zwischen den beiden Stämmen ist

allerdings auffallend.

Für die Frauen bildet das Reisstampfen (_tepa_) die wichtigste der

häuslichen Arbeiten; Männer nehmen nur selten an ihr Teil. Gewöhnlich

stampfen zwei Frauen gleichzeitig in dieselbe Vertiefung des

Reisblockes (_lesong)_, welcher deren zwei bis sechs besitzt. Bei den

Mendalam Kajan stehen die Frauen beim Stampfen auf dem Block selbst und

schieben den bespelzten Reis mit den Füssen allmählich in das Loch; bei

anderen Stämmen, wie den Pnihing, stehen die Frauen neben dem Block und

gebrauchen die zweite Hand, um den Reis in das Loch zu schieben. Der

Reis wird öfters zweimal gestampft; die Körner bleiben dabei heil

und werden mittelst einer Art Schwinge von den Spelzen befreit.

Ausgenommen vor grösseren Unternehmungen, wird des Reis nur in

kleinen Mengen für einige Tage gestampft, damit er nicht verderbe. Am

beliebtesten sind die feinen Reisarten mit langem schmalem Korn;

die groben Arten werden an die Händler verkauft. Es werden viele

verschiedene Arten und Varietäten des Reises gebaut. Ichselbst

beobachtete 18 Arten des gewöhnlichen Reises, _parei_ (Oryza sativa)

und 12 Arten von Klebreis, _púlut_ (Oryza sativa var. glutinosa).

Die Zubereitung der Speisen ist ebenfalls ausschliesslich Arbeit der

Frauen, doch verstehen auf Reisen auch die Männer sehr gut mit dem

Kochtopf umzugehen.

_Kanen_, in Wasser ohne Salz gekochter Reis, bildet bei jeder Mahlzeit

das Hauptgericht und wird jedem gesondert auf einem Bananenblatt

gereicht.

Bei Festmahlzeiten geniessen die Kajan statt des gewöhnlichen

Reises Klebreis, den sie auf verschiedene Weise zubereiten. Entweder

wickeln sie ihn in bestimmte Bananen- oder Palmblätter und kochen

ihn in Wasser oder sie rösten ihn. Der geröstete und nachher zu

grobem Mehl gestampfte Klebreis wird _kertap_ genannt und bildet,

besonders in Verbindung mit rohem oder eingedampftem Zuckerrohrsaft,

einen geschätzten Leckerbissen. Am Mendalam, wo grosser Fischreichtum

herrscht, wird Fischfleisch stets als Zuspeise zum Reis genossen. Meist

werden die Fische in Wasser gekocht; die Suppe wird in besondere

Schälchen oder hölzerne Teller (_uwit_) gegossen und mit einem

gefalteten Bananenblatt als Löffel gegessen. Falls ein Kessel nicht

vorhanden ist, werden die Fische geröstet.

Alle Fleischarten werden auf die gleiche Weise wie der Fisch

zubereitet; der Bratprozess ist gänzlich unbekannt, obgleich das

hierfür geeignete Tengkawang Fett vielfach vorkommt und auch als

Zuspeise verwendet wird. Zahme Schweine und Hühner werden nur bei

religiösen Festmahlzeiten genossen, während Wild auch an gewöhnlichen

Tagen als Zuspeise gegessen wird. Salz wird niemals beim Kochen

hinzugefügt, sondern stets nur als Leckerbissen in kleinen Stückchen

nebenbei gereicht.

Als Würze für die Speisen dienen verschiedene essbare Blätter; am

beliebtesten sind die Blätter der Bataten (Ipomoea Batatas) und die

jungen Farnspitzen von Polypodium nigrescens Bl.

Für lange Reisen, oder wenn Zeit und Gelegenheit zum Kochen fehlen,

nimmt man in Bambusgefässen oder in Palmblättern gerösteten Klebreis,

unverändert oder in Form von grobem Mehl, mit; er kann wochenlang

aufbewahrt werden, ohne zu verderben.

Die Kajan essen in gewöhnlichen Zeiten zweimal täglich und zwar, je

nach Umständen, vor oder nach dem Gang zum Reisfeld und mittags nach

der Heimkehr um vier oder fünf Uhr. Bei Nahrungsmangel oder wenn sie

still zu Hause sitzen, begnügen sie sich bisweilen mit einer einzigen

Mahlzeit gegen zwölf Uhr; bei Überfluss an Reis oder schwerer Arbeit

dagegen wird ihr Magen anspruchsvoller und verlangt dreimal täglich

Zufuhr.

Bei den Mahlzeiten sitzen alle Familienglieder im Kreise neben

einander; eine Rangordnung wird nicht beobachtet.

Die Kajan sind, wie alle Bahau und Kenja, sehr mässig im Essen

und Trinken. Das tägliche Getränk besteht in Wasser und nur bei

grossen Versammlungen und Festen wird _tuwak_, gegohrener Reiswein,

getrunken. Die Stämme am Mendalam geniessen den Branntwein überhaupt

nur an einem Tage des Jahres, beim Neujahrsfest; sie stellen ihn aus

gekochtem Klebreis her, den sie zwei bis drei Tage in grossen Töpfen

gähren lassen.

Am oberen Mahakam machte ich kein Neujahrsfest mit und sah daher auch

keinen _tuwak_ trinken, ich vermute jedoch, dass auch diese Bahau

das Getränk kennen, da ich bei ihren Verwandten, den Kenja Uma-Tow,

zur Begrüssung bei öffentlichen Zusammenkünften öfters grosse Töpfe

_tuwak_ leeren sah.

Die Kenja bereiten auch aus Zuckerrohrsaft ein alkoholisches Getränk;

ausserdem trinken sie den Honig von wilden Bienen. Der häufigere oder

seltenere Gebrauch derartiger Getränke scheint mit dem grösseren oder

geringeren Überfluss an Lebensmitteln, dessen sich die verschiedenen

Stämme erfreuen, im Zusammenhang zu stehen. Jedenfalls aber

werden alkoholische Getränke weder bei den Bahau noch bei den Kenja

regelmässig genossen und Missbrauch wird mit ihnen nie getrieben, auch

scheinen ihnen die Alkoholika, nach den verzerrten Mienen zu urteilen,

die ich beim Trinken beobachtete, nicht einmal sonderlich zu munden.

Eigentümlicher Weise ist das Tabakrauchen der Bevölkerung von

Mittel-Borneo schon längst bekannt, während das Betelkauen erst vor

kurzem durch die Malaien bei einigen Bahaustämmen eingeführt worden

ist. Die Erscheinung ist um so auffallender, als das Betelkauen bei

der Küstenbevölkerung das grösste Genussmittel bildet.

Bei den Mendalam Kajan wird die Sitte des Tabakrauchens immer mehr

durch die des Betelkauens verdrängt. Der Tabak, den sie hierzu

gebrauchen, stammt aus Java; zwar pflanzt die Bevölkerung auch

eigenen Tabak, sie versteht ihn aber nur durch Trocknen und Schneiden

zuzubereiten und verwendet ihn nur zum Rauchen in Zigaretten.

Unter den Mahakamstämmen kaut bei den Long-Glat jung und alt Betel

und raucht Tabak; bei den Kajan rauchen alte Männer und Frauen noch

ausschliesslich, während die jüngeren auch Betel kauen; die Pnihing,

bei denen nur das Rauchen gebräuchlich ist, bauen den Tabak selbst und

lassen ihn, indem sie ihn feingeschnitten lange Zeit in Bambusgefässen

fest zusammengepresst aufbewahren, gähren. Auch bei den Kenja, die

nur das Rauchen kennen, legen sich Männer und Frauen von früher Jugend

an auf die feinere Zubereitung des selbst gebauten Tabaks.

Erwähnenswert ist wohl auch noch die Tatsache, dass es auch

die Eingeborenen Mittel-Borneos bisweilen nach einem besonderen

Genussmittel gelüstet; so beobachtete ich, dass Männer und Frauen,

hauptsächlich aber Schwangere, bisweilen im Uferboden nach einem

gelblichen oder rötlichen Lehm suchten, der aus verwittertem Schiefer

bestand; sie nannten ihn _batu keröp_ oder_ tana keröp_.

Die jungen Männer und Mädchen geniessen bei den Kajan im Verkehr

mit einander die grösste Freiheit. Bemerkenswerter Weise stellt

ihre gesellschaftliche Sitte an den männlichen Teil in moralischer

Hinsicht die gleichen Anforderungen, wie an den weiblichen; dieses

Verhalten stimmt mit der hohen Stellung, welche die Frau auch sonst

im Gemeinwesen der Kajan einnimmt, überein. Die jungen Leute haben

daher vor der Ehe alle Gelegenheit, einander kennen zu lernen und

sich selbst zu prüfen; sie tun dies um so mehr, als eine Heirat bei

ihnen als ernsthafte Verbindung aufgefasst wird, die von beiden Seiten

Treue heischt. Vor der Heirat dagegen haben beide Geschlechter volle

Freiheit, in ihrem Verkehr so weit zu gehen, als ihnen beliebt. Die

Eltern versuchen wohl ab und zu ihren Einfluss geltend zu machen,

aber meist mit schlechtem Erfolge.

Fassen zwei junge Leute eine Zuneigung zu einander, so bietet ihnen

die Sitte für ein ungestörtes Beisammensein zahlreiche Gelegenheiten.

Am beliebtesten sind gemeinsame Fischpartieen. Vor Anbruch der

milden Tropennacht, wenn das Mondlicht die Landschaft gerade genügend

erhellt, um ihr das Unheimliche der Dunkelheit zu nehmen, schmückt

sich der junge Mann mit seiner besten Kleidung, einem breiten blauen

Lendentuch und einem bunten, bisweilen seidenen Kopftuch; eine

besondere Zierde bilden schwarze Armbänder und Büschel Riechgras,

welche er am Kopf und an den Armen befestigt. Sein schönstes, oft

mit Geschenken seiner Angebeteten verziertes Schwert an der Seite,

mit Ruder und Wurfnetz bewaffnet, eilt der Jüngling zum Flusse,

wo er mit kräftigen Ruderschlägen den Kahn bald in die Nähe der

Harrenden bringt. Die gleichfalls schön gekleidete Geliebte steigt mit

wohlgefüllter Beteldose ins Fahrzeug und setzt sich an das Hinterende

des Bootes, um es mit ihrem Ruder zu steuern. Der junge Mann steht

mit dem Wurfnetz (_djala_) vorn im Kahn und schleudert es da, wo

er Fische vermutet, mit kräftigem Schwunge ins Wasser. Ein grosses

Netz misst im Durchschnitt 8 m und da es am Rande mit einer Zinn-

oder Eisenkette beschwert ist, bedarf es ausser grosser Kraft auch

grosser Gewandtheit, wenn das Netz gut ausgebreitet gleichmässig auf

die Wasserfläche niederfallen soll. Gar mancher Wurf wird unter den

aufmerksamen Blicken der Schönen mit besonderer Anspannung ausgeführt

und, beim Fischreichtum dieser Gewässer, selten ohne Erfolg. So

treibt das Pärchen den Fluss hinunter; liefert der Fang genügend

Fische für eine Mahlzeit, so wird gelandet. In der Regel bildet eine

leerstehende Hütte auf dem Reisfeld oder ein trautes Plätzchen unter

den hohen Uferbäumen das Endziel der Bootfahrt. Dort stört niemand die

Liebenden im Genuss aller Herrlichkeiten, welche die Kunstfertigkeit

des Mädchens auf kulinarischem und musikalischem Gebiet zu liefern

im stande ist. Die weichen Töne der Nasenflöte geben dem Ganzen

einen besonderen Reiz; denn in der Stille der Nacht erwecken diese

klagenden, aber lieblichen Laute Empfindungen, für die das sanfte

Gemüt der Kajan sehr empfänglich ist.

In Zeiten, wo es am Mendalam unsicher ist, wie z.B. bei meinem

Besuche im Jahre 1894, als die Bukat von der Serawakschen Grenze

um die Niederlassungen der Kajan herumschwärmten, halten Freunde

nachts in der Nähe des Pärchens Wacht. Die Freunde helfen auch

später beim Aufrichten eines treppenartig behauenen Pfahls, den der

glückliche Jüngling zur Erinnerung an die schöne Nacht beim Häuschen

zurücklässt. Einer meiner gewandtesten, aber leichtsinnigsten jungen

Leute zeigte mir einst seinen Schlupfwinkel für derartige Liebesfeste

mit grossem Selbstbewusstsein; denn er hatte vier solcher Gedenkpfähle

aufrichten können. Eine derartige Unbeständigkeit der Gefühle wird

aber bei den Kajan, trotz aller Freiheit, welche die jungen Leute

geniessen, von der öffentlichen Meinung streng gerügt.

Bisweilen vereinigen sich auch mehrere Pärchen, lassen sich fischend

und kosend den Fluss abwärts treiben und kehren nicht vor dem folgenden

Mittag zurück.

Auch die gemeinsame Arbeit auf dem Felde bietet den jungen Leuten

günstige Gelegenheit, sich kennen zu lernen, besonders wenn die

Eltern mit dem Verkehr ihrer Kinder einverstanden sind. Wenn dies

nicht der Fall ist, wird die Standhaftigkeit der Liebenden oft auf

harte Probe gestellt.

So erlebte ich einst, dass ein jungen Mädchen, mit ebenso schönem

Äusseren als kräftig entwickeltem Willen, ihren Eltern einen Verlobten

ins Haus brachte, der diesen nichts weniger als willkommen war, weil

er für schwere Feldarbeit und den Bau von Böten noch keine genügende

Leistungsfähigkeit besass. Auch nach der mit viel Aufwand von Energie

durchgesetzten Heirat, hatte der junge Ehemann alle Mühe, im Hause

der Schwiegereltern seinen Platz zu behaupten.

Bei allen Bahau herrscht nämlich die Sitte, dass der junge Gatte

zuerst in die Wohnung seiner Schwiegereltern zieht und erst nach drei

bis vier Jahren mit der Frau in sein eigenes Haus oder das seiner

Eltern übersiedelt. Ist die Frau jedoch im Hause ihrer Eltern einmal

entbunden worden, so darf sie dem Manne schon vor Ablauf dieses Termins

folgen. Eine Übertretung dieser Sitte gestattet die _adat_ dem jungen

Paar nur gegen Bezahlung einer recht bedeutenden Busse. Nur wenn der

einzige Sohn des Hauses ein Mädchen aus einer zahlreichen Familie

heiratet, kommen die Eltern oft überein, dass die Schwiegertochter

von Anfang = an in das Haus des jungen Mannes zieht.

Hie und da findet ein Pärchen in dem Zustand der jungen Frau,

bei der die Folgen des freien Verkehrs nicht ausgeblieben, eine

etwas unerwünschte Hilfe für die Erlangung der Heiratszustimmung der

Eltern. Unter solchen Umständen wird das Verhältnis der jungen Leute

baldmöglichst durch eine Heirat besiegelt; denn die Schwangerschaft

einer Unverheirateten wird allgemein verurteilt. Ein Mann, der ein

Mädchen sitzen lässt, wird sehr schief angesehen. So etwas kommt

daher nur höchst selten vor und wird, wenn besondere Umstände eine

Heirat unmöglich machen, mit einer ansehnlichen Busse an die Eltern

der Verlassenen und den Häuptling gestraft.

Einen derartigen Fall erlebte ich bei meinem zweiten Besuch

am Mendalam, als die beiden Häuptlinge in Tandjong Karang und

Tandjong Kuda aus persönlicher Feindschaft ihren jungen Untertanen

nicht gestatteten, sich mit einem Gliede des anderen Dorfes zu

vermählen. Eines der Opfer, ein junges Mädchen, das ich gern hatte

und das früher häufig zu mir kam, um sich in meiner Hütte auszuruhen,

zeigte sich zwei Monate lang nicht mehr bei mir und als sie zum

ersten Mal wieder erschien, wagte sie kaum die Augen aufzuschlagen,

obgleich ich mir alle Mühe gab, ihr aus der Verlegenheit zu helfen;

auch später besuchte sie mich nur noch einige Male.

Da die Frauen bei der Eheschliessung eine Hauptstimme haben, gehören

Verlobungen in kindlichem Alter zu den Seltenheiten.

Obwohl Unverheiratete die grösste Freiheit geniessen und Verheirateten

viele Beschränkungen und Pflichten auferlegt werden, nehmen die Kajan

auffallender Weise gern das Ehejoch auf sich. Daher sind junge Männer,

wenn sie nicht durch weite Reisen daran verhindert werden, mit 25

Jahren beinahe alle verheiratet; Mädchen verheiraten sich meist vor

dem zwanzigsten Jahr.

Bei jeder Eheschliessung finden zwischen den beiderseitigen Eltern über

die Mitgift und die Summe, welche der junge Mann seinen Schwiegereltern

bei der Heirat ausbezahlen muss, Unterhandlungen statt. Leben die

Eltern nicht mehr, so werden sie durch Angehörige oder den Häuptling

vertreten.

Der Betrag, den der junge Gatte bezahlen muss, ist meist nicht hoch,

mit einem Schwert oder einem Gong sind die Schwiegereltern gewöhnlich

zufrieden; reiche Häuptlinge dagegen haben bis zu 300 Dollar zu

bezahlen.

Polygamie ist am Mendalam nicht Sitte, sie kommt nur bei einigen

Häuptlingen am Mahakam vor, die sie kürzlich von den Malaien übernommen

haben.

Man sieht es gern, dass beide Teile, die eine Heirat mit einander

eingehen, dem gleichen Stande angehören. Häuptlinge verlieren viel

an Ansehen, wenn sie sich mit gewöhnlichen Kajan verheiraten und ihre

Kinder haben wenig Aussicht, ihre Nachfolger zu werden; dass sie sich

jemals mit Leibeigenen verheirateten, hörte ich nie.

Bei den Kajan sind nicht nur Ehen zwischen nahen Blutsverwandten,

sondern auch Ehen zwischen angeheirateten Verwandten, wie den

gegenseitigen Geschwistern von Eheleuten, verboten. Daher müssen

die wenigen Häuptlinge am Mendalam, die aus Standesrücksichten auf

Heiraten unter Verwandten angewiesen sind, bei der Eheschliessung

eine Busse für die Übertretung der _adat_ bezahlen.

Heiraten zwischen benachbarten, nicht verwandten Stämmen sind zwar

nicht verboten, kommen aber so selten vor, dass Taman und Kajan

z.B. länger als ein Jahrhundert neben einander leben, ohne sich zu

vermischen. Die meisten fremden Männer einer Niederlassung gehören

verwandten Stämmen an und halten sich ihrer Heirat wegen für längere

oder kürzere Zeit dort auf.

Für die Heirat, insbesondere für die Zeit von der Hochzeit bis zu dem

folgenden Neujahrsfeste, bestehen so zahlreiche Verbotsbestimmungen,

dass die Kajan, um diese lästige Periode abzukürzen, vorzugsweise

kurz vor diesem Feste heiraten.

Bei den gewöhnlichen Kajan verläuft eine Hochzeit sehr schlicht;

die Häuptlinge dagegen veranstalten bei der Heirat ihrer Kinder

grosse Feste, die zwei bis drei Tage dauern und an denen sich alle

angesehenen Dorfbewohner beteiligen.

Die Hochzeit wird im Hause der Braut gefeiert, in welches der Bräutigam

durch seine Freunde geleitet wird. Die Wohnung, aus der aller Hausrat

vorher entfernt wurde, ist mit Grün und bunten Tüchern festlich

geschmückt und die Wände sind mit allem, was die Eltern der Braut

dem Geleite des Schwiegersohnes schenken, behängt. Die Freunde haben

denn auch das Recht, alles Schöne, das ihnen durch die Freigebigkeit

des Häuptlings und die Beiträge der Dorfgenossen angeboten wird,

mit sich heim zu nehmen.

Unter den Geschenken, die Braut und Bräutigam einander geben und

auch unter denen der Familienglieder, spielen Perlen eine wichtige

Rolle. Von dem Bräutigam erhält die Braut zuerst einen _taksa hawa_

(Gürtel für die Ehefrau), bestehend aus einer Schnur mit vier alten

Perlen; beim Hochzeitsmahl findet sie zwei weitere Perlen im Reis;

ausserdem erhält sie noch eine besonders schöne Perle, die "_koho

guman" (kuman = essen)_.

Die Verwandten und Bekannten schenken eine Perlenschnur (_dje)_, die

so lang als die Braut sein muss und die, je nach der Wohlhabenheit

der Geber, einen höheren oder geringeren Wert besitzt.

Mann und Frau sind in der Ehe gleichberechtigt; die Leitung des

Hauses gelangt aber auch bei den Kajan in die Hände der stärkeren

Persönlichkeit. Wie bereits gesagt, wird von beiden Teilen vollkommene

Treue verlangt, auch für den Fall, dass der Mann langdauernde Reisen

unternimmt. Ein Treubruch wird schwer bestraft, scheint übrigens selten

vorzukommen. Der Mann hat eine höhere Busse zu bezahlen als die Frau.

Der schuldige Teil hat die Busse an die Familie des beleidigten

Teils zu entrichten; weigert er sich, der Strafe nachzukommen, so

ist die öffentliche Meinung stark genug, um seine Halzstarrigkeit

zu brechen. Ist er durchaus nicht im stande, die Busse aufzubringen,

so helfen ihm die Verwandten und Bekannten.

Wenn sich nach dem Tode von Mann oder Frau der überlebende Teil wieder

verheiraten will, muss er nach dem Gebot der _adat_ mindestens 1 1/2

Jahre warten; eine Übertretung erfordert Busse.

Daher hatte _Akam Igau_, als ihm die Trauerzeit nach denn Tode seiner

ersten Frau zu lang vorgekommen war und er sich vor Ablauf derselben

mit _Tipong_, der Schwester seines Schwiegersohnes _Sigau_, verheiratet

hatte, seinen Kindern eine bedeutende Entschädigung auszubezahlen. Die

Busse wurde teilweise von den verschiedenen Familien in Tandjong

Karang aufgebracht. Im Ganzen waren zur Sühnung der Schuld zwanzig

Gonge erforderlich gewesen; ausserdem empfing jedes Kind eine kostbare

alte Perle und ein Stück schwarzen Kattuns. Dieses sollten die Kinder,

wie man mir erklärte, abends als Binde vor den Augen gebrauchen,

bildlich, um die Schuld des eigenen Vaters nicht zu sehen.

In der Ehe herrscht Gütertrennung. Vater und Mutter sorgen

gemeinschaftlich für den Unterhalt der Kinder. Sind diese einmal

erwachsen, so bleiben sie zwar im Elternhause wohnen, bebauen aber

mit Hilfe von Freunden und Freundinnen ihre eigenen Reisfelder. Sie

leben von dem Ertrag des Ackerbaus und von den Nebenverdiensten, die

sie sich als Kunsthandwerker, Schmiede, Tätowierkünstler, Priester

u.s.w. erwerben. Müssen einige Artikel, wie Salz, Tabak und Kattun,

in grösseren Mengen von Händlern an Ort und Stelle gekauft oder von

der Küste herbeigeschafft werden, so wird die erforderliche Kaufsumme

von allen Familiengliedern gemeinsam zusammengebracht; von dem Vorrat

gebraucht jeder nach Bedürfnis. In allen derartigen Angelegenheiten

hat der Vater die Hauptstimme.

Kommen Eheleute überein, dass sie sich auf gutwillige Weise

trennen wollen, so behält bei der Scheidung jeder Teil sein

Heiratsgut. Widersetzt sich dagegen der eine Teil einer Scheidung, so

muss ihm der andere als Entschädigung sein Heiratsgut überlassen. Die

Kinder dürfen selbst entscheiden, mit welche Partei sie es halten

wollen; die kleinen folgen gewöhnlich der Mutter, meist stehen sie

aber mit beiden Eltern auf gutem Fuss.

So lange die Kinder im Elternhause leben, haben sie auf nichts

anderes als die Geschenke, die sie ab und zu erhalten, und ihren

eigenen Verdienst Anspruch. Auch nach dem Tode der Eltern wird, wenn

die Kinder noch beisammen bleiben, das Erbe nicht geteilt. Gehen

sie auseinander, so erben Söhne und Töchter gleich viel. Speziell

bei den Mendalam Kajan erben die Töchter mehr als die Söhne, mit der

Begründung, dass diese leichter ihren Unterhalt verdienen können.

Die Familienerbstücke (_dawan una_) fallen gewöhnlich dein ältesten

Kinde zu; die übrigen Kinder werden durch andere Wertgegenstände

schadlos gehalten.

Mann und Frau erben nicht von einander. Im Falle dass keine Kinder da

sind, geht der Besitz des verstorbenen Teils an dessen Familie zurück.

Ein Todesfall in der Familie veranlasst so viel Arbeit, dass die

Angehörigen kaum Zeit haben, sich der Trauer hinzugeben.

Wenn der Tod infolge von Krankheit eintrat, siedelt die Seele

des Verstorbenen nach dem Kajanhimmel, _Apu Kesio_, über und jeder

beeilt sich, ihr alles für die Reise Erforderliche zu beschaffen. Die

Vorbereitungen für das Begräbnis gewöhnlicher Kajan dauern zwei bis

drei Tage, für Häuptlinge bis zu acht Tagen.

Die Leiche wird zuerst gewaschen, dann mit Blumen eingerieben und

mit schönen Kleidern geschmückt.

Die Totenkleidung besteht aus weissem Kattun und wird mit schwarzen

Arabesken und Menschen- und Tiergestalten verziert. Als Kopfbedeckung

erhält der Tote eine altmodische Baumbastmütze. Den Schmuck,

den die Kajan im Jenseits tragen wollen, wählen sie sich schon bei

Lebzeiten aus; er ist in bezug auf Material und Arbeit von der besten

Qualität. (Näheres über Totenkleidung siehe Kap. VII).

Zur Besänftigung der bösen Geister, die sich der Leiche des

Verstorbenen bemächtigen könnten, versehen die Hinterbliebenen diese

in liebevoller Sorgfalt mit Perlen. Nur die Reichen geben dem Toten

alte Perlen mit, die Unbemittelteren begnügen sich mit neueren. Die

Perlen haben, je nach dem Körperteil auf dem sie angebracht werden,

verschiedene Namen:

_kali mata_, 2 × 4 an ungedrehte Pflanzenfasern gereihte Perlen,

werden auf jedes Auge gelegt.

_kali pro_, eine Perle, die in die Kehle gesteckt wird.

_kali djela_, eine Perle, die auf die Zunge gelegt wird.

_kali lo-ong_, eine grössere Perle, die mitten auf den Leib gebunden

wird.

_usut usu_, Perlen, die um die Finger gebunden werden.

_tewel buwa awong to_, eine Perle, die an jedem Daumen befestigt wird.

_usut tudak_, 2 × 4 Perlen, die an jedes Bein gebunden werden.

_aaset udjong halöbw_, Eisen, das auf die Kniee gelegt wird.

Einem Häuptling wird ausserdem als weiterer Schutz ein hölzerner

_rimau_ oder _ledjo_ (Tiger) mitgegeben.

Bei allen diesen Vorbereitungen helfen Freunde und Bekannte; sie sind

die Zeit über Gäste der Leidtragenden.

Nach Beendung der Ausstattung wird der aus zwei Hälften

ausgehöhlter Baumstämme bestehende Sarg ins Haus gebracht und die

Leiche hineingelegt; die Ritzen werden mit Guttapercha luftdicht

verschlossen. In den folgenden Tagen wird die Ausrüsting, die dem Toten

ausserhalb des Sarges mitgegeben wird, in Ordnung gebracht. Dann wird

der Sarg von Männern auf den Begräbnisplatz getragen und, je nach

dem Stande des Verstorbenen, einfach auf dem Boden niedergesetzt

oder auf ein hölzernes Gerüst gestellt, das oft mit einem schön

geschnitzen hölzernen Dache überdeckt wird. An die Bäume und Sträucher

ringsherum werden bunte Tücher und Wimpel gehängt und neben dem Sarge

werden die übrigen für den Aufenthalt in _Apu Kesio_ notwendigen

Gegenstände, die im Sarge selbst keinen Platz fanden, niedergelegt;

es sind dies: Waffen, Ruder, Gonge, Tempajang (grosse irdene Gefässe),

Kleidungsstücke, Hausgerät und dergleichen. Die kostbaren Gegenstände

werden oft zum Schutz gegen Diebstahl seitens der Malaien durch

Zerbrechen wertlos gemacht.

Wenn es sich um einen vornehmen Häuptling handelt, wird der Sarg in

einem _salong_, einem nach allen Seiten geschlossenen Häuschen aus

Eisenholz, beigesetzt. Der _salong_ ist oft mit künstlerisch schönen

Malereien und einem prachtvoll gearbeiteten Dache verziert. In dem

_salong_ werden noch so lange andere Leichen der Familie beigesetzt,

bis er gefüllt ist oder verfällt.

Leibeigene ohne Familie werden nach dem Tode einfach zum Begräbnisplatz

getragen, in eine Matte gewickelt und niedergelegt. Einst sahen wir,

wie die Leiche eines wenige Stunden vorher verstorbenen Sklaven von

einem anderen auf dem Rücken zum Flusse getragen und in einem Boote

weggeführt wurde; bereits nach einer Stunde kehrten die Männer wieder

zurück. Während die Bekannten beim Tode eines freien Kajan die Rolle

von Klageweibern übernehmen und das Weinen der Familie verstärken,

hatte für den Sklaven nur eine einzige Frau kurze Zeit ihr Jammern

ertönen lassen.

Alle, die auf andere Weise als durch Krankheit ums Leben kommen,

geniessen weder das Vorrecht eines ehrenvollen Begräbnisses noch ist

ihnen, nach der Überzeugung ihrer Hinterbliebenen, ein künftiges Leben

in _Apu Kesio_ beschieden. Die Seelen der Ermordeten, Selbstmörder,

Verunglückten, im Kampfe Gefallenen, bei der Entbindung Gestorbenen

und Totgeborenen gelangen auf zwei verschiedenen Wegen nach zwei

anderen Orten, wo sie mit ähnlichen Unglücklichen, wie sie selbst,

weiterleben müssen. Die Leichen dieser Armen flössen den Kajan Abscheu

ein, daher werden sie nur in eine Matte gerollt und verscharrt. Ein

besonderes Grauen erregen die Leichen von Wöchnerinnen; kein Mann und

keine jüngere Frau darf sie berühren; sie werden auch nicht durch die

Galerie vorn aus dem Hause hinausgetragen, sondern nach Entfernung

einiger Bretter aus der hinteren Wand der Wohnung hinausgeworfen, in

Matten gewickelt und an Rotangseilen zur letzten Ruhestätte geschleift.

Bei Begräbnissen von Personen, die eines ehrenvollen Todes gestorben

sind, geben sowohl Männer als Frauen das letzte Geleite, letztere

müssen der allgemeinen Trauer durch lautes Weinen Ausdruck verleihen.

Die eigentliche Trauer beginnt erst nach der Beisetzung des

Verschiedenen und dauert vierzehn bis fünfzig Tage.

Während der Trauerzeit ist es Besuchern von auswärts verboten,

die Wohnung oder die Reisfelder der Leidtragenden zu betreten. Beim

Tode eines Häuptlings wird der ganze Mendalam für verboten (_lali_)

erklärt. Das Verbot wird durch Spannen eines Rotangseiles über den

Fluss angezeigt; zerreisst jemand das Seil, so muss er Busse bezahlen,

aber das _lali_ ist damit zu Ende.

Während der Trauerzeit darf nur Baumbastkleidung ohne jeden Schmuck

getragen werden; die Frauen setzen sich ausserdem eine grosse

Trauermütze mit hängenden Zipfeln auf. (Siehe Kap. VII).

Kommt ein Todesfall in der Zeit vor, wo eine Familie der Feldarbeit

wegen auf dem Reisfeld wohnt, so darf sie vor Ablauf des Neujahrfestes

das grosse Haus nicht wieder betreten und baut sich daher in dessen

Nähe zwischen den Reisscheunen eine zeitweilige Hütte.

Am Ende der Trauerzeit feiert die Familie mit Hilfe einer Priesterin

eine _mela_ (siehe f. Kap.), bei der Schweine und Hühner geopfert

und von den Hausgenossen und Gästen bei einem Festmahl verspeist

werden. Nach der _mela_ muss sich die Familie noch einen, Tag still

verhalten, _melo_, dann darf sie ihr Alltagsleben wieder aufnehmen. Die

Priesterin erhält für ihre Dienste ein Schwert, zwei Mass Reis und

vier bis fünf mehr oder minder wertvolle Perlen.

In früheren Zeiten war zum Ablegen der Trauer ein frisch erbeuteter

Schädel oder irgend ein anderer menschlicher Körperteil erforderlich

gewesen, der, wenn es Häuptlinge galt, wahrscheinlich auf Kopfjagden

(_ajo_) erlangt wurde. Gegenwärtig werden zu diesem Zwecke am Kapuas

überhaupt keine Kopfjagden mehr unternommen; selbst alte Schädel werden

nur noch in besonders ernsten Fällen bei benachbarten Stämmen geliehen;

in der Regel begnügt man sich jetzt mit etwas Menschenhaar. Sehr

wahrscheinlich ist die Bedeutung dieser Sitte die, dass man dein

Verstorbenen einen Menschen opfert, damit er ihm als Diener ins

Jenseits folge. Da bei den Bahau nur Häuptlinge sich Diener halten,

wurden begreiflicherweise auch nur für diese Köpfe gejagt.

Dass bei anderen wichtigen Lebensereignissen, wie bei der Geburt eines

Kindes und bei Hochzeiten, die Erbeutung eines Kopfes augenblicklich

oder in früheren Zeiten jemals notwendig gewesen, habe ich während

meines Aufenthaltes unter den Bahau und Kenja nie ermitteln können. Ich

glaube mit Sicherheit erklären zu können, dass die _adat_ diese

Sitte nicht fordert. Auch herrschte bei ihnen nie der Gebrauch, das

Schlachtopfer auf dem Häuptlingsgrabe langsam zu Tode zu martern, wie

dies die Stämme am Barito und Kahájan und die Batang-Lupar noch jetzt

zu tun scheinen. Es war selbst verboten, einen Haussklaven zu opfern

und auch ein Kriegsgefangener oder eine gekaufte Person waren gerettet,

sobald sie das Haus erblickt hatten. Dies geschah, beispielsweise,

im Jahre 1893 am Mahakam, als _Bang Jok_, ein Häuptling in Long Deho,

beim Ablegen der Trauer nach dem Tode seines Vaters _Jok Bang_, einen

Menschen opfern wollte. Der Sklave hatte damals, wahrscheinlich durch

Zufall, das Haus bemerkt und durfte daher nicht getötet werden.

Wir sehen somit, dass die Religion bei den Kajan am Kapuas auch

früher nur beim Tode des Häuptlings die Opferung eines Menschen

erforderte und dass gegenwärtig eine Erinnerung an diesen Brauch

genügt. Dagegen besteht noch jetzt bei ihnen die Sitte, die Schädel

ihrer erschlagenen Feinde aufzubewahren; man findet daher in einigen

ihrer Häuser, besonders aus früheren Zeiten, derartige Trophäen

in grosser Zahl. Trotzdem bei den friedliebenden Bahau Tapferkeit

und Stärke nicht zu den geschätztesten Eigenschaften gehören (Siehe

f. Kap. Schöpfungsgeschichte: die Stärksten und Gewandtesten werden

zu Sklaven), ist es doch für Häuptlingssöhne wünschenswert, wenn

auch nicht unerlässlich, dass sie irgend welche Beweise ihres Mutes

liefern. Daher hat sich jetzt noch die Sitte bei ihnen erhalten,

dass erwachsene Häuptlingssöhne die Gelegenheit, die sich ihnen

bietet, eine gefahrvolle Reise zu unternehmen oder einen Menschen

zu töten, wahrnehmen. Selbst das Töten gekaufter alter Frauen wird

nicht verschmäht; denn das Vergiessen von Menschenblut an und für

sich sehen die Bahau schon als eine mutvolle Tat an, eine Auffassung,

die mit ihrem furchtsamen Charakter völlig übereinstimmt. Auch suchen

die jungen Häuptlinge stets auf eine für sie selbst ungefährliche

Weise ihr Opfer zu treffen. Besonders geeignet zur Erbeutung eines

Kopfes sind Handelszüge, hauptsächlich die zu den im Norden wohnenden

nichtverwandten Stämmen; hierauf beruht auch die alte Feindschaft

der Bahau mit den Batang-Luparstämmen am mittleren und unteren

Batang-Rèdjang.

In früheren Zeiten unternahmen die Bahau auch Züge zu dem alleinigen

Zwecke, Köpfe zu erbeuten; sie jagten hauptsächlich bei ihren Feinden

am oberen Kahájan und Miri oder Mengiri, die sie früher aus dein

Gebiet des oberen Mahakam vertrieben hatten.

Bei den Mendalam Kajan können Kopfjagden seit langer Zeit nicht mehr

stattgefunden haben; am oberen Mahakam haben die Kajan am Blu-u ihre

letzte Kopfjagd vor 13 Jahren am Kahájan unternommen. Obgleich sich

nur 15 Mann an dem Unternehmen beteiligten und keine Köpfe, sondern

nur ein Gefangener erbeutet wurden, betrachtete man diesen Zug doch

als einen richtigen Kriegszug. Der gefangene Kahájan Dajak lebte noch

bei meiner Ankunft am Blu-u, war mit einer der hübschesten Sklavinnen

verheiratet und besass vier Kinder. Ein anderer Sklave, _Sorong_, trug

auf seinen Waden eine Ot-Danom Tätowierung und war augenscheinlich in

beinahe erwachsenem Alter erbeutet worden; er was Vater von elf Knaben,

besass als Ratgeber des Häuptlings _Kwing Irang_ eine bevorrechtete

Stellung und war durch seinen Handel zu Wohlstand gelangt.

Da Kopfjagden unter grossen Anstrengungen und Entbehrungen mit viel

Vorsicht unternommen werden und viele Monate, bisweilen ein ganzes

Jahr, dauern, Arbeitskräfte in einem Dorfe in der Regel aber nicht

entbehrt werden können, ist es begreiflich, dass sie nur selten

stattfinden.

Bemerkenswerter Weise trifft man weder bei den Bahaustämmen am Kapuas

noch am Mahakam auf der Galerie ihrer Häuser die Schädeltrophäen,

die den Eintretenden an anderen Orten so unangenehm berühren. Auch

in den vier Niederlassungen der Bahau am Mendalam und in denen

der Kajan, Long-Glat, Ma-Suling und anderer Stämme unterhalb der

Mahakamfälle bemerkte ich keine Schädel. Nur in der Niederlassung des

Pnihinghäuptlings _Belarè_, der selbst halber Punan ist und dessen

Stamm wahrscheinlich nicht zu den Bahau gehört, fand ich Schädel

hängen. Indessen besitzen auch alle anderen Häuptlinge Schädel,

sie bewahren sie aber an einem Ort, wo sie nicht sogleich ins Auge

fallen. So bemerkte ich einen Teil eines Schädels in Batu Sala,

einer Long-Glat Niederlassung, an der Aussenwand des Hauses, er war

aber hinter einem Büschel Palmblätter kaum sichtbar.

Bahau und Kenja trocknen die Köpfe über dem Feuer, ohne die

Fleischteile von den Schädeln zu entfernen; auch werden diese nie

mit Figuren verziert.

Ich glaube die Tatsache, dass die Bahau keine Schädel auf die

Galerie hängen, dem Umstande zuschreiben zu können, dass ihnen die

Schädel selbst Abscheu und Angst einflössen. Sogar sehr alte Männer,

denen die _adat_ die geweihtesten Dinge zu berühren gestattet, fassen

einen Schädel nur sehr ungern an. Als Beweis für diese Auffassung mag

auch das folgende Begebnis dienen, das ich selbst am oberen Mahakam

erlebte. Dort war nämlich das alte Haus der Ma-Suling am Merasè

so baufällig geworden, dass der Stamm sich einen neuen Wohnplatz

suchen musste. Aller Besitz und die noch brauchbaren Materialien

wurden mitgenommen, nur die Schädel wagte man nicht aus dem alten

Hause zu entfernen. Man rief daher den Pnihinghäuptling _Belarè_ zu

Hilfe, der die Schädel vorläufig in einer Hütte vor dem alten Hause

unterbrachte und selbst als Belohnung für seine Mühe die Hälfte der

Schädel mitnahm, um seine Galerie mit ihnen zu verzieren, was ihm

sehr zu statten kam, da ihm bei der Brandschatzung seines Hauses im

Jahre 1885 seine eigenen Trophäen verloren gegangen waren. Dieses

geschah im Jahre 1897 und noch im Jahre 1900 standen die Schädel

auf dem inzwischen verwilderten Platze vor dem verfallenen Hause,

wo wilde Rinder, Hirsche und Schweine den ganzen Boden aufgewühlt

hatten. _Belarè_ sollte damals noch einmal kommen, um die Schädel in

dem inzwischen vollendeten Hause der Ma-Suling aufzuhängen.

Die Schädel, die man bei den Stämmen in Mittel-Borneo antrifft, sind

so verschiedenen und unsicheren Ursprungs, dass es keinen Wert hat,

sie aus anthropologischem Interesse anzukaufen. Wie aus Obenstehendem

hervorgeht, werden Schädel auf Kopfjagden erbeutet oder gekauft

oder als Belohnung oder aus weit entfernten Gebieten als Geschenk

erhalten. Der Sultan von Kutei schenkte z.B. dem Häuptling _Kwing

Irang_ zwei Köpfe, die im Gebiete des unteren Bulungan erbeutet worden

waren. Bedenkt man, dass die Kopfjäger in ihrer Eile und Erregung oft

nicht wissen, wessen Kopf sie eigentlich erbeutet haben, so nimmt es

nicht Wunder, dass die Besitzer der Schädel selbst nicht immer angeben

können, von wo oder von welchem Stamme diese herrühren; ausserdem

teilen die Bahau den Fremden, aus Furcht vor Rache, nicht gern mit,

auf welche Weise sie zu ihren Schädeln gelangt sind.

Quer Durch Borneo; Erster Teil · 第 38 / 66 题