seiner Hoffnungen auf eine europäische Intervention, sondern mehr noch
vielleicht durch die den Großgrundbesitz bedrohende demokratische
Agitation gebracht worden. Aristokratie und Demokratie einigten
sich also: Diese sollte nicht länger gegen den Adel hetzen, jene
die Untertansfrage auf dem Landtage einer gesetzlichen Regelung
zuführen[284]. Auch die bereits geschilderte Desorganisation auf
dem flachen Lande wirkte mit, um die galizischen Großgrundbesitzer
zum Entschlusse zu bewegen, den seit siebzig Jahren festgehaltenen
Standpunkt: der Staat habe sich in das gutsherrlich-bäuerliche
Verhältnis nicht einzumengen, aufzugeben. Der Wert der Fronen -- wie
sie von den Untertanen noch prästiert wurden -- wurde täglich geringer,
und die Befürchtung wurde rege, daß sie schließlich ganz wertlos
würden[285].
So kam denn die Untertansfrage auf dem Landtage zur Sprache.
Seit sich in den letzten Jahren immer deutlicher zeigte, daß die
absolutistische Zentralregierung nicht der Aufgabe genüge, ein so
großes und verschiedenartiges Staatswesen wie die österreichische
Monarchie zu verwalten, forderten die früher ganz einflußlosen
Stände einen größeren Anteil an der Regierung[286]. Wenn auch die
galizischen Stände sich auf kein historisches Recht berufen konnten
wie die in Österreich, Böhmen und Tirol, so hatten sie dennoch an
dem Aufschwunge des parlamentarischen Einflusses teilgenommen. Die
Landtagsversammlungen wurden stärker besucht als früher, die Debatten
wurden lebhafter. In einer Reihe von wichtigen Angelegenheiten hatte
der Landtag das entscheidende Wort gesprochen, vor allem aber durch
die Errichtung der Kreditanstalt (1841) gezeigt, daß er fähig sei,
eine großere wirtschaftliche Aktion selbständig durchzuführen. Eben
hatte er auch die Lösung der Eisenbahnfrage in die Hand genommen. Es
war also selbstverständlich, daß er sich auch mit der Untertansfrage
beschäftigen wollte, die für das Land weitaus wichtiger und dringender
war als alle anderen Fragen[287].
So stellte denn im September 1843 bei einer vertraulichen Besprechung
der Ständemitglieder der Landesuntermarschall Thaddäus Ritter
Chochlik von Wasilewo-Wasilewski den Antrag auf Einsetzung einer
Kommission, "die sich mit Anträgen zur Verbesserung des Zustandes der
Unterthanen, Verleihung des Eigenthums an selbe und Modificierung der
Robotschuldigkeiten zu befassen hatte."[288] Der Antrag fand bei der
Mehrzahl der Versammelten, insbesondere bei den Gutsbesitzern aus
dem Osten, heftigen Widerspruch. Dennoch einigte man sich, da sich
gewichtige Stimmen für ihn erhoben, dahin, daß in der offiziellen
Landtagssitzung der Antrag gestellt werde, es möge der Kaiser ersucht
werden, "die Stände allergnädigst zu ermächtigen, in der nächsten
Landtagsversammlung eine Commission aus ihrer Mitte zu bestimmen,
welche beauftragt werden würde, die gegenseitigen Verhältnisse zwischen
den Grundherrschaften und den Grundholden dieses Landes in Überlegung
zu nehmen, hierüber, sofern es nöthig ist, auf geeigneten Wegen in
kluger Weise Auskünfte zu sammeln, hinsichtlich dieser Verhältnisse
jene Verbesserungen und Änderungen der Landtagsversammlung seiner Zeit
gegenwärtig zu halten, welche sich als zweckdienlich und dem Besten
der Grundherrschaften und Grundholden, somit der allgemeinen Wohlfahrt
als zusagend darstellen, damit die Stände auf dieser Grundlage ihre
weiteren allerunterthänigsten Bitten an den Thron seiner k. k. Majestät
zu richten vermögen." In dieser milderen Fassung wurde der Antrag am
23. September 1843 mit 86 gegen 15 Stimmen zum Beschlusse erhoben.
Die Regierung war in großer Verlegenheit. Sie scheute das Geräusch
und die Unruhe, welche eine so tiefeingreifende Veränderung des
Agrarrechtes wie die Reform des Untertänigkeitsverhältnisses notwendig
wachrufen mußte. Ihr erster Gedanke war daher, die Verhandlungen
des Landtages über die Bauernfrage ängstlich vor der Öffentlichkeit
zu verbergen. Zwar war sie einer Reform nicht durchaus abgeneigt.
Erkannte sie doch ganz richtig, daß "nach den Hofkanzlei-Acten
betrachtet, der Zustand in Galizien bloß eine provisorische
Aufrechterhaltung des Bestandenen ist, welche mit der Urbarial- und
Steuerregulierung de 1789 ihr Ende erreichen sollte". Doch verwarf sie
die Anmaßung der Stände, eigenmächtig eine so wichtige Frage lösen zu
wollen[289]. Nicht in letzter Linie aber befürchtete sie, daß sich
hinter diesem Vorschlage revolutionäre Gedanken verbergen. Es wurde
also den Ständen geantwortet, daß die Regierung die Verbesserung
der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse, "soweit solche ohne
Verletzung wohlerworbener Rechte und mit gänzlicher Ausschließung
von Zwangsmaßregeln stattfinden können," stets zum Gegenstande ihrer
Sorgfalt gemacht habe und machen werde, "dass seine k. k. Majestät aber
bei der Unbestimmtheit und Allgemeinheit der Abfassung des Beschlusses
der Stände, die Aufstellung einer eigenen Commission, deren Aufgabe
weder in ihrem Gegenstande, noch in Absicht auf die Richtung, welche
die Commission in ihren Arbeiten einzuschlagen hätte, hinreichend
bestimmt wäre, nicht als ein geeignetes Mittel erkennen, um in dieser
schwierigen Angelegenheit mit Schonung aller eine genaue Erwägung
verdienender Rücksichten zu einem gedeihlichen Erfolge zu gelangen,
wobei es übrigens den Ständen unbenommen bleibe, wenn sie über einen
deutlich zu bezeichnenden Gegenstand einen bestimmten Vorschlag zu
stellen finden, denselben im verfassungsmäßigen Wege anzubringen[290]."
So lähmend diese Antwort war, so ließen sich die Stände dennoch
in ihrem Vorhaben nicht irre machen und stellten auf dem nächsten
Landtage (September 1844) die neuerliche Bitte: es möge einer aus
der Mitte der Landstände gewählten Kommission gestattet werden, "die
Errichtung von Grundbüchern, welche in Zukunft bei Streitigkeiten
als Beweismittel zu dienen hätten, ausdrückliche Zuerkennung des
Nutzungseigenthums unterthäniger Gründe, Regulierung der Servituten
und des gemeinschaftlichen Besitzes in Überlegung zu nehmen, und
einen wohlüberdachten Plan den Ständen zur künftigen Berathung und
höheren Einbegleitung vorzulegen." Der Generalgouverneur Erzherzog
Ferdinand war gegen die Gewährung dieser Bitte oder doch für eine
Hinausschiebung ihrer Erfüllung. Die Hofkanzlei aber, in deren Mitte
sich noch josefinische Einflüsse bemerkbar machten, stellte den Antrag:
"dass Euere Majestät die Aufstellung der beabsichtigten Commission
nicht nur bewillige, sondern auch die Landesstelle beauftrage, im
Einverständnisse mit derselben und durch ein gemeinschaftliches
Zusammenwirken die Mittel zu berathen und vorzubereiten, wie
die Eigenthumsverhältnisse zwischem dem obrigkeitlichen und dem
unterthänigen Grundbesitze geregelt und gesichert, die Mittel und
die Neigung zur besseren Cultur desselben geweckt, und die Reibungen
und Nachtheile, welche aus dem dermaligen Zustande entspringen, ohne
Beeinträchtigung wohlerworbener Rechte beseitigt werden können."
Entsprechend dem Hofkanzleivortrage, bewilligte der Kaiser die
Einsetzung der Kommission und bestimmte, daß ihr der Kammerprokurator,
ein erfahrener Justizbeamter und ein mit den Verhältnissen der Staats-
und Fondsgüter genau vertrauter Geschäftsmann als Mitglieder beigegeben
werden[291].
In der Tat schritten auch die Stände am 18. und 19. September 1845 zur
Wahl von 18 Mitgliedern und ebensovielen Ersatzmännern der Kommission
(je ein Mitglied und ein Ersatzmann für jeden Kreis), die unter dem
Vorsitze des Generalgouverneurs als Präsidenten der Stände vorerst
vorbereitende Erörterungen über die Feststellung des Nutzungseigentums
und die Errichtung der Grundbücher für den untertänigen Grundbesitz
vornehmen sollte[292]. Über Antrag des ständischen Ehrenbeisitzers im
Landesausschusse Moriz Ritter von Kramski wurde ferner beschlossen, den
Kaiser um die Erweiterung des Wirkungskreises der Kommission zu bitten,
damit diese die Maßnahmen in Erwägung nehmen könne, die erforderlich
seien, um die untertänigen Leistungen in Geld oder Getreidezinse
zu verwandeln oder ihre gänzliche Ablösung im Wege freiwilliger
Übereinkommen zu erleichtern[293].
Die Kommission sollte erst nach erfolgter Entschließung des Monarchen
über diese Bitte zusammentreten. Inzwischen aber sollten die
Kommissionsmitglieder sich mit Sammlung von Daten und vorbereitenden
Arbeiten für die Beratungen beschäftigen[294],[295].
Bevor noch die neuerliche Entschließung des Kaisers kundgemacht worden
war, schnitt der Ausbruch des Aufstandes alle weiteren Beratungen
und Verhandlungen ab. Die von den Ständen gewählte Kommission ist
niemals zusammengetreten; die Regierung nahm, nach Niederwerfung der
Revolution, die Lösung der Bauernfrage selbst in die Hand, und als
der galizische Landtag nach Jahren wieder berufen wurde, gehörten die
Frondienste bereits der Geschichte an.
Auch wenn die Stände oder die Regierung die Lösung der Bauernfrage
energischer in Angriff genommen hätten -- die Erhebung des Landvolkes
gegen den Adel hätte nicht mehr vermieden werden können. Eine
solche Reform wäre jedenfalls unter sorgfältiger Wahrung der Rechte
der Gutsherren durchgeführt worden und hätte so, besonders durch
die nach dem Wunsche der Gutsherren gleichzeitig vorzunehmende
Servitutenablösung die Aufregung unter der Bauernschaft nur noch
mehr gesteigert. Die Agitatoren der demokratischen Partei hatten den
Untertanen die Überzeugung beigebracht, daß alle Lasten ohne jede
Entschädigung aufgehoben werden müßten, und darauf bestanden diese nun
hartnäckig.
Die Zeit der Reformen war -- zum ewigen Schaden des Landes -- versäumt
worden.
§ 3. Der Ausbruch des Aufstandes und die Maßnahmen der Regierung.
Während Stände und Regierung über die Untertansfrage verhandelten,
waren die Verschworenen nicht untätig geblieben. Überall im Gebiete
des ehemaligen polnischen Staates hatten sie Anhänger geworben. An
einem und demselben Tage -- dem 21. Februar 1846 -- sollten sich
Kongreßpolen, Litthauen, Posen, Krakau und Galizien erheben. Schon
waren die Beamten- und Offiziersstellen des polnischen Staates
vergeben, aber die Soldaten fehlten noch. Wohl entgieng es den
Einsichtigeren unter den polnischen Führern nicht, daß das Landvolk
ihren Bestrebungen abgeneigt sei. Aber sie dachten, die Bauern würden
schlimmstenfalls im Anfange schwanken, sich aber dann, wie die Polen
die ersten Erfolge errungen hätten, -- und daran, daß die Erfolge sich
einstellen würden, zweifelte niemand -- rasch den Siegern anschließen.
Im Augenblicke des Losbruches sollten die Gutsherren die Untertanen
versammeln, ihnen alle Fronen und Abgaben erlassen, ihnen ihre Gründe
schenken und sie dann zur Teilnahme am Aufstande auffordern[296].
Ein Teil der Demokraten hatte sich dem von der Parteileitung mit den
Aristokraten getroffenen Übereinkommen nicht angeschlossen und setzte
die Agitation unter dem Landvolke in heftiger und maßloser Weise fort.
Niemals sei, heißt es in einem im November 1845 im Rzeszower Kreise
verbreiteten Aufrufe[297], die Aufhebung der Frone von den Herren zu
erwarten, auch nicht vom Kaiser. Denn, "was kann einen deutschen,
weit in Wien sitzenden Kaiser das Los eines polnischen Bauern
interessieren?" Nur von Gott könne Hilfe kommen: "Christus wurde
darum umgebracht, weil er wollte, daß keine Unterthanschaft bestehe."
Doch, "Gott ist kein Ritter, um mit eueren Feinden zu kämpfen, auch
kein Advocat, um euere Sache vor Gericht zu vertheidigen, auch ist er
nicht euer Diener, um euch den Schweiß von der Stirne zu wischen. Und
ihr seid keine Würmer, sondern Gott ähnlich erschaffen und könnt euch
selbst helfen."
"Gott hat durch den Tod seines besten Sohnes euch bloß den Beweis
gegeben, dass er euere Erlösung wünscht. Gott gab euch kräftige Arme
und scharfes Eisen, damit ihr selbst Ritter seid, --und gab euch
Verstand, damit ihr selbst euere Sache vertheidigt. Gebratene Tauben
fliegen einem nicht selbst in den Mund. -- Und ihr wollt, dass die
Freiheit sich bei euch selbst einbettle. -- Gott gibt uns alles, aber
nur dann, wenn wir es verdient haben! Der Mensch säet und ackert, und
Gott gibt hierauf Regen, und wärmt mit der Sonne den schönen Weizen.
Wer aber nicht säet und nicht ackert, für den wächst kein Weizen."
"So ist es, liebe Brüder. Ihr selbst nur könnt euch von der
Unterthanschaft befreien, und Gott wird euch von oben segnen, wenn ihr
euch befreien werdet! Es gibt euerer so viele, dass, wenn ein jeder von
euch nur ein Steinchen auf diejenigen wirft, die euch bedrücken, auf
den Leichen euerer Feinde Steinberge entstehen würden."
Die aufreizenden Reden und Schriften verfehlten nicht ihren Zweck.--
Die preußische Regierung kam den Verschworenen zuvor. Durch zahlreiche
Verhaftungen und umfassende Sicherheitsvorkehrungen wurden alle
revolutionären Unternehmungen vereitelt. Mit erbarmungsloser Härte
erstickte Rußland die polnische Bewegung im Keime. Nur in Krakau und in
Westgalizien kam es zum Kampfe.
Auch den österreichischen Behörden war die lebhafte Bewegung unter
den polnischen Patrioten nicht entgangen. Gegen Ende des Jahres 1845
mehrten sich die Anzeichen eines nahe bevorstehenden Aufstandes. Von
allen Seiten kamen den Regierungsorganen Anzeigen über das Treiben der
Verschworenen zu. Im Gubernium wurden Beratungen gepflogen, wie man der
drohenden Gefahr begegnen könne. Der Gubernialpräsident Franz Freiherr
Krieg v. Hochfelden[298] war für eine Verstärkung der verhältnismäßig
schwachen Besatzung Galiziens. Der Generalgouverneur genehmigte jedoch
nur die Einberufung der Urlauber, von einer Heranziehung von Truppen
aus dem Westen des Reiches wollte er nichts wissen[299].
Inzwischen war die Lage in Westgalizien kritisch geworden. Heftige
Überschwemmungen hatten die Saaten auf den Feldern zu wiederholtenmalen
zerstört, was eine große Hungersnot verursachte, in deren Gefolge der
Hungertyphus entsetzliche Verheerungen hervorrief. Die Regierung,
die Stände und die private Wohltätigkeit stellten große Mittel zur
Verteilung an die unglücklichen Bauern zur Verfügung; doch wenig nur
vermochten diese Spenden gegenüber der grenzenlosen Not. Unter dem
Landvolke war das Gerücht verbreitet, daß die Gutsherren in ihren
Speichern große Vorräte für den kommenden Aufstand anhäuften, was den
alten Haß der Bauern wider die Edelleute noch erhöhte; dagegen hatten
die Staatsbeamten, denen die Verteilung der eingelaufenen Spenden
oblag, Gelegenheit, sich die Zuneigung der Untertanen aufs neue zu
erwerben[300].
Die ganze Größe der Gefahr trat dem Generalgouverneur erst dann vor die
Augen, als ihm die Nachricht zukam, daß die Bauern des Kreises Bochnia
sich gegen den Adel waffnen. In größter Bestürzung erteilte er den
Kreisämtern den Befehl, auf die Landleute beschwichtigend einzuwirken;
zu spät. Als der Befehl des Guberniums den Kreisämtern zukam, war der
Aufruhr schon ausgebrochen[301].
Die ziemlich offenkundig betriebenen Vorbereitungen der Insurgenten
für die auf die Nacht vom 18. auf den 19. Februar festgesetzte
Erhebung (der Termin war um zwei Tage vorgerückt worden) hatten das
Mißtrauen der Bauern der *Tarnower* Gegend erweckt. Dunkle Gerüchte
verbreiteten sich von der Aufhebung der Robot. Der Kaiser, hieß es,
habe sie schon längst aufgehoben, die Gutsherren aber hielten das
betreffende Patent zurück. Dann wieder hörte man, die "Polen" hätten
die Untertansschuldigkeiten beseitigt. Agenten des Revolutionskomitees
verkündeten allenthalben das Ende der Untertänigkeit, versprachen
Wohlfeilheit von Tabak und Salz und forderten die Bauern zum Anschlusse
an den Aufstand auf. Sie stießen auf Mißtrauen. Der Haß der Bauern
gewann die Oberhand. Die Meinung drang durch, die Edelleute wollten die
Bauern niedermachen. In dieser Ungewißheit beschlossen die Gemeinden,
auf der Hut zu sein. Mit Sensen, Heugabeln und Dreschflegeln bewaffnet,
stellten sie sich an den Kreuzwegen auf, um Wache zu halten. Die
Dorfrichter und die Geschworenen, als die Angesehensten, die Urlauber
und die ehemaligen Soldaten, als die Erfahrensten, übernahmen die
Führung. Auf dem Wege zu dem verabredeten Zusammenkunftsorte mußten die
Empörer an den Bauernhaufen vorüber. Sie wurden nicht durchgelassen.
Sie versuchten den Durchlaß mit Gewalt zu erzwingen; es kam zum Kampfe,
in dem die ungleich zahlreicheren Bauern Sieger blieben. Die Edelleute
wurden teils getötet, teils verwundet, die übrigen gefangen genommen.
Tote und Lebende wurden auf Wagen geladen und nach Tarnow in das
Kreisamt abgeliefert. Als der Morgen des 19. Februar graute, war der
Aufstand im Kreise Tarnow niedergeschlagen[302].
Noch kläglicher scheiterte das Unternehmen der Revolutionspartei in den
anderen Kreisen. In Ostgalizien kam es überhaupt nur an zwei Orten zum
Kampfe. Überall erhoben sich die Bauern gegen die Edelleute für die
Regierung[303]. Nur im Gebirgsdorfe Chocholow im Kreise Sandoc hatten
sich die Bauern -- über Anstiften des Ortsgeistlichen -- dem Aufstande
gegen die Regierung angeschlossen. Eine Abteilung Finanzwache und die
Bauern der benachbarten Gemeinden schlugen jedoch die Empörung sofort
nieder[304].
Die polnische Insurrektion war nicht durch Regierungstruppen,
sondern durch die Bauern niedergeworfen worden. Doch kehrten die
Bauern nach errungenem Siege nicht nach Hause zurück. Sie ließen
sich die Gelegenheit nicht entgehen, an ihren Bedrängern Rache
zu üben. Bandenweise zogen sie von Gutshof zu Gutshof, mordend,
plündernd, sengend. Alle Gutsherren und Wirtschaftsbeamte, die sich
nicht rechtzeitig hatten flüchten können, wurden erbarmungslos
niedergemetzelt. Tagelang dauerte das schreckliche Morden in ganz
Westgalizien.
Erst in den ersten Tagen des März kehrte die Ruhe wieder ein.
Militärkommanden durchstreiften das Land und forderten die Bauern auf,
sich aller Gewalttaten zu enthalten. Willig gehorchten die meisten, nur
selten mußte gegen sie mit Schärfe vorgegangen werden. Sie kehrten in
ihre Dörfer zur gewohnten Feldarbeit zurück, in der festen Überzeugung,
daß sie fortan zu keinerlei Diensten mehr an die Herrschaft
verpflichtet seien[305].
Die blutigen Ereignisse in Galizien waren durch den harten Druck, den
die Gutsherren auf die Untertanen seit Jahrhunderten ausgeübt hatten,
hervorgerufen worden. Die Umtriebe der demokratischen Partei hatten
den Funken geschürt, der schon lange unter der Asche geglimmt hatte.
So einfach die Wahrheit lautete, sie wurde doch nicht geglaubt. In den
Parlamenten von England und Frankreich und in der gesamten europäischen
Presse wurde gegen die österreichische Regierung die Anklage erhoben,
sie hätte die galizischen Bauern gegen "das väterliche Regiment" der
Gutsherren aufgehetzt. Für den Kopf eines jeden ermordeten Edelmannes
hätten die Kreisämter eine Prämie bezahlt; von amtswegen seien unter
der Bauernschaft kommunistische Lehren verbreitet worden u. s. w.[306].
Wenn auch die Wiener Regierung den fremden Mächten mitteilte, sie sei
durch die galizischen Ereignisse keineswegs beunruhigt, sie sehe sich
vielmehr gehoben "durch das Gefühl der breiten Basis, auf der die Macht
der Regierung in Galizien beruht, nämlich der treuen Anhänglichkeit
der Bevölkerung,"[307] so war die Besorgnis, die sie im geheimen
hegte, größer als sie zugestehen wollte. Nach der Meinung des Fürsten
Metternich mußten so schnell als möglich durchgreifende Reformen in
Angriff genommen werden, um das Land bei Österreich zu erhalten[308].
Doch sollten diese Reformen in der Art vorgenommen werden, daß kein
Verdacht aufkommen könne, die Regierung hätte sich durch den Aufstand
einschüchtern lassen. Vor allem legte man darauf Gewicht, daß die
Bauern zur Robot wieder zurückkehrten, ehe über ihre Ablösung,
Erleichterung oder gänzliche Aufhebung entschieden werde. Das aber
war nicht so leicht zu erreichen. Allgemein war unter den Bauern die
Meinung verbreitet, daß die Fronpflicht durch die letzten Ereignisse
aufgehoben sei. Wie sollten auch sie, die eben siegreich aus dem Kampfe
hervorgegangen waren, ihren Nacken unter das Joch der Besiegten beugen?
Bei Ausbruch des Aufstandes hatten die Insurgenten den Untertanen die
Aufhebung aller Lasten als Lohn für die Teilnahme an der Revolution in
Aussicht gestellt; sollten die Bauern dafür bestraft werden, daß sie
für den Kaiser gekämpft, ihm die Provinz erhalten hatten?
Die Provinzialregierung war anderer Ansicht. Vorerst sollten die
Untertanen gehorsam die Arbeit auf den herrschaftlichen Äckern
wieder aufnehmen, dann erst sollten sie die Begünstigungen
genießen, die man ihnen zugedacht hatte. Diese Forderung war vom
Standpunkte der Landeskultur gerechtfertigt. Es war höchste Zeit,
daß die Dominikalländereien bestellt werden. Aus Mangel an freien
Arbeitern konnte dies nur mit Hilfe der Fronbauern geschehen. Da die
Mehrzahl der Gutshöfe verödet war -- die Gutsherren und die Beamten
waren teils getötet, teils geflüchtet, teils wegen Teilnahme am
Aufstande verhaftet -- mußten Vorkehrungen für die Besorgung der
politischen und judiziellen Geschäfte getroffen werden. Ein Erlaß des
General-Gouverneurs befahl den Kreishauptleuten, in jenen Dominien, auf
welchen aus was immer für einer Ursache sich kein Mandatar befinde,
einen solchen von Amts wegen provisorisch aufzustellen. Es war dies der
erste Schritt zur Errichtung landesfürstlicher erster Instanzen, einer
Maßregel, deren Notwendigkeit nach den letzten Ereignissen jedermann
einleuchtete[309].
Viele Bauern erschienen in den Kreisämtern mit der Anfrage, ob es
wahr sei, daß der Kaiser die Robot aufgehoben habe. Das Gubernium
ließ ihnen bedeuten, "dass durch die stattgefundenen Ereignisse
sich in ihren Pflichten gegen die Grundherrschaften nichts geändert
habe, und dass Entscheidungen bezüglich der Zukunft nur von Sr.
Majestät kommen können."[310] So groß war das Vertrauen der Bauern
zur Regierung, daß ein großer Teil von ihnen auf diese Auskunft hin
die Arbeit wieder aufnahm. Nur im Kreise Tarnow weigerten sich viele
Gemeinden entschieden, die Robot zu leisten. Wieder war es Jakob Szela,
der die Bauern zum Widerstande trieb. Von Tarnow breitete sich die
Robotrenitenz bald auch auf jene Kreise aus, in denen die Untertanen
schon angefangen hatten, die Schuldigkeiten zu prästieren. Gegen Ende
März war die Lage wieder kritisch. Inzwischen war jedoch die Besatzung
Westgaliziens verstärkt und die Stellung der Regierung befestigt
worden. Das Gubernium beschloß daher, den Untertanen vorderhand keine
Konzessionen zu machen oder in Aussicht zu stellen, weil dies als
Belohnung für die verübten Gewalttaten erscheinen könnte. Wo die
Untertanen den gütlichen Ermahnungen der Beamten keine Folge leisten
würden, sollten sie durch Militärexekutionen zur Wiederaufnahme der
Arbeit gezwungen werden[311].