Zu diesem Vergleich war der Adel nicht nur durch die Aussichtslosigkeit

seiner Hoffnungen auf eine europäische Intervention, sondern mehr noch

vielleicht durch die den Großgrundbesitz bedrohende demokratische

Agitation gebracht worden. Aristokratie und Demokratie einigten

sich also: Diese sollte nicht länger gegen den Adel hetzen, jene

die Untertansfrage auf dem Landtage einer gesetzlichen Regelung

zuführen[284]. Auch die bereits geschilderte Desorganisation auf

dem flachen Lande wirkte mit, um die galizischen Großgrundbesitzer

zum Entschlusse zu bewegen, den seit siebzig Jahren festgehaltenen

Standpunkt: der Staat habe sich in das gutsherrlich-bäuerliche

Verhältnis nicht einzumengen, aufzugeben. Der Wert der Fronen -- wie

sie von den Untertanen noch prästiert wurden -- wurde täglich geringer,

und die Befürchtung wurde rege, daß sie schließlich ganz wertlos

würden[285].

So kam denn die Untertansfrage auf dem Landtage zur Sprache.

Seit sich in den letzten Jahren immer deutlicher zeigte, daß die

absolutistische Zentralregierung nicht der Aufgabe genüge, ein so

großes und verschiedenartiges Staatswesen wie die österreichische

Monarchie zu verwalten, forderten die früher ganz einflußlosen

Stände einen größeren Anteil an der Regierung[286]. Wenn auch die

galizischen Stände sich auf kein historisches Recht berufen konnten

wie die in Österreich, Böhmen und Tirol, so hatten sie dennoch an

dem Aufschwunge des parlamentarischen Einflusses teilgenommen. Die

Landtagsversammlungen wurden stärker besucht als früher, die Debatten

wurden lebhafter. In einer Reihe von wichtigen Angelegenheiten hatte

der Landtag das entscheidende Wort gesprochen, vor allem aber durch

die Errichtung der Kreditanstalt (1841) gezeigt, daß er fähig sei,

eine großere wirtschaftliche Aktion selbständig durchzuführen. Eben

hatte er auch die Lösung der Eisenbahnfrage in die Hand genommen. Es

war also selbstverständlich, daß er sich auch mit der Untertansfrage

beschäftigen wollte, die für das Land weitaus wichtiger und dringender

war als alle anderen Fragen[287].

So stellte denn im September 1843 bei einer vertraulichen Besprechung

der Ständemitglieder der Landesuntermarschall Thaddäus Ritter

Chochlik von Wasilewo-Wasilewski den Antrag auf Einsetzung einer

Kommission, "die sich mit Anträgen zur Verbesserung des Zustandes der

Unterthanen, Verleihung des Eigenthums an selbe und Modificierung der

Robotschuldigkeiten zu befassen hatte."[288] Der Antrag fand bei der

Mehrzahl der Versammelten, insbesondere bei den Gutsbesitzern aus

dem Osten, heftigen Widerspruch. Dennoch einigte man sich, da sich

gewichtige Stimmen für ihn erhoben, dahin, daß in der offiziellen

Landtagssitzung der Antrag gestellt werde, es möge der Kaiser ersucht

werden, "die Stände allergnädigst zu ermächtigen, in der nächsten

Landtagsversammlung eine Commission aus ihrer Mitte zu bestimmen,

welche beauftragt werden würde, die gegenseitigen Verhältnisse zwischen

den Grundherrschaften und den Grundholden dieses Landes in Überlegung

zu nehmen, hierüber, sofern es nöthig ist, auf geeigneten Wegen in

kluger Weise Auskünfte zu sammeln, hinsichtlich dieser Verhältnisse

jene Verbesserungen und Änderungen der Landtagsversammlung seiner Zeit

gegenwärtig zu halten, welche sich als zweckdienlich und dem Besten

der Grundherrschaften und Grundholden, somit der allgemeinen Wohlfahrt

als zusagend darstellen, damit die Stände auf dieser Grundlage ihre

weiteren allerunterthänigsten Bitten an den Thron seiner k. k. Majestät

zu richten vermögen." In dieser milderen Fassung wurde der Antrag am

23. September 1843 mit 86 gegen 15 Stimmen zum Beschlusse erhoben.

Die Regierung war in großer Verlegenheit. Sie scheute das Geräusch

und die Unruhe, welche eine so tiefeingreifende Veränderung des

Agrarrechtes wie die Reform des Untertänigkeitsverhältnisses notwendig

wachrufen mußte. Ihr erster Gedanke war daher, die Verhandlungen

des Landtages über die Bauernfrage ängstlich vor der Öffentlichkeit

zu verbergen. Zwar war sie einer Reform nicht durchaus abgeneigt.

Erkannte sie doch ganz richtig, daß "nach den Hofkanzlei-Acten

betrachtet, der Zustand in Galizien bloß eine provisorische

Aufrechterhaltung des Bestandenen ist, welche mit der Urbarial- und

Steuerregulierung de 1789 ihr Ende erreichen sollte". Doch verwarf sie

die Anmaßung der Stände, eigenmächtig eine so wichtige Frage lösen zu

wollen[289]. Nicht in letzter Linie aber befürchtete sie, daß sich

hinter diesem Vorschlage revolutionäre Gedanken verbergen. Es wurde

also den Ständen geantwortet, daß die Regierung die Verbesserung

der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse, "soweit solche ohne

Verletzung wohlerworbener Rechte und mit gänzlicher Ausschließung

von Zwangsmaßregeln stattfinden können," stets zum Gegenstande ihrer

Sorgfalt gemacht habe und machen werde, "dass seine k. k. Majestät aber

bei der Unbestimmtheit und Allgemeinheit der Abfassung des Beschlusses

der Stände, die Aufstellung einer eigenen Commission, deren Aufgabe

weder in ihrem Gegenstande, noch in Absicht auf die Richtung, welche

die Commission in ihren Arbeiten einzuschlagen hätte, hinreichend

bestimmt wäre, nicht als ein geeignetes Mittel erkennen, um in dieser

schwierigen Angelegenheit mit Schonung aller eine genaue Erwägung

verdienender Rücksichten zu einem gedeihlichen Erfolge zu gelangen,

wobei es übrigens den Ständen unbenommen bleibe, wenn sie über einen

deutlich zu bezeichnenden Gegenstand einen bestimmten Vorschlag zu

stellen finden, denselben im verfassungsmäßigen Wege anzubringen[290]."

So lähmend diese Antwort war, so ließen sich die Stände dennoch

in ihrem Vorhaben nicht irre machen und stellten auf dem nächsten

Landtage (September 1844) die neuerliche Bitte: es möge einer aus

der Mitte der Landstände gewählten Kommission gestattet werden, "die

Errichtung von Grundbüchern, welche in Zukunft bei Streitigkeiten

als Beweismittel zu dienen hätten, ausdrückliche Zuerkennung des

Nutzungseigenthums unterthäniger Gründe, Regulierung der Servituten

und des gemeinschaftlichen Besitzes in Überlegung zu nehmen, und

einen wohlüberdachten Plan den Ständen zur künftigen Berathung und

höheren Einbegleitung vorzulegen." Der Generalgouverneur Erzherzog

Ferdinand war gegen die Gewährung dieser Bitte oder doch für eine

Hinausschiebung ihrer Erfüllung. Die Hofkanzlei aber, in deren Mitte

sich noch josefinische Einflüsse bemerkbar machten, stellte den Antrag:

"dass Euere Majestät die Aufstellung der beabsichtigten Commission

nicht nur bewillige, sondern auch die Landesstelle beauftrage, im

Einverständnisse mit derselben und durch ein gemeinschaftliches

Zusammenwirken die Mittel zu berathen und vorzubereiten, wie

die Eigenthumsverhältnisse zwischem dem obrigkeitlichen und dem

unterthänigen Grundbesitze geregelt und gesichert, die Mittel und

die Neigung zur besseren Cultur desselben geweckt, und die Reibungen

und Nachtheile, welche aus dem dermaligen Zustande entspringen, ohne

Beeinträchtigung wohlerworbener Rechte beseitigt werden können."

Entsprechend dem Hofkanzleivortrage, bewilligte der Kaiser die

Einsetzung der Kommission und bestimmte, daß ihr der Kammerprokurator,

ein erfahrener Justizbeamter und ein mit den Verhältnissen der Staats-

und Fondsgüter genau vertrauter Geschäftsmann als Mitglieder beigegeben

werden[291].

In der Tat schritten auch die Stände am 18. und 19. September 1845 zur

Wahl von 18 Mitgliedern und ebensovielen Ersatzmännern der Kommission

(je ein Mitglied und ein Ersatzmann für jeden Kreis), die unter dem

Vorsitze des Generalgouverneurs als Präsidenten der Stände vorerst

vorbereitende Erörterungen über die Feststellung des Nutzungseigentums

und die Errichtung der Grundbücher für den untertänigen Grundbesitz

vornehmen sollte[292]. Über Antrag des ständischen Ehrenbeisitzers im

Landesausschusse Moriz Ritter von Kramski wurde ferner beschlossen, den

Kaiser um die Erweiterung des Wirkungskreises der Kommission zu bitten,

damit diese die Maßnahmen in Erwägung nehmen könne, die erforderlich

seien, um die untertänigen Leistungen in Geld oder Getreidezinse

zu verwandeln oder ihre gänzliche Ablösung im Wege freiwilliger

Übereinkommen zu erleichtern[293].

Die Kommission sollte erst nach erfolgter Entschließung des Monarchen

über diese Bitte zusammentreten. Inzwischen aber sollten die

Kommissionsmitglieder sich mit Sammlung von Daten und vorbereitenden

Arbeiten für die Beratungen beschäftigen[294],[295].

Bevor noch die neuerliche Entschließung des Kaisers kundgemacht worden

war, schnitt der Ausbruch des Aufstandes alle weiteren Beratungen

und Verhandlungen ab. Die von den Ständen gewählte Kommission ist

niemals zusammengetreten; die Regierung nahm, nach Niederwerfung der

Revolution, die Lösung der Bauernfrage selbst in die Hand, und als

der galizische Landtag nach Jahren wieder berufen wurde, gehörten die

Frondienste bereits der Geschichte an.

Auch wenn die Stände oder die Regierung die Lösung der Bauernfrage

energischer in Angriff genommen hätten -- die Erhebung des Landvolkes

gegen den Adel hätte nicht mehr vermieden werden können. Eine

solche Reform wäre jedenfalls unter sorgfältiger Wahrung der Rechte

der Gutsherren durchgeführt worden und hätte so, besonders durch

die nach dem Wunsche der Gutsherren gleichzeitig vorzunehmende

Servitutenablösung die Aufregung unter der Bauernschaft nur noch

mehr gesteigert. Die Agitatoren der demokratischen Partei hatten den

Untertanen die Überzeugung beigebracht, daß alle Lasten ohne jede

Entschädigung aufgehoben werden müßten, und darauf bestanden diese nun

hartnäckig.

Die Zeit der Reformen war -- zum ewigen Schaden des Landes -- versäumt

worden.

§ 3. Der Ausbruch des Aufstandes und die Maßnahmen der Regierung.

Während Stände und Regierung über die Untertansfrage verhandelten,

waren die Verschworenen nicht untätig geblieben. Überall im Gebiete

des ehemaligen polnischen Staates hatten sie Anhänger geworben. An

einem und demselben Tage -- dem 21. Februar 1846 -- sollten sich

Kongreßpolen, Litthauen, Posen, Krakau und Galizien erheben. Schon

waren die Beamten- und Offiziersstellen des polnischen Staates

vergeben, aber die Soldaten fehlten noch. Wohl entgieng es den

Einsichtigeren unter den polnischen Führern nicht, daß das Landvolk

ihren Bestrebungen abgeneigt sei. Aber sie dachten, die Bauern würden

schlimmstenfalls im Anfange schwanken, sich aber dann, wie die Polen

die ersten Erfolge errungen hätten, -- und daran, daß die Erfolge sich

einstellen würden, zweifelte niemand -- rasch den Siegern anschließen.

Im Augenblicke des Losbruches sollten die Gutsherren die Untertanen

versammeln, ihnen alle Fronen und Abgaben erlassen, ihnen ihre Gründe

schenken und sie dann zur Teilnahme am Aufstande auffordern[296].

Ein Teil der Demokraten hatte sich dem von der Parteileitung mit den

Aristokraten getroffenen Übereinkommen nicht angeschlossen und setzte

die Agitation unter dem Landvolke in heftiger und maßloser Weise fort.

Niemals sei, heißt es in einem im November 1845 im Rzeszower Kreise

verbreiteten Aufrufe[297], die Aufhebung der Frone von den Herren zu

erwarten, auch nicht vom Kaiser. Denn, "was kann einen deutschen,

weit in Wien sitzenden Kaiser das Los eines polnischen Bauern

interessieren?" Nur von Gott könne Hilfe kommen: "Christus wurde

darum umgebracht, weil er wollte, daß keine Unterthanschaft bestehe."

Doch, "Gott ist kein Ritter, um mit eueren Feinden zu kämpfen, auch

kein Advocat, um euere Sache vor Gericht zu vertheidigen, auch ist er

nicht euer Diener, um euch den Schweiß von der Stirne zu wischen. Und

ihr seid keine Würmer, sondern Gott ähnlich erschaffen und könnt euch

selbst helfen."

"Gott hat durch den Tod seines besten Sohnes euch bloß den Beweis

gegeben, dass er euere Erlösung wünscht. Gott gab euch kräftige Arme

und scharfes Eisen, damit ihr selbst Ritter seid, --und gab euch

Verstand, damit ihr selbst euere Sache vertheidigt. Gebratene Tauben

fliegen einem nicht selbst in den Mund. -- Und ihr wollt, dass die

Freiheit sich bei euch selbst einbettle. -- Gott gibt uns alles, aber

nur dann, wenn wir es verdient haben! Der Mensch säet und ackert, und

Gott gibt hierauf Regen, und wärmt mit der Sonne den schönen Weizen.

Wer aber nicht säet und nicht ackert, für den wächst kein Weizen."

"So ist es, liebe Brüder. Ihr selbst nur könnt euch von der

Unterthanschaft befreien, und Gott wird euch von oben segnen, wenn ihr

euch befreien werdet! Es gibt euerer so viele, dass, wenn ein jeder von

euch nur ein Steinchen auf diejenigen wirft, die euch bedrücken, auf

den Leichen euerer Feinde Steinberge entstehen würden."

Die aufreizenden Reden und Schriften verfehlten nicht ihren Zweck.--

Die preußische Regierung kam den Verschworenen zuvor. Durch zahlreiche

Verhaftungen und umfassende Sicherheitsvorkehrungen wurden alle

revolutionären Unternehmungen vereitelt. Mit erbarmungsloser Härte

erstickte Rußland die polnische Bewegung im Keime. Nur in Krakau und in

Westgalizien kam es zum Kampfe.

Auch den österreichischen Behörden war die lebhafte Bewegung unter

den polnischen Patrioten nicht entgangen. Gegen Ende des Jahres 1845

mehrten sich die Anzeichen eines nahe bevorstehenden Aufstandes. Von

allen Seiten kamen den Regierungsorganen Anzeigen über das Treiben der

Verschworenen zu. Im Gubernium wurden Beratungen gepflogen, wie man der

drohenden Gefahr begegnen könne. Der Gubernialpräsident Franz Freiherr

Krieg v. Hochfelden[298] war für eine Verstärkung der verhältnismäßig

schwachen Besatzung Galiziens. Der Generalgouverneur genehmigte jedoch

nur die Einberufung der Urlauber, von einer Heranziehung von Truppen

aus dem Westen des Reiches wollte er nichts wissen[299].

Inzwischen war die Lage in Westgalizien kritisch geworden. Heftige

Überschwemmungen hatten die Saaten auf den Feldern zu wiederholtenmalen

zerstört, was eine große Hungersnot verursachte, in deren Gefolge der

Hungertyphus entsetzliche Verheerungen hervorrief. Die Regierung,

die Stände und die private Wohltätigkeit stellten große Mittel zur

Verteilung an die unglücklichen Bauern zur Verfügung; doch wenig nur

vermochten diese Spenden gegenüber der grenzenlosen Not. Unter dem

Landvolke war das Gerücht verbreitet, daß die Gutsherren in ihren

Speichern große Vorräte für den kommenden Aufstand anhäuften, was den

alten Haß der Bauern wider die Edelleute noch erhöhte; dagegen hatten

die Staatsbeamten, denen die Verteilung der eingelaufenen Spenden

oblag, Gelegenheit, sich die Zuneigung der Untertanen aufs neue zu

erwerben[300].

Die ganze Größe der Gefahr trat dem Generalgouverneur erst dann vor die

Augen, als ihm die Nachricht zukam, daß die Bauern des Kreises Bochnia

sich gegen den Adel waffnen. In größter Bestürzung erteilte er den

Kreisämtern den Befehl, auf die Landleute beschwichtigend einzuwirken;

zu spät. Als der Befehl des Guberniums den Kreisämtern zukam, war der

Aufruhr schon ausgebrochen[301].

Die ziemlich offenkundig betriebenen Vorbereitungen der Insurgenten

für die auf die Nacht vom 18. auf den 19. Februar festgesetzte

Erhebung (der Termin war um zwei Tage vorgerückt worden) hatten das

Mißtrauen der Bauern der *Tarnower* Gegend erweckt. Dunkle Gerüchte

verbreiteten sich von der Aufhebung der Robot. Der Kaiser, hieß es,

habe sie schon längst aufgehoben, die Gutsherren aber hielten das

betreffende Patent zurück. Dann wieder hörte man, die "Polen" hätten

die Untertansschuldigkeiten beseitigt. Agenten des Revolutionskomitees

verkündeten allenthalben das Ende der Untertänigkeit, versprachen

Wohlfeilheit von Tabak und Salz und forderten die Bauern zum Anschlusse

an den Aufstand auf. Sie stießen auf Mißtrauen. Der Haß der Bauern

gewann die Oberhand. Die Meinung drang durch, die Edelleute wollten die

Bauern niedermachen. In dieser Ungewißheit beschlossen die Gemeinden,

auf der Hut zu sein. Mit Sensen, Heugabeln und Dreschflegeln bewaffnet,

stellten sie sich an den Kreuzwegen auf, um Wache zu halten. Die

Dorfrichter und die Geschworenen, als die Angesehensten, die Urlauber

und die ehemaligen Soldaten, als die Erfahrensten, übernahmen die

Führung. Auf dem Wege zu dem verabredeten Zusammenkunftsorte mußten die

Empörer an den Bauernhaufen vorüber. Sie wurden nicht durchgelassen.

Sie versuchten den Durchlaß mit Gewalt zu erzwingen; es kam zum Kampfe,

in dem die ungleich zahlreicheren Bauern Sieger blieben. Die Edelleute

wurden teils getötet, teils verwundet, die übrigen gefangen genommen.

Tote und Lebende wurden auf Wagen geladen und nach Tarnow in das

Kreisamt abgeliefert. Als der Morgen des 19. Februar graute, war der

Aufstand im Kreise Tarnow niedergeschlagen[302].

Noch kläglicher scheiterte das Unternehmen der Revolutionspartei in den

anderen Kreisen. In Ostgalizien kam es überhaupt nur an zwei Orten zum

Kampfe. Überall erhoben sich die Bauern gegen die Edelleute für die

Regierung[303]. Nur im Gebirgsdorfe Chocholow im Kreise Sandoc hatten

sich die Bauern -- über Anstiften des Ortsgeistlichen -- dem Aufstande

gegen die Regierung angeschlossen. Eine Abteilung Finanzwache und die

Bauern der benachbarten Gemeinden schlugen jedoch die Empörung sofort

nieder[304].

Die polnische Insurrektion war nicht durch Regierungstruppen,

sondern durch die Bauern niedergeworfen worden. Doch kehrten die

Bauern nach errungenem Siege nicht nach Hause zurück. Sie ließen

sich die Gelegenheit nicht entgehen, an ihren Bedrängern Rache

zu üben. Bandenweise zogen sie von Gutshof zu Gutshof, mordend,

plündernd, sengend. Alle Gutsherren und Wirtschaftsbeamte, die sich

nicht rechtzeitig hatten flüchten können, wurden erbarmungslos

niedergemetzelt. Tagelang dauerte das schreckliche Morden in ganz

Westgalizien.

Erst in den ersten Tagen des März kehrte die Ruhe wieder ein.

Militärkommanden durchstreiften das Land und forderten die Bauern auf,

sich aller Gewalttaten zu enthalten. Willig gehorchten die meisten, nur

selten mußte gegen sie mit Schärfe vorgegangen werden. Sie kehrten in

ihre Dörfer zur gewohnten Feldarbeit zurück, in der festen Überzeugung,

daß sie fortan zu keinerlei Diensten mehr an die Herrschaft

verpflichtet seien[305].

Die blutigen Ereignisse in Galizien waren durch den harten Druck, den

die Gutsherren auf die Untertanen seit Jahrhunderten ausgeübt hatten,

hervorgerufen worden. Die Umtriebe der demokratischen Partei hatten

den Funken geschürt, der schon lange unter der Asche geglimmt hatte.

So einfach die Wahrheit lautete, sie wurde doch nicht geglaubt. In den

Parlamenten von England und Frankreich und in der gesamten europäischen

Presse wurde gegen die österreichische Regierung die Anklage erhoben,

sie hätte die galizischen Bauern gegen "das väterliche Regiment" der

Gutsherren aufgehetzt. Für den Kopf eines jeden ermordeten Edelmannes

hätten die Kreisämter eine Prämie bezahlt; von amtswegen seien unter

der Bauernschaft kommunistische Lehren verbreitet worden u. s. w.[306].

Wenn auch die Wiener Regierung den fremden Mächten mitteilte, sie sei

durch die galizischen Ereignisse keineswegs beunruhigt, sie sehe sich

vielmehr gehoben "durch das Gefühl der breiten Basis, auf der die Macht

der Regierung in Galizien beruht, nämlich der treuen Anhänglichkeit

der Bevölkerung,"[307] so war die Besorgnis, die sie im geheimen

hegte, größer als sie zugestehen wollte. Nach der Meinung des Fürsten

Metternich mußten so schnell als möglich durchgreifende Reformen in

Angriff genommen werden, um das Land bei Österreich zu erhalten[308].

Doch sollten diese Reformen in der Art vorgenommen werden, daß kein

Verdacht aufkommen könne, die Regierung hätte sich durch den Aufstand

einschüchtern lassen. Vor allem legte man darauf Gewicht, daß die

Bauern zur Robot wieder zurückkehrten, ehe über ihre Ablösung,

Erleichterung oder gänzliche Aufhebung entschieden werde. Das aber

war nicht so leicht zu erreichen. Allgemein war unter den Bauern die

Meinung verbreitet, daß die Fronpflicht durch die letzten Ereignisse

aufgehoben sei. Wie sollten auch sie, die eben siegreich aus dem Kampfe

hervorgegangen waren, ihren Nacken unter das Joch der Besiegten beugen?

Bei Ausbruch des Aufstandes hatten die Insurgenten den Untertanen die

Aufhebung aller Lasten als Lohn für die Teilnahme an der Revolution in

Aussicht gestellt; sollten die Bauern dafür bestraft werden, daß sie

für den Kaiser gekämpft, ihm die Provinz erhalten hatten?

Die Provinzialregierung war anderer Ansicht. Vorerst sollten die

Untertanen gehorsam die Arbeit auf den herrschaftlichen Äckern

wieder aufnehmen, dann erst sollten sie die Begünstigungen

genießen, die man ihnen zugedacht hatte. Diese Forderung war vom

Standpunkte der Landeskultur gerechtfertigt. Es war höchste Zeit,

daß die Dominikalländereien bestellt werden. Aus Mangel an freien

Arbeitern konnte dies nur mit Hilfe der Fronbauern geschehen. Da die

Mehrzahl der Gutshöfe verödet war -- die Gutsherren und die Beamten

waren teils getötet, teils geflüchtet, teils wegen Teilnahme am

Aufstande verhaftet -- mußten Vorkehrungen für die Besorgung der

politischen und judiziellen Geschäfte getroffen werden. Ein Erlaß des

General-Gouverneurs befahl den Kreishauptleuten, in jenen Dominien, auf

welchen aus was immer für einer Ursache sich kein Mandatar befinde,

einen solchen von Amts wegen provisorisch aufzustellen. Es war dies der

erste Schritt zur Errichtung landesfürstlicher erster Instanzen, einer

Maßregel, deren Notwendigkeit nach den letzten Ereignissen jedermann

einleuchtete[309].

Viele Bauern erschienen in den Kreisämtern mit der Anfrage, ob es

wahr sei, daß der Kaiser die Robot aufgehoben habe. Das Gubernium

ließ ihnen bedeuten, "dass durch die stattgefundenen Ereignisse

sich in ihren Pflichten gegen die Grundherrschaften nichts geändert

habe, und dass Entscheidungen bezüglich der Zukunft nur von Sr.

Majestät kommen können."[310] So groß war das Vertrauen der Bauern

zur Regierung, daß ein großer Teil von ihnen auf diese Auskunft hin

die Arbeit wieder aufnahm. Nur im Kreise Tarnow weigerten sich viele

Gemeinden entschieden, die Robot zu leisten. Wieder war es Jakob Szela,

der die Bauern zum Widerstande trieb. Von Tarnow breitete sich die

Robotrenitenz bald auch auf jene Kreise aus, in denen die Untertanen

schon angefangen hatten, die Schuldigkeiten zu prästieren. Gegen Ende

März war die Lage wieder kritisch. Inzwischen war jedoch die Besatzung

Westgaliziens verstärkt und die Stellung der Regierung befestigt

worden. Das Gubernium beschloß daher, den Untertanen vorderhand keine

Konzessionen zu machen oder in Aussicht zu stellen, weil dies als

Belohnung für die verübten Gewalttaten erscheinen könnte. Wo die

Untertanen den gütlichen Ermahnungen der Beamten keine Folge leisten

würden, sollten sie durch Militärexekutionen zur Wiederaufnahme der

Arbeit gezwungen werden[311].

Die Entwicklung des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses in Galizien (1772-1848) · 第 8 / 14 段