Also auch hier ist der Verdienst sehr gesunken, obwohl die Annahme, dass

der Absatz sich je zur Hälfte auf Privat- und Geschäftskunden verteilte,

noch zu günstig gegriffen ist; der Anteil der Geschäftskundschaft ist

wahrscheinlich ein weit beträchtlicherer und infolgedessen verringert

sich auch der Bruttogewinn. Auch beim Absatz von Grätzer Bier ist der

Verdienst gegen früher gesunken. Der Preis des Grätzer Bieres stellte

sich früher auf 16 M. pro hl. Die Bierverleger lieferten ihren

Privatkunden 25 Flaschen für 3 M., ihren Geschäftskunden 100 Flaschen

für 11 M. Später fiel der Preis für 100 Flaschen Grätzer Bier für die

Geschäftskunden erst auf 10 M. dann fast allgemein auf 9 M. einige

Bierverleger lieferten dann sogar 100 Flaschen für 8 M. Im Jahre 1899

schlossen sich nun die in Grätz vereinigten Brauereien zu einem Verbande

zusammen und setzten, da sie angeblich bei einem Preis von 16 M. pro hl

Bier nicht mehr bestehen konnten, den Preis auf 18 M. pro hl fest.

Infolgedessen beschloss der Verein Berliner Bierverleger seinerseits,

mit den Generalvertretern der Brauereien in Grätz ein Abkommen dahin zu

treffen, dass sich die Vertreter der Grätzer Brauereien verpflichteten,

an keinen Bierverleger fernerhin Bier zu liefern, welcher nicht durch

Namensunterschrift erklären würde, für 100 Flaschen Grätzer Bier

mindestens 10 M. zu verlangen. Die Konventionalstrafe wurde für jede zur

Anzeige kommende und nachzuweisende Uebertretung auf 50 M. festgesetzt.

Der grösste Teil der Mitglieder des Vereins unterschrieb sofort, die

übrigen wurden ebenso wie die Nichtmitglieder dazu gezwungen, da keiner

der Vertreter ihnen weiterhin Bier lieferte. War durch die erwähnten

Preisreduktionen der Bruttogewinn pro hl allmählich von 13,30 auf

5,30-8,00 M. gefallen, so beträgt derselbe jetzt trotz der erfolgten

Preiserhöhung der Brauereien im Minimum (d. h. wenn wie vorher nur die

Rabattsätze für Geschäftskunden berücksichtigt werden) 8,60 M. pro hl,

d. h. ca. 50 pCt. Im allgemeinen wird sich aber hier durch die Lieferung

an Privatleute, denen das Grätzer Bier wohl manchmal ärztlich verordnet

wird, der Bruttogewinn erhöhen.

B. Ausgaben.

1. _Flaschenverluste_. Abgesehen von den Ausgaben für das Bier selbst,

deren Höhe aus den Betrachtungen über den Brutto- und Nettogewinn im

Bierverlag zu ersehen ist, spielen die Flaschenverluste mit die grösste

Rolle bei den Ausgaben. Dieselben entstehen auf verschiedene Weise.

Einesteils werden beim Füllen des Bieres auf Flaschen, beim Reinigen und

beim Transport, manchmal vielleicht mit Mutwillen, Flaschen zerbrochen.

Anderenteils erhält der Bierverleger von seinen Kunden oft nicht die

gelieferte Anzahl zurück, sei es, dass sie in der Haushaltung in

Gebrauch genommen und zu anderen Zwecken benutzt oder beim Kunden

zerschlagen sind, sei es, dass ein Konkurrent, falls der betr. Kunde von

mehreren Geschäften Bier bezog, sich einen Teil derselben angeeignet

hätte. Die an ersterer Stelle genannten Flaschenverluste pflegen

gegenüber den letzteren in den Hintergrund zu treten und wenn in den

Fachblättern von Flaschenverlusten und Mitteln zu ihrer Abhilfe

gesprochen wird, so sind fast stets die Verluste gemeint, welche durch

Zurückbehalten der Flaschen seitens der Kunden, und durch absichtliches

oder unabsichtliches Vertauschen der Flaschen entstehen. Wenn man die

Klagen der Bierverleger über die Grösse der Flaschenverluste hört, so

möchte man dieselben für übertrieben halten. Wer jedoch Gelegenheit

gehabt hat, die hier beklagten Zustände aus eigener Anschauung kennen zu

lernen, der wird der Behauptung zustimmen müssen, dass in Bezug auf den

Missbrauch von Bier- (und auch u. a. Mineralwasser-)Flaschen in vielen

Kreisen des Publikums eine Laxheit der Ansichten herrscht, welche nicht

scharf genug verurteilt werden kann. Die Hausfrauen oder Dienstmädchen

machen sich in vielen Fällen gar kein Gewissen daraus, die Bierflaschen

zu allen möglichen Zwecken zu gebrauchen, sie holen Spiritus, Oel,

Fleckwasser etc. darin, und in der Küche prangen die dem Bierhändler

gehörenden Flaschen ganz ungeniert neben anderen Utensilien. Die

Arbeiter betrachten es als ihr selbstverständliches Recht, die

Bierflaschen zum Einholen von Schnaps oder Kaffee zu gebrauchen. Am

tollsten geht es auf den Bauten zu, da wird die Flasche oft, wenn sie

ausgetrunken ist, einfach auf den Boden geworfen, ob sie dabei entzwei

geht oder nicht, ist ganz gleichgültig, wenn der Kutscher des

Bier-Lieferanten am nächsten Tage kommt, so kann er sich die leeren

Flaschen aus allen Ecken und Winkeln des Bauplatzes zusammensuchen. Ganz

raffiniert verfahren oft diejenigen Familien, welche das Bier selbst

abziehen, indem sie solange von den Viktualienhändlern, Gastwirten oder

Bierverlegern Bier in Flaschen holen lassen, bis sie diejenige Zahl von

Flaschen »erworben« haben, welche zum Abzug nötig ist. Zerbricht später

mal eine Flasche, so wird eine dadurch ergänzt, dass zur Abwechselung

wieder einmal eine Flasche Bier beim Gastwirt etc. geholt und die leere

Flasche zurückbehalten wird. Non olet!

Sind die hierdurch den Bierverlegern zugefügten Flaschenverluste

lediglich dem Publikum und seiner skrupellosen Auffassung vom

Eigentumsrechte zuzuschreiben, so tragen die Bierverleger an der

Vertauschung der Flaschen und etwaigen dadurch entstandenen Verlusten

selbst die Schuld. Allerdings werden Vertauschungen in manchen Fällen

vielleicht dadurch begünstigt, dass die Flaschen der verschiedenen

Lieferanten, welche an _einen_ Kunden liefern, überhaupt keinen Aufdruck

tragen und in der Form gleich sind. Diese Vertauschungen, wenn sie auch

gewiss unangenehm sind, bergen allerdings noch keine Verluste in sich,

vorausgesetzt, dass die Zahl der zurückgegebenen fremden Flaschen ebenso

gross ist, wie die der gelieferten eigenen. Oft stimmt dieses Verhältnis

allerdings nicht, und es hat den Anschein, als ob die Vertauschung nicht

durch Zufall oder Nachlässigkeit des Kunden, sondern durch ganz

bestimmte Nebenabsichten des betr. Konkurrenten herbeigeführt sei.

Wie gross die Gesamtheit der Bierflaschenverluste aller derer ist, die

ein Flaschenbiergeschäft betreiben, erhellt aus einer Mitteilung der

Berliner »Wochenschrift für Brauerei« (Jahrgang 1900, No. 1). Diese

teilt mit, dass ein lokaler Brauereiverein (_wahrscheinlich_ der Verband

der Berliner Brauereien) in einem bestimmten mehrmonatlichen Zeitraum

eine Enquête über den Verlust von Bierflaschen anstellte. Von den

abgesetzten Flaschen kamen weniger zurück 3,37 %, beim Austausch kamen

weniger zurück 0,48 %, der Flaschenbruch bezifferte sich auf 2,51 %, der

Gesamtverlust also im Durchschnitt auf 6,05 %! Der höchste Gesamtverlust

betrug 14,23 %, der niedrigste 4,3 %! Der Durchschnittsatz von 3,37 % für

nicht zurückgekommene Flaschen wurde von acht Brauereien überschritten.

Das Maximum _dieses_ Verlustes lag bei 7,43 %, das Minimum bei 1,38 %.

Wenn auch die Verhältnisse in Bezug auf den Flaschenverlust bei den

Brauereien nicht überall die gleichen sind, wie bei den Bierverlegern,

so können doch die hier angeführten Zahlen vielleicht als

Durchschnittsziffern für die Flaschenverluste auch der Bierverleger

angesehen werden.

Irgendwelche Maassnahmen sind bisher gegen den Flaschenmissbrauch

seitens der Berliner Bierverleger noch nicht getroffen worden. Die

Einführung des Flaschenpfandes ist in Berlin auf dieselben

Schwierigkeiten gestossen, wie in anderen Städten. Die Brauereien haben

jüngst in den gelesensten Zeitungen grosse Erklärungen abgegeben, wonach

sie jedem Flaschenmissbrauch gerichtlich entgegentreten würden. Ob diese

Erklärungen Erfolg haben werden, ist zweifelhaft, zumal die Gerichte die

Verwendung und Füllung von Bierflaschen mit anderen Flüssigkeiten etc.

bei erfolgender Anzeige in den seltensten Fällen bestrafen[30]. Gegen

die unlautere Konkurrenz von Berufsgenossen (Vertauschen und Fortnehmen

von Flaschen) hat die Mehrzahl der zum Verband deutscher Bierhändler

gehörenden Vereine bereits das Mittel der Errichtung von

Flaschen-Austauschlagern angewandt, und ist z. T. mit _Recht_ energisch

vorgegangen gegen diejenigen Bierverleger, welche ihre Beteiligung etwa

ablehnten. In Berlin ist ähnliches seitens des Vereins Berliner

Bierverleger (der auch nicht zum Verbande gehört) noch nicht geschehen.

Allerdings hat der Verein vor kurzer Zeit seinen Vorsitzenden delegiert,

in einen vom Bund der Industriellen niedergesetzten Ausschuss

einzutreten, welcher speziell die Bekämpfung des Flaschenmissbrauches

zur Aufgabe hat, und zu dem u. a. auch Vertreter des Brauerei-Verbandes,

des Vereins Berliner Weissbierwirte, des deutschen Gastwirtsverbands,

des Berliner Gastwirte-Vereins und des Verbandes deutscher

Mineralwasser-Fabrikanten gehören. Irgendwelche positiven Beschlüsse

liegen jedoch seitens des Ausschusses, der sich eben erst konstituiert

hat, noch nicht vor.

2. _Spesen_. Es ist nötig, näher auf sie einzugehen, da sie oft nicht

unbeträchtlich sind. Wenn in Bierverlegerkreisen von Spesen gesprochen

wird, so sind damit nicht nur diejenigen Unkosten gemeint, welche

dadurch entstehen, dass die Geschäftskunden der Bierverleger oft in

längeren Zwischenräumen bezahlen und die letzteren gezwungen sind, beim

Abholen der Rechnungsbeträge grössere Zechen zu machen. Oft besteht ja

auch hierbei ein Missverhältnis zwischen dem Verdienst an der

gelieferten Ware und dem durch die Zeche gewährten Rabatt, und manche

Gastwirte besitzen eine gewisse Virtuosität darin, ihre Lieferanten bei

solchen Besuchen durch Vermittelung ihrer Kunden, anreizen zu lassen,

recht viel »zum Besten zu geben«. Die raffinierteste Form der Erzwingung

eines ausserordentlichen Rabatts von den Lieferanten besteht jedoch in

der Veranstaltung der sogenannten »Abendtische«. Man versteht darunter

Abendessen mit Weinzwang, zu denen hauptsächlich die Lieferanten

eingeladen werden, Fleischer, Bäcker, Liqueur- und Schnapslieferanten,

vor allen aber die Brauer und Bierverleger. Die Stammgäste dienen oft

nur als Dekoration, sie lassen sich in Bezug auf das Weintrinken

vielleicht noch von den Lieferanten freihalten. Gleichmässig werden

durch diese Veranstaltungen Brauer und Bierverleger getroffen. Wie tief

eingerissen diese Unsitte ist, beweist der Umstand, dass in der hier in

Betracht kommenden, »hohen Saison« (Dezember-Januar) bei den Brauereien

manchmal das Comptoirpersonal kaum ausreicht, um den Einladungen folgen

zu können. Handelt es sich um einen Kunden, der wenig braucht, so kaufen

sich wohl auch die Brauereien einfach von ihren Verpflichtungen los,

indem sie an Stelle der Entsendung irgend jemandes dem betr. Gastwirt

ein Gefäss Bier »vergüten«, dessen Grösse sich nach der Höhe des

Absatzes an den betr. Kunden richtet. Dem Bierverleger sind diese

Verpflichtungen natürlich noch drückender, da seine Lieferungen in den

weitaus meisten Fällen viel geringer sind, als diejenigen der

Brauereien. Handelt es sich um Kunden, welche Abnehmer grösserer

Quantitäten sind, so kann der Bierverleger ohne grosse Skrupel 10-20

Mark ausgeben; als drückend, aber empfindet er die Verpflichtung, wenn

eine solche Einladung beispielsweise von einem Kunden kommt, der

vielleicht alle 2-3 Wochen einmal 100 Flaschen Grätzer Bier von ihm

bezieht! Dazu kommt, dass viele Gastwirte und Cafétiers sich an der

Veranstaltung _eines_ Abendtisches im Winter nicht genügen lassen,

sondern ihre Lieferanten mehrmals um sich versammeln, sei es zum

Wurstessen, zum Frühschoppen mit Musik, zur Geburtstagsfeier des

Inhabers (die oft zweimal im Jahre stattfindet) etc. Ebenso wie die

Brauereien, kaufen sich in solchen Fällen auch die Bierverleger manchmal

los, indem sie gleichfalls, anstatt zu erscheinen, einige Kästen oder

einen Kasten Bier gratis senden. Wenn derartige Einladungen sich

allzuhäufig wiederholen und dem Bierverleger klar wird, dass sein

Verdienst durch die von ihm verlangten Gegenleistungen fast völlig

ausgeglichen wird, so wird er auch wohl in manchen Fällen auf einen

solchen Kunden verzichten. In jedem Falle hat ein Bierverleger mit

diesen Spesen als einem ansehnlichen Posten in seinem Ausgabenkonto zu

rechnen. Welche Anteilnahme die Bierverleger dieser ganzen Frage

entgegenbringen, geht daraus hervor, dass in dem ersten Jahrgange (1899)

ihres Fachorgans nicht weniger als sechs Einsendungen aus

Bierverlegerkreisen über diese Frage sich finden, ohne dass allerdings

diskutable Vorschläge darin gemacht worden wären, wie den allseitig

erkannten Missständen entgegenzutreten sei.

3. _Andere Ausgaben_. Neben den Flaschenverlusten und Spesen kommen für

den Bierverlag als Ausgaben noch in Betracht: die Löhne, die Miete,

Reparaturen, die Unterhaltung von Pferd und Wagen, Gewerbesteuer,

Beiträge zur Krankenkasse sowie für Alters- und Invaliditätsversicherung

der Arbeiter, schliesslich Anzeigen und Reklame. Wenn diese Ausgaben

hier lediglich aufgezählt werden im Gegensatz zu der eingehenden

Besprechung der Ausgaben für Flaschen und für Spesen, so geschieht dies

deshalb, weil sie einer näheren Erläuterung kaum bedürfen. Ueber die

Löhne ist vorher schon gesprochen worden, die Reparaturen beziehen sich

beispielsweise auf die Flaschenkästen oder die Holzlager in den

Kellereien, ferner etwaige im Keller angewandte Maschinen. Für Anzeigen

und Reklame pflegt der Bierverleger in der Regel so wenig wie möglich

auszugeben: immerhin muss er Rechnungen mit Firmenaufdruck, oft auch

Bestellkarten, ferner Etiquetten, Plakate, Preiskourante u. dergl.

führen.

Brutto- und Nettogewinn beim Bierverlag.

Aus der Vergleichung des Bruttogewinns mit den skizzierten Ausgabeposten

liesse sich sehr leicht ein Gewinn- und Verlustkonto für einzelne

Umsatzhöhen konstruieren. Jedoch sind solche theoretische Konstruktionen

immer sehr angreifbar und an ihrer Stelle möge deshalb hier ein

praktisches Beispiel gesetzt werden. Es ist der Jahresabschluss eines

Bierverlags mit etwa 20000 Mark Umsatz aus dem Jahre 1899.

_Einnahmen:_

Erlös aus 1200 halben Tonnen Weissbier à 12 Mark = 14400 Mark

" " 120 hl Grätzer Bier à 27 " = 3240 "

" " 32 " Bayrisch " à 27 " = 864 "

" " 20 " echtes " à 44 " = 880 "

-----------

19384 Mark

_Ausgaben_.

A. _Bierkonto_.

1200 halbe Tonnen Weissbier à 6 Mark = 7200 Mark

120 hl Grätzer Bier à 16 " = 1920 "

32 " Bayrisch Bier à 20 " = 640 "

20 " echtes Bier à 25 " = 500 "

------------

(inkl. Fracht) 10260 Mark

Demnach Bruttogewinn 9124 Mark.

Von diesem Bruttogewinn waren in Abzug zu bringen für:

Miete 1200 Mark

Unterhalt eines Pferdes 700 "

Ergänzung an Flaschen und Verschlüssen 650 "

Reparaturen 65 "

Telephon 150 "

Reklame und Spesen 200 "

Gas, Heizung, Gewerbesteuer, Beiträge zur

Versicherung u. a. 150 "

Löhne: 1 Kutscher 1248 "

3 Arbeiter im Durchschnitt[31] 2964 "

----------

7327 Mark

Demnach Bruttogewinn 9124 "

Reingewinn 1797 "

Zu dieser Aufstellung ist zu bemerken, dass einerseits die gewährten

Rabattpreise beim Weissbier sehr hoch waren, da sich dessen Absatz im

wesentlichen auf grosse Abnehmer verteilte, dafür genügte jedoch auch

ein Pferd und ein Wagen zur Fortschaffung des Bieres, während bei einer

Zersplitterung der Kundschaft mindestens zwei Wagen mit je einem Pferd

bespannt, in Betrieb hätten sein müssen. Im übrigen soll die Aufstellung

weniger zur Illustration des Rein- als vielmehr des Bruttogewinnes

dienen. Es ergiebt sich aus ihr beim Weissbier ein Bruttogewinn von

genau 100 %, d. h. weniger, als wir vorher angenommen hatten, was sich

aus den angegebenen Gründen erklärt, dagegen ist der Verdienst an

Grätzer Bier höher als in unserer Annahme, da in dem betr. Bierverlag

auch zu der Zeit, als der hl Grätzer Bier nur 16 Mark kostete 100

Flaschen nicht unter 10 Mark fortgegeben wurden. Die Flaschenverluste

betrugen nur ca. 2,5 %, was ebenfalls mit der geringen Zahl der Abnehmer

zusammenhängt. Aus den Aeusserungen einer grossen Zahl von Bierverlegern

ist anzunehmen, dass der Reingewinn -- von individuellen Zufälligkeiten

abgesehen -- da, wo Weissbier und Grätzer Bier den überwiegenden Teil

des Absatzes bilden, in der Regel nicht unter 10 und nicht über 15 % des

Umsatzes beträgt. Es scheint dabei nicht, als wenn mit der Erhöhung des

Umsatzes der Reingewinn verhältnismässig höher würde: vielmehr wird ein

verhältnismässiges Steigen desselben dadurch, dass bei höherem Umsatz

der Geschäftsinhaber nicht mehr mitarbeiten kann, sondern sich auf die

Beaufsichtigung des Geschäftsbetriebes beschränken muss, ferner durch

Erhöhung der Spesen u. a. in der Regel kompensiert.

Der durchschnittliche Jahresumsatz der Berliner Bierverlagsgeschäfte.

Als Maassstab können uns zwei Momente dienen:

1. die Anzahl der im Betriebe beschäftigten Arbeiter,

2. die Anzahl der Pferde, welche zur Fortschaffung des Bieres nötig

sind. Aus den gemachten Erkundigungen ergiebt sich nun zunächst, dass

von 46 Bierverlegern im Durchschnitt beschäftigten

keinen Arbeiter 14 Betriebe

einen " 11 "

zwei " 8 "

drei bis vier Arbeiter 8 "

mehr als vier Arbeiter 5 " (Maximum 9 Arbeiter).

Pferde wurden gebraucht:

ein Pferd in 15 Betrieben

zwei Pferde in 10 "

drei bis vier Pferde in 7 "

über vier Pferde in 3 " (Maximum 6 Pferde)

ohne Pferd behalfen sich 11 Bierverleger.

Aus diesen Angaben lassen sich allerdings keine zahlenmässig genauen

Rückschlüsse auf die Höhe des Umsatzes der einzelnen Geschäfte machen,

immerhin geben sie uns dazu gewisse Anhaltspunkte. Ich möchte auf Grund

dieser Aufstellungen die Bierverlagsgeschäfte in drei Kategorieen teilen:

1. in solche Betriebe, welche ohne Arbeiter und ohne Pferd auskommen,

2. in solche, welche 1 bis 2 Arbeiter beschäftigen und 1 bis 2 Wagen mit

1 bis 2 Pferden gebrauchen,

3. in solche, welche 3 Arbeiter und darüber beschäftigen und 3 und mehr

Pferde gebrauchen.

Man könnte diese Kategorien etwa als kleine, mittlere und grössere

Bierhandlungen bezeichnen. Ein charakteristisches Unterscheidungsmoment

werden die kleinen Geschäfte vor denen der zweiten und dritten Kategorie

haben, welche letzteren ihrer Art nach wenig von einander verschieden

sein werden. Aus dem Umstande nämlich, dass die kleinen Bierhandlungen

ohne Pferde, d. h. ausschliesslich mit einem Handwagen auskommen, geht

deutlich hervor, dass ihr Absatz sich zum grossen Teile auf den Verkauf

über die Strasse beschränkt und das Lieferungsgeschäft daneben nur eine

geringere Rolle spielt. Diese Geschäfte stammen meist aus neuerer Zeit

(unter den 11 Geschäften, welche ohne Pferd auskamen, sind 7 in den

Jahren 1890-96 gegründet), entweder hat sich das Lieferungsgeschäft

noch nicht oder doch kaum über die nächste Nachbarschaft ausgebildet,

oder sie verzichteten überhaupt darauf und beschränken sich auf den

Kleinhandel mit Bier. Als Nebengeschäft kommt für sie in allerdings nur

wenigen Fällen der Verkauf von Frischbier in Betracht, das von den

Weissbierbrauereien bezogen wird, häufiger der Spezereiwarenhandel. Der

Bierabsatz schwankt pro Tag zwischen 10 bis 40 Mark, der

Durchschnittssatz beträgt etwa 20 Mark. Ihrer ganzen Art nach erinnern

diese Geschäfte an denjenigen Viktualienhandel der ersten Jahrzehnte,

der in der Hauptsache zum Kleinhandel von Bier geworden war, nur dass

damals die Entwicklung eine zum Lieferungsgeschäft _aufsteigende_ war,

während wir es heute in diesen Geschäften mit Rückbildungen zu thun

haben, welche den Viktualienhandel zur Stütze gebrauchen, weil sie vom

Bierhandel allein nicht existieren können.

Im Gegensatz zu den Geschäften dieser Art haben die Bierhändler der

zweiten und dritten Kategorie mehr die alte Form des Bierverlags als

Lieferungsgeschäft bewahrt. Der Verkauf über die Strasse bildet bei

ihnen nur eine Ergänzung zum Versandgeschäft; unter sich sind sie nur

durch die Höhe des Umsatzes von einander unterschieden. Diejenigen

Bierverleger, welche einen Wagen in Betrieb haben, sei es nur mit einem

oder zwei Pferden bespannt, fahren im Sommer pro Tag etwa für 40-50, im

Winter etwa für 30 Mark Bier pro Tag aus, d. h. ihr jährlicher Umsatz im

Versandgeschäft beziffert sich auf 12-15000 Mark jährlich; der

Reingewinn welchen ein solches Geschäft abwirft, ist also an sich kaum

höher als der Lohn, den die Kutscher im Bierverlag und geringer als der

Lohn, den die Brauereikutscher erhalten. Allerdings ist zu dem

Reingewinn aus dem Versandgeschäft noch derjenige aus dem Verkauf über

die Strasse hinzuzuzählen, immerhin dürfte das Einkommen eines solchen

Bierverlegers selten über 1800-2400 Mark betragen, in den meisten

Fällen aber unter diesem Satze sich bewegen.

Was nun die Geschäfte der dritten Kategorie betrifft, so haben diese

ihren verhältnismässig hohen Umsatz verschiedenen Umständen zu

verdanken. Entweder sind es _alte_ Geschäfte, die zugleich mit dem guten

Ruf aus früheren Zeiten auch einen Stamm von Weissbierkunden behalten

haben, welcher ihnen treu geblieben ist. Oder sie werden von irgend

einer Weissbierbrauerei unterstützt, in der Weise, dass dieselbe die

Bestellungen auf Flaschenbier, welche bei ihr gemacht werden, dem

betreffenden Bierverleger zuweist; allerdings führen solche Bierverleger

nur Bier von _einer_ Weissbierbrauerei. Der Umsatz dieser Geschäfte

schwankt zwischen 20 bis 75000 Mark jährlich, der Verdienst ist also als

sehr auskömmlich zu bezeichnen.

_Der Umsatz früher und jetzt_. Auf die Frage, wie sich der heutige

Umsatz zu dem früheren stellt, habe ich in 4 Fällen die Antwort

erhalten, derselbe sei _gestiegen_, in 10 Fällen war er _gleich

geblieben_, in 32 Fällen _zurückgegangen_. Es ist kaum nötig, darauf

hinzuweisen, dass es sich bei den ersteren Fällen meist um Geschäfte

handelt, welche in neuerer Zeit entstanden sind, während diejenigen,

welche noch aus den achtziger Jahren stammen, durchweg einen Rückgang

des Umsatzes zu beklagen hatten.

Wie sich dieser in einzelnen Fällen gestaltet hat, davon hier einige

frappante Beispiele: Bierverleger A.[32] begründete seinen Bierverlag

1866 im Anschluss an die Gastwirtschaft, hatte anfangs der achtziger

Jahre 2 Wagen und 4 Pferde; ein Wagen fuhr nach ausserhalb, um an die

dortigen Ausschanklokale Weissbier zu liefern, der Umsatz betrug 50000

Mark im Bierverlag jährlich. Gab 1893 das Bierverlagsgeschäft auf,

nachdem er fast alle Kunden verloren hatte, und ist jetzt nur noch

Gastwirt. -- Bierverleger B., dessen Geschäft seit 1879 besteht, hatte

früher 2 Pferde und 2 Wagen, jetzt genügt ein Handwagen, Arbeiter werden

nicht mehr beschäftigt. -- Bierverleger C. hatte früher 2 Wagen und 3

Pferde, Umsatz 50 bis 60000 Mark, jetzt noch 1 Wagen, 1 Pferd, 20000

Mark Umsatz. Geschäft besteht seit Anfang der sechsziger Jahre. --

Bierverleger D. übernahm 1891 das früher von E. betriebene

Bierverlagsgeschäft. E. gebrauchte 3 Wagen und 6 Pferde und beschäftigte

12 Arbeiter. D. kommt im Sommer mit 2, im Winter mit 1 Pferd aus, er

beschäftigt noch 4 Arbeiter. Das Geschäft wäre ruiniert, wenn nicht 4

Bataillonskantinen als Abnehmer geblieben wären. -- Bierverleger F.

beschäftigte früher 12 Arbeiter und hatte einen Absatz von 10-12000 hl

Bier jährlich, an heissen Tagen gebrauchte er 80 halbe Tonnen. Als er

starb, war nur noch ein Wagen im Betrieb, unter seiner Frau wurde der

Konkurs über das Geschäft eröffnet. -- Bierverleger G. besass Anfang der

achtziger Jahre 6-8 Pferde, bankerott seit 1895, H. früher 6 Pferde,

liess 1896 das Inventar seines Geschäfts versteigern. -- J., dessen

Geschäft seit 1882 besteht, beschäftigte 3 Arbeiter, jetzt fährt er das

Bier selbst am Vormittag aus, seine Frau und er ziehen nachmittags und

abends selbst ab, und besorgen den Verkauf über die Strasse. -- Im

Bierverlage von K. betrug der Absatz anfangs der neunziger Jahre u. a.

110 hl Braunbier, 1075 hl Weissbier, 300 hl Lagerbier, jetzt kein

Braunbier, 620 hl Weissbier, 110 hl Lagerbier. -- Bierverleger L. hatte

früher einen zweispännigen und einen einspännigen Wagen, jetzt noch

einen einspännigen. -- K., dessen Geschäft seit 1864 besteht, will jetzt

event. den Bierverlag ganz aufgeben und eine Gastwirtschaft übernehmen.

-- Bierverleger M. gab 1894 seinen seit 17 Jahren betriebenen Bierverlag

auf und lebt jetzt als Restaurateur.

Es ist ein trauriges Bild, welches diese Stichproben aus den Notizen,

die ich mir gemacht habe, ergeben, sie liessen sich leicht verdoppeln

oder verdreifachen, aber sie genügen auch wohl so als Illustration.

Die Verschuldung der Bierverleger bei den Brauereien.

Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts · 第 7 / 9 段