aus diesen Darlegungen ergiebt, hängt auch die übermässige Verschuldung
derselben bei den Brauereien zusammen. Diese Verschuldung kommt z. T. in
ganz eigentümlichen Formen der Kreditinanspruchnahme zum Ausdruck. Nicht
der Umstand, dass im Laufe der Jahre, bei der Unregelmässigkeit der
Bezahlung, die Schulden für geliefertes Bier oft eine abnorme Höhe
erreichen, ist das entscheidende. Oft beginnt vielmehr die Verschuldung
der Bierverleger bei der Brauerei schon in dem Augenblick, in welchem
das Geschäft überhaupt begründet wird. Selten hat der Betreffende, der
oft früher irgendwo Kutscher war, die genügenden Mittel und deshalb
wendet er sich an die Brauerei, welche dann die ganze Einrichtung
liefert: Pferd, Wagen, Flaschen, Flaschenkasten etc. Der Bierverleger
unterschreibt einen Leihkontrakt und verpflichtet sich, für jede von der
Brauerei zu entnehmende Tonne Bier einen Aufschlag von so und soviel zu
bezahlen, bis die Summe, welche die geliehene Einrichtung darstellt,
durch diese Aufschlagzahlungen (2-4 Mark pro ½ Tonne) gedeckt sei,
worauf das Inventar in seinen Besitz übergehen soll. Oft hört das
Geschäft nach wenigen Monaten auf zu existieren und es kommt überhaupt
nicht zur Uebergabe des Inventars, welche in anderen Fällen wiederum
dadurch ermöglicht wird, dass der betreffende Bierverleger nur diejenige
Brauerei pünktlich bezahlt, welche ihm das Inventar geliehen hat,
dagegen bei den übrigen das bezogene Bier schuldig bleibt. Besteht
zwischen der Brauerei und ihren Abnehmern schon ein nach Jahren
zählendes Geschäftsverhältnis, so muss sich die Brauerei darauf gefasst
machen, von ihren Kunden, und zwar den Gastwirten, in demselben Masse
wie den Bierverlegern als _der_ Kreditgeber angesehen zu werden. Will
der Bierverleger Neuanschaffungen machen, und es mangelt ihm an Geld, so
geht er zum Brauer und lässt es sich von ihm geben; wenn seine Tochter
sich verheiratet, so muss er, der Brauer, aushelfen, um die Ausstattung
zu bezahlen u. a. m. Ausser den Bierschulden haben die Bierverleger also
in sehr vielen Fällen noch private Schulden bei den Brauereien, ja
selbst in _den_ Fällen werden letztere in Anspruch genommen, wo der
Bierverleger sehr wohl das Geld auch von Anderen erhalten könnte, z. B.
bei Hypotheken. So wie die Verhältnisse heute liegen, muss eine
neugegründete Brauerei mindestens 1- bis 200000 Mark Kapital _flüssig_
haben, um Darlehnsgesuche ihrer Kunden befriedigen zu können. Teilte mir
doch eine der kleineren Weissbierbrauereien, deren Produktion jährlich
etwa 20000 Tonnen beträgt, mit, dass sie an _zinslosen_ Darlehen allein
ca. 40000 Mark ausgeliehen habe, und der Geschäftsführer einer der
grösseren Berliner Weissbierbrauereien konstatierte, dass 7/8
derjenigen Bierverleger, welche von der betreffenden Brauerei Weissbier
entnehmen, stark verschuldet wären. Um welche Summen es sich bei der
Kreditinanspruchnahme handelt, zeigt die Thatsache, dass die 18 Berliner
Brauerei-Aktiengesellschaften laut Bilanz vom 1. Oktober 1899 nicht
weniger als 8456000 Mark Forderungen an ihre Kunden hatten, d. h. im
Durchschnitt 469000 Mark, eine Summe, an der allerdings nicht nur die
Bierverleger beteiligt sind, sondern die sich vor allem auf die
Gastwirte, Restaurateure und Ausschanklokale bezieht (unter den 18 in
Betracht gezogenen Brauereien sind 14 für bayerisches Bier); doch würde
eine Statistik der Berliner Weissbierbrauereien in Bezug auf die
Bierverleger wohl verhältnismässig ähnliche Resultate ergeben! Nichts
ist bezeichnender für die Anschauung von der _Kreditpflicht_ der
Brauereien als eine kurze Annonce, die sich in No. 6 des »Bierverleger«,
Jahrgang 1900, findet: »Bierverleger, dem seine Brauerei nicht genügend
entgegenkommt, wünscht sich mit einer anderen leistungsfähigen in
Verbindung zu setzen.«
Der Versuch einer Genossenschafts-Brauerei.
Die in den vorher gehenden Betrachtungen gekennzeichneten traurigen
Verhältnisse im Bierverlagsgeschäft waren es, welche gegen Ende der
achtziger Jahre in einer Anzahl von Bierverlegern den Plan entstehen
liessen, durch Gründung einer Genossenschaftsbrauerei dem anscheinend
unaufhaltsamen Rückgang des Geschäfts entgegenzutreten. Man hatte schon
vorher von Seiten des Vereins der Berliner Bierverleger und in der
Oeffentlichkeit versucht, gegen den Flaschenbiervertrieb der Brauereien
durch die Boykottierung derselben Stellung zu nehmen; aber die Versuche
dieser Art waren kläglich gescheitert. Einesteils war der Ring
derjenigen Brauereien, welche ihr Bier in Flaschen absetzten, zu stark,
anderenteils stand die tonangebende liberale Presse ebenso wie die
öffentliche Meinung den Versuchen der Bierverleger entweder teilnahmslos
oder direkt gegnerisch gegenüber. Die Bierverleger sahen ein, dass das
Gebiet des Flaschenbierhandels mit bayrischem Bier ihnen in absehbarer
Zeit ganz verloren gehen müsse und dass für sie nur der Absatz von
Weissbier übrig bliebe. Aber auf diesem Gebiete waren, wie schon
erwähnt, die Aussichten auf Verdienst immer geringere geworden, weil
namentlich diejenigen Bierverleger, welche vorher hauptsächlich
bayrisches Bier abgesetzt hatten, sich jetzt mit Nachdruck auf den
Absatz von Weissbier legten, durch Preisunterbietungen den übrigen
Weissbierverlegern scharfe Konkurrenz machten und sie zwangen, auch
ihrerseits mit den Preisen herunterzugehen. Unter diesen Umständen
musste der Gedanke einer Genossenschaftsbrauerei etwas Verführerisches
haben, man bezog das Bier zum Produktionspreis und konnte infolgedessen
auch bei dem Rückgang der Preise in erfolgreicher Weise mit den übrigen
konkurrieren. Im Jahre 1890 wurde die Genossenschaftsbrauerei unter dem
Namen Berliner Brauhaus E. G. m. u. H. gegründet. Man wählte die Form
der unbeschränkten Haftpflicht, um möglichst leicht Kredit erhalten zu
können. Fast durchgängig waren es alte Firmen, welche der Brauerei
beitraten; der Hauptabsatz hatte bei ihnen von vornherein auf dem
Weissbier gelegen. Dem Umfange nach würden sie sämtlich zur Kategorie
III gehören. Man berechnete in den Voranschlägen, dass die Brauerei
schon existieren könne, wenn sie nur die Genossen zu Abnehmern zähle.
Weissbier und Braunbier sollte gebraut werden. Leider bewährte sich der
theoretisch sehr gut ausgedachte Plan nicht in der Praxis. Ueber den
ersten Geschäftsjahren der Brauerei waltete ein ungünstiger Stern, und
das wurde ihr zum Verderben. Man hatte sich nicht dazu entschliessen
können, _geaichte_ Gefässe anzuschaffen, und so kam es zwischen den
»Genossen« fortwährend zu Eifersüchteleien, jeder hatte den anderen im
Verdacht, das grösste Gemäss zu erhalten und fühlte sich zurückgesetzt.
Gleichzeitig brachen Differenzen aus zwischen dem Geschäftsführer und
den Braumeistern, welche mehrmals wechselten; gleich im ersten Jahre
gingen auch mehrere der angekauften Pferde ein, und die Bilanz schloss
mit einem Verlust von ca. 9000 M. Auch in den nächsten Jahren schloss
das Gewinn- und Verlustkonto mit einer erheblichen Unterbilanz, und zwar
infolge der abnormen Steigerung der Getreidepreise, welche bekanntlich
Anfang der neunziger Jahre eine aussergewöhnliche Höhe erreichten. Die
Verluste wurden durch Umlagen bei den Mitgliedern gedeckt, und wenn es
sich auch um verhältnismässig wohlhabende Leute handelte, so wurde es
ihnen natürlich doch nicht leicht, jährlich 1-2000 M. zuzuzahlen,
anstatt eine Dividende für ihr angelegtes Kapital zu erhalten. Der
Absatz der Brauerei selbst ging nicht weit über den Kreis ihrer
Mitglieder hinaus und zwar lediglich deshalb, weil es ihr infolge
Kapitalmangels nicht möglich war, sich Kunden dadurch zu erwerben, dass
sie dieselben von ihren Lieferanten durch ein Darlehen auslöste. Es gab
viele auch unter den minder wohlhabenden Bierverlegern, welche zwar
nicht Mitglieder der Genossenschaftsbrauerei werden wollten, da sie
finanziell nicht in der Lage waren, das damit verbundene Risiko zu
tragen, die aber doch gern von der Genossenschaftsbrauerei ihr Bier
bezogen hätten, wenn sie nicht bei ihren Lieferanten infolge zu
weitgehender Kreditinanspruchnahme »festgesessen« hätten. Nach
vierjährigem Bestehen liquidierte das Berliner Brauhaus. Es schienen für
einen Rückgang der Getreidepreise keine günstigen Aussichten vorhanden
zu sein, ein Geldgeber hatte die geliehenen 30000 M. gekündigt, die
Genossen, deren Zahl übrigens auch zusammengeschmolzen war, verloren den
Mut. Das Inventar wurde versteigert, die Kundschaft wurde an eine grosse
Weissbierbrauerei verkauft; zur Deckung der vorhandenen Schulden (u. a.
musste die Miete für die Brauereiräumlichkeiten für die ganze Dauer des
Kontraktes, d. h. noch auf mehrere Jahre hinaus bezahlt werden) wurden
die Genossen mit 285 pCt. ihrer Anteile herangezogen. Ein Jahr darauf
sanken die Hopfenpreise so bedeutend (von 346,3 M. pro Doppelzentner auf
215,0 M.), dass die dadurch erzielte Ersparnis zugleich mit der aus dem
Sinken der Gerstenpreise erzielten Ersparnis genügt hätte, um eine
Unterbilanz im Durchschnitt der Geschäftsjahre nicht nur zu decken,
sondern darüber hinaus noch Dividende zu verteilen. So ist es nicht
unberechtigt, den Misserfolg dieses genossenschaftlichen Versuchs auf
das Zusammenwirken einer Reihe ungünstiger Umstände zurückzuführen, und
es wäre falsch, aus dem Misslingen dieses Versuchs irgendwie Gründe
gegen den Genossenschaftsgedanken oder seine Ausführbarkeit schlagen zu
wollen.
Ergebnisse, Schlussbetrachtungen.
Wenn wir die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung rückblickend
betrachten, so stehen wir vor einer Erscheinung, welche vom
nationalökonomischen Standpunkte nicht ohne Interesse ist, wenn sie
auch, im Zusammenhang mit der volkswirtschaftlichen Entwickelung der
letzten Jahrzehnte betrachtet, nichts Ueberraschendes bietet. Aus dem
kleinsten Krämerverhältnis heraus entstanden, anfangs nur als
Nebengeschäft auftretend, wird der Bierverlag im Laufe der Jahre zur
selbständigen Unternehmung. Als Zwischenglied zwischen den Brauereien
auf der einen und den Konsumenten auf der anderen Seite stehend,
übernimmt er die Funktion der Vermittelung zwischen beiden, eine
Funktion, welche der Sprachgebrauch vielfach als »Zwischenhandel«
bezeichnet, während die nationalökonomische Wissenschaft mit diesem
Worte einen anderen Begriff verbindet. Wenn wir einmal die Bezeichnung
Zwischenhandel im obigen Sinne gebrauchen wollen, so lässt sich wohl die
Behauptung aufstellen, dass ein Zwischenhandel solange berechtigt und
volkswirtschaftlich nützlich ist, als er die Verbindung zwischen
Produzenten und Konsumenten bequemer und wohlfeiler vermittelt, als es
den Produzenten selbst möglich wäre. Solange daher die Brauereien darauf
verzichteten bezw. verzichten mussten, den direkten Absatz ihrer
Produkte an die Konsumenten zu bewerkstelligen, solange konnte sich der
Bierverlag als volkswirtschaftlich berechtigter Zweig des Handels
ungehindert in günstiger Weise entwickeln. In dem Augenblick, als die
Brauereien den Versuch machten, sich des von ihnen bis dahin bedienenden
Zwischengliedes zu entledigen, kommt es für die Weiterentwicklung beider
Geschäftszweige darauf an, ob die Brauereien in der Lage sind, die
erforderlichen Leistungen mit einem geringeren ökonomischen
Kraftaufwand auszuführen und die Bedürfnisse der Konsumenten besser und
wohlfeiler zu befriedigen. Man wird zugestehen müssen, dass die
Brauereien, soweit sie den Flaschenbiervertrieb übernahmen, diese Probe
bestanden haben. In dem Augenblicke, wo die Konsumenten den
Zwischenhandel zu ignorieren begannen, sah sich dieser einer Krisis
ausgesetzt, welche sich in dem Masse verschärfte, als die Uebernahme des
Flaschenbiervertriebs durch die Brauereien fortschritt. Wahrscheinlich
hätte diese Entwicklung bereits zu einer fast völligen Ausschaltung
des Bierverlages geführt, wenn nicht als retardierendes Moment der
gekennzeichnete konservative Charakter der Weissbierbrauereien ihr
entgegengetreten wäre. Während so demnach die Bierverleger den grössten
Teil des Absatzes an Lagerbier an die Lagerbierbrauereien abgeben
müssen, bleibt ihnen der Absatz von Weissbier. Die naturgemässe
Verschärfung der Konkurrenz führt jedoch in Verbindung mit
ausserordentlichem Herabsinken des durchschnittlichen Absatzes eine
Herabsetzung der Preise und Hand in Hand damit eine ausserordentliche
Verschlechterung der Lage der Bierverleger herbei. Ein Teil früher
bestehender Geschäfte geht ein, ein anderer, der den Charakter als
Lieferungsgeschäft beibehält, sieht sich einem ausserordentlich
geminderten Absatz und Verdienst gegenüber, ein dritter Teil sucht eine
Stütze in der Anlehnung an die Gastwirtschaft, den Kleinhandel mit Bier
oder an den Viktualienhandel. Und da es gerade die neueren Geschäfte
sind, bei denen der Charakter als Lieferungsgeschäft mehr zurücktritt,
so lässt sich wohl behaupten, dass sich gegenwärtig im Bierverlagsgeschäft
eine Tendenz zu Rückbildungen in frühere Formen zeigt, welche man nach
dem Laufe der Entwicklung für überwunden hätte ansehen sollen.
Wie die weitere Zukunft des Bierverlages sich in Berlin gestalten wird,
darüber lassen sich nur Vermutungen anstellen. Im wesentlichen wird sie,
wie aus den vorhergegangenen Betrachtungen ersichtlich ist, von dem
Anteil abhängen, welchen der Weissbierkonsum in Berlin an dem gesamten
Bierkonsum haben wird und ferner von der Weiterentwicklung der Berliner
Weissbierbrauereien. In dem Augenblicke, wo diese ebenso allgemein, wie
gegenwärtig die Berliner Lagerbierbrauereien, den Flaschenbiervertrieb
in eigene Regie übernehmen, wäre meines Erachtens das Schicksal der
Bierverleger besiegelt, und an Stelle der heute noch bestehenden
Lieferungsgeschäfte mit grösserem Umsatz würden jene Unternehmungen der
ersten Kategorie treten, welche sich zu den Geschäften alten Stiles etwa
ebenso verhalten wie die gekennzeichneten Quetschen zu den soliden
Weissbierbrauereien. Von den Geschäften dieser Art zu jener Spezies des
Viktualienhandels, welcher nur nebenbei Bier führt und dieses nicht in
Fässern, sondern in Flaschen -- bei der von uns angenommenen
Voraussetzung also von den Brauereien -- bezieht, wäre nur noch ein
Schritt, und sobald dieser erst gethan, wäre natürlich das Ende des
Bierverlages in jeder Form besiegelt.
Aufgabe der Bierverleger muss es von ihrem Standpunkt aus natürlich
sein, diese Entwicklung zu verlangsamen oder aufzuhalten. Der Einzelne
kann hierzu natürlich nicht viel thun, es kommt auf den Zusammenschluss,
die feste Organisation an. Unter diesem Gesichtspunkte ist es zu
bedauern, dass der Verein der Berliner Bierverleger bis heute noch nicht
dem Verbande deutscher Bierhändler angehört, vielmehr bei dem Verband
der Gast- und Schankwirte von Berlin und Umgegend Anschluss gesucht hat,
wie er ja auch laut Statut Gastwirte in seine Reihen aufnimmt. Die
Interessen der Gastwirte sind denen der Bierverleger in vielen Fällen
diametral entgegengesetzt, und ein Verein von Angehörigen beider Berufe
kann für die Interessen des einzelnen Berufszweiges -- in diesem Falle
für die Interessen der Bierverleger! -- oft nicht ungehemmt genug
auftreten. Der V. d. B. dagegen hat trotz seines erst kurzen Bestehens
bereits Beweise dafür gegeben, dass er seinem Berufe als
Interessenvertretung der Bierhändler in sachlicher und doch zugleich
energischerweise gerecht wird, wozu vor allem auch die vorzügliche
Redaktion seines Fachorgans beigetragen haben mag, in dem (1899
begründet) fast alle bestehenden und empfundenen Missstände im
Bierverlagsberuf und etwaige Mittel zur Abhilfe in ernster sachlicher
Weise besprochen worden sind. Die Anregung, welche durch die hier
gebotenen Artikel gegeben wird in Verbindung mit den vielfachen
Versuchen der Berufsgenossen an anderen Orten würde vor allem dazu
beitragen, die Hoffnungslosigkeit zu bekämpfen, welche heute vielfach
unter den Berliner Bierverlegern herrscht und gewiss auch einen
ungünstigen Einfluss auf irgend welche Versuche zur Hebung der
bedrängten Lage ausübt. Solche Versuche liessen sich auf verschiedenen
Gebieten machen, z. B. durch gemeinsamen Einkauf von Flaschen,
Errichtung eines Flaschenaustauschlagers, gemeinsam erlassene Warnungen
gegen Flaschenmissbrauch, vor allem aber für die unabhängigen
Bierverleger: Durch einen abermaligen Versuch mit der _Gründung einer
Genossenschaftsbrauerei_, die allerdings von vornherein kapitalkräftig
genug sein müsste, um nicht aus denselben Gründen liquidieren zu müssen,
wie jene erste. Auch sonst sind die Lehren sehr wohl zu beherzigen,
welche jener erste Versuch gegeben hat. So müsste z. B. von vornherein
auf die Aichung der Fässer und gleiches Maass gesehen werden. Wird der
Genossenschaftsgedanke in _allen_ Punkten richtig erfasst, so kann der
Erfolg nicht ausbleiben und ev. auch durch geschlossenes Vorgehen
verhindert werden, dass die Weissbierbrauereien den Flaschenbiervertrieb
übernehmen. Die Ausbildung und Ausführung des Genossenschaftsgedankens
ist jedenfalls ein weit praktischeres Mittel, als eine Petition an
den Reichstag um Einführung der Konzessionspflicht für den
Flaschenbierhandel[33], die doch wahrscheinlich auch bei der heutigen
Zusammensetzung des Reichstags kaum eine Mehrheit finden würde.
Wir sind am Schlusse unserer Betrachtungen angelangt. Vielleicht kein
Gebiet ist gerade in den letzten Jahren so oft Gegenstand der
öffentlichen Diskussion gewesen, als die Kleinhandelsfragen, sei es nun,
dass sie im Zusammenhang mit der Warenhausentwicklung oder anderen
Erscheinungen des modernen Wirtschaftslebens aufgetreten sind. Vielfach
wird man aber gerade in wissenschaftlichen Kreisen der Ansicht gewesen
sein, dass auf diesem Gebiete noch sehr viel Vorarbeit zu leisten ist,
ehe wir zu einem Urteil kommen können, und dass wir uns vor allgemeinen,
oft von einseitigen Gesichtspunkten ausgehenden Beurteilungen hüten
müssen. Der vorliegende Versuch der Monographie einer bestimmten Art des
Kleinhandels wird seinen Zweck erfüllt haben, wenn er einen Stein zu dem
Bau dieser Vorarbeiten geliefert hat.
Fußnoten:
[26] Es geht dies u. a. auch aus der verhältnismässig sehr verschiedenen
Anzahl derjenigen Geschäfte hervor, welche Fernsprechanschluss haben.
Unter den 97 Bier-Engrosgeschäften sind dies 49 (nach Abzug der
Fassbierhandlungen von 75 Biergrosshandlungen 27), von den 367
Bierverlegern dagegen nur 21. Auch die im Handelsregister eingetragenen
Firmen finden sich nur unter der ersteren Rubrik.
[27] Vielfach gehen sie zur Flaschenbierabteilung einer Brauerei, da
dort der Naturallohn und das Wohnen beim Brotherrn natürlich längst
abgeschafft ist.
[28] Doch wird in allen Fällen der sogenannte Haustrunk gewährt, d. h.
die Arbeiter brauchen das im Betriebe getrunkene Bier nicht zu bezahlen.
[29] D. h. Ausschankstätten von Branntwein, welche nur nebenbei Bier
führen.
[30] Vgl. in dieser Hinsicht die sehr interessanten Verhandlungen des
Verbands deutscher Bierhändler. Abgedruckt in dem Verbandsorgan. Der
Bier-Verleger II. Jahrg. bes. S. 278 u. f.
[31] D. h. es wurden im Sommer 4, im Winter nur 2 Arbeiter beschäftigt.
Die Lohnsumme ist nach den Buchungen angegeben.
[32] Aus begreiflichen Gründen habe ich die wirklichen Anfangsbuchstaben
der betr. Namen durch fingierte ersetzt.
[33] Wie sie u. a. auch auf dem Vertretertage des V. D. B. vorgeschlagen
wurde.
Vita.
Ich, Gustav Stresemann, evang. Konfession, wurde am 10. Mai 1878 als
Sohn des Biergrosshändlers Ernst Stresemann zu Berlin geboren. Von
Michaelis 1884 bis Ostern 1897 besuchte ich daselbst das
Andreas-Realgymnasium, das ich mit dem Zeugnis der Reife verliess.
Hierauf bezog ich die Universität Berlin und hörte während dreier
Semester die Vorlesungen der Herren Professoren Boeckh, Bornhak, Gierke,
Herrmann, Hintze, Jastrow, Lenz, Liesegang, Nandé, Pernice, Reinhold,
Schmoller und Wagner. Im Winter-Semester 1898 setzte ich meine Studien
in Leipzig fort und hörte während der folgenden vier Semester
Vorlesungen bei den Herren Professoren Bücher, Fricker, Friedberg,
Haepe, Pohle und Stieda. Ausserdem nahm ich an den Seminarübungen der
Herren Professoren Bücher und Fricker, sowie des Herrn Oberlehrer
Lambert teil. Allen meinen Lehrern fühle ich mich zu Danke verpflichtet
für die mir zu Teil gewordene Förderung, insbesondere Herrn Professor
Bücher dafür, dass ich in seinem Seminar zuerst systematisch arbeiten
lernte.
Anmerkungen zur Transkription:
Die Originalschreibweise und kleinere Inkonsistenzen in der Rechtschreibung
und Formatierung wurden prinzipiell beibehalten.
Der vertikale Text auf beiden Seiten der Tabelle auf Seite 55 wurde
an das Ende der Tabelle gesetzt.
Formatierung:
Gesperrter Text wurde mit Unterstrich (_Text_) und fett gedruckter Text
wurde mit Dollarzeichen ($Text$) markiert.
Die nachfolgende Tabelle enthält eine Auflistung aller gegenüber dem
Originaltext vorgenommenen Korrekturen.
S. 3: in der Nähe belegenen -> gelegenen
S. 5: In 242 Bänden von 1772-1858 -> 1858.
S. 6: in Berlin nur oberjähriges -> obergähriges
S. 7: Bevölkerung reserviert und und -> zweites 'und' überflüssig
S. 7: der vorher angebenen -> angegebenen
S. 7: Bier von den Bierschenkern -> Bierschänkern
S. 14: sie berug -> betrug
S. 20: Wiedfeld's -> Wiedfeldt's
S. 23: Bier eingeführt wurde -> wurde,
S. 23: lediglich den unterjährigen -> untergährigen
S. 25: steckt eine oder mehre -> mehrere
S. 26: 1869: 2473. -> 1869: 2473,
S. 26: 1874: 6556. -> 1874: 6556,
S. 27: Kleinbetrieben an sich, -> Kleinbetrieben an sich.
S. 29: zu ihrer Einrichtung« -> zu ihrer Einrichtung.«
S. 30: So heist -> heisst
S. 30: Errichtung vielfacher kleinen -> kleiner
S. 31: aber sie haben sicherich -> sicherlich
S. 31: dass diejenigen Familen -> Familien
S. 31: etwas höher sen -> sein
S. 31: den Berechnungen gescheht -> geschieht
S. 39: dass man nicht gezwungne -> gezwungen
S. 40: über die Entwiklung -> Entwicklung
S. 40: 1868 findet sich im im -> 1868 findet sich im
S. 50: ca. 9 % -> ca. 9 %.
S. 53: Unternehmen dienen sollen -> soll
S. 54: einem Berliner Bierverleger, -> einem Berliner Bierverleger
S. 55: .... " do -> do.
S. 55: Löwenbräu do -> do.
S. 70: zur Barzahlung verpflicht -> verpflichtet
S. 71: Hauptabsatz aber entfält -> entfällt
S. 76: bezifferte sich auf 2,51 -> 2,51 %
S. 76: betrug 14,23 -> 14,23 %
S. 79: in seinem Ausgabekonto -> Ausgabenkonto
S. 83: geht deutlich hervor- -> geht deutlich hervor,
S. 83: eines solchen Bierlegers -> Bierverlegers
S. 86: Masse wie pen -> den
S. 87: Verhältnisse im Bierverlaggeschäft -> Bierverlagsgeschäft
S. 88: Haftpflicht, um möglicht -> möglichst
S. 93: bedrängten Lage ausübt, -> bedrängten Lage ausübt.
S. 94: Ich -> Ich,
S. 94: Hierauf bezog -> bezog ich
Transcriber's Notes:
The original spelling and minor inconsistencies in the spelling and
formatting have been maintained.
The text vertically aligned on both sides of the table was placed
at the end of it on page 55.
Formatting:
Spaced text was marked using underscores (_text_) and bold text using
the Dollar sign ($text$).
The table below lists all corrections applied to the original text.