Mit der äusserst gedrückten Lage der Berliner Bierverleger, welche sich

aus diesen Darlegungen ergiebt, hängt auch die übermässige Verschuldung

derselben bei den Brauereien zusammen. Diese Verschuldung kommt z. T. in

ganz eigentümlichen Formen der Kreditinanspruchnahme zum Ausdruck. Nicht

der Umstand, dass im Laufe der Jahre, bei der Unregelmässigkeit der

Bezahlung, die Schulden für geliefertes Bier oft eine abnorme Höhe

erreichen, ist das entscheidende. Oft beginnt vielmehr die Verschuldung

der Bierverleger bei der Brauerei schon in dem Augenblick, in welchem

das Geschäft überhaupt begründet wird. Selten hat der Betreffende, der

oft früher irgendwo Kutscher war, die genügenden Mittel und deshalb

wendet er sich an die Brauerei, welche dann die ganze Einrichtung

liefert: Pferd, Wagen, Flaschen, Flaschenkasten etc. Der Bierverleger

unterschreibt einen Leihkontrakt und verpflichtet sich, für jede von der

Brauerei zu entnehmende Tonne Bier einen Aufschlag von so und soviel zu

bezahlen, bis die Summe, welche die geliehene Einrichtung darstellt,

durch diese Aufschlagzahlungen (2-4 Mark pro ½ Tonne) gedeckt sei,

worauf das Inventar in seinen Besitz übergehen soll. Oft hört das

Geschäft nach wenigen Monaten auf zu existieren und es kommt überhaupt

nicht zur Uebergabe des Inventars, welche in anderen Fällen wiederum

dadurch ermöglicht wird, dass der betreffende Bierverleger nur diejenige

Brauerei pünktlich bezahlt, welche ihm das Inventar geliehen hat,

dagegen bei den übrigen das bezogene Bier schuldig bleibt. Besteht

zwischen der Brauerei und ihren Abnehmern schon ein nach Jahren

zählendes Geschäftsverhältnis, so muss sich die Brauerei darauf gefasst

machen, von ihren Kunden, und zwar den Gastwirten, in demselben Masse

wie den Bierverlegern als _der_ Kreditgeber angesehen zu werden. Will

der Bierverleger Neuanschaffungen machen, und es mangelt ihm an Geld, so

geht er zum Brauer und lässt es sich von ihm geben; wenn seine Tochter

sich verheiratet, so muss er, der Brauer, aushelfen, um die Ausstattung

zu bezahlen u. a. m. Ausser den Bierschulden haben die Bierverleger also

in sehr vielen Fällen noch private Schulden bei den Brauereien, ja

selbst in _den_ Fällen werden letztere in Anspruch genommen, wo der

Bierverleger sehr wohl das Geld auch von Anderen erhalten könnte, z. B.

bei Hypotheken. So wie die Verhältnisse heute liegen, muss eine

neugegründete Brauerei mindestens 1- bis 200000 Mark Kapital _flüssig_

haben, um Darlehnsgesuche ihrer Kunden befriedigen zu können. Teilte mir

doch eine der kleineren Weissbierbrauereien, deren Produktion jährlich

etwa 20000 Tonnen beträgt, mit, dass sie an _zinslosen_ Darlehen allein

ca. 40000 Mark ausgeliehen habe, und der Geschäftsführer einer der

grösseren Berliner Weissbierbrauereien konstatierte, dass 7/8

derjenigen Bierverleger, welche von der betreffenden Brauerei Weissbier

entnehmen, stark verschuldet wären. Um welche Summen es sich bei der

Kreditinanspruchnahme handelt, zeigt die Thatsache, dass die 18 Berliner

Brauerei-Aktiengesellschaften laut Bilanz vom 1. Oktober 1899 nicht

weniger als 8456000 Mark Forderungen an ihre Kunden hatten, d. h. im

Durchschnitt 469000 Mark, eine Summe, an der allerdings nicht nur die

Bierverleger beteiligt sind, sondern die sich vor allem auf die

Gastwirte, Restaurateure und Ausschanklokale bezieht (unter den 18 in

Betracht gezogenen Brauereien sind 14 für bayerisches Bier); doch würde

eine Statistik der Berliner Weissbierbrauereien in Bezug auf die

Bierverleger wohl verhältnismässig ähnliche Resultate ergeben! Nichts

ist bezeichnender für die Anschauung von der _Kreditpflicht_ der

Brauereien als eine kurze Annonce, die sich in No. 6 des »Bierverleger«,

Jahrgang 1900, findet: »Bierverleger, dem seine Brauerei nicht genügend

entgegenkommt, wünscht sich mit einer anderen leistungsfähigen in

Verbindung zu setzen.«

Der Versuch einer Genossenschafts-Brauerei.

Die in den vorher gehenden Betrachtungen gekennzeichneten traurigen

Verhältnisse im Bierverlagsgeschäft waren es, welche gegen Ende der

achtziger Jahre in einer Anzahl von Bierverlegern den Plan entstehen

liessen, durch Gründung einer Genossenschaftsbrauerei dem anscheinend

unaufhaltsamen Rückgang des Geschäfts entgegenzutreten. Man hatte schon

vorher von Seiten des Vereins der Berliner Bierverleger und in der

Oeffentlichkeit versucht, gegen den Flaschenbiervertrieb der Brauereien

durch die Boykottierung derselben Stellung zu nehmen; aber die Versuche

dieser Art waren kläglich gescheitert. Einesteils war der Ring

derjenigen Brauereien, welche ihr Bier in Flaschen absetzten, zu stark,

anderenteils stand die tonangebende liberale Presse ebenso wie die

öffentliche Meinung den Versuchen der Bierverleger entweder teilnahmslos

oder direkt gegnerisch gegenüber. Die Bierverleger sahen ein, dass das

Gebiet des Flaschenbierhandels mit bayrischem Bier ihnen in absehbarer

Zeit ganz verloren gehen müsse und dass für sie nur der Absatz von

Weissbier übrig bliebe. Aber auf diesem Gebiete waren, wie schon

erwähnt, die Aussichten auf Verdienst immer geringere geworden, weil

namentlich diejenigen Bierverleger, welche vorher hauptsächlich

bayrisches Bier abgesetzt hatten, sich jetzt mit Nachdruck auf den

Absatz von Weissbier legten, durch Preisunterbietungen den übrigen

Weissbierverlegern scharfe Konkurrenz machten und sie zwangen, auch

ihrerseits mit den Preisen herunterzugehen. Unter diesen Umständen

musste der Gedanke einer Genossenschaftsbrauerei etwas Verführerisches

haben, man bezog das Bier zum Produktionspreis und konnte infolgedessen

auch bei dem Rückgang der Preise in erfolgreicher Weise mit den übrigen

konkurrieren. Im Jahre 1890 wurde die Genossenschaftsbrauerei unter dem

Namen Berliner Brauhaus E. G. m. u. H. gegründet. Man wählte die Form

der unbeschränkten Haftpflicht, um möglichst leicht Kredit erhalten zu

können. Fast durchgängig waren es alte Firmen, welche der Brauerei

beitraten; der Hauptabsatz hatte bei ihnen von vornherein auf dem

Weissbier gelegen. Dem Umfange nach würden sie sämtlich zur Kategorie

III gehören. Man berechnete in den Voranschlägen, dass die Brauerei

schon existieren könne, wenn sie nur die Genossen zu Abnehmern zähle.

Weissbier und Braunbier sollte gebraut werden. Leider bewährte sich der

theoretisch sehr gut ausgedachte Plan nicht in der Praxis. Ueber den

ersten Geschäftsjahren der Brauerei waltete ein ungünstiger Stern, und

das wurde ihr zum Verderben. Man hatte sich nicht dazu entschliessen

können, _geaichte_ Gefässe anzuschaffen, und so kam es zwischen den

»Genossen« fortwährend zu Eifersüchteleien, jeder hatte den anderen im

Verdacht, das grösste Gemäss zu erhalten und fühlte sich zurückgesetzt.

Gleichzeitig brachen Differenzen aus zwischen dem Geschäftsführer und

den Braumeistern, welche mehrmals wechselten; gleich im ersten Jahre

gingen auch mehrere der angekauften Pferde ein, und die Bilanz schloss

mit einem Verlust von ca. 9000 M. Auch in den nächsten Jahren schloss

das Gewinn- und Verlustkonto mit einer erheblichen Unterbilanz, und zwar

infolge der abnormen Steigerung der Getreidepreise, welche bekanntlich

Anfang der neunziger Jahre eine aussergewöhnliche Höhe erreichten. Die

Verluste wurden durch Umlagen bei den Mitgliedern gedeckt, und wenn es

sich auch um verhältnismässig wohlhabende Leute handelte, so wurde es

ihnen natürlich doch nicht leicht, jährlich 1-2000 M. zuzuzahlen,

anstatt eine Dividende für ihr angelegtes Kapital zu erhalten. Der

Absatz der Brauerei selbst ging nicht weit über den Kreis ihrer

Mitglieder hinaus und zwar lediglich deshalb, weil es ihr infolge

Kapitalmangels nicht möglich war, sich Kunden dadurch zu erwerben, dass

sie dieselben von ihren Lieferanten durch ein Darlehen auslöste. Es gab

viele auch unter den minder wohlhabenden Bierverlegern, welche zwar

nicht Mitglieder der Genossenschaftsbrauerei werden wollten, da sie

finanziell nicht in der Lage waren, das damit verbundene Risiko zu

tragen, die aber doch gern von der Genossenschaftsbrauerei ihr Bier

bezogen hätten, wenn sie nicht bei ihren Lieferanten infolge zu

weitgehender Kreditinanspruchnahme »festgesessen« hätten. Nach

vierjährigem Bestehen liquidierte das Berliner Brauhaus. Es schienen für

einen Rückgang der Getreidepreise keine günstigen Aussichten vorhanden

zu sein, ein Geldgeber hatte die geliehenen 30000 M. gekündigt, die

Genossen, deren Zahl übrigens auch zusammengeschmolzen war, verloren den

Mut. Das Inventar wurde versteigert, die Kundschaft wurde an eine grosse

Weissbierbrauerei verkauft; zur Deckung der vorhandenen Schulden (u. a.

musste die Miete für die Brauereiräumlichkeiten für die ganze Dauer des

Kontraktes, d. h. noch auf mehrere Jahre hinaus bezahlt werden) wurden

die Genossen mit 285 pCt. ihrer Anteile herangezogen. Ein Jahr darauf

sanken die Hopfenpreise so bedeutend (von 346,3 M. pro Doppelzentner auf

215,0 M.), dass die dadurch erzielte Ersparnis zugleich mit der aus dem

Sinken der Gerstenpreise erzielten Ersparnis genügt hätte, um eine

Unterbilanz im Durchschnitt der Geschäftsjahre nicht nur zu decken,

sondern darüber hinaus noch Dividende zu verteilen. So ist es nicht

unberechtigt, den Misserfolg dieses genossenschaftlichen Versuchs auf

das Zusammenwirken einer Reihe ungünstiger Umstände zurückzuführen, und

es wäre falsch, aus dem Misslingen dieses Versuchs irgendwie Gründe

gegen den Genossenschaftsgedanken oder seine Ausführbarkeit schlagen zu

wollen.

Ergebnisse, Schlussbetrachtungen.

Wenn wir die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung rückblickend

betrachten, so stehen wir vor einer Erscheinung, welche vom

nationalökonomischen Standpunkte nicht ohne Interesse ist, wenn sie

auch, im Zusammenhang mit der volkswirtschaftlichen Entwickelung der

letzten Jahrzehnte betrachtet, nichts Ueberraschendes bietet. Aus dem

kleinsten Krämerverhältnis heraus entstanden, anfangs nur als

Nebengeschäft auftretend, wird der Bierverlag im Laufe der Jahre zur

selbständigen Unternehmung. Als Zwischenglied zwischen den Brauereien

auf der einen und den Konsumenten auf der anderen Seite stehend,

übernimmt er die Funktion der Vermittelung zwischen beiden, eine

Funktion, welche der Sprachgebrauch vielfach als »Zwischenhandel«

bezeichnet, während die nationalökonomische Wissenschaft mit diesem

Worte einen anderen Begriff verbindet. Wenn wir einmal die Bezeichnung

Zwischenhandel im obigen Sinne gebrauchen wollen, so lässt sich wohl die

Behauptung aufstellen, dass ein Zwischenhandel solange berechtigt und

volkswirtschaftlich nützlich ist, als er die Verbindung zwischen

Produzenten und Konsumenten bequemer und wohlfeiler vermittelt, als es

den Produzenten selbst möglich wäre. Solange daher die Brauereien darauf

verzichteten bezw. verzichten mussten, den direkten Absatz ihrer

Produkte an die Konsumenten zu bewerkstelligen, solange konnte sich der

Bierverlag als volkswirtschaftlich berechtigter Zweig des Handels

ungehindert in günstiger Weise entwickeln. In dem Augenblick, als die

Brauereien den Versuch machten, sich des von ihnen bis dahin bedienenden

Zwischengliedes zu entledigen, kommt es für die Weiterentwicklung beider

Geschäftszweige darauf an, ob die Brauereien in der Lage sind, die

erforderlichen Leistungen mit einem geringeren ökonomischen

Kraftaufwand auszuführen und die Bedürfnisse der Konsumenten besser und

wohlfeiler zu befriedigen. Man wird zugestehen müssen, dass die

Brauereien, soweit sie den Flaschenbiervertrieb übernahmen, diese Probe

bestanden haben. In dem Augenblicke, wo die Konsumenten den

Zwischenhandel zu ignorieren begannen, sah sich dieser einer Krisis

ausgesetzt, welche sich in dem Masse verschärfte, als die Uebernahme des

Flaschenbiervertriebs durch die Brauereien fortschritt. Wahrscheinlich

hätte diese Entwicklung bereits zu einer fast völligen Ausschaltung

des Bierverlages geführt, wenn nicht als retardierendes Moment der

gekennzeichnete konservative Charakter der Weissbierbrauereien ihr

entgegengetreten wäre. Während so demnach die Bierverleger den grössten

Teil des Absatzes an Lagerbier an die Lagerbierbrauereien abgeben

müssen, bleibt ihnen der Absatz von Weissbier. Die naturgemässe

Verschärfung der Konkurrenz führt jedoch in Verbindung mit

ausserordentlichem Herabsinken des durchschnittlichen Absatzes eine

Herabsetzung der Preise und Hand in Hand damit eine ausserordentliche

Verschlechterung der Lage der Bierverleger herbei. Ein Teil früher

bestehender Geschäfte geht ein, ein anderer, der den Charakter als

Lieferungsgeschäft beibehält, sieht sich einem ausserordentlich

geminderten Absatz und Verdienst gegenüber, ein dritter Teil sucht eine

Stütze in der Anlehnung an die Gastwirtschaft, den Kleinhandel mit Bier

oder an den Viktualienhandel. Und da es gerade die neueren Geschäfte

sind, bei denen der Charakter als Lieferungsgeschäft mehr zurücktritt,

so lässt sich wohl behaupten, dass sich gegenwärtig im Bierverlagsgeschäft

eine Tendenz zu Rückbildungen in frühere Formen zeigt, welche man nach

dem Laufe der Entwicklung für überwunden hätte ansehen sollen.

Wie die weitere Zukunft des Bierverlages sich in Berlin gestalten wird,

darüber lassen sich nur Vermutungen anstellen. Im wesentlichen wird sie,

wie aus den vorhergegangenen Betrachtungen ersichtlich ist, von dem

Anteil abhängen, welchen der Weissbierkonsum in Berlin an dem gesamten

Bierkonsum haben wird und ferner von der Weiterentwicklung der Berliner

Weissbierbrauereien. In dem Augenblicke, wo diese ebenso allgemein, wie

gegenwärtig die Berliner Lagerbierbrauereien, den Flaschenbiervertrieb

in eigene Regie übernehmen, wäre meines Erachtens das Schicksal der

Bierverleger besiegelt, und an Stelle der heute noch bestehenden

Lieferungsgeschäfte mit grösserem Umsatz würden jene Unternehmungen der

ersten Kategorie treten, welche sich zu den Geschäften alten Stiles etwa

ebenso verhalten wie die gekennzeichneten Quetschen zu den soliden

Weissbierbrauereien. Von den Geschäften dieser Art zu jener Spezies des

Viktualienhandels, welcher nur nebenbei Bier führt und dieses nicht in

Fässern, sondern in Flaschen -- bei der von uns angenommenen

Voraussetzung also von den Brauereien -- bezieht, wäre nur noch ein

Schritt, und sobald dieser erst gethan, wäre natürlich das Ende des

Bierverlages in jeder Form besiegelt.

Aufgabe der Bierverleger muss es von ihrem Standpunkt aus natürlich

sein, diese Entwicklung zu verlangsamen oder aufzuhalten. Der Einzelne

kann hierzu natürlich nicht viel thun, es kommt auf den Zusammenschluss,

die feste Organisation an. Unter diesem Gesichtspunkte ist es zu

bedauern, dass der Verein der Berliner Bierverleger bis heute noch nicht

dem Verbande deutscher Bierhändler angehört, vielmehr bei dem Verband

der Gast- und Schankwirte von Berlin und Umgegend Anschluss gesucht hat,

wie er ja auch laut Statut Gastwirte in seine Reihen aufnimmt. Die

Interessen der Gastwirte sind denen der Bierverleger in vielen Fällen

diametral entgegengesetzt, und ein Verein von Angehörigen beider Berufe

kann für die Interessen des einzelnen Berufszweiges -- in diesem Falle

für die Interessen der Bierverleger! -- oft nicht ungehemmt genug

auftreten. Der V. d. B. dagegen hat trotz seines erst kurzen Bestehens

bereits Beweise dafür gegeben, dass er seinem Berufe als

Interessenvertretung der Bierhändler in sachlicher und doch zugleich

energischerweise gerecht wird, wozu vor allem auch die vorzügliche

Redaktion seines Fachorgans beigetragen haben mag, in dem (1899

begründet) fast alle bestehenden und empfundenen Missstände im

Bierverlagsberuf und etwaige Mittel zur Abhilfe in ernster sachlicher

Weise besprochen worden sind. Die Anregung, welche durch die hier

gebotenen Artikel gegeben wird in Verbindung mit den vielfachen

Versuchen der Berufsgenossen an anderen Orten würde vor allem dazu

beitragen, die Hoffnungslosigkeit zu bekämpfen, welche heute vielfach

unter den Berliner Bierverlegern herrscht und gewiss auch einen

ungünstigen Einfluss auf irgend welche Versuche zur Hebung der

bedrängten Lage ausübt. Solche Versuche liessen sich auf verschiedenen

Gebieten machen, z. B. durch gemeinsamen Einkauf von Flaschen,

Errichtung eines Flaschenaustauschlagers, gemeinsam erlassene Warnungen

gegen Flaschenmissbrauch, vor allem aber für die unabhängigen

Bierverleger: Durch einen abermaligen Versuch mit der _Gründung einer

Genossenschaftsbrauerei_, die allerdings von vornherein kapitalkräftig

genug sein müsste, um nicht aus denselben Gründen liquidieren zu müssen,

wie jene erste. Auch sonst sind die Lehren sehr wohl zu beherzigen,

welche jener erste Versuch gegeben hat. So müsste z. B. von vornherein

auf die Aichung der Fässer und gleiches Maass gesehen werden. Wird der

Genossenschaftsgedanke in _allen_ Punkten richtig erfasst, so kann der

Erfolg nicht ausbleiben und ev. auch durch geschlossenes Vorgehen

verhindert werden, dass die Weissbierbrauereien den Flaschenbiervertrieb

übernehmen. Die Ausbildung und Ausführung des Genossenschaftsgedankens

ist jedenfalls ein weit praktischeres Mittel, als eine Petition an

den Reichstag um Einführung der Konzessionspflicht für den

Flaschenbierhandel[33], die doch wahrscheinlich auch bei der heutigen

Zusammensetzung des Reichstags kaum eine Mehrheit finden würde.

Wir sind am Schlusse unserer Betrachtungen angelangt. Vielleicht kein

Gebiet ist gerade in den letzten Jahren so oft Gegenstand der

öffentlichen Diskussion gewesen, als die Kleinhandelsfragen, sei es nun,

dass sie im Zusammenhang mit der Warenhausentwicklung oder anderen

Erscheinungen des modernen Wirtschaftslebens aufgetreten sind. Vielfach

wird man aber gerade in wissenschaftlichen Kreisen der Ansicht gewesen

sein, dass auf diesem Gebiete noch sehr viel Vorarbeit zu leisten ist,

ehe wir zu einem Urteil kommen können, und dass wir uns vor allgemeinen,

oft von einseitigen Gesichtspunkten ausgehenden Beurteilungen hüten

müssen. Der vorliegende Versuch der Monographie einer bestimmten Art des

Kleinhandels wird seinen Zweck erfüllt haben, wenn er einen Stein zu dem

Bau dieser Vorarbeiten geliefert hat.

Fußnoten:

[26] Es geht dies u. a. auch aus der verhältnismässig sehr verschiedenen

Anzahl derjenigen Geschäfte hervor, welche Fernsprechanschluss haben.

Unter den 97 Bier-Engrosgeschäften sind dies 49 (nach Abzug der

Fassbierhandlungen von 75 Biergrosshandlungen 27), von den 367

Bierverlegern dagegen nur 21. Auch die im Handelsregister eingetragenen

Firmen finden sich nur unter der ersteren Rubrik.

[27] Vielfach gehen sie zur Flaschenbierabteilung einer Brauerei, da

dort der Naturallohn und das Wohnen beim Brotherrn natürlich längst

abgeschafft ist.

[28] Doch wird in allen Fällen der sogenannte Haustrunk gewährt, d. h.

die Arbeiter brauchen das im Betriebe getrunkene Bier nicht zu bezahlen.

[29] D. h. Ausschankstätten von Branntwein, welche nur nebenbei Bier

führen.

[30] Vgl. in dieser Hinsicht die sehr interessanten Verhandlungen des

Verbands deutscher Bierhändler. Abgedruckt in dem Verbandsorgan. Der

Bier-Verleger II. Jahrg. bes. S. 278 u. f.

[31] D. h. es wurden im Sommer 4, im Winter nur 2 Arbeiter beschäftigt.

Die Lohnsumme ist nach den Buchungen angegeben.

[32] Aus begreiflichen Gründen habe ich die wirklichen Anfangsbuchstaben

der betr. Namen durch fingierte ersetzt.

[33] Wie sie u. a. auch auf dem Vertretertage des V. D. B. vorgeschlagen

wurde.

Vita.

Ich, Gustav Stresemann, evang. Konfession, wurde am 10. Mai 1878 als

Sohn des Biergrosshändlers Ernst Stresemann zu Berlin geboren. Von

Michaelis 1884 bis Ostern 1897 besuchte ich daselbst das

Andreas-Realgymnasium, das ich mit dem Zeugnis der Reife verliess.

Hierauf bezog ich die Universität Berlin und hörte während dreier

Semester die Vorlesungen der Herren Professoren Boeckh, Bornhak, Gierke,

Herrmann, Hintze, Jastrow, Lenz, Liesegang, Nandé, Pernice, Reinhold,

Schmoller und Wagner. Im Winter-Semester 1898 setzte ich meine Studien

in Leipzig fort und hörte während der folgenden vier Semester

Vorlesungen bei den Herren Professoren Bücher, Fricker, Friedberg,

Haepe, Pohle und Stieda. Ausserdem nahm ich an den Seminarübungen der

Herren Professoren Bücher und Fricker, sowie des Herrn Oberlehrer

Lambert teil. Allen meinen Lehrern fühle ich mich zu Danke verpflichtet

für die mir zu Teil gewordene Förderung, insbesondere Herrn Professor

Bücher dafür, dass ich in seinem Seminar zuerst systematisch arbeiten

lernte.

Anmerkungen zur Transkription:

Die Originalschreibweise und kleinere Inkonsistenzen in der Rechtschreibung

und Formatierung wurden prinzipiell beibehalten.

Der vertikale Text auf beiden Seiten der Tabelle auf Seite 55 wurde

an das Ende der Tabelle gesetzt.

Formatierung:

Gesperrter Text wurde mit Unterstrich (_Text_) und fett gedruckter Text

wurde mit Dollarzeichen ($Text$) markiert.

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Auflistung aller gegenüber dem

Originaltext vorgenommenen Korrekturen.

S. 3: in der Nähe belegenen -> gelegenen

S. 5: In 242 Bänden von 1772-1858 -> 1858.

S. 6: in Berlin nur oberjähriges -> obergähriges

S. 7: Bevölkerung reserviert und und -> zweites 'und' überflüssig

S. 7: der vorher angebenen -> angegebenen

S. 7: Bier von den Bierschenkern -> Bierschänkern

S. 14: sie berug -> betrug

S. 20: Wiedfeld's -> Wiedfeldt's

S. 23: Bier eingeführt wurde -> wurde,

S. 23: lediglich den unterjährigen -> untergährigen

S. 25: steckt eine oder mehre -> mehrere

S. 26: 1869: 2473. -> 1869: 2473,

S. 26: 1874: 6556. -> 1874: 6556,

S. 27: Kleinbetrieben an sich, -> Kleinbetrieben an sich.

S. 29: zu ihrer Einrichtung« -> zu ihrer Einrichtung.«

S. 30: So heist -> heisst

S. 30: Errichtung vielfacher kleinen -> kleiner

S. 31: aber sie haben sicherich -> sicherlich

S. 31: dass diejenigen Familen -> Familien

S. 31: etwas höher sen -> sein

S. 31: den Berechnungen gescheht -> geschieht

S. 39: dass man nicht gezwungne -> gezwungen

S. 40: über die Entwiklung -> Entwicklung

S. 40: 1868 findet sich im im -> 1868 findet sich im

S. 50: ca. 9 % -> ca. 9 %.

S. 53: Unternehmen dienen sollen -> soll

S. 54: einem Berliner Bierverleger, -> einem Berliner Bierverleger

S. 55: .... " do -> do.

S. 55: Löwenbräu do -> do.

S. 70: zur Barzahlung verpflicht -> verpflichtet

S. 71: Hauptabsatz aber entfält -> entfällt

S. 76: bezifferte sich auf 2,51 -> 2,51 %

S. 76: betrug 14,23 -> 14,23 %

S. 79: in seinem Ausgabekonto -> Ausgabenkonto

S. 83: geht deutlich hervor- -> geht deutlich hervor,

S. 83: eines solchen Bierlegers -> Bierverlegers

S. 86: Masse wie pen -> den

S. 87: Verhältnisse im Bierverlaggeschäft -> Bierverlagsgeschäft

S. 88: Haftpflicht, um möglicht -> möglichst

S. 93: bedrängten Lage ausübt, -> bedrängten Lage ausübt.

S. 94: Ich -> Ich,

S. 94: Hierauf bezog -> bezog ich

Transcriber's Notes:

The original spelling and minor inconsistencies in the spelling and

formatting have been maintained.

The text vertically aligned on both sides of the table was placed

at the end of it on page 55.

Formatting:

Spaced text was marked using underscores (_text_) and bold text using

the Dollar sign ($text$).

The table below lists all corrections applied to the original text.

Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts · 第 8 / 9 段