erhalten ausserdem das _Logis_ vom Brotherrn zugewiesen, oder sie
erhalten Lohn und Kost, wohnen aber ausserhalb der Betriebsstätte, oder
endlich, sie erhalten nur Geldlohn ohne Kost[28] und Logis. Im ersteren
Falle bewegt sich der Lohn zwischen 24 bis 32 Mark monatlich (nur bei
jugendlichen Arbeitern geringer). Der zweite Fall kommt praktisch nur
für die geringe Zahl der verheirateten Arbeiter in Betracht, der
Lohnsatz beträgt hier 10-12 Mark wöchentlich. Der Lohn schliesslich
ohne Kost und Logis beläuft sich in der Regel auf 16,50 Mark pro Woche.
Allerdings kann man von einem festen Satze in keinem Falle reden, denn
bei der äusserst schwankenden Konjunktur wechselt auch das Verhältnis
von Angebot und Nachfrage und damit die Höhe der Entlohnung sehr häufig.
Im Sommer 1900 beispielsweise, als Arbeiter für den Bierverlag überhaupt
nur sehr schwer zu erhalten waren, wurden von verschiedenen
Bierverlegern neben Kost und Logis 36 Mark pro Monat gegeben, oder
_ohne_ Kost und Logis 24 Mark pro Woche. In den meisten Fällen ist dem
Bierverleger sehr daran gelegen, dass die Arbeiter bei ihm wohnen, denn
er kann sie in diesem Falle weit besser beaufsichtigen. Vielfach hat er
eine gesonderte Wohnung in dem Hause, in welchem er selbst wohnt, für
seine Leute gemietet, oder ihre Wohnräume stossen direkt an die seinen.
Die Wohnungen der Arbeiter, werden von der Frau des Bierverlegers oder
dem Dienstmädchen in Stand gehalten. Mit dem Logis bei dem Brodherrn ist
auch die Beköstigung von seiner Seite fast stets verbunden. Namentlich
wenn mehrere Arbeiter beschäftigt werden, steht sich der Bierverleger
besser dabei, als wenn er nur Geldlohn bezahlen würde, ausserdem glaubt
er aber auch hierdurch der allzu langen Ausdehnung der Mittagpausen
vorbeugen zu können. Ist es so auf der einen Seite praktische
Geschäftserwägung, welche die Bierverleger veranlasst, an diesem System
festzuhalten, so haben doch auch andererseits die Arbeiter Vorteile
davon, denn sie erhalten gutes und kräftiges Essen. Es wäre nicht
wirtschaftlich, wenn zweierlei gekocht würde und deshalb bekommt der
Arbeiter dieselbe Kost wie sein Brotgeber und dessen Familie. Allerdings
ziehen die Arbeiter trotzdem den reinen Geldlohn vor, vor allem aus dem
Grunde, weil er sie in den Stand versetzt, ausserhalb des Geschäfts
wohnen zu können und nach Feierabend ebenso wie in den Pausen zwischen
den einzelnen Mahlzeiten Gelegenheit zu erhalten, an die frische Luft zu
kommen. Ausserdem bietet das Wohnen ausserhalb der Betriebsstätte für
die Arbeiter noch den Vorteil, dass sie nicht so leicht zu Nebenarbeiten
verwendet werden können. So ist es z. B. bei manchen Bierverlegern, und
namentlich bei solchen, welche nebenbei Gastwirtschaft betreiben, Sitte,
dass einer der Arbeiter sich auch des Abends bis zum Geschäftsschluss,
der oft erst nach 10 Uhr, bei den Gastwirten noch später erfolgt, zur
Verfügung halten muss, um event. eintreffende Bestellungen aus der
Nachbarschaft erledigen zu können. Trotz der Abneigung, die so bei den
Arbeitern gegen das Wohnen beim Brotherrn herrscht, ist es dem
Bierverleger in den meisten Fällen doch gelungen, dieses durchzusetzen.
Von 34 Bierverlegern, welche Arbeiter beschäftigen, hatten nach ihren
Aussagen 21 ihre Leute in Kost und Logis, in 11 Fällen wurde nur
Geldlohn gezahlt und bei zwei Bierverlegern bestanden beide Formen der
Entlohnung nebeneinander.
_Arbeitszeit_. Von den in Betracht kommenden 34 Bierverlegern haben 6 in
Bezug auf die Arbeitszeit mitgeteilt, dass dieselbe fest bestimmt wäre;
in den übrigen Betrieben waren Anfang oder Ende der Arbeitszeit ebenso
wie die Mahlzeitpausen nicht fest geregelt. Von den 6 Bierverlegern,
welche feste Normen in Bezug auf die Arbeitszeit eingeführt haben, geben
4 den Anfang der Arbeitszeit auf 6 Uhr morgens an, einer auf 7 Uhr, ein
anderer »im Sommer um 5 Uhr, im Winter um 6 Uhr«. Die Arbeit endet nach
denselben Angaben in einem Falle um 6 Uhr abends, in zwei Fällen um 7
Uhr, in je einem um 8 bezw. 9 Uhr abends. Einer der betreffenden
Bierverleger giebt als Ende der Arbeitszeit an »5-10 Uhr abends!« Es
bedarf keiner näheren Auseinandersetzung darüber, dass eine feste
Regelung der Arbeitszeit sich am ehesten in denjenigen Betrieben
erreichen lässt, in denen die Arbeiter in Geldlohn stehen, in 5 von den
hier angeführten 6 Betrieben war dies der Fall, die Ausnahme bildete
bezeichnender Weise derjenige Bierverleger, welcher das Ende der
Arbeitszeit als »unbestimmt, zwischen 5-10 Uhr abends« angegeben hatte.
Die Unbestimmtheit der Arbeitszeit ist im übrigen Regel in allen
Bierverlagsgeschäften, »wenn viel zu thun ist, müssen die Leute eben
länger bleiben, sonst können sie gehen, sobald das Bier abgezogen ist.«
Gewöhnlich beginnt die Arbeit um 6 Uhr morgens und dauert mindestens bis
7 Uhr abends, bei geringen Unterbrechungen. In denjenigen Geschäften,
welche ihren Arbeitern Geldlohn geben, beträgt die Mittagspause 1
Stunde, die Frühstücks- und Vesperpause je ½ Stunde; wenn die Arbeiter
in Kost stehen, sind diese Pausen nur halb so lang. Während die Arbeit
im Winter oft zeitig aufhört, wird im Sommer nicht selten bis 9 oder 10
Uhr abends durchgearbeitet, namentlich wenn einige Tage hintereinander
die Hitze auftritt, wodurch namentlich der im Sommer besonders starke
Weissbierkonsum ausserordentlich gesteigert wird. In Zeiten günstiger
Geschäftslage pflegt überhaupt der Bierverleger hohe Anforderungen an
seine Leute in Bezug auf Leistungsfähigkeit und Ausdauer zu stellen und
würde etwaigen Forderungen der Arbeiter gegenüber in dieser Hinsicht
sehr wenig zugänglich sein. Die stereotype Antwort, namentlich bei
älteren Bierverlegern, würde lauten: »Wir haben in unserer Jugend noch
viel schwerer arbeiten müssen«. Es ist dies keine Phrase, sondern
entspricht wohl der Wahrheit, es soll früher, bis in den Anfang der
achtziger Jahre hinein, im Bierverlag vom frühen Morgen bis zum späten
Abend gearbeitet worden sein, wobei noch zu bedenken ist, dass die
Arbeit damals viel schwerer war. Denn während heute mit Glasflaschen
gearbeitet wird, deren Patentverschlüsse mit einem einzigen Fingerdruck
zum Anliegen an die Flasche, d. h. zum Verschluss zu bringen sind, hatte
man früher ziemlich unförmige Thonkruken, welche mit Korken verschlossen
werden mussten. Diese Manipulation geschah dadurch, dass die Korke
durch die Korkmaschine direkt in den Flaschenhals hineingepresst wurden,
worauf dann noch die Korke durch mehrere Bindfaden befestigt werden
mussten, was sich nicht ohne Geschicklichkeit und Anstrengung ausführen
liess. Auch der Transport dieser Kruken war viel schwieriger als das
heutige Fortbringen der Glasflaschen. Heute geschieht dieses Fortbringen
in Flaschenkästen, die genau abgemessene Fächer für jede Flasche
enthalten und so eingerichtet sind, dass sie höchstens 30 kleine
Flaschen enthalten, sodass der Kasten bequem auf die Schulter genommen
werden kann; damals hatte man grosse geflochtene Körbe mit Holzeinsatz.
Dass im übrigen eine übermässige Ausnutzung der Arbeiter nicht damit
entschuldigt werden kann, es sei früher noch schlimmer gewesen, liegt
auf der Hand. Es ist zu hoffen, dass mit der Ausbreitung des Wohnens
ausserhalb der Betriebsstätte und des reinen Geldlohnes als Lohnform
etwaige Uebelstände in dieser Hinsicht -- auf welche auch der »Vorwärts«
vor Jahren einmal hinwies -- verschwinden werden. Eine Organisation der
Arbeiter zur Erzwingung der Forderungen auf feste Arbeitszeit, Bezahlung
der Ueberstunden, Wohnen ausser dem Hause, wie sie damals der »Vorwärts«
empfahl, dürfte wohl auf erhebliche Schwierigkeiten stossen, die in dem
Mangel eines festen Zusammenhalts innerhalb dieser Schar ungelernter
Arbeiter, die bald hier bald dort ihre Dienste anbieten, begründet
liegen.
_Die Kutscher_ nehmen eine Sonderstellung ein. In den kleineren
Geschäften wird einer der Arbeiter als Kutscher angenommen -- d. h.
soweit der Herr nicht selbst fährt --, der in seiner freien Zeit bei der
Kellerarbeit mit zu helfen hat. In den grösseren Geschäften hat der
Kutscher mit den Arbeiten im Keller nichts zu thun. Die Zahl der
verheirateten ist bei ihnen viel grösser als bei den Kellerarbeitern,
und deshalb erhalten sie meist nur Geldlohn, auch von solchen
Bierverlegern, deren übrige Arbeiter in Kost und Wohnung stehen. Von den
34 Bierverlegern, welche unter 46 überhaupt Arbeiter beschäftigen,
befanden sich 26, die eigene Kutscher hatten, darunter 10 die je 2, 4
die je 3, und einer der 4 Kutscher beschäftigte, 10 fuhren selbst. Von
diesen 26 Betrieben zahlten 18 ihren Kutschern Geldlohn und nur in 6
Fällen standen auch die Kutscher in Lohn und Kost. Der Lohn war im
Durchschnitt etwas höher, als derjenige, welchen die in Geld entlohnten
Arbeiter erhielten, nämlich 18-24 Mark pro Woche. In 7 Fällen wurde
ausserdem pro 3 Mark ausgefahrenes Bier noch 10 Pfg. als Gewinnanteil
ausbezahlt. Diese Gewinnbeteiligung der Kutscher ist erst neueren
Datums, sie soll zuerst von den Brauereien eingeführt worden sein.
Allerdings findet sie sich bei den Brauereien in etwas anderer Form; sie
wird nämlich nicht berechnet nach der Menge und dem Wert des
ausgefahrenen Bieres, sondern nach der Menge der zurückgebrachten leeren
Flaschen, um auf diese Weise den Kutscher anzuhalten, auch seinerseits
dafür zu sorgen, dass die Flaschen möglichst vollzählig zurückgegeben
werden. Unter den Bierverlegern ist dieses System der Gewinnbeteiligung
der Kutscher zumeist von solchen Geschäftsinhabern eingeführt, denen es
namentlich in der ersten Zeit des Bestehens ihres Betriebes darauf
ankam, neue Kunden zu erhalten und die deshalb ihre Kutscher anwiesen,
einen gewissen Hausierhandel mit Bier zu treiben. Sobald ein gewisser
Kundenkreis gewonnen war, hörte auch diese Art des Absatzsuchens auf,
die Gewinnbeteiligung erhielt sich jedoch; in den Fällen, in welchen
dieser Anteil gewährt wird, ist jedoch meist der Lohn geringer. In
manchen Fällen erhalten die Kutscher keinen bestimmten Anteil am Umsatz,
wohl aber eine Gratifikation für jeden neu gewonnenen Kunden. Zu dem
gezahlten Lohn tritt dann noch die oft nicht unbeträchtliche Summe von
Trinkgeldern hinzu, wodurch sich das Einkommen dieser Kutscher oft auf
1500-1700 Mark erhöht, während der Durchschnittssatz etwa 1300 Mark
ist. Zusammen mit den Brauereikutschern, welche zuverlässigen
Nachrichten zufolge jährlich _mindestens_ 2100-2400 Mark verdienen,
bilden sie den Nachwuchs für das Bierverlags- und Gastwirtsgewerbe, zu
dem die Mehrzahl von ihnen im höheren Alter überzugehen pflegt.
In den hier geschilderten Arbeitsverhältnissen im Bierverlag wird eine
wesentliche Aenderung durch den Hinzutritt irgend eines der namhaft
gemachten Fälle der Betriebsvereinigung nicht bewirkt. In denjenigen,
vorläufig noch wenigen Fällen, in welchen der Viktualienhandel neben dem
Kleinhandel und Versand von Bier eine irgendwie bedeutende Rolle spielt,
ist die Thätigkeit der Frau eine ausgedehntere, ebenso werden bei der
Verbindung von Bierverlag mit Gastwirtschaft alle Familienangehörigen in
weitestem Maasse zur Mitarbeit herangezogen, da sich ihnen ja auch hier
weit mehr Gelegenheit zur Bethätigung bietet. Was die Arbeiter
anbetrifft, so stehen diese im Falle der Betriebsvereinigung mit der
Gastwirtschaft stets in _Kost_, schon aus dem Grunde, weil der Wirt oft
Mittagsgäste hat und es deshalb für ihn mit keiner Unbequemlichkeit
verbunden ist, für die Arbeiter mit kochen zu lassen. Die freie Zeit der
Arbeiter ist noch mehr beschränkt, als im Bierverlag. So muss bezw.
abwechselnd jeden Sonntag einer der Arbeiter zu Hause bleiben, um
etwaige Bestellungen aus der Nachbarschaft auszuführen, ebenso wie auch
an Wochentagen abends, worauf schon hingewiesen wurde. Es wird nach dem
hier Gesagten nicht verwunderlich erscheinen, dass für solche Geschäfte,
namentlich bei günstiger wirtschaftlicher Konjunktur Arbeiter noch
schwerer zu erhalten sind, als für den Bierverlag.
Der Geschäftsbetrieb im Bierverlag.
A. Der Einkauf.
_Die Lieferanten_. Der Eigenart seines Geschäftes nach hat der
Bierverleger nur mit wenigen Lieferanten zu thun. Da die Käufer bei den
Lagerbieren auf die Herkunft aus einer bestimmten Brauerei Gewicht legen
(man fordert Böhmisches -- Schultheiss- -- Union-Bier, indem man damit
Lagerbier aus dem Böhmischen Brauhaus, der Schultheiss- oder der
Union-Brauerei meint), so wird der Bierverleger bei grösserem Umsatz von
mehreren »bayrischen« Brauereien Bier beziehen müssen, meist kommt er
jedoch, bei dem geringen Bedarf an bayr. Bier mit einer Brauerei aus. Zu
dieser Brauerei für »bayrisches« Bier tritt hinzu der Generalvertreter
für eine der Grätzer Brauereien, ebenso der einer Münchener oder in
wenigen Fällen Pilsener Brauerei, ferner einige Weissbier-Brauereien.
Ausser mit diesen Brauereien steht der Bierverleger noch im
Einkaufsverkehr mit dem Fouragehändler, der das Futter für die Pferde
liefert, der Flaschenfabrik, welche zumeist auch die Lieferung der
Verschlüsse übernimmt, der Flaschenkästenfabrik und vielleicht dem
Korkenlieferanten, wenn für gewisse Biersorten der Korkverschluss noch
eingeführt ist, schliesslich mit einer der Firmen, welche sich mit der
Lieferung von Bedarfsartikeln für den Bierabzug und die Füllung auf
Flaschen befassen.
_Zahlungsbedingungen gegenüber den Lieferanten_. Barzahlung bildet die
Ausnahme. Sie wird in der Regel von denjenigen Brauereien verlangt, von
denen der Bierverleger nur geringe Quantitäten bezieht. Dagegen kommt
den übrigen Brauereien gegenüber entweder die in das Belieben des
Bierverlegers gestellte, oder die monatliche, oder die Bezahlung nach
der jeweiligen Entnahme von einem »Stock« Bier in Betracht. Unter einem
»Stock« versteht man die Zahl von 20 halben Tonnen; auf einen Stock
giebt es 2-4 halbe Tonnen gratis. Es herrscht diese Bezeichnung und die
damit zusammenhängende Zahlungsart übrigens _nur beim Weissbier_; von
einem Stock bayrischen Bieres wird nicht gesprochen. Im übrigen ist
dieser Zahlungsmodus nur bei den kleineren Geschäften üblich, die
mittleren und grösseren Bierverlagsgeschäfte sehen sich einer äusserst
weitgehenden Koulanz der Brauereien gegenüber, und sind an die
Innehaltung bestimmter Zahlungsfristen nicht gebunden. In manchen Fällen
sieht es die Brauerei, wenn der Kunde ihr nur irgend welche Sicherheit
bietet, garnicht ungern, wenn auf seinem Konto eine nicht zu geringe
Summe zu Gunsten der Brauerei steht, da sie dadurch in die Lage gesetzt
ist, ihn viel fester an sich zu fesseln. Hat die Summe, welche der
Bierverleger schuldet, eine bestimmte Höhe erreicht, so lässt sich die
Brauerei einen Schuldschein darüber geben, der Bierverleger verpflichtet
sich vielfach zur Zinszahlung, oftmals aber, und das ist der springende
Punkt, lässt die Brauerei auch von dem Bierverleger einen Revers
unterschreiben, wodurch er sich weiterhin verpflichtet, wöchentlich oder
monatlich mindestens so und so viele Tonnen von der betreffenden
Brauerei zu entnehmen. In vielen Fällen wird auch gleichzeitig eine
Amortisationsquote gefordert in der Form eines Aufschlages auf jede
fernerhin gelieferte Tonne Bier; allerdings wird diese Forderung der
Amortisation nicht so häufig bei Schulden gestellt, welche aus der
Lieferung von Bier resultieren, als bei Darlehen, die oftmals schon bei
Errichtung des Geschäftes in Anspruch genommen werden, ebenso bei
Lokalmiete in einem der Brauerei gehörigen Hause. Auf diese Darlehen
ebenso wie auf die Eigenart der Kreditverhältnisse zwischen Brauerei und
Bierverlegern überhaupt ist an anderer Stelle näher eingegangen. Bei der
Lieferung von Flaschen, welche nächst den Bierlieferungen den grössten
Posten im Ausgabenkonto des Bierverlegers ausmachen, herrschen die
vorher gekennzeichneten Verhältnisse nicht, die Lieferung erfolgt hier
bei den meisten Firmen gegen 3 Monat Ziel oder 2 % Sconto.
B. Der Absatz des Bieres.
Der geringen Anzahl von Lieferanten steht eine sehr grosse und
mannichfache Zahl von Abnehmern gegenüber. Dieser Kundenkreis ist
verschieden, je nachdem es sich um die vorher gekennzeichneten
modern-kaufmännischen Geschäfte oder um das Gros der übrigen
Bierverleger handelt. Jene ersteren liefern an wohlhabende Beamten- und
Kaufmannsfamilien in kleinen Quantitäten (in den meisten Fällen im
Betrage von 3 Mark). Von Kreditgewährung ist natürlich nicht die Rede,
der Kutscher hat das volle Geld für das ausgefahrene Bier abzugeben und
haftet dafür, falls er etwa in Abwesenheit der Herrschaften das Bier
ohne Bezahlung abgegeben hat. Ebenso ruhig und glatt vollzieht sich der
Verkehr der übrigen Bierverleger mit ihren Abnehmern, soweit es sich um
Privatkundschaft handelt. Anders steht es dagegen mit den
Geschäftskunden. Sie setzen sich, soweit der Absatz von Weissbier in
Betracht kommt, zusammen aus Restaurateuren, Gastwirten, Destillationen
im alten Sinne des Wortes[29], Kolonialwaren- und Grünkramhandlungen,
ferner Kantinen in grossen Fabriketablissements oder beim Militär. Bei
den Restaurateuren und Gastwirten handelt es sich um die geringe Zahl
derjenigen, welche trotz der gebotenen Erleichterung beim Abzug des
Weissbieres auch gegenwärtig auf den Selbstabzug verzichten, sei es,
dass es ihnen an den geeigneten Kellerräumen fehlt oder der Selbstabzug
bei dem geringen Absatz sich nicht lohnen würde. Dasselbe gilt von den
wenigen Cafés und Hôtels, welche Weissbier führen. Trotz der oft
geringfügigen Entnahme von Bier halten sich diese Geschäftskunden in den
meisten Fällen nicht zur Barzahlung verpflichtet, sondern verlangen,
dass der Bierverleger in gewissen Zwischenräumen sie besucht, um das
Geld selbst abzuholen, wobei er natürlich eine nicht zu geringe Zeche
machen soll. Die Kolonial- und Grünkramhandlungen pflegen sofort zu
bezahlen. Die letzteren waren früher Abnehmer oft _grosser Quantitäten_
Braunbieres, welches die ärmeren Volksklassen aus den Grünkramkellern
holten, heute ist der Absatz von Braunbier in Flaschen aus den vorher
angeführten Gründen auf ein Minimum gesunken. Bei den Kantinen und
Konsumvereinen für Angestellte bildet die monatweise Abrechnung die
Regel; sie verlangen häufig einen sehr grossen Rabatt, zeigen sich aber
sehr koulant in Bezug auf den Ersatz von Flaschen, welche in der Fabrik
abhanden kommen oder zerbrochen werden. Mit einem gewissen Risiko ist
die Lieferung an kleinere Fabriken verbunden, in denen der Verkauf des
Bieres meist in der Hand eines dazu bestimmten Arbeiters liegt. Oft
bezahlt dieser Arbeiter bei der wöchentlich erfolgenden Abrechnung nicht
die ganze Summe, behauptet, er hätte selbst kreditieren müssen, oder er
verlässt die Arbeit; es wird ein neuer Bierverkäufer gewählt und dem
Bierverleger liegt ob, sich mit dem früheren Abnehmer, der oft
»unbekannt verzogen« ist, auseinandersetzen etc. Dazu treten die
bedeutenden Flaschenverluste, welche dadurch verursacht werden, dass die
Arbeiter häufig die Bierflaschen zum Kaffee und Schnapsholen verwenden,
sie auch mit in ihre Wohnung nehmen, wo sie im Haushalt in Gebrauch
genommen werden. Diese Missstände bewirken, dass den Bierverlegern an
der Lieferung für solche kleineren Fabriken meist wenig liegt und
vielfach beziehen diese deshalb auch ihr Bier von dem in der Nähe
wohnenden Gastwirt, bei dem sie zu verkehren gewohnt sind; die Lieferung
und Kontrolle seitens des Lieferanten regelt sich hier viel leichter,
auch können Nachbestellungen z. B. an heissen Tagen eher ausgeführt
werden.
Die Kunden auf _Grätzer Bier_ setzen sich zusammen aus: Hôteliers,
Restaurateuren, Cafétiers und Gastwirten. Der Selbstabzug des Grätzer
Bieres ist bei den Gastwirten noch weniger verbreitet, als der des
Weissbieres; diejenigen Gastwirte, welche es führen, beziehen es deshalb
stets vom Bierverleger in Flaschen. Doch ist der Absatz an die Gastwirte
nur gering. Mehr schon wird das Grätzer Bier in den Restaurants und
Hôtels genossen; der Hauptabsatz aber entfällt auf die Berliner
Nachtcafés, welche den Treffpunkt für die Halbwelt abgeben. Ueber die
Gewohnheit der Cafétiers von möglichst vielen Lieferanten zu beziehen,
selten bar zu bezahlen, dagegen sehr oft die Kontrahierung einer grossen
Zeche zu verlangen, ehe sie die Rechnung begleichen, wird in
Bierverlegerkreisen sehr geklagt. Ebenso wie in diesen Cafés wird auch
in den Kneipen mit Damenbedienung Grätzer Bier konsumiert, in manchen
Fällen wird an solche Kneipen und Cafés auch Weissbier geliefert.
Schliesslich sei noch erwähnt, dass auch die Konditoreien für den Absatz
von Weiss- und Grätzer Bier in manchen Fällen in Betracht kommen, bei
ihnen sind die gerügten Zahlungsverhältnisse der Cafébesitzer jedoch
nicht Regel.
Einnahmen und Ausgaben im Bierverlage.
A. Einnahmen.
_Die Absatzpreise der Biere_. Die Preise sind verschieden, je nachdem es
sich um Privat- oder Geschäftskunden handelt. So lange die Brauereien
den Flaschenbiervertrieb nicht hatten, waren die Preise vom Standpunkt
der Bierverleger aus als sehr angemessene zu bezeichnen. Die Konkurrenz
der Berufsgenossen war nicht allzu drückend, und da der Markt so gross
war, dass alle genügend Absatz fanden, so hielten sie sich auf einer
gewissen herkömmlichen Höhe, von der nicht abgewichen wurde. Zum Teil
sind diese Verhältnisse noch in dem Handel mit bayrischem Bier, soweit
es sich um den Absatz an Privatkundschaft handelt, dieselben
geblieben. Wenn es den Brauereien gelungen ist, fast den gesamten
Flaschenbierhandel in Lagerbier in ihre Hände zu bekommen, so haben sie
dieses Resultat, soweit es sich um den Absatz an Privatkunden handelt,
nicht durch Preisdrückerei erzielt. Die Bierverleger gaben an
Privatkunden 32 Flaschen Lagerbier für 3 M. und mehr boten die
Brauereien auch nicht. Welche Umstände den Brauereien in diesem Kampfe
um die Privatkundschaft den Sieg verschafften, wurde schon früher
dargelegt. Ebenso ist andererseits auch der Preisschleuderei Erwähnung
gethan worden, welche demgegenüber in den Lieferungen an Fabriken,
Kantinen etc. zu Tage trat. So berichtet eine Brauerei auf eine von mir
gestellte Anfrage, dass sie an Wiederverkäufer und Kantinen 40 Flaschen
von 3/8 Liter Inhalt für 3 M. abgäbe, beklagt sich aber gleichzeitig,
dass andere Brauereien 42-50 Flaschen für 3 M. lieferten. Zum Vergleich
sei angeführt, dass die Bierverleger früher 36 Flaschen für 3 M.
lieferten. Nun stellt sich der Preis eines Hektoliters Lagerbier in
Berlin auf durchschnittlich 16 M. Gäben die Bierverleger 40 (3/8 Ltr.)
Flaschen für 3 M., so blieben ihnen bei dieser Lieferung 68 Pf.
Bruttogewinn, d. h. nur etwas über 10 pCt. Dabei zu bestehen, ist dem
Bierverleger bei seinen verhältnismässig hohen Geschäftsunkosten kaum
möglich, bei einer Ueberschreitung dieses Rabattsatzes in der erwähnten
Höhe hört natürlich jede Konkurrenzmöglichkeit für ihn auf. Verlor er
also auf der einen Seite die frühere Privatkundschaft auf bayrisches
Bier, weil das Publikum den Brauereien mehr Vertrauen entgegenbrachte,
so büsste er auf der anderen Seite seine Geschäftskundschaft ein, weil
er in Bezug auf Rabattbewilligung nicht konkurrieren konnte. Aber der
Verlust der Kundschaft auf bayrisches Bier war nicht die einzige Folge
des Eintretens der Lagerbierbrauereien in den Konkurrenzkampf. Denn
dieser Verlust führte im Zusammenhang mit der Uebernahme des
Flaschenbiervertriebs seitens einzelner Weissbierbrauereien dazu, dass
jeder Bierverleger ihn durch erhöhten Absatz von Weissbier auszugleichen
versuchte, und die Folge war ein rapides Sinken der Preise. Abgesehen
von dem einfachen Weissbier, das nur noch wenig abgesetzt und zum Preise
von 40 (1 Ltr.) Flaschen für 3 M. abgegeben wird, unterscheidet man bei
dem Weissbier zwei Sorten: Weissbier mit -- und Weissbier ohne
Wasserzusatz. Noch gegen Ende der achtziger Jahre waren die Preise für
Weissbier folgende:
I. Qualität Privatkunden 26 Fl. für 3 M.
Geschäftskunden 30 " " 3 "
II. " Privatkunden 32 " " 3 "
Geschäftskunden 40 " " 3 "
Heute sind die Preise im Durchschnitt folgende:
I. Qualität Privatkunden 30 Fl. für 3 M.
Geschäftskunden 36-42 " " 3 "
II. " Privatkunden 36 " " 3 "
Geschäftskunden 45-58 " " 3 "
Zur Berechnung der Rentabilität des Weissbierhandels muss man wissen,
dass eine halbe Tonne etwa 60-70 Ltr. enthält und durchschnittlich 6 M.
kostet. Bei dem heutigen Flascheninhalt ergiebt eine halbe Tonne etwa
160 Flaschen ohne, und 200 Flaschen mit Wasserzusatz. Nehmen wir ferner
an, ein Bierverleger hätte je zur Hälfte Privatkunden und zur Hälfte
Geschäftskunden, so würde also sein Bruttogewinn an einer halben Tonne
Weissbier sich folgendermassen berechnen:
früher jetzt
I. Qualität 11,00 M. pro ½ t 8,00 M.
II. " 10,50 " " " " 7,50 "