_Lohnverhältnisse_. Entweder stehen die Arbeiter in Lohn und Kost und

erhalten ausserdem das _Logis_ vom Brotherrn zugewiesen, oder sie

erhalten Lohn und Kost, wohnen aber ausserhalb der Betriebsstätte, oder

endlich, sie erhalten nur Geldlohn ohne Kost[28] und Logis. Im ersteren

Falle bewegt sich der Lohn zwischen 24 bis 32 Mark monatlich (nur bei

jugendlichen Arbeitern geringer). Der zweite Fall kommt praktisch nur

für die geringe Zahl der verheirateten Arbeiter in Betracht, der

Lohnsatz beträgt hier 10-12 Mark wöchentlich. Der Lohn schliesslich

ohne Kost und Logis beläuft sich in der Regel auf 16,50 Mark pro Woche.

Allerdings kann man von einem festen Satze in keinem Falle reden, denn

bei der äusserst schwankenden Konjunktur wechselt auch das Verhältnis

von Angebot und Nachfrage und damit die Höhe der Entlohnung sehr häufig.

Im Sommer 1900 beispielsweise, als Arbeiter für den Bierverlag überhaupt

nur sehr schwer zu erhalten waren, wurden von verschiedenen

Bierverlegern neben Kost und Logis 36 Mark pro Monat gegeben, oder

_ohne_ Kost und Logis 24 Mark pro Woche. In den meisten Fällen ist dem

Bierverleger sehr daran gelegen, dass die Arbeiter bei ihm wohnen, denn

er kann sie in diesem Falle weit besser beaufsichtigen. Vielfach hat er

eine gesonderte Wohnung in dem Hause, in welchem er selbst wohnt, für

seine Leute gemietet, oder ihre Wohnräume stossen direkt an die seinen.

Die Wohnungen der Arbeiter, werden von der Frau des Bierverlegers oder

dem Dienstmädchen in Stand gehalten. Mit dem Logis bei dem Brodherrn ist

auch die Beköstigung von seiner Seite fast stets verbunden. Namentlich

wenn mehrere Arbeiter beschäftigt werden, steht sich der Bierverleger

besser dabei, als wenn er nur Geldlohn bezahlen würde, ausserdem glaubt

er aber auch hierdurch der allzu langen Ausdehnung der Mittagpausen

vorbeugen zu können. Ist es so auf der einen Seite praktische

Geschäftserwägung, welche die Bierverleger veranlasst, an diesem System

festzuhalten, so haben doch auch andererseits die Arbeiter Vorteile

davon, denn sie erhalten gutes und kräftiges Essen. Es wäre nicht

wirtschaftlich, wenn zweierlei gekocht würde und deshalb bekommt der

Arbeiter dieselbe Kost wie sein Brotgeber und dessen Familie. Allerdings

ziehen die Arbeiter trotzdem den reinen Geldlohn vor, vor allem aus dem

Grunde, weil er sie in den Stand versetzt, ausserhalb des Geschäfts

wohnen zu können und nach Feierabend ebenso wie in den Pausen zwischen

den einzelnen Mahlzeiten Gelegenheit zu erhalten, an die frische Luft zu

kommen. Ausserdem bietet das Wohnen ausserhalb der Betriebsstätte für

die Arbeiter noch den Vorteil, dass sie nicht so leicht zu Nebenarbeiten

verwendet werden können. So ist es z. B. bei manchen Bierverlegern, und

namentlich bei solchen, welche nebenbei Gastwirtschaft betreiben, Sitte,

dass einer der Arbeiter sich auch des Abends bis zum Geschäftsschluss,

der oft erst nach 10 Uhr, bei den Gastwirten noch später erfolgt, zur

Verfügung halten muss, um event. eintreffende Bestellungen aus der

Nachbarschaft erledigen zu können. Trotz der Abneigung, die so bei den

Arbeitern gegen das Wohnen beim Brotherrn herrscht, ist es dem

Bierverleger in den meisten Fällen doch gelungen, dieses durchzusetzen.

Von 34 Bierverlegern, welche Arbeiter beschäftigen, hatten nach ihren

Aussagen 21 ihre Leute in Kost und Logis, in 11 Fällen wurde nur

Geldlohn gezahlt und bei zwei Bierverlegern bestanden beide Formen der

Entlohnung nebeneinander.

_Arbeitszeit_. Von den in Betracht kommenden 34 Bierverlegern haben 6 in

Bezug auf die Arbeitszeit mitgeteilt, dass dieselbe fest bestimmt wäre;

in den übrigen Betrieben waren Anfang oder Ende der Arbeitszeit ebenso

wie die Mahlzeitpausen nicht fest geregelt. Von den 6 Bierverlegern,

welche feste Normen in Bezug auf die Arbeitszeit eingeführt haben, geben

4 den Anfang der Arbeitszeit auf 6 Uhr morgens an, einer auf 7 Uhr, ein

anderer »im Sommer um 5 Uhr, im Winter um 6 Uhr«. Die Arbeit endet nach

denselben Angaben in einem Falle um 6 Uhr abends, in zwei Fällen um 7

Uhr, in je einem um 8 bezw. 9 Uhr abends. Einer der betreffenden

Bierverleger giebt als Ende der Arbeitszeit an »5-10 Uhr abends!« Es

bedarf keiner näheren Auseinandersetzung darüber, dass eine feste

Regelung der Arbeitszeit sich am ehesten in denjenigen Betrieben

erreichen lässt, in denen die Arbeiter in Geldlohn stehen, in 5 von den

hier angeführten 6 Betrieben war dies der Fall, die Ausnahme bildete

bezeichnender Weise derjenige Bierverleger, welcher das Ende der

Arbeitszeit als »unbestimmt, zwischen 5-10 Uhr abends« angegeben hatte.

Die Unbestimmtheit der Arbeitszeit ist im übrigen Regel in allen

Bierverlagsgeschäften, »wenn viel zu thun ist, müssen die Leute eben

länger bleiben, sonst können sie gehen, sobald das Bier abgezogen ist.«

Gewöhnlich beginnt die Arbeit um 6 Uhr morgens und dauert mindestens bis

7 Uhr abends, bei geringen Unterbrechungen. In denjenigen Geschäften,

welche ihren Arbeitern Geldlohn geben, beträgt die Mittagspause 1

Stunde, die Frühstücks- und Vesperpause je ½ Stunde; wenn die Arbeiter

in Kost stehen, sind diese Pausen nur halb so lang. Während die Arbeit

im Winter oft zeitig aufhört, wird im Sommer nicht selten bis 9 oder 10

Uhr abends durchgearbeitet, namentlich wenn einige Tage hintereinander

die Hitze auftritt, wodurch namentlich der im Sommer besonders starke

Weissbierkonsum ausserordentlich gesteigert wird. In Zeiten günstiger

Geschäftslage pflegt überhaupt der Bierverleger hohe Anforderungen an

seine Leute in Bezug auf Leistungsfähigkeit und Ausdauer zu stellen und

würde etwaigen Forderungen der Arbeiter gegenüber in dieser Hinsicht

sehr wenig zugänglich sein. Die stereotype Antwort, namentlich bei

älteren Bierverlegern, würde lauten: »Wir haben in unserer Jugend noch

viel schwerer arbeiten müssen«. Es ist dies keine Phrase, sondern

entspricht wohl der Wahrheit, es soll früher, bis in den Anfang der

achtziger Jahre hinein, im Bierverlag vom frühen Morgen bis zum späten

Abend gearbeitet worden sein, wobei noch zu bedenken ist, dass die

Arbeit damals viel schwerer war. Denn während heute mit Glasflaschen

gearbeitet wird, deren Patentverschlüsse mit einem einzigen Fingerdruck

zum Anliegen an die Flasche, d. h. zum Verschluss zu bringen sind, hatte

man früher ziemlich unförmige Thonkruken, welche mit Korken verschlossen

werden mussten. Diese Manipulation geschah dadurch, dass die Korke

durch die Korkmaschine direkt in den Flaschenhals hineingepresst wurden,

worauf dann noch die Korke durch mehrere Bindfaden befestigt werden

mussten, was sich nicht ohne Geschicklichkeit und Anstrengung ausführen

liess. Auch der Transport dieser Kruken war viel schwieriger als das

heutige Fortbringen der Glasflaschen. Heute geschieht dieses Fortbringen

in Flaschenkästen, die genau abgemessene Fächer für jede Flasche

enthalten und so eingerichtet sind, dass sie höchstens 30 kleine

Flaschen enthalten, sodass der Kasten bequem auf die Schulter genommen

werden kann; damals hatte man grosse geflochtene Körbe mit Holzeinsatz.

Dass im übrigen eine übermässige Ausnutzung der Arbeiter nicht damit

entschuldigt werden kann, es sei früher noch schlimmer gewesen, liegt

auf der Hand. Es ist zu hoffen, dass mit der Ausbreitung des Wohnens

ausserhalb der Betriebsstätte und des reinen Geldlohnes als Lohnform

etwaige Uebelstände in dieser Hinsicht -- auf welche auch der »Vorwärts«

vor Jahren einmal hinwies -- verschwinden werden. Eine Organisation der

Arbeiter zur Erzwingung der Forderungen auf feste Arbeitszeit, Bezahlung

der Ueberstunden, Wohnen ausser dem Hause, wie sie damals der »Vorwärts«

empfahl, dürfte wohl auf erhebliche Schwierigkeiten stossen, die in dem

Mangel eines festen Zusammenhalts innerhalb dieser Schar ungelernter

Arbeiter, die bald hier bald dort ihre Dienste anbieten, begründet

liegen.

_Die Kutscher_ nehmen eine Sonderstellung ein. In den kleineren

Geschäften wird einer der Arbeiter als Kutscher angenommen -- d. h.

soweit der Herr nicht selbst fährt --, der in seiner freien Zeit bei der

Kellerarbeit mit zu helfen hat. In den grösseren Geschäften hat der

Kutscher mit den Arbeiten im Keller nichts zu thun. Die Zahl der

verheirateten ist bei ihnen viel grösser als bei den Kellerarbeitern,

und deshalb erhalten sie meist nur Geldlohn, auch von solchen

Bierverlegern, deren übrige Arbeiter in Kost und Wohnung stehen. Von den

34 Bierverlegern, welche unter 46 überhaupt Arbeiter beschäftigen,

befanden sich 26, die eigene Kutscher hatten, darunter 10 die je 2, 4

die je 3, und einer der 4 Kutscher beschäftigte, 10 fuhren selbst. Von

diesen 26 Betrieben zahlten 18 ihren Kutschern Geldlohn und nur in 6

Fällen standen auch die Kutscher in Lohn und Kost. Der Lohn war im

Durchschnitt etwas höher, als derjenige, welchen die in Geld entlohnten

Arbeiter erhielten, nämlich 18-24 Mark pro Woche. In 7 Fällen wurde

ausserdem pro 3 Mark ausgefahrenes Bier noch 10 Pfg. als Gewinnanteil

ausbezahlt. Diese Gewinnbeteiligung der Kutscher ist erst neueren

Datums, sie soll zuerst von den Brauereien eingeführt worden sein.

Allerdings findet sie sich bei den Brauereien in etwas anderer Form; sie

wird nämlich nicht berechnet nach der Menge und dem Wert des

ausgefahrenen Bieres, sondern nach der Menge der zurückgebrachten leeren

Flaschen, um auf diese Weise den Kutscher anzuhalten, auch seinerseits

dafür zu sorgen, dass die Flaschen möglichst vollzählig zurückgegeben

werden. Unter den Bierverlegern ist dieses System der Gewinnbeteiligung

der Kutscher zumeist von solchen Geschäftsinhabern eingeführt, denen es

namentlich in der ersten Zeit des Bestehens ihres Betriebes darauf

ankam, neue Kunden zu erhalten und die deshalb ihre Kutscher anwiesen,

einen gewissen Hausierhandel mit Bier zu treiben. Sobald ein gewisser

Kundenkreis gewonnen war, hörte auch diese Art des Absatzsuchens auf,

die Gewinnbeteiligung erhielt sich jedoch; in den Fällen, in welchen

dieser Anteil gewährt wird, ist jedoch meist der Lohn geringer. In

manchen Fällen erhalten die Kutscher keinen bestimmten Anteil am Umsatz,

wohl aber eine Gratifikation für jeden neu gewonnenen Kunden. Zu dem

gezahlten Lohn tritt dann noch die oft nicht unbeträchtliche Summe von

Trinkgeldern hinzu, wodurch sich das Einkommen dieser Kutscher oft auf

1500-1700 Mark erhöht, während der Durchschnittssatz etwa 1300 Mark

ist. Zusammen mit den Brauereikutschern, welche zuverlässigen

Nachrichten zufolge jährlich _mindestens_ 2100-2400 Mark verdienen,

bilden sie den Nachwuchs für das Bierverlags- und Gastwirtsgewerbe, zu

dem die Mehrzahl von ihnen im höheren Alter überzugehen pflegt.

In den hier geschilderten Arbeitsverhältnissen im Bierverlag wird eine

wesentliche Aenderung durch den Hinzutritt irgend eines der namhaft

gemachten Fälle der Betriebsvereinigung nicht bewirkt. In denjenigen,

vorläufig noch wenigen Fällen, in welchen der Viktualienhandel neben dem

Kleinhandel und Versand von Bier eine irgendwie bedeutende Rolle spielt,

ist die Thätigkeit der Frau eine ausgedehntere, ebenso werden bei der

Verbindung von Bierverlag mit Gastwirtschaft alle Familienangehörigen in

weitestem Maasse zur Mitarbeit herangezogen, da sich ihnen ja auch hier

weit mehr Gelegenheit zur Bethätigung bietet. Was die Arbeiter

anbetrifft, so stehen diese im Falle der Betriebsvereinigung mit der

Gastwirtschaft stets in _Kost_, schon aus dem Grunde, weil der Wirt oft

Mittagsgäste hat und es deshalb für ihn mit keiner Unbequemlichkeit

verbunden ist, für die Arbeiter mit kochen zu lassen. Die freie Zeit der

Arbeiter ist noch mehr beschränkt, als im Bierverlag. So muss bezw.

abwechselnd jeden Sonntag einer der Arbeiter zu Hause bleiben, um

etwaige Bestellungen aus der Nachbarschaft auszuführen, ebenso wie auch

an Wochentagen abends, worauf schon hingewiesen wurde. Es wird nach dem

hier Gesagten nicht verwunderlich erscheinen, dass für solche Geschäfte,

namentlich bei günstiger wirtschaftlicher Konjunktur Arbeiter noch

schwerer zu erhalten sind, als für den Bierverlag.

Der Geschäftsbetrieb im Bierverlag.

A. Der Einkauf.

_Die Lieferanten_. Der Eigenart seines Geschäftes nach hat der

Bierverleger nur mit wenigen Lieferanten zu thun. Da die Käufer bei den

Lagerbieren auf die Herkunft aus einer bestimmten Brauerei Gewicht legen

(man fordert Böhmisches -- Schultheiss- -- Union-Bier, indem man damit

Lagerbier aus dem Böhmischen Brauhaus, der Schultheiss- oder der

Union-Brauerei meint), so wird der Bierverleger bei grösserem Umsatz von

mehreren »bayrischen« Brauereien Bier beziehen müssen, meist kommt er

jedoch, bei dem geringen Bedarf an bayr. Bier mit einer Brauerei aus. Zu

dieser Brauerei für »bayrisches« Bier tritt hinzu der Generalvertreter

für eine der Grätzer Brauereien, ebenso der einer Münchener oder in

wenigen Fällen Pilsener Brauerei, ferner einige Weissbier-Brauereien.

Ausser mit diesen Brauereien steht der Bierverleger noch im

Einkaufsverkehr mit dem Fouragehändler, der das Futter für die Pferde

liefert, der Flaschenfabrik, welche zumeist auch die Lieferung der

Verschlüsse übernimmt, der Flaschenkästenfabrik und vielleicht dem

Korkenlieferanten, wenn für gewisse Biersorten der Korkverschluss noch

eingeführt ist, schliesslich mit einer der Firmen, welche sich mit der

Lieferung von Bedarfsartikeln für den Bierabzug und die Füllung auf

Flaschen befassen.

_Zahlungsbedingungen gegenüber den Lieferanten_. Barzahlung bildet die

Ausnahme. Sie wird in der Regel von denjenigen Brauereien verlangt, von

denen der Bierverleger nur geringe Quantitäten bezieht. Dagegen kommt

den übrigen Brauereien gegenüber entweder die in das Belieben des

Bierverlegers gestellte, oder die monatliche, oder die Bezahlung nach

der jeweiligen Entnahme von einem »Stock« Bier in Betracht. Unter einem

»Stock« versteht man die Zahl von 20 halben Tonnen; auf einen Stock

giebt es 2-4 halbe Tonnen gratis. Es herrscht diese Bezeichnung und die

damit zusammenhängende Zahlungsart übrigens _nur beim Weissbier_; von

einem Stock bayrischen Bieres wird nicht gesprochen. Im übrigen ist

dieser Zahlungsmodus nur bei den kleineren Geschäften üblich, die

mittleren und grösseren Bierverlagsgeschäfte sehen sich einer äusserst

weitgehenden Koulanz der Brauereien gegenüber, und sind an die

Innehaltung bestimmter Zahlungsfristen nicht gebunden. In manchen Fällen

sieht es die Brauerei, wenn der Kunde ihr nur irgend welche Sicherheit

bietet, garnicht ungern, wenn auf seinem Konto eine nicht zu geringe

Summe zu Gunsten der Brauerei steht, da sie dadurch in die Lage gesetzt

ist, ihn viel fester an sich zu fesseln. Hat die Summe, welche der

Bierverleger schuldet, eine bestimmte Höhe erreicht, so lässt sich die

Brauerei einen Schuldschein darüber geben, der Bierverleger verpflichtet

sich vielfach zur Zinszahlung, oftmals aber, und das ist der springende

Punkt, lässt die Brauerei auch von dem Bierverleger einen Revers

unterschreiben, wodurch er sich weiterhin verpflichtet, wöchentlich oder

monatlich mindestens so und so viele Tonnen von der betreffenden

Brauerei zu entnehmen. In vielen Fällen wird auch gleichzeitig eine

Amortisationsquote gefordert in der Form eines Aufschlages auf jede

fernerhin gelieferte Tonne Bier; allerdings wird diese Forderung der

Amortisation nicht so häufig bei Schulden gestellt, welche aus der

Lieferung von Bier resultieren, als bei Darlehen, die oftmals schon bei

Errichtung des Geschäftes in Anspruch genommen werden, ebenso bei

Lokalmiete in einem der Brauerei gehörigen Hause. Auf diese Darlehen

ebenso wie auf die Eigenart der Kreditverhältnisse zwischen Brauerei und

Bierverlegern überhaupt ist an anderer Stelle näher eingegangen. Bei der

Lieferung von Flaschen, welche nächst den Bierlieferungen den grössten

Posten im Ausgabenkonto des Bierverlegers ausmachen, herrschen die

vorher gekennzeichneten Verhältnisse nicht, die Lieferung erfolgt hier

bei den meisten Firmen gegen 3 Monat Ziel oder 2 % Sconto.

B. Der Absatz des Bieres.

Der geringen Anzahl von Lieferanten steht eine sehr grosse und

mannichfache Zahl von Abnehmern gegenüber. Dieser Kundenkreis ist

verschieden, je nachdem es sich um die vorher gekennzeichneten

modern-kaufmännischen Geschäfte oder um das Gros der übrigen

Bierverleger handelt. Jene ersteren liefern an wohlhabende Beamten- und

Kaufmannsfamilien in kleinen Quantitäten (in den meisten Fällen im

Betrage von 3 Mark). Von Kreditgewährung ist natürlich nicht die Rede,

der Kutscher hat das volle Geld für das ausgefahrene Bier abzugeben und

haftet dafür, falls er etwa in Abwesenheit der Herrschaften das Bier

ohne Bezahlung abgegeben hat. Ebenso ruhig und glatt vollzieht sich der

Verkehr der übrigen Bierverleger mit ihren Abnehmern, soweit es sich um

Privatkundschaft handelt. Anders steht es dagegen mit den

Geschäftskunden. Sie setzen sich, soweit der Absatz von Weissbier in

Betracht kommt, zusammen aus Restaurateuren, Gastwirten, Destillationen

im alten Sinne des Wortes[29], Kolonialwaren- und Grünkramhandlungen,

ferner Kantinen in grossen Fabriketablissements oder beim Militär. Bei

den Restaurateuren und Gastwirten handelt es sich um die geringe Zahl

derjenigen, welche trotz der gebotenen Erleichterung beim Abzug des

Weissbieres auch gegenwärtig auf den Selbstabzug verzichten, sei es,

dass es ihnen an den geeigneten Kellerräumen fehlt oder der Selbstabzug

bei dem geringen Absatz sich nicht lohnen würde. Dasselbe gilt von den

wenigen Cafés und Hôtels, welche Weissbier führen. Trotz der oft

geringfügigen Entnahme von Bier halten sich diese Geschäftskunden in den

meisten Fällen nicht zur Barzahlung verpflichtet, sondern verlangen,

dass der Bierverleger in gewissen Zwischenräumen sie besucht, um das

Geld selbst abzuholen, wobei er natürlich eine nicht zu geringe Zeche

machen soll. Die Kolonial- und Grünkramhandlungen pflegen sofort zu

bezahlen. Die letzteren waren früher Abnehmer oft _grosser Quantitäten_

Braunbieres, welches die ärmeren Volksklassen aus den Grünkramkellern

holten, heute ist der Absatz von Braunbier in Flaschen aus den vorher

angeführten Gründen auf ein Minimum gesunken. Bei den Kantinen und

Konsumvereinen für Angestellte bildet die monatweise Abrechnung die

Regel; sie verlangen häufig einen sehr grossen Rabatt, zeigen sich aber

sehr koulant in Bezug auf den Ersatz von Flaschen, welche in der Fabrik

abhanden kommen oder zerbrochen werden. Mit einem gewissen Risiko ist

die Lieferung an kleinere Fabriken verbunden, in denen der Verkauf des

Bieres meist in der Hand eines dazu bestimmten Arbeiters liegt. Oft

bezahlt dieser Arbeiter bei der wöchentlich erfolgenden Abrechnung nicht

die ganze Summe, behauptet, er hätte selbst kreditieren müssen, oder er

verlässt die Arbeit; es wird ein neuer Bierverkäufer gewählt und dem

Bierverleger liegt ob, sich mit dem früheren Abnehmer, der oft

»unbekannt verzogen« ist, auseinandersetzen etc. Dazu treten die

bedeutenden Flaschenverluste, welche dadurch verursacht werden, dass die

Arbeiter häufig die Bierflaschen zum Kaffee und Schnapsholen verwenden,

sie auch mit in ihre Wohnung nehmen, wo sie im Haushalt in Gebrauch

genommen werden. Diese Missstände bewirken, dass den Bierverlegern an

der Lieferung für solche kleineren Fabriken meist wenig liegt und

vielfach beziehen diese deshalb auch ihr Bier von dem in der Nähe

wohnenden Gastwirt, bei dem sie zu verkehren gewohnt sind; die Lieferung

und Kontrolle seitens des Lieferanten regelt sich hier viel leichter,

auch können Nachbestellungen z. B. an heissen Tagen eher ausgeführt

werden.

Die Kunden auf _Grätzer Bier_ setzen sich zusammen aus: Hôteliers,

Restaurateuren, Cafétiers und Gastwirten. Der Selbstabzug des Grätzer

Bieres ist bei den Gastwirten noch weniger verbreitet, als der des

Weissbieres; diejenigen Gastwirte, welche es führen, beziehen es deshalb

stets vom Bierverleger in Flaschen. Doch ist der Absatz an die Gastwirte

nur gering. Mehr schon wird das Grätzer Bier in den Restaurants und

Hôtels genossen; der Hauptabsatz aber entfällt auf die Berliner

Nachtcafés, welche den Treffpunkt für die Halbwelt abgeben. Ueber die

Gewohnheit der Cafétiers von möglichst vielen Lieferanten zu beziehen,

selten bar zu bezahlen, dagegen sehr oft die Kontrahierung einer grossen

Zeche zu verlangen, ehe sie die Rechnung begleichen, wird in

Bierverlegerkreisen sehr geklagt. Ebenso wie in diesen Cafés wird auch

in den Kneipen mit Damenbedienung Grätzer Bier konsumiert, in manchen

Fällen wird an solche Kneipen und Cafés auch Weissbier geliefert.

Schliesslich sei noch erwähnt, dass auch die Konditoreien für den Absatz

von Weiss- und Grätzer Bier in manchen Fällen in Betracht kommen, bei

ihnen sind die gerügten Zahlungsverhältnisse der Cafébesitzer jedoch

nicht Regel.

Einnahmen und Ausgaben im Bierverlage.

A. Einnahmen.

_Die Absatzpreise der Biere_. Die Preise sind verschieden, je nachdem es

sich um Privat- oder Geschäftskunden handelt. So lange die Brauereien

den Flaschenbiervertrieb nicht hatten, waren die Preise vom Standpunkt

der Bierverleger aus als sehr angemessene zu bezeichnen. Die Konkurrenz

der Berufsgenossen war nicht allzu drückend, und da der Markt so gross

war, dass alle genügend Absatz fanden, so hielten sie sich auf einer

gewissen herkömmlichen Höhe, von der nicht abgewichen wurde. Zum Teil

sind diese Verhältnisse noch in dem Handel mit bayrischem Bier, soweit

es sich um den Absatz an Privatkundschaft handelt, dieselben

geblieben. Wenn es den Brauereien gelungen ist, fast den gesamten

Flaschenbierhandel in Lagerbier in ihre Hände zu bekommen, so haben sie

dieses Resultat, soweit es sich um den Absatz an Privatkunden handelt,

nicht durch Preisdrückerei erzielt. Die Bierverleger gaben an

Privatkunden 32 Flaschen Lagerbier für 3 M. und mehr boten die

Brauereien auch nicht. Welche Umstände den Brauereien in diesem Kampfe

um die Privatkundschaft den Sieg verschafften, wurde schon früher

dargelegt. Ebenso ist andererseits auch der Preisschleuderei Erwähnung

gethan worden, welche demgegenüber in den Lieferungen an Fabriken,

Kantinen etc. zu Tage trat. So berichtet eine Brauerei auf eine von mir

gestellte Anfrage, dass sie an Wiederverkäufer und Kantinen 40 Flaschen

von 3/8 Liter Inhalt für 3 M. abgäbe, beklagt sich aber gleichzeitig,

dass andere Brauereien 42-50 Flaschen für 3 M. lieferten. Zum Vergleich

sei angeführt, dass die Bierverleger früher 36 Flaschen für 3 M.

lieferten. Nun stellt sich der Preis eines Hektoliters Lagerbier in

Berlin auf durchschnittlich 16 M. Gäben die Bierverleger 40 (3/8 Ltr.)

Flaschen für 3 M., so blieben ihnen bei dieser Lieferung 68 Pf.

Bruttogewinn, d. h. nur etwas über 10 pCt. Dabei zu bestehen, ist dem

Bierverleger bei seinen verhältnismässig hohen Geschäftsunkosten kaum

möglich, bei einer Ueberschreitung dieses Rabattsatzes in der erwähnten

Höhe hört natürlich jede Konkurrenzmöglichkeit für ihn auf. Verlor er

also auf der einen Seite die frühere Privatkundschaft auf bayrisches

Bier, weil das Publikum den Brauereien mehr Vertrauen entgegenbrachte,

so büsste er auf der anderen Seite seine Geschäftskundschaft ein, weil

er in Bezug auf Rabattbewilligung nicht konkurrieren konnte. Aber der

Verlust der Kundschaft auf bayrisches Bier war nicht die einzige Folge

des Eintretens der Lagerbierbrauereien in den Konkurrenzkampf. Denn

dieser Verlust führte im Zusammenhang mit der Uebernahme des

Flaschenbiervertriebs seitens einzelner Weissbierbrauereien dazu, dass

jeder Bierverleger ihn durch erhöhten Absatz von Weissbier auszugleichen

versuchte, und die Folge war ein rapides Sinken der Preise. Abgesehen

von dem einfachen Weissbier, das nur noch wenig abgesetzt und zum Preise

von 40 (1 Ltr.) Flaschen für 3 M. abgegeben wird, unterscheidet man bei

dem Weissbier zwei Sorten: Weissbier mit -- und Weissbier ohne

Wasserzusatz. Noch gegen Ende der achtziger Jahre waren die Preise für

Weissbier folgende:

I. Qualität Privatkunden 26 Fl. für 3 M.

Geschäftskunden 30 " " 3 "

II. " Privatkunden 32 " " 3 "

Geschäftskunden 40 " " 3 "

Heute sind die Preise im Durchschnitt folgende:

I. Qualität Privatkunden 30 Fl. für 3 M.

Geschäftskunden 36-42 " " 3 "

II. " Privatkunden 36 " " 3 "

Geschäftskunden 45-58 " " 3 "

Zur Berechnung der Rentabilität des Weissbierhandels muss man wissen,

dass eine halbe Tonne etwa 60-70 Ltr. enthält und durchschnittlich 6 M.

kostet. Bei dem heutigen Flascheninhalt ergiebt eine halbe Tonne etwa

160 Flaschen ohne, und 200 Flaschen mit Wasserzusatz. Nehmen wir ferner

an, ein Bierverleger hätte je zur Hälfte Privatkunden und zur Hälfte

Geschäftskunden, so würde also sein Bruttogewinn an einer halben Tonne

Weissbier sich folgendermassen berechnen:

früher jetzt

I. Qualität 11,00 M. pro ½ t 8,00 M.

II. " 10,50 " " " " 7,50 "

Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts · 第 6 / 9 段