Scharf angefaßt wurde auch im Wettbewerbsgesetz das Bestechungswesen.

Es gibt wohl keinen Menschen, der nur einen Funken Rechtsgefühl hat

und unser teilweise bestehendes +Schmiergeldsystem+ gutheißen möchte.

Dennoch haben sich weite Kreise dagegen gewendet, daß hier neue

Strafvorschriften geschaffen wurden. Besonders nahmen kaufmännische

Kreise scharfe Stellung gegen die Neuregelung. Und zwar handelte es

sich nicht nur um Kreise der Angestellten, sondern auch um die der

Prinzipale. Dennoch sind die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (226),

des Bürgerlichen- (826) und des Handels-Gesetzbuches durch das Gesetz

verschärft worden. Ursprünglich waren die Bestimmungen so unglücklich

gefaßt, daß der Reisende, der mit einem Angestellten ein Glas Bier

trank oder ihm eine Zigarre reichte, dadurch Unannehmlichkeiten haben

konnte. Das ist nun glücklicherweise beseitigt worden. Die Fassung ist

aber nun derart, daß auf Grund des § 12 kaum Verurteilungen stattfinden

werden. Wenn jemand einem Angestellten Zuwendungen verspricht, anbietet

oder gewährt, um durch unlauteres Verhalten des Angestellten oder

Beauftragten bei gewerblichen Leistungen oder beim Warenbezug Vorteile

zu haben, so wird er mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geld

bis zu 5000 Mark gestraft. Die Bestrafung ist also abhängig davon,

daß die Absicht vorlag, Vorzüge zu erringen, und daß die Vorzüge nur

durch unlauteres Verhalten der bestochenen Angestellten erreicht werden

konnten. Jemand aber +diese+ Absicht nachzuweisen, dürfte sehr schwer

sein. Die gleiche Strafe, die den Bestecher trifft, trifft auch den

Bestochenen. Das Schmiergeld selbst verfällt dem Staate.

Mehrfach dürften Reisende mit einer anderen Bestimmung des

Wettbewerbsgesetzes in Konflikt kommen. Leider besteht der üble Brauch

vielfach, die Konkurrenz +anzuschwärzen+. Ich möchte alle Reiseonkels,

und alle, die es werden wollen, dringend warnen, sich einzureden,

daß sie ihre Ware damit loben, wenn sie die der Konkurrenz schlecht

machen! Bei mir hätte ein solcher Reisender sofort ausgespielt!

Seine Waren könnten noch so preiswert sein, ich würde das Mißtrauen

nicht los werden, daß die Lieferung der preiswerten Waren auf eben

so unlautere Art erfolgen würde, wie ihr Angebot. Hier greift das

Wettbewerbsgesetz mit Recht mit gehörigem Nachdruck zu! Wer zum

Zwecke des Wettbewerbs -- und das ist bei Reisenden der Kundschaft

gegenüber fast immer der Fall -- über das Geschäft eines anderen,

über die Person des Inhabers, des Geschäftsleiters, über Waren oder

Leistungen Dinge behauptet, die geeignet sind, den Kredit oder das

Ansehen des Betroffenen zu schädigen, wird bestraft, sobald die

Behauptung unwahr und beleidigender Natur ist; aber selbst wo das

nicht der Fall ist, macht sich der Reisende schadensersatzpflichtig;

er kann auch auf Unterlassung der Behauptung verklagt werden. Wer aber

gar solche Behauptungen wider besseres Wissen aufstellt, wird mit

Gefängnis bis zu einem Jahre, oder mit Geld bis zu 5000 Mark gestraft.

Ist der Tatbestand der Verleumdung vorliegend, kann die Strafe auf

Gefängnishaft bis zu zwei Jahren lauten. Erfolgt die Verleumdung

öffentlich, dann beträgt die Strafe mindestens einen Monat. +Weiß der

Prinzipal+ um dieses Treiben seines Reisenden, so ist er neben seinem

Reisenden strafbar.

Geschäftsgeheimnisse.

Neben diesen Bestimmungen müssen wir uns noch die über den Verrat der

+Geschäfts-+ oder +Betriebsgeheimnisse+ ansehen. Hier kommt einmal

der Reisende als Person in Betracht, die selbst solche +Geschäfts+-

und +Betriebsgeheimnisse+ ausplaudert, dann aber auch als Person,

die versucht, sich in den Besitz solcher Geheimnisse mit Hilfe von

Angestellten zu bringen.

Der Reisende kommt mit dem Gesetz in Konflikt, wenn er die Absicht

hat, in ein anderes Geschäft einzutreten, oder sich selbständig zu

machen, und -- solange er noch im Dienst seines Hauses ist, während

dieser Zeit -- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sich aneignet und

zur Verwirklichung der Absicht benutzt. Dann ist immer der „Zweck“

des Wettbewerbes klar erkenntlich. Zahlreich werden jedoch die Fälle

sein, in denen ein Reisender sich in den Besitz fremder Geschäfts-

(Vertriebs-) oder Betriebs- (Herstellungs-)Geheimnisse zu setzen

versucht. Im ersteren Falle kann den Reisenden Gefängnisstrafe bis

zu einem Jahr und Geldstrafe bis zu 5000 Mark, im zweiten Falle

Gefängnisstrafe bis zu neun Monaten und Geldstrafe bis zu 2000 Mark

treffen.

Gerichtsbarkeit.

Damit verlassen wir zunächst das allgemeine Recht! Nur noch ein paar

Worte über die Gerichtsbarkeit. Soweit der Dienstvertrag in Frage

kommt, sind Streitigkeiten von den Kaufmannsgerichten zu entscheiden.

Der Fall tritt nur dann nicht ein, wenn der Reisende einen höheren

Jahresverdienst als 5000 Mark hat oder wenn am Orte der Zuständigkeit

kein Kaufmannsgericht besteht. Zuständig ist der Ort der Niederlassung

des Prinzipals. Besteht an solchem Orte kein Kaufmannsgericht, so kann

der Gemeindevorsteher angerufen werden. Zu berücksichtigen ist dabei,

daß durchaus nicht alle Gemeindevorsteher Juristen sind, daß ihrer

noch wenigere über den kaufmännischen Dienstvertrag unterrichtet sind.

Vereidigungen sind im Termin vor dem Gemeindevorsteher unzulässig,

gegen seine Entscheidung kann auch in einer Notfrist von zehn Tagen

der ordentliche Rechtsweg beschritten werden. Der führt dann, wenn

der Streitwert der Klage bis zu 600 Mark beträgt, zu dem Amtsgericht,

wenn er mehr beträgt, zu dem Landgericht. Streitigkeiten aus dem

Dienstvertrag sind, soweit sie dem Kaufmannsgericht unterstehen würden,

wenn ein solches vorhanden wäre, Feriensachen, d. h. sie müssen auch

während der Gerichtsferien verhandelt werden. Bei Kaufmannsgerichten

sind Rechtsanwälte und Personen, die geschäftsmäßig das Verhandeln

vor Gericht betreiben, als Vertreter und Beistände ausgeschlossen;

Rechtsanwälte sind bei den Amtsgerichten ohne weiteres zugelassen,

sonstige Personen, die geschäftsmäßig verhandeln, können abgewiesen

werden. Für Klagen beim Landgericht kommen nur zugelassene Anwälte in

Frage, eine Vertretung durch die Partei selbst gibt es in Zivilsachen

nicht. Ich hoffe, daß die Leser recht wenig Veranlassung haben werden,

diesen Teil des Buches zu Rate zu ziehen. Das wird im allgemeinen der

Fall sein, wenn sie das goldene Wort des Reisenden beherzigen:

+Tue recht und scheue niemand!+

Der Reisende und sein Haus.

Vertrauen zum Reisenden.

Wenn man sich überlegt, aus welchen nichtigen Ursachen oft

Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und ihren Reisenden entstehen,

Streitigkeiten, die vielfach zur Lösung oder zur dauernden Trübung

des Dienstverhältnisses führen, dann gibt man dem Sprüchwort Recht,

daß kleine Ursachen große Wirkungen haben können. Es ist kaum eine

Stellung im Handelsgewerbe, die so nachdrücklich das Vertrauen des

Hauses zum Angestellten und umgekehrt das Vertrauen des Angestellten

zum Hause voraussetzt, wie die des Reisenden. Man sollte nie einen

Reisenden anstellen, ohne fest von seiner +Brauchbarkeit+ und seiner

Vertrauenswürdigkeit überzeugt zu sein. Wo eine Probestellung

ausbedungen wird, mangelt schon das Vertrauen, es soll vielmehr

erst durch die Probestellung verdient werden. Wer draußen mit dem

Musterkoffer einhergewandert ist, der weiß, daß vier Wochen oder

drei Monate nicht ausreichen, um die Brauchbarkeit eines Reisenden

zu beurteilen. Der beste Maßstab ist der seither erzielte Umsatz. Wo

der fehlt, ist Menschenkenntnis der beste Berater, gute Empfehlungen

natürlich nicht minder. Wo damit aber die Voraussetzungen gegeben

sind, einen Reisenden einzustellen, dann soll es auch kein Wenn und

Aber mehr geben. Da muß das Vertrauen Platz greifen -- lückenlos. Wo

das Vertrauen den Reisenden begleitet, da stellt sich der schärfste

Feind guter Geschäfte, der Mißmut und die Verdrossenheit nicht

ein. Ein Reisender aber, der sich das Vertrauen und das Wohlwollen

verdienen, nicht sich dessen würdig erweisen soll, der wird bei den

ersten Fehlschlägen entweder den Mut verlieren oder die Geschäfte

auf eine Art zustande bringen, die gewiß dem soliden Geschäft

nicht zum Vorteil gereicht. Ich kann da von einem jungen Kollegen

ein Geschichtchen erzählen. Er reiste für ein sehr großes Haus in

Mitteldeutschland. Sein erster Ausflug führte ihn in das Erzgebirge.

Am ersten Tage gleich sollte er ein Abenteuer erleben. Er war in

einer Pilsenerbierstube gewesen, hatte dort eine angebliche Verwandte

der Wirtin kennen gelernt und war mit dieser auf deren Wunsch zum

Bockbierfest gegangen. Der übernervöse Polizeiinspektor des Ortes war

dort anwesend. Er traute wohl der Dame sehr wenig Gutes zu. Als dann

unser junger Kollege einen Hundertmarkschein wechselte, war es mit

der Ruhe des Polizeigewaltigen vorbei. Er folgte unserem Kollegen,

als der einmal hinausging, verlangte dessen Legitimation zu sehen und

ging dann wieder ins Zimmer. Unser Kollege erzählte sein Abenteuer

seiner Begleiterin und diese lachte ganz unbändig. Da fühlte sich der

Herr Inspektor beleidigt, verhaftete ganz ohne weiteres die Dame, der

Kollege und mehrere Gäste, die dem Vorgang zugesehen, folgten mit zur

Wache. Durch die Legitimation hatte der Inspektor erfahren, wo unser

Freund angestellt war, er schrieb den ganzen Vorfall brühwarm dorthin.

Natürlich kam ein Brief -- der nicht von schlechten Eltern war? Nein,

eben nicht! Eine Bitte um Aufklärung. Die war leicht gegeben! Nun kam

ein zweiter Brief! Eine Warnung vor den Schürzen! Die Bitte, Aehnliches

nicht wieder vorkommen zu lassen und die Zusicherung des bleibenden

Vertrauens. Ich habe selten einen so frohen Menschen gesehen, wie

unseren Briefempfänger. Nach Jahren traf ich ihn wieder im Bayerland.

Er war noch immer für sein Haus tätig, mit einer Freude und einer

Unverdrossenheit, die mehr als mustergültig waren. Freilich, das Haus

beschäftigt viele Reisenden und kennt die Grundlage des Reiseerfolges.

Ueberhaupt würden die Erfolge manches Reisenden besser sein, wenn

+Fehler hüben und drüben+ vermieden würden.

Schlechte Geschäfte.

Es ist nicht alle Tage Sonntag, es gibt vielmehr Tage, wo das

Kommissionsbuch sich einer beschaulichen Ruhe erfreut, wo nur sein

Träger sich ärgert, wenn er abends Zeuge ist, wie seine Kollegen

Seite um Seite mit Warenbestellungen füllen. Das ist an und für

sich keine gute Zeit für einen Reisenden. Sein Mißerfolg geht ihm

eben so nahe als seinem Prinzipal, er verursacht ihm in der Regel

noch mehr Kopfzerbrechen. Durch doppelte Arbeit wird versucht, die

Lücke auszufüllen. Da kommt ein Brief von daheim! Wo bleiben die

Kommissionen! Denken Sie, wir werfen Spesen und Gehalt zum Fenster

hinaus? Nein, gewiß nicht! Aber weil der Reisende das Bewußtsein hat,

seine Pflicht getreulich erfüllt zu haben, setzt er sich ohne Verzug

hin, um seinem Haus „einen hinzuwischen“. Was verstehen die +Herren am

grünen Tisch+ von seiner Tätigkeit? Wie kann der Korrespondent, der

noch nicht dem Bannkreis des Kirchturms entwischte, ihm solche Vorwürfe

machen? Aber -- -- Der Brief geht an das „Haus“. Der Prinzipal bezieht

den Inhalt auf sich! Ein noch gröberer Brief geht an den Reisenden

und oft ist dann mit dem zweiten Brief die Erklärung da: „Wenn es

Ihnen nicht paßt, kann ich ja gehen“. Zwei Ratschläge möchte ich da

geben! Einen dem Reisenden und den anderen dem Prinzipal! Wenn so ein

liebliches Schreiben von „daheim“ kommt, das ungerechtfertigt ist, weil

der Reisende seine Pflicht tat: Einstecken! Muß der Brief beantwortet

werden: Morgen ist auch ein Tag! Grobe Briefe muß man sich beschlafen!

Kommen dann wieder bessere Tage, lacht der Erfolg, dann ist es Zeit,

sich solche Briefe mit dem Hinweis auf die jederzeit getane Pflicht

höflich und entschieden zu verbitten. Dem Prinzipal, der Reisende

hat, gebe ich den guten Rat, seinen Angestellten streng zu verbieten,

dem Reisenden persönliche Rügen zu erteilen! Man weiß, wie Briefe

unterschrieben werden, wenn die Zeit drängt! +Selber+ schreiben, dann

waltet die ruhige Ueberlegung des Prinzipals, der ja auch das Leben

kennt. Ueberhaupt, wenn einmal die gewohnten Kommissionen ausbleiben:

Ermunterung ist besser als Rüge!

In einem Haus, in dem mehrere Reisende sind, kann nicht dringend

genug empfohlen werden, mindestens einmal jährlich die Reisenden zu

einer Besprechung zusammenzurufen und die +gesammelten Erfahrungen+

auszutauschen. Dabei lernt der weniger gute Reisende von seinen

Kollegen, er findet Vorbilder, denen er nacheifern kann. Auf diesen

Besprechungen sollte auch die Zeit gefunden werden, mit den Reisenden

zu besprechen, +was gekauft+ oder +angefertigt+ werden soll. Wo die

Mode waltet, ist das kaum so notwendig, als dort, wo die Praxis den

Einkauf leitet. Die Mode ist eine Tyrannin, der sich alles willig

unterordnet. Anders bei den Artikeln des praktischen Bedarfes! Ein

Artikel, der an und für sich nichts taugt, wird nicht dadurch gut

und verkaufsfähig, daß er in großen Massen hergestellt oder angekauft

wird. Man kann den Verbrauch steigern durch Reklame und andere

Hilfsmittel, gewiß; aber die natürlichste Verbrauchssteigerung liegt

in der regen Nachfrage eines im Gebrauch gut befundenen Artikels.

Darüber entscheidet aber nicht der Modelleur, der Zeichner oder der

Werkmeister oder der Reisende einer Fabrik, der Grossisten besucht,

darüber entscheidet die kleine Kundschaft. Der Reisende ist nicht nur

der +Vertrauensmann+ des Prinzipals, sondern auch der Vertrauensmann

der +Kundschaft+. Was liegt also näher, als daß seinen Erfahrungen ein

großer, wenn nicht der ausschlaggebende Einfluß auf den Einkauf und die

Herstellung eingeräumt wird.

Doch wir wollen wieder zu den Unzuträglichkeiten zurückkommen, die ja

leider nicht nur entstehen, wenn der Reisende nichts verkauft, sondern

auch dann, wenn er recht gute Geschäfte macht. Ich habe einmal aus

solchen Unzuträglichkeiten heraus eine Stellung aufgegeben, die sehr

gut war. Ich denke an die undeutlichen Kommissionen und den vielen

Aerger, den sie verursachen. Es gibt Reisende -- ich gehörte lange zu

ihnen -- die legen nicht nur den Hauptwert, sondern überhaupt den Wert

auf den Verkauf. Das ist falsch!

Kommissionen.

Auf die Kommission ist ebensoviel Sorgfalt und Wert zu legen, besonders

auf +deutliche Kommissionen+. Ich war mein Lebtag kein Künstler im

Schönschreiben. Die Reisetätigkeit gibt auch wenig Gelegenheit,

sich zu einem solchen heranzubilden. So schrieb ich denn auch meine

Kommissionen immer so, daß ich sie lesen konnte. Hin und wieder

bekam ich eine Kommission zurück, um einen Kommentar dazu zu geben.

Daheim konnte man meine „umfangreichen“ Bestellungen nicht entziffern!

Unbegreiflich! Die Stubenhocker hatten doch Zeit genug, um auch einmal

raten zu können! Wirklich? Wohl doch nicht! In unserer Zeit hat man

überall Eile, und der Expedient ist nicht zum Rätselraten angestellt.

Kommt nun eine Kommission vom Haus zurück, so mag es immer noch gehen.

Schlimmer ist es, wenn eine Kommission infolge ihrer Unleserlichkeit

falsch ausgeführt wird. Dann kommen die Mängelanzeigen der Kundschaft!

Wer ist der Schuldige? Das Haus, natürlich das Haus, doch nicht der

brave Reisende!? Das Haus will aber der Schuldige nicht sein, so gibt

es wieder eine Auseinandersetzung, die in meinem Falle damit endete,

daß ich schrieb: Wir verstehen uns nicht mehr, ich gehe! Und doch

verstanden wir uns ganz gut, das Karnickel waren die undeutlichen

Kommissionen. Auch auf ihre +innere sachliche Ausgestaltung+ ist

größter Wert zu legen. Jede Kommission muß mit einer fortlaufenden

Nummer versehen sein, von jeder Kommission muß der Reisende eine Kopie

haben, jede Kommission muß das Datum der Aufgabe tragen. Alle Vermerke,

die auf ihre Erledigung Bezug haben, als da sind: Zahlungsziel,

Lieferungstermin, Beförderungsweg, Bahn-, Wagen- oder Wasserfracht,

Eilgut, Stückgut, Sammelladung, alles muß aus der Kommission zu ersehen

sein. Handelt es sich um Vermerke außergewöhnlicher Natur, wie z. B. um

+Sonderwünsche der Kundschaft+, so sind die selbstverständlich auch in

der Kommission zu vermerken, trotzdem aber auch im +Reisebericht+. Es

gibt Firmen, die einen täglichen Bericht vorschreiben, es gibt andere,

die es bei zwei-, dreitägigen oder wöchentlichen Berichten bewenden

lassen. Ich empfehle, immer täglich die Berichte zu machen und nur

bei besonderen Umständen sie ausfallen zu lassen. Tägliche Berichte

sind -- auch wenn sie nicht verlangt werden -- die Arbeitsteilung des

Reisenden, die erst die ordentliche Sorgfalt erlaubt. Es ist eine alte

Erfahrung, daß eine Stunde schriftlicher Arbeit leichter vorüberzieht,

als deren drei. Hier kommt hinzu, daß ja die Reiseberichte Leben

haben sollen. Sie sollen mehr sagen, als daß dieser und jener Kunde

besucht wurde, daß der eine kaufte und daß dort eine „Pleite“ war. Wenn

man aber von den Berichten wünscht, daß sie das geschäftliche Leben

widerspiegeln sollen, dann müssen sie geschrieben werden, wenn der

Eindruck noch frisch ist.

Reiseberichte.

+Was soll der Reisebericht enthalten.+ So nebensächlich es klingen mag:

In erster Linie die fortlaufende Nummer und den Tag der Absendung.

Der Bericht wird sodann bestätigen, was der Reisende erhalten hat:

Muster, Geld, Briefe, Preisverzeichnisse, besondere Anweisungen usf.

Dann wird er die beigelegten Kommissionen besprechen, der besonderen

Wünsche Erwähnung tun und die Kreditwürdigkeit der einzelnen noch

nicht bekannten Kunden erwähnen. Dabei sei hervorgehoben, daß es eine

unbedingte Pflicht des Reisenden ist, sich über die Kreditwürdigkeit

seiner Abnehmer zu unterrichten. Wir haben heute überall unsere

großen Auskunfteien und vor allen Dingen den Verein Kreditreform.

Diese Auskünfte sind die zuverlässigsten. In zweiter Linie kommen die

Auskünfte von Geschäftsfreunden, in dritter Linie die von Gastwirten

oder sonstigen Vertrauenspersonen. Unter keinen Umständen sollten

die Hausdiener und die Oberkellner als Auskunftspersonen in Betracht

kommen. Es kann, darauf sei aufmerksam gemacht, eine Auskunft, auch

wenn sie von der Auskunftei bezogen wurde, unrichtig sein. Ist sie zu

gut, dann ist der Reisende gedeckt, obwohl es natürlich seine Pflicht

ist, auch dann unwahrscheinliche Auskünfte auf ihre Richtigkeit zu

prüfen. Mehrfach wird es vorkommen, daß Auskünfte zu ungunsten des

Käufers unrichtig sind. Die Auskunfteien +als solche+ sind unbedingt

verläßlich, ihre Mittelsmänner und deren Rückenmänner nicht immer.

Persönliche Abneigung, ein einziges falsch angewandtes Wort können

einer Auskunft einen ganz anderen Charakter geben. Ich habe in solchen

Fällen immer einen offenen Weg eingeschlagen. Ich bin stets zu meinem

Kunden gegangen und habe ihm gesagt, daß mich die Auskunft über ihn

nicht befriedige, daß ich deshalb offen zu ihm käme, um mit ihm

darüber zu sprechen, weil ich mir gesagt hätte, daß ein Ausbleiben

der Ware ihn verletzen würde. Ich erinnere mich nicht, auch nur in

einem Falle auf mangelndes Verständnis meiner Handlungsweise gestoßen

zu sein. Die Kundschaft war vielfach sofort bemüht, mir den Nachweis

der Kreditwürdigkeit aus der Inventur oder sonst aus den Büchern zu

erbringen. Damit habe ich es nicht genug sein lassen! Ich bin auch

zur Auskunftei gegangen und habe manchesmal die Freude gehabt, eine

unverdient schlechte Auskunft beseitigen zu können. Vom Bericht

wie von der Kommission sollte der Reisende eine Kopie nehmen. Das

Durchschreibeverfahren möchte ich für die Berichte nicht empfehlen.

Bleischrift wird nie so deutlich sein wie Tintenschrift. Wo wir

heute so vorzügliche Füllfederhalter haben, die z. T. gestatten, mit

der gewohnten Feder zu schreiben, kann man bequem die notwendige

Kopiertinte mit sich führen. Die Firma F. Soennecken bringt

Reisekopierpressen auf den Markt, die keine besondere Erschwerung

des Reisegepäcks darstellen, die es aber ermöglichen, einwandfreie

Kopien als Beweisstücke in den Händen der Reisenden zu belassen. (Die

Kopierpressen sind im Kapitel „Ausrüstung“ näher besprochen.) Im

Bericht soll dann auch stets etwaige Reisekasse erbeten werden und

immer soll der Schluß lauten, daß Briefe da oder dort hin zu richten

sind.

Der Bericht selbst muß klar und unzweideutig sein. Er ist sehr

wichtig, so wichtig, daß man seine Beförderung nicht dem „Friedrich“

anvertrauen, sondern sie immer selbst übernehmen soll. Das gilt

besonders für den Fall, daß der Reisende Gelegenheit findet, sein

Haus auf eine voraussichtlich gute Zukunft eines Kunden aufmerksam

zu machen, oder wenn der Reisende den baldigen Zusammenbruch eines

bisherigen Kunden zu berichten hat.

Auch über Kunden, die nicht gekauft haben, sollte sich stets ein

Bericht finden. Der Reisende sollte sich nie auf sein Gedächtnis

verlassen. Vielmehr sei ihm empfohlen, sich ein Kundenregister +auf

Karten+ anzulegen und dieses Register immer in der Reisepause nach

seinen Berichten zu vervollständigen. In dieses +Kartenregister+ werden

die üblichen Verkaufsbedingungen eingetragen, ein Geheimvermerk über

die Kreditwürdigkeit, die Daten der letzten Besuche, ihr Erfolg (dann

auch der Betrag und die hauptsächlichen Artikel andeutungsweise). Wo

beim Besuch Preislisten oder Muster verlangt wurden, die der Reisende

abgab oder erst schicken lassen mußte, wird auch das notiert. Die

Buchauszüge geben über solche Dinge keine Auskunft und doch stellen

sie bei wiederholten Besuchen wichtige Anknüpfungspunkte dar.

Aufmunterung.

Nun noch einen Wink für Prinzipale. Nicht für alle! Wir haben aber

Prinzipale, die es lieben, auf ihre Art den Reisenden aufzumuntern.

Es gibt Prinzipale, die nie zufrieden mit der Tätigkeit des Reisenden

sind. Ein Mahnbrief jagt den andern. Und wenn der Reisende heimkommt,

wird er womöglich von anderen Angestellten zu seinen guten Erfolgen

beglückwünscht. Für den Reisenden sind dann später Mahnbriefe kein

Gradmesser des Wohlwollens und der Zufriedenheit des Prinzipals,

sondern Makulatur. Ganz abgesehen davon, daß sie noch mehr verderben

können als „Anranzer“ bei wirklichen Mißerfolgen, sind sie mindestens

vollständig wertlos.

Ich möchte da ein anderes Reizmittel in Vorschlag bringen, das nichts

Verletzendes in sich hat, das nie den Prinzipal in den Ruf eines

Schikaneurs bringen kann. Das Reizmittel nennt man Statistik. Sie

findet sich heute in jedem gut geleiteten Geschäft und läßt sich leicht

für Reisezwecke dienstbar machen. Sie ist anzuwenden bei einem einzigen

Reisenden und bei einem Stab von Reisenden, bei letzterem mit größerer

Aussicht auf Erfolg.

Hat man nur einen Reisenden, stellt man ihm allmonatlich das Ergebnis

seiner oder seines Vorgängers Tätigkeit aus dem Bericht des gleichen,

kommenden Monats des Vorjahres zu, d. h. den erzielten Umsatz. Der

Reisende wird dann sicher bestrebt sein, seinen Umsatz zu erhöhen. Er

hat einen Maßstab für das, was er leisten kann und für das, was er

leisten muß, um nicht beschämt dazustehen. Sind mehrere Reisende in

einem Betrieb, so kann man auch denen die Statistik des Vorjahres

zugängig machen, hier bewährt sich aber noch besser die vergleichende

Statistik. Allmonatlich wird zusammengestellt, was die einzelnen

Reisenden umsetzten. Allmonatlich auch, was vielleicht eingebüßt wurde.

Schon das hat eine erzieherische Wirkung. Gewiß will der Vorderste der

Beste bleiben, gewiß will der Gute der Beste und der Mindergute doch

der Gute werden.

Noch besser wird der Erfolg sein, wenn man Reisende, die sich wirklich

auszeichneten, durch kleine Aufmerksamkeiten erfreut und wenn man

Gehaltserhöhungen, die durch den verbesserten Umsatz erzielt wurden,

nicht auf sich warten oder gar sich abnötigen läßt. Der Rechtsanspruch

auf eine Gewinnbeteiligung wird die Arbeitsfreude und das

Verantwortungsgefühl besonders steigern und die Erfolge des Reisenden

fördern helfen.

Ich fasse noch einmal kurz zusammen: Der Reisende ist die Seele des

Geschäftes. Er muß nicht nur Arbeitsfreude haben, sondern sie sich

auch erhalten. Mißstimmung darf es zwischen einem Reisenden und seinem

Haus nicht geben. Hat sie trotzdem Platz gegriffen, dann schnell

eine persönliche Aussprache, keine langatmigen Briefe, die oft mehr

verderben, als sie gut machen.

Die Ausrüstung.

Wir haben uns mit dem Recht des Reisenden vertraut gemacht, haben

die gesetzlichen Verpflichtungen betrachtet und das Verhältnis des

Reisenden zu seinem Hause erörtert. Nun die Koffer gepackt und hinaus

in das strudelnde Leben, hinein in die Arbeit, hin zum Erfolg! Auf

Wochen, oft auf Monate verläßt der Reisende die Heimat, um in allen

möglichen Städten und Ländern Geschäfte zu machen. Je weniger er

draußen die Annehmlichkeiten entbehrt, die ihm zuhause sein Heim oder

auch seine wohnliche Junggesellenbude bieten, um so leichteren Herzens

wird der Reisende seiner Tätigkeit nachgehen können. Ich las einmal in

einem nett geschriebenen Buch eines Globetrotters: „Viel Gepäck, viel

Last, wenig Gepäck, viel Erleichterung“.

Vom Reisen und Reisen lassen · 第 4 / 12 段