Ein fünfzehnjähriges wunderschönes Stubenmädchen stahl ihrer Herrin
zwanzig Kronen.
Die Herrin schickte zur Polizei und machte die Anzeige von dem
Diebstahl. Da nahm die Fünfzehnjährige, die ihrer Mutter zum Namenstag
ein Geschenk hatte machen wollen, eine Flasche mit Spiritus, trank die
Hälfte aus, übergoß ihre Kleider mit der anderen Hälfte, zündete sie an.
Nach elf qualvollen Stunden verstarb sie im Wasserbett.
Einfache künftige Polizeivorschrift:
Anzeigen gegen Untergebene unter zwanzig Jahren wegen Diebstahls unter
100 Kronen werden zwar angenommen, aber sobald es sich um einen _ersten_
Fall handelt, in den Papierkorb geworfen!
Man vertröste die anzeigende »Canaille«, daß sich der Fall leider
»verzögert« habe — — —.