gekommen ist, findet sich Mitt. VI. 306 f. vollständig abgedruckt.
Datiert vom Jahre 1693, stellt er die gemeinsame Tätigkeit der
betreffenden Compagnions-Packer sowie die Tragung der Unkosten und
den Anteil am Gewinn zu gleichen Teilen fest und ist sozusagen
als auf ewige Zeiten geschlossen gedacht, da genaue Verabredungen
getroffen sind, um vorzugsweise immer Familienmitglieder anstelle etwa
Ausscheidender aufzunehmen. Ein anderer solcher Vertrag von 1716 ist
auszugsweise Mitt. V. 488 f. wiedergegeben, ein dritter, von 1750,
vollständig Mitt. XI. 151. Ein vierter endlich, von 1720, wurde im
„Hamburgischen Correspondenten“ vom 17. März 1907 veröffentlicht und
ist hier im Anhang nach der Urschrift wieder abgedruckt. Ähnliche
Verabredungen für die Bedingungen bei Aufnahme neuer Mitglieder
usw., wie darin zu finden, enthalten auch die anderen Kontrakte.
Aus demjenigen von 1750 interessieren die Bestimmungen, daß einer
der vier Maaten, der eine Ware veruntreuen würde, in schwere Strafe
verfallen solle, und daß derjenige, der im Fall eines Streites unter
den Teilhabern den ersten Schlag tun würde, einen Reichstaler an das
Quartier entrichten müsse; verstände er sich hierzu nicht gutwillig, so
sei ein Speziesdukaten (9,60 M.) „am Waysenhauß“ zu zahlen. Im Vertrage
von 1716 wird für den Fall von Unstimmigkeiten angeordnet, daß notfalls
zwei oder drei unparteiische Kaufleute als Schiedsrichter anzurufen
sind, deren Ausspruch bei Vermeidung einer Strafe zu befolgen ist.
Selbst wenn meine Meinung nicht berechtigt wäre, daß wir die „Packer“
des Jahres 1508 als Vorläufer der „Compagnions-Packer“ von 1693
anzusehen haben, darf doch wohl jedenfalls als feststehend betrachtet
werden, daß zu Ende des siebzehnten Jahrhunderts das Institut der
Quartiersleute kein neues mehr war. Auf ein Alter von mindestens
dreihundert Jahren kann es also zweifellos zurückblicken. Genaues wird
sich nicht ermitteln lassen, sicher ist aber, daß in dieser langen
Zeit nirgends eine Andeutung zu finden ist, wonach das Vertrauen
zwischen Kaufherr und Packer je gelitten hätte. Dem Bibliothekar
unserer Kommerzbibliothek, Herrn ~Dr.~ Ernst Baasch, verdanke ich
die Mitteilung, er habe bis etwa 1815 bei Durcharbeitung der Akten
unserer Kommerzdeputation Überhaupt keinen einzigen Fall entdeckt,
wo Streitigkeiten oder Schwierigkeiten zwischen Kaufmann und
Quartiersleuten erwähnt würden, während von anderen Hülfsarbeitern des
Handels, z. B. den Litzenbrüdern (einer Art Transportvermittler), recht
häufig aus solchem Anlaß die Rede sei. Gewiß ein glänzendes Zeugnis für
alle Beteiligten. Das angenehme Verhältnis, das stets zwischen Kaufmann
und Quartiersmann herrschte, wird übrigens auch dadurch gekennzeichnet,
daß die Söhne des letzteren auch bei Firmen allerersten Ranges auf
Wunsch sehr gern Stellung als Lehrlinge erhielten. Der junge Mann
erwarb sich auf diese Weise manche Kenntnisse, die ihm beim Eintritt
ins „Quartier“ seines Vaters später von großem Nutzen sein konnten.
Auch dem Kaufmann konnte es im übrigen nur dienlich sein, wenn unter
seinen Arbeitsübernehmern sich einer befand, der durch Einblick in den
Gang des Geschäfts und die mancherlei Schwierigkeiten, die dabei zu
Überwinden waren, die Befähigung erlangt hatte, sich über die peinliche
Genauigkeit klar zu werden, die in jeder Hinsicht beobachtet werden
mußte.
Der Name Quartiersleute (statt Packer, wie es in dem alten Kontrakte
heißt) scheint zuerst im Anfange des 18. Jahrh. in Gebrauch gekommen
zu sein. Man findet ihn im „Patriot“ No. 9 vom 2. März 1724 S. 4 und
in No. 40 vom 5. Oktober 1724 S. 3. Mit der Zahl der Teilhaber, wie
Schütze meint und andere von ihm abschrieben, hat die Benennung wohl
nichts zu tun, denn Quartier bedeutet nicht vier sondern Viertel. Es
ist anzunehmen, daß ihr Geschäftslokal („da wir unser Quartier haben“)
den ersten Anlaß gegeben hat, nachdem sich hieraus die Bedeutung
eines Anteils an ihrer Genossenschaft entwickelt hatte („sein Quartier
verkaufen“, „in oder auf das Quartier heiraten“). Man vergleiche den
Kontrakt S. 51 f. (Ob man nebenbei an die Zahl vier gedacht hat, mag
dahingestellt bleiben. S. auch Goedel, Quickbornbuch 9, S. 68.)
Das Hauptarbeitsgebiet der Quartiersleute lag innerhalb der
Speicherräume ihrer Kunden. Nur ausnahmsweise konnte man ihre Leute
bei Transporten von Waren in den Straßen antreffen. Für Bestellungen
suchte man sie in ihrem Quartier auf. Fand man dessen Tür verschlossen,
so sah man auf der schwarzen Tafel, die daneben hing und in einer
kleinen Lade Schwamm und Kreide barg, vielleicht die tröstliche
Versicherung, „Gleich wieder“ oder „10 Uhr wieder hier“ oder sonst die
Angabe der Arbeitsstelle, wo sie beschäftigt waren. (Das hieß dann:
„+He het sick naschreben+“). Nicht immer hatte man die Gewißheit, sie
dort noch anzufinden. War man nach Jakobsens Speicher, dritter Boden,
hinaufgeklettert, so wurde man vielleicht nach dem vierten Boden
einer anderen Stelle weiter verwiesen, wenn nicht gar nach der großen
Elbstraße in Altona. Hier hatten sie regelmäßig zu tun, weil in den
Speichern an der Elbe große Läger, vor allem von Kaffee, zu bearbeiten
waren, die sich behufs Ersparung des Hamburger Eingangszolles von ½
v. H. dahin gezogen hatten. Ihre Gerätschaften, besonders Länge und
Markputt, bewahrten sie in bestimmten Wirtschaften der Vorstadt St.
Pauli und Altonas auf, in denen sie sich dann früh morgens einstellten,
um auf einer großen schwarzen Tafel zu verzeichnen, wo sie zunächst bei
der Arbeit zu finden sein würden. Verließen sie diese Stelle, so fanden
die Fuhrleute der Eisenbahn und die Ewerführer dort neuen Nachweis.
Hier besonders gingen sie nur unter ihrem „+Ökelnamen+“, die jeder
kennen mußte, der nach ihnen herumfragte. Zum ausführlichen Verzeichnis
derselben, das ich am Schlusse gebe, bemerke ich, daß diese Beinamen
nicht als Spott aufgefaßt wurden, sondern als gutmütige Scherze, die
niemand übelnehmen konnte und die schließlich haften geblieben waren.
Ihre Entstehung ist nur in wenigen Fällen nachzuweisen. +De Blauen+
hieß ein Quartier, das viel mit Indigo zu tun hatte. +Böhnhasen+
sind unzünftige Handwerker oder Leute, die in unberechtigter Weise
Geschäfte betreiben (Rüdiger in „Hamburg vor 200 Jahren“ 223 f.,
Korr. Bl. 23, 88). +Dacklüünken+ war der Spitzname eines Quartiers,
das ursprünglich auf dem höchsten Boden eines Speichers gehaust
hatte (Lüünk = Sperling). +Dunkis+ hießen Rabeler u. Kons., weil
sie als die ersten den Versuch gemacht hatten, Waren mittels einer
Dampfwinde (Donkeymaschine) aus der Schute in die Speicherböden zu
heben, +Eseltreckers+ ein anderes Quartier, dessen frühere Inhaber vor
vielleicht 60 oder 80 Jahren ein störrisches Grautier für die Kinder
eines der ihrigen durch ganz Altona bis nach Övelgönne gezerrt hatten.
+Finnkiekers+ sind Untersucher von Schweinen. +Gnaddrig+ bedeutet
verdrießlich. +De Kaffeebrenners+ pflegten gegen Entlohnung für große
Krämer wie Conrad Warnke und Adolph Wilmans vor deren Hause in der
Steinstraße oder auch bei der nahen Jakobikirche in großen langen
Trommeln Kaffee auf Holzkohlenfeuer zu rösten. +Krindlers+ wurde ein
Quartier genannt, weil die Inhaber in ihrer Knabenzeit bei der Kurrende
mitgewirkt hatten, die noch um die Mitte des 19. Jahrhunderts in
unseren Gassen Choräle vortrug; ihre Mitglieder hießen im Volksmunde
Krintenjungs oder Krindlers. (Heckscher 32 f.) +De Sackneihers+ wurden
auch +Sackjuden+ genannt, da sie mit Jute und Säcken zu tun hatten und
nebenbei Sackleihgeschäft betrieben. +Tünbüdel+ ist gleichbedeutend
mit Drähnbartel. (Korr. Bl. 28, 73.) Die +Wullkosaken+ arbeiteten
für Kaufleute, die Wolle in großen Ballen aus Mecklenburg erhielten.
+Wolkenschubers+ dürfte ähnlich zu deuten sein wie Dacklüünken. Mit
+Wullmüs’+ wurden ursprünglich die Fabrikmädchen bezeichnet, die
auf den Speicherböden mit Aussuchen und Reinigen von Waren sich
beschäftigten. (Korr. Bl. 23, 88.) Ein Klub von Baumwollarbeitern
nennt sich „Wullmüs’ von 1910“. Einige weitere Erklärungen findet man
in Anl. II. Der Ausdruck Ökelname ist übrigens alt. Er kommt schon
im Jahre 1417 vor (Chroniken der niedersächsischen Städte: Lübeck,
herausgegeben von Koppmann, III. 368) und will sagen Beiname, vom
altsächs. ~ôken~, ~ôkian~, mehren, vermehren.
Alles was über die Verantwortlichkeit für Leute und Lager, über
Behandlung der Waren und Warenkenntnis, über Ausrufe beim Winden, über
abendlichen Besuch am Kontor usw. oben vom Hausküper gesagt ist, gilt
genau so für die Quartiersleute. Auch sie pflegten eine bestimmte
Anzahl von Leuten im festen Wochenlohn zu beschäftigen. Gab es mehr
Arbeit, als sie damit bewältigen konnten, so waren sie ebenfalls
auf Lüd’ von de Eck angewiesen, die sie dann als „+Ploog+“ (Rotte,
Schaar) an die betreffende Arbeitsstelle abordneten. Jetzt hat sich
dies geändert. Ein regelmäßiger Stamm von Lüd’ von de Eck ist nicht
mehr vorhanden, man muß sich an den Hafenbetriebsverein oder an den
Arbeitsnachweis der Patriotischen Gesellschaft wenden, wenn Hülfskräfte
gebraucht werden.
Die frühere Tracht der Quartiersleute, schwarze Jacke mit
Silberknöpfen, Zylinder und Schurzfell, ist längst abgekommen, ebenso
wie die Barttracht, die Kinn und Oberlippe frei ließ, „+de Köhm- un
Beerglitsch+“. Dagegen haben sie die alte Gewohnheit durchweg noch
beibehalten, daß nur einer der Teilhaber mit Namen angeführt und für
die übrigen die Bezeichnung „und Konsorten“ zugefügt wird. Einzeln hat
man allerdings schon eine kaufmännische Firma errichtet. Nach meiner
Meinung sollten es die Quartiersleute bei dem alten Brauch lassen, denn
sie können mit Recht stolz sein auf eine Art der Bezeichnung, die sich
seit Jahrhunderten, vielleicht seit mehr als einem halben Jahrtausend
glänzend bewährt hat. „Konsorten“ hat überhaupt gerade so guten Klang
wie das andere Fremdwort „Kompagnie“. Wie mir scheinen will, ist diese
Anregung der ersten Auflage auf guten Boden gefallen, denn nicht selten
findet man jetzt eine Eintragung „N. N. u. Konsorten“ in den Anzeigen
des Handelsregisters.
Bei Begründung des Freihafenviertels wurde angeregt, für im
Staatsspeicher eingelagerte Waren auf Wunsch der Eigentümer
Lagerscheine auszustellen, worauf in Art der englischen ~dock
warrants~ Vorschüsse erhoben werden könnten. Das führte sich zu
allseitiger Zufriedenheit ein. Es zeugt von dem großen Vertrauen, das
man den Quartiersleuten zollt, daß auch viele aus ihrer Mitte dazu
übergehen konnten, ihren Kunden solche Lagerscheine auszufertigen, die
gleichfalls durch Banken und Bankiers bevorschußt wurden, obwohl keine
weitere Garantie vorlag als die Unterschrift einer staatlich nicht
bestätigten Verbindung Einzelner. Voraussetzung ist natürlich, daß die
Einlagerer über solche Waren, für die sie einen Lagerschein entnommen
haben, nur gegen dessen Rücklieferung verfügen können. Vor etwa zehn
Jahren erregte der Fall großes Aufsehen, daß ein Quartiersmann sich
durch einen langjährigen guten Kunden hatte überreden lassen, von
einer Partie Waren Ablieferung vorzunehmen, ohne daß der betreffende
Lagerschein bereits zur Stelle war. Der Kaufmann, den er immer
als zuverlässig gekannt hatte, war durch Verluste in schlechte
Verhältnisse geraten und betrog schließlich den Quartiersmann, der
den Wert der anderweitig bevorschußten Ware ersetzen mußte, um
sein ganzes Vermögen. Dem Vertrauen, das man den Lagerscheinen der
Quartiersleute entgegenbringt, hat dieser Vorfall selbstverständlich
keinen Abbruch getan. Es gibt sogar Leute, die sich schon für Ware im
Wert von hundert Mark einen Lagerschein ausbitten. Übrigens gewähren
einige Quartiersmannsfirmen jetzt selber Vorschüsse, wie denn dieser
Geschäftszweig in neuerer Zeit sich Überhaupt mächtig entwickelt hat.
Neben Mietsböden und Kontoren für Angestellte im Freihafenbezirk
besitzt mancher Quartiersmann seinen eignen Speicher in der Zollstadt,
ausgestattet mit elektrischen Anlagen für Warenbewegung, und betreibt
ein regelrechtes Lagerungs- und Speditionsgeschäft für seine Kunden.
Dazu gesellen sich zuweilen besondere Anstalten. Ich hatte Gelegenheit,
bei den Herren Ockelmann und Konsorten die in vollem Betrieb
befindlichen, durch vier Lagerböden sich erstreckenden maschinellen
Einrichtungen zu besichtigen, die für Reinigung verschiedener Waren,
z. B. Entstielung von Rosinen sowie für Enthülsung von solchen
Kaffeebohnen bestimmt sind, die aus Mexiko, Guatemala usw. mit den
Hülsen hier eintreffen, und mußte staunen, in wie sinnreicher Weise
alles ineinander griff. Ohne Berührung durch Menschenhand befreiten
Trommeln, Siebe, Saug- und Blasapparate den Kaffee von Steinen, Hülsen
und Häutchen und lieferten ihn schließlich, nach Größe und Form in
verschiedene Sorten getrennt, an die Säcke ab. Nur das Auslesen
schlechter Bohnen bleibt noch langen Reihen von Frauen und Mädchen
überlassen.
Gleich dem Hausküper wußte der Quartiersmann, so oft es nottat,
mit großem Selbstbewußtsein für die Interessen seiner Auftraggeber
einzutreten. Allgemein bekannt ist das hübsche Beispiel, das Borcherdt
(II. 288 f.) erzählt, wie ein Quartiersmann kurz entschlossen
selbst ins Inland reist, um einem Käufer, der eine Partie Kaffee
zu Unrecht bemängelt hat, die Übereinstimmung der Ware mit dem
Verkaufsmuster zu beweisen. Allerdings fehlt bei Borcherdt der
besonders charakteristische Zug, daß der Quartiersmann, vom Inhaber der
betreffenden Firma sehr von oben herab nach seinem Namen und seiner
Legitimation gefragt, stolz erwidert: „Mein Name? Der hat nichts damit
zu tun. Ich stehe hier für Johannes Bahl. Für Sie bin ich Johannes
Bahl. -- Übrigens heiße ich Timmann. (Die Namen sind fingiert.) Und
nun lassen Sie uns mal den Kaffee ansehen.“ Andere kleine Züge sind
gut wiedergegeben, besonders die Szene im Eisenbahnschuppen, wo es
natürlich an Vorrichtungen fehlt, um die Proben aufzuschütten: Timmann
läßt einen Taler springen und sofort ist aus Fässern und Bohlen ein
Tisch hergestellt. Als dann alles in Ordnung befunden ist, meint
der Kaufmann: „Wie kriegen wir nun die Proben wieder in die Säcke
hinein?“ -- „Die Proben? Die gehören den Arbeitsleuten!“ ist Timmanns
prompte Antwort, wobei er die Bretter umstülpt. (Es war in Hamburg
Brauch, daß +Fegels+ den Arbeitern zukamen.) Schließlich erfolgt die
Zusicherung, der Betrag der Rechnung werde noch heute beglichen werden,
worauf Timmann erwidert, für seine Bemühungen und Auslagen möge man
gefälligst zweihundert Taler beifügen, was denn auch zum Erstaunen von
Johannes Bahl wirklich geschieht. Und so sehr hat Timmann dem Inländer
imponiert, daß, als ein anderes Hamburger Haus bei ähnlichem Streitfall
meldet, man werde die Sache durch Herrn Timmann untersuchen lassen,
umgehend die Nachricht erfolgt, nach nochmaliger genauer Prüfung finde
man an der Ware nichts auszusetzen (Vergl. Jünger, 23 f.).
Früher gab es unter einem Teil der Quartiere eine lose Vereinigung,
die hauptsächlich bezweckte, in der Form einer sogenannten „Totenlade“
die Beerdigungskosten verstorbener Mitglieder aufzubringen. Da man
aber unterlassen hatte, ein Kapital als Grundstock einzuschießen, so
reichte der Taler Sterbegeld schließlich nicht mehr hin und die Sache
ging ein. So lange sie noch in vollem Betrieb war, pflegte man sich
einmal im Jahre beim Wirte Lautenberg in der Steinstraße, der über
einen größeren Saal verfügte, zusammenzufinden, um einen gemütlichen
Abend -- ohne Damen -- zu verleben. Der Gelegenheitsdichter Volgemann
lieferte dazu Lieder, in denen die Ökelnamen eine große Rolle spielten.
Die Sachen haben natürlich nur einen Augenblickswert gehabt. Mir liegt
ein Tafellied zum 31. Januar 1863 vor, worin es nach der Melodie:
„Der Papst lebt herrlich in der Welt“ u. a. heißt: „Hier seht nun
unsern +Bodenstein+, der muß stets Alterspräses sein. Er hat die Sache
angeregt, zu diesem Fest den Grund gelegt. -- -- Un +Grootkaß+ von dat
„fiin“ Quarteer, den makt et hüt en Barg Pläseer, denn wenn he recht
vergnögt will sien, stellt he sick sicher bi uns in.“ Ebenso geht es
hoch- und plattdeutsch durcheinander in einem Liede zum 4. Februar 1865
nach der Melodie: „Ich bin der Doktor Eisenbart“, z. B. „Un +Pingel+
unse ohle Fründ is gern wo sien Konsorten sünd. Wer fiif Mal sick een
Fro nehm’n kann, dat is förwahr „ein ganzer Mann.“ -- -- Auch +Voß+
und +Löding+ sind zwei Leut’, sie denken an die Schlafenszeit. Weil
wi jem to „de Möden“ tellt, hebbt se denn Slaap hüt afbestellt.“ --
In späteren Jahren hören in diesen Tafelliedern die Anspielungen auf
Einzelmitglieder und ihre Ökelnamen auf, wie die nachfolgenden Proben
aus den Volgemannschen Gelegenheitsgedichten zeigen, die das Hamburger
Staatsarchiv in 13 starken Sammelbänden bewahrt und mir freundlichst
zur Verfügung stellte.
2. Februar 1878 (Band VIII. 222), Singweise „Wohlauf noch getrunken“
Vers 2 bis 4: „Quartiersleute haben wohl schwierigen Stand, sie müssen
empfangen zu Wasser und Land und oft im Geschäft machen bei dem Verkehr
den Kopf und die Kräfte die Ablief’rung schwer. Wenn auf dem Komptoir
kaum fertig sie sind, die Arbeit am Speicher mit Eifer beginnt. Dort
müssen auf’s Winden sie gut sich verstehn und oft dabei selbst sich
winden und drehn. Die Führer der Ewer, man weiß ja daß sie absichtlich
Streit suchen beim Arbeiten nie! Trotzdem kann man immer nicht einig
sich sein: das liegt im Geschäft so Tag aus und Tag ein.“
11. Januar 1879 (IX. 294) Vers 5: „Der Hamburger Quartiersmannsstand
ist rühmlich weit und breit bekannt. Komptoir und Speicher, Quai und
Fleth weiß wie er sein Geschäft versteht.“
18. Februar 1882 (IX. 317), Singweise „Was gleicht wohl auf Erden“,
Vers 2: „Quartiersmann ist kundig, den Kaufmann zu ehren, zu nützen und
schützen zu Wasser und Land; die Speicher zu füllen, die Speicher zu
leeren, ist gern er beschäftigt im mühvollen Stand.“
30. Januar 1897 (XIII. 133). Singweise „’Ne ganze kleine Frau“: „Besett
mit blanke Knöpen von Sülber mannichfach, darin umher sünst löpen
Konsorten Dag för Dag: stolz drog man de bestellten, as wenn’t en
Staatskleed wör. Jetzt süht man se man selten un driggt ganz wenig mehr
de kotte feine Jack, de kotte feine Jack, de kotte feine, feine, feine
ohl Quarteersmannsjack.“
Volgemann selbst nennt sich XIII. 48 „alter Haus- und Hofpoet seit
1848“. Aus den Liedern X. 250 und 251 und XI. 91 scheint hervorzugehen,
daß 1864 und 1876 Versuche stattfanden, der ersten Vereinigung
von 1848 festere Formen zu geben, während erst weitere zehn Jahre
später der noch heute bestehende „Verein Hamburger Quartiersleute
von 1886“ endgültig gegründet wurde. Am 30. September 1911 feierte
dieser Verein sein 25jähriges Stiftungsfest durch Festtafel und Ball
in der „Erholung“. Das Programm, gedruckt bei Carl Griese, enthält
unter anderen hübschen Zeichnungen von Johs. Ulfert drei, auf denen
Quartiersleute in alter Tracht dargestellt sind.
Zum Schluß muß ich noch der +Ewerföhrer+ gedenken. Es scheint
eigentlich sonderbar, daß man den Mann in der Schute Ewerführer und
nicht Schutenführer nennt, denn in Hamburg heißt Ewer ein Elbschiff
mit Verdeck, Mast und Steuer, während den Schuten dies alles fehlt.
Es sind eben ganz offene Fahrzeuge ohne Kiel, die nur hinten einen
kleinen verschließbaren Raum haben, +de Plicht+, worin Arbeitszeug und
dergleichen Platz findet, gelegentlich auch vielleicht, was von der
Ladung abfällt. Da auch die Ewer flachen Boden haben (der Kiel wird
durch ein „Schwert“ an jeder Seite ersetzt), so läßt sich vielleicht
annehmen, daß sie früher nicht allein auf der freien Elbe, sondern auch
für Transporte zwischen Speicher und Seeschiff verwendet wurden, und
daß man erst allmählich zum offenen Leichter, der Schute, übergegangen
ist. Die Bezeichnungen Ewer, Schute und Prahm kommen übrigens bereits
im 14. bis 16. Jahrhundert nebeneinander vor (Koppmann I. S. LXXVII.
f., VII. S. CXX.). Vom Ewerführer ist im Patriot No. 155 vom 20.
Dezember 1726 S. 1 die Rede.
Zum Schutz der Ladung der Schuten gegen Regen dienten +Persenninge+,
breite geteerte Segeltuchstreifen mit Holzrollen an beiden Enden.
Doornkaat meint, der Ausdruck könne vom englischen ~preserving~
= Schutz stammen (vergl. Korr. Bl. 28 S. 48, 55. 71). Kleinere
Schuten werden +Bollen+ genannt. Der Eigentümer der Schuten heißt
+Ewerföhrerbaas+. Baas will sagen „Meister“. Wenn der Lehrling dem
Ewerführer eine Bestellung ausrichtete, etwa: „Sie möchten Ihrem Herrn
sagen, daß er heute an der Börse vorkommt“, so erhielt er zur Antwort:
„+Herr -- Herr? -- Ick bün doch keen Köter, de ’n Herrn hett! -- Ick
will mien’n Baas dat seggn.+“ Von den Beinamen der Ewerführerbaase
hörte ich nur +Baron Sachs+ für Hans Sachs, +Kees’-Dircks+ für
einen Dircks, der für ein Geschäft im Grimm häufig Käse fuhr und
+Spinn’grieperdircks+ für einen Namensvetter. Dessen Nachfolger im
Geschäft, Ahrens, hieß +Jägerahrens+.
So lange es sich um den Verkehr zwischen dem alten Binnenhafen und
den Fleetspeichern handelte, +peekten+ die Ewerführer ihr Fahrzeug
mittels langer Stangen weiter, indem sie deren eiserne Spitze in den
Schlamm stemmten und vom Vorderende der Schute, auf deren breitem Rand,
sich langsam, schiebend, nach hinten bewegten. Deshalb ihr Ökelname:
„+Slickschuber+“. Da sie hierbei die Querleiste des oberen Endes der
Stange, die +Krück+, zwischen Brust und Schulterknochen drückten,
hießen sie auch +Stakendrücker+. Wenn es gerade so paßte, zogen sie
sich auch wohl mit dem neben der Spitze der Stangen befindlichen
+Haken+ an Ringen der Hausmauern und Schuteneisen der Brückenwiderlager
und Kaimauern entlang oder an Pfählen oder an anderen Schiffen. Da
ein Steuer fehlte, wurde die Richtung durch die Art des Schiebens
eingehalten, wie man das noch heute in den Fleeten wie auf der Alster
gelegentlich beobachten kann. Die Speicherarbeiter pflegten dem
Ewerführer wohl scherzend zu bemerken: „+Du hest dat good. Du kannst
di ümmer stütten bi de Arbeit. Un wenn du rüggwarts geist, kummst du
doch vörruut.+“ -- Daß die Sprache der Wasserkante ausschließlich
Plattdeutsch geblieben ist, sei hier beiläufig erwähnt. Im Zusammenhang
damit stand es, daß im Verkehr zwischen Arbeitern und Vorgesetzten das
trauliche du gegenseitig die Regel bildete. Das hat jetzt allerdings
aufgehört. -- Auf der Alster benutzt der Ewerführer zuweilen den Wind
zur Erleichterung seiner Arbeit, indem er aus einer Stange mit daran
befestigter Persenning ein Notsegel herstellt.
Während die älteren Schuten noch aus Holz erbaut sind, ist man jetzt
zur Eisenkonstruktion und größerer Tragfähigkeit (300 Tons und mehr)
übergegangen, auch sieht man vielfach „Kastenschuten“ mit abnehmbarem
Verdeck. Da nun außerdem die Entfernungen wegen der außerordentlichen
Ausdehnung unserer Hafenanlagen sehr groß geworden sind, und da infolge
der Tiefe der Freihafenfleetzüge die Stangen oft nicht mehr den Grund
erreichen würden, so muß der Ewerführer jetzt vielfach Schlepperhülfe
in Anspruch nehmen. Einzelne Schuten findet man auch schon mit einem
Motor ausgerüstet.