Der älteste Kontrakt der Quartiersleute, der bis jetzt ans Tageslicht

gekommen ist, findet sich Mitt. VI. 306 f. vollständig abgedruckt.

Datiert vom Jahre 1693, stellt er die gemeinsame Tätigkeit der

betreffenden Compagnions-Packer sowie die Tragung der Unkosten und

den Anteil am Gewinn zu gleichen Teilen fest und ist sozusagen

als auf ewige Zeiten geschlossen gedacht, da genaue Verabredungen

getroffen sind, um vorzugsweise immer Familienmitglieder anstelle etwa

Ausscheidender aufzunehmen. Ein anderer solcher Vertrag von 1716 ist

auszugsweise Mitt. V. 488 f. wiedergegeben, ein dritter, von 1750,

vollständig Mitt. XI. 151. Ein vierter endlich, von 1720, wurde im

„Hamburgischen Correspondenten“ vom 17. März 1907 veröffentlicht und

ist hier im Anhang nach der Urschrift wieder abgedruckt. Ähnliche

Verabredungen für die Bedingungen bei Aufnahme neuer Mitglieder

usw., wie darin zu finden, enthalten auch die anderen Kontrakte.

Aus demjenigen von 1750 interessieren die Bestimmungen, daß einer

der vier Maaten, der eine Ware veruntreuen würde, in schwere Strafe

verfallen solle, und daß derjenige, der im Fall eines Streites unter

den Teilhabern den ersten Schlag tun würde, einen Reichstaler an das

Quartier entrichten müsse; verstände er sich hierzu nicht gutwillig, so

sei ein Speziesdukaten (9,60 M.) „am Waysenhauß“ zu zahlen. Im Vertrage

von 1716 wird für den Fall von Unstimmigkeiten angeordnet, daß notfalls

zwei oder drei unparteiische Kaufleute als Schiedsrichter anzurufen

sind, deren Ausspruch bei Vermeidung einer Strafe zu befolgen ist.

Selbst wenn meine Meinung nicht berechtigt wäre, daß wir die „Packer“

des Jahres 1508 als Vorläufer der „Compagnions-Packer“ von 1693

anzusehen haben, darf doch wohl jedenfalls als feststehend betrachtet

werden, daß zu Ende des siebzehnten Jahrhunderts das Institut der

Quartiersleute kein neues mehr war. Auf ein Alter von mindestens

dreihundert Jahren kann es also zweifellos zurückblicken. Genaues wird

sich nicht ermitteln lassen, sicher ist aber, daß in dieser langen

Zeit nirgends eine Andeutung zu finden ist, wonach das Vertrauen

zwischen Kaufherr und Packer je gelitten hätte. Dem Bibliothekar

unserer Kommerzbibliothek, Herrn ~Dr.~ Ernst Baasch, verdanke ich

die Mitteilung, er habe bis etwa 1815 bei Durcharbeitung der Akten

unserer Kommerzdeputation Überhaupt keinen einzigen Fall entdeckt,

wo Streitigkeiten oder Schwierigkeiten zwischen Kaufmann und

Quartiersleuten erwähnt würden, während von anderen Hülfsarbeitern des

Handels, z. B. den Litzenbrüdern (einer Art Transportvermittler), recht

häufig aus solchem Anlaß die Rede sei. Gewiß ein glänzendes Zeugnis für

alle Beteiligten. Das angenehme Verhältnis, das stets zwischen Kaufmann

und Quartiersmann herrschte, wird übrigens auch dadurch gekennzeichnet,

daß die Söhne des letzteren auch bei Firmen allerersten Ranges auf

Wunsch sehr gern Stellung als Lehrlinge erhielten. Der junge Mann

erwarb sich auf diese Weise manche Kenntnisse, die ihm beim Eintritt

ins „Quartier“ seines Vaters später von großem Nutzen sein konnten.

Auch dem Kaufmann konnte es im übrigen nur dienlich sein, wenn unter

seinen Arbeitsübernehmern sich einer befand, der durch Einblick in den

Gang des Geschäfts und die mancherlei Schwierigkeiten, die dabei zu

Überwinden waren, die Befähigung erlangt hatte, sich über die peinliche

Genauigkeit klar zu werden, die in jeder Hinsicht beobachtet werden

mußte.

Der Name Quartiersleute (statt Packer, wie es in dem alten Kontrakte

heißt) scheint zuerst im Anfange des 18. Jahrh. in Gebrauch gekommen

zu sein. Man findet ihn im „Patriot“ No. 9 vom 2. März 1724 S. 4 und

in No. 40 vom 5. Oktober 1724 S. 3. Mit der Zahl der Teilhaber, wie

Schütze meint und andere von ihm abschrieben, hat die Benennung wohl

nichts zu tun, denn Quartier bedeutet nicht vier sondern Viertel. Es

ist anzunehmen, daß ihr Geschäftslokal („da wir unser Quartier haben“)

den ersten Anlaß gegeben hat, nachdem sich hieraus die Bedeutung

eines Anteils an ihrer Genossenschaft entwickelt hatte („sein Quartier

verkaufen“, „in oder auf das Quartier heiraten“). Man vergleiche den

Kontrakt S. 51 f. (Ob man nebenbei an die Zahl vier gedacht hat, mag

dahingestellt bleiben. S. auch Goedel, Quickbornbuch 9, S. 68.)

Das Hauptarbeitsgebiet der Quartiersleute lag innerhalb der

Speicherräume ihrer Kunden. Nur ausnahmsweise konnte man ihre Leute

bei Transporten von Waren in den Straßen antreffen. Für Bestellungen

suchte man sie in ihrem Quartier auf. Fand man dessen Tür verschlossen,

so sah man auf der schwarzen Tafel, die daneben hing und in einer

kleinen Lade Schwamm und Kreide barg, vielleicht die tröstliche

Versicherung, „Gleich wieder“ oder „10 Uhr wieder hier“ oder sonst die

Angabe der Arbeitsstelle, wo sie beschäftigt waren. (Das hieß dann:

„+He het sick naschreben+“). Nicht immer hatte man die Gewißheit, sie

dort noch anzufinden. War man nach Jakobsens Speicher, dritter Boden,

hinaufgeklettert, so wurde man vielleicht nach dem vierten Boden

einer anderen Stelle weiter verwiesen, wenn nicht gar nach der großen

Elbstraße in Altona. Hier hatten sie regelmäßig zu tun, weil in den

Speichern an der Elbe große Läger, vor allem von Kaffee, zu bearbeiten

waren, die sich behufs Ersparung des Hamburger Eingangszolles von ½

v. H. dahin gezogen hatten. Ihre Gerätschaften, besonders Länge und

Markputt, bewahrten sie in bestimmten Wirtschaften der Vorstadt St.

Pauli und Altonas auf, in denen sie sich dann früh morgens einstellten,

um auf einer großen schwarzen Tafel zu verzeichnen, wo sie zunächst bei

der Arbeit zu finden sein würden. Verließen sie diese Stelle, so fanden

die Fuhrleute der Eisenbahn und die Ewerführer dort neuen Nachweis.

Hier besonders gingen sie nur unter ihrem „+Ökelnamen+“, die jeder

kennen mußte, der nach ihnen herumfragte. Zum ausführlichen Verzeichnis

derselben, das ich am Schlusse gebe, bemerke ich, daß diese Beinamen

nicht als Spott aufgefaßt wurden, sondern als gutmütige Scherze, die

niemand übelnehmen konnte und die schließlich haften geblieben waren.

Ihre Entstehung ist nur in wenigen Fällen nachzuweisen. +De Blauen+

hieß ein Quartier, das viel mit Indigo zu tun hatte. +Böhnhasen+

sind unzünftige Handwerker oder Leute, die in unberechtigter Weise

Geschäfte betreiben (Rüdiger in „Hamburg vor 200 Jahren“ 223 f.,

Korr. Bl. 23, 88). +Dacklüünken+ war der Spitzname eines Quartiers,

das ursprünglich auf dem höchsten Boden eines Speichers gehaust

hatte (Lüünk = Sperling). +Dunkis+ hießen Rabeler u. Kons., weil

sie als die ersten den Versuch gemacht hatten, Waren mittels einer

Dampfwinde (Donkeymaschine) aus der Schute in die Speicherböden zu

heben, +Eseltreckers+ ein anderes Quartier, dessen frühere Inhaber vor

vielleicht 60 oder 80 Jahren ein störrisches Grautier für die Kinder

eines der ihrigen durch ganz Altona bis nach Övelgönne gezerrt hatten.

+Finnkiekers+ sind Untersucher von Schweinen. +Gnaddrig+ bedeutet

verdrießlich. +De Kaffeebrenners+ pflegten gegen Entlohnung für große

Krämer wie Conrad Warnke und Adolph Wilmans vor deren Hause in der

Steinstraße oder auch bei der nahen Jakobikirche in großen langen

Trommeln Kaffee auf Holzkohlenfeuer zu rösten. +Krindlers+ wurde ein

Quartier genannt, weil die Inhaber in ihrer Knabenzeit bei der Kurrende

mitgewirkt hatten, die noch um die Mitte des 19. Jahrhunderts in

unseren Gassen Choräle vortrug; ihre Mitglieder hießen im Volksmunde

Krintenjungs oder Krindlers. (Heckscher 32 f.) +De Sackneihers+ wurden

auch +Sackjuden+ genannt, da sie mit Jute und Säcken zu tun hatten und

nebenbei Sackleihgeschäft betrieben. +Tünbüdel+ ist gleichbedeutend

mit Drähnbartel. (Korr. Bl. 28, 73.) Die +Wullkosaken+ arbeiteten

für Kaufleute, die Wolle in großen Ballen aus Mecklenburg erhielten.

+Wolkenschubers+ dürfte ähnlich zu deuten sein wie Dacklüünken. Mit

+Wullmüs’+ wurden ursprünglich die Fabrikmädchen bezeichnet, die

auf den Speicherböden mit Aussuchen und Reinigen von Waren sich

beschäftigten. (Korr. Bl. 23, 88.) Ein Klub von Baumwollarbeitern

nennt sich „Wullmüs’ von 1910“. Einige weitere Erklärungen findet man

in Anl. II. Der Ausdruck Ökelname ist übrigens alt. Er kommt schon

im Jahre 1417 vor (Chroniken der niedersächsischen Städte: Lübeck,

herausgegeben von Koppmann, III. 368) und will sagen Beiname, vom

altsächs. ~ôken~, ~ôkian~, mehren, vermehren.

Alles was über die Verantwortlichkeit für Leute und Lager, über

Behandlung der Waren und Warenkenntnis, über Ausrufe beim Winden, über

abendlichen Besuch am Kontor usw. oben vom Hausküper gesagt ist, gilt

genau so für die Quartiersleute. Auch sie pflegten eine bestimmte

Anzahl von Leuten im festen Wochenlohn zu beschäftigen. Gab es mehr

Arbeit, als sie damit bewältigen konnten, so waren sie ebenfalls

auf Lüd’ von de Eck angewiesen, die sie dann als „+Ploog+“ (Rotte,

Schaar) an die betreffende Arbeitsstelle abordneten. Jetzt hat sich

dies geändert. Ein regelmäßiger Stamm von Lüd’ von de Eck ist nicht

mehr vorhanden, man muß sich an den Hafenbetriebsverein oder an den

Arbeitsnachweis der Patriotischen Gesellschaft wenden, wenn Hülfskräfte

gebraucht werden.

Die frühere Tracht der Quartiersleute, schwarze Jacke mit

Silberknöpfen, Zylinder und Schurzfell, ist längst abgekommen, ebenso

wie die Barttracht, die Kinn und Oberlippe frei ließ, „+de Köhm- un

Beerglitsch+“. Dagegen haben sie die alte Gewohnheit durchweg noch

beibehalten, daß nur einer der Teilhaber mit Namen angeführt und für

die übrigen die Bezeichnung „und Konsorten“ zugefügt wird. Einzeln hat

man allerdings schon eine kaufmännische Firma errichtet. Nach meiner

Meinung sollten es die Quartiersleute bei dem alten Brauch lassen, denn

sie können mit Recht stolz sein auf eine Art der Bezeichnung, die sich

seit Jahrhunderten, vielleicht seit mehr als einem halben Jahrtausend

glänzend bewährt hat. „Konsorten“ hat überhaupt gerade so guten Klang

wie das andere Fremdwort „Kompagnie“. Wie mir scheinen will, ist diese

Anregung der ersten Auflage auf guten Boden gefallen, denn nicht selten

findet man jetzt eine Eintragung „N. N. u. Konsorten“ in den Anzeigen

des Handelsregisters.

Bei Begründung des Freihafenviertels wurde angeregt, für im

Staatsspeicher eingelagerte Waren auf Wunsch der Eigentümer

Lagerscheine auszustellen, worauf in Art der englischen ~dock

warrants~ Vorschüsse erhoben werden könnten. Das führte sich zu

allseitiger Zufriedenheit ein. Es zeugt von dem großen Vertrauen, das

man den Quartiersleuten zollt, daß auch viele aus ihrer Mitte dazu

übergehen konnten, ihren Kunden solche Lagerscheine auszufertigen, die

gleichfalls durch Banken und Bankiers bevorschußt wurden, obwohl keine

weitere Garantie vorlag als die Unterschrift einer staatlich nicht

bestätigten Verbindung Einzelner. Voraussetzung ist natürlich, daß die

Einlagerer über solche Waren, für die sie einen Lagerschein entnommen

haben, nur gegen dessen Rücklieferung verfügen können. Vor etwa zehn

Jahren erregte der Fall großes Aufsehen, daß ein Quartiersmann sich

durch einen langjährigen guten Kunden hatte überreden lassen, von

einer Partie Waren Ablieferung vorzunehmen, ohne daß der betreffende

Lagerschein bereits zur Stelle war. Der Kaufmann, den er immer

als zuverlässig gekannt hatte, war durch Verluste in schlechte

Verhältnisse geraten und betrog schließlich den Quartiersmann, der

den Wert der anderweitig bevorschußten Ware ersetzen mußte, um

sein ganzes Vermögen. Dem Vertrauen, das man den Lagerscheinen der

Quartiersleute entgegenbringt, hat dieser Vorfall selbstverständlich

keinen Abbruch getan. Es gibt sogar Leute, die sich schon für Ware im

Wert von hundert Mark einen Lagerschein ausbitten. Übrigens gewähren

einige Quartiersmannsfirmen jetzt selber Vorschüsse, wie denn dieser

Geschäftszweig in neuerer Zeit sich Überhaupt mächtig entwickelt hat.

Neben Mietsböden und Kontoren für Angestellte im Freihafenbezirk

besitzt mancher Quartiersmann seinen eignen Speicher in der Zollstadt,

ausgestattet mit elektrischen Anlagen für Warenbewegung, und betreibt

ein regelrechtes Lagerungs- und Speditionsgeschäft für seine Kunden.

Dazu gesellen sich zuweilen besondere Anstalten. Ich hatte Gelegenheit,

bei den Herren Ockelmann und Konsorten die in vollem Betrieb

befindlichen, durch vier Lagerböden sich erstreckenden maschinellen

Einrichtungen zu besichtigen, die für Reinigung verschiedener Waren,

z. B. Entstielung von Rosinen sowie für Enthülsung von solchen

Kaffeebohnen bestimmt sind, die aus Mexiko, Guatemala usw. mit den

Hülsen hier eintreffen, und mußte staunen, in wie sinnreicher Weise

alles ineinander griff. Ohne Berührung durch Menschenhand befreiten

Trommeln, Siebe, Saug- und Blasapparate den Kaffee von Steinen, Hülsen

und Häutchen und lieferten ihn schließlich, nach Größe und Form in

verschiedene Sorten getrennt, an die Säcke ab. Nur das Auslesen

schlechter Bohnen bleibt noch langen Reihen von Frauen und Mädchen

überlassen.

Gleich dem Hausküper wußte der Quartiersmann, so oft es nottat,

mit großem Selbstbewußtsein für die Interessen seiner Auftraggeber

einzutreten. Allgemein bekannt ist das hübsche Beispiel, das Borcherdt

(II. 288 f.) erzählt, wie ein Quartiersmann kurz entschlossen

selbst ins Inland reist, um einem Käufer, der eine Partie Kaffee

zu Unrecht bemängelt hat, die Übereinstimmung der Ware mit dem

Verkaufsmuster zu beweisen. Allerdings fehlt bei Borcherdt der

besonders charakteristische Zug, daß der Quartiersmann, vom Inhaber der

betreffenden Firma sehr von oben herab nach seinem Namen und seiner

Legitimation gefragt, stolz erwidert: „Mein Name? Der hat nichts damit

zu tun. Ich stehe hier für Johannes Bahl. Für Sie bin ich Johannes

Bahl. -- Übrigens heiße ich Timmann. (Die Namen sind fingiert.) Und

nun lassen Sie uns mal den Kaffee ansehen.“ Andere kleine Züge sind

gut wiedergegeben, besonders die Szene im Eisenbahnschuppen, wo es

natürlich an Vorrichtungen fehlt, um die Proben aufzuschütten: Timmann

läßt einen Taler springen und sofort ist aus Fässern und Bohlen ein

Tisch hergestellt. Als dann alles in Ordnung befunden ist, meint

der Kaufmann: „Wie kriegen wir nun die Proben wieder in die Säcke

hinein?“ -- „Die Proben? Die gehören den Arbeitsleuten!“ ist Timmanns

prompte Antwort, wobei er die Bretter umstülpt. (Es war in Hamburg

Brauch, daß +Fegels+ den Arbeitern zukamen.) Schließlich erfolgt die

Zusicherung, der Betrag der Rechnung werde noch heute beglichen werden,

worauf Timmann erwidert, für seine Bemühungen und Auslagen möge man

gefälligst zweihundert Taler beifügen, was denn auch zum Erstaunen von

Johannes Bahl wirklich geschieht. Und so sehr hat Timmann dem Inländer

imponiert, daß, als ein anderes Hamburger Haus bei ähnlichem Streitfall

meldet, man werde die Sache durch Herrn Timmann untersuchen lassen,

umgehend die Nachricht erfolgt, nach nochmaliger genauer Prüfung finde

man an der Ware nichts auszusetzen (Vergl. Jünger, 23 f.).

Früher gab es unter einem Teil der Quartiere eine lose Vereinigung,

die hauptsächlich bezweckte, in der Form einer sogenannten „Totenlade“

die Beerdigungskosten verstorbener Mitglieder aufzubringen. Da man

aber unterlassen hatte, ein Kapital als Grundstock einzuschießen, so

reichte der Taler Sterbegeld schließlich nicht mehr hin und die Sache

ging ein. So lange sie noch in vollem Betrieb war, pflegte man sich

einmal im Jahre beim Wirte Lautenberg in der Steinstraße, der über

einen größeren Saal verfügte, zusammenzufinden, um einen gemütlichen

Abend -- ohne Damen -- zu verleben. Der Gelegenheitsdichter Volgemann

lieferte dazu Lieder, in denen die Ökelnamen eine große Rolle spielten.

Die Sachen haben natürlich nur einen Augenblickswert gehabt. Mir liegt

ein Tafellied zum 31. Januar 1863 vor, worin es nach der Melodie:

„Der Papst lebt herrlich in der Welt“ u. a. heißt: „Hier seht nun

unsern +Bodenstein+, der muß stets Alterspräses sein. Er hat die Sache

angeregt, zu diesem Fest den Grund gelegt. -- -- Un +Grootkaß+ von dat

„fiin“ Quarteer, den makt et hüt en Barg Pläseer, denn wenn he recht

vergnögt will sien, stellt he sick sicher bi uns in.“ Ebenso geht es

hoch- und plattdeutsch durcheinander in einem Liede zum 4. Februar 1865

nach der Melodie: „Ich bin der Doktor Eisenbart“, z. B. „Un +Pingel+

unse ohle Fründ is gern wo sien Konsorten sünd. Wer fiif Mal sick een

Fro nehm’n kann, dat is förwahr „ein ganzer Mann.“ -- -- Auch +Voß+

und +Löding+ sind zwei Leut’, sie denken an die Schlafenszeit. Weil

wi jem to „de Möden“ tellt, hebbt se denn Slaap hüt afbestellt.“ --

In späteren Jahren hören in diesen Tafelliedern die Anspielungen auf

Einzelmitglieder und ihre Ökelnamen auf, wie die nachfolgenden Proben

aus den Volgemannschen Gelegenheitsgedichten zeigen, die das Hamburger

Staatsarchiv in 13 starken Sammelbänden bewahrt und mir freundlichst

zur Verfügung stellte.

2. Februar 1878 (Band VIII. 222), Singweise „Wohlauf noch getrunken“

Vers 2 bis 4: „Quartiersleute haben wohl schwierigen Stand, sie müssen

empfangen zu Wasser und Land und oft im Geschäft machen bei dem Verkehr

den Kopf und die Kräfte die Ablief’rung schwer. Wenn auf dem Komptoir

kaum fertig sie sind, die Arbeit am Speicher mit Eifer beginnt. Dort

müssen auf’s Winden sie gut sich verstehn und oft dabei selbst sich

winden und drehn. Die Führer der Ewer, man weiß ja daß sie absichtlich

Streit suchen beim Arbeiten nie! Trotzdem kann man immer nicht einig

sich sein: das liegt im Geschäft so Tag aus und Tag ein.“

11. Januar 1879 (IX. 294) Vers 5: „Der Hamburger Quartiersmannsstand

ist rühmlich weit und breit bekannt. Komptoir und Speicher, Quai und

Fleth weiß wie er sein Geschäft versteht.“

18. Februar 1882 (IX. 317), Singweise „Was gleicht wohl auf Erden“,

Vers 2: „Quartiersmann ist kundig, den Kaufmann zu ehren, zu nützen und

schützen zu Wasser und Land; die Speicher zu füllen, die Speicher zu

leeren, ist gern er beschäftigt im mühvollen Stand.“

30. Januar 1897 (XIII. 133). Singweise „’Ne ganze kleine Frau“: „Besett

mit blanke Knöpen von Sülber mannichfach, darin umher sünst löpen

Konsorten Dag för Dag: stolz drog man de bestellten, as wenn’t en

Staatskleed wör. Jetzt süht man se man selten un driggt ganz wenig mehr

de kotte feine Jack, de kotte feine Jack, de kotte feine, feine, feine

ohl Quarteersmannsjack.“

Volgemann selbst nennt sich XIII. 48 „alter Haus- und Hofpoet seit

1848“. Aus den Liedern X. 250 und 251 und XI. 91 scheint hervorzugehen,

daß 1864 und 1876 Versuche stattfanden, der ersten Vereinigung

von 1848 festere Formen zu geben, während erst weitere zehn Jahre

später der noch heute bestehende „Verein Hamburger Quartiersleute

von 1886“ endgültig gegründet wurde. Am 30. September 1911 feierte

dieser Verein sein 25jähriges Stiftungsfest durch Festtafel und Ball

in der „Erholung“. Das Programm, gedruckt bei Carl Griese, enthält

unter anderen hübschen Zeichnungen von Johs. Ulfert drei, auf denen

Quartiersleute in alter Tracht dargestellt sind.

Zum Schluß muß ich noch der +Ewerföhrer+ gedenken. Es scheint

eigentlich sonderbar, daß man den Mann in der Schute Ewerführer und

nicht Schutenführer nennt, denn in Hamburg heißt Ewer ein Elbschiff

mit Verdeck, Mast und Steuer, während den Schuten dies alles fehlt.

Es sind eben ganz offene Fahrzeuge ohne Kiel, die nur hinten einen

kleinen verschließbaren Raum haben, +de Plicht+, worin Arbeitszeug und

dergleichen Platz findet, gelegentlich auch vielleicht, was von der

Ladung abfällt. Da auch die Ewer flachen Boden haben (der Kiel wird

durch ein „Schwert“ an jeder Seite ersetzt), so läßt sich vielleicht

annehmen, daß sie früher nicht allein auf der freien Elbe, sondern auch

für Transporte zwischen Speicher und Seeschiff verwendet wurden, und

daß man erst allmählich zum offenen Leichter, der Schute, übergegangen

ist. Die Bezeichnungen Ewer, Schute und Prahm kommen übrigens bereits

im 14. bis 16. Jahrhundert nebeneinander vor (Koppmann I. S. LXXVII.

f., VII. S. CXX.). Vom Ewerführer ist im Patriot No. 155 vom 20.

Dezember 1726 S. 1 die Rede.

Zum Schutz der Ladung der Schuten gegen Regen dienten +Persenninge+,

breite geteerte Segeltuchstreifen mit Holzrollen an beiden Enden.

Doornkaat meint, der Ausdruck könne vom englischen ~preserving~

= Schutz stammen (vergl. Korr. Bl. 28 S. 48, 55. 71). Kleinere

Schuten werden +Bollen+ genannt. Der Eigentümer der Schuten heißt

+Ewerföhrerbaas+. Baas will sagen „Meister“. Wenn der Lehrling dem

Ewerführer eine Bestellung ausrichtete, etwa: „Sie möchten Ihrem Herrn

sagen, daß er heute an der Börse vorkommt“, so erhielt er zur Antwort:

„+Herr -- Herr? -- Ick bün doch keen Köter, de ’n Herrn hett! -- Ick

will mien’n Baas dat seggn.+“ Von den Beinamen der Ewerführerbaase

hörte ich nur +Baron Sachs+ für Hans Sachs, +Kees’-Dircks+ für

einen Dircks, der für ein Geschäft im Grimm häufig Käse fuhr und

+Spinn’grieperdircks+ für einen Namensvetter. Dessen Nachfolger im

Geschäft, Ahrens, hieß +Jägerahrens+.

So lange es sich um den Verkehr zwischen dem alten Binnenhafen und

den Fleetspeichern handelte, +peekten+ die Ewerführer ihr Fahrzeug

mittels langer Stangen weiter, indem sie deren eiserne Spitze in den

Schlamm stemmten und vom Vorderende der Schute, auf deren breitem Rand,

sich langsam, schiebend, nach hinten bewegten. Deshalb ihr Ökelname:

„+Slickschuber+“. Da sie hierbei die Querleiste des oberen Endes der

Stange, die +Krück+, zwischen Brust und Schulterknochen drückten,

hießen sie auch +Stakendrücker+. Wenn es gerade so paßte, zogen sie

sich auch wohl mit dem neben der Spitze der Stangen befindlichen

+Haken+ an Ringen der Hausmauern und Schuteneisen der Brückenwiderlager

und Kaimauern entlang oder an Pfählen oder an anderen Schiffen. Da

ein Steuer fehlte, wurde die Richtung durch die Art des Schiebens

eingehalten, wie man das noch heute in den Fleeten wie auf der Alster

gelegentlich beobachten kann. Die Speicherarbeiter pflegten dem

Ewerführer wohl scherzend zu bemerken: „+Du hest dat good. Du kannst

di ümmer stütten bi de Arbeit. Un wenn du rüggwarts geist, kummst du

doch vörruut.+“ -- Daß die Sprache der Wasserkante ausschließlich

Plattdeutsch geblieben ist, sei hier beiläufig erwähnt. Im Zusammenhang

damit stand es, daß im Verkehr zwischen Arbeitern und Vorgesetzten das

trauliche du gegenseitig die Regel bildete. Das hat jetzt allerdings

aufgehört. -- Auf der Alster benutzt der Ewerführer zuweilen den Wind

zur Erleichterung seiner Arbeit, indem er aus einer Stange mit daran

befestigter Persenning ein Notsegel herstellt.

Während die älteren Schuten noch aus Holz erbaut sind, ist man jetzt

zur Eisenkonstruktion und größerer Tragfähigkeit (300 Tons und mehr)

übergegangen, auch sieht man vielfach „Kastenschuten“ mit abnehmbarem

Verdeck. Da nun außerdem die Entfernungen wegen der außerordentlichen

Ausdehnung unserer Hafenanlagen sehr groß geworden sind, und da infolge

der Tiefe der Freihafenfleetzüge die Stangen oft nicht mehr den Grund

erreichen würden, so muß der Ewerführer jetzt vielfach Schlepperhülfe

in Anspruch nehmen. Einzelne Schuten findet man auch schon mit einem

Motor ausgerüstet.

Das Speicherbuch · 第 3 / 5 段