Wenn der Ewerführer am Speicher angelangt war, wo er Waren holen oder

abliefern sollte, so rief er den Hausküper oder Quartiersmann an,

z. B. „+Großmann sien+“ (sollte heißen „Großmann sien Lüd’“). Der

Koptein meldete sich dann an der Luke: „+Wat seggst du?+“ und der

Ewerführer teilte sein Gewerbe mit, z. B.: „+Twintig Faten aflebern+“.

Bekannt ist der Scherz, daß der Ewerführer hinaufruft: „+Tein Kisten

Rabarber innehmen!+“ worauf die Antwort erfolgt: „+Denn -- geist du

dod!+“ -- Für die kaufmännischen Firmen, mit denen sie zu tun hatten,

pflegten die Ewerführer Spitznamen und Verdrehungen anzuwenden. Ich

teile hier eine Auswahl mit und füge eine kleine Anzahl bei, die den

Betreffenden von anderer Seite angehängt sein mögen, ohne mich dafür

zu verbürgen, daß diese Ökelnamen regelmäßig zur Anwendung gekommen

sind. Es soll also geheißen haben: +Andree sien Wickelkind+ für

Andree u. Wilkerling, +Baas Püttjerig+ für F. R. Scharfe (püttjerig

= kleinlich), +Biankohn klei di+ (kratz dich) für Biancone, Klee u.

Co., +billig un slecht+ für Brock u. Schnars, +bitter wenig un slecht+

für B. Wencke u. Söhne, +Filzlaus+ für F. Laeisz, +Flotz un Klotz+

für Blohm u. Voß, +Ihde sien Knecht+ für Sienknecht u. Ihde, +Köhm un

Beer+ für Knöhr u. Burchard oder Kruse u. Bleichwehl, +links un rechts+

für Lütgens u. Reimers, +Meier Gebrüder Lumpen angroh+ für Anton

Meier, +Plünnhaufen un Schulze+ für Lappenberg u. Müller, +Muhlaap+

für H. L. Muhle u. Co., +Püttjer+ für H. Ahmsetter (Püttjer = Töpfer,

Ofensetzer), +Sellerie un Purree+ für Cellier u. Parrau, +tranig un

ranzig+ für Tietgens u. Robertson, +wenig un knapp+ oder +Wien un Köhm+

für Wachsmuth u. Krogmann. Die Kornumstecher Bein u. Kruse hießen

+Arm un Been+. Kornumstecher sind Arbeitsübernehmer für sachgemäße

Behandlung von Getreide. Die Leute, die sie anstellen, erhalten nach

beendeter Arbeit +Hockerzettel+ und das Abholen des betreffenden

Akkordlohnes wird +Hockern+ genannt. -- Für den Empfangschein, den

der Ewerführer erhielt, wenn er Waren an Bord abgeliefert hatte, gibt

es die Bezeichnung „+Reziev+“, nach dem ersten Wort der englischen

Übernahmezettel: ~received~.

In neuerer Zeit haben einzelne Ewerführerbaase angefangen, neben dem

Schutenbetrieb auch Fuhrwerk zu halten. Früher löschten und luden

sämtliche Schiffe im Elbstrom, es war also keine Möglichkeit, die

Waren anders als zu Wasser zu befördern. Seitdem der größere Teil des

Verkehrs sich an den Kais abspielt, ist es in vielen Fällen geratener,

den Transport zu Lande vorzunehmen, schon weil die Gefahr einer Havarie

dann wegfällt. Außerdem sind zwar die Fleete im Freihafenviertel

tief genug gelegt, daß auch bei niedrigstem Wasserstand Schuten dort

verkehren können, aber die alten Fleetzüge der inneren Stadt bleiben

bei anhaltendem Ostwind oft tage- ja wochenlang leer gelaufen und

vielfach finden die Transporte auch nach Stadtgegenden statt, wo es

an Fleeten fehlt. -- Das vorn beigegebene Bild nach einer Zeichnung

von C. Schildt (im Besitz unserer Kunsthalle) die vor 25 Jahren für

das Prachtwerk „An de Woterkant“ hergestellt wurde, gibt einen guten

Begriff davon, wie es an einem Hamburger Fleet der Altstadt aussieht.

Es ist das +Diekstratenlock+, von der Steintwietenbrücke aus gesehen,

d. h. das Fleet zwischen Deichstraße (links) und Rödingsmarkt.

Eine große Anzahl feiner Beobachtungen sind darauf zu finden: die

Speicher mit ihren Luken, den Utleggern und einem außer Betrieb

gesetzten Abort, die Ewerführer in ihren Schuten, die +Jolle+, die

sich durchzwängt, der Schatten, den die hoch gestiegene Sonne auf die

Speicher wirft usw.

Seit 1889 besteht ein Verein der Schutenbesitzer, der 1914 sein

fünfundzwanzigjähriges Stiftungsfest feierte. Laut „Hamburger Woche“

vom 7. Mai 1914 zählte er 480 Mitglieder mit 1530 Schuten im Wert von

sechs Millionen Mark.

*

Anlage 1

Quartiersmannskontrakt von 1720

~Laus Deo Anno 1720~

Adj. 22. April

Im Nahmen der Heylichen und Hochgelobten Dreyfaltigkeit, haben wier

vier als Endes-Benandte Matten, dieses angefangen eigen händig unter

Zu schreiben nach Laut unßere Vor Väter ihr Verbundtniß, Für uns und

unßere Nachlaßent Frauens, und Kinder, wo nicht Frau, oder Kinder, für

die Negsten Bludtsverwandten, oder Erben, in fester Haltung zu bringen,

Auf daß ein jeder recht wieder fahre, Auch wo nach sich die andern

Matten Können richten, Gott Gebe uns seinen Seegen, und Einigkeit, daß

dießes alles Mach waß wier vor schreiben, erfüllet werden möge Amen.

(S. 2) +Erstl.+ Begiebt es sich daß einer von uns vier Matten so unten

Benandt sind, sich in etwaß Könne verbessern und zwaar, daß er solche

schwere Arbeit nicht Thun dürffte, so soll es Ihm frey stehen, sein

Quartier zu verkauffen, aber an einen solchen Ehrlichen Man, da die

Matten mit zu frieden sindt, Auch daß er sein, oder die Arbeit thun

Kan, der selbe der es Kaufft soll denen andern Matten Geben zum ein

Tritt fünff und Siebzig Mark Lübsch.

+Zum Andern+, Solt es sich zu Tragen, daß einer von uns Viern solte,

bey seiner Täglichen Arbeit zu schaden Kommen, oder erkriegte, oder

er würde sonsten von Gott mit Leibes Krankheit beleget, oder Heim

gesuchet, da uns Gott vor wolle in Gnaden bewahren, oder (S. 3) er

Könnte von wegen seines Alters nicht mehr Arbeiten, So soll der jenige

Beschädigte, oder der Kranke, oder der Alte Man, und Matt verpflichtet,

und schuldig sein, einen Man, oder Taglöhner vor sich zu halten oder

mit seine drey andre Matten wißen, und willen, sich mit einem Man da

die Matten mit friedlich sein, Auch der sein Arbeit thun Kan, verdingen

und auch Lohnen, Biß so lange der Beschädigte oder der Kranke Matt

wieder zur vorrigen Gesundheit, oder Gott den Alten Man, und Matt im

Himmel hilfft.

+Zum Dritten+, Wan es sich dan Begiebt daß der liebe Gott Einer von

uns Endes Benandte vier Matten durch den Zeitlichen Todt von Gott auß

dieser (S. 4) Welt abfodert würde, und es Bliebe Frau, und Kinder nach,

so soll die Witt Frau ein Gnaden, oder Thrauer Jahr vergönnet sein, Sie

soll aber wehrendes Thrauer Jahr einen Taglöhner vor sich halten, da

die Matten mit friedl. sein, Auch der die Arbeit thun Kan Auch soll sie

verpflichtet sein wehrendes Gnaden Jahr sich alle Sonnabendt oder wan

ein Feyertag ein fält, den negst vor hergehenden Tag, bey, oder da wier

unßer Quartier haben ein finden, und den Taglöhner Lohnen, die andern

Matten sollen aber da zu sehen, daß es der Wittwe nicht mit der Lohnung

zu schwer wirdt, den Sie müßen von Gottes wegen Ihr Bestes suchen, Auch

waß in daß Gnaden Jahr Verdienet wirdt (S. 5) selbiges soll Ihre vierte

~Portion~ von Ihre drey andern Matten geliefert, oder zu gestellet

werden.

+Zum Vierten+, So es Sich begiebt, daß einer von unßre Vier Matten so

endes Benandt sindt, durch den Zeitlichen Todt von Gott abgefordert

würde, und es Bliebe Frau, und Kinder nach, Sie als die Wittwe gedachte

nicht wieder sich im Stande der Heylichen Ehe zu begeben, so soll die

Witt Frau, ein Gnaden Jahr haben, aber in daß Gnaden Jahr in allen

Arbeit einen Taglöhner vor sich halten, der vor Ihr arbeitet, und

den soll sie wie in vorrigen dritten Artikel geschrieben stehet, Am

Sonnabendt oder wan ein Feyertag ein fält, den Negst vorhergehenden

Tag, in unßern Quartier da wier zugegen sindt Lohnen, hat aber die

Wittwe einen Sohn, oder Tochter, den Sie das Quartier über geben, und

Laßen will, so soll Sie es mit ihre andern Matten Bewilligung thun,

Auch daß der Sohn Tüchtig sey solche Arbeit zu verrichten, auch daß die

Matten mit Ihm in allen friedtlich sein, Ihm gleichen wan die Tochter

in oder auf daß Quartier Heyrathen wolte, so soll Sie einen solchen Man

Heyrathen da die andern Matten mit zu frieden sein, und der ebenfals

die Arbeit thun Kan, und der es Kaufft oder der es an Tritt von Sohn,

oder Tochter Man, soll denen andern Matten geben Zum ein Tritt fünff

und Siebzig Mark Lübsch.

+Zum Fünfften+, So einer von unß vier Matten mit Tode abginge und er-

(S. 7) ließe eine Wittwe nach, und Sie Lust hat wieder zu Heyrathen so

soll Sie ein Gnaden oder Thrauer Jahr haben, und daß selbe Jahr soll

von unß andern Matten, Ihr nicht ~Dispotiret~ werden, Allein sie soll

in daß Gnaden Jahr einen Man halten, der vor Ihr arbeitet und den soll

Sie wie in dritten Artikel geschrieben stehet, mit Bey sein der Matten

Lohnen, wan Sie freyet in daß Gnaden Jahr wie den Auch geschehen soll,

So soll Sie einen Gutten Ehrlichen Man freyen der sein, oder die Arbeit

thun Kan, Auch daß die andern Matten mit Ihm in allen friedlich sein,

und nichts auf Ihm zu sagen wißen der Selbe der die Wittwe Heyrathet,

soll denen andern Matten geben zum ein Tritt fünff und Siebzig Mark

Lübsch.

(S. 8) +Zum Sechsten+, Wan einer von unß vier Matten mit, oder, in Tode

wäre verblichen, und erließe eine Wittwe, und Kinder nach, die Wittwe

aber Stürbe in daß von Ihren Matten vergönneten Gnaden Jahr, die Kinder

aber so danannoch in Lebent und Männiglich erwachsen sindt, und solche

Ihres Seel. Elters stelle vertretten wollen, und Können, sollen von

denen andern dreyen Matten nicht von sich, Sondern mit allen Ernst und

Eyffer, vor allen andern so nach daß Quartier stehen, zu Sie gezogen

werden, Auch mit vorbeding der dreyen Matten daß ein Jeder sein, oder

die Arbeit thun Kan, und Sie in allen mit Sie friedl. sein, der selbe

der es (S. 9) antritt soll denen andern Matten geben zum ein Tritt

fünff und Siebzig Mark Lübsch.

+Zum Siebenden+, Beschließen wier vier Matten, so unten Benandt sind

unter unß, daß wan einer von uns solte mit Tode abgehen, und erließe

eine Wittwe allein nach, die Wittwe aber Saß in den genuß des Gnaden

Jahr, und Stürbe auch, ließ aber Keine Kinder nach, so soll daß

Quartier nicht die Matten, sondern denen Negsten Erben zu verkauffen zu

gelaßen werden, Jedoch an einen solchen Man es zu verkauffen mit dero

Matten Hülff und Willen, der die Arbeit thun Kan, und die Matten mit

Ihm friedl. sein, derjenige der es Kaufft soll geben zum ein (S. 10)

Tritt denen andere Matten fünff und siebzig Mark Lübsch.

+Zum 8ten+ Ist von unß vieren als endesbenandte Matten, verabredet,

und bewilliget worden, daß Keiner von unßern Keller, da wier unßer

Quartier, liegen, oder in haben, über die Gebürde, des Tages soll

außbleiben Es sein den eine Noht wendige Sache als Hochzeit gehen,

gefatter stehen, oder sonsten Begrabnißen bey zu wohnen, Auch wo er in

seiner Freundschafft etwaß Noth wendiges zu verrichten hat, Solches

alles soll Ihm erlaubet und frey gegeben werden, Jedoch der Jenige so

solche Sachen zu verrichten hat, soll Schuldig sein, (S. 11) Seinen

andern Matten zu sagen, oder Es sagen zu laßen daß wan Arbeit Kömpt Sie

sich danach richten Können, Begebe es sich aber daß einer, oder der

andere von unß Vieren so endesbenandt sindt, solte Auß frevel Muth oder

sonsten seines eigenes gefallen Auß Bliebe, oder sonsten seines eigenes

Thuns abwarten würde, so soll der selbe, der außen Bleibet und Gaar

nicht zu rechter Zeit, bey unßern Keller, oder dawier unßer Quartier

haben Kömmt, Von den Verdienten Lohne nichts zugerechnet werden,

Sondern zur Straffe, Wo Viel auch verdienet, es von denen andern

Matten Ihm abgezogen werden (S. 12)

Dießes alles haben wir vier Matten unß Belieben Laßen, als eines vor

allen, und alle vor einen, zur festen Haltung, mit Gottes willen,

eigenhändig untergeschrieben.

~I E~ Josias Ehlers

Johann Köster

Jochim Zingelmann

Jochim ~I F V~ Friedrich Vormerling sein eigenes gezogenes

M [Symbol]

Jochim Dürkop. Hanß Gollehr. Jürgen Jochim Fick (S. 13). Franß Jochim

Hauschild. Jochim Sebastian Graumann. Hanß Jacob Wulf. Unleserlich

gemachter Name mit der Bemerkung: +Ist ein Schelm geworden.+

Christoffer Hocker. Hanß Peter Grewe. Claas Hoops. Hinrich Döscher.

Hanß Jacob Höltig. Georg Christoph Sievers. Johann Jacob Haberland.

Alexander Barthold von Gevern Todt 1847. Johan Schulenburg. Wilhelm

Ludewig Kähler (S. 14). Gottfried Hinrich Andreas Gätgens. Gerlieb

Conrad Casper Roggeman, gest 6 Jan 1851. Hans Friederich Philipp

Albers, gest 11 Juni 1847. Johann Christoph Heinrich Pfeiffer. Johann

Rudolph Gätgens ~Ano.~ 1843. Heinrich Martin Ferdinand Bötger 1846.

Peter Alexander Heinrich Lange 1848. gest 1854. Carl Georg Heinrich

Ockelmann 1852. Johann Christian Theodor Sötebehr 1858. C. W. Heinrich

Ockelmann 1876. J. H. F. Beuck 1879. A. C. H. Muhly 1883. Eduard L. A.

Ockelmann 1883. Theodor C. W. Ockelmann 1891.

Vorstehender Kontrakt der Firma Ockelmann und Konsorten, zuerst

veröffentlicht im Hamb. Correspondent vom 17. März 1907, ist

genau nach der Urschrift abgedruckt. Er findet sich in einem

Kleinquart-Schreibheft von 16 Seiten, wovon die ersten zwei

unbeschrieben. Die meisten Namen sind durchstrichen, mit der Beifügung

„thodt“.

„Matten“ gleich Genossen (Maat).

*

Anlage 2

Abdruck des Folioblattes:

Hamburger Quartiersleute

Ein Stück echt hamburgischen Gewerbes, das nicht nur seinen uralten

Charakter, seine ererbten Sitten, seine sprüchwörtlich gewordene

Ehrlichkeit und Treue, sondern auch seine äußere Erscheinung, der

wechselnden Mode zum Trotz, bis auf den heutigen Tag beibehalten hat,

bilden die Hamburger Quartiersleute.

In schwarzer Tuchjacke mit massiven silbernen Knöpfen und rindsledernem

Schurzfell repräsentieren sie immer noch den althamburgischen,

wohlbewährten und zuverlässigen Arbeiter, dem der Kaufmann sein Hab und

Gut, soweit dasselbe in Waren und Kaufmannsgütern besteht, unbesorgt

anvertraut, in der unzweifelhaften Überzeugung, daß sein Interesse

und sein Vorteil, in welcher Beziehung es auch immer sei, in gute und

sachkundige Hände niedergelegt ist.

Die Quartiersleute verdanken ihren Namen dem Umstande, daß gewöhnlich

vier derselben ein Konsortium bilden, das gemeinschaftlich eine

kleinere oder größere Zahl von Kaufleuten zur festen Kundschaft hat,

deren Speicherarbeiten sie selbst und erforderlichen Falls unter

Beihilfe von Arbeitsleuten, den sogenannten Eckenstehern, verrichten.

Der Kaufmann, der eine Partie oder eine Ladung irgend welcher Güter

empfängt, überläßt es seinen Quartiersleuten, dieselben von der Schute

aus, vom Lastwagen, von der Eisenbahn, oder mit welchem Transportmittel

sie sonst geliefert werden, ab und in seinen Speicher aufzunehmen.

Doch nicht allein der Transport, die Lagerung und Ablieferung liegt

dem Quartiersmann ob, beim Empfang hat er sich von der Richtigkeit

der Marken und Nummern der Colli zu Überzeugen, das Gewicht derselben

festzustellen, den Zustand der Emballage und den Inhalt jedes einzelnen

Gegenstandes zu prüfen und eventuell stattgefundene Ramponagen und

Beschädigungen zu konstatieren. Über alle diese einzelnen Punkte hat

er ein genaues, gewissenhaft aufgenommenes Register zu führen und

dem betreffenden Kaufmann aufzugeben. Bei Einkäufen und Empfangnahme

von Waren muß er Proben beurteilen und mit der Ware vergleichen, bei

der Ablieferung hat er ebenso genau und gewissenhaft den Abgang zu

registrieren. Umpacken, Sortieren der beschädigten Teile von den guten

sind alles ihm obliegende Aufgaben; in den Speichern und Warenlägern

überhaupt ist er die rechte Hand des Kaufherrn, der, auf seine

Zuverlässigkeit und Fachkenntnis bauend, ihn in allen einschlägigen

Angelegenheiten schalten und walten läßt, wie er es am angemessensten

findet.

Der Quartiersmannsdienst ist in den weitaus meisten Fällen ein

einträglicher und wird es auch noch lange bleiben, weil, wenn auch

neuere Unternehmungen für billige Preise arbeiten, die Kaufmannschaft

nicht wegen einer Ersparung am Lohne weniger fachkundigen und

vertrauenswerten Händen die von den Quartiersleuten und ihren Arbeitern

vollführten Arbeiten überlassen wird. Ein Quartiersmannsdienst ist

ein wertvoller Besitz, der sich vom Vater auf den Sohn, oder auf die

Familie vererbt, die denselben, wenn sie ihn nicht durch einen ihrer

Angehörigen fortführen kann oder will, oftmals für eine beträchtliche

Summe, die die Höhe von Tausenden Marken erreicht, einem Dritten

überläßt, der dann in alle Rechte des früheren Besitzers eintritt, wozu

aber die Zustimmung der übrigen Teilhaber des Quartiers erforderlich

ist, da ihre gemeinsame Ehre und ihr gemeinschaftliches Interesse bei

der Gewinnung eines ebenso tüchtigen als ehrenwerten neuen Konsorten in

Frage kommt.

Viele dieser Leute haben sich im Laufe der Zeit ein Vermögen erworben,

das sie wohl befähigen würde, in glänzender Stellung ein bequemes Leben

zu führen, was jedoch sehr wenige benutzen, da ein echter ergrauter

Quartiersmann viel zu sehr an rastlose Tätigkeit und den Umgang mit dem

Arbeiterstande, dem er entstammt und dem er lange Jahre seines Lebens

angehört hat, gewöhnt ist, um sich in seinen alten Tagen auf die faule

Bärenhaut zu legen.

Mit seinem Schurzfell und seiner Jacke kommt er ebensowohl zu seiner

Arbeit, auf seinen Speicher als auf das Comptoir seines Kaufherrn

oder in die Börse. Überall wird er mit gleicher Achtung, mit gleichem

Ansehen gern gesehen und willkommen geheißen, sein biederes, schlichtes

Wesen verschafft ihm überall gleichen freundlichen Empfang, der durch

das gewöhnlich bei ihm vorhandene oder doch vorausgesetzte Vermögen

umsomehr an Herzlichkeit gewinnt, als der Hamburger den materiellen

Besitz als den Hauptgrundstein zur Menschenwürde zu betrachten geneigt

ist.

Wie der Volkswitz überall den niederen Ständen, ist er auch in Hamburg

ganz besonders dem Arbeiterstande eigen und der Hamburger Volkswitz

versäumt nicht, jede Sache oder jede Person, mit der er in Berührung

kommt, mit einem mehr oder minder zutreffenden, jedenfalls aber

drastischen Namen zu bezeichnen. So haben denn auch die Quartiersleute

dem Schicksal nicht entgehen können, ihre „Ökelnamen“ zu erhalten, die,

obgleich in mancher Weise nicht mehr zutreffend, sich von Generation

auf Generation vererbt haben und so populär sind, daß kaum ein

Arbeitsmann oder ein Ewerführertagelöhner ein Quartier zu finden wüßte,

wenn es bei dem Namen seines ältesten Inhabers, wie dies im Adreßbuch

gebräuchlich, nicht aber bei seinem sogenannten „Ökelnamen“ genannt

wurde.

Kein Hamburger, der mit den Quartiersleuten mehrfach zu tun hat, wird

im Zweifel sein, wen wir meinen, wenn wir hier eine Reihe von Namen

nennen, die nirgendwo als offizielle aufgeführt sind und dennoch jeder

Einzelne ein Quartier bezeichnet.

Da sind zuerst die „Krindlers“, deren Hauptinhaber bei der

Schillerfeier und der Märzfeier ebenso wie bei den Sammlungen für die

Notleidenden in Ostpreußen die Leitung übernahm und überall mit gutem

Beispiel voranging und der deshalb auch stillschweigend als der Senior

des löblichen Gewerbes anerkannt worden ist.

Ein anderes Quartier, früher „Melkers“ genannt, hat sich geteilt und

demgemäß die Namen „Rohmmelkers“ und „Watermelkers“ oder „Zegenmelkers“

erhalten. „Smökers“, „Puttlüd“, „Schosters“, „Stohlmakers“,

„Höhnerplückers“, „Korfmakers“, „Kaffeebrenners“, „Fielers“,

„Wustmakers“, „Kugelers“, „Wullkosacken“, „Theebuurn“, „Krahnlüüd“,

„Kutschers“, „Slachters“, „Jägers“, „Plackenhauers“, „Nadelmakers“,

„Solospeelers“, „Bültenhauers“, „Wullmüüs“ und „Sackneiers“ sind

Namen, die entweder in der früheren Beschäftigung ihrer Träger,

oder in dem Artikel, worin die mit diesem Namen benannten Quartiere

vorzugsweise arbeiten, ihre Begründung finden mögen. Weniger harmlos

sind Namen wie „Höllenjägers“, „Thünbüdels“, „de Trübsinnigen“, „de

Möden“, „de Duhnsupen“, „de Heiligen“, „Grotsnuten“, „Doodsmieters“,

„Minschenschinners“, „Lüttsnuten“, „Barmherzigen“ usw. Dem Tierreich

entlehnt sind die Bezeichnungen „Wanzen“, von denen es gar zweierlei

gibt, die „Dacklünken“, „Witten Hunn“, „Wilden-Swien“, „Löwen“,

„Swienhunn“, „de Hasen“ (wovon übrigens sich alle bis auf einen schon

verlaufen haben), „Bunten Höhner“, „de Bück“, „Eseltreckers“, „Imm“

(Bienen), „Müüs“ oder „Rotten“, „Luus un Floh“, „de Kreihers“ (Kräher)

und „de vierspännigen Ratten“.

Der Körperbeschaffenheit, resp. dem Aussehen ihres Gesichts verdankten

ihre Namen die „Magern“, „de Veerkantigen“, „de lütten Roden“, „Söte

Jungs“, „de Fienen“, „de Scheeben un Graden“, „Veilchenblauen“, „dat

Armenspann“, „de scheeben Hamborgers“, „Scheef un Liek“ u. a. m. --

„Franzosen“, „de Engelschen“, „Möhlenbrückers“, „Coldorpers“, „Bayern“,

„Hollanders“, „dat Judenspann“, „Harborgers“ un „de drögen Franzosen“

bezeichnen diejenigen, welche vorzugsweise mit dieser Nation zu tun

haben; das „Dreespann“ fährt stets zu dreien, die „Manchestern“ sind an

ihren Hosen von diesem Stoff und „Spring um Stender“ ihrer Gewandtheit

wegen kenntlich. „Nagelbüdel und Consorten“, „Seelenkinners“ und

„Schultenhöbers“ Namensursprung mag schwer zu entziffern sein, womit

wir denn die Liste schließen wollen, ohne die „Schimmels“ zu vergessen,

deren weißhaariges Oberhaupt seinem Quartier diesen Namen eingetragen

hat.

Von ~J. D. J. Pingel Senior~ 1880.

*

Anlage 3

Ökelnamen der Hamburger Quartiersleute

+Dat Armenspann+ (Bodenstein u. Consorten), +De Baiern+ (Lührs u.

Cons.), +De Blickern+ (Wilkerling u. Cons.), +De-Botterbuern+ (Siemers

u. Röpke), +De Brummers+ (Niemann u. Cons.), +De Bück+ (Burmeister

u. Cons.), +De engelschen Bück+ (Trier u. Cons.), +De Bullenmelkers+

(Kruse u. Cons.), +De Buntbüxen+ (L. Hecht u. Cons.), +De Coldorpers+

(Hinrichs u. Cons., Weiscke u. Cons.), +De Dacklüünken+ (Spellerberg

u. Cons.), +De Dodtsmieters+ (Thiel u. Cons, Suhr u. Cons.), +De

Engelschen+ (H. Martens u. Cons.), +De Eseltreckers+ (Dreyer u. Cons.,

Hoppe u. Cons.), +De Fienen+ (Grotkaß u. Cons.), +De Finnenkiekers+

(Neddermann u. Cons.), +De Franzosen+ (Kleen u. Cons.), +De Graden+

(Bargstädt u. Cons.), +De Gröhlmöllers+ (Möller u. Cons.), +De

Grotsnuten+ (Schwarze u. Cons.), +De scheewen Hamborger+ (Pohlmann u.

Cons.), +De Harborgers+ (Albrecht u. Cons.), +De Hasen+ (Reinstorf u.

Voß), +De ohlen Hasen+ (Kesler u. Cons.), +De Heiligen+ (Stöver u.

Lembcke), +De bunten Höhner+ (Groth u. Cons.), +De Höhnerplückers+

(Brandt u. Cons.), +De Hollanders+ (Helmers u. Cons.), +De finen

Hollanders+ (Lüders u. Cons.), +De witten Hunn+ (Escherich u. Cons.,

Parbs u. Cons.), +De Jägers+ (Rehse u. Cons.), +De Isern Arm+ (Daniel

Jessen), +Dat Judenspann+ (Ascher u. Cons.), +De Kaffebrenners+

(Lienau u. Cons., Gädgens u. Cons.), +De Knupprigen+ (Glimann u.

Cons.), +De Korfmakers+ (Denker u. Cons., H. W. Meyer u. Cons.),

+De Krahnlüd’+ (Quitzau u. Cons.), +De Krahntreckers+ (Bodenborg u.

Cons.), +De Kreihers+ (Jürgens u. Cons.), +De Krindlers+ (Willers u.

Cons., Petersen u. Pingel), +De Kugelers+ (Fesefeld u. Cons.), +De

Kulers+ (Heeger u. Klindworth), +De Kutschers+ (Meiners u. Cons.),

+De Löwen+ (Schultze u. Cons.), +De Lüttsnuten+ (Krohn u. Schröder),

+Luus und Floh+ (Volmer u. Cons., D. Hinsch u. Cons.), +De Magern+

(Suhl u. Cons.), +De lütten+ Magern (Hellmann u. Cons.), +De groten

Manschestern+ (Rose u. Cons.), +De lütten Manschestern+ (Prignitz u.

Cons.), +De Melkers+ (Meyn u. Cons.), +De Möden+ (G. Voß u. Cons.),

+De Müs’+ (Brasch u. Cons.), +De Nadelmakers+ (Cordes u. Cons.), +De

Plankenhauers+ (Oelmann u. Cons.), +De Puttlüd+ (Koch u. Cons.),

+De lütten Roden+ (Asmus u. Cons.), +De Rotten+ (Leßmann u. Cons.),

+De Sackneihers+ (Wendt u. Klindworth), +De Sagenfielers+ (Köhncke

u. Cons.), +Scheev un Liek+ (D. Möller u. Cons.), +De Scheeven un

Graden+ (Bargsted u. Genossen), +De Schinners+ (Hinsch u. Cons.), +De

Schosters+ (Peters u. Cons.), +De Schottschen+ (Martens u. Cons.), +De

Seelenkinner+ (Martens u. Cons.), +De Slachters+ (Nimbach u. Cons.),

+De Smökers+ (Meyer u. Cons.), +De Solospelers+ (Brandt u. Cons.), +De

Springumständer+ (Müller u. Pflughaupt), +De Spunjers+ (Jürgens u.

Cons.), +De Stohlbinners+ (Ockelmann u. Cons.), +De Storchen+ (Cords u.

Cons., Gechter u. Cons.), +De willen Swien+ (Dührkoop u. Cons., Opitz

u. Cons.), +De Theebuern+ (Schaper u. Cons.), +De Trübseligen+ (Moritz

u. Cons., Hasenbalg u. Cons.), +De Tünbüdels+ (Gechter u. Cons, später:

+de Storchen+), +Vader un Söhn+ (Hinsch u. Krüger), +De Veereckten+

(Ellerbrock u. Cons.), +De Veilchenblauen+ (Rethwisch u. Cons.), +De

Wanzen+ (Uetzmann u. Cons.), +De Wullkosacken+ (Gebel u. Cons.), +De

Wullmüs’+ (Mathias Glimann), +De Wustmakers+ (Stapelfeld u. Cons.).

Eine Liste wie die vorstehende, die durch Herrn W. J. Krüger (Prignitz

u. Cons.) mit Hülfe älterer Kollegen zusammengestellt worden ist, wäre

nach Verlauf weniger Jahre schwerlich mehr in gleicher Vollständigkeit

zu erreichen gewesen, da infolge des veränderten Geschäftsbetriebes die

regelmäßige Anwendung dieser Ökelnamen schon sehr eingeschränkt ist.

Außerdem sind mir von verschiedenen Seiten, besonders von Hein

Sternhagen (Verf. von „Ut Vadders Tiden“) noch eine Anzahl weiterer

Ökelnamen mitgeteilt, und einige fanden sich auch in Volgemanns

Tafelliedern. So weit sie nicht in vorstehenden beiden Verzeichnissen

erscheinen, führe ich sie hier auf, indem ich bemerke, daß sie meistens

erloschen sein mögen, zum Teil auch vielleicht nicht allgemein bekannt

gewesen sind oder nur für ein Einzelmitglied eines Quartiers gegolten

haben. Sie lauten, unter Weglassung einiger anstößigen:

Das Speicherbuch · 第 4 / 5 段