Duur. Man hat auch Grafen und -- -- --

Commendant. O ja, allein diese sind in Würden nicht mehr, als andre Edle.

Der Landesherr hat das Recht, einen verdienstvollen Adlichen -- blos auf

seine Lebenszeit -- mit Gütern, kleinen Grafschaften zu belehnen. Daher

denn der _Name_. Nach dem Tode des Adlichen fällt das Gut einem andern zu.

Duur. Glückseliges Zeitalter!

Commendant. _Glückselig_ möcht' ichs nun wohl nicht nennen. Aber freilich,

wenn Sie an Ihr achtzehntes Jahrhundert denken: so muß ich Ihnen Recht

geben. Allein wie können Sie auch zwischen diesen Zeitaltern eine Paralelle

ziehn?

Duur. Ich fühls beinah, die Paralelle würde sehr gedehnt ausfallen. -- So

kann ich mir nun auch das Betragen derer erklären, die mich am Thore

empfingen.

Die schwarzen Brüder: Eine abentheuerliche Geschichte. 3/3 · 第 5 / 17 题