Commendant. O ja, allein diese sind in Würden nicht mehr, als andre Edle.
Der Landesherr hat das Recht, einen verdienstvollen Adlichen -- blos auf
seine Lebenszeit -- mit Gütern, kleinen Grafschaften zu belehnen. Daher
denn der _Name_. Nach dem Tode des Adlichen fällt das Gut einem andern zu.
Duur. Glückseliges Zeitalter!
Commendant. _Glückselig_ möcht' ichs nun wohl nicht nennen. Aber freilich,
wenn Sie an Ihr achtzehntes Jahrhundert denken: so muß ich Ihnen Recht
geben. Allein wie können Sie auch zwischen diesen Zeitaltern eine Paralelle
ziehn?
Duur. Ich fühls beinah, die Paralelle würde sehr gedehnt ausfallen. -- So
kann ich mir nun auch das Betragen derer erklären, die mich am Thore
empfingen.