3. #Die Feststellung des Erbganges krankhafter Anlagen.#

Es ist durchaus nicht immer leicht, zu entscheiden, ob ein Leiden

überhaupt erblich bedingt ist oder nicht. Wenn eine Anomalie bei

mehreren Geschwistern oder in mehreren Generationen einer Familie

auftritt, so muß man zwar immer an ihre erbliche Bedingtheit denken;

bewiesen wird diese aber durch die bloße Tatsache der familiären

Häufung nicht. Die gemeinsame Ursache einer Krankheit, die mehrere

Familienmitglieder betrifft, kann nämlich auch in gemeinsamen

äußeren Schädlichkeiten bestehen, z. B. in Ansteckung mit demselben

Krankheitserreger oder in Giftwirkungen, die mehrere Familienglieder

gemeinsam treffen. Man darf diese Gefahr einer Täuschung aber auch

nicht überschätzen. In sehr vielen Fällen kann schon aus der Natur

einer Anomalie selber ihre idiotypische Bedingtheit erschlossen werden,

z. B. bei Mißbildungen, die in gleicher Weise an beiden Körperseiten

oder übereinstimmend an Händen und Füßen auftreten. Wenn bei einem

Kinde an beiden Händen dieselben zwei Finger verwachsen sind und ebenso

bei einem der Eltern, so wird mit Recht niemand an der Erblichkeit

dieser Anomalie zweifeln.

Viel häufiger als erbliche Anlagen pflegen bei der fast allgemein

üblichen Überschätzung der Umwelteinflüsse äußere Ursachen eines

Leidens voreilig angenommen zu werden. Gerade wenn nur ein

Teil der Mitglieder einer Familie in ausgesprochener Weise von

einem Leiden befallen ist, die übrigen aber nicht, so spricht

das im Gegensatz zu der meist noch herrschenden Ansicht mit

großer Wahrscheinlichkeit dafür, daß das Leiden durch Erbanlagen

mindestens wesentlich mitbedingt ist. Wo trotz sorgfältiger

Nachforschung äußere Ursachen nicht festgestellt und nicht

einmal wahrscheinlich gemacht werden können, da muß man immer

an erbliche Bedingtheit denken. Man hat Krankheiten, die ohne

wesentliche Mitwirkung äußerer Ursachen anscheinend „von selbst“

entstehen, „idiopathische“ oder „genuine“ Leiden genannt, d. h.

man hat zu denselben Wortstämmen gegriffen, welche die moderne

Erblichkeitsforschung zur Bezeichnung der erblichen (idiotypischen,

genotypischen) Anlagen verwendet. Die idiopathischen oder

genuinen Leiden sind daher erbliche Leiden. Sehr erschwert ist

die Feststellung der Erblichkeit, wenn bei dem Zustandekommen

einer Krankheit neben der erblichen Anlage auch äußere Einflüsse

wesentlich mitwirken. Dann kommt es darauf an, zu zeigen, daß

die äußeren Schädlichkeiten für sich allein nicht die Krankheit

verursachen oder doch nicht in derselben Schwere wie bei

Vorhandensein einer entsprechenden erblichen Anfälligkeit.

Auch wenn über die idiotypische Natur eines Leidens kein Zweifel

besteht, so ist es oft noch sehr schwer, zu entscheiden, ob dessen

Zustandekommen im wesentlichen nur durch eine oder durch mehrere

Erbeinheiten bedingt ist. Und auch der Erbgang einer einzelnen Anlage

ist durchaus nicht immer leicht klarzulegen. Für die Erforschung

der Erbanlagen von Tieren und Pflanzen steht das systematische

Züchtungsexperiment zur Verfügung, das bei genügender Sorgfalt

und Mühe schließlich immer zu einer eindeutigen Entscheidung

führt. Beim Menschen dagegen sind solche Züchtungsexperimente

natürlich nicht möglich. Für die Feststellung des Erbganges

menschlicher Anlagen kommt daher neben Analogieschlüssen aus

Tierexperimenten vor allem die statistische Forschung in

Betracht, die entweder mehr individualstatistisch (kasuistisch)

oder mehr massenstatistisch (summarisch) betrieben werden kann.

Die individualstatistische Erblichkeitsforschung geht bestimmten

Erbanlagen innerhalb einzelner Verwandtschaftskreise nach. Die

massenstatistische Erblichkeitsforschung dagegen vergleicht die

Durchschnittsbeschaffenheit einer nach bestimmten Merkmalen

ausgelesenen Gruppe von Menschen mit der ihrer Nachkommen oder

sonstigen Verwandten. Oft ist es zweckmäßig, das individualstatistisch

gewonnene Material zugleich auch massenstatistisch zu verarbeiten.

Bei der Einzelforschung nach dem Erbgange krankhafter Anlagen ist es

sehr wichtig, daß möglichst die ganze nähere Verwandtschaft eines

Kranken, der den Anlaß zur Nachforschung gibt, durchforscht wird.

Mitarbeiter müssen darüber aufgeklärt sein, daß nicht nur die Kranken,

sondern auch die gesunden Familienmitglieder und auch die Kinder der

gesunden festgestellt werden sollen. Auch sollte stets das Lebensalter

aller Familienmitglieder zur Zeit der Untersuchung aufgezeichnet

werden, besonders mit Rücksicht auf den Umstand, daß gewisse erbliche

Leiden erst im mittleren oder späteren Alter zum Ausbruch kommen.

Eine besondere Gefahr bei solchen Forschungen besteht darin, daß das

zusammengebrachte Material öfters eine einseitige Auslese darstellt

und daher nicht für das durchschnittliche Verhalten typisch ist. Es

besteht eine große Vorliebe, „interessante Fälle“ von Vererbung zu

veröffentlichen; und als solche werden besonders Fälle angesehen, wo in

einer Familie eine große Zahl von Mitgliedern mit Anomalien behaftet

sind, was aber mit dem Erbgange als solchem nichts zu tun zu haben

braucht, sondern zufällig bedingt sein kann (vgl. S. 161). Unscheinbare

Fälle eines Leidens sind daher oft von ebenso großer Bedeutung, wie

scheinbar besonders interessante. Vor allem dürfen auch Einzelfälle wie

z. B. Fig. 27 einen zeigt, nicht mit der Begründung weggelassen werden,

daß „Erblichkeit nicht vorliege“. Es ist eben durchaus nicht nötig,

daß ein erblich bedingtes Leiden, das bei einem Menschen angetroffen

wird, sich auch bei andern Mitgliedern seiner Familie finden müsse.

Besonders bei rezessiven Leiden wird das in Anbetracht der Kleinheit

der meisten Familien in unserer Bevölkerung meistens nicht der Fall

sein.

Aus der Kleinheit der menschlichen Familie erwächst überhaupt die

große Schwierigkeit für die Erblichkeitsforschung, daß von einer auch

nur einigermaßen zuverlässigen Feststellung eines allgemein gültigen

Zahlenverhältnisses an den Mitgliedern einer Familie in den meisten

Fällen keine Rede sein kann. Man ist daher gezwungen, die Erfahrungen

an verschiedenen Familien zusammenzuzählen, läuft dabei aber Gefahr,

daß man idiotypisch verschiedene Anomalien, die nur äußerlich ähnlich

sind, zusammenzählt, so daß das Gesamtergebnis zweifelhaft wird.

Man hat in der geringen Kinderzahl sogar einen Gegengrund gegen

die Gültigkeit des Mendelschen Gesetzes beim Menschen sehen

wollen; davon kann aber keine Rede sein. Auch bei Tieren und

Pflanzen ergeben sich die Mendelzahlen nur aus der Kombination

der Wahrscheinlichkeiten, welche für die Erbkonstitution

jedes Nachkommen bei bestimmter Beschaffenheit der Eltern

bestehen. Das aber gilt in genau derselben Weise auch für den

Menschen. Die größere Schwierigkeit der Feststellung infolge

kleiner Geschwisterzahlen bedeutet also keinen grundsätzlichen

Unterschied. Der beliebte Einwand, daß man von Versuchen an

Tieren und Pflanzen nicht auf den Menschen schließen dürfe, ist

hinsichtlich des Mendelschen Gesetzes überhaupt nicht angebracht.

Wenn man dieses Gesetz bei Schmetterlingen oder Fliegen ebenso

bestätigt findet wie bei Kaninchen oder Hühnern oder sogar bei

Pflanzen -- und das ist Tatsache -- so ist ein Rückschluß auf

den Menschen durchaus erlaubt; denn der Mensch steht nicht nur

den Kaninchen und Hühnern, sondern auch den Schmetterlingen und

Fliegen biologisch unvergleichlich viel näher als diese den

Pflanzen. Selbstverständlich aber darf man deshalb nicht einfach

den im Tierversuch festgestellten Erbgang einer bestimmten Anlage

ohne weiteres auf den Menschen übertragen; denn in bezug auf die

einzelnen Erbanlagen verhalten sich die verschiedenen Tierarten

natürlich verschieden. So ist die weiße Farbe albinotischer

Kaninchen rezessiv erblich bedingt, die der Schimmel dagegen

anscheinend dominant.

Der oft schwierige Nachweis ~Mendel~scher Zahlenverhältnisse mußte

noch vor wenigen Jahren dazu dienen, der Anerkennung des Mendelschen

Gesetzes für den Menschen überhaupt Geltung zu verschaffen. Das

ist nun heute glücklicherweise nicht mehr nötig; die Feststellung

der Zahlenverhältnisse dient daher heute mehr der Unterscheidung

zwischen den verschiedenen Möglichkeiten des Erbganges sowie

der Beurteilung, ob bei einem Leiden außer der Erbanlage auch

Außeneinflüsse mitwirken; denn wenn das der Fall ist, so wird der

Bruchteil der erkrankten Geschwister mehr oder weniger hinter der

erwarteten Mendelzahl zurückbleiben. Um die erbliche Bedingtheit

eines Leidens überhaupt festzustellen, dazu ist es zunächst nötig, zu

zeigen, daß unter den Geschwistern der Kranken ein höherer Bruchteil

von Kranken vorhanden ist, als sonst in der Bevölkerung. Die Erkennung

dominanten Erbganges macht im allgemeinen keine Schwierigkeiten; sie

wurde oben an mehreren Beispielen besprochen (vgl. z. B. S. 160).

Schwieriger ist die Unterscheidung zwischen einfach dominantem und

geschlechtsgebunden-dominantem Erbgang; an einigen wenigen Stammbäumen

ist sie oft überhaupt nicht möglich. Stärkeres Überwiegen weiblicher

Kranker spricht für Geschlechtsgebundenheit einer dominanten Anlage,

Übergang vom Vater auf den Sohn schließt sie aus (vgl. S. 165). Die

Erkennung geschlechtsgebunden-rezessiven Erbganges macht im allgemeinen

keine Schwierigkeiten, da hier fast nur Männer krank befunden werden,

Übergang vom Vater auf den Sohn aber nicht vorkommt. (Vgl. S. 151).

Wenn wir eine krankhafte Erbanlage als dominant bezeichnen, so

schließt das, streng genommen, eigentlich die Annahme ein, daß die

Anlage sich in homozygotem Zustande ebenso oder doch ganz ähnlich

wie in heterozygotem äußern würde. Tatsächlich kennen wir aber fast

alle jene krankhaften Erbanlagen, die wir als dominant ansehen,

nur in heterozygotem Zustande; und es ist nicht unwahrscheinlich,

daß die meisten davon sich in homozygotem Zustande ganz anders

darstellen würden und zwar vermutlich sehr viel schwerer krankhaft.

Von neun anscheinend dominanten krankhaften Idiovariationen, die in

den Fliegenzuchten ~Morgans~ auftraten, stimmten nur drei im

homozygoten und im heterozygoten Zustande überein, während sechs im

homozygoten Zustande überhaupt nicht mehr mit dem Leben vereinbar

waren. In solchen Fällen handelt es sich also streng genommen

eigentlich nicht um Dominanz, sondern um intermediäres Verhalten

oder um unvollständige Dominanz (vgl. S. 27). Wenn davon bei der

Besprechung der einzelnen krankhaften Anlagen abgesehen wurde, so

geschah es im Interesse der Einfachheit der Darstellung und weil

beim Menschen derartige Anlagen praktisch nur sehr selten homozygot

zusammentreffen. Immerhin aber muß man diese Möglichkeit im Auge

behalten.

Am schwierigsten ist die sichere Feststellung rezessiven Erbganges,

besonders wenn mehr als ein Anlagenpaar in Betracht kommt oder wenn

äußere Einflüsse bei der Auslösung eines Leidens mitwirken. Bei

einfach-rezessivem Erbgang ist der weitaus häufigste Fall der, daß

beide Eltern eines Kranken gesund sind, und die Anlage nur überdeckt

enthalten. Da von den Kindern solcher Eltern im Durchschnitt nur ein

Viertel erkrankt, so wird in vielen Familien, wo beide Eltern diese

Erbbeschaffenheit haben, aus rein zufälligen Gründen doch kein krankes

Kind vorhanden sein; und da man in diesen Familien das Vorhandensein

der Anlage weder bei den Eltern noch bei den Kindern feststellen kann,

werden solche Familien der statistischen Erfassung entgehen. Wenn

man aber nur jene Familien in die Zählung einbezieht, wo zufällig

mindestens ein Kind befallen ist, so ergibt sich notwendig ein zu hoher

Prozentsatz Kranker. Trotzdem ist es möglich, unter gewissen Umständen

das richtige Zahlenverhältnis mit großer Annäherung zu ermitteln. Dem

dienen die von ~Weinberg~ angegebenen Geschwistermethoden, deren

Prinzip an einem Beispiel klargemacht werden möge.

Wenn die Wahrscheinlichkeit, daß ein bestimmtes Kind bei gegebener

Erbkonstitution der Eltern erkrankt, 1/4 ist, so werden beim

Vorhandensein von je zwei Kindern im Durchschnitt erst in jeder

16. Ehe beide Kinder erkranken. Die Verteilung gesunder und

kranker Kinder in Zweikinderehen ergibt sich aus der binomischen

Formel (1 k + 3 g)^2 = 1 kk + 3 kg + 3 gk + 9 gg. Sie wird

also durch folgendes Schema dargestellt, in welchem je zwei

untereinanderstehende Kreise immer zwei Kinder einer Ehe bedeuten.

[Illustration: Fig. 64.

Wahrscheinliche Verteilung von gesunden und kranken Kindern in

Zweikinderehen, wo beide Eltern eine rezessive krankhafte Erbanlage

überdeckt enthalten.]

Die Verhältniszahl zwischen kranken und gesunden Geschwistern ist

1:3, wie es dem rezessiven Erbgang entspricht. Wenn nun aber von

der Sammelforschung nur jene Familien erfaßt werden, in denen

mindestens ein krankes Kind vorhanden ist, so entgehen die letzten

neun Familien der Erfassung und man erhält das Zahlenverhältnis

8:6, was ganz und gar nicht dem rezessiven Erbgang entspricht,

nach dem doch die Zusammensetzung der Familien konstruiert wurde.

Das richtige Zahlenverhältnis dagegen erhält man, wenn man die

Zahl der kranken Geschwister kranker Kinder in Beziehung zu der

Zahl der gesunden Geschwister kranker Kinder setzt. In der ersten

Familie hat jedes der beiden Kinder ein krankes Geschwister (das

zweite ist ein krankes Geschwister des ersten und das erste ein

krankes Geschwister des zweiten). In den übrigen sechs Familien,

wo kranke Kinder vorkommen, haben diese nur gesunde Geschwister,

nämlich im ganzen sechs. Setzt man zu dieser Zahl die der kranken

Geschwister kranker Kinder, nämlich zwei, in Beziehung, so erhält

man das richtige Zahlenverhältnis 2:6 = 1:3, wie es dem rezessiven

Erbgange mit der Wahrscheinlichkeit 1/4 für jedes Kind entspricht.

Ganz Entsprechendes ließe sich natürlich für Familien mit größerer

Kinderzahl zeigen.

Ebenso wie bei rezessivem Erbgang ist die Geschwistermethode auch

bei dominantem Erbgange anwendbar, überhaupt überall da, wo es sich

um die Feststellung eines Zahlenverhältnisses unter Geschwistern

handelt, z. B. zur Entscheidung der Frage, ob in manchen Familien

Knaben, in andern Mädchen häufiger vorkommen, als der allgemeinen

Wahrscheinlichkeitsverteilung entspricht.

Eine unerläßliche Voraussetzung der Anwendbarkeit dieser

Geschwistermethode ist aber, daß entweder in der durchforschten

Bevölkerung wirklich alle Familien mit Trägern des Merkmals, auf das

die Forschung sich bezieht, erfaßt sind, oder doch, daß das tatsächlich

vorliegende Material dieselbe Zusammensetzung wie die Gesamtbevölkerung

hat, daß also eine repräsentative „Familienauslese“ nach dem Merkmal

vorliegt. Das ist nun aber meistens nicht der Fall. In der Regel

ist die Durchforschung einer ganzen Bevölkerung nicht durchführbar,

sondern die Forschung geht von einzelnen Individuen, welche das Merkmal

aufweisen, aus, z. B. von solchen, welche in die Behandlung eines

bestimmten Arztes oder einer Klinik kommen. Da man annehmen kann, daß

dabei jeder Merkmalsträger im allgemeinen dieselbe Wahrscheinlichkeit

hat, von der Forschung erfaßt zu werden, so hat eine Familie, in

der überhaupt Merkmalsträger vorhanden sind, eine um so größere

Wahrscheinlichkeit, erfaßt zu werden, je mehr Merkmalsträger sie

enthält. Eine derartige Auslese von Familien, welche von Individuen mit

dem Merkmal aus zustandekommt, nennt man eine „Individualauslese“, und

eine solche enthält natürlich verhältnismäßig mehr Familien mit vielen

Merkmalsträgern als eine „Familienauslese“. Die Geschwistermethode

in der geschilderten Form würde also bei Anwendung auf eine

Individualauslese ebenfalls noch zu hohe Zahlen geben.

In dem obigen Schema hat die Familie 1 eine doppelt so große

Wahrscheinlichkeit, in eine Individualauslese hineinzukommen als

jede der 6 folgenden Familien. In einer Individualauslese aus

einer entsprechend zusammengesetzten Bevölkerung würden also auf

eine Familie mit 2 kranken Kindern nur 3 mit einem kranken kommen

(bei der Familienauslese dagegen eine auf 6), und daher ergibt bei

Individualauslese auch die geschilderte Geschwistermethode noch zu

hohe Werte, in dem gedachten Beispiel 2:3 (statt 1:3).

Für eine Individualauslese, wie sie das von den Kranken eines Arztes

oder eines Krankenhauses aus gewonnene Material annähernd darstellt,

ist vielmehr die ~Weinberg~sche „Probandenmethode“ geeignet,

welche darin besteht, das nur die Geschwister jener Merkmalträger, von

denen die Erfassung der Familie ausging („Probanden“) gezählt werden,

diese selber aber nicht.

Unter den Geschwistern der Probanden stehen in den Familien 1-4,

welche einer „Individualauslese“ entsprechen, einem kranken

drei gesunde gegenüber; es ergibt sich also das für rezessive

Anlagen mit einer Wahrscheinlichkeit des Auftretens von 1/4 bei

jedem Kinde typische Verhältnis 1:3. Der Ausdruck „Probanden“

stammt aus der Genealogie und bezeichnete ursprünglich solche

Personen, deren Abstammung geprüft werden sollte, also die

Ausgangspersonen einer Nachforschung. Die Merkmalsträger, welche

nur wegen ihrer Verwandtschaft mit Probanden erfaßt werden,

nennt man „Sekundärfälle“. Auch Geschwister von Probanden können

selber ebenfalls Probanden sein, dann nämlich, wenn sie selber

ebenfalls unmittelbar erfaßt werden, z. B. wenn sie selbst als

Kranke in die Behandlung kamen. Mit fortschreitender Erfassung

aller Merkmalsträger in einer Bevölkerung als Probanden geht die

Individualauslese in die vollständige Erfassung aller Familien über

und die Probandenmethode in die speziellere Geschwistermethode.

Bei der Entscheidung, ob ein Leiden durch eine rezessive Erbanlage

bedingt ist oder nicht, kann die Feststellung der Häufigkeit von

Blutsverwandtschaft der Eltern wesentlich mithelfen.

So fand ~Hammerschlag~, daß von 107 taubgeborenen Kindern 42,

also etwa 40%, aus Ehen Blutsverwandter stammten, während von 130

später ertaubten Kindern nur 13 oder etwa 10% von blutsverwandten

Eltern abstammten. Dabei ist es sehr wohl möglich, daß auch bei

manchen Fällen von Ertaubung nach der Geburt noch rezessive

Erbanlagen eine Rolle spielen; denn die allgemeine Häufigkeit von

Verwandtenehen ist ja noch bedeutend geringer als 10%.

Die Häufigkeit blutsverwandter Ehen bei den Eltern ist um so größer

zu erwarten, je seltener sonst das betreffende rezessive Leiden in

der Bevölkerung ist. Wenn eine bestimmte rezessive Krankheitsanlage

überhaupt nur in einer einzigen Familie überdeckt vorhanden wäre, so

würden zwei solcher Anlagen ausschließlich nur durch Verwandtenehe

zusammengeführt und damit offenbar werden können; die Kranken würden

in diesem angenommenen Grenzfall also zu 100% aus blutsverwandten

Ehen stammen. Wenn dagegen eine rezessive krankhafte Anlage in einer

Bevölkerung verhältnismäßig verbreitet ist, so werden zwei solcher

Anlagen natürlich oft auch ohne Verwandtenehe zusammentreffen, und die

Häufigkeit der Verwandtenehe unter den Eltern der Kranken wird demgemäß

geringer sein. Bei sehr verbreiteten rezessiven Anlagen, z. B. der

zu blauer Augenfarbe, wird man daher keine nachweisbar gesteigerte

Häufigkeit von Verwandtenehe bei den Eltern erwarten dürfen. Gerade

krankhafte Anlagen von rezessivem Erbgang werden aber natürlich niemals

auch nur annähernd so häufig sein; und wenn man bei den Eltern gewisser

Kranker auch an großem Material keine über den sonstigen Durchschnitt

gesteigerte Häufigkeit von Blutsverwandtschaft nachweisen kann, so

spricht das entschieden gegen die Bedingtheit des Leidens durch

rezessive Erbanlagen.

Große Schwierigkeiten kann die Entscheidung machen, ob ein Zustand

einfach rezessiv oder ob er durch das Zusammenwirken mehrerer

verschiedener Erbanlagen bedingt sei. So kann man sich z. B.

vorstellen, daß zwei verschiedene Erbanlagen homozygot anwesend

sein müssen, wenn ein bestimmtes Leiden in die Erscheinung

treten soll; das Leiden wird dann doppelt rezessiv genannt. Wenn

die eine von zwei derartigen Erbanlagen in einer Bevölkerung

allgemein verbreitet wäre, so würde die andere einfach rezessiven

Erbgang zeigen. Wenn dagegen beide verhältnismäßig selten sind,

so werden unter den Geschwistern von Kranken weniger Kranke sein

als bei einfach rezessivem Erbgang. Wenn ein Kranker z. B. die

Formel ~aa bb~ hat, so kann er von zwei äußerlich gesunden

Eltern von der Formel ~Aa Bb~ abstammen. Er wird dann u.

a. gesunde Geschwister von der Formel ~Aa bb~ oder ~aa

Bb~ haben können. In diesen Fällen würde der Faktor A als

ein Hemmungsfaktor in bezug auf die krankhafte Anlage ~bb~

wirken und der Faktor B als Hemmungsfaktor in bezug auf ~aa~.

Manche Erblichkeitsforscher neigen sehr zu der Annahme derartiger

Hemmungsfaktoren, ohne daß es aber bisher gelungen wäre, solche

bei bestimmten Krankheiten wirklich nachzuweisen. Jedenfalls muß

gefordert werden, daß solche Faktoren nicht einfach „angenommen“

werden, sondern daß die aus solchen Annahmen sich ergebenden

Folgerungen zahlenmäßig wirklich durchgerechnet und mit der

tatsächlichen Erfahrung unvoreingenommen verglichen werden.

Bei dominantem Erbgang werden Hemmungsfaktoren gern angenommen, um

das oft berichtete Überspringen einer oder mehrerer Generationen

im Erbgange zu erklären. Es soll also z. B. eine Krankheitsanlage

C durch einen Hemmungsfaktor D an der Äußerung gehindert werden

können, so daß ein Individuum ~Cc dd~ krank, ~Cc Dd~

aber gesund wäre. In einer Bevölkerung, in der der Faktor D

nicht vorkäme, würde die Anlage C also einfach dominanten

Erbgang zeigen; wenn der Faktor D dagegen in der Bevölkerung

verbreitet wäre, so würde der Erbgang des Leidens mehr oder

weniger oft unterbrochen erscheinen, so daß die Unterscheidung

vom rezessiven Erbgang schwierig sein würde. In der Tat bestünde

dann eine gewisse Wesensverwandtschaft mit rezessivem Erbgang.

Wenn nämlich der Faktor C in der Bevölkerung ganz allgemein

verbreitet wäre, so würde geradezu das Fehlen des Faktors D für

das Auftreten des Leidens entscheidend sein, und dieses würde

einfach rezessiv sein, indem Kranke ~CC dd~ sein würden.

Wenn beide Faktoren in mäßiger Häufigkeit in einer Bevölkerung

vorkämen, so würde das Leiden also einen Erbgang, der aus Dominanz

und Rezessivität kombiniert wäre, zeigen, indem sein Auftreten von

dem Zusammentreffen eines dominanten Faktors mit einem rezessiven

in homozygotem Zustand abhängig wäre. Wirklich nachgewiesen ist

Derartiges bisher aber nicht.

Ebenso wie die Annahme von Hemmungsfaktoren ist andererseits auch

die von Auslösungsfaktoren beliebt. Eine dominante Erbanlage E

soll z. B. für sich allein zum Zustandekommen eines Leidens nicht

genügen, sondern erst, wenn gleichzeitig der Faktor F vorhanden

ist. In einer Bevölkerung, wo F allgemein verbreitet wäre, würde

E also einfach dominanten Erbgang zeigen, und andererseits würde

in einer Bevölkerung, wo E allgemein vorhanden wäre, der Faktor

F einfach dominanten Erbgang des betreffenden Leidens bedingen.

Beide Faktoren wären eben zum Ausbruch des Leidens in gleicher

Weise unentbehrlich, und es würde nur von der relativen Häufigkeit

der beiden Faktoren abhängen, welchen man als die „eigentliche“

krankhafte Erbanlage und welchen als den Auslösungsfaktor ansehen

würde. Ein krankes Individuum würde im allgemeinen die Formel

~Ee Ff~ haben, und wenn der andere Ehegatte normal, nämlich

~ee ff~, wäre, so würde bei einem Viertel der Kinder wieder

die Beschaffenheit ~Ee Ff~ und damit das Leiden zu erwarten

sein. Da in den meisten Fällen die Eltern eines Kranken normal sein

würden, so würde die Unterscheidung vom rezessiven Erbgang also

Schwierigkeiten machen. Immerhin würde bei Leiden, welche durch

zwei unabhängige Faktoren bedingt wären, das Vorkommen bei einem

der Eltern häufiger sein als bei rezessiven Leiden. Es bedarf also

sorgfältiger Berechnung der theoretischen Zahlenverhältnisse und

des Vergleiches der tatsächlichen damit. Die Blutsverwandtschaft

würde hier nicht jene Bedeutung wie bei rezessivem Erbgang haben.

Wenn wir auch der Meinung sind, daß Hemmungsfaktoren und

Auslösungsfaktoren oft ohne ausreichenden Grund angenommen worden

sind und daß das Zusammenwirken vieler Faktoren überhaupt bei

menschlichen Leiden nicht eine so große Rolle spielt, wie manche

Forscher glauben, so sind wir doch andererseits der Ansicht, daß

krankhafte Erbanlagen sich je nach den sonstigen Erbanlagen, mit

denen sie zusammentreffen, in recht verschiedener Weise äußern

können; und diese Ansicht wurde ja bei Besprechung der einzelnen

Leiden auch mehrmals zum Ausdruck gebracht.

Besonderen Schwierigkeiten begegnet die Erblichkeitsforschung, wenn

unter den Geschwistern eine Sonderung in deutlich verschiedene

Gruppen nicht getroffen werden kann, sondern wenn sich allerlei

stetige Übergänge und nur quantitative Gradunterschiede finden,

wie das z. B. bei der Körpergröße der Fall zu sein pflegt. Dann

muß die Erblichkeitsforschung wohl oder übel zu der summarischen

Methode greifen und sich mit der Feststellung der durchschnittlichen

Ähnlichkeit verschiedener Verwandtschaftsgrade in bezug auf das Merkmal

begnügen.

Als Maß der durchschnittlichen Ähnlichkeit dient gewöhnlich der

Korrelationskoeffizient, welcher besonders von der sogenannten

biometrischen Schule zur Erforschung der Erblichkeit angewandt

wird. Wenn sich zwei Gruppen von Individuen, in bezug auf ein

Merkmal völlig gleichen, so ist der Korrelationskoeffizient 1.

Das ist z. B. in einem reingezüchteten Stamme albinotischer

Kaninchen zwischen Eltern und Nachkommen in bezug auf die Haarfarbe

der Fall. Wenn dagegen zwei Gruppen von Individuen sich nicht

mehr ähneln als sonst beliebige Individuen der Bevölkerung, so

ist der Korrelationskoeffizient 0. Auf die sehr umständliche

Korrelationsrechnung hier näher einzugehen, verbietet der Raum;

und es kann um so eher davon abgesehen werden, als wir die hohe

Wertschätzung, welche der Korrelationskoeffizient in England und

Amerika und da und dort auch bei uns genießt, nicht zu teilen

vermögen. Es wird oft übersehen, daß der Korrelationskoeffizient

nur innerhalb einer bestimmten Bevölkerung einen Sinn hat. Das

können wir uns schon einfach am Begriff der durchschnittlichen

Ähnlichkeit klarmachen. Zehn beliebige Individuen in unserer

Bevölkerung sind im allgemeinen zehn beliebigen andern recht

unähnlich. Wenn dieselben beiden Gruppen von je zehn Individuen

aber in einer Bevölkerung von lauter Negern lebten, so würden sie

einander sehr ähnlich erscheinen. Entsprechend würde das eine

Mal gar keine, das andere Mal eine hohe Korrelation gefunden

werden. Zur Erfassung der Erblichkeit von Anlagen, welche ihre

Träger von der übrigen Bevölkerung deutlich unterscheiden, ist

die Korrelationsrechnung recht wenig geeignet. Wenn man z. B.

die Korrelation zwischen Eltern und Kindern in bezug auf eine

seltene rezessive Anlage wie etwa Albinismus berechnen würde, so

würde man einen Koeffizienten von nahezu gleich 0 finden. Wenn

dagegen dieselbe Anlage sehr häufig in der Bevölkerung wäre, so

würde man einen viel höheren Korrelationskoeffizienten finden.

Eine Anlage aber ist natürlich nicht weniger „erblich“, wenn

sie selten, als wenn sie häufig ist; und es liegt daher auf der

Hand, daß der Korrelationskoeffizient, welcher nicht nur je nach

der geringeren oder größeren Bedeutung äußerer Einflüsse für die

Auslösung einer Anlage, sondern auch je nach ihrer geringeren

oder größeren Häufigkeit ganz verschiedene Werte gibt, kein

exaktes Maß ihrer Erblichkeit sein kann. Ganz im Gegensatz zu dem

Anschein von Exaktheit, welchen die komplizierte mathematische

Formel des Korrelationskoeffizienten erweckt, ist er nur zu einer

groben Orientierung über gewisse Äußerungen der Erblichkeit

brauchbar. Einen solchen Überblick aber kann man viel einfacher und

anschaulicher durch die graphische Darstellung erhalten, wie hier

an einem Beispiel gezeigt werden möge.

[Illustration: Fig. 65.

Graphische Darstellung der Abhängigkeit der Körpergröße erwachsener

Menschen von der ihrer Eltern nach Material ~Galtons~.]

Wenn man z. B. in einer größeren Zahl von Familien mit erwachsenen

Kindern die Körperlänge von Eltern und Kindern festgestellt

hat, so kann man die Elternpaare nach ihrer Körperlänge in

Gruppen einteilen und für jede Gruppe die durchschnittliche

Körperlänge der zugehörigen Kinder bestimmen. Trägt man nun in

einem Koordinatensytem die Körperlängen der Elterngruppen auf der

Abszissenachse ein und die zugehörigen Körperlängen der Kinder als

Ordinaten, so bilden die Endpunkte der Ordinaten eine mehr oder

weniger unregelmäßige Linie, welche auf den ersten Blick erkennen

läßt, daß mit steigender Körperlänge der Eltern auch die der Kinder

steigt.

Es erscheint leider nicht überflüssig, auch einige überkommene

Vorurteile, die sich auf dem Gebiete der Erblichkeit von

Krankheiten hartnäckig erhalten, kritisch zu beleuchten. Als

erblich oder „hereditär“ wird ein Leiden vielfach nur dann

angesehen, wenn es auch schon bei den Eltern oder sonstigen

Vorfahren vorhanden war. Wenn ein Leiden öfter bei mehreren

Geschwistern beobachtet wird, bei den Eltern in der Regel aber

nicht, so muß man immer wieder lesen, daß es „familiär, aber nicht

erblich“ vorkomme, auch bei Zuständen, für deren Zustandekommen

äußere Ursachen offenbar keine Bedeutung haben, wie z. B.

beim Albinismus. Es sei daher noch einmal ausdrücklich darauf

hingewiesen, daß auch rezessive Leiden, welche in der Regel den

Eindruck des „familiären, nicht hereditären“ Auftretens machen,

bei Heirat gleichartig Veranlagter sich auch bei den direkten

Nachkommen von Kranken wiederfinden, wie z. B. durch eine ganze

Reihe von Taubstummenstammbäumen belegt werden kann. Zwischen

„hereditären“ und „bloß familiären“ Leiden besteht also kein

Wesensunterschied.

Ebenso ist es verfehlt, eine „direkte Vererbung“ (von Eltern auf

Kinder) zu einer „indirekten“ oder „latenten Vererbung“ (von

Großeltern und andern Verwandten her) in Gegensatz zu stellen.

Die sogenannte „direkte Vererbung“ fällt zum großen Teil mit dem

dominanten Erbgang zusammen, aber eben doch nicht vollständig, da

ja auch bei rezessiver und polymerer erblicher Bedingtheit das Bild

der „direkten Vererbung“ entstehen kann. Auch kann bei dominantem

Erbgang einer Anlage scheinbar eine „indirekte Heredität“

vorkommen, wenn nämlich die Anlage zu ihrer Auslösung noch äußerer

Einflüsse bedarf, wie z. B. die Anlage zu Gicht. Als „atavistische

Vererbung“ hat man das Wiederauftreten von Charakteren mehr oder

weniger entfernter Vorfahren bezeichnet, was sich einfach aus dem

Wiederzusammentreffen von Erbanlagen erklärt. Von „kollateraler

Vererbung“ sprach man oft, wenn man ein Leiden nicht bei Vorfahren

oder Nachkommen, sondern in Seitenlinien, z. B. bei Vettern

wiederfand. Weiter hat man von „gleichgeschlechtlicher Vererbung“

gesprochen, wenn in einer Familie nur ein Geschlecht (und zwar

das männliche) von einem Leiden befallen wurde. Wir haben diese

Erscheinung als einen Ausdruck des geschlechtsgebundenen Erbganges,

und zwar durchaus nicht als den einzigen, kennen gelernt.

Auch die „gekreuzte Vererbung“, welche man in Gegensatz zur

„gleichgeschlechtlichen“ stellte, ist ja nur ein Ausdruck derselben

zugrunde liegenden Gesetzlichkeit. Wenn als „korrespondierende

Vererbung“ die Erscheinung bezeichnet worden ist, daß bei mehreren

Mitgliedern einer Familie ein erbliches Leiden etwa im gleichen

Lebensalter zum Ausbruch kommt, so ist dagegen zu erinnern, daß ja

jeder erbliche Krankheitszustand sich irgendwann einmal erstmalig

äußert, sei es vor, sei es nach der Geburt; es liegt daher gar kein

Anlaß vor, daraus eine besondere Art von Vererbung zu machen.

Wenn bei Vorfahren und Nachkommen nicht gleichartige, sondern nur

ähnliche oder auch ganz verschiedenartige Leiden beobachtet wurden,

so sprach man wohl von „ungleichartiger“ oder „polymorpher“ im

Gegensatz zu einer „gleichartigen Vererbung“. Wir wissen heute,

daß man solche Fälle nicht durch „Transformation“ einer Erbanlage

erklären kann, sondern daß die einzelnen Erbanlagen ihre Eigenart

streng bewahren, daß sie aber je nach dem Zusammenwirken mit andern

und je nach den äußeren Bedingungen ein verschiedenes Bild machen

können. Im übrigen erklärt sich die Häufung verschiedener erblicher

Anomalien und Leiden z. T. durch gehäufte Schädigung der Erbmasse

und zum Teil durch soziale Auslese, wovon noch näher zu reden sein

wird.

Jedenfalls scheint es uns an der Zeit zu sein, daß alle die

verschiedenen Vererbungen, welche man unterschieden hat, endlich in

die Rumpelkammer getan werden. Es gibt nur ~eine~ Vererbung

und diese beruht auf gesonderten Einheiten des Idioplasmas,

von denen jede die Wahrscheinlichkeit 1/2 hat, am Aufbau eines

bestimmten Kindes mitzuwirken.

Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene (1/2) Menschliche Erblichkeitslehre · 第 60 / 64 题