Stammbaum mit ~bullöser Dystrophie~. Nach ~Mendes da Costa~.]

d) ~Mißbildungen~.

In gewissem Sinne kann man alle erblichen Leiden als Mißbildungen

ansehen. Bei den meisten ist allerdings die Mißbildung nicht ohne

weiteres äußerlich wahrnehmbar; diese betrifft dann vielmehr den

inneren Bau der Organe oder der kleinsten Organelemente, der

Zellen. Aus dem abnormen Bau der Zellen ergibt sich eine abnorme

Funktion des Organes. Gewöhnlich aber versteht man unter Mißbildung

nicht die krankhafte Bildung vieler kleiner Organelemente, sondern

vielmehr auffällige Abweichungen der äußeren Form.

Jede erbliche Mißbildung geht auf eine Mißbildung der Erbmasse

zurück, die allerdings nicht direkt wahrnehmbar ist. Von der

Mißbildung der Erbmasse in der befruchteten Eizelle zieht

sich eine ununterbrochene Entwicklungsreihe bis zu der bei

dem Neugeborenen vorliegenden Mißbildung. Einen besonderen

Zeitpunkt der Entstehung einer erblichen Mißbildung gibt es daher

streng genommen nicht; es kann sich höchstens um den Zeitpunkt

ihrer ersten Wahrnehmbarkeit handeln. Man pflegt nur solche

Formabweichungen als Mißbildungen zu bezeichnen, welche schon bei

der Geburt ausgebildet vorliegen. Grundsätzlich aber bedeutet auch

die Geburt nicht den letzten Zeitpunkt, an dem Mißbildungen in die

Erscheinung treten können. Die Individualentwicklung ist ja bei

der Geburt noch keineswegs abgeschlossen. Man könnte daher auch

die abnorme Länge des Augapfels bei hochgradiger Kurzsichtigkeit

als Mißbildung bezeichnen, obwohl sie bei der Geburt noch nicht

vorliegt, sondern sich erst später entwickelt. Die ungefähre

Ausbildung der äußeren Form und der einzelnen Glieder ist nicht

erst um die Zeit der Geburt, sondern schon bei Früchten von drei

Monaten erkennbar, ebenso daher auch die meisten Mißbildungen.

Neben den erblichen Mißbildungen gibt es auch solche paratypischer

Natur, welche infolge von Krankheit der Mutter, Giftwirkung

oder mechanischer Einflüsse zustandekommen. Durch fehlerhafte

Beschaffenheit der Fruchthüllen, besonders durch Strangbildungen

des Amnions (der sogenannten Schafhaut) und durch zu große

Enge der Fruchthäute verbunden mit Fruchtwassermangel können

einschneidende Störungen der Entwicklung zustandekommen, die

aber natürlich nicht erblich sind. Nur im Falle Enge oder

Strangbildungen des Amnions ihrerseits erblich wären, könnte auch

hier die Erblichkeit eine Rolle spielen; dann würden aber die

Mißbildungen der Nachkommen denen der Vorfahren in der Form nicht

entsprechen, sondern mehr oder weniger regellos wechseln. Durch

Amnionstränge können Abschnürungen von Gliedmaßen zustandekommen,

so daß die betreffenden Kinder dann z. B. mit nur einem Arm

oder nur einem Fuß geboren werden. Im allgemeinen ist aber die

Bedeutung der Amnionschädigungen sicher nicht entfernt so groß,

als man lange Zeit geglaubt hat. Es gibt kaum eine Mißbildung,

die nicht schon darauf zurückgeführt worden wäre, darunter auch

zahlreiche, deren erbliche Natur unzweifelhaft feststeht. Wenn eine

Mißbildung bei mehreren Mitgliedern einer Familie in derselben

Form auftritt, so kann man sagen, daß sie sicher nicht durch das

Amnion verursacht ist. Auch die Symmetrie von Mißbildungen spricht

stark dagegen. Wenn eine Mißbildung sich z. B. an beiden Händen in

gleicher Weise findet, so darf man schließen, daß sie mit größter

Wahrscheinlichkeit idiotypisch bedingt ist; dasselbe gilt von

Mißbildungen, die sich an den Füßen in ähnlicher Weise wiederfinden

wie an den Händen.

Als ~Mißbildungen~ kann man solche Abweichungen im Bau

des Körpers, insbesondere in der äußeren Form, definieren, die

durch eine fehlerhafte Entwicklung zustandekommen und die die

Anpassungsmöglichkeiten des Organismus beeinträchtigen. Uns

interessieren hier nur die idiotypisch bedingten. Angeborenes Fehlen

von Fingern infolge Abschnürung durch Amnionstränge ist dem Verluste

von Fingern durch Verletzung im späteren Leben viel wesensverwandter

als dem Fehlen von Fingern infolge erblicher Einfingerigkeit.

Selbstverständlich können Verstümmelungen infolge von Amnionschnürung

ebensowenig weitervererbt werden wie die Verstümmelungen durch äußere

Gewalt im späteren Leben. Die besser bekannten erblichen Mißbildungen

der Gliedmaßen sind zum größten Teil dominant.

Die bekannteste erbliche Mißbildung ist wohl die ~Vielfingrigkeit~

oder ~Polydaktylie~, bei der überzählige Finger in mehr oder

weniger vollständiger Ausbildung vorhanden sind. Insbesondere die

~Sechsfingrigkeit~ konnte in ziemlich zahlreichen Familien durch

mehrere Generationen verfolgt werden. In einem südfranzösischen Dorfe

(Izeaux Dep. Izère) hat sich die Anomalie so stark ausgebreitet, daß

die Mehrzahl aller Einwohner damit behaftet gewesen sein soll. In den

meisten Familien finden sich bei sechsfingrigen Mitgliedern zugleich

auch sechs Zehen. Die Anomalie soll aber auch an Händen oder Füßen

gesondert vorkommen können.

[Illustration: Fig. 38.

Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene (1/2) Menschliche Erblichkeitslehre · 第 46 / 64 题