d) ~Mißbildungen~.
In gewissem Sinne kann man alle erblichen Leiden als Mißbildungen
ansehen. Bei den meisten ist allerdings die Mißbildung nicht ohne
weiteres äußerlich wahrnehmbar; diese betrifft dann vielmehr den
inneren Bau der Organe oder der kleinsten Organelemente, der
Zellen. Aus dem abnormen Bau der Zellen ergibt sich eine abnorme
Funktion des Organes. Gewöhnlich aber versteht man unter Mißbildung
nicht die krankhafte Bildung vieler kleiner Organelemente, sondern
vielmehr auffällige Abweichungen der äußeren Form.
Jede erbliche Mißbildung geht auf eine Mißbildung der Erbmasse
zurück, die allerdings nicht direkt wahrnehmbar ist. Von der
Mißbildung der Erbmasse in der befruchteten Eizelle zieht
sich eine ununterbrochene Entwicklungsreihe bis zu der bei
dem Neugeborenen vorliegenden Mißbildung. Einen besonderen
Zeitpunkt der Entstehung einer erblichen Mißbildung gibt es daher
streng genommen nicht; es kann sich höchstens um den Zeitpunkt
ihrer ersten Wahrnehmbarkeit handeln. Man pflegt nur solche
Formabweichungen als Mißbildungen zu bezeichnen, welche schon bei
der Geburt ausgebildet vorliegen. Grundsätzlich aber bedeutet auch
die Geburt nicht den letzten Zeitpunkt, an dem Mißbildungen in die
Erscheinung treten können. Die Individualentwicklung ist ja bei
der Geburt noch keineswegs abgeschlossen. Man könnte daher auch
die abnorme Länge des Augapfels bei hochgradiger Kurzsichtigkeit
als Mißbildung bezeichnen, obwohl sie bei der Geburt noch nicht
vorliegt, sondern sich erst später entwickelt. Die ungefähre
Ausbildung der äußeren Form und der einzelnen Glieder ist nicht
erst um die Zeit der Geburt, sondern schon bei Früchten von drei
Monaten erkennbar, ebenso daher auch die meisten Mißbildungen.
Neben den erblichen Mißbildungen gibt es auch solche paratypischer
Natur, welche infolge von Krankheit der Mutter, Giftwirkung
oder mechanischer Einflüsse zustandekommen. Durch fehlerhafte
Beschaffenheit der Fruchthüllen, besonders durch Strangbildungen
des Amnions (der sogenannten Schafhaut) und durch zu große
Enge der Fruchthäute verbunden mit Fruchtwassermangel können
einschneidende Störungen der Entwicklung zustandekommen, die
aber natürlich nicht erblich sind. Nur im Falle Enge oder
Strangbildungen des Amnions ihrerseits erblich wären, könnte auch
hier die Erblichkeit eine Rolle spielen; dann würden aber die
Mißbildungen der Nachkommen denen der Vorfahren in der Form nicht
entsprechen, sondern mehr oder weniger regellos wechseln. Durch
Amnionstränge können Abschnürungen von Gliedmaßen zustandekommen,
so daß die betreffenden Kinder dann z. B. mit nur einem Arm
oder nur einem Fuß geboren werden. Im allgemeinen ist aber die
Bedeutung der Amnionschädigungen sicher nicht entfernt so groß,
als man lange Zeit geglaubt hat. Es gibt kaum eine Mißbildung,
die nicht schon darauf zurückgeführt worden wäre, darunter auch
zahlreiche, deren erbliche Natur unzweifelhaft feststeht. Wenn eine
Mißbildung bei mehreren Mitgliedern einer Familie in derselben
Form auftritt, so kann man sagen, daß sie sicher nicht durch das
Amnion verursacht ist. Auch die Symmetrie von Mißbildungen spricht
stark dagegen. Wenn eine Mißbildung sich z. B. an beiden Händen in
gleicher Weise findet, so darf man schließen, daß sie mit größter
Wahrscheinlichkeit idiotypisch bedingt ist; dasselbe gilt von
Mißbildungen, die sich an den Füßen in ähnlicher Weise wiederfinden
wie an den Händen.
Als ~Mißbildungen~ kann man solche Abweichungen im Bau
des Körpers, insbesondere in der äußeren Form, definieren, die
durch eine fehlerhafte Entwicklung zustandekommen und die die
Anpassungsmöglichkeiten des Organismus beeinträchtigen. Uns
interessieren hier nur die idiotypisch bedingten. Angeborenes Fehlen
von Fingern infolge Abschnürung durch Amnionstränge ist dem Verluste
von Fingern durch Verletzung im späteren Leben viel wesensverwandter
als dem Fehlen von Fingern infolge erblicher Einfingerigkeit.
Selbstverständlich können Verstümmelungen infolge von Amnionschnürung
ebensowenig weitervererbt werden wie die Verstümmelungen durch äußere
Gewalt im späteren Leben. Die besser bekannten erblichen Mißbildungen
der Gliedmaßen sind zum größten Teil dominant.
Die bekannteste erbliche Mißbildung ist wohl die ~Vielfingrigkeit~
oder ~Polydaktylie~, bei der überzählige Finger in mehr oder
weniger vollständiger Ausbildung vorhanden sind. Insbesondere die
~Sechsfingrigkeit~ konnte in ziemlich zahlreichen Familien durch
mehrere Generationen verfolgt werden. In einem südfranzösischen Dorfe
(Izeaux Dep. Izère) hat sich die Anomalie so stark ausgebreitet, daß
die Mehrzahl aller Einwohner damit behaftet gewesen sein soll. In den
meisten Familien finden sich bei sechsfingrigen Mitgliedern zugleich
auch sechs Zehen. Die Anomalie soll aber auch an Händen oder Füßen
gesondert vorkommen können.
[Illustration: Fig. 38.