Daß Taubstumme einander heiraten, liegt ja sehr nahe; auch bei
andern Leiden kommen entsprechende Ehen verhältnismäßig häufig
vor. In Fig. 31 sahen wir z. B. eine Familie dargestellt, wo
zwei Schwerhörige einander heirateten. In Fig. 33 sehen wir aus
zwei Ehen, wo beide Eltern taubstumm sind, nur taubstumme Kinder
hervorgehen; eine dritte derartige Ehe dagegen ergab nur normale
Kinder. Auch das ist indessen durchaus mit der Theorie des
rezessiven Erbganges vereinbar, wenn man annimmt, daß der Mann
in diesem Falle sein Leiden infolge äußerer Krankheit erworben
habe. Auch ist zu bedenken, daß es wahrscheinlich verschiedene
Arten idiotypischer Taubstummheit gibt (z. B. eine durch Mangel
des Hörnerven, eine andere durch fehlerhafte Bildung des inneren
Ohres bedingte). Wenn nun von zwei Eltern der eine infolge der
einen Erbanlage, der andere auf Grund der andern taubstumm ist,
so ist bei rezessivem Erbgange beider Anlagen, ebenfalls nicht zu
erwarten, daß die Kinder taubstumm sind.
Mit der Theorie des rezessiven Erbganges stimmt es auch überein,
daß die Taubstummen zu einem außergewöhnlich hohen Bruchteil aus
Verwandtenehen stammen, nämlich zu etwa 7%, und wenn man nur die
Taub~geborenen~ zählt, sogar 30 bis 40%.
Bemerkenswert ist auch, daß Taubstummheit unter der jüdischen
Bevölkerung viel häufiger ist als unter der nichtjüdischen. In Berlin
wurden auf 10 000 Juden 27 Taubstumme gezählt, auf 10 000 Nichtjuden
dagegen nur 6. Da man nicht annehmen kann, daß die Taubstummheit
infolge äußerer Krankheit bei den Juden so viel häufiger sei als
bei den Nichtjuden, bleibt nur übrig, den weitaus größten Teil der
Taubstummheit bei Juden als idiotypisch anzusehen. Daraus folgt, daß
die Erbanlagen zur Taubstummheit in der jüdischen Bevölkerung stärker
verbreitet sind als in der nichtjüdischen, wie das auch von einigen
anderen krankhaften Erbanlagen gilt, ohne daß man darin aber eine
„Rassendisposition“ sehen darf.
Schließlich sei noch erwähnt, daß auch die ~Mittelohreiterung~
(Otitis media), welche sehr oft Schwerhörigkeit hinterläßt, ganz
ausgesprochen familienweise gehäuft vorkommt, wie z. B. eine Arbeit von
~Stein~ zeigt.
c) ~Erbliche Hautleiden.~
Der vollständige und der teilweise ~Albinismus~, d. h.
der Farbstoffmangel in Haut, Haaren und Augen, wurde bereits
weiter oben besprochen (S. 150). Auch die Erblichkeit der
~Sommersprossen~ oder Epheliden wurde schon erwähnt. Schon
mehr in das Gebiet des Krankhaften gehören die ~Leberflecke~
und ~Muttermäler~ (Naevi), welche auf der Bildung von
Organelementen am unrechten Platz beruhen; in der Regel sind
sie dunkler pigmentiert als die übrige Haut und öfter stark
behaart. Auch sogenannte ~Feuermäler~ (Teleangiektasien oder
Angiome), die auf einer übermäßigen Bildung von Blutgefäßen der
Haut an umschriebenen Stellen beruhen, kommen auf Grund erblicher
Anlage vor. Sie bedeuten öfter eine starke Entstellung und sind
insofern krankhaft, als sie das Fortkommen im Leben erschweren.
Ausgesprochen erblich ist eine Form des ~Xanthoms~, die
sich in der Bildung gelber bis dunkelgelber etwas erhabener
Flecken bei jugendlichen Personen äußert. Ob auch das gewöhnliche
Xanthom, welches sich bei älteren Leuten besonders am Nasenwinkel
des oberen Augenlides findet, erblich bedingt ist, ist nicht
sichergestellt. Gelegentlich können sich aus Muttermälern bösartige
Krebsgeschwülste entwickeln, welche auf einer schrankenlosen
Wucherung gewisser Organelemente beruhen. In der Regel aber sind
alle diese Mäler harmlos, weil das anormale Wachstum, welches zu
ihrer Ausbildung führt, mit dem Abschluß des allgemeinen Wachstums
ebenfalls zum Stillstand zu kommen pflegt.
Einfach dominant ist auch die ~Neurofibromatose~, bei der sich
zahlreiche knotige Geschwülste von den Hautnerven aus entwickeln.
Das Leiden ist zwar nicht unmittelbar gefährlich, aber äußerst
lästig und entstellend. Man könnte es auch zu den Nervenleiden
rechnen.
Sehr bösartig ist dagegen das sogenannte ~Xeroderma pigmentosum~.
Die daran erkrankenden Kinder werden mit scheinbar normaler Haut
geboren; unter der Einwirkung des Sonnenlichtes treten aber gewöhnlich
schon in den ersten Lebensjahren Entzündungen an den frei getragenen
Hautstellen (Gesicht, Händen) auf; es entstehen leberfleckartige
Pigmentierungen und narbige Einziehungen, und über kurz oder lang
pflegt sich Krebs daraus zu entwickeln, so daß die befallenen Personen
meist schon im ersten oder zweiten Jahrzehnt daran zugrunde gehen und
nur ausnahmsweise das 40. Lebensjahr erreichen. Da verhältnismäßig oft
mehrere Kinder derselben Familie daran leiden und da bei den Eltern oft
Blutsverwandtschaft gefunden wird, so scheint es sich um eine einfach
rezessive Anlage zu handeln.
Auf einer viel weniger bedenklichen Empfindlichkeit der Haut gegen
Sonnenlicht beruht die ~Hydroa aestivalis~, bei der nach
stärkerer Einwirkung kurzwelligen Lichtes, gelegentlich auch im
Winter bei Rückstrahlung der Sonne vom Schnee, blatternähnliche
Blasen entstehen, die nach der Abheilung Narben zurücklassen können.
Wie die Empfindlichkeit gegen Sonnenwirkung, so scheint auch
die Anfälligkeit gegen Kälte erblich bedingt zu sein. Von
sogenannten ~Frostbeulen~ (Perniones) werden nur gewisse
Personen befallen und die Einwirkung starken Frostes ist nicht
notwendig zur Entstehung von ~Frostbeulen.~ Es scheint sich
um eine Anomalie der Gefäßnerven der Haut zu handeln ähnlich wie
bei der Erythromelalgie, bei der die Streckseiten der Hände und
Füße zeitweise wiederkehrend gerötet und schmerzhaft sind, bis
schließlich narbige Verödung der Haut eintritt. Auch die öfter
familienweise gehäuft vorkommende ~Raynaudsche Krankheit~, bei
der anscheinend infolge Störung der inneren Sekretion (Hypophyse?)
unter Gefäßkrampf an symmetrischen Stellen der Hände oder Füße
Finger oder Zehen absterben können, mag hier erwähnt werden.
Ausgesprochen erblich und zwar offenbar dominant ist die Anlage zum
~akuten angioneurotischen Oedem~, bei welchem umschriebene Teile
plötzlich aufschwellen, um nach einiger Zeit wieder abzuschwellen.
Auf einer Anomalie der Gefäßnerven der Haut beruht auch die
~Schreibhaut~ (Dermographismus, Urticaria factitia), bei der die
Haut unter dem Einfluß leichter Reize rot aufschwillt, so daß man mit
dem Finger Schriftzeichen hervorrufen kann. Auch bei der sogenannten
~Nesselsucht~ (Urticaria), die nach dem Genuß besonderer Speisen
wie Krebsen oder Erdbeeren in Form zahlreicher kleiner roter Quaddeln
sich äußert, scheint die erbliche Veranlagung von entscheidendem
Einflusse zu sein. Deutlich erblich ist die Anlage zu dem ~Erythema
exsudativum multiforme~, welches mit der Nesselsucht eine gewisse
Ähnlichkeit hat, aber mit Entzündung und Blasenbildung, besonders
an den Streckseiten der Hände, einhergeht und für dessen Auslösung
infektiöse Einflüsse von Bedeutung zu sein scheinen. Bemerkenswert ist,
daß dieselben Personen öfter zugleich mit ihrer Hauterkrankung oder
auch zu anderer Zeit von Gelenkrheumatismus und Herzklappenentzündung
befallen werden. Es handelt sich also um eine Erbanlage, die für sehr
verschiedene Organe von Bedeutung ist.
Die Gruppe der besprochenen Hautgefäßanomalien hat enge Beziehungen
zu der sogenannten ~exsudativen Diathese~ (s. u. S. 192),
einer Konstitutionsanomalie, die sich besonders in den ersten
Lebensjahren äußert, u. a. in einem mehr oder weniger flüchtigen
knötchenförmigen, juckenden Ausschlag (Strophulus). Dahin gehört
auch die ~Prurigo~, ein stark juckender Knötchenausschlag,
der besonders an den Streckseiten von Armen und Beinen sitzt und
mehr oder weniger durch das ganze Leben besteht. Ohne einen solchen
Ausschlag geht der ~Pruritus~ einher, ein sehr lästiger Juckreiz,
der periodisch gesteigert ist und besonders im Alter öfter eine
quälende Stärke erreicht. Alle diese Anomalien der Hautnerven könnten
auch in dem Kapitel über erbliche Nervenleiden oder in dem über
Konstitutionsanomalien besprochen werden. Im Grunde genommen übt eben
jede Erbanlage auf alle Organe einen Einfluß aus. Es ist also nicht
etwa so, daß einer Erbeinheit ein ganz bestimmter Teil des Körpers
(etwa eine bestimmte Gruppe von Zellen in einem Organ) entspräche,
wie einige Forscher früher gemeint haben, sondern die Gesamtheit der
Erbeinheiten bestimmt im Zusammenwirken mit den Außenbedingungen die
Gesamtkonstitution des Körpers. Damit ist es durchaus vereinbar, daß
eine bestimmte Erbanlage sich vorzugsweise an einem bestimmten Organ
äußert oder daß eine Erbanlage trotz allgemeinerer Äußerung vorwiegend
an einem bestimmten Organ krankhafte Bedeutung gewinnt, wie das bei der
albinotischen Anlage z. B. am Auge der Fall ist.
Auf einer krankhaften Beschaffenheit der Gefäßnerven beruht auch das
~erbliche chronische Oedem~ der Beine, von dem einige ziemlich
große Stammbäume mit dominantem Erbgange bekannt geworden sind.
Unter Entzündungserscheinungen an den Gefäßnerven tritt eine langsam
fortschreitende Anschwellung der Beine ein, die schließlich so stark
werden kann, daß eine Fortbewegung nicht mehr möglich ist.
Ausgesprochen erblich ist die ~Epidermolysis bullosa~, eine
Verfassung der Haut, bei der schon auf leichte Reize wie Druck,
Stoß und besonders Reibung Blasen entstehen. Das Leiden ist zwar
nicht direkt gefährlich, aber sehr lästig und beeinträchtigt die
Arbeitsfähigkeit stark. In verschiedenen Familien werden verschiedene
Formen beobachtet. Die Anlage verhält sich im allgemeinen dominant;
doch kommt gelegentlich ein Überspringen einer Generation vor. Es
scheint also, daß die Anlage durch gewisse andere Anlagen, die freilich
nur ausnahmsweise vorhanden sind, unterdrückt werden kann. Unter
diesen Umständen stimmt das Zahlenverhältnis von 180 kranken zu 209
gesunden Geschwistern, das man nach 27 Stammbäumen fand, gut zu der
theoretischen Erwartung von 1:1 bei dominantem Erbgang.
[Illustration: Fig. 34.