Stammbaum einer Familie mit ~Taubstummheit~. Nach ~Fay~.]

Daß Taubstumme einander heiraten, liegt ja sehr nahe; auch bei

andern Leiden kommen entsprechende Ehen verhältnismäßig häufig

vor. In Fig. 31 sahen wir z. B. eine Familie dargestellt, wo

zwei Schwerhörige einander heirateten. In Fig. 33 sehen wir aus

zwei Ehen, wo beide Eltern taubstumm sind, nur taubstumme Kinder

hervorgehen; eine dritte derartige Ehe dagegen ergab nur normale

Kinder. Auch das ist indessen durchaus mit der Theorie des

rezessiven Erbganges vereinbar, wenn man annimmt, daß der Mann

in diesem Falle sein Leiden infolge äußerer Krankheit erworben

habe. Auch ist zu bedenken, daß es wahrscheinlich verschiedene

Arten idiotypischer Taubstummheit gibt (z. B. eine durch Mangel

des Hörnerven, eine andere durch fehlerhafte Bildung des inneren

Ohres bedingte). Wenn nun von zwei Eltern der eine infolge der

einen Erbanlage, der andere auf Grund der andern taubstumm ist,

so ist bei rezessivem Erbgange beider Anlagen, ebenfalls nicht zu

erwarten, daß die Kinder taubstumm sind.

Mit der Theorie des rezessiven Erbganges stimmt es auch überein,

daß die Taubstummen zu einem außergewöhnlich hohen Bruchteil aus

Verwandtenehen stammen, nämlich zu etwa 7%, und wenn man nur die

Taub~geborenen~ zählt, sogar 30 bis 40%.

Bemerkenswert ist auch, daß Taubstummheit unter der jüdischen

Bevölkerung viel häufiger ist als unter der nichtjüdischen. In Berlin

wurden auf 10 000 Juden 27 Taubstumme gezählt, auf 10 000 Nichtjuden

dagegen nur 6. Da man nicht annehmen kann, daß die Taubstummheit

infolge äußerer Krankheit bei den Juden so viel häufiger sei als

bei den Nichtjuden, bleibt nur übrig, den weitaus größten Teil der

Taubstummheit bei Juden als idiotypisch anzusehen. Daraus folgt, daß

die Erbanlagen zur Taubstummheit in der jüdischen Bevölkerung stärker

verbreitet sind als in der nichtjüdischen, wie das auch von einigen

anderen krankhaften Erbanlagen gilt, ohne daß man darin aber eine

„Rassendisposition“ sehen darf.

Schließlich sei noch erwähnt, daß auch die ~Mittelohreiterung~

(Otitis media), welche sehr oft Schwerhörigkeit hinterläßt, ganz

ausgesprochen familienweise gehäuft vorkommt, wie z. B. eine Arbeit von

~Stein~ zeigt.

c) ~Erbliche Hautleiden.~

Der vollständige und der teilweise ~Albinismus~, d. h.

der Farbstoffmangel in Haut, Haaren und Augen, wurde bereits

weiter oben besprochen (S. 150). Auch die Erblichkeit der

~Sommersprossen~ oder Epheliden wurde schon erwähnt. Schon

mehr in das Gebiet des Krankhaften gehören die ~Leberflecke~

und ~Muttermäler~ (Naevi), welche auf der Bildung von

Organelementen am unrechten Platz beruhen; in der Regel sind

sie dunkler pigmentiert als die übrige Haut und öfter stark

behaart. Auch sogenannte ~Feuermäler~ (Teleangiektasien oder

Angiome), die auf einer übermäßigen Bildung von Blutgefäßen der

Haut an umschriebenen Stellen beruhen, kommen auf Grund erblicher

Anlage vor. Sie bedeuten öfter eine starke Entstellung und sind

insofern krankhaft, als sie das Fortkommen im Leben erschweren.

Ausgesprochen erblich ist eine Form des ~Xanthoms~, die

sich in der Bildung gelber bis dunkelgelber etwas erhabener

Flecken bei jugendlichen Personen äußert. Ob auch das gewöhnliche

Xanthom, welches sich bei älteren Leuten besonders am Nasenwinkel

des oberen Augenlides findet, erblich bedingt ist, ist nicht

sichergestellt. Gelegentlich können sich aus Muttermälern bösartige

Krebsgeschwülste entwickeln, welche auf einer schrankenlosen

Wucherung gewisser Organelemente beruhen. In der Regel aber sind

alle diese Mäler harmlos, weil das anormale Wachstum, welches zu

ihrer Ausbildung führt, mit dem Abschluß des allgemeinen Wachstums

ebenfalls zum Stillstand zu kommen pflegt.

Einfach dominant ist auch die ~Neurofibromatose~, bei der sich

zahlreiche knotige Geschwülste von den Hautnerven aus entwickeln.

Das Leiden ist zwar nicht unmittelbar gefährlich, aber äußerst

lästig und entstellend. Man könnte es auch zu den Nervenleiden

rechnen.

Sehr bösartig ist dagegen das sogenannte ~Xeroderma pigmentosum~.

Die daran erkrankenden Kinder werden mit scheinbar normaler Haut

geboren; unter der Einwirkung des Sonnenlichtes treten aber gewöhnlich

schon in den ersten Lebensjahren Entzündungen an den frei getragenen

Hautstellen (Gesicht, Händen) auf; es entstehen leberfleckartige

Pigmentierungen und narbige Einziehungen, und über kurz oder lang

pflegt sich Krebs daraus zu entwickeln, so daß die befallenen Personen

meist schon im ersten oder zweiten Jahrzehnt daran zugrunde gehen und

nur ausnahmsweise das 40. Lebensjahr erreichen. Da verhältnismäßig oft

mehrere Kinder derselben Familie daran leiden und da bei den Eltern oft

Blutsverwandtschaft gefunden wird, so scheint es sich um eine einfach

rezessive Anlage zu handeln.

Auf einer viel weniger bedenklichen Empfindlichkeit der Haut gegen

Sonnenlicht beruht die ~Hydroa aestivalis~, bei der nach

stärkerer Einwirkung kurzwelligen Lichtes, gelegentlich auch im

Winter bei Rückstrahlung der Sonne vom Schnee, blatternähnliche

Blasen entstehen, die nach der Abheilung Narben zurücklassen können.

Wie die Empfindlichkeit gegen Sonnenwirkung, so scheint auch

die Anfälligkeit gegen Kälte erblich bedingt zu sein. Von

sogenannten ~Frostbeulen~ (Perniones) werden nur gewisse

Personen befallen und die Einwirkung starken Frostes ist nicht

notwendig zur Entstehung von ~Frostbeulen.~ Es scheint sich

um eine Anomalie der Gefäßnerven der Haut zu handeln ähnlich wie

bei der Erythromelalgie, bei der die Streckseiten der Hände und

Füße zeitweise wiederkehrend gerötet und schmerzhaft sind, bis

schließlich narbige Verödung der Haut eintritt. Auch die öfter

familienweise gehäuft vorkommende ~Raynaudsche Krankheit~, bei

der anscheinend infolge Störung der inneren Sekretion (Hypophyse?)

unter Gefäßkrampf an symmetrischen Stellen der Hände oder Füße

Finger oder Zehen absterben können, mag hier erwähnt werden.

Ausgesprochen erblich und zwar offenbar dominant ist die Anlage zum

~akuten angioneurotischen Oedem~, bei welchem umschriebene Teile

plötzlich aufschwellen, um nach einiger Zeit wieder abzuschwellen.

Auf einer Anomalie der Gefäßnerven der Haut beruht auch die

~Schreibhaut~ (Dermographismus, Urticaria factitia), bei der die

Haut unter dem Einfluß leichter Reize rot aufschwillt, so daß man mit

dem Finger Schriftzeichen hervorrufen kann. Auch bei der sogenannten

~Nesselsucht~ (Urticaria), die nach dem Genuß besonderer Speisen

wie Krebsen oder Erdbeeren in Form zahlreicher kleiner roter Quaddeln

sich äußert, scheint die erbliche Veranlagung von entscheidendem

Einflusse zu sein. Deutlich erblich ist die Anlage zu dem ~Erythema

exsudativum multiforme~, welches mit der Nesselsucht eine gewisse

Ähnlichkeit hat, aber mit Entzündung und Blasenbildung, besonders

an den Streckseiten der Hände, einhergeht und für dessen Auslösung

infektiöse Einflüsse von Bedeutung zu sein scheinen. Bemerkenswert ist,

daß dieselben Personen öfter zugleich mit ihrer Hauterkrankung oder

auch zu anderer Zeit von Gelenkrheumatismus und Herzklappenentzündung

befallen werden. Es handelt sich also um eine Erbanlage, die für sehr

verschiedene Organe von Bedeutung ist.

Die Gruppe der besprochenen Hautgefäßanomalien hat enge Beziehungen

zu der sogenannten ~exsudativen Diathese~ (s. u. S. 192),

einer Konstitutionsanomalie, die sich besonders in den ersten

Lebensjahren äußert, u. a. in einem mehr oder weniger flüchtigen

knötchenförmigen, juckenden Ausschlag (Strophulus). Dahin gehört

auch die ~Prurigo~, ein stark juckender Knötchenausschlag,

der besonders an den Streckseiten von Armen und Beinen sitzt und

mehr oder weniger durch das ganze Leben besteht. Ohne einen solchen

Ausschlag geht der ~Pruritus~ einher, ein sehr lästiger Juckreiz,

der periodisch gesteigert ist und besonders im Alter öfter eine

quälende Stärke erreicht. Alle diese Anomalien der Hautnerven könnten

auch in dem Kapitel über erbliche Nervenleiden oder in dem über

Konstitutionsanomalien besprochen werden. Im Grunde genommen übt eben

jede Erbanlage auf alle Organe einen Einfluß aus. Es ist also nicht

etwa so, daß einer Erbeinheit ein ganz bestimmter Teil des Körpers

(etwa eine bestimmte Gruppe von Zellen in einem Organ) entspräche,

wie einige Forscher früher gemeint haben, sondern die Gesamtheit der

Erbeinheiten bestimmt im Zusammenwirken mit den Außenbedingungen die

Gesamtkonstitution des Körpers. Damit ist es durchaus vereinbar, daß

eine bestimmte Erbanlage sich vorzugsweise an einem bestimmten Organ

äußert oder daß eine Erbanlage trotz allgemeinerer Äußerung vorwiegend

an einem bestimmten Organ krankhafte Bedeutung gewinnt, wie das bei der

albinotischen Anlage z. B. am Auge der Fall ist.

Auf einer krankhaften Beschaffenheit der Gefäßnerven beruht auch das

~erbliche chronische Oedem~ der Beine, von dem einige ziemlich

große Stammbäume mit dominantem Erbgange bekannt geworden sind.

Unter Entzündungserscheinungen an den Gefäßnerven tritt eine langsam

fortschreitende Anschwellung der Beine ein, die schließlich so stark

werden kann, daß eine Fortbewegung nicht mehr möglich ist.

Ausgesprochen erblich ist die ~Epidermolysis bullosa~, eine

Verfassung der Haut, bei der schon auf leichte Reize wie Druck,

Stoß und besonders Reibung Blasen entstehen. Das Leiden ist zwar

nicht direkt gefährlich, aber sehr lästig und beeinträchtigt die

Arbeitsfähigkeit stark. In verschiedenen Familien werden verschiedene

Formen beobachtet. Die Anlage verhält sich im allgemeinen dominant;

doch kommt gelegentlich ein Überspringen einer Generation vor. Es

scheint also, daß die Anlage durch gewisse andere Anlagen, die freilich

nur ausnahmsweise vorhanden sind, unterdrückt werden kann. Unter

diesen Umständen stimmt das Zahlenverhältnis von 180 kranken zu 209

gesunden Geschwistern, das man nach 27 Stammbäumen fand, gut zu der

theoretischen Erwartung von 1:1 bei dominantem Erbgang.

[Illustration: Fig. 34.

Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene (1/2) Menschliche Erblichkeitslehre · 第 43 / 64 题