Stammbaum einer Familie mit entzündlichem ~Glaukom~. Nach ~How~.]

Wenn man die Glaukomstammbäume durchsieht, so findet man fast immer

einen Erbgang in ununterbrochener Linie. Es scheint also, daß jeder

mit der Anlage behaftete Mensch über kurz oder lang erkrankt. Das

Glaukom, besonders das entzündliche, findet sich meistens bei

psychopathischen Personen. Es gibt Familien, in denen es regelmäßig

mit konstitutioneller Verstimmung und Herzangst zusammen vorkommt,

ein Beispiel, wie von einer Erbeinheit verschiedene körperliche und

seelische Störungen abhängig sein können.

Dem Glaukom in gewisser Weise ähnlich ist der ebenfalls erbliche

~Hydrophthalmus~ („Wasserauge“), der auf dem Fehlen

des sogenannten Schlemmschen Kanals, durch den die innere

Augenflüssigkeit normalerweise ihren Abfluß findet, beruht. Infolge

dieses Mangels entsteht eine Stauung im Auge, durch welche dieses

so aufgetrieben wird, daß das Sehvermögen schon im Kindesalter

verloren geht.

Von dem Glaukom wie von manchen anderen erblichen Leiden ist behauptet

worden, daß die Erkrankung in den späteren Generationen in immer

früherem Lebensalter auftrete als bei den Vorfahren, von denen die

Anlage stammt. Man hat dafür auch wissenschaftlich klingende Ausdrücke

geprägt, nämlich „Antizipation“ oder „Anteposition“. Bei der Durchsicht

von Glaukomstammbäumen kann man in der Tat gewöhnlich bemerken, daß

die Vorfahren erst mit 40 oder 50 Jahren oder noch später erkrankten,

lebende Familienmitglieder dagegen schon mit 30 oder selbst 20 Jahren.

Die Ergebnisse der modernen Erblichkeitsforschung sprechen indessen

eindeutig gegen die Annahme, daß es sich dabei um eine biologisch

begründete Erscheinung handle; es dürfte vielmehr ein statistisches

Trugbild vorliegen. Da Blinde nur sehr selten heiraten, so kommen im

allgemeinen nur solche Personen mit Glaukomanlage zur Ehe, bei denen

die Krankheit erst in vorgerückterem Alter ausbricht. Die kranken

Stammeltern stellen also eine Auslese nach spätem Krankheitsausbruch

dar, während in der lebenden Generation umgekehrt gerade solche

Personen als krank befunden werden, bei denen das Leiden schon früh

ausbrach, während jene Geschwister, die erst später erkranken, eben

noch gesund befunden werden. So entsteht das Bild einer „Antizipation“,

ohne daß dem irgendeine biologische Grundlage zu entsprechen braucht.

Eine „Antizipation“ ist auch von jenen Formen erblicher Linsentrübung,

die erst im Laufe des Lebens sich entwickeln, behauptet worden. Jede

Linsentrübung, aus welchen Ursachen sie auch entstanden sein mag, wird

bekanntlich als ~Star~ (Katarakt) bezeichnet. Den gewöhnlichen

sogenannten Altersstar, der erst im vorgerückten Alter aufzutreten

pflegt, sah man bis in die neueste Zeit oft ausschließlich als Folge

des Alters an. Es gibt aber nicht wenige Leute von 80 Jahren und

darüber, welche keine Spur von Star aufweisen, während er bei andern

schon im mittleren Alter auftritt. Dabei können äußere Einflüsse wie

strahlende Hitze bei Feuerarbeitern die Starbildung begünstigen;

aber die gleiche Schädlichkeit wirkt bei dem einen viel schneller

und verderblicher als bei dem andern. Andererseits gibt es ganze

Starfamilien, wo die Linsentrübung schon im zweiten oder dritten

Jahrzehnt auftritt, ohne daß äußere Schädlichkeiten nachzuweisen sind.

Auch bei dem Altersstar dürfte daher mindestens die Anfälligkeit

erblich bedingt sein.

Sehr ausgesprochen ist die Erblichkeit bei den angeborenen Starformen,

von denen man eine ganze Anzahl unterschieden hat. Meist ist dabei

die Linse nicht vollständig, sondern nur teilweise getrübt, z. B.

nur der innerste Kern („Zentralstar“) oder nur eine Zone um den Kern

(„Schichtstar“). Die angeborenen Starformen verhalten sich großenteils

dominant.

[Illustration: Fig. 22.

Stammbaum einer Familie mit ~angeborenem Zentralstar~. Nach Nettleship

(Ausschnitt).]

In der gleichen Familie bleibt das Lebensalter des Auftretens ziemlich

streng gewahrt. Es ist nicht etwa so, daß der Altersstar früherer

Generationen bei den folgenden in Jugendstar und schließlich in

angeborenen überginge. Auch ist es natürlich für das Schicksal der

Kinder völlig gleichgültig, ob sie vor oder nach der Entwicklung der

Staranlage bei den Eltern geboren werden.

Angeborener Star ist eine der hauptsächlichsten Ursachen angeborener

Blindheit. Von den jugendlichen Blinden ist etwa ein Viertel

blind geboren; und die ~angeborene Blindheit~ ist fast immer

idiotypisch bedingt. Bei der erworbenen Blindheit dagegen überwiegen

äußere Ursachen (gonorrhoische Infektion der Augen bei der Geburt,

Verletzungen u. a.). Im ganzen gab es vor dem Kriege in Deutschland

etwa 30 000 Blinde, von denen immerhin mehrere Tausend ihr Gebrechen

krankhaften Erbanlagen verdankten.

Linsentrübung ist oft nur eine Teilerscheinung oder eine Folge

allgemeiner mit Stoffwechselstörung einhergehender Leiden.

Ziemlich häufig kommt sie bei der erblichen Zuckerkrankheit vor

(s. S. 203), auch bei chronischer Tetanie, einem schweren mit

Krämpfen einhergehenden Nervenleiden, bei der von ~Fleischer~

beschriebenen myotonischen Dystrophie (s. S. 222) sogar regelmäßig.

Der Zusammenhang von Augenleiden mit erblichen Allgemeinleiden ist

überhaupt sehr groß. Zu erwähnen ist das Vorstehen der Augen bei

der Basedowschen Krankheit („Glotzaugenkrankheit“, s. S. 195).

Bei der erblich bedingten Migräne findet sich oft ein sogenanntes

~Flimmerskotom~, das sich in der Regel als ein hin- und

hertanzender Fleck im Gesichtsfeld darstellt und das auch ohne

Migräne erblich vorkommen zu können scheint. Der Zusammenhang

erblicher Augenleiden und Allgemeinleiden ist ein Ausdruck davon,

daß jede Erbeinheit streng genommen auf die Gesamtheit der Anlagen

eines Organismus wirkt oder, was dasselbe ist, daß jedes Organ

in seinem Aufbau durch die Gesamtheit der Erbanlagen bedingt

ist, obwohl sich die Wirkung einer Erbeinheit vorwiegend nur an

einzelnen Organen zu äußern pflegt.

Auch für die Entstehung entzündlicher Augenleiden spielen

krankhafte Erbanlagen eine wesentliche Rolle. Das scheint z. B. für

die chronische Entzündung der Lidränder (Blepharitis ciliaris) und

für die chronische Tränensackeiterung (Dakryozystitis) zu gelten,

welche beide familienweise gehäuft vorkommen. Auch die Anfälligkeit

gegen den sogenannten Frühjahrskatarrh, der auf einer krankhaften

Empfindlichkeit der Augenbindehaut, gegen Sonnenlicht, und die

gegen den Heuschnupfen, der auf einer krankhaften Empfindlichkeit

gegen den Blütenstaub der Gräser beruht, dürfte idiotypisch

wenigstens mitbedingt sein.

Erwähnung verdient auch die erbliche Bedingtheit einer bösartigen

Geschwulst der Netzhaut, des ~Netzhautglioms~, welches sich im

frühen Kindesalter entwickelt und nach Zerstörung des befallenen Auges

schließlich zum Tode führt. In einer Familie wurden alle acht Kinder

davon befallen, in einer anderen alle vier, in einer dritten vier von

sieben.

Bei einer Reihe erblicher Leiden des Sehorgans ist ein krankhafter Bau

mit unsern Hilfsmitteln bisher überhaupt nicht zu erkennen, sondern die

Krankhaftigkeit äußert sich in diesen Fällen nur in gewissen Störungen

des Gesichtssinnes, insbesondere in dem Ausfall gewisser Funktionen.

In diese Gruppe gehört die sogenannte ~Nachtblindheit~ oder

~Hemeralopie~, von der zwei idiotypisch verschiedene Arten

bekannt sind. Beiden gemeinsam ist, daß die damit behafteten Personen

sich bei stärkerer Dämmerung nicht zurechtfinden können, während sie

bei Tage ebenso gut sehen wie andere. Durch den englischen Augenarzt

~Nettleship~ ist ein sehr großer Stammbaum über Nachtblindheit

bekannt geworden, der sich über zehn Generationen erstreckt und 2116

Personen erfaßt, von denen 135 nachtblind sind. Es ist der größte

Stammbaum, der bisher über ein erbliches Leiden bekannt geworden ist.

Von jeder dieser nachtblinden Personen läßt sich die krankhafte Anlage

in ununterbrochener Reihe zurückverfolgen bis auf den i. J. 1637 in

Vendemian bei Montpellier geborenen nachtblinden Metzger Nougaret.

Jedes nachtblinde Mitglied dieses Verwandtschaftskreises hat also

mindestens einen nachtblinden Elter; in einem Falle waren auch beide

Eltern nachtblind und hatten zwei nachtblinde Töchter. Wenn keiner der

Eltern nachtblind war, so waren ausnahmslos auch die Kinder frei von

dem Leiden. Die Anlage ist also dominant. Zur Veranschaulichung gebe

ich zwei Ausschnitte aus dem Stammbaum Nougaret.

[Illustration: Fig. 23.

Fig. 24.

Fig. 23 u. 24.

Familien mit ~dominanter Nachtblindheit~. (Ausschnitte aus dem

Stammbaum Nougaret nach ~Nettleship~.)]

In dem einen hier wiedergegebenen Teile des Stammbaumes sehen

wir die Mehrzahl der Mitglieder von dem Leiden befallen, in dem

zweiten nur eine Minderheit. Darin kommt aber kein biologisch

bedingter Unterschied zum Ausdruck. Nach dem Mendelschen Gesetz

wäre zu erwarten, daß im großen Durchschnitt die Hälfte der Kinder

nachtblind und die Hälfte normal seien. Ein einzelnes Kind hat also

die Wahrscheinlichkeit 1/2 nachtblind zu werden, und jedes seiner

Geschwister hat unabhängig davon dieselbe Wahrscheinlichkeit.

Folglich sind nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit in einem

so ausgedehnten Verwandtschaftskreise neben Zweigen mit vielen

befallenen Mitgliedern auch solche mit wenigen zu erwarten. Die

beiden Stammbaumausschnitte werden mit Absicht so ausgewählt, um zu

zeigen, daß unter den Nachkommen eines Elternpaares die Mendelschen

Zahlenverhältnisse nicht zu stimmen brauchen, obwohl die Verteilung

der betreffenden Anlage im ganzen doch durchaus dem Mendelschen

Gesetze folgt.

Außer dieser dominanten Nachtblindheit gibt es noch eine andere Form,

die im Unterschied von jener regelmäßig mit Kurzsichtigkeit verbunden

ist. Von dieser Form sind mehrere Stammbäume bekannt, welche zeigen,

daß sie geschlechtsgebunden-rezessiv ist.

[Illustration: Fig. 25.

Stammbaum einer Familie, in der mit Kurzsichtigkeit verbundene

~Nachtblindheit geschlechtsgebunden-rezessiv~ erblich ist. Nach

~Cutler~.]

Dieser Stammbaum kann zugleich zur Veranschaulichung dienen, daß es

auch eine geschlechtsgebunden-rezessive Anlage zur Kurzsichtigkeit

gibt.

Man kann sich vorstellen, daß die soeben besprochene Art der

Nachtblindheit auf dem Fehlen einer Anlage im Geschlechtschromosom

beruht (vgl. S. 152), daß dagegen die dominante Nachtblindheit auf dem

Vorhandensein einer abnormen Anlage in irgendeinem andern Chromosom

beruhe, durch welche die Entwicklung der Fähigkeit zum Sehen in der

Dämmerung gehemmt wird. Das Sehen bei tieferer Dämmerung geschieht

mit Hilfe anderer Netzhautelemente als das Sehen bei Tage. Dem

Tagessehen dienen die sogenannten Zäpfchen der Netzhaut, die auch die

Farbempfindungen vermitteln. Dem Sehen in tieferer Dämmerung dagegen

dienen die sogenannten Stäbchen der Netzhaut, welche fahle farblose

Bilder, wie wir sie von Mondscheinlandschaften kennen, vermitteln. Die

farbempfindlichen Stäbchen bedürfen zu ihrer Tätigkeit einer größeren

Lichtstärke; sie sind daher in der Dunkelheit ausgeschaltet.

[Illustration: Fig. 26.

Stammbaum einer Familie mit ~Tagblindheit~ („totaler Farbenblindheit“).

Nach ~Hessberg~.]

Es gibt nun ein erbliches Leiden, bei welchem im Gegensatz

zur Nachtblindheit gerade die Funktion des Zäpfchenapparates

ausgefallen ist. Die betreffenden Personen verfügen also nur über

jenen Teil des Gesichtssinnes, mittels dessen wir uns z. B. im

Mondschein zurechtfinden, der aber bei hellem Tageslicht durch

Blendung ausgeschaltet ist. Man nennt dieses Leiden daher in

England ~Tagblindheit~ oder bei uns (weniger treffend) totale

Farbenblindheit, weil mit der Zäpfchenfunktion auch jede Farbempfindung

ausfällt. Das Leiden ist rezessiv:

Wir sehen an diesem Stammbaum, wie aus einer Vetternehe, die ja

für das Homozygotwerden rezessiver Anlage von großer Bedeutung

ist, drei tagblinde Kinder hervorgehen. Natürlich ist es ein

verhältnismäßig seltener Zufall, daß unter 4 Kindern hier 3

Kranke sind, weil bei rezessiven Leiden die Wahrscheinlichkeit zu

erkranken bei Heterozygotie beider Eltern für jedes Kind nur 1/4

beträgt. Wir dürfen uns daher auch nicht wundern, daß in manchen

Familien unter einer größeren Zahl von Geschwistern nur ein

einziges mit einer rezessiven Erbkrankheit behaftet ist, wie das z.

B. folgender Stammbaum zeigt:

Ohne sonstige Erfahrungen über Tagblindheit und ohne eine gewisse

Kenntnis der Theorie der Vererbung würde man wohl kaum auf den

Gedanken kommen, daß ein derartig vereinzelter Fall in einer

Familie erblich bedingt sei. Manche Ärzte pflegen in Fällen wie

diesem, wo sowohl die Eltern als auch die Großeltern als auch

sämtliche 8 Geschwister des Leidenden gesund sind, selbst heute

noch zu schließen, daß „Heredität“ nicht vorliege.

[Illustration: Fig. 27.

Stammbaum einer Familie mit einem ~tagblinden~ („total farbenblinden“)

Mitglied. Nach ~Lutz~.]

Der farbenempfindende Zäpfchenapparat des Auges, welcher bei

der Tagblindheit völlig funktionsuntüchtig ist, verliert bei

anderen Störungen der Erbmasse seine Funktion nur teilweise. Die

Blauempfindung wird durch andere Elemente vermittelt als die

Grünempfindung oder die Rotempfindung. Durch Ausfall einzelner

dieser Elemente entsteht partielle Farbenblindheit. Recht häufig ist

besonders ~Rotgrünblindheit~ (Dichromasie), mit der etwa 4%

aller Männer und 0,4% aller Frauen behaftet sind. Der Erbgang ist

geschlechtsgebunden-rezessiv.

[Illustration: Fig. 28.

Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene (1/2) Menschliche Erblichkeitslehre · 第 40 / 64 题