Stammbaum einer Familie mit ~albinotischen~ Mitgliedern nach ~Tertsch~.]

Wenn der Farbstoff des Auges ganz oder fast ganz fehlt, so spricht

man von ~Albinismus des Auges~. Dieser Zustand kommt vor als

Teil des ~allgemeinen Albinismus~, bei dem die Haare infolge

Farbstoffmangels von Jugend auf schneeweiß bis gelblichweiß sind. Die

pigmentlose Iris sieht dann vom durchschimmernden Blut der Blutgefäße

rötlich aus, ebenso die normalerweise schwarze Pupille, weil auch

die Netzhaut in diesem Falle ohne Farbstoff ist. Weil der Schutz des

dunklen Farbstoffes fehlt, besteht bei solchen Personen schmerzhafte

Empfindlichkeit gegen helles Licht. Derartige „Kakerlaken“ halten daher

in der Regel den Kopf gesenkt und die Lider fast geschlossen. Mit

dieser Lichtscheu des Auges pflegen rhythmische Zuckungen des Augapfels

(Nystagmus) einherzugehen. Auf dieser leichten Blendbarkeit der Augen

durch Licht beruht gerade die Krankhaftigkeit des Albinismus, welche es

rechtfertigt, daß dieser hier besprochen wird. Als Teilerscheinung des

allgemeinen Albinismus ist auch der des Auges einfach rezessiv, wie

nebenstehender Stammbaum veranschaulichen möge, der zugleich für den

Erbgang rezessiver Anlagen überhaupt lehrreich ist.

Wir sehen in diesem Stammbaum links eine Ehe zwischen Onkel und

Nichte dargestellt, aus welcher 4 albinotische und zwei normale

Kinder hervorgehen. Die albinotische Mutter ist als homozygot

aufzufassen, der Vater als heterozygot. Durch die Verwandtenehe

ist die rezessive Anlage zum Albinismus von beiden Seiten

zusammengeführt worden. In der Mitte des Stammbaums sehen wir aus

einer Vetternheirat ein albinotisches und zwei normale Kinder

hervorgehen. Da beide Eltern gesund sind, so sind beide als

heterozygot aufzufassen. Daß die Anlage nicht dominant sein kann,

folgt daraus, daß in drei Ehen albinotische Kinder von beiderseits

gesunden Eltern stammen. Der allgemeine Albinismus ist vielmehr als

rezessiv aufzufassen und scheint auf dem Fehlen einer Erbeinheit

zu beruhen, welche weiter oben auf S. 36 bei Kaninchen mit A

bezeichnet wurde. Der Stammbaum zeigt uns sehr schön die Bedeutung

der Verwandtenehe für das Manifestwerden rezessiver Leiden. Es wird

angegeben, daß etwa ein Drittel aller albinotischen Personen von

blutsverwandten Eltern stammt, während sonst die Häufigkeit der

Verwandtenehe nur einige wenige Prozente ausmacht.

Außer dem allgemeinen Albinismus, der sich auch auf das Auge erstreckt,

kommt auch ein auf das Auge beschränkter Albinismus vor. Haut-

und Haarfarbe sind in diesem Falle völlig normal; die krankhaften

Erscheinungen am Auge sind aber dieselben, wie sie eben geschildert

wurden. Sehr merkwürdig ist nun, daß die Träger dieses Leidens

regelmäßig Männer sind. Frauen mit isoliertem Albinismus des Auges

sind bisher nicht bekannt geworden. Gesunde Frauen können aber vom

Vater her die Anlage auf ihre Söhne übertragen und zwar, wie aus der

Theorie folgt, im Durchschnitt auf die Hälfte der Söhne; die Töchter

bleiben natürlich wieder verschont; doch kann das Leiden in weiblicher

Linie durch zwei, drei und noch mehr Generationen latent weitergegeben

werden, bis es sich irgendwann einmal gelegentlich in männlichen

Nachkommen äußert. Männer können das Leiden niemals auf ihre Söhne

übertragen, wohl aber indirekt durch die Tochter auf männliche Enkel.

Diesen Erbgang nennen wir ~geschlechtsgebunden-rezessiv~. Wie

bei gewöhnlichem rezessivem Erbgang sind auch hier die Eltern kranker

Individuen in der Regel normal. Dazu kommt aber die eigentümliche

Bindung an das Geschlecht, welche sich ziemlich einfach erklärt, wenn

man annimmt, daß die krankhafte Anlage auf dem Fehlen einer Erbeinheit

beruht, die normalerweise im Geschlechtschromosom vorhanden ist (vgl.

S. 57). Da der Mann nur ein Geschlechtschromosom enthält, so äußert

sich ein derartiger Effekt ohne weiteres; im weiblichen Geschlecht

dagegen, das ja zwei Geschlechtschromosome enthält, wird der Defekt

eines Geschlechtschromosoms durch die entsprechende normale Erbeinheit

im andern Geschlechtschromosom überdeckt. Zur Veranschaulichung dieses

Erbganges diene folgender Stammbaum:

[Illustration: Fig. 16.

Stammbaum einer Familie, in der mehrere Mitglieder an ~auf das Auge

beschränktem Albinismus~ mit Nystagmus leiden. Nach ~Mansfield~

(gekürzt, es sind die Nachkommen einiger Frauen der 2. Generation

weggelassen).]

Wir sehen in diesem Stammbaum, wie sich das Leiden des Großvaters

bei mehreren männlichen Enkeln wiederfindet, wie es aber auch durch

zwei Generationen weiblicher Linie auf einen Urenkel übertragen

wird. Daß das Leiden nicht dominant ist, bezeugt sich durch die

Tatsache, daß man den Erbgang nicht in ununterbrochener Reihe

verfolgen kann, wie es bei dominanten Leiden die Regel ist.

Demselben Erbgange wie der Albinismus des Auges folgt die

sogenannte ~Megalocornea~, eine Anomalie, bei der die Hornhaut

ungewöhnlich groß ist und bei der daher das ganze Auge sehr groß

erscheint.

Als Teilerscheinung einer anscheinend dominanten

Konstitutionsanomalie, deren krankhafte Bedeutung in abnormer

Brüchigkeit der Knochen liegt (s. u.) kommt blaugraue Farbe der

Lederhaut des „Weißen“ im Auge vor.

Ausgesprochen erblich ist eine große Zahl leichterer und schwererer

Mißbildungen des Auges. Verhältnismäßig harmlos ist die sogenannte

~Distichiasis~, ein Zustand, bei dem am unteren Rande des

Oberlides hinter den Wimpern eine zweite Reihe von Haaren steht an

Stelle der sonst dort vorhandenen Drüsen. Die Anomalie ist dominant.

Dasselbe scheint auch von dem sogenannten ~Epicanthus~ zu gelten,

einer faltigen Verbindung zwischen Ober- und Unterlid, die sich über

den inneren Augenwinkel hinzieht (vgl. S. 90). Mit dieser Anomalie ist

öfter ein Zustand vereinigt, bei dem das Oberlid herabhängt und nicht

gehoben werden kann. Dieser Zustand, den man ~Ptosis~ nennt, kommt

auch als selbständige dominante Anomalie vor. In ähnlicher Weise sind

auch eine ganze Anzahl anderer Mängel der Augenmuskeln und ihrer Nerven

erblich. Auf solchen beruht ein erheblicher Teil aller Fälle des sog.

~Schielens~ (Strabismus). Eine andere Art des Schielens hängt mit

Übersichtigkeit zusammen. Die Einstellung auf die Nähe geht ja auch

normalerweise mit einer Einwärtsbewegung der Augen einher. Da nun bei

starker Übersichtigkeit die Einstellungsanstrengung besonders groß ist,

so ist es verständlich, daß dabei die Augenachsen zu stark nach innen

gekehrt werden können. Das ist die häufigste Form des Schielens, und

sie ist erblich mit der starken Übersichtigkeit. Auch das Abweichen

eines oder beider Augen nach außen kommt als erblicher Zustand vor.

Bei einseitiger Schwachsichtigkeit weicht das betreffende Auge öfter

von der Blickrichtung ab, und so kann auch erbliche Schwachsichtigkeit

eines Auges zu erblich bedingtem Schielen führen. So verschieden

also die Formen des Schielens auch sind, so kann man doch sagen, daß

bei seiner Entstehung äußere (parakinetische) Ursachen gegenüber den

erblichen (idiotypischen) zurücktreten.

Auf erblicher Grundlage kommt auch ein Zustand vor, bei dem die

sämtlichen äußeren Augenmuskeln gelähmt sind, so daß die Augen

nicht bewegt werden können (Ophthalmoplegia exterior). Das Leiden

wurde in ununterbrochener Folge durch 5 Generationen beobachtet,

ist also offenbar einfach dominant.

Idiotypisch bedingt sind mehrere Formen eigentümlicher

Trübungen der Hornhaut, die ~Fleischer~ als „~familiäre

Hornhautentartung~“ zusammenfaßt. Bei der Geburt sind die Augen

noch klar, im Laufe der Entwicklungsjahre treten aber Trübungen

auf, die allmählich immer dichter werden, bis schließlich das

Sehvermögen fast aufgehoben ist. In verschiedenen Familien ist die

Form der Trübung verschieden (entweder knötchenförmig, oder gittrig

oder fleckig), in derselben Familie aber gleich. Es scheint sich um

mehrere dominante Anomalien zu handeln.

Dominant erblich kommt vollständiges ~Fehlen der

Regenbogenhaut~ (Aniridie oder Irideremie) vor. Viel häufiger

ist teilweiser Mangel der Iris, insbesondere Spaltbildungen nach

unten, die man ~Kolobom~ nennt und die ebenfalls dominanten

Erbgang zeigen.

Auf idiotypischer Grundlage kommt auch ein angeborener Zustand

vor, bei dem die Linse nicht an ihrem richtigen Platze liegt, was

natürlich eine schwere Störung des Sehens bedeutet. Eine solche

angeborene ~Verlagerung der Linse~ zeigte sich in einer

Familie merkwürdigerweise mit der Anlage zu schweren Herzleiden

verbunden (vgl. S. 69).

~Abnorme Kleinheit des Auges~ (Mikrophthalmus) hat man einmal

durch 3 Generationen beobachtet, sonst mehrfach bei Geschwistern.

Selbst ~völliges Fehlen der Augen~ (Anophthalmus) scheint

erblich bedingt vorzukommen, da es in derselben Familie bei

neugeborenen Kindern mehrfach beobachtet wurde. Daß derartige

Individuen nicht zur Fortpflanzung kommen, ist kein Gegengrund

gegen die Erblichkeit der Anlage. Dominanter Erbgang kommt

natürlich nicht in Frage, die Annahme rezessiven Erbganges

erscheint aber durchaus möglich. Es ist nicht einmal unmöglich,

daß eine so extreme Mißbildung wie die ~Kyklopie~ bei der die

beiden Augenanlagen zu einem natürlich nicht funktionstüchtigen

Organ in der Mitte verwachsen sind, erblich bedingt sei. Bisher hat

man bei derartig schweren Mißbildungen nicht lebensfähiger Früchte

gesunder Eltern meist gar nicht an die Möglichkeit ihrer erblichen

Bedingtheit gedacht, weil man eben von einem viel zu engen Begriff

der Erblichkeit ausging. Bei dem Worte „Vererbung“ denkt man eben

gar zu leicht an eine Übertragung von Eigenschaften der Vorfahren

auf die Nachkommen. Will man im biologisch strengen Sinne die

Weitergabe von den Vorfahren überkommener Anlagen des Idioplasmas

(vgl. S. 5) bezeichnen, so tut man gut, mit ~Siemens~ von

~Idiophorie~ zu sprechen.

Auf erblicher Grundlage kann auch bei Personen, die mit anscheinend

normalen Augen geboren werden, im Laufe des Lebens ~Erblindung~

eintreten. Das kann auf sehr verschiedene Weise geschehen. Die

Erblindung bei der sogenannten amaurotischen Idiotie und verwandten

erblichen Leiden soll an dieser Stelle nur kurz erwähnt werden, da

diese Leiden unter den Geisteskrankheiten besprochen werden (s. S. 227).

Nicht ganz selten ist Erblindung infolge ~erblicher

Netzhautatrophie~ („Retinitis pigmentosa“). Das Leiden beginnt in

früher Jugend mit einer Einengung des Gesichtsfeldes, die im Laufe der

Jahre immer weiter fortschreitet, bis schließlich nach Jahrzehnten

das Sehvermögen auch in der Mitte des Gesichtsfeldes zugrundegeht.

Es gibt mehrere Arten dieses nach den klinischen Erscheinungen

zusammengefaßten Krankheitsbildes, die sich äußerlich und dem Verlaufe

nach nicht wesentlich zu unterscheiden scheinen, die aber idiotypisch

doch verschieden sind, wie aus ihrem verschiedenen Erbgange folgt.

Verhältnismäßig am häufigsten ist eine rezessive Form.

[Illustration: Fig. 17.

Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene (1/2) Menschliche Erblichkeitslehre · 第 37 / 64 题