#1. Zum Begriff der Krankheit.#
Es ist charakteristisch für lebende Wesen, daß sie sowohl in ihrer
Bauart als auch in ihren Reaktionsweisen im allgemeinen an ihre
gewöhnliche Umwelt ~angepaßt~ sind; und wir nennen ein Lebewesen
angepaßt an seine Umwelt, wenn seine Bauart und die davon abhängigen
Lebensäußerungen in dieser Umwelt die ~Erhaltung des Lebens~
gewährleisten.
Uns begegnen nun nicht selten Lebewesen, welche diese Anpassung,
sei es infolge äußerer Einwirkungen, sei es infolge der Bauart des
Lebewesens selber, mehr oder weniger vermissen lassen, bei denen
also die Erhaltung des Lebens beeinträchtigt ist. Den Zustand eines
Lebewesens, das an den Grenzen seiner Anpassungsmöglichkeiten lebt,
bezeichnen wir als ~krank~. Es gibt also alle Übergänge zwischen
voller Gesundheit und schwerster Krankheit. ~Einen biologischen
Wesensunterschied zwischen Gesundheit und Krankheit gibt es nicht.~
Man hat sich lange Zeit vorgestellt, daß jeder Art von Lebewesen
eine bestimmte „normale Variationsbreite“ zukomme und daß
Abweichungen vom mittleren Typus innerhalb eines gewissen
Spielraumes als normal anzusehen seien, Abweichungen, welche
diese „normale Variationsbreite“ überschritten, dagegen als
krankhaft. Eine solche Grenze kann es indessen nicht geben; denn
vor die Frage nach den Grenzen der „normalen Variationsbreite“
gestellt, kann man doch nicht antworten, daß sie da aufhöre, wo
das Krankhafte anfange. Trotzdem aber ist es wichtig, sich klar zu
machen, in welcher ~Richtung~ sich das Kranke vom Gesunden
unterscheidet. Als begrifflichen Gradmesser nehmen wir dafür die
~Erhaltungswahrscheinlichkeit~, und die daraus folgende
Begriffsbestimmung der Krankheit steht im Einklang sowohl mit
dem gewöhnlichen Sprachgebrauch als auch dem der medizinischen
Wissenschaft.
Krankhaft sind solche Abweichungen vom Durchschnitt der Bevölkerung,
welche eine unterdurchschnittliche Erhaltungswahrscheinlichkeit ihrer
Träger bedingen. Nicht alle Abweichungen vom Mittel sind krankhaft.
Auch ein besonders starker Mensch weicht in bezug auf seine Körperkraft
vom Mittel ab. Im allgemeinen aber wächst mit der Abweichung vom Mittel
auch der Grad der Krankhaftigkeit. Als Beispiel möge die Körperfülle
dienen. Die meisten Menschen haben eine mittlere Körperfülle. Hohe
Grade von Magerkeit aber sind ein Zeichen von Krankhaftigkeit, und
ebenso sind hohe Grade von Beleibtheit krankhaft und bedrohen das
Leben. Wir verstehen unter ~Krankheit~ also ~den Zustand eines
Organismus an den Grenzen seiner Anpassungsmöglichkeiten~. Volle
Gesundheit bezeichnet den Zustand der vollen Anpassung, und ein
Lebewesen ist in um so höherem Maße krank, je stärker seine Anpassung
beeinträchtigt ist. Wird es durch innere oder äußere Ursachen über die
Grenzen seiner Anpassungsmöglichkeiten hinausgedrängt, so tritt der
Tod ein. Der tote Körper zeigt keine Anpassungsreaktionen mehr; das
unterscheidet ihn vom lebenden.
In der Regel sind die Ursachen einer Krankheit nicht ausschließlich
entweder in Einflüssen der Umwelt oder in den Erbanlagen zu suchen,
sondern gewöhnlich wirken beide Gruppen von Krankheitsursachen
zusammen. Verhältnismäßig selten kommt dabei allerdings beiden Gruppen
etwa dieselbe Bedeutung zu; in der Regel pflegt vielmehr entweder die
eine oder die andere praktisch ausschlaggebend zu sein. So liegt bei
den meisten der sogenannten Infektionskrankheiten die entscheidende
Ursache in dem Eindringen gewisser Kleinlebewesen in den Körper und
ihrer Vermehrung auf seine Kosten. Als ~erbliche Krankheiten~
bezeichnen wir dagegen solche, bei deren Zustandekommen krankhafte
Erbanlagen die entscheidende Rolle spielen.
Man hat wohl gesagt, daß es erbliche Krankheiten gar nicht geben
könne, weil eine Krankheit immer ein Vorgang und niemals ein
Zustand sei und weil Vorgänge nicht erblich sein können. Dieser
Einwand scheint mir auf eine unzweckmäßige Begriffsbestimmung
des Krankheitsbegriffes durch den Pathologen ~Virchow~
zurückzugehen, der im 19. Jahrhundert mit Recht großes Ansehen
genoß. Die Frage nach dem „Wesen der Krankheit“ ist bei Lichte
besehen nur eine Frage der Definition bzw. der Terminologie.
Definitionen sind an und für sich weder „wahr“ noch „falsch“,
sondern nur mehr oder weniger zweckmäßig für den Gebrauch. Wenn
man es für unzulässig erklärt, von „erblichen Krankheiten“
zu reden, so müßte man der Zuckerkrankheit und vielen andern
Leiden, die nicht nur im gewöhnlichen Leben, sondern auch in der
ärztlichen Wissenschaft als „Krankheiten“ bezeichnet werden,
diesen Namen entziehen. Wir halten es für zweckmäßiger, den
Krankheitsbegriff so zu fassen, daß er auch diese Leiden in sich
schließt. Ausgesprochene Krankheits~vorgänge~, als deren
Vorbild die Lungenentzündung zu dienen pflegt, werden von unserm
Krankheitsbegriff ebenfalls umschlossen. Denn wenn ein Mensch an
einer Lungenentzündung darniederliegt, so gehört er in bezug auf
seinen augenblicklichen Zustand zu den schwachen Varianten und zwar
Paravarianten, und entsprechend ist seine Lebensgefährdung groß.
Die krankhaften Erbanlagen folgen in bezug auf ihre Erblichkeit
genau derselben Gesetzlichkeit wie die normalen. Für den, welcher
eingesehen hat, daß zwischen Krankheit und Gesundheit kein biologischer
Wesensunterschied besteht, ist das nicht mehr als selbstverständlich.
Weil manche krankhafte Anlagen ihre Träger stark von der übrigen
Bevölkerung unterscheiden, hat man ihren Erbgang besonders gut
verfolgen können. So kommt es, daß man gerade an krankhaften Anlagen
am besten die Gültigkeit des Mendelschen Gesetzes für den Menschen
hat zeigen können. Damit hängt es auch zusammen, daß der Erbgang der
allermeisten erblichen Leiden sich verhältnismäßig einfach darstellt.
Die krankhaften Erbanlagen verhalten sich zumeist entweder einfach
dominant oder einfach rezessiv oder geschlechtsgebunden-rezessiv.
Denkbar wäre es natürlich auch, daß gewisse Erbanlagen, die für sich
allein keine oder doch keine schwere Krankhaftigkeit ihres Trägers zur
Folge haben, erst im Zusammenwirken mit anderen zu schwerer Krankheit
führen. Das mag in manchen Fällen zutreffen; die Regel ist es sicher
nicht, und nachgewiesen ist Derartiges bisher in keinem Falle. Daher
haben auch komplizierte Spaltungsverhältnisse, wie sie im allgemeinen
Teil dargestellt wurden, zwar für die Erblichkeit der geistigen
Begabungsunterschiede, von denen noch zu reden sein wird, eine große
Bedeutung, nicht aber für die erblichen Krankheiten. Bei diesen liegen
die Verhältnisse vielmehr wesentlich einfacher.
#2. Die Bedeutung krankhafter Erbanlagen für die Krankheiten der
verschiedenen Organe.#
a) ~Erbliche Augenleiden~.
Eine Darstellung der erblich bedingten Krankheiten und Leiden beginnt
zweckmäßig mit denen des Auges. Bei keinem anderen Organ ist soviel
über krankhafte Erbanlagen bekannt wie bei dem Sehorgan, und das ist
kein Zufall. Das Auge ist das komplizierteste und wichtigste unserer
Sinnesorgane; verhältnismäßig geringe anatomische Abweichungen im Bau
des Auges haben schon beträchtliche Störungen der Leistung zur Folge.
Dazu kommt, daß das Auge wie kein anderes Organ übersichtlich und der
ärztlichen Untersuchung zugänglich ist. Schließlich scheinen unter
den Augenärzten besonders viele zu sein, welche die Neigung zu klarer
wissenschaftlicher Arbeit haben, und da ihr Arbeitsgebiet nicht sehr
groß ist, so haben sich viele in vorbildlicher Weise der Erforschung
der erblichen Bedingtheit der Augenleiden zugewandt.
Es ist schon seit langer Zeit bekannt, daß die sogenannten
~Brechungsfehler des Auges~ zum großen Teil erblich bedingt sind.
Der Brechungszustand des Auges ist von dem Zusammenwirken mehrerer
Organteile abhängig, von der Länge des Augapfels, der Krümmung
der Hornhaut, der Wölbung der Linse usw. Wenn das Auge auf nahe
Gegenstände eingestellt werden soll, so ist eine Krümmungsanstrengung
der Linse nötig, weil sonst das Bild naher Gegenstände hinter die
lichtempfindliche Netzhaut fallen würde, wie sich aus den Gesetzen der
Lichtbrechung ergibt. Die Augen eines nicht unbeträchtlichen Teiles
aller Menschen sind nun schon in der Ruhe auf die Nähe eingestellt.
Man spricht dann von ~Kurzsichtigkeit~ oder ~Myopie~. Ferne
Gegenstände können daher von diesen Augen nicht scharf eingestellt
werden. Es gibt sehr verschieden schwere Grade von Kurzsichtigkeit;
die geringeren Grade bedingen keine große Störung des Sehens, zumal
die Einstellung leicht durch geeignete Brillen verbessert werden kann.
Hochgradige Kurzsichtigkeit, welche auf einer zunehmenden Verlängerung
der Augenachse zu beruhen pflegt, stellt dagegen eine schwere
krankhafte Störung dar, die sogar zur Erblindung führen kann.
Bis vor kurzer Zeit herrschte ziemlich allgemein die Ansicht, daß
Kurzsichtigkeit durch angestrengte und fortgesetzte Naharbeit
entstände. Da gerade im Schulalter oft eine starke Zunahme der
Kurzsichtigkeit beobachtet wird, so sprach man geradezu von
„Schulmyopie“. Diese Lehre ist nun neuerdings erschüttert worden,
besonders durch sehr umfangreiche Untersuchungen und scharfsinnige
Überlegungen des Züricher Augenarztes ~Steiger~. Es darf
als sichergestellt gelten, daß die Zunahme der Kurzsichtigkeit im
Jugendalter aus inneren Gründen erfolgt. Die statistischen Belege,
welche man für das Vorkommen einer durch Schule oder Berufsarbeit
erworbenen Kurzsichtigkeit beizubringen versucht hat, sind alle nicht
stichhaltig. Die Vorstellung, daß die Kurzsichtigkeit gewissermaßen
eine erstarrte Anpassung an die Naharbeit sei, muß unbedingt aufgegeben
werden. Vor allem ist es völlig verfehlt, die erste Entstehung der
erblichen Anlage zur Kurzsichtigkeit auf eine derartige angeblich
individuell erworbene Anpassung zurückzuführen. Derartige Vorstellungen
sind mit den Ergebnissen der Erblichkeitsforschung völlig unvereinbar
(vgl. S. 16-21)
Die meisten Augenärzte und Schulhygieniker nehmen wohl heute einen
vermittelnden Standpunkt ein, indem sie annehmen, daß zwar die Anlage
zur Kurzsichtigkeit erblich sei, daß aber diese Anlage dann durch
Naharbeit zur Entfaltung gebracht werden könne. Diese naheliegende
und scheinbar vorsichtige Annahme ist zwar schwer zu widerlegen;
aber sie kann auch keineswegs als sichergestellt gelten. Es fehlt
jeder Beweis dafür, daß Kurzsichtigkeit durch Naharbeit auch nur
verschlimmert werden könne. An ihrer erblichen Bedingtheit dagegen ist
ein berechtigter Zweifel nicht möglich. Es sind eine große Zahl von
Stammbäumen veröffentlicht worden, von denen ich einen nach ~Lutz~
gekürzt wiedergebe:
[Illustration: Fig. 14.
Stammbaum einer Familie mit ~kurzsichtigen~ Mitgliedern. Nach ~Lutz~
(gekürzt). [**Symbol] = auf einem Auge kurzsichtig.]
Die in dieser Familie vorkommende Anlage zur Kurzsichtigkeit
ist offenbar einfach dominant; d. h. an jedem Individuum, das
sie enthält, kommt sie auch zur Auswirkung; jedes kurzsichtige
Familienmitglied hat mindestens auch einen kurzsichtigen Elter;
wenn dagegen beide Eltern normalsichtig sind, so ist auch keines
der Kinder kurzsichtig.
Wahrscheinlich gibt es in verschiedenen Familien auch verschiedene
krankhafte Anlagen, welche Kurzsichtigkeit bedingen. Viele von diesen
Anlagen scheinen dominant zu sein; es ist aber durchaus nicht nötig,
daß sie es alle sind. Gerade die Anlage zur schweren fortschreitenden
Kurzsichtigkeit scheint nicht dominant zu sein. Wohl ist es sicher, daß
auch diese idiotypisch bedingt ist, den Erbgang dagegen kennen wir noch
nicht.
Ebenso wie die Kurzsichtigkeit hat sich auch die ~Übersichtigkeit~
oder ~Hyperopie~ als erblich erwiesen, d. h. jener Zustand, bei
welchem auch das Bild entfernter Gegenstände hinter die Netzhaut
fällt. Um klar zu sehen, müssen die Übersichtigen daher auch schon
beim Sehen in die Ferne eine Krümmungsanstrengung der Linse machen,
erst recht natürlich beim Sehen in die Nähe, was bei höheren Graden
mit erheblichen Beschwerden verbunden ist. Ein wenig scheint bei
Ruhestellung des Auges das Bild ferner Gegenstände übrigens bei
den meisten Menschen hinter die Netzhaut zu fallen. Da aber eine
ganz leichte Krümmung der Linse genügt, um die richtige Einstellung
herbeizuführen, so ist die leichte Übersichtigkeit im Unterschied von
der leichten Kurzsichtigkeit nicht als krankhaft anzusehen.
Weiter ist auch der ~Astigmatismus~ erblich bedingt; das ist ein
Zustand, bei welchem die Hornhaut in einer Richtung stärker gekrümmt
ist als in einer anderen und wo infolgedessen alle Gegenstände
undeutlich gesehen werden. Da nach ~Steiger~ Grad und Art der
Krümmung der Hornhaut in hohem Maße erblich bedingt sind, so ergibt
sich daraus auch die Erblichkeit des Astigmatismus ebenso wie die
anderer Brechungsfehler.
Natürlich darf man nicht meinen, daß nur die krankhaften
Abweichungen vom normalen Brechungszustande erblich seien; vielmehr
ist dieser selbstverständlich selber auch erblich bedingt und
zwar durch das Zusammenwirken einer großen Zahl von Erbeinheiten.
Wenn irgend eine dieser Erbeinheiten eine Idiovariation erleidet,
so entsteht eine erbliche Brechungsanomalie. Leichtere Anomalien
können auch dadurch entstehen, daß nicht zusammenpassende
Erbeinheiten in einem Individuum zusammentreffen. So kann eine
bestimmte Hornhautkrümmung bei einer gewissen Achsenlänge des Auges
normalen Brechungszustand, bei einer größeren Achsenlänge aber
Kurzsichtigkeit bedingen; und die in diesem Falle Kurzsichtigkeit
mitbedingende Achsenlänge kann mit einer andern Hornhautkrümmung
zusammen wieder normales Sehvermögen zur Folge haben. Bei dem
Brechungszustande des Auges spielen also auch Mixovariationen mit,
die zwar als solche im Erbgange nicht erhalten bleiben, die aber
doch idiotypisch bedingt sind.
Die Erblichkeit der Augenfarbe ist schon weiter oben besprochen
worden (S. 98). In das Gebiet des Krankhaften dagegen gehört
die ~Heterochromie~, bei der ein Auge dunkel, das andere
blau gefärbt ist. Das helle Auge solcher Menschen neigt zu einer
eigenartigen schleichenden Entzündung, die bis zur Zerstörung
des Sehvermögens gehen kann. Bei Katzen, wo Heterochromie
weitergezüchtet werden konnte, soll regelmäßig Taubheit auf
der Seite des blauen Auges bestehen. Katzen mit beiderseits
blauen Augen sind überhaupt taub. Auch beim Menschen konnte die
Heterochromie durch mehrere Generationen verfolgt werden. Es
scheint sich um eine dominante Erbanlage zu handeln, welche die
Entwicklung des Farbstoffs in einem Auge hemmt. Jedenfalls liegt
die Sache nicht etwa so, daß Heterochromie aus der Kreuzung von
Individuen mit hellen und solchen mit dunklen Augen entstehen
könnte; bei allen derartigen Kreuzungen bleiben vielmehr beide
Augen stets gleich gefärbt.
[Illustration: Fig. 15.