Privatdozent #Dr. Fritz Lenz.#

#1. Zum Begriff der Krankheit.#

Es ist charakteristisch für lebende Wesen, daß sie sowohl in ihrer

Bauart als auch in ihren Reaktionsweisen im allgemeinen an ihre

gewöhnliche Umwelt ~angepaßt~ sind; und wir nennen ein Lebewesen

angepaßt an seine Umwelt, wenn seine Bauart und die davon abhängigen

Lebensäußerungen in dieser Umwelt die ~Erhaltung des Lebens~

gewährleisten.

Uns begegnen nun nicht selten Lebewesen, welche diese Anpassung,

sei es infolge äußerer Einwirkungen, sei es infolge der Bauart des

Lebewesens selber, mehr oder weniger vermissen lassen, bei denen

also die Erhaltung des Lebens beeinträchtigt ist. Den Zustand eines

Lebewesens, das an den Grenzen seiner Anpassungsmöglichkeiten lebt,

bezeichnen wir als ~krank~. Es gibt also alle Übergänge zwischen

voller Gesundheit und schwerster Krankheit. ~Einen biologischen

Wesensunterschied zwischen Gesundheit und Krankheit gibt es nicht.~

Man hat sich lange Zeit vorgestellt, daß jeder Art von Lebewesen

eine bestimmte „normale Variationsbreite“ zukomme und daß

Abweichungen vom mittleren Typus innerhalb eines gewissen

Spielraumes als normal anzusehen seien, Abweichungen, welche

diese „normale Variationsbreite“ überschritten, dagegen als

krankhaft. Eine solche Grenze kann es indessen nicht geben; denn

vor die Frage nach den Grenzen der „normalen Variationsbreite“

gestellt, kann man doch nicht antworten, daß sie da aufhöre, wo

das Krankhafte anfange. Trotzdem aber ist es wichtig, sich klar zu

machen, in welcher ~Richtung~ sich das Kranke vom Gesunden

unterscheidet. Als begrifflichen Gradmesser nehmen wir dafür die

~Erhaltungswahrscheinlichkeit~, und die daraus folgende

Begriffsbestimmung der Krankheit steht im Einklang sowohl mit

dem gewöhnlichen Sprachgebrauch als auch dem der medizinischen

Wissenschaft.

Krankhaft sind solche Abweichungen vom Durchschnitt der Bevölkerung,

welche eine unterdurchschnittliche Erhaltungswahrscheinlichkeit ihrer

Träger bedingen. Nicht alle Abweichungen vom Mittel sind krankhaft.

Auch ein besonders starker Mensch weicht in bezug auf seine Körperkraft

vom Mittel ab. Im allgemeinen aber wächst mit der Abweichung vom Mittel

auch der Grad der Krankhaftigkeit. Als Beispiel möge die Körperfülle

dienen. Die meisten Menschen haben eine mittlere Körperfülle. Hohe

Grade von Magerkeit aber sind ein Zeichen von Krankhaftigkeit, und

ebenso sind hohe Grade von Beleibtheit krankhaft und bedrohen das

Leben. Wir verstehen unter ~Krankheit~ also ~den Zustand eines

Organismus an den Grenzen seiner Anpassungsmöglichkeiten~. Volle

Gesundheit bezeichnet den Zustand der vollen Anpassung, und ein

Lebewesen ist in um so höherem Maße krank, je stärker seine Anpassung

beeinträchtigt ist. Wird es durch innere oder äußere Ursachen über die

Grenzen seiner Anpassungsmöglichkeiten hinausgedrängt, so tritt der

Tod ein. Der tote Körper zeigt keine Anpassungsreaktionen mehr; das

unterscheidet ihn vom lebenden.

In der Regel sind die Ursachen einer Krankheit nicht ausschließlich

entweder in Einflüssen der Umwelt oder in den Erbanlagen zu suchen,

sondern gewöhnlich wirken beide Gruppen von Krankheitsursachen

zusammen. Verhältnismäßig selten kommt dabei allerdings beiden Gruppen

etwa dieselbe Bedeutung zu; in der Regel pflegt vielmehr entweder die

eine oder die andere praktisch ausschlaggebend zu sein. So liegt bei

den meisten der sogenannten Infektionskrankheiten die entscheidende

Ursache in dem Eindringen gewisser Kleinlebewesen in den Körper und

ihrer Vermehrung auf seine Kosten. Als ~erbliche Krankheiten~

bezeichnen wir dagegen solche, bei deren Zustandekommen krankhafte

Erbanlagen die entscheidende Rolle spielen.

Man hat wohl gesagt, daß es erbliche Krankheiten gar nicht geben

könne, weil eine Krankheit immer ein Vorgang und niemals ein

Zustand sei und weil Vorgänge nicht erblich sein können. Dieser

Einwand scheint mir auf eine unzweckmäßige Begriffsbestimmung

des Krankheitsbegriffes durch den Pathologen ~Virchow~

zurückzugehen, der im 19. Jahrhundert mit Recht großes Ansehen

genoß. Die Frage nach dem „Wesen der Krankheit“ ist bei Lichte

besehen nur eine Frage der Definition bzw. der Terminologie.

Definitionen sind an und für sich weder „wahr“ noch „falsch“,

sondern nur mehr oder weniger zweckmäßig für den Gebrauch. Wenn

man es für unzulässig erklärt, von „erblichen Krankheiten“

zu reden, so müßte man der Zuckerkrankheit und vielen andern

Leiden, die nicht nur im gewöhnlichen Leben, sondern auch in der

ärztlichen Wissenschaft als „Krankheiten“ bezeichnet werden,

diesen Namen entziehen. Wir halten es für zweckmäßiger, den

Krankheitsbegriff so zu fassen, daß er auch diese Leiden in sich

schließt. Ausgesprochene Krankheits~vorgänge~, als deren

Vorbild die Lungenentzündung zu dienen pflegt, werden von unserm

Krankheitsbegriff ebenfalls umschlossen. Denn wenn ein Mensch an

einer Lungenentzündung darniederliegt, so gehört er in bezug auf

seinen augenblicklichen Zustand zu den schwachen Varianten und zwar

Paravarianten, und entsprechend ist seine Lebensgefährdung groß.

Die krankhaften Erbanlagen folgen in bezug auf ihre Erblichkeit

genau derselben Gesetzlichkeit wie die normalen. Für den, welcher

eingesehen hat, daß zwischen Krankheit und Gesundheit kein biologischer

Wesensunterschied besteht, ist das nicht mehr als selbstverständlich.

Weil manche krankhafte Anlagen ihre Träger stark von der übrigen

Bevölkerung unterscheiden, hat man ihren Erbgang besonders gut

verfolgen können. So kommt es, daß man gerade an krankhaften Anlagen

am besten die Gültigkeit des Mendelschen Gesetzes für den Menschen

hat zeigen können. Damit hängt es auch zusammen, daß der Erbgang der

allermeisten erblichen Leiden sich verhältnismäßig einfach darstellt.

Die krankhaften Erbanlagen verhalten sich zumeist entweder einfach

dominant oder einfach rezessiv oder geschlechtsgebunden-rezessiv.

Denkbar wäre es natürlich auch, daß gewisse Erbanlagen, die für sich

allein keine oder doch keine schwere Krankhaftigkeit ihres Trägers zur

Folge haben, erst im Zusammenwirken mit anderen zu schwerer Krankheit

führen. Das mag in manchen Fällen zutreffen; die Regel ist es sicher

nicht, und nachgewiesen ist Derartiges bisher in keinem Falle. Daher

haben auch komplizierte Spaltungsverhältnisse, wie sie im allgemeinen

Teil dargestellt wurden, zwar für die Erblichkeit der geistigen

Begabungsunterschiede, von denen noch zu reden sein wird, eine große

Bedeutung, nicht aber für die erblichen Krankheiten. Bei diesen liegen

die Verhältnisse vielmehr wesentlich einfacher.

#2. Die Bedeutung krankhafter Erbanlagen für die Krankheiten der

verschiedenen Organe.#

a) ~Erbliche Augenleiden~.

Eine Darstellung der erblich bedingten Krankheiten und Leiden beginnt

zweckmäßig mit denen des Auges. Bei keinem anderen Organ ist soviel

über krankhafte Erbanlagen bekannt wie bei dem Sehorgan, und das ist

kein Zufall. Das Auge ist das komplizierteste und wichtigste unserer

Sinnesorgane; verhältnismäßig geringe anatomische Abweichungen im Bau

des Auges haben schon beträchtliche Störungen der Leistung zur Folge.

Dazu kommt, daß das Auge wie kein anderes Organ übersichtlich und der

ärztlichen Untersuchung zugänglich ist. Schließlich scheinen unter

den Augenärzten besonders viele zu sein, welche die Neigung zu klarer

wissenschaftlicher Arbeit haben, und da ihr Arbeitsgebiet nicht sehr

groß ist, so haben sich viele in vorbildlicher Weise der Erforschung

der erblichen Bedingtheit der Augenleiden zugewandt.

Es ist schon seit langer Zeit bekannt, daß die sogenannten

~Brechungsfehler des Auges~ zum großen Teil erblich bedingt sind.

Der Brechungszustand des Auges ist von dem Zusammenwirken mehrerer

Organteile abhängig, von der Länge des Augapfels, der Krümmung

der Hornhaut, der Wölbung der Linse usw. Wenn das Auge auf nahe

Gegenstände eingestellt werden soll, so ist eine Krümmungsanstrengung

der Linse nötig, weil sonst das Bild naher Gegenstände hinter die

lichtempfindliche Netzhaut fallen würde, wie sich aus den Gesetzen der

Lichtbrechung ergibt. Die Augen eines nicht unbeträchtlichen Teiles

aller Menschen sind nun schon in der Ruhe auf die Nähe eingestellt.

Man spricht dann von ~Kurzsichtigkeit~ oder ~Myopie~. Ferne

Gegenstände können daher von diesen Augen nicht scharf eingestellt

werden. Es gibt sehr verschieden schwere Grade von Kurzsichtigkeit;

die geringeren Grade bedingen keine große Störung des Sehens, zumal

die Einstellung leicht durch geeignete Brillen verbessert werden kann.

Hochgradige Kurzsichtigkeit, welche auf einer zunehmenden Verlängerung

der Augenachse zu beruhen pflegt, stellt dagegen eine schwere

krankhafte Störung dar, die sogar zur Erblindung führen kann.

Bis vor kurzer Zeit herrschte ziemlich allgemein die Ansicht, daß

Kurzsichtigkeit durch angestrengte und fortgesetzte Naharbeit

entstände. Da gerade im Schulalter oft eine starke Zunahme der

Kurzsichtigkeit beobachtet wird, so sprach man geradezu von

„Schulmyopie“. Diese Lehre ist nun neuerdings erschüttert worden,

besonders durch sehr umfangreiche Untersuchungen und scharfsinnige

Überlegungen des Züricher Augenarztes ~Steiger~. Es darf

als sichergestellt gelten, daß die Zunahme der Kurzsichtigkeit im

Jugendalter aus inneren Gründen erfolgt. Die statistischen Belege,

welche man für das Vorkommen einer durch Schule oder Berufsarbeit

erworbenen Kurzsichtigkeit beizubringen versucht hat, sind alle nicht

stichhaltig. Die Vorstellung, daß die Kurzsichtigkeit gewissermaßen

eine erstarrte Anpassung an die Naharbeit sei, muß unbedingt aufgegeben

werden. Vor allem ist es völlig verfehlt, die erste Entstehung der

erblichen Anlage zur Kurzsichtigkeit auf eine derartige angeblich

individuell erworbene Anpassung zurückzuführen. Derartige Vorstellungen

sind mit den Ergebnissen der Erblichkeitsforschung völlig unvereinbar

(vgl. S. 16-21)

Die meisten Augenärzte und Schulhygieniker nehmen wohl heute einen

vermittelnden Standpunkt ein, indem sie annehmen, daß zwar die Anlage

zur Kurzsichtigkeit erblich sei, daß aber diese Anlage dann durch

Naharbeit zur Entfaltung gebracht werden könne. Diese naheliegende

und scheinbar vorsichtige Annahme ist zwar schwer zu widerlegen;

aber sie kann auch keineswegs als sichergestellt gelten. Es fehlt

jeder Beweis dafür, daß Kurzsichtigkeit durch Naharbeit auch nur

verschlimmert werden könne. An ihrer erblichen Bedingtheit dagegen ist

ein berechtigter Zweifel nicht möglich. Es sind eine große Zahl von

Stammbäumen veröffentlicht worden, von denen ich einen nach ~Lutz~

gekürzt wiedergebe:

[Illustration: Fig. 14.

Stammbaum einer Familie mit ~kurzsichtigen~ Mitgliedern. Nach ~Lutz~

(gekürzt). [**Symbol] = auf einem Auge kurzsichtig.]

Die in dieser Familie vorkommende Anlage zur Kurzsichtigkeit

ist offenbar einfach dominant; d. h. an jedem Individuum, das

sie enthält, kommt sie auch zur Auswirkung; jedes kurzsichtige

Familienmitglied hat mindestens auch einen kurzsichtigen Elter;

wenn dagegen beide Eltern normalsichtig sind, so ist auch keines

der Kinder kurzsichtig.

Wahrscheinlich gibt es in verschiedenen Familien auch verschiedene

krankhafte Anlagen, welche Kurzsichtigkeit bedingen. Viele von diesen

Anlagen scheinen dominant zu sein; es ist aber durchaus nicht nötig,

daß sie es alle sind. Gerade die Anlage zur schweren fortschreitenden

Kurzsichtigkeit scheint nicht dominant zu sein. Wohl ist es sicher, daß

auch diese idiotypisch bedingt ist, den Erbgang dagegen kennen wir noch

nicht.

Ebenso wie die Kurzsichtigkeit hat sich auch die ~Übersichtigkeit~

oder ~Hyperopie~ als erblich erwiesen, d. h. jener Zustand, bei

welchem auch das Bild entfernter Gegenstände hinter die Netzhaut

fällt. Um klar zu sehen, müssen die Übersichtigen daher auch schon

beim Sehen in die Ferne eine Krümmungsanstrengung der Linse machen,

erst recht natürlich beim Sehen in die Nähe, was bei höheren Graden

mit erheblichen Beschwerden verbunden ist. Ein wenig scheint bei

Ruhestellung des Auges das Bild ferner Gegenstände übrigens bei

den meisten Menschen hinter die Netzhaut zu fallen. Da aber eine

ganz leichte Krümmung der Linse genügt, um die richtige Einstellung

herbeizuführen, so ist die leichte Übersichtigkeit im Unterschied von

der leichten Kurzsichtigkeit nicht als krankhaft anzusehen.

Weiter ist auch der ~Astigmatismus~ erblich bedingt; das ist ein

Zustand, bei welchem die Hornhaut in einer Richtung stärker gekrümmt

ist als in einer anderen und wo infolgedessen alle Gegenstände

undeutlich gesehen werden. Da nach ~Steiger~ Grad und Art der

Krümmung der Hornhaut in hohem Maße erblich bedingt sind, so ergibt

sich daraus auch die Erblichkeit des Astigmatismus ebenso wie die

anderer Brechungsfehler.

Natürlich darf man nicht meinen, daß nur die krankhaften

Abweichungen vom normalen Brechungszustande erblich seien; vielmehr

ist dieser selbstverständlich selber auch erblich bedingt und

zwar durch das Zusammenwirken einer großen Zahl von Erbeinheiten.

Wenn irgend eine dieser Erbeinheiten eine Idiovariation erleidet,

so entsteht eine erbliche Brechungsanomalie. Leichtere Anomalien

können auch dadurch entstehen, daß nicht zusammenpassende

Erbeinheiten in einem Individuum zusammentreffen. So kann eine

bestimmte Hornhautkrümmung bei einer gewissen Achsenlänge des Auges

normalen Brechungszustand, bei einer größeren Achsenlänge aber

Kurzsichtigkeit bedingen; und die in diesem Falle Kurzsichtigkeit

mitbedingende Achsenlänge kann mit einer andern Hornhautkrümmung

zusammen wieder normales Sehvermögen zur Folge haben. Bei dem

Brechungszustande des Auges spielen also auch Mixovariationen mit,

die zwar als solche im Erbgange nicht erhalten bleiben, die aber

doch idiotypisch bedingt sind.

Die Erblichkeit der Augenfarbe ist schon weiter oben besprochen

worden (S. 98). In das Gebiet des Krankhaften dagegen gehört

die ~Heterochromie~, bei der ein Auge dunkel, das andere

blau gefärbt ist. Das helle Auge solcher Menschen neigt zu einer

eigenartigen schleichenden Entzündung, die bis zur Zerstörung

des Sehvermögens gehen kann. Bei Katzen, wo Heterochromie

weitergezüchtet werden konnte, soll regelmäßig Taubheit auf

der Seite des blauen Auges bestehen. Katzen mit beiderseits

blauen Augen sind überhaupt taub. Auch beim Menschen konnte die

Heterochromie durch mehrere Generationen verfolgt werden. Es

scheint sich um eine dominante Erbanlage zu handeln, welche die

Entwicklung des Farbstoffs in einem Auge hemmt. Jedenfalls liegt

die Sache nicht etwa so, daß Heterochromie aus der Kreuzung von

Individuen mit hellen und solchen mit dunklen Augen entstehen

könnte; bei allen derartigen Kreuzungen bleiben vielmehr beide

Augen stets gleich gefärbt.

[Illustration: Fig. 15.

Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene (1/2) Menschliche Erblichkeitslehre · 第 36 / 64 题