[495] Nach +Runge+ („Die Veränderungen der brechenden Medien des Auges

bei macerirten Früchten.“ Berliner klin. Wochenschr. 1882, Nr. 34)

färbt sich einige Tage nach dem Tode zuerst der Glaskörper, dann, und

zwar centripetal, die Linse. Letztere zeigt nach 3 Wochen regelmässig

einen rothen Farbenton.

[496] +Oesterlein+, Handb. d. med. Statistik, pag. 100.

[497] Ibidem, pag. 101. Die Zahl der Todtgeborenen beträgt 4-5% aller

Geborenen, so dass durchschnittlich auf 20 Geburten eine Todtgeburt

kommt.

[498] Literatur des Gegenstandes vide Krahmer’s Lehrb., 1875, pag. 132.

+Hecker+, „Zur Lehre von der Todesart des Kindes während der Geburt.“

Verh. der Berliner Ges. f. Geburtsh. 1853, pag. 145. +Schwartz+, „Die

vorzeitigen Athembewegungen.“ Leipzig 1858. Böhr, „Ueber das Athmen der

Kinder vor der Geburt“. Henke’s Zeitschr. 1863, XLIII, pag. 1. +B. S.

Schultze+, „Zur Kenntniss von der Einwirkung des Geburtsactes auf die

Frucht etc.“ Arch. f. path. Anat. und Physiol. 1866, XXXVII, pag. 145.

+Senator+, „Ueber den Tod des Kindes in der Geburt“. Vierteljahrschrift

f. gerichtl. Med. 1886, IV, 99. +E. Hofmann+, „Ueber vorzeitige

Athembewegungen in forensischer Beziehung“. Ibid. 1873, XIX, 217.

+Schwartz+, Arch. f. Gyn. I, pag. 361.

[499] Das +Meconium+ besteht vorzugsweise aus Vernix caseosa und

Gallenfarbstoff, namentlich enthält es eine Menge schon makroskopisch

kennbarer Wollhaare. Es kann daher kein Zweifel darüber bestehen,

dass der Fötus auch noch in den späteren Perioden der Schwangerschaft

Fruchtwasser schluckt. Zu welchem Zwecke ist allerdings vorläufig

unbekannt. Bemerkt sei hier, dass nicht selten das Meconium nur in den

unteren Abschnitten des Dickdarms die bekannte dunkelgrüne, in den

oberen, namentlich im aufsteigenden Ast, eine gelblichbraune Farbe

zeigt. Letzteres, welches vorzugsweise die Elemente geschluckten

Fruchtwassers enthält, nennt +Huber+ (Friedreich’s Bl. 1884, pag. 24)

das M. amnioticum, ersteres aber das M. hepaticum, welches reichlichen

Schleim, Gallenfarbstoff und abgestossene Darmepithelien enthält.

Der Gallenfarbstoff findet sich theils diffus, theils in Schollen

(+Huber+’s „Meconkörper“), die vielleicht nur gallig imbibirte

gequollene Darmepithelien sind. -- Der Darminhalt der Neugeborenen ist

frei von Bacterien, doch finden sich solche schon 3-7 Stunden post

partum im Inhalte des Rectums (+Escherich+, Virchow’s Jahrb. 1886, I,

pag. 222).

[500] Untersuchungen über die Compression des Schädels bei der Geburt

vide +Fehling+, Arch. f. Gyn. 1874, VI, pag. 68.

[501] Virchow’s Arch. XXXVII, 519.

[502] +Skrzeczka+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1869, XI, pag. 75.

[503] Behufs Untersuchung der Pupillarmembran ist der Bulbus zu

enucleiren und quer zu durchschneiden; hierauf wird unter Wasser die

Chorioidea sammt Ciliarkörper und Iris mit dem Griff des Scalpells

abgestreift, dann die Iris auf einem Objectträger ausgebreitet und die

Pupille theils mit freiem Auge, theils mit der Loupe untersucht.

[504] „Die Stirnfontanellen und der Horizontalumfang des Schädels.“

Arch. f. Gyn. 1875, VII, 506. +Fehling+ verwerthet den Horizontalumfang

auch für die Bestimmung der Lebensfähigkeit und ist der Meinung, dass

nur Früchte, die einen Horizontalumfang von mindestens 30 Cm. haben,

mit einiger Wahrscheinlichkeit als lebensfähig erklärt werden können.

Damit stimmen auch die sehr sorgfältigen Untersuchungen von +Körber+ in

Dorpat (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1884, XL, 225) über Gewicht

und Maasse Neugeborener mit Rücksicht auf die Frage der Lebensfähigkeit

überein.

[505] Eine neuere Arbeit „Ueber den Werth der einzelnen Reifezeichen

bei Neugeborenen“ von +Frank+ s. Arch. f. Gyn. 1894, XXVIII, pag. 163.

[506] Monatschr. f. Geburtsk. 1860, XVI, 75; 1862, XIX, 339 und

1865 XXVI, 348. Arch. f. Gyn. 1871, II, 48 (+Gregory+), dt. 1873, V

(+Kézmárszky+), pag. 547, Med. Centralbl. 1876, pag. 427 (+Ingerslev+)

und +Townsend+ (The so-called physiological lose in infants. Ibid.

1887, pag. 685.)

[507] Ein Fall von +freiwilliger+ Entbindung einer Frau im Stehen wird

von +Cordwent+ (Arch. f. Gyn. XIII, 212) mitgetheilt.

[508] Wir obducirten ein unreifes Kind, welches an Verbrühung durch

heissen Camillenthee gestorben war. Das Kind stammte von einem

16jährigen Mädchen, welches von seiner Mutter der vermeintlichen

Kolikschmerzen wegen auf ein mit dem Theeaufguss gefülltes Gefäss

gesetzt worden war und in dieser Lage entbunden hatte.

[509] Bei dem oben erwähnten, vor dem Wiener Gebärhaus im Stehen sammt

der Placenta geborenen Kinde fanden wir blos die Nabelvene, und zwar

innerhalb der Bauchhöhle unterhalb des Peritoneums durchrissen und

letzteres entlang des Gefässes in weitem Umfang blutig suffundirt.

Am Schädel fanden sich trotz vorhandenen Ossificationsdefecten nur

zwei unbedeutende Fissuren des inneren Randes beider Scheitelbeine.

Bei einem anderen im Hofe des allgemeinen Krankenhauses im Stehen

geborenen und unbeschädigt gebliebenen Kinde war die uns von Dr.

+Pritzl+ überlassene Nabelschnur ziemlich in der Mitte gerissen.

Auch +Koch+ bringt einen solchen Fall, wo sich ausserdem noch 3

andere Einrisse am portalen Theile der Nabelschnur fanden (solche hat

auch +Winckel+ mehrfach beobachtet) und einen anderen, wo sich bei

unverletzter Amnionscheide je eine Sugillation nahe am Nabel und an der

Placentarinsertion fand.

[510] Von einem auf +C. v. Braun+’s Klinik vorgekommenen Falle. Die

Frau war mit Zwillingen schwanger. Die Sturzgeburt erfolgte im Stehen

in dem Momente, als die Kreissende sich ankleidete, um auf den Abort

zu gehen. Die im Ganzen 42 Cm. lange Nabelschnur riss 12 Cm. vom

Nabel, das 2200 Grm. schwere Kind fiel auf den Boden und erlitt eine

Fissur des rechten Seitenwandbeines, blieb jedoch am Leben. Der zweite

Zwilling wurde normal geboren. Placenta und Nabelschnur wurden unserem

Museum überlassen.

[511] Wir haben ein Kind obducirt, welches, während sich die Hebamme

mit der Entbundenen beschäftigte, sich aus der +unterbundenen+

Nabelschnur verblutet hatte. Das Kind war nach der Abnabelung

eingewickelt und bei Seite gelegt worden, und als die Hebamme nach

etwa einer Stunde nachsah, war das Kind voll Blut und agonisirend.

Ein gleicher Fall kam 1894 zur Beobachtung. In diesen Fällen muss

untersucht werden, ob die Nabelschnur entweder gar nicht oder schlecht

unterbunden war. Doch es kann auch vorkommen, dass die gut angelegt

gewesene Schlinge durch Verdunstung oder Aufsaugung der Flüssigkeit des

Nabelschnurendes sich nachträglich lockert.

[512] Prager Vierteljahrschr. CXXIII, 53: „Zur Kenntniss der

natürlichen Spalten und Ossificationsdefecte am Schädel Neugeborener.“

[513] Ein anderer Fall, in welchem bei einem 6jährigen (!) Mädchen eine

embryonale Hinterhauptsspalte für eine Fissur gehalten wurde, findet

sich in Schmidt’s Jahrb. 1851, Bd. LXIX, 224.

[514] +O. Küstner+ (Jena’sche Zeitschr. f. Naturw. 1866, XX, Suppl.

I, pag. 9 und Centralbl. f. Gyn. 1886, Nr. 9 u. 25) hat die Bildung

eines solchen Hämatoms im linken Sternocleidomastoideus bei einer

Steissgeburt beobachtet, die ohne jeden Eingriff verlief und hat sich

durch Versuche überzeugt, dass erhebliche Dehnungen dieses Muskels

und daher solche Hämatome nicht durch Längsdehnung und Streckung des

Halses, sondern durch Torsion desselben mit dem Gesichte nach der

gleichnamigen Seite zu Stande kommen. Auch bei Selbsthilfe können sie

nur durch eine solche Torsion oder durch directe Quetschung sich bilden.

[515] Auch die Verwirrung kann die Mutter mitunter verhindern, das

richtige zu thun. So unterliess dieselbe in einem unserer Fälle, das

Kind aus einem Schaff, in welches dasselbe gefallen war, herauszuziehen

und rief statt dessen um Hilfe. Die Anklage behauptete, dass die Mutter

absichtlich unterlassen habe, das Kind zu retten, es kam aber hervor,

dass auch eine Zeugin, welche herbeigeeilt war und das Kind in der

Flüssigkeit liegen sah, statt dasselbe herauszuziehen, erschreckt aus

der Stube lief, um noch eine andere Frau herbeizuholen. Siehe auch den

auf pag. 805 mitgetheilten Fall.

[516] In der Agonie und kurz nach dem Tode erweitern sich die

Pupillen in der Regel, um sich dann wieder etwas zu verengern, welche

Verengerung nach +Marschall+ etwa 1 Stunde nach dem Tode beginnt,

und durch 3-4 Tage andauert. Häufig ist die Contraction ungleich.

+Schmeichler+ (Wiener med. Wochenschrift. 1885, Nr. 39) fand, dass

die Pupillen nach dem Tode immer etwas weiter werden als sie vor

dem Tode sind und dass bei einem Paralytiker, dessen rechte Pupille

während des Lebens seit längerer Zeit weiter als die linke war, bei

der Section der Befund gerade umgekehrt war. Es scheint, dass diese

postmortalen Veränderungen der Pupillenweite ausser durch Contraction,

respective Erschlaffung der Irismuskeln, auch durch Veränderungen

des intraoculären Druckes bedingt werden, dessen Abnahme auch

Formveränderungen der Pupille erzeugte. Siehe auch Virchow’s Jahresb.

1888, I, 162 (Beobachtungen an abgeschlagenen Köpfen) und 1887, I, 503

(Verhalten der Augenlider nach dem Tode).

[517] Das Wenige über das Verhalten der Temperatur beim acuten

gewaltsamen Tode Bekannte vide unsere „Leichenerscheinungen“.

Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXV, 236, ebenso die Arbeit von

+Schlemmer+ und +Tamassia+, „Del decorso della temperatura nelle morti

violenti“. Rivista sperim. di freniatria e med. legale. Anno II,

Fascicolo V, VI, und +Tamassia+, „Temperatura negl’ avvelenamenti“.

Ibidem, Anno III, Fasc. II, 265.

[518] Nach vernachlässigten Schulterlagen fanden wir wiederholt an dem

todt extrahirten Kinde ausser der Geburtsgeschwulst in der vorgelagert

gewesenen Schulter- und Brustgegend auch die betreffende Lunge dunkler

und blutreicher, so dass sie auffallend von der anderen abstach.

Offenbar handelte es sich ebenfalls um eine hypostatische Erscheinung.

[519] Die sogenannte Gänsehaut ist vielleicht eine Fixirung der

vitalen Contraction glatter Muskelfasern durch die Todtenstarre.

Bezüglich des Herzens hat +Strassmann+ (Vierteljahrschr. f.

gerichtl. Med. 1889, LI, 300) an Thieren constatirt, dass es bei

keiner Todesart zu einem systolischen Herzstillstand kommt. Immer,

selbst nach Strychninvergiftung, fand sich das Herz in Diastole und

weich. Erst durch die Todtenstarre ändert sich dieses Verhältniss

und man findet bei der späteren Untersuchung fast stets den linken

Ventrikel fest contrahirt und seines Inhaltes grösstentheils oder

ganz entleert. Wir dagegen haben bei eben getödteten Thieren das Herz

nicht selten contrahirt gefunden (Wiener med. Presse, 1890, Nr. 37).

+A. Paltauf+ (Prager med. Wochenschr. 1892, Nr. 6), fand, dass nach

Strychninvergiftung mit geringen Dosen die Todtenstarre in gewöhnlicher

Weise, nach grösseren schon nach 5 Minuten eintrete, ebenso nach

Vergiftung mit Picrotoxin, nicht aber mit Veratrin und Physostigmin.

In der Wiener Naturforscherversammlung berichtete aber +Schlesinger+

über zwei genau beobachtete Fälle von Tetanie bei Magenerweiterung, in

welchen der Tod im Krampfanfalle eingetreten war und sofortige Fixation

der Krampfstellung durch die Todtenstarre constatirt wurde. Da Trismus

bestanden hatte, öffnete sich auch der Mund an der Leiche nicht!

[520] Obgleich der erstarrende +isolirte+ Muskel thatsächlich sich

verkürzt, so wird doch, da an der Leiche gleichzeitig die Antagonisten

erstarren, durch den Rigor mortis keine Locomotion grösserer

Gliedmassen veranlasst. Auch die Locomotion kleiner Glieder, namentlich

ein leichtes Beugen der Finger durch diese Ursache, ist noch keineswegs

erwiesen, obgleich wegen Prävalenz der Beuger möglich. Zweifellos

kommen Locomotionen bei der „Wärmestarre“, besonders wenn sie die

Muskelgruppe ungleichmässig befällt, vor. An den Ringtheaterleichen

wurden thatsächlich solche Bewegungen beobachtet und auch für vitale

gehalten. Von den dadurch veranlassten Contractionen, welche, wie

+Becker+ (1894) fand, zunächst die oberflächlichen und massigen Muskeln

betreffen, rühren die mitunter grotesken Stellungen her, in welchen

halbverkohlte Leichen gefunden werden. Ob die nach Cholera beobachteten

postmortalen Zuckungen der Finger mit der Todtenstarre in Verbindung

stehen, ist noch fraglich.

[521] +Brown+-+Séquard+ (Compt. rendus. C. III, pag. 602; Med.

Centralbl. 1886, 948) zog in letzter Zeit diese Anschauung in Zweifel

und hält die Todtenstarre für eine wirkliche, letzte Contraction des

Muskels vor seinem Absterben. Auch +Bierfreund+ (Pflüger’s Archiv.

1888, XLIII, pag. 195) gelangt zu demselben Schlusse und ebenso glaubt

+Tamassia+ (Virchow’s Jahrb. 1884. I, 462) auf Grund seiner Versuche,

dass ausser physischen und chemischen Veränderungen des Myosins noch

andere, vorläufig unbekannte Einflüsse eine Rolle spielen. Unserer

Meinung nach wäre es, um endlich bezüglich des eigentlichen Wesens

der Todtenstarre in’s Klare zu kommen, angezeigt, mit dem angeblichen

Myosin als solchem Versuche anzustellen, insbesondere über die

Bedingungen, unter welchen es gerinnt und wieder sich löst.

[522] Ueber die Ursache dieser Verfärbung s. unsere

„Leichenerscheinungen“ und neuere Arbeiten von +Pellacani+ (Virchow’s

Jahresb. 1884, I, 463) und +Schrank+ (Grüne Färbung fauler Eier. Wiener

med. Jahrb. 1888, pag. 303).

[523] Bevor dies geschieht, können durch den Druck der Fäulnissgase

verschiedene Veränderungen geschehen. Eine der gewöhnlichsten ist das

Heraustreiben des Mageninhaltes durch den Oesophagus nach aussen,

wodurch dieser dann auch in die Luftwege gelangen kann. Ebenso

gewöhnlich ist die Vortreibung der Augäpfel. Weniger bekannt ist

die Vortreibung der Schleimhaut des Mastdarms und der weiblichen

Genitalien, welche Vorfälle vortäuschen kann. Mitunter können

aber auch bei weiblichen sehr faulen Leichen Eingeweide durch das

Becken herausgedrängt werden (+Swaving+ in Batavia: „Austritt von

Darmschlingen durch die Genitalien bei faulen Wasserleichen.“ Schmidt’s

Jahrb. 1855, LXXXVIII, pag. 368), oder bei Schwangerschaft die

betreffende Frucht. Dies scheint namentlich bei während der Entbindung

Gestorbenen leichter vorzukommen. Einen derartigen Fall nebst

Zusammenstellung zahlreicher Fälle von sogenannter „Sarggeburt“ bringt

+Bleisch+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1892, III, pag. 38) und

einen neueren von +Perrando+ und +Moriz+ (Virchow’s Jahrb. 1893, I,

pag. 490).

[524] Seitdem haben +Lehmann+ (Würzburger Sitzungsb. 1888, pag. 19)

und +Voit+ (Münchener Wochenschrift 1888, pag. 518) durch sorgfältige

Versuche gefunden, dass sich in der That aus Eiweiss Fett bilden könne.

Die Mengen sind aber so gering (nach +Lehmann+ 3·70 und nach +Voit+

2 Fettsäuren pro 100 Fleisch), dass dieser Vorgang bei der Bildung

compacter Fettwachsmassen keine wesentliche Rolle spielen kann.

[525] +Zillner+ hat auch die Vermuthung ausgesprochen, dass

diese Ortswanderung der Fette auch schon im früheren Stadium der

colliquativen Fäulniss eintreten könne. Unsere weiteren Beobachtungen

haben diese Vermuthung insoferne bestätigt, als wir fanden, dass,

wie schon +Tamassia+ (Virchow’s Jahrb. 1883, I, 517) erwähnt, schon

frühzeitig mit dem beginnenden putriden Zerfall der Gewebe insbesondere

im Fettgewebe massenhaft Fett frei wird, welches nicht blos in das

Zwischengewebe und in seröse Säcke, sondern auch in das Lumen der

Gefässe gelangen und in diesen sogar durch den Druck der Fäulnissgase

weiter befördert werden kann. So fanden wir bei einer an CO-Vergiftung

verstorbenen, erst mehrere Tage nach dem Tode in ihrer Wohnung

gefundenen hochgradig durch Fäulniss gedunsenen alten Frau grosse

Mengen wie geronnen aussehenden Fettes im rechten Sinus transversus,

in der rechten V. jugularis, im rechten Herzen, vorzugsweise aber im

oberen Antheil der Vena cava ascendens. Offenbar stammte das Fett aus

der hochgradig faulenden Leber.

[526] +Strassmann+ und +Strecker+, „Bacterien bei der Leichenfäulniss“.

Zeitschr. f. Medicinalb. 1888, pag 65. +Hoffa+, Münchner med.

Wochenschr. 1891, Nr. 14, +Ottolenghi+ und +Kijanicin+, Virchow’s

Jahrb. 1892, I, pag. 472.

[527] Ueber das Auftreten der Insecten und deren Larven in an

der Luft liegenden Leichen und die Verwerthung derselben für

Todeszeitbestimmungen hat insbesondere +Megnin+ (Virchow’s Jahrb.

1883, I, 517) geschrieben. Frühzeitig beginnen Fliegenmaden und

einzelne Coleopteren (Sylphen) ihre Arbeit, welche die Weichtheile

und das Fett aufzehren, dazu kommen die Larven von Dermestes, welche

die Ueberbleibsel des Fettes consumiren. Die mumificirten Reste

werden, und zwar gewöhnlich erst im zweiten Jahre, von Myriaden von

Anthrenen und Acarinen attaquirt, welche schliesslich eine die Knochen

bedeckende pulverige Masse zurücklassen, welche aus den Excrementen

der betreffenden Insecten und ihrer Larven, sowie aus deren Häuten

und Puppenhülsen bestehen. Weitere Angaben über die Gräberfauna von

+Reinhard+, +Megnin+, +Jovanovitsch+ und +Handlirsch+ vide Virchow’s

Jahrb. 1888, I, pag. 467 und 1894. Daselbst auch eine Mittheilung von

+Raimondi+ und +Rossi+ über Flohkrebse auf Wasserleichen.

[528] Flüssige Fette (Oele) dienen bekanntlich zur Conservirung

verschiedener fäulnissfähiger Nahrungsmittel. Wahrscheinlich wurde

im Alterthum das Oel hier und da auch zur Conservirung menschlicher

Leichen angewendet. Ein interessantes Beispiel davon scheint die von

+H. Thode+ (Mittheilung des Institutes f. österr. Geschichtsforschung.

1883, IV, pag. 75) besprochene „römische Leiche vom Jahre 1485“

gewesen zu sein, welche in der Via Appia in einem mit Blei verlötheten

Marmorsarkophage ausgegraben wurde, wohlerhalten war, biegsame Glieder

hatte, von einer eingedickten wohlriechenden Flüssigkeit umgeben war

und in der man +Cicero+’s Tochter +Julie+ vermuthet.

[529] „Wiener med. Wochenschr.“ 1879, Nr. 5-7: „Zwei aus dem Wasser

gezogene Skelette.“

[530] „Eine Zusammenstellung der Befunde an 45 exhumirten Leichen auf

dem Friedhofe zu Hohenwart im Jahre 1864.“ Aerztl. Intelligenzblatt.

1886, pag. 50.

[531] Elfter Jahresbericht des sächsischen Landes-Medicinal-Collegiums.

Leipzig 1881, pag. 174.

[532] Gerichtliche Ausgrabungen. II, pag. 431.

[533] Die Körpermessung zum Zwecke der Identification lebender und

todter Personen wurde von +A. Bertillon+ in ein System gebracht und

ist in Frankreich, besonders in der Pariser Polizeipräfectur, als

„Bertillonage“ eingeführt. Die Messungen betreffen nicht blos die

Körper als Ganzes (Länge, Spannweite, Sitzhöhe), sondern auch die

einzelnen Theile. Die Methode ist praktisch, leicht durchführbar

und hat sich bereits bewährt. Näheres darüber mit Abbildungen: „Das

anthropologische Signalement“ von +A. Bertillon+. Zweite Auflage.

Autorisirte deutsche Ausgabe von Professor +v. Sury+ in Basel. 1895.

[534] Eine ansehnliche Zahl von Fällen crimineller Zerstücklung von

Leichen haben +Lacassagne+ (Arch. de l’anthropol. crim. 1888, III, pag.

229) und +Ravoux+ (Lyoner These. 1888) zusammengestellt.

[535] Ueber die zuerst von +Zuckerkandl+ näher verfolgte Entwicklung

der „Zahnsäckchen“ und „Zahnscherbchen“ beim Embryo und Neugeborenen

siehe +Mauczka+: „Die Zähne vom gerichtsärztlichen Standpunkte.“

Oesterr. Vierteljahrschr. f. Zahnheilkunde, 1892, VIII.

[536] Dass sich diese Quernähte des Körpers des Brustbeins bis in’s

höhere Alter hinein erhalten, ist ein sehr seltenes Vorkommniss. In

unserem Museum befindet sich ein solcher Fall. Er betrifft das Skelet

eines 43jährigen Mannes, welcher sein Weib erstochen und dann sich

selbst ertränkt hatte.

[537] Im 20. Jahre ist die Verwachsung gewöhnlich vollendet, doch ist

die Epiphyse von der Diaphyse am Durchschnitt noch einige Zeit durch

hellere Farbe und lockeres Gefüge differenzirt und durch eine feine

Knochenleiste getrennt. Nach +Wachholz+ (l. c.) wird der vollständige

Schwund der Knorpelfuge bei Frauen zwischen 17 und 18, bei Männern

zwischen 20 und 21 Jahren beobachtet. Die Knochenleiste beginnt sich

um das 15., beziehungsweise 17. Jahr zu bilden und erhält sich meist

bis zum 30. Jahr. Die Diaphysen-Markhöhle reicht bei Frauen vom 28.,

bei Männern vom 30. Jahre an bis an’s Ende des Collum chirurgicum,

vom 35. an bis zur ehemaligen Epiphysengrenze. -- Interessant ist die

Thatsache, dass bei manchen Zwergen und bei manchen Individuen mit

verkümmerten Genitalien die Epiphysen auch im Mannesalter mit den

Diaphysen nicht verwachsen. +A. Paltauf+, „Ueber den Zwergwuchs etc.“

Wien 1891.

[538] Beim Weibe bleiben Kehlkopf- und Rippenknorpel häufig bis in’s

hohe Alter unverknöchert, respective unverkalkt, nur ausnahmsweise beim

Manne; so haben wir einen 73jährigen schwächlich gebauten Mann secirt,

bei welchem nur Verknöcherung der hinteren Bänder der Schildknorpel und

der basalen Theile der Schildknorpelhörner, sowie der Ringknorpelplatte

bestand und in den Rippenknorpeln nur Spuren davon sich fanden.

Ausführliche Untersuchungen über das Verhalten des Kehlkopfes in den

verschiedenen Lebensaltern und bei beiden Geschlechtern hat +Patenko+

(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLI) angestellt. Es geht aus

denselben hervor, dass die Verknöcherung keiner Gesetzmässigkeit

unterliegt, sich aber im Allgemeinen beim Weibe langsamer und im

geringeren Grade entwickelt als beim Manne. Gleiches ergab sich

bezüglich der Rippenknorpel und bezüglich der Ankylose der grossen

Zungenbeinhörner mit dem Körper.

[539] Für die thunlichst häufige Anwendung der Photographie in solchen

Fällen, sowie bei der Aufnahme von Verletzungen und insbesondere

des sogenannten Localaugenscheines haben sich Aerzte und Juristen

wiederholt ausgesprochen, so +Odebrecht+, „Die Benützung der

Photographie für das Verfahren in Strafsachen“. Archiv f. preuss.

Strafrecht. 1864, pag. 660; +Sander+, „Die Photographie in der

gerichtl. Medicin.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F. II, 179;

+Vernois+, „Ueber Verwendung der Photographie zu med.-gerichtlichen

Zwecken.“ Annal. d’hygiène publ. 1870, pag. 239; „Die Photographie

im Dienste der Justiz.“ Wiener Juristen-Ztg. vom 15. April 1882 und

+Bertillon+ (l. c.), Anhang: „Die gerichtliche Photographie.“

[540] „Ueber die Pariser Morgue mit vergleichenden Hinblicken auf das

Berliner Institut gleichen Namens“, vide +Liman+, Vierteljahrschr.

f. gerichtl. Med. 1868, VIII, pag. 308. Ueber neuere Einrichtungen

daselbst (Appareils frigorifiques nach dem Systeme +Giffard+ und

+Berger+) siehe den Commissionsbericht von +Brouardel+ (Annal.

d’hygiène publ. 1880, pag. 69).

[541] Bemerkenswerth ist, dass in einem seinerzeit von uns

begutachteten Falle die durch Fäulniss und Liegen im Wasser bewirkte

Undurchsichtigkeit der Corneen eines von der Mutter ertränkten

Säuglings die Gerichtsärzte veranlasst hatte, das Kind für ein --

blindgeborenes zu erklären.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 130 / 132 段