[374] Es kann auch vorkommen, dass Jemand, der durch eine andere

Ursache zusammenstürzt, unter Wasser oder eine andere Flüssigkeit

geräth und erst in dieser stirbt. Alle jene Ursachen, welche in

natürlicher Weise plötzliche Bewusstlosigkeit oder plötzlichen Tod

bewirken können, wie Apoplexien, Herzlähmung, epileptischer Anfall,

Ohnmacht u. dergl., können auch eintreten, während Jemand am oder im

Wasser etc. sich befindet, und es ist insbesondere der natürliche Tod

im Bade keine Seltenheit. Gleiches kann aber auch aus gewaltsamen

Ursachen geschehen, so z. B. bei Kopfverletzungen oder wie beim

Ausräumen von Cloaken durch giftige Gase. Da bei den Betroffenen,

selbst wenn die Ursache des Zusammenstürzens für sich allein den Tod

in wenigen Augenblicken zu bewirken im Stande gewesen wäre, doch die

Agonie in der Flüssigkeit sich abspielt, insbesondere in dieser noch

Athembewegungen erfolgen, so finden sich auch bei solchen Leichen die

Zeichen des Ertrinkungstodes und es kann mitunter recht schwer sein,

die Frage zu beantworten, woran der Untersuchte zunächst gestorben

ist. Bei einer jungen, in ihrem von innen verschlossenen Badezimmer

unter Wasser todt gefundenen Frau ergab sich auffallend rothes Blut

und roth gefärbte Organe. Der Verdacht auf Kohlenoxydvergiftung wurde

durch die spectrale Untersuchung bestätigt. Das giftige Gas stammte

aus dem Heizapparat. Am 24. Januar 1881 obducirten wir einen im Eis

des Donaucanals eingefroren gefundenen alten, marastischen Mann.

Angeblich lag Selbstmord durch Ertrinken vor. Es fanden sich jedoch

massenhafte Gerinnsel im Herzen und den grossen Gefässen, woraus auf

einen protrahirten Tod geschlossen werden musste, und zwar entweder auf

natürlichen Tod durch Marasmus oder auf Erfrieren. -- Den Beobachtungen

+Naegeli+’s zufolge (Correspondenzbl. f. Schweizer Aerzte. 1880, Nr.

2) scheint die Ursache des Verunglückens Badender häufig darin zu

liegen, dass, weil sie mit vollem Magen in’s Wasser gingen, während

des Schwimmens Erbrechen und consecutive Aspiration des Erbrochenen

eintritt.

[375] +A. Paltauf+ (l. c.) weist auf diese Möglichkeit hin und wir

haben einen zweifellosen solchen Fall bei einem 19jährigen Burschen

beobachtet, bei welchem sich an beiden Oberarmen deutliche, vom

Anfassen herrührende Spuren fanden (s. auch pag. 568).

[376] Einen interessanten Fall von bei einem im Wasser Verunglückten

durch die Radschaufeln eines sich drehenden Mühlrades entstandener

Gekrös- und Darmruptur bringt +Kratter+ aus dem Grazer Institute für

Staatsarzneikunde (Friedreich’s Blätter. 1877, 1); ebenso Beispiele

von mannigfachen, insbesondere durch Dampfschiffsräder veranlassten

Beschädigungen von Wasserleichen: +Delens+, „Des fractures etc. que

l’on rencontre sur les cadavres retirés de la Seine.“ (Annal. d’hygiène

publ. 1878, pag. 433).

[377] +Hämmerle+, Gesetzsammlung. 1869, pag. 57.

[378] Die Leichen Ertrunkener tauchen desto früher auf, je günstiger

die Fäulnissbedingungen sind. Im Sommer kann dieses schon nach 2-3

Tagen, seltener schon nach einigen Stunden, geschehen, während im

Winter die Leichen wochen- und monatelang unter Wasser bleiben können.

Die Fettentwicklung, sowie die Menge der im Körper zur Zeit des Todes

gewesenen Luft (Lungen- und Darmluft) ist hierbei ebenfalls von

Einfluss. Enthielt der Körper keine Luft, wie z. B. bei todtgeborenen

Kindern, so bleibt derselbe verhältnissmässig länger unter Wasser, als

wenn Lungen und insbesondere der Darm Luft enthalten hatten. In manchen

Fällen können Wasserleichen unter Flösse etc. gerathen, oder durch

andere Gegenstände festgehalten werden, welche Möglichkeit ebenfalls

in Betracht gezogen werden muss. Gleiches kann eine Beschwerung der

Leiche bewirken, wie sie bei Selbstmördern, aber auch bei Beseitigung

von Leichen vorkommt. Dass selbst raffinirte derartige Vorkehrungen

das Aufsteigen der Leiche nicht absolut verhindern, beweist der im

August 1882 in Paris behandelte Fall Aubert, dessen Leiche nach

11 Tagen auftauchte, obgleich sie von den Mördern mit Bleiröhren

umwickelt, in die Seine geworfen worden war. Meistens scheint zuerst

der Oberkörper aufzutauchen, einestheils wegen der Residualluft in

den Lungen, anderseits wegen der raschen Gasentwicklung im subcutanen

Zellgewebe des Oberkörpers. In einem von +Freyer+ mitgetheilten Falle

(Virchow’s Jahrb. 1886, I, pag. 506) stand die Leiche im Wasser, was

zusammengenommen mit den übrigen Umständen des Falles den Verdacht

erregte, dass die Untersuchte erdrosselt und dann in das Wasser

gebracht worden war. In einem unserer Fälle war aber die Leiche eines

in einem See Ertrunkenen 3 Tage darnach plötzlich neben einem Schiffer,

der nach ihr gesucht hatte, aufgetaucht und stand senkrecht im Wasser.

Ob die Leiche mit dem Rücken oder mit der Vorderfläche nach oben

gekehrt im Wasser schwimmt und schliesslich auftaucht, wird vielleicht

von Zufälligkeiten abhängen. +Lacassagne+ (Virchow’s Jahrb. 1891, I,

pag. 520) behauptet, dass bei weiblichen Leichen meistens letzteres,

bei männlichen ersteres der Fall ist, da sich bei jenen meist die

Fersentheile, bei diesen meist die vorderen Partien der Beschuhung

abgewetzt finden. Auf der Wiener Naturforscherversammlung hat +Haberda+

über das Auftauchen der Wasserleichen und darüber angestellte

Beobachtungen berichtet.

[379] Mitunter werden die fester haftenden Haare an oder in der

Haut abgerissen oder abgebrochen, wodurch die Hautstelle ein wie

rasirtes Aussehen erhalten kann, ein Umstand, der bekanntlich im

Tisza-Eszlár-Fall eine Rolle spielte. Siehe unser Gutachten darüber,

sammt Abbildungen einer solchen Kopfhaut aus unserer Sammlung in der

Wiener med. Wochenschr. 1883, Nr. 25 u. ff.

[380] Das Schwurgericht Osnabrück fällte am 9. März 1878 das

Todesurtheil über eine Frau, welche den vier Wochen alten Knaben

ihrer Tochter dadurch getödtet hatte, dass sie ihm einen zugespitzten

Flaschenkork in den Rachen einpresste.

[381] Schmidt’s Jahrb. 1852, LXXIV, 242. Ebenso Versuche von

+Mattysen+, Tardieu, sowie der med.-chir. Gesellschaft in London in

+Tardieu+’s: „Sur la pendaison etc.“, pag. 292 u. ff., daselbst, sowie

in +Casper+-+Liman+’s Handb. II, 633, einschlägige Fälle.

[382] +Roth+ und +Lex+, Militärgesundheitspflege. 1875, II, 557.

[383] O. +Schultze+, „Zur Lehre vom Stoffwechsel bei Inanition“. Arch.

f. Anat. 1863, pag. 31; ebenso F. A. +Falk+, l. c. Eine fleissige

Zusammenstellung der „Veränderungen der Gewebe durch Inanition“,

insbesondere der Atrophie der Leber, enthält die Dissertation von G.

+Kulisch+, Halle 1891.

[384] So in England im berüchtigten „Penge-Fall“ 1877 und im Process

gegen die Familie +Barms+, die der gewerbsmässigen Kindervertilgung

angeklagt war (Prager med. Wochenschr. 1879, pag. 399).

[385] Eine ausführliche Darstellung der Theorien über die Ursache der

Insolation findet sich in dem Werke von +Jakubasch+, „Sonnenstich und

Hitzschlag“. Wien 1881.

[386] Wiener med. Wochenschr. 1867, pag. 144. Siehe auch die Arbeiten

von +Fraenkel+, Deutsche med. Wochenschr. 1889, Nr. 2 und +Silbermann+,

Med. Centralbl. 1889, Nr. 29.

[387] Ueber Verbrennungen durch schlagende Wetter, ein Mal 22, das

andere Mal 14 Kohlengrubenarbeiter betreffend, berichtet K. +Franz+,

Zeitsch. d. böhm. Aerzte. 1885, pag. 212 u. s. f., ferner +Bourget+,

Virchow’s Jahresb. 1877, II, 229.

[388] Prager Vierteljahrschr. 1864, LXXXII, 114.

[389] Gröberen durchscheinenden Gefässnetzen begegnen wir auch bei

postmortalen und dann vertrockneten Hautaufschürfungen.

[390] Wiener med. Wochenschr. 1875, Nr. 19 und 20, dann 1876, Nr. 7

und 8; ferner +Blumenstok+, Ibid. 1876, Nr. 15 und 16 und Friedreich’s

Blätter. 1878, pag. 347; +Jastrowitz+, Vierteljahrschr. f. gerichtl.

Med. XXXII, pag. 1; die ausführliche Zusammenstellung der Befunde nach

Verbrennung von +Schjerning+ (Ibid. XLI und XLII) und die Arbeiten aus

unserem Institute über den Befund an den Wiener Ringtheaterleichen.

[391] Zusammenstellung der Arbeiten von +Graff+, +Günsburg+, +Bischoff+

und +Maschka+ vide in Schmidt’s Jahrb. 1853, I, 105.

[392] In +Sédillot+’s „Journ. génér. de méd.“ März 1813.

[393] Laut eines von +Anderle+ in der Sitzung der Section für

öffentliche Gesundheitspflege des Wiener med. Doctoren-Collegiums vom

7. Jänner 1885 vorgetragenen Protokolls über die „Feuerbestattung“

einer Frau dauerte die Verbrennung 1 Stunde 24 Minuten und das Gewicht

des grössten Theils aus ganz kleinen Knochenstückchen bestehenden

Rückstandes betrug 1·5 Kgrm. -- Aus Anlass des Processes +Pel+ haben

+Brouardel+ und +L’Hôte+ (Annal. d’hygiène publ. 1886, pag. 12 und 106)

sich durch den Versuch überzeugt, dass man in einem eisernen Kochherd

binnen 40 Stunden eine ganze, etwa 60 Kgrm. schwere, zerstückelte

Leiche verbrennen könne, wobei etwa 6 Kgrm. Asche zurückblieb, und

sich nach aussen kein auffälliger Geruch entwickelte. Die auf den

französischen Schlachtfeldern angestellten Versuche, Thiercadaver durch

Begiessen mit Theer und Petroleum zu verbrennen, haben entgegen den

Angaben +Créteur+’s ungünstige Resultate ergeben, da es der Metzer

Commission selbst nach fünfstündiger Bemühung und nachdem wiederholt

Theer und Petroleum aufgegossen worden war, nicht gelang, Pferdecadaver

vollständig zu verkohlen (+Roth+ und +Lex+, l. c., I, 556.

[394] Ausführliches über „Blitzschlag“ vide unseren gleichbezeichneten

Artikel in +Eulenburg+’s „Real-Encyclopädie der ges. Heilkunde“ und in

+Oesterlen+’s Arbeit über diesen Gegenstand in Maschka’s Handb. I, 795.

Auch +Eberty+: „Ueber Blitzverletzungen.“ Deutsche med. Wochenschr.

1891, Nr. 37. Mit lithographirten Abbildungen, und die Monographie von

+Vincent+: „Médecine légale des accidents de la fondre 1892. Gaz. des

hôp. Nr. 98-138.

[395] Ausser den einschlägigen Arbeiten von +Krajewski+, +Blosfeld+,

+Samson+-+Himelstiern+, +Dieberg+, +Hoeche+ und +Ogston+ siehe die

von +Pouchet+ (Med. Times. December 1865); +De Crecchio+ („Della

morte pel freddo.“ Morgagni 1866); +Beck+, Deutsche Klinik. 1868, Nr.

6-8; +Wertheim+, Wiener med. Wochenschr. 1870, Nr. 19-23; +Horwath+,

„Beiträge zur Wärme-Inanition“. Allg. Wiener med. Ztg. 1870, Nr. 38

und 41; +Colemann+ und +M’Kendwick+ (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 239),

die Angaben von +Landois+ in seinem Lehrb. d. Physiol., pag. 413 und

+Paniénski+, Virchow’s Jahresb. 1890, I, 490.

[396] Med. Centralbl. 1873, pag. 33.

[397] Der von der Vorschrift für die gerichtliche Todtenbeschau vom 28.

Jänner 1855 im §. 105-107 vorgeschriebene Vorgang bei der Untersuchung

des Magens und Mageninhaltes und bei der Uebergabe der Leichentheile an

den Chemiker ist im Wesentlichen analog mit den sofort auszuführenden

Bestimmungen des §. 22 des preussischen Regulativs vom Jahre 1875 und

wir beschränken uns um so mehr auf diese hinzuweisen, als sie dem

gegenwärtigen Standpunkt der Toxicologie mehr angepasst sind als jene.

Auf die besonderen Bestimmungen bei Vornahme von Exhumationen werden

wir zurückkommen.

[398] Der Einfluss dieses Momentes ist insbesondere bei Digitalis und

Aconitum bekannt, und es wird behauptet, dass +Linné+ in Lappland

Aconitumkraut als Gemüse verspeist haben soll. (Virchow’s Jahrb. 1875,

I, 452.)

[399] Dass Substanzen erst durch das Vehikel zu Giften gemacht werden

können, zeigt das Amygdalin, welches für sich allein nicht giftig ist,

jedoch in Mandelmilch gebracht, durch das darin enthaltene Emulsin

schnell in Zucker, Bittermandelöl und +Blausäure+ zerfällt.

[400] Gegenüber Strychnin scheinen sich die Verhältnisse anders zu

gestalten, da nach +Falck+ in Kiel (Arch. f. d. ges. Physiologie.

XXXIV, pag. 531) bei neugeborenen Kaninchen nicht blos die

krampfmachende, sondern auch die letale Dosis eine auffallend höhere

ist als bei erwachsenen.

[401] Vide +Werber+ über Arsenikesser. Deutsche Klinik, 1870, 19;

ferner die Berichte der Grazer Naturforscherversammlung. +Binz+ und

+Schulz+, Arch. f. exper. Path. XI, 223 und +Knapp+, Med.-chir.

Rundschau. 1886, 1. Heft. Dass das „Arsenikessen“ auch vor Gericht

eine Rolle spielen kann, beweist der von +Dittrich+ (Vierteljahrschr.

f. gerichtl. Med. VIII, Suppl. pag. 212) begutachtete Fall, in welchem

ein Mann wegen Giftmord zum Tode verurtheilt, in einer neuerlichen

Verhandlung jedoch einstimmig freigesprochen wurde, weil sich durch

verlässliche Zeugen herausstellte, dass der Verstorbene Arsenik als

Genussmittel zu nehmen pflegte.

[402] +L. Herrmann+, Lehrb. d. exper. Toxicologie. 1874, pag. 94.

[403] Bemerkenswerth ist, dass auch schwere entzündliche oder

infectiöse Erkrankungen latent verlaufen und nachdem die Krankheit

bereits einige Zeit gedauert hatte, zum unerwarteten, selbst

plötzlichen Tode führen können. Vom Typhus ist dies längst bekannt,

unseren Erfahrungen zufolge gibt es aber ebenso wie einen Typhus

ambulatorius auch eine Pneumonia, eine Peritonitis und selbst eine

Meningitis ambulatoria, da uns vorgerücktere Stadien aller dieser

Erkrankungen bei Individuen vorkamen, die plötzlich -- einzelne davon

mitten in ihrer Arbeit -- gestorben waren, ohne bis dahin besonders

auffällige Erscheinungen gezeigt zu haben. Am häufigsten scheint die

Pneumonie einen solchen latenten Verlauf zu nehmen. In den hierher

gehörigen Fällen von Meningitis handelte es sich stets um Meningitis

cerebrospinalis und in einem derselben war der kräftige, junge Mann,

als er sich zur Arbeit begeben wollte, auf der Strasse zusammengestürzt

und in einigen Augenblicken gestorben. Auch +Lesser+ erwähnt im 1.

Heft seines Atlas der gerichtl. Med. einer Person, die plötzlich beim

Waschfass gestorben war und wo sich als Todesursache Peritonitis nach

Ulcus perforans ergab. Dass auch schwere chronische lebenswichtige

Organe betreffende Processe latent verlaufen können, zeigt u. A. ein

während der Vorstellung plötzlich gestorbener Circus-Clown (!), bei

dessen Section ein colossaler Hirntuberkel als Todesursache gefunden

wurde.

[404] +Langerhans+, Deutsche med. Wochenschr. 1893, Nr. 48. +Ungar+,

Tagblatt der Wiener Naturforscherversammlung, pag. 299 u. +Wachholz+,

ebenda.

[405] Vertretung von Kalksalzen der Knochen durch isomorphe Blei- und

Barytsalze und die Vertretung von phosphorsauren Salzen durch isomorphe

arsensaure. Lud. +Herrmann+, l. c. 44.

[406] Ueber die Schicksale dieser im Organismus sind die Acten

keineswegs geschlossen. So wird von +Boyer+ (Virchow’s Jahrb. 1881, I,

562) unter Berufung auf +Vulpian+ eine Zersetzung des Strychnins im

Blute als wahrscheinlich angenommen, von +J. Kratter+ („Untersuchungen

über die Ausscheidung von Strychnin durch den Harn.“ Wiener med.

Wochenschr. 1882, Nr. 8 u. ff.), sowie von +Ipsen+ („Untersuchungen

über das Verhalten des Strychnins im Organismus.“ Vierteljahrschrift

f. gerichtl. Med. 1892, IV, pag. 15) in Abrede gestellt. +Morphin+

wird nach +Landsberg+ (Pflüger’s Arch. XXIII und +Eliassow+, Diss.,

Königsberg 1882) bei kleinen Gaben im Organismus völlig zersetzt und

nur bei grösseren lässt sich unzersetztes Morphin im Harn nachweisen.

Auch +Donath+ (Wiener med. Presse. 1886, pag. 587) hat Gleiches

gefunden. Neuere Untersuchungen über den Gegenstand von +Pellacani+ s.

Virchow’s Jahresb. 1892, I.

[407] Solche Verfärbungen sind nicht mit unschuldigen von Nahrungs- und

Genussmitteln herrührenden zu verwechseln. So können grüne ausser von

Galle von grünem Gemüse, rothe und violette von Weinbeeren, Rothkraut,

Hollunderbeeren, rothen Rüben u. dergl. stammen. In dem gewöhnlich in

saurer Gährung begriffenen Inhalte des Coecum und Colon ascendens, wo

die Nahrungsstoffe auch länger verweilen, lösen sich die betreffenden

Farbstoffe besonders intensiv und färben dann durch Imbibition die

betreffenden Darmschlingen und das anstossende Peritoneum mitunter ganz

auffallend wein- oder anilinroth, wegen welcher Färbung in einem uns

mitgetheilten Falle von den Obducenten an eine Anilinvergiftung gedacht

und deshalb die chemische Untersuchung eingeleitet worden war.

[408] Die anatomischen Veränderungen des Verdauungscanales durch

Aetzgifte. Virchow’s Archiv. LXXXIII, pag. 193.

[409] Grosse Mengen wässerigen Mageninhaltes können bei schwacher

Concentration des genommenen Aetzgiftes dasselbe so verdünnen, dass

wohl Verätzung der Schleimhaut des Oesophagus, aber nicht mehr die

des Magens erfolgt, so dass letztere entweder ganz intact bleibt oder

nur irritative Veränderungen zeigt. Gleiches kann geschehen, wenn

das Gift chemisch durch den Mageninhalt gebunden oder neutralisirt

wird. Auch kann es unter solchen Umständen geschehen, dass die obere

concentrirtere und noch ätzungsfähige Schichte des Mageninhaltes

durch schnell eintretende Contraction des Magens noch in den Dünndarm

gelangt, so dass im letzteren noch Verätzungen gefunden werden können,

obgleich die Magenschleimhaut verhältnissmässig wenig beschädigt ist.

In der That bewahren wir in unserer Sammlung den Magen eines 53jährigen

Mannes, der 9 Wochen vor dem Tode Salzgeist (Salzsäure) irrthümlich

statt Rum getrunken hatte, in welchem Falle die Schleimhaut des Magens

mehrere longitudinale, schmale, in Form eines 3-10 Mm. breiten,

fast continuirlichen Streifens entlang der +kleinen+ Curvatur, von

der Cardia bis zum Pylorus ziehende und dort mit einer Ausbreitung

endigende, in Verheilung begriffene Substanzverluste zeigt, während

im übrigen Magen mit Ausnahme einiger unbedeutender Narben an der

Hinterwand des Fundus normale, im Duodenum aber wieder mit Narben

durchzogene Schleimhaut sich findet.

[410] Letztere können ausser durch Inanition auch durch Perforation zum

Tode führen, welche allerdings auch durch forcirte Sondirung, aber auch

ganz unabhängig von dieser durch Geschwürs- oder Divertikelbildung,

durch entzündliche Erweichung und durch periösophageale Abscesse zu

Stande kommen kann. Solche Vorgänge können längere Zeit latent bestehen

und es kann ihr Durchbruch zufällig mit einer Sondirung zusammenfallen

oder die Perforation mit der Sonde dadurch wesentlich begünstigt

werden. Bei Beurtheilung angeblich in dieser Richtung begangener

„Kunstfehler“ ist daher besondere Vorsicht angezeigt. Eine einschlägige

Beobachtung von +Schuberg+ wurde in Friedreich’s Bl. 1888. pag. 199 und

mehrere andere von uns mitgetheilt: Zeitschr. f. Medicinalbeamte. 1888,

pag. 353.

[411] Vide u. +A. Kossel+, „Zur Kenntniss der Arsenwirkungen“. Arch. f.

exp. Path. 1876, V, pag. 135, und +Fränkel+, „Ueber den Einfluss der

verminderten Sauerstoffzufuhr zu den Geweben auf den Eiweisszerfall

im Organismus.“ Med. Centralbl. 1875, pag. 739, und Virchow’s Archiv,

1876, LXVIII.

[412] Auch die acute Fettdegeneration bei Neugeborenen und Wöchnerinnen

ist zu beachten. Vide +Buhl+, Klinik der Geburtskunde. 1861, I, pag.

296. +Hecker+, Monatsschr. f. Geburtskunde. 1867, pag. 321 und Arch. f.

Gynäk. 1876. X, 537.

[413] Es empfiehlt sich, eine ganze Niere und etwa ein Drittel der

Leber zu nehmen, was wir ausdrücklich bemerken, weil in einem hierher

zur chemischen Untersuchung gelangten Falle von beiden Organen nur ein

nussgrosses Stückchen eingeschickt worden war.

[414] +Gorup+-+Besanez+ fand in der Leiche einer Frau, welche

Spiegelarbeiterin gewesen, aber bereits über ein Jahr vor ihrem Tode

den Dienst verlassen hatte, noch deutliche Spuren von Quecksilber.

Schmidt’s Jahrb. 1850, II, 144.

[415] Auch vor der Beerdigung können auf und in die Leiche Giftstoffe

hineingelangen, so durch „Balsamirung“, dann aber auch durch

Desinfection der Leiche mit Carbolsäure, Sublimat u. dergl.; diese

Stoffe können dabei auch in die Schling- und Respirationswege und von

da durch nachträgliche Imbibition tiefer hineingelangen.

[416] Handbuch der gerichtl. Chemie. 1869, pag. 144 u. s. f. Ferner

„Ueber die Verbreitung des Arseniks in der Natur“. Vierteljahrschr. f.

gerichtl. Med. N. F., 1870, XIII, 169.

[417] Bekanntlich wurde zur „Einbalsamirung“ (Conservirung) der

Leichen häufig Arsenik verwendet. Ein solcher Vorgang macht nicht

blos die Erkennung einer stattgehabten Arsenikvergiftung bei der

betreffenden Leiche unmöglich, sondern kann auch Arsenik in die

Friedhofserde bringen. So berichtet +Edling+ (Monatsblatt für öffentl.

Gesundheitspflege und med. Statistik. Beilage zur Deutschen Klinik.

1874, Nr. 3), dass in Stockholm ein ganz enormer Consum von Arsenik

zur Conservirung von Leichen stattfinde, dass im Jahre 1872 allein

etwa 110 so conservirte Leichen begraben wurden, und dass, da für jede

Leiche durchschnittlich 278 Grm. Arsenik gebraucht werden, jährlich

etwa 63 Pfund Arsenik in die Friedhofserde gelangen! Seit 1876 ist

dieser Vorgang verboten. -- Die Thatsache, dass auch durch die Leichen

Vergifteter mineralische Gifte der Friedhofserde zugeführt werden,

ist insbesondere bei den Friedhöfen grösserer Städte und solchen mit

bereits wiederholtem Turnus nicht ausser Acht zu lassen.

[418] Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1872, XVI, 328.

[419] „Vergiftung mit Atropin durch Kaninchenfleisch.“ Med. Centralbl.

1865, 832.

[420] Diese Reaction ist bereits von Joh. Andreas +Scherer+ angegeben

worden: Abhandl. der böhm. Ges. der Wissensch. auf das Jahr 1876, pag.

254-271 und Wiener med. Jahrb. 1832, II, pag. 353.

[421] Med. Centralbl. 1875, pag. 176 und Friedreich’s Bl. 1876, pag.

166.

[422] Med. Centralbl. 1876, pag. 228.

[423] Das Leuchten von aufbewahrten Nahrungsmitteln im Dunkeln wird

mitunter durch Mikroorganismen veranlasst (+Forster+ und +Tilanus+,

1888). Wir haben dasselbe unlängst an noch ziemlich frischen

Kalbsknochen beobachtet.

[424] In einem unserer Fälle hatte ein 3jähriges Mädchen seinem in der

Wiege liegenden Brüderchen Laugenessenz zu trinken gegeben, welche

unter dem Bette stand, ebenso in einem zweiten ein 4jähriges Mädchen

ihrer 1½ Jahre alten Schwester Scheidewasser, welches zum Putzen

einer Uhrkette gekauft worden war.

[425] Eine zufällige Vergiftung von Mutter und Kind durch mit einem

Klysma beigebrachte Schwefelsäure theilt +Deutsch+ mit (Schmidt’s

Jahrb. 1849, LXIII, 174). Wir haben einen gleichen Fall bei einem

Kinde beobachtet, und einer, der eine gelähmte Frau betraf, welcher

möglicherweise das Schwefelsäure-Klysma nicht irrthümlich, sondern

absichtlich gesetzt worden war, findet sich in der älteren Literatur.

[426] Auch die unvorsichtige Darreichung von Gegenmitteln kann

Erstickung bewirken, da wir mehrmals Kehlkopf- und Luftröhre bis tief

in die Bronchien mit einem Brei von Magnesia usta ausgefüllt fanden,

welche allzu hastig und nur unvollständig mit Wasser verrührt gegeben

worden war.

[427] In einem sehr acuten Falle, wo offenbar grosse Mengen der

Säure genommen worden waren (die Abends noch gesunde Frau war früh

todt in ihrem Bette gefunden worden und vom Magen waren nur Fetzen

vorhanden), waren die Todtenflecke auffallend hellroth, so dass anfangs

an Kohlenoxydvergiftung gedacht wurde und das Blut himbeergeléeartig,

welche Farbe das Blut auch im Reagensglase erhält, wenn es mit

concentrirter SO₃ versetzt wird.

[428] Diese kann Salpetersäurevergiftung vortäuschen, wie ein von

+Wunschheim+ publicirter Fall zeigt (Virchow’s Jahresb. 1891, pag. 520).

[429] Auch forensisch bemerkenswerth ist das Absterben von Fingern und

Zehen nach unvorsichtiger äusserer Anwendung von Carbolsäure. Nach

+Freyer+ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1891) kann dieses auch schon nach

2-3procentigen Lösungen erfolgen.

[430] +Stokvis+ in Amsterdam (Arch. f. exp. Path. XXI, 169) negirt

diese Reduction und Methämoglobinbildung, letztere erfolge vielmehr

erst am abgestorbenen Blute und sei nur ein postmortales Phänomen.

Die giftigen Eigenschaften des Kali chloricum beruhen nach ihm theils

auf der Kaliwirkung (Kalisalpeter bewirkt in einer Dosis von 25 Grm.,

Kaliumsulfat in einer solchen von 37·5 Grm. den Tod unter ähnlichen

Erscheinungen wie Kaliumchlorat in einer Menge von 30 Grm.), theils sei

sie keine andere wie die der Salze überhaupt, auch des gewöhnlichen

Kochsalzes, von welchem 8-10 Grm. auf ein Kilo Thier tödtlich wirken.

Durch neuere Untersuchungen von +Marchand+ u. A. (siehe diese

zusammengestellt in Virchow’s Jahrb. 1888, I, 389) ist jedoch die

vitale Bildung des Methämoglobins ausser Zweifel gesetzt. +Mittenzweig+

(Zeitschrift f. Medicinalb. 1888, pag. 265) konnte in einem Falle auch

das Auftreten kernhaltiger rother Blutkörperchen constatiren.

[431] Von den 63 Selbstmorden durch Gift, welche im Jahre 1874 in

Wien vorkamen, wurden 32 durch Cyankalium, 11 durch Schwefelsäure, 6

durch Laugenessenz, 7 durch Phosphor, 5 durch Morphium und nur 2 durch

Arsenik bewerkstelligt; und von den 1875 vorgekommenen (57) 1mal durch

Blausäure, 7mal durch Cyankalium, 3mal durch Morphium, 2mal durch

Strychnin, 6mal durch Schwefelsäure, 1mal durch Ammoniak, 11mal durch

Kalilauge und 6mal durch Phosphor. Eine Arsenikvergiftung kam nicht

vor, dagegen zweimal im Jahre 1876.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 128 / 132 段