[268] „Ueber concurrirende Todesursachen.“ Vierteljahrschr. f.

gerichtl. Med. 1866, V, 284. +Liman+ (l. c. II, 60) gebraucht dafür

die Bezeichnung „Priorität der Todesart“. Obwohl diese Bezeichnung

ganz richtig ist, so liegt doch eine Verwechslung nahe mit der in

civilrechtlicher Beziehung wichtigen Frage nach der „Priorität des

Todes“, die sich ergibt, wenn Zweifel darüber entstehen: „welche

von zwei oder mehreren verstorbenen Personen zuerst mit dem Tode

abgegangen sei“ (§. 25 österr. b. G. B.), namentlich, „wenn zwei oder

mehrere Menschen ihr Leben in einem gemeinsamen Unglücke oder auf

andere Art gleichzeitig verloren haben“ (Preussisches allgemeines

Landrecht. I, Tit. 1, §. 39). Es verdient daher die von +Skrzeczka+

angegebene Bezeichnung den Vorzug. Einen Fall dieser Art, wo es sich

um die Verunglückung eines Ehepaares bei einer Kahnfahrt, respective

um die Ueberlebungsfrage, handelte, hat +Lacassagne+ („Question de

survie. Consultation médico-légale dans l’affaire Rivoire.“ Lyon 1883)

begutachtet.

[269] C. +Majer+, „Statistische Studien über den Selbstmord in Bayern“.

Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1872, 155. Die ausführlichsten

Daten über die Statistik des Selbstmordes in Europa und den

aussereuropäischen Ländern enthält das schöne Werk von H. +Morselli+,

welches in deutscher Uebersetzung unter dem Titel: „Der Selbstmord.

Ein Capitel aus der Moralstatistik“ 1881 bei Brockhaus in Leipzig

erschienen ist.

[270] +Oesterlen+, „Handb. d. med. Statistik“. 1874, pag. 732.

[271] „Zeitschr. des königl. preuss. statist. Bureaus.“ 1871, pag. 98

u. s. f. +Majer+, l. c. 177.

[272] Annal. d’hygiène publ. 1875, II, 192.

[273] Darunter durch Kohlendampf 42.

[274] 823 Fälle von Erstickung bes. durch Kohlendunst. +Sedlaczek+,

l. c.

[275] Interessante Beispiele finden sich bei +Orfila+ (Lehrb. d.

gerichtl. Med., übersetzt von Knapp. 1848, I, pag. 442).

[276] Siehe auch +Morselli+, l. c. pag. 72 u. s. f. und P. +Gonzier+,

Action des courants telluriques, du magnétisme terrestre sur l’activité

cérébrale. Arch. de l’anthropol. criminelle. 1891, pag. 349 und 466.

[277] Selbst Anschuldigungen Dritter kommen vor, s. z. B. +Kuby+,

„Selbstmordversuch durch Halsabschneiden für Mordversuch ausgegeben“.

Friedreich’s Blätter. 1878, pag. 224. Wir selbst obducirten einen Mann,

der, schwer krank in’s Spital aufgenommen, angab, von mehreren Personen

misshandelt und in eine Senkgrube geworfen worden zu sein, und nach

wenigen Stunden starb, während die gerichtliche Section eine exquisite

Schwefelsäurevergiftung ergab.

[278] Damit stimmt auch die Statistik +Durham+’s (+Güterbock+, „Die

Verletzungen des Halses“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873,

19, pag. 33) über die Lage der Wunde bei 158 Fällen von theils durch

Mord, theils durch Selbstmord erzeugten Halsdurchschneidungen überein.

11mal lag die Wunde über dem Zungenbein, 45mal auf der Membrana

hyothyreoidea, 35mal auf dem Schildknorpel, 26mal auf dem Lig.

conoideum oder dem Ringknorpel, 41mal auf der Trachea.

[279] Ein derartiger Fall kam uns 1879 zur Beobachtung. Er betraf

eine Prostituirte, welcher, als sie eben zur Zulassung des Coitus

sich anschickte, von dem über ihr knienden Thäter mit einem unbemerkt

hervorgezogenen Fleischermesser der Vorderhals bis auf die Wirbelsäule,

eingestandenermassen in einem Zuge, durchschnitten worden war.

[280] Dass auch solche Befunde nicht absolut den Mord beweisen, zeigt

ein Fall von +Porter+-+Wornum+ (Virchow’s Jahresb. 1887, I, 506), der

zu einer Frau gerufen wurde, die sich den Hals durchschnitten hatte. Er

fand die Frau mit angeschnittener Trachea im Zimmer stehend, mit einem

Tischmesser in der Hand, womit sie sich noch in Gegenwart des Arztes in

den rechten Vorderarm Schnitte beibrachte. Das Messer wurde ihr leicht

genommen und die Frau in ein Spital gebracht, wo sie nach 9 Stunden

starb. Die Obduction ergab die Trachea bis auf eine schmale hintere

Brücke durchschnitten, zahlreiche Schnitte an beiden Vorderarmen und

Handgelenken und +jederseits einen Schnitt in der Falte zwischen Daumen

und Zeigefinger+!

[281] In unserem Museum bewahren wir den Schädel eines Ermordeten, an

dem sich namentlich am Hinterkopf mehr als 20 Stichwunden finden.

[282] +Tessier+ (Annal. d’hygiène publ. XXIV, pag. 5) sah bei einem

im Duell Gefallenen +eine+ Stichöffnung in der Brustwand und in der

vorderen Wand der Aorta, dagegen drei in einem Dreieck gestellte, nur

die oberen Schichten betreffende, in der Hinterwand der letzteren, und

erwähnt eine Beobachtung von +Coutagne+, wo sich bei einem verwundeten

Manne ein Stich in der Bauchwand und 2 in der Leber fanden.

[283] Auf weitere Distanzen ist von einem „Wasserschuss“ kein Effect

zu erwarten. Eine interessante diesbezügliche Angabe findet sich in

+Brehm+’s „Thierleben“, 1878, IV, 451: „In den alten Reisewerken und

Naturgeschichten steht zu lesen, dass man Kolibris blos mit Sand oder

Wasser schiessen könne. +Audubon+ hat sich verleiten lassen, dies zu

versuchen und gefunden, dass die aus Wasser bestehende Ladung wohl das

Gewehr einschmutzt, nicht aber Kolibris tödtet.“ Eine kurze Mittheilung

über einen Selbstmordversuch mittelst eines mit Wasser geladenen,

in den Mund abgefeuerten Terzerols, wodurch nur Einrisse an den

Mundwinkeln und Verwundungen der Mundschleimhaut entstanden, enthält

der Wiedener Spitalsbericht pro 1880, pag. 258.

[284] Neuere Versuche über die Wirkung „blinder Schüsse“ hat +Salzmann+

(Virchow’s Jahresb. 1881, II, 321) angestellt und gefunden, dass die

sogenannten Platzpatronen, wie sie bei den Militärmanövern benützt

werden, auf 2 Meter Schussdistanz leichte, auf 1 Meter schwere

Verletzungen bewirken und auf 30 Cm. Knochenwände zu durchschlagen

vermögen, wobei der Wachspfropf, mit dem die betreffenden Patronen

geschlossen waren, wie ein Projectil wirkte. Nach +Gerstacker+ (Prager

Zeitschr. f. Heilk. 1887, VIII, 376) sind Selbstmorde mit Platzpatronen

in der preussischen Armee häufig, wobei sich grosse Zerstörungen

ergeben.

[285] Im Februar 1877 kam ein derartiger Fall in Prag zur

Hauptverhandlung. Am 29. September war ein Heger im Walde erschossen

gefunden worden. Die Section ergab, dass der Schuss aus nächster Nähe

gegen die linke Brustseite abgefeuert worden war und Herz und Lunge

zertrümmert hatte. In der Brusthöhle wurden zahlreiche Schrote und

die Reste eines Papierpfropfens vorgefunden, welche als Stücke des

Nationalkalenders vom Jahre 1876 erkannt wurden. In der Wohnung des

der That verdächtigen Wilddiebes wurde ein solcher Nationalkalender

gefunden, aus welchem mehrere Seiten, darunter auch die, aus welcher

der Pfropfen bestand, herausgerissen waren, ein Umstand, der natürlich

den Angeklagten schwer gravirte, obgleich dieser den Todesfall als

Selbstmord hinzustellen sich bemühte.

[286] +Trelat+ (+Casper+-+Liman+, II, 75) berichtet über einen

Selbstmörder, der sich gleichzeitig zwei Pistolen an je einer Schläfe

ansetzte und abfeuerte, und einen analogen Fall (gleichzeitiger Schuss

gegen Kopf und Brust) findet man in Kopp’s Jahrb. d. St. A. K. XI, 123

(+Siebenhaar+’s Encyklop. Handb. I, 419). Auch in Wien hat sich 1893

ein Officier durch zwei gleichzeitig gegen die rechte und linke Schläfe

abgefeuerte Revolverschüsse getödtet.

[287] So wäre z. B. der Fall als Selbstmord klargestellt, wenn die

Obduction gleichzeitig Vergiftung ergeben würde, wie wir zwei solche

Fälle obducirten, von denen der eine einen Mann betraf, der, wie man

meinte, zufällig aus einem Dachfenster herabgestürzt war, und bei dem

ausser groben Verletzungen eine Schwefelsäurevergiftung sich fand;

der zweite ein Mädchen, welches zuerst Phosphor-Zündhölzchenköpfchen

genommen und dann aus dem dritten Stockwerke sich herabgestürzt hatte.

[288] Zahlreiche Beispiele von Eisenbahnverletzungen und deren Folgen,

sowie von und in Trains begangenen Verbrechen enthält das Werk von L.

+Borri+: L’esercizio delle strade ferrate nei suoi rapporti con la

medicina giudiciaria. Mailand 1894.

[289] Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, dass auch die Fixirung

anderer Fussspuren u. dergl. von Wichtigkeit sein kann, wobei besonders

der Gerichtsarzt im Stande ist, mit Rath und That behilflich zu sein,

so, wenn Fussstapfen oder andere Eindrücke in Erde, Staub, Koth oder

Schnee gefunden werden und ein Aufbewahren derselben nicht thunlich

erscheint. Zur Fixirung dieser hat man die Herstellung eines Abgusses

der Spur entweder mit Gyps oder mit einer Mischung von gleichen Theilen

Cement und Sand empfohlen. Diese Substanzen werden fein gepulvert

und mit ihnen am besten mittelst eines Siebes die Spur, aus welcher

man das etwa darin befindliche Wasser mit Fliesspapier vorsichtig

aufgesaugt hatte, ausgefüllt, so dass die Schichte das Niveau der Spur

etwas überragt. Hierauf wird die Oberfläche etwas getrocknet, ein

Leinwandlappen darüber gelegt und mittelst der Brause einer Giesskanne

vorsichtig mit Wasser übergossen, bis die ganze Masse durchfeuchtet

ist. Man gönnt hierauf der Masse die nöthige Zeit, um zu erstarren, und

hebt dann vorsichtig den Ausguss heraus, der nach Bestreichung mit Oel

wieder abgedrückt werden kann, so dass man einen genauen Abklatsch der

ursprünglichen Spur erhält.

Unter Umständen kann man den Gyps- oder Cementbrei unmittelbar in

die Spur eingiessen und erhärten lassen (+Krahmer+, +Hodann+).

+Hugoulin+ hat auch das Ausfüllen der Spur mit gepulverter Stearinsäure

empfohlen, nachdem erstere früher durch ein darüber gehaltenes

heisses Eisenblech erwärmt worden ist. +Jaumes+ (Virchow’s Jahrb.

1880, I, pag. 657) modificirt dieses Verfahren dahin, dass er die

Spur durch eine darüber gehaltene heisse Metallplatte erwärmt und

vorsichtig mit feinem Stearinpulver bestreut, welches schmilzt und

nach dem Erkalten die Erhöhungen und Vertiefungen der Spur in dünner

Schichte überzieht. Letztere wird nun mit Oel bestrichen und die so

bereitete Form mit nicht zu dickem Gypsbrei ausgegossen, welcher

erstarrend einen genauen und leicht aufzubewahrenden Abdruck des

Gegenstandes darstellt, von dem die Spur herrührt. Ausführlicheres

über diesen Gegenstand s. +Schauenstein+, „Untersuchung der Spuren von

Fussabdrücken und Werkzeugen“ in Maschka’s Handbuch der gerichtl. Med.

I, 541; W. +Zenker+, „Die Fussspuren des Menschen. Grundzüge einer

methodischen Untersuchung und forensischen Beurtheilung derselben.“

(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. Nr. 4, XXX, pag. 80); +Masson+

(Annal. d’hygiène publ. 1886, XVI, 336), welcher auf die Verlängerung

der Spur eines und desselben Fusses, insbesondere des Abdruckes der

grossen Zehe beim Gehen aufmerksam macht; +Coutagne+ und +Florence+

(Arch. de anthropol. crim. IV, 25) und +Vocke+ (Friedreich’s Blätter.

1892, pag. 36).

[290] Im Innern mehrfach zusammengelegter Kleidungsstücke kann sich,

wie +Vibert+ hervorhebt, das Blut mitunter auffallend lange feucht

erhalten.

[291] „Untersuchungen über einige den Blutnachweis störende Einflüsse.“

Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1892, IV, 44.

[292] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., XIX, 113. Ausführliche

Literaturangaben über forensische Untersuchungen von Blutspuren vide

unseren Artikel über „Blutspuren“ in +Eulenburg+’s „Real-Encyclopädie

der ges. Heilk.“

[293] Annal. d’hygiène publ. Januar 1885, 139.

[294] „Ueber das Verhalten des Blutes zu Kaliumhydroxyd.“ Mittheilungen

des Vereines der Aerzte in Steiermark, 1875-1876.

[295] Valore delle granulazioni ventrofile dei globuli bianchi nella

determinazione specifica dei sangue. 1894. Estratto dagli Atti del R.

Istituto Veneto. Tom. V, Ser. VII.

[296] Die ihrer Zeit viel besprochene Behauptung +Barruel+’s

(Annal. d’hygiène publ. 1829, Nr. 6 und 1854, pag. 413), dass man

bei Behandlung einer Blutspur mit Schwefelsäure aus dem dabei sich

ergebenden specifischen Geruche erkennen könne, ob das Blut vom

Menschen oder von einem Thiere und von welchem abstamme, hat nur

einen historischen Werth. Wichtig dagegen ist es, wenn es sich um die

Provenienz von Blutspuren handelt, auf Beimengungen zu achten. So gab

in einem unserer Fälle der Besitzer eines Messers an, dass die daran

befindlichen Blutspuren entstanden seien, als er einige Tage zuvor eine

Pferdeleber zerschnitt. In der That waren die Blutkörperchen klein

und deutlich Leberzellen nachweisbar. In einem anderen wurde uns ein

Papier mit Flecken übergeben, die grösstentheils gelblich, theilweise

aber verwaschen röthlich aussahen und für Blut gehalten wurden.

Der Angeschuldigte gab an, dass er auf diesem Papier geräuchertes

Fleisch verzehrt habe, wovon die Flecke herrühren. Die mikroskopische

Untersuchung bestätigte diese Angabe, da sie viel Fett, sowie Fetzen

von Bindegewebe und quergestreiften Muskelfasern ergab.

[297] Arch. f. path. Anat. und Physiol. 1862, XXIII, pag. 446.

[298] +Ladendorf+ (Berliner klin. Wochenschr. 1880, Nr. 35) empfiehlt

statt des Terpentinöls das Ol. Eucalypti. Wahrscheinlich sind die

meisten ätherischen Oele Ozonträger.

[299] Ueber die weiteren Eigenschaften dieses Körpers vide:

+Hoppe+-+Seyler+ (Handb. der physiol. und path.-chem. Analyse. 1865,

pag. 220); +Preyer+ (Blutkrystalle. 1871, pag. 191); +A. Jäderholm+

(Zeitschr. f. Biologie. XVI) und unsere oben citirte Arbeit, pag.

133. Als bestes Lösungsmittel für Methämoglobin, und gleichzeitig

für Oxyhämoglobin constatirte +Klein+ (Dissert., Dorpat 1889) mit

Kohlensäure gesättigtes destillirtes Wasser, welches schon +Struve+

(l. c.) zum Sichtbarmachen der Blutkörperchen empfohlen hatte.

[300] Philos. Magazin. Ser. 4, XXVIII, pag. 391.

[301] Vide unseren Aufsatz: „Zur Kenntniss der Befunde nach

Cyankaliumvergiftung.“ Wiener med. Wochenschr. 1876, Nr. 45 und 46. Als

eine angeblich neue Methode zur Entdeckung von Blutspuren empfiehlt

+Cazeneuve+ (Compt. rendus. 5. März 1877) den gleichen Vorgang mit

Ammoniak.

[302] +Tamassia+ erwärmt die Substanz über Wasserdampf, unter Zusatz

einer 3procentigen Kochsalzlösung, bedeckt mit einem Deckgläschen, und

gibt dann durch 15-20 Minuten Eisessig hinzu, wobei er den Zutritt

des Wasserdampfes vermindert. Dann wird das Object dem Verdampfen

überlassen. Mit diesem Verfahren konnte, auch wenn Seife, Fett oder

Fäulniss eingewirkt hatten, ein positives Resultat erhalten werden.

Neuere Mittheilungen über den Einfluss von Rost und organischen Säuren

siehe Virchow’s Jahrb. 1890, I, 488 und in der oben citirten Arbeit von

+Hammerl+.

[303] „Die Grenzen der Beweiskraft des Hämatinspectrums und der

Häminkrystalle für die Anwesenheit von Blut. Ein Beitrag zur Verhütung

von Justizmorden.“ 1892.

[304] Ueber die Untersuchung eines Fetzens mit besonderer Rücksicht

auf die Frage, ob die daran klebenden Haare von einem neugeborenen

Kinde herstammen, hat +Gallard+ berichtet (Annal. d’hygiène publ. 1879,

371). Neuestens behauptet +Jaumes+ (De la distinction entre les poils

de l’homme et les poils des animaux. Montpellier méd. April 1882,

etc.), dass er ausnahmsweise die Kopfhaare der Neugeborenen markhältig

gefunden habe.

[305] Vide unseren Aufsatz: „Ueber Haare in gerichtsärztlicher

Beziehung.“ Prager Vierteljahrschr. CXII, 67.

[306] Bezüglich der Farbe muss bemerkt werden, dass Farbendifferenzen

verhältnissmässig leicht zu constatiren sind, wenn ganze Haarbüschel

vorliegen, schwer an einzelnen Haaren, am schwierigsten aber durch die

mikroskopische Untersuchung, weil die Farbe desto weniger gesättigt

erscheint, mit je stärkeren Vergrösserungen man untersucht. Mitunter

trifft man, wie auch +Jaumes+ ausführt, Menschen, die ganz anomale

Haare besitzen, so z. B. scheckige oder knotige, von welchen letzteren

wir ein Beispiel in unserer Sammlung besitzen. In solchen Fällen wäre

die Constatirung, dass die gefundenen Haare von einem bestimmten

Individuum herrühren, wesentlich leichter, anderseits könnten aber eben

die ungewöhnlichen Eigenthümlichkeiten der Haare, wenn letztere allein

vorliegen, die Meinung erwecken, dass es sich um Thierhaare handle.

[307] Auch an falsche und künstliche Haare wäre in solchen Fällen zu

denken. Letztere sind gegenwärtig stark verbreitet und bestehen meist

aus Angorawolle (den Haaren der Angoraziege), die unter dem Mikroskop

sofort als solche erkannt werden kann.

[308] Als Beweis, wie umschriebene Läsionen des Gehirnes vertragen

werden können, möge der Geisteskranke dienen, über welchen +Carpenter+

berichtet (Virchow’s Jahresber. 1876, II, 71), der auf folgende Arten

versuchte, sich das Leben zu nehmen. 1. Er bohrte oberhalb des rechten

Ohres einen dicken Draht durch den Schädel 4¾ Zoll in das Gehirn

hinein. 2. Er stiess sich einen Pfriem in den Scheitel. Beides ohne

üble Folgen. 3. Durch die sub 1 gemachte Oeffnung bohrte er wieder

einen Draht bis zur gegenüberliegenden Seite des Schädels, worauf

eine linksseitige Hemiplegie erfolgte, die nach 14 Tagen verschwand.

Endlich (nach mehreren Monaten) vergiftete er sich mit Morphium. Bei

der Section fand man erstens im mittleren Lappen der rechten Hemisphäre

neben einander horizontal liegend ein 2 Zoll langes Stück Draht und

eine eingefädelte Nadel, zweitens im Vorderlappen vertical gestellt ein

2½ Zoll langes Stück Draht und daneben einen langen Nagel ohne Kopf.

[309] Auch durch wiederholte rasch aufeinanderfolgende Erschütterungen

des Kopfes können ähnlich wie bei den +Koch+-+Filehne+’schen

„Verhämmerungsversuchen“ die Symptome der Hirnerschütterung

hervorgerufen werden. +Seydel+ („Ueber Kopftraumen mit tödtlichem

Erfolge ohne makroskopische Veränderungen“, Vierteljahrschr. f.

gerichtl. Med. 1894, VII, S. 75) hat einen solchen wahrscheinlich in

diese Kategorie gehörigen Fall begutachtet, der einen halbidiotischen

Knaben betraf, der nach wiederholten rasch aufeinanderfolgenden

Schlägen auf den Kopf bewusstlos wurde und nach etwa 6 Stunden comatös

starb, ohne dass makroskopische Veränderungen am Gehirn gefunden werden

konnten.

[310] Ausser in früheren Arbeiten auch in Friedreich’s Blätter. 1885,

pag. 81: „Ueber die gerichtlich-medicinische Bedeutung verschiedener

Knochenbruchformen.“ Weitere einschlägige Versuche wurden von +Wahl+

und +Greiffenhagen+ (Inaug.-Dissert. Dorpat 1887), sowie von +Körber+

(Deutsche Zeitschr. f. Chir. 1889, XXIX, pag. 545) und dessen

Schüler v. +Knorre+ („Casuistische Studien über Schädelfracturen.“

Mit 4 Tafeln. Dorpater Dissertation 1890) angestellt. S. auch

+Flatten+, „Ueber einige bemerkenswerthe Brüche der Schädelbasis“.

Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1892, IV. Suppl., pag. 29.

[311] Nach +Körber+ (l. c.) beginnen bei doppelseitiger Compression

des Schädels, die auch bei einseitigem Angriffe stattfindet, wenn die

andere Seite auf einer festen Unterlage ruht oder durch die Wirbelsäule

unterstützt wird, die Berstungsbrüche im Aequator, klaffen dort am

meisten und verbinden beide Pole durch einen Meridian. Bei blos

einseitiger Compression beginnen die Berstungsbrüche in der Nähe des

Druckpols, klaffen dort am meisten und verjüngen sich, je mehr sie sich

vom Druckpol entfernen. Unserer Ansicht nach bildet auch in diesem

Falle eine vom Druckpol mehr weniger entfernte Partie des Schädels den

anderen Pol und die Berstung erfolgt zunächst an einer zwischen beiden

gelegenen Stelle. Klafft der Bruch am meisten an der Angriffsstelle

selbst, so ist er überhaupt kein Berstungs-, sondern ein Biegungsbruch.

[312] Siehe auch: „Drei Fälle von Schädelverletzungen mit Einklemmung

von Haaren“ von A. +Schlemmer+. Wiener med. Presse. 1876, Nr. 9-12.

[313] Eine häufige Folge von Fracturen oder Fissuren der Schläfegegend

ist die Ruptura der Arteria meningea media mit consecutivem

Blutaustritt zwischen Dura und den Knochen. Man findet dann ein

mächtiges kuchenförmiges, gegen die peripheren Partien linsenförmig

sich verdünnendes Blutgerinnsel zwischen Dura und Schädelwand, welches

erstere vorwölbt und dementsprechend das Gehirn verdrängt und an der

betreffenden Stelle muldenförmig abflacht.

[314] „Die Verletzungen des Auges in gerichtlicher Beziehung.“ Wiener

med. Wochenschr. 1874, Nr. 5 u. ff., und als Broschüre Wien bei

Braumüller. Ebenso +O. Bergmeister+, „Die Verletzungen des Auges mit

besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse des Gerichtsarztes.“ Wiener

Klinik. 1880, Heft 1 und 2 und +Hasner+, „Die Verletzungen des Auges

in gerichtsärztlicher Hinsicht“ in Maschka’s Handb. d. gerichtl. Med.

I, 307. +Ohlemann+, „Zur Frage der Aggravation von Augenverletzungen“.

Zeitschr. f. Medicinalb. 1893, pag. 493 und 591 und +Wilhelmi+, ebenda

pag. 591.

[315] Ein instructiver Aufsatz über Erkennung der Simulation

einseitiger Amaurose von +Schenkl+ findet sich auch im Prager ärztl.

Correspondenzbl. 1875, Nr. 28. Von +Haupt+ (Friedreich’s Blätter. 1887,

pag. 433) u. A. wird die Anwendung farbiger Gläser empfohlen. Man gibt

dem Betreffenden eine Brille, welche für das gesunde Auge ein rothes,

für das angeblich blinde ein weisses Glas enthält und lässt ihn grüne

Schrift auf schwarzem Grunde lesen. Der wirklich einseitig Blinde wird,

da rothes Glas grüne Strahlen resorbirt, nichts sehen können, der

Simulant aber wird die Schrift lesen und auch ihre Farbe angeben, weil

er mit dem gesunden Auge zu lesen glaubt, während er thatsächlich mit

dem anderen liest.

[316] +Hassenstein+, „Gerichtsärztliche Würdigung der Läsionen des

Gehörorganes durch Schlag.“ Berliner klin. Wochenschr. 1871, Nr. 9;

+Urbantschitsch+, „Das Hörorgan in forensischer Beziehung“. Wiener

Klinik, 1880, Heft 1 und 2; +Trautmann+, „Verletzungen des Ohres in

gerichtsärztlicher Beziehung“. Maschka’s Handbuch. I, pag. 379 und

+Sexton+, Virchow’s Jahrb. 1887, I, 486. +Hüttig+, „Verletzungen des

Ohres vom gerichtsärztlichen Standpunkt“. Vierteljahrschr. f. gerichtl.

Med. 1891, VI, pag. 201.

[317] „+Der Feldarzt.+“ Beilage zur Allg. Wiener med. Ztg. 1875, Nr.

1-8. Hier sei bemerkt, dass Durchbohrung des Trommelfells auch als

Selbstverstümmlung vorkommt. +Karlinski+ (Deutsche militärärztl.

Zeitschr. 1888, pag. 66) berichtet über drei solche Beobachtungen.

[318] „Krankheiten des Halses.“ Pitha-Billroth’s Handbuch. III, I, pag.

58. Ebenso konnte +Bert+ (Arch. de physiol. norm. et path. 1869) durch

Zerdrücken der Trachea bei Thieren sofortigen Tod bewirken.

[319] „Zur Kenntniss der Entstehungsarten von Kehlkopffracturen.“

Wiener med. Wochenschr. 1887, Nr. 44 und 45.

[320] In den Berichten des Wiener Stadtphysikates aus den

Siebziger-Jahren wird ein von +Rokitansky+ secirter Fall mitgetheilt,

wo bei einem älteren an Herzverfettung leidenden Mann, der sich

erhängt hatte, eine Ruptur der linken Herzkammer gefunden wurde. Eine

solche fand auch +Haumeder+ einer mündlichen Mittheilung zufolge bei

einem an Haemorrhagia cerebri gestorbenen Individuum. In der Pariser

Société de médecine légale wurde im Jahre 1886 über einen von +Monier+

(Annal. d’hygiène publ. XV, pag. 77) mitgetheilten Fall verhandelt, der

ein angeblich erdrosseltes Kind betraf, bei dessen Section man eine

unvollständige Querruptur der Vorderwand der linken Kammer gefunden

hatte. +Brouardel+ untersuchte das aufbewahrte Herz und fand, dass die

Ruptur von einer ulcerösen Endokarditis und Myokarditis ausgegangen war

und die Erhebungen machten es wahrscheinlicher, dass das Kind nicht

erdrosselt, sondern aus seinem Bettchen herausgefallen war, neben

welchem man es sterbend am Boden liegend gefunden hatte.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 126 / 132 段