gerichtl. Med. 1866, V, 284. +Liman+ (l. c. II, 60) gebraucht dafür
die Bezeichnung „Priorität der Todesart“. Obwohl diese Bezeichnung
ganz richtig ist, so liegt doch eine Verwechslung nahe mit der in
civilrechtlicher Beziehung wichtigen Frage nach der „Priorität des
Todes“, die sich ergibt, wenn Zweifel darüber entstehen: „welche
von zwei oder mehreren verstorbenen Personen zuerst mit dem Tode
abgegangen sei“ (§. 25 österr. b. G. B.), namentlich, „wenn zwei oder
mehrere Menschen ihr Leben in einem gemeinsamen Unglücke oder auf
andere Art gleichzeitig verloren haben“ (Preussisches allgemeines
Landrecht. I, Tit. 1, §. 39). Es verdient daher die von +Skrzeczka+
angegebene Bezeichnung den Vorzug. Einen Fall dieser Art, wo es sich
um die Verunglückung eines Ehepaares bei einer Kahnfahrt, respective
um die Ueberlebungsfrage, handelte, hat +Lacassagne+ („Question de
survie. Consultation médico-légale dans l’affaire Rivoire.“ Lyon 1883)
begutachtet.
[269] C. +Majer+, „Statistische Studien über den Selbstmord in Bayern“.
Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1872, 155. Die ausführlichsten
Daten über die Statistik des Selbstmordes in Europa und den
aussereuropäischen Ländern enthält das schöne Werk von H. +Morselli+,
welches in deutscher Uebersetzung unter dem Titel: „Der Selbstmord.
Ein Capitel aus der Moralstatistik“ 1881 bei Brockhaus in Leipzig
erschienen ist.
[270] +Oesterlen+, „Handb. d. med. Statistik“. 1874, pag. 732.
[271] „Zeitschr. des königl. preuss. statist. Bureaus.“ 1871, pag. 98
u. s. f. +Majer+, l. c. 177.
[272] Annal. d’hygiène publ. 1875, II, 192.
[273] Darunter durch Kohlendampf 42.
[274] 823 Fälle von Erstickung bes. durch Kohlendunst. +Sedlaczek+,
l. c.
[275] Interessante Beispiele finden sich bei +Orfila+ (Lehrb. d.
gerichtl. Med., übersetzt von Knapp. 1848, I, pag. 442).
[276] Siehe auch +Morselli+, l. c. pag. 72 u. s. f. und P. +Gonzier+,
Action des courants telluriques, du magnétisme terrestre sur l’activité
cérébrale. Arch. de l’anthropol. criminelle. 1891, pag. 349 und 466.
[277] Selbst Anschuldigungen Dritter kommen vor, s. z. B. +Kuby+,
„Selbstmordversuch durch Halsabschneiden für Mordversuch ausgegeben“.
Friedreich’s Blätter. 1878, pag. 224. Wir selbst obducirten einen Mann,
der, schwer krank in’s Spital aufgenommen, angab, von mehreren Personen
misshandelt und in eine Senkgrube geworfen worden zu sein, und nach
wenigen Stunden starb, während die gerichtliche Section eine exquisite
Schwefelsäurevergiftung ergab.
[278] Damit stimmt auch die Statistik +Durham+’s (+Güterbock+, „Die
Verletzungen des Halses“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873,
19, pag. 33) über die Lage der Wunde bei 158 Fällen von theils durch
Mord, theils durch Selbstmord erzeugten Halsdurchschneidungen überein.
11mal lag die Wunde über dem Zungenbein, 45mal auf der Membrana
hyothyreoidea, 35mal auf dem Schildknorpel, 26mal auf dem Lig.
conoideum oder dem Ringknorpel, 41mal auf der Trachea.
[279] Ein derartiger Fall kam uns 1879 zur Beobachtung. Er betraf
eine Prostituirte, welcher, als sie eben zur Zulassung des Coitus
sich anschickte, von dem über ihr knienden Thäter mit einem unbemerkt
hervorgezogenen Fleischermesser der Vorderhals bis auf die Wirbelsäule,
eingestandenermassen in einem Zuge, durchschnitten worden war.
[280] Dass auch solche Befunde nicht absolut den Mord beweisen, zeigt
ein Fall von +Porter+-+Wornum+ (Virchow’s Jahresb. 1887, I, 506), der
zu einer Frau gerufen wurde, die sich den Hals durchschnitten hatte. Er
fand die Frau mit angeschnittener Trachea im Zimmer stehend, mit einem
Tischmesser in der Hand, womit sie sich noch in Gegenwart des Arztes in
den rechten Vorderarm Schnitte beibrachte. Das Messer wurde ihr leicht
genommen und die Frau in ein Spital gebracht, wo sie nach 9 Stunden
starb. Die Obduction ergab die Trachea bis auf eine schmale hintere
Brücke durchschnitten, zahlreiche Schnitte an beiden Vorderarmen und
Handgelenken und +jederseits einen Schnitt in der Falte zwischen Daumen
und Zeigefinger+!
[281] In unserem Museum bewahren wir den Schädel eines Ermordeten, an
dem sich namentlich am Hinterkopf mehr als 20 Stichwunden finden.
[282] +Tessier+ (Annal. d’hygiène publ. XXIV, pag. 5) sah bei einem
im Duell Gefallenen +eine+ Stichöffnung in der Brustwand und in der
vorderen Wand der Aorta, dagegen drei in einem Dreieck gestellte, nur
die oberen Schichten betreffende, in der Hinterwand der letzteren, und
erwähnt eine Beobachtung von +Coutagne+, wo sich bei einem verwundeten
Manne ein Stich in der Bauchwand und 2 in der Leber fanden.
[283] Auf weitere Distanzen ist von einem „Wasserschuss“ kein Effect
zu erwarten. Eine interessante diesbezügliche Angabe findet sich in
+Brehm+’s „Thierleben“, 1878, IV, 451: „In den alten Reisewerken und
Naturgeschichten steht zu lesen, dass man Kolibris blos mit Sand oder
Wasser schiessen könne. +Audubon+ hat sich verleiten lassen, dies zu
versuchen und gefunden, dass die aus Wasser bestehende Ladung wohl das
Gewehr einschmutzt, nicht aber Kolibris tödtet.“ Eine kurze Mittheilung
über einen Selbstmordversuch mittelst eines mit Wasser geladenen,
in den Mund abgefeuerten Terzerols, wodurch nur Einrisse an den
Mundwinkeln und Verwundungen der Mundschleimhaut entstanden, enthält
der Wiedener Spitalsbericht pro 1880, pag. 258.
[284] Neuere Versuche über die Wirkung „blinder Schüsse“ hat +Salzmann+
(Virchow’s Jahresb. 1881, II, 321) angestellt und gefunden, dass die
sogenannten Platzpatronen, wie sie bei den Militärmanövern benützt
werden, auf 2 Meter Schussdistanz leichte, auf 1 Meter schwere
Verletzungen bewirken und auf 30 Cm. Knochenwände zu durchschlagen
vermögen, wobei der Wachspfropf, mit dem die betreffenden Patronen
geschlossen waren, wie ein Projectil wirkte. Nach +Gerstacker+ (Prager
Zeitschr. f. Heilk. 1887, VIII, 376) sind Selbstmorde mit Platzpatronen
in der preussischen Armee häufig, wobei sich grosse Zerstörungen
ergeben.
[285] Im Februar 1877 kam ein derartiger Fall in Prag zur
Hauptverhandlung. Am 29. September war ein Heger im Walde erschossen
gefunden worden. Die Section ergab, dass der Schuss aus nächster Nähe
gegen die linke Brustseite abgefeuert worden war und Herz und Lunge
zertrümmert hatte. In der Brusthöhle wurden zahlreiche Schrote und
die Reste eines Papierpfropfens vorgefunden, welche als Stücke des
Nationalkalenders vom Jahre 1876 erkannt wurden. In der Wohnung des
der That verdächtigen Wilddiebes wurde ein solcher Nationalkalender
gefunden, aus welchem mehrere Seiten, darunter auch die, aus welcher
der Pfropfen bestand, herausgerissen waren, ein Umstand, der natürlich
den Angeklagten schwer gravirte, obgleich dieser den Todesfall als
Selbstmord hinzustellen sich bemühte.
[286] +Trelat+ (+Casper+-+Liman+, II, 75) berichtet über einen
Selbstmörder, der sich gleichzeitig zwei Pistolen an je einer Schläfe
ansetzte und abfeuerte, und einen analogen Fall (gleichzeitiger Schuss
gegen Kopf und Brust) findet man in Kopp’s Jahrb. d. St. A. K. XI, 123
(+Siebenhaar+’s Encyklop. Handb. I, 419). Auch in Wien hat sich 1893
ein Officier durch zwei gleichzeitig gegen die rechte und linke Schläfe
abgefeuerte Revolverschüsse getödtet.
[287] So wäre z. B. der Fall als Selbstmord klargestellt, wenn die
Obduction gleichzeitig Vergiftung ergeben würde, wie wir zwei solche
Fälle obducirten, von denen der eine einen Mann betraf, der, wie man
meinte, zufällig aus einem Dachfenster herabgestürzt war, und bei dem
ausser groben Verletzungen eine Schwefelsäurevergiftung sich fand;
der zweite ein Mädchen, welches zuerst Phosphor-Zündhölzchenköpfchen
genommen und dann aus dem dritten Stockwerke sich herabgestürzt hatte.
[288] Zahlreiche Beispiele von Eisenbahnverletzungen und deren Folgen,
sowie von und in Trains begangenen Verbrechen enthält das Werk von L.
+Borri+: L’esercizio delle strade ferrate nei suoi rapporti con la
medicina giudiciaria. Mailand 1894.
[289] Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, dass auch die Fixirung
anderer Fussspuren u. dergl. von Wichtigkeit sein kann, wobei besonders
der Gerichtsarzt im Stande ist, mit Rath und That behilflich zu sein,
so, wenn Fussstapfen oder andere Eindrücke in Erde, Staub, Koth oder
Schnee gefunden werden und ein Aufbewahren derselben nicht thunlich
erscheint. Zur Fixirung dieser hat man die Herstellung eines Abgusses
der Spur entweder mit Gyps oder mit einer Mischung von gleichen Theilen
Cement und Sand empfohlen. Diese Substanzen werden fein gepulvert
und mit ihnen am besten mittelst eines Siebes die Spur, aus welcher
man das etwa darin befindliche Wasser mit Fliesspapier vorsichtig
aufgesaugt hatte, ausgefüllt, so dass die Schichte das Niveau der Spur
etwas überragt. Hierauf wird die Oberfläche etwas getrocknet, ein
Leinwandlappen darüber gelegt und mittelst der Brause einer Giesskanne
vorsichtig mit Wasser übergossen, bis die ganze Masse durchfeuchtet
ist. Man gönnt hierauf der Masse die nöthige Zeit, um zu erstarren, und
hebt dann vorsichtig den Ausguss heraus, der nach Bestreichung mit Oel
wieder abgedrückt werden kann, so dass man einen genauen Abklatsch der
ursprünglichen Spur erhält.
Unter Umständen kann man den Gyps- oder Cementbrei unmittelbar in
die Spur eingiessen und erhärten lassen (+Krahmer+, +Hodann+).
+Hugoulin+ hat auch das Ausfüllen der Spur mit gepulverter Stearinsäure
empfohlen, nachdem erstere früher durch ein darüber gehaltenes
heisses Eisenblech erwärmt worden ist. +Jaumes+ (Virchow’s Jahrb.
1880, I, pag. 657) modificirt dieses Verfahren dahin, dass er die
Spur durch eine darüber gehaltene heisse Metallplatte erwärmt und
vorsichtig mit feinem Stearinpulver bestreut, welches schmilzt und
nach dem Erkalten die Erhöhungen und Vertiefungen der Spur in dünner
Schichte überzieht. Letztere wird nun mit Oel bestrichen und die so
bereitete Form mit nicht zu dickem Gypsbrei ausgegossen, welcher
erstarrend einen genauen und leicht aufzubewahrenden Abdruck des
Gegenstandes darstellt, von dem die Spur herrührt. Ausführlicheres
über diesen Gegenstand s. +Schauenstein+, „Untersuchung der Spuren von
Fussabdrücken und Werkzeugen“ in Maschka’s Handbuch der gerichtl. Med.
I, 541; W. +Zenker+, „Die Fussspuren des Menschen. Grundzüge einer
methodischen Untersuchung und forensischen Beurtheilung derselben.“
(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. Nr. 4, XXX, pag. 80); +Masson+
(Annal. d’hygiène publ. 1886, XVI, 336), welcher auf die Verlängerung
der Spur eines und desselben Fusses, insbesondere des Abdruckes der
grossen Zehe beim Gehen aufmerksam macht; +Coutagne+ und +Florence+
(Arch. de anthropol. crim. IV, 25) und +Vocke+ (Friedreich’s Blätter.
1892, pag. 36).
[290] Im Innern mehrfach zusammengelegter Kleidungsstücke kann sich,
wie +Vibert+ hervorhebt, das Blut mitunter auffallend lange feucht
erhalten.
[291] „Untersuchungen über einige den Blutnachweis störende Einflüsse.“
Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1892, IV, 44.
[292] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., XIX, 113. Ausführliche
Literaturangaben über forensische Untersuchungen von Blutspuren vide
unseren Artikel über „Blutspuren“ in +Eulenburg+’s „Real-Encyclopädie
der ges. Heilk.“
[293] Annal. d’hygiène publ. Januar 1885, 139.
[294] „Ueber das Verhalten des Blutes zu Kaliumhydroxyd.“ Mittheilungen
des Vereines der Aerzte in Steiermark, 1875-1876.
[295] Valore delle granulazioni ventrofile dei globuli bianchi nella
determinazione specifica dei sangue. 1894. Estratto dagli Atti del R.
Istituto Veneto. Tom. V, Ser. VII.
[296] Die ihrer Zeit viel besprochene Behauptung +Barruel+’s
(Annal. d’hygiène publ. 1829, Nr. 6 und 1854, pag. 413), dass man
bei Behandlung einer Blutspur mit Schwefelsäure aus dem dabei sich
ergebenden specifischen Geruche erkennen könne, ob das Blut vom
Menschen oder von einem Thiere und von welchem abstamme, hat nur
einen historischen Werth. Wichtig dagegen ist es, wenn es sich um die
Provenienz von Blutspuren handelt, auf Beimengungen zu achten. So gab
in einem unserer Fälle der Besitzer eines Messers an, dass die daran
befindlichen Blutspuren entstanden seien, als er einige Tage zuvor eine
Pferdeleber zerschnitt. In der That waren die Blutkörperchen klein
und deutlich Leberzellen nachweisbar. In einem anderen wurde uns ein
Papier mit Flecken übergeben, die grösstentheils gelblich, theilweise
aber verwaschen röthlich aussahen und für Blut gehalten wurden.
Der Angeschuldigte gab an, dass er auf diesem Papier geräuchertes
Fleisch verzehrt habe, wovon die Flecke herrühren. Die mikroskopische
Untersuchung bestätigte diese Angabe, da sie viel Fett, sowie Fetzen
von Bindegewebe und quergestreiften Muskelfasern ergab.
[297] Arch. f. path. Anat. und Physiol. 1862, XXIII, pag. 446.
[298] +Ladendorf+ (Berliner klin. Wochenschr. 1880, Nr. 35) empfiehlt
statt des Terpentinöls das Ol. Eucalypti. Wahrscheinlich sind die
meisten ätherischen Oele Ozonträger.
[299] Ueber die weiteren Eigenschaften dieses Körpers vide:
+Hoppe+-+Seyler+ (Handb. der physiol. und path.-chem. Analyse. 1865,
pag. 220); +Preyer+ (Blutkrystalle. 1871, pag. 191); +A. Jäderholm+
(Zeitschr. f. Biologie. XVI) und unsere oben citirte Arbeit, pag.
133. Als bestes Lösungsmittel für Methämoglobin, und gleichzeitig
für Oxyhämoglobin constatirte +Klein+ (Dissert., Dorpat 1889) mit
Kohlensäure gesättigtes destillirtes Wasser, welches schon +Struve+
(l. c.) zum Sichtbarmachen der Blutkörperchen empfohlen hatte.
[300] Philos. Magazin. Ser. 4, XXVIII, pag. 391.
[301] Vide unseren Aufsatz: „Zur Kenntniss der Befunde nach
Cyankaliumvergiftung.“ Wiener med. Wochenschr. 1876, Nr. 45 und 46. Als
eine angeblich neue Methode zur Entdeckung von Blutspuren empfiehlt
+Cazeneuve+ (Compt. rendus. 5. März 1877) den gleichen Vorgang mit
Ammoniak.
[302] +Tamassia+ erwärmt die Substanz über Wasserdampf, unter Zusatz
einer 3procentigen Kochsalzlösung, bedeckt mit einem Deckgläschen, und
gibt dann durch 15-20 Minuten Eisessig hinzu, wobei er den Zutritt
des Wasserdampfes vermindert. Dann wird das Object dem Verdampfen
überlassen. Mit diesem Verfahren konnte, auch wenn Seife, Fett oder
Fäulniss eingewirkt hatten, ein positives Resultat erhalten werden.
Neuere Mittheilungen über den Einfluss von Rost und organischen Säuren
siehe Virchow’s Jahrb. 1890, I, 488 und in der oben citirten Arbeit von
+Hammerl+.
[303] „Die Grenzen der Beweiskraft des Hämatinspectrums und der
Häminkrystalle für die Anwesenheit von Blut. Ein Beitrag zur Verhütung
von Justizmorden.“ 1892.
[304] Ueber die Untersuchung eines Fetzens mit besonderer Rücksicht
auf die Frage, ob die daran klebenden Haare von einem neugeborenen
Kinde herstammen, hat +Gallard+ berichtet (Annal. d’hygiène publ. 1879,
371). Neuestens behauptet +Jaumes+ (De la distinction entre les poils
de l’homme et les poils des animaux. Montpellier méd. April 1882,
etc.), dass er ausnahmsweise die Kopfhaare der Neugeborenen markhältig
gefunden habe.
[305] Vide unseren Aufsatz: „Ueber Haare in gerichtsärztlicher
Beziehung.“ Prager Vierteljahrschr. CXII, 67.
[306] Bezüglich der Farbe muss bemerkt werden, dass Farbendifferenzen
verhältnissmässig leicht zu constatiren sind, wenn ganze Haarbüschel
vorliegen, schwer an einzelnen Haaren, am schwierigsten aber durch die
mikroskopische Untersuchung, weil die Farbe desto weniger gesättigt
erscheint, mit je stärkeren Vergrösserungen man untersucht. Mitunter
trifft man, wie auch +Jaumes+ ausführt, Menschen, die ganz anomale
Haare besitzen, so z. B. scheckige oder knotige, von welchen letzteren
wir ein Beispiel in unserer Sammlung besitzen. In solchen Fällen wäre
die Constatirung, dass die gefundenen Haare von einem bestimmten
Individuum herrühren, wesentlich leichter, anderseits könnten aber eben
die ungewöhnlichen Eigenthümlichkeiten der Haare, wenn letztere allein
vorliegen, die Meinung erwecken, dass es sich um Thierhaare handle.
[307] Auch an falsche und künstliche Haare wäre in solchen Fällen zu
denken. Letztere sind gegenwärtig stark verbreitet und bestehen meist
aus Angorawolle (den Haaren der Angoraziege), die unter dem Mikroskop
sofort als solche erkannt werden kann.
[308] Als Beweis, wie umschriebene Läsionen des Gehirnes vertragen
werden können, möge der Geisteskranke dienen, über welchen +Carpenter+
berichtet (Virchow’s Jahresber. 1876, II, 71), der auf folgende Arten
versuchte, sich das Leben zu nehmen. 1. Er bohrte oberhalb des rechten
Ohres einen dicken Draht durch den Schädel 4¾ Zoll in das Gehirn
hinein. 2. Er stiess sich einen Pfriem in den Scheitel. Beides ohne
üble Folgen. 3. Durch die sub 1 gemachte Oeffnung bohrte er wieder
einen Draht bis zur gegenüberliegenden Seite des Schädels, worauf
eine linksseitige Hemiplegie erfolgte, die nach 14 Tagen verschwand.
Endlich (nach mehreren Monaten) vergiftete er sich mit Morphium. Bei
der Section fand man erstens im mittleren Lappen der rechten Hemisphäre
neben einander horizontal liegend ein 2 Zoll langes Stück Draht und
eine eingefädelte Nadel, zweitens im Vorderlappen vertical gestellt ein
2½ Zoll langes Stück Draht und daneben einen langen Nagel ohne Kopf.
[309] Auch durch wiederholte rasch aufeinanderfolgende Erschütterungen
des Kopfes können ähnlich wie bei den +Koch+-+Filehne+’schen
„Verhämmerungsversuchen“ die Symptome der Hirnerschütterung
hervorgerufen werden. +Seydel+ („Ueber Kopftraumen mit tödtlichem
Erfolge ohne makroskopische Veränderungen“, Vierteljahrschr. f.
gerichtl. Med. 1894, VII, S. 75) hat einen solchen wahrscheinlich in
diese Kategorie gehörigen Fall begutachtet, der einen halbidiotischen
Knaben betraf, der nach wiederholten rasch aufeinanderfolgenden
Schlägen auf den Kopf bewusstlos wurde und nach etwa 6 Stunden comatös
starb, ohne dass makroskopische Veränderungen am Gehirn gefunden werden
konnten.
[310] Ausser in früheren Arbeiten auch in Friedreich’s Blätter. 1885,
pag. 81: „Ueber die gerichtlich-medicinische Bedeutung verschiedener
Knochenbruchformen.“ Weitere einschlägige Versuche wurden von +Wahl+
und +Greiffenhagen+ (Inaug.-Dissert. Dorpat 1887), sowie von +Körber+
(Deutsche Zeitschr. f. Chir. 1889, XXIX, pag. 545) und dessen
Schüler v. +Knorre+ („Casuistische Studien über Schädelfracturen.“
Mit 4 Tafeln. Dorpater Dissertation 1890) angestellt. S. auch
+Flatten+, „Ueber einige bemerkenswerthe Brüche der Schädelbasis“.
Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1892, IV. Suppl., pag. 29.
[311] Nach +Körber+ (l. c.) beginnen bei doppelseitiger Compression
des Schädels, die auch bei einseitigem Angriffe stattfindet, wenn die
andere Seite auf einer festen Unterlage ruht oder durch die Wirbelsäule
unterstützt wird, die Berstungsbrüche im Aequator, klaffen dort am
meisten und verbinden beide Pole durch einen Meridian. Bei blos
einseitiger Compression beginnen die Berstungsbrüche in der Nähe des
Druckpols, klaffen dort am meisten und verjüngen sich, je mehr sie sich
vom Druckpol entfernen. Unserer Ansicht nach bildet auch in diesem
Falle eine vom Druckpol mehr weniger entfernte Partie des Schädels den
anderen Pol und die Berstung erfolgt zunächst an einer zwischen beiden
gelegenen Stelle. Klafft der Bruch am meisten an der Angriffsstelle
selbst, so ist er überhaupt kein Berstungs-, sondern ein Biegungsbruch.
[312] Siehe auch: „Drei Fälle von Schädelverletzungen mit Einklemmung
von Haaren“ von A. +Schlemmer+. Wiener med. Presse. 1876, Nr. 9-12.
[313] Eine häufige Folge von Fracturen oder Fissuren der Schläfegegend
ist die Ruptura der Arteria meningea media mit consecutivem
Blutaustritt zwischen Dura und den Knochen. Man findet dann ein
mächtiges kuchenförmiges, gegen die peripheren Partien linsenförmig
sich verdünnendes Blutgerinnsel zwischen Dura und Schädelwand, welches
erstere vorwölbt und dementsprechend das Gehirn verdrängt und an der
betreffenden Stelle muldenförmig abflacht.
[314] „Die Verletzungen des Auges in gerichtlicher Beziehung.“ Wiener
med. Wochenschr. 1874, Nr. 5 u. ff., und als Broschüre Wien bei
Braumüller. Ebenso +O. Bergmeister+, „Die Verletzungen des Auges mit
besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse des Gerichtsarztes.“ Wiener
Klinik. 1880, Heft 1 und 2 und +Hasner+, „Die Verletzungen des Auges
in gerichtsärztlicher Hinsicht“ in Maschka’s Handb. d. gerichtl. Med.
I, 307. +Ohlemann+, „Zur Frage der Aggravation von Augenverletzungen“.
Zeitschr. f. Medicinalb. 1893, pag. 493 und 591 und +Wilhelmi+, ebenda
pag. 591.
[315] Ein instructiver Aufsatz über Erkennung der Simulation
einseitiger Amaurose von +Schenkl+ findet sich auch im Prager ärztl.
Correspondenzbl. 1875, Nr. 28. Von +Haupt+ (Friedreich’s Blätter. 1887,
pag. 433) u. A. wird die Anwendung farbiger Gläser empfohlen. Man gibt
dem Betreffenden eine Brille, welche für das gesunde Auge ein rothes,
für das angeblich blinde ein weisses Glas enthält und lässt ihn grüne
Schrift auf schwarzem Grunde lesen. Der wirklich einseitig Blinde wird,
da rothes Glas grüne Strahlen resorbirt, nichts sehen können, der
Simulant aber wird die Schrift lesen und auch ihre Farbe angeben, weil
er mit dem gesunden Auge zu lesen glaubt, während er thatsächlich mit
dem anderen liest.
[316] +Hassenstein+, „Gerichtsärztliche Würdigung der Läsionen des
Gehörorganes durch Schlag.“ Berliner klin. Wochenschr. 1871, Nr. 9;
+Urbantschitsch+, „Das Hörorgan in forensischer Beziehung“. Wiener
Klinik, 1880, Heft 1 und 2; +Trautmann+, „Verletzungen des Ohres in
gerichtsärztlicher Beziehung“. Maschka’s Handbuch. I, pag. 379 und
+Sexton+, Virchow’s Jahrb. 1887, I, 486. +Hüttig+, „Verletzungen des
Ohres vom gerichtsärztlichen Standpunkt“. Vierteljahrschr. f. gerichtl.
Med. 1891, VI, pag. 201.
[317] „+Der Feldarzt.+“ Beilage zur Allg. Wiener med. Ztg. 1875, Nr.
1-8. Hier sei bemerkt, dass Durchbohrung des Trommelfells auch als
Selbstverstümmlung vorkommt. +Karlinski+ (Deutsche militärärztl.
Zeitschr. 1888, pag. 66) berichtet über drei solche Beobachtungen.
[318] „Krankheiten des Halses.“ Pitha-Billroth’s Handbuch. III, I, pag.
58. Ebenso konnte +Bert+ (Arch. de physiol. norm. et path. 1869) durch
Zerdrücken der Trachea bei Thieren sofortigen Tod bewirken.
[319] „Zur Kenntniss der Entstehungsarten von Kehlkopffracturen.“
Wiener med. Wochenschr. 1887, Nr. 44 und 45.
[320] In den Berichten des Wiener Stadtphysikates aus den
Siebziger-Jahren wird ein von +Rokitansky+ secirter Fall mitgetheilt,
wo bei einem älteren an Herzverfettung leidenden Mann, der sich
erhängt hatte, eine Ruptur der linken Herzkammer gefunden wurde. Eine
solche fand auch +Haumeder+ einer mündlichen Mittheilung zufolge bei
einem an Haemorrhagia cerebri gestorbenen Individuum. In der Pariser
Société de médecine légale wurde im Jahre 1886 über einen von +Monier+
(Annal. d’hygiène publ. XV, pag. 77) mitgetheilten Fall verhandelt, der
ein angeblich erdrosseltes Kind betraf, bei dessen Section man eine
unvollständige Querruptur der Vorderwand der linken Kammer gefunden
hatte. +Brouardel+ untersuchte das aufbewahrte Herz und fand, dass die
Ruptur von einer ulcerösen Endokarditis und Myokarditis ausgegangen war
und die Erhebungen machten es wahrscheinlicher, dass das Kind nicht
erdrosselt, sondern aus seinem Bettchen herausgefallen war, neben
welchem man es sterbend am Boden liegend gefunden hatte.