pag. 266) fand bei der Obduction zweier gelynchter Pferdediebe
unzählige mit Blut unterlaufene Striemen, bei dem einen auch eine
Schädelfissur und intermeningeale Hämorrhagie am Scheitel und meint,
dass in solchen Fällen der Tod zunächst durch Verblutung in Folge der
ausgebreiteten Blutaustritte unter die Haut erfolgt.
[215] Aehnlichen, mitunter auffallend blauen Stellen begegnen wir auch
bei abgemagerten Individuen dort, wo die dünne Haut über oberflächlich
liegende Muskelbäuche sich hinwegspannt und letztere durchscheinen. So
entsprechend dem M. tibilias ant. und über den Muskelbäuchen der kurzen
Strecker der Zehen und der Kopfnicker.
[216] Ueber derartige Hauthämorrhagien schrieb +v. Kogerer+, Zeitschr.
für klin. Med. X, 234.
[217] Vide über diesen Gegenstand unsere Besprechung der forensisch
wichtigsten Leichenerscheinungen: Vierteljahrschr. f. gerichtl.
Med. 1877, XXVI, pag. 264; ferner: +Langhans+, „Beobachtungen über
Resorption der Extravasate.“ Virchow’s Archiv. 49. Bd. und +Cordua+,
„Ueber den Mechanismus der Resorption aus Blutergüssen.“ Med.
Centralbl. 1877, pag. 952. +Rokitansky+’s Handb. der pathol. Anatomie,
3. Aufl., I, 216; +Eschweiler+ (Deutsche Zeitschr. f. Chirurg. 1885,
XXIII, pag. 94), welcher entgegen den sonstigen Anschauungen findet,
dass die nach Blutextravasaten auftretenden Hautverfärbungen nichts mit
Umwandlungen des Blutfarbstoffes zu thun haben, sondern nur von der
mehr weniger oberflächlichen Lage und der Dicke der färbenden Schichte
abhängen, und +H. Dürk+, Zur Lehre von den Veränderungen und der
Altersbestimmung von Blutungen im Centralnervensystem. München 1892.
Diss. aus Bollinger’s Institut.
[218] Das Aussehen der durch Hundebiss gesetzten Wunden hat +H.
Coutagne+ („Notes sur les morsures des animaux domestiques considérées
au point de vue de la recherche médico-légale de l’identité.“ Annal.
d’hyg. publ. 1879, pag. 508) zum Gegenstande einer näheren Prüfung
gemacht, und zwar aus Anlass eines Falles, in welchem ein Mann bei
einem Raubanfalle von dem kleinen Hunde des Angefallenen gebissen wurde
und nach seiner Verhaftung, um sein Alibi zu beweisen, behauptete, dass
er die betreffende Bisswunde allerdings zu gleicher Zeit, aber an einem
anderen Orte und von einem grossen Neufundländer erhalten habe.
[219] An der Leber, seltener an anderen Organen, beobachtet man
mitunter centrale oder subseröse Rupturen. Einmal sahen wir eine
Ruptur des Ductus hepaticus und ein zweites Mal eine isolirte Ruptur
des Ductus choledochus nach Ueberfahren. In letzterem Falle erfolgte
der Tod erst nach 10 Tagen. Die Obduction ergab stark gallig gefärbtes
Exsudat in der Bauchhöhle und lehmfarbige Fäces.
[220] Virchow’s Jahresb. 1874, I, 291. Zwei ähnliche Fälle (Ueberlebung
einer Leberruptur durch 48 und einer Milzruptur durch 43 Tage; vide
Wiener med. Wochenschr. 1879. Militärarzt. Beilage zu Nr. 2).
[221] Sitzungsbericht der k. k. Gesellschaft der Aerzte in Wien vom 26.
Januar 1877 und Wiener med. Blätter. 1878, Nr. 13. Ferner: +Hofmeier+,
Virchow’s Jahresb. 1876, I, 286.
[222] Vide +Maschka+’s Bericht über die Explosion der Dynamitfabrik bei
Prag. Wiener med. Wochenschr. 1871, Nr. 8.
[223] Innerhalb sieben Jahren kamen an unserem Institute 58 an
Stichverletzungen gestorbene Personen zur Obduction; siebenmal handelte
es sich um Selbstmord, dreimal um Zufall, in allen übrigen Fällen
um Mord oder Todtschlag. Das verletzende Werkzeug war vierzigmal
ein Taschenmesser, einmal ein Federmesser, einmal ein dolchartiges
Messer mit stellbarer Klinge, dreimal ein Fleischermesser, fünfmal ein
Küchenmesser, je einmal ein Infanteriesäbel, ein Bistouri (Selbstmord
eines Arztes durch Stich in die Art. femoralis), ein Schusterkneif,
ein Tischlerschnitzer, ein Meissel und ein myrthenblattförmiges
Polirinstrument, und in einem weiteren Falle musste unentschieden
bleiben, ob die Verletzung mit einem Taschenmesser oder einem
sogenannten Haubajonet beigebracht worden war. Endlich wurde eine
Frau obducirt, die durch zahlreiche, mit einem starken vierkantigen
Bilderhaken gegen Kopf und Hals geführte Stiche ermordet worden war.
[224] Näheres über den Gegenstand sammt entsprechenden Abbildungen von
+E. Hofmann+: „Ueber Stichwunden in Bezug auf das verletzende Werkzeug
und dessen Erkennung.“ Oesterr. med. Jahrb. 1881, Nr. 2, pag. 261.
[225] „Ueber die Einwirkung von Pulvergasen auf das Blut und einen
neuen Befund beim Nahschusse.“ Wiener klin. Wochenschr. 1890, Nr. 51.
[226] „Observation de blessure mortelle fait an moyen d’un revolver
avec quelques remarques médico-légales sur ce genre de blessure.“
Strassburg 1870. Aehnliche Versuche von +Lombroso+, +Crespi+ und
+Tazon+. Rivista clinica di Bologna. 1875, Maggio, pag. 136 und Rivista
sperim. di freniatr. e med. leg. 1876, pag. 148, sowie von +Caselli+,
ibid., pag. 6, und +Du Mesnil+, Annal. d’hyg. publ. 1877, pag. 465 (mit
Abbildungen).
[227] In Friedreich’s Blättern, 1873, pag. 361, ebendaselbst, 1879,
pag. 145, bringt +Kuby+ einen höchst interessanten Fall, in welchem
wieder eine entschiedene Stichwunde für eine Schusswunde gehalten
worden war.
[228] l. c. pag. 281.
[229] Arch. f. klin. Chir. XVIII, pag. 201.
[230] Arch. f. klin. Chir. XVII, Heft 2 und XVIII, Heft 2.
[231] „Mechanik der Schussverletzungen.“ Ibidem. XVI u. XVII.
[232] „Ueber die Wirkungen der neueren Geschosse.“ Berliner klin.
Wochenschrift, 1874, Nr. 15.
[233] „Chirurgie der Schussverletzungen.“ Med. Centralbl. 1874, pag.
601.
[234] „Untersuchungen über die Wirkungen der modernen
Kleingewehrprojectile.“ Centralbl. f. Chir. Nr. 14 u. 15.
[235] Weitere Mittheilungen über die Geschosswirkung der
Mannlichergewehre wurden von +Bogdanik+ (Wiener Klinik, 1890, Heft 12)
und von +Habart+ („Die Geschosswirkung der 8 Millimeter-Handfeuerwaffen
an Menschen und Pferden.“ Mit 5 Lichtdrucktafeln. Wien 1892) und aus
dem Kriege in Chile (Wiener klin. Wochenschr. 1892, pag. 108) gebracht.
Nahschüsse mit den modernen Gewehren, wie sie bei Selbstmördern jetzt
häufig vorkommen, erzeugen, wie auch +Perko+ (Prager med. Wochenschr.
1894, Nr. 19) bestätigt, keine wesentlich anderen Effecte, wie die mit
gewöhnlichen Schusswaffen grösseren Kalibers.
[236] Auch die durch die „Züge“ des Laufes bewirkten Streifungen des
Projectils können mitunter eine Bedeutung besitzen. In einem von
+Lacassagne+ (Arch. de l’anthrop. crimin. 1889, pag. 70) untersuchten
Falle zeigte das in der Leiche eines Ermordeten gefundene Projectil 7
Längsstreifen und es wurde durch Waffenkundige sichergestellt, dass
der Lauf des beim Thäter gefundenen Revolvers abweichend von sonstigen
Revolverarten 7 Züge besass. In einem anderen Falle fand sich an
jedem der 3 im Körper aufgefundenen Projectile, obgleich das eine nur
Weichtheile durchdrungen hatte, eine auffallende Längsrinne, und die
Untersuchung des Laufes des saisirten Revolvers ergab, dass dieselbe
von einem Vorsprunge des Visirkornes herrührte.
[237] Ueber eine merkwürdige Schussverletzung und eigenthümliche
Formveränderung der Kugel, wobei die Frage wichtig war, ob erstere
durch directen Schuss oder durch Ricochetiren der Kugel entstanden
war, berichtet +Führer+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1877,
XXVII, pag. 222). Hier sei auch bemerkt, dass aus der Auffindung
einer Spitzkugel in einer Schusswunde nicht unbedingt auf ein
Hinterladergewehr geschlossen werden kann, da eine solche auch in eine
Schusswaffe alten Systems geladen worden sein konnte, wie uns bei
Selbstmördern bereits zweimal vorkam, die sich mit einer gewöhnlichen
Pistole erschossen hatten. Im zweiten Falle, wo sich eine hochgradige
Zertrümmerung der rechten Schläfegegend und im Schusscanal nebst einem
Papierpfropf eine kleine Spitzkugel fand, lautete der Polizeibericht:
Schrotschuss mit Doppelpistole. Offenbar war also der zweite Lauf mit
Schrot geladen gewesen.
[238] +Wahl+, Langenbeck’s Archiv. XV und XVII.
[239] +Herbst+, Commentar, pag. 317.
[240] Diese können allerdings auch in dem Bilde einer acuten
Geistesstörung bestehen, welche von +Wille+ und +Guder+ („Die
Geistesstörungen nach Kopfverletzungen.“ Jena 1886) als die acute Form
des primär traumatischen Irrsinns bezeichnet wird und eine günstige
Prognose bietet, da von 7 Fällen 6 genasen. Das Bewusstsein kehrt
vorübergehend zurück, nachher folgt Somnolenz, aus welcher die Kranken
in heftige hallucinatorische Angstzustände mit feindseligem Charakter
übergehen. Allmälig werden die Kranken ruhiger, haben noch Kopfschmerz
und allerhand Innervationsstörungen und genesen, indem sie für das
Geschehene Erinnerungslücken behalten oder diese erst später durch
die Erzählungen Anderer ausfüllen. Einen neueren solchen Fall von
acutem hallucinatorischem Wahnsinn bei einem 18jährigen, im Wachsthum
zurückgebliebenen und erblich belasteten Knaben nach Schlägen auf dem
Kopfe bringt +van Hoff+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1894,
VIII, pag. 311). Hier war das Trauma die Gelegenheitsursache zum
Ausbruch der Psychose, zu welcher bereits Veranlagung bestand.
[241] Zeitschr. d. k. k. Gesellsch. d. Aerzte in Wien. 1875, pag. 454.
[242] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874, XXI, pag. 56, ebenso
ausser den bereits erwähnten Autoren +Hartmann+ (Arch. f. Psych. XV,
pag. 98) und +Legrand du Saulle+ (Les traumatismes cérébraux. Gaz. des
hôp. 1885, Nr. 103-112).
[243] +Maudsley+, „Physiologie und Pathologie der Seele.“ 1870, pag.
335. +A. Pick+, „Drei Fälle traumatischen Irrsinns“. Prager med.
Wochenschr. 1879, Nr. 40 u. s. f., insbesondere pag. 402.
[244] +P. Bruns+ („Die Laryngotomie.“ Berlin 1878) bezeichnet als die
häufigste und unangenehmste, in 50 Procent der Fälle eintretende Folge
der Laryngotomie die Beeinträchtigung oder den gänzlichen Verlust
der Stimme, welcher Misserfolg schon der Spaltung des Schildknorpels
allein zur Last falle. Noch leichter können diese Sprachstörungen
nach Traumen des Kehlkopfes zurückbleiben, und zwar sowohl nach
penetrirenden Wunden, als nach anderen Verletzungen. So beschreibt
+Schnitzler+ (Wiener med. Presse. 1874, Nr. 42 u. 44) bei einem Manne,
der gewürgt worden war und seitdem seine Stimme verloren hatte, Bruch
des Aryknorpels und Längsriss des rechten Stimmbandes.
[245] Schon +Galen+ war dieser als ein wichtiger Nerv für die
Stimmbildung bekannt, da er fand, dass, wenn er bei Schweinen denselben
beiderseits durchschnitt, dieselben nicht mehr schreien konnten
(+Brücke+’s Vorlesungen. II, 93).
[246] Auch die traumatischen, durch Erschütterung (directe sowohl als
per Contrecoup) erzeugten Blutungen im Pons und Medulla oblongata
(+Duret+).
[247] „Ueber transitorische Aphasie nach Gemüthsbewegungen.“
+Schlangenhausen+, Psych. Centralbl. 1876, pag. 26. -- „Ueber simulirte
Stimmlosigkeit und ihre Bedeutung für den Militär- und Gerichtsarzt.“
+Sidlo+, Wiener med. Presse. 1877, pag. 1611.
[248] Vide den Aufsatz von +Blumenstok+ in „Gerichtshalle“, 1873,
Nr. 35 und 39, in welchem allerdings B. die von juristischer Seite
aufgestellte Ansicht zu widerlegen sich bestrebt.
[249] „Zur Revision der Bestimmungen des Reichs-Strafgesetzbuches über
Körperverletzungen.“ Gerichtssaal. 1874, Heft 4.
[250] +Herbst+, l. c. pag. 322.
[251] Eine Entscheidung des deutschen Reichsgerichtes (+Wellenstein+,
V. f. gerichtl. Med. XXXVII, 353) lautet: „Verurtheilung aus §. 224 St.
G. B. hat zu erfolgen, wenn der schwere Erfolg auf die vorsätzliche
That als Ursache zurückzuführen ist, wenn auch Krankheitsanlagen des
Verletzten einwirkten.“
[252] Ist die Unterlassung der „Antiseptik“ dem behandelnden Arzte
als ein Verschulden oder „Kunstfehler“ anzurechnen? Einem aus der
neuen Schule hervorgegangenen und in ihren antiseptischen Principien
herangebildeten Arzt zweifellos, doch wäre es gewiss zu weit gegangen,
wenn man die Verpflichtung auf bestimmte Verbandmethoden, respective
auf die Anwendung ganz bestimmter antiseptischer Mittel, einengen
wollte, da, wie bekannt, über die Dignität der einzelnen Methoden
und Mittel noch vielfach gestritten wird und, wie es scheint, durch
verschiedene derselben Gleiches erzielt werden kann. Aerzten älterer
Schule kann, wenn sie sonst correct, insbesondere mit der unter allen
Umständen nöthigen Reinlichkeit vorgegangen sind, die Unterlassung der
Antiseptik nicht ohne Weiteres als Kunstfehler angerechnet werden,
sondern es wird zu erwägen sein, ob und in welchem Grade sie im Stande
waren, der Verpflichtung, sich über die Fortschritte der Wissenschaft
möglichst im Laufenden zu erhalten, zu genügen. Beachtenswerth ist eine
reichsgerichtliche Entscheidung (+Wellenstein+, Vierteljahrschr. f.
gerichtl. Med. XLIII, pag. 365), welche einen Arzt wegen fahrlässiger
Tödtung, begangen durch Unterlassung der antiseptischen Behandlung,
verurtheilt. Der Fall betraf einen Knecht, der 25 Tage, nachdem er
einen Messerstich in der Brust erhalten hatte, an Pleuritis gestorben
war. Der Arzt hatte sowohl den hermetischen Verschluss als die
antiseptische Behandlung der Wunde unterlassen und das Reichsgericht
nahm als erwiesen an, dass durch diese Unterlassung die letale
Pleuritis veranlasst worden sei. „Das antiseptische Verfahren,“ heisst
es in der Entscheidung, „gilt als eine anerkannte Regel der Heilkunde.
Der ausübende Arzt muss sich so weit auf der Höhe der Wissenschaft
halten, dass er von den Regeln der fraglichen Art genaue Kenntniss
erlange und solche beobachte. Unterlässt er dieses, wie es hier
der Fall war, so muss ihm Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.“
Unserer Ansicht nach war der Arzt allerdings strafbar, weil er die
antiseptische Behandlung unterliess, zur Begründung der „fahrlässigen
Tödtung“ aber fehlt der Beweis, dass die tödtliche Pleuritis wirklich
nur in Folge der Unterlassung der antiseptischen Behandlung eingetreten
ist, der im vorliegenden Falle um so schwieriger zu liefern gewesen
wäre, als gerade penetrirende Brustwunden verhältnissmässig häufig,
trotz sofort und energisch eingeleiteter Antisepsis, durch Pleuritis
zum Tode führen. -- Die Nichtbeobachtung antiseptischer Cautelen,
respective Nichtschonung des bereits angelegten antiseptischen
Verbandes von Seite der untersuchenden Gerichtsärzte hat bereits zu
unerquicklichen Auseinandersetzungen geführt (s. Virchow’s Jahrb.
f. 1880, I, 645). Unserer Ansicht nach muss die Entscheidung, ob
trotz angelegten Verbandes eine gerichtsärztliche Untersuchung der
Verletzung stattzufinden habe, in jedem einzelnen Falle dem Gerichte
im Einvernehmen mit dem Gerichtsarzte vorbehalten bleiben. Die
Heranziehung des behandelnden Arztes ist, wo thunlich, stets angezeigt.
Dass der Gerichtsarzt sowohl bei der Untersuchung einer frischen, als
einer bereits verbundenen Verletzung mit der grössten Reinlichkeit und
unter Beobachtung antiseptischer Vorsichten vorzugehen habe, ist eine
selbstverständliche Forderung.
[253] Bezeichnend für die Dehnbarkeit aller allgemeinen Bezeichnungen
ist der Umstand, dass in einem der von +Wellenstein+ erwähnten Fälle
von Seite eines Landgerichtes auch der Verlust eines Stückes des
Schädelknochens als „Verlust eines wichtigen Gliedes“ aufgefasst
wurde. Eine ausführliche Besprechung des §. 224, insbesondere seiner
Schwächen, siehe auch +W. Hauser+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med.
XXXVIII, pag. 93).
[254] +Bischoff+ fand bei Erwachsenen 7·7, +Welker+ bei Kindern
5·2 Blut auf 100 Theile Körpergewicht, so dass also ein Mensch von
71·5 Kilo 5·5 Kilo Blut haben würde (+Brücke+, Vorlesungen. 1874,
I, pag. 120). Nach +Landois+ (Lehrbuch der Physiologie, pag. 73)
kann Erwachsenen der Verlust ihrer halben Blutmenge lebensgefährlich
werden. Thiere vertrugen nach +Maydl+’s Versuchen (Anzeiger d. Wiener
Gesellsch. d. Aerzte. 1884, Nr. 22) den Verlust der Hälfte ihres
Blutes fast ausnahmslos und mehr als die Hälfte der Versuchsthiere
überlebte sogar den Verlust von zwei Drittel ihrer Blutmenge. Dass
so starke und selbst stärkere Blutverluste vertragen werden, ist der
Wirkung der Vasoconstrictoren zu verdanken, durch welche in Folge
der Verengerung der Lumina gewisser Gefässe, insbesondere jener des
Splanchnicusgebietes, die noch zurückgebliebene Blutmenge den centralen
Nervenapparaten zu Gute kommt. Die Wirkung der Vasoconstrictoren
erfolgt bei acuten Verblutungen präciser und energischer als bei
allmäligen, weil bei letzteren das Regulirungsvermögen des Rückenmarkes
erlischt. Deshalb werden acute, wenn auch bedeutendere Blutverluste
besser vertragen, als eine länger andauernde, wenn auch schwache
Blutung (+v. Basch+, „Ueber die Regulirung der Blutspannung und
Blutvertheilung“. Vortrag, gehalten in der Jahresversammlung der
k. k. Gesellschaft der Aerzte am 29. März 1878). Ausführliches über die
physiologische Wirkung von Blutverlusten s. +Jürgensen+ in Ziemssen’s
Handb. 1880, I und +Oesterlen+, Tod durch Verblutung in Maschka’s
Handb. d. gerichtl. Med. I, 699.
[255] Nach einer unter den Auspicien +Bardeleben+’s publicirten, sehr
eingehenden kritischen Studie +Gröningen+’s über den Shok (Wiesbaden
1885) ist der Shok eine durch heftige Insulte bewirkte Erschöpfung der
Medulla oblongata und des Rückenmarks.
[256] „Ueber den Shok grosser Verletzungen.“ Vortrag im ärztl.
Bezirksverein in München. Wiener med. Presse. 1877, Nr. 16 und 17.
[257] +Bergmann+, +Czerny+, +Uffelmann+ und +Heschl+, ferner
+Riedl+, „Zur Fettembolie“. Zeitschr. f. Chir. VIII, 571. +Scriba+,
„Untersuchungen über Fettembolie“. Ibid. 1879, XII, 118, +Wiener+,
„Wesen und Schicksal der Fettembolie“. Arch. f. experim. Path. XI,
275 und +Ribbert+, „Ueber Fettembolie“. Med. Centralbl. 1894, Nr. 1.
Diese Fettembolien können sich sehr rasch bilden, insbesondere bei
Knochenfracturen schon unmittelbar nach der Verletzung, wovon wir
zahlreiche Beispiele anführen könnten. Auch nach Weichtheilwunden,
wenn sie fetthältige Organe betrafen, können Fettembolien entstehen.
So fand +Hamilton+ (Virchow’s Jahresber. 1877, I, 227) Fettembolien
in den Lungen eines Schiffsjungen, welcher einige Stunden nach einem
Fall aus beträchtlicher Höhe unter Dyspnoe und Coma gestorben war.
Die Autopsie ergab Fettleber und kleine Rupturen in derselben. In
einem von uns obducirten Falle von Leberruptur durch Ueberfahren
ergab sich Lungenembolie durch zertrümmerte Lebersubstanz als nächste
Todesursache. Auch bei Schädelfracturen wurden Fettembolien in der
Lunge beobachtet, aber nur dann, wenn gleichzeitig Quetschung des
Gehirns bestand, weshalb das Fett kaum aus der bekanntlich fettarmen
Diploë, sondern aus dem Gehirne selbst gestammt haben dürfte.
Hinzugefügt sei noch, dass auch durch Eintritt (Aspiration) von Luft in
die Venen erfolgter plötzlicher Tod für Shok imponiren kann (+Fischer+,
„Ueber die Gefahren des Lufteintrittes in die Venen“. Volkmann’s Samml.
klin. Vortr. Nr. 113. Ferner +Kézmarsky+, „Lufteintritt in die Venen
des puerperalen Uterus“. Arch. f. Gyn. 1878, XIII, 200 und +Bergmann+
[l. c.]).
[258] Postmortale Beschädigungen durch Ratten kommen ungemein häufig
zur Beobachtung, insbesondere bei aus Aborten herausgezogenen
Kindesleichen. In einem später zu erwähnenden Falle, betreffend
eine auf einer Canalstiege in liegender Stellung erhängt gefundene
Hadernsammlerin, waren ausgebreitete, durch Ratten veranlasste
Substanzverluste an den Händen für vital entstandene Wunden gehalten
worden. Aber auch durch ganz kleine Thiere bewirkte, nur oberflächliche
Benagungen können für vital entstandene Hautaufschürfungen imponiren,
und, besonders wenn sie am Halse oder im Gesichte vorkommen, zu
schwerwiegenden Täuschungen Veranlassung geben, wie namentlich
der bedauerliche Fall +Harbaum+ zeigt, in welchem Letzterer wegen
angeblicher Vergiftung seines unehelichen Kindes mit Schwefelsäure acht
Jahre im Kerker verbrachte, während sich nachträglich herausstellte,
dass postmortale Magenerweichung vorgelegen war, und dass gewisse,
theils rundliche, theils streifige, pergamentartige Vertrocknungen am
Kinn, am Halse etc., welche die Obducenten von Schwefelsäureeinwirkung
hergeleitet hatten, durch Benagung der Leiche durch Ameisen entstanden
waren, von denen einige noch bei der Obduction im Munde gefunden
wurden! (+Skrzeczka+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1882, XXXVI,
pag. 193). Die Aufdeckung dieses Justizirrthums wurde durch einen von
+Maschka+ (Ibid. 1881, XXXIV, pag. 193) publicirten ähnlichen Fall
veranlasst, in welchem ebenfalls verschiedene, im Gesicht und am Halse
einer Kindesleiche gefundene, zum Theile schwärzlich aussehende und
sauer reagirende Excoriationen auf Schwefelsäureeinwirkung bezogen
wurden, während sie, wie die Erwägung der Umstände, der Befund einer
todten Ameise im Munde und der Nachweis von Ameisensäure in den
überschickten Hautstückchen erwies, von Ameisen hergerührt haben.
Ausserdem bringt +Maschka+ einen zweiten Fall, wo es sich um Schaben
handelte, am gleichen Orte, 1879, XXX, 238. Benagungen der im Sommer im
Keller aufbewahrten Leichen durch Kellerasseln kamen uns so häufig vor,
dass wir besondere Vorkehrungen dagegen treffen mussten.
[259] +Taylor+ (l. c. I, 520) berichtet über eine Dame, welcher
offenbar in gleicher Absicht der Hals durchschnitten wurde, nachdem
sie früher durch Erstickung getödtet worden war. Die verhältnissmässig
geringe Menge von Blut, welche aus der Wunde herausgeflossen war, hatte
zuerst den Verdacht erweckt, dass nicht ein Mord, sondern Selbstmord
vorliege.
[260] Handb. d. gerichtl. Med. 1864, 4. Aufl., II, 264.
[261] Handb. d. gerichtl. Med. 1875, 2. Aufl., 513.
[262] „Zur Frage der Widerstandsfähigkeit der Gewebe im Leben und nach
dem Tode.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, XVIII, 18.
[263] „Ueber die verschiedene Widerstandsfähigkeit der Knochen im
todten und lebenden Zustande.“ Arch. f. Anat. und Phys. 1874, 510.
Ebenso Med. Centralblatt. 1878, pag. 181, woselbst er unter Anderem
angibt, dass aufschlagende Kugeln bei frischen Knochen vorherrschend
auseinandertreibend wirken, während an trockenen vorherrschend Loch-
und Rinnenschüsse erzeugt werden.
[264] „Leichenerscheinungen.“ Wien 1854.
[265] „Die forensisch wichtigsten Leichenerscheinungen.“
Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1876, XXV.
[266] Den Untersuchungen +Corin+’s („Ueber die Ursachen des
Flüssigbleibens des Blutes bei der Erstickung und anderen Todesarten.“
Vierteljahrschr. f. gerichtliche Med. 1893, V, 234) zufolge behält
das Blut seine postmortale Gerinnungsfähigkeit nur einige, allerdings
unbestimmt lange Zeit.
[267] Hierher gehört auch das sogenannte Hämatom der Dura mater, eine
sackartige, mit flüssigem, braunrothem, vor dem Spectralapparate
den Methämoglobinstreif zeigenden Blut gefüllte Auseinanderweichung
der Schichten einer pachymeningitischen Auflagerung, welcher eine
muldenförmige Abflachung der betreffenden Grosshirnhemisphäre
entspricht. Solche Hämatome werden oft überraschend lange vertragen,
ohne auffällige Symptome zu veranlassen.