[146] +Osiander+ (Handb. d. Entbindungsk., 1829) erwähnt eines Falles,

in welchem eine trotz langjähriger Ehe kinderlose Frau, die ein fremdes

Kind als das ihrige untergeschoben hatte, kurz darauf thatsächlich

gebar und nun die Sache als Ueberfruchtung darstellen wollte. Ueber

einen zweiten gerichtlichen Fall, in welchem auch an Superfötation

gedacht wurde, und der eine wegen Kindesmord in Untersuchung

befindliche Person betraf, die zwei Monate nach der betreffenden

Entbindung in der Untersuchungshaft angeblich ein degenerirtes Ei

gebar, berichtet +Fischer+ in der Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med.

N. F., V, pag. 22; über einen dritten +Friedberg+ (Virchow’s Jahrb.

1877, I, 378). Eine Frau gebar ein reifes Kind. Am dritten Tage fand

man in der Nachgeburt einen macerirten viermonatlichen Fötus und an der

Placenta zwei Nabelschnüre. Das Gericht dachte an eine Unterschiebung,

die jedoch seitens der Aerzte wegen des Vorhandenseins zweier

Nabelschnüre in Abrede gestellt wurde.

[147] Unter 45 von +Hecker+ zusammengestellten Fällen (Arch. f. Gyn.

XIII, 253) trat die Ruptur 26mal im zweiten, 11mal im dritten, 7mal im

vierten Monat ein, wozu +Fränkel+ einen neuen hinzufügt.

[148] Einen genau untersuchten solchen Fall siehe +Welponer+ u.

+Zillner+, Arch. f. Gyn. XIX, pag. 241.

[149] Aehnlich wie die Tubarschwangerschaft verhält sich die

Schwangerschaft in dem verkümmerten Horne eines Uterus bicornis

(+Kussmaul+, l. c.). Zur Unterscheidung einer solchen von einer

eigentlichen Tubarschwangerschaft empfiehlt sich, die Lage des

geborstenen Sackes zum Lig. rotundum zu beachten, das genau an

der Stelle abgeht, welche die Grenze zwischen Tuba und Uterus

bezeichnet. Ein solcher Fall kam uns im Juli 1877 vor und betraf ein

16jähriges Mädchen, welches unter Erbrechen und sich wiederholenden

Ohnmachtsanfällen im Laufe weniger Stunden gestorben war. Es bestand

Verdacht auf Schwangerschaft und durch medicamentöse Mittel versuchte

Fruchtabtreibung. Die Obduction ergab Gravidität am Ende des dritten

Monates in dem verkümmerten Horn eines zweihörnigen Uterus mit Berstung

desselben und hochgradiger Hämorrhagie in die Bauchhöhle; kein Zeichen

von Vergiftung. Einen ähnlichen Fall hat +Maschka+ (Prager med.

Wochenschr. 1882, Nr. 49) beschrieben und abgebildet, ebenso vier aus

der älteren Literatur H. +Coutagne+ (Des ruptures utérines pendant la

grossesse et de leurs rapports avec l’avortement criminel. Paris 1882,

pag. 9). Auch +Kaltenbach+ (Wr. med. Blätter. 1883, Nr. 52) theilt

eine solche Beobachtung mit, die anfangs für eine durch Misshandlung

entstandene Ruptur gehalten wurde.

[150] Arch. f. Gyn. XIX, 3 und „Das tuberöse subchoriale Hämatom der

Decidua. Eine typische Form der Molenschwangerschaft“, Wien 1892.

[151] Mitunter finden sich noch Eihautreste oder noch die Placenta.

Letztere kann selbst mehrere Tage zurückgehalten werden und frisch

bleiben. Ueber einen Fall von Retention der Placenta durch 3 Wochen,

der zur gerichtlichen Untersuchung Veranlassung gab, berichtet

+Thoresen+, und +Heger+ führt an, dass die Placenta bis 103 Tage nach

der Geburt der Frucht frisch im Uterus zurückgehalten werden kann

(Virchow’s Jahresb. 1874, II, 806).

[152] Die mit einer Entbindung verbundene Blutung hat auch insoferne

eine grosse forensische Wichtigkeit, als die Spuren, die sie

zurücklässt, sowohl für die Erkennung des Ortes, wo die Geburt

stattgefunden, als auch für die Begutachtung mancher anderer concreter

Verhältnisse des Falles brauchbare Anhaltspunkte zu gewähren im Stande

sind. Uns wurde wiederholt vom Gericht die Frage vorgelegt, ob mit

einer Entbindung nothwendig Blutung verbunden sein müsse, und wie

bedeutend dieselbe in der Regel wäre; so besonders in einem Falle,

in welchem die Angeklagte angab, dass sie hinter einem Plankenzaun

entbunden, und nachdem sie das angeblich todte Kind von sich abgetrennt

hatte, sofort über den Zaun wieder zurückgestiegen sei, während sich

an demselben unmittelbar darauf keine Spuren von blutigen Händen

vorfanden, dagegen bei der Obduction sich herausstellte, dass das

Kind lebend geboren und erwürgt worden sei. -- Blutung ist mit jeder

Entbindung verbunden, doch ist die Grösse derselben sehr verschieden.

Die Stärke der Blutung aus dem Uterus hängt zunächst ab von der

Energie, mit welcher sich derselbe nach der Ausstossung der Frucht

und später der Placenta zusammenzieht, und es ist in dieser Beziehung

die Angabe von +Schröder+ (l. c. 561) bemerkenswerth, dass gerade bei

sehr schnell verlaufenden Geburten (und viele heimliche Geburten sind

es) nach Ausstossung des Kindes eine Atonie des Uterus eintreten kann,

die stärkere Blutungen veranlasst. Ausserdem ist die Zahl und die

Ausdehnung der Einrisse des Muttermundes auf die Quantität des sich

ergiessenden Blutes von Einfluss, ferner auch jene der Einrisse am

Scheideneingang, von denen zu bemerken ist, dass sie bei Erstgebärenden

in der Regel zahlreicher und ausgebreiteter zu sein pflegen, sowie,

dass insbesondere die Schleimhautrisse zwischen Clitoris und Urethra,

wie wir bereits an einem anderen Orte erwähnt haben (pag. 120), und

wie auch +Schröder+ angibt (l. c. 567), des blutreichen und cavernösen

Gewebes wegen mitunter bedeutende Blutungen herbeizuführen vermögen.

Beachtenswerthe Untersuchungen über den „Blutverlust bei der Geburt“

hat +Schauta+ (Wiener med. Blätter. 1886, Nr. 11) angestellt.

[153] Dass ein solcher Vorgang und nicht, wie man meist annimmt, eine

subepidermoidale Zerreissung der Malpighi’schen Schichte stattfindet,

hat +Langer+ (Wr. med. Wochenschr. 1879, pag. 635) dargethan.

[154] Jena’sche Zeitschr. 1868, IV, pag. 577.

[155] Vierteljahrschr. f. gerichtliche Med. 1874, N. F., XXI, 229.

Ebenso fand +Fasbender+ (Zeitschr. f. Geburtsh. II, 43) bei 37·3

Procent der Erstgebärenden und bei 36·6 Procent der Mehrgebärenden das

Frenulum erhalten. Die Frequenz der Dammrisse steigt nach +Fasbender+

mit dem Alter der Erstgebärenden.

[156] Vide +Mayrhofer+, „Ueber die gelben Körper“ etc. Wien 1876.

Ebenso +Leopold+, Archiv f. Gyn. 1877, XI, pag. 110 und XXI, pag. 347.

[157] Nach +Henle+, Handb. d. Anat. 1864, II, 453, beträgt die Höhe

des jungfräulichen Uterus 6-8 Cm., der transversale Durchmesser des

Fundus 4-5, der grösste sagittale 2-3 Cm.; bei Frauen, welche geboren

haben, die Höhe 9 bis 19, der transversale Durchmesser 5½-6½, der

sagittale 3-3½ Cm.

[158] S. +Pichler+, Wiener Allg. med. Ztg. 1860, Nr. 42; R. +Lex+,

Vierteljahrsschrift f. gerichtl. Med. 1866, N. F., IV, pag. 179 ff.;

+Ferri+, „Evolutione dell’ omicidio“. Lombroso’s Archiv. Vol. III,

296; E. +Verrier+, Ibid. 1884, pag. 496; H. +Ploss+, „Zur Geschichte

der Fruchtabtreibung“. 1883; +Galliot+, „Recherches histor. sur

l’avortement criminel“. Paris 1884.

[159] „Persien und seine Bewohner.“ Leipzig 1865, I, 216.

[160] Virchow’s Archiv. XXIII, 313 und LXII, 272.

[161] Virchow’s Jahresbericht. 1869, pag. 628.

[162] „Sur la décroissance de la population en Turquie.“ 1872.

+Ullersperger+ in Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1873, pag. 240.

[163] „Étude méd.-lég. sur l’avortement.“ Paris 1863.

[164] +Pfaff+, Zeitschr. f. Staatsarzneik. XXVI, 1. Heft. In einem

von +Gallard+ (l. c. 30) mitgetheilten Fall hatte ein Ehemann,

um die Frucht seiner schwangeren Frau abzutreiben, sich selbst

eine eiserne Uterussonde verfertigt und seiner Frau versprochen,

künftig eine silberne sich zu verschaffen und bei eventuellen neuen

Schwangerschaften anzuwenden. Unglücklicher Weise verletzte er gleich

das erstemal den Uterus, so dass die Frau zwar abortirte, aber in

Folge der Verletzung starb. Häufiger dürften andere Mittel in Gebrauch

sein, um übergrossen Kindersegen einzuschränken. Darüber berichten

+Lombard+ und +Toulemont+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, N.

F., 19, pag. 421 u. s. f.), und Letzterer bezeichnet die freiwillige

Unfruchtbarmachung der Ehe, den „Malthusianisme pratique“, geradezu

als ein „grand mal social“. -- Derartige Mittel hat das preuss.

Landrecht in dem oben (pag. 47) citirten §. 695 im Auge gehabt und

als Scheidungsgrund bezeichnet. Vide darüber auch +Beigel+, Wiener

med. Wochenschr. 1877, Nr. 36; +Pincus+, Vierteljahrschr. f. gerichtl.

Med. 1879, XXX, pag. 377; Stille, Die Bevölkerungsfrage. Berlin 1879,

2. Aufl., +C. Hasse+, Ueber facultative Sterilität. Das Pessarium

occlusivum. Neuwied 1882-1883, 2 Theile, mit Abbildungen; +Steinbach+,

Internat. Rundschau. 1889, Nr. 1.

[165] +Ullersperger+, l. c. -- +Ovid+ (Amor. II, 14) erwähnt, dass

die römischen Damen die Frucht abtrieben, „ut careat rugarum crimine

venter“.

[166] Im Falle eines blossen Versuches, ob die Betreffende wirklich

schwanger sei oder gewesen ist. Es kommt gar nicht selten vor, dass

von Frauenspersonen Fruchtabtreibungsversuche unternommen werden, weil

sie glauben, schwanger zu sein, ohne dass dies thatsächlich der Fall

wäre. Durch letzteren Nachweis wird eine Anklage auf Fruchtabtreibung

gegenstandslos, da das Gesetz ausdrücklich von „Schwangeren“ spricht.

Zufolge Entscheidung des deutschen Reichsgerichtes vom 24. Mai 1880

ist jedoch die Strafbarkeit des Versuches der Kindesabtreibung dadurch

+nicht+ ausgeschlossen, dass der Thäter des beabsichtigten, aber nicht

eingetretenen Erfolges sich absolut untauglicher Mittel bedient hat,

und es ist ferner laut weiterer Entscheidung vom 10. Juni 1880 für

die Strafbarkeit des Versuches gleichgiltig, ob die Vollendung des

Verbrechens wegen Untauglichkeit des Objectes (z. B. todtes Kind)

möglich war oder nicht. In einem Wiener Falle liess sich nachweisen,

dass die Frucht zur Zeit des Eihautstiches schon todt (macerirt)

war, in einem anderen von +Paltauf+ (Archiv f. Gyn. XXX, 3. Heft)

mitgetheilten, in welchem Einspritzungen in den Uterus gemacht worden

waren, ergab die Obduction -- Extrauteringravidität. In beiden Fällen

wurden die betreffenden Hebammen nicht wegen Fruchtabtreibungsversuch,

sondern nur wegen fahrlässiger Tödtung verurtheilt.

[167] +Hausmann+, Beiträge zur Geburtshilfe und Gynäkologie. Berlin

1872, I, 155.

[168] +Leblond+ (Annal. d’hygiène publ. 1877, Nr 102, pag. 522),

besonders aber +Gallard+ (l. c. pag. 16 und 17).

[169] Auch +Hohl+ (l. c. 1862, 2. Aufl., pag. 283) erwähnt diese

Möglichkeit.

[170] Literatur über den Gegenstand vide +Hausmann+ (l. c.) und

+Beigel+, Arch. f. Gyn. IX, 84; +Kleinwächter+, Wiener Klinik. 1885, 2.

Heft.

[171] +Ziemssen+’s Handb. X, 312. Vide auch +Leopold+, Archiv f. Gyn.

1876, X, 293.

[172] +Hecker+, Ueber das Gewicht des Fötus und seiner Anhänge in den

verschiedenen Monaten der Schwangerschaft. Monatsschr. f. Geburtsk.

1866, XXVII, 266. +Schröder+ l. c. 35. +Casper+-+Liman+ l. c. II, 820.

+Toldt+, Ueber Altersbestimmung menschlicher Embryonen. Prager med.

Wochenschr. 1879, pag. 121.

[173] Nach +Whitehead+ abortirten 37 Procent aller Schwangeren. +Abegg+

zählt 1 Abortus auf 11, +Henning+ (Schmidt’s Jahrb. 1873, 160, pag.

261) einen schon auf 10 Geburten.

[174] +Whitehead, Lex+ (l. c. 211).

[175] Nach +Rican+’s Mittheilungen über die Pneumonia gravidarum

(Virchow’s Jahresb. 1875, II, 591) erfolgten bei 28 Pneumonien +vor+

dem 180. Schwangerschaftstage 23 Heilungen (6 mit, 17 ohne Abortus).

Dagegen kamen bei 15 +nach+ dem 180. Tage nur 8 Heilungen (5 mit, 3

ohne Frühgeburt) und 7 Todesfälle, unter denen nur 2 unentbunden,

vor. Den Untersuchungen +Runge+’s zufolge (Arch. f. Gyn. XII und XXV)

sind insbesondere hohe Fiebertemperaturen geeignet, ein Absterben der

Frucht und dadurch Abortus zu bewirken. Wurde die Temperatur trächtiger

Kaninchen längere Zeit auf 41·5 fixirt, so wurden regelmässig todte

Junge extrahirt und zugleich ergab sich, dass bei hohen Hitzegraden die

Jungen eher starben als das Mutterthier. Weitere Versuche +Runge+’s

(Ibid. XIII, 143) machen es auch wahrscheinlich, dass durch dauernd

erhöhte Temperaturen die Reizbarkeit des Uterus erhöht wird.

[176] Die acute Nephritis der Schwangeren verläuft in der Regel unter

dem Bilde der Eclampsie und veranlasst häufig nicht blos Abortus,

sondern auch den Tod der Schwangeren. Solche Fälle können dann den

Verdacht eines absichtlich, insbesondere durch innerlich genommene

Mittel veranlassten Abortus erwecken. Wir haben mehrere solche

Fälle beobachtet, und ein derartiger findet sich in +Maschka+’s

Gutachten. III, 234. Vide auch +Hofmeier+, Bedeutung der Nephritis

in der Schwangerschaft. Zeitschr. f. Geburtsh. III, 259. +Löblein+,

Bemerkungen zur Eclampsie-Frage. Ibid. IV, 89.

[177] +Fehling+, Habituelles Absterben der Frucht bei Nierenerkrankung.

Wr. med. Blätter. 1885, Nr. 42.

[178] Virchow’s Jahresb. 1874, II, 757.

[179] Die Ansicht +Ruge+’s (Zeitschr. f. Geburtsh. I, Heft I und

III, pag. 214), dass die Nabelschnurtorsionen bei macerirt geborenen

Früchten grösstentheils erst postmortal entstanden sind, wurde durch

+Martin+ (Ibid. II), +Dohrn+ und +Kehrer+ (Arch. f. Gyn. XIII)

ausführlich widerlegt.

[180] Fälle dieser Art finden sich bei +Schröder+ (l. c. 214)

zusammengestellt. Besonders interessant von diesen ist der von

+Fairbank+ publicirte, in dem eine Frau im sechsten Monate der

Schwangerschaft eine colossale Quetschung des Unterleibes und Fractur

des Beckens erlitt, aber von der damals abgestorbenen Frucht erst drei

Monate später entbunden wurde. -- Auch +M‛Clintok+ (Virchow’s Jahrb.

1875, II, 595) hat zwei Fälle beschrieben, in denen die Ausstossung

des abgestorbenen Eies erst drei, beziehungsweise sechs Monate später

erfolgte. Zwei Fälle von je fünf und zwei Monate dauernder Retention

finden sich im Arch. f. Gyn. 1877, XII, 482, und über einen von

Retention der im vierten Monate abgestorbenen Frucht bis zum normalen

Ende der Schwangerschaft berichtet +Roth+ (Med. Centralbl. 1879,

pag. 461), indem er gleichzeitig eine Reihe analoger Fälle aus der

Literatur zusammenstellt. Einen neuen Fall dieser Art, betreffend eine

fünfmonatliche Frucht, welche erst sechs Monate nach ihrem Absterben

geboren wurde, bringt +Depaul+ (Gaz. des hôp. 1881, Nr. 96).

[181] +Schröder+ (l. c. 224).

[182] Pflüger’s Archiv. IX, 552.

[183] Pflüger’s Archiv. IX, 552.

[184] Oesterr. med. Jahrb. 1874, pag. 1.

[185] Zeitschr. f. rat. Med. 5. Folge, II, 1.

[186] Wiener med. Jahrb. 1872, I.

[187] +Fehling+ (Arch. f. Gyn. XI, pag. 523) will zwar, wenn er

trächtige Thiere Kohlenoxyd athmen liess, dieses auch im fötalen

Blute gefunden haben; dieser Nachweis ist uns jedoch in einem

gemeinschaftlich mit Professor +Ludwig+ angestellten Versuche nicht

gelungen, vielmehr zeigten, obzwar das Mutterthier eine Stunde lang CO

geathmet hatte und in der CO-Atmosphäre verendet war, die fünf Jungen,

mit denen dasselbe trächtig sich erwies, gewöhnliches Erstickungsblut,

welches sowohl makroskopisch, als bei der spectralen Untersuchung ganz

anders sich verhielt als das Blut des Mutterthieres. Auch haben wir

ebenso wie +Falk+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1884) bei einer

an CO-Vergiftung verstorbenen Schwangeren wohl im natürlichen, nicht

aber im fötalen Blute CO gefunden. Wenn demnach +Breslau+ (Monatsschr.

f. Geburtsk. Juni 1859) einen Fall von frühzeitiger Geburt eines todten

Kindes nach Leuchtgasvergiftung mit Erhaltung der Mutter beschreibt, so

ist durchaus nicht erwiesen, dass das Leuchtgas auch in das Blut des

Fötus gelangte und diesen vergiftete; es lässt sich vielmehr der Tod

der Frucht auch einfach durch Erstickung erklären, welche erfolgte,

weil dem fötalen Blute von Seite der Mutter nicht die nöthige Menge von

Sauerstoff zugeführt wurde.

[188] Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, dass auch die

Quecksilbercuren, insbesondere Inunctionscuren schwangerer

Syphilitischer, als für die Frucht gefährlich bezeichnet wurden. Die

Erfahrungen der Syphilidologen (wir berufen uns insbesondere auf

diesbezügliche Mittheilungen Prof. +v. Sigmund+’s) lehren jedoch,

dass derartige Curen ohne Schaden für die Frucht vorgenommen werden

können, und dass, wenn Abortus eintritt, dieser in anderen Ursachen,

insbesondere in der Syphilis selbst, seinen Grund hat. -- +F. Weber+

(Med. Centralbl. 1875, pag. 528) hat das Verhalten der Schwangerschaft

bei den verschiedenen antisyphilitischen Behandlungsmethoden in 129

Fällen verfolgt. Die günstigsten Resultate erzielte die Schmiercur;

denn von den so behandelten 35 Weibern kam keine einzige vorzeitig

nieder, während bei anderen Methoden 15-36 Procent abortirten. Die

ungünstigsten Resultate lieferte die Behandlung mit Jodkalium, nämlich

36 Procent. +Tardieu+ citirt einen Fall, in welchem die Gerichtsärzte

nicht anstanden, den im vierten Monate erfolgten Abortus mit einer

genau vier Gramm Jodkalium enthaltenden Mixtur in causalen Zusammenhang

zu bringen. Dagegen bemerkt +Gallard+ (l. c. 20), dass er häufig noch

beträchtlichere Dosen von Jodkalium bei Schwangeren verordnet habe,

ohne den geringsten Schaden, will jedoch die abortive Wirkung des

Jodkaliums dennoch nicht ganz bestreiten! Auch dem Chinin wurde eine

abortive Wirkung zugeschrieben. Dagegen berichtet +Goth+ (Virchow’s

Jahrb. 1881, II, 561) über 46 wegen Malaria mit Chinin behandelte

Schwangere und bemerkt, dass selbst bei grossen Dosen eine schädliche

Einwirkung des Mittels auf die Frucht nicht beobachtet wurde.

[189] +Stockes+, Amer. Journ. 1871, pag. 599. -- Schmidt’s Jahrb. 1871,

151, pag. 166.

[190] Dass derartige individuelle Einflüsse eine wichtige Rolle

spielen, zeigen deutlich die in der neueren Zeit mit Pilocarpin, dem

wirksamen Princip der Folia Jaborandi, gemachten Erfahrungen (vide

diese zusammengestellt in +Kleinwächter+’s Aufsatz: „Mittheilungen über

die Verwendung des Pilocarpinum muriaticum in der Geburtshilfe.“ Wr.

med. Presse. 1879, Nr. 13 u. ff.). Während es einzelnen Geburtshelfern

gelang, durch subcutane Injection 2procentiger Lösungen von Pilocarpin

(bis 20 Milligramm pro dosi) Frühgeburt zu bewirken, und zwar im Ganzen

in fünf Fällen, erzielten andere keinen Erfolg. Später hat +Gigeollet+

durch Pilocarpininjection die künstliche Frühgeburt herbeigeführt, und

zwar zweimal bei ein und derselben Frau. Ferner hat +van der May+ durch

Thierversuche sich überzeugt, dass das Pilocarpin sowohl bei subcutaner

als bei intravenöser Injection Uteruscontractionen veranlasst

(Virchow’s Jahrb. 1881, I. 455). Neueres über Pilocarpinwirkung bei

Schwangeren siehe +Schauta+, Grundriss der operativen Geburtshilfe.

1885, pag. 48.

[191] Virchow’s Archiv. LVI, 505, und Beiträge zur Gynäkologie und

Geburtshilfe. 1874, III, 1.

[192] Reiche Literaturangaben bei O. +Egeln+: „Ist Secale cornutum ein

Abortivmittel?“ Diss. Bonn. 1892.

[193] Derselbe Fall wurde auch von +Neubert+ publicirt (+Husemann+’s

Toxikologie. 360).

[194] +Husemann+, l. c. Supplementh. 43.

[195] Zusammenstellung der Fälle (vide +Lex+, l. c. 243). Weitere

Beobachtungen über Vergiftung von Thieren mit Taxusblättern finden

sich in Virchow’s Jahrb. 1874, I, 489. Ebendaselbst eine nicht letal

abgelaufene Vergiftung eines fünfjährigen Mädchens mit Taxusfrüchten.

[196] Med. Centralbl. 1876, pag. 97.

[197] Eine letale Vergiftung mit diesem als Abortivum genommenen

Gewürz hat +Schmidtmann+ (Berl. klin. Wochenschr. vom 11. Juni 1888)

beobachtet.

[198] „Kurze Mittheilung einer acuten Phosphorvergiftung zum Zwecke

der Fruchtabtreibung.“ Mittheilungen des Vereines der Aerzte in

Niederösterreich. 1887, Nr. 15.

[199] +Miura+ (Virchow’s Archiv. XCVI, 1) hat gefunden, dass

bei Vergiftung trächtiger Kaninchen auch bei den Föten fettige

Degenerationen sich entwickeln.

[200] Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 7. Jänner und 22.

April 1852. +Herbst+, Strafrecht. I, 311. Ueber die modificirte

Anschauung des deutschen Reichsgerichtes s. pag. 216.

[201] +Lex+, l. c. 254, vide auch +Gallard+, l. c. pag. 24. Daselbst

auch ein Fall von Fruchtabtreibungs-Versuch durch zweimaliges sich

Hinunterkollernlassen von einer Stiege und durch Stösse gegen den Bauch.

[202] Dass Contractionen sowohl des schwangeren als des

nichtschwangeren Uterus nach mechanischen Reizen der Oberfläche

desselben erfolgen, davon haben wir uns bei Hündinnen wiederholt

überzeugt. Insbesondere war es der eigentliche Körper des Uterus,

dessen Reizung durch Reiben mit einer Sonde sehr constant Contractionen

desselben und jene Bewegungserscheinungen am Cervix hervorrief, die wir

gemeinschaftlich mit +v. Basch+ l. c. beschrieben haben.

[203] Henke’s Zeitschr. 1863, 122. +Lex+, l. c. 257.

[204] Vierteljahrsschr. f. ger. Med. N. F. I, 321, ebenso in zwei von

+Schoder+ (l. c.) publicirten.

[205] Zu diesen gehören auch die über die Gefühle, welche sie

angeblich bei der an ihnen eingeleiteten Operation, insbesondere beim

Eihautstich, empfunden haben. Gewöhnlich wollen die Schwangeren beim

Einführen von Instrumenten einen Stich oder ein Bohren empfunden

haben. P. +Berger+ (Des sensations perçues par les femmes pendant les

manoeuvres d’avortement. Annal. d’hygiène publ. pro 1881, Nr. 10, pag.

321) hat diesen Gegenstand sowohl bei leerem, als bei pathologische

Geschwülste enthaltendem, schwangerem Uterus verfolgt und fand,

dass sowohl der innere Muttermund, als das Collum uteri, sowie die

Innenfläche des Uterus unempfindlich sind, und dass daher, wenn Sonden

etc. vorsichtig eingeführt werden, die Betreffenden dabei keinen

Schmerz, ja nicht einmal ein auffälliges Gefühl verspüren. Schmerzen

treten aber sofort auf, wenn der Uterus gezerrt wird. Leicht dagegen

entstehen Schmerzen bei Manövern in der Vagina, die dann häufig

als „Stich“ empfunden werden. Schon die einfache Untersuchung mit

Instrumenten oder selbst mit den Fingern kann dieses Gefühl erzeugen.

Es ist auch begreiflich, dass die Schwangeren nicht immer präcise

Angaben über die an ihnen vorgenommenen Operationen zu machen vermögen.

So gab, wie +Liman+ (l. c. I, 248) berichtet, eine Abortirte an, dass

ihr die Hebamme eine Einspritzung mit Oel gemacht habe, während diese

geständig war, einen Katheter in Oel getaucht und in die Gebärmutter

eingeführt zu haben.

[206] +Hohl+ (l. c. 1862, pag. 741). Eine ausführliche Zusammenstellung

der Erfahrungen über den Zeitpunkt des Abortus nach den verschiedenen

mechanischen Fruchtabtreibungsmethoden bringt +Dölger+ (l. c.).

[207] Nach +Krause+ (+Lex+, l. c. 261) bis zu 22 Tagen. Wie schwer es

mitunter selbst Sachverständigen fällt, den Uterus zu Contractionen

anzuregen, geht aus der Mittheilung von +Baader+ (Virchow’s Jahrb.

1868, II, 633) hervor, der durch 11 Tage 43 Douchen anwandte, dazu noch

am fünften Tage Schröpfköpfe auf die Warzen setzte und schliesslich

doch zur Einführung des Katheters in den Uterus greifen musste, um am

dreizehnten Tage (!) die Entbindung zu bewirken.

[208] Virchow’s Jahresb. 1868, II, 632.

[209] S. Fig. 44. Einen solchen Fall hat +Winter+ in der Berliner

gynäkologischen Gesellschaft am 12. November 1886 vorgezeigt und

+Richardière+ (Virchow’s Jahresb. 1888, I, 516) berichtet über einen

anderen.

[210] Die Angaben über die Häufigkeit der spontanen Uterusruptur gehen

sehr auseinander. Einzelnen Beobachtern zufolge kommt schon auf 300

Geburten eine Ruptur des Uterus, nach anderen eine erst auf 113.138

Entbindungen (+Schröder+, l. c. 539). Wie auch in dieser Beziehung

statistische Berechnungen täuschen können, beweisen die Beobachtungen

in der Maternité in Paris, woselbst in den Jahren 1839-1848 trotz

31.560 Geburten kein einziger Fall von Uterusruptur sich ereignete,

während in den nächstfolgenden zehn Jahren bei blos 28.299 Geburten

11 Rupturen vorkamen (+Lex+, l. c. 254). +Braun+ (Lehrb. der Gyn.

1881, pag. 695) sah auf seiner Klinik vom Jahre 1857-1860 unter 16.425

Gebärenden blos 4 Spontanrupturen. Von 1861-1874 kamen unter 59.217

Geburten 31 Uterusrupturen vor, von 1875-1878 unter 11.432 Geburten

blos zwei.

[211] Monatschr. f. Geburtsk. XII, 408. Eine quere Cervixruptur im

sechsten Lunarmonat sah +Piering+ (Prager med. Wochenschr. 1888, Nr.

24).

[212] +Bandl+, Die Ruptur der Gebärmutter. Wien 1875. +Rheinstädter+,

Die Uterusrupturen in foro (besonders mit Rücksicht auf angeschuldete

Kunstfehler; mit reicher Literaturangabe). Vierteljahrschr. f. ger.

Med. 1882, XXXVII, pag. 80 und 247. +Loewy+, Uterusruptur in foro.

Diss. Breslau 1888.

[213] Nachträglich (1876) hinzugefügt.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 124 / 132 段