in welchem eine trotz langjähriger Ehe kinderlose Frau, die ein fremdes
Kind als das ihrige untergeschoben hatte, kurz darauf thatsächlich
gebar und nun die Sache als Ueberfruchtung darstellen wollte. Ueber
einen zweiten gerichtlichen Fall, in welchem auch an Superfötation
gedacht wurde, und der eine wegen Kindesmord in Untersuchung
befindliche Person betraf, die zwei Monate nach der betreffenden
Entbindung in der Untersuchungshaft angeblich ein degenerirtes Ei
gebar, berichtet +Fischer+ in der Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med.
N. F., V, pag. 22; über einen dritten +Friedberg+ (Virchow’s Jahrb.
1877, I, 378). Eine Frau gebar ein reifes Kind. Am dritten Tage fand
man in der Nachgeburt einen macerirten viermonatlichen Fötus und an der
Placenta zwei Nabelschnüre. Das Gericht dachte an eine Unterschiebung,
die jedoch seitens der Aerzte wegen des Vorhandenseins zweier
Nabelschnüre in Abrede gestellt wurde.
[147] Unter 45 von +Hecker+ zusammengestellten Fällen (Arch. f. Gyn.
XIII, 253) trat die Ruptur 26mal im zweiten, 11mal im dritten, 7mal im
vierten Monat ein, wozu +Fränkel+ einen neuen hinzufügt.
[148] Einen genau untersuchten solchen Fall siehe +Welponer+ u.
+Zillner+, Arch. f. Gyn. XIX, pag. 241.
[149] Aehnlich wie die Tubarschwangerschaft verhält sich die
Schwangerschaft in dem verkümmerten Horne eines Uterus bicornis
(+Kussmaul+, l. c.). Zur Unterscheidung einer solchen von einer
eigentlichen Tubarschwangerschaft empfiehlt sich, die Lage des
geborstenen Sackes zum Lig. rotundum zu beachten, das genau an
der Stelle abgeht, welche die Grenze zwischen Tuba und Uterus
bezeichnet. Ein solcher Fall kam uns im Juli 1877 vor und betraf ein
16jähriges Mädchen, welches unter Erbrechen und sich wiederholenden
Ohnmachtsanfällen im Laufe weniger Stunden gestorben war. Es bestand
Verdacht auf Schwangerschaft und durch medicamentöse Mittel versuchte
Fruchtabtreibung. Die Obduction ergab Gravidität am Ende des dritten
Monates in dem verkümmerten Horn eines zweihörnigen Uterus mit Berstung
desselben und hochgradiger Hämorrhagie in die Bauchhöhle; kein Zeichen
von Vergiftung. Einen ähnlichen Fall hat +Maschka+ (Prager med.
Wochenschr. 1882, Nr. 49) beschrieben und abgebildet, ebenso vier aus
der älteren Literatur H. +Coutagne+ (Des ruptures utérines pendant la
grossesse et de leurs rapports avec l’avortement criminel. Paris 1882,
pag. 9). Auch +Kaltenbach+ (Wr. med. Blätter. 1883, Nr. 52) theilt
eine solche Beobachtung mit, die anfangs für eine durch Misshandlung
entstandene Ruptur gehalten wurde.
[150] Arch. f. Gyn. XIX, 3 und „Das tuberöse subchoriale Hämatom der
Decidua. Eine typische Form der Molenschwangerschaft“, Wien 1892.
[151] Mitunter finden sich noch Eihautreste oder noch die Placenta.
Letztere kann selbst mehrere Tage zurückgehalten werden und frisch
bleiben. Ueber einen Fall von Retention der Placenta durch 3 Wochen,
der zur gerichtlichen Untersuchung Veranlassung gab, berichtet
+Thoresen+, und +Heger+ führt an, dass die Placenta bis 103 Tage nach
der Geburt der Frucht frisch im Uterus zurückgehalten werden kann
(Virchow’s Jahresb. 1874, II, 806).
[152] Die mit einer Entbindung verbundene Blutung hat auch insoferne
eine grosse forensische Wichtigkeit, als die Spuren, die sie
zurücklässt, sowohl für die Erkennung des Ortes, wo die Geburt
stattgefunden, als auch für die Begutachtung mancher anderer concreter
Verhältnisse des Falles brauchbare Anhaltspunkte zu gewähren im Stande
sind. Uns wurde wiederholt vom Gericht die Frage vorgelegt, ob mit
einer Entbindung nothwendig Blutung verbunden sein müsse, und wie
bedeutend dieselbe in der Regel wäre; so besonders in einem Falle,
in welchem die Angeklagte angab, dass sie hinter einem Plankenzaun
entbunden, und nachdem sie das angeblich todte Kind von sich abgetrennt
hatte, sofort über den Zaun wieder zurückgestiegen sei, während sich
an demselben unmittelbar darauf keine Spuren von blutigen Händen
vorfanden, dagegen bei der Obduction sich herausstellte, dass das
Kind lebend geboren und erwürgt worden sei. -- Blutung ist mit jeder
Entbindung verbunden, doch ist die Grösse derselben sehr verschieden.
Die Stärke der Blutung aus dem Uterus hängt zunächst ab von der
Energie, mit welcher sich derselbe nach der Ausstossung der Frucht
und später der Placenta zusammenzieht, und es ist in dieser Beziehung
die Angabe von +Schröder+ (l. c. 561) bemerkenswerth, dass gerade bei
sehr schnell verlaufenden Geburten (und viele heimliche Geburten sind
es) nach Ausstossung des Kindes eine Atonie des Uterus eintreten kann,
die stärkere Blutungen veranlasst. Ausserdem ist die Zahl und die
Ausdehnung der Einrisse des Muttermundes auf die Quantität des sich
ergiessenden Blutes von Einfluss, ferner auch jene der Einrisse am
Scheideneingang, von denen zu bemerken ist, dass sie bei Erstgebärenden
in der Regel zahlreicher und ausgebreiteter zu sein pflegen, sowie,
dass insbesondere die Schleimhautrisse zwischen Clitoris und Urethra,
wie wir bereits an einem anderen Orte erwähnt haben (pag. 120), und
wie auch +Schröder+ angibt (l. c. 567), des blutreichen und cavernösen
Gewebes wegen mitunter bedeutende Blutungen herbeizuführen vermögen.
Beachtenswerthe Untersuchungen über den „Blutverlust bei der Geburt“
hat +Schauta+ (Wiener med. Blätter. 1886, Nr. 11) angestellt.
[153] Dass ein solcher Vorgang und nicht, wie man meist annimmt, eine
subepidermoidale Zerreissung der Malpighi’schen Schichte stattfindet,
hat +Langer+ (Wr. med. Wochenschr. 1879, pag. 635) dargethan.
[154] Jena’sche Zeitschr. 1868, IV, pag. 577.
[155] Vierteljahrschr. f. gerichtliche Med. 1874, N. F., XXI, 229.
Ebenso fand +Fasbender+ (Zeitschr. f. Geburtsh. II, 43) bei 37·3
Procent der Erstgebärenden und bei 36·6 Procent der Mehrgebärenden das
Frenulum erhalten. Die Frequenz der Dammrisse steigt nach +Fasbender+
mit dem Alter der Erstgebärenden.
[156] Vide +Mayrhofer+, „Ueber die gelben Körper“ etc. Wien 1876.
Ebenso +Leopold+, Archiv f. Gyn. 1877, XI, pag. 110 und XXI, pag. 347.
[157] Nach +Henle+, Handb. d. Anat. 1864, II, 453, beträgt die Höhe
des jungfräulichen Uterus 6-8 Cm., der transversale Durchmesser des
Fundus 4-5, der grösste sagittale 2-3 Cm.; bei Frauen, welche geboren
haben, die Höhe 9 bis 19, der transversale Durchmesser 5½-6½, der
sagittale 3-3½ Cm.
[158] S. +Pichler+, Wiener Allg. med. Ztg. 1860, Nr. 42; R. +Lex+,
Vierteljahrsschrift f. gerichtl. Med. 1866, N. F., IV, pag. 179 ff.;
+Ferri+, „Evolutione dell’ omicidio“. Lombroso’s Archiv. Vol. III,
296; E. +Verrier+, Ibid. 1884, pag. 496; H. +Ploss+, „Zur Geschichte
der Fruchtabtreibung“. 1883; +Galliot+, „Recherches histor. sur
l’avortement criminel“. Paris 1884.
[159] „Persien und seine Bewohner.“ Leipzig 1865, I, 216.
[160] Virchow’s Archiv. XXIII, 313 und LXII, 272.
[161] Virchow’s Jahresbericht. 1869, pag. 628.
[162] „Sur la décroissance de la population en Turquie.“ 1872.
+Ullersperger+ in Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1873, pag. 240.
[163] „Étude méd.-lég. sur l’avortement.“ Paris 1863.
[164] +Pfaff+, Zeitschr. f. Staatsarzneik. XXVI, 1. Heft. In einem
von +Gallard+ (l. c. 30) mitgetheilten Fall hatte ein Ehemann,
um die Frucht seiner schwangeren Frau abzutreiben, sich selbst
eine eiserne Uterussonde verfertigt und seiner Frau versprochen,
künftig eine silberne sich zu verschaffen und bei eventuellen neuen
Schwangerschaften anzuwenden. Unglücklicher Weise verletzte er gleich
das erstemal den Uterus, so dass die Frau zwar abortirte, aber in
Folge der Verletzung starb. Häufiger dürften andere Mittel in Gebrauch
sein, um übergrossen Kindersegen einzuschränken. Darüber berichten
+Lombard+ und +Toulemont+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, N.
F., 19, pag. 421 u. s. f.), und Letzterer bezeichnet die freiwillige
Unfruchtbarmachung der Ehe, den „Malthusianisme pratique“, geradezu
als ein „grand mal social“. -- Derartige Mittel hat das preuss.
Landrecht in dem oben (pag. 47) citirten §. 695 im Auge gehabt und
als Scheidungsgrund bezeichnet. Vide darüber auch +Beigel+, Wiener
med. Wochenschr. 1877, Nr. 36; +Pincus+, Vierteljahrschr. f. gerichtl.
Med. 1879, XXX, pag. 377; Stille, Die Bevölkerungsfrage. Berlin 1879,
2. Aufl., +C. Hasse+, Ueber facultative Sterilität. Das Pessarium
occlusivum. Neuwied 1882-1883, 2 Theile, mit Abbildungen; +Steinbach+,
Internat. Rundschau. 1889, Nr. 1.
[165] +Ullersperger+, l. c. -- +Ovid+ (Amor. II, 14) erwähnt, dass
die römischen Damen die Frucht abtrieben, „ut careat rugarum crimine
venter“.
[166] Im Falle eines blossen Versuches, ob die Betreffende wirklich
schwanger sei oder gewesen ist. Es kommt gar nicht selten vor, dass
von Frauenspersonen Fruchtabtreibungsversuche unternommen werden, weil
sie glauben, schwanger zu sein, ohne dass dies thatsächlich der Fall
wäre. Durch letzteren Nachweis wird eine Anklage auf Fruchtabtreibung
gegenstandslos, da das Gesetz ausdrücklich von „Schwangeren“ spricht.
Zufolge Entscheidung des deutschen Reichsgerichtes vom 24. Mai 1880
ist jedoch die Strafbarkeit des Versuches der Kindesabtreibung dadurch
+nicht+ ausgeschlossen, dass der Thäter des beabsichtigten, aber nicht
eingetretenen Erfolges sich absolut untauglicher Mittel bedient hat,
und es ist ferner laut weiterer Entscheidung vom 10. Juni 1880 für
die Strafbarkeit des Versuches gleichgiltig, ob die Vollendung des
Verbrechens wegen Untauglichkeit des Objectes (z. B. todtes Kind)
möglich war oder nicht. In einem Wiener Falle liess sich nachweisen,
dass die Frucht zur Zeit des Eihautstiches schon todt (macerirt)
war, in einem anderen von +Paltauf+ (Archiv f. Gyn. XXX, 3. Heft)
mitgetheilten, in welchem Einspritzungen in den Uterus gemacht worden
waren, ergab die Obduction -- Extrauteringravidität. In beiden Fällen
wurden die betreffenden Hebammen nicht wegen Fruchtabtreibungsversuch,
sondern nur wegen fahrlässiger Tödtung verurtheilt.
[167] +Hausmann+, Beiträge zur Geburtshilfe und Gynäkologie. Berlin
1872, I, 155.
[168] +Leblond+ (Annal. d’hygiène publ. 1877, Nr 102, pag. 522),
besonders aber +Gallard+ (l. c. pag. 16 und 17).
[169] Auch +Hohl+ (l. c. 1862, 2. Aufl., pag. 283) erwähnt diese
Möglichkeit.
[170] Literatur über den Gegenstand vide +Hausmann+ (l. c.) und
+Beigel+, Arch. f. Gyn. IX, 84; +Kleinwächter+, Wiener Klinik. 1885, 2.
Heft.
[171] +Ziemssen+’s Handb. X, 312. Vide auch +Leopold+, Archiv f. Gyn.
1876, X, 293.
[172] +Hecker+, Ueber das Gewicht des Fötus und seiner Anhänge in den
verschiedenen Monaten der Schwangerschaft. Monatsschr. f. Geburtsk.
1866, XXVII, 266. +Schröder+ l. c. 35. +Casper+-+Liman+ l. c. II, 820.
+Toldt+, Ueber Altersbestimmung menschlicher Embryonen. Prager med.
Wochenschr. 1879, pag. 121.
[173] Nach +Whitehead+ abortirten 37 Procent aller Schwangeren. +Abegg+
zählt 1 Abortus auf 11, +Henning+ (Schmidt’s Jahrb. 1873, 160, pag.
261) einen schon auf 10 Geburten.
[174] +Whitehead, Lex+ (l. c. 211).
[175] Nach +Rican+’s Mittheilungen über die Pneumonia gravidarum
(Virchow’s Jahresb. 1875, II, 591) erfolgten bei 28 Pneumonien +vor+
dem 180. Schwangerschaftstage 23 Heilungen (6 mit, 17 ohne Abortus).
Dagegen kamen bei 15 +nach+ dem 180. Tage nur 8 Heilungen (5 mit, 3
ohne Frühgeburt) und 7 Todesfälle, unter denen nur 2 unentbunden,
vor. Den Untersuchungen +Runge+’s zufolge (Arch. f. Gyn. XII und XXV)
sind insbesondere hohe Fiebertemperaturen geeignet, ein Absterben der
Frucht und dadurch Abortus zu bewirken. Wurde die Temperatur trächtiger
Kaninchen längere Zeit auf 41·5 fixirt, so wurden regelmässig todte
Junge extrahirt und zugleich ergab sich, dass bei hohen Hitzegraden die
Jungen eher starben als das Mutterthier. Weitere Versuche +Runge+’s
(Ibid. XIII, 143) machen es auch wahrscheinlich, dass durch dauernd
erhöhte Temperaturen die Reizbarkeit des Uterus erhöht wird.
[176] Die acute Nephritis der Schwangeren verläuft in der Regel unter
dem Bilde der Eclampsie und veranlasst häufig nicht blos Abortus,
sondern auch den Tod der Schwangeren. Solche Fälle können dann den
Verdacht eines absichtlich, insbesondere durch innerlich genommene
Mittel veranlassten Abortus erwecken. Wir haben mehrere solche
Fälle beobachtet, und ein derartiger findet sich in +Maschka+’s
Gutachten. III, 234. Vide auch +Hofmeier+, Bedeutung der Nephritis
in der Schwangerschaft. Zeitschr. f. Geburtsh. III, 259. +Löblein+,
Bemerkungen zur Eclampsie-Frage. Ibid. IV, 89.
[177] +Fehling+, Habituelles Absterben der Frucht bei Nierenerkrankung.
Wr. med. Blätter. 1885, Nr. 42.
[178] Virchow’s Jahresb. 1874, II, 757.
[179] Die Ansicht +Ruge+’s (Zeitschr. f. Geburtsh. I, Heft I und
III, pag. 214), dass die Nabelschnurtorsionen bei macerirt geborenen
Früchten grösstentheils erst postmortal entstanden sind, wurde durch
+Martin+ (Ibid. II), +Dohrn+ und +Kehrer+ (Arch. f. Gyn. XIII)
ausführlich widerlegt.
[180] Fälle dieser Art finden sich bei +Schröder+ (l. c. 214)
zusammengestellt. Besonders interessant von diesen ist der von
+Fairbank+ publicirte, in dem eine Frau im sechsten Monate der
Schwangerschaft eine colossale Quetschung des Unterleibes und Fractur
des Beckens erlitt, aber von der damals abgestorbenen Frucht erst drei
Monate später entbunden wurde. -- Auch +M‛Clintok+ (Virchow’s Jahrb.
1875, II, 595) hat zwei Fälle beschrieben, in denen die Ausstossung
des abgestorbenen Eies erst drei, beziehungsweise sechs Monate später
erfolgte. Zwei Fälle von je fünf und zwei Monate dauernder Retention
finden sich im Arch. f. Gyn. 1877, XII, 482, und über einen von
Retention der im vierten Monate abgestorbenen Frucht bis zum normalen
Ende der Schwangerschaft berichtet +Roth+ (Med. Centralbl. 1879,
pag. 461), indem er gleichzeitig eine Reihe analoger Fälle aus der
Literatur zusammenstellt. Einen neuen Fall dieser Art, betreffend eine
fünfmonatliche Frucht, welche erst sechs Monate nach ihrem Absterben
geboren wurde, bringt +Depaul+ (Gaz. des hôp. 1881, Nr. 96).
[181] +Schröder+ (l. c. 224).
[182] Pflüger’s Archiv. IX, 552.
[183] Pflüger’s Archiv. IX, 552.
[184] Oesterr. med. Jahrb. 1874, pag. 1.
[185] Zeitschr. f. rat. Med. 5. Folge, II, 1.
[186] Wiener med. Jahrb. 1872, I.
[187] +Fehling+ (Arch. f. Gyn. XI, pag. 523) will zwar, wenn er
trächtige Thiere Kohlenoxyd athmen liess, dieses auch im fötalen
Blute gefunden haben; dieser Nachweis ist uns jedoch in einem
gemeinschaftlich mit Professor +Ludwig+ angestellten Versuche nicht
gelungen, vielmehr zeigten, obzwar das Mutterthier eine Stunde lang CO
geathmet hatte und in der CO-Atmosphäre verendet war, die fünf Jungen,
mit denen dasselbe trächtig sich erwies, gewöhnliches Erstickungsblut,
welches sowohl makroskopisch, als bei der spectralen Untersuchung ganz
anders sich verhielt als das Blut des Mutterthieres. Auch haben wir
ebenso wie +Falk+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1884) bei einer
an CO-Vergiftung verstorbenen Schwangeren wohl im natürlichen, nicht
aber im fötalen Blute CO gefunden. Wenn demnach +Breslau+ (Monatsschr.
f. Geburtsk. Juni 1859) einen Fall von frühzeitiger Geburt eines todten
Kindes nach Leuchtgasvergiftung mit Erhaltung der Mutter beschreibt, so
ist durchaus nicht erwiesen, dass das Leuchtgas auch in das Blut des
Fötus gelangte und diesen vergiftete; es lässt sich vielmehr der Tod
der Frucht auch einfach durch Erstickung erklären, welche erfolgte,
weil dem fötalen Blute von Seite der Mutter nicht die nöthige Menge von
Sauerstoff zugeführt wurde.
[188] Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, dass auch die
Quecksilbercuren, insbesondere Inunctionscuren schwangerer
Syphilitischer, als für die Frucht gefährlich bezeichnet wurden. Die
Erfahrungen der Syphilidologen (wir berufen uns insbesondere auf
diesbezügliche Mittheilungen Prof. +v. Sigmund+’s) lehren jedoch,
dass derartige Curen ohne Schaden für die Frucht vorgenommen werden
können, und dass, wenn Abortus eintritt, dieser in anderen Ursachen,
insbesondere in der Syphilis selbst, seinen Grund hat. -- +F. Weber+
(Med. Centralbl. 1875, pag. 528) hat das Verhalten der Schwangerschaft
bei den verschiedenen antisyphilitischen Behandlungsmethoden in 129
Fällen verfolgt. Die günstigsten Resultate erzielte die Schmiercur;
denn von den so behandelten 35 Weibern kam keine einzige vorzeitig
nieder, während bei anderen Methoden 15-36 Procent abortirten. Die
ungünstigsten Resultate lieferte die Behandlung mit Jodkalium, nämlich
36 Procent. +Tardieu+ citirt einen Fall, in welchem die Gerichtsärzte
nicht anstanden, den im vierten Monate erfolgten Abortus mit einer
genau vier Gramm Jodkalium enthaltenden Mixtur in causalen Zusammenhang
zu bringen. Dagegen bemerkt +Gallard+ (l. c. 20), dass er häufig noch
beträchtlichere Dosen von Jodkalium bei Schwangeren verordnet habe,
ohne den geringsten Schaden, will jedoch die abortive Wirkung des
Jodkaliums dennoch nicht ganz bestreiten! Auch dem Chinin wurde eine
abortive Wirkung zugeschrieben. Dagegen berichtet +Goth+ (Virchow’s
Jahrb. 1881, II, 561) über 46 wegen Malaria mit Chinin behandelte
Schwangere und bemerkt, dass selbst bei grossen Dosen eine schädliche
Einwirkung des Mittels auf die Frucht nicht beobachtet wurde.
[189] +Stockes+, Amer. Journ. 1871, pag. 599. -- Schmidt’s Jahrb. 1871,
151, pag. 166.
[190] Dass derartige individuelle Einflüsse eine wichtige Rolle
spielen, zeigen deutlich die in der neueren Zeit mit Pilocarpin, dem
wirksamen Princip der Folia Jaborandi, gemachten Erfahrungen (vide
diese zusammengestellt in +Kleinwächter+’s Aufsatz: „Mittheilungen über
die Verwendung des Pilocarpinum muriaticum in der Geburtshilfe.“ Wr.
med. Presse. 1879, Nr. 13 u. ff.). Während es einzelnen Geburtshelfern
gelang, durch subcutane Injection 2procentiger Lösungen von Pilocarpin
(bis 20 Milligramm pro dosi) Frühgeburt zu bewirken, und zwar im Ganzen
in fünf Fällen, erzielten andere keinen Erfolg. Später hat +Gigeollet+
durch Pilocarpininjection die künstliche Frühgeburt herbeigeführt, und
zwar zweimal bei ein und derselben Frau. Ferner hat +van der May+ durch
Thierversuche sich überzeugt, dass das Pilocarpin sowohl bei subcutaner
als bei intravenöser Injection Uteruscontractionen veranlasst
(Virchow’s Jahrb. 1881, I. 455). Neueres über Pilocarpinwirkung bei
Schwangeren siehe +Schauta+, Grundriss der operativen Geburtshilfe.
1885, pag. 48.
[191] Virchow’s Archiv. LVI, 505, und Beiträge zur Gynäkologie und
Geburtshilfe. 1874, III, 1.
[192] Reiche Literaturangaben bei O. +Egeln+: „Ist Secale cornutum ein
Abortivmittel?“ Diss. Bonn. 1892.
[193] Derselbe Fall wurde auch von +Neubert+ publicirt (+Husemann+’s
Toxikologie. 360).
[194] +Husemann+, l. c. Supplementh. 43.
[195] Zusammenstellung der Fälle (vide +Lex+, l. c. 243). Weitere
Beobachtungen über Vergiftung von Thieren mit Taxusblättern finden
sich in Virchow’s Jahrb. 1874, I, 489. Ebendaselbst eine nicht letal
abgelaufene Vergiftung eines fünfjährigen Mädchens mit Taxusfrüchten.
[196] Med. Centralbl. 1876, pag. 97.
[197] Eine letale Vergiftung mit diesem als Abortivum genommenen
Gewürz hat +Schmidtmann+ (Berl. klin. Wochenschr. vom 11. Juni 1888)
beobachtet.
[198] „Kurze Mittheilung einer acuten Phosphorvergiftung zum Zwecke
der Fruchtabtreibung.“ Mittheilungen des Vereines der Aerzte in
Niederösterreich. 1887, Nr. 15.
[199] +Miura+ (Virchow’s Archiv. XCVI, 1) hat gefunden, dass
bei Vergiftung trächtiger Kaninchen auch bei den Föten fettige
Degenerationen sich entwickeln.
[200] Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 7. Jänner und 22.
April 1852. +Herbst+, Strafrecht. I, 311. Ueber die modificirte
Anschauung des deutschen Reichsgerichtes s. pag. 216.
[201] +Lex+, l. c. 254, vide auch +Gallard+, l. c. pag. 24. Daselbst
auch ein Fall von Fruchtabtreibungs-Versuch durch zweimaliges sich
Hinunterkollernlassen von einer Stiege und durch Stösse gegen den Bauch.
[202] Dass Contractionen sowohl des schwangeren als des
nichtschwangeren Uterus nach mechanischen Reizen der Oberfläche
desselben erfolgen, davon haben wir uns bei Hündinnen wiederholt
überzeugt. Insbesondere war es der eigentliche Körper des Uterus,
dessen Reizung durch Reiben mit einer Sonde sehr constant Contractionen
desselben und jene Bewegungserscheinungen am Cervix hervorrief, die wir
gemeinschaftlich mit +v. Basch+ l. c. beschrieben haben.
[203] Henke’s Zeitschr. 1863, 122. +Lex+, l. c. 257.
[204] Vierteljahrsschr. f. ger. Med. N. F. I, 321, ebenso in zwei von
+Schoder+ (l. c.) publicirten.
[205] Zu diesen gehören auch die über die Gefühle, welche sie
angeblich bei der an ihnen eingeleiteten Operation, insbesondere beim
Eihautstich, empfunden haben. Gewöhnlich wollen die Schwangeren beim
Einführen von Instrumenten einen Stich oder ein Bohren empfunden
haben. P. +Berger+ (Des sensations perçues par les femmes pendant les
manoeuvres d’avortement. Annal. d’hygiène publ. pro 1881, Nr. 10, pag.
321) hat diesen Gegenstand sowohl bei leerem, als bei pathologische
Geschwülste enthaltendem, schwangerem Uterus verfolgt und fand,
dass sowohl der innere Muttermund, als das Collum uteri, sowie die
Innenfläche des Uterus unempfindlich sind, und dass daher, wenn Sonden
etc. vorsichtig eingeführt werden, die Betreffenden dabei keinen
Schmerz, ja nicht einmal ein auffälliges Gefühl verspüren. Schmerzen
treten aber sofort auf, wenn der Uterus gezerrt wird. Leicht dagegen
entstehen Schmerzen bei Manövern in der Vagina, die dann häufig
als „Stich“ empfunden werden. Schon die einfache Untersuchung mit
Instrumenten oder selbst mit den Fingern kann dieses Gefühl erzeugen.
Es ist auch begreiflich, dass die Schwangeren nicht immer präcise
Angaben über die an ihnen vorgenommenen Operationen zu machen vermögen.
So gab, wie +Liman+ (l. c. I, 248) berichtet, eine Abortirte an, dass
ihr die Hebamme eine Einspritzung mit Oel gemacht habe, während diese
geständig war, einen Katheter in Oel getaucht und in die Gebärmutter
eingeführt zu haben.
[206] +Hohl+ (l. c. 1862, pag. 741). Eine ausführliche Zusammenstellung
der Erfahrungen über den Zeitpunkt des Abortus nach den verschiedenen
mechanischen Fruchtabtreibungsmethoden bringt +Dölger+ (l. c.).
[207] Nach +Krause+ (+Lex+, l. c. 261) bis zu 22 Tagen. Wie schwer es
mitunter selbst Sachverständigen fällt, den Uterus zu Contractionen
anzuregen, geht aus der Mittheilung von +Baader+ (Virchow’s Jahrb.
1868, II, 633) hervor, der durch 11 Tage 43 Douchen anwandte, dazu noch
am fünften Tage Schröpfköpfe auf die Warzen setzte und schliesslich
doch zur Einführung des Katheters in den Uterus greifen musste, um am
dreizehnten Tage (!) die Entbindung zu bewirken.
[208] Virchow’s Jahresb. 1868, II, 632.
[209] S. Fig. 44. Einen solchen Fall hat +Winter+ in der Berliner
gynäkologischen Gesellschaft am 12. November 1886 vorgezeigt und
+Richardière+ (Virchow’s Jahresb. 1888, I, 516) berichtet über einen
anderen.
[210] Die Angaben über die Häufigkeit der spontanen Uterusruptur gehen
sehr auseinander. Einzelnen Beobachtern zufolge kommt schon auf 300
Geburten eine Ruptur des Uterus, nach anderen eine erst auf 113.138
Entbindungen (+Schröder+, l. c. 539). Wie auch in dieser Beziehung
statistische Berechnungen täuschen können, beweisen die Beobachtungen
in der Maternité in Paris, woselbst in den Jahren 1839-1848 trotz
31.560 Geburten kein einziger Fall von Uterusruptur sich ereignete,
während in den nächstfolgenden zehn Jahren bei blos 28.299 Geburten
11 Rupturen vorkamen (+Lex+, l. c. 254). +Braun+ (Lehrb. der Gyn.
1881, pag. 695) sah auf seiner Klinik vom Jahre 1857-1860 unter 16.425
Gebärenden blos 4 Spontanrupturen. Von 1861-1874 kamen unter 59.217
Geburten 31 Uterusrupturen vor, von 1875-1878 unter 11.432 Geburten
blos zwei.
[211] Monatschr. f. Geburtsk. XII, 408. Eine quere Cervixruptur im
sechsten Lunarmonat sah +Piering+ (Prager med. Wochenschr. 1888, Nr.
24).
[212] +Bandl+, Die Ruptur der Gebärmutter. Wien 1875. +Rheinstädter+,
Die Uterusrupturen in foro (besonders mit Rücksicht auf angeschuldete
Kunstfehler; mit reicher Literaturangabe). Vierteljahrschr. f. ger.
Med. 1882, XXXVII, pag. 80 und 247. +Loewy+, Uterusruptur in foro.
Diss. Breslau 1888.
[213] Nachträglich (1876) hinzugefügt.