Hystero-Cystovariotomie bei einem wahren Hermaphroditen. Langenbeck’s
Arch. 1879, XXIV, pag. 454) beschriebene Fall, in welchem der
betreffende, regelmässig alle vier Wochen aus der Harnröhre und einer
Fistelöffnung am rechten Hodensack menstruirende 24jährige „Zwitter“
gestand, seit mehreren Jahren von Zeit zu Zeit geschlechtliche
Beziehungen zu kleinen Knaben und Mädchen gehabt zu haben, welche
mit Erection seines Gliedes und Ejaculation ihren Abschluss fanden.
(+Oesterlen+, l. c. 81, woselbst auch ein weiterer Fall von
+Blumhardt+.)
[48] Vide +Maudsley+ („Vortrag über med. Psychologie.“ Deutsche Klinik.
1873, Nr. 2 und 3); ferner +Pelikan+, „Das Skopzenthum in Russland“,
pag. 104 u. ff. Ueber körperliche und geistige Veränderungen der Frauen
nach Castration und Uterusentfernung hat +Glaeveke+ (Arch. f. Gyn.
1889, pag. 89) geschrieben.
[49] Vide den über Verletzungen handelnden Hauptabschnitt.
[50] +Henke+’s Zeitschr. f. Staatsarzn. 1826, pag. 280.
[51] Ibid. 1874, 4. Heft. „Ueber Nothzucht“ von +Müller+.
[52] 24 und 25 Vict., c. 100, s. 63. +Taylor+, l. c. II, 464.
[53] +Goltdammer+’s Archiv, pag. 360, und Vierteljahrschr. f. gerichtl.
Med. XXXVI, pag. 50.
[54] Zeitschr. f. ration. Med. von +Henle+ und +Pfeuffer+, XXVI.
[55] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XII, 329.
[56] Krankh. der weibl. Geschlechtsorgane. Ziemssen’s Handbuch der
spec. Pathol. u. Ther. 1874, X, pag. 42 u. s. f.
[57] Med. Centralbl. 1875, pag. 869, und Zeitschr. f. Geburtshilfe.
1884, XI, I. Nach O. +Schaeffer+ (Arch. f. Gyn. 1890) bildet sich das
Hymen im 5. Monat aus einer vorderen und hinteren Lamelle.
[58] Solche Hymenformen hat auch +Skrzeczka+ (Vierteljahrschr. f.
gerichtl. Med. N. F., V, pag. 54) beschrieben.
[59] 1871 und im Jahre 1872 in der Warschauer „Gazeta lekarska“ Nr. 3
et seq. in polnischer Sprache.
[60] Solche Fälle erwähnt +Parent+-+Duchatelet+ (La prostit. dans la
ville. Paris 1857), ebenso +Rosenberg+ in einem Berichte über die
Lustdirnen und das Bordellwesen in Petersburg (Schmidt’s Jahrb. 1848,
59. Bd., pag. 56).
[61] +Schröder+ (Lehrb., pag. 391) sagt: „Ein vollständig unversehrt
erhaltenes Hymen trifft man bei Erstgeschwängerten durchaus nicht
auffallend selten.“ +Credé+ (Verhandl. d. Gesellsch. f. Geburtsh. 1851)
sah sogar in einem Falle den Hymen trotz des Geburtsactes erhalten.
Einen Fall von Abortus eines viermonatlichen Embryo mit Erhaltensein
des halbmondförmigen Hymen nach demselben beschreibt +Steinhaus+
(Wiener Medicinalhalle. 1862, III, Nr. 16), und einen ähnlichen enthält
unser Museum.
[62] +Clemens+, Schmidt’s Jahrb. 1884, Bd. 43, pag. 202; ebenso
+Oldham+, Ibid. 1850. Bd. 66, 336.
[63] Handb. d. gerichtl. Med. IV, 436 und 444.
[64] Wochenblatt der Gesellsch. d. Aerzte. 1857, Nr. 42.
[65] Einen Fall von letaler Blutung in Folge eines wahrscheinlich beim
Coitus entstandenen, 2 Cm. langen, ziemlich seichten Risses zwischen
Clitoris und der Harnröhre und einschlägige früher beobachtete Fälle
theilt +Müller+ mit (Verh. der phys.-med. Gesellsch. in Würzburg. N.
F., V, 1873, pag. 178). Einen ähnlichen +Klapproth+, Monatsschr. f.
Geburtskunde. 1859, XIII, 1.
[66] Virchow’s Jahrb. 1873, II, 609.
[67] Auch +Tardieu+ war dieser Ansicht; in der letzten Auflage seiner
Attent. aux moeurs aber (1878, pag. 83) glaubt er, bei kleinen Kindern
eine derartige Möglichkeit zugeben zu können, indem er, jedoch ganz
flüchtig, zweier „zu seiner Kenntniss gekommener“ Fälle erwähnt,
in welchen beim Sturz kleiner Kinder bei gleichzeitigem heftigen
Auseinanderspreizen der Schenkel ein scharf begrenzter Einriss der
untersten Partie der Vulva entstand, den Hymen und einen Theil der
hinteren Commissur (Fourchette) begreifend. Diese Beobachtungen hätten
wohl verdient, etwas genauer beschrieben zu werden. Jedenfalls wird in
solchen Fällen früher die Commissur als der Hymen einreissen.
[68] Journ. f. Kinderheilk. Nov., Dec. 1860, XXVII, 321.
[69] Lancet. 14. April 1860, I.
[70] Wiener med. Wochenschr. 1865, Nr. 73, und 1866, Nr. 21 und 22.
[71] Separatabdruck, pag. 47.
[72] +Casper+-+Liman+, Handb. 1876, I, 121.
[73] +Weiss+, „Zerstörung des Hymen durch Diphtheritis.“ Prager med.
Wochenschr. 1878, pag. 234.
[74] +Barthelemy+, Erkrankungen der weiblichen Genitalien bei Variola.
Virchow’s Jahrb. 1881, II, pag. 535.
[75] Letzterer kann aber auch von anderen Ursachen herrühren. Siehe:
+Benike+, Vorfall der Harnröhrenschleimhaut bei jungen Mädchen.
Zeitschr. f. Geburtsh. XIX, pag. 301 und +Kleinwächter+, Ueber Prolaps
der weiblichen Harnröhre. Ibidem, pag. 40.
[76] Virchow’s Jahrb. 1870, I, 425, und vollständiger bei A. +Kocher+:
„La criminalité chez les arabes.“ Paris 1884, im Abschnitt: „Du viol
dans le mariage“, pag. 194; ausserdem mehrere andere einschlägige Fälle.
[77] Arch. f. Gyn. 1873, VI, pag. 132.
[78] In einem Falle von Ermordung einer Prostituirten (+Ballogh+)
fanden wir keine Spur von Spermatozoiden in den Genitalien. Trotzdem
konnten wir die Möglichkeit, dass die Ermordete kurz vor ihrem Tode
den Beischlaf zugelassen habe, nicht wegleugnen, weil bei dem Gewerbe
der Betreffenden das Fehlen des Sperma in den Genitalien sich auch
aus sofort nach dem Coitus erfolgter Ausspritzung oder daraus, dass
letzterer mit Condom ausgeübt wurde, erklären liess. In einem anderen
Fall von Raubmord an einer Prostituirten durch Halsabschneiden wurden
zahlreiche Spermatozoiden im Scheidenschleim vorgefunden. Der bald
eruirte Thäter gestand, den Mord in dem Momente begangen zu haben, als
die Betreffende eben zur Zulassung des Coitus sich anschickte, leugnete
jedoch entschieden, letzteren vollbracht zu haben, und es musste mit
Rücksicht auf das Gewerbe der Getödteten zugegeben werden, dass das
in ihrer Scheide gefundene Sperma auch von einem anderen kurz zuvor
erfolgten Beischlaf herrühren konnte.
[79] Das Haar in forensischer Beziehung. Leipzig 1869, pag. 79. Auch
auf Bettwäsche, Möbelüberzügen, Taschentücher u. dergl. können sich
Samenflecke ergeben. Ein Unicum ist ein Fall von +Langier+ (Ann. d’hyg.
publ. 2. sér., XLVII, 130), in welchem Spermaspuren auf Dielen sich
fanden und auch als solche constatirt wurden.
[80] Virchow’s Archiv. 1865, II.
[81] Nach +Filomusi+-+Guelfi+ (Virchow’s Jahrb. 1892, I, pag. 470)
zerstört nur die Salpetersäure die Samenfäden rasch, SO₃ erst nach
mehrtägiger, Salzsäure erst nach mehrmonatlicher Einwirkung. In Soda-,
Kali- und Sublimatlösung bleiben die Samenfäden erhalten.
[82] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., V, 347.
[83] Eine Uebertragung von venerischem Virus auf die Genitalien,
eventuell auch auf andere Körperstellen kann auch ohne Coitus erfolgen.
+Ryan+ berichtet über einen Fall, in welchem zwei Schwestern von
1 und 4 Jahren im Bade mit Gonorrhoe angesteckt wurden, und zwar
durch einen Schwamm, mit welchem sich kurz zuvor eine mit Tripper
behaftete Person die Genitalien gereinigt hatte. +Bosc+ und +Berggrün+
(Virchow’s Jahrb., 1893, I, pag. 475) und ebenso +Haberda+ in seiner
unten zu erwähnenden Arbeit über die Gonokokken theilen solche Fälle,
die insbesondere bei Kindern möglich sind, mit; es wird demnach bei
derartigen Untersuchungen auch die Möglichkeit einer solchen Provenienz
im Auge zu behalten sein. Vor einigen Jahren wurde ein 10jähriges
Mädchen und dessen Mutter auf die hiesige Klinik für Syphilis mit
breiten Condylomen und Macula syphil. aufgenommen. Das Kind hatte
angeblich die Mutter, mit der es in einem Bette zusammenschlief,
angesteckt und behauptete, von seinem Stiefvater missbraucht worden
zu sein. Bei letzterem, welcher mit seinem Weibe seit Monaten nicht
mehr geschlechtlich verkehrte, wurde keine virulente Affection
gefunden und er leugnete entschieden, das Kind missbraucht zu haben.
Bei der Hauptverhandlung entschlug sich dieses der Aussage, und da
sich herausstellte, dass die Familie im Hause eines vielbeschäftigten
Syphilidiaters wohnte, und dass der zur Wohnung gehörende Abort von
den Patienten des letzteren häufig benützt wurde, somit die Infection
des Kindes am Abort als möglich zugegeben werden musste, erfolgte
Freisprechung.
[84] +Pott+, Die specifische Vulvovaginitis im Kindesalter, Jahrb.
f. Kinderhk., XIX. +Brouardel+, Annal. d’hygiène publ. 1883, pag. 60
und 146. +Fränkl+, Virchow’s Archiv, IC, pag. 251. v. +Dusch+, Wiener
med. Presse, 1889, Nr. 48. +Späth+, Med. Centralbl., 1889, pag. 768.
+Vibert+ et +Bordas+, Annal. d’hygiène publ. 1891, pag. 443. +Epstein+,
Med. Centralbl., 1891, pag. 891. +Combry+, Ibid. 1892, XXVI, pag. 66.
[85] Arch. f. Gyn. 1891, XL und 1892, XLII.
[86] Gerichtsärztliche Bemerkungen über die Gonorrhoe und
ihren Nachweis. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII.
Supplementheft, pag. 227.
[87] Das Auftreten tuberculöser Geschwüre am Präputium mehrerer Kinder
nach der Beschneidung hat +Lehmann+ (Deutsche med. Wochenschr. 1886,
Nr. 9) beobachtet. Der hochgradig tuberculöse Beschneider hatte die
Wunden ausgesaugt.
[88] l. c. II, 447. Eine Reihe ähnlicher Fälle wird von
+Casper+-+Liman+, l. c. 136, citirt, ebenso von +Brouardel+ (l. c.).
[89] Quaestionum med. leg. Tom. III.
[90] System der gerichtl. Arzneiwissensch. 2. Aufl. 1799, pag. 325.
[91] Die Leipziger med. Facultät. +Mende+ l. c. I, 136.
[92] 3. Aufl. 1865, pag. 281.
[93] Vide einen solchen Fall in Casper’s Vierteljahrsschrift, 1854, von
+Reinhard+ mitgetheilt, und einen ähnlichen in +Buchner+’s Lehrbuch der
gerichtl. Med. II. Aufl., 197. Vom Schwurgericht in Linz wurde im Jahre
1879 ein gewisser Michael Ernst wegen Raub und Nothzucht verurtheilt,
die er an mehreren (wahrscheinlich gegen 40!) früher durch Würgen oder
Drosseln betäubten Individuen verübt hatte.
[94] Bei +Alberti+ findet sich (Syst. jurispr. méd. II, 200) ein
Fall, in dem eine Jungfrau „angeblich“ durch einen aus den Samen von
Datura bereiteten Schlaftrunk betäubt und stuprirt worden sein soll.
+Lombroso+ (sein Archiv. 1883, IV, pag. 335) berichtet über einen
50jährigen Wirth, welcher im Initialstadium der progressiven Paralyse
Mädchen attaquirte und eines davon, um es zu gebrauchen, mit Morphium
in Wein vergiftete, das er sich unter dem Vorwande, an Neuralgien zu
leiden, aus mehreren Apotheken verschafft hatte.
[95] l. c. II, 458, auch +Tourdes+, Gaz. hebdom. 1866.
[96] Wiener med. Wochenschr. 1854, Nr. 1.
[97] +Winkler+, „Ueber Chloroformirung zum Zwecke der leichteren
Verübung von Verbrechen“, Vierteljahrsschrift für gerichtl. Med. 1875,
23. Bd., pag. 98.
[98] Annal. d’hygiène publ. Januar 1874, XLI.
[99] In letzter Zeit berichtet +Potter+ (Wr. med. Presse, 1889, Nr.
42), dass es ihm gelang, einen Knaben, der sich im wachen Zustand nicht
narcotisiren lassen wollte, im Schlafe zu chloroformiren.
[100] Handbuch der gerichtl. Arzneikunde. 1846, 5. Aufl., pag. 72.
[101] Sammlung gerichtsärztl. Gutachten. 1867, III, pag. 300.
[102] Edinb. med. Journ. 1870, 220-230. Ein ganz analoger Fall kam
am 9. November 1877 vor den Assisen von Northampton zur Verhandlung.
Von der Vertheidigung war B. W. +Richardson+ beigezogen worden,
welcher mittheilte, dass einmal eine Dame in seiner Gegenwart, dann
in der ihres Vaters und ihrer Mutter, sowie eines Assistenten, von
einem Zahnarzte chloroformirt wurde und trotzdem nachträglich fest
behauptete, dass Letzterer an ihr ein unsittliches Attentat verübt
habe. In Folge dieser Auseinandersetzung wurde der angeklagte Arzt
freigesprochen, und der Vorsitzende fand sich veranlasst, sowohl
Klägerin als den Beklagten zu diesem Ausgange der Verhandlung zu
beglückwünschen. („Times.“ 14. Nov.)
[103] Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 7. October 1852.
+Herbst+, Commentar. I, pag. 282.
[104] l. c. II, 303.
[105] Psychologisch interessant ist die Thatsache, dass im Gegentheil
mitunter ganz alte, nichts weniger als anziehende Frauen Opfer solcher
Attentate geworden sind. +Tardieu+ berichtet über Nothzüchtigung
einer 63jährigen und +Casper+-+Liman+ über die einer ebenso alten und
überdies durch Pockennarben entstellten Person, und in Innsbruck wurde
im Jahre 1875 ein 18jähriger Bursche wegen Nothzucht verurtheilt, die
er an einem 70jährigen, ganz herabgekommenen Weibe begangen hatte,
ebenso in Wien am 19. October 1878 ein 16jähriger Fleischergehilfe, der
die That an einem 51jährigen und ein zweites Mal an einem 61jährigen
Weibe beging.
[106] +Weiss+ (Prager med. Wochenschr. 1878, pag. 234) berichtet
über eine Atresie der Vagina, die bei einem 15jährigen Mädchen durch
brutalen, von vier Personen hintereinander ausgeübten Coitus zu Stande
gekommen war.
[107] +Jacobi+ und +Hamilton+, „Nervöse Störungen bei masturbirenden
Kindern“. Virchow’s Jahrb. 1876, II, 611; ebenso +Fleischmann+, „Onanie
bei Säuglingen“. Wiener med. Presse. 1878, pag. 8.
[108] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874, XXI, 60. Einen andern
Fall von +Tamburini+, „Lipemania suicida in sequito al oltraggio al
pudore“, vide Virchow’s Jahrb. 1876, II, 64, und einen neuen von
+Maschka+ (l. c., pag. 161).
[109] Besonders merkwürdig ist ein von +Blumenstok+ (Virchow’s Jahresb.
1887, I, 484) mitgetheilter Fall von Tod eines 24jährigen Mädchens
durch Aneurysma dissecans, dessen Entstehung auf ein 11 Tage zuvor von
zwei Männern ausgeübtes Nothzuchtsattentat zurückgeführt werden konnte.
[110] Im Jahre 1873 obducirte +Tardieu+ (l. c. 86) ein 14jähriges
Mädchen, welches an Bauchfellentzündung in Folge einer nach einem
Nothzuchtsattentate eingetretenen heftigen Vaginitis gestorben war.
+Brouardel+ (l. c.) fand bei der Obduction eines 15jährigen Mädchens,
welches, nachdem es von einem mit Tripper behafteten Manne wiederholt,
das letzte Mal 8 Tage vor dem Tode, gebraucht worden, an einem Oedem
der linken unteren Extremität erkrankt und plötzlich gestorben war,
ausser purulenter Metritis und Vaginitis eine Thrombose der Vena iliaca
sin. und eine Embolie der Pulmonalarterie durch ein losgerissenes Stück
des betreffenden Thrombus.
[111] +Casper+-+Liman+, 7. Aufl., 102.
[112] Andere unter den Begriff der „Schändung“ zu subsumirende
Unzuchtsacte sind verhältnissmässig selten. Nach +Tardieu+ (Attent. aux
moeurs, 1878, pag. 70) wurden 1866 mehrere Mägde und ihre Liebhaber
verurtheilt, welche mit einem 7jährigen Mädchen und einem 5jährigen
Knaben die schändlichste Unzucht getrieben hatten, indem sie ersterem
ausser den Fingern verschiedene fremde Körper, u. A. Rüben, in die
Scheide, letzterem ebensolche Gegenstände und selbst kleine Löffel, in
den Anus einführten; und +Fredet+ (Annal. d’hygiène publ. 1880, Nr.
21, pag. 247 u. ff.) berichtet über die Ligatur der Clitoris eines
8jährigen Kindes durch ein 18jähriges Mädchen. Es gehören hierher auch
die von weiblichen Individuen mit Knaben ausgeübten Beischlafsversuche
und die an Mädchen unter 14 Jahren, sowie an wehr- und bewusstlosen
weiblichen Individuen unternommene Päderastie.
[113] Entscheidung des ob. Gerichtsh. vom 3. Februar 1858 und 8. März
1864. +Herbst+, l. c., pag. 285.
[114] Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. 1865, N. F., II, pag. 355.
[115] Wie +Mayer+ (Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1875, 41)
mittheilt, berichtet Dr. +Fischer+, Hausarzt am Arbeitshause zu St.
Georgen, ein sehr erfahrener Gefängnissarzt, es komme gar nicht selten
vor, dass die an sexuelle Genüsse gewöhnten Mädchen in der Anstalt
selbst Liebschaften etabliren, und sobald sie irgendwie Gelegenheit
finden, sich zu vereinigen suchen. Ihre Leidenschaft entbrennt nach
dieser Richtung merkwürdig, und sie machen alle Qualen der Liebe und
Eifersucht durch, wie sie nur bei Verschiedenheit der Geschlechter
hier und da im Leben vorzukommen pflegt. Aehnliche Angaben, betreffend
Prostituirte und Inhaftirte, vide +Andronico+, Arch. di psich. scienze
penali ed anthropologia criminale. Vol. III, pag. 145. Als „Saphismus“
bezeichnet +Martineau+ („Leçons sur les déflorations vulvaires et
anales produites par la masturbation, le saphisme, la défloration et
la sodomie.“ Paris 1884) eine eigene Form der Tribadie, die in mit
Saugen verbundener Friction der Clitoris mit der Zunge besteht. Diese
Unzuchtsform soll in Paris häufig vorkommen und +Martineau+ erklärt,
dass dieselbe sogar als eine Form der Prostitution unter Frauen
existirt.
[116] Dies geht deutlich aus dem psychologisch höchst interessanten
Selbstbekenntniss eines den höheren Ständen angehörenden Päderasten
hervor, dessen Mittheilung wir +Casper+ verdanken (Liman’s
Handb. I, 183). Im Jahre 1870 wurde in Innsbruck der Vorsteher
eines Junggesellenbundes (in loco „Buben-Apis“ genannt) wegen
widernatürlicher Unzucht verurtheilt, die er mit einer grossen Zahl
halberwachsener Knaben getrieben hatte. Fast alle ihm zur Last
gelegten Handlungen liefen auf onanistische Manipulationen hinaus,
die er theils selbst an den Knaben vornahm, theils an sich vornehmen
liess. Nur einmal hatte er die Immissio penis in den Anus eines Jungen
unternommen, musste jedoch davon abstehen, als dieser wegen Schmerz zu
schreien anfing. -- Doch liegt eine Entscheidung des österr. Obersten
Gerichtshofes vom 13. Juli 1878 und ein Erkenntniss des deutschen
Reichsgerichtes vom Jahre 1884 (Virchow’s Jahrb. I, 440, +Wellenstein+)
vor, wonach Onanie zwischen Männern nicht unter den §. 129, resp. 175
fällt.
[117] Im +Cornelius Nepos+ finden sich folgende Stellen:
„Laudi in Graecia ducitur adolescentulis multos habere amatores.“ --
„Alcibiades ineunte adolescentia amatus est a multis more Graecorum.“
[118] Vide diese zusammengestellt von +Krafft+-+Ebing+, Arch. f.
Psych. 1877, VII, pag. 291, insbesondere aber in seinem bekannten
Werke „Psychopathia sexualis“ und eine ausführlichere Besprechung der
psychologischen Seite der Päderastie in unserem gleichbenannten Artikel
in +Eulenburg+’s Real-Encyclopädie der gesammten Heilkunde.
[119] Motive des deutschen St. G.-Entwurfes.
[120] F. +Frisch+, Gonorrhoea rectalis. Prager med. Wochenschr. 1892,
pag. 52.
[121] S. auch +Liman+, Berichte des X. intern. med. Congresses.
[122] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. VII, 193.
[123] Meist sind es grössere Säugethiere, insbesondere Stuten, Kühe
und Ziegen, seltener Hunde, die auf diese Weise missbraucht werden,
keineswegs aber ausschliesslich. So wurde nach +Tardieu+ (l. c. 10)
1876 in Paris ein 35jähriger Mann verurtheilt, der wiederholt --
Hennen missbraucht hatte und bei frischer That erwischt wurde, und
auch +Schauenstein+ (Lehrb. der gerichtl. Med. 1875, pag. 161) und
+Kowalewsky+ (Jahrb. für Psych. 1887, VII, 289) erwähnen solche Fälle.
[124] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1865, II, pag. 355.
[125] Das Haar in forensischer Beziehung. 1866, pag. 79.
[126] Lehrb. d. gericht. Med. 1875, 161. Ausführlicheres über die
Verbreitung der Sodomie mit männlichen Thieren in Paris findet sich bei
+Martineau+ (l. c.).
[127] Sonderbarer Weise gehört auch päderastische Unzucht von Männern
mit männlichen Thieren nicht in das Bereich der Unmöglichkeiten, denn
+Tardieu+ berichtet (l. c. 12) über einen solchen 1872 vorgekommenen
Fall, betreffend einen Bauer, der von einem anderen im Walde
überrascht wurde, als er, wie Letzterer positiv angab, von einem
grossen Hunde per anum sich gebrauchen liess. Der Angeklagte gestand
das Factum, soweit es die Position betraf, zu, behauptete jedoch, er
habe sich von dem Hunde blos belecken lassen, um die von einem Eczem
herrührenden Schmerzen zu lindern. Analoge Fälle werden von +Bouley+
und +Brouardel+ (Annal. d’hygiène publ. 1884, pag. 528), +Montalti+
(Virchow’s Jahresber. 1887, I, 483) und einem Anonymus (Ibid. 1888,
447) mitgetheilt. Im letzteren Falle war durch die Bemühungen des in
actu Ueberraschten, vom Hunde loszukommen, eine starke Zerreissung des
Afters entstanden.
[128] Lehrb. d. Geburtsh. 1855, pag. 111.
[129] Henke’s Zeitschr. Bd. 73, pag. 402.
[130] Med. Times. 4. Nov. 1871. Schmidt’s Jahrb. 1872, Nr. 1, pag. 49.
Neuere Fälle, in welchen aber die betreffenden Blutungen fast sämmtlich
als pathologische erkannt wurden, bringt +Lewy+: „Ueber Menstruation
während der Schwangerschaft.“ Arch. f. Gyn. XV, 361. Auch in den von
+Säxinger+ (Maschka’s Handb., l. c. 200) untersuchten Fällen konnten
die Blutungen auf pathologische Ursachen zurückgeführt werden.
[131] An der Leiche gelingt dies schon viel früher, mitunter, wie wir
uns wiederholt überzeugt haben, schon im zweiten bis dritten Monate,
und es verdient hervorgehoben zu werden, dass man auch bei während der
Menstruation verstorbenen jungfräulichen Individuen mitunter im Stande
ist, einen molkigen Tropfen aus der Brustdrüse herauszupressen.
[132] Statistische Resultate aus der Untersuchung von 3000 Schwangeren.
Christiania 1866.
[133] Nach +Ahlfeld+ (Monatsschrift für Geburtsk. XXXIV, 180) werden
die Kindesbewegungen durchschnittlich am 132·77. Tage gefühlt, und zwar
bei Erstgebärenden später (am 137·46. Tage) als bei Mehrgebärenden (am
130·73.).
[134] März, pag. 75 und November, pag. 354.
[135] Kritische Zusammenstellung älterer Angaben vide +Casper+-+Liman+,
l. c. 230 ff.
[136] Monthly Journ. Juli 1853. -- Schmidt’s Jahrb. 1853, II, 228.
[137] Arch. f. Gyn. 1872, III, pag. 456; v. auch +Cohnstein+, „Ueber
Prädilectionszeiten der Schwangerschaft“. Ibid. XV, 220.
[138] +Olshausen+ (Zeitschr. f. Geburtsh. 1889, XVI, pag. 202 und
207) verlangt, dass mindestens 310 Tage festgesetzt werden sollten,
und daneben die Zulässigkeit des Wahrscheinlichkeitsbeweises einer
320tägigen Schwangerschaftsdauer.
[139] In einem von +Rosenfeld+ (Wiener med. Presse. 1885, Nr. 34)
mitgetheilten Falle von Spätgeburt (letzte Menstruation 10. Februar,
Entbindung am 16. December) war das neugeborene Kind 59 Cm. lang und
5920 Grm. schwer, im Falle +Bensinger+’s (11monatliche Gravidität,
Centralbl. f. Gyn. 1893, Nr. 35) betrug die Länge 58 Cm. und das
Gewicht 6 Kgrm.
[140] +Lobstein+ (Kopp’s Jahrb. 1810, IX, pag. 282) fand bei einem
angeblich am 300. Tage geborenen Kinde sechs Schneidezähne in den
Kiefern. Nach +Dumur+ („Des dents dans les questions médico-légales“;
Lyon 1882) kamen unter 17.578 Neugeborenen der Pariser Maternité nur
drei Kinder mit Zähnen zur Welt.
[141] Bayr. med. Correspondenzblatt. 1844, Nr. 23 und 24.
[142] „Vom Mangel u. s. w. der Gebärmutter.“ Würzburg 1858, pag. 271
u. s. f. nebst ausführlicher Literaturangabe, bezüglich welcher auch
auf +Casper+-+Liman+’s Handb. I. 237 u. ff. verwiesen wird.
[143] Med. Centralblatt. 1873, 720. Auch +Weinlechner+ berichtete in
der Sitzung der k. k. Gesellschaft der Aerzte vom 5. Jänner 1877 über
einen Fall, in welchem nach doppelseitiger Ovariotomie die Menstruation
noch durch neun Jahre fortdauerte.
[144] Fünf so benannte Fälle von +Brachet+ in Schmidt’s Jahrb. 1849,
63. Bd., pag. 213. Hierher gehören auch die Fälle, in denen die bereits
begonnene Entbindung wieder sistirte und Lithopädionbildung eintrat.
Von solchen Fällen, die mit zum Verständniss sowohl der Spätgeburt als
der Nachempfängniss beitragen und die bei Thieren häufiger vorkommen,
stellt +Oldham+ gegen 30 zusammen, wozu +Henning+ (Arch. f. Gyn. XIII,
292) einen neuen hinzufügt.
[145] +Kussmaul+, l. c., ebenso Schmidt’s Jahrb. 1854, II, 61.