[47] Hierher gehört auch der von +Klotz+ (Extraabdominale

Hystero-Cystovariotomie bei einem wahren Hermaphroditen. Langenbeck’s

Arch. 1879, XXIV, pag. 454) beschriebene Fall, in welchem der

betreffende, regelmässig alle vier Wochen aus der Harnröhre und einer

Fistelöffnung am rechten Hodensack menstruirende 24jährige „Zwitter“

gestand, seit mehreren Jahren von Zeit zu Zeit geschlechtliche

Beziehungen zu kleinen Knaben und Mädchen gehabt zu haben, welche

mit Erection seines Gliedes und Ejaculation ihren Abschluss fanden.

(+Oesterlen+, l. c. 81, woselbst auch ein weiterer Fall von

+Blumhardt+.)

[48] Vide +Maudsley+ („Vortrag über med. Psychologie.“ Deutsche Klinik.

1873, Nr. 2 und 3); ferner +Pelikan+, „Das Skopzenthum in Russland“,

pag. 104 u. ff. Ueber körperliche und geistige Veränderungen der Frauen

nach Castration und Uterusentfernung hat +Glaeveke+ (Arch. f. Gyn.

1889, pag. 89) geschrieben.

[49] Vide den über Verletzungen handelnden Hauptabschnitt.

[50] +Henke+’s Zeitschr. f. Staatsarzn. 1826, pag. 280.

[51] Ibid. 1874, 4. Heft. „Ueber Nothzucht“ von +Müller+.

[52] 24 und 25 Vict., c. 100, s. 63. +Taylor+, l. c. II, 464.

[53] +Goltdammer+’s Archiv, pag. 360, und Vierteljahrschr. f. gerichtl.

Med. XXXVI, pag. 50.

[54] Zeitschr. f. ration. Med. von +Henle+ und +Pfeuffer+, XXVI.

[55] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XII, 329.

[56] Krankh. der weibl. Geschlechtsorgane. Ziemssen’s Handbuch der

spec. Pathol. u. Ther. 1874, X, pag. 42 u. s. f.

[57] Med. Centralbl. 1875, pag. 869, und Zeitschr. f. Geburtshilfe.

1884, XI, I. Nach O. +Schaeffer+ (Arch. f. Gyn. 1890) bildet sich das

Hymen im 5. Monat aus einer vorderen und hinteren Lamelle.

[58] Solche Hymenformen hat auch +Skrzeczka+ (Vierteljahrschr. f.

gerichtl. Med. N. F., V, pag. 54) beschrieben.

[59] 1871 und im Jahre 1872 in der Warschauer „Gazeta lekarska“ Nr. 3

et seq. in polnischer Sprache.

[60] Solche Fälle erwähnt +Parent+-+Duchatelet+ (La prostit. dans la

ville. Paris 1857), ebenso +Rosenberg+ in einem Berichte über die

Lustdirnen und das Bordellwesen in Petersburg (Schmidt’s Jahrb. 1848,

59. Bd., pag. 56).

[61] +Schröder+ (Lehrb., pag. 391) sagt: „Ein vollständig unversehrt

erhaltenes Hymen trifft man bei Erstgeschwängerten durchaus nicht

auffallend selten.“ +Credé+ (Verhandl. d. Gesellsch. f. Geburtsh. 1851)

sah sogar in einem Falle den Hymen trotz des Geburtsactes erhalten.

Einen Fall von Abortus eines viermonatlichen Embryo mit Erhaltensein

des halbmondförmigen Hymen nach demselben beschreibt +Steinhaus+

(Wiener Medicinalhalle. 1862, III, Nr. 16), und einen ähnlichen enthält

unser Museum.

[62] +Clemens+, Schmidt’s Jahrb. 1884, Bd. 43, pag. 202; ebenso

+Oldham+, Ibid. 1850. Bd. 66, 336.

[63] Handb. d. gerichtl. Med. IV, 436 und 444.

[64] Wochenblatt der Gesellsch. d. Aerzte. 1857, Nr. 42.

[65] Einen Fall von letaler Blutung in Folge eines wahrscheinlich beim

Coitus entstandenen, 2 Cm. langen, ziemlich seichten Risses zwischen

Clitoris und der Harnröhre und einschlägige früher beobachtete Fälle

theilt +Müller+ mit (Verh. der phys.-med. Gesellsch. in Würzburg. N.

F., V, 1873, pag. 178). Einen ähnlichen +Klapproth+, Monatsschr. f.

Geburtskunde. 1859, XIII, 1.

[66] Virchow’s Jahrb. 1873, II, 609.

[67] Auch +Tardieu+ war dieser Ansicht; in der letzten Auflage seiner

Attent. aux moeurs aber (1878, pag. 83) glaubt er, bei kleinen Kindern

eine derartige Möglichkeit zugeben zu können, indem er, jedoch ganz

flüchtig, zweier „zu seiner Kenntniss gekommener“ Fälle erwähnt,

in welchen beim Sturz kleiner Kinder bei gleichzeitigem heftigen

Auseinanderspreizen der Schenkel ein scharf begrenzter Einriss der

untersten Partie der Vulva entstand, den Hymen und einen Theil der

hinteren Commissur (Fourchette) begreifend. Diese Beobachtungen hätten

wohl verdient, etwas genauer beschrieben zu werden. Jedenfalls wird in

solchen Fällen früher die Commissur als der Hymen einreissen.

[68] Journ. f. Kinderheilk. Nov., Dec. 1860, XXVII, 321.

[69] Lancet. 14. April 1860, I.

[70] Wiener med. Wochenschr. 1865, Nr. 73, und 1866, Nr. 21 und 22.

[71] Separatabdruck, pag. 47.

[72] +Casper+-+Liman+, Handb. 1876, I, 121.

[73] +Weiss+, „Zerstörung des Hymen durch Diphtheritis.“ Prager med.

Wochenschr. 1878, pag. 234.

[74] +Barthelemy+, Erkrankungen der weiblichen Genitalien bei Variola.

Virchow’s Jahrb. 1881, II, pag. 535.

[75] Letzterer kann aber auch von anderen Ursachen herrühren. Siehe:

+Benike+, Vorfall der Harnröhrenschleimhaut bei jungen Mädchen.

Zeitschr. f. Geburtsh. XIX, pag. 301 und +Kleinwächter+, Ueber Prolaps

der weiblichen Harnröhre. Ibidem, pag. 40.

[76] Virchow’s Jahrb. 1870, I, 425, und vollständiger bei A. +Kocher+:

„La criminalité chez les arabes.“ Paris 1884, im Abschnitt: „Du viol

dans le mariage“, pag. 194; ausserdem mehrere andere einschlägige Fälle.

[77] Arch. f. Gyn. 1873, VI, pag. 132.

[78] In einem Falle von Ermordung einer Prostituirten (+Ballogh+)

fanden wir keine Spur von Spermatozoiden in den Genitalien. Trotzdem

konnten wir die Möglichkeit, dass die Ermordete kurz vor ihrem Tode

den Beischlaf zugelassen habe, nicht wegleugnen, weil bei dem Gewerbe

der Betreffenden das Fehlen des Sperma in den Genitalien sich auch

aus sofort nach dem Coitus erfolgter Ausspritzung oder daraus, dass

letzterer mit Condom ausgeübt wurde, erklären liess. In einem anderen

Fall von Raubmord an einer Prostituirten durch Halsabschneiden wurden

zahlreiche Spermatozoiden im Scheidenschleim vorgefunden. Der bald

eruirte Thäter gestand, den Mord in dem Momente begangen zu haben, als

die Betreffende eben zur Zulassung des Coitus sich anschickte, leugnete

jedoch entschieden, letzteren vollbracht zu haben, und es musste mit

Rücksicht auf das Gewerbe der Getödteten zugegeben werden, dass das

in ihrer Scheide gefundene Sperma auch von einem anderen kurz zuvor

erfolgten Beischlaf herrühren konnte.

[79] Das Haar in forensischer Beziehung. Leipzig 1869, pag. 79. Auch

auf Bettwäsche, Möbelüberzügen, Taschentücher u. dergl. können sich

Samenflecke ergeben. Ein Unicum ist ein Fall von +Langier+ (Ann. d’hyg.

publ. 2. sér., XLVII, 130), in welchem Spermaspuren auf Dielen sich

fanden und auch als solche constatirt wurden.

[80] Virchow’s Archiv. 1865, II.

[81] Nach +Filomusi+-+Guelfi+ (Virchow’s Jahrb. 1892, I, pag. 470)

zerstört nur die Salpetersäure die Samenfäden rasch, SO₃ erst nach

mehrtägiger, Salzsäure erst nach mehrmonatlicher Einwirkung. In Soda-,

Kali- und Sublimatlösung bleiben die Samenfäden erhalten.

[82] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., V, 347.

[83] Eine Uebertragung von venerischem Virus auf die Genitalien,

eventuell auch auf andere Körperstellen kann auch ohne Coitus erfolgen.

+Ryan+ berichtet über einen Fall, in welchem zwei Schwestern von

1 und 4 Jahren im Bade mit Gonorrhoe angesteckt wurden, und zwar

durch einen Schwamm, mit welchem sich kurz zuvor eine mit Tripper

behaftete Person die Genitalien gereinigt hatte. +Bosc+ und +Berggrün+

(Virchow’s Jahrb., 1893, I, pag. 475) und ebenso +Haberda+ in seiner

unten zu erwähnenden Arbeit über die Gonokokken theilen solche Fälle,

die insbesondere bei Kindern möglich sind, mit; es wird demnach bei

derartigen Untersuchungen auch die Möglichkeit einer solchen Provenienz

im Auge zu behalten sein. Vor einigen Jahren wurde ein 10jähriges

Mädchen und dessen Mutter auf die hiesige Klinik für Syphilis mit

breiten Condylomen und Macula syphil. aufgenommen. Das Kind hatte

angeblich die Mutter, mit der es in einem Bette zusammenschlief,

angesteckt und behauptete, von seinem Stiefvater missbraucht worden

zu sein. Bei letzterem, welcher mit seinem Weibe seit Monaten nicht

mehr geschlechtlich verkehrte, wurde keine virulente Affection

gefunden und er leugnete entschieden, das Kind missbraucht zu haben.

Bei der Hauptverhandlung entschlug sich dieses der Aussage, und da

sich herausstellte, dass die Familie im Hause eines vielbeschäftigten

Syphilidiaters wohnte, und dass der zur Wohnung gehörende Abort von

den Patienten des letzteren häufig benützt wurde, somit die Infection

des Kindes am Abort als möglich zugegeben werden musste, erfolgte

Freisprechung.

[84] +Pott+, Die specifische Vulvovaginitis im Kindesalter, Jahrb.

f. Kinderhk., XIX. +Brouardel+, Annal. d’hygiène publ. 1883, pag. 60

und 146. +Fränkl+, Virchow’s Archiv, IC, pag. 251. v. +Dusch+, Wiener

med. Presse, 1889, Nr. 48. +Späth+, Med. Centralbl., 1889, pag. 768.

+Vibert+ et +Bordas+, Annal. d’hygiène publ. 1891, pag. 443. +Epstein+,

Med. Centralbl., 1891, pag. 891. +Combry+, Ibid. 1892, XXVI, pag. 66.

[85] Arch. f. Gyn. 1891, XL und 1892, XLII.

[86] Gerichtsärztliche Bemerkungen über die Gonorrhoe und

ihren Nachweis. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII.

Supplementheft, pag. 227.

[87] Das Auftreten tuberculöser Geschwüre am Präputium mehrerer Kinder

nach der Beschneidung hat +Lehmann+ (Deutsche med. Wochenschr. 1886,

Nr. 9) beobachtet. Der hochgradig tuberculöse Beschneider hatte die

Wunden ausgesaugt.

[88] l. c. II, 447. Eine Reihe ähnlicher Fälle wird von

+Casper+-+Liman+, l. c. 136, citirt, ebenso von +Brouardel+ (l. c.).

[89] Quaestionum med. leg. Tom. III.

[90] System der gerichtl. Arzneiwissensch. 2. Aufl. 1799, pag. 325.

[91] Die Leipziger med. Facultät. +Mende+ l. c. I, 136.

[92] 3. Aufl. 1865, pag. 281.

[93] Vide einen solchen Fall in Casper’s Vierteljahrsschrift, 1854, von

+Reinhard+ mitgetheilt, und einen ähnlichen in +Buchner+’s Lehrbuch der

gerichtl. Med. II. Aufl., 197. Vom Schwurgericht in Linz wurde im Jahre

1879 ein gewisser Michael Ernst wegen Raub und Nothzucht verurtheilt,

die er an mehreren (wahrscheinlich gegen 40!) früher durch Würgen oder

Drosseln betäubten Individuen verübt hatte.

[94] Bei +Alberti+ findet sich (Syst. jurispr. méd. II, 200) ein

Fall, in dem eine Jungfrau „angeblich“ durch einen aus den Samen von

Datura bereiteten Schlaftrunk betäubt und stuprirt worden sein soll.

+Lombroso+ (sein Archiv. 1883, IV, pag. 335) berichtet über einen

50jährigen Wirth, welcher im Initialstadium der progressiven Paralyse

Mädchen attaquirte und eines davon, um es zu gebrauchen, mit Morphium

in Wein vergiftete, das er sich unter dem Vorwande, an Neuralgien zu

leiden, aus mehreren Apotheken verschafft hatte.

[95] l. c. II, 458, auch +Tourdes+, Gaz. hebdom. 1866.

[96] Wiener med. Wochenschr. 1854, Nr. 1.

[97] +Winkler+, „Ueber Chloroformirung zum Zwecke der leichteren

Verübung von Verbrechen“, Vierteljahrsschrift für gerichtl. Med. 1875,

23. Bd., pag. 98.

[98] Annal. d’hygiène publ. Januar 1874, XLI.

[99] In letzter Zeit berichtet +Potter+ (Wr. med. Presse, 1889, Nr.

42), dass es ihm gelang, einen Knaben, der sich im wachen Zustand nicht

narcotisiren lassen wollte, im Schlafe zu chloroformiren.

[100] Handbuch der gerichtl. Arzneikunde. 1846, 5. Aufl., pag. 72.

[101] Sammlung gerichtsärztl. Gutachten. 1867, III, pag. 300.

[102] Edinb. med. Journ. 1870, 220-230. Ein ganz analoger Fall kam

am 9. November 1877 vor den Assisen von Northampton zur Verhandlung.

Von der Vertheidigung war B. W. +Richardson+ beigezogen worden,

welcher mittheilte, dass einmal eine Dame in seiner Gegenwart, dann

in der ihres Vaters und ihrer Mutter, sowie eines Assistenten, von

einem Zahnarzte chloroformirt wurde und trotzdem nachträglich fest

behauptete, dass Letzterer an ihr ein unsittliches Attentat verübt

habe. In Folge dieser Auseinandersetzung wurde der angeklagte Arzt

freigesprochen, und der Vorsitzende fand sich veranlasst, sowohl

Klägerin als den Beklagten zu diesem Ausgange der Verhandlung zu

beglückwünschen. („Times.“ 14. Nov.)

[103] Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 7. October 1852.

+Herbst+, Commentar. I, pag. 282.

[104] l. c. II, 303.

[105] Psychologisch interessant ist die Thatsache, dass im Gegentheil

mitunter ganz alte, nichts weniger als anziehende Frauen Opfer solcher

Attentate geworden sind. +Tardieu+ berichtet über Nothzüchtigung

einer 63jährigen und +Casper+-+Liman+ über die einer ebenso alten und

überdies durch Pockennarben entstellten Person, und in Innsbruck wurde

im Jahre 1875 ein 18jähriger Bursche wegen Nothzucht verurtheilt, die

er an einem 70jährigen, ganz herabgekommenen Weibe begangen hatte,

ebenso in Wien am 19. October 1878 ein 16jähriger Fleischergehilfe, der

die That an einem 51jährigen und ein zweites Mal an einem 61jährigen

Weibe beging.

[106] +Weiss+ (Prager med. Wochenschr. 1878, pag. 234) berichtet

über eine Atresie der Vagina, die bei einem 15jährigen Mädchen durch

brutalen, von vier Personen hintereinander ausgeübten Coitus zu Stande

gekommen war.

[107] +Jacobi+ und +Hamilton+, „Nervöse Störungen bei masturbirenden

Kindern“. Virchow’s Jahrb. 1876, II, 611; ebenso +Fleischmann+, „Onanie

bei Säuglingen“. Wiener med. Presse. 1878, pag. 8.

[108] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874, XXI, 60. Einen andern

Fall von +Tamburini+, „Lipemania suicida in sequito al oltraggio al

pudore“, vide Virchow’s Jahrb. 1876, II, 64, und einen neuen von

+Maschka+ (l. c., pag. 161).

[109] Besonders merkwürdig ist ein von +Blumenstok+ (Virchow’s Jahresb.

1887, I, 484) mitgetheilter Fall von Tod eines 24jährigen Mädchens

durch Aneurysma dissecans, dessen Entstehung auf ein 11 Tage zuvor von

zwei Männern ausgeübtes Nothzuchtsattentat zurückgeführt werden konnte.

[110] Im Jahre 1873 obducirte +Tardieu+ (l. c. 86) ein 14jähriges

Mädchen, welches an Bauchfellentzündung in Folge einer nach einem

Nothzuchtsattentate eingetretenen heftigen Vaginitis gestorben war.

+Brouardel+ (l. c.) fand bei der Obduction eines 15jährigen Mädchens,

welches, nachdem es von einem mit Tripper behafteten Manne wiederholt,

das letzte Mal 8 Tage vor dem Tode, gebraucht worden, an einem Oedem

der linken unteren Extremität erkrankt und plötzlich gestorben war,

ausser purulenter Metritis und Vaginitis eine Thrombose der Vena iliaca

sin. und eine Embolie der Pulmonalarterie durch ein losgerissenes Stück

des betreffenden Thrombus.

[111] +Casper+-+Liman+, 7. Aufl., 102.

[112] Andere unter den Begriff der „Schändung“ zu subsumirende

Unzuchtsacte sind verhältnissmässig selten. Nach +Tardieu+ (Attent. aux

moeurs, 1878, pag. 70) wurden 1866 mehrere Mägde und ihre Liebhaber

verurtheilt, welche mit einem 7jährigen Mädchen und einem 5jährigen

Knaben die schändlichste Unzucht getrieben hatten, indem sie ersterem

ausser den Fingern verschiedene fremde Körper, u. A. Rüben, in die

Scheide, letzterem ebensolche Gegenstände und selbst kleine Löffel, in

den Anus einführten; und +Fredet+ (Annal. d’hygiène publ. 1880, Nr.

21, pag. 247 u. ff.) berichtet über die Ligatur der Clitoris eines

8jährigen Kindes durch ein 18jähriges Mädchen. Es gehören hierher auch

die von weiblichen Individuen mit Knaben ausgeübten Beischlafsversuche

und die an Mädchen unter 14 Jahren, sowie an wehr- und bewusstlosen

weiblichen Individuen unternommene Päderastie.

[113] Entscheidung des ob. Gerichtsh. vom 3. Februar 1858 und 8. März

1864. +Herbst+, l. c., pag. 285.

[114] Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. 1865, N. F., II, pag. 355.

[115] Wie +Mayer+ (Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1875, 41)

mittheilt, berichtet Dr. +Fischer+, Hausarzt am Arbeitshause zu St.

Georgen, ein sehr erfahrener Gefängnissarzt, es komme gar nicht selten

vor, dass die an sexuelle Genüsse gewöhnten Mädchen in der Anstalt

selbst Liebschaften etabliren, und sobald sie irgendwie Gelegenheit

finden, sich zu vereinigen suchen. Ihre Leidenschaft entbrennt nach

dieser Richtung merkwürdig, und sie machen alle Qualen der Liebe und

Eifersucht durch, wie sie nur bei Verschiedenheit der Geschlechter

hier und da im Leben vorzukommen pflegt. Aehnliche Angaben, betreffend

Prostituirte und Inhaftirte, vide +Andronico+, Arch. di psich. scienze

penali ed anthropologia criminale. Vol. III, pag. 145. Als „Saphismus“

bezeichnet +Martineau+ („Leçons sur les déflorations vulvaires et

anales produites par la masturbation, le saphisme, la défloration et

la sodomie.“ Paris 1884) eine eigene Form der Tribadie, die in mit

Saugen verbundener Friction der Clitoris mit der Zunge besteht. Diese

Unzuchtsform soll in Paris häufig vorkommen und +Martineau+ erklärt,

dass dieselbe sogar als eine Form der Prostitution unter Frauen

existirt.

[116] Dies geht deutlich aus dem psychologisch höchst interessanten

Selbstbekenntniss eines den höheren Ständen angehörenden Päderasten

hervor, dessen Mittheilung wir +Casper+ verdanken (Liman’s

Handb. I, 183). Im Jahre 1870 wurde in Innsbruck der Vorsteher

eines Junggesellenbundes (in loco „Buben-Apis“ genannt) wegen

widernatürlicher Unzucht verurtheilt, die er mit einer grossen Zahl

halberwachsener Knaben getrieben hatte. Fast alle ihm zur Last

gelegten Handlungen liefen auf onanistische Manipulationen hinaus,

die er theils selbst an den Knaben vornahm, theils an sich vornehmen

liess. Nur einmal hatte er die Immissio penis in den Anus eines Jungen

unternommen, musste jedoch davon abstehen, als dieser wegen Schmerz zu

schreien anfing. -- Doch liegt eine Entscheidung des österr. Obersten

Gerichtshofes vom 13. Juli 1878 und ein Erkenntniss des deutschen

Reichsgerichtes vom Jahre 1884 (Virchow’s Jahrb. I, 440, +Wellenstein+)

vor, wonach Onanie zwischen Männern nicht unter den §. 129, resp. 175

fällt.

[117] Im +Cornelius Nepos+ finden sich folgende Stellen:

„Laudi in Graecia ducitur adolescentulis multos habere amatores.“ --

„Alcibiades ineunte adolescentia amatus est a multis more Graecorum.“

[118] Vide diese zusammengestellt von +Krafft+-+Ebing+, Arch. f.

Psych. 1877, VII, pag. 291, insbesondere aber in seinem bekannten

Werke „Psychopathia sexualis“ und eine ausführlichere Besprechung der

psychologischen Seite der Päderastie in unserem gleichbenannten Artikel

in +Eulenburg+’s Real-Encyclopädie der gesammten Heilkunde.

[119] Motive des deutschen St. G.-Entwurfes.

[120] F. +Frisch+, Gonorrhoea rectalis. Prager med. Wochenschr. 1892,

pag. 52.

[121] S. auch +Liman+, Berichte des X. intern. med. Congresses.

[122] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. VII, 193.

[123] Meist sind es grössere Säugethiere, insbesondere Stuten, Kühe

und Ziegen, seltener Hunde, die auf diese Weise missbraucht werden,

keineswegs aber ausschliesslich. So wurde nach +Tardieu+ (l. c. 10)

1876 in Paris ein 35jähriger Mann verurtheilt, der wiederholt --

Hennen missbraucht hatte und bei frischer That erwischt wurde, und

auch +Schauenstein+ (Lehrb. der gerichtl. Med. 1875, pag. 161) und

+Kowalewsky+ (Jahrb. für Psych. 1887, VII, 289) erwähnen solche Fälle.

[124] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1865, II, pag. 355.

[125] Das Haar in forensischer Beziehung. 1866, pag. 79.

[126] Lehrb. d. gericht. Med. 1875, 161. Ausführlicheres über die

Verbreitung der Sodomie mit männlichen Thieren in Paris findet sich bei

+Martineau+ (l. c.).

[127] Sonderbarer Weise gehört auch päderastische Unzucht von Männern

mit männlichen Thieren nicht in das Bereich der Unmöglichkeiten, denn

+Tardieu+ berichtet (l. c. 12) über einen solchen 1872 vorgekommenen

Fall, betreffend einen Bauer, der von einem anderen im Walde

überrascht wurde, als er, wie Letzterer positiv angab, von einem

grossen Hunde per anum sich gebrauchen liess. Der Angeklagte gestand

das Factum, soweit es die Position betraf, zu, behauptete jedoch, er

habe sich von dem Hunde blos belecken lassen, um die von einem Eczem

herrührenden Schmerzen zu lindern. Analoge Fälle werden von +Bouley+

und +Brouardel+ (Annal. d’hygiène publ. 1884, pag. 528), +Montalti+

(Virchow’s Jahresber. 1887, I, 483) und einem Anonymus (Ibid. 1888,

447) mitgetheilt. Im letzteren Falle war durch die Bemühungen des in

actu Ueberraschten, vom Hunde loszukommen, eine starke Zerreissung des

Afters entstanden.

[128] Lehrb. d. Geburtsh. 1855, pag. 111.

[129] Henke’s Zeitschr. Bd. 73, pag. 402.

[130] Med. Times. 4. Nov. 1871. Schmidt’s Jahrb. 1872, Nr. 1, pag. 49.

Neuere Fälle, in welchen aber die betreffenden Blutungen fast sämmtlich

als pathologische erkannt wurden, bringt +Lewy+: „Ueber Menstruation

während der Schwangerschaft.“ Arch. f. Gyn. XV, 361. Auch in den von

+Säxinger+ (Maschka’s Handb., l. c. 200) untersuchten Fällen konnten

die Blutungen auf pathologische Ursachen zurückgeführt werden.

[131] An der Leiche gelingt dies schon viel früher, mitunter, wie wir

uns wiederholt überzeugt haben, schon im zweiten bis dritten Monate,

und es verdient hervorgehoben zu werden, dass man auch bei während der

Menstruation verstorbenen jungfräulichen Individuen mitunter im Stande

ist, einen molkigen Tropfen aus der Brustdrüse herauszupressen.

[132] Statistische Resultate aus der Untersuchung von 3000 Schwangeren.

Christiania 1866.

[133] Nach +Ahlfeld+ (Monatsschrift für Geburtsk. XXXIV, 180) werden

die Kindesbewegungen durchschnittlich am 132·77. Tage gefühlt, und zwar

bei Erstgebärenden später (am 137·46. Tage) als bei Mehrgebärenden (am

130·73.).

[134] März, pag. 75 und November, pag. 354.

[135] Kritische Zusammenstellung älterer Angaben vide +Casper+-+Liman+,

l. c. 230 ff.

[136] Monthly Journ. Juli 1853. -- Schmidt’s Jahrb. 1853, II, 228.

[137] Arch. f. Gyn. 1872, III, pag. 456; v. auch +Cohnstein+, „Ueber

Prädilectionszeiten der Schwangerschaft“. Ibid. XV, 220.

[138] +Olshausen+ (Zeitschr. f. Geburtsh. 1889, XVI, pag. 202 und

207) verlangt, dass mindestens 310 Tage festgesetzt werden sollten,

und daneben die Zulässigkeit des Wahrscheinlichkeitsbeweises einer

320tägigen Schwangerschaftsdauer.

[139] In einem von +Rosenfeld+ (Wiener med. Presse. 1885, Nr. 34)

mitgetheilten Falle von Spätgeburt (letzte Menstruation 10. Februar,

Entbindung am 16. December) war das neugeborene Kind 59 Cm. lang und

5920 Grm. schwer, im Falle +Bensinger+’s (11monatliche Gravidität,

Centralbl. f. Gyn. 1893, Nr. 35) betrug die Länge 58 Cm. und das

Gewicht 6 Kgrm.

[140] +Lobstein+ (Kopp’s Jahrb. 1810, IX, pag. 282) fand bei einem

angeblich am 300. Tage geborenen Kinde sechs Schneidezähne in den

Kiefern. Nach +Dumur+ („Des dents dans les questions médico-légales“;

Lyon 1882) kamen unter 17.578 Neugeborenen der Pariser Maternité nur

drei Kinder mit Zähnen zur Welt.

[141] Bayr. med. Correspondenzblatt. 1844, Nr. 23 und 24.

[142] „Vom Mangel u. s. w. der Gebärmutter.“ Würzburg 1858, pag. 271

u. s. f. nebst ausführlicher Literaturangabe, bezüglich welcher auch

auf +Casper+-+Liman+’s Handb. I. 237 u. ff. verwiesen wird.

[143] Med. Centralblatt. 1873, 720. Auch +Weinlechner+ berichtete in

der Sitzung der k. k. Gesellschaft der Aerzte vom 5. Jänner 1877 über

einen Fall, in welchem nach doppelseitiger Ovariotomie die Menstruation

noch durch neun Jahre fortdauerte.

[144] Fünf so benannte Fälle von +Brachet+ in Schmidt’s Jahrb. 1849,

63. Bd., pag. 213. Hierher gehören auch die Fälle, in denen die bereits

begonnene Entbindung wieder sistirte und Lithopädionbildung eintrat.

Von solchen Fällen, die mit zum Verständniss sowohl der Spätgeburt als

der Nachempfängniss beitragen und die bei Thieren häufiger vorkommen,

stellt +Oldham+ gegen 30 zusammen, wozu +Henning+ (Arch. f. Gyn. XIII,

292) einen neuen hinzufügt.

[145] +Kussmaul+, l. c., ebenso Schmidt’s Jahrb. 1854, II, 61.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 123 / 132 段