Eine besondere, allerdings noch weitere Prüfung erfordernde Form

transitorischen Irrseins der Alkoholiker sind die von +Crothers+

und +Beard+ (Virchow’s Jahrb. 1872, I, 489) als +Trance state+

beschriebenen transitorischen Zustände der Alkoholiker, während

welcher das Individuum sich wie ein bewusstes benimmt, aber

nachträglich für das, was in dieser Zeit geschah, keine Erinnerung

besitzt. Diese automatischen Zustände, welche in manchen Beziehungen

an die bei Hypnotismus oder bei Epilepsie auftretenden erinnern,

werden durch neuerlichen Alkoholgenuss hervorgerufen, der aber

keineswegs ein übermässiger zu sein braucht. Nach +Crothers+

und +Beard+ ist diese Erscheinung häufig; insbesondere hat

+Crothers+ dieselbe in 62 Fällen beobachtet und ist überzeugt,

dass eine Menge von verbrecherischen Handlungen in einem solchen

die Zurechnungsfähigkeit ausschliessenden „Trance state“ verübt

wurden und, obgleich sie häufig mit dem sonstigen Charakter des

Thäters im Widerspruche standen und auch sonst nicht motivirt

erschienen, doch in der Regel zur Verurtheilung führten, weil keine

schwere Berauschung nachgewiesen werden konnte und die behauptete

Amnesie keinen Glauben fand. +Crothers+ theilt seine Fälle in

drei Kategorien: erstens solche, in welchen die Geistesthätigkeit

während der „Trance“ in den gewohnten Bahnen des Denkens und

Handelns verblieb; zweitens solche, in denen ungewohnte Gedanken

und Handlungen sich äusserten; und drittens solche, in denen

verbrecherische Impulse bestanden.

[Sidenote: Dipsomanie.]

Die +Dipsomanie+ oder der sogenannte Quartalsuff, d. h. die meist in

längeren Intervallen paroxysmusweise sich einstellende Trinkwuth,

während welcher sich der Kranke, der in den Intervallen der

ordentlichste und nüchternste Mensch sein kann, dem sinnlosesten

Trinken ergibt, wobei es ihm schliesslich gar nicht mehr auf die

Qualität, sondern auf die Menge und Stärke des alkoholischen Getränkes

ankommt, findet sich vorzugsweise bei erblich Belasteten und dürfte,

wie vorzugsweise von +Magnan+ und +Tamburini+ (Virchow’s Jahrb.

1884, II, 52 und 1885, I, 515) ausgeführt wurde, nur eine der vielen

Formen des hereditären periodischen Irrseins darstellen, welche

mit paroxysmalen Trinkimpulsen einhergeht und mit Alkoholismus nur

insoferne eine Beziehung hat, als die wiederholten und gehäuften

Alkoholexcesse zu diesem und seinen Consequenzen führen können.

[Sidenote: Berauschende Gifte.]

Analoge psychische Störungen, wie wir sie nach übermässigem

Alkoholgenuss auftreten sehen, können auch in Folge der Einwirkung

anderer in die Classe der +narcotischen oder ihnen verwandten Gifte+

gehörenden Substanzen (der sogenannten Hirngifte) auftreten.

Zunächst kann man bei allen mit diesen zu Stande gekommenen

acuten Vergiftungen ein Excitations- und ein Depressionsstadium

unterscheiden und das erstere, welches nur beim Chloralhydrat

vollkommen zu fehlen scheint (+Schülle+), bietet im Allgemeinen das

Bild des Rausches mit mehr oder weniger entwickelter Aufregung und

Sinnesdelirien, während dessen Gewaltthaten leicht vorkommen können.

Am bekanntesten ist in dieser Beziehung der rauschartige Zustand und

die damit verbundene, mitunter hochgradige Aufregung in den ersten

Stadien der Chloroform- oder Aethernarcose und der Opiumrausch.

Aber auch nach grösseren Gaben von Morphium (0·015-0·05) wurden

solche Zufälle beobachtet, ferner nach Vergiftung mit Solaneen

(Hyosciamus, Belladonna, Datura etc.) oder giftigen Schwämmen;

ferner nach Einwirkung von Kohlenoxydgas (auch von SH: +Eulenberg+,

Gewerbehyg. 143), endlich auch nach Einwirkung der leichten

Kohlenwasserstoffe, besonders des Benzins (+A. Gabalda+, Sur les

accid. causés par la Benzine et la Nitrobenzine. Paris 1879),

wobei bemerkenswerth ist, dass maniakische Aufregungen auch erst

nachträglich, nachdem das Individuum aus dem Betäubungszustande

zu erwachen beginnt, auftreten können. Ein solcher Fall,

betreffend einen durch Leuchtgas vergifteten und während der

Wiederbelebungsversuche maniakalisch gewordenen Arbeiter, findet sich

im Jahresbericht f. Pharmacie, 1870, pag. 540, ein anderer von Manie

beim Erwachen aus einer Atropinnarcose in der Wiener med. Presse,

1878, Nr. 36.

[Sidenote: Morphinismus.]

Noch wichtiger ist die Thatsache, dass habitueller Missbrauch,

respective chronische Einwirkung einzelner der genannten Stoffe

analoge Veränderungen im Organismus, insbesondere analoge psychische

Störungen hervorbringen kann, wie wir sie beim chronischen

Alkoholismus kennen gelernt haben. Solche Zustände sind nach lange

fortgesetzter Einwirkung von Chloroform, Aether, Benzin, insbesondere

aber nach Missbrauch von Morphiuminjectionen beobachtet worden. Der

auf letztere Weise herbeigeführte Zustand ist als +Morphinismus+

bekannt. Man kann bei diesem ebenso wie beim Alkoholismus die

allmälig zu Stande kommende somatische und psychische Veränderung,

den Morphinismus im engeren Sinne, und gewisse intercurrirende,

dem Delirium tremens analoge Exaltationszustände unterscheiden.

Erstere ist im Allgemeinen ähnlich jener der Alkoholiker, doch fehlt

die abnorme Fettbildung und die Kranken magern im Gegentheile ab

(+Fiedler+, +Levinstein+). Die Hautfarbe wird blass und fahl, der

Gesichtsausdruck schlaff, der Blick ausdruckslos, verschwommen.

Unsicherer Gang und Tremores, besonders der Zunge, stellen sich ein.

Appetit und Geschlechtstrieb schwinden, sensorische und sensible

Anästhesie oder Hyperästhesie treten auf, ausserdem zunehmende

psychische Schwäche, besonders Abnahme des Gedächtnisses und der

Willensenergie, sowie Geneigtheit zu Illusionen und Hallucinationen

und zu unmotivirtem Stimmungswechsel.

Die dem Delirium tremens analogen Excitationszustände treten

insbesondere nach plötzlicher Entziehung der gewohnten

Morphiuminjectionen ein. Es kommt zu hochgradiger Aufregung,

Angst und Verzweiflung, Tremor, Hallucinationen und Neigung zum

Selbstmord, meist mit Collapserscheinungen beiläufig 12 Stunden nach

der Entziehung (+Levinstein+). Gewaltthaten gegen sich und Andere

können in einem solchen Aufregungszustande leicht vorkommen und mit

allem Grund empfiehlt +Levinstein+ bei seiner Behandlungsmethode

des Morphinismus durch plötzliche Entziehung des Morphiums die

sorgfältigste persönliche Ueberwachung seitens des Arztes. Beim

hiesigen Strafgericht sind bereits wiederholt Fälle vorgekommen,

in welchen der Morphinismus einmal eine Rolle spielte. Einmal bei

einem wegen Betruges zu 24stündiger Haft verurtheilten Photographen,

bei dessen vorschriftsmässig vorgenommener Leibesvisitation eine

Injectionsspritze und Morphiumlösung gefunden und trotz Protestation

des Gefangenen verwahrt worden war. Am anderen Tage befand sich der

Inhaftirte in der grössten Aufregung, tobte und schrie, er werde

wahnsinnig und konnte in keiner Weise beruhigt werden. Der Zustand

wurde als Morphinismus erkannt und, da die Haft abgelaufen war,

dem Manne das Spritzchen und die Lösung ausgefolgt, worauf sein

nächstes Beginnen war, sich noch auf dem Corridor des Gefängnisses

eine Injection beizubringen. In einem zweiten Falle hatte ein bei

einem Taschendiebstahl ergriffener Arzt (!) sich als Morphiophagen

ausgegeben und behauptet, die That in einer durch Morphiummissbrauch

(innerlich und durch Injectionen) bewirkten Geistesverwirrung

begangen zu haben. Sämmtliche diesbezügliche Angaben wurden als

Lügen constatirt und in dem gerichtsärztlichen Gutachten, als gegen

Morphinismus sprechend, mit Recht der Umstand hervorgehoben, dass

bei dem Betreffenden, obgleich er, während er sich in Beobachtung

befand, kein Morphin zu nehmen in der Lage war, gleichwohl nicht

jene Erscheinungen auftreten, die nach plötzlicher Entziehung des

gewohnheitsmässigen Gebrauches von Morphium unausbleiblich sind. --

Den Angaben neuerer Beobachter zufolge (+Schmidbauer+, +Garnier+,

+H. Smith+ u. A.) sind es vorzugsweise Hereditarier und andere

neuropathische Individuen, welche zu Morphinismus, respective zu

den dadurch veranlassten dauernden oder transitorischen psychischen

Störungen disponiren, was auch bei Beurtheilung forensischer Fälle in

Betracht kommen müsste.

[Sidenote: Fieberdelirium.]

Mit den durch toxische Stoffe bewirkten acuten und chronischen

psychischen Störungen haben in vielen Beziehungen diejenigen eine

Aehnlichkeit, welche durch +infectiöse Erkrankungen+ zu Stande

kommen können.

Wir meinen zunächst das +Delirium+ bei acuten Erkrankungen dieser

Art, welches in den fieberhaften Stadien bekanntlich zum Bilde vieler

derselben gehört. Allgemein bekannt ist das Typhusdelirium und das

Delirium bei den acuten Exanthemen, besonders der Scarlatina und

der Variola, ferner beim Gesichtserysipel. Aber auch viele andere

und darunter sehr gewöhnliche acute Erkrankungen können mitunter

mit Delirien einhergehen; so die croupöse Pneumonie, der acute

Gelenksrheumatismus und acute septicämische Processe, insbesondere

das Puerperalfieber. Aufregung, Sinnestäuschung und hochgradige

Bewusstseinsstörung bilden das gewöhnliche Bild des betreffenden

Fieberdeliriums, welches auf eine Reizung des Gehirns theils durch die

Infectionsstoffe selbst, theils durch die hohen Fiebertemperaturen

zurückgeführt werden kann. Für die wesentliche Mitwirkung des letzteren

Momentes spricht das Zusammenfallen der Delirien mit den höchsten

Temperaturssteigungen und die bei der Insolation (Sonnenstich) gemachte

Erfahrung, dass hohe Hitzegrade für sich allein nicht blos schwere

Störungen der Hirnfunctionen im Allgemeinen, sondern insbesondere acute

Geistesstörungen, theils depressiven, theils maniakischen Charakters

herbeizuführen vermögen. Das Delirium muss aber keineswegs auf der Acme

der Erkrankung eintreten, sondern kann bereits im Beginne derselben

sich einfinden, was insbesondere im sogenannten Ausbruchsstadium der

acuten Exantheme geschehen kann. Kinder und jugendliche Individuen

bieten am häufigsten diese Erscheinung, aber auch bei Erwachsenen kann

sie vorkommen, und es scheinen besonders Alkoholiker und überhaupt

solche Individuen dazu zu disponiren, deren Gehirn zu geistiger

Erkrankung eine originäre oder erworbene Geneigtheit besitzt.

So haben wir pag. 417 eines Kindes erwähnt, welches von seinem

eigenen Vater in Folge eines im Ausbruchsstadium der Blattern

aufgetretenen Deliriums aus dem Fenster geworfen worden war. Das

gerichtsärztliche Gutachten über den damaligen Geisteszustand

des Mannes hat +Zippe+ (Wiener med. Wochenschr. 1877, pag. 128)

mitgetheilt. Der Betreffende, M. E., 35 Jahre alt, hatte im Alter von

14 Jahren einen schweren Typhus durchgemacht und im 19. Jahre wurde

er von den Flügeln einer Windmühle erfasst und dabei so verletzt,

dass er durch mehrere Wochen bewusstlos gelegen haben soll. M. E. ist

wirthschaftlich ganz herabgekommen, hat sein eigenes und seiner Frau

Vermögen durchgebracht, ist dem Trunke ergeben und hat seit jeher

excessiv gelebt. Am 15. October ging er, obgleich sich schon unwohl

fühlend, wie gewöhnlich zur Arbeit, kam schon zeitlich Nachmittags

nach Hause mit zerrissenen und beschmutzten Kleidern und sah nach

Angabe seiner Kinder ganz verändert aus, als ob er krank wäre. Er

misshandelte seine Kinder in rohester Weise, wie er es bis dahin

nicht gethan hatte und drohte, sie Alle aufzuhängen. Abends erfolgte

Nasenbluten. Den ganzen anderen Tag blieb er im Bette und in den

ersten Morgenstunden der folgenden Nacht erfolgte die That, während

die übrigen Kinder schliefen. Kurz nach derselben fand man M. E.

angekleidet an sein Bett angelehnt und er antwortete auf die Frage,

wie sein Kind auf die Strasse komme, in roher Weise: „Weil ich es

heruntergeschmissen habe“, und weiter, dass er es nicht mehr ernähren

könne. Letztere Erklärung gab er auch am Polizeicommissariate ab,

woselbst er bis zum 19. Morgens verblieb, dann an das Landesgericht

abgeliefert wurde, wo man zahlreiche frische Blatternpusteln an

ihm bemerkte und sofort die Uebertragung in das Inquisitenspital

veranlasste. Bei der später durch die Gerichtspsychiater

vorgenommenen Untersuchung fanden sich zahlreiche noch frische

Blatternnarben im Gesicht, und sowohl das Aussehen des Mannes, als

die Anamnese liessen den Potator erkennen. Das Gutachten ging mit

Recht dahin, dass die That im ersten Fieberdelirium vor dem Ausbruche

einer Blatternerkrankung verübt wurde, und es wurde insbesondere

ausgeführt, dass M. E. offenbar schon am 15. October erkrankt war

und Fiebererscheinungen zeigte, die Vorboten des Blatternausbruches

waren und bereits auf das Bewusstsein des M. E. störend eingewirkt

hatten und noch mehr im weiteren Verlaufe einwirken konnten, um so

leichter, als bei ihm in Folge früherer schwerer Hirnerkrankungen und

der Trunksucht eine exquisite Disposition zu Bewusstseinsstörungen

vorhanden war.

[Sidenote: Geistesstörung in Folge schwerer Erkrankung. Traumzustände.]

Es können ferner die im Verlaufe der genannten Erkrankungen theils

als gewöhnliches Delirium, aber auch in Form melancholischer oder

maniakischer Psychosen auftretenden Geistesstörungen mit der Erkrankung

selbst exacerbiren und remittiren, wie dies insbesondere während

des acuten Gelenksrheumatismus wiederholt beobachtet und zuerst von

+Griesinger+ hervorgehoben wurde. In anderen Fällen kommt es erst in

der Reconvalescenz zu Geistesstörungen, vorzugsweise zu Melancholien

mit zeitweiligen Angstanfällen und schreckhaften Sinnesdelirien,

seltener zu maniakischen Störungen. Dieselben sind entweder

unmittelbare Folge der durch die Erkrankung gesetzten Erschöpfung

und Anämie oder letztere sind die Ursache, dass äussere Eindrücke,

insbesondere Gemüthsaufregungen, das psychische Gleichgewicht

leichter zu stören vermögen als sonst. Die meisten der sogenannten

Puerperalpsychosen dürfen sich auf diese Weise deuten lassen.

Bemerkenswerth sind die dauernden psychischen Schwächezustände, die

nach schweren Erkrankungen desto leichter zurückbleiben können,

je mehr und unmittelbarer dabei das Gehirn betheiligt war, noch

mehr die gesteigerte Labilität des psychischen Gleichgewichtes

und die Charakterveränderungen ad pejus, die, wie bereits bei der

Besprechung des „moralischen Irrseins“ erwähnt wurde, auf Verlust oder

Beeinträchtigung der Feinheit des moralischen Sinnes, des moralischen

und ethischen Fühlens zurückzuführen sind und in forensischer

Beziehung dieselbe Bedeutung besitzen, wie die angeborenen Defecte

im Bereiche dieser feinsten Leistung des Menschenhirns. Sämmtliche

dieser Folgezustände können in verschiedenen Graden ihrer Ausbildung

vorkommen, und es können insbesondere die niederen übersehen oder

nicht richtig gedeutet werden, während sie, wenigstens für den Arzt,

auffallen und verständlich werden, wenn er das psychische Verhalten

des Individuums mit demjenigen vergleicht, welches dasselbe vor seiner

Erkrankung dargeboten hatte.

[Sidenote: Traumzustände.]

Erwähnung verdient noch die +Schlaftrunkenheit+, weil auch in diesem

Zustande Gewaltthaten begangen werden können und thatsächlich

begangen wurden.[578] Man versteht unter Schlaftrunkenheit jenen

Zustand der Betäubung, in welchem man sich unmittelbar nach dem

Erwachen aus tiefem Schlafe befindet. Gewöhnlich dauert dieser

Zustand kaum einen Augenblick, um dann dem vollen Bewusstsein

Platz zu machen. Unter gewissen Umständen kann die Betäubung und

Unbesinnlichkeit einige Augenblicke andauern und durch die während

derselben auftretenden Vorstellungen zu Gewaltthaten führen. Diese

Vorstellungen sind entweder solche, die den Betreffenden gerade im

Traum beschäftigt hatten, oder sie wurden durch äussere Eindrücke

veranlasst, die in dem Augenblicke, in welchem sie das Erwachen

des Schlafenden bewirkten, verfälscht in’s Bewusstsein gelangten,

oder sie sind durch zufälliges Zusammentreffen beider Momente

entstanden. So kann es z. B. geschehen, dass Jemand, der gerade von

Mördern träumt, wenn er ganz unerwartet aus tiefem Schlaf geweckt

wird, den Weckenden als den ihn bedrohenden Mörder ansieht und ihn

darnach behandelt. So sehr man derartige Möglichkeiten zugeben muss,

so ist doch einschlägigen Angaben gegenüber die grösste Vorsicht,

insbesondere die sorgfältigste Erhebung und Berücksichtigung der

concreten Umstände angezeigt, zu welchen u. A. ausser der That

selbst und des Zeitpunktes ihrer Verübung, die Festigkeit des

Schlafes, die Art und Zeit des Aufweckens, sowie auch das Alter des

Individuums (junge Personen scheinen zu solchen Vorkommnissen mehr zu

disponiren), gehören würden, ferner von anamnestischen Momenten das

bisherige Verhalten des Individuums im Schlafe und die Erhebung, ob

nicht etwa aus pathologischen Gründen (psycho- oder neuropathischer

Constitution) eine abnorme Reaction auf die betreffenden Eindrücke

erfolgt sein konnte.

Das Vorkommen des sogenannten +Nachtwandelns+ soll nicht geleugnet

werden, ebensowenig, dass während eines solchen Zustandes eventuell

auch Gewaltthaten verübt werden können. Dass jedoch einschlägigen

Behauptungen noch weniger unbedingt Glauben geschenkt werden darf,

als den eben besprochenen, ist klar. Auch hier wird insbesondere auf

die Anamnese und auf etwaige psycho- oder neuropathische Constitution

besondere Rücksicht genommen werden müssen, einestheils weil

analoge Erscheinungen, insbesondere bei mit letzterer behafteten

Personen beobachtet wurden, andererseits weil, wie +Maudsley+ („Die

Zurechnungsfähigkeit der Geisteskr.“, pag. 243) richtig bemerkt, es

sehr verdächtig erscheinen müsste, wenn der somnambulische Zustand

damals, wo das Verbrechen verübt wurde, zum ersten Male aufgetreten

sein soll.

Allgemeines über die Untersuchung und Begutachtung von Individuen wegen

fraglicher Zurechnungsfähigkeit.

Die Grundlage und Vorbedingung einer richtigen Beurtheilung des

Geisteszustandes eines Individuums beim Begehen einer concreten

Handlung ist die Kenntniss der ganzen psychischen Persönlichkeit,

welche nur durch eine sorgfältige Erhebung der Anamnese und durch

genaue klinische Untersuchung erlangt werden kann. [579]

[Sidenote: Anamnese. Ursachen von Geistesstörungen.]

Die +Anamnese+ hat in erster Linie eventuelle erbliche Einflüsse im

Auge zu behalten, daher insbesondere zu erheben, ob in der Familie,

namentlich bei den Eltern, psycho- oder neuropathische Zustände

vorkamen, oder Erscheinungen, die auf solche den Schluss gestatten.

Ist Geistesstörung bekannt von Seite des Vaters, der Mutter, der

Geschwister oder anderer Familienmitglieder? Sind in der Familie

auffallende Charaktereigenthümlichkeiten vorgekommen und welche? Hat

ein Selbstmord oder Selbstmordversuch in der Familie stattgefunden,

welcher Art, bei welchem Familienmitgliede und in welchem Alter? Waren

die Eltern oder Grosseltern des Untersuchten zu einander blutsverwandt

und in welchem Grade? Waren die Eltern der Trunksucht ergeben? War

ein Familienmitglied mit einer Gehirn-, Rückenmarks- oder einer

anderen nervösen Krankheit (Lähmung, Convulsionen, Epilepsie, Chores,

Hysterie, Hypochondrie, Neuralgie etc.) behaftet? Leben die Eltern oder

Geschwister noch, welche sind gestorben, woran und in welchem Alter?

Dies sind die wichtigsten Fragen, welche sich ergeben, und es sind

dieselben, welche laut Erlass der niederösterreichischen Statthalterei

vom 4. November 1875 bei Abgabe eines Kranken in eine Irrenanstalt von

dem diese Abgabe vermittelnden Arzte schriftlich beantwortet werden

müssen.

Die weiteren Erhebungen haben sich zunächst zu beziehen auf den Gang

der physischen und psychischen Entwicklung des Individuums, namentlich

auf die Erziehung und die Erziehungsresultate.

Wie erwähnt, zeigen sich angeborene Schwächen der Intelligenz und

andere angeborene psychische Anomalien sehr frühzeitig, sowohl beim

Schulunterrichte, als bei der häuslichen Erziehung, und wenn auch das

durch sie bewirkte Verhalten des Kindes häufig genug nicht verstanden

und ganz unrichtig gedeutet wird, so ist doch gerade die nachträgliche

Constatirung dieses Verhaltens nicht selten geeignet, zum Verständnisse

des Falles beizutragen. In physischer Beziehung ist auf etwaige

Anomalien in dem Eintreten physiologischer Entwicklungserscheinungen,

wie des Gehens, Sprechens, Zahnens, insbesondere aber der

Geschlechtsreife zu achten, da solche auch als Theilerscheinung einer

fehlerhaften Organisation sich ergeben können.

Ebenso ist auf neuropathische Erscheinungen in der Kindheit oder

während der erwähnten Entwicklungsperioden zu reagiren, und es sind

dabei nicht blos schwere Zustände, z. B. die Epilepsie, im Auge zu

behalten, sondern auch die sogenannten Fraisen der Kinder, die Chorea,

dann die verschiedenen Formen der sogenannten epileptoiden Zustände,

denen, wie bei Besprechung des epileptischen Irrseins erwähnt wurde,

eine noch grössere Bedeutung zukommt als der eigentlichen Epilepsie.

[Sidenote: Klinische Untersuchung.]

Eine besondere Bedeutung besitzt der Nachweis solcher Vorgänge,

die erfahrungsgemäss Geisteskrankheiten herbeizuführen oder eine

Disposition zu diesen zurückzulassen vermögen. Es gehören hierher

insbesondere die Kopfverletzungen (vergl. pag. 318) und eine grosse

Reihe von Krankheiten, die die psychischen Centralorgane entweder

unmittelbar betrafen oder mittelbar auf dieselben einwirken konnten

(vergl. pag. 956), und es wäre hauptsächlich darauf zu achten, ob nicht

erst, seitdem solche Einflüsse eingewirkt haben, eine Veränderung des

Charakters und Gebahrens des Individuums bemerkt worden ist.

In gleicher Weise ist auf Trunkenheit (eventuell Intoleranz gegen

Alcoholica) und auf Onanie oder andere geschlechtliche Ausschweifungen

zu reagiren, endlich aber sind auch die äusseren Verhältnisse und

Schicksale des Betreffenden einer eingehenden Würdigung und Prüfung

zu unterziehen, da es bekannt ist, in welcher Weise dieselben auf die

psychische Entwicklung im Allgemeinen und wenn sie sich ungünstig

gestalten, auf die Entstehung von Geistesstörungen einzuwirken vermögen

und weil eben aus dem Gebahren des Individuums innerhalb der ihm

durch seine sociale Stellung angewiesenen Verhältnisse am ehesten die

Intelligenz und Gemüthsart, überhaupt der ganze Charakter desselben

erschlossen werden kann.

[Sidenote: Untersuchung d. körperl. Verhältnisse u. d. psych.

Grundthätigkeiten.]

Die +Untersuchung+ des Betreffenden hat sich nicht blos auf den

psychischen, sondern auch auf den somatischen Zustand zu beziehen

und hat überhaupt nach den Regeln streng klinischer Untersuchung zu

geschehen. In somatischer Beziehung ist insbesondere aufzunehmen: 1.

Das Alter, Körpergrösse und Körperbau, Ernährungszustand und Hautfarbe.

2. Schädelbildung, wobei insbesondere auf Abnormitäten derselben

(Asymmetrien, abnorme Form und Grösse) zu achten ist. Die betreffenden

Verhältnisse sind nicht blos durch allgemeine Beschreibung, sondern

auch durch Messungen zu constatiren. 3. Gesichtsbildung, und

zwar Verhältniss des Gesichtsskelettes zum Schädel, insbesondere

Kieferbildung und eventuelle Asymmetrien, Hasenscharten, Spaltung und

Asymmetrie des Gaumens, Gesichtsausdruck, motorisches Verhalten der

Gesichtsmuskeln (Facialislähmungen, mimische Krämpfe), vasomotorisches

Verhalten der Gesichtshaut (leichtes oder asymmetrisches Erröthen

bei geringen Veranlassungen), Verhalten des Kopfhaares und

Bartwuchses (vergl. pag. 902). 4. Sinnesorgane, besonders: Auge,

Blick, Verhalten der Pupillen und der Augenmuskeln (Strabismus,

eventuelle Gesichtsfeldeinengung, Daltonismus, Dyschromatopsie);

Ohren (angewachsene Ohrläppchen, Fehlen des Helix, henkelförmig

abstehende Ohrmuscheln. Gefühl: Hyperästhesien und Anästhesien.

Verhalten des Tast- und Wärmegefühles. Gegen Druck empfindliche

Stellen der Wirbelsäule besonders am Halse. 5. Verhalten der Zunge

beim Hervorstrecken (Zittern), Sprechen: ob Narben an derselben, wie

mitunter bei Epileptikern. 6. Verhalten der Musculatur, des Stammes und

der Extremitäten, Lähmungserscheinungen (Tremores, Ataxie locomotrice),

Zuckungen, automatische Bewegungen. 7. Geschlechtssphäre, Abnormitäten

der Genitalien (Hypo-, Epispadie, Kryptorchie, Zwitterbildung,

Verkümmerung der Genitalien, Mangel der Schamhaare), Menstruation,

hysterogene Zonen, pathologische Processe der inneren Genitalien,

insbesondere des Uterus, Aeusserung des Geschlechtstriebes. 8.

Verhalten der vegetativen Functionen.

Bei der Untersuchung des psychischen Verhaltens empfiehlt es sich, von

den psychischen Grundthätigkeiten, dem Vorstellen, Fühlen und Wollen

auszugehen.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 112 / 132 段