transitorischen Irrseins der Alkoholiker sind die von +Crothers+
und +Beard+ (Virchow’s Jahrb. 1872, I, 489) als +Trance state+
beschriebenen transitorischen Zustände der Alkoholiker, während
welcher das Individuum sich wie ein bewusstes benimmt, aber
nachträglich für das, was in dieser Zeit geschah, keine Erinnerung
besitzt. Diese automatischen Zustände, welche in manchen Beziehungen
an die bei Hypnotismus oder bei Epilepsie auftretenden erinnern,
werden durch neuerlichen Alkoholgenuss hervorgerufen, der aber
keineswegs ein übermässiger zu sein braucht. Nach +Crothers+
und +Beard+ ist diese Erscheinung häufig; insbesondere hat
+Crothers+ dieselbe in 62 Fällen beobachtet und ist überzeugt,
dass eine Menge von verbrecherischen Handlungen in einem solchen
die Zurechnungsfähigkeit ausschliessenden „Trance state“ verübt
wurden und, obgleich sie häufig mit dem sonstigen Charakter des
Thäters im Widerspruche standen und auch sonst nicht motivirt
erschienen, doch in der Regel zur Verurtheilung führten, weil keine
schwere Berauschung nachgewiesen werden konnte und die behauptete
Amnesie keinen Glauben fand. +Crothers+ theilt seine Fälle in
drei Kategorien: erstens solche, in welchen die Geistesthätigkeit
während der „Trance“ in den gewohnten Bahnen des Denkens und
Handelns verblieb; zweitens solche, in denen ungewohnte Gedanken
und Handlungen sich äusserten; und drittens solche, in denen
verbrecherische Impulse bestanden.
[Sidenote: Dipsomanie.]
Die +Dipsomanie+ oder der sogenannte Quartalsuff, d. h. die meist in
längeren Intervallen paroxysmusweise sich einstellende Trinkwuth,
während welcher sich der Kranke, der in den Intervallen der
ordentlichste und nüchternste Mensch sein kann, dem sinnlosesten
Trinken ergibt, wobei es ihm schliesslich gar nicht mehr auf die
Qualität, sondern auf die Menge und Stärke des alkoholischen Getränkes
ankommt, findet sich vorzugsweise bei erblich Belasteten und dürfte,
wie vorzugsweise von +Magnan+ und +Tamburini+ (Virchow’s Jahrb.
1884, II, 52 und 1885, I, 515) ausgeführt wurde, nur eine der vielen
Formen des hereditären periodischen Irrseins darstellen, welche
mit paroxysmalen Trinkimpulsen einhergeht und mit Alkoholismus nur
insoferne eine Beziehung hat, als die wiederholten und gehäuften
Alkoholexcesse zu diesem und seinen Consequenzen führen können.
[Sidenote: Berauschende Gifte.]
Analoge psychische Störungen, wie wir sie nach übermässigem
Alkoholgenuss auftreten sehen, können auch in Folge der Einwirkung
anderer in die Classe der +narcotischen oder ihnen verwandten Gifte+
gehörenden Substanzen (der sogenannten Hirngifte) auftreten.
Zunächst kann man bei allen mit diesen zu Stande gekommenen
acuten Vergiftungen ein Excitations- und ein Depressionsstadium
unterscheiden und das erstere, welches nur beim Chloralhydrat
vollkommen zu fehlen scheint (+Schülle+), bietet im Allgemeinen das
Bild des Rausches mit mehr oder weniger entwickelter Aufregung und
Sinnesdelirien, während dessen Gewaltthaten leicht vorkommen können.
Am bekanntesten ist in dieser Beziehung der rauschartige Zustand und
die damit verbundene, mitunter hochgradige Aufregung in den ersten
Stadien der Chloroform- oder Aethernarcose und der Opiumrausch.
Aber auch nach grösseren Gaben von Morphium (0·015-0·05) wurden
solche Zufälle beobachtet, ferner nach Vergiftung mit Solaneen
(Hyosciamus, Belladonna, Datura etc.) oder giftigen Schwämmen;
ferner nach Einwirkung von Kohlenoxydgas (auch von SH: +Eulenberg+,
Gewerbehyg. 143), endlich auch nach Einwirkung der leichten
Kohlenwasserstoffe, besonders des Benzins (+A. Gabalda+, Sur les
accid. causés par la Benzine et la Nitrobenzine. Paris 1879),
wobei bemerkenswerth ist, dass maniakische Aufregungen auch erst
nachträglich, nachdem das Individuum aus dem Betäubungszustande
zu erwachen beginnt, auftreten können. Ein solcher Fall,
betreffend einen durch Leuchtgas vergifteten und während der
Wiederbelebungsversuche maniakalisch gewordenen Arbeiter, findet sich
im Jahresbericht f. Pharmacie, 1870, pag. 540, ein anderer von Manie
beim Erwachen aus einer Atropinnarcose in der Wiener med. Presse,
1878, Nr. 36.
[Sidenote: Morphinismus.]
Noch wichtiger ist die Thatsache, dass habitueller Missbrauch,
respective chronische Einwirkung einzelner der genannten Stoffe
analoge Veränderungen im Organismus, insbesondere analoge psychische
Störungen hervorbringen kann, wie wir sie beim chronischen
Alkoholismus kennen gelernt haben. Solche Zustände sind nach lange
fortgesetzter Einwirkung von Chloroform, Aether, Benzin, insbesondere
aber nach Missbrauch von Morphiuminjectionen beobachtet worden. Der
auf letztere Weise herbeigeführte Zustand ist als +Morphinismus+
bekannt. Man kann bei diesem ebenso wie beim Alkoholismus die
allmälig zu Stande kommende somatische und psychische Veränderung,
den Morphinismus im engeren Sinne, und gewisse intercurrirende,
dem Delirium tremens analoge Exaltationszustände unterscheiden.
Erstere ist im Allgemeinen ähnlich jener der Alkoholiker, doch fehlt
die abnorme Fettbildung und die Kranken magern im Gegentheile ab
(+Fiedler+, +Levinstein+). Die Hautfarbe wird blass und fahl, der
Gesichtsausdruck schlaff, der Blick ausdruckslos, verschwommen.
Unsicherer Gang und Tremores, besonders der Zunge, stellen sich ein.
Appetit und Geschlechtstrieb schwinden, sensorische und sensible
Anästhesie oder Hyperästhesie treten auf, ausserdem zunehmende
psychische Schwäche, besonders Abnahme des Gedächtnisses und der
Willensenergie, sowie Geneigtheit zu Illusionen und Hallucinationen
und zu unmotivirtem Stimmungswechsel.
Die dem Delirium tremens analogen Excitationszustände treten
insbesondere nach plötzlicher Entziehung der gewohnten
Morphiuminjectionen ein. Es kommt zu hochgradiger Aufregung,
Angst und Verzweiflung, Tremor, Hallucinationen und Neigung zum
Selbstmord, meist mit Collapserscheinungen beiläufig 12 Stunden nach
der Entziehung (+Levinstein+). Gewaltthaten gegen sich und Andere
können in einem solchen Aufregungszustande leicht vorkommen und mit
allem Grund empfiehlt +Levinstein+ bei seiner Behandlungsmethode
des Morphinismus durch plötzliche Entziehung des Morphiums die
sorgfältigste persönliche Ueberwachung seitens des Arztes. Beim
hiesigen Strafgericht sind bereits wiederholt Fälle vorgekommen,
in welchen der Morphinismus einmal eine Rolle spielte. Einmal bei
einem wegen Betruges zu 24stündiger Haft verurtheilten Photographen,
bei dessen vorschriftsmässig vorgenommener Leibesvisitation eine
Injectionsspritze und Morphiumlösung gefunden und trotz Protestation
des Gefangenen verwahrt worden war. Am anderen Tage befand sich der
Inhaftirte in der grössten Aufregung, tobte und schrie, er werde
wahnsinnig und konnte in keiner Weise beruhigt werden. Der Zustand
wurde als Morphinismus erkannt und, da die Haft abgelaufen war,
dem Manne das Spritzchen und die Lösung ausgefolgt, worauf sein
nächstes Beginnen war, sich noch auf dem Corridor des Gefängnisses
eine Injection beizubringen. In einem zweiten Falle hatte ein bei
einem Taschendiebstahl ergriffener Arzt (!) sich als Morphiophagen
ausgegeben und behauptet, die That in einer durch Morphiummissbrauch
(innerlich und durch Injectionen) bewirkten Geistesverwirrung
begangen zu haben. Sämmtliche diesbezügliche Angaben wurden als
Lügen constatirt und in dem gerichtsärztlichen Gutachten, als gegen
Morphinismus sprechend, mit Recht der Umstand hervorgehoben, dass
bei dem Betreffenden, obgleich er, während er sich in Beobachtung
befand, kein Morphin zu nehmen in der Lage war, gleichwohl nicht
jene Erscheinungen auftreten, die nach plötzlicher Entziehung des
gewohnheitsmässigen Gebrauches von Morphium unausbleiblich sind. --
Den Angaben neuerer Beobachter zufolge (+Schmidbauer+, +Garnier+,
+H. Smith+ u. A.) sind es vorzugsweise Hereditarier und andere
neuropathische Individuen, welche zu Morphinismus, respective zu
den dadurch veranlassten dauernden oder transitorischen psychischen
Störungen disponiren, was auch bei Beurtheilung forensischer Fälle in
Betracht kommen müsste.
[Sidenote: Fieberdelirium.]
Mit den durch toxische Stoffe bewirkten acuten und chronischen
psychischen Störungen haben in vielen Beziehungen diejenigen eine
Aehnlichkeit, welche durch +infectiöse Erkrankungen+ zu Stande
kommen können.
Wir meinen zunächst das +Delirium+ bei acuten Erkrankungen dieser
Art, welches in den fieberhaften Stadien bekanntlich zum Bilde vieler
derselben gehört. Allgemein bekannt ist das Typhusdelirium und das
Delirium bei den acuten Exanthemen, besonders der Scarlatina und
der Variola, ferner beim Gesichtserysipel. Aber auch viele andere
und darunter sehr gewöhnliche acute Erkrankungen können mitunter
mit Delirien einhergehen; so die croupöse Pneumonie, der acute
Gelenksrheumatismus und acute septicämische Processe, insbesondere
das Puerperalfieber. Aufregung, Sinnestäuschung und hochgradige
Bewusstseinsstörung bilden das gewöhnliche Bild des betreffenden
Fieberdeliriums, welches auf eine Reizung des Gehirns theils durch die
Infectionsstoffe selbst, theils durch die hohen Fiebertemperaturen
zurückgeführt werden kann. Für die wesentliche Mitwirkung des letzteren
Momentes spricht das Zusammenfallen der Delirien mit den höchsten
Temperaturssteigungen und die bei der Insolation (Sonnenstich) gemachte
Erfahrung, dass hohe Hitzegrade für sich allein nicht blos schwere
Störungen der Hirnfunctionen im Allgemeinen, sondern insbesondere acute
Geistesstörungen, theils depressiven, theils maniakischen Charakters
herbeizuführen vermögen. Das Delirium muss aber keineswegs auf der Acme
der Erkrankung eintreten, sondern kann bereits im Beginne derselben
sich einfinden, was insbesondere im sogenannten Ausbruchsstadium der
acuten Exantheme geschehen kann. Kinder und jugendliche Individuen
bieten am häufigsten diese Erscheinung, aber auch bei Erwachsenen kann
sie vorkommen, und es scheinen besonders Alkoholiker und überhaupt
solche Individuen dazu zu disponiren, deren Gehirn zu geistiger
Erkrankung eine originäre oder erworbene Geneigtheit besitzt.
So haben wir pag. 417 eines Kindes erwähnt, welches von seinem
eigenen Vater in Folge eines im Ausbruchsstadium der Blattern
aufgetretenen Deliriums aus dem Fenster geworfen worden war. Das
gerichtsärztliche Gutachten über den damaligen Geisteszustand
des Mannes hat +Zippe+ (Wiener med. Wochenschr. 1877, pag. 128)
mitgetheilt. Der Betreffende, M. E., 35 Jahre alt, hatte im Alter von
14 Jahren einen schweren Typhus durchgemacht und im 19. Jahre wurde
er von den Flügeln einer Windmühle erfasst und dabei so verletzt,
dass er durch mehrere Wochen bewusstlos gelegen haben soll. M. E. ist
wirthschaftlich ganz herabgekommen, hat sein eigenes und seiner Frau
Vermögen durchgebracht, ist dem Trunke ergeben und hat seit jeher
excessiv gelebt. Am 15. October ging er, obgleich sich schon unwohl
fühlend, wie gewöhnlich zur Arbeit, kam schon zeitlich Nachmittags
nach Hause mit zerrissenen und beschmutzten Kleidern und sah nach
Angabe seiner Kinder ganz verändert aus, als ob er krank wäre. Er
misshandelte seine Kinder in rohester Weise, wie er es bis dahin
nicht gethan hatte und drohte, sie Alle aufzuhängen. Abends erfolgte
Nasenbluten. Den ganzen anderen Tag blieb er im Bette und in den
ersten Morgenstunden der folgenden Nacht erfolgte die That, während
die übrigen Kinder schliefen. Kurz nach derselben fand man M. E.
angekleidet an sein Bett angelehnt und er antwortete auf die Frage,
wie sein Kind auf die Strasse komme, in roher Weise: „Weil ich es
heruntergeschmissen habe“, und weiter, dass er es nicht mehr ernähren
könne. Letztere Erklärung gab er auch am Polizeicommissariate ab,
woselbst er bis zum 19. Morgens verblieb, dann an das Landesgericht
abgeliefert wurde, wo man zahlreiche frische Blatternpusteln an
ihm bemerkte und sofort die Uebertragung in das Inquisitenspital
veranlasste. Bei der später durch die Gerichtspsychiater
vorgenommenen Untersuchung fanden sich zahlreiche noch frische
Blatternnarben im Gesicht, und sowohl das Aussehen des Mannes, als
die Anamnese liessen den Potator erkennen. Das Gutachten ging mit
Recht dahin, dass die That im ersten Fieberdelirium vor dem Ausbruche
einer Blatternerkrankung verübt wurde, und es wurde insbesondere
ausgeführt, dass M. E. offenbar schon am 15. October erkrankt war
und Fiebererscheinungen zeigte, die Vorboten des Blatternausbruches
waren und bereits auf das Bewusstsein des M. E. störend eingewirkt
hatten und noch mehr im weiteren Verlaufe einwirken konnten, um so
leichter, als bei ihm in Folge früherer schwerer Hirnerkrankungen und
der Trunksucht eine exquisite Disposition zu Bewusstseinsstörungen
vorhanden war.
[Sidenote: Geistesstörung in Folge schwerer Erkrankung. Traumzustände.]
Es können ferner die im Verlaufe der genannten Erkrankungen theils
als gewöhnliches Delirium, aber auch in Form melancholischer oder
maniakischer Psychosen auftretenden Geistesstörungen mit der Erkrankung
selbst exacerbiren und remittiren, wie dies insbesondere während
des acuten Gelenksrheumatismus wiederholt beobachtet und zuerst von
+Griesinger+ hervorgehoben wurde. In anderen Fällen kommt es erst in
der Reconvalescenz zu Geistesstörungen, vorzugsweise zu Melancholien
mit zeitweiligen Angstanfällen und schreckhaften Sinnesdelirien,
seltener zu maniakischen Störungen. Dieselben sind entweder
unmittelbare Folge der durch die Erkrankung gesetzten Erschöpfung
und Anämie oder letztere sind die Ursache, dass äussere Eindrücke,
insbesondere Gemüthsaufregungen, das psychische Gleichgewicht
leichter zu stören vermögen als sonst. Die meisten der sogenannten
Puerperalpsychosen dürfen sich auf diese Weise deuten lassen.
Bemerkenswerth sind die dauernden psychischen Schwächezustände, die
nach schweren Erkrankungen desto leichter zurückbleiben können,
je mehr und unmittelbarer dabei das Gehirn betheiligt war, noch
mehr die gesteigerte Labilität des psychischen Gleichgewichtes
und die Charakterveränderungen ad pejus, die, wie bereits bei der
Besprechung des „moralischen Irrseins“ erwähnt wurde, auf Verlust oder
Beeinträchtigung der Feinheit des moralischen Sinnes, des moralischen
und ethischen Fühlens zurückzuführen sind und in forensischer
Beziehung dieselbe Bedeutung besitzen, wie die angeborenen Defecte
im Bereiche dieser feinsten Leistung des Menschenhirns. Sämmtliche
dieser Folgezustände können in verschiedenen Graden ihrer Ausbildung
vorkommen, und es können insbesondere die niederen übersehen oder
nicht richtig gedeutet werden, während sie, wenigstens für den Arzt,
auffallen und verständlich werden, wenn er das psychische Verhalten
des Individuums mit demjenigen vergleicht, welches dasselbe vor seiner
Erkrankung dargeboten hatte.
[Sidenote: Traumzustände.]
Erwähnung verdient noch die +Schlaftrunkenheit+, weil auch in diesem
Zustande Gewaltthaten begangen werden können und thatsächlich
begangen wurden.[578] Man versteht unter Schlaftrunkenheit jenen
Zustand der Betäubung, in welchem man sich unmittelbar nach dem
Erwachen aus tiefem Schlafe befindet. Gewöhnlich dauert dieser
Zustand kaum einen Augenblick, um dann dem vollen Bewusstsein
Platz zu machen. Unter gewissen Umständen kann die Betäubung und
Unbesinnlichkeit einige Augenblicke andauern und durch die während
derselben auftretenden Vorstellungen zu Gewaltthaten führen. Diese
Vorstellungen sind entweder solche, die den Betreffenden gerade im
Traum beschäftigt hatten, oder sie wurden durch äussere Eindrücke
veranlasst, die in dem Augenblicke, in welchem sie das Erwachen
des Schlafenden bewirkten, verfälscht in’s Bewusstsein gelangten,
oder sie sind durch zufälliges Zusammentreffen beider Momente
entstanden. So kann es z. B. geschehen, dass Jemand, der gerade von
Mördern träumt, wenn er ganz unerwartet aus tiefem Schlaf geweckt
wird, den Weckenden als den ihn bedrohenden Mörder ansieht und ihn
darnach behandelt. So sehr man derartige Möglichkeiten zugeben muss,
so ist doch einschlägigen Angaben gegenüber die grösste Vorsicht,
insbesondere die sorgfältigste Erhebung und Berücksichtigung der
concreten Umstände angezeigt, zu welchen u. A. ausser der That
selbst und des Zeitpunktes ihrer Verübung, die Festigkeit des
Schlafes, die Art und Zeit des Aufweckens, sowie auch das Alter des
Individuums (junge Personen scheinen zu solchen Vorkommnissen mehr zu
disponiren), gehören würden, ferner von anamnestischen Momenten das
bisherige Verhalten des Individuums im Schlafe und die Erhebung, ob
nicht etwa aus pathologischen Gründen (psycho- oder neuropathischer
Constitution) eine abnorme Reaction auf die betreffenden Eindrücke
erfolgt sein konnte.
Das Vorkommen des sogenannten +Nachtwandelns+ soll nicht geleugnet
werden, ebensowenig, dass während eines solchen Zustandes eventuell
auch Gewaltthaten verübt werden können. Dass jedoch einschlägigen
Behauptungen noch weniger unbedingt Glauben geschenkt werden darf,
als den eben besprochenen, ist klar. Auch hier wird insbesondere auf
die Anamnese und auf etwaige psycho- oder neuropathische Constitution
besondere Rücksicht genommen werden müssen, einestheils weil
analoge Erscheinungen, insbesondere bei mit letzterer behafteten
Personen beobachtet wurden, andererseits weil, wie +Maudsley+ („Die
Zurechnungsfähigkeit der Geisteskr.“, pag. 243) richtig bemerkt, es
sehr verdächtig erscheinen müsste, wenn der somnambulische Zustand
damals, wo das Verbrechen verübt wurde, zum ersten Male aufgetreten
sein soll.
Allgemeines über die Untersuchung und Begutachtung von Individuen wegen
fraglicher Zurechnungsfähigkeit.
Die Grundlage und Vorbedingung einer richtigen Beurtheilung des
Geisteszustandes eines Individuums beim Begehen einer concreten
Handlung ist die Kenntniss der ganzen psychischen Persönlichkeit,
welche nur durch eine sorgfältige Erhebung der Anamnese und durch
genaue klinische Untersuchung erlangt werden kann. [579]
[Sidenote: Anamnese. Ursachen von Geistesstörungen.]
Die +Anamnese+ hat in erster Linie eventuelle erbliche Einflüsse im
Auge zu behalten, daher insbesondere zu erheben, ob in der Familie,
namentlich bei den Eltern, psycho- oder neuropathische Zustände
vorkamen, oder Erscheinungen, die auf solche den Schluss gestatten.
Ist Geistesstörung bekannt von Seite des Vaters, der Mutter, der
Geschwister oder anderer Familienmitglieder? Sind in der Familie
auffallende Charaktereigenthümlichkeiten vorgekommen und welche? Hat
ein Selbstmord oder Selbstmordversuch in der Familie stattgefunden,
welcher Art, bei welchem Familienmitgliede und in welchem Alter? Waren
die Eltern oder Grosseltern des Untersuchten zu einander blutsverwandt
und in welchem Grade? Waren die Eltern der Trunksucht ergeben? War
ein Familienmitglied mit einer Gehirn-, Rückenmarks- oder einer
anderen nervösen Krankheit (Lähmung, Convulsionen, Epilepsie, Chores,
Hysterie, Hypochondrie, Neuralgie etc.) behaftet? Leben die Eltern oder
Geschwister noch, welche sind gestorben, woran und in welchem Alter?
Dies sind die wichtigsten Fragen, welche sich ergeben, und es sind
dieselben, welche laut Erlass der niederösterreichischen Statthalterei
vom 4. November 1875 bei Abgabe eines Kranken in eine Irrenanstalt von
dem diese Abgabe vermittelnden Arzte schriftlich beantwortet werden
müssen.
Die weiteren Erhebungen haben sich zunächst zu beziehen auf den Gang
der physischen und psychischen Entwicklung des Individuums, namentlich
auf die Erziehung und die Erziehungsresultate.
Wie erwähnt, zeigen sich angeborene Schwächen der Intelligenz und
andere angeborene psychische Anomalien sehr frühzeitig, sowohl beim
Schulunterrichte, als bei der häuslichen Erziehung, und wenn auch das
durch sie bewirkte Verhalten des Kindes häufig genug nicht verstanden
und ganz unrichtig gedeutet wird, so ist doch gerade die nachträgliche
Constatirung dieses Verhaltens nicht selten geeignet, zum Verständnisse
des Falles beizutragen. In physischer Beziehung ist auf etwaige
Anomalien in dem Eintreten physiologischer Entwicklungserscheinungen,
wie des Gehens, Sprechens, Zahnens, insbesondere aber der
Geschlechtsreife zu achten, da solche auch als Theilerscheinung einer
fehlerhaften Organisation sich ergeben können.
Ebenso ist auf neuropathische Erscheinungen in der Kindheit oder
während der erwähnten Entwicklungsperioden zu reagiren, und es sind
dabei nicht blos schwere Zustände, z. B. die Epilepsie, im Auge zu
behalten, sondern auch die sogenannten Fraisen der Kinder, die Chorea,
dann die verschiedenen Formen der sogenannten epileptoiden Zustände,
denen, wie bei Besprechung des epileptischen Irrseins erwähnt wurde,
eine noch grössere Bedeutung zukommt als der eigentlichen Epilepsie.
[Sidenote: Klinische Untersuchung.]
Eine besondere Bedeutung besitzt der Nachweis solcher Vorgänge,
die erfahrungsgemäss Geisteskrankheiten herbeizuführen oder eine
Disposition zu diesen zurückzulassen vermögen. Es gehören hierher
insbesondere die Kopfverletzungen (vergl. pag. 318) und eine grosse
Reihe von Krankheiten, die die psychischen Centralorgane entweder
unmittelbar betrafen oder mittelbar auf dieselben einwirken konnten
(vergl. pag. 956), und es wäre hauptsächlich darauf zu achten, ob nicht
erst, seitdem solche Einflüsse eingewirkt haben, eine Veränderung des
Charakters und Gebahrens des Individuums bemerkt worden ist.
In gleicher Weise ist auf Trunkenheit (eventuell Intoleranz gegen
Alcoholica) und auf Onanie oder andere geschlechtliche Ausschweifungen
zu reagiren, endlich aber sind auch die äusseren Verhältnisse und
Schicksale des Betreffenden einer eingehenden Würdigung und Prüfung
zu unterziehen, da es bekannt ist, in welcher Weise dieselben auf die
psychische Entwicklung im Allgemeinen und wenn sie sich ungünstig
gestalten, auf die Entstehung von Geistesstörungen einzuwirken vermögen
und weil eben aus dem Gebahren des Individuums innerhalb der ihm
durch seine sociale Stellung angewiesenen Verhältnisse am ehesten die
Intelligenz und Gemüthsart, überhaupt der ganze Charakter desselben
erschlossen werden kann.
[Sidenote: Untersuchung d. körperl. Verhältnisse u. d. psych.
Grundthätigkeiten.]
Die +Untersuchung+ des Betreffenden hat sich nicht blos auf den
psychischen, sondern auch auf den somatischen Zustand zu beziehen
und hat überhaupt nach den Regeln streng klinischer Untersuchung zu
geschehen. In somatischer Beziehung ist insbesondere aufzunehmen: 1.
Das Alter, Körpergrösse und Körperbau, Ernährungszustand und Hautfarbe.
2. Schädelbildung, wobei insbesondere auf Abnormitäten derselben
(Asymmetrien, abnorme Form und Grösse) zu achten ist. Die betreffenden
Verhältnisse sind nicht blos durch allgemeine Beschreibung, sondern
auch durch Messungen zu constatiren. 3. Gesichtsbildung, und
zwar Verhältniss des Gesichtsskelettes zum Schädel, insbesondere
Kieferbildung und eventuelle Asymmetrien, Hasenscharten, Spaltung und
Asymmetrie des Gaumens, Gesichtsausdruck, motorisches Verhalten der
Gesichtsmuskeln (Facialislähmungen, mimische Krämpfe), vasomotorisches
Verhalten der Gesichtshaut (leichtes oder asymmetrisches Erröthen
bei geringen Veranlassungen), Verhalten des Kopfhaares und
Bartwuchses (vergl. pag. 902). 4. Sinnesorgane, besonders: Auge,
Blick, Verhalten der Pupillen und der Augenmuskeln (Strabismus,
eventuelle Gesichtsfeldeinengung, Daltonismus, Dyschromatopsie);
Ohren (angewachsene Ohrläppchen, Fehlen des Helix, henkelförmig
abstehende Ohrmuscheln. Gefühl: Hyperästhesien und Anästhesien.
Verhalten des Tast- und Wärmegefühles. Gegen Druck empfindliche
Stellen der Wirbelsäule besonders am Halse. 5. Verhalten der Zunge
beim Hervorstrecken (Zittern), Sprechen: ob Narben an derselben, wie
mitunter bei Epileptikern. 6. Verhalten der Musculatur, des Stammes und
der Extremitäten, Lähmungserscheinungen (Tremores, Ataxie locomotrice),
Zuckungen, automatische Bewegungen. 7. Geschlechtssphäre, Abnormitäten
der Genitalien (Hypo-, Epispadie, Kryptorchie, Zwitterbildung,
Verkümmerung der Genitalien, Mangel der Schamhaare), Menstruation,
hysterogene Zonen, pathologische Processe der inneren Genitalien,
insbesondere des Uterus, Aeusserung des Geschlechtstriebes. 8.
Verhalten der vegetativen Functionen.
Bei der Untersuchung des psychischen Verhaltens empfiehlt es sich, von
den psychischen Grundthätigkeiten, dem Vorstellen, Fühlen und Wollen
auszugehen.