Hysterie und Hysteroepilepsie, treten ebenfalls anfallsweise auf,
meist in Verbindung mit Convulsionen und bestehen in einseitiger
traumhafter Fixirung des Bewusstseins durch religiöse Hallucinationen
und Wahnvorstellungen in religiös-hallucinatorischer Verzückung mit
mehr weniger vollständiger Amnesie für die Dauer des Anfalles. Auch
hier begegnen wir, ebenso wie bei den „Besessenen“, in der Regel
jener eigenthümlichen Combination mit offenbar simulirten Angaben
und Handlungen, deren Grund meist auf von den Kranken selbst oder
ihrer Umgebung beabsichtigte Irreführung oder Ausbeutung gläubiger
Seelen zu beziehen ist, im besten Falle aus der durch die gefundene
Beachtung und vermeintliche Bedeutung geweckten Eitelkeit sich
erklärt.
Eine interessante Beobachtung dieser Form hysterischen Irrseins
bringt +Krafft+-+Ebing+ (Lehrb. d. for. Psychop., pag. 200, und
Friedreich’s Blätter, 1874, pag. 374), betreffend eine 15jährige,
schon als Kind schreckhafte, nervöse Bauerstochter, welche in der
Entwicklungsperiode an polymorphen Krämpfen zu leiden hatte, zu
welchen sich im weiteren Verlaufe Verlust des Bewusstseins und
visionär-ekstatische Zustände hinzugesellten, während deren sie
den messelesenden Priester und den Empfang himmlischer Speisung
darstellt, später allerhand andere religiöse Pantomimen hinzufügt
und im offenbaren Einverständnisse mit ihren Angehörigen eine
vollständige Enthaltung von irdischer Nahrung simulirt hatte, weshalb
sie wegen Betrug in Anklagestand versetzt wurde.
_d) Die alkoholische Geistesstörung._
Es ist zu unterscheiden der +Rausch+ oder die transitorische
Geistesstörung, die durch den vereinzelten Genuss grösserer Mengen
von alkoholischen Getränken zu Stande kommt, von dem eigentlichen
+alkoholischen Irrsein+, welches in Folge habituellen Missbrauches
derselben sich entwickelt.
Der Rausch.
[Sidenote: Depressionsstadium.]
Man kann eine Exaltations- und eine Depressionsperiode des Rausches
unterscheiden. Das +Exaltations-+ oder +Excitationsstadium+ umfasst
die verschiedenen Grade der erregenden Wirkung des Alkohols. Die
niedersten Grade dieser Wirkung, wie sie nach mässigen Dosen dieses
Reizmittels sich einstellen, sind allgemein bekannt und bestehen in
Hebung der Stimmung, Erhöhung des Muskelgefühls und in Erleichterung
der Vorstellungsthätigkeit, somit zunächst in einer Erhöhung der
körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit, deren Erzielung den
Hauptgrund des so verbreiteten Genusses alkoholischer Getränke bildet.
Von dieser erwünschten Wirkung des Alkohols bis zum eigentlichen
Rausche gibt es mannigfache Uebergänge. Die Stimmung wird immer
erregter, übermüthiger, die Reizbarkeit wird erhöht, das Benehmen
lärmend, streitsüchtig, die Vorstellungsthätigkeit anfangs abnorm
beschleunigt, später überstürzt und ungeordnet und daher weniger im
Stande, die Handlungen des Betreffenden zu reguliren, insbesondere
die gleichzeitig erhöhten Triebe, namentlich den Geschlechtstrieb, in
entsprechender Weise zu beherrschen. Mit diesen Erscheinungen geht eine
zunehmende Röthung des Gesichtes und Pulserregung einher und die ersten
Zeichen beginnender Störung im Bereiche der Sinnesperception, sowie
motorische Störungen machen sich bemerkbar. Die Sinneswahrnehmungen,
besonders jene des Gesichtes, stehen mit den betreffenden Objecten
nicht mehr im richtigen Verhältnisse, werden unrichtig aufgefasst,
es kommt zu Fehlern in der Localisation der Objecte, die Sprache
wird überstürzt, später lallend, der Gang unsicher, das freie Stehen
erschwert. Hiermit ist der Uebergang zum +Depressionsstadium+ gegeben.
Die Sinnesperception wird immer trüber, matter, die Objecte erscheinen
wie verschleiert und verschwommen und schliesslich werden nur die
gröbsten Sinneseindrücke empfunden. Das Vorstellen wird ungeordnet,
die Betäubung immer auffälliger, das Sprechen immer schwerer und
geht schliesslich in unverständliches Lallen über; die Unfähigkeit
zum Gehen und Stehen nimmt zu, bis endlich das Individuum bewusstlos
zusammensinkt und in einen soporösen Zustand verfällt, aus welchem es
selbst durch Rütteln, Schreien und ähnliche Eindrücke gar nicht oder
nur unvollkommen erweckt werden kann und der dann in tiefen Schlaf
übergeht.
[Sidenote: Volle Berauschung.]
Von den hier in Betracht genommenen Gesetzen erwähnt nur das
gegenwärtige österr. St.-G. die Rauschzustände ausdrücklich, indem
es in §. 2 c eine Handlung oder Unterlassung auch dann für nicht
zurechenbar erklärt, wenn dieselbe in einer ohne Absicht auf das
Verbrechen zugezogenen „+vollen Berauschung+“ begangen worden ist. Wie
der Gesetzgeber diesen Ausdruck verstanden haben wollte, geht aus dem
Nachsatze derselben Alinea hervor, welcher lautet: „oder einer anderen
Sinnesverwirrung, in welcher der Thäter sich seiner Handlung nicht
bewusst war“. Es wäre demnach dieser Begriff im Allgemeinen identisch
mit dem der „Bewusstlosigkeit“, wie ihn der §. 56 des österr. St.-G.-E.
und der §. 51 des deutschen St.-G. gebrauchen, ohne die Trunkenheit
speciell zu erwähnen.[576]
[Sidenote: Einfluss des Rausches auf die Einsicht und
Willensbestimmung.]
Der Gesetzgeber scheint also ein berauschtes Individuum erst von
dem Zeitpunkte an als unzurechnungsfähig anzusehen, von welchem an
dessen Unterscheidungsvermögen (in dem oben auseinandergesetzten
weiteren Sinne) als gänzlich aufgehoben oder wenigstens hochgradig
getrübt anzusehen ist. Dies ist der Fall in den höheren Graden des
Depressionsstadiums des Rausches; es unterliegt jedoch keinem
Zweifel, dass schon in den früheren Stadien des Rauschzustandes und
noch bevor das Unterscheidungsvermögen in dem vom Gesetze offenbar
gemeinten Grade alienirt ist, die Fähigkeit des Betreffenden, gewissen
Impulsen zu widerstehen, so wesentlich beeinträchtigt sein kann, dass
auch schon deshalb die Zurechnungsfähigkeit als aufgehoben angesehen
werden muss. Dies muss umsomehr zugegeben werden, als sich aus dem
Gebahren Berauschter unschwer erkennen lässt, dass überhaupt der
Einfluss des Alkohols sich früher in Störungen der Selbstbestimmungs-
(Selbstbeherrschungs-) Fähigkeit und in Alterationen des Fühlens
bemerkbar macht, als in solchen der Intelligenz.[577]
Obgleich im Allgemeinen die verschiedenen Grade der Störung, die
sowohl die Intelligenz, als die Selbstbestimmungsfähigkeit im Rausche
erleidet, so bekannt sind, dass man meinen sollte, dass Richter und
Geschworene allein im Stande wären, sich über das Vorhandensein
derselben und ihren Einfluss auf die Zurechnungsfähigkeit selbst ein
Urtheil zu bilden, und obzwar, weil diese Meinung allgemein verbreitet
ist, in solchen Fällen, wo blos die Trunkenheit des Thäters in Frage
kommt, in der Regel eine ärztliche Begutachtung des Geisteszustandes
nicht gefordert wird, so ist doch die Beurtheilung solcher Fälle
keineswegs eine leichte, einestheils der vielfachen Uebergänge
wegen, die zwischen vollkommener und bereits beeinträchtigter
Selbstbestimmungsfähigkeit, sowie noch mehr zwischen letzterer und
vollkommener Aufhebung derselben existiren, anderseits weil schon unter
normalen Verhältnissen eine ganze Reihe individueller und äusserer
Umstände die Intensität der Alkoholwirkung beeinflusst, so z. B. von
ersteren die Angewöhnung, von letzteren die Qualität (Stärke) des
Getränkes, die Menge, die in einer bestimmten Zeit getrunken wurde,
die Temperatur des betreffenden Raumes, anderweitige Aufregung etc.
Auch ist leicht einzusehen, dass es im Verlaufe des Rausches, so lange
das Individuum überhaupt noch handlungsfähig ist, keine Erscheinung
gibt, deren Auftreten für sich allein etwa die Grenze zwischen blos
geminderter und bereits aufgehobener Selbstbestimmungsfähigkeit
bezeichnen würde. Eine solche Erscheinung wäre allerdings der Verlust
der Erinnerung, und auf dieselbe zu reagiren ist von besonderer
Wichtigkeit. Die Amnesie ist aber natürlich erst nachträglich
constatirbar, ihr Nachweis auf objectivem Wege nicht leicht zu
führen und Vorsicht in dieser Beziehung umsomehr angezeigt, als bei
Individuen, die im Rausche irgend eine strafbare That begangen haben,
nichts gewöhnlicher ist, als die naheliegende Angabe der Amnesie.
Anderseits schliesst vollkommene Erinnerung an das Vorgefallene
eine Unfähigkeit zur Selbstbestimmung keineswegs aus, da ja, wie
oben erwähnt, letztere auch bestehen kann, ohne dass der Rausch bis
zur „Bewusstlosigkeit“ gediehen sein musste. Letzterer Umstand ist
auch deshalb beachtenswerth, weil man bei Laien ganz gewöhnlich der
Ansicht begegnet, dass in hoher Trunkenheit begangene Handlungen
nothwendig einen confusen verworrenen Charakter an sich tragen
müssen, während trotz aufgehobener oder hochgradig beeinträchtigter
Selbstbestimmungsfähigkeit noch Handlungen vorkommen können, die sich
in ihrer äusseren Erscheinung von frei gewollten nicht wesentlich
unterscheiden.
Das Verhalten nach der That ist bei bis zur Unzurechnungsfähigkeit
Berauschten keineswegs immer gleich. In vielen Fällen bleibt das
Gebahren des Individuums auch nach der That ein dem bisherigen
entsprechendes und das Fortdauern dieses Gebahrens, respective das
Fortdauern oder gar die Zunahme der Symptome der Trunkenheit ist
von hoher diagnostischer Bedeutung, von noch grösserer das etwa
bald auftretende Verfallen in jenen tiefen Schlaf, wie er schwere
Rauschzustände abzuschliessen pflegt. In anderen Fällen folgt der
That eine gewisse Ernüchterung, in Folge welcher der Betreffende die
Bedeutung seiner Handlung erkennt und darnach sich zu benehmen vermag.
Fälle dieser Art sind ungleich schwieriger zu beurtheilen als die
erstangeführten, insbesondere die betreffenden Handlungen umsoweniger
von blossen Affecthandlungen zu unterscheiden, je mehr sie in dieser
Richtung motivirt erscheinen. Hier ist es besonders angezeigt, sich
nicht etwa nur an einzelne Symptome, Motive etc. zu halten, sondern
sämmtliche Momente in ihrem Zusammenwirken einer sorgfältigen Würdigung
zu unterziehen, um zu einer Abschätzung des Geisteszustandes des
Betreffenden im Momente der That zu gelangen.
[Sidenote: Abnorme Reaction gegen Alkohol.]
Wir haben bisher den Alkoholrausch im Auge behalten, wie er sich unter
gewöhnlichen Verhältnissen zu äussern pflegt. Forensisch ungemein
wichtig ist aber die Thatsache, dass verhältnissmässig häufig +abnorme
Reactionen gegen Alkoholgenuss+ vorkommen, die sich entweder dadurch
kundgeben, dass schon verhältnissmässig geringe Quantitäten von Alkohol
Rauschzustände hervorrufen oder dadurch, dass im Verlaufe letzterer
ungleich intensivere oder solche Geistesstörungen eintreten, die beim
gewöhnlichen Rausche sich nicht einzustellen pflegen. +Krafft+-+Ebing+
(l. c. 261) fasst solche abnorme Erscheinungsformen der Alkoholwirkung
unter der Bezeichnung „der pathologischen Rauschzustände“ zusammen,
eine Bezeichnung, die insoferne nicht ganz richtig ist, als ja auch der
gewöhnliche Rausch als ein pathologischer Zustand aufgefasst werden
muss.
Der Intoleranz gegen Alcoholica wegen nicht erfolgter Angewöhnung
an diese wurde bereits Erwähnung gethan und sie muss insbesondere
bei Frauen und sehr jugendlichen Individuen in Betracht gezogen
werden. Eine solche kann aber auch aus pathologischen Gründen
bestehen, insbesondere als Theilerscheinung einer abnorm labilen
Gehirnorganisation, wie bei Hereditariern, bei Epileptikern, in den
Anfangsstadien und im weiteren Verlauf von Psychosen, so namentlich
in maniakischen Zuständen, beim paralytischen Irrsein, oder sie kann
nach der Genesung von Psychosen oder anderen schweren Hirnerkrankungen,
namentlich nach Kopfverletzungen, zurückbleiben oder endlich als
Theilerscheinung des chronischen Alkoholismus selbst sich entwickeln.
Verhältnissmässig geringe Mengen alkoholischer Getränke genügen,
um die Functionen solcher defecter Hirne in Unordnung zu bringen,
und derartige Individuen werden leicht für gewöhnliche Trunkenbolde
gehalten, während der Leichtigkeit und Häufigkeit, mit welcher sie in
Rausch verfallen, pathologische Hirnzustände zu Grunde liegen.
Die Rauschzustände selbst gestalten sich bei solchen Individuen leicht
abnorm, entweder indem die Excitation den Charakter maniakischer
Aufregung annimmt oder indem Delirien auftreten oder beide Zustände
sich combiniren. Rauschzustände dieser Art sind meist gefährlichen
Charakters und zeigen nicht selten eine gewisse Aehnlichkeit mit aus
anderen Ursachen auftretenden transitorischen Manien, mit denen sie
auch das Brüske des Auftretens, die tiefe Störung des Bewusstseins, den
raschen Verlauf und den Ausgang in tiefen Schlaf mit nachträglicher
Amnesie gemein haben.
Alkoholisches Irrsein im engeren Sinne.
Die Summe der krankhaften Veränderungen, die sich in Folge habituellen
Uebergenusses alkoholischer Getränke einstellen, pflegt man als
chronischen Alkoholismus zu bezeichnen. Das alkoholische Irrsein ist
somit eine Theilerscheinung des letzteren.
Die somatischen Veränderungen in Folge chronischen Alkoholismus sind
bekannt. Abnorme Fettbildung, sowohl im subcutanen Zellgewebe als
insbesondere in den inneren Organen, Leber, Nieren, willkürlicher
und unwillkürlicher Musculatur (Herz), sowie an den Gefässen als
körnige und fettige Degeneration derselben bildet die klinisch
und anatomisch am meisten hervortretende Veränderung. Ferner
chronische Catarrhe des Magens, der Lungen, auch des Rachens und
der Conjunctiven, Erweiterung der kleinen Gefässe mit consecutiven
Stasen, sowohl in der Haut, besonders des Gesichtes, als in den
inneren Organen, von denen namentlich die in der Pia meninx und
die consecutiven chronischen Oedeme der inneren Hirnhäute, die
Verdickungen derselben und die chronische Pachymeningitis zu
erwähnen sind. Verdauungsstörungen, Appetitlosigkeit, häufige
Kopfschmerzen, Schwindel, zunehmende Sehschwäche, gestörter Schlaf,
sensible und motorische Störungen, namentlich Muskelschwäche,
Tremores, Herzpalpitationen, in schweren Formen lähmungsartige oder
Collapsuszustände oder epileptische, beziehungsweise epileptiforme
Anfälle vervollständigen das Bild.
[Sidenote: Psychische Degeneration der Säufer.]
Die psychischen Störungen im Verlaufe des chronischen Alkoholismus
bestehen entweder in progressiv sich entwickelnder psychischer Schwäche
oder in intercurrirenden, mehr weniger anfallsweise auftretenden
Psychosen. Häufig sind Combinationen beider Zustände.
Die fortschreitende +psychische Schwäche der Alkoholiker+ pflegt
sich zuerst im Bereiche des sittlichen und ethischen Fühlens geltend
zu machen, indem sich in dieser Beziehung eine gewisse Stumpfheit
kundgibt, die bis zur moralischen Anästhesie sich steigern kann (Moral
insanity). Veränderung des Charakters ist hiervon die nächste Folge,
die desto mehr auffällt, je weniger sie zufolge des Standes, der
Erziehung und des früheren Verhaltens des Individuums erwartet werden
kann. Vernachlässigung der gewöhnlichen, früher auch beobachteten
Forderungen der Sitte, des Anstandes, der Reinlichkeit inauguriren die
geistige Decadenz und insbesondere jene sittliche und gesellschaftliche
Verkommenheit, in welche der Trunkenbold schliesslich verfällt.
Ungleich später zeigen sich auffallendere Zeichen von Beeinträchtigung
der Intelligenz als progressiver Schwachsinn, die schliesslich selbst
in Blödsinn übergehen kann. Exacerbationen und Remissionen machen sich
bemerkbar; erstere insbesondere nach neuerlichen Alkoholexcessen,
wobei die zunehmende Intoleranz gegen Alcoholica immer mehr sich
kundgibt. Erhöhte Reizbarkeit, häufiger unmotivirter Stimmungswechsel
und zeitweilige Anwandlungen von Sinnestäuschungen, besonders des
Gesichtes, sowie von Verfolgungswahnideen sind häufige Erscheinungen.
Charakteristisch ist die zunehmende Schwäche der Willenskraft, die den
Betreffenden trotz noch vorhandenen Einsicht in das Verderbliche seines
Gebahrens verhindert, dem physischen und psychischen Verfall durch
Aufgeben oder Mässigen des Alkoholgenusses sich entreissen und ihn
immer wieder den herantretenden Versuchen unterliegen lässt.
Man begreift, dass unter solchen Umständen die Fähigkeit,
verbrecherischen Impulsen zu widerstehen, frühzeitig eine
Beeinträchtigung erfahren muss und dass dieselbe, wenn die psychische
Degeneration bereits weiter gediehen ist, leicht vollständig aufgehoben
werden kann. Daraus erklärt sich auch das unverhältnissmässig grosse
Contingent, welches dem Trunke ergebene Individuen zur Zahl der
Verbrecher liefern und nicht minder die auffällig häufigen Recidiven
bei diesen.
[Sidenote: Delirium tremens.]
Von den transitorisch auftretenden psychischen Störungen der
Alkoholiker ist zunächst das +Delirium tremens seu potatorum+ zu
erwähnen. Man versteht darunter acut auftretende Anfälle maniakischer
Aufregung oder Angst von 2- bis 8tägiger Dauer mit specifischen
Delirien unter gleichzeitiger Exacerbation der somatischen Symptome
des Alkoholismus, besonders der Tremores. Die Anfälle werden
meist durch besondere Ursachen ausgelöst, so durch einen starken
Rausch, jedoch nicht immer im unmittelbaren Anschluss an diesen,
sondern häufig erst 2-3 Tage nach dem Excess, ferner durch heftige
Gemüthsaufregungen, durch Verletzungen, acute Erkrankungen, durch
epileptische Anfälle, aber auch durch die plötzliche Entziehung des
gewohnten Alkoholgenusses, überhaupt durch alle heftigen psychischen
oder physischen Eingriffe, und zwar desto leichter, je öfter bereits
Anfälle von Delirium tremens aufgetreten waren. In der Regel geht ein
kurzes (1-2tägiges) Prodromalstadium voraus, bestehend in Unwohlsein,
Kopfschmerz, gastrischen Erscheinungen und Schlaflosigkeit, worauf
rasch der Ausbruch des Deliriums erfolgt; der Kranke wird ungemein
aufgeregt, unruhig, ängstlich, sucht zu entfliehen, und es treten
Hallucinationen auf, besonders des Gesichtes, die sehr häufig
Thiervisionen, besonders grosse Mengen kleinerer, selten grösserer
Thiere (Mäuse, Käfer, Schlangen, Wölfe), aber auch andere durchwegs
schreckende Objecte fast immer in grosser Zahl, z. B. Schaaren von
Polizisten, Gespenster u. dergl. zum Gegenstande haben. Das Bewusstsein
ist nicht vollständig aufgehoben und man vermag auf lautes Anrufen
mitunter verständige Antworten zu erhalten, worauf jedoch alsbald
das Bewusstsein von den Hallucinationen occupirt wird. Auch die
Erinnerung besteht und der Kranke ist in der Lage, nach erfolgter
Genesung über die Vorgänge während des Deliriums ziemlich gut Auskunft
zu geben. Während der Dauer des Anfalles besteht Schlaflosigkeit; mit
dem ersten guten Schlafe verschwinden meist die Symptome, mitunter
aber halten sie noch einige Zeit in abgeschwächtem Grade an. Fieber
besteht nur ausnahmsweise, häufig dagegen Albuminurie. Das Delirium
tremens findet sich am häufigsten im Mannesalter (zwischen 30-50
Jahren), nur ausnahmsweise bei jüngeren Männern und noch seltener bei
Frauen. Habitueller Schnapsgenuss ist in dieser Beziehung ungleich
gefährlicher, als der von Wein oder Bier, vielleicht weniger des hohen
Alkoholgehaltes wegen, als wegen Mitwirkung des Amylalkohols (Fuselöls)
oder, wie beim Absynth, gewisser ätherischer Oele. Auch verdient
die Thatsache Beachtung, dass sowohl das Delirium tremens, als der
Alkoholismus überhaupt weniger bei solchen Individuen sich einstellt,
die isolirte Rausche sich antrinken, dazwischen aber immer nüchtern
bleiben, als bei jenen, die in verhältnissmässig kurzen Zwischenräumen
monate- oder gar jahrelang, wenn auch immer nur kleinere Quantitäten
alkoholischer Getränke geniessen und daher fast perpetuell unter dem
Einflusse des Alkohols stehen, wie z. B. Kellner, Gastwirthe, Kutscher
etc.
Während des Deliriums sind die Betreffenden sowohl sich als Anderen
gefährlich. Sich selbst theils wegen der gestörten Perception der
Aussenwelt, die sie z. B. veranlasst, Fenster für Thüren anzusehen,
theils in Folge der durch die schreckhaften Sinnesdelirien genährten
Angst, die sie zu lebensgefährlichen Fluchtversuchen und nicht selten
zum Selbstmorde treibt; Anderen durch Angsthandlungen, in Folge
hallucinatorischer oder illusorischer Verkennung der Personen und ihres
Gebahrens und der daraus sich ergebenden Wahnvorstellungen.
[Sidenote: Verfolgungswahn bei Säufern.]
Eine zweite forensisch besonders wichtige und verhältnissmässig
häufige Form von transitorischem Irrsein der Alkoholiker ist die des
+Verfolgungswahns+. Es kommt auf Grundlage der durch den Alkoholismus
bewirkten abnormen Sensationen und daraus entspringenden Illusionen
oder in Folge aufgetretener Hallucinationen zu hypochondrischer und
melancholischer Verstimmung und zu Verfälschungen des Bewusstseins
durch Wahnvorstellungen, welche durchwegs eine Bedrohung der eigenen
Persönlichkeit durch Andere zum Inhalte haben, ohne dass sonst die
Logik des Denkens wesentlich beeinträchtigt wäre. Wir haben es
demnach mit demselben Krankheitsbilde zu thun, wie wir es bereits als
eine, und zwar häufige Erscheinungsform der primären Verrücktheit
kennen gelernt haben. Es kommt eben dem Gehirn des Alkoholikers die
gleiche Geneigtheit zu, äussere Eindrücke und innere Sensationen
(Hallucinationen und Illusionen) unmittelbar zu Wahnvorstellungen
umzusetzen, wie dem anderweitig, insbesondere durch angeborene,
namentlich hereditäre Veranlagung defecten. Doch unterscheidet sich der
aus Alkoholismus entsprungene Verfolgungswahn von der gleichen Form der
primären Verrücktheit theils durch die Anamnese und das gleichzeitige
Bestehen anderer Symptome des chronischen Alkoholismus, vorzugsweise
aber durch das blos zeitweise oder wenigstens mit Exacerbationen und
Remissionen verbundene Auftreten der Verfolgungsideen, sowie auch durch
die fortschreitende psychische Decadenz, während der Verfolgungswahn
der primären Verrücktheit einen mehr habituellen psychischen Zustand
darstellt und durch das ganze Leben bestehen kann, ohne in Blödsinn
oder Schwachsinn zu übergehen. Die Hallucinationen und Illusionen,
sowie die daraus sich entwickelnden Wahnvorstellungen sind in beiden
Fällen dieselben. Auffallend häufig ist der Wahn ehelicher Untreue,
eine forensisch sehr beachtenswerthe Thatsache, weil gerade dieser
Wahn leicht zu Gewaltthaten führen kann. Auch der Vergiftungswahn ist
nicht selten und steht wahrscheinlich mit den so häufigen Catarrhen der
Schling- und Verdauungsorgane in einem Zusammenhange.
[Sidenote: Trance state.]