Auch die +visionär-ekstatischen+ Zustände entwickeln sich aus

Hysterie und Hysteroepilepsie, treten ebenfalls anfallsweise auf,

meist in Verbindung mit Convulsionen und bestehen in einseitiger

traumhafter Fixirung des Bewusstseins durch religiöse Hallucinationen

und Wahnvorstellungen in religiös-hallucinatorischer Verzückung mit

mehr weniger vollständiger Amnesie für die Dauer des Anfalles. Auch

hier begegnen wir, ebenso wie bei den „Besessenen“, in der Regel

jener eigenthümlichen Combination mit offenbar simulirten Angaben

und Handlungen, deren Grund meist auf von den Kranken selbst oder

ihrer Umgebung beabsichtigte Irreführung oder Ausbeutung gläubiger

Seelen zu beziehen ist, im besten Falle aus der durch die gefundene

Beachtung und vermeintliche Bedeutung geweckten Eitelkeit sich

erklärt.

Eine interessante Beobachtung dieser Form hysterischen Irrseins

bringt +Krafft+-+Ebing+ (Lehrb. d. for. Psychop., pag. 200, und

Friedreich’s Blätter, 1874, pag. 374), betreffend eine 15jährige,

schon als Kind schreckhafte, nervöse Bauerstochter, welche in der

Entwicklungsperiode an polymorphen Krämpfen zu leiden hatte, zu

welchen sich im weiteren Verlaufe Verlust des Bewusstseins und

visionär-ekstatische Zustände hinzugesellten, während deren sie

den messelesenden Priester und den Empfang himmlischer Speisung

darstellt, später allerhand andere religiöse Pantomimen hinzufügt

und im offenbaren Einverständnisse mit ihren Angehörigen eine

vollständige Enthaltung von irdischer Nahrung simulirt hatte, weshalb

sie wegen Betrug in Anklagestand versetzt wurde.

_d) Die alkoholische Geistesstörung._

Es ist zu unterscheiden der +Rausch+ oder die transitorische

Geistesstörung, die durch den vereinzelten Genuss grösserer Mengen

von alkoholischen Getränken zu Stande kommt, von dem eigentlichen

+alkoholischen Irrsein+, welches in Folge habituellen Missbrauches

derselben sich entwickelt.

Der Rausch.

[Sidenote: Depressionsstadium.]

Man kann eine Exaltations- und eine Depressionsperiode des Rausches

unterscheiden. Das +Exaltations-+ oder +Excitationsstadium+ umfasst

die verschiedenen Grade der erregenden Wirkung des Alkohols. Die

niedersten Grade dieser Wirkung, wie sie nach mässigen Dosen dieses

Reizmittels sich einstellen, sind allgemein bekannt und bestehen in

Hebung der Stimmung, Erhöhung des Muskelgefühls und in Erleichterung

der Vorstellungsthätigkeit, somit zunächst in einer Erhöhung der

körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit, deren Erzielung den

Hauptgrund des so verbreiteten Genusses alkoholischer Getränke bildet.

Von dieser erwünschten Wirkung des Alkohols bis zum eigentlichen

Rausche gibt es mannigfache Uebergänge. Die Stimmung wird immer

erregter, übermüthiger, die Reizbarkeit wird erhöht, das Benehmen

lärmend, streitsüchtig, die Vorstellungsthätigkeit anfangs abnorm

beschleunigt, später überstürzt und ungeordnet und daher weniger im

Stande, die Handlungen des Betreffenden zu reguliren, insbesondere

die gleichzeitig erhöhten Triebe, namentlich den Geschlechtstrieb, in

entsprechender Weise zu beherrschen. Mit diesen Erscheinungen geht eine

zunehmende Röthung des Gesichtes und Pulserregung einher und die ersten

Zeichen beginnender Störung im Bereiche der Sinnesperception, sowie

motorische Störungen machen sich bemerkbar. Die Sinneswahrnehmungen,

besonders jene des Gesichtes, stehen mit den betreffenden Objecten

nicht mehr im richtigen Verhältnisse, werden unrichtig aufgefasst,

es kommt zu Fehlern in der Localisation der Objecte, die Sprache

wird überstürzt, später lallend, der Gang unsicher, das freie Stehen

erschwert. Hiermit ist der Uebergang zum +Depressionsstadium+ gegeben.

Die Sinnesperception wird immer trüber, matter, die Objecte erscheinen

wie verschleiert und verschwommen und schliesslich werden nur die

gröbsten Sinneseindrücke empfunden. Das Vorstellen wird ungeordnet,

die Betäubung immer auffälliger, das Sprechen immer schwerer und

geht schliesslich in unverständliches Lallen über; die Unfähigkeit

zum Gehen und Stehen nimmt zu, bis endlich das Individuum bewusstlos

zusammensinkt und in einen soporösen Zustand verfällt, aus welchem es

selbst durch Rütteln, Schreien und ähnliche Eindrücke gar nicht oder

nur unvollkommen erweckt werden kann und der dann in tiefen Schlaf

übergeht.

[Sidenote: Volle Berauschung.]

Von den hier in Betracht genommenen Gesetzen erwähnt nur das

gegenwärtige österr. St.-G. die Rauschzustände ausdrücklich, indem

es in §. 2 c eine Handlung oder Unterlassung auch dann für nicht

zurechenbar erklärt, wenn dieselbe in einer ohne Absicht auf das

Verbrechen zugezogenen „+vollen Berauschung+“ begangen worden ist. Wie

der Gesetzgeber diesen Ausdruck verstanden haben wollte, geht aus dem

Nachsatze derselben Alinea hervor, welcher lautet: „oder einer anderen

Sinnesverwirrung, in welcher der Thäter sich seiner Handlung nicht

bewusst war“. Es wäre demnach dieser Begriff im Allgemeinen identisch

mit dem der „Bewusstlosigkeit“, wie ihn der §. 56 des österr. St.-G.-E.

und der §. 51 des deutschen St.-G. gebrauchen, ohne die Trunkenheit

speciell zu erwähnen.[576]

[Sidenote: Einfluss des Rausches auf die Einsicht und

Willensbestimmung.]

Der Gesetzgeber scheint also ein berauschtes Individuum erst von

dem Zeitpunkte an als unzurechnungsfähig anzusehen, von welchem an

dessen Unterscheidungsvermögen (in dem oben auseinandergesetzten

weiteren Sinne) als gänzlich aufgehoben oder wenigstens hochgradig

getrübt anzusehen ist. Dies ist der Fall in den höheren Graden des

Depressionsstadiums des Rausches; es unterliegt jedoch keinem

Zweifel, dass schon in den früheren Stadien des Rauschzustandes und

noch bevor das Unterscheidungsvermögen in dem vom Gesetze offenbar

gemeinten Grade alienirt ist, die Fähigkeit des Betreffenden, gewissen

Impulsen zu widerstehen, so wesentlich beeinträchtigt sein kann, dass

auch schon deshalb die Zurechnungsfähigkeit als aufgehoben angesehen

werden muss. Dies muss umsomehr zugegeben werden, als sich aus dem

Gebahren Berauschter unschwer erkennen lässt, dass überhaupt der

Einfluss des Alkohols sich früher in Störungen der Selbstbestimmungs-

(Selbstbeherrschungs-) Fähigkeit und in Alterationen des Fühlens

bemerkbar macht, als in solchen der Intelligenz.[577]

Obgleich im Allgemeinen die verschiedenen Grade der Störung, die

sowohl die Intelligenz, als die Selbstbestimmungsfähigkeit im Rausche

erleidet, so bekannt sind, dass man meinen sollte, dass Richter und

Geschworene allein im Stande wären, sich über das Vorhandensein

derselben und ihren Einfluss auf die Zurechnungsfähigkeit selbst ein

Urtheil zu bilden, und obzwar, weil diese Meinung allgemein verbreitet

ist, in solchen Fällen, wo blos die Trunkenheit des Thäters in Frage

kommt, in der Regel eine ärztliche Begutachtung des Geisteszustandes

nicht gefordert wird, so ist doch die Beurtheilung solcher Fälle

keineswegs eine leichte, einestheils der vielfachen Uebergänge

wegen, die zwischen vollkommener und bereits beeinträchtigter

Selbstbestimmungsfähigkeit, sowie noch mehr zwischen letzterer und

vollkommener Aufhebung derselben existiren, anderseits weil schon unter

normalen Verhältnissen eine ganze Reihe individueller und äusserer

Umstände die Intensität der Alkoholwirkung beeinflusst, so z. B. von

ersteren die Angewöhnung, von letzteren die Qualität (Stärke) des

Getränkes, die Menge, die in einer bestimmten Zeit getrunken wurde,

die Temperatur des betreffenden Raumes, anderweitige Aufregung etc.

Auch ist leicht einzusehen, dass es im Verlaufe des Rausches, so lange

das Individuum überhaupt noch handlungsfähig ist, keine Erscheinung

gibt, deren Auftreten für sich allein etwa die Grenze zwischen blos

geminderter und bereits aufgehobener Selbstbestimmungsfähigkeit

bezeichnen würde. Eine solche Erscheinung wäre allerdings der Verlust

der Erinnerung, und auf dieselbe zu reagiren ist von besonderer

Wichtigkeit. Die Amnesie ist aber natürlich erst nachträglich

constatirbar, ihr Nachweis auf objectivem Wege nicht leicht zu

führen und Vorsicht in dieser Beziehung umsomehr angezeigt, als bei

Individuen, die im Rausche irgend eine strafbare That begangen haben,

nichts gewöhnlicher ist, als die naheliegende Angabe der Amnesie.

Anderseits schliesst vollkommene Erinnerung an das Vorgefallene

eine Unfähigkeit zur Selbstbestimmung keineswegs aus, da ja, wie

oben erwähnt, letztere auch bestehen kann, ohne dass der Rausch bis

zur „Bewusstlosigkeit“ gediehen sein musste. Letzterer Umstand ist

auch deshalb beachtenswerth, weil man bei Laien ganz gewöhnlich der

Ansicht begegnet, dass in hoher Trunkenheit begangene Handlungen

nothwendig einen confusen verworrenen Charakter an sich tragen

müssen, während trotz aufgehobener oder hochgradig beeinträchtigter

Selbstbestimmungsfähigkeit noch Handlungen vorkommen können, die sich

in ihrer äusseren Erscheinung von frei gewollten nicht wesentlich

unterscheiden.

Das Verhalten nach der That ist bei bis zur Unzurechnungsfähigkeit

Berauschten keineswegs immer gleich. In vielen Fällen bleibt das

Gebahren des Individuums auch nach der That ein dem bisherigen

entsprechendes und das Fortdauern dieses Gebahrens, respective das

Fortdauern oder gar die Zunahme der Symptome der Trunkenheit ist

von hoher diagnostischer Bedeutung, von noch grösserer das etwa

bald auftretende Verfallen in jenen tiefen Schlaf, wie er schwere

Rauschzustände abzuschliessen pflegt. In anderen Fällen folgt der

That eine gewisse Ernüchterung, in Folge welcher der Betreffende die

Bedeutung seiner Handlung erkennt und darnach sich zu benehmen vermag.

Fälle dieser Art sind ungleich schwieriger zu beurtheilen als die

erstangeführten, insbesondere die betreffenden Handlungen umsoweniger

von blossen Affecthandlungen zu unterscheiden, je mehr sie in dieser

Richtung motivirt erscheinen. Hier ist es besonders angezeigt, sich

nicht etwa nur an einzelne Symptome, Motive etc. zu halten, sondern

sämmtliche Momente in ihrem Zusammenwirken einer sorgfältigen Würdigung

zu unterziehen, um zu einer Abschätzung des Geisteszustandes des

Betreffenden im Momente der That zu gelangen.

[Sidenote: Abnorme Reaction gegen Alkohol.]

Wir haben bisher den Alkoholrausch im Auge behalten, wie er sich unter

gewöhnlichen Verhältnissen zu äussern pflegt. Forensisch ungemein

wichtig ist aber die Thatsache, dass verhältnissmässig häufig +abnorme

Reactionen gegen Alkoholgenuss+ vorkommen, die sich entweder dadurch

kundgeben, dass schon verhältnissmässig geringe Quantitäten von Alkohol

Rauschzustände hervorrufen oder dadurch, dass im Verlaufe letzterer

ungleich intensivere oder solche Geistesstörungen eintreten, die beim

gewöhnlichen Rausche sich nicht einzustellen pflegen. +Krafft+-+Ebing+

(l. c. 261) fasst solche abnorme Erscheinungsformen der Alkoholwirkung

unter der Bezeichnung „der pathologischen Rauschzustände“ zusammen,

eine Bezeichnung, die insoferne nicht ganz richtig ist, als ja auch der

gewöhnliche Rausch als ein pathologischer Zustand aufgefasst werden

muss.

Der Intoleranz gegen Alcoholica wegen nicht erfolgter Angewöhnung

an diese wurde bereits Erwähnung gethan und sie muss insbesondere

bei Frauen und sehr jugendlichen Individuen in Betracht gezogen

werden. Eine solche kann aber auch aus pathologischen Gründen

bestehen, insbesondere als Theilerscheinung einer abnorm labilen

Gehirnorganisation, wie bei Hereditariern, bei Epileptikern, in den

Anfangsstadien und im weiteren Verlauf von Psychosen, so namentlich

in maniakischen Zuständen, beim paralytischen Irrsein, oder sie kann

nach der Genesung von Psychosen oder anderen schweren Hirnerkrankungen,

namentlich nach Kopfverletzungen, zurückbleiben oder endlich als

Theilerscheinung des chronischen Alkoholismus selbst sich entwickeln.

Verhältnissmässig geringe Mengen alkoholischer Getränke genügen,

um die Functionen solcher defecter Hirne in Unordnung zu bringen,

und derartige Individuen werden leicht für gewöhnliche Trunkenbolde

gehalten, während der Leichtigkeit und Häufigkeit, mit welcher sie in

Rausch verfallen, pathologische Hirnzustände zu Grunde liegen.

Die Rauschzustände selbst gestalten sich bei solchen Individuen leicht

abnorm, entweder indem die Excitation den Charakter maniakischer

Aufregung annimmt oder indem Delirien auftreten oder beide Zustände

sich combiniren. Rauschzustände dieser Art sind meist gefährlichen

Charakters und zeigen nicht selten eine gewisse Aehnlichkeit mit aus

anderen Ursachen auftretenden transitorischen Manien, mit denen sie

auch das Brüske des Auftretens, die tiefe Störung des Bewusstseins, den

raschen Verlauf und den Ausgang in tiefen Schlaf mit nachträglicher

Amnesie gemein haben.

Alkoholisches Irrsein im engeren Sinne.

Die Summe der krankhaften Veränderungen, die sich in Folge habituellen

Uebergenusses alkoholischer Getränke einstellen, pflegt man als

chronischen Alkoholismus zu bezeichnen. Das alkoholische Irrsein ist

somit eine Theilerscheinung des letzteren.

Die somatischen Veränderungen in Folge chronischen Alkoholismus sind

bekannt. Abnorme Fettbildung, sowohl im subcutanen Zellgewebe als

insbesondere in den inneren Organen, Leber, Nieren, willkürlicher

und unwillkürlicher Musculatur (Herz), sowie an den Gefässen als

körnige und fettige Degeneration derselben bildet die klinisch

und anatomisch am meisten hervortretende Veränderung. Ferner

chronische Catarrhe des Magens, der Lungen, auch des Rachens und

der Conjunctiven, Erweiterung der kleinen Gefässe mit consecutiven

Stasen, sowohl in der Haut, besonders des Gesichtes, als in den

inneren Organen, von denen namentlich die in der Pia meninx und

die consecutiven chronischen Oedeme der inneren Hirnhäute, die

Verdickungen derselben und die chronische Pachymeningitis zu

erwähnen sind. Verdauungsstörungen, Appetitlosigkeit, häufige

Kopfschmerzen, Schwindel, zunehmende Sehschwäche, gestörter Schlaf,

sensible und motorische Störungen, namentlich Muskelschwäche,

Tremores, Herzpalpitationen, in schweren Formen lähmungsartige oder

Collapsuszustände oder epileptische, beziehungsweise epileptiforme

Anfälle vervollständigen das Bild.

[Sidenote: Psychische Degeneration der Säufer.]

Die psychischen Störungen im Verlaufe des chronischen Alkoholismus

bestehen entweder in progressiv sich entwickelnder psychischer Schwäche

oder in intercurrirenden, mehr weniger anfallsweise auftretenden

Psychosen. Häufig sind Combinationen beider Zustände.

Die fortschreitende +psychische Schwäche der Alkoholiker+ pflegt

sich zuerst im Bereiche des sittlichen und ethischen Fühlens geltend

zu machen, indem sich in dieser Beziehung eine gewisse Stumpfheit

kundgibt, die bis zur moralischen Anästhesie sich steigern kann (Moral

insanity). Veränderung des Charakters ist hiervon die nächste Folge,

die desto mehr auffällt, je weniger sie zufolge des Standes, der

Erziehung und des früheren Verhaltens des Individuums erwartet werden

kann. Vernachlässigung der gewöhnlichen, früher auch beobachteten

Forderungen der Sitte, des Anstandes, der Reinlichkeit inauguriren die

geistige Decadenz und insbesondere jene sittliche und gesellschaftliche

Verkommenheit, in welche der Trunkenbold schliesslich verfällt.

Ungleich später zeigen sich auffallendere Zeichen von Beeinträchtigung

der Intelligenz als progressiver Schwachsinn, die schliesslich selbst

in Blödsinn übergehen kann. Exacerbationen und Remissionen machen sich

bemerkbar; erstere insbesondere nach neuerlichen Alkoholexcessen,

wobei die zunehmende Intoleranz gegen Alcoholica immer mehr sich

kundgibt. Erhöhte Reizbarkeit, häufiger unmotivirter Stimmungswechsel

und zeitweilige Anwandlungen von Sinnestäuschungen, besonders des

Gesichtes, sowie von Verfolgungswahnideen sind häufige Erscheinungen.

Charakteristisch ist die zunehmende Schwäche der Willenskraft, die den

Betreffenden trotz noch vorhandenen Einsicht in das Verderbliche seines

Gebahrens verhindert, dem physischen und psychischen Verfall durch

Aufgeben oder Mässigen des Alkoholgenusses sich entreissen und ihn

immer wieder den herantretenden Versuchen unterliegen lässt.

Man begreift, dass unter solchen Umständen die Fähigkeit,

verbrecherischen Impulsen zu widerstehen, frühzeitig eine

Beeinträchtigung erfahren muss und dass dieselbe, wenn die psychische

Degeneration bereits weiter gediehen ist, leicht vollständig aufgehoben

werden kann. Daraus erklärt sich auch das unverhältnissmässig grosse

Contingent, welches dem Trunke ergebene Individuen zur Zahl der

Verbrecher liefern und nicht minder die auffällig häufigen Recidiven

bei diesen.

[Sidenote: Delirium tremens.]

Von den transitorisch auftretenden psychischen Störungen der

Alkoholiker ist zunächst das +Delirium tremens seu potatorum+ zu

erwähnen. Man versteht darunter acut auftretende Anfälle maniakischer

Aufregung oder Angst von 2- bis 8tägiger Dauer mit specifischen

Delirien unter gleichzeitiger Exacerbation der somatischen Symptome

des Alkoholismus, besonders der Tremores. Die Anfälle werden

meist durch besondere Ursachen ausgelöst, so durch einen starken

Rausch, jedoch nicht immer im unmittelbaren Anschluss an diesen,

sondern häufig erst 2-3 Tage nach dem Excess, ferner durch heftige

Gemüthsaufregungen, durch Verletzungen, acute Erkrankungen, durch

epileptische Anfälle, aber auch durch die plötzliche Entziehung des

gewohnten Alkoholgenusses, überhaupt durch alle heftigen psychischen

oder physischen Eingriffe, und zwar desto leichter, je öfter bereits

Anfälle von Delirium tremens aufgetreten waren. In der Regel geht ein

kurzes (1-2tägiges) Prodromalstadium voraus, bestehend in Unwohlsein,

Kopfschmerz, gastrischen Erscheinungen und Schlaflosigkeit, worauf

rasch der Ausbruch des Deliriums erfolgt; der Kranke wird ungemein

aufgeregt, unruhig, ängstlich, sucht zu entfliehen, und es treten

Hallucinationen auf, besonders des Gesichtes, die sehr häufig

Thiervisionen, besonders grosse Mengen kleinerer, selten grösserer

Thiere (Mäuse, Käfer, Schlangen, Wölfe), aber auch andere durchwegs

schreckende Objecte fast immer in grosser Zahl, z. B. Schaaren von

Polizisten, Gespenster u. dergl. zum Gegenstande haben. Das Bewusstsein

ist nicht vollständig aufgehoben und man vermag auf lautes Anrufen

mitunter verständige Antworten zu erhalten, worauf jedoch alsbald

das Bewusstsein von den Hallucinationen occupirt wird. Auch die

Erinnerung besteht und der Kranke ist in der Lage, nach erfolgter

Genesung über die Vorgänge während des Deliriums ziemlich gut Auskunft

zu geben. Während der Dauer des Anfalles besteht Schlaflosigkeit; mit

dem ersten guten Schlafe verschwinden meist die Symptome, mitunter

aber halten sie noch einige Zeit in abgeschwächtem Grade an. Fieber

besteht nur ausnahmsweise, häufig dagegen Albuminurie. Das Delirium

tremens findet sich am häufigsten im Mannesalter (zwischen 30-50

Jahren), nur ausnahmsweise bei jüngeren Männern und noch seltener bei

Frauen. Habitueller Schnapsgenuss ist in dieser Beziehung ungleich

gefährlicher, als der von Wein oder Bier, vielleicht weniger des hohen

Alkoholgehaltes wegen, als wegen Mitwirkung des Amylalkohols (Fuselöls)

oder, wie beim Absynth, gewisser ätherischer Oele. Auch verdient

die Thatsache Beachtung, dass sowohl das Delirium tremens, als der

Alkoholismus überhaupt weniger bei solchen Individuen sich einstellt,

die isolirte Rausche sich antrinken, dazwischen aber immer nüchtern

bleiben, als bei jenen, die in verhältnissmässig kurzen Zwischenräumen

monate- oder gar jahrelang, wenn auch immer nur kleinere Quantitäten

alkoholischer Getränke geniessen und daher fast perpetuell unter dem

Einflusse des Alkohols stehen, wie z. B. Kellner, Gastwirthe, Kutscher

etc.

Während des Deliriums sind die Betreffenden sowohl sich als Anderen

gefährlich. Sich selbst theils wegen der gestörten Perception der

Aussenwelt, die sie z. B. veranlasst, Fenster für Thüren anzusehen,

theils in Folge der durch die schreckhaften Sinnesdelirien genährten

Angst, die sie zu lebensgefährlichen Fluchtversuchen und nicht selten

zum Selbstmorde treibt; Anderen durch Angsthandlungen, in Folge

hallucinatorischer oder illusorischer Verkennung der Personen und ihres

Gebahrens und der daraus sich ergebenden Wahnvorstellungen.

[Sidenote: Verfolgungswahn bei Säufern.]

Eine zweite forensisch besonders wichtige und verhältnissmässig

häufige Form von transitorischem Irrsein der Alkoholiker ist die des

+Verfolgungswahns+. Es kommt auf Grundlage der durch den Alkoholismus

bewirkten abnormen Sensationen und daraus entspringenden Illusionen

oder in Folge aufgetretener Hallucinationen zu hypochondrischer und

melancholischer Verstimmung und zu Verfälschungen des Bewusstseins

durch Wahnvorstellungen, welche durchwegs eine Bedrohung der eigenen

Persönlichkeit durch Andere zum Inhalte haben, ohne dass sonst die

Logik des Denkens wesentlich beeinträchtigt wäre. Wir haben es

demnach mit demselben Krankheitsbilde zu thun, wie wir es bereits als

eine, und zwar häufige Erscheinungsform der primären Verrücktheit

kennen gelernt haben. Es kommt eben dem Gehirn des Alkoholikers die

gleiche Geneigtheit zu, äussere Eindrücke und innere Sensationen

(Hallucinationen und Illusionen) unmittelbar zu Wahnvorstellungen

umzusetzen, wie dem anderweitig, insbesondere durch angeborene,

namentlich hereditäre Veranlagung defecten. Doch unterscheidet sich der

aus Alkoholismus entsprungene Verfolgungswahn von der gleichen Form der

primären Verrücktheit theils durch die Anamnese und das gleichzeitige

Bestehen anderer Symptome des chronischen Alkoholismus, vorzugsweise

aber durch das blos zeitweise oder wenigstens mit Exacerbationen und

Remissionen verbundene Auftreten der Verfolgungsideen, sowie auch durch

die fortschreitende psychische Decadenz, während der Verfolgungswahn

der primären Verrücktheit einen mehr habituellen psychischen Zustand

darstellt und durch das ganze Leben bestehen kann, ohne in Blödsinn

oder Schwachsinn zu übergehen. Die Hallucinationen und Illusionen,

sowie die daraus sich entwickelnden Wahnvorstellungen sind in beiden

Fällen dieselben. Auffallend häufig ist der Wahn ehelicher Untreue,

eine forensisch sehr beachtenswerthe Thatsache, weil gerade dieser

Wahn leicht zu Gewaltthaten führen kann. Auch der Vergiftungswahn ist

nicht selten und steht wahrscheinlich mit den so häufigen Catarrhen der

Schling- und Verdauungsorgane in einem Zusammenhange.

[Sidenote: Trance state.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 111 / 132 段