des von +Falret+ sogenannten Petit mal oder des Grand mal, oder
in der Form des postepileptischen Stupor (+Samt+), oder unter dem
Bilde eigenthümlicher Dämmer- und Traumzustände (+Krafft+-+Ebing+,
+Legrand du Saulle+). Das Petit mal äussert sich durch melancholische
Verstimmung mit Angstanfällen, grosser Unruhe und Verworrenheit
und hochgradiger Bewusstseinsstörung mit Antrieben zu gewaltsamen
Handlungen, insbesondere Selbstmord und Mord, welcher in für diese
Form des epileptischen Irrseins sehr charakteristischer Weise mit
auffallender Brutalität, z. B. Zerfleischung des Opfers oder mehrerer
Opfer, geübt wird. Aus diesem, in der Regel nur einige Stunden
dauernden Anfall erwacht der Kranke ziemlich plötzlich, entweder ohne
jede oder blos mit summarischer Erinnerung an das Vorgefallene, wobei
es nach +Samt+ auch geschehen kann, dass der Kranke unmittelbar nach
der That sich des Geschehenen erinnert, dann aber in Stupor verfällt,
aus welchem er mit vollkommener Amnesie erwacht. Das +Grand mal+
verläuft unter dem Bilde einer furibunden, mit den schreckhaftesten
Delirien und enormen Angstgefühlen verbundenen Tobsucht. Der Anfall
tritt fast plötzlich ein und endet nach einigen Stunden, seltener
Tagen, ebenso plötzlich mit vollständiger Amnesie. Während desselben
sind die Kranken höchst gefährlich und die von ihnen begangenen
Gewaltthaten zeigen ebenfalls einen höchst brutalen Charakter.
Hierher gehört der von +Combes+ (Annal. médico-psychologique. 1880,
IV, pag. 49) mitgetheilte Fall, welcher einen Epileptiker betrifft,
der am 20. Mai in’s Spital aufgenommen worden war, woselbst in
derselben Nacht drei, in der darauffolgenden Nacht zwei und in
der dritten ein epileptischer Anfall erfolgte. Am nächsten Tage
stürzte er sich plötzlich auf eine Nonne und verwundete sie mit
einem Messer, ebenso eine zweite Nonne und einen Mann, die zur Hilfe
herbeieilten, sprang hierauf, blos mit dem Hemde bekleidet, in den
für Frauen bestimmten Krankensaal, wo er eine der Patientinnen durch
einen Stich in den Hals tödtete, drei andere schwer verwundete und
nur mit Mühe gebändigt werden konnte. Vollständige Amnesie. Bereits
vor 7 Jahren hatte er eines Morgens, nachdem in der betreffenden
Nacht epileptische Anfälle aufgetreten waren, ohne irgend ein Motiv
Alles zertrümmert und mit einem Messer seine Angehörigen bedroht.
In den letzten Jahren hatte er sein Weib verlassen und trieb sich
unstät herum. Epileptische Anfälle wurden in dieser Zeit wiederholt
beobachtet, und eine Zeugin sagt aus, dass er nach den Anfällen
häufig verstimmt und verwirrt gewesen sei und einen wilden Blick
gezeigt habe.
[Sidenote: Postepileptisches Irrsein.]
Der postepileptische Stupor (+Samt+) ist charakterisirt durch
ein stummes, ängstliches Verhalten des Kranken, mit religiösen,
um Höllenstrafen, Sünde u. s. w. sich drehenden Delirien und
triebartiger Gewaltthätigkeit. Er kann Stunden und Tage dauern, um
dann ebenfalls ziemlich brüsk zu verschwinden. Die epileptischen
Dämmer- oder Traumzustände sind Zustände von meist kurzer, wenige
Minuten oder Stunden, seltener 2-3 Tage anhaltender, traumartiger
Geistesabwesenheit mit Hallucinationen, impulsiven Antrieben und
nachträglicher vollständiger Amnesie, die sich namentlich an Anfälle
sogenannter larvirter Epilepsie, besonders an den epileptischen Vertigo
anschliessen. Diese Anfälle können entweder ruhig verlaufen oder die
Individuen treiben sich zwecklos umher, oder sie verüben Handlungen,
die mit ihrem sonstigen Charakter in auffallendem Widerspruche stehen,
worunter insbesondere Aneignungen fremden Eigenthums (namentlich
Ladendiebstähle) eine häufige Rolle spielen, wobei es eigenthümlich
ist, dass bei jedem neuerlichen Anfall immer wieder dasselbe Gebahren
sich zeigt und dieselben Handlungen verübt werden, wie bei den früheren.
Ein charakteristisches Beispiel eines solchen epileptischen
Dämmerzustandes bringt +Legrand du Saulle+ (Annal. d’hygiène publ.
1875, pag. 423). Es betraf einen jungen, sehr intelligenten Mann
aus reicher Familie, von noblen Manieren und höchst anständigem
Charakter. Drei- oder viermal des Jahres bekam er ein eigenthümliches
Gefühl in der Magengegend, wurde einige Secunden darauf wie von einem
Nebel umgeben, worauf er sofort das Bewusstsein verlor. Zu sich
gekommen, nach wenigen Stunden, mitunter auch nach 2-3 Tagen, fand er
sich zu seinem Erstaunen ganz abgeschlagen, fern von seiner Wohnung,
auf der Eisenbahn oder im Gefängniss mit derangirten, schmutzigen
Kleidern, ohne die geringste Erinnerung, wie er in diesen Zustand
gekommen, mit Portemonnaies, Bijoux, Sacktüchern, Cigarrentaschen,
Federmessern, Zahnstochern und eine Menge diverser anderer, mitunter
ganz werthloser Dinge in den Taschen, deren Provenienz er nicht
anzugeben vermochte. Wiederholt wurde der junge Mann wegen in
Theatern, in Läden oder an anderen öffentlichen Orten begangener
Diebstähle verhaftet und deren gerichtliche Verfolgung nur durch den
zweifellos geführten Nachweis der periodischen, auf epileptischer
Basis beruhenden Geistesstörung verhindert.
Ein anderer von uns beobachteter Fall betraf eine seit ihrer Kindheit
halbseitig unvollständig gelähmte Frau, die im Prager Siechenhause
versorgt war, aber öfters zu kleinen Botengängen verwendet wurde.
Sie hatte in ihrer Kindheit an exquisiten epileptischen Anfällen
gelitten, die später immer seltener wurden und alle Jahre kaum
einmal in der Form mit Bewusstlosigkeit verbundener Krampfanfälle
sich einstellten. Dafür traten zeitweilig abortive Anfälle auf,
welche darin bestanden, dass die Frau plötzlich von Schwindel und
Zuckungen in den Gesichtsmuskeln befallen wurde, wobei sie sich
anhalten musste, einige Augenblicke in einem katalepsieartigen
Zustande verharrte, dann mit ängstlichem Ausdruck im Gesichte anfing,
die ersten besten Gegenstände, die sich in ihrer unmittelbaren Nähe
befanden, zusammenzuraffen, mitunter auch bei ihr stehenden Personen
aus den Händen zu reissen und damit sich hastig zu entfernen.
Dieses Gebahren dauerte meist nur wenige Minuten, worauf die Frau
wie aus einem Traum zu sich kam, sich die Gegenstände ruhig abnehmen
liess und nicht die geringste Erinnerung von dem besass, was mit
ihr geschehen war. Diese Anfälle und ihre Folgen waren im Hause
wohlbekannt, führten aber zu Collisionen, wenn die betreffende Person
auf der Gasse von ihnen befallen wurde, so dass ihr, namentlich als
sie einmal in einem Fleischerladen, wo sie einen Einkauf zu besorgen
hatte, sämmtliches am Verkauftisch aufliegende Fleisch zusammenpacken
und damit sich aus dem Staube machen wollte, der Ausgang verboten
werden musste.
[Sidenote: Psychisch-epileptisches Aequivalent.]
Höchst bemerkenswerth ist die Thatsache, dass die eben besprochenen
Geistesstörungen auch +vicariirend statt+ eines +epileptischen
Anfalles+ auftreten können. +Samt+ hat für diese die Bezeichnung
„psychisch-epileptisches Aequivalent“ eingeführt, während Andere
mit Vorliebe die Bezeichnung „psychische Epilepsie“ gebrauchen. Sie
unterscheiden sich von den postepileptischen Irrseinsformen nur durch
den Abgang eines vorhergehenden epileptischen Anfalles. Deshalb und
weil die wirkliche Existenz eines solchen, besonders eines blos
abortiven Anfalles auch übersehen und larvirt sein kann, leugnen
Einzelne, insbesondere +Legrand du Saulle+, das vicariirende Vorkommen
derartiger Psychosen und behaupten, dass Psychosen von dem Charakter
der beschriebenen immer nur im Zusammenhange mit einem epileptischen
oder epileptoiden Anfalle auftreten. Erfahrungen deutscher Forscher
sprechen gegen die allgemeine Giltigkeit dieser Ansicht und dafür, dass
der ganze epileptische Anfall nur unter dem Bilde der beschriebenen
Psychosen verlaufen kann. Der epileptische Charakter der letzteren
ergibt sich dann aus dem periodischen typischen und zugleich brüsken
Auftreten der Psychose, aus der kurzen Dauer und dem fast plötzlichen
Aufhören derselben, aus den ängstlichen Delirien, dem triebartigen,
ganz unmotivirten Charakter der während des Anfalles begangenen
Handlungen, der grossen Brutalität, mit welcher sie verübt werden, und
endlich aus der hochgradigen Bewusstseinsstörung und consecutiven,
meist vollständigen Amnesie oder wenigstens blos traumhaften,
summarischen Erinnerung an das Vorgefallene.[575] Noch zweifelloser
wird derselbe durch den Nachweis früher bestandener oder vielleicht
noch bestehender gewöhnlicher epileptischer oder epileptiformer
Anfälle. In dieser Beziehung ist festzuhalten, dass selbst in frühester
Jugend bestandene und scheinbar geheilte Epilepsie noch im reifen Alter
eine gewisse Geneigtheit zu periodischen Geistesstörungen bedingen
kann und dass häufig die Anfälle evidenter Epilepsie zwar aufhören,
dafür aber abortive (epileptoide) zurückbleiben, die mitunter so
selten auftreten und unter so unscheinbaren Formen sich verbergen,
dass sie der Umgebung gar nicht auffallen und sogar vom Kranken selbst
nicht besonders beachtet werden. Insbesondere ist es der epileptische
Vertigo, der am häufigsten verkannt wird. Aber auch Anfälle classischer
Epilepsie können der Beobachtung entgehen, wenn sie während des
Schlafes eintreten. Derartige Anfälle können sich aber durch periodisch
eintretende nächtliche Urinincontinenz verrathen, auf welches Symptom,
daher wie schon +Trousseau+ hervorhob, reagirt werden muss, wenn
der Verdacht auf Epilepsie besteht, ebenso wie darauf, ob nicht
unmittelbar nach solchen Nächten an den betreffenden Individuen gewisse
Veränderungen des psychischen Verhaltens, der Stimmung, Reizbarkeit
oder andere Erscheinungen, wie Kopfschmerz u. dergl., bemerkt wurden.
Zwei von +Legrand du Saulle+ mitgetheilte Beispiele mögen das Gesagte
illustriren.
[Sidenote: Transitorisches Irrsein einen epileptischen Anfall
vicariirend.]
Im Mai 1867 erstach ein gewisser Philibert V., 20 Jahre alt, einen
friedlichen Familienvater, den er früher nie gesehen hatte, ohne
allen Grund auf der Strasse, als dieser gerade aus einem öffentlichen
Brunnen Wasser schöpfte. Er wurde in der nächsten Strasse eingeholt
und mit dem blutigen Messer in der Hand arretirt. Als der Mann nach
einem summarischen Verhör in die Irrenanstalt zur Prüfung seines
Geisteszustandes gebracht worden war, fand +Legrand du Saulle+ einen
sanften und vernünftigen Burschen, der sich an nichts erinnerte, was
mit ihm vorgegangen war, über die Einschliessung sich ganz verwundert
zeigte und entlassen zu werden verlangte. Die Anamnese ergab, dass
Philibert V., sonst ein fleissiger, ruhiger und nüchterner Arbeiter,
von Zeit zu Zeit in eine reizbare, drohende Stimmung verfiel, im
aufgeregten Zustand seine Wohnung verliess, meist in der Richtung
gegen den Wald von Meudon forteilte und nach 24 bis 48 Stunden in
ganz abgehetztem Zustande zurückkehrte, ohne beim besten Willen
angeben zu können, was er während der Zeit gemacht, wo er gegessen
und wo er geschlafen habe. Den Tag vor der That hatte er in der
Weltausstellung zugebracht, hatte darauf die ganze Nacht gelesen,
trotz wiederholter Aufforderung seiner Mutter, sich zur Ruhe zu
begeben. Am Morgen war er höchst aufgeregt, hatte sich mit Lärm
angekleidet, seine Mutter beschimpft und war dann, nachdem er
sich in der Küche eines Messers bemächtigt hatte, auf die Strasse
gerannt, woselbst er offenbar den ersten Besten, der ihm begegnete,
niederstach. Die Amnesie war eine vollständige und auch in der
Anstalt selbst wurde noch in demselben Jahre ein analoger Fall von
Geistesstörung beobachtet. Der Vater des Mannes litt ebenfalls an
Epilepsie und befand sich zur Zeit der That seines Sohnes in einem
Irrenhause.
[Sidenote: Psychische Epilepsie.]
Der zweite Fall betrifft einen gewissen G., ehemaligen Soldaten
und dann Cassadiener bei einem Notar. Dieser Mann, welcher während
18 Jahren ein musterhafter Soldat von exemplarischer Nüchternheit
gewesen war, erschien von Zeit zu Zeit unruhig, verstimmt, abgespannt
und gab dann stets in unbestimmter Weise zu verstehen, dass er wegen
der grossen Verantwortung beim Cassadienst seine Stelle niederlegen
wolle, erholte sich aber stets schnell von seiner Verstimmung
und sprach über die Sache nicht mehr. Eines Tages legte er ganz
unerwartet Rechnung, verliess das Haus des Notars, begab sich ganz
aufgeregt zu seiner Schwester, sprach mit dieser freundschaftlich,
fiel dann plötzlich ohne alle Ursache über sie her und ermordete
sie durch 63 (!) Hiebe mit einem Hackmesser. Nach Bicêtre gebracht,
wusste er seine That nicht zu erklären und konnte sich nur ganz
dunkel an sie erinnern, war von einer herzbrechenden Traurigkeit,
weinte häufig und sprach fast gar nicht. Es stellte sich heraus,
dass G. schon als Soldat sich zeitweise in der Nacht bepisst hatte,
und dass auch in Bicêtre dies von Zeit zu Zeit geschah, dass G.
dann immer ganz ermattet erwachte und deshalb liegen blieb. Er
selbst hatte wiederholt Militär- und Civilärzte der nächtlichen
Harnincontinenz wegen consultirt, jedoch stets die Antwort erhalten,
dies geschehe im Traume und könne Jedermann passiren. An Epilepsie
dachte Niemand, die doch zweifellos bestand.
_c) Das hysterische Irrsein._
Abnorm gesteigerte spinale Reflexerregbarkeit, Geneigtheit zu
allgemeinen sowohl als localen Convulsionen, Hyperästhesien und
Anästhesien, sowie ganz eigenthümliche Organgefühle bilden bekanntlich
den Kern der in ihren Erscheinungsformen ungemein variablen Neurose,
die wir Hysterie nennen, welche fast nur beim weiblichen Geschlechte
vorkommt, obwohl das männliche davon nicht ganz ausgeschlossen ist
(+Morel+, +Charcot+). Dieses anomale, wie es scheint, meist in
angeborener (ererbter) fehlerhafter Organisation begründete Verhalten
des Nervensystemes kommt bei den Hysterischen auch in psychischer
Beziehung mehr weniger zum Ausdruck.
Die wichtigste Anomalie besteht im Bereiche des Fühlens als erhöhte
Empfindlichkeit und Reizbarkeit, welche bedingt, dass schon
durch verhältnissmässig geringe Veranlassungen Affecte ausgelöst
werden. Charakteristisch ist der häufige und unmotivirte oder
wenigstens unverhältnissmässige und meist in Extremen sich bewegende
Stimmungswechsel, der sich unter Anderem auch durch krankhafte Neigung
oder Abneigung gegen Personen, Thiere, Beschäftigungen etc., überhaupt
durch Launenhaftigkeit kundgibt. In anderen Fällen findet sich eine
gewisse Gemüthsstumpfheit, die sich durch boshafte, selbst grausame
Handlungen äussert, und nicht selten erreicht die Gemüthlosigkeit,
die moralische Verkehrtheit, sowie der daraus entspringende Egoismus
einen solchen Grad, dass sich das Bild des moralischen Irrseins
ergibt. Häufig sind gewisse Anomalien des geschlechtlichen Fühlens
vorhanden, die man seit jeher mit den Begriffen der Hysterie verband,
und welche entweder in erhöhter geschlechtlicher Erregbarkeit oder
in perversen Aeusserungen des Geschlechtstriebes bestehen, häufig zu
Onanie und anderen geschlechtlichen Excessen führen, die wieder für
sich auf Körper und Geist ungleich schädigender einwirken als bei
sonst gesunden Individuen. Zu den Abnormitäten des Fühlens gehören
auch verschiedene eigenthümliche Gelüste, die bekanntlich ebenfalls
den Hysterischen häufig zukommen, ebenso wie Capricen anderer Art.
Von anderen Eigenschaften Hysterischer ist insbesondere die krankhaft
erhöhte Einbildungskraft, die Sucht Aufsehen zu erregen, sowie der Hang
zur Lüge und Uebertreibung zu erwähnen; doch ist in letzterer Beziehung
zu bemerken, dass Angaben Hysterischer, die sich als unwahr oder
als Uebertreibung herausstellen, keineswegs immer auf absichtlicher
Feststellung der betreffenden Thatsachen beruhen müssen, sondern auch
nur in exaltirter Auffassung des Geschehenen oder, worauf insbesondere
+Krafft+-+Ebing+ aufmerksam machte, in Fehlern der Reproductionstreue
begründet sein können, so dass das Individuum von der Richtigkeit
seiner Angaben vollkommen überzeugt sein kann, obzwar die Unrichtigkeit
derselben ausser allem Zweifel steht.
[Sidenote: Hysterisches Temperament.]
Die forensische Beurtheilung der leichteren Formen der Hysterie,
des sogenannten „hysterischen Temperamentes“, ist im Allgemeinen
viel schwieriger, als die des eigentlichen hysterischen Irrsinnes,
obwohl gerade erstere wegen der Unverträglichkeit, Reizbarkeit
und der Gefühlsperversitäten der betreffenden Personen, ungemein
häufig zu Collisionen Veranlassung geben. Insbesondere sind es
Ehrenbeleidigungen, Verleumdungen, boshafte und selbst grausame
Handlungen, deren sich solche Individuen schuldig machen, oder sie
veranlassen Eifersuchts- und andere Scandalscenen, die mit ihrem
krankhaften sexuellen Fühlen in irgend einem Nexus stehen, worunter
auch fälschliche Anschuldigungen von an ihnen begangener Nothzucht
eine Rolle spielen. Auch Diebstähle sind häufig, deren Ursache sich
mitunter auf blosse Bosheit oder auf die erwähnten krankhaften Gelüste
zurückführen lässt. Sämmtliche diese Handlungen tragen im Allgemeinen
das Gepräge wohlbewusster und berechneter Acte, die desto mehr als
solche imponiren, je deutlicher ein äusseres Motiv für ihre Begehung
nachweisbar ist. Mitunter lässt allerdings das Missverhältniss zwischen
letzterem und der That, und die habituelle Geneigtheit zu solchen
Handlungen die krankhafte Basis dieser vermuthen, im Allgemeinen
ist jedoch diese weniger aus der betreffenden einzelnen Handlung zu
erkennen, sondern aus dem Vorhandensein der klinischen Symptome der
Hysterie. Diese und ihren Grad zu constatiren und ihren Einfluss
auf das Fühlen, Denken und Handeln des betreffenden Individuums zu
erörtern, ist Aufgabe des Gerichtsarztes. Wohl selten wird er sich
berechtigt fühlen, zu erklären, dass durch das abnorme Fühlen die freie
Willensbestimmung vollkommen ausgeschlossen gewesen sei (§. 51 deutsch.
St.-G.), oder ganz unmöglich geworden sei (§. 56 österr. St.-G.-E.),
noch weniger aber, dass eine gänzliche Beraubung der Vernunft im Sinne
des §. 2, lit. a, des gegenwärtigen österr. St.-G.-B. bestanden habe;
dagegen wird er häufig zugeben müssen, dass die betreffende Person
in Folge ihres Leidens weniger im Stande war, sich zu beherrschen,
respective den durch äussere Motive oder durch innere Gefühle
aufgetretenen Impulsen zu widerstehen, als unter analogen Verhältnissen
der normale Mensch. Sache des Gerichtes wird es sein, diese Thatsache
als Milderungsumstand aufzufassen und bei dem Ausmasse der Strafe in
Anrechnung zu bringen.
In den schwereren Formen des Hysterismus sind Sinnesdelirien
verschiedener Art eine häufige Erscheinung, und diese, sowie die
verschiedenen hypochondrischen Sensationen können leicht zur Ausbildung
entsprechender Wahnvorstellungen führen, da bei der Hysterie, ebenso
wie bei anderen Erscheinungsformen der psychischen Degeneration eine
grosse Geneigtheit zur einseitigen Fixirung gewisser Vorstellungen im
Bewusstsein und zur primären Verfälschung desselben besteht. In der
That ist das Bild, welches solche Individuen dann bieten, jenem der
primären Verrücktheit sehr analog, und insbesondere ist hier wie dort
der Verfolgungswahn eine häufige Erscheinung, sowie, und zwar noch
häufiger, gewisse Formen des religiösen Wahnsinns, namentlich die
Besessenheit und die visionär-ekstatischen Zustände.
Maniakische sowohl als melancholische Verstimmungen mit entsprechenden
Delirien, sowie die letztgenannten Zustände können im Anschlusse an
periodische Anfälle von „hysterischen Krämpfen“ auftreten, denselben
vorangehen oder vicariirend für diese sich einstellen. In diesem
Falle können wir denselben Aeusserungen begegnen, wie bei den
besprochenen analogen Formen der Epilepsie, insbesondere denselben
schreckhaften Delirien und Angsthandlungen. Doch sind die Details
des ganzen Paroxysmus ungleich variabler als bei der Epilepsie und
die Bewusstseinsstörung im Allgemeinen seltener so hochgradig als
bei dieser, weshalb auch die Amnesie, welche bei den epileptischen
Paroxysmen die Regel ist, bei den rein hysterischen die Ausnahme bildet
(+Schüle+).
[Sidenote: Dämonomanie.]
Von diesen Erscheinungsformen des hysterischen Irrseins haben
die dämonomanischen, sowie die visionär-ekstatischen noch eine
besondere Bedeutung einestheils insoferne, als dieselben gläubigen
Seelen als Aeusserung der Einwirkung höherer Mächte imponiren, und
von religiösen Fanatikern oder Proselytenmachern in ihrem Sinne
ausgebeutet werden, anderseits aber, weil sie auch bei anderen
disponirten Individuen den Anstoss zum Ausbruch ähnlicher psycho- oder
neuropathischer Erscheinungen und so selbst zum Auftreten förmlicher
hystero-dämonomanischer, insbesondere unter der Form des Besessenseins
sich präsentirender Epidemien Veranlassung geben können, die keineswegs
nur dem Mittelalter angehören, sondern auch in unseren Zeiten vorkommen
und trotz aller Aufklärung immer wieder zu denselben Verwirrungen
bezüglich ihrer Deutung führen.
[Sidenote: Besessenheit.]
Eine derartige Epidemie ist im Jahre 1878 und 1879 in Verzegnis in
Oberitalien vorgekommen, worüber in der „Rivista sperimentale“,
1879, pag. 89 von Dr. +Franzolini+ berichtet wird. Dieselbe ging
aus von einem 26jährigen Mädchen Namens Vidusson, welches bereits
seit 8 Jahren Symptome von Hysterie gezeigt hatte, insbesondere
Globus hystericus und häufigen unmotivirten Stimmungswechsel. Seit
Januar 1878 hatten sich hysterische Krämpfe eingestellt, die anfangs
von Jedermann für krankhaft gehalten und darnach behandelt wurden.
Allmälig entstand jedoch das Gerede, dass die Krämpfe und das mit
diesen verbundene Schreien eine ungewöhnliche Ursache haben müsse
und bald war das ganze Dorf sammt Umgebung der Ueberzeugung, dass
die V. besessen sei, umsomehr, als auch die Geistlichkeit dieser
Ansicht war und öffentliche Exorcismen einleitete, die das Uebel
nur verschlimmerten. Trotzdem blieb die V. durch 7 Monate mit
ihrer Krankheit isolirt. Erst im Juli fing ein anderes, ebenfalls
schon früher hysterisch gewesenes Mädchen an, ähnliche Symptome
zu zeigen und sofort darauf ein drittes und viertes, und nachdem
diese Erkrankungen ruchbar geworden waren und einen grossen
Zusammenlauf von Volk veranlasst hatten, namentlich aber, nachdem
die Geistlichkeit im Hause und öffentlich zahlreiche Exorcismen
vorgenommen hatte, wurde die Krankheit epidemisch, so dass im Ganzen
etwa 40 Frauen und Mädchen von derselben ergriffen wurden. +Bei
allen bestanden schon früher Erscheinungen gewöhnlicher Hysterie+,
Globus hystericus, Hyperästhesien, allgemeine sowohl als einzelner
Sinne, besonders des Gehörs, vorübergehende motorische und sensible
Lähmungen, hohe Reizbarkeit etc. Unter dem Einflusse der obgenannten
Umstände steigerten sich diese Erscheinungen nicht nur, sondern es
traten auch neue auf in der Form von dämonomanischen, anfallsweise
auftretenden Delirien von meist einstündiger Dauer, die meist
durch Gemüthsaufregungen, insbesondere durch religiöse Vorgänge
(Exorcismen) hervorgerufen wurden. Inhalt des Deliriums bildete stets
die Idee des Besessenseins, wobei die Kranken von einem in ihrem
Körper sich aufhaltenden bösen Geiste sprachen und sich so benahmen,
wie wenn die Schreie und Schimpfworte, die sie ausstiessen, von
diesem bösen Geiste ausgehen würden. Nach dem Anfalle verblieben
einige in einem Zustand von Somnolenz oder Ermattung, andere dagegen
boten ausser mässiger Erregung keine sonstigen Erscheinungen. Alle
erklärten, nichts von dem zu wissen, was während des Anfalles mit
ihnen geschah, was die untersuchenden Aerzte bezweifeln. Ueberhaupt
zeigte sich in diesen wie in anderen Fällen ein sonderbares Gemisch
von entschieden pathologischen Erscheinungen und zweifelloser
Simulation, eine Thatsache, durch welche sich der begutachtende
Arzt nicht beirren lassen wird, um so weniger, als gerade bei
Hysterischen die Neigung zu Uebertreibungen, Entstellungen etc.
mit zum Krankheitsbilde gehört und ebenso gegenüber thatsächlichen
äusseren Vorkommnissen als gegenüber den eigenen Sensationen und
pathologischen Symptomen sich geltend machen kann, wobei überdies
nicht zu übersehen ist, dass manche Aeusserungen, die als Simulation
imponiren, auch nur auf krankhafter Störung der Reproductionstreue
beruhen können.
[Sidenote: Visionär-ekstatische Zustände.]