Das +postepileptische Irrsein+ erscheint entweder unter dem Bilde

des von +Falret+ sogenannten Petit mal oder des Grand mal, oder

in der Form des postepileptischen Stupor (+Samt+), oder unter dem

Bilde eigenthümlicher Dämmer- und Traumzustände (+Krafft+-+Ebing+,

+Legrand du Saulle+). Das Petit mal äussert sich durch melancholische

Verstimmung mit Angstanfällen, grosser Unruhe und Verworrenheit

und hochgradiger Bewusstseinsstörung mit Antrieben zu gewaltsamen

Handlungen, insbesondere Selbstmord und Mord, welcher in für diese

Form des epileptischen Irrseins sehr charakteristischer Weise mit

auffallender Brutalität, z. B. Zerfleischung des Opfers oder mehrerer

Opfer, geübt wird. Aus diesem, in der Regel nur einige Stunden

dauernden Anfall erwacht der Kranke ziemlich plötzlich, entweder ohne

jede oder blos mit summarischer Erinnerung an das Vorgefallene, wobei

es nach +Samt+ auch geschehen kann, dass der Kranke unmittelbar nach

der That sich des Geschehenen erinnert, dann aber in Stupor verfällt,

aus welchem er mit vollkommener Amnesie erwacht. Das +Grand mal+

verläuft unter dem Bilde einer furibunden, mit den schreckhaftesten

Delirien und enormen Angstgefühlen verbundenen Tobsucht. Der Anfall

tritt fast plötzlich ein und endet nach einigen Stunden, seltener

Tagen, ebenso plötzlich mit vollständiger Amnesie. Während desselben

sind die Kranken höchst gefährlich und die von ihnen begangenen

Gewaltthaten zeigen ebenfalls einen höchst brutalen Charakter.

Hierher gehört der von +Combes+ (Annal. médico-psychologique. 1880,

IV, pag. 49) mitgetheilte Fall, welcher einen Epileptiker betrifft,

der am 20. Mai in’s Spital aufgenommen worden war, woselbst in

derselben Nacht drei, in der darauffolgenden Nacht zwei und in

der dritten ein epileptischer Anfall erfolgte. Am nächsten Tage

stürzte er sich plötzlich auf eine Nonne und verwundete sie mit

einem Messer, ebenso eine zweite Nonne und einen Mann, die zur Hilfe

herbeieilten, sprang hierauf, blos mit dem Hemde bekleidet, in den

für Frauen bestimmten Krankensaal, wo er eine der Patientinnen durch

einen Stich in den Hals tödtete, drei andere schwer verwundete und

nur mit Mühe gebändigt werden konnte. Vollständige Amnesie. Bereits

vor 7 Jahren hatte er eines Morgens, nachdem in der betreffenden

Nacht epileptische Anfälle aufgetreten waren, ohne irgend ein Motiv

Alles zertrümmert und mit einem Messer seine Angehörigen bedroht.

In den letzten Jahren hatte er sein Weib verlassen und trieb sich

unstät herum. Epileptische Anfälle wurden in dieser Zeit wiederholt

beobachtet, und eine Zeugin sagt aus, dass er nach den Anfällen

häufig verstimmt und verwirrt gewesen sei und einen wilden Blick

gezeigt habe.

[Sidenote: Postepileptisches Irrsein.]

Der postepileptische Stupor (+Samt+) ist charakterisirt durch

ein stummes, ängstliches Verhalten des Kranken, mit religiösen,

um Höllenstrafen, Sünde u. s. w. sich drehenden Delirien und

triebartiger Gewaltthätigkeit. Er kann Stunden und Tage dauern, um

dann ebenfalls ziemlich brüsk zu verschwinden. Die epileptischen

Dämmer- oder Traumzustände sind Zustände von meist kurzer, wenige

Minuten oder Stunden, seltener 2-3 Tage anhaltender, traumartiger

Geistesabwesenheit mit Hallucinationen, impulsiven Antrieben und

nachträglicher vollständiger Amnesie, die sich namentlich an Anfälle

sogenannter larvirter Epilepsie, besonders an den epileptischen Vertigo

anschliessen. Diese Anfälle können entweder ruhig verlaufen oder die

Individuen treiben sich zwecklos umher, oder sie verüben Handlungen,

die mit ihrem sonstigen Charakter in auffallendem Widerspruche stehen,

worunter insbesondere Aneignungen fremden Eigenthums (namentlich

Ladendiebstähle) eine häufige Rolle spielen, wobei es eigenthümlich

ist, dass bei jedem neuerlichen Anfall immer wieder dasselbe Gebahren

sich zeigt und dieselben Handlungen verübt werden, wie bei den früheren.

Ein charakteristisches Beispiel eines solchen epileptischen

Dämmerzustandes bringt +Legrand du Saulle+ (Annal. d’hygiène publ.

1875, pag. 423). Es betraf einen jungen, sehr intelligenten Mann

aus reicher Familie, von noblen Manieren und höchst anständigem

Charakter. Drei- oder viermal des Jahres bekam er ein eigenthümliches

Gefühl in der Magengegend, wurde einige Secunden darauf wie von einem

Nebel umgeben, worauf er sofort das Bewusstsein verlor. Zu sich

gekommen, nach wenigen Stunden, mitunter auch nach 2-3 Tagen, fand er

sich zu seinem Erstaunen ganz abgeschlagen, fern von seiner Wohnung,

auf der Eisenbahn oder im Gefängniss mit derangirten, schmutzigen

Kleidern, ohne die geringste Erinnerung, wie er in diesen Zustand

gekommen, mit Portemonnaies, Bijoux, Sacktüchern, Cigarrentaschen,

Federmessern, Zahnstochern und eine Menge diverser anderer, mitunter

ganz werthloser Dinge in den Taschen, deren Provenienz er nicht

anzugeben vermochte. Wiederholt wurde der junge Mann wegen in

Theatern, in Läden oder an anderen öffentlichen Orten begangener

Diebstähle verhaftet und deren gerichtliche Verfolgung nur durch den

zweifellos geführten Nachweis der periodischen, auf epileptischer

Basis beruhenden Geistesstörung verhindert.

Ein anderer von uns beobachteter Fall betraf eine seit ihrer Kindheit

halbseitig unvollständig gelähmte Frau, die im Prager Siechenhause

versorgt war, aber öfters zu kleinen Botengängen verwendet wurde.

Sie hatte in ihrer Kindheit an exquisiten epileptischen Anfällen

gelitten, die später immer seltener wurden und alle Jahre kaum

einmal in der Form mit Bewusstlosigkeit verbundener Krampfanfälle

sich einstellten. Dafür traten zeitweilig abortive Anfälle auf,

welche darin bestanden, dass die Frau plötzlich von Schwindel und

Zuckungen in den Gesichtsmuskeln befallen wurde, wobei sie sich

anhalten musste, einige Augenblicke in einem katalepsieartigen

Zustande verharrte, dann mit ängstlichem Ausdruck im Gesichte anfing,

die ersten besten Gegenstände, die sich in ihrer unmittelbaren Nähe

befanden, zusammenzuraffen, mitunter auch bei ihr stehenden Personen

aus den Händen zu reissen und damit sich hastig zu entfernen.

Dieses Gebahren dauerte meist nur wenige Minuten, worauf die Frau

wie aus einem Traum zu sich kam, sich die Gegenstände ruhig abnehmen

liess und nicht die geringste Erinnerung von dem besass, was mit

ihr geschehen war. Diese Anfälle und ihre Folgen waren im Hause

wohlbekannt, führten aber zu Collisionen, wenn die betreffende Person

auf der Gasse von ihnen befallen wurde, so dass ihr, namentlich als

sie einmal in einem Fleischerladen, wo sie einen Einkauf zu besorgen

hatte, sämmtliches am Verkauftisch aufliegende Fleisch zusammenpacken

und damit sich aus dem Staube machen wollte, der Ausgang verboten

werden musste.

[Sidenote: Psychisch-epileptisches Aequivalent.]

Höchst bemerkenswerth ist die Thatsache, dass die eben besprochenen

Geistesstörungen auch +vicariirend statt+ eines +epileptischen

Anfalles+ auftreten können. +Samt+ hat für diese die Bezeichnung

„psychisch-epileptisches Aequivalent“ eingeführt, während Andere

mit Vorliebe die Bezeichnung „psychische Epilepsie“ gebrauchen. Sie

unterscheiden sich von den postepileptischen Irrseinsformen nur durch

den Abgang eines vorhergehenden epileptischen Anfalles. Deshalb und

weil die wirkliche Existenz eines solchen, besonders eines blos

abortiven Anfalles auch übersehen und larvirt sein kann, leugnen

Einzelne, insbesondere +Legrand du Saulle+, das vicariirende Vorkommen

derartiger Psychosen und behaupten, dass Psychosen von dem Charakter

der beschriebenen immer nur im Zusammenhange mit einem epileptischen

oder epileptoiden Anfalle auftreten. Erfahrungen deutscher Forscher

sprechen gegen die allgemeine Giltigkeit dieser Ansicht und dafür, dass

der ganze epileptische Anfall nur unter dem Bilde der beschriebenen

Psychosen verlaufen kann. Der epileptische Charakter der letzteren

ergibt sich dann aus dem periodischen typischen und zugleich brüsken

Auftreten der Psychose, aus der kurzen Dauer und dem fast plötzlichen

Aufhören derselben, aus den ängstlichen Delirien, dem triebartigen,

ganz unmotivirten Charakter der während des Anfalles begangenen

Handlungen, der grossen Brutalität, mit welcher sie verübt werden, und

endlich aus der hochgradigen Bewusstseinsstörung und consecutiven,

meist vollständigen Amnesie oder wenigstens blos traumhaften,

summarischen Erinnerung an das Vorgefallene.[575] Noch zweifelloser

wird derselbe durch den Nachweis früher bestandener oder vielleicht

noch bestehender gewöhnlicher epileptischer oder epileptiformer

Anfälle. In dieser Beziehung ist festzuhalten, dass selbst in frühester

Jugend bestandene und scheinbar geheilte Epilepsie noch im reifen Alter

eine gewisse Geneigtheit zu periodischen Geistesstörungen bedingen

kann und dass häufig die Anfälle evidenter Epilepsie zwar aufhören,

dafür aber abortive (epileptoide) zurückbleiben, die mitunter so

selten auftreten und unter so unscheinbaren Formen sich verbergen,

dass sie der Umgebung gar nicht auffallen und sogar vom Kranken selbst

nicht besonders beachtet werden. Insbesondere ist es der epileptische

Vertigo, der am häufigsten verkannt wird. Aber auch Anfälle classischer

Epilepsie können der Beobachtung entgehen, wenn sie während des

Schlafes eintreten. Derartige Anfälle können sich aber durch periodisch

eintretende nächtliche Urinincontinenz verrathen, auf welches Symptom,

daher wie schon +Trousseau+ hervorhob, reagirt werden muss, wenn

der Verdacht auf Epilepsie besteht, ebenso wie darauf, ob nicht

unmittelbar nach solchen Nächten an den betreffenden Individuen gewisse

Veränderungen des psychischen Verhaltens, der Stimmung, Reizbarkeit

oder andere Erscheinungen, wie Kopfschmerz u. dergl., bemerkt wurden.

Zwei von +Legrand du Saulle+ mitgetheilte Beispiele mögen das Gesagte

illustriren.

[Sidenote: Transitorisches Irrsein einen epileptischen Anfall

vicariirend.]

Im Mai 1867 erstach ein gewisser Philibert V., 20 Jahre alt, einen

friedlichen Familienvater, den er früher nie gesehen hatte, ohne

allen Grund auf der Strasse, als dieser gerade aus einem öffentlichen

Brunnen Wasser schöpfte. Er wurde in der nächsten Strasse eingeholt

und mit dem blutigen Messer in der Hand arretirt. Als der Mann nach

einem summarischen Verhör in die Irrenanstalt zur Prüfung seines

Geisteszustandes gebracht worden war, fand +Legrand du Saulle+ einen

sanften und vernünftigen Burschen, der sich an nichts erinnerte, was

mit ihm vorgegangen war, über die Einschliessung sich ganz verwundert

zeigte und entlassen zu werden verlangte. Die Anamnese ergab, dass

Philibert V., sonst ein fleissiger, ruhiger und nüchterner Arbeiter,

von Zeit zu Zeit in eine reizbare, drohende Stimmung verfiel, im

aufgeregten Zustand seine Wohnung verliess, meist in der Richtung

gegen den Wald von Meudon forteilte und nach 24 bis 48 Stunden in

ganz abgehetztem Zustande zurückkehrte, ohne beim besten Willen

angeben zu können, was er während der Zeit gemacht, wo er gegessen

und wo er geschlafen habe. Den Tag vor der That hatte er in der

Weltausstellung zugebracht, hatte darauf die ganze Nacht gelesen,

trotz wiederholter Aufforderung seiner Mutter, sich zur Ruhe zu

begeben. Am Morgen war er höchst aufgeregt, hatte sich mit Lärm

angekleidet, seine Mutter beschimpft und war dann, nachdem er

sich in der Küche eines Messers bemächtigt hatte, auf die Strasse

gerannt, woselbst er offenbar den ersten Besten, der ihm begegnete,

niederstach. Die Amnesie war eine vollständige und auch in der

Anstalt selbst wurde noch in demselben Jahre ein analoger Fall von

Geistesstörung beobachtet. Der Vater des Mannes litt ebenfalls an

Epilepsie und befand sich zur Zeit der That seines Sohnes in einem

Irrenhause.

[Sidenote: Psychische Epilepsie.]

Der zweite Fall betrifft einen gewissen G., ehemaligen Soldaten

und dann Cassadiener bei einem Notar. Dieser Mann, welcher während

18 Jahren ein musterhafter Soldat von exemplarischer Nüchternheit

gewesen war, erschien von Zeit zu Zeit unruhig, verstimmt, abgespannt

und gab dann stets in unbestimmter Weise zu verstehen, dass er wegen

der grossen Verantwortung beim Cassadienst seine Stelle niederlegen

wolle, erholte sich aber stets schnell von seiner Verstimmung

und sprach über die Sache nicht mehr. Eines Tages legte er ganz

unerwartet Rechnung, verliess das Haus des Notars, begab sich ganz

aufgeregt zu seiner Schwester, sprach mit dieser freundschaftlich,

fiel dann plötzlich ohne alle Ursache über sie her und ermordete

sie durch 63 (!) Hiebe mit einem Hackmesser. Nach Bicêtre gebracht,

wusste er seine That nicht zu erklären und konnte sich nur ganz

dunkel an sie erinnern, war von einer herzbrechenden Traurigkeit,

weinte häufig und sprach fast gar nicht. Es stellte sich heraus,

dass G. schon als Soldat sich zeitweise in der Nacht bepisst hatte,

und dass auch in Bicêtre dies von Zeit zu Zeit geschah, dass G.

dann immer ganz ermattet erwachte und deshalb liegen blieb. Er

selbst hatte wiederholt Militär- und Civilärzte der nächtlichen

Harnincontinenz wegen consultirt, jedoch stets die Antwort erhalten,

dies geschehe im Traume und könne Jedermann passiren. An Epilepsie

dachte Niemand, die doch zweifellos bestand.

_c) Das hysterische Irrsein._

Abnorm gesteigerte spinale Reflexerregbarkeit, Geneigtheit zu

allgemeinen sowohl als localen Convulsionen, Hyperästhesien und

Anästhesien, sowie ganz eigenthümliche Organgefühle bilden bekanntlich

den Kern der in ihren Erscheinungsformen ungemein variablen Neurose,

die wir Hysterie nennen, welche fast nur beim weiblichen Geschlechte

vorkommt, obwohl das männliche davon nicht ganz ausgeschlossen ist

(+Morel+, +Charcot+). Dieses anomale, wie es scheint, meist in

angeborener (ererbter) fehlerhafter Organisation begründete Verhalten

des Nervensystemes kommt bei den Hysterischen auch in psychischer

Beziehung mehr weniger zum Ausdruck.

Die wichtigste Anomalie besteht im Bereiche des Fühlens als erhöhte

Empfindlichkeit und Reizbarkeit, welche bedingt, dass schon

durch verhältnissmässig geringe Veranlassungen Affecte ausgelöst

werden. Charakteristisch ist der häufige und unmotivirte oder

wenigstens unverhältnissmässige und meist in Extremen sich bewegende

Stimmungswechsel, der sich unter Anderem auch durch krankhafte Neigung

oder Abneigung gegen Personen, Thiere, Beschäftigungen etc., überhaupt

durch Launenhaftigkeit kundgibt. In anderen Fällen findet sich eine

gewisse Gemüthsstumpfheit, die sich durch boshafte, selbst grausame

Handlungen äussert, und nicht selten erreicht die Gemüthlosigkeit,

die moralische Verkehrtheit, sowie der daraus entspringende Egoismus

einen solchen Grad, dass sich das Bild des moralischen Irrseins

ergibt. Häufig sind gewisse Anomalien des geschlechtlichen Fühlens

vorhanden, die man seit jeher mit den Begriffen der Hysterie verband,

und welche entweder in erhöhter geschlechtlicher Erregbarkeit oder

in perversen Aeusserungen des Geschlechtstriebes bestehen, häufig zu

Onanie und anderen geschlechtlichen Excessen führen, die wieder für

sich auf Körper und Geist ungleich schädigender einwirken als bei

sonst gesunden Individuen. Zu den Abnormitäten des Fühlens gehören

auch verschiedene eigenthümliche Gelüste, die bekanntlich ebenfalls

den Hysterischen häufig zukommen, ebenso wie Capricen anderer Art.

Von anderen Eigenschaften Hysterischer ist insbesondere die krankhaft

erhöhte Einbildungskraft, die Sucht Aufsehen zu erregen, sowie der Hang

zur Lüge und Uebertreibung zu erwähnen; doch ist in letzterer Beziehung

zu bemerken, dass Angaben Hysterischer, die sich als unwahr oder

als Uebertreibung herausstellen, keineswegs immer auf absichtlicher

Feststellung der betreffenden Thatsachen beruhen müssen, sondern auch

nur in exaltirter Auffassung des Geschehenen oder, worauf insbesondere

+Krafft+-+Ebing+ aufmerksam machte, in Fehlern der Reproductionstreue

begründet sein können, so dass das Individuum von der Richtigkeit

seiner Angaben vollkommen überzeugt sein kann, obzwar die Unrichtigkeit

derselben ausser allem Zweifel steht.

[Sidenote: Hysterisches Temperament.]

Die forensische Beurtheilung der leichteren Formen der Hysterie,

des sogenannten „hysterischen Temperamentes“, ist im Allgemeinen

viel schwieriger, als die des eigentlichen hysterischen Irrsinnes,

obwohl gerade erstere wegen der Unverträglichkeit, Reizbarkeit

und der Gefühlsperversitäten der betreffenden Personen, ungemein

häufig zu Collisionen Veranlassung geben. Insbesondere sind es

Ehrenbeleidigungen, Verleumdungen, boshafte und selbst grausame

Handlungen, deren sich solche Individuen schuldig machen, oder sie

veranlassen Eifersuchts- und andere Scandalscenen, die mit ihrem

krankhaften sexuellen Fühlen in irgend einem Nexus stehen, worunter

auch fälschliche Anschuldigungen von an ihnen begangener Nothzucht

eine Rolle spielen. Auch Diebstähle sind häufig, deren Ursache sich

mitunter auf blosse Bosheit oder auf die erwähnten krankhaften Gelüste

zurückführen lässt. Sämmtliche diese Handlungen tragen im Allgemeinen

das Gepräge wohlbewusster und berechneter Acte, die desto mehr als

solche imponiren, je deutlicher ein äusseres Motiv für ihre Begehung

nachweisbar ist. Mitunter lässt allerdings das Missverhältniss zwischen

letzterem und der That, und die habituelle Geneigtheit zu solchen

Handlungen die krankhafte Basis dieser vermuthen, im Allgemeinen

ist jedoch diese weniger aus der betreffenden einzelnen Handlung zu

erkennen, sondern aus dem Vorhandensein der klinischen Symptome der

Hysterie. Diese und ihren Grad zu constatiren und ihren Einfluss

auf das Fühlen, Denken und Handeln des betreffenden Individuums zu

erörtern, ist Aufgabe des Gerichtsarztes. Wohl selten wird er sich

berechtigt fühlen, zu erklären, dass durch das abnorme Fühlen die freie

Willensbestimmung vollkommen ausgeschlossen gewesen sei (§. 51 deutsch.

St.-G.), oder ganz unmöglich geworden sei (§. 56 österr. St.-G.-E.),

noch weniger aber, dass eine gänzliche Beraubung der Vernunft im Sinne

des §. 2, lit. a, des gegenwärtigen österr. St.-G.-B. bestanden habe;

dagegen wird er häufig zugeben müssen, dass die betreffende Person

in Folge ihres Leidens weniger im Stande war, sich zu beherrschen,

respective den durch äussere Motive oder durch innere Gefühle

aufgetretenen Impulsen zu widerstehen, als unter analogen Verhältnissen

der normale Mensch. Sache des Gerichtes wird es sein, diese Thatsache

als Milderungsumstand aufzufassen und bei dem Ausmasse der Strafe in

Anrechnung zu bringen.

In den schwereren Formen des Hysterismus sind Sinnesdelirien

verschiedener Art eine häufige Erscheinung, und diese, sowie die

verschiedenen hypochondrischen Sensationen können leicht zur Ausbildung

entsprechender Wahnvorstellungen führen, da bei der Hysterie, ebenso

wie bei anderen Erscheinungsformen der psychischen Degeneration eine

grosse Geneigtheit zur einseitigen Fixirung gewisser Vorstellungen im

Bewusstsein und zur primären Verfälschung desselben besteht. In der

That ist das Bild, welches solche Individuen dann bieten, jenem der

primären Verrücktheit sehr analog, und insbesondere ist hier wie dort

der Verfolgungswahn eine häufige Erscheinung, sowie, und zwar noch

häufiger, gewisse Formen des religiösen Wahnsinns, namentlich die

Besessenheit und die visionär-ekstatischen Zustände.

Maniakische sowohl als melancholische Verstimmungen mit entsprechenden

Delirien, sowie die letztgenannten Zustände können im Anschlusse an

periodische Anfälle von „hysterischen Krämpfen“ auftreten, denselben

vorangehen oder vicariirend für diese sich einstellen. In diesem

Falle können wir denselben Aeusserungen begegnen, wie bei den

besprochenen analogen Formen der Epilepsie, insbesondere denselben

schreckhaften Delirien und Angsthandlungen. Doch sind die Details

des ganzen Paroxysmus ungleich variabler als bei der Epilepsie und

die Bewusstseinsstörung im Allgemeinen seltener so hochgradig als

bei dieser, weshalb auch die Amnesie, welche bei den epileptischen

Paroxysmen die Regel ist, bei den rein hysterischen die Ausnahme bildet

(+Schüle+).

[Sidenote: Dämonomanie.]

Von diesen Erscheinungsformen des hysterischen Irrseins haben

die dämonomanischen, sowie die visionär-ekstatischen noch eine

besondere Bedeutung einestheils insoferne, als dieselben gläubigen

Seelen als Aeusserung der Einwirkung höherer Mächte imponiren, und

von religiösen Fanatikern oder Proselytenmachern in ihrem Sinne

ausgebeutet werden, anderseits aber, weil sie auch bei anderen

disponirten Individuen den Anstoss zum Ausbruch ähnlicher psycho- oder

neuropathischer Erscheinungen und so selbst zum Auftreten förmlicher

hystero-dämonomanischer, insbesondere unter der Form des Besessenseins

sich präsentirender Epidemien Veranlassung geben können, die keineswegs

nur dem Mittelalter angehören, sondern auch in unseren Zeiten vorkommen

und trotz aller Aufklärung immer wieder zu denselben Verwirrungen

bezüglich ihrer Deutung führen.

[Sidenote: Besessenheit.]

Eine derartige Epidemie ist im Jahre 1878 und 1879 in Verzegnis in

Oberitalien vorgekommen, worüber in der „Rivista sperimentale“,

1879, pag. 89 von Dr. +Franzolini+ berichtet wird. Dieselbe ging

aus von einem 26jährigen Mädchen Namens Vidusson, welches bereits

seit 8 Jahren Symptome von Hysterie gezeigt hatte, insbesondere

Globus hystericus und häufigen unmotivirten Stimmungswechsel. Seit

Januar 1878 hatten sich hysterische Krämpfe eingestellt, die anfangs

von Jedermann für krankhaft gehalten und darnach behandelt wurden.

Allmälig entstand jedoch das Gerede, dass die Krämpfe und das mit

diesen verbundene Schreien eine ungewöhnliche Ursache haben müsse

und bald war das ganze Dorf sammt Umgebung der Ueberzeugung, dass

die V. besessen sei, umsomehr, als auch die Geistlichkeit dieser

Ansicht war und öffentliche Exorcismen einleitete, die das Uebel

nur verschlimmerten. Trotzdem blieb die V. durch 7 Monate mit

ihrer Krankheit isolirt. Erst im Juli fing ein anderes, ebenfalls

schon früher hysterisch gewesenes Mädchen an, ähnliche Symptome

zu zeigen und sofort darauf ein drittes und viertes, und nachdem

diese Erkrankungen ruchbar geworden waren und einen grossen

Zusammenlauf von Volk veranlasst hatten, namentlich aber, nachdem

die Geistlichkeit im Hause und öffentlich zahlreiche Exorcismen

vorgenommen hatte, wurde die Krankheit epidemisch, so dass im Ganzen

etwa 40 Frauen und Mädchen von derselben ergriffen wurden. +Bei

allen bestanden schon früher Erscheinungen gewöhnlicher Hysterie+,

Globus hystericus, Hyperästhesien, allgemeine sowohl als einzelner

Sinne, besonders des Gehörs, vorübergehende motorische und sensible

Lähmungen, hohe Reizbarkeit etc. Unter dem Einflusse der obgenannten

Umstände steigerten sich diese Erscheinungen nicht nur, sondern es

traten auch neue auf in der Form von dämonomanischen, anfallsweise

auftretenden Delirien von meist einstündiger Dauer, die meist

durch Gemüthsaufregungen, insbesondere durch religiöse Vorgänge

(Exorcismen) hervorgerufen wurden. Inhalt des Deliriums bildete stets

die Idee des Besessenseins, wobei die Kranken von einem in ihrem

Körper sich aufhaltenden bösen Geiste sprachen und sich so benahmen,

wie wenn die Schreie und Schimpfworte, die sie ausstiessen, von

diesem bösen Geiste ausgehen würden. Nach dem Anfalle verblieben

einige in einem Zustand von Somnolenz oder Ermattung, andere dagegen

boten ausser mässiger Erregung keine sonstigen Erscheinungen. Alle

erklärten, nichts von dem zu wissen, was während des Anfalles mit

ihnen geschah, was die untersuchenden Aerzte bezweifeln. Ueberhaupt

zeigte sich in diesen wie in anderen Fällen ein sonderbares Gemisch

von entschieden pathologischen Erscheinungen und zweifelloser

Simulation, eine Thatsache, durch welche sich der begutachtende

Arzt nicht beirren lassen wird, um so weniger, als gerade bei

Hysterischen die Neigung zu Uebertreibungen, Entstellungen etc.

mit zum Krankheitsbilde gehört und ebenso gegenüber thatsächlichen

äusseren Vorkommnissen als gegenüber den eigenen Sensationen und

pathologischen Symptomen sich geltend machen kann, wobei überdies

nicht zu übersehen ist, dass manche Aeusserungen, die als Simulation

imponiren, auch nur auf krankhafter Störung der Reproductionstreue

beruhen können.

[Sidenote: Visionär-ekstatische Zustände.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 110 / 132 段