+Primärer Blödsinn+ kann sowohl nach spontanen Erkrankungen, als nach

gewaltsamen Einwirkungen auf die psychischen Centren sich entwickeln.

In ersterer Beziehung sind zunächst die schweren, sowohl acuten als

chronischen Erkrankungen des Gehirns und seiner Häute, wie Meningitis,

Encephalitis, Neubildungen, insbesondere aber die senile Hirnatrophie

und die Apoplexie, sowie die Embolie zu erwähnen, ferner schwere

Allgemeinerkrankungen, z. B. Typhus, in letzterer vor Allem die

Kopfverletzungen (pag. 318), aber auch Vergiftungen, sowohl acute, z.

B. mit Kohlenoxyd, als chronische (Alkohol, Blei) und wie einzelne,

allerdings seltene Fälle lehren, auch intensive Erstickungsgefahr, z.

B. bei Strangulation (Erhängen, Fall: +Griesinger+, 3. Aufl., pag. 325).

Der +secundäre Blödsinn+ bildet das Endstadium anderweitiger

Psychosen, aus welchen er seltener unmittelbar, sondern meist

mittelst der Durchgangsformen des Wahnsinnes (Verfolgungs- sowohl als

Grössenwahnsinn) sich entwickelt.

[Sidenote: Secundäre Verrücktheit.]

Das Hauptsymptom aller Formen des erworbenen Blödsinns ist ebenso

wie beim angeborenen die Schwäche der Intelligenz, welche wieder,

wie bei letzterem, in verschiedenem Grade vorhanden sein kann. Man

pflegt auch hier die weniger hochgradigen Fälle als Schwachsinn,

die höheren als Blödsinn im engeren Sinne zu bezeichnen. Erstere

sind forensisch ungleich wichtiger als die auch für Laien leicht

als solche erkennbaren schweren Formen. Viele dieser Fälle sind

derart, dass die Schwäche der Intelligenz gar nicht als solche

auffällt und sich erst ergibt, wenn man die gegenwärtige psychische

Leistungsfähigkeit mit jener vergleicht, die früher, z. B. vor der

Verletzung oder schweren Hirnerkrankung, bestand, wobei sich ergibt,

dass das gesammte Denken langsamer und schwerer erfolgt als früher,

dass das Gedächtniss abgenommen habe, dass schon verhältnissmässig

geringe geistige Anstrengungen ermüden, sowie dass die Urtheils-

und Selbstbestimmungsfähigkeit, sowie die ganze geistige Energie

eine geringere geworden ist. Diese geistige Decadenz ist desto

auffälliger, je intelligenter und geistig lebhafter das Individuum

früher gewesen war. Von diesen niederen Graden des Schwachsinns bis

zum vollständigen Erlöschen jeder geistigen Thätigkeit gibt es eine

Menge von Abstufungen. Dabei ist es eigenthümlich, dass selbst in den

schweren Formen des erworbenen Blödsinns noch einzelne oder ganze

Reihen correcter Vorstellungen und Urtheile aus der früheren gesunden

Zeit sich erhalten können, was bei einseitiger Beurtheilung und

oberflächlicher Prüfung das Individuum, namentlich Laien gegenüber,

als ein geistig gesundes erscheinen lassen kann. Wahnvorstellungen

sind namentlich bei jenen Formen des Blödsinns nicht selten, die sich

entweder aus der Manie oder Melancholie entwickelt haben; ihr Inhalt

zeigt dann die diesen Zuständen entsprechende Färbung, ohne dass jedoch

die Stimmung und das Gebahren des Individuums derselben entsprechen

würde, so dass es sich meistens nur um eine mechanische Reproduction

der früher bestandenen Wahnvorstellungen depressiven oder exaltirten

Charakters handelt, die meist weder untereinander, noch mit den

sonstigen Vorstellungen in einem logischen Zusammenhange stehen und

mitunter als systematisirter Unsinn zu Tage gefördert werden. Derartige

Formen bilden die sogenannte +secundäre Verrücktheit+, zu welcher der

secundäre Verfolgungs- und Grössenwahn nur die Uebergänge bildet. Von

den Formen primären Blödsinns ist es insbesondere der Altersblödsinn,

bei welchem Wahnvorstellungen auftauchen, insbesondere Verfolgungswahn;

aber auch bei den übrigen können solche intercurrirend auftreten,

und es muss überhaupt festgehalten werden, dass ebenso wie bei der

angeborenen (namentlich hereditären) psychischen Degeneration auch bei

dem nachträglich defect gewordenen Gehirn eine grössere psychische

Labilität besteht als bei dem rüstigen, daher auch solche psychische

Störungen leichter auftreten können, wie wir sie bei angeboren

fehlerhafter psychischer Anlage theils als affectives und impulsives

Irrsein, theils als primäre Verrücktheit kennen gelernt haben.

Was das Verhalten des Fühlens betrifft, so kann man ebenso wie beim

angeborenen Blödsinn apathische und agitirte Formen unterscheiden. Doch

kommen letztere ungleich häufiger vor, und die leichte Reizbarkeit

gehört sogar zum charakteristischen Bilde mancher Formen des

erworbenen Schwachsinns und Blödsinns, wie z. B. namentlich jenes nach

Verletzungen, sowie in vielen Fällen des Blödsinns nach Apoplexie

und des Greisenblödsinns. Weiter begegnen wir häufiger unmotivirtem

Stimmungswechsel, der bis zu intercurrirenden Melancholien oder

Aufregungszuständen mit oder ohne entsprechende Wahnvorstellungen

(Verfolgungswahn bei Greisen und Apoplektikern häufig) sich steigern

kann. Inwieferne, theils aus der Intelligenzschwäche, theils aus dem

eben besprochenen krankhaften Verhalten der Stimmung, eventuell aus

Wahnvorstellungen, Handlungen, die sonst strafbar sind, hervorgehen

können, bedarf keiner besonderen Auseinandersetzung. Eine specielle

Erwähnung verdient aber die forensisch äusserst wichtige Thatsache,

dass die erworbenen Formen des Schwachsinns sich auch als moralisches

Irrsein in der Weise kundgeben können, dass entweder nach der Genesung

von einer schweren Affection, an welcher auch das Gehirn betheiligt

war, eine gewisse moralische Insensibilität zurückbleibt, die mit

mehr oder weniger ausgesprochenem Schwachsinn verbunden ist, oder,

wie dies insbesondere beim Greisenblödsinn sich findet, das erste

Symptom bildet, welches den psychischen Schwächezustand einleitet

und lange bestehen kann, bevor noch die übrigen Erscheinungen des

letzteren eclatant zu Tage treten. Es sind dies sehr beachtenswerthe

Formen des sogenannten erworbenen moralischen Irrseins, auf welche

bereits bei Besprechung der angeborenen moralischen Idiotie (pag.

897) hingewiesen wurde, welche sich vorzugsweise durch eine sonst

unmotivirte Veränderung des Charakters ad pejus kundgeben und

insbesondere auffallen, wenn man das Gebahren des Individuums mit

dem früher bei demselben bemerkten vergleicht. Personen, die früher

die Forderungen der Sitte, der Convenienz etc. beobachteten, fangen

an, ihr Aeusseres zu vernachlässigen, die Gesetze des Anstandes zu

verletzen, sich in Wirthshäusern herumzutreiben, in geschlechtlicher

Beziehung zu excediren u. s. w. Verhältnissmässig häufig pflegt eine

solche Charakterveränderung den Greisenblödsinn einzuleiten, und es

ist insbesondere eine Reihe der von Greisen begangenen unzüchtigen

Handlungen, anrüchiger Liaisonen etc. ausser auf die Schwäche der

Intelligenz auf die pathologische Abnahme des moralischen Fühlens

zurückzuführen, nicht aber, wie man gewöhnlich glaubt, auf eine Art

Wiedererwachen des Geschlechtstriebes.

2. Complicirte Irrseinszustände.

Es gehören hierher die paralytische Geistesstörung, das epileptische

Irrsein, die Hysterie und das Irrsein der Säufer.

_a) Die paralytische Geistesstörung._

Das paralytische Irrsein oder Irrsein mit progressiver Paralyse

bildet eine gegenwärtig allgemein als specifisch anerkannte Form der

Geistesstörung. Diese Geistesstörung, deren anatomische Grundlage noch

nicht genügend aufgedeckt ist (+Meynert+, Erkrankung des Vorderhirns

mit Atrophie; +Leidesdorf+, Chronische interstitielle diffuse

Encephalitis), ist eine Krankheit der besten Jahre (meist zwischen

40-50) und betrifft vorzüglich Männer und nur ausnahmsweise Frauen.

Die psychischen Störungen gehen in der Regel den paralytischen voraus

oder beide treten gleichzeitig und allmälig auf. Sehr selten ist das

Umgekehrte.

Man kann bei dieser Geistesstörung ein Initialstadium, ein Stadium der

vollen Entwicklung und ein Ausgangsstadium unterscheiden. Letzteres

besteht immer in vollständigem Blödsinn, daher auch die ganze Krankheit

häufig als paralytischer Blödsinn bezeichnet wird.

[Sidenote: Initialstadium.]

Das +Initialstadium+ kann mehrere Jahre dauern und geht in der Regel

mit Remissionen und Exacerbationen einher, von denen erstere Monate

und selbst Jahre lang anhalten und daher Genesung vortäuschen können,

während die Erfahrung lehrt, dass wenigstens die typische paralytische

Geistesstörung (nicht etwa die ihr ähnliche, auf luetischer Grundlage

oder auf Alkoholismus beruhende) zu den unheilbaren Erkrankungen gehört

und den einmal von ihr Befallenen, trotz der langen Remissionen,

allmälig, aber sicher dem Blödsinne und dem Tode zuführt.

Das erste Symptom der Erkrankung ist eine meist mit einem kurzen

melancholischen Vorstadium beginnende, allmälig sich vollziehende

Aenderung des bisherigen Wesens, insbesondere des Charakters. Das

Individuum zeigt eine gewisse Unruhe, vermehrte Reizbarkeit, ein

geändertes Verhalten in seinen Gewohnheiten, seinem Verkehre mit

anderen und in seinen Geschäften, das mitunter nur in Kleinigkeiten

oder Einzelheiten sich kundgibt und nur bei genauerer Beobachtung und

Prüfung auffällt. Der Kranke fängt an, die Gesetze des Anstandes und

der Convenienz zu verletzen, sein Aeusseres und die Reinlichkeit zu

vernachlässigen oder Excesse in Baccho oder Venere zu begehen. Dabei

macht sich schon frühzeitig in dem Gebahren des Individuums ein Accent

des Blödsinns bemerkbar (+Meynert+), der im weiteren Verlaufe der

Krankheit immer deutlicher hervortritt. Der Kranke wird vergesslich,

macht Fehler in Rechnungen, lässt beim Schreiben einzelne Buchstaben,

selbst Worte aus, irrt sich häufig im Datum, und in den Geschäften,

Büchern etc. des Betreffenden vermisst man die gewohnte Pünktlichkeit

und begegnet Fehlern, Lücken, Unregelmässigkeiten u. s. w. Bald

machen sich die ersten Lähmungserscheinungen bemerkbar, Ungleichheit

der Pupillen, Zittern der Lippen, Zittern der hervorgestreckten

Zunge, leichte Behinderung der Sprache bis zum Stottern, erschwerte

Articulation. Später treten die ersten Lähmungserscheinungen an den

Extremitäten hinzu; zunächst an den oberen als Tremores oder atactische

Störungen, die insbesondere gegenüber feineren, eine grössere

Präcision erfordernden Bewegungen, z. B. beim Schreiben, Nähen,

Clavierspielen, sich bemerkbar machen, während an den unteren der

Beginn der Lähmung meist erst später als Unsicherheit des Ganges sich

zeigt. Sämmtliche genannte Lähmungserscheinungen können während der

Remissionen zurückgehen, um bei den Exacerbationen wieder und stärker

hervorzutreten.

Letztere tragen im Allgemeinen den Charakter maniakalischer Exaltation

an sich, doch ist die Verworrenheit und das confuse Wesen meist viel

ausgesprochener als bei der gewöhnlichen Manie. Häufig zeigen solche

Exacerbationen das Bild der Folie raisonnante, wobei bereits mehr

weniger erkennbare Grössenwahnideen zum Vorschein kommen.

Collisionen mit der Polizei und dem Strafgesetz sind in diesem Stadium

der Erkrankung häufig. Insbesondere führt die erhöhte Reizbarkeit, die

durch Alkoholmissbrauch bei Intoleranz gegen Alkoholica noch gesteigert

wird, und der gesteigerte Geschlechtstrieb zu denselben. Misshandlungen

und Körperverletzungen Anderer, Injurien, Majestätsbeleidigungen,

Widersetzlichkeiten gegen behördliche Organe, öffentliches Aergerniss

erregende Unsittlichkeiten und geschlechtliche Excesse anderer Art

kommen auf diese Weise zu Stande. Die Unruhe führt zur Vagabondage, die

bereits bestehende Verworrenheit und Vergesslichkeit zu Aneignungen

fremden Eigenthums, die als Diebstähle, sowie zu Fehlern in Rechnungen,

in Geschäftsbüchern, die als absichtliche Fälschungen genommen werden

können. Auch die zufälligen Brandlegungen, welche aus dieser Quelle

stammen, können den Betreffenden als absichtliche imputirt werden.

[Sidenote: Volle Entwicklung.]

Das +Stadium der vollen Entwicklung+ ist charakterisirt durch

meist exorbitanten Grössenwahn, hochgradige Verworrenheit mit

maniakischer Aufregung und ausgesprochene Lähmungserscheinungen. Die

Unruhe wird auffallend und die Kranken treiben sich auf den Strassen,

in Wirthshäusern, Spaziergängen etc. herum, verfallen aus einer

Unternehmung in die andere, machen zahlreiche zwecklose Besuche und

entfalten überhaupt eine immer auffälligere äusserlich unmotivirte

Lebhaftigkeit. Die Verworrenheit und Gedächtnissschwäche wird immer

hochgradiger, und immer auffälligere für den Kranken und seine Umgebung

gefährliche Handlungen, insbesondere Aneignungen fremden Eigenthumes,

Brandlegungen etc. gehen daraus hervor. Die Rücksichten des Anstandes

werden ganz bei Seite gesetzt, und ein solcher Kranker ist ebenso im

Stande, mitten in feiner Gesellschaft über den Tisch zu spucken, als

auf der Strasse seine Genitalien zur Schau zu stellen, zu onaniren

u. s. w.

Dabei besteht aufdringliches, rechthaberisches Wesen, grosse

Redseligkeit, mit Ueberstürzung oder Incohärenz des Vorgebrachten,

insbesondere aber Grössenwahn, der ausser durch das Gebahren im

Allgemeinen, durch immer exorbitanter sich gestaltende und eben dadurch

den zunehmenden Schwachsinn documentirende Wahnideen sich kundgibt.

Der Kranke fühlt sich als Ausbund an Kraft oder Gesundheit, ist enorm

reich und lässt seinen Reichthum von Millionen zu Milliarden steigen,

besitzt die kostbarsten Sachen, ist ein Mann von höchster Bedeutung,

heiratet in die höchsten Familien, jene der regierenden Häuser nicht

ausgenommen, ist in geschlechtlicher Beziehung, in Alcoholicis ganz

enorm leistungsfähig u. s. w., während in Wahrheit die körperliche

und geistige, sowie die gesellschaftliche Decadenz immer krasser zum

Vorschein kommt und im grellen Widerspruche steht zu dem Gebahren und

den Aeusserungen des armen Irren. Derartige Kranke entfalten nicht

selten auch im Schreiben eine ungewöhnliche Rührigkeit, sie verfassen

Eingaben, Projecte etc., deren Inhalt von Grössenwahnideen strotzt,

und unterzeichnen sie mit eingebildeter Titulation. Solche Schriften

sind ungemein werthvoll für die Diagnose, weil aus ihnen oder ihrem

Inhalte nicht blos die krankhafte Vorstellungsthätigkeit leichter

zu erkennen ist, sondern auch, weil die Schrift als solche, durch

ihre Schleuderhaftigkeit, Incorrectheit, durch die Auslassung von

Buchstaben, Worten und selbst Sätzen die geistige Verworrenheit und

Ideenflucht ebenso documentirt, wie die zittrigen, schliesslich in

Gekritzel ausartenden Schriftzüge, die zunehmende Lähmung. Letztere

ist nun auffallend und gibt sich insbesondere durch schwankenden,

taumelnden Gang, Zittern der Hände und der vorgestreckten Zunge, sowie

durch auffallende Sprachstörungen (Stottern) kund.

Auch in diesem Stadium kommt es zu mitunter wochen- und selbst

monatelangen Remissionen, die aber insoferne keine ganz vollständigen

sind, als meist nur die Aufregung und das Delirium sich legt, während

die geistige Schwäche und die Lähmungserscheinungen in mehr weniger

erkennbarer Weise zurückbleiben. Diese Thatsache ist von grosser

forensischer Wichtigkeit, weil es nahe liegt, dass eine solche

Remission desto mehr für ein vollständiges Lucidum intervallum

angesehen und eine darin begangene Handlung als vollkommen imputabel

betrachtet werden könnte, je intensiver die psychischen Symptome

zurückgegangen sind.

[Sidenote: Endstadium.]

Das +Endstadium+ ist charakterisirt durch ausgesprochenen Blödsinn

bis zum vollständigen Erlöschen jeder psychischen Thätigkeit und

hochgradige Lähmung bis zur vollständigen Unfähigkeit zu jeglicher

Bewegung. Eine forensische Bedeutung kommt diesem Stadium kaum zu,

da die Krankheit schon in den letzten Uebergangsformen zu diesem

auch von Laien erkannt wird, die enorme Bewusstseinsstörung, der

Mangel der Orientirungsfähigkeit, die grosse Unreinlichkeit etc.

immer mehr auffällt und die Unterbringung solcher Individuen in

Versorgungsanstalten etc. veranlasst und weil in den allerletzten

Stadien der Kranke sich ganz passiv verhält und zu jeder Handlung

unfähig ist.

_b) Epileptisches Irrsein._

Das in Begleitung von Epilepsie auftretende Irrsein bildet eine der

forensisch wichtigsten Irrseinsformen, deren nähere Kenntniss wir

vorzugsweise neueren Studien verdanken.[574] Diesen zufolge muss man

ein habituelles Irrsein der Epileptiker von demjenigen unterscheiden,

welches transitorisch in Begleitung eines epileptischen Anfalles oder

vicariirend statt diesem auftreten kann.

[Sidenote: Epileptische Degeneration.]

Unter +habituellem Irrsein der Epileptiker+ oder, wie +Krafft+-+Ebing+

sich ausdrückt, unter +epileptischer Degeneration+ versteht man die

allgemeine und dauernde Anomalie des psychischen Verhaltens der mit

Epilepsie behafteten Personen. Es wäre irrig, zu meinen, dass bei allen

Epileptikern solche Anomalien bestehen müssen, im Gegentheil lehrt die

Erfahrung, dass es manche Epileptiker gibt, die ausserhalb der Anfälle

kein vom gewöhnlichen abweichendes psychisches Verhalten zeigen, und

man weiss, dass sogar geistig sehr hoch stehende Personen Epileptiker

gewesen sind.

Trotzdem kann als das Häufigere angesehen werden, dass Epileptiker auch

ausserhalb der Anfälle in ihrem psychischen Verhalten mehr weniger

ausgesprochene Abweichungen vom Normalen zeigen. Diese Abweichungen

betreffen im Allgemeinen weniger die Intelligenz, als vielmehr die

Gefühls- und Willenssphäre, und können sich in einzelnen Fällen als

erhöhte Reizbarkeit, misstrauisches, mürrisches, oder im Gegentheil

exaltirtes Wesen, in anderen als habituelle oder intercurrirende

melancholische Verstimmung mit Neigung zum Selbstmord, ferner als

Hypochondrie oder Hysterie äussern, während bei einer weiteren

Kategorie solcher Individuen sich die psychische Degeneration in

der Form einer gewissen moralischen Verkehrtheit als „moralisches

Irrsein“ mit triebartigen Impulsen kundgeben kann. Mit derartigen

Charaktereigenthümlichkeiten, aber auch ohne diese, bestehen häufig

intellectuelle Schwächezustände und nicht selten leiden Epileptiker an

ausgesprochenem Blödsinn, wobei zu bemerken ist, dass der epileptische

Schwachsinn und Blödsinn ungleich häufiger die Form des agitirten

bietet, als des apathischen, weshalb auch solche Individuen ungleich

gefährlicher sind als gewöhnliche Blödsinnige. Wird noch hinzugefügt,

dass bei den Epileptikern häufig eine gewisse Intoleranz gegen

Alcoholica besteht, insoferne als entweder schon geringe Quantitäten

Rauschzustände veranlassen oder letztere abnorm sich gestalten, so

haben wir allen Grund, bei der Beurtheilung des Geisteszustandes von

Epileptikern auch ausserhalb der Anfallszeit vorsichtig zu sein.

[Sidenote: Transitorisches Irrsein.]

Noch wichtiger sind die +transitorischen Geistesstörungen, die mit den

einzelnen epileptischen Anfällen+ in Beziehung stehen. Es muss hier

zunächst vorausgeschickt werden, dass der epileptische Einzelninsult

sich keineswegs immer unter dem bekannten Bilde der classischen

Epilepsie präsentirt, sondern auch unter der Form unvollständiger

(epileptiformer oder epileptoider) Anfälle auftreten kann, so

insbesondere in der Form periodisch wiederkehrender Schwindelanfälle

(Vertigo) mit vorübergehender Verworrenheit, ohne Convulsionen oder nur

unbedeutenden motorischen Störungen, oder in der Form von periodischen

Ohnmachtsanfällen, Congestionen, Präcordialangst u. dergl. Die Anfälle

letzterer Art, welche man auch als abortive oder larvirte Epilepsie zu

bezeichnen pflegt, haben insoferne eine besondere Wichtigkeit, weil sie

leicht verkannt und selbst übersehen werden können, und weil gerade

in Begleitung solcher Anfälle verhältnissmässig häufiger specifische

Geistesstörungen vorzukommen pflegen, als bei den ausgesprochenen

epileptischen Insulten. Auch ist zu bemerken, dass derartige

epileptoide Formen häufig bei Individuen vorkommen, welche in ihrer

Jugend an gewöhnlicher Epilepsie gelitten haben.

Eine transitorische Geistesstörung kann nun auftreten, entweder vor dem

betreffenden Anfall oder nach demselben, oder endlich vicariirend statt

diesem.

+Vor dem Anfall+ ist sie verhältnissmässig selten, hat dann die

Bedeutung einer Aura, wiederholt sich in ganz typischer Weise vor jedem

folgenden (+Krafft+-+Ebing+) und besteht entweder in Hallucinationen,

meist schreckhaften Charakters, oder in Angstgefühlen, melancholischer

Depression, grosser Reizbarkeit, oder in Umnebelung des Bewusstseins,

rauschartiger Verwirrtheit.

[Sidenote: Epileptoide Zustände. Präepileptisches Irrsein.]

+Mendel+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLII, 292)

berichtet ausführlich über präepileptische psychische Störungen.

Verhältnissmässig häufig sind Hallucinationen des Gesichtes

(Lichterscheinungen: ein Kranker sah eine Frau im rothen Mantel

auf sich zulaufen, welche ihm einen Schlag auf den Kopf versetzte,

worauf er umfiel) und des Gehöres, seltener die der anderen Sinne.

In anderen Fällen traten unter Trübung, nicht aber Aufhebung des

Bewusstseins triebartige, den Zwangsvorstellungen analoge Ideen

auf, so bei einem 16jährigen Burschen der Trieb, sich Frauenkleider

anzuziehen. Er holte sich dann vom Boden die Kleider der Dienstboten

und wurde wiederholt mit diesen angethan im epileptischen Anfall auf

der Treppe getroffen.

Bei einem anderen Kranken trat, in der Regel schon mehrere Tage vor

dem Anfalle, die Vorstellung auf, er müsse Jemanden umbringen, und er

selbst bat, man möge entfernt von ihm bleiben. In einem dritten Falle

kam einem epileptischen Alkoholiker in der Bodenkammer die Idee,

Feuer anzulegen, seine Frau, mit der er in Unfrieden lebte, werde so

seiner am besten los. Er holte Spähne, zündete sie an und ging dann

in die Werkstatt, sah dort wild um sich, rollte die Augen und sein

Gesicht war grauschwarz. Als man ihn auf sein Aussehen aufmerksam

machte, verlangte er einen Spiegel, wollte dann am hellen Tage, weil

er nichts sehe, Petroleum auf die Lampe giessen, holte Streichhölzer

hervor, indem er sagte: „Jetzt stecke ich die Bude an“, und verfiel

dann vor den Augen seiner Mitgesellen in einen epileptischen Anfall.

Als dieser nach 5 Minuten vorüber, geht er in seine Wohnung und

verlangt Mittagessen. Nun ertönt Feuerlärm, und jetzt kommt ihm der

Gedanke, dass er Feuer gelegt habe. Er läuft in die brennende Etage,

rettet, was er kann und stellt sich dann dem Gerichte. Mit dem

Ertönen des Feuerlärmes ist erst der epileptische Anfall, der in der

Bodenkammer mit präepileptischem Irrsein begann, vorüber.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 109 / 132 段