Wenn sich die auf eine oder die andere Weise entstandenen

Wahnvorstellungen im Bewusstsein fixiren und nachdem die allgemein

melancholische Verstimmung sich beruhigt, nur in ihrem Sinne das

Bewusstsein verfälschen, während sonst normale oder wenigstens

nicht auffallend gestörte Intelligenz besteht, so lässt sich der

Zustand als +melancholischer Wahnsinn+ bezeichnen. Entsprechend der

pathologischen Verstimmung, aus welcher sie sich entwickelten, sind

die betreffenden Wahnvorstellungen sämmtlich peinlichen, unangenehmen,

finsteren Charakters. Der Hauptrepräsentant dieser Wahnsinnsform ist

der +Verfolgungswahn+, das ist der Wahn der Bedrohung oder Schädigung

der eigenen Individualität und ihrer Interessen durch Personen oder

anderweitige Mächte. Nachstellung und Lebensdrohung durch eingebildete

Feinde überhaupt oder durch bestimmte Personen spielt die Hauptrolle,

häufig ist ferner der Vergiftungswahn, sowie der Wahn polizeilicher

Beachtung und Verfolgung, dann der Wahn ehelicher Untreue, der

Wahn der Beeinflussung durch elektromagnetische Kräfte (besonders

häufig bei Onanisten) oder durch Dämone, welche Formen fast alle mit

entsprechenden Hallucinationen und Illusionen einhergehen, welche der

Betreffende ebensowenig zu corrigiren im Stande ist, wie die aus ihnen

entstehenden Vorstellungen. Die betreffenden Ideen und die ihnen zu

Grunde liegenden Sinnestäuschungen bestehen häufig in ganz latenter

Weise und treten nur gelegentlich zu Tage. Der Kranke kann sie lange

verbergen und die aus ihnen entspringenden Impulse beherrschen, so dass

er desto mehr für einen geistig Gesunden gelten kann, je weniger seine

sonstige Intelligenz von der Norm abweicht, was insbesondere bei jenen

Formen der Fall, die gegenwärtig als primäre partielle Verrücktheit

bezeichnet werden, bei welchen, wie pag. 917 erwähnt wurde, die

betreffenden Wahnvorstellungen durch unmittelbare Verfälschung

von Sinneswahrnehmungen oder Vorstellungen entstanden sind, wobei

eine melancholische Verstimmung entweder gar nicht voranging oder

unauffällig verlief.

[Sidenote: Querulantenwahn.]

Eine besondere Art des Verfolgungswahnes ist der sogenannte

Querulantenwahn, bei welchem das betreffende Individuum von dem Wahne

erlittenen Unrechtes, insbesondere durch behördliche Entscheidungen

erlittenen Unrechtes, beherrscht wird und durch beständige Eingaben an

die Gerichte und andere Behörden sein vermeintliches Recht zu erlangen

sich bestrebt. Diesem Wahne liegen nicht selten wirkliche Vorkommnisse

zu Grunde, die aber ganz entstellt aufgefasst und wiedergegeben werden.

Dieser Umstand, sowie die durch neuerliche Abweisung gesteigerte

Irritation, führt immer wieder zu neuen und immer schärferen Eingaben,

sowie zu neuen Behelligungen und selbst Insultirungen der Behörden,

bis endlich, und zwar nicht selten nachdem das Individuum wegen

letztgenannter Delicte wiederholt in Untersuchung gezogen und bestraft

worden ist, der Querulant als ein Wahnsinniger erkannt und entsprechend

behandelt wird.

[Sidenote: Gewaltthaten aus melancholischer Verstimmung.]

Die Gewaltthaten Melancholischer können hervorgehen: 1. aus der

melancholischen Verstimmung als solcher, 2. aus Angstgefühlen,

besonders dem Raptus melancholicus, 3. aus Zwangs- und

Wahnvorstellungen.

Ad 1. Die melancholische Verstimmung bewirkt zunächst eine veränderte

Reaction gegen äussere Eindrücke. Da letztere überhaupt schmerzlich

empfunden werden, selbst solche, die früher angenehm gewesen waren,

so ist es begreiflich, dass insbesondere auf solche Eindrücke leicht

unverhältnissmässig heftige Reactionen erfolgen können, die an und

für sich provocirender Natur sind. Auf diese Art können äusserlich

mehr weniger motivirt erscheinende Gewaltacte zu Stande kommen, deren

pathologischer Charakter aber desto deutlicher hervortreten wird, je

weniger die Heftigkeit der Reaction mit der äusseren Ursache derselben

im Verhältnisse steht. Die veränderte Selbstempfindung, sowie die immer

peinlicher sich gestaltenden Beziehungen zur Aussenwelt, welche nur im

trüben Lichte und jedes Reizes bar erscheint, erklären die Häufigkeit

des Selbstmordes schon in den ersten Stadien der Melancholie, da es

für den Kranken nahe liegt, sich durch eine solche That von seiner

Seelenqual zu befreien.

Dieselben Ursachen, sowie die bangen Erwartungsaffecte, von denen

der Kranke beherrscht wird, können bewirken, dass demselben auch die

Existenz und Zukunft seiner Angehörigen in einem so trüben Lichte

erscheint, dass er darin ein Verdienst erblickt, sie aus einer

solchen Existenz zu befreien und vor einer so traurigen Zukunft zu

bewahren. Diese Logik kann den Melancholiker auch ohne eigentliche

Wahnvorstellungen zum Morde seiner Angehörigen veranlassen und spielt

insbesondere bei dem Morde der eigenen Kinder eine beachtenswerthe

Rolle. Zu gleicher That kann jedoch den Kranken auch die häufig ganz

begründete Befürchtung veranlassen, dass den Kindern eine Nothlage

bevorstehe, wenn er, der bisherige Ernährer der Familie, einen

Selbstmord begehe. Es wäre ein Fehler, wenn man aus einem solchen,

für sich genommen richtigen Urtheile auf Zurechnungsfähigkeit des

betreffenden Individuums schliessen wollte.

Weniger verständlich sind die bei Melancholikern wiederholt

vorgekommenen, sogenannten „indirecten Selbstmorde“, d. h. Morde

und andere Gewaltthaten, die in der Absicht begangen wurden, um

dafür hingerichtet zu werden. Hier handelt es sich offenbar bereits

um tiefere Störungen der Intelligenz, insbesondere um eine durch

fehlerhafte Logik sich kundgebende Schwäche der Intelligenz und um eine

eigenthümliche Verkehrung der Willensenergie, die dem Betreffenden

nicht gestattet, sich selbst das Leben zu nehmen, wohl aber an Anderen

eine solche That zu begehen.

Die peinliche Verstimmung kann jedoch den Kranken auch so überwältigen,

dass er in seiner Verzweiflung in irgend einer Gewaltthat eine

Erleichterung zu finden glaubt. Zerstörungen lebloser Gegenstände,

aber auch Angriffe auf Lebende können in dieser Weise als

„Entäusserungsversuche“ des Kranken zu Stande kommen, bei deren

Beurtheilung nicht zu übersehen ist, dass die Verstimmung als solche

nur ihr entsprechende Vorstellungen im Bewusstsein aufkommen lässt,

und dass die Vorstellungsthätigkeit im Allgemeinen krankhaft gehemmt

ist, wodurch insbesondere das rechtzeitige Auftauchen contrastirender

Vorstellungen und damit die Correctur der betreffenden Impulse

behindert wird.

Die Antriebe zu den durch die Verstimmung allein veranlassten

Gewaltthaten können, besonders im letztgenannten Falle, plötzlich

sich einstellen, und eben so rasch zur That führen. Häufiger trägt

sich der Melancholische längere Zeit mit seinen Ideen, bis er sie zur

Ausführung bringt, wobei gelegentliche Ursachen, äussere sowohl als

innere, die nächste Anregung geben können. Ein planmässiges Vorgehen,

ein Abpassen günstiger Gelegenheit kann dabei ganz gut vorkommen, in

welchem Falle weniger die Handlung als solche, als vielmehr ihre Genese

das Krankhafte erkennen lässt. Während der That ist das Bewusstsein

erhalten oder wenigstens nicht auffallend getrübt; der Thäter erinnert

sich daher an das Geschehene, sieht auch nachträglich das Unrechte

und Strafbare seiner Handlung meistens ein und überliefert sich

nicht selten selbst dem Gericht. Geschah die That in Folge der bis

zur Verzweiflung gediehenen Verstimmung und als Entäusserungsversuch

derselben, dann fühlt sich der Kranke nach Begehung derselben wirklich

entlastet, doch meist nur für kurze Zeit, d. h. um nachträglich wieder

in die Verstimmung zu verfallen, welche die Erinnerung an die begangene

That nur noch düsterer gestaltet.

[Sidenote: Angstanfall]

Ad 2. Sehr leicht kann es zu schweren Gewaltthaten kommen, wenn

die die Melancholie begleitende Beklemmung zum Angstanfall sich

steigert. Das entsetzliche, wahrscheinlich im vasomotorischen Krampf

begründete Gefühl unsäglicher Angst fordert dringend Entlastung, welche

schliesslich bei aufgehobenem Bewusstsein durch motorischen Reflex

erfolgt. Die Natur der daraus resultirenden Gewalthandlung hängt

von zufälligen Momenten ab, da letztere nicht ihrer selbst willen

erfolgt. Möge aber die That welche immer sein, möge sie in Tödtung oder

Verletzung Anderer, in mechanischer Zerstörung lebloser Objecte oder

in Brandlegung u. s. w. bestehen, immer trägt sie mehr weniger den

Charakter planlosen, blinden Wüthens an sich und lässt schon dadurch

ihre Genesis wenigstens vermuthen.

Der Angstanfall erfolgt entweder ganz plötzlich oder es gehen demselben

Prodromalsymptome voraus. In beiden Fällen liegt die Aehnlichkeit

mit gewissen epileptischen Affectionen nahe, die später Besprechung

finden sollen. Diese Aehnlichkeit wird noch gesteigert durch die

Amnesie oder blos traumhafte Erinnerung gegenüber der That, die aus der

hochgradigen Bewusstseinsstörung und selbst Bewusstseinsaufhebung auf

der Höhe des Anfalles sich erklärt. Nach der That kehrt die Besinnung

meistens ziemlich rasch, selbst plötzlich zurück. Der Kranke sieht

dann die Bedeutung seiner That ein, fühlt Reue darüber und handelt

dem entsprechend, indem er z. B. sich selbst dem Gerichte stellt oder

einen Selbstmord begeht. In anderen, wie es scheint selteneren Fällen

hält die Bewusstseinsstörung auch nach der That an und der Kranke kehrt

allmälig zur Besinnung zurück.

Ad 3. Inwiefern Zwangsvorstellungen zu Gewaltthaten führen können,

wurde bereits oben auseinandergesetzt. Mit einer solchen Vorstellung

kann sich der Kranke mitunter lange tragen und den aus ihnen sich

ergebenden Impulsen längere Zeit widerstehen, bis sie sich den

Uebergang in die That erzwingt. Dabei ist sich derselbe des Unrechten

eines solchen Antriebes wohl bewusst, und sowohl diese Thatsache, als

der Gedanke an die Möglichkeit der Ausführung ängstigen den Kranken in

der Art, dass dadurch dessen peinliche Verstimmung nur noch vermehrt

wird und im weiteren Verlaufe, namentlich unmittelbar vor Begehung

der That, ein Angstanfall der oben beschriebenen Art ausgelöst werden

kann. Letzteres gilt noch mehr von den bei Melancholischen so häufig

und mitunter ganz plötzlich auftauchenden Sinnestäuschungen. So

bemerkt +Schüle+ (l. c. 443), indem er hervorhebt, dass man wegen der

leicht auftretenden Angstanfälle +keinem+ Melancholiker trauen dürfe,

dass insbesondere die mit Hallucinationen und Illusionen verbundenen

Melancholien oft eine +plötzliche+ Angst auslösen können, welche die

Waffe des Selbstmordes oder der Lebensgefährdung Anderer sofort dem

Kranken in die Hand drückt und hat einen Kranken beobachtet, der in

einem solchen Augenblicke sein Kind, welches er plötzlich schwarz

werden sah, zerschellte, aus Angst, dass soeben ein feindlicher Geist

in dasselbe seinen Einzug halte. Von den eigentlichen Wahnvorstellungen

sind es zunächst die aus langen Erwartungsaffecten entspringenden,

welche den Kranken zu Gewaltacten, insbesondere zum Selbstmord und

Tödtung der Angehörigen zu bewegen vermögen, so der Wahn, verhungern

zu müssen, brodlos zu werden u. s. w. Ausserdem können, insbesondere

unter dem Einfluss von Sinnestäuschungen, Wahnvorstellungen der

verschiedensten Art auftauchen, die sämmtlich einen Inhalt besitzen,

der der peinlichen und geängstigten Stimmung des Kranken entspricht.

Am häufigsten kommen religiöse, insbesondere dämonomanische

Wahnvorstellungen und solche vor, deren Inhalt auf Beeinträchtigung

oder Bedrohung der eigenen Persönlichkeit durch Feinde hinauslaufen,

die, wenn sie im Bewusstsein sich fixiren, den Verfolgungswahn in

seinen verschiedenen Formen constituiren, und es ist begreiflich, dass

bei diesem die Verfolgungsideen desto leichter zu Gewaltthaten führen

können, je ängstigender und provocirender ihr Inhalt sich gestaltet und

je reeller sie dem Kranken erscheinen. Diese Kategorie von Irren gehört

zu den gefährlichsten, umsomehr, als die betreffenden Wahnvorstellungen

lange und von der Umgebung ungeahnt bestehen können, bis sie in einer

Gewalthandlung zum Ausbruch kommen.

_Die Manie und der exaltirte Wahnsinn._

Die Manie ist in ihren Grundzügen das gerade Gegentheil von der

Melancholie. Statt der die letztere charakterisirenden Depression

des Gemüthes und der daraus sich ergebenden traurigen, peinlichen

Affecte finden wir bei der Manie eine äusserlich unmotivirte heitere

Stimmung, statt der Hemmung der psychischen Thätigkeit das Gefühl einer

gewissen Leichtigkeit und Ungebundenheit derselben mit consecutiven

Wonnegefühlen und statt der nur durch peinliche Affecte höchsten

Grades zu überwindenden psychomotorischen Lähmung einen auffallenden,

durch erhöhtes Kraft- (Muskel-) Gefühl bedingten Bewegungsdrang, der

schliesslich in Tobsucht ausartet.

Man kann die einfache maniakalische Exaltation von der Manie auf der

Höhe ihrer Entwicklung oder der Tobsucht unterscheiden.

Die +maniakalische Exaltation+ kann längere Zeit für sich bestehen

und auch ablaufen, ohne in eigentliche Tobsucht überzugehen. Ihrem

Auftreten geht in der Regel ein melancholisches Stadium voraus,

welches sich durch entsprechende Charakterveränderung kundgibt und

daher in diagnostischer Beziehung werthvoll ist. Die Erscheinungen

in den ersten Stadien der maniakischen Exaltation haben eine grosse

Aehnlichkeit mit jenen, wie wir sie, allerdings vorübergehend, im

Anfange von Rauschzuständen beobachten: die Stimmung wird eine

heitere, aufgewecktere, die Vorstellungsthätigkeit ist erleichtert,

der Kranke spricht viel und rasch, die Triebe sind erhöht und in Folge

des gesteigerten Muskelgefühles besteht ein erhöhter Bewegungsdrang.

Dieses Verhalten ruft nicht blos beim Kranken ein Wohlbehagen hervor,

das ihn veranlasst, seinen Zustand zu loben und sich für gesünder als

je zu halten, sondern kann auch bei der Umgebung den Eindruck voller

geistiger Gesundheit hervorrufen oder es wird die erhöhte Lebhaftigkeit

des Kranken als Alkoholwirkung aufgefasst, umsomehr, als die heitere

Verstimmung das Individuum thatsächlich zum Alkoholgenusse verleitet,

andererseits eine gewisse Intoleranz gegen Alcoholica besteht und schon

geringe Mengen der letzteren das bereits kranke Gehirn zu afficiren

vermögen. Im weiteren Verlaufe wird die Stimmung immer exaltirter,

aufgeregter, die Verletzungen der Rücksichten der Convenienz und des

Anstandes werden immer auffälliger, die Reizbarkeit und Geneigtheit zu

Affecten, insbesondere des Zornes, nimmt zu, die anfangs erleichterte

Vorstellungsthätigkeit erhält in Folge des Wegfalles jeglicher

Hemmung immer mehr den Charakter des Ueberstürzten und gestaltet sich

schliesslich zur förmlichen Ideenflucht, die motorische Aufregung

wird immer auffälliger, sich durch Unruhe, Wandertrieb, scheinbar

muthwillige Handlungen und Drang nach Zerstörung lebloser Objecte, aber

auch durch unmotivirte Angriffe auf Personen äussernd, wozu die immer

ungebundener sich äussernden Triebe, insbesondere der Geschlechtstrieb

und die Leichtigkeit, mit welcher namentlich durch Widerstand Affecte

ausgelöst werden, ihrerseits beitragen.

[Sidenote: Tobsucht.]

Die eigentliche +Tobsucht+ charakterisirt sich durch die höchsten Grade

motorischer Aufregung. Der Kranke lärmt und schreit. Der innere Drang

nach Bewegungen explodirt förmlich zu diesen, ohne schliesslich mehr

durch Vorstellungen vermittelt zu werden und die Bewegungen erhalten

immer mehr den Charakter nicht intendirter Bewegungen, obgleich sie

niemals wie krampfartige, sondern stets wie gewollte sich verhalten.

Die Ideenflucht gestaltet sich zu einem ganz ungeordneten Auftauchen,

Jagen und Verdrängen der Vorstellungen, deren Inhalt theils zufällig

ganz verschieden und beständig wechselnd sich gestaltet, theils durch

Hallucinationen und Illusionen beeinflusst wird. Letztere, sowie die

daraus resultirenden Wahnvorstellungen, sind nur flüchtiger Natur und

ebenso wechselnd wie die Stimmung, die ohne Uebergänge aus lärmend

heiterer in die finstere und drohende überspringt und selbst durch

melancholische Depressionszustände vorübergehend unterbrochen wird.

Es gibt vielfache Abweichungen von diesem Verlaufe der Manie, die

insbesondere die Dauer der ganzen Erkrankung und ihre einzelnen Stadien

betreffen, aber auch die einzelnen Symptome, wobei die Ursachen der

Psychose, namentlich aber der Umstand, ob die nächste Krankheitsursache

ein bisher gesundes, rüstiges Gehirn oder ein von Haus aus oder in

Folge bereits überstandener oder noch bestehender Erkrankungen schon

defectes getroffen hatte, eine wesentliche Rolle spielt.

[Sidenote: Handlungen in maniakalischer Exaltation.]

In gerichtsärztlicher Beziehung hat im Allgemeinen die maniakische

Exaltation eine viel grössere Bedeutung als die eigentliche Tobsucht,

weil letztere sich meist durch ausgesprochene, auch dem Laien

auffallende Symptome charakterisirt, während erstere besonders in ihren

Anfängen leicht verkannt werden kann, und nicht selten selbst von den

nächsten Angehörigen mitunter lange Zeit verkannt wird. Und doch ist

leicht einzusehen, dass, wie schon die durch Alkoholgenuss bewirkte

Exaltation, mit welcher die maniakische eine so grosse Aehnlichkeit

besitzt, so häufig zu strafbaren Handlungen verleitet, noch leichter

die maniakische zu Conflicten mit dem Strafgesetze führen kann, da

es sich bei dieser meist um dauernde und zugleich viel intensivere

Störungen des Fühlens und des Vorstellens handelt, denen gegenüber

eine Correctur oder Beherrschung von Seite des Individuums schon

frühzeitig nicht mehr möglich ist, was bei Rauschzuständen bekanntlich

erst in den späteren Stadien geschieht. Die betreffenden Handlungen

haben jedoch insofern eine gewisse Aehnlichkeit, als sie in beiden

Fällen meist in Excessen verschiedener Art, Widersetzlichkeiten gegen

behördliche Organe, Ehren- und Majestätsbeleidigungen, unsittlichen

Attentaten, scheinbar muthwilligen Beschädigungen fremden Eigenthums,

Misshandlungen und selbst Tödtungen von Personen bestehen, und in

beiden Fällen theils durch die reizbare und übermüthige Stimmung,

theils durch den erhöhten Drang nach Kraftäusserungen, theils durch die

abnorm erhöhten Triebe veranlasst werden, während Sinnestäuschungen

oder gar Wahnvorstellungen erst in den späteren Stadien des

Krankheitsverlaufes in’s Spiel kommen.

[Sidenote: Mania transitoria.]

Eine besondere Erwähnung verdient die sogenannte +Mania acutissima+

oder +transitoria+. Es handelt sich nach +Krafft+-+Ebing+, der

diese Form der Manie besonders eingehend behandelte[573], um einen

bei vorher ganz Gesunden auftretenden, in 20 Minuten bis 6 Stunden

verlaufenden Tobsuchtsanfall mit hochgradiger Verworrenheit,

massenhaften Sinnesdelirien und nachfolgender vollständiger Amnesie.

Charakteristisch ist auch die gleichsam kritische Lösung des Anfalles

mit einem Stadium tiefen Schlafes, aus welchem der Betreffende

psychisch wieder ganz frei erwacht. Solche im Leben des Betreffenden

meist ganz vereinzelte Anfälle wurden fast ausschliesslich bei Männern,

insbesondere bei jungen Männern beobachtet. Vollblütigkeit, Geneigtheit

zu Congestionen gegen den Kopf scheinen ein prädisponirendes Moment

zu bilden, und auch das den Anfall zunächst auslösende dürfte in

acuten Hyperämien des Gehirnes und diese veranlassenden Ursachen,

wie Alkoholgenuss, grosse Hitze (Sonnenstich), Affecte u. dergl.

m., zu suchen sein. Es besteht eine grosse Aehnlichkeit solcher

Anfälle mit gewissen, aus epileptischer Ursache auftretenden Manien,

weshalb sie von Einzelnen auch als vereinzelt dastehende Anfälle

psychischer Epilepsie aufgefasst wurden. Auch die Gewaltthätigkeit

und Gefährlichkeit ist in beiden Fällen die gleiche. Jedenfalls

wäre auf etwa schon früher bestandene Anfälle ähnlicher Art, sowie

auf Epilepsie, insbesondere larvirte oder unbeachtet gebliebene, zu

reagiren. Die Beurtheilung solcher Vorkommnisse kann auch nur nach den

bei jener des einzelnen epileptischen Manieanfalles zu beobachtenden

Grundsätzen erfolgen. Das Plötzliche und Unmotivirte des betreffenden

Gebahrens, der wuthartige, planlose, verworrene Charakter desselben,

dann der allerdings nicht so leicht zu liefernde Nachweis von Delirien

und insbesondere der nie fehlenden Amnesie sind Momente, die die

Unterscheidung eines solchen Anfalles von etwa blos in hochgradiger

Gemüthserregung, Jähzorn etc. begangenen Handlungen gestatten werden.

Zwei Fälle dieser Art werden von +Netolitzky+ (Prag. med. Wochenschr.

1879, pag. 310) mitgetheilt. Der erste Fall betraf einen 63jährigen,

bisher ganz gesund gewesenen Holzhacker. Derselbe kaufte sich am 4.

April Morgens um 4 Kreuzer Schnaps, trank gegen die Gewohnheit sofort

die Hälfte aus, um sich wegen einer durch schwere Arbeit veranlassten

Erschöpfung zu stärken, klagte über Kopfschmerzen und schickte sich

an, in den Wald zu gehen. Er trank den Rest des Branntweines und

gerieth alsbald mit seinem Weibe ohne Ursache in Streit. Die Nachbarn

hörten ihn toben, sahen, wie er barfuss zum Schuster lief, der ihm

Stiefel flicken sollte; er borgte unter Drohungen von einem Nachbar

einen Schlitten, zerschlug seinen eigenen in Stücke, zankte heftig

mit dem Nachbar, agirte mit den Händen, schien sich gegen eine ihn

bedrohende Macht zu vertheidigen, rannte schliesslich in sein Haus,

woselbst er unmittelbar darauf an einem Dachsparren hängend gefunden

wurde. Abgeschnitten und zu Athem gebracht, verfiel er in einen

7stündigen Schlaf, aus welchem er mit vollständiger Amnesie erwachte.

Im zweiten Falle war eine kräftige, bisher stets gesunde Lehrersfrau,

nachdem sie den ganzen Tag angestrengt gewaschen, bei starker

Schwüle eine halbe Stunde weit gegangen und hatte darauf gegen ihre

Gewohnheit einen halben Liter Bier getrunken. Zurückgekehrt klagte

sie über Kopfschmerzen und legte sich um 10 Uhr in’s Bett. Gegen 1

Uhr erwachte ihr 7jähriger Knabe, sah die Mutter mit einem Stricke in

der Hand im Zimmer herumlärmen, aus dem Kasten ein Messer hervorholen

und die Schärfe desselben prüfen, wobei sie heftig gesticulirte und,

nachdem sie mit drohender Miene zum Bette des Knaben getreten war,

das Zimmer verliess. Der Knabe weckte den Vater, der ihr nacheilte

und sie in der Dachkammer aus einer tiefen Halswunde blutend traf,

als sie sich eben aufhängen wollte. N., sofort herbeigeholt, fand

die Frau in grosser Unruhe, von schreckhaften Wahnideen befallen,

mit geröthetem Gesichte. Um 3 Uhr Nachts verfiel die Frau in einen

tiefen Schlaf, der 8 Stunden dauerte und aus dem sie ohne jegliche

Erinnerung an das Vorgefallene erwachte. Epilepsie war in keinem

dieser Fälle nachweisbar.

[Sidenote: Grössenwahn.]

Wenn im weiteren Verlaufe der Manie die Aufregung sich legt und

einzelne der Wahnvorstellungen sich fixiren, so entwickelt sich

in analoger Weise, wie wir dies bei der Melancholie gesehen

haben, als Ausgangsform der Tobsucht exaltirter Wahnsinn oder der

+Grössenwahn+.

Die Wahnideen, von denen ein solches Individuum beherrscht wird, haben,

entsprechend der exaltirten Stimmung, aus welcher sie hervorgingen,

einen durchwegs exaltirten Charakter, während ihr sonstiger Inhalt

je nach äusseren oder individuellen Umständen verschieden sich

gestaltet. Am häufigsten kommt der Wahn grossen Besitzes an Geld und

Gut vor, sowie der hohen Bedeutung und Macht, ebenso ungewöhnlich

hoher geistiger oder körperlicher Leistungsfähigkeit, der bewirkt,

dass sich der Kranke im ersteren Falle z. B. für einen bedeutenden

Staatsmann, Gelehrten oder Dichter, im letzteren für einen Riesen

oder einen Ausbund von Ausdauer, geschlechtlicher Potenz etc. hält.

In anderen Fällen halten sich die Kranken für Kaiser, Könige etc.,

für weltbedeutende Reformatoren, Propheten oder Erfinder, und nicht

selten geht der Wahn noch weiter, indem sich die Betreffenden mit

wirklich bedeutenden, der Geschichte oder der Gegenwart angehörigen

Personen identificiren. -- Dass durch solche Wahnvorstellungen leicht

Gewaltthaten veranlasst werden können, ist begreiflich. Trotzdem sind

dieselben bei weitem nicht so gefährlich, wie jene des depressiven

Wahnsinns, einestheils weil sie im Allgemeinen weniger provocirenden

Charakters sind, als z. B. Verfolgungsideen, andererseits weil sie

ihrer Natur nach nicht latent bleiben, sondern meist offen vorgebracht

und dann von der Umgebung in der Regel leicht als Wahnideen erkannt und

darnach behandelt werden, desto leichter, je mehr sie, wie meist der

Fall, mit den factischen Verhältnissen im Widerspruche stehen.

_Der erworbene Blödsinn._

Jene psychischen Schwächezustände, in welche der Mensch verfällt,

nachdem er bereits die geistige Reife erreicht hatte, bezeichnet man

als +erworbenen Blödsinn+ und nennt denselben einen primären, wenn er

sich unmittelbar aus geistiger Gesundheit entwickelte, einen secundären

aber, wenn er als Ausgangsstadium anderweitiger Geistesstörung

aufgetreten ist.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 108 / 132 段