Wahnvorstellungen im Bewusstsein fixiren und nachdem die allgemein
melancholische Verstimmung sich beruhigt, nur in ihrem Sinne das
Bewusstsein verfälschen, während sonst normale oder wenigstens
nicht auffallend gestörte Intelligenz besteht, so lässt sich der
Zustand als +melancholischer Wahnsinn+ bezeichnen. Entsprechend der
pathologischen Verstimmung, aus welcher sie sich entwickelten, sind
die betreffenden Wahnvorstellungen sämmtlich peinlichen, unangenehmen,
finsteren Charakters. Der Hauptrepräsentant dieser Wahnsinnsform ist
der +Verfolgungswahn+, das ist der Wahn der Bedrohung oder Schädigung
der eigenen Individualität und ihrer Interessen durch Personen oder
anderweitige Mächte. Nachstellung und Lebensdrohung durch eingebildete
Feinde überhaupt oder durch bestimmte Personen spielt die Hauptrolle,
häufig ist ferner der Vergiftungswahn, sowie der Wahn polizeilicher
Beachtung und Verfolgung, dann der Wahn ehelicher Untreue, der
Wahn der Beeinflussung durch elektromagnetische Kräfte (besonders
häufig bei Onanisten) oder durch Dämone, welche Formen fast alle mit
entsprechenden Hallucinationen und Illusionen einhergehen, welche der
Betreffende ebensowenig zu corrigiren im Stande ist, wie die aus ihnen
entstehenden Vorstellungen. Die betreffenden Ideen und die ihnen zu
Grunde liegenden Sinnestäuschungen bestehen häufig in ganz latenter
Weise und treten nur gelegentlich zu Tage. Der Kranke kann sie lange
verbergen und die aus ihnen entspringenden Impulse beherrschen, so dass
er desto mehr für einen geistig Gesunden gelten kann, je weniger seine
sonstige Intelligenz von der Norm abweicht, was insbesondere bei jenen
Formen der Fall, die gegenwärtig als primäre partielle Verrücktheit
bezeichnet werden, bei welchen, wie pag. 917 erwähnt wurde, die
betreffenden Wahnvorstellungen durch unmittelbare Verfälschung
von Sinneswahrnehmungen oder Vorstellungen entstanden sind, wobei
eine melancholische Verstimmung entweder gar nicht voranging oder
unauffällig verlief.
[Sidenote: Querulantenwahn.]
Eine besondere Art des Verfolgungswahnes ist der sogenannte
Querulantenwahn, bei welchem das betreffende Individuum von dem Wahne
erlittenen Unrechtes, insbesondere durch behördliche Entscheidungen
erlittenen Unrechtes, beherrscht wird und durch beständige Eingaben an
die Gerichte und andere Behörden sein vermeintliches Recht zu erlangen
sich bestrebt. Diesem Wahne liegen nicht selten wirkliche Vorkommnisse
zu Grunde, die aber ganz entstellt aufgefasst und wiedergegeben werden.
Dieser Umstand, sowie die durch neuerliche Abweisung gesteigerte
Irritation, führt immer wieder zu neuen und immer schärferen Eingaben,
sowie zu neuen Behelligungen und selbst Insultirungen der Behörden,
bis endlich, und zwar nicht selten nachdem das Individuum wegen
letztgenannter Delicte wiederholt in Untersuchung gezogen und bestraft
worden ist, der Querulant als ein Wahnsinniger erkannt und entsprechend
behandelt wird.
[Sidenote: Gewaltthaten aus melancholischer Verstimmung.]
Die Gewaltthaten Melancholischer können hervorgehen: 1. aus der
melancholischen Verstimmung als solcher, 2. aus Angstgefühlen,
besonders dem Raptus melancholicus, 3. aus Zwangs- und
Wahnvorstellungen.
Ad 1. Die melancholische Verstimmung bewirkt zunächst eine veränderte
Reaction gegen äussere Eindrücke. Da letztere überhaupt schmerzlich
empfunden werden, selbst solche, die früher angenehm gewesen waren,
so ist es begreiflich, dass insbesondere auf solche Eindrücke leicht
unverhältnissmässig heftige Reactionen erfolgen können, die an und
für sich provocirender Natur sind. Auf diese Art können äusserlich
mehr weniger motivirt erscheinende Gewaltacte zu Stande kommen, deren
pathologischer Charakter aber desto deutlicher hervortreten wird, je
weniger die Heftigkeit der Reaction mit der äusseren Ursache derselben
im Verhältnisse steht. Die veränderte Selbstempfindung, sowie die immer
peinlicher sich gestaltenden Beziehungen zur Aussenwelt, welche nur im
trüben Lichte und jedes Reizes bar erscheint, erklären die Häufigkeit
des Selbstmordes schon in den ersten Stadien der Melancholie, da es
für den Kranken nahe liegt, sich durch eine solche That von seiner
Seelenqual zu befreien.
Dieselben Ursachen, sowie die bangen Erwartungsaffecte, von denen
der Kranke beherrscht wird, können bewirken, dass demselben auch die
Existenz und Zukunft seiner Angehörigen in einem so trüben Lichte
erscheint, dass er darin ein Verdienst erblickt, sie aus einer
solchen Existenz zu befreien und vor einer so traurigen Zukunft zu
bewahren. Diese Logik kann den Melancholiker auch ohne eigentliche
Wahnvorstellungen zum Morde seiner Angehörigen veranlassen und spielt
insbesondere bei dem Morde der eigenen Kinder eine beachtenswerthe
Rolle. Zu gleicher That kann jedoch den Kranken auch die häufig ganz
begründete Befürchtung veranlassen, dass den Kindern eine Nothlage
bevorstehe, wenn er, der bisherige Ernährer der Familie, einen
Selbstmord begehe. Es wäre ein Fehler, wenn man aus einem solchen,
für sich genommen richtigen Urtheile auf Zurechnungsfähigkeit des
betreffenden Individuums schliessen wollte.
Weniger verständlich sind die bei Melancholikern wiederholt
vorgekommenen, sogenannten „indirecten Selbstmorde“, d. h. Morde
und andere Gewaltthaten, die in der Absicht begangen wurden, um
dafür hingerichtet zu werden. Hier handelt es sich offenbar bereits
um tiefere Störungen der Intelligenz, insbesondere um eine durch
fehlerhafte Logik sich kundgebende Schwäche der Intelligenz und um eine
eigenthümliche Verkehrung der Willensenergie, die dem Betreffenden
nicht gestattet, sich selbst das Leben zu nehmen, wohl aber an Anderen
eine solche That zu begehen.
Die peinliche Verstimmung kann jedoch den Kranken auch so überwältigen,
dass er in seiner Verzweiflung in irgend einer Gewaltthat eine
Erleichterung zu finden glaubt. Zerstörungen lebloser Gegenstände,
aber auch Angriffe auf Lebende können in dieser Weise als
„Entäusserungsversuche“ des Kranken zu Stande kommen, bei deren
Beurtheilung nicht zu übersehen ist, dass die Verstimmung als solche
nur ihr entsprechende Vorstellungen im Bewusstsein aufkommen lässt,
und dass die Vorstellungsthätigkeit im Allgemeinen krankhaft gehemmt
ist, wodurch insbesondere das rechtzeitige Auftauchen contrastirender
Vorstellungen und damit die Correctur der betreffenden Impulse
behindert wird.
Die Antriebe zu den durch die Verstimmung allein veranlassten
Gewaltthaten können, besonders im letztgenannten Falle, plötzlich
sich einstellen, und eben so rasch zur That führen. Häufiger trägt
sich der Melancholische längere Zeit mit seinen Ideen, bis er sie zur
Ausführung bringt, wobei gelegentliche Ursachen, äussere sowohl als
innere, die nächste Anregung geben können. Ein planmässiges Vorgehen,
ein Abpassen günstiger Gelegenheit kann dabei ganz gut vorkommen, in
welchem Falle weniger die Handlung als solche, als vielmehr ihre Genese
das Krankhafte erkennen lässt. Während der That ist das Bewusstsein
erhalten oder wenigstens nicht auffallend getrübt; der Thäter erinnert
sich daher an das Geschehene, sieht auch nachträglich das Unrechte
und Strafbare seiner Handlung meistens ein und überliefert sich
nicht selten selbst dem Gericht. Geschah die That in Folge der bis
zur Verzweiflung gediehenen Verstimmung und als Entäusserungsversuch
derselben, dann fühlt sich der Kranke nach Begehung derselben wirklich
entlastet, doch meist nur für kurze Zeit, d. h. um nachträglich wieder
in die Verstimmung zu verfallen, welche die Erinnerung an die begangene
That nur noch düsterer gestaltet.
[Sidenote: Angstanfall]
Ad 2. Sehr leicht kann es zu schweren Gewaltthaten kommen, wenn
die die Melancholie begleitende Beklemmung zum Angstanfall sich
steigert. Das entsetzliche, wahrscheinlich im vasomotorischen Krampf
begründete Gefühl unsäglicher Angst fordert dringend Entlastung, welche
schliesslich bei aufgehobenem Bewusstsein durch motorischen Reflex
erfolgt. Die Natur der daraus resultirenden Gewalthandlung hängt
von zufälligen Momenten ab, da letztere nicht ihrer selbst willen
erfolgt. Möge aber die That welche immer sein, möge sie in Tödtung oder
Verletzung Anderer, in mechanischer Zerstörung lebloser Objecte oder
in Brandlegung u. s. w. bestehen, immer trägt sie mehr weniger den
Charakter planlosen, blinden Wüthens an sich und lässt schon dadurch
ihre Genesis wenigstens vermuthen.
Der Angstanfall erfolgt entweder ganz plötzlich oder es gehen demselben
Prodromalsymptome voraus. In beiden Fällen liegt die Aehnlichkeit
mit gewissen epileptischen Affectionen nahe, die später Besprechung
finden sollen. Diese Aehnlichkeit wird noch gesteigert durch die
Amnesie oder blos traumhafte Erinnerung gegenüber der That, die aus der
hochgradigen Bewusstseinsstörung und selbst Bewusstseinsaufhebung auf
der Höhe des Anfalles sich erklärt. Nach der That kehrt die Besinnung
meistens ziemlich rasch, selbst plötzlich zurück. Der Kranke sieht
dann die Bedeutung seiner That ein, fühlt Reue darüber und handelt
dem entsprechend, indem er z. B. sich selbst dem Gerichte stellt oder
einen Selbstmord begeht. In anderen, wie es scheint selteneren Fällen
hält die Bewusstseinsstörung auch nach der That an und der Kranke kehrt
allmälig zur Besinnung zurück.
Ad 3. Inwiefern Zwangsvorstellungen zu Gewaltthaten führen können,
wurde bereits oben auseinandergesetzt. Mit einer solchen Vorstellung
kann sich der Kranke mitunter lange tragen und den aus ihnen sich
ergebenden Impulsen längere Zeit widerstehen, bis sie sich den
Uebergang in die That erzwingt. Dabei ist sich derselbe des Unrechten
eines solchen Antriebes wohl bewusst, und sowohl diese Thatsache, als
der Gedanke an die Möglichkeit der Ausführung ängstigen den Kranken in
der Art, dass dadurch dessen peinliche Verstimmung nur noch vermehrt
wird und im weiteren Verlaufe, namentlich unmittelbar vor Begehung
der That, ein Angstanfall der oben beschriebenen Art ausgelöst werden
kann. Letzteres gilt noch mehr von den bei Melancholischen so häufig
und mitunter ganz plötzlich auftauchenden Sinnestäuschungen. So
bemerkt +Schüle+ (l. c. 443), indem er hervorhebt, dass man wegen der
leicht auftretenden Angstanfälle +keinem+ Melancholiker trauen dürfe,
dass insbesondere die mit Hallucinationen und Illusionen verbundenen
Melancholien oft eine +plötzliche+ Angst auslösen können, welche die
Waffe des Selbstmordes oder der Lebensgefährdung Anderer sofort dem
Kranken in die Hand drückt und hat einen Kranken beobachtet, der in
einem solchen Augenblicke sein Kind, welches er plötzlich schwarz
werden sah, zerschellte, aus Angst, dass soeben ein feindlicher Geist
in dasselbe seinen Einzug halte. Von den eigentlichen Wahnvorstellungen
sind es zunächst die aus langen Erwartungsaffecten entspringenden,
welche den Kranken zu Gewaltacten, insbesondere zum Selbstmord und
Tödtung der Angehörigen zu bewegen vermögen, so der Wahn, verhungern
zu müssen, brodlos zu werden u. s. w. Ausserdem können, insbesondere
unter dem Einfluss von Sinnestäuschungen, Wahnvorstellungen der
verschiedensten Art auftauchen, die sämmtlich einen Inhalt besitzen,
der der peinlichen und geängstigten Stimmung des Kranken entspricht.
Am häufigsten kommen religiöse, insbesondere dämonomanische
Wahnvorstellungen und solche vor, deren Inhalt auf Beeinträchtigung
oder Bedrohung der eigenen Persönlichkeit durch Feinde hinauslaufen,
die, wenn sie im Bewusstsein sich fixiren, den Verfolgungswahn in
seinen verschiedenen Formen constituiren, und es ist begreiflich, dass
bei diesem die Verfolgungsideen desto leichter zu Gewaltthaten führen
können, je ängstigender und provocirender ihr Inhalt sich gestaltet und
je reeller sie dem Kranken erscheinen. Diese Kategorie von Irren gehört
zu den gefährlichsten, umsomehr, als die betreffenden Wahnvorstellungen
lange und von der Umgebung ungeahnt bestehen können, bis sie in einer
Gewalthandlung zum Ausbruch kommen.
_Die Manie und der exaltirte Wahnsinn._
Die Manie ist in ihren Grundzügen das gerade Gegentheil von der
Melancholie. Statt der die letztere charakterisirenden Depression
des Gemüthes und der daraus sich ergebenden traurigen, peinlichen
Affecte finden wir bei der Manie eine äusserlich unmotivirte heitere
Stimmung, statt der Hemmung der psychischen Thätigkeit das Gefühl einer
gewissen Leichtigkeit und Ungebundenheit derselben mit consecutiven
Wonnegefühlen und statt der nur durch peinliche Affecte höchsten
Grades zu überwindenden psychomotorischen Lähmung einen auffallenden,
durch erhöhtes Kraft- (Muskel-) Gefühl bedingten Bewegungsdrang, der
schliesslich in Tobsucht ausartet.
Man kann die einfache maniakalische Exaltation von der Manie auf der
Höhe ihrer Entwicklung oder der Tobsucht unterscheiden.
Die +maniakalische Exaltation+ kann längere Zeit für sich bestehen
und auch ablaufen, ohne in eigentliche Tobsucht überzugehen. Ihrem
Auftreten geht in der Regel ein melancholisches Stadium voraus,
welches sich durch entsprechende Charakterveränderung kundgibt und
daher in diagnostischer Beziehung werthvoll ist. Die Erscheinungen
in den ersten Stadien der maniakischen Exaltation haben eine grosse
Aehnlichkeit mit jenen, wie wir sie, allerdings vorübergehend, im
Anfange von Rauschzuständen beobachten: die Stimmung wird eine
heitere, aufgewecktere, die Vorstellungsthätigkeit ist erleichtert,
der Kranke spricht viel und rasch, die Triebe sind erhöht und in Folge
des gesteigerten Muskelgefühles besteht ein erhöhter Bewegungsdrang.
Dieses Verhalten ruft nicht blos beim Kranken ein Wohlbehagen hervor,
das ihn veranlasst, seinen Zustand zu loben und sich für gesünder als
je zu halten, sondern kann auch bei der Umgebung den Eindruck voller
geistiger Gesundheit hervorrufen oder es wird die erhöhte Lebhaftigkeit
des Kranken als Alkoholwirkung aufgefasst, umsomehr, als die heitere
Verstimmung das Individuum thatsächlich zum Alkoholgenusse verleitet,
andererseits eine gewisse Intoleranz gegen Alcoholica besteht und schon
geringe Mengen der letzteren das bereits kranke Gehirn zu afficiren
vermögen. Im weiteren Verlaufe wird die Stimmung immer exaltirter,
aufgeregter, die Verletzungen der Rücksichten der Convenienz und des
Anstandes werden immer auffälliger, die Reizbarkeit und Geneigtheit zu
Affecten, insbesondere des Zornes, nimmt zu, die anfangs erleichterte
Vorstellungsthätigkeit erhält in Folge des Wegfalles jeglicher
Hemmung immer mehr den Charakter des Ueberstürzten und gestaltet sich
schliesslich zur förmlichen Ideenflucht, die motorische Aufregung
wird immer auffälliger, sich durch Unruhe, Wandertrieb, scheinbar
muthwillige Handlungen und Drang nach Zerstörung lebloser Objecte, aber
auch durch unmotivirte Angriffe auf Personen äussernd, wozu die immer
ungebundener sich äussernden Triebe, insbesondere der Geschlechtstrieb
und die Leichtigkeit, mit welcher namentlich durch Widerstand Affecte
ausgelöst werden, ihrerseits beitragen.
[Sidenote: Tobsucht.]
Die eigentliche +Tobsucht+ charakterisirt sich durch die höchsten Grade
motorischer Aufregung. Der Kranke lärmt und schreit. Der innere Drang
nach Bewegungen explodirt förmlich zu diesen, ohne schliesslich mehr
durch Vorstellungen vermittelt zu werden und die Bewegungen erhalten
immer mehr den Charakter nicht intendirter Bewegungen, obgleich sie
niemals wie krampfartige, sondern stets wie gewollte sich verhalten.
Die Ideenflucht gestaltet sich zu einem ganz ungeordneten Auftauchen,
Jagen und Verdrängen der Vorstellungen, deren Inhalt theils zufällig
ganz verschieden und beständig wechselnd sich gestaltet, theils durch
Hallucinationen und Illusionen beeinflusst wird. Letztere, sowie die
daraus resultirenden Wahnvorstellungen, sind nur flüchtiger Natur und
ebenso wechselnd wie die Stimmung, die ohne Uebergänge aus lärmend
heiterer in die finstere und drohende überspringt und selbst durch
melancholische Depressionszustände vorübergehend unterbrochen wird.
Es gibt vielfache Abweichungen von diesem Verlaufe der Manie, die
insbesondere die Dauer der ganzen Erkrankung und ihre einzelnen Stadien
betreffen, aber auch die einzelnen Symptome, wobei die Ursachen der
Psychose, namentlich aber der Umstand, ob die nächste Krankheitsursache
ein bisher gesundes, rüstiges Gehirn oder ein von Haus aus oder in
Folge bereits überstandener oder noch bestehender Erkrankungen schon
defectes getroffen hatte, eine wesentliche Rolle spielt.
[Sidenote: Handlungen in maniakalischer Exaltation.]
In gerichtsärztlicher Beziehung hat im Allgemeinen die maniakische
Exaltation eine viel grössere Bedeutung als die eigentliche Tobsucht,
weil letztere sich meist durch ausgesprochene, auch dem Laien
auffallende Symptome charakterisirt, während erstere besonders in ihren
Anfängen leicht verkannt werden kann, und nicht selten selbst von den
nächsten Angehörigen mitunter lange Zeit verkannt wird. Und doch ist
leicht einzusehen, dass, wie schon die durch Alkoholgenuss bewirkte
Exaltation, mit welcher die maniakische eine so grosse Aehnlichkeit
besitzt, so häufig zu strafbaren Handlungen verleitet, noch leichter
die maniakische zu Conflicten mit dem Strafgesetze führen kann, da
es sich bei dieser meist um dauernde und zugleich viel intensivere
Störungen des Fühlens und des Vorstellens handelt, denen gegenüber
eine Correctur oder Beherrschung von Seite des Individuums schon
frühzeitig nicht mehr möglich ist, was bei Rauschzuständen bekanntlich
erst in den späteren Stadien geschieht. Die betreffenden Handlungen
haben jedoch insofern eine gewisse Aehnlichkeit, als sie in beiden
Fällen meist in Excessen verschiedener Art, Widersetzlichkeiten gegen
behördliche Organe, Ehren- und Majestätsbeleidigungen, unsittlichen
Attentaten, scheinbar muthwilligen Beschädigungen fremden Eigenthums,
Misshandlungen und selbst Tödtungen von Personen bestehen, und in
beiden Fällen theils durch die reizbare und übermüthige Stimmung,
theils durch den erhöhten Drang nach Kraftäusserungen, theils durch die
abnorm erhöhten Triebe veranlasst werden, während Sinnestäuschungen
oder gar Wahnvorstellungen erst in den späteren Stadien des
Krankheitsverlaufes in’s Spiel kommen.
[Sidenote: Mania transitoria.]
Eine besondere Erwähnung verdient die sogenannte +Mania acutissima+
oder +transitoria+. Es handelt sich nach +Krafft+-+Ebing+, der
diese Form der Manie besonders eingehend behandelte[573], um einen
bei vorher ganz Gesunden auftretenden, in 20 Minuten bis 6 Stunden
verlaufenden Tobsuchtsanfall mit hochgradiger Verworrenheit,
massenhaften Sinnesdelirien und nachfolgender vollständiger Amnesie.
Charakteristisch ist auch die gleichsam kritische Lösung des Anfalles
mit einem Stadium tiefen Schlafes, aus welchem der Betreffende
psychisch wieder ganz frei erwacht. Solche im Leben des Betreffenden
meist ganz vereinzelte Anfälle wurden fast ausschliesslich bei Männern,
insbesondere bei jungen Männern beobachtet. Vollblütigkeit, Geneigtheit
zu Congestionen gegen den Kopf scheinen ein prädisponirendes Moment
zu bilden, und auch das den Anfall zunächst auslösende dürfte in
acuten Hyperämien des Gehirnes und diese veranlassenden Ursachen,
wie Alkoholgenuss, grosse Hitze (Sonnenstich), Affecte u. dergl.
m., zu suchen sein. Es besteht eine grosse Aehnlichkeit solcher
Anfälle mit gewissen, aus epileptischer Ursache auftretenden Manien,
weshalb sie von Einzelnen auch als vereinzelt dastehende Anfälle
psychischer Epilepsie aufgefasst wurden. Auch die Gewaltthätigkeit
und Gefährlichkeit ist in beiden Fällen die gleiche. Jedenfalls
wäre auf etwa schon früher bestandene Anfälle ähnlicher Art, sowie
auf Epilepsie, insbesondere larvirte oder unbeachtet gebliebene, zu
reagiren. Die Beurtheilung solcher Vorkommnisse kann auch nur nach den
bei jener des einzelnen epileptischen Manieanfalles zu beobachtenden
Grundsätzen erfolgen. Das Plötzliche und Unmotivirte des betreffenden
Gebahrens, der wuthartige, planlose, verworrene Charakter desselben,
dann der allerdings nicht so leicht zu liefernde Nachweis von Delirien
und insbesondere der nie fehlenden Amnesie sind Momente, die die
Unterscheidung eines solchen Anfalles von etwa blos in hochgradiger
Gemüthserregung, Jähzorn etc. begangenen Handlungen gestatten werden.
Zwei Fälle dieser Art werden von +Netolitzky+ (Prag. med. Wochenschr.
1879, pag. 310) mitgetheilt. Der erste Fall betraf einen 63jährigen,
bisher ganz gesund gewesenen Holzhacker. Derselbe kaufte sich am 4.
April Morgens um 4 Kreuzer Schnaps, trank gegen die Gewohnheit sofort
die Hälfte aus, um sich wegen einer durch schwere Arbeit veranlassten
Erschöpfung zu stärken, klagte über Kopfschmerzen und schickte sich
an, in den Wald zu gehen. Er trank den Rest des Branntweines und
gerieth alsbald mit seinem Weibe ohne Ursache in Streit. Die Nachbarn
hörten ihn toben, sahen, wie er barfuss zum Schuster lief, der ihm
Stiefel flicken sollte; er borgte unter Drohungen von einem Nachbar
einen Schlitten, zerschlug seinen eigenen in Stücke, zankte heftig
mit dem Nachbar, agirte mit den Händen, schien sich gegen eine ihn
bedrohende Macht zu vertheidigen, rannte schliesslich in sein Haus,
woselbst er unmittelbar darauf an einem Dachsparren hängend gefunden
wurde. Abgeschnitten und zu Athem gebracht, verfiel er in einen
7stündigen Schlaf, aus welchem er mit vollständiger Amnesie erwachte.
Im zweiten Falle war eine kräftige, bisher stets gesunde Lehrersfrau,
nachdem sie den ganzen Tag angestrengt gewaschen, bei starker
Schwüle eine halbe Stunde weit gegangen und hatte darauf gegen ihre
Gewohnheit einen halben Liter Bier getrunken. Zurückgekehrt klagte
sie über Kopfschmerzen und legte sich um 10 Uhr in’s Bett. Gegen 1
Uhr erwachte ihr 7jähriger Knabe, sah die Mutter mit einem Stricke in
der Hand im Zimmer herumlärmen, aus dem Kasten ein Messer hervorholen
und die Schärfe desselben prüfen, wobei sie heftig gesticulirte und,
nachdem sie mit drohender Miene zum Bette des Knaben getreten war,
das Zimmer verliess. Der Knabe weckte den Vater, der ihr nacheilte
und sie in der Dachkammer aus einer tiefen Halswunde blutend traf,
als sie sich eben aufhängen wollte. N., sofort herbeigeholt, fand
die Frau in grosser Unruhe, von schreckhaften Wahnideen befallen,
mit geröthetem Gesichte. Um 3 Uhr Nachts verfiel die Frau in einen
tiefen Schlaf, der 8 Stunden dauerte und aus dem sie ohne jegliche
Erinnerung an das Vorgefallene erwachte. Epilepsie war in keinem
dieser Fälle nachweisbar.
[Sidenote: Grössenwahn.]
Wenn im weiteren Verlaufe der Manie die Aufregung sich legt und
einzelne der Wahnvorstellungen sich fixiren, so entwickelt sich
in analoger Weise, wie wir dies bei der Melancholie gesehen
haben, als Ausgangsform der Tobsucht exaltirter Wahnsinn oder der
+Grössenwahn+.
Die Wahnideen, von denen ein solches Individuum beherrscht wird, haben,
entsprechend der exaltirten Stimmung, aus welcher sie hervorgingen,
einen durchwegs exaltirten Charakter, während ihr sonstiger Inhalt
je nach äusseren oder individuellen Umständen verschieden sich
gestaltet. Am häufigsten kommt der Wahn grossen Besitzes an Geld und
Gut vor, sowie der hohen Bedeutung und Macht, ebenso ungewöhnlich
hoher geistiger oder körperlicher Leistungsfähigkeit, der bewirkt,
dass sich der Kranke im ersteren Falle z. B. für einen bedeutenden
Staatsmann, Gelehrten oder Dichter, im letzteren für einen Riesen
oder einen Ausbund von Ausdauer, geschlechtlicher Potenz etc. hält.
In anderen Fällen halten sich die Kranken für Kaiser, Könige etc.,
für weltbedeutende Reformatoren, Propheten oder Erfinder, und nicht
selten geht der Wahn noch weiter, indem sich die Betreffenden mit
wirklich bedeutenden, der Geschichte oder der Gegenwart angehörigen
Personen identificiren. -- Dass durch solche Wahnvorstellungen leicht
Gewaltthaten veranlasst werden können, ist begreiflich. Trotzdem sind
dieselben bei weitem nicht so gefährlich, wie jene des depressiven
Wahnsinns, einestheils weil sie im Allgemeinen weniger provocirenden
Charakters sind, als z. B. Verfolgungsideen, andererseits weil sie
ihrer Natur nach nicht latent bleiben, sondern meist offen vorgebracht
und dann von der Umgebung in der Regel leicht als Wahnideen erkannt und
darnach behandelt werden, desto leichter, je mehr sie, wie meist der
Fall, mit den factischen Verhältnissen im Widerspruche stehen.
_Der erworbene Blödsinn._
Jene psychischen Schwächezustände, in welche der Mensch verfällt,
nachdem er bereits die geistige Reife erreicht hatte, bezeichnet man
als +erworbenen Blödsinn+ und nennt denselben einen primären, wenn er
sich unmittelbar aus geistiger Gesundheit entwickelte, einen secundären
aber, wenn er als Ausgangsstadium anderweitiger Geistesstörung
aufgetreten ist.