Aus mehreren der bisher angeführten Fälle, insbesondere aus den

letzteren, lassen sich bereits zwei weitere, wenn auch nicht absolut

constante und charakteristische Eigenthümlichkeiten im psychischen

Verhalten hereditär belasteter Individuen erkennen: das Instinctive,

Triebartige mancher ihrer Handlungen und die periodische Wiederkehr

der Antriebe zu diesen. Letztere sind bei Individuen der genannten

Kategorie mitunter so auffällig und scheinbar so isolirt dastehend,

dass von vielen Psychiatern ein +impulsives+ Irrsein als eigene

Aeusserungsform angeborener psychischer Degeneration aufgestellt

wird. Man spricht von diesem insbesondere dann, wenn das Individuum

Handlungen, z. B. Brandlegungen, Diebstähle, unzüchtige Acte,

Selbstmorde oder gar Morde begeht, die mit seinem sonstigen Fühlen

und Denken ganz contrastiren und zu welchen dasselbe nicht durch

äussere begreifliche Motive, aber auch nicht durch Wahnvorstellungen

oder überwältigt durch melancholische oder maniakische Verstimmungen,

sondern durch unwiderstehliche und ihm selbst unverständliche Antriebe

gezwungen wird. Das Vorkommen solcher Impulse ist auch den älteren

Psychiatern nicht entgangen und hat in der Aufstellung einer Mania

sine delirio, insbesondere aber in den sogenannten „Monomanien“

ihren Ausdruck gefunden, indem man das Vorkommen einer isolirten

Mordmonomanie, Kleptomanie, Pyromanie u. s. w. annahm, eine Annahme,

gegen welche von gerichtsärztlicher Seite sowohl (+Casper+-+Liman+),

als noch mehr von juristischer Seite gekämpft und selbst entschieden

protestirt wurde, was bei dem Missbrauch, welcher mit der Annahme

solcher Monomanien getrieben werden konnte und thatsächlich getrieben

wurde, wohl begreiflich erscheint. Heutzutage ist das Vorkommen

solcher impulsiver Antriebe und die Möglichkeit der Ueberwältigung des

Individuums durch diese zweifellos constatirt, und von den Psychiatern

(+Maudsley+, +Krafft+-+Ebing+, +Schüle+, +Legrand du Saulle+) allgemein

anerkannt, und es ist daher auch in der gerichtlichen Psychopathologie

mit dieser Thatsache zu rechnen; doch wird man festhalten, dass

solche impulsive Antriebe niemals als vollkommen isolirte krankhafte

Erscheinungen auftreten, so sehr dieses mitunter den Anschein hat,

sondern nur als Symptom einer auch anderweitig sich kundgebenden

Erkrankung, insbesondere einer originär psychopathischen Constitution

gemeinschaftlich mit anderen, mehr weniger deutlich hervortretenden

Eigenthümlichkeiten der letzteren, deren Existenz nachzuweisen die

Aufgabe des Gerichtsarztes sein wird. Der Antrieb kann ganz plötzlich

auftreten und auch sofort in die betreffende Handlung übergehen,

oder der Antrieb besteht längere Zeit, bis er sich den Uebergang in

die That erzwingt. Im ersten Falle gehen fast ausnahmslos gewisse

Symptome voraus, die den Anfall gewissermassen einleiten, namentlich

Veränderung der Stimmung, unbestimmte Angst, grosse Reizbarkeit,

Kopfschmerz oder Schwindel. Während der That ist der Betreffende der

Handlung, die er begeht, entweder vollkommen sich bewusst, oder nur

momentan verwirrt, und weiss sich auch des Geschehenen zu erinnern,

obgleich er über die Ursache derselben sich selbst keine Rechenschaft

zu geben vermag. Durch den Ausfall der Bewusstseinsstörung und der

Amnesie unterscheidet sich das „Impulsive Irrsein“ von analogen

impulsiven Acten, wie sie bei Epileptikern vorkommen, mit denen

dasselbe auch wegen des periodischen Auftretens viele Aehnlichkeit

hat[571], ebenso auch von den mitunter ganz plötzlichen Gewaltthaten,

wie sie im Raptus melancholicus durch den melancholischen Angstanfall

zu Stande kommen. Im zweiten Falle besteht der Antrieb durch einige,

meist nur kurze Zeit, anfangs vielleicht nur als unbestimmter Drang,

später in bestimmter Richtung, und der Kranke ist sich nicht blos

desselben bewusst, sondern kann ihn auch noch beherrschen, bis sich

derselbe den Uebergang in die That erzwingt. Die Aehnlichkeit mit

den „Zwangsvorstellungen“ bei Melancholischen und den aus diesen

hervorgehenden Acten ist eine auffällige und eine Unterscheidung

häufig schwer, mitunter unmöglich.[572] Der Nachweis der originär

psychopathischen Constitution, sowie die periodische Wiederkehr solcher

Impulse muss für die Differentialdiagnose herangezogen werden.

[Sidenote: Fälle von impulsivem Irrsein.]

Zu den Fällen +erster+ Kategorie gehört der merkwürdige Fall

+Nichol+’s (+Krafft+-+Ebing+, l. c. 174). Ein gewisser S. überfiel

eines Morgens ein Mädchen auf der Strasse, riss ihr einen Schuh vom

Fusse, entfloh und wurde unmittelbar darauf verhaftet und wegen

Strassenraub angeklagt. Die That ist ihm erinnerlich, doch weiss er

kein Motiv hierfür anzugeben. Es kam hervor, dass er bereits mehrmals

solche Attentate ausgeübt hatte, und dass er alle 3-4 Monate von

einem solchen Gelüste nach Schuhen ergriffen wurde. Einmal hatte

er sogar seiner eigenen Schwester einen Schuh aus dem Schlafzimmer

entwendet. S. war bei der Verhaftung stark aufgeregt, aber keineswegs

geistesgestört. Sein moralisches Gebahren und seine Lebensweise waren

untadelhaft. Seine Intelligenz gewöhnlich. Zahlreiche Irrsinnsfälle

in der Ascendenz. Wiederholte Hirnerschütterung. Seit dem 14. Jahre

Anfälle von Kopfweh mit jenen sonderbaren Antrieben. S. wurde

freigesprochen und beging bald darauf einen ähnlichen Diebstahl -- an

seiner eigenen Frau.

Ein analoger Fall wurde vor einiger Zeit (Vierteljahrschr. f.

gerichtl. Med. 1878, XXVIII, pag. 61) von +Passow+ mitgetheilt, der

einen 45jährigen Mann betraf, der seit längerer Zeit eine grosse

Menge Diebstähle begangen hatte, aber niemals etwas Anderes als

Damenwäsche gestohlen und bei sich behalten hatte, so zwar, dass man

schliesslich an 300 Stück diverser Damenhemden, Damenbeinkleider,

Strumpfbänder, Corsette, Damenstrümpfe u. dergl. bei ihm fand. Eine

erbliche Anlage zu Geistesstörungen liess sich nicht erweisen, doch

war der Untersuchte seit frühester Jugend wunderlich und sonderbar in

seinem Benehmen. Eigenthümlich ist in beiden Fällen die zweifellos

sexuelle Färbung der betreffenden periodisch wiederkehrenden Antriebe.

Ein Beispiel der +zweiten+ Kategorie bringt u. A. +Legrand du Saulle+

(Annal. d’hygiène publ. 1875, Nr. 88, pag. 427). Ein gewisser Th.,

24 Jahre alt, verliess am 11. Juni 1874 ohne einen Grund seinen

Dienstgeber, irrte durch die Strassen, kaufte ein Taschenmesser und

traf ein öffentliches Mädchen, mit welchem er die Nacht zubrachte.

Am anderen Morgen, nach dem gemeinschaftlich genossenen Frühstück,

zog er das Messer aus der Tasche, prüfte dasselbe und erwog, ob er

nicht das Mädchen erstechen solle: da er jedoch fand, dass man seine

That leicht als behufs Diebstahl ausgeführt nehmen könnte, und,

wie er sich ausdrückte, nicht für einen elenden Mörder (égorgeur)

Prostituirter genommen werden wollte, unterliess er dieselbe,

streifte hierauf, das offene Messer in der Tasche haltend, in

den Strassen herum, entschlossen, den ersten besten Passanten zu

erstechen, ohne jedoch seinen Entschluss auszuführen. Mittags trat

er in ein Restaurant, forderte ein Déjeuner und schrieb, während

dieses bereitet wurde, nieder, dass er ein Verbrechen begehen müsse

und nicht mehr widerstehen könne, dass er aber nicht wisse, ob er die

Dame des Comptoirs oder die Kellnerin ermorden solle. Letztere stach

er in der That nieder, als sie das Essen brachte. Sofort arretirt,

betrug er sich ruhig und blieb es auch in der Untersuchungshaft, ohne

seine That zu leugnen oder zu beschönigen. -- Th. ist ein uneheliches

Kind, wurde im Gefängniss St. Lazare geboren, seine Mutter war

damals 15, sein Vater 63 Jahre alt, Letzterer war reich, geizig

und gewaltthätig. Th. hatte ein sehr bewegtes Vorleben und hatte

es mit verschiedenen Geschäften versucht. Seit dem 14. Lebensjahre

wiederholte Ohnmachtsanfälle, später häufiger Schwindel. Seit einiger

Zeit periodische Antriebe, Jemanden zu ermorden, gleichzeitig

mit Unruhe und grosser Reizbarkeit. -- +Legrand du Saulle+ und

+Falret+ hielten den Fall für larvirte Epilepsie, Laségue, der

dritte Sachverständige, sprach sich namentlich mit Rücksicht auf das

vollkommen erhaltene Bewusstsein für „impulsives Irrsein“ aus und

gegen Epilepsie.

Bekannt ist der von +Marc+ mitgetheilte Fall des Chemikers und

Dichters R., welcher selbst die Irrenanstalt aufsuchte, weil er durch

den Trieb, Jemand zu morden, in Angst versetzt wurde, so dass er sich

selbst vor den Altären niederwarf und Befreiung von dem entsetzlichen

Triebe erflehte. Er beruhigte sich erst, nachdem man ihm die Hände

gebunden hatte. Später machte er dennoch den Versuch, einen Freund zu

ermorden und starb selbst im maniakischen Anfalle.

[Sidenote: Periodisches Irrsein.]

[Sidenote: Circuläres Irrsein.]

Eine weitere Eigenthümlichkeit der originär psychopathischen Zustände

besteht in dem +periodischen+ Auftreten gewisser anomaler Erscheinungen

oder wenigstens in der Geneigtheit zu periodischen Exacerbationen

gewisser mehr habitueller Zustände. Solche „Paroxysmen“ können spontan

oder in Folge verschiedener Gelegenheitsursachen (von Affecten,

Excessen, besonders in Alkoholicis, im Gefolge von sexualen Zuständen)

auftreten, und besonders im ersten Falle an gewisse epileptiforme

Zufälle sich anschliessen, was nicht überraschen kann, da Epilepsie

und epileptoide Erscheinungen ebenfalls als Folge einer angeborenen

und namentlich hereditär überkommenen fehlerhaften Constitution der

centralen Nervenapparate bestehen und, wie wir hören werden, mit

verschiedenen psychischen Störungen sich combiniren können. Diese

Exacerbationen können in der Form der genuinen Melancholie oder Manie

verlaufen oder in der Art, dass Manie und Melancholie unmittelbar

aufeinander folgen, sich zu einem Anfalle verbinden, dann in ein

Intervall übergehen, um nach kürzerer oder längerer Zeit abermals und

in gleicher Reihenfolge aufzutreten. Diese Form des Irrseins wird als

+periodisches Irrsein+ und die letztere Erscheinungsform insbesondere

als +circuläres Irrsein+ („Folie circulaire“, +Falret+) bezeichnet.

Beide Erscheinungsformen scheinen überhaupt nur bei originär

bestehender psychischer Degeneration vorzukommen. Die periodische

Melancholie oder Manie können Wochen bis Monate dauern, ebenso

die aus Manie und consecutiver Melancholie sich zusammensetzenden

Paroxysmen des circulären Irrseins. Die Dauer des Intervalls ist eine

verschiedene, selbst Monate lange, in einem und demselben Falle aber

eine ziemlich gleiche, beinahe gesetzmässige. Die Paroxysmen treten

in der Regel ohne auffällige Prodromalsymptome ein und bestehen

meist nur in den entsprechenden krankhaften Verstimmungen und den

mit diesen einhergehenden Veränderungen des Charakters, ferner

in impulsiven Antrieben zu verschiedenen Handlungen, während die

Vorstellungsthätigkeit allerdings im Sinne der betreffenden Verstimmung

formell gestört, aber inhaltlich meist wenig alterirt erscheint und

insbesondere Wahnvorstellungen seltener aufzutreten pflegen als bei

den analogen genuinen Formen des Irrseins. Diese Thatsache, sowie der

Umstand, dass namentlich die periodische Manie sich nur in der Form

der maniakischen Exaltation (vide diese) mit perversen Trieben und

unsittlichen Neigungen zeigen kann, verleiht dem periodischen Irrsein

ein besonderes forensisches Interesse, einestheils weil während dieser

Paroxysmen das Individuum leicht Thaten begehen kann, die es mit dem

Strafgesetz in Collision bringen, andererseits weil die maniakische

Aufregung mit ihren Consequenzen als Psychopathie verkannt oder

anderweitig gedeutet werden kann.

Im Allgemeinen lässt sich bei allen Individuen der hier im Auge

gehaltenen Kategorien, selbst wenn sie noch kein auffallendes, im

strengen Sinne pathologisches Verhalten des Geistes darbieten,

eine ungleich grössere Labilität des psychischen Gleichgewichtes

constatiren, vermöge dessen verhältnissmässig geringe Anlässe genügen,

um letzteres zu stören, beziehungsweise Geistesstörung herbeizuführen.

Daher die Geneigtheit (Disposition) solcher Individuen zu periodischen,

aber auch zu dauernden Geisteskrankheiten, daher aber auch eine

beachtenswerthe Eigenschaft derselben: die Intoleranz gegen Alkoholica,

in Folge welcher einerseits schon geringe Quantitäten alkoholischer

Getränke Rauschzustände veranlassen, andererseits letztere einen

pathologischen Charakter annehmen können, worauf wir bei Besprechung

der durch Alkohol bewirkten psychischen Störungen noch zurückkommen

wollen.

C. Die erworbenen Geistesstörungen.

Wir verstehen darunter die psychopathischen Zustände, von denen der

Mensch nach bis dahin normaler psychischer Entwicklung, insbesondere

nach bereits erlangter psychischer Reife, befallen werden kann, und

zwar einestheils die +Geisteskrankheiten+ katexochen, die sich in

mehr weniger dauernden Krankheitsbildern kundgeben, andererseits

die +transitorischen Bewusstseinsstörungen+, wie sie theils durch

physiologische Zustände (Traum, Schlaftrunkenheit), theils durch

toxische Einflüsse (Rausch) oder durch fieberhafte Erkrankungen

veranlasst werden. Bei den Geisteskrankheiten katexochen erscheint es

wieder opportun, die einfachen Geisteskrankheiten von jenen zu trennen,

die mit anderweitigen Neuropathien sich compliciren und dadurch

mitunter ein ganz eigenthümliches Gepräge erhalten.

1. Die einfachen Geisteskrankheiten.

[Sidenote: Primäre und secundäre Geisteskrankheiten.]

Man unterscheidet primäre und secundäre Formen. Unter +primären+

Geisteskrankheiten versteht man im Allgemeinen diejenigen Formen

psychischer Störungen, die sich unmittelbar aus psychischer

Gesundheit entwickelt haben, unter +secundären+ aber solche, die

aus den primären hervorgegangen sind und daher die Folgezustände

der letzteren darstellen. Die primären Geisteskrankheiten sind

dadurch charakterisirt, dass sich die Erkrankung vorzugsweise

durch ein anormales Verhalten der Stimmung äussert, während

intellectuelle Störungen, insbesondere fixirte Wahnvorstellungen

oder Zeichen von Schwäche des Intellects, nicht, wenigstens nicht

im auffallenden Grade, bestehen, und man unterscheidet dann, je

nachdem die krankhafte Verstimmung sich gestaltet, die psychischen

Depressions- und die psychischen Exaltationszustände, erstere

unter der Bezeichnung +Melancholie+, letztere unter +Manie+

zusammenfassend. Dagegen kennzeichnen sich die +secundären+

Geisteskrankheiten durch Störungen des Intellects, welche entweder

in fixirten Wahnvorstellungen bestehen, die, je nach der primären

Form, aus welcher sie hervorgegangen, einen deprimirten oder

exaltirten Charakter besitzen, oder in allgemein psychischer Schwäche

verschiedenen Grades sich äussern. Erstere Zustände bezeichnet man

als +Wahnsinn+, depressiven und exaltirten Wahnsinn unterscheidend,

letztere als erworbene psychische Schwächezustände, als +erworbenen

Blödsinn+.

Diese bisher ziemlich allgemein festgehaltene Eintheilung der

Psychosen in primäre und secundäre, insbesondere aber die erwähnte

allgemeine Charakterisirung derselben hat, abgesehen davon, dass

sie den primär erworbenen Blödsinn ziemlich unberücksichtigt liess,

in der neueren Zeit durch die von zahlreichen Psychiatern (+Snell+,

+Morel+, +Sander+, +Westphal+, +Meynert+, +Schüle+ u. A.) gewonnene

Erkenntniss eine wesentliche Aenderung dadurch erfahren, dass bei

einer grossen Zahl der das Bild des Wahnsinns (insbesondere des

Verfolgungswahns) oder der sogenannten partiellen Verrücktheit

bietenden Fälle, welche bisher als secundäre Formen im obigen Sinne

erklärt wurden, die betreffenden Wahnvorstellungen keineswegs

secundär, das heisst erst aus melancholischen oder maniakischen

Zuständen sich bilden, sondern direct in Folge unmittelbarer

Umwandlung von Vorstellungen oder Sinnesperceptionen zu fixirten

Wahnvorstellungen entstehen, durch welche dann erst nachträglich die

dem Inhalte des Wahnes entsprechende Verstimmung erzeugt wird, wobei

die sonstige psychische Mechanik erhalten bleibt. Diese Psychosen

werden als +primäre Verrücktheit+, Paranoia, bezeichnet und die

ihnen ähnlichen secundären Wahnsinnsformen bereits zu den erworbenen

psychischen Schwächezuständen gerechnet. Letztere unterscheiden

sich von ersterer ausser durch die Genese dadurch, dass bei ihnen

auch ausserhalb der betreffenden Wahnvorstellungen mehr weniger

intellectuelle Schwäche besteht, insbesondere aber dadurch, dass sie

in der Regel in exquisiten Blödsinn übergehen, während die primäre

Verrücktheit, respective die sie constituirende Wahnvorstellung, das

ganze Leben bei sonst nicht auffallend gestörter Intelligenz bestehen

kann.

Diese veränderte Auffassung einzelner, und zwar häufig vorkommender

Psychosen ist natürlich, sowie für das Verständniss der erworbenen

Geistesstörungen überhaupt, so insbesondere auch für die

gerichtsärztliche Beurtheilung von Wichtigkeit; da jedoch die

primären und secundären intellectuellen Störungen gemeinschaftlich

behandelt werden können, wollen wir aus Opportunitätsgründen uns an

das alte Schema halten und nach diesem wenigstens die wichtigsten

Erscheinungsformen der erworbenen Geisteskrankheit besprechen, wobei

wir bemerken, dass vom Gerichtsarzte keineswegs verlangt wird, dass

er, wie dies leider in civilrechtlichen Fällen noch das österr.

bürgerl. Gesetzbuch (§§. 21, 48, 270, 566) fordert, eine bestimmte

Form der Geistesstörung herausbringe, sondern im Sinne des §. 2a

und b des österr., des §. 51 des deutschen St.-G. und des §. 56 des

österr. St.-G.-Entwurfes, sowie entsprechend den Bestimmungen der

Strafprocessordnung (österr. §. 134) constatire, ob überhaupt eine

krankhafte Störung, beziehungsweise Hemmung der Geistesthätigkeit

vorliegt und ob durch dieselbe das Individuum verhindert wurde,

seinen Willen frei zu bestimmen oder das Strafbare seiner Handlung

einzusehen.

_Die Melancholie und der melancholische Wahnsinn._

Erschwerter Ablauf (Hemmung), sowie schmerzliches Empfinden der

psychischen Vorgänge und die damit verbundene traurige, peinliche

Verstimmung charakterisiren die Melancholie.

Eine äusserlich nicht motivirte traurige Verstimmung bildet das erste

objectiv erkennbare Symptom der Erkrankung, und dem entsprechend zeigt

sich das Verhalten des Individuums in mehr weniger auffälliger Weise

verändert. Für den Kranken beginnt das Leiden mit vagen Gefühlen von

Druck, Beklemmung und unbestimmtem Seelenschmerz, über die er sich

keine Rechenschaft zu geben im Stande ist. Der Kranke fühlt, dass

etwas mit ihm vorgeht, und wird desto mehr geängstigt, je mehr er sich

der mit ihm geschehenden Veränderung, insbesondere der unheimlichen

Veränderung, seines Fühlens, bewusst wird und je weniger er sich

dieselbe zu erklären vermag. Im weiteren Verlaufe beherrschen

peinliche Gefühle das Bewusstsein immer mehr, und da gleichzeitig die

psychische Hyperästhesie zunimmt, erscheint dem Kranken die Aussenwelt

in ganz verändertem trüben Lichte, und weil jeder Eindruck, selbst der

früher angenehm gewesene, schmerzlich empfunden wird und überhaupt jede

psychische Arbeit peinlich erscheint, ist es begreiflich, wenn der

Kranke sich von der Gesellschaft und selbst von seiner eigenen Familie

zurückzieht, die Berührung mit der Aussenwelt möglichst vermeidet, die

Einsamkeit aufsucht, ein verschlossenes Wesen annimmt u. s. w., ebenso

wenn er auf äussere, besonders an und für sich unangenehme Eindrücke,

seiner Verstimmung entsprechend, d. h. unverhältnissmässig heftig

reagirt.

Der peinliche Seelenzustand wird immer drückender und überwältigender,

die Unlust und Traurigkeit steigert sich zu Affecten der Furcht und des

Schreckens, die den geängstigten Kranken schliesslich zur Verzweiflung

treiben oder zu einer solchen, mitunter plötzlichen Steigerung des

Angstgefühles (besonders in der Form der Präcordialangst) führen, dass

dadurch das Bewusstsein vollkommen aufgehoben wird und der Affect

in sinnlosem Wüthen, dem sogenannten „Raptus melancholicus“, sich

entladet. In anderen Fällen macht sich auch in motorischer Beziehung

eine Hemmung, ein gewisses Gebundensein bemerkbar, welches sich durch

Passivität und Energielähmung äussert. Die Willensschwäche kann bis zur

vollkommenen Willenslähmung sich steigern (M. attonita) oder es können

die Willensäusserungen einen ganz einseitigen, insbesondere einen gegen

sich selbst oder Andere feindseligen Charakter annehmen.

Die Vorstellungsthätigkeit ist in den ersten Stadien blos formal

gestört, insoferne als der Ablauf der Vorstellungen mehr weniger

gehemmt ist. Diese Hemmung, welche der Kranke fühlt, wirkt für sich

deprimirend auf das Gemüth des letzteren, andererseits bewirkt sie

im Vereine mit der Verstimmung des Kranken, indem dieser nur mit

Vorstellungen sich beschäftigt, die auf seinen Zustand sich beziehen

und meist durch diesen hervorgerufen werden, eine gewisse Einseitigkeit

der Vorstellungsthätigkeit, die bis zur Monotonie sich steigern kann.

Mit dieser blos formalen Störung des Vorstellens kann der Zustand lange

bestehen und selbst ablaufen. Wahnvorstellungen gehören meist nur den

späteren Stadien der Erkrankung an.

[Sidenote: Zwangs- und Wahnvorstellungen.]

Einen Uebergang zu diesen bilden die sogenannten Zwangsvorstellungen,

d. h. entweder aus hypochondrischen Sensationen oder durch äussere

Veranlassungen, z. B. Hinrichtungen, Selbstmorde, Erblicken von Waffen

u. dgl. entstandene Vorstellungen mit peinlichem, meist provocirendem

Inhalt, die sich immer wieder aufdrängen und schliesslich so

fixiren, dass der Kranke ihrer nicht mehr los werden kann. Aehnliche

Vorstellungen können zwar auch bei Gesunden auftreten, indem bei

manchen Gelegenheiten, z. B. am Rande eines Abgrundes, beim Erblicken

von Gift, Ergreifen geladener oder anderer Waffen unwillkürlich der

Gedanke an Selbstmord oder Mord im Bewusstsein aufsteigt. Der Gesunde

kennt solche Vorstellungen und weiss sie zu corrigiren, bemerkt jedoch

nicht selten, dass dieselben nicht immer so rasch verschwinden, wie

sie auftauchten, sondern dass sie nicht selten länger haften, ja dass

man mitunter einige Mühe hat, solcher Ideen wieder los zu werden. Man

wird es dann begreiflich finden, dass eine solche Vorstellung in einem

kranken Gemüth sich fixiren und bei der bestehenden Einseitigkeit des

Vorstellens zur That werden kann.

Eigentliche Wahnvorstellungen bilden sich meistens entweder aus

der pathologischen Verstimmung selbst und den aus dieser sich

entwickelnden Affecten oder aus Erklärungsversuchen des Kranken, oder

aus Sinnestäuschungen. Meist wirken mehrere oder alle diese Momente

zusammen.

[Sidenote: Hallucinationen und Illusionen.]

In ersterer Beziehung kann die deprimirte Gemüthsstimmung für

sich allein einen Kleinheitswahn hervorrufen, z. B. den Wahn,

verloren oder verdammt zu sein. Die peinlichen Erwartungsaffecte

(Bangigkeit, Furcht, Angst) veranlassen den Wahn drohenden Unglückes,

bevorstehender Verluste an Geld oder des Amtes, den Wahn, die Familie

nicht mehr ernähren zu können oder Hungers sterben zu müssen u. s. w.,

wobei häufig die thatsächlich bestehende und vom Kranken gefühlte

Unfähigkeit zum Arbeiten und die Energielähmung eine Rolle spielt,

indem sie dem Inhalt der Wahnvorstellung die entsprechende Färbung

ertheilt. Da der Kranke den eigentlichen Grund der mit ihm

vorgegangenen Veränderung, nämlich die Hirnerkrankung, nicht zu

erkennen vermag, sucht er sich dieselbe anderweitig zu erklären.

Er bringt dann mitunter die sonderbarsten äusseren oder inneren

Einflüsse, respective Zustände, in ursächliche Verbindung mit seinem

Leiden. Die betreffenden Vorstellungen haben, der pathologischen

Verstimmung entsprechend, stets einen peinlichen Inhalt, entstehen

mitunter plötzlich und nehmen zunächst den Charakter von

Zwangsvorstellungen an, die der Kranke anfangs als unmotivirt noch

zu erkennen vermag, später aber nicht mehr zu corrigiren im Stande

ist und für reell nimmt. Auf diese Weise entwickelt sich der Wahn,

schwere Verbrechen oder grosse Sünden begangen zu haben und analoge

Wahnvorstellungen. Häufig lassen sich die Wahnvorstellungen auf

Sinnestäuschungen zurückführen, denen Melancholische sehr gewöhnlich

unterworfen sind. Es sind dies entweder Sinnestäuschungen im engeren

Sinne, +Hallucinationen+, indem der betreffenden Wahrnehmung kein

äusserer Sinneseindruck entspricht, sondern erstere im Gehirne selbst

entstanden ist, oder +Illusionen+, indem äussere Sinneseindrücke

ganz verfälscht wahrgenommen und gedeutet werden. Am häufigsten

sind Sinnestäuschungen des Gesichtes (Gespenster, Dämone und

Gestalten verschiedener Art, drohende oder höhnische Geberden etc.)

und des Gehörs (Stimmen), nicht selten solche des Geschmackes

und Geruches. Immer sind es unangenehme Wahrnehmungen und ihnen

entsprechend gestaltet sich der Inhalt der aus diesen entstehenden

Wahnvorstellungen.

[Sidenote: Verfolgungswahn.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 107 / 132 段