letzteren, lassen sich bereits zwei weitere, wenn auch nicht absolut
constante und charakteristische Eigenthümlichkeiten im psychischen
Verhalten hereditär belasteter Individuen erkennen: das Instinctive,
Triebartige mancher ihrer Handlungen und die periodische Wiederkehr
der Antriebe zu diesen. Letztere sind bei Individuen der genannten
Kategorie mitunter so auffällig und scheinbar so isolirt dastehend,
dass von vielen Psychiatern ein +impulsives+ Irrsein als eigene
Aeusserungsform angeborener psychischer Degeneration aufgestellt
wird. Man spricht von diesem insbesondere dann, wenn das Individuum
Handlungen, z. B. Brandlegungen, Diebstähle, unzüchtige Acte,
Selbstmorde oder gar Morde begeht, die mit seinem sonstigen Fühlen
und Denken ganz contrastiren und zu welchen dasselbe nicht durch
äussere begreifliche Motive, aber auch nicht durch Wahnvorstellungen
oder überwältigt durch melancholische oder maniakische Verstimmungen,
sondern durch unwiderstehliche und ihm selbst unverständliche Antriebe
gezwungen wird. Das Vorkommen solcher Impulse ist auch den älteren
Psychiatern nicht entgangen und hat in der Aufstellung einer Mania
sine delirio, insbesondere aber in den sogenannten „Monomanien“
ihren Ausdruck gefunden, indem man das Vorkommen einer isolirten
Mordmonomanie, Kleptomanie, Pyromanie u. s. w. annahm, eine Annahme,
gegen welche von gerichtsärztlicher Seite sowohl (+Casper+-+Liman+),
als noch mehr von juristischer Seite gekämpft und selbst entschieden
protestirt wurde, was bei dem Missbrauch, welcher mit der Annahme
solcher Monomanien getrieben werden konnte und thatsächlich getrieben
wurde, wohl begreiflich erscheint. Heutzutage ist das Vorkommen
solcher impulsiver Antriebe und die Möglichkeit der Ueberwältigung des
Individuums durch diese zweifellos constatirt, und von den Psychiatern
(+Maudsley+, +Krafft+-+Ebing+, +Schüle+, +Legrand du Saulle+) allgemein
anerkannt, und es ist daher auch in der gerichtlichen Psychopathologie
mit dieser Thatsache zu rechnen; doch wird man festhalten, dass
solche impulsive Antriebe niemals als vollkommen isolirte krankhafte
Erscheinungen auftreten, so sehr dieses mitunter den Anschein hat,
sondern nur als Symptom einer auch anderweitig sich kundgebenden
Erkrankung, insbesondere einer originär psychopathischen Constitution
gemeinschaftlich mit anderen, mehr weniger deutlich hervortretenden
Eigenthümlichkeiten der letzteren, deren Existenz nachzuweisen die
Aufgabe des Gerichtsarztes sein wird. Der Antrieb kann ganz plötzlich
auftreten und auch sofort in die betreffende Handlung übergehen,
oder der Antrieb besteht längere Zeit, bis er sich den Uebergang in
die That erzwingt. Im ersten Falle gehen fast ausnahmslos gewisse
Symptome voraus, die den Anfall gewissermassen einleiten, namentlich
Veränderung der Stimmung, unbestimmte Angst, grosse Reizbarkeit,
Kopfschmerz oder Schwindel. Während der That ist der Betreffende der
Handlung, die er begeht, entweder vollkommen sich bewusst, oder nur
momentan verwirrt, und weiss sich auch des Geschehenen zu erinnern,
obgleich er über die Ursache derselben sich selbst keine Rechenschaft
zu geben vermag. Durch den Ausfall der Bewusstseinsstörung und der
Amnesie unterscheidet sich das „Impulsive Irrsein“ von analogen
impulsiven Acten, wie sie bei Epileptikern vorkommen, mit denen
dasselbe auch wegen des periodischen Auftretens viele Aehnlichkeit
hat[571], ebenso auch von den mitunter ganz plötzlichen Gewaltthaten,
wie sie im Raptus melancholicus durch den melancholischen Angstanfall
zu Stande kommen. Im zweiten Falle besteht der Antrieb durch einige,
meist nur kurze Zeit, anfangs vielleicht nur als unbestimmter Drang,
später in bestimmter Richtung, und der Kranke ist sich nicht blos
desselben bewusst, sondern kann ihn auch noch beherrschen, bis sich
derselbe den Uebergang in die That erzwingt. Die Aehnlichkeit mit
den „Zwangsvorstellungen“ bei Melancholischen und den aus diesen
hervorgehenden Acten ist eine auffällige und eine Unterscheidung
häufig schwer, mitunter unmöglich.[572] Der Nachweis der originär
psychopathischen Constitution, sowie die periodische Wiederkehr solcher
Impulse muss für die Differentialdiagnose herangezogen werden.
[Sidenote: Fälle von impulsivem Irrsein.]
Zu den Fällen +erster+ Kategorie gehört der merkwürdige Fall
+Nichol+’s (+Krafft+-+Ebing+, l. c. 174). Ein gewisser S. überfiel
eines Morgens ein Mädchen auf der Strasse, riss ihr einen Schuh vom
Fusse, entfloh und wurde unmittelbar darauf verhaftet und wegen
Strassenraub angeklagt. Die That ist ihm erinnerlich, doch weiss er
kein Motiv hierfür anzugeben. Es kam hervor, dass er bereits mehrmals
solche Attentate ausgeübt hatte, und dass er alle 3-4 Monate von
einem solchen Gelüste nach Schuhen ergriffen wurde. Einmal hatte
er sogar seiner eigenen Schwester einen Schuh aus dem Schlafzimmer
entwendet. S. war bei der Verhaftung stark aufgeregt, aber keineswegs
geistesgestört. Sein moralisches Gebahren und seine Lebensweise waren
untadelhaft. Seine Intelligenz gewöhnlich. Zahlreiche Irrsinnsfälle
in der Ascendenz. Wiederholte Hirnerschütterung. Seit dem 14. Jahre
Anfälle von Kopfweh mit jenen sonderbaren Antrieben. S. wurde
freigesprochen und beging bald darauf einen ähnlichen Diebstahl -- an
seiner eigenen Frau.
Ein analoger Fall wurde vor einiger Zeit (Vierteljahrschr. f.
gerichtl. Med. 1878, XXVIII, pag. 61) von +Passow+ mitgetheilt, der
einen 45jährigen Mann betraf, der seit längerer Zeit eine grosse
Menge Diebstähle begangen hatte, aber niemals etwas Anderes als
Damenwäsche gestohlen und bei sich behalten hatte, so zwar, dass man
schliesslich an 300 Stück diverser Damenhemden, Damenbeinkleider,
Strumpfbänder, Corsette, Damenstrümpfe u. dergl. bei ihm fand. Eine
erbliche Anlage zu Geistesstörungen liess sich nicht erweisen, doch
war der Untersuchte seit frühester Jugend wunderlich und sonderbar in
seinem Benehmen. Eigenthümlich ist in beiden Fällen die zweifellos
sexuelle Färbung der betreffenden periodisch wiederkehrenden Antriebe.
Ein Beispiel der +zweiten+ Kategorie bringt u. A. +Legrand du Saulle+
(Annal. d’hygiène publ. 1875, Nr. 88, pag. 427). Ein gewisser Th.,
24 Jahre alt, verliess am 11. Juni 1874 ohne einen Grund seinen
Dienstgeber, irrte durch die Strassen, kaufte ein Taschenmesser und
traf ein öffentliches Mädchen, mit welchem er die Nacht zubrachte.
Am anderen Morgen, nach dem gemeinschaftlich genossenen Frühstück,
zog er das Messer aus der Tasche, prüfte dasselbe und erwog, ob er
nicht das Mädchen erstechen solle: da er jedoch fand, dass man seine
That leicht als behufs Diebstahl ausgeführt nehmen könnte, und,
wie er sich ausdrückte, nicht für einen elenden Mörder (égorgeur)
Prostituirter genommen werden wollte, unterliess er dieselbe,
streifte hierauf, das offene Messer in der Tasche haltend, in
den Strassen herum, entschlossen, den ersten besten Passanten zu
erstechen, ohne jedoch seinen Entschluss auszuführen. Mittags trat
er in ein Restaurant, forderte ein Déjeuner und schrieb, während
dieses bereitet wurde, nieder, dass er ein Verbrechen begehen müsse
und nicht mehr widerstehen könne, dass er aber nicht wisse, ob er die
Dame des Comptoirs oder die Kellnerin ermorden solle. Letztere stach
er in der That nieder, als sie das Essen brachte. Sofort arretirt,
betrug er sich ruhig und blieb es auch in der Untersuchungshaft, ohne
seine That zu leugnen oder zu beschönigen. -- Th. ist ein uneheliches
Kind, wurde im Gefängniss St. Lazare geboren, seine Mutter war
damals 15, sein Vater 63 Jahre alt, Letzterer war reich, geizig
und gewaltthätig. Th. hatte ein sehr bewegtes Vorleben und hatte
es mit verschiedenen Geschäften versucht. Seit dem 14. Lebensjahre
wiederholte Ohnmachtsanfälle, später häufiger Schwindel. Seit einiger
Zeit periodische Antriebe, Jemanden zu ermorden, gleichzeitig
mit Unruhe und grosser Reizbarkeit. -- +Legrand du Saulle+ und
+Falret+ hielten den Fall für larvirte Epilepsie, Laségue, der
dritte Sachverständige, sprach sich namentlich mit Rücksicht auf das
vollkommen erhaltene Bewusstsein für „impulsives Irrsein“ aus und
gegen Epilepsie.
Bekannt ist der von +Marc+ mitgetheilte Fall des Chemikers und
Dichters R., welcher selbst die Irrenanstalt aufsuchte, weil er durch
den Trieb, Jemand zu morden, in Angst versetzt wurde, so dass er sich
selbst vor den Altären niederwarf und Befreiung von dem entsetzlichen
Triebe erflehte. Er beruhigte sich erst, nachdem man ihm die Hände
gebunden hatte. Später machte er dennoch den Versuch, einen Freund zu
ermorden und starb selbst im maniakischen Anfalle.
[Sidenote: Periodisches Irrsein.]
[Sidenote: Circuläres Irrsein.]
Eine weitere Eigenthümlichkeit der originär psychopathischen Zustände
besteht in dem +periodischen+ Auftreten gewisser anomaler Erscheinungen
oder wenigstens in der Geneigtheit zu periodischen Exacerbationen
gewisser mehr habitueller Zustände. Solche „Paroxysmen“ können spontan
oder in Folge verschiedener Gelegenheitsursachen (von Affecten,
Excessen, besonders in Alkoholicis, im Gefolge von sexualen Zuständen)
auftreten, und besonders im ersten Falle an gewisse epileptiforme
Zufälle sich anschliessen, was nicht überraschen kann, da Epilepsie
und epileptoide Erscheinungen ebenfalls als Folge einer angeborenen
und namentlich hereditär überkommenen fehlerhaften Constitution der
centralen Nervenapparate bestehen und, wie wir hören werden, mit
verschiedenen psychischen Störungen sich combiniren können. Diese
Exacerbationen können in der Form der genuinen Melancholie oder Manie
verlaufen oder in der Art, dass Manie und Melancholie unmittelbar
aufeinander folgen, sich zu einem Anfalle verbinden, dann in ein
Intervall übergehen, um nach kürzerer oder längerer Zeit abermals und
in gleicher Reihenfolge aufzutreten. Diese Form des Irrseins wird als
+periodisches Irrsein+ und die letztere Erscheinungsform insbesondere
als +circuläres Irrsein+ („Folie circulaire“, +Falret+) bezeichnet.
Beide Erscheinungsformen scheinen überhaupt nur bei originär
bestehender psychischer Degeneration vorzukommen. Die periodische
Melancholie oder Manie können Wochen bis Monate dauern, ebenso
die aus Manie und consecutiver Melancholie sich zusammensetzenden
Paroxysmen des circulären Irrseins. Die Dauer des Intervalls ist eine
verschiedene, selbst Monate lange, in einem und demselben Falle aber
eine ziemlich gleiche, beinahe gesetzmässige. Die Paroxysmen treten
in der Regel ohne auffällige Prodromalsymptome ein und bestehen
meist nur in den entsprechenden krankhaften Verstimmungen und den
mit diesen einhergehenden Veränderungen des Charakters, ferner
in impulsiven Antrieben zu verschiedenen Handlungen, während die
Vorstellungsthätigkeit allerdings im Sinne der betreffenden Verstimmung
formell gestört, aber inhaltlich meist wenig alterirt erscheint und
insbesondere Wahnvorstellungen seltener aufzutreten pflegen als bei
den analogen genuinen Formen des Irrseins. Diese Thatsache, sowie der
Umstand, dass namentlich die periodische Manie sich nur in der Form
der maniakischen Exaltation (vide diese) mit perversen Trieben und
unsittlichen Neigungen zeigen kann, verleiht dem periodischen Irrsein
ein besonderes forensisches Interesse, einestheils weil während dieser
Paroxysmen das Individuum leicht Thaten begehen kann, die es mit dem
Strafgesetz in Collision bringen, andererseits weil die maniakische
Aufregung mit ihren Consequenzen als Psychopathie verkannt oder
anderweitig gedeutet werden kann.
Im Allgemeinen lässt sich bei allen Individuen der hier im Auge
gehaltenen Kategorien, selbst wenn sie noch kein auffallendes, im
strengen Sinne pathologisches Verhalten des Geistes darbieten,
eine ungleich grössere Labilität des psychischen Gleichgewichtes
constatiren, vermöge dessen verhältnissmässig geringe Anlässe genügen,
um letzteres zu stören, beziehungsweise Geistesstörung herbeizuführen.
Daher die Geneigtheit (Disposition) solcher Individuen zu periodischen,
aber auch zu dauernden Geisteskrankheiten, daher aber auch eine
beachtenswerthe Eigenschaft derselben: die Intoleranz gegen Alkoholica,
in Folge welcher einerseits schon geringe Quantitäten alkoholischer
Getränke Rauschzustände veranlassen, andererseits letztere einen
pathologischen Charakter annehmen können, worauf wir bei Besprechung
der durch Alkohol bewirkten psychischen Störungen noch zurückkommen
wollen.
C. Die erworbenen Geistesstörungen.
Wir verstehen darunter die psychopathischen Zustände, von denen der
Mensch nach bis dahin normaler psychischer Entwicklung, insbesondere
nach bereits erlangter psychischer Reife, befallen werden kann, und
zwar einestheils die +Geisteskrankheiten+ katexochen, die sich in
mehr weniger dauernden Krankheitsbildern kundgeben, andererseits
die +transitorischen Bewusstseinsstörungen+, wie sie theils durch
physiologische Zustände (Traum, Schlaftrunkenheit), theils durch
toxische Einflüsse (Rausch) oder durch fieberhafte Erkrankungen
veranlasst werden. Bei den Geisteskrankheiten katexochen erscheint es
wieder opportun, die einfachen Geisteskrankheiten von jenen zu trennen,
die mit anderweitigen Neuropathien sich compliciren und dadurch
mitunter ein ganz eigenthümliches Gepräge erhalten.
1. Die einfachen Geisteskrankheiten.
[Sidenote: Primäre und secundäre Geisteskrankheiten.]
Man unterscheidet primäre und secundäre Formen. Unter +primären+
Geisteskrankheiten versteht man im Allgemeinen diejenigen Formen
psychischer Störungen, die sich unmittelbar aus psychischer
Gesundheit entwickelt haben, unter +secundären+ aber solche, die
aus den primären hervorgegangen sind und daher die Folgezustände
der letzteren darstellen. Die primären Geisteskrankheiten sind
dadurch charakterisirt, dass sich die Erkrankung vorzugsweise
durch ein anormales Verhalten der Stimmung äussert, während
intellectuelle Störungen, insbesondere fixirte Wahnvorstellungen
oder Zeichen von Schwäche des Intellects, nicht, wenigstens nicht
im auffallenden Grade, bestehen, und man unterscheidet dann, je
nachdem die krankhafte Verstimmung sich gestaltet, die psychischen
Depressions- und die psychischen Exaltationszustände, erstere
unter der Bezeichnung +Melancholie+, letztere unter +Manie+
zusammenfassend. Dagegen kennzeichnen sich die +secundären+
Geisteskrankheiten durch Störungen des Intellects, welche entweder
in fixirten Wahnvorstellungen bestehen, die, je nach der primären
Form, aus welcher sie hervorgegangen, einen deprimirten oder
exaltirten Charakter besitzen, oder in allgemein psychischer Schwäche
verschiedenen Grades sich äussern. Erstere Zustände bezeichnet man
als +Wahnsinn+, depressiven und exaltirten Wahnsinn unterscheidend,
letztere als erworbene psychische Schwächezustände, als +erworbenen
Blödsinn+.
Diese bisher ziemlich allgemein festgehaltene Eintheilung der
Psychosen in primäre und secundäre, insbesondere aber die erwähnte
allgemeine Charakterisirung derselben hat, abgesehen davon, dass
sie den primär erworbenen Blödsinn ziemlich unberücksichtigt liess,
in der neueren Zeit durch die von zahlreichen Psychiatern (+Snell+,
+Morel+, +Sander+, +Westphal+, +Meynert+, +Schüle+ u. A.) gewonnene
Erkenntniss eine wesentliche Aenderung dadurch erfahren, dass bei
einer grossen Zahl der das Bild des Wahnsinns (insbesondere des
Verfolgungswahns) oder der sogenannten partiellen Verrücktheit
bietenden Fälle, welche bisher als secundäre Formen im obigen Sinne
erklärt wurden, die betreffenden Wahnvorstellungen keineswegs
secundär, das heisst erst aus melancholischen oder maniakischen
Zuständen sich bilden, sondern direct in Folge unmittelbarer
Umwandlung von Vorstellungen oder Sinnesperceptionen zu fixirten
Wahnvorstellungen entstehen, durch welche dann erst nachträglich die
dem Inhalte des Wahnes entsprechende Verstimmung erzeugt wird, wobei
die sonstige psychische Mechanik erhalten bleibt. Diese Psychosen
werden als +primäre Verrücktheit+, Paranoia, bezeichnet und die
ihnen ähnlichen secundären Wahnsinnsformen bereits zu den erworbenen
psychischen Schwächezuständen gerechnet. Letztere unterscheiden
sich von ersterer ausser durch die Genese dadurch, dass bei ihnen
auch ausserhalb der betreffenden Wahnvorstellungen mehr weniger
intellectuelle Schwäche besteht, insbesondere aber dadurch, dass sie
in der Regel in exquisiten Blödsinn übergehen, während die primäre
Verrücktheit, respective die sie constituirende Wahnvorstellung, das
ganze Leben bei sonst nicht auffallend gestörter Intelligenz bestehen
kann.
Diese veränderte Auffassung einzelner, und zwar häufig vorkommender
Psychosen ist natürlich, sowie für das Verständniss der erworbenen
Geistesstörungen überhaupt, so insbesondere auch für die
gerichtsärztliche Beurtheilung von Wichtigkeit; da jedoch die
primären und secundären intellectuellen Störungen gemeinschaftlich
behandelt werden können, wollen wir aus Opportunitätsgründen uns an
das alte Schema halten und nach diesem wenigstens die wichtigsten
Erscheinungsformen der erworbenen Geisteskrankheit besprechen, wobei
wir bemerken, dass vom Gerichtsarzte keineswegs verlangt wird, dass
er, wie dies leider in civilrechtlichen Fällen noch das österr.
bürgerl. Gesetzbuch (§§. 21, 48, 270, 566) fordert, eine bestimmte
Form der Geistesstörung herausbringe, sondern im Sinne des §. 2a
und b des österr., des §. 51 des deutschen St.-G. und des §. 56 des
österr. St.-G.-Entwurfes, sowie entsprechend den Bestimmungen der
Strafprocessordnung (österr. §. 134) constatire, ob überhaupt eine
krankhafte Störung, beziehungsweise Hemmung der Geistesthätigkeit
vorliegt und ob durch dieselbe das Individuum verhindert wurde,
seinen Willen frei zu bestimmen oder das Strafbare seiner Handlung
einzusehen.
_Die Melancholie und der melancholische Wahnsinn._
Erschwerter Ablauf (Hemmung), sowie schmerzliches Empfinden der
psychischen Vorgänge und die damit verbundene traurige, peinliche
Verstimmung charakterisiren die Melancholie.
Eine äusserlich nicht motivirte traurige Verstimmung bildet das erste
objectiv erkennbare Symptom der Erkrankung, und dem entsprechend zeigt
sich das Verhalten des Individuums in mehr weniger auffälliger Weise
verändert. Für den Kranken beginnt das Leiden mit vagen Gefühlen von
Druck, Beklemmung und unbestimmtem Seelenschmerz, über die er sich
keine Rechenschaft zu geben im Stande ist. Der Kranke fühlt, dass
etwas mit ihm vorgeht, und wird desto mehr geängstigt, je mehr er sich
der mit ihm geschehenden Veränderung, insbesondere der unheimlichen
Veränderung, seines Fühlens, bewusst wird und je weniger er sich
dieselbe zu erklären vermag. Im weiteren Verlaufe beherrschen
peinliche Gefühle das Bewusstsein immer mehr, und da gleichzeitig die
psychische Hyperästhesie zunimmt, erscheint dem Kranken die Aussenwelt
in ganz verändertem trüben Lichte, und weil jeder Eindruck, selbst der
früher angenehm gewesene, schmerzlich empfunden wird und überhaupt jede
psychische Arbeit peinlich erscheint, ist es begreiflich, wenn der
Kranke sich von der Gesellschaft und selbst von seiner eigenen Familie
zurückzieht, die Berührung mit der Aussenwelt möglichst vermeidet, die
Einsamkeit aufsucht, ein verschlossenes Wesen annimmt u. s. w., ebenso
wenn er auf äussere, besonders an und für sich unangenehme Eindrücke,
seiner Verstimmung entsprechend, d. h. unverhältnissmässig heftig
reagirt.
Der peinliche Seelenzustand wird immer drückender und überwältigender,
die Unlust und Traurigkeit steigert sich zu Affecten der Furcht und des
Schreckens, die den geängstigten Kranken schliesslich zur Verzweiflung
treiben oder zu einer solchen, mitunter plötzlichen Steigerung des
Angstgefühles (besonders in der Form der Präcordialangst) führen, dass
dadurch das Bewusstsein vollkommen aufgehoben wird und der Affect
in sinnlosem Wüthen, dem sogenannten „Raptus melancholicus“, sich
entladet. In anderen Fällen macht sich auch in motorischer Beziehung
eine Hemmung, ein gewisses Gebundensein bemerkbar, welches sich durch
Passivität und Energielähmung äussert. Die Willensschwäche kann bis zur
vollkommenen Willenslähmung sich steigern (M. attonita) oder es können
die Willensäusserungen einen ganz einseitigen, insbesondere einen gegen
sich selbst oder Andere feindseligen Charakter annehmen.
Die Vorstellungsthätigkeit ist in den ersten Stadien blos formal
gestört, insoferne als der Ablauf der Vorstellungen mehr weniger
gehemmt ist. Diese Hemmung, welche der Kranke fühlt, wirkt für sich
deprimirend auf das Gemüth des letzteren, andererseits bewirkt sie
im Vereine mit der Verstimmung des Kranken, indem dieser nur mit
Vorstellungen sich beschäftigt, die auf seinen Zustand sich beziehen
und meist durch diesen hervorgerufen werden, eine gewisse Einseitigkeit
der Vorstellungsthätigkeit, die bis zur Monotonie sich steigern kann.
Mit dieser blos formalen Störung des Vorstellens kann der Zustand lange
bestehen und selbst ablaufen. Wahnvorstellungen gehören meist nur den
späteren Stadien der Erkrankung an.
[Sidenote: Zwangs- und Wahnvorstellungen.]
Einen Uebergang zu diesen bilden die sogenannten Zwangsvorstellungen,
d. h. entweder aus hypochondrischen Sensationen oder durch äussere
Veranlassungen, z. B. Hinrichtungen, Selbstmorde, Erblicken von Waffen
u. dgl. entstandene Vorstellungen mit peinlichem, meist provocirendem
Inhalt, die sich immer wieder aufdrängen und schliesslich so
fixiren, dass der Kranke ihrer nicht mehr los werden kann. Aehnliche
Vorstellungen können zwar auch bei Gesunden auftreten, indem bei
manchen Gelegenheiten, z. B. am Rande eines Abgrundes, beim Erblicken
von Gift, Ergreifen geladener oder anderer Waffen unwillkürlich der
Gedanke an Selbstmord oder Mord im Bewusstsein aufsteigt. Der Gesunde
kennt solche Vorstellungen und weiss sie zu corrigiren, bemerkt jedoch
nicht selten, dass dieselben nicht immer so rasch verschwinden, wie
sie auftauchten, sondern dass sie nicht selten länger haften, ja dass
man mitunter einige Mühe hat, solcher Ideen wieder los zu werden. Man
wird es dann begreiflich finden, dass eine solche Vorstellung in einem
kranken Gemüth sich fixiren und bei der bestehenden Einseitigkeit des
Vorstellens zur That werden kann.
Eigentliche Wahnvorstellungen bilden sich meistens entweder aus
der pathologischen Verstimmung selbst und den aus dieser sich
entwickelnden Affecten oder aus Erklärungsversuchen des Kranken, oder
aus Sinnestäuschungen. Meist wirken mehrere oder alle diese Momente
zusammen.
[Sidenote: Hallucinationen und Illusionen.]
In ersterer Beziehung kann die deprimirte Gemüthsstimmung für
sich allein einen Kleinheitswahn hervorrufen, z. B. den Wahn,
verloren oder verdammt zu sein. Die peinlichen Erwartungsaffecte
(Bangigkeit, Furcht, Angst) veranlassen den Wahn drohenden Unglückes,
bevorstehender Verluste an Geld oder des Amtes, den Wahn, die Familie
nicht mehr ernähren zu können oder Hungers sterben zu müssen u. s. w.,
wobei häufig die thatsächlich bestehende und vom Kranken gefühlte
Unfähigkeit zum Arbeiten und die Energielähmung eine Rolle spielt,
indem sie dem Inhalt der Wahnvorstellung die entsprechende Färbung
ertheilt. Da der Kranke den eigentlichen Grund der mit ihm
vorgegangenen Veränderung, nämlich die Hirnerkrankung, nicht zu
erkennen vermag, sucht er sich dieselbe anderweitig zu erklären.
Er bringt dann mitunter die sonderbarsten äusseren oder inneren
Einflüsse, respective Zustände, in ursächliche Verbindung mit seinem
Leiden. Die betreffenden Vorstellungen haben, der pathologischen
Verstimmung entsprechend, stets einen peinlichen Inhalt, entstehen
mitunter plötzlich und nehmen zunächst den Charakter von
Zwangsvorstellungen an, die der Kranke anfangs als unmotivirt noch
zu erkennen vermag, später aber nicht mehr zu corrigiren im Stande
ist und für reell nimmt. Auf diese Weise entwickelt sich der Wahn,
schwere Verbrechen oder grosse Sünden begangen zu haben und analoge
Wahnvorstellungen. Häufig lassen sich die Wahnvorstellungen auf
Sinnestäuschungen zurückführen, denen Melancholische sehr gewöhnlich
unterworfen sind. Es sind dies entweder Sinnestäuschungen im engeren
Sinne, +Hallucinationen+, indem der betreffenden Wahrnehmung kein
äusserer Sinneseindruck entspricht, sondern erstere im Gehirne selbst
entstanden ist, oder +Illusionen+, indem äussere Sinneseindrücke
ganz verfälscht wahrgenommen und gedeutet werden. Am häufigsten
sind Sinnestäuschungen des Gesichtes (Gespenster, Dämone und
Gestalten verschiedener Art, drohende oder höhnische Geberden etc.)
und des Gehörs (Stimmen), nicht selten solche des Geschmackes
und Geruches. Immer sind es unangenehme Wahrnehmungen und ihnen
entsprechend gestaltet sich der Inhalt der aus diesen entstehenden
Wahnvorstellungen.
[Sidenote: Verfolgungswahn.]