Von den hierher gehörenden Zuständen wollen wir insbesondere

das sogenannte „+moralische Irrsein+“ einer näheren Besprechung

unterziehen, weil dasselbe eine besonders ausgeprägte Erscheinungsform

der ersteren bildet und nur diese am eingehendsten studirt worden ist.

Das moralische Irrsein.

Man versteht darunter einen in Folge angeborener, meist hereditär

überkommener, fehlerhafter Organisation der psychischen Centren

bestehenden Defect im Bereiche des moralischen Sinnes, wodurch das

betreffende Individuum, bei scheinbar intacter oder nicht auffallend

gestörter Intelligenz, ausser Stande ist, ästhetisch, moralisch und

rechtlich zu fühlen, im Sinne solcher Gefühle seinen Charakter zu

entwickeln und seine Handlungen darnach zu richten. Man hat diesen

Zustand noch als sittliche Insensibilität oder moralische Idiotie

bezeichnet und vielfach mit der Farbenblindheit verglichen. Ebenso wie

es bekanntlich Individuen gibt, die gewisse Farben, z. B. Roth, nicht

zu unterscheiden vermögen, weil ihre Netzhaut für die betreffenden

farbigen Lichtstrahlen unempfindlich ist, ebenso gibt es Menschen,

die von Haus aus sittlich blind sind, und die nicht anders als nach

egoistischen oder mechanisch eingelernten Motiven handeln können, weil

sie jener Gefühle bar sind, welche den normalen Menschen unsittliche

oder rechtswidrige Handlungen als solche erkennen und verstehen lassen

und ihn bewegen sollen, dieselben zu unterlassen.

Die Aufstellung des moralischen Irrseins als eigene Irrsinnsform

ist von +Pinel+, namentlich aber von +Prichard+ ausgegangen,

welcher zuerst die Bezeichnung „Moral Insanity“ einführte. Eine

eingehende Bearbeitung fand das moralische Irrsein durch +Morel+,

welcher dasselbe als eine der Erscheinungsformen seiner „Folie

héreditaire“ beschrieb. In neuerer Zeit haben sich insbesondere

+Maudsley+, +Krafft+-+Ebing+ und +Legrand du Saulle+, der diese und

analoge Psychopathien unter der Bezeichnung „Folie raisonnante“

zusammenfasst, ferner +Livi+, +Lombroso+, +Tammassia+ und Andere

Verdienste um das Studium dieser Psychose erworben.

Das Vorkommen eines solchen scheinbar isolirten Defectes wird uns

verständlich, wenn wir Folgendes erwägen: Erstens, dass, worauf

insbesondere die Ergebnisse neuester Forschungen hinweisen (s. die

Lehre von der Aphasie, die psychomotorischen Centren +Hitzig+’s und

+Frisch+’s, die Arbeiten von +Charcot+ und von +Ferrier+ etc.), den

einzelnen psychischen Functionen wahrscheinlich bestimmte Hirntheile

entsprechen, deren isolirte Erkrankung oder Entwicklungshemmung daher

möglich ist, wenn wir auch über den Sitz des moralischen Sinnes oder

des „Hemmungsapparates für das Begehrungsvermögen“ vorläufig kaum

Vermuthungen haben; zweitens, dass, wie erwähnt, auch im Bereiche

des normalen Fühlens die verschiedenartigsten Unterschiede und

selbst Extreme vorkommen, dass auch bei anderen Psychosen eine tiefe

Alteration des Fühlens bestehen kann, ohne auffallende Störung der

Intelligenz, wie namentlich in den Anfangsstadien der Melancholie und

der Manie; endlich aber, dass wir im moralischen Fühlen nicht nur die

höchste Stufe der Gefühlsentwicklung allein, sondern die höchste und

feinste geistige Leistung überhaupt zu sehen haben, deren Auftreten,

wie +Maudsley+ sich treffend ausdrückt, erst die eigentliche

Menschwerdung bezeichnet und die erst durch Jahrhunderte lange

Uebung, erbliche Uebertragung und Entwicklung zu jener Stufe der

Ausbildung gedieh, welche die einzelnen Individuen der Culturvölker

durchschnittlich besitzen, die aber eben als feinste Leistung des

Menschenhirns eher als alle anderen erkranken oder entarten kann.

Damit stimmt die Thatsache, dass eine Reihe von Geisteskrankheiten im

engeren Sinne mit einer Veränderung des Charakters ad pejus beginnt,

wie insbesondere das paralytische, das alkoholische und das senile

Irrsein demonstrirt und dass nach Genesung von solchen oder von

Apoplexien, Kopfverletzungen und anderen schweren Hirnerkrankungen,

trotz wiedergekehrter Intelligenz, nicht selten ein moralischer

Defect (erworbenes moralisches Irrsein) noch lange und selbst für

immer zurückbleibt. +Es leidet eben bei einer Hirnerkrankung die

feinste Leistung zuerst und kehrt zuletzt und am schwierigsten wieder

zur Norm zurück+ (+Maudsley+). In gleicher Weise aber wird es uns

begreiflich, wenn die erworbenen psycho- und neuropathischen Zustände

in hereditärer Uebertragung auch als moralisches Irrsein sich zu

äussern vermögen, und wenn bei psychisch degenerirenden Familien die

Reihenfolge der Degenerationserscheinungen so häufig mit ethischer

Depravation beginnt.

Derartige Individuen zeigen meist schon in der Kindheit die Zeichen des

Defectes. Sie sind halsstarrig, boshaft, grausam und nur durch Gewalt,

nicht aber durch moralische Mittel disciplinirbar, durch Appellation

an ihr Scham- und Schicklichkeitsgefühl, ihr Mitleid, ihre Eltern- und

Geschwisterliebe etc. ist nichts auszurichten, weil sie solche nicht

besitzen. Ebenso sind ihnen Ehrgeiz, Gewissensbisse, Reue fremd, die

Werthschätzung durch Andere gleichgiltig und ihr ganzes Sinnen und

Trachten nur durch Egoismus bedingt. Dass unter solchen Umständen

die Erziehung, soweit sie die Einverleibung ethischer Elemente in’s

Bewusstsein und die Bildung eines sittlichen und rechtlichen Charakters

bezweckt, resultatlos bleiben muss, ist begreiflich.

Dem entsprechend ist auch das Verhalten solcher Individuen in ihrem

späteren Lebenslaufe. Hier zeigt sich der Mangel jedes sittlichen Halts

und der Mangel altruistischer Gefühle desto intensiver, je mehr das

Individuum sich selbst überlassen wird und je weniger dasselbe durch

äussere Gründe an der Aeusserung seiner sinnlichen und egoistischen

Neigungen behindert wird. Sie werden Taugenichtse, ergeben sich dem

Trunke, sowie geschlechtlichen und anderen Excessen, zu welchen sie

sich die Mittel auf die rücksichtsloseste Weise verschaffen, halten in

keinem Amte, keiner Beschäftigung aus, ergeben sich der Vagabondage

und bieten schliesslich das Bild ganz verkommener Individuen, die

immer wieder in diesem Zustande verfallen, wenn sie aus dem Gefängniss

oder einer sonstigen strengen Beaufsichtigung entlassen worden sind

(+Krafft+-+Ebing+).

Dieses Bild lässt mannigfache Variationen zu und wird insbesondere

durch den Grad des Defectes, das Verhalten des Intellects, durch das

individuelle Temperament, sowie durch Erziehung und Stand modificirt.

Der Grad des Defectes im Bereiche des moralischen Fühlens lässt

zweifellos Abstufungen zu. +Schüle+ (Handb. d. Geisteskr. 1878, pag.

51) unterscheidet zwei Hauptformen; in der ersten fehlen sittliche

Vorstellungen und sittliche Gefühle vollständig, in der zweiten sind

die Vorstellungen wohl da, aber gleichsam als leblose, trockene

Schemata ohne gemüthliche Betonung. Erstere Form ist jedenfalls die

schwerere. Dabei ist, wie +Schüle+ richtig bemerkt, zu beachten, dass

niedrigere Gefühlswerthe in ungeschmälerter Entfaltung vorhanden sein

können, während der Defect nur gegenüber höheren, feineren Gefühlen

sich kundgibt.

Das Verhalten der Intelligenz ist ein verschiedenes. In den meisten

Fällen besteht entschiedener Schwachsinn, der sich unter Anderem

durch Leichtgläubigkeit, geringe Vorsicht bei dem Begehen strafbarer

Handlungen, die mitunter für Muth imponirt, durch unverhältnissmässig

hohe Vorstellung von der eigenen Bedeutung, vorzugsweise aber dadurch

sich kundgibt, dass das Individuum das Unpassende und Thörichte,

ja ganz Unzweckmässige seines Handelns nicht einsieht, ebenso auch

nicht die materiellen und socialen Nachtheile, die ihm daraus

erwachsen, sondern trotz aller Ermahnungen, Vorstellungen und selbst

Zwangsmittel immer wieder in das frühere lasterhafte Leben verfällt,

welches doch nichts weniger als Annehmlichkeit im gewöhnlichen Sinne

zu bieten vermag. Deshalb wird auch das „moralische Irrsein“ von

+Meynert+ u. A. unter die Formen des angeborenen Schwachsinnes

gerechnet und als „Imbecillität mit Gefühlsentartung“ bezeichnet,

unter welche Bezeichnung jene Schwachsinnigen mit Aufregung fallen,

welche vorzugsweise durch Unverständniss der familialen und socialen

Beziehungen und Forderungen und Unfähigkeit zur Unterordnung unter

letztere sich bemerkbar machen.

In anderen Fällen ist der Intellect scheinbar intact, ja der

Betreffende kann sogar mit einer gewissen Dialektik sein Benehmen

zu motiviren im Stande sein: „Folie raisonnante.“ Der Verstand ist,

wie sich +Schüle+ (l. c. 81) geistreich ausspricht, zum advocatus

diaboli der krankhaften Stimmungen und Triebe geworden. Doch auch

in solchen Fällen documentirt die vollkommene Unzugänglichkeit

für fremde Logik die geistige Schwäche, ebenso wie der Cynismus,

mit welchem solche Individuen die unnatürlichsten Handlungen und

Verbrechen als gerechtfertigte Thaten hinzustellen versuchen, das

Alberne und Verkehrte ihres Fühlens manifestirt. Nicht selten finden

sich anderweitige Anomalien des Vorstellens[561], ein abspringender

Ideengang, phantastische oder fixe Ideen, sowie Störungen in der

Reproductionstreue, die als Verlogenheit imponiren (+Krafft+-+Ebing+).

Von wesentlichem Einfluss auf das Gebahren der betreffenden Person

ist das individuelle Temperament, respective die individuelle

Reizbarkeit. Gleichwie man beim Blödsinn apathische, ruhige und

agitirte gemeinschädliche Formen unterscheidet, so findet man auch bei

der moralischen Idiotie Individuen, die mehr passiv sich verhalten

und deshalb für die Gesellschaft weniger gefährlich erscheinen,

anderseits aber solche von grösserer Reizbarkeit und Regsamkeit, die

eben die typischen Formen der Anomalie repräsentiren und am ehesten zu

Conflicten mit dem Strafgesetz führen können.

Auch Erziehung und Stand sind von Einfluss, insoferne als erstere,

wenigstens bei den weniger schweren Formen durch Dressur Etwas zu

leisten vermag, und letzterer in der Richtung, dass die moralische

Verkommenheit im Allgemeinen desto mehr auffällt, je weniger sich

solche in dem betreffenden Stande aus anderen Ursachen zu finden

pflegt.[562]

[Sidenote: Moralisches Irrsein in foro.]

Die hohe Bedeutung der moralischen Idiotie in strafrechtlicher

Beziehung liegt auf der Hand, und es ist einleuchtend, dass bei solchen

Individuen desto weniger von einer Einsicht in die Strafbarkeit

bestimmter Handlungen und von der im Gesetze festgehaltenen

Selbstbestimmungsfähigkeit die Rede sein kann, je hochgradiger sich

der Defect gestaltet, da das Individuum unmöglich die That in ihrer

sittlichen und rechtlichen Bedeutung erkennen, noch weniger aber

nach sittlichen und rechtlichen Grundsätzen für die Begehung oder

Unterlassung derselben sich entscheiden kann, wenn es nicht moralisch

fühlt, und aus solchem Fühlen entspringende Vorstellungen und Urtheile

seinem Charakter mangeln. Ueber die Unzurechnungsfähigkeit solcher

Individuen dürften dann auch bei Richtern und Geschworenen kaum

Zweifel bestehen, es sei denn, dass man, wie dies leider häufig genug

geschieht, das blos oberflächliche Bewusstsein der Strafbarkeit einer

That, und die etwa aus Furcht vor Strafe oder analoger Schädigung

leiblicher Interessen des Individuums bis zu einem gewissen Grade

mögliche Selbstbeherrschung für genügend erachten sollte, um auf

Zurechnungsfähigkeit zu erkennen. Die Schwierigkeit der Beurtheilung

solcher Fälle liegt aber darin, dass die Erkennung der moralischen

Unempfindlichkeit oder Stumpfheit als eines angeborenen, in

fehlerhafter Organisation der psychischen Centren begründeten Defectes

und die Unterscheidung desselben von anderweitiger moralischer

Verkommenheit keineswegs so leicht und sicher ist, wie es die

Wichtigkeit der Sache wünschen lassen würde.

Wenn man im Allgemeinen desto mehr berechtigt ist, an einen

pathologischen Defect im Bereiche des Fühlens zu denken, je mehr

eine verbrecherische That dem menschlichen Gefühle widerstreitet,

und wenn auch diese Berechtigung sich erhöht, wenn Jemand habituell

dem Verbrechen oder einem lasterhaften Leben sich ergibt und als

unverbesserlich sich erweist, und wenn auch anthropologische Studien

der Verbrecher, wie sie in ausgezeichneter Weise von +Despine+,

+Thomson+, +Benedikt+, +Lombroso+[563] u. A. vorliegen, höchst

beachtenswerthe Resultate (auffallend hohe Morbilität und Mortalität,

grössere Geneigtheit zu geistigen Erkrankungen, das häufige Vorkommen

entschiedenen Schwachsinnes, namentlich aber das häufige Vorkommen

gewisser Anomalien der körperlichen Bildung, die wir als körperliche

Degenerationszeichen kennen lernen werden, und endlich die Häufigkeit

der Recidiven) ergaben, so ist doch selbst das schwerste Verbrechen für

sich allein kein Beweis von moralischem Irrsinn, da eine moralische

Stumpfheit auch in Folge mangelnder oder schlechter Erziehung bestehen

kann, da es ferner genug egoistische und wohl zu beherrschende Motive

gibt, die den Menschen bewegen können, trotz richtigem ethischen

Verständniss und trotz normalem moralischen und rechtlichen Fühlen

die schwersten Handlungen zu begehen, und weil endlich auch die

Möglichkeit einer Angewöhnung an das Laster und einer systematischen

und wohlbewussten Zurückdrängung und Ueberwältigung des normalen

psychischen Fühlens durch gewisse Annehmlichkeiten und Vortheile

desselben nicht bestritten werden kann.

+Es kann demnach von moralischem Irrsinn nur dann gesprochen werden,

wenn die durch verbrecherische Handlungen sich documentirende

moralische Gefühllosigkeit sich auf eine pathologische Ursache,

respective auf eine fehlerhafte psychische Organisation zurückführen

lässt.+ Dieses ist aber nur durch sorgfältige Erhebung der Anamnese,

ferner durch genaue klinische Untersuchung des betreffenden Individuums

und erst in dritter Linie durch Erwägung der verbrecherischen Handlung

selbst möglich.

[Sidenote: Anamnese. Einfluss der Pubertät.]

In anamnestischer Beziehung ist insbesondere darauf Rücksicht zu

nehmen, dass der angeborene oder in frühester Jugend erworbene

moralische Irrsinn fast immer als Ausdruck einer hereditär überkommenen

defecten Organisation, insbesondere als Ausdruck und häufig erstes

Symptom der in einer Familie bestehenden oder beginnenden Degeneration

aufzutreten pflegt. Es sind daher zunächst die gesundheitlichen

Verhältnisse der Familie zu erwägen, insbesondere der Umstand, ob in

dieser psychische oder neurotische Erkrankungen vorgekommen sind, die

erfahrungsgemäss hereditäre Uebertragung einer defecten Organisation

der psychischen Centren bedingen können. Weiter ist das psychische und

somatische Verhalten des Individuums während seiner Entwicklungsperiode

in Betracht zu ziehen. Wie erwähnt, zeigt sich der angeborene Defect im

Bereiche des moralischen Sinnes, ebenso auch die mit demselben meist

combinirten anderweitigen psychischen Anomalien (Schwachsinn, perverse

Triebe, neuropathische Constitution), schon frühzeitig insbesondere

gegenüber der Erziehung im Haus und in der Schule und die moralische

Verkehrtheit und Undisciplinirbarkeit fällt dann desto mehr auf, je

besser und rationeller die Erziehung war, wie es denn bezeichnend ist,

dass gerade die Fälle von moralischer Verkommenheit in den besten

Familien, trotz bester Erziehung und günstigen äusseren Verhältnissen,

es waren, die zuerst den Gedanken erweckten, dass erstere auch auf

organischen Defecten der Nervencentren beruhen könne (+Maudsley+).

In somatischer Beziehung ist aber insbesondere zu beachten, dass bei

mit hereditär fehlerhafter Anlage behafteten Individuen die letztere

anfangs wenig bemerkbar, gewissermassen latent sein kann, bis sie

durch gewisse Einflüsse (Gelegenheitsursachen) zum Ausbruche kommt.

Erkrankungen, Traumen, besonders Kopfverletzungen, aber auch psychische

Insulte können diesen bewirken, insbesondere aber die Einflüsse der

Pubertätsentwicklung. Auf die Gefahr, welche letztere für hereditär

neuropathisch disponirte Individuen mit sich bringt, hat namentlich

+Falret+ und neuerlich +Legrand du Saulle+ (l. c.) hingewiesen und

hervorgehoben, dass nicht selten solche erblich belastete Kinder,

die bis dahin in intellectueller Beziehung sich gut entwickelt

hatten und selbst ausgezeichnete Schüler waren, in Folge der durch

die Pubertät veranlassten Einwirkungen entweder dem Schwachsinn oder

jener pathologischen Verkehrung des Charakters verfielen, die wir

als moralisches Irrsein bezeichnen. Hierbei dürften allerdings auch

die frühzeitigen und eingreifenden sexuellen Excesse, denen sich die

Betreffenden hingeben, in erster Linie die Onanie, eine wichtige Rolle

spielen.

[Sidenote: Degenerationszeichen bei „Moral insanity“.]

In +klinischer+ Beziehung zeigen solche Individuen häufig schon

äusserlich mehr weniger auffallende Abweichungen vom Normaltypus.

Hierher gehören insbesondere pathologische Schädelformen, so

asymmetrische oder auffallend kleine Schädel, Schädel mit abgeplattetem

Hinterhaupt, mit unverhältnissmässig entwickelten Kiefern und mit

sogenannter fliehender Stirne.[564]

Von anderen physischen Anomalien werden asymmetrische oder unschöne

Körper-, insbesondere Gesichtsbildung, auffallend grosse oder

kleine Ohren, angewachsene oder fehlende Ohrläppchen (+Griesinger+,

+Lannois+, +Frigerio+), Strabismus, mangelhafte Entwicklung der

Genitalien, ferner Motilitätsstörungen (Gesichtskrämpfe, Chores,

epileptische und epileptoide Zustände[565], Contracturen, partielle

Lähmungen), Anästhesien und Hyperästhesien, vasomotorische Neurosen

u. dergl. beobachtet, und wenn auch solche Befunde ohne jede geistige

Störung vorkommen können und keineswegs unter allen Umständen als

„Degenerationszeichen“ aufgefasst werden dürfen, so ist doch auf ihr

Vorhandensein zu reagiren und dieses bei der klinischen Diagnose

zu verwerthen, da die meisten solcher Zustände auf Hemmungen,

beziehungsweise Störungen der Entwicklung der centralen Nervenapparate

bezogen werden müssen, von welchen auch die psychischen Organe

getroffen worden sein konnten.

Gegen die allzu einseitige Auffassung der Degenerationszeichen,

insbesondere der Asymmetrie des Schädels, haben +Stadfeldt+

(Virchow’s Arch. XCIX, pag. 391) und +Benedikt+ (Wr. med. Presse.

1886, Nr. 1 bis 4) mit Recht ihre Stimme erhoben; Ersterer, indem er

darauf hinweist, dass Asymmetrien des Schädels auch bei ganz normalen

Menschen ungemein häufig (etwa in 70%) vorkommen und Letzterer,

indem er sich dahin ausspricht, dass es gar keine selbstständige

Anthropologie der Verbrecher gebe, sondern dass die sogenannten

biopathologischen Kennzeichen der Verbrecher nur jene des atypischen,

untertypischen und degenerirten Menschen überhaupt sind. Viele dieser

Kennzeichen sind überdies zweideutig, indem sie bald Perfection, bald

Degeneration bedeuten, z. B. die Makrocephalie. Andere wieder, wie

z. B. Asymmetrien des Schädels, können als Ausdruck einer Compensation

aufgefasst werden. In sehr objectiver Weise hat auch +Knecht+ (Allg.

Zeitschr. f. Psych. 1883, pag. 584) die „Degenerationszeichen“ bei

Verbrechern und Geisteskranken besprochen und nachgewiesen, dass sie

bei letzteren ungleich häufiger (in etwa 80%) vorkommen, als bei

ersteren (etwa 48%).

In psychischer Beziehung springt insbesondere das abnorme Verhalten

des Fühlens mehr weniger in die Augen, und zwar zunächst die

Gemüthsstumpfheit, welche in einzelnen Fällen bis zur vollständigen

Gemüthslosigkeit gesteigert sein kann; dabei kann abnorme Reizbarkeit

und eine Geneigtheit zu unmotivirtem Stimmungswechsel bestehen. Die

Sensibilität ist bei Einzelnen krankhaft erhöht, bei Anderen wieder

auffallend herabgesetzt (+Lombroso+).

[Sidenote: Anomalien des geschlechtlichen Fühlens.]

Sehr beachtenswerth ist das Verhalten des geschlechtlichen Fühlens und

die Aeusserung des Geschlechtstriebes. Wir wissen, dass schon unter

normalen Verhältnissen die Qualität des geschlechtlichen Fühlens das

Gesammtfühlen wesentlich beeinflusst, dass reges geschlechtliches

Fühlen dem Charakter eines Individuums eine gewisse Energie verleiht,

während anderseits, wie wir bei Eunuchen und Zwittern beobachten

können, das Fehlen desselben mit Energie- und Charakterschwäche

einhergeht. Auch ist es bekannt, welchen wichtigen Einfluss sowohl

das Erwachen des Geschlechtstriebes (Pubertät) als das Erlöschen

desselben (Climacterium) auf das körperliche und geistige Verhalten

eines Individuums auszuüben vermag. Es kann daher nicht auffallen,

wenn wir als Ausdruck und Theilerscheinung einer originär fehlerhaften

psychischen Anlage, insbesondere des „moralischen Irrseins“, auch

verschiedenen Anomalien des geschlechtlichen Fühlens begegnen, und

man wird begreifen, welche abnorme Färbungen des Wesens und Handelns

dadurch zu Stande kommen können.

Verhältnissmässig häufig findet sich auffallend frühzeitige Entwicklung

des Geschlechtstriebes und ungewöhnlich hohe Erregbarkeit in dieser

Beziehung. Frühzeitige geschlechtliche Excesse, insbesondere Onanie,

mit ihrem weiteren so schädigenden Einfluss auf Körper und Geist,

sind gewöhnlich die Folgen der Frühreife. Die geschlechtliche

Erregbarkeit eines solchen Individuums bringt dasselbe um so

leichter mit dem Strafgesetze in Conflict, je weniger es zufolge

seines Defectes ethische Begriffe in seinen Charakter aufzunehmen

im Stande war und je weniger äussere Momente der schrankenlosen

Befriedigung des Geschlechtstriebes entgegentreten. Noch wichtiger sind

gewisse Perversitäten des Geschlechtstriebes, die zu ganz abnormen

geschlechtlichen Handlungen zu führen vermögen. Es gehören hierher die

„conträre Sexualempfindung“ und die Fälle, in welchen die Betreffenden

statt im Coitus oder ausser in diesem, in Misshandlung oder Tödtung,

selbst Zerfleischung ihres Opfers und sogar in Anthropophagie und

Leichenschändung eine geschlechtliche Befriedigung finden.

[Sidenote: Conträre Sexualempfindung.]

Als „+conträre Sexualempfindung+“ bezeichnet +Westphal+[566] „eine

angeborene Verkehrung der Geschlechtsempfindung mit dem Bewusstsein

der Krankhaftigkeit dieser Erscheinung“. So charakterisirt wurde die

letztere bisher nur bei mit anderweitiger angeborener neuro- oder

psychopathischer Constitution behafteten Individuen beobachtet. Dass

dieselbe auch als isolirte Erscheinung vorkommen könne, ist vollkommen

unerwiesen, sehr beachtenswerth aber die Thatsache, dass sie auch

ohne auffällige Intelligenzstörung bestehen kann. Sie wurde sowohl

bei weiblichen als bei männlichen Individuen, und zwar häufiger bei

letzteren, beobachtet, doch ist die Zahl der gut beobachteten Fälle

eine noch viel zu geringe, als dass ein erschöpfendes Urtheil über

diese eigenthümliche Anomalie des Geschlechtstriebes gestattet wäre.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 105 / 132 段