das sogenannte „+moralische Irrsein+“ einer näheren Besprechung
unterziehen, weil dasselbe eine besonders ausgeprägte Erscheinungsform
der ersteren bildet und nur diese am eingehendsten studirt worden ist.
Das moralische Irrsein.
Man versteht darunter einen in Folge angeborener, meist hereditär
überkommener, fehlerhafter Organisation der psychischen Centren
bestehenden Defect im Bereiche des moralischen Sinnes, wodurch das
betreffende Individuum, bei scheinbar intacter oder nicht auffallend
gestörter Intelligenz, ausser Stande ist, ästhetisch, moralisch und
rechtlich zu fühlen, im Sinne solcher Gefühle seinen Charakter zu
entwickeln und seine Handlungen darnach zu richten. Man hat diesen
Zustand noch als sittliche Insensibilität oder moralische Idiotie
bezeichnet und vielfach mit der Farbenblindheit verglichen. Ebenso wie
es bekanntlich Individuen gibt, die gewisse Farben, z. B. Roth, nicht
zu unterscheiden vermögen, weil ihre Netzhaut für die betreffenden
farbigen Lichtstrahlen unempfindlich ist, ebenso gibt es Menschen,
die von Haus aus sittlich blind sind, und die nicht anders als nach
egoistischen oder mechanisch eingelernten Motiven handeln können, weil
sie jener Gefühle bar sind, welche den normalen Menschen unsittliche
oder rechtswidrige Handlungen als solche erkennen und verstehen lassen
und ihn bewegen sollen, dieselben zu unterlassen.
Die Aufstellung des moralischen Irrseins als eigene Irrsinnsform
ist von +Pinel+, namentlich aber von +Prichard+ ausgegangen,
welcher zuerst die Bezeichnung „Moral Insanity“ einführte. Eine
eingehende Bearbeitung fand das moralische Irrsein durch +Morel+,
welcher dasselbe als eine der Erscheinungsformen seiner „Folie
héreditaire“ beschrieb. In neuerer Zeit haben sich insbesondere
+Maudsley+, +Krafft+-+Ebing+ und +Legrand du Saulle+, der diese und
analoge Psychopathien unter der Bezeichnung „Folie raisonnante“
zusammenfasst, ferner +Livi+, +Lombroso+, +Tammassia+ und Andere
Verdienste um das Studium dieser Psychose erworben.
Das Vorkommen eines solchen scheinbar isolirten Defectes wird uns
verständlich, wenn wir Folgendes erwägen: Erstens, dass, worauf
insbesondere die Ergebnisse neuester Forschungen hinweisen (s. die
Lehre von der Aphasie, die psychomotorischen Centren +Hitzig+’s und
+Frisch+’s, die Arbeiten von +Charcot+ und von +Ferrier+ etc.), den
einzelnen psychischen Functionen wahrscheinlich bestimmte Hirntheile
entsprechen, deren isolirte Erkrankung oder Entwicklungshemmung daher
möglich ist, wenn wir auch über den Sitz des moralischen Sinnes oder
des „Hemmungsapparates für das Begehrungsvermögen“ vorläufig kaum
Vermuthungen haben; zweitens, dass, wie erwähnt, auch im Bereiche
des normalen Fühlens die verschiedenartigsten Unterschiede und
selbst Extreme vorkommen, dass auch bei anderen Psychosen eine tiefe
Alteration des Fühlens bestehen kann, ohne auffallende Störung der
Intelligenz, wie namentlich in den Anfangsstadien der Melancholie und
der Manie; endlich aber, dass wir im moralischen Fühlen nicht nur die
höchste Stufe der Gefühlsentwicklung allein, sondern die höchste und
feinste geistige Leistung überhaupt zu sehen haben, deren Auftreten,
wie +Maudsley+ sich treffend ausdrückt, erst die eigentliche
Menschwerdung bezeichnet und die erst durch Jahrhunderte lange
Uebung, erbliche Uebertragung und Entwicklung zu jener Stufe der
Ausbildung gedieh, welche die einzelnen Individuen der Culturvölker
durchschnittlich besitzen, die aber eben als feinste Leistung des
Menschenhirns eher als alle anderen erkranken oder entarten kann.
Damit stimmt die Thatsache, dass eine Reihe von Geisteskrankheiten im
engeren Sinne mit einer Veränderung des Charakters ad pejus beginnt,
wie insbesondere das paralytische, das alkoholische und das senile
Irrsein demonstrirt und dass nach Genesung von solchen oder von
Apoplexien, Kopfverletzungen und anderen schweren Hirnerkrankungen,
trotz wiedergekehrter Intelligenz, nicht selten ein moralischer
Defect (erworbenes moralisches Irrsein) noch lange und selbst für
immer zurückbleibt. +Es leidet eben bei einer Hirnerkrankung die
feinste Leistung zuerst und kehrt zuletzt und am schwierigsten wieder
zur Norm zurück+ (+Maudsley+). In gleicher Weise aber wird es uns
begreiflich, wenn die erworbenen psycho- und neuropathischen Zustände
in hereditärer Uebertragung auch als moralisches Irrsein sich zu
äussern vermögen, und wenn bei psychisch degenerirenden Familien die
Reihenfolge der Degenerationserscheinungen so häufig mit ethischer
Depravation beginnt.
Derartige Individuen zeigen meist schon in der Kindheit die Zeichen des
Defectes. Sie sind halsstarrig, boshaft, grausam und nur durch Gewalt,
nicht aber durch moralische Mittel disciplinirbar, durch Appellation
an ihr Scham- und Schicklichkeitsgefühl, ihr Mitleid, ihre Eltern- und
Geschwisterliebe etc. ist nichts auszurichten, weil sie solche nicht
besitzen. Ebenso sind ihnen Ehrgeiz, Gewissensbisse, Reue fremd, die
Werthschätzung durch Andere gleichgiltig und ihr ganzes Sinnen und
Trachten nur durch Egoismus bedingt. Dass unter solchen Umständen
die Erziehung, soweit sie die Einverleibung ethischer Elemente in’s
Bewusstsein und die Bildung eines sittlichen und rechtlichen Charakters
bezweckt, resultatlos bleiben muss, ist begreiflich.
Dem entsprechend ist auch das Verhalten solcher Individuen in ihrem
späteren Lebenslaufe. Hier zeigt sich der Mangel jedes sittlichen Halts
und der Mangel altruistischer Gefühle desto intensiver, je mehr das
Individuum sich selbst überlassen wird und je weniger dasselbe durch
äussere Gründe an der Aeusserung seiner sinnlichen und egoistischen
Neigungen behindert wird. Sie werden Taugenichtse, ergeben sich dem
Trunke, sowie geschlechtlichen und anderen Excessen, zu welchen sie
sich die Mittel auf die rücksichtsloseste Weise verschaffen, halten in
keinem Amte, keiner Beschäftigung aus, ergeben sich der Vagabondage
und bieten schliesslich das Bild ganz verkommener Individuen, die
immer wieder in diesem Zustande verfallen, wenn sie aus dem Gefängniss
oder einer sonstigen strengen Beaufsichtigung entlassen worden sind
(+Krafft+-+Ebing+).
Dieses Bild lässt mannigfache Variationen zu und wird insbesondere
durch den Grad des Defectes, das Verhalten des Intellects, durch das
individuelle Temperament, sowie durch Erziehung und Stand modificirt.
Der Grad des Defectes im Bereiche des moralischen Fühlens lässt
zweifellos Abstufungen zu. +Schüle+ (Handb. d. Geisteskr. 1878, pag.
51) unterscheidet zwei Hauptformen; in der ersten fehlen sittliche
Vorstellungen und sittliche Gefühle vollständig, in der zweiten sind
die Vorstellungen wohl da, aber gleichsam als leblose, trockene
Schemata ohne gemüthliche Betonung. Erstere Form ist jedenfalls die
schwerere. Dabei ist, wie +Schüle+ richtig bemerkt, zu beachten, dass
niedrigere Gefühlswerthe in ungeschmälerter Entfaltung vorhanden sein
können, während der Defect nur gegenüber höheren, feineren Gefühlen
sich kundgibt.
Das Verhalten der Intelligenz ist ein verschiedenes. In den meisten
Fällen besteht entschiedener Schwachsinn, der sich unter Anderem
durch Leichtgläubigkeit, geringe Vorsicht bei dem Begehen strafbarer
Handlungen, die mitunter für Muth imponirt, durch unverhältnissmässig
hohe Vorstellung von der eigenen Bedeutung, vorzugsweise aber dadurch
sich kundgibt, dass das Individuum das Unpassende und Thörichte,
ja ganz Unzweckmässige seines Handelns nicht einsieht, ebenso auch
nicht die materiellen und socialen Nachtheile, die ihm daraus
erwachsen, sondern trotz aller Ermahnungen, Vorstellungen und selbst
Zwangsmittel immer wieder in das frühere lasterhafte Leben verfällt,
welches doch nichts weniger als Annehmlichkeit im gewöhnlichen Sinne
zu bieten vermag. Deshalb wird auch das „moralische Irrsein“ von
+Meynert+ u. A. unter die Formen des angeborenen Schwachsinnes
gerechnet und als „Imbecillität mit Gefühlsentartung“ bezeichnet,
unter welche Bezeichnung jene Schwachsinnigen mit Aufregung fallen,
welche vorzugsweise durch Unverständniss der familialen und socialen
Beziehungen und Forderungen und Unfähigkeit zur Unterordnung unter
letztere sich bemerkbar machen.
In anderen Fällen ist der Intellect scheinbar intact, ja der
Betreffende kann sogar mit einer gewissen Dialektik sein Benehmen
zu motiviren im Stande sein: „Folie raisonnante.“ Der Verstand ist,
wie sich +Schüle+ (l. c. 81) geistreich ausspricht, zum advocatus
diaboli der krankhaften Stimmungen und Triebe geworden. Doch auch
in solchen Fällen documentirt die vollkommene Unzugänglichkeit
für fremde Logik die geistige Schwäche, ebenso wie der Cynismus,
mit welchem solche Individuen die unnatürlichsten Handlungen und
Verbrechen als gerechtfertigte Thaten hinzustellen versuchen, das
Alberne und Verkehrte ihres Fühlens manifestirt. Nicht selten finden
sich anderweitige Anomalien des Vorstellens[561], ein abspringender
Ideengang, phantastische oder fixe Ideen, sowie Störungen in der
Reproductionstreue, die als Verlogenheit imponiren (+Krafft+-+Ebing+).
Von wesentlichem Einfluss auf das Gebahren der betreffenden Person
ist das individuelle Temperament, respective die individuelle
Reizbarkeit. Gleichwie man beim Blödsinn apathische, ruhige und
agitirte gemeinschädliche Formen unterscheidet, so findet man auch bei
der moralischen Idiotie Individuen, die mehr passiv sich verhalten
und deshalb für die Gesellschaft weniger gefährlich erscheinen,
anderseits aber solche von grösserer Reizbarkeit und Regsamkeit, die
eben die typischen Formen der Anomalie repräsentiren und am ehesten zu
Conflicten mit dem Strafgesetz führen können.
Auch Erziehung und Stand sind von Einfluss, insoferne als erstere,
wenigstens bei den weniger schweren Formen durch Dressur Etwas zu
leisten vermag, und letzterer in der Richtung, dass die moralische
Verkommenheit im Allgemeinen desto mehr auffällt, je weniger sich
solche in dem betreffenden Stande aus anderen Ursachen zu finden
pflegt.[562]
[Sidenote: Moralisches Irrsein in foro.]
Die hohe Bedeutung der moralischen Idiotie in strafrechtlicher
Beziehung liegt auf der Hand, und es ist einleuchtend, dass bei solchen
Individuen desto weniger von einer Einsicht in die Strafbarkeit
bestimmter Handlungen und von der im Gesetze festgehaltenen
Selbstbestimmungsfähigkeit die Rede sein kann, je hochgradiger sich
der Defect gestaltet, da das Individuum unmöglich die That in ihrer
sittlichen und rechtlichen Bedeutung erkennen, noch weniger aber
nach sittlichen und rechtlichen Grundsätzen für die Begehung oder
Unterlassung derselben sich entscheiden kann, wenn es nicht moralisch
fühlt, und aus solchem Fühlen entspringende Vorstellungen und Urtheile
seinem Charakter mangeln. Ueber die Unzurechnungsfähigkeit solcher
Individuen dürften dann auch bei Richtern und Geschworenen kaum
Zweifel bestehen, es sei denn, dass man, wie dies leider häufig genug
geschieht, das blos oberflächliche Bewusstsein der Strafbarkeit einer
That, und die etwa aus Furcht vor Strafe oder analoger Schädigung
leiblicher Interessen des Individuums bis zu einem gewissen Grade
mögliche Selbstbeherrschung für genügend erachten sollte, um auf
Zurechnungsfähigkeit zu erkennen. Die Schwierigkeit der Beurtheilung
solcher Fälle liegt aber darin, dass die Erkennung der moralischen
Unempfindlichkeit oder Stumpfheit als eines angeborenen, in
fehlerhafter Organisation der psychischen Centren begründeten Defectes
und die Unterscheidung desselben von anderweitiger moralischer
Verkommenheit keineswegs so leicht und sicher ist, wie es die
Wichtigkeit der Sache wünschen lassen würde.
Wenn man im Allgemeinen desto mehr berechtigt ist, an einen
pathologischen Defect im Bereiche des Fühlens zu denken, je mehr
eine verbrecherische That dem menschlichen Gefühle widerstreitet,
und wenn auch diese Berechtigung sich erhöht, wenn Jemand habituell
dem Verbrechen oder einem lasterhaften Leben sich ergibt und als
unverbesserlich sich erweist, und wenn auch anthropologische Studien
der Verbrecher, wie sie in ausgezeichneter Weise von +Despine+,
+Thomson+, +Benedikt+, +Lombroso+[563] u. A. vorliegen, höchst
beachtenswerthe Resultate (auffallend hohe Morbilität und Mortalität,
grössere Geneigtheit zu geistigen Erkrankungen, das häufige Vorkommen
entschiedenen Schwachsinnes, namentlich aber das häufige Vorkommen
gewisser Anomalien der körperlichen Bildung, die wir als körperliche
Degenerationszeichen kennen lernen werden, und endlich die Häufigkeit
der Recidiven) ergaben, so ist doch selbst das schwerste Verbrechen für
sich allein kein Beweis von moralischem Irrsinn, da eine moralische
Stumpfheit auch in Folge mangelnder oder schlechter Erziehung bestehen
kann, da es ferner genug egoistische und wohl zu beherrschende Motive
gibt, die den Menschen bewegen können, trotz richtigem ethischen
Verständniss und trotz normalem moralischen und rechtlichen Fühlen
die schwersten Handlungen zu begehen, und weil endlich auch die
Möglichkeit einer Angewöhnung an das Laster und einer systematischen
und wohlbewussten Zurückdrängung und Ueberwältigung des normalen
psychischen Fühlens durch gewisse Annehmlichkeiten und Vortheile
desselben nicht bestritten werden kann.
+Es kann demnach von moralischem Irrsinn nur dann gesprochen werden,
wenn die durch verbrecherische Handlungen sich documentirende
moralische Gefühllosigkeit sich auf eine pathologische Ursache,
respective auf eine fehlerhafte psychische Organisation zurückführen
lässt.+ Dieses ist aber nur durch sorgfältige Erhebung der Anamnese,
ferner durch genaue klinische Untersuchung des betreffenden Individuums
und erst in dritter Linie durch Erwägung der verbrecherischen Handlung
selbst möglich.
[Sidenote: Anamnese. Einfluss der Pubertät.]
In anamnestischer Beziehung ist insbesondere darauf Rücksicht zu
nehmen, dass der angeborene oder in frühester Jugend erworbene
moralische Irrsinn fast immer als Ausdruck einer hereditär überkommenen
defecten Organisation, insbesondere als Ausdruck und häufig erstes
Symptom der in einer Familie bestehenden oder beginnenden Degeneration
aufzutreten pflegt. Es sind daher zunächst die gesundheitlichen
Verhältnisse der Familie zu erwägen, insbesondere der Umstand, ob in
dieser psychische oder neurotische Erkrankungen vorgekommen sind, die
erfahrungsgemäss hereditäre Uebertragung einer defecten Organisation
der psychischen Centren bedingen können. Weiter ist das psychische und
somatische Verhalten des Individuums während seiner Entwicklungsperiode
in Betracht zu ziehen. Wie erwähnt, zeigt sich der angeborene Defect im
Bereiche des moralischen Sinnes, ebenso auch die mit demselben meist
combinirten anderweitigen psychischen Anomalien (Schwachsinn, perverse
Triebe, neuropathische Constitution), schon frühzeitig insbesondere
gegenüber der Erziehung im Haus und in der Schule und die moralische
Verkehrtheit und Undisciplinirbarkeit fällt dann desto mehr auf, je
besser und rationeller die Erziehung war, wie es denn bezeichnend ist,
dass gerade die Fälle von moralischer Verkommenheit in den besten
Familien, trotz bester Erziehung und günstigen äusseren Verhältnissen,
es waren, die zuerst den Gedanken erweckten, dass erstere auch auf
organischen Defecten der Nervencentren beruhen könne (+Maudsley+).
In somatischer Beziehung ist aber insbesondere zu beachten, dass bei
mit hereditär fehlerhafter Anlage behafteten Individuen die letztere
anfangs wenig bemerkbar, gewissermassen latent sein kann, bis sie
durch gewisse Einflüsse (Gelegenheitsursachen) zum Ausbruche kommt.
Erkrankungen, Traumen, besonders Kopfverletzungen, aber auch psychische
Insulte können diesen bewirken, insbesondere aber die Einflüsse der
Pubertätsentwicklung. Auf die Gefahr, welche letztere für hereditär
neuropathisch disponirte Individuen mit sich bringt, hat namentlich
+Falret+ und neuerlich +Legrand du Saulle+ (l. c.) hingewiesen und
hervorgehoben, dass nicht selten solche erblich belastete Kinder,
die bis dahin in intellectueller Beziehung sich gut entwickelt
hatten und selbst ausgezeichnete Schüler waren, in Folge der durch
die Pubertät veranlassten Einwirkungen entweder dem Schwachsinn oder
jener pathologischen Verkehrung des Charakters verfielen, die wir
als moralisches Irrsein bezeichnen. Hierbei dürften allerdings auch
die frühzeitigen und eingreifenden sexuellen Excesse, denen sich die
Betreffenden hingeben, in erster Linie die Onanie, eine wichtige Rolle
spielen.
[Sidenote: Degenerationszeichen bei „Moral insanity“.]
In +klinischer+ Beziehung zeigen solche Individuen häufig schon
äusserlich mehr weniger auffallende Abweichungen vom Normaltypus.
Hierher gehören insbesondere pathologische Schädelformen, so
asymmetrische oder auffallend kleine Schädel, Schädel mit abgeplattetem
Hinterhaupt, mit unverhältnissmässig entwickelten Kiefern und mit
sogenannter fliehender Stirne.[564]
Von anderen physischen Anomalien werden asymmetrische oder unschöne
Körper-, insbesondere Gesichtsbildung, auffallend grosse oder
kleine Ohren, angewachsene oder fehlende Ohrläppchen (+Griesinger+,
+Lannois+, +Frigerio+), Strabismus, mangelhafte Entwicklung der
Genitalien, ferner Motilitätsstörungen (Gesichtskrämpfe, Chores,
epileptische und epileptoide Zustände[565], Contracturen, partielle
Lähmungen), Anästhesien und Hyperästhesien, vasomotorische Neurosen
u. dergl. beobachtet, und wenn auch solche Befunde ohne jede geistige
Störung vorkommen können und keineswegs unter allen Umständen als
„Degenerationszeichen“ aufgefasst werden dürfen, so ist doch auf ihr
Vorhandensein zu reagiren und dieses bei der klinischen Diagnose
zu verwerthen, da die meisten solcher Zustände auf Hemmungen,
beziehungsweise Störungen der Entwicklung der centralen Nervenapparate
bezogen werden müssen, von welchen auch die psychischen Organe
getroffen worden sein konnten.
Gegen die allzu einseitige Auffassung der Degenerationszeichen,
insbesondere der Asymmetrie des Schädels, haben +Stadfeldt+
(Virchow’s Arch. XCIX, pag. 391) und +Benedikt+ (Wr. med. Presse.
1886, Nr. 1 bis 4) mit Recht ihre Stimme erhoben; Ersterer, indem er
darauf hinweist, dass Asymmetrien des Schädels auch bei ganz normalen
Menschen ungemein häufig (etwa in 70%) vorkommen und Letzterer,
indem er sich dahin ausspricht, dass es gar keine selbstständige
Anthropologie der Verbrecher gebe, sondern dass die sogenannten
biopathologischen Kennzeichen der Verbrecher nur jene des atypischen,
untertypischen und degenerirten Menschen überhaupt sind. Viele dieser
Kennzeichen sind überdies zweideutig, indem sie bald Perfection, bald
Degeneration bedeuten, z. B. die Makrocephalie. Andere wieder, wie
z. B. Asymmetrien des Schädels, können als Ausdruck einer Compensation
aufgefasst werden. In sehr objectiver Weise hat auch +Knecht+ (Allg.
Zeitschr. f. Psych. 1883, pag. 584) die „Degenerationszeichen“ bei
Verbrechern und Geisteskranken besprochen und nachgewiesen, dass sie
bei letzteren ungleich häufiger (in etwa 80%) vorkommen, als bei
ersteren (etwa 48%).
In psychischer Beziehung springt insbesondere das abnorme Verhalten
des Fühlens mehr weniger in die Augen, und zwar zunächst die
Gemüthsstumpfheit, welche in einzelnen Fällen bis zur vollständigen
Gemüthslosigkeit gesteigert sein kann; dabei kann abnorme Reizbarkeit
und eine Geneigtheit zu unmotivirtem Stimmungswechsel bestehen. Die
Sensibilität ist bei Einzelnen krankhaft erhöht, bei Anderen wieder
auffallend herabgesetzt (+Lombroso+).
[Sidenote: Anomalien des geschlechtlichen Fühlens.]
Sehr beachtenswerth ist das Verhalten des geschlechtlichen Fühlens und
die Aeusserung des Geschlechtstriebes. Wir wissen, dass schon unter
normalen Verhältnissen die Qualität des geschlechtlichen Fühlens das
Gesammtfühlen wesentlich beeinflusst, dass reges geschlechtliches
Fühlen dem Charakter eines Individuums eine gewisse Energie verleiht,
während anderseits, wie wir bei Eunuchen und Zwittern beobachten
können, das Fehlen desselben mit Energie- und Charakterschwäche
einhergeht. Auch ist es bekannt, welchen wichtigen Einfluss sowohl
das Erwachen des Geschlechtstriebes (Pubertät) als das Erlöschen
desselben (Climacterium) auf das körperliche und geistige Verhalten
eines Individuums auszuüben vermag. Es kann daher nicht auffallen,
wenn wir als Ausdruck und Theilerscheinung einer originär fehlerhaften
psychischen Anlage, insbesondere des „moralischen Irrseins“, auch
verschiedenen Anomalien des geschlechtlichen Fühlens begegnen, und
man wird begreifen, welche abnorme Färbungen des Wesens und Handelns
dadurch zu Stande kommen können.
Verhältnissmässig häufig findet sich auffallend frühzeitige Entwicklung
des Geschlechtstriebes und ungewöhnlich hohe Erregbarkeit in dieser
Beziehung. Frühzeitige geschlechtliche Excesse, insbesondere Onanie,
mit ihrem weiteren so schädigenden Einfluss auf Körper und Geist,
sind gewöhnlich die Folgen der Frühreife. Die geschlechtliche
Erregbarkeit eines solchen Individuums bringt dasselbe um so
leichter mit dem Strafgesetze in Conflict, je weniger es zufolge
seines Defectes ethische Begriffe in seinen Charakter aufzunehmen
im Stande war und je weniger äussere Momente der schrankenlosen
Befriedigung des Geschlechtstriebes entgegentreten. Noch wichtiger sind
gewisse Perversitäten des Geschlechtstriebes, die zu ganz abnormen
geschlechtlichen Handlungen zu führen vermögen. Es gehören hierher die
„conträre Sexualempfindung“ und die Fälle, in welchen die Betreffenden
statt im Coitus oder ausser in diesem, in Misshandlung oder Tödtung,
selbst Zerfleischung ihres Opfers und sogar in Anthropophagie und
Leichenschändung eine geschlechtliche Befriedigung finden.
[Sidenote: Conträre Sexualempfindung.]
Als „+conträre Sexualempfindung+“ bezeichnet +Westphal+[566] „eine
angeborene Verkehrung der Geschlechtsempfindung mit dem Bewusstsein
der Krankhaftigkeit dieser Erscheinung“. So charakterisirt wurde die
letztere bisher nur bei mit anderweitiger angeborener neuro- oder
psychopathischer Constitution behafteten Individuen beobachtet. Dass
dieselbe auch als isolirte Erscheinung vorkommen könne, ist vollkommen
unerwiesen, sehr beachtenswerth aber die Thatsache, dass sie auch
ohne auffällige Intelligenzstörung bestehen kann. Sie wurde sowohl
bei weiblichen als bei männlichen Individuen, und zwar häufiger bei
letzteren, beobachtet, doch ist die Zahl der gut beobachteten Fälle
eine noch viel zu geringe, als dass ein erschöpfendes Urtheil über
diese eigenthümliche Anomalie des Geschlechtstriebes gestattet wäre.