alter Korb gefunden und darin eine Leiche, welche später als die der
Jennie +Clarke+ erkannt wurde. Der Korb war mit Ziegeln und drei
leeren Bierflaschen beschwert, von denen die eine verkorkt war und so
als Boje gedient hatte. Die Nase der Leiche war abgeschnitten, ebenso
das Kopfhaar, offenbar in der Absicht, die Erkennung der Leiche zu
erschweren. Die Obduction ergab als Todesursache Peritonitis in Folge
eines Abortus, weshalb sofort criminelle Fruchtabtreibung vermuthet
wurde. In der That ergab sich, dass die J. C. im 4. Monate schwanger
war, am 12. Februar von einem gewissen G. „operirt“ wurde, am 18.
abortirte und am 25. im Hause eines gewissen K. starb, worauf sie
in der erwähnten Weise verstümmelt und in’s Wasser geworfen wurde.
Die Identificirung der Leiche war wesentlich erschwert durch das
Fehlen der Nase, wodurch das Gesicht so verändert war, dass mehrere
Personen die Leiche als die einer Angehörigen erklärten, bis endlich
die Identität durch die noch in den Ohren befindlichen Ohrgehänge
und durch mehrere kleine Merkmale am Körper, insbesondere aber durch
gewisse äussere Umstände constatirt wurde. Bevor letzteres geschah,
wurde aus den gut erhaltenen Zähnen und aus dem Umstande, dass nur
einer der Weisheitszähne durchgebrochen, geschlossen, dass die
Person nicht weit über 20 Jahre alt gewesen sein konnte, was sich
nachträglich auch bestätigte. Ebenso wurde, weil die Leiche noch
frisch war, obgleich nach Abortus und Peritonitis die Fäulniss rasch
einzutreten pflegt, und bei dem Umstande, als nach dem Aufthauen
der etwas gefrorenen Leiche noch Todtenstarre in den Kaumuskeln und
einzelnen Gelenken nachweisbar war, erklärt, dass die Untersuchte
bald nach dem Tode in den Fluss geworfen sein musste, und dass
dieselbe mit Rücksicht auf die damaligen Witterungsverhältnisse vor
1-3 Tagen an den Fundort gelangt sein dürfte. Nachträglich wurde
constatirt, dass der Tod 54 Stunden oder 2¼ Tage vor der Autopsie
eingetreten war.“
[Sidenote: Zähne.]
Von grosser Wichtigkeit ist die Beschaffenheit der +Zähne+, umsomehr,
als diese selbst an schon ganz verfaulten oder anderweitig entstellten
Leichen unverändert nachweisbar sein können und überdies, wie schon
oben bemerkt, gewisse Schlüsse auf das Alter des Individuums gestatten.
Interessante Fälle, in denen die Beschaffenheit der Zähne (auch
künstlicher Gebisse) bei der Agnoscirung der betreffenden Leiche
eine grosse Rolle spielte, finden sich bei +Casper+ (l. c. 121) und
insbesondere bei +Taylor+ (l. c. I, 132, berühmter Mordprocess gegen
Dr. +Parkmann+; 149, Fall der Karoline +Walsh+ und 152, Fall der Lydia
+Atlee+).
Die Eigenschaften, welche an den Zähnen zu constatiren sind, sind
entweder physiologischer oder pathologischer Natur. Zu ersteren gehört
das Vorhandensein von Milchzähnen, der bereits erfolgte Zahnwechsel,
der Durchbruch der Weisheitszähne, die normale Abnützung der Zähne und
endlich der senile Ausfall der Zähne mit der bekannten consecutiven
Atrophie der Zahnfächer und der ganzen Kiefer, zu letzteren die
verschiedenen abnormen Stellungen der Zähne, die so häufige Caries, die
Abnormitäten des Zahnschmelzes (geriffte oder des Schmelzes beraubte
Zähne), endlich auch die plombirten und die falschen Zähne, respective
Gebisse.
[Sidenote: Veränderung der Zähne durch Flamme.]
Eine interessante und für die Agnoscirung wichtige Erscheinung ist die
Calcination der Zähne bei verkohlten Leichen. Dieselbe zeigte sich bei
den Ringtheaterleichen in verschiedenen Graden ausgebildet.
In den höchsten Graden, die nur gleichzeitig mit hochgradiger
Verkohlung oder mehr weniger ausgebildeter Calcination des Schädels
vorkamen, ergaben sich nur völlig weiss gebrannte, beim Anfassen
zerbröckelnde Stümpfe der Zähne, die ganz locker in den Alveolen sassen
oder bereits herausgefallen waren. In anderen Fällen fand sich das
verkohlte und mit der Wurzel noch im Alveolus steckende Zahnbein mit
daran haftenden Resten des calcinirten Emails. In vielen Fällen aber
fanden sich trotz mitunter bedeutender Verkohlung des Kopfes die Zähne
noch vollständig in ihrer Form erhalten, aber eigenthümlich verändert.
In einer Reihe dieser Fälle glaubte man normale Zähne vor sich zu haben
und erst bei näherer Betrachtung ergab sich, dass der Glanz des Emails
ein matterer war und die Farbe in’s Graue spielte; ausserdem liessen
sich feine Risse erkennen, welche das Email durchzogen. Solche Zähne
brachen beim festeren Anfassen mit den Fingern oder mit der Pincette
entweder an der Wurzel ab, oder es liess sich auf diese Art das weiss
gebrannte Email von dem mehr weniger verkohlten Zahnbeine in schaligen
Stücken ablösen oder leicht absprengen. An den Bruchflächen stach die
weisse Emailschichte in der Regel ganz scharf und auffallend von dem
mehr weichen kohlschwarzen Zahnbeine ab. Diese Erscheinung erklärt sich
einestheils aus der ungleich dichteren Structur der Emailschichte,
vorzugsweise aber aus dem sehr geringen Gehalte des Schmelzes an
organischen und daher verkohlungsfähigen Substanzen, an denen dagegen
das Zahnbein fast ebenso reich ist, wie gewöhnlicher Knochen.
Endlich kamen Zähne vor, deren Kronen mit einer schwarzen oder
schwarzbraunen, in der Regel fast metallisch glänzenden Masse wie
überzogen waren. Diese Zähne befanden sich offenbar in den ersten
Stadien der Verkohlung, und die erwähnte Masse rührte theils von Kohle,
theils von theerartigen Producten der trockenen Destillation her, die
sich beim Verkohlen organischer, insbesondere leimgebender Substanzen,
die ja das Zahnbein enthält, entwickeln, welche theils noch in der
Zahnmasse selbst enthalten sind, theils an der Oberfläche desselben
gewissermassen ausschwitzen oder sich auf diese niederschlagen.
Diese Veränderungen der Zähne durch Flammenhitze sind für die
Agnoscirung von begreiflicher Wichtigkeit. Einestheils weil die
durch die Calcination noch während der Einwirkung des Feuers oder
nachträglich bewirkte Abbröcklung der Zähne für einen anderweitigen,
insbesondere durch Caries bedingten Defect gehalten werden kann, ferner
wegen der erwähnten schwarzen Verfärbung der Zahnkronen, namentlich an
ihren oberen Partien, die für jene Verfärbung genommen werden kann, die
bekanntlich so häufig an den sogenannten „schwarzen Zähnen“ beobachtet
wird. Ebenso ist aber umgekehrt eine Erschwerung der Agnoscirung
dadurch möglich, wenn früher thatsächlich „schwarz“ gewesene Zähne
durch Calcination weiss geworden sind, da ja der schwarze Belag
solcher Zähne von organischen, also veraschungsfähigen Substanzen, oder
von mit diesen stark verunreinigtem Zahnsteine herrührt. Versuche,
die wir in dieser Richtung angestellt, haben diese Vermuthung
bestätigt.[542]
An die Besprechung des Gesichtes und seiner Theile wollen wir noch die
Bemerkung anschliessen, dass in solchen Fällen, wo wegen hochgradiger
Fäulniss und dadurch bewirkter Missfärbung und Aufdunsung des Gesichtes
letzteres so stark entstellt ist. dass die Agnoscirung schwierig
und eine eventuelle photographische Aufnahme zwecklos wird, eine
Reconstruction des ursprünglichen Aussehens des Gesichtes bis zu einem
gewissen Grade möglich ist.
Solche Versuche haben zuerst +Tourdes+ und +Wilhelmi+ in Strassburg
(„Gerichtsärztlicher Erfundbericht und Gutachten, das Auffinden einer
unbekannten Frau in einer Kiste auf der Eisenbahnstation Engersheim
betreffend“. Henke’s Zeitschr. für Staatsarzneikunde. 1845, pag.
388) und später +Richardson+ (Med. Times and Gaz. 1863, pag. 672) an
einer aus der Themse herausgefischten Leiche angestellt, indem sie
sowohl äusserlich als mittelst Injection theils coagulirende, theils
bleichende Flüssigkeiten einwirken liessen.
[Sidenote: Reconstruction des Gesichtes.]
Wir selbst haben wiederholt derartige Reconstructionsversuche
vorgenommen, insbesondere zuerst in einem bereits 1876 publicirten
Falle, der eine aus der Donau gezogene, gigantisch aufgetriebene
Leiche betraf, bei welcher es wichtig war, zu entscheiden, ob
dieselbe, wie sich thatsächlich herausstellte, einem bestimmten,
wegen Mordversuches verfolgten Manne angehöre oder nicht. Da wir
schon früher gefunden hatten, dass der grüne Farbstoff und seine
Modification, welcher der bekannten faulgrünen Verfärbung der Haut
zu Grunde liegt und hauptsächlich die Entstellung bedingt, im Wasser
löslich ist, so verfuhren wir zunächst einfach in der Art, dass wir
den in gewöhnlicher Weise geöffneten, abgeschnittenen Kopf, nachdem
wir das Gehirn entfernt und in der Hinterhaupts- und Seitengegend
des Kopfes einige tiefe Einschnitte gemacht hatten, in fliessendes
Hochquellenwasser legten, um denselben auszuwässern. Nach 12 Stunden
war durch diese einfache Procedur die grüne Verfärbung der Gesichtshaut
zum grössten Theile verschwunden oder wenigstens stark abgeblasst,
und auch die emphysematische Schwellung war bedeutend zurückgegangen.
Hierauf wurde das Schädeldach wieder aufgesetzt, die Kopfhaut zugenäht
und nun der ganze Kopf in concentrirte alkoholische Sublimatlösung
eingelegt, in welcher nach weiteren 12 Stunden die grüne Färbung und
das Fäulnissemphysem vollkommen zurückgingen, so dass schliesslich das
Gesicht die normalen Formverhältnisse und jenes Aussehen bot, wie wir
es bei einbalsamirten frischen Leichen beobachten.
Dieses Verfahren haben wir mit gleich günstigem Erfolge in zwei anderen
Fällen angewandt, würden jedoch in weiteren Fällen statt Sublimat
Chlorzink nehmen, da dieses bei gleichem sonstigen Effecte die Hände
nicht angreift und insbesondere die Nägel nicht schwärzt, wie dies
Sublimat in unangenehmer und lange dauernder Weise thut.
In Fällen, wo die Fäulniss noch nicht weit vorgeschritten ist, würde
eine einfache Injection des Kopfes mit Sublimat oder Chlorzinklösung
von den Carotiden aus gute Effecte erzielen; bei vorgerückter Fäulniss
ist sie nicht angezeigt, da die Injectionsflüssigkeit wegen der grossen
Zerreisslichkeit der kleinen Gefässe extravasirt.
Selbstverständlich hat die Möglichkeit der Reconstruction des Gesichtes
ihre Grenzen. Insbesondere ist in den Fällen, wo bereits die Haare
ausgegangen sind und Defecte in der Gesichtshaut sich zu bilden
beginnen, in dieser Beziehung nichts mehr auszurichten.
[Sidenote: Besondere Kennzeichen.]
_F._ +Besondere Kennzeichen.+ Die Todtenbeschauordnung hat offenbar
zunächst die verschiedenen pathologischen, schon äusserlich mehr
weniger auffallenden Eigenthümlichkeiten im Auge. Es gehören
hierher die Abnormitäten der ganzen Statur, z. B. die verschiedenen
Verkrümmungen der Wirbelsäule und ihre Folgen und die der einzelnen
Körpertheile. Von letzteren würden begreiflicher Weise namentlich
Beachtung verdienen die Abnormitäten im Gesichte und am Kopfe
überhaupt, also eventuelle Abweichungen von der normalen Kopfbildung
(eine der Ringtheaterleichen wurde vorzugsweise an dem „Thurmkopfe“
erkannt). Besonderheiten in der Behaarung, Eigenthümlichkeiten
der Gesichtshaut (Blatternarben, Finnen, Muttermäler, Narben),
pathologische Befunde an den Augen, an der Nase (Defect, Acne rosacea
etc.), an den Lippen (Hasenscharte) und die bereits besprochenen
Abnormitäten an den Zähnen. Am Halse die so häufige Struma, am Thorax
ausser den verschiedenen, insbesondere rhachitischen Verbildungen das
Verhalten der Brustdrüsen, am Bauche die Schwangerschaftsnarben, sowie
die Hernien, deren Bestehen ausser durch unmittelbare Beobachtung und
Untersuchung auch durch angelegte Bruchbänder sich verrathen kann,
und zwar begreiflicher Weise noch an verfaulten oder, wie dies bei
einigen Opfern der Ringtheaterkatastrophe der Fall war, an hochgradig
verkohlten Leichen. An den Genitalien kommt beim Weibe insbesondere der
jungfräuliche oder deflorirte, oder der durch Entbindungen veränderte
Zustand in Betracht, beim Manne ausser pathologischen Veränderungen
am Penis und an den Hoden insbesondere das Vorhandensein oder Fehlen
des Präputiums, da man aus letzterem Umstande schon für sich allein,
noch mehr aber im Zusammenhange mit den anderweitigen bekannten
Eigenthümlichkeiten einen ziemlich sicheren Schluss auf die Race, der
das Individuum angehört, zu machen vermag.
An den Extremitäten kommen als besondere Kennzeichen in Betracht:
Defecte derselben oder ihrer einzelnen Theile, Verkrümmungen,
Verkürzungen und Anchylosen, Tätowirungen, in Beschaffenheit der Hände,
Geschwüre und Narben, letztere besonders an den unteren Extremitäten.
Von diesen „besonderen Kennzeichen“ wollen wir nur die Tätowirungen und
die an den Händen sich ergebenden Eigenthümlichkeiten näher besprechen.
[Sidenote: Tätowirungen.]
+Tätowirungen+ kommen nur ausnahmsweise bei Leuten aus besseren Ständen
vor, nicht gar selten dagegen bei Handwerkern, Matrosen und Soldaten,
häufig auch bei ehemaligen Inwohnern von Gefängnissen und mitunter auch
bei Prostituirten der niedersten Classe. Nur ein einziges Mal haben wir
eine Tätowirung bei einem Kinde, einem 10jährigen Knaben, gefunden,
und zwar ein wahrscheinlich mit Tinte gemachtes Herz mit Buchstaben
darinnen und der Jahreszahl darüber, aus welcher hervorging, dass der
Knabe schon im 6. Lebensjahre tätowirt worden war.
Das Tätowiren geschieht nur ausnahmsweise mit „Tätowirpressen“, sondern
in der Regel in der Weise, dass die betreffende Zeichnung mit einfachen
oder zusammengebundenen Nadeln durch directes Einstechen, oder, indem
man mit einem Gegenstande auf die Nadeln klopft und sie eintreibt,
ausgestochen wird, worauf die frischen Stichöffnungen mit dem
betreffenden Farbstoffe (Zinnober, Tusche, Tinte, Asche, Kohlenpulver,
Schiesspulver, Berlinerblau etc.) eingerieben werden, welcher in den
kleinen Wunden einheilt und so die Marke bildet. Letztere besteht
entweder aus Buchstaben (Anfangsbuchstaben des eigenen oder des
Namens von Geliebten, seltener aus ganzen Namen oder Sätzen) oder
Jahreszahlen, häufig aber, und zwar meist mit Buchstaben und Zahlen
combinirt, aus verschiedenen Zeichnungen, worunter besonders Herzen,
Kronen, Kränze, Blumen und Kreuze, seltener Thiere (in unseren Fällen
einmal ein Schwan, ein zweitesmal eine Schlange) eine Rolle spielen.
Ebenso häufig sind Zeichnungen, die sich auf das Gewerbe oder den Stand
des Tätowirten beziehen, so gekreuzte Gewehre und Säbel bei Soldaten,
Anker bei Seeleuten, Beile bei Fleischern und Zimmerleuten, Hämmer
bei Maurern und Schlossern etc. Nicht gar selten trifft man obscöne
Zeichnungen mitunter der gemeinsten Art. Ausdehnung und Ausführung
variiren sehr. Meist handelt es sich nur um kleine und roh ausgeführte
Zeichnungen, mitunter findet man aber auch grössere und mit Geschick
ausgeführte Tätowirungen.
Der Sitz der Tätowirung ist am häufigsten die Innenfläche des Ober-
und Unterarmes, seltener die Brust oder der Handrücken, noch seltener
andere Stellen, z. B. der Unterleib, die Gesässbacken oder gar der
Penis, wie +Lombroso+ in seinen „L’Uomo delinquente“ einen solchen Fall
abbildet.[543]
Die Wichtigkeit des Befundes solcher Tätowirungen an der Leiche
eines Unbekannten liegt auf der Hand. Sie erleichtern nicht blos die
Agnoscirung des Individuums durch seine Angehörigen oder Bekannten,
sondern gestatten mitunter an und für sich gewisse Schlüsse auf den
Stand des Unbekannten oder auf gewisse andere Umstände, die für die
weitere Verfolgung des Falles von Wichtigkeit sein können.
Ein besonderes forensisches Interesse haben solche Marken durch
+Casper+ erhalten, der in einem sehr complicirten Falle, in welchem es
sich vorzugsweise um die Sicherstellung der Identität der Leiche des
Ermordeten handelte (l. c. II, pag. 121 und 139), auch die Frage zu
beantworten hatte, ob Tätowirungen, die im Leben vorhanden waren, im
Laufe der Zeit wieder verschwinden können?
Dass Letzteres geschehen kann, unterliegt nach den Untersuchungen,
die zuerst +Casper+ und nach ihm +Hutin+ und +Tardieu+ an einer
grossen Zahl tätowirter alter Soldaten anstellten, keinem Zweifel
mehr. +Casper+ fand, dass im Laufe der Zeit unter 9 Fällen einmal die
betreffende Tätowirung verschwunden war, und ein ähnliches Verhältniss
constatirte +Hutin+ (1 : 10½), während +Tardieu+ unter 25 Fällen nur
einmal ein vollkommenes Verschwinden der Tätowirungsmarke beobachtete.
Das frühere oder spätere Verschwinden einer solchen Marke wird
zweifellos zunächst von der Natur des betreffenden Farbstoffes
abhängen. Lösliche Farbstoffe verschwinden sehr bald. Wir selbst haben
bei einem 28jährigen Marineofficier, dem als 16jährigen Knaben ein
Kreuz mit Tinte auf den Vorderarm tätowirt worden war, keine Spur mehr
davon auffinden können. Unlösliche Farbstoffe halten sich länger, und
zwar desto mehr, je mehr davon eingerieben wurde und je gröber die
einzelnen Partikelchen gewesen sind.
Bei dem allmäligen Verschwinden von Tätowirungen spielen die
Lymphgefässe die Hauptrolle. +Follin+ (Bull. de l’Acad. 1848-49, T.
XIV) hat zuerst die Einwanderung der Farbstoffpartikelchen in die
Lymphdrüsen nachgewiesen, und gleiche Beobachtungen hat +v. Meckel+
gemacht. Es hat diese Thatsache nichts Ueberraschendes in sich, da
ja ungelöste Stoffe selbst von der unverletzten Haut, von serösen
Häuten u. s. w. durch Vermittlung der Lymphgefässe resorbirt werden
können.[544] Ueber die benachbarten Drüsen kommen solche Farbstoffe
nach +Virchow+ nie hinaus. Sie finden sich daher in diesen jedesmal und
können darin noch nachgewiesen werden, nachdem die Marke in der Haut
schon verschwunden war. Die Farbstoffpartikelchen sitzen vorzugsweise
in den peripheren Partien der Drüsen und sind sowohl an der ganzen
Drüse, als insbesondere an Durchschnitten derselben makroskopisch zu
erkennen. Namentlich gibt der sehr häufig angewendete Zinnober ein
hübsches Bild. Unter dem Mikroskope erhält man ebenfalls schöne Bilder,
doch sei bemerkt, dass Zinnoberkörnchen nur bei auffallendem Lichte
schön roth, beim durchfallenden aber schwarz erscheinen.
+Tardieu+ hat darauf aufmerksam gemacht, dass man Tätowirungen auch
künstlich wieder wegbringen könne, indem es ihm, den Angaben eines
Gefangenen folgend, der seine Tätowirung so beseitigt hatte, gelang,
bei einem Kranken mittelst ätzender Säuren ein tätowirtes Kreuz
derart zu beseitigen, dass nur eine flache Narbe zurückblieb. Auch
+Parent+-+Duchatelet+ (l. c. pag. 125) erwähnt, dass Prostituirte,
wenn sie ihre Liebhaber wechseln, die Namen des letzten wegbringen
und die des neuen sich eintätowiren lassen. Die Verlöschung der alten
Marken geschieht durch Bestreichung der Stelle mittelst eines Pinsels
mit Indigoschwefelsäure, wonach nur eine flache Narbe zurückbleibt.
+Parent+-+Duchatelet+ sah im Gefängnisse St. Madelaine 15 solche
Narben an den Armen, an der Brust und am Halse(!) einer erst 25 Jahre
alten Prostituirten. Zweifellos wird es von der Tiefe, in welcher die
Farbstoffpartikelchen in dem Corium sitzen, abhängen, ob zur Entfernung
derselben ein mehr oder weniger energisches Verfahren nothwendig
sein wird. In dem Falle von +Tardieu+ muss die Marke jedenfalls ganz
oberflächlich gesessen sein. +Lacassagne+ (l. c. 103) sah 18 Fälle, wo
mit mehr weniger Erfolg versucht worden war, die Marke wegzubringen,
und zwar theils durch ätzende Säuren, theils durch Nachtätowirung
mit Kleesalz oder Frauenmilch! Ebenso mehrere, wo die Marke durch
neuerliche Tätowirung verändert worden war. +Richardson+ hat
Natriumäthylat zur Beseitigung von Tätowirungsmarken mit gutem Erfolge
benützt (Virchow’s Jahrb. 1881, I, 419) und wir sahen einen Lehrling,
der sich einen Theil seiner Tätowirungen mit Laugenessenz weggeätzt
hatte.
An der Leiche kann eine bestehende Tätowirung schwer erkennbar werden
durch Missfärbung der betreffenden Hautstelle in Folge der Fäulniss.
Doch haben wir bei einer grünfaulen Wasserleiche an dem blossgelegten,
schon hochgradig missfarbigen Corium des Armes noch sehr deutlich die
rothe Tätowirung unterscheiden können. Bei einem ausgeschnittenen
tätowirten Hautstücke, welches wir im Wasser faulen liessen, wurde
die Marke allerdings unkenntlich, aber blos in Folge der Quellung und
Runzelung der Epidermis. Nach Entfernung der letzteren kam sie sofort
wieder zum Vorscheine.
An vertrockneten Hautstücken präsentiren sich Tätowirungen weniger
deutlich als an frischen, da die Farben von dem schmutzig-gelbbraunen
Untergrunde nicht deutlich genug abstechen. In zweifelhaften Fällen
dürfte Aufweichen des mumificirten Hautstückes und Entfernung der
Epidermis angezeigt sein.
Nicht unwichtig für die Constatirung der Identität sind auch die nach
Schröpfköpfen, Aderlässen, Baunscheidtismus, Morphininjectionen,
Blutegeln[545] etc. zurückbleibenden Narben.
[Sidenote: Beschaffenheit der Hände.]
Beachtenswerth ist bei Leichen Unbekannter die +Beschaffenheit
der Hände+, da diese gewisse Folgerungen auf den Stand und die
Beschäftigung des betreffenden Individuums gestattet. An der frischen
Leiche ist der schwere Handarbeiter sofort als solcher aus der
Beschaffenheit seiner Hände zu erkennen und selbst an stark faulen,
insbesondere an faulen Wasserleichen ist diese Diagnose noch möglich,
so lange die Epidermis der Hände und die Nägel sich noch finden,
wobei zu erwähnen ist, dass an den schwieligen Händen des Arbeiters
die bekannten Quellungsveränderungen, welche an der Oberhaut der
Innenfläche der Finger und der Hohlhände durch das Liegen im Wasser
eintreten, früher und intensiver sich entwickeln, als an Händen mit
dünner Epidermis. Ferner ist es bekannt, dass bei gewissen Professionen
ganz bestimmte Veränderungen an den Händen sich ausbilden, aus
deren Bestehen man daher mit grösserer oder geringerer Sicherheit
auf den Beruf des Betreffenden schliessen kann. Studien über diese
Veränderungen und ihre Beziehungen zur Identitätsfrage liegen vor
von +Tardieu+[546] und insbesondere von +M. Vernois+[547], letztere
mit hübschen colorirten Abbildungen. Es kommen in dieser Beziehung
zunächst die verschiedenen theils abwaschbaren, theils durch längere
Zeit persistirenden Verfärbungen der Hände in Betracht, wie sie bei
Gerbern, Färbern, Ultramarinarbeitern u. dergl. vorkommen, ebenso auch
die durch „Abbrennen“ der frei der Sonne ausgesetzt gewesenen Hände
und Arme an diesen entstehende Farbenveränderung, weiter aber auch
gewisse locale pathologische Veränderungen, die durch ganz bestimmte
Werkzeuge oder Hantirungen erzeugt werden, wobei insbesondere die
eigenthümlich localisirten Druckschwielen der verschiedenen Arbeiter
und die bei Schlossern, Schmieden u. dergl. an den Händen und
Vorderarmen zu findenden, von zurücksprühenden glühenden Eisentheilchen
herrührenden, zahlreichen Narben gehören, ebenso der zerstochene
linke Zeigefinger der Schneider etc. +Liman+ geht zu weit, wenn er
bei Erwähnung der Mittheilungen +Tardieu+’s und +Vernois’+ (l. c.
II, 124) erklärt, die Verwerthung dieser Angaben zur Feststellung
der Identität unbekannter Verstorbener deutschen Gerichtsärzten
nicht empfehlen zu können, und wir glauben, dass er blos vor allzu
gewagten Schlüssen warnen wollte. Haben ja auch deutsche Autoren die
professionellen Veränderungen an der Haut, insbesondere der Hände,
eingehender Beachtung gewürdigt und das Charakteristische mancher
derselben für gewisse Berufsarten hervorgehoben, so +Hebrag+-+Kaposi+
(„Lehrb. d. Hautkrankheiten.“ Erlangen 1872), +Kaposi+ („Pathologie
und Therapie der Hautkrankheiten.“ Wien 1880, pag. 508), +I. Neumann+
(„Lehrb. d. Hautkrankheiten.“ Wien 1880, pag. 349) und insbesondere
+L. Hirt+ („Die Krankheiten der Arbeiter.“ 2. Abth., pag. 10 u. ff.),
welcher namentlich die verschiedenen Formen und die Localisationen
der Schwielen bei den einzelnen Handwerkern ausführlich aufzählt und
in Gruppen zusammenstellt.[548] Es wäre ganz ungerechtfertigt, diese
Thatsachen in forensischen Fällen nicht zu verwerthen, und wir selbst
waren wiederholt in der Lage, aus der Beschaffenheit der Hände einer
unbekannten Leiche mit ziemlicher Sicherheit die Beschäftigung zu
erkennen, welcher das Individuum ergeben war.
[Sidenote: Verhalten der Fingernägel.]
Nicht unwichtige Anhaltspunkte für die Agnoscirung eines unbekannten
Individuums kann das Verhalten der Fingernägel ergeben und dieses
ist jedesmal protokollarisch zu verzeichnen. Grobe und abgestossene
Nägel charakterisiren die Hand des schweren Handarbeiters, während
wohlgepflegte Nägel einen solchen Stand ausschliessen, wenn sie
auch für sich allein keineswegs zum Schlusse berechtigen, dass das
Individuum einer höheren gesellschaftlichen Stellung angehört haben
müsse. Bei weiblichen Leichen wäre ein solcher Schluss noch voreiliger
als beim Manne.