Im +dritten+ Lebensjahre verwächst die Hinterhauptsschuppe mit dem

Körper; der Warzenfortsatz des Schläfenbeines erhält die dem reifen

Zustande entsprechende Grösse, der Zahnfortsatz verschmilzt mit dem

Körper des Epistropheus und die knöcherne Vereinigung der Wirbelbögen

wird vollendet. Im +vierten+ Jahre bilden sich Ossificationspunkte im

schwertförmigen Fortsatze, Knochenkerne treten auf im kleinen Höcker

des Oberarmkopfes (häufig schon Ende des dritten Jahres), im grossen

Trochanter und im oberen Ende der Fibula und die Verknöcherung der

Patella beginnt. Im +fünften+ Jahre sind Kopf und Höcker des Humerus

zu einer Epiphyse verwachsen; Knochenkerne bilden sich im medialen

Epicondylus des unteren Endes des Humerus und im oberen Ende des

Radius. Im +sechsten+ Jahre synostosirt die vordere Interoccipitalfuge,

zwischen Gelenk- und Basilartheil des Hinterhauptbeines (+Toldt+),

beginnt Verknöcherung der beiden Enden der Ulna und die Verknöcherung

der Patella und der aufsteigenden Aeste des Sitzbeines ist vollendet.

Im +siebenten+ Jahre erfolgt der Zahnwechsel. Nachdem bereits früher

in der Regel der erste Mahlzahn durchgebrochen, fallen die abgenützten

Milchzähne aus und werden durch die bleibenden ersetzt. Mit dem Beginne

des +achten+ Jahres sind meist sämmtliche bleibende Schneidezähne

bereits zum Durchbruchs gekommen, denen dann die beiden Backenzähne

und im 10. und 11. Jahre die wahren Eckzähne folgen. Um dieselbe Zeit

vollzieht sich die Verknöcherung der Steisswirbel und beginnt die

Verwachsung der Kreuzbeinwirbel, und zwar zuerst der unteren und der

Querfortsätze früher als der Körper. Im 12. Jahre tritt ein Knochenkern

im Olecranon und in der Trochlea des Oberarmbeins, im 13. und 14.

Jahre ein solcher im lateralen Epicondylus dieses Knochens auf und es

verknöchert gleichzeitig der kleine Trochanter. Der zweite Mahlzahn ist

bereits vorhanden. Im 14. bis 15. Jahre bilden sich Knochenkerne im

Processus coracoideus und im Acromion.

[Sidenote: Skelet in der Pubertät und bis zum 40. Lebensjahre.]

Um die Zeit der +Pubertät+ finden sich unbeständige kleine

Knochenkerne an den Spitzen der Dorn- und Querfortsätze sämmtlicher

Wirbel; beständig besitzt jeder Wirbelkörper an der oberen

und unteren Fläche eine scheibenförmige Epiphyse, welche ein

zusammenhängendes Kalkplättchen enthält, das durch Verschmelzung

kleiner Kalkeinlagerungen entsteht, die als distante Körnchen bereits

vom 10. bis 11. Lebensjahre an sich finden (+Toldt+). Gleichzeitig

entstehen an Köpfchen und Höcker der Rippen besondere Knochenkerne,

welche bald mit dem Körper verschmelzen. Der Proc. coracoid. verwächst

mit dem Schulterblatte und die wagrechte Fuge im oberen Theile der

Gelenkspfanne des letzteren verstreicht. Die Knochenkerne des Acromion

verschmelzen und verwachsen etwa im 18. bis 19. Jahre mit der Gräte,

auch bildet sich ein Knochenstreif längs der Basis und ein Knochenkern

im Winkel der Scapula. Am Sternalende der Clavicula tritt eine Epiphyse

auf in Form einer dünnen Lamelle, welche einige Jahre später mit dem

Körper verwächst. Die obere Epiphyse der Ulna verschmilzt mit der

Diaphyse. In der Pfanne vereinigt sich das Darmbein mit dem Sitzbein,

dann mit dem Schambein. Im 17. bis 18. Jahre verschmilzt das hintere

Ende des Fersenbeins mit dem Vorderstücke. Im 18. bis 22. Lebensjahre

verschmelzen die Kreuzwirbel mit einander vollkommen. Zwischen dem 16.

bis 20. Jahre obliterirt die Naht zwischen Keil- und Hinterhauptbein,

verschwindet die letzte Quernaht des Körpers, des Brustbeins[536]

und verschmilzt die Epiphyse des Humerus[537] des unteren Endes der

Ulna, des Radius, die Epiphysen des Femur, der Tibia und Fibula,

sowie die der Mittelhand- und Mittelfussknochen und Phalangen mit

den betreffenden Diaphysen. Vom 22. bis zum 25. Jahre erfolgt die

vollständige Verknöcherung des Schulterblattes, die völlige Verwachsung

der Epiphysenplatten der Wirbelkörper und endlich die vollständige

Verwachsung der Epiphysen des Hüftbeins, am spätesten die der Epiphyse

am oberen Rande des Darmbeins und am Schambeinwinkel, und die

Entwicklung des Knochengerüstes ist vollendet. Um diese Zeit erfolgt

häufig erst der Durchbruch des sogenannten Weisheitszahns, in der Regel

aber schon um das 18. Jahr.

[Sidenote: Skelet im Greisenalter. Schwund der Knochen.]

In der Periode bis zum 40. Lebensjahre treten keine wesentlichen

Veränderungen am Skelette auf und der Grad der Abnützung der Zähne ist

so ziemlich der einzige Anhaltspunkt, auf welchem Altersbestimmungen

sich basiren können. In der Periode von 40 bis 50 Jahren verwächst

Körper und Schwertfortsatz des Brustbeins, seltener Körper und Griff,

und es beginnen häufig schon früher die Kehlkopfknorpeln und die

Rippenknorpeln zu verknöchern.[538] Im höheren Alter findet eine

Obliteration der Schädelnähte statt, welche von der inneren Tafel

gegen die äussere fortschreitet, zuerst gewöhnlich in der Scheitelnaht,

dann in der Kronen- und Hinterhauptsnaht, zuletzt in der Warzennaht,

doch ist es nach +Zuckerkandl+ (Mittheilungen der anthropologischen

Gesellschaft in Wien. 1884, IV) nicht besonders selten, dass die

Synostose der Pfeil- und Kranznaht schon im 20., die der Pfeilnaht

schon um das 27. Lebensjahr beginnt. Auch +Dwight+ (Medicinisches

Centralblatt. 1890, pag. 624) erwähnt diesen Umstand und überhaupt

den vielfach unregelmässigen Gang, welchen die Verwachsung der

Schädelnähte nimmt. Die höchsten Altersstufen werden am Skelette durch

den fortschreitenden senilen Schwund der Knochen gekennzeichnet.

Derselbe macht sich in der Regel am Schädel am deutlichsten bemerkbar.

Der Schädel wird im Ganzen leichter, seine Wandungen dünner. Der

Schwund zeigt sich namentlich an schon früher dünn gewesenen Stellen

des Schädels, so entsprechend den Pacchionischen Granulationen, an

der Decke der Paukenhöhle, an den grossen Flügeln des Keilbeins,

besonders aber an den Orbitalwänden, woselbst die Knochen papierdünn,

durchscheinend und sehr häufig ganz durchbrochen werden. Häufig finden

sich die Scheitelbeinhöcker durch Usur wie abgeschliffen. In Folge

des Ausfallens der Zähne atrophiren und verstreichen schliesslich

die Alveolarfortsätze, der Oberkiefer verschmälert sich und tritt

immer mehr zurück; der Körper des Unterkiefers bildet, nachdem die

Alveolen abgeschliffen sind, einen rippenförmigen Bogen, der mit

seinem mittleren Theile immer weiter über den Rand des Oberkiefers

hervortritt und seine Aeste bilden wieder mit dem Körper einen stumpfen

Winkel, ähnlich wie in der ersten Zeit nach der Geburt. -- Auch an

den Knochen des Rumpfes wird der senile Schwund immer deutlicher. Die

Knochen werden dünner, leichter und brüchiger und es schwindet die

spongiöse Substanz, was sich in bekannter Weise besonders am oberen

Ende der Oberschenkelknochen, dann am Schulterblatte und den Darmbeinen

bemerkbar macht. Gleichzeitig schreitet die Ossification in dem

Kehlkopfe und den Rippenknorpeln vor und schliesslich verknöchern auch

die Zwischenwirbelscheiben.

Bei der Beurtheilung der letzterwähnten Befunde ist nicht zu vergessen,

dass die senile Körperbeschaffenheit überhaupt nicht immer durch

hohes Alter bedingt ist, und dass Schwund, der gesammten sowohl, als

insbesondere nur gewisser Knochen, z. B. der Kiefer, sich auch aus

anderen Ursachen ausbilden kann.

[Sidenote: Altersbestimmung aus Weichtheilen.]

Auch das Verhalten der inneren Weichtheile kann bis zu einem gewissen

Grade zu approximativen Altersbestimmungen verwerthet werden. So

lässt sich in der Regel schon aus der Grösse der einzelnen Organe

schliessen, ob sie einem Kinde oder einem älteren Individuum angehören.

Vorsicht in dieser Beziehung ist nur gegenüber stark verkohlten Organen

angezeigt, da dieselben in Folge der successiven Einwirkung der

Flammenhitze unter Erhaltung ihrer Form so geschrumpft sein können,

dass sie, obgleich erwachsenen Individuen angehörend, wie die von

Kindern aussehen können (s. pag. 607).

Von den physiologischen Zuständen innerer Organe, welche gewisse

Altersbestimmungen gestatten, wollen wir nur den Zustand des Herzens

und der weiblichen Genitalien erwähnen. Bezüglich des ersteren muss

zunächst auf das Verhalten der sogenannten fötalen Wege, worunter

auch die Nabelgefässe gehören, hingewiesen werden, die erst mehrere

Wochen nach der Geburt verwachsen und daher die Entscheidung gestatten,

ob man es mit einem neugeborenen oder bereits älteren Kinde zu thun

habe, ebenso auf die bekannte Thatsache, dass beim Neugeborenen eine

Differenz der Ventrikel bezüglich der Dicke ihrer Wandungen nicht

besteht, da der linke Ventrikel erst nachträglich hypertrophirt.

An den weiblichen Genitalien ist der infantile Uterus von dem

geschlechtsreifen und von dem senilen zu unterscheiden, und ausserdem

der jungfräuliche von dem gravid gewesenen, was ebenfalls für die

beiläufige Altersbestimmung verwerthet werden kann, ebenso wie das

Verhalten der Ovarien, aus deren fehlender, spärlicher oder stärkerer

Kerbung man schliessen kann, ob und wie viele Ovulationsperioden

beiläufig stattgefunden haben.

Dass eine Reihe pathologischer Zustände ausschliesslich oder

vorzugsweise dem vorgerückteren Alter zukommt, ist bekannt und kann

vorkommenden Falles für die Altersbestimmung benützt werden.

[Sidenote: Ernährungszustand.]

_D._ Die +Körperbeschaffenheit+ überhaupt. Darunter versteht die

Todtenbeschauordnung offenbar ausser den bei den „besonderen

Kennzeichen“ zu erwähnenden Abweichungen vom normalen Körperbaue

insbesondere den +Ernährungszustand+. Bei frischen Leichen unterliegt

die Constatirung desselben natürlich keinen Schwierigkeiten,

dagegen können bei faulen Leichen Täuschungen insoferne vorkommen,

als die „gigantische“ Auftreibung des Körpers durch Fäulnissgase,

insbesondere das subcutane Fäulnissemphysem und die dadurch bewirkte

Volumsvermehrung und Prallheit der Theile für eine durch reichlichen

Fettpolster und stark entwickelte Musculatur bewirkte imponiren kann.

Dies gilt namentlich von faulen Wasserleichen. Ganz magere und

selbst marastische Individuen können hier ein wohlgenährtes Aussehen

erhalten, und es ist begreiflich, wie sehr dadurch die Agnoscirung der

Leiche erschwert werden kann, umsomehr, als die durch Fäulnissgase

bewirkte Völle der Glieder, des Gesichtes, bei Frauen auch der Brüste,

selbst bei ganz alten Leuten die Meinung vortäuschen kann, dass ein

noch junges Individuum vorliege. Man darf sich daher in solchen

Fällen nicht mit der blossen Inspection begnügen, sondern muss sich

durch Einschneiden überzeugen, welcher Antheil an dem Volumen des

betreffenden Theiles dem Fettpolster und der Musculatur und welcher der

Auftreibung durch Fäulnissgase zukommt.

Das Gegentheil bewirkt die Mumification, die unter gewissen Bedingungen

sowohl an der Luft als in der Erde eintreten kann. Die dabei

stattfindende Einschrumpfung der Theile, insbesondere des Gesichtes,

erzeugt ein greisenhaftes oder abgezehrtes Aussehen, das sowohl bei

Bestimmung des Alters als bei der des ehemaligen Ernährungszustandes

irreführen könnte.

Durch Verkohlung kann der Ernährungszustand ganz unkenntlich werden,

um so leichter, als zu der Einschrumpfung durch Wasserverlust noch

hinzukommt, dass das Fett theils schmilzt, theils, und zwar leichter

als die übrigen Weichtheile, verbrennt.

[Sidenote: Kopf- und Gesichtsbildung.]

_E._ Die +Kopf-+ und +Gesichtsbildung+. Kopf und Gesicht sind

bekanntlich die am meisten charakteristischen Körpertheile der

einzelnen Individuen, und es ist begreiflich, dass der Beschreibung der

Eigenschaft dieser Theile ein besonderes Augenmerk zugewendet werden

muss.

[Sidenote: Photographie.]

Aber selbst die detaillirteste Beschreibung gibt nur eine unvollkommene

Vorstellung des Aussehens der betreffenden Person und steht weit

zurück hinter dem Werthe, der einer bildlichen Aufnahme zukommt.

Ganz besonders ist hier die photographische Aufnahme am Platze, und

von diesem gegenwärtig leicht ausführbaren Mittel sollte so viel als

möglich Gebrauch gemacht werden, umsomehr, als die Vervielfältigung

einer solchen Photographie keinen Schwierigkeiten unterliegt und eine

Verbreitung, respective öffentliche Ausstellung gestattet, die ungleich

mehr geeignet ist, die nachträgliche Agnoscirung einer Person zu

ermöglichen, als selbst die ausführlichste Personsbeschreibung in den

öffentlichen Blättern.[539]

Eventuell wäre auch die Abnahme einer Gypsmaske vortheilhaft und ist

diese ebenfalls leicht ausführbar.

[Sidenote: Conservirung von Leichen.]

Doch ist weder die letztgenannte, noch die photographische Aufnahme im

Stande, die unmittelbare Besichtigung des Originalobjectes vollkommen

zu ersetzen, und letztere ist daher wenigstens in wichtigeren Fällen

so lange als thunlich zu ermöglichen. Es ist daher angezeigt, die

Beerdigung der Leichen unbekannter Personen so lange zu verschieben,

als dies ohne sanitäre Gefahr zulässig erscheint. In Wien ist es Usus,

unter gewöhnlichen Verhältnissen 3 Tage zuzuwarten, und wird diese

Frist bei frischen Leichen und kalter Jahreszeit auch auf längere

Zeit erstreckt. Auch ist es begreiflich, dass selbst in der warmen

Jahreszeit, wenn es möglich ist, das Faulen der Leiche durch gewisse

Vorkehrungen (Kälte, Balsamirung) zu hindern oder wenigstens zu

verlangsamen, die Leiche lange Zeit im agnoscirbaren Zustande erhalten

werden kann.

In grösseren Städten, wo häufig Leichen unbekannter Personen

aufgefunden werden, empfiehlt sich eine analoge Einrichtung, wie sie in

Paris als Morgue schon seit Decennien besteht, d. h. von Leichenhallen,

in welchen die Leichen Unbekannter öffentlich ausgestellt werden unter

Bedingungen, welche den Eintritt oder das Fortschreiten der Fäulniss so

lange als möglich hintanzuhalten bestimmt sind.[540]

Ist die Aufbewahrung der ganzen Leiche nicht mehr möglich, so ist es in

wichtigen Fällen angezeigt, wenigstens den Kopf zurückzubehalten und am

besten in Alkohol zu conserviren, wie wir bereits mehrmals gethan haben.

Was nun die protokollarische Beschreibung des Kopfes und Gesichtes

betrifft, so kommt die Kopf- und Gesichtsbildung im Allgemeinen in

Betracht, ferner aber die nähere Beschaffenheit der Haare (Kopf-

und Barthaare, Augenbrauen, eventuell auch Augenwimpern), der

Gesichtshaut, der Augen, der Nase, der Zähne und der Ohren. Da die

meisten Eigenschaften, auf welche hierbei Rücksicht zu nehmen ist,

selbstverständlich sind, so wollen wir uns darauf beschränken, blos

bezüglich der Haare, der Augen, der Nase und der Zähne Einiges zu

bemerken.

[Sidenote: Verhalten der Haare.]

Bei den +Haaren+ kommt bekanntlich, ausser der Dichte, Länge, Stärke

und Anordnung vorzugsweise die Farbe in Betracht. Aber gerade in Bezug

auf diese Eigenschaft ist in vielen Fällen Vorsicht geboten. Dies gilt

insbesondere bei exhumirten Leichen, bei welchen, wie bereits oben

erwähnt wurde, die Haare noch nach vielen Jahren erhalten gefunden

werden können und daher die Verwerthung ihrer Eigenschaften für die

Sicherstellung der Identität besonders nahe liegt.

Es ist nämlich eine durch zahlreiche Beobachtungen constatirte

Thatsache, dass die Haare durch langes Liegen im Grabe ihre Farbe

verändern, und zwar fast immer in’s Rothbraune. Schon +Chevalier+

(Annal. d’hygiène publ. 1856, pag. 444) hat in einem solchen Falle

gefunden, dass weisse Haare sich in braune verwandelt hatten, ebenso

beobachtete +Moser+ (l. c. pag. 65) bei einer 79jährigen, seit 4

Jahren beerdigten Frau eine ähnliche Farbenveränderung. Auch +Orfila+

und +Lesueur+ berühren in ihren „Gerichtlichen Ausgrabungen“ diese

Thatsache und +Casper+ (l. c. pag. 121) fand bei einer nach 11 Jahren

ausgegrabenen Leiche die Kopfhaare hellblondröthlich und die Verwandten

erklärten, dass sich die Farbe im Grabe verändert haben müsse.

+Hauptmann+ (Virchow’s Archiv. XLVI) berichtet über die Exhumation

der Leiche eines Mannes nach 20 Jahren, wobei die früher dunkelbraun

gewesenen Haare jetzt roth gefunden wurden. Eine gleiche Veränderung

constatirte +Sonnenschein+ (Handbuch der gerichtl. Chemie. 1869, pag.

122 und 343) bei einer nach 24 Jahren ausgegrabenen Leiche. Auch

die von uns an nach mehreren Jahren exhumirten Leichen beobachteten

Haare waren sämmtlich rothbraun. Die Ursache dieser Verfärbung kann

zunächst in der Einwirkung der Fäulnissjauche liegen, wie dieses auch

+Chevalier+ und insbesondere +O. Oesterlen+ („Das menschliche Haar und

seine gerichtsärztliche Bedeutung.“ Tübingen 1874, pag. 139) durch

Versuche constatirten; Gleiches können aber auch die Humussubstanzen

bewirken; endlich aber ist es bekannt, dass, wie das „Fuchsigwerden“

alter Perrücken beweist, todte Haare überhaupt im Laufe der Zeit

röthlich werden. So sind auch die Haare der egyptischen Mumien fast

durchaus rothbraun und +H. Schaffhausen+ (Archiv f. Anthropol. V, pag.

125) fand in den Grüften einer Kirche zu Bonn aus dem 15. Jahrhunderte

das Haar fast aller Leichen noch erhalten und in allen Fällen röthlich.

Diese Verblassung des Haarpigmentes scheint in einzelnen Fällen bis zur

vollkommenen Ausbleichung des Haares gehen zu können, da +Moser+ (l. c.

pag. 54) bei einem nach 7 Jahren exhumirten 37jährigen Manne und (pag.

64) bei einer 42jährigen, nach 6 Jahren exhumirten Frau die früher

schwarzen, beziehungsweise braunen Kopfhaare nun weiss fand. Diese

Beobachtungen stehen aber ganz vereinzelt da, so dass es nahe liegt,

daran zu denken, dass vielleicht die Haare während des Lebens gefärbt

gewesen sein mochten.

Dass die Haare auch durch grössere Hitze eine Farbenveränderung in’s

Röthliche erleiden, ist bekannt, und kann beim sogenannten Brennen

der Haare oft genug beobachtet werden. Bei den Leichen Verbrannter,

wo mitunter, wie schon oben erwähnt, nur Reste der Haare gefunden

werden, ist auf diesen Umstand Rücksicht zu nehmen. Wir haben dieses

Verhalten an den Haaren der Ringtheaterleichen in verschiedenen Graden

beobachtet, noch häufiger eine Verdeckung der eigentlichen Haarfarbe

durch intensive Schwärzung durch Russ, so dass erstere erst nach

Abwaschung des Haares zum Vorscheine kam.

[Sidenote: Abgehen der Haare.]

Dass die Haare einer Leiche mitunter absichtlich entfernt werden,

um die Agnoscirung des Individuums zu erschweren, beweist der unten

anzuführende Fall. Doch kann auch andererseits ein erst nachträglich an

der Leiche durch Maceration oder Fäulniss oder zufällige mechanische

Insulte erfolgter Abgang der Haare als eine absichtlich vorgenommene

Entfernung der Haare gedeutet werden. Bekannt ist in dieser Beziehung

der bereits pag. 586 erwähnte Tisza-Eszlárer Fall, wo es sich um eine

über 2 Monate im Wasser gelegene Leiche handelte und die Haare theils

mit den Wurzeln abgegangen, theils an und in der Haut abgebrochen und

abgerissen waren, welcher Befund auf ein stattgehabtes Abrasiren der

Haare bezogen wurde. Auch hatten wir ein Gutachten über eine 3½

Monate im Freien gelegene weibliche Leiche abzugeben, bei welcher die

Obducenten die offenbar durch die hochgradige Fäulniss und durch Thiere

bewirkte Entblössung des Schädels von Weichtheilen und von Haaren von

einer absichtlich zum Zwecke der Entstellung vorgenommenen Scalpirung

der Leiche abgeleitet hatten, obgleich die betreffenden Haarzöpfe

wenige Schritte von der Leiche entfernt gefunden worden waren!

[Sidenote: Verhalten der Augen.]

Bei den +Augen+ kommt namentlich die Farbe der Iris in Betracht.

Unter gewöhnlichen Verhältnissen ist dieselbe leicht zu constatiren,

schwerer, wenn die Cornea durch Fäulniss oder anderweitig getrübt oder

ganz undurchsichtig geworden ist. Im ersteren Falle kommt zur Trübung

der Cornea noch die bald sich einstellende und fortschreitende blutige

Imbibition der Iris, welche die ursprüngliche Farbe der Iris ganz

unkenntlich machen kann.[541] Gleiches kann durch Einwirkung von Hitze

geschehen.

[Sidenote: Veränderung der Cornea durch Hitze.]

Bei vielen der Ringtheaterleichen, mitunter selbst bei stark

verbrannten, zeigten sich die Bulbi ganz unverletzt und man sah

deutlich, dass die in allen Fällen geschlossen gefundenen Augenlider

dieselben geschützt hatten. In vielen anderen dagegen, besonders bei

den verkohlten Leichen, war die Cornea trotz geschlossener Augenlider

in verschiedenem Grade milchig getrübt, welche Trübung, besonders in

ihrer niederen Entwicklung, bei oberflächlicher Betrachtung „blaue

Augen“ vortäuschte, obzwar die Iris braun war, wie dies auch bei

faulen Leichen geschehen kann. In einigen dieser Fälle war durch

die getrübte Cornea hindurch die gelblichweiss getrübte Linse zu

erblicken, so dass das Auge wie ein cataractöses aussah.

Die milchige Trübung der Cornea betraf nur die epitheliale Schichte

derselben, die mitunter in fetziger Ablösung begriffen war. Unter

dieser war die Cornea, wenn der Bulbus noch nicht geschrumpft war,

meist klar und durchsichtig. Die gleiche Erscheinung kann man,

wie wir uns durch Versuche überzeugt haben, beobachten, wenn man

den Augapfel in kochendes Wasser bringt. Sofort trübt sich die

epitheliale Schichte milchig bis zur Undurchsichtigkeit und löst sich

theilweise ab. Streift man diese Schichte ab, so kommt darunter die

klare und durchsichtige Cornea zum Vorscheine, welche, was sich aus

dem chondrinogenen Gewebe der Hornhaut erklärt, diese Beschaffenheit

auch trotz minutenlangen Kochens behält, selbst dann noch, wenn

bereits die Linse vollkommen gelblichweiss getrübt erscheint. Zu

dieser Zeit ist der Bulbus so hart und gleichzeitig so elastisch,

dass er, wenn man ihn auf den Boden fallen lässt, wie ein Gummiball

bis auf ½ Meter in die Höhe springt. Schneidet man nun den Bulbus

ein, so spritzt die unveränderte Glaskörperflüssigkeit im Strahle

heraus, worauf der Bulbus und die Cornea zusammenschrumpfen und

letztere ganz undurchsichtig wird.

Bei den hochgradig verkohlten Leichen fanden sich die Bulbi mehr

weniger geschrumpft, und zwar mit Erhaltung ihrer Form, wie dies

schon +Ammon+ („Einfluss grösserer Hitze auf das Auge.“ Deutsche

Klinik. 1851, 45, und Schmidt’s Jahrb. 1853, LXXVII, pag. 107)

beobachtet und beschrieben hat.

[Sidenote: Nase.]

Wie die Beschaffenheit der +Nase+ zur individuellen Charakteristik des

Gesichtes beiträgt, ist allgemein bekannt, weshalb deren Beschreibung

eingehend vorzunehmen ist. Durch das Fehlen der Nase, häufig schon

durch die Formveränderung, die letztere durch Fäulniss oder Maceration

erleidet, wird ein Gesicht so entstellt, dass mitunter die nächsten

Angehörigen das Individuum nicht zu erkennen vermögen. Zur Illustration

dieser Thatsache, sowie dessen, dass Verbrecher bei Beseitigung der

betreffenden Leichen auch absichtlich Verschiedenes unternehmen können,

um die Agnoscirung der Leiche zu erschweren oder unmöglich zu machen,

möge folgender von +J. G. Pinkham+ (Boston med. and chirg. Journal. 9.

Sept. 1880) publicirter Fall dienen:

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 100 / 132 段