Körper; der Warzenfortsatz des Schläfenbeines erhält die dem reifen
Zustande entsprechende Grösse, der Zahnfortsatz verschmilzt mit dem
Körper des Epistropheus und die knöcherne Vereinigung der Wirbelbögen
wird vollendet. Im +vierten+ Jahre bilden sich Ossificationspunkte im
schwertförmigen Fortsatze, Knochenkerne treten auf im kleinen Höcker
des Oberarmkopfes (häufig schon Ende des dritten Jahres), im grossen
Trochanter und im oberen Ende der Fibula und die Verknöcherung der
Patella beginnt. Im +fünften+ Jahre sind Kopf und Höcker des Humerus
zu einer Epiphyse verwachsen; Knochenkerne bilden sich im medialen
Epicondylus des unteren Endes des Humerus und im oberen Ende des
Radius. Im +sechsten+ Jahre synostosirt die vordere Interoccipitalfuge,
zwischen Gelenk- und Basilartheil des Hinterhauptbeines (+Toldt+),
beginnt Verknöcherung der beiden Enden der Ulna und die Verknöcherung
der Patella und der aufsteigenden Aeste des Sitzbeines ist vollendet.
Im +siebenten+ Jahre erfolgt der Zahnwechsel. Nachdem bereits früher
in der Regel der erste Mahlzahn durchgebrochen, fallen die abgenützten
Milchzähne aus und werden durch die bleibenden ersetzt. Mit dem Beginne
des +achten+ Jahres sind meist sämmtliche bleibende Schneidezähne
bereits zum Durchbruchs gekommen, denen dann die beiden Backenzähne
und im 10. und 11. Jahre die wahren Eckzähne folgen. Um dieselbe Zeit
vollzieht sich die Verknöcherung der Steisswirbel und beginnt die
Verwachsung der Kreuzbeinwirbel, und zwar zuerst der unteren und der
Querfortsätze früher als der Körper. Im 12. Jahre tritt ein Knochenkern
im Olecranon und in der Trochlea des Oberarmbeins, im 13. und 14.
Jahre ein solcher im lateralen Epicondylus dieses Knochens auf und es
verknöchert gleichzeitig der kleine Trochanter. Der zweite Mahlzahn ist
bereits vorhanden. Im 14. bis 15. Jahre bilden sich Knochenkerne im
Processus coracoideus und im Acromion.
[Sidenote: Skelet in der Pubertät und bis zum 40. Lebensjahre.]
Um die Zeit der +Pubertät+ finden sich unbeständige kleine
Knochenkerne an den Spitzen der Dorn- und Querfortsätze sämmtlicher
Wirbel; beständig besitzt jeder Wirbelkörper an der oberen
und unteren Fläche eine scheibenförmige Epiphyse, welche ein
zusammenhängendes Kalkplättchen enthält, das durch Verschmelzung
kleiner Kalkeinlagerungen entsteht, die als distante Körnchen bereits
vom 10. bis 11. Lebensjahre an sich finden (+Toldt+). Gleichzeitig
entstehen an Köpfchen und Höcker der Rippen besondere Knochenkerne,
welche bald mit dem Körper verschmelzen. Der Proc. coracoid. verwächst
mit dem Schulterblatte und die wagrechte Fuge im oberen Theile der
Gelenkspfanne des letzteren verstreicht. Die Knochenkerne des Acromion
verschmelzen und verwachsen etwa im 18. bis 19. Jahre mit der Gräte,
auch bildet sich ein Knochenstreif längs der Basis und ein Knochenkern
im Winkel der Scapula. Am Sternalende der Clavicula tritt eine Epiphyse
auf in Form einer dünnen Lamelle, welche einige Jahre später mit dem
Körper verwächst. Die obere Epiphyse der Ulna verschmilzt mit der
Diaphyse. In der Pfanne vereinigt sich das Darmbein mit dem Sitzbein,
dann mit dem Schambein. Im 17. bis 18. Jahre verschmilzt das hintere
Ende des Fersenbeins mit dem Vorderstücke. Im 18. bis 22. Lebensjahre
verschmelzen die Kreuzwirbel mit einander vollkommen. Zwischen dem 16.
bis 20. Jahre obliterirt die Naht zwischen Keil- und Hinterhauptbein,
verschwindet die letzte Quernaht des Körpers, des Brustbeins[536]
und verschmilzt die Epiphyse des Humerus[537] des unteren Endes der
Ulna, des Radius, die Epiphysen des Femur, der Tibia und Fibula,
sowie die der Mittelhand- und Mittelfussknochen und Phalangen mit
den betreffenden Diaphysen. Vom 22. bis zum 25. Jahre erfolgt die
vollständige Verknöcherung des Schulterblattes, die völlige Verwachsung
der Epiphysenplatten der Wirbelkörper und endlich die vollständige
Verwachsung der Epiphysen des Hüftbeins, am spätesten die der Epiphyse
am oberen Rande des Darmbeins und am Schambeinwinkel, und die
Entwicklung des Knochengerüstes ist vollendet. Um diese Zeit erfolgt
häufig erst der Durchbruch des sogenannten Weisheitszahns, in der Regel
aber schon um das 18. Jahr.
[Sidenote: Skelet im Greisenalter. Schwund der Knochen.]
In der Periode bis zum 40. Lebensjahre treten keine wesentlichen
Veränderungen am Skelette auf und der Grad der Abnützung der Zähne ist
so ziemlich der einzige Anhaltspunkt, auf welchem Altersbestimmungen
sich basiren können. In der Periode von 40 bis 50 Jahren verwächst
Körper und Schwertfortsatz des Brustbeins, seltener Körper und Griff,
und es beginnen häufig schon früher die Kehlkopfknorpeln und die
Rippenknorpeln zu verknöchern.[538] Im höheren Alter findet eine
Obliteration der Schädelnähte statt, welche von der inneren Tafel
gegen die äussere fortschreitet, zuerst gewöhnlich in der Scheitelnaht,
dann in der Kronen- und Hinterhauptsnaht, zuletzt in der Warzennaht,
doch ist es nach +Zuckerkandl+ (Mittheilungen der anthropologischen
Gesellschaft in Wien. 1884, IV) nicht besonders selten, dass die
Synostose der Pfeil- und Kranznaht schon im 20., die der Pfeilnaht
schon um das 27. Lebensjahr beginnt. Auch +Dwight+ (Medicinisches
Centralblatt. 1890, pag. 624) erwähnt diesen Umstand und überhaupt
den vielfach unregelmässigen Gang, welchen die Verwachsung der
Schädelnähte nimmt. Die höchsten Altersstufen werden am Skelette durch
den fortschreitenden senilen Schwund der Knochen gekennzeichnet.
Derselbe macht sich in der Regel am Schädel am deutlichsten bemerkbar.
Der Schädel wird im Ganzen leichter, seine Wandungen dünner. Der
Schwund zeigt sich namentlich an schon früher dünn gewesenen Stellen
des Schädels, so entsprechend den Pacchionischen Granulationen, an
der Decke der Paukenhöhle, an den grossen Flügeln des Keilbeins,
besonders aber an den Orbitalwänden, woselbst die Knochen papierdünn,
durchscheinend und sehr häufig ganz durchbrochen werden. Häufig finden
sich die Scheitelbeinhöcker durch Usur wie abgeschliffen. In Folge
des Ausfallens der Zähne atrophiren und verstreichen schliesslich
die Alveolarfortsätze, der Oberkiefer verschmälert sich und tritt
immer mehr zurück; der Körper des Unterkiefers bildet, nachdem die
Alveolen abgeschliffen sind, einen rippenförmigen Bogen, der mit
seinem mittleren Theile immer weiter über den Rand des Oberkiefers
hervortritt und seine Aeste bilden wieder mit dem Körper einen stumpfen
Winkel, ähnlich wie in der ersten Zeit nach der Geburt. -- Auch an
den Knochen des Rumpfes wird der senile Schwund immer deutlicher. Die
Knochen werden dünner, leichter und brüchiger und es schwindet die
spongiöse Substanz, was sich in bekannter Weise besonders am oberen
Ende der Oberschenkelknochen, dann am Schulterblatte und den Darmbeinen
bemerkbar macht. Gleichzeitig schreitet die Ossification in dem
Kehlkopfe und den Rippenknorpeln vor und schliesslich verknöchern auch
die Zwischenwirbelscheiben.
Bei der Beurtheilung der letzterwähnten Befunde ist nicht zu vergessen,
dass die senile Körperbeschaffenheit überhaupt nicht immer durch
hohes Alter bedingt ist, und dass Schwund, der gesammten sowohl, als
insbesondere nur gewisser Knochen, z. B. der Kiefer, sich auch aus
anderen Ursachen ausbilden kann.
[Sidenote: Altersbestimmung aus Weichtheilen.]
Auch das Verhalten der inneren Weichtheile kann bis zu einem gewissen
Grade zu approximativen Altersbestimmungen verwerthet werden. So
lässt sich in der Regel schon aus der Grösse der einzelnen Organe
schliessen, ob sie einem Kinde oder einem älteren Individuum angehören.
Vorsicht in dieser Beziehung ist nur gegenüber stark verkohlten Organen
angezeigt, da dieselben in Folge der successiven Einwirkung der
Flammenhitze unter Erhaltung ihrer Form so geschrumpft sein können,
dass sie, obgleich erwachsenen Individuen angehörend, wie die von
Kindern aussehen können (s. pag. 607).
Von den physiologischen Zuständen innerer Organe, welche gewisse
Altersbestimmungen gestatten, wollen wir nur den Zustand des Herzens
und der weiblichen Genitalien erwähnen. Bezüglich des ersteren muss
zunächst auf das Verhalten der sogenannten fötalen Wege, worunter
auch die Nabelgefässe gehören, hingewiesen werden, die erst mehrere
Wochen nach der Geburt verwachsen und daher die Entscheidung gestatten,
ob man es mit einem neugeborenen oder bereits älteren Kinde zu thun
habe, ebenso auf die bekannte Thatsache, dass beim Neugeborenen eine
Differenz der Ventrikel bezüglich der Dicke ihrer Wandungen nicht
besteht, da der linke Ventrikel erst nachträglich hypertrophirt.
An den weiblichen Genitalien ist der infantile Uterus von dem
geschlechtsreifen und von dem senilen zu unterscheiden, und ausserdem
der jungfräuliche von dem gravid gewesenen, was ebenfalls für die
beiläufige Altersbestimmung verwerthet werden kann, ebenso wie das
Verhalten der Ovarien, aus deren fehlender, spärlicher oder stärkerer
Kerbung man schliessen kann, ob und wie viele Ovulationsperioden
beiläufig stattgefunden haben.
Dass eine Reihe pathologischer Zustände ausschliesslich oder
vorzugsweise dem vorgerückteren Alter zukommt, ist bekannt und kann
vorkommenden Falles für die Altersbestimmung benützt werden.
[Sidenote: Ernährungszustand.]
_D._ Die +Körperbeschaffenheit+ überhaupt. Darunter versteht die
Todtenbeschauordnung offenbar ausser den bei den „besonderen
Kennzeichen“ zu erwähnenden Abweichungen vom normalen Körperbaue
insbesondere den +Ernährungszustand+. Bei frischen Leichen unterliegt
die Constatirung desselben natürlich keinen Schwierigkeiten,
dagegen können bei faulen Leichen Täuschungen insoferne vorkommen,
als die „gigantische“ Auftreibung des Körpers durch Fäulnissgase,
insbesondere das subcutane Fäulnissemphysem und die dadurch bewirkte
Volumsvermehrung und Prallheit der Theile für eine durch reichlichen
Fettpolster und stark entwickelte Musculatur bewirkte imponiren kann.
Dies gilt namentlich von faulen Wasserleichen. Ganz magere und
selbst marastische Individuen können hier ein wohlgenährtes Aussehen
erhalten, und es ist begreiflich, wie sehr dadurch die Agnoscirung der
Leiche erschwert werden kann, umsomehr, als die durch Fäulnissgase
bewirkte Völle der Glieder, des Gesichtes, bei Frauen auch der Brüste,
selbst bei ganz alten Leuten die Meinung vortäuschen kann, dass ein
noch junges Individuum vorliege. Man darf sich daher in solchen
Fällen nicht mit der blossen Inspection begnügen, sondern muss sich
durch Einschneiden überzeugen, welcher Antheil an dem Volumen des
betreffenden Theiles dem Fettpolster und der Musculatur und welcher der
Auftreibung durch Fäulnissgase zukommt.
Das Gegentheil bewirkt die Mumification, die unter gewissen Bedingungen
sowohl an der Luft als in der Erde eintreten kann. Die dabei
stattfindende Einschrumpfung der Theile, insbesondere des Gesichtes,
erzeugt ein greisenhaftes oder abgezehrtes Aussehen, das sowohl bei
Bestimmung des Alters als bei der des ehemaligen Ernährungszustandes
irreführen könnte.
Durch Verkohlung kann der Ernährungszustand ganz unkenntlich werden,
um so leichter, als zu der Einschrumpfung durch Wasserverlust noch
hinzukommt, dass das Fett theils schmilzt, theils, und zwar leichter
als die übrigen Weichtheile, verbrennt.
[Sidenote: Kopf- und Gesichtsbildung.]
_E._ Die +Kopf-+ und +Gesichtsbildung+. Kopf und Gesicht sind
bekanntlich die am meisten charakteristischen Körpertheile der
einzelnen Individuen, und es ist begreiflich, dass der Beschreibung der
Eigenschaft dieser Theile ein besonderes Augenmerk zugewendet werden
muss.
[Sidenote: Photographie.]
Aber selbst die detaillirteste Beschreibung gibt nur eine unvollkommene
Vorstellung des Aussehens der betreffenden Person und steht weit
zurück hinter dem Werthe, der einer bildlichen Aufnahme zukommt.
Ganz besonders ist hier die photographische Aufnahme am Platze, und
von diesem gegenwärtig leicht ausführbaren Mittel sollte so viel als
möglich Gebrauch gemacht werden, umsomehr, als die Vervielfältigung
einer solchen Photographie keinen Schwierigkeiten unterliegt und eine
Verbreitung, respective öffentliche Ausstellung gestattet, die ungleich
mehr geeignet ist, die nachträgliche Agnoscirung einer Person zu
ermöglichen, als selbst die ausführlichste Personsbeschreibung in den
öffentlichen Blättern.[539]
Eventuell wäre auch die Abnahme einer Gypsmaske vortheilhaft und ist
diese ebenfalls leicht ausführbar.
[Sidenote: Conservirung von Leichen.]
Doch ist weder die letztgenannte, noch die photographische Aufnahme im
Stande, die unmittelbare Besichtigung des Originalobjectes vollkommen
zu ersetzen, und letztere ist daher wenigstens in wichtigeren Fällen
so lange als thunlich zu ermöglichen. Es ist daher angezeigt, die
Beerdigung der Leichen unbekannter Personen so lange zu verschieben,
als dies ohne sanitäre Gefahr zulässig erscheint. In Wien ist es Usus,
unter gewöhnlichen Verhältnissen 3 Tage zuzuwarten, und wird diese
Frist bei frischen Leichen und kalter Jahreszeit auch auf längere
Zeit erstreckt. Auch ist es begreiflich, dass selbst in der warmen
Jahreszeit, wenn es möglich ist, das Faulen der Leiche durch gewisse
Vorkehrungen (Kälte, Balsamirung) zu hindern oder wenigstens zu
verlangsamen, die Leiche lange Zeit im agnoscirbaren Zustande erhalten
werden kann.
In grösseren Städten, wo häufig Leichen unbekannter Personen
aufgefunden werden, empfiehlt sich eine analoge Einrichtung, wie sie in
Paris als Morgue schon seit Decennien besteht, d. h. von Leichenhallen,
in welchen die Leichen Unbekannter öffentlich ausgestellt werden unter
Bedingungen, welche den Eintritt oder das Fortschreiten der Fäulniss so
lange als möglich hintanzuhalten bestimmt sind.[540]
Ist die Aufbewahrung der ganzen Leiche nicht mehr möglich, so ist es in
wichtigen Fällen angezeigt, wenigstens den Kopf zurückzubehalten und am
besten in Alkohol zu conserviren, wie wir bereits mehrmals gethan haben.
Was nun die protokollarische Beschreibung des Kopfes und Gesichtes
betrifft, so kommt die Kopf- und Gesichtsbildung im Allgemeinen in
Betracht, ferner aber die nähere Beschaffenheit der Haare (Kopf-
und Barthaare, Augenbrauen, eventuell auch Augenwimpern), der
Gesichtshaut, der Augen, der Nase, der Zähne und der Ohren. Da die
meisten Eigenschaften, auf welche hierbei Rücksicht zu nehmen ist,
selbstverständlich sind, so wollen wir uns darauf beschränken, blos
bezüglich der Haare, der Augen, der Nase und der Zähne Einiges zu
bemerken.
[Sidenote: Verhalten der Haare.]
Bei den +Haaren+ kommt bekanntlich, ausser der Dichte, Länge, Stärke
und Anordnung vorzugsweise die Farbe in Betracht. Aber gerade in Bezug
auf diese Eigenschaft ist in vielen Fällen Vorsicht geboten. Dies gilt
insbesondere bei exhumirten Leichen, bei welchen, wie bereits oben
erwähnt wurde, die Haare noch nach vielen Jahren erhalten gefunden
werden können und daher die Verwerthung ihrer Eigenschaften für die
Sicherstellung der Identität besonders nahe liegt.
Es ist nämlich eine durch zahlreiche Beobachtungen constatirte
Thatsache, dass die Haare durch langes Liegen im Grabe ihre Farbe
verändern, und zwar fast immer in’s Rothbraune. Schon +Chevalier+
(Annal. d’hygiène publ. 1856, pag. 444) hat in einem solchen Falle
gefunden, dass weisse Haare sich in braune verwandelt hatten, ebenso
beobachtete +Moser+ (l. c. pag. 65) bei einer 79jährigen, seit 4
Jahren beerdigten Frau eine ähnliche Farbenveränderung. Auch +Orfila+
und +Lesueur+ berühren in ihren „Gerichtlichen Ausgrabungen“ diese
Thatsache und +Casper+ (l. c. pag. 121) fand bei einer nach 11 Jahren
ausgegrabenen Leiche die Kopfhaare hellblondröthlich und die Verwandten
erklärten, dass sich die Farbe im Grabe verändert haben müsse.
+Hauptmann+ (Virchow’s Archiv. XLVI) berichtet über die Exhumation
der Leiche eines Mannes nach 20 Jahren, wobei die früher dunkelbraun
gewesenen Haare jetzt roth gefunden wurden. Eine gleiche Veränderung
constatirte +Sonnenschein+ (Handbuch der gerichtl. Chemie. 1869, pag.
122 und 343) bei einer nach 24 Jahren ausgegrabenen Leiche. Auch
die von uns an nach mehreren Jahren exhumirten Leichen beobachteten
Haare waren sämmtlich rothbraun. Die Ursache dieser Verfärbung kann
zunächst in der Einwirkung der Fäulnissjauche liegen, wie dieses auch
+Chevalier+ und insbesondere +O. Oesterlen+ („Das menschliche Haar und
seine gerichtsärztliche Bedeutung.“ Tübingen 1874, pag. 139) durch
Versuche constatirten; Gleiches können aber auch die Humussubstanzen
bewirken; endlich aber ist es bekannt, dass, wie das „Fuchsigwerden“
alter Perrücken beweist, todte Haare überhaupt im Laufe der Zeit
röthlich werden. So sind auch die Haare der egyptischen Mumien fast
durchaus rothbraun und +H. Schaffhausen+ (Archiv f. Anthropol. V, pag.
125) fand in den Grüften einer Kirche zu Bonn aus dem 15. Jahrhunderte
das Haar fast aller Leichen noch erhalten und in allen Fällen röthlich.
Diese Verblassung des Haarpigmentes scheint in einzelnen Fällen bis zur
vollkommenen Ausbleichung des Haares gehen zu können, da +Moser+ (l. c.
pag. 54) bei einem nach 7 Jahren exhumirten 37jährigen Manne und (pag.
64) bei einer 42jährigen, nach 6 Jahren exhumirten Frau die früher
schwarzen, beziehungsweise braunen Kopfhaare nun weiss fand. Diese
Beobachtungen stehen aber ganz vereinzelt da, so dass es nahe liegt,
daran zu denken, dass vielleicht die Haare während des Lebens gefärbt
gewesen sein mochten.
Dass die Haare auch durch grössere Hitze eine Farbenveränderung in’s
Röthliche erleiden, ist bekannt, und kann beim sogenannten Brennen
der Haare oft genug beobachtet werden. Bei den Leichen Verbrannter,
wo mitunter, wie schon oben erwähnt, nur Reste der Haare gefunden
werden, ist auf diesen Umstand Rücksicht zu nehmen. Wir haben dieses
Verhalten an den Haaren der Ringtheaterleichen in verschiedenen Graden
beobachtet, noch häufiger eine Verdeckung der eigentlichen Haarfarbe
durch intensive Schwärzung durch Russ, so dass erstere erst nach
Abwaschung des Haares zum Vorscheine kam.
[Sidenote: Abgehen der Haare.]
Dass die Haare einer Leiche mitunter absichtlich entfernt werden,
um die Agnoscirung des Individuums zu erschweren, beweist der unten
anzuführende Fall. Doch kann auch andererseits ein erst nachträglich an
der Leiche durch Maceration oder Fäulniss oder zufällige mechanische
Insulte erfolgter Abgang der Haare als eine absichtlich vorgenommene
Entfernung der Haare gedeutet werden. Bekannt ist in dieser Beziehung
der bereits pag. 586 erwähnte Tisza-Eszlárer Fall, wo es sich um eine
über 2 Monate im Wasser gelegene Leiche handelte und die Haare theils
mit den Wurzeln abgegangen, theils an und in der Haut abgebrochen und
abgerissen waren, welcher Befund auf ein stattgehabtes Abrasiren der
Haare bezogen wurde. Auch hatten wir ein Gutachten über eine 3½
Monate im Freien gelegene weibliche Leiche abzugeben, bei welcher die
Obducenten die offenbar durch die hochgradige Fäulniss und durch Thiere
bewirkte Entblössung des Schädels von Weichtheilen und von Haaren von
einer absichtlich zum Zwecke der Entstellung vorgenommenen Scalpirung
der Leiche abgeleitet hatten, obgleich die betreffenden Haarzöpfe
wenige Schritte von der Leiche entfernt gefunden worden waren!
[Sidenote: Verhalten der Augen.]
Bei den +Augen+ kommt namentlich die Farbe der Iris in Betracht.
Unter gewöhnlichen Verhältnissen ist dieselbe leicht zu constatiren,
schwerer, wenn die Cornea durch Fäulniss oder anderweitig getrübt oder
ganz undurchsichtig geworden ist. Im ersteren Falle kommt zur Trübung
der Cornea noch die bald sich einstellende und fortschreitende blutige
Imbibition der Iris, welche die ursprüngliche Farbe der Iris ganz
unkenntlich machen kann.[541] Gleiches kann durch Einwirkung von Hitze
geschehen.
[Sidenote: Veränderung der Cornea durch Hitze.]
Bei vielen der Ringtheaterleichen, mitunter selbst bei stark
verbrannten, zeigten sich die Bulbi ganz unverletzt und man sah
deutlich, dass die in allen Fällen geschlossen gefundenen Augenlider
dieselben geschützt hatten. In vielen anderen dagegen, besonders bei
den verkohlten Leichen, war die Cornea trotz geschlossener Augenlider
in verschiedenem Grade milchig getrübt, welche Trübung, besonders in
ihrer niederen Entwicklung, bei oberflächlicher Betrachtung „blaue
Augen“ vortäuschte, obzwar die Iris braun war, wie dies auch bei
faulen Leichen geschehen kann. In einigen dieser Fälle war durch
die getrübte Cornea hindurch die gelblichweiss getrübte Linse zu
erblicken, so dass das Auge wie ein cataractöses aussah.
Die milchige Trübung der Cornea betraf nur die epitheliale Schichte
derselben, die mitunter in fetziger Ablösung begriffen war. Unter
dieser war die Cornea, wenn der Bulbus noch nicht geschrumpft war,
meist klar und durchsichtig. Die gleiche Erscheinung kann man,
wie wir uns durch Versuche überzeugt haben, beobachten, wenn man
den Augapfel in kochendes Wasser bringt. Sofort trübt sich die
epitheliale Schichte milchig bis zur Undurchsichtigkeit und löst sich
theilweise ab. Streift man diese Schichte ab, so kommt darunter die
klare und durchsichtige Cornea zum Vorscheine, welche, was sich aus
dem chondrinogenen Gewebe der Hornhaut erklärt, diese Beschaffenheit
auch trotz minutenlangen Kochens behält, selbst dann noch, wenn
bereits die Linse vollkommen gelblichweiss getrübt erscheint. Zu
dieser Zeit ist der Bulbus so hart und gleichzeitig so elastisch,
dass er, wenn man ihn auf den Boden fallen lässt, wie ein Gummiball
bis auf ½ Meter in die Höhe springt. Schneidet man nun den Bulbus
ein, so spritzt die unveränderte Glaskörperflüssigkeit im Strahle
heraus, worauf der Bulbus und die Cornea zusammenschrumpfen und
letztere ganz undurchsichtig wird.
Bei den hochgradig verkohlten Leichen fanden sich die Bulbi mehr
weniger geschrumpft, und zwar mit Erhaltung ihrer Form, wie dies
schon +Ammon+ („Einfluss grösserer Hitze auf das Auge.“ Deutsche
Klinik. 1851, 45, und Schmidt’s Jahrb. 1853, LXXVII, pag. 107)
beobachtet und beschrieben hat.
[Sidenote: Nase.]
Wie die Beschaffenheit der +Nase+ zur individuellen Charakteristik des
Gesichtes beiträgt, ist allgemein bekannt, weshalb deren Beschreibung
eingehend vorzunehmen ist. Durch das Fehlen der Nase, häufig schon
durch die Formveränderung, die letztere durch Fäulniss oder Maceration
erleidet, wird ein Gesicht so entstellt, dass mitunter die nächsten
Angehörigen das Individuum nicht zu erkennen vermögen. Zur Illustration
dieser Thatsache, sowie dessen, dass Verbrecher bei Beseitigung der
betreffenden Leichen auch absichtlich Verschiedenes unternehmen können,
um die Agnoscirung der Leiche zu erschweren oder unmöglich zu machen,
möge folgender von +J. G. Pinkham+ (Boston med. and chirg. Journal. 9.
Sept. 1880) publicirter Fall dienen: