Die gewöhnliche Farbe der Todtenflecke ist die bekannte livide in

desto dunklerer Nuance, je länger sie bestehen und je reichlicher

und flüssiger das Blut ist, welches in der Leiche zurückgeblieben

war, also besonders bei Erstickten. Hat das Blut der Leiche eine

andere als die gewöhnliche (hyper-) venöse Farbe, dann erhalten

natürlich auch die Hauthypostasen ein anderes Colorit, so z. B. ein

hellrothes bei der Kohlenoxydvergiftung, ein graues bei der durch

chlorsaures Kali. Dass die Todtenflecke auch durch Kälte und stärkere

Durchfeuchtung der Haut ein hellrothes Aussehen erhalten können,

wurde beim Ertrinkungs- und Erfrierungstode erwähnt.

Ausser in den angedeuteten Beziehungen kommt den Todtenflecken

auch insoferne eine gerichtsärztliche Bedeutung zu, als die durch

sie bedingten Verfärbungen für Cyanose oder gar für Sugillation

gehalten werden könnten. Ueber letztere Möglichkeit und über den

behufs Unterscheidung einzuschlagenden und auch vorgeschriebenen

Vorgang wurde bereits an anderen Orten (pag. 275) gesprochen. Die

Unterscheidung einer durch Hypostase entstandenen Verfärbung von

einer cyanotischen wird sich ausser durch den erwähnten Vorgang

insbesondere aus der Erwägung der Lage und Ausbreitung, sowie aus der

nach aufwärts allmälig abnehmenden Intensität der Verfärbung ergeben.

[Sidenote: Innere Hypostasen.]

Gleichzeitig mit den „Todtenflecken“ und nach denselben Gesetzen

bilden sich auch +Hypostasen in den inneren Organen+, die hier eine

besondere gerichtsärztliche Bedeutung deshalb besitzen, weil sie

pathologische Processe vortäuschen können. Ein gewöhnlicher Befund

dieser Art ist am Kopfe schon der stärkere Blutreichthum und die

stärkere Succulenz der abwärtigen Partien der Kopfschwarte und der

darunter liegenden Bindegewebsschichten, ein Befund, der bei stark

abhängiger Lage des Kopfes einen sehr hohen und, wie die Versuche

+Engel+’s gezeigt haben, bis zur Ecchymosenbildung gehenden Grad

erreichen kann. Noch häufiger, und zwar auch an der Körperoberfläche,

kommt es vor, dass schon vital entstandene, jedoch ursprünglich

klein gewesene Ecchymosen an den tief liegenden Partien des Körpers

durch Nachsickern des Blutes sich vergrössern. Ferner gehört hierher

die stärkere Füllung der abwärtigen Sinus der Dura mater mit

Blut, insbesondere aber die intensivere Injection der Gefässnetze

der Pia an ihren tiefer gelegenen Partien, die eine intra vitam

entstandene Hyperämie vortäuschen kann. Am Halse machen sich die

Hypostasen besonders in den abwärtigen, lockeren Zellgewebslagen

unter der äusseren Haut und zwischen der Musculatur, ferner an

der hinteren Rachenwand bemerkbar, ebenso an der hinteren Wand

der Luftwege und des Oesophagus und dem zwischen diesem und der

Wirbelsäule gelegenen Bindegewebe. In der Brusthöhle sind namentlich

die Hypostasen in den Lungen von Wichtigkeit. Der Gefässreichthum

der Lungen einerseits und die lockere, grossmaschige Beschaffenheit

des Lungengewebes andererseits liefern ganz besonders günstige

Bedingungen für die Entstehung von Senkungshyperämien, und es gehören

daher mehr oder weniger ausgebildete Grade von Hypostasen in den

Lungen zum regelmässigen, in keiner Leiche fehlenden Befund. In Folge

derselben erscheinen auch ganz gesunde Lungen an ihrer Oberfläche

in den abwärtigen Partien dunkler gefärbt als in den oberen, und

diese Färbung geht nach aufwärts allmälig in eine lichtere über.

Für das Gefühl erscheinen diese Partien derber und sind beim

Einschneiden blutreicher, succulenter und weniger lufthältig als

die anderen. Täuschungen mit Infarcten, Pneumonien und bei Kindern

mit Atelectasen liegen hier nahe.[518] Wieder wird insbesondere

die Lage der betreffenden Partie und der allmälig und immer in

bestimmter Richtung, d. h. nach aufwärts sich vollziehende Uebergang

des blutreichen, succulenten und weniger lufthaltigen Gewebes in

normale Partien, nöthigenfalls die mikroskopische Untersuchung, die

Unterscheidung bieten. Die geringere Lufthältigkeit solcher durch

Hypostase veränderter Stellen ist namentlich bei Neugeborenen zu

beachten. Es ist wohl möglich, dass unter Umständen durch blosse

Senkung des Blutes tiefer gelegene, früher lufthältig gewesene

Lungenpartien vollständig luftleer werden können. Weniger leicht wird

dies bei erst nach dem Tode entstandenen Hypostasen sich ereignen,

als bei solchen, deren Bildung bereits in der Agonie begonnen hat.

Im Unterleibe sind insbesondere die Hypostasen an der hinteren

Magenwand und an den abhängigen Stellen des Darmcanals, sowie an den

im kleinen Becken gelagerten Schlingen zu berücksichtigen. Namentlich

sind die Hypostasen im Magen von anderweitig entstandenen Hyperämien

wohl zu unterscheiden. Auch die Nieren sind Hypostasen unterworfen

und ihre tiefe Lage begünstigt die Entstehung derselben. An der

hinteren Körperseite findet sich bei gewöhnlicher Rückenlage der

Leiche sowohl das Unterhautbindegewebe als die betreffende Musculatur

succulenter und mehr weniger auffallend blutreich. In einem unserer

Fälle wurde dieser Befund als Congestionserscheinung aufgefasst und

von Stockschlägen abgeleitet. Aus gleichem Grunde zeigen sich die

spinalen Venenplexus in der Regel strotzend mit Blut gefüllt, und

ebenso ist die Hypostase in den Venen der Pia mater des Rückenmarkes

entwickelt. Eine falsche Deutung dieser Verhältnisse kann hier um

so leichter erfolgen, als, wie +Casper+-+Liman+ richtig bemerken,

der Rückenmarkscanal nur sehr selten geöffnet wird und daher vielen

Obducenten dieses ganz gewöhnliche Verhalten weniger bekannt ist.

Das geschilderte Verhalten der inneren Hypostasen bezieht sich auf

Leichen, die nach dem Tode in der üblichen Rückenlage geblieben

sind. Selbstverständlich werden diese Senkungserscheinungen die ganz

entgegengesetzten Stellen einnehmen, wenn die Leiche auf dem Bauche

gelegen war, und können dann leicht beirren. Bei Erhängten, wenn sie

nicht bald abgeschnitten wurden, werden die Hypostasen natürlich

vorzugsweise an der unteren Körperhälfte sich entwickeln. Wir finden

dann die Gedärme stärker injicirt, die Nieren sehr blutreich und

insbesondere die venösen Geflechte der Beckenhöhle strotzend mit

Blut gefüllt, alles Erscheinungen, die als für den Erhängungstod

pathognomonisch angegeben worden sind, ohne es im Geringsten zu

sein, da sie, ebenso wie die früher so hochgehaltene Turgescenz der

äusseren Genitalien, auch zu Stande kommen, wenn man eine frische

Leiche in die hängende Lage bringt und einige Zeit in derselben

belässt.

[Sidenote: Todtenstarre.]

Eine bald nach dem Tode eintretende Leichenerscheinung ist

die +Todtenstarre+. Bei den Leichen Erwachsener pflegt sie

durchschnittlich schon in den ersten 2-4 Stunden zu beginnen und in

weiteren 4-6 Stunden den ganzen Körper zu ergreifen. Die Angabe,

dass die Leichen herabgekommener und alter Individuen früher von

der Leichenstarre befallen werden als jene kräftiger Personen,

bedarf noch weiterer Bestätigung. Dagegen scheinen Neugeborene und

Säuglinge thatsächlich früher zu erstarren als Erwachsene (+Feis+,

„Intrauterine Leichenstarre“. Arch. f. Gyn. 1894, XLVI, pag. 384).

Aus analogen Erfahrungen bei Thieren lässt sich schliessen, dass nach

rapider Verblutung, nach Verletzung des Halsmarkes, nach gewissen

Vergiftungen (mit Säuren, mit Strychnin), vielleicht auch nach

Insolation und Blitzschlag die Todtenstarre ungleich früher eintreten

könne als sonst; doch fehlen auch in dieser Beziehung sichergestellte

Beobachtungen an menschlichen Leichen. Bei abortirten Früchten

scheint die Todtenstarre gar nicht einzutreten. Aber auch bei

Erwachsenen kann sie mitunter ausbleiben oder nur ganz schwach sich

bilden, so namentlich bei acuter parenchymatöser Degeneration der

Musculatur, wie nach Phosphorvergiftung, nach manchen Vergiftungen

mit Schwämmen (+Sahli+) und nach infectiösen und septischen Processen.

Da die Degeneration nicht alle Muskelgruppen gleichmässig

ergreift, so erklärt sich auch, warum in solchen Fällen auch die

Ausbildung des Rigor an verschiedenen Körpertheilen verschieden

sich gestalten kann. Die von uns häufig gemachte Beobachtung

findet ihr Analogon in dem Verhalten des Herzens, das so häufig

und frühzeitig der parenchymatösen Degeneration verfällt und dann

selbst bei Frühsectionen schlaff angetroffen wird, welche Schlaffheit

proportional ist mit der Intensität der Degeneration.

[Sidenote: Zeitpunkt des Eintrittes der Todtenstarre. Kataleptische

Todtenstarre.]

[Sidenote: Festhalten der Waffe.]

In neuerer Zeit wurde wiederholt die Frage angeregt, ob die

Leichenstarre den ganzen Körper oder wenigstens einzelne

Muskelgruppen auch schon im Momente des Todes ergreifen könne.

Als Beweis für eine solche Möglichkeit wurden gewisse, auf

den Schlachtfeldern der letzten Kriege gemachte Beobachtungen

herangezogen, die Soldaten, aber auch Pferde betrafen, deren Leichen

in Stellungen erstarrt gefunden wurden, welche, wie z. B. die des

Ladens, Sturmlaufens, Sprungstellung, als im letzten Augenblicke

des Lebens bestandene und gewollte aufgefasst wurden. Zuletzt

hat +Seydel+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1889, L, 76)

über solche Fälle berichtet. +Du Bois+-+Reymond+ hat für diese

Art des Rigor mortis die Bezeichnung +kataleptische Todtenstarre+

vorgeschlagen, welche, obgleich nicht ganz passend, der Kürze wegen

acceptirt werden kann. Versuche, namentlich die von +Schroff+ junior

und von +Falck+ angestellten (vide unsere Leichenerscheinungen

l. c.), haben ergeben, dass bei Thieren, die durch Verletzung des

oberen Theiles des Rückenmarkes getödtet wurden, die tetanische

Contraction der Musculatur unmittelbar in die Todtenstarre

überging, und es ist denkbar, dass auch beim Menschen nach analogen

Verletzungen solches erfolgen kann[519]; ob jedoch auch die durch

den Willen im Augenblicke des Todes bestandene Contraction von

Muskelgruppen sofort durch den Rigor mortis fixirt oder einige

Zeit nach dem Tode bis zum Eintritte desselben erhalten werden

kann, muss noch dahingestellt bleiben. Vorläufig lassen sich die

eben angeführten Beobachtungen viel ungezwungener daraus erklären,

dass die betreffenden Leichen jene Stellungen nur zufällig beim

Niederstürzen angenommen hatten und in diesen erstarrten, oder dass

sie durch gewisse Zufälligkeiten am Niederstürzen gehindert worden

waren. Thatsächlich kommen eigenthümliche Stellungen der Leichen und

namentlich der Gliedmassen in der gewöhnlichen forensischen Praxis

gar nicht selten vor, da die Leichen in denjenigen, mitunter ganz

sonderbaren Stellungen erstarren, in denen sie nach dem Tode liegen

geblieben waren, und diese Stellungen häufig derart sind, dass sie

scheinbar gewollten entsprechen. Dazu kommt noch, dass die durch den

Eintritt des Todes bewirkte Erschlaffung der Musculatur, respective

gewisser Muskelgruppen, nicht immer von Lageveränderung der

betreffenden Theile gefolgt sein muss, sondern dass sich die durch

die letzte Muskelaction bewirkte Stellung eines Körpertheiles, wegen

gleichzeitiger Erschlaffung der Antagonisten, dort erhalten kann,

wo die Schwere der betreffenden Theile nicht zur Geltung kommt. So

haben unsere Untersuchungen ergeben, dass die Faustbildung ungemein

häufig, sowohl an den Händen der Leichen Erwachsener, als namentlich

von Kindern vorkommt, ebenso andere, offenbar im Momente des Todes

bestandene und noch durch vitale Contraction des Muskels entstandene

Stellungen der Finger. Es liegt kein Grund vor, die Ursache der

Persistenz dieser Stellungen, insbesondere der Faustbildung, in der

Fortdauer der Contraction der betreffenden Muskeln nach dem Tode oder

in plötzlich eingetretener Todtenstarre zu suchen, sondern einfach

darin, dass die während des Todes geschlossen gewesene Faust auch

nach erfolgtem Tode keineswegs sich öffnen muss, da gleichzeitig mit

den Beugern auch die Strecker erschlaffen, also eine Lageveränderung

nur durch die eigene Schwere der Theile erfolgen kann, die nicht

immer zur Geltung kommt. Dieser Gang der Dinge hat nichts Besonderes

an sich, da ja auch im Leben, nachdem wir die Finger zur Faust

geballt haben, die Fingerbeuger erschlaffen können, ohne dabei die

Faust öffnen zu müssen, und er wird noch weiter bestätigt durch

die Thatsache, dass sich die Fauststellung auch erhält, nachdem

die Todtenstarre bereits vollkommen verschwunden war. Daraus wird

auch begreiflich, wie bei Leichen von Individuen, die sich selbst

erschossen oder erstochen haben etc., die betreffende Waffe noch in

der Hand derselben gefunden werden kann, ein Befund, der allerdings

auch wird zu Stande kommen können, wenn der Betreffende, während er

die Waffe o. dergl. in der Hand hielt, von Anderen getödtet worden

ist.[520]

[Sidenote: Verlauf der Todtenstarre.]

Die Leichenstarre befällt nicht die ganze Musculatur auf einmal,

sondern beginnt fast immer zunächst im Nacken und am Unterkiefer

und übergeht dann auf den Rumpf, dann auf die oberen und hierauf

auf die unteren Extremitäten; Ausnahmen von diesem Gange, welcher

sich unserer Ansicht nach aus der nach unten zunehmenden Masse der

Musculatur erklärt, sind selten. Den Untersuchungen +Pellacani+’s

zufolge (Virchow’s Jahrb. 1884, I, 462) scheint der Typus descendens

die Norm bei kräftigen, der Typus ascendens die bei schwächlichen und

herabgekommenen Individuen zu sein. Was die Dauer der Todtenstarre

betrifft, kann als feststehend angenommen werden, dass letztere desto

früher abläuft, je weniger die Musculatur entwickelt oder je mehr sie

in ihrem Ernährungszustand herabgekommen war. Am schnellsten verläuft

sie bei unreifen Früchten, so dass von diesen behauptet wurde, dass

sie überhaupt nicht vom Rigor ergriffen würden. Bei reifen und gut

genährten Neugeborenen kann man sie noch nach 24-36 Stunden, selten

länger, finden. Bei Säuglingen beträgt die Dauer der Todtenstarre

durchschnittlich etwa 40 Stunden und wird durch Alter und

Ernährungszustand modificirt. Was die Leichen Erwachsener betrifft,

so lehren unsere Erfahrungen, dass bei dem Gros derselben die

Todtenstarre noch nach 48 Stunden vollkommen ausgebildet ist, dass

sie von da an allmälig zu schwinden beginnt und dass die vollkommene

Lösung derselben gewöhnlich zwischen die 72. und 84. Stunde nach

dem Tode zu fallen pflegt. Bei abgezehrten und marastischen Leichen

schwindet die Starre ungleich früher, ebenso bei wassersüchtigen.

Dass der Eintritt der Fäulniss die Starre löse, ist insoferne

unrichtig, als es nichts Seltenes ist, dieselbe noch bei grünfaulen

und bereits stark aufgedunsenen Leichen zu finden. Trotzdem scheinen

es doch in die Classe der Fäulnissvorgänge gehörige Processe zu

sein, die das Myosin, dessen Gerinnung, wie die Physiologen lehren,

die Todtenstarre bedingt[521], wieder lösen und so dem Rigor ein

Ende machen, denn wenn man, wie wir seit einigen Jahren in unserem

Institute zu thun im Stande sind, Leichen im Winter in kalten

Räumen und unter Bedingungen aufbewahrt, wo sie nicht faulen, aber

auch nicht gefrieren können, so kann man dieselben wochenlang in

todtenstarrem Zustande erhalten. Das Gefrieren der Leiche macht die

Verwerthung der Starre für Todeszeitbestimmungen illusorisch, wobei

bemerkt werden muss, dass nach +Brücke+ die Todtenstarre sogar das

Aufthauen der betreffenden Leiche zu überdauern vermag.

[Sidenote: Dauer der Todtenstarre.]

Der Rigor mortis schwindet nicht überall gleichzeitig, sondern in

der Regel in denjenigen Muskelgruppen früher, in welchen er früher

aufgetreten war, doch ist es nichts Seltenes, die Starre in den

Extremitäten früher schwinden zu sehen als am Kopfe und am Halse.

Am längsten und sehr constant pflegt sich die Todtenstarre in den

Sprunggelenken zu erhalten.

[Sidenote: Postmortale Vertrocknungen.]

Zu den Leichenerscheinungen, die ebenfalls schon in der ersten Zeit

nach dem Tode und noch vor Eintritt der Fäulniss sich einstellen

können, gehören auch die +Vertrocknungen+ der Haut, die sich an

von der Epidermis entblössten, oder früher feucht gehaltenen oder

auch comprimirt gewesenen Stellen in Folge der Einwirkung der Luft

sehr bald entwickeln, deren wir bereits a. a. O. (pag. 271 und 529)

erwähnt haben; ferner gewisse Veränderungen am +Auge+, die zunächst

darin bestehen, dass das Auge meist schon gleich nach dem Tode seine

Spannung und damit seinen Glanz in Etwas einbüsst, dass später der

Bulbus zu collabiren beginnt und die Cornea sich trübt. Letztere

erscheint anfangs wie bestäubt, dann legt sich die Oberfläche in

feine Runzeln, worauf die Hornhaut immer trüber und undurchsichtiger

wird, bis sie später eine ganz opake Beschaffenheit erhält. Sehr

bald nach dem Tode beginnt auch die Conjunctiva, wenn die Lider

nicht vollkommen geschlossen waren, an den mit der Luft in Berührung

stehenden Stellen zu vertrocknen, wodurch gelblichbraune, dreieckige

Flecken zu beiden Seiten der Cornea sich bilden, die wiederholt als

verlässliche Zeichen des wirklich eingetretenen Todes hervorgehoben

worden sind. Weiterhin collabirt der Bulbus immer mehr, indem der

Glaskörper sich verflüssigt und die Häute des Augapfels sich blutig

imbibiren, und man findet schliesslich letzteren als sackartiges

Gebilde, welches seiner fibrösen Beschaffenheit wegen dann noch lange

der Zerstörung widersteht. Alle diese Veränderungen scheinen bei

geschlossenen Augenlidern langsamer vor sich zu gehen als bei offenen.

[Sidenote: Aeussere Fäulnisserscheinungen.]

Die weiteren Veränderungen, die mit der Leiche geschehen, gehören der

+Fäulniss+ an. In der Haut äussert sich der Beginn derselben

zuerst durch Imbibitionsvorgänge. Die Todtenflecke werden diffuser

und missfärbig, und livide diffuse Flecken treten auch an anderen

relativ abhängigen Körperstellen auf und nehmen an Ausdehnung zu.

Gleichzeitig beginnt eine eigenthümliche schmutzig-grüne Verfärbung

der Haut an einzelnen Stellen aufzutreten, und zwar gewöhnlich zuerst

in den Leistengegenden, von wo aus sie sich zunächst über den Bauch

und, indem sie auch anderwärts, insbesondere zunächst im Gesicht und

am Oberkörper, auftritt, über den ganzen Körper verbreitet.[522]

Mit dem Fortschreiten der Imbibition in der Haut wird diese,

namentlich entsprechend den Hypostasen und den grünverfärbten

Stellen, succulenter, und es beginnt die Transsudation missfärbigen

blutigen (an weniger abhängigen Stellen mitunter nur leicht gelblich

gefärbten) Serums auf die äussere Fläche des Corium, zwischen dieses

und die Epidermis. Die Epidermis wird dadurch entweder in Blasen

abgehoben oder der Zusammenhang zwischen ihr und dem Corium wird so

gelockert, dass sich die Epidermis leicht in Fetzen abstreifen lässt.

Es kommt dann, oder wenn die erwähnten Blasen platzen, das feuchte

missfärbige, später schmierige Corium zum Vorschein, welches entweder

der weiteren Colliquation anheimfällt oder durch die Einwirkung

der Luft vertrocknet. Gleichzeitig mit den erwähnten Vorgängen

beginnt die Entwicklung von Fäulnissgasen im Unterhautzellgewebe,

das Fäulnissemphysem, besonders im Gesichte, am Halse, am oberen

Theile des Brustkorbes, an den Genitalien und Extremitäten. Solche

Stellen erscheinen aufgetrieben, elastisch, unter dem Fingerdrucke

crepitirend und lassen in sich von Gasblasen ausgedehnte und in Folge

der Imbibition der Gefässwand und der Nachbarschaft als missfärbige

Streifen durchscheinende Venennetze erkennen. Da gleichzeitig

der Unterleib meteoristisch vorgewölbt wird, so wird der ganze

Körper schliesslich in solchem Grade aufgetrieben, dass er, wie

+Casper+ sehr bezeichnend sich ausdrückt, ein „gigantisches“

Aussehen erhält. Der Brennbarkeit der Fäulnissgase wurde bereits oben

(pag. 607) Erwähnung gethan.

Die weiteren Veränderungen, welche mit der Leiche vor sich gehen,

erfolgen verhältnissmässig zu den bisher geschilderten langsam. Die

Epidermis löst sich in immer weiterer Ausdehnung vom durchfeuchteten

und missfärbigen Corium ab, und Nägel und Haare werden so gelockert,

dass sie einem leichten Zuge folgen; die grünen Hautstellen

werden immer dunkler und schliesslich fast schwarz, die roth und

braunroth imbibirten Partien immer missfärbiger, die Gasbildung im

Unterhautgewebe und in den Körperhöhlen nimmt immer mehr zu, bis die

Fäulnissgase an irgend einer Stelle durchbrechen, worauf der Leib

zusammensinkt[523] und die Weichtheile der putriden Colliquation,

eventuell der Eintrocknung und hierauf der Verwesung verfallen.

[Sidenote: Innere Fäulnisserscheinungen.]

[Sidenote: Imbibitions- u. Transsudationserscheinungen.]

Auch in den +inneren Organen+ sind es Imbibitions-

und Transsudationserscheinungen, welche die Reihe der

Fäulnissveränderungen eröffnen, und diese beginnen wieder zunächst

an den Stellen, an welchen Hypostasen sich entwickelt haben, daher

an den abwärtigen Partien der verschiedenen Organe, indem blutiges

Serum durch die Gefässwandungen transsudirt und theils die Gewebe

selbst durchtränkt, theils die Organe verlässt und ausserhalb

dieser, besonders innerhalb der serösen Säcke, sich ansammelt.

Frühzeitig bilden sich Imbibitionen an der Schleimhaut des Rachens,

des Kehlkopfes und der Luftwege, ferner an der hinteren Wand des

Magens, an den abhängigen Darmpartien, an der Intima der Gefässe

und am Endocard, ebenso an den Meningen, und die dadurch sich

bildenden diffusen, fleckigen oder streifigen Röthungen sind wohl zu

unterscheiden von anderweitig entstandenen; ebenso die erst an der

Leiche entstandene stärkere Durchfeuchtung und blutige Durchtränkung

ganzer Organe, namentlich der Lungen, von pathologischen Processen.

Dass die im Pleurasack sich bildenden Leichentranssudate bei

Neugeborenen die Luft aus den Lungen zum grossen Theile und unter

Umständen selbst gänzlich verdrängen können, wurde pag. 759 erwähnt.

Je mehr die Fäulniss vorwärts schreitet, desto mehr verschwindet das

Blut durch Imbibition und Transsudation aus den Gefässen, und es

wäre daher ein unverzeihlicher Irrthum, bei einer hochfaulen Leiche

aus der Leere der Gefässe und des Herzens etwa auf eine stattgehabte

Verblutung zu schliessen. Je flüssiger das Blut ursprünglich war,

desto schneller verschwindet es aus den Gefässen. Da die wässerigen

Bestandtheile früher versickern als die festeren, so kommt es, wie

wir uns wiederholt, besonders bei Leichen Erstickter, die längere

Zeit, ohne zu faulen, gelegen sind, überzeugt haben, anfangs mitunter

zu einer Eindickung des Blutes. Aber auch geronnenes Blut wird

schliesslich durch Fäulniss verflüssigt, wobei sich nach +Falk+ das

Fibrin in Globulin verwandelt. Ebenso wie das Blut in den Gefässen,

verflüssigt auch extravasirtes Blut und traumatische Blutaustretungen

können bei hoher Fäulniss auf diese Weise vollkommen verschwinden

oder wenigstens unkenntlich werden. Uebrigens verfallen auch andere

Flüssigkeiten, wie z. B. seröse Ergüsse, Oedemflüssigkeit, Galle

und andere gelöste Farbstoffe (pag. 631) und, wie oben (pag. 644)

erwähnt, auch gelöste Gifte der Imbibition und Transsudation.

Die sonstigen makroskopischen Veränderungen, die sich in Folge der

Fäulniss in den einzelnen Organen einstellen, bestehen im Allgemeinen

ausser im Missfärbigwerden in einer fortschreitenden, mit Gasbildung

einhergehenden Erweichung und schliesslich in vollkommenem Zerfall

der betreffenden Gewebe in eine schmierige Masse.

[Sidenote: Mikroskop. Veränderungen.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 96 / 132 段