über dem Abortsbrette hockend eine Sturzgeburt erlitten zu haben,
der Durchmesser der runden Brillenöffnung blos 14 Cm. und die der
unteren Apertur des etwas gebogenen darunter befindlichen Trichters
blos 11 Cm. Da nun das Kind ein offenbar ausgetragenes war und die
Schulterbreite desselben 12 Cm. betrug, so konnte nicht angenommen
werden, dass das Kind einfach aus den Geburtswegen der Mutter in den
Abort herabgefallen sei, und das Gutachten, dass es durchgeschoben
worden ist, war um so gerechtfertigter, als sich an demselben eine
handflächenbreite Hautaufschürfung am linken Schulterblatt fand,
welche sich gegen das Gesäss zu verschmälerte und die, weil das Kind
beim Fall in den Abortsraum nirgends anstossen konnte und in eine
starke Schichte dicker Abortsstoffe gerathen war, offenbar nur beim
Durchzwängen durch die untere Oeffnung des Aborttrichters entstanden
sein musste. -- In einem anderen Falle wurde ein ausgetragenes Kind
in einem Topfe vergraben aufgefunden, und die sofort eruirte Mutter
gab an, über diesem Topfe mit auseinandergespreizten Beinen stehend
geboren zu haben, wobei das Kind sofort in den Topf fiel und daselbst
blieb, worauf sie es als todt vergrub. Dieser Topf hatte aber eine
Höhe von 30 Cm. und seine Oeffnung einen Durchmesser von blos 14
Cm., während die Länge des an der Leiche gefundenen abgerissenen
Nabelschnurrestes zusammengenommen mit jenem an der, an einem anderen
Orte gefundenen Placenta 60 Cm. betrug, und es musste unter diesen
Umständen erklärt werden, dass es ein besonders merkwürdiger Zufall
oder geradezu ein Kunststück gewesen wäre, bei einer Geburt in der
von der Mutter angegebenen, an und für sich unwahrscheinlichen
Stellung das Kind gerade in die verhältnissmässig enge Oeffnung
des Topfes hineinzugebären, und dass, dies selbst zugegeben, bei
der geringen Entfernung der Oeffnung des Topfes von den Genitalien
und bei der Länge der Nabelschnur (wozu noch die halbe Länge der
Frucht gerechnet werden muss) eine Zerreissung derselben umsoweniger
hat erfolgen können, als der fallende Kindskörper jedenfalls beim
Passiren der engen Oeffnung des Topfes aufgehalten worden wäre.
-- In einem dritten Falle sollte die Geburt in sitzender Stellung
auf dem Abort erfolgt sein. Aus den Aussagen zweier Zeugen, die
gerade vor dem betreffenden Abort standen, ging jedoch hervor, dass,
während die Angeklagte sich im Abort befand, plötzlich an der Thüre
gerüttelt wurde, wie wenn Jemand an der Klinke sich festhalten
würde, und unmittelbar darnach ein Geschrei „wie von jungen Katzen“
zu hören war, das jedoch sofort verstummte, worauf nach einigen
Augenblicken die Angeklagte heraustrat, wobei man sah, wie sie
ihre blutigen Hände an der Schürze abwischte. Das aus dem Abort
gezogene Kind zeigte eine winklige Fissur des rechten Scheitelbeins,
vollkommen lufthaltige Lungen, Erstickungserscheinungen, ferner
Abortsinhalt in der Luftröhre und eine knapp am Nabel abgerissene
Nabelschnur. Im Gutachten wurde erklärt, dass, wenn auch bei
einer Sturzgeburt ein Athmen des Kindes während des Falles nicht
unmöglich erscheint doch ein Schreien desselben nicht zugegeben
werden könne, dass also schon aus diesem Grunde und weil die Lungen
vollständig aufgebläht waren, eine Sturzgeburt nicht angenommen
werden kann. Noch mehr musste diese Annahme entfallen mit Rücksicht
auf das Ergebniss der Localbesichtigung, da sich herausstellte,
dass der vordere Rand des Abtrittssitzes von der Thüre 1·47 Meter
entfernt war, weshalb die Angeklagte unmöglich zu der Zeit, wo sie
auf der Abortsbrille sass, zugleich an der Thür gerüttelt haben
konnte, während, wie das gleichzeitig vernommene Schreien des
Kindes beweist, die Geburt offenbar in letzterem Momente vor sich
gegangen war. -- Bei Waterclosets ist auch die treibende Kraft des
Wasserstrahles zu berücksichtigen, besonders in Fällen, wo die
Angeklagten angeben, dass sie erst, als sie die Klappe öffneten,
das Kind bemerkten, welches eben in dem selben Momente verschwand.
Dass ein unwillkürliches Entschlüpfen der Frucht unter solchen
Umständen möglich ist, lehrte der folgende Fall: Eine hochgradig
tuberculöse, verheiratete Patientin eines hiesigen Spitales hatte
am Abort unerwartet entbunden. Auf ihr Geschrei kam die barmherzige
Schwester aus dem anstossenden Krankenzimmer herbei, hob die Kranke,
von der sie meinte, sie sei unwohl geworden, vom Abort und sah in
diesem Moment ein sich regendes Kind im Abortstrichter liegen. In
ihrer Verwirrung ergriff sie die Handhabe der Klappe, die sich sofort
öffnete, worauf im selben Augenblick das Kind hinabgespült wurde und
verschwand, bevor die Nonne es erfassen konnte. Das mit der Placenta
in Verbindung stehende Kind wurde mit zerschmettertem Kopfe aus dem
zwei Stockwerke tiefen Abort hervorgeholt. In einem anderen Falle gab
die Angeklagte an, sie hätte die Klappe geöffnet, um das Kind vom
Blut zu reinigen, wobei ihr dasselbe entschlüpfte.
Die Verblutung aus der Nabelschnur.
Ueber die Frage, ob eine Verblutung aus der nicht unterbundenen
Nabelschnur überhaupt, oder wenigstens leicht möglich sei, oder nur
ausnahmsweise erfolgen könne, ist ungemein viel geschrieben worden.
Gegenwärtig sind sowohl die Geburtshelfer, als die Gerichtsärzte
darüber einig, dass sie nur sehr selten eintrete. Namentlich sprechen
gerichtsärztliche Erfahrungen für diese Thatsache, welche lehren,
dass, obgleich bei heimlichen Geburten die Nabelschnur in der Regel
sofort durchtrennt und fast niemals unterbunden wird, doch nur
ausnahmsweise Kinder vorkommen, bei welchen eine Verblutung aus der
nicht unterbundenen Nabelschnur angenommen werden kann.
Die +Ursache+, warum eine Verblutung aus der durchtrennten
Nabelschnur für gewöhnlich nicht erfolgt, ist in erster Linie
in der lebhaften Contraction der Nabelarterien zu suchen, deren
mächtige Längs- und Quermuskelschichte bei geringer Entwicklung der
elastischen Fasern sie besonders befähigt, sich sowohl zu verengern,
als ein centripetales Verkürzungsbestreben zu äussern (+Strawinski+,
„Ueber den Bau der Nabelgefässe und über ihr Verhalten nach der
Geburt“. Sitzungsb. d. Akad. d. Wissensch. 1874, LXX, 3. Abth.,
Juliheft). Ausserdem scheint eine grössere Reizbarkeit dieser Gefässe
zu bestehen, welche bewirkt, dass schon der Contact der äusseren
Luft, vielleicht auch der mechanische Reiz bei der Trennung der
Nabelschnur lebhafte und dauernde Contraction derselben zur Folge
hat. Ob die Temperatur des umgebenden Mediums von Einfluss ist, ist
fraglich, wenigstens sahen wir, wenn neugeborenen oder lebend aus dem
Uterus herausgeschnittenen Hunden die Nabelschnur durchtrennt wurde,
die Blutung aus dieser in wenigen Augenblicken sistiren, ob nun der
Unterleib des Thieres früher in kaltes oder warmes Wasser getaucht
worden war. Dagegen verengerten sich die Arterien lebhaft, wenn in
dieselben eine Borste eingeführt wurde. Ein wesentlicher Einfluss
auf den Stillstand der Blutung aus der durchtrennten Nabelschnur
wird dem Beginn des kleinen Kreislaufes zugeschrieben, wodurch der
Aorta descendens eine grosse Blutmasse entzogen und deshalb und weil
der Druck der rechten Kammer entfällt, der Druck in sämmtlichen
Gefässen des Aortensystems vermindert wird, welche Druckverminderung
sich vorzugsweise peripher bemerkbar macht. Der Einfluss dieser
Verminderung des Blutdruckes ist nicht zu unterschätzen, noch
weniger die verhältnissmässige Schwäche des erst nach der Geburt
hypertrophirenden linken Ventrikels, die bewirkt, dass auch andere
Gefässe und selbst die Carotiden, wenn sie bei neugeborenen Thieren
durchschnitten werden, nicht wie später, im starken Strahle spritzen,
sondern ihr Blut mehr sprudelnd entleeren, wie wir uns durch directe
Beobachtung an neugeborenen Hunden überzeugt haben, wobei wir
zugleich fanden, dass die Nabelarterien in der Bauchhöhle noch einige
Zeit (in dem einen Falle noch nach einer halben Stunde) fortpulsiren,
nachdem Puls und Blutung im Nabelschnurreste bereits aufgehört haben
und die Respiration in vollen Gang gekommen ist (Oesterr. Jahrb. f.
Pädiatr. 1887, pag. 188).
Letztere Beobachtung, sowie die geburtshilfliche Erfahrung, dass die
Nabelschnur auch noch nach der Geburt einige Augenblicke, manchmal auch
durch längere Zeit, fortpulsirt (+Mende+, l. c. III, 289; +Hohl+, l. c.
454), machen es ganz wohl möglich, dass in einzelnen Fällen eine
Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur erfolgen kann, und
diese Möglichkeit wird durch wiederholt gemachte Beobachtungen dieser
Art bewiesen.[511] Die Ursache, warum die Blutung aus der durchtrennten
Nabelschnur nicht wie gewöhnlich still stand oder nachträglich wieder
auftrat, lässt sich nicht immer eruiren. Unvollkommene oder behinderte
Respiration scheint den Eintritt einer Nabelschnurverblutung zu
begünstigen, da der kleine Kreislauf sich nicht vollkommen entfaltet
und daher der Blutdruck im Aortensystem nicht blos nicht sinkt, sondern
im Gegentheil wie bei jeder Erstickung steigt. Ob ein warmes Medium,
in welches die Frucht geräth, die Verblutung aus der Nabelschnur
fördere, die Kälte aber diese verzögere, muss obigen Beobachtungen
zufolge dahingestellt bleiben. Dass aus einer durchrissenen oder
durchquetschten Nabelschnur weniger leicht eine letale Blutung
erfolgen kann, als aus einer durchschnittenen, muss aus der Analogie
mit anderen Wunden zugegeben werden. Die Stelle, wo der Nabelstrang
durchtrennt wurde, ist nicht gleichgiltig, insoferne, als aus einem
langen Nabelschnurrest weniger leicht ein starker Blutverlust zu
befürchten ist, als aus einem kurzen, obgleich, wie zahlreiche Fälle
lehren, selbst wenn die Nabelschnur aus dem Nabel ausgerissen wurde,
nicht nothwendig Verblutung erfolgen muss. Ein anormaler Ursprung der
Nabelarterien wäre ebenfalls zu beachten.
Nach +Rokitansky+ (Path. Anat. 3. Aufl., III, 547) ist gar nicht
selten nur eine Nabelarterie zugegen als unmittelbare Fortsetzung der
Abdominalaorta. Wir selbst haben wiederholt nur eine Nabelarterie
gefunden, die aber stets normal aus der Hypogastrica entsprang,
jedoch noch einmal so stark war als gewöhnlich.
Die meisten in der Literatur enthaltenen Fälle von Verblutung aus den
Nabelgefässen sind solche, in welchen die Verblutung erst nachträglich,
und zwar während der Abstossung des mortificirten Nabelstranges
oder bald darnach eingetreten war. Einzelnen dieser Fälle liegt ein
anormaler Verlauf der Obliteration der Nabelgefässe zu Grunde, meistens
aber ist die Blutung durch septische Processe am Nabel oder in den
Nabelgefässen bedingt (+Klebs+, +v. Ritter+, +Eppinger+).
An eine Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur kann bei der
Untersuchung einer Kindesleiche selbstverständlich nur dann gedacht
werden, wenn letztere ausgesprochene Zeichen der Anämie darbietet.
Findet sich aber eine solche, so werden wir sie nur dann auf eine
Verblutung aus der Nabelschnur beziehen, wenn andere Ursachen der
Anämie, insbesondere Verletzungen grösserer Gefässe oder blutreicher
Organe, sich nicht nachweisen lassen. Dabei ist der Umstand, dass der
Nabelschnurrest etwa unterbunden gefunden wird, für sich allein nicht
genügend, um eine Verblutung aus dieser Quelle auszuschliessen, da die
Ligatur auch erst nachträglich angelegt worden sein konnte, und weil
einzelne Fälle bekannt sind, in welchen trotz erfolgter Unterbindung,
weil die Schlinge von selbst oder wegen Schwund der Sulze sich
gelockert hätte, Verblutung eingetreten war.
Absichtliche Tödtung des Neugeborenen.
Der §. 139 des österr. St. P. unterscheidet eine Tödtung des
Neugeborenen durch activen Eingriff der Mutter und eine solche durch
Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes. Der österr.
Entwurf (§. 222) enthält die gleiche Unterscheidung, ohne jedoch auf
die Tödtung durch Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes
eine geringere Strafe festzusetzen, wie dies merkwürdiger Weise im
gegenwärtigen St. G. geschieht. Das deutsche St. G. spricht nur von
„Tödtung“ schlechtweg, ohne die Art und Weise näher zu berühren, durch
welche dieselbe bewirkt werden kann.
Von den +activen Tödtungsarten+, die bei Neugeborenen zur Anwendung
kommen, ist die durch +Verletzung des Schädels+ mit stumpfen oder
stumpfkantigen Werkzeugen eine der häufigeren, wobei die betreffenden
Werkzeuge entweder gegen den Kopf des Kindes geführt werden oder
dieser gegen harte Körper geschleudert wird. Die Folgen solcher
Gewalteinwirkungen sind meist Continuitätstrennungen der Schädelknochen
mit Extravasat in die Schädelhöhle. Die Beurtheilung dieser kann
im Allgemeinen nach keinen anderen Grundsätzen geschehen, als die
jener bei Erwachsenen. Doch bieten die Continuitätstrennungen am
Schädel Neugeborener manches Eigenthümliche dar, und zwar, abgesehen
davon, dass sie auch schon, wie bereits besprochen wurde, während
des Geburtsactes und sogar vor demselben entstehen können, auch
insoferne, als eine Verwechslung mit Ossificationslücken denkbar ist,
und auch die Möglichkeit, dass die constatirten Läsionen erst nach
dem Tode entstanden sein konnten, wegen der grossen Fragilität der
Schädelknochen des Neugeborenen ganz besonders in Betracht gezogen
werden muss.
[Sidenote: Ossificationsspalten am Schädel des Neugeborenen.]
Die +Ossificationslücken+ zerfallen in spaltförmige oder anderweitig,
d. h. rundlich oder unregelmässig geformte.
Erstere kommen mit grosser Constanz an der Hinterhauptsschuppe vor
und stehen wahrscheinlich mit der Anordnung der Vasa Santorini in
einem ursächlichen Zusammenhang, während sie früher als Rest der
ursprünglich paarigen Trennung der Ossificationskerne betrachtet
wurden, aus denen sich die Hinterhauptsschuppe angeblich aufbaut. Man
unterscheidet hier eine senkrechte und zwei seitliche Spalten (Fig.
124). Die senkrechte zieht von der Spitze der Hinterhauptsschuppe
senkrecht herab zum Hinterhauptshöcker und ist selten länger als
1·5 Cm. Die seitlichen Spalten springen symmetrisch von beiden
Seitenfontanellen in die Hinterhauptsschuppe ein, schief nach innen
und oben in der Weise verlaufend, dass sie meist in der Höhe des
Hinterhaupthöckers 1-1·5 Cm. von diesem entfernt enden. Ihre Länge
beträgt selten weniger als 2 Cm. und ihr Verlauf ist nicht immer ein
geradliniger, sondern häufig ein wellenförmiger. Ausserdem zeigt der
untere Rand der Hinterhauptsschuppe fast immer eine Einkerbung gerade
in seiner Mitte, welche zuweilen in eine nach aufwärts ziehende
Spalte sich verlängert und in sehr seltenen Fällen sogar, mit der von
oben kommenden Spalte sich vereinigend, eine Theilung der Schuppe
in 2 seitliche Hälften bewirkt. Häufiger vereinigen sich die beiden
seitlichen Spalten, wovon wir zwei Beispiele in unserer Sammlung
besitzen (Fig. 125).
[Illustration: Fig. 124.
Embryonale Spalten an der Hinterhauptsschuppe des Neugeborenen.]
[Illustration: Fig. 125.
Durch Vereinigung der zwei seitlichen embryonalen Spalten quergetheilte
Hinterhauptsschuppe eines Neugeborenen.]
Auch die Scheitelbeine zeigen sehr gewöhnlich, wenn auch nicht
so constant wie die Hinterhauptsschuppe, derartige „embryonale
Spalten“. Am häufigsten sieht man solche im hinteren Drittel des
Pfeilnahtrandes, und zwar jederseits ganz symmetrisch je eine,
selten mehr als 1·5 Cm. lange, zwischen den Ossificationsstrahlen
sich nach aussen ziehende Spalte, welche der Stelle entspricht, wo
sich später die Foramina parietalia bilden. Indem die inneren Enden
dieser Spalten häufig auseinanderweichen, bilden sie eine rhombische
oder ovale Lücke in der Pfeilnaht, die man als „accessorische
Fontanelle“ bezeichnet (Fig. 126). Ebenfalls häufig sieht man an der
Uebergangsstelle des mittleren in das obere Drittel der Lambdanaht
symmetrisch gelegene Spalten in die Scheitelbeine einspringen und
nach vorn und aussen gegen das Tuber parietale verlaufen. Dieselben
sind in der Regel nur kurz, können aber auch, wie wir einen solchen
Fall beschrieben haben[512], bis nahe zum Scheitelhöcker verlaufen
und dann eine überraschende Aehnlichkeit mit traumatischen Fissuren
erhalten (Fig. 127).
Die Verwechslung solcher angeborener Spalten mit traumatischen
Fissuren ist thatsächlich vorgekommen und wir haben einige solche
Fälle in der eben citirten Arbeit zusammengestellt.[513] Die
Unterscheidung ergibt sich zunächst aus dem stets constanten Sitze
der Spalten und ihrer symmetrischen Anordnung, ferner aus der
zugeschärften oder abgerundeten Beschaffenheit der Ränder derselben,
die jedoch nicht immer gerade, sondern auch wellen- und selbst
zickzackförmig verlaufen können, und bei frischen Schädeln ausserdem
dadurch, dass der zwischen den Spalträndern bestehende Raum mit
embryonalem Knorpel ausgefüllt ist, mit welchem, wie an den Nähten,
einestheils das Pericranium, anderseits die Dura ziemlich fest
verwachsen sind.
[Illustration: Fig. 126.
Schädeldach eines Neugeborenen mit _a_) accessorischer Fontanelle und
Spaltbildungen im hinteren Drittel der Pfeilnaht und _b_) symmetrischen
embryonalen Spalten im Lambdanahtrande beider Scheitelbeine.]
[Illustration: Fig. 127.
Hochgradige symmetrische Spaltbildung im hinteren Theile beider
Scheitelbeine bei einem Neugeborenen.]
Die rundlichen oder unregelmässig geformten Ossificationslücken,
welche nicht selten an den Schädelknochen Neugeborener vorkommen,
verdanken einer mangelhaften Ossification ihre Entstehung und
werden daher als +Ossificationsdefecte+ schlechtweg bezeichnet
(Fig. 128). Der häufigste Ort, wo dieselben vorkommen, ist das
Scheitelbein, seltener das Stirnbein und nur ganz ausnahmsweise das
Hinterhauptsbein. An den Scheitelbeinen sitzen die Defecte fast immer
zwischen der Pfeilnaht und dem Tuber, näher der ersteren. Häufig ist
dann der Defect beiderseitig, ohne deshalb einen gleichen Grad der
Ausbildung zeigen zu müssen. Auch an dem Stirn- und Hinterhauptsbein
sitzen die Ossificationsdefecte, wenn sie dort vorkommen, niemals
im Tuber, sondern stets in den peripheren Partien des Knochens. Sie
präsentiren sich entweder als rundliche oder unregelmässige Lücken
im Knochen, gegen welche zu letzterer sich allmälig verdünnt, oder
als papierdünne, durchsichtige Stellen, oder noch häufiger als
Combinationen beider dieser Erscheinungsformen. Sie sind häufig
schon durch die Kopfhaut als eindrückbare, manchmal wie crepitirende
Stellen zu fühlen, und lassen sich am blossgelegten Schädelknochen
am besten dann deutlich als solche erkennen, wenn man denselben
nach Ablösung des Pericranium und der Dura gegen das Licht hält,
wo man dann die durchscheinenden Partien des Knochens, sowie die
allmälig gegen das Lumen sich verdünnenden Ränder der Lücken sehr gut
erkennen kann. Dieses Verhalten, sowie die die Lücke ausfüllende,
mit dem Pericranium und der Dura mater verwachsene Primordialmembran
unterscheiden solche Oeffnungen von anderweitig (durch Trauma)
erzeugten. Trotzdem sind Fälle vorgekommen, in denen eine solche,
kaum zu entschuldigende Verwechslung stattgefunden hat. Eine andere
forensisch wichtige Bedeutung solcher Ossificationsdefecte liegt
in der Leichtigkeit, mit welcher an solchen Partien des Knochens
der abnormen Dünne und Brüchigkeit wegen Fracturen und Fissuren
entstehen können. Letztere können, wie bereits erwähnt, schon
während des Geburtsactes entstehen, aber auch nach der Geburt
reichen schon geringfügige Gewalten hin, um an solchen Stellen
Continuitätstrennungen zu erzeugen, und es ist klar, dass sich dann
die mit solchen Einwirkungen verbundene Erschütterung leichter durch
das abnorm verdünnte oder durchbrochene Schädeldach auf das Gehirn
fortpflanzen wird, als wenn dieses die normale Dicke und Festigkeit
besessen hätte. Es ist dies ein Umstand, der insbesondere bei
Beurtheilung des Effectes einer Sturzgeburt in Betracht zu ziehen ist.
[Illustration: Fig. 128.
Ossificationsdefecte an den Scheitelbeinen eines Neugeborenen.]
[Sidenote: Rachitis foetalis.]
Die Ossificationsdefecte können bei sonst ganz gesunden Kindern
vorkommen, mitunter aber sind sie eine Theilerscheinung des
Hydrocephalus, was ebenfalls Beachtung verdient. Erwähnung verdienen
auch die als Rachitis congenita oder Osteogenesis imperfecta
(+Vrolik+) beschriebenen Fälle, in welchen, als Theilerscheinung
einer allgemein mangelhaften Ossification, die Schädeldeckknochen
aus einer grossen Zahl kleiner und dünner, meist sternförmiger
Knochenplatten bestehen, die entweder von einander getrennt sind
oder die mannigfachsten Stadien der gegenseitigen Verschmelzung
darbieten (Fig. 129). Solche Schädel können sich von aussen anfühlen,
wie wenn sie in mehrere Stücke gebrochen wären. In der Regel
bestehen auch die übrigen Knochen, insbesondere die Diaphysen der
Extremitätenknochen, aus unregelmässig ossificirten Stücken (Fig.
130), welche ebenfalls Fracturen vortäuschen können, wie dies in
dem abgebildeten Falle thatsächlich geschehen ist. Dabei ist zu
bemerken, dass solche Knochen sehr spröde sind und daher ungemein
leicht brechen, wie denn auch an dem abgebildeten Schädel wirkliche
Fracturen sind, die wahrscheinlich während des Geburtsactes und durch
diesen, vielleicht aber auch nachträglich durch die mit dem Kinde
vorgenommenen gewöhnlichen Manipulationen entstanden sind.
[Illustration: Fig. 129.
Rachitis foetalis des Schädels für traumatische Zertrümmerung gehalten.]
[Sidenote: Postmortale Schädelverletzungen.]
Dass Fissuren oder Fracturen, die sich an einem Kindesschädel finden,
möglicherweise +erst nach dem Tode+ entstanden sein konnten, ist
immer im Auge zu behalten, einestheils wegen der bereits erwähnten
Leichtigkeit, mit welcher solche Continuitätstrennungen an den
kindlichen Schädelknochen entstehen, anderseits deshalb, weil bei der
Beseitigung oder Verbergung der Leichen Neugeborener häufig in einer
Weise verfahren wird, dass ausgiebige Gelegenheit geboten ist zur
Bildung solcher Verletzungen. So z. B. wenn die Leichen in Aborte,
Gruben oder über Mauern geworfen, vergraben, mit Steinen beschwert, in
enge Verstecke eingezwängt werden u. dergl. Es muss in solchen Fällen
zunächst der Ort erwogen werden, wo die Leiche gefunden wurde, und
ob das Gelangen dieser an jenen mit einer gewissen Gewalteinwirkung
verbunden gewesen sein musste, ebenso eventuelle nachträgliche
Gewalten, die namentlich beim Herausbefördern der Leiche eingewirkt
haben konnten. So fanden wir an einem offenbar todtgeborenen, aus dem
Abort herausgezogenen Kinde zahlreiche Hautaufschürfungen am Körper
und mehrfache reactionslose Fissuren und Fracturen der Scheitelbeine,
welche umsomehr als postmortal entstandene erklärt werden mussten,
als sich herausstellte, dass die Kindesleiche in der Abortsröhre
stecken geblieben war und dass man, um die Verstopfung der Röhre,
deren Grund man nicht ahnte, zu beseitigen, das Hinderniss mit einer
Stange herabgestossen hatte, was erst nach längerer Anstrengung gelang.
In einem anderen ähnlichen Falle ergab sich ein schmaler Stichcanal,
welcher den ganzen Rumpf schief durchdrang und von einem langen Drahte
herrührte, mit welchem die Abortröhre, wo die Kindesleiche stak,
sondirt worden war. Ausser solchen Erwägungen können nur der Befund
oder das Fehlen vitaler Reactionserscheinungen entscheiden, ob es sich
um eine während des Lebens oder erst postmortal entstandene Verletzung
handelt.
[Illustration: Fig. 130.
Rachitis foetalis. Becken, Ober- und Unterschenkel für fracturirt
gehalten.]
[Sidenote: Leberrupturen etc.]