So betrug in einem unserer Fälle, in welchem die Angeklagte angab,

über dem Abortsbrette hockend eine Sturzgeburt erlitten zu haben,

der Durchmesser der runden Brillenöffnung blos 14 Cm. und die der

unteren Apertur des etwas gebogenen darunter befindlichen Trichters

blos 11 Cm. Da nun das Kind ein offenbar ausgetragenes war und die

Schulterbreite desselben 12 Cm. betrug, so konnte nicht angenommen

werden, dass das Kind einfach aus den Geburtswegen der Mutter in den

Abort herabgefallen sei, und das Gutachten, dass es durchgeschoben

worden ist, war um so gerechtfertigter, als sich an demselben eine

handflächenbreite Hautaufschürfung am linken Schulterblatt fand,

welche sich gegen das Gesäss zu verschmälerte und die, weil das Kind

beim Fall in den Abortsraum nirgends anstossen konnte und in eine

starke Schichte dicker Abortsstoffe gerathen war, offenbar nur beim

Durchzwängen durch die untere Oeffnung des Aborttrichters entstanden

sein musste. -- In einem anderen Falle wurde ein ausgetragenes Kind

in einem Topfe vergraben aufgefunden, und die sofort eruirte Mutter

gab an, über diesem Topfe mit auseinandergespreizten Beinen stehend

geboren zu haben, wobei das Kind sofort in den Topf fiel und daselbst

blieb, worauf sie es als todt vergrub. Dieser Topf hatte aber eine

Höhe von 30 Cm. und seine Oeffnung einen Durchmesser von blos 14

Cm., während die Länge des an der Leiche gefundenen abgerissenen

Nabelschnurrestes zusammengenommen mit jenem an der, an einem anderen

Orte gefundenen Placenta 60 Cm. betrug, und es musste unter diesen

Umständen erklärt werden, dass es ein besonders merkwürdiger Zufall

oder geradezu ein Kunststück gewesen wäre, bei einer Geburt in der

von der Mutter angegebenen, an und für sich unwahrscheinlichen

Stellung das Kind gerade in die verhältnissmässig enge Oeffnung

des Topfes hineinzugebären, und dass, dies selbst zugegeben, bei

der geringen Entfernung der Oeffnung des Topfes von den Genitalien

und bei der Länge der Nabelschnur (wozu noch die halbe Länge der

Frucht gerechnet werden muss) eine Zerreissung derselben umsoweniger

hat erfolgen können, als der fallende Kindskörper jedenfalls beim

Passiren der engen Oeffnung des Topfes aufgehalten worden wäre.

-- In einem dritten Falle sollte die Geburt in sitzender Stellung

auf dem Abort erfolgt sein. Aus den Aussagen zweier Zeugen, die

gerade vor dem betreffenden Abort standen, ging jedoch hervor, dass,

während die Angeklagte sich im Abort befand, plötzlich an der Thüre

gerüttelt wurde, wie wenn Jemand an der Klinke sich festhalten

würde, und unmittelbar darnach ein Geschrei „wie von jungen Katzen“

zu hören war, das jedoch sofort verstummte, worauf nach einigen

Augenblicken die Angeklagte heraustrat, wobei man sah, wie sie

ihre blutigen Hände an der Schürze abwischte. Das aus dem Abort

gezogene Kind zeigte eine winklige Fissur des rechten Scheitelbeins,

vollkommen lufthaltige Lungen, Erstickungserscheinungen, ferner

Abortsinhalt in der Luftröhre und eine knapp am Nabel abgerissene

Nabelschnur. Im Gutachten wurde erklärt, dass, wenn auch bei

einer Sturzgeburt ein Athmen des Kindes während des Falles nicht

unmöglich erscheint doch ein Schreien desselben nicht zugegeben

werden könne, dass also schon aus diesem Grunde und weil die Lungen

vollständig aufgebläht waren, eine Sturzgeburt nicht angenommen

werden kann. Noch mehr musste diese Annahme entfallen mit Rücksicht

auf das Ergebniss der Localbesichtigung, da sich herausstellte,

dass der vordere Rand des Abtrittssitzes von der Thüre 1·47 Meter

entfernt war, weshalb die Angeklagte unmöglich zu der Zeit, wo sie

auf der Abortsbrille sass, zugleich an der Thür gerüttelt haben

konnte, während, wie das gleichzeitig vernommene Schreien des

Kindes beweist, die Geburt offenbar in letzterem Momente vor sich

gegangen war. -- Bei Waterclosets ist auch die treibende Kraft des

Wasserstrahles zu berücksichtigen, besonders in Fällen, wo die

Angeklagten angeben, dass sie erst, als sie die Klappe öffneten,

das Kind bemerkten, welches eben in dem selben Momente verschwand.

Dass ein unwillkürliches Entschlüpfen der Frucht unter solchen

Umständen möglich ist, lehrte der folgende Fall: Eine hochgradig

tuberculöse, verheiratete Patientin eines hiesigen Spitales hatte

am Abort unerwartet entbunden. Auf ihr Geschrei kam die barmherzige

Schwester aus dem anstossenden Krankenzimmer herbei, hob die Kranke,

von der sie meinte, sie sei unwohl geworden, vom Abort und sah in

diesem Moment ein sich regendes Kind im Abortstrichter liegen. In

ihrer Verwirrung ergriff sie die Handhabe der Klappe, die sich sofort

öffnete, worauf im selben Augenblick das Kind hinabgespült wurde und

verschwand, bevor die Nonne es erfassen konnte. Das mit der Placenta

in Verbindung stehende Kind wurde mit zerschmettertem Kopfe aus dem

zwei Stockwerke tiefen Abort hervorgeholt. In einem anderen Falle gab

die Angeklagte an, sie hätte die Klappe geöffnet, um das Kind vom

Blut zu reinigen, wobei ihr dasselbe entschlüpfte.

Die Verblutung aus der Nabelschnur.

Ueber die Frage, ob eine Verblutung aus der nicht unterbundenen

Nabelschnur überhaupt, oder wenigstens leicht möglich sei, oder nur

ausnahmsweise erfolgen könne, ist ungemein viel geschrieben worden.

Gegenwärtig sind sowohl die Geburtshelfer, als die Gerichtsärzte

darüber einig, dass sie nur sehr selten eintrete. Namentlich sprechen

gerichtsärztliche Erfahrungen für diese Thatsache, welche lehren,

dass, obgleich bei heimlichen Geburten die Nabelschnur in der Regel

sofort durchtrennt und fast niemals unterbunden wird, doch nur

ausnahmsweise Kinder vorkommen, bei welchen eine Verblutung aus der

nicht unterbundenen Nabelschnur angenommen werden kann.

Die +Ursache+, warum eine Verblutung aus der durchtrennten

Nabelschnur für gewöhnlich nicht erfolgt, ist in erster Linie

in der lebhaften Contraction der Nabelarterien zu suchen, deren

mächtige Längs- und Quermuskelschichte bei geringer Entwicklung der

elastischen Fasern sie besonders befähigt, sich sowohl zu verengern,

als ein centripetales Verkürzungsbestreben zu äussern (+Strawinski+,

„Ueber den Bau der Nabelgefässe und über ihr Verhalten nach der

Geburt“. Sitzungsb. d. Akad. d. Wissensch. 1874, LXX, 3. Abth.,

Juliheft). Ausserdem scheint eine grössere Reizbarkeit dieser Gefässe

zu bestehen, welche bewirkt, dass schon der Contact der äusseren

Luft, vielleicht auch der mechanische Reiz bei der Trennung der

Nabelschnur lebhafte und dauernde Contraction derselben zur Folge

hat. Ob die Temperatur des umgebenden Mediums von Einfluss ist, ist

fraglich, wenigstens sahen wir, wenn neugeborenen oder lebend aus dem

Uterus herausgeschnittenen Hunden die Nabelschnur durchtrennt wurde,

die Blutung aus dieser in wenigen Augenblicken sistiren, ob nun der

Unterleib des Thieres früher in kaltes oder warmes Wasser getaucht

worden war. Dagegen verengerten sich die Arterien lebhaft, wenn in

dieselben eine Borste eingeführt wurde. Ein wesentlicher Einfluss

auf den Stillstand der Blutung aus der durchtrennten Nabelschnur

wird dem Beginn des kleinen Kreislaufes zugeschrieben, wodurch der

Aorta descendens eine grosse Blutmasse entzogen und deshalb und weil

der Druck der rechten Kammer entfällt, der Druck in sämmtlichen

Gefässen des Aortensystems vermindert wird, welche Druckverminderung

sich vorzugsweise peripher bemerkbar macht. Der Einfluss dieser

Verminderung des Blutdruckes ist nicht zu unterschätzen, noch

weniger die verhältnissmässige Schwäche des erst nach der Geburt

hypertrophirenden linken Ventrikels, die bewirkt, dass auch andere

Gefässe und selbst die Carotiden, wenn sie bei neugeborenen Thieren

durchschnitten werden, nicht wie später, im starken Strahle spritzen,

sondern ihr Blut mehr sprudelnd entleeren, wie wir uns durch directe

Beobachtung an neugeborenen Hunden überzeugt haben, wobei wir

zugleich fanden, dass die Nabelarterien in der Bauchhöhle noch einige

Zeit (in dem einen Falle noch nach einer halben Stunde) fortpulsiren,

nachdem Puls und Blutung im Nabelschnurreste bereits aufgehört haben

und die Respiration in vollen Gang gekommen ist (Oesterr. Jahrb. f.

Pädiatr. 1887, pag. 188).

Letztere Beobachtung, sowie die geburtshilfliche Erfahrung, dass die

Nabelschnur auch noch nach der Geburt einige Augenblicke, manchmal auch

durch längere Zeit, fortpulsirt (+Mende+, l. c. III, 289; +Hohl+, l. c.

454), machen es ganz wohl möglich, dass in einzelnen Fällen eine

Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur erfolgen kann, und

diese Möglichkeit wird durch wiederholt gemachte Beobachtungen dieser

Art bewiesen.[511] Die Ursache, warum die Blutung aus der durchtrennten

Nabelschnur nicht wie gewöhnlich still stand oder nachträglich wieder

auftrat, lässt sich nicht immer eruiren. Unvollkommene oder behinderte

Respiration scheint den Eintritt einer Nabelschnurverblutung zu

begünstigen, da der kleine Kreislauf sich nicht vollkommen entfaltet

und daher der Blutdruck im Aortensystem nicht blos nicht sinkt, sondern

im Gegentheil wie bei jeder Erstickung steigt. Ob ein warmes Medium,

in welches die Frucht geräth, die Verblutung aus der Nabelschnur

fördere, die Kälte aber diese verzögere, muss obigen Beobachtungen

zufolge dahingestellt bleiben. Dass aus einer durchrissenen oder

durchquetschten Nabelschnur weniger leicht eine letale Blutung

erfolgen kann, als aus einer durchschnittenen, muss aus der Analogie

mit anderen Wunden zugegeben werden. Die Stelle, wo der Nabelstrang

durchtrennt wurde, ist nicht gleichgiltig, insoferne, als aus einem

langen Nabelschnurrest weniger leicht ein starker Blutverlust zu

befürchten ist, als aus einem kurzen, obgleich, wie zahlreiche Fälle

lehren, selbst wenn die Nabelschnur aus dem Nabel ausgerissen wurde,

nicht nothwendig Verblutung erfolgen muss. Ein anormaler Ursprung der

Nabelarterien wäre ebenfalls zu beachten.

Nach +Rokitansky+ (Path. Anat. 3. Aufl., III, 547) ist gar nicht

selten nur eine Nabelarterie zugegen als unmittelbare Fortsetzung der

Abdominalaorta. Wir selbst haben wiederholt nur eine Nabelarterie

gefunden, die aber stets normal aus der Hypogastrica entsprang,

jedoch noch einmal so stark war als gewöhnlich.

Die meisten in der Literatur enthaltenen Fälle von Verblutung aus den

Nabelgefässen sind solche, in welchen die Verblutung erst nachträglich,

und zwar während der Abstossung des mortificirten Nabelstranges

oder bald darnach eingetreten war. Einzelnen dieser Fälle liegt ein

anormaler Verlauf der Obliteration der Nabelgefässe zu Grunde, meistens

aber ist die Blutung durch septische Processe am Nabel oder in den

Nabelgefässen bedingt (+Klebs+, +v. Ritter+, +Eppinger+).

An eine Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur kann bei der

Untersuchung einer Kindesleiche selbstverständlich nur dann gedacht

werden, wenn letztere ausgesprochene Zeichen der Anämie darbietet.

Findet sich aber eine solche, so werden wir sie nur dann auf eine

Verblutung aus der Nabelschnur beziehen, wenn andere Ursachen der

Anämie, insbesondere Verletzungen grösserer Gefässe oder blutreicher

Organe, sich nicht nachweisen lassen. Dabei ist der Umstand, dass der

Nabelschnurrest etwa unterbunden gefunden wird, für sich allein nicht

genügend, um eine Verblutung aus dieser Quelle auszuschliessen, da die

Ligatur auch erst nachträglich angelegt worden sein konnte, und weil

einzelne Fälle bekannt sind, in welchen trotz erfolgter Unterbindung,

weil die Schlinge von selbst oder wegen Schwund der Sulze sich

gelockert hätte, Verblutung eingetreten war.

Absichtliche Tödtung des Neugeborenen.

Der §. 139 des österr. St. P. unterscheidet eine Tödtung des

Neugeborenen durch activen Eingriff der Mutter und eine solche durch

Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes. Der österr.

Entwurf (§. 222) enthält die gleiche Unterscheidung, ohne jedoch auf

die Tödtung durch Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes

eine geringere Strafe festzusetzen, wie dies merkwürdiger Weise im

gegenwärtigen St. G. geschieht. Das deutsche St. G. spricht nur von

„Tödtung“ schlechtweg, ohne die Art und Weise näher zu berühren, durch

welche dieselbe bewirkt werden kann.

Von den +activen Tödtungsarten+, die bei Neugeborenen zur Anwendung

kommen, ist die durch +Verletzung des Schädels+ mit stumpfen oder

stumpfkantigen Werkzeugen eine der häufigeren, wobei die betreffenden

Werkzeuge entweder gegen den Kopf des Kindes geführt werden oder

dieser gegen harte Körper geschleudert wird. Die Folgen solcher

Gewalteinwirkungen sind meist Continuitätstrennungen der Schädelknochen

mit Extravasat in die Schädelhöhle. Die Beurtheilung dieser kann

im Allgemeinen nach keinen anderen Grundsätzen geschehen, als die

jener bei Erwachsenen. Doch bieten die Continuitätstrennungen am

Schädel Neugeborener manches Eigenthümliche dar, und zwar, abgesehen

davon, dass sie auch schon, wie bereits besprochen wurde, während

des Geburtsactes und sogar vor demselben entstehen können, auch

insoferne, als eine Verwechslung mit Ossificationslücken denkbar ist,

und auch die Möglichkeit, dass die constatirten Läsionen erst nach

dem Tode entstanden sein konnten, wegen der grossen Fragilität der

Schädelknochen des Neugeborenen ganz besonders in Betracht gezogen

werden muss.

[Sidenote: Ossificationsspalten am Schädel des Neugeborenen.]

Die +Ossificationslücken+ zerfallen in spaltförmige oder anderweitig,

d. h. rundlich oder unregelmässig geformte.

Erstere kommen mit grosser Constanz an der Hinterhauptsschuppe vor

und stehen wahrscheinlich mit der Anordnung der Vasa Santorini in

einem ursächlichen Zusammenhang, während sie früher als Rest der

ursprünglich paarigen Trennung der Ossificationskerne betrachtet

wurden, aus denen sich die Hinterhauptsschuppe angeblich aufbaut. Man

unterscheidet hier eine senkrechte und zwei seitliche Spalten (Fig.

124). Die senkrechte zieht von der Spitze der Hinterhauptsschuppe

senkrecht herab zum Hinterhauptshöcker und ist selten länger als

1·5 Cm. Die seitlichen Spalten springen symmetrisch von beiden

Seitenfontanellen in die Hinterhauptsschuppe ein, schief nach innen

und oben in der Weise verlaufend, dass sie meist in der Höhe des

Hinterhaupthöckers 1-1·5 Cm. von diesem entfernt enden. Ihre Länge

beträgt selten weniger als 2 Cm. und ihr Verlauf ist nicht immer ein

geradliniger, sondern häufig ein wellenförmiger. Ausserdem zeigt der

untere Rand der Hinterhauptsschuppe fast immer eine Einkerbung gerade

in seiner Mitte, welche zuweilen in eine nach aufwärts ziehende

Spalte sich verlängert und in sehr seltenen Fällen sogar, mit der von

oben kommenden Spalte sich vereinigend, eine Theilung der Schuppe

in 2 seitliche Hälften bewirkt. Häufiger vereinigen sich die beiden

seitlichen Spalten, wovon wir zwei Beispiele in unserer Sammlung

besitzen (Fig. 125).

[Illustration: Fig. 124.

Embryonale Spalten an der Hinterhauptsschuppe des Neugeborenen.]

[Illustration: Fig. 125.

Durch Vereinigung der zwei seitlichen embryonalen Spalten quergetheilte

Hinterhauptsschuppe eines Neugeborenen.]

Auch die Scheitelbeine zeigen sehr gewöhnlich, wenn auch nicht

so constant wie die Hinterhauptsschuppe, derartige „embryonale

Spalten“. Am häufigsten sieht man solche im hinteren Drittel des

Pfeilnahtrandes, und zwar jederseits ganz symmetrisch je eine,

selten mehr als 1·5 Cm. lange, zwischen den Ossificationsstrahlen

sich nach aussen ziehende Spalte, welche der Stelle entspricht, wo

sich später die Foramina parietalia bilden. Indem die inneren Enden

dieser Spalten häufig auseinanderweichen, bilden sie eine rhombische

oder ovale Lücke in der Pfeilnaht, die man als „accessorische

Fontanelle“ bezeichnet (Fig. 126). Ebenfalls häufig sieht man an der

Uebergangsstelle des mittleren in das obere Drittel der Lambdanaht

symmetrisch gelegene Spalten in die Scheitelbeine einspringen und

nach vorn und aussen gegen das Tuber parietale verlaufen. Dieselben

sind in der Regel nur kurz, können aber auch, wie wir einen solchen

Fall beschrieben haben[512], bis nahe zum Scheitelhöcker verlaufen

und dann eine überraschende Aehnlichkeit mit traumatischen Fissuren

erhalten (Fig. 127).

Die Verwechslung solcher angeborener Spalten mit traumatischen

Fissuren ist thatsächlich vorgekommen und wir haben einige solche

Fälle in der eben citirten Arbeit zusammengestellt.[513] Die

Unterscheidung ergibt sich zunächst aus dem stets constanten Sitze

der Spalten und ihrer symmetrischen Anordnung, ferner aus der

zugeschärften oder abgerundeten Beschaffenheit der Ränder derselben,

die jedoch nicht immer gerade, sondern auch wellen- und selbst

zickzackförmig verlaufen können, und bei frischen Schädeln ausserdem

dadurch, dass der zwischen den Spalträndern bestehende Raum mit

embryonalem Knorpel ausgefüllt ist, mit welchem, wie an den Nähten,

einestheils das Pericranium, anderseits die Dura ziemlich fest

verwachsen sind.

[Illustration: Fig. 126.

Schädeldach eines Neugeborenen mit _a_) accessorischer Fontanelle und

Spaltbildungen im hinteren Drittel der Pfeilnaht und _b_) symmetrischen

embryonalen Spalten im Lambdanahtrande beider Scheitelbeine.]

[Illustration: Fig. 127.

Hochgradige symmetrische Spaltbildung im hinteren Theile beider

Scheitelbeine bei einem Neugeborenen.]

Die rundlichen oder unregelmässig geformten Ossificationslücken,

welche nicht selten an den Schädelknochen Neugeborener vorkommen,

verdanken einer mangelhaften Ossification ihre Entstehung und

werden daher als +Ossificationsdefecte+ schlechtweg bezeichnet

(Fig. 128). Der häufigste Ort, wo dieselben vorkommen, ist das

Scheitelbein, seltener das Stirnbein und nur ganz ausnahmsweise das

Hinterhauptsbein. An den Scheitelbeinen sitzen die Defecte fast immer

zwischen der Pfeilnaht und dem Tuber, näher der ersteren. Häufig ist

dann der Defect beiderseitig, ohne deshalb einen gleichen Grad der

Ausbildung zeigen zu müssen. Auch an dem Stirn- und Hinterhauptsbein

sitzen die Ossificationsdefecte, wenn sie dort vorkommen, niemals

im Tuber, sondern stets in den peripheren Partien des Knochens. Sie

präsentiren sich entweder als rundliche oder unregelmässige Lücken

im Knochen, gegen welche zu letzterer sich allmälig verdünnt, oder

als papierdünne, durchsichtige Stellen, oder noch häufiger als

Combinationen beider dieser Erscheinungsformen. Sie sind häufig

schon durch die Kopfhaut als eindrückbare, manchmal wie crepitirende

Stellen zu fühlen, und lassen sich am blossgelegten Schädelknochen

am besten dann deutlich als solche erkennen, wenn man denselben

nach Ablösung des Pericranium und der Dura gegen das Licht hält,

wo man dann die durchscheinenden Partien des Knochens, sowie die

allmälig gegen das Lumen sich verdünnenden Ränder der Lücken sehr gut

erkennen kann. Dieses Verhalten, sowie die die Lücke ausfüllende,

mit dem Pericranium und der Dura mater verwachsene Primordialmembran

unterscheiden solche Oeffnungen von anderweitig (durch Trauma)

erzeugten. Trotzdem sind Fälle vorgekommen, in denen eine solche,

kaum zu entschuldigende Verwechslung stattgefunden hat. Eine andere

forensisch wichtige Bedeutung solcher Ossificationsdefecte liegt

in der Leichtigkeit, mit welcher an solchen Partien des Knochens

der abnormen Dünne und Brüchigkeit wegen Fracturen und Fissuren

entstehen können. Letztere können, wie bereits erwähnt, schon

während des Geburtsactes entstehen, aber auch nach der Geburt

reichen schon geringfügige Gewalten hin, um an solchen Stellen

Continuitätstrennungen zu erzeugen, und es ist klar, dass sich dann

die mit solchen Einwirkungen verbundene Erschütterung leichter durch

das abnorm verdünnte oder durchbrochene Schädeldach auf das Gehirn

fortpflanzen wird, als wenn dieses die normale Dicke und Festigkeit

besessen hätte. Es ist dies ein Umstand, der insbesondere bei

Beurtheilung des Effectes einer Sturzgeburt in Betracht zu ziehen ist.

[Illustration: Fig. 128.

Ossificationsdefecte an den Scheitelbeinen eines Neugeborenen.]

[Sidenote: Rachitis foetalis.]

Die Ossificationsdefecte können bei sonst ganz gesunden Kindern

vorkommen, mitunter aber sind sie eine Theilerscheinung des

Hydrocephalus, was ebenfalls Beachtung verdient. Erwähnung verdienen

auch die als Rachitis congenita oder Osteogenesis imperfecta

(+Vrolik+) beschriebenen Fälle, in welchen, als Theilerscheinung

einer allgemein mangelhaften Ossification, die Schädeldeckknochen

aus einer grossen Zahl kleiner und dünner, meist sternförmiger

Knochenplatten bestehen, die entweder von einander getrennt sind

oder die mannigfachsten Stadien der gegenseitigen Verschmelzung

darbieten (Fig. 129). Solche Schädel können sich von aussen anfühlen,

wie wenn sie in mehrere Stücke gebrochen wären. In der Regel

bestehen auch die übrigen Knochen, insbesondere die Diaphysen der

Extremitätenknochen, aus unregelmässig ossificirten Stücken (Fig.

130), welche ebenfalls Fracturen vortäuschen können, wie dies in

dem abgebildeten Falle thatsächlich geschehen ist. Dabei ist zu

bemerken, dass solche Knochen sehr spröde sind und daher ungemein

leicht brechen, wie denn auch an dem abgebildeten Schädel wirkliche

Fracturen sind, die wahrscheinlich während des Geburtsactes und durch

diesen, vielleicht aber auch nachträglich durch die mit dem Kinde

vorgenommenen gewöhnlichen Manipulationen entstanden sind.

[Illustration: Fig. 129.

Rachitis foetalis des Schädels für traumatische Zertrümmerung gehalten.]

[Sidenote: Postmortale Schädelverletzungen.]

Dass Fissuren oder Fracturen, die sich an einem Kindesschädel finden,

möglicherweise +erst nach dem Tode+ entstanden sein konnten, ist

immer im Auge zu behalten, einestheils wegen der bereits erwähnten

Leichtigkeit, mit welcher solche Continuitätstrennungen an den

kindlichen Schädelknochen entstehen, anderseits deshalb, weil bei der

Beseitigung oder Verbergung der Leichen Neugeborener häufig in einer

Weise verfahren wird, dass ausgiebige Gelegenheit geboten ist zur

Bildung solcher Verletzungen. So z. B. wenn die Leichen in Aborte,

Gruben oder über Mauern geworfen, vergraben, mit Steinen beschwert, in

enge Verstecke eingezwängt werden u. dergl. Es muss in solchen Fällen

zunächst der Ort erwogen werden, wo die Leiche gefunden wurde, und

ob das Gelangen dieser an jenen mit einer gewissen Gewalteinwirkung

verbunden gewesen sein musste, ebenso eventuelle nachträgliche

Gewalten, die namentlich beim Herausbefördern der Leiche eingewirkt

haben konnten. So fanden wir an einem offenbar todtgeborenen, aus dem

Abort herausgezogenen Kinde zahlreiche Hautaufschürfungen am Körper

und mehrfache reactionslose Fissuren und Fracturen der Scheitelbeine,

welche umsomehr als postmortal entstandene erklärt werden mussten,

als sich herausstellte, dass die Kindesleiche in der Abortsröhre

stecken geblieben war und dass man, um die Verstopfung der Röhre,

deren Grund man nicht ahnte, zu beseitigen, das Hinderniss mit einer

Stange herabgestossen hatte, was erst nach längerer Anstrengung gelang.

In einem anderen ähnlichen Falle ergab sich ein schmaler Stichcanal,

welcher den ganzen Rumpf schief durchdrang und von einem langen Drahte

herrührte, mit welchem die Abortröhre, wo die Kindesleiche stak,

sondirt worden war. Ausser solchen Erwägungen können nur der Befund

oder das Fehlen vitaler Reactionserscheinungen entscheiden, ob es sich

um eine während des Lebens oder erst postmortal entstandene Verletzung

handelt.

[Illustration: Fig. 130.

Rachitis foetalis. Becken, Ober- und Unterschenkel für fracturirt

gehalten.]

[Sidenote: Leberrupturen etc.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 94 / 132 段