welche schon äusserlich als solche auffallen. Dass auch diese
nicht augenblicklich nach der Geburt absterben müssen, beweisen
zwei Fälle von +Taylor+, in deren einem ein Kind mit zwei Köpfen,
in dem anderen ein Hemicephalus lebend geboren und beidemal von
den assistirenden Frauen -- getödtet wurde. Ebenso berichtet
+Thompson+ (Schmidt’s Jahrb. 1875, II, 214) über ein Kind mit
monströser Cyklopie, das noch 1½ Stunden lebte, und in Wien
wurde ein auf Prof. +G. Braun+’s Klinik geborener Hemicephalus 7
Tage am Leben erhalten (Wiener med. Wochenschr. 1879, pag. 1290).
Bei einem aus einem Abort gezogenen, ausgetragenen frischen Kinde
fanden wir eine auffallende Mikrocephalie mit Verkümmerung des
Grosshirns und Encephalocele anterior duplex. Das Kind dürfte kaum
im gewöhnlichen Sinne lebensfähig gewesen sein. Trotzdem hatte
dasselbe nach der Geburt gelebt und war eines gewaltsamen Todes
durch Ertrinken gestorben, da Lungen und Magen lufthältig waren und
Abortstoffe im Lungenparenchym, im Magen und 15 Cm. weit im Dünndarm
gefunden wurden. Die Mutter wurde leider nicht eruirt, so dass dem
Gerichte die seltene Gelegenheit entging, über einen an einem nicht
lebensfähigen Neugeborenen begangenen Kindesmord zu verhandeln.
Die Siamesischen Zwillinge, sowie die mit dem Rücken verwachsenen
Misses Millie und Christine, die sich gegenwärtig zeigen, sind
Beispiele, dass auffallende Monstrosität keineswegs identisch ist
mit Lebensunfähigkeit. Anderseits gibt es eine Reihe angeborener
Hemmungsbildungen und Verbildungen innerer Organe, die häufig
äusserlich gar nicht auffallen und doch Lebensunfähigkeit bedingen,
obgleich auch mit diesen das Kind nicht sofort nach der Geburt
sterben muss. Hierher gehören u. A. die angeborenen Defecte des
Herzens, namentlich jene des Septums, die wir, verbunden mit einer
Transposition der Gefässe, bei einem 11tägigen und sogar bei einem
6monatlichen Kinde antrafen. Ferner die bereits erwähnten angeborenen
Atresien des Duodenums, mit denen die betreffenden Kinder ebenfalls
noch tagelang fortleben können. Ebenso gehören hierher viele
Zwerchfellhernien und die bereits erwähnte angeborene Cystenniere
höheren Grades, endlich die angeborenen meist syphilitischen
Hepatisationen der Lunge (Pneumonia alba) und gewiss noch viele
andere Erkrankungen, die die Frucht mit sich zur Welt bringt.
Einen interessanten Fall dieser Art bringt +Hecker+ (Friedreich’s
Blätter. 1874, pag. 289), der eine hochgradig hydrocephalische
Frucht betrifft, bei welcher es unentschieden bleiben musste, ob
sie in Folge des Hydrocephalus eines natürlichen oder in Folge von
Verletzungen eines gewaltsamen Todes gestorben war, wobei überdies
auch die Möglichkeit sich nicht ableugnen liess, dass gewisse
Fissuren der mangelhaft ossificirten Scheitelbeine nicht extrauterin,
sondern während der Geburt durch den Geburtsdruck entstanden sein
konnten. In unserem Institute wurde ein am 11. Tage nach der Geburt
an Peritonitis verstorbenes Kind obducirt, welches bei annähernd
normalem Schädel einen so hochgradigen Hydrocephalus congenitus
zeigte, dass das Grosshirn fast vollständig fehlte (+Zillner+,
Wiener med. Wochenschrift, 1880). Auch intermeningeale Extravasate,
die die Frucht während der Geburt acquirirte, können den Tod erst
nach der Geburt bewirken, also im weiteren Sinne Lebensunfähigkeit
bedingen, ebenso die Encephalitis interstitialis, auf welche schon
früher +Rokitansky+ (Pathol. Anat. 3. Aufl., II, 436 und 462), ferner
+Virchow+ (Archiv. XLIV, 4. Heft, ebenso Arch. f. Psychiatrie. 1870,
pag. 65 und Sitzung der Berliner med. Gesellsch. vom 17. October
1883, Wiener med. Blätter, 1883, Nr. 44), +Jastrovitz+ (Prager
Vierteljahrschr. 1871, III, 16) und +Parrot+ (Schmidt’s Jahrb. 1871,
CL, 55) aufmerksam machten und die wir wiederholt, wenn auch bisher
noch nicht wie +Virchow+ bei Neugeborenen, so doch bei Säuglingen
aus den ersten Lebenstagen und Wochen beobachtet haben und die sich
in Form blassgelblicher Herde in der weissen Substanz präsentirt und
unter dem Mikroskope zahlreiche sogenannte Körnchenzellen ergibt.
Ferner kann ein Kind durch vorzeitige Athembewegungen, die es
gethan, in Folge der dadurch bewirkten Verstopfung der Luftwege mit
Fruchtschleim etc., selbst wenn es noch lebend geboren wird, unfähig
sein, weiter zu leben.
_2. Gewaltsamer Tod durch extrauterine Vorgänge._
Es gibt zunächst eine Reihe von Vorgängen, die ohne Verschulden der
Mutter den gewaltsamen Tod des Neugeborenen herbeiführen können. Von
diesen verdient die Sturzgeburt und die Verblutung aus der Nabelschnur
eine besondere Besprechung.
Die Sturzgeburt.
Die Möglichkeit, dass eine Schwangere in der Weise von der Geburt
überrascht wird, dass das Kind, während sie sitzt, kniet oder steht,
aus ihren Genitalien herausstürzt, wird gegenwärtig sowohl von den
Geburtshelfern, als Gerichtsärzten allgemein zugegeben, da die Zahl
der zweifellosen und unter unverdächtigen Umständen vorgekommenen
Beobachtungen eines solchen Geburtsverlaufes, den man gewöhnlich als
+Sturzgeburt+ bezeichnet, eine beträchtliche ist und immer durch neue
vermehrt wird.
[Sidenote: Geburt im Sitzen, Knieen, Stehen etc.]
Von älteren Aerzten, die sich um die Lehre von der Sturzgeburt
Verdienste erwarben, verdient insbesondere +Klein+ Erwähnung, der,
um über die betreffende, immer wieder angezweifelte Möglichkeit
in’s Reine zu kommen, im Jahre 1813 die Regierung von Württemberg
bewog, im ganzen Reiche an die Medicinalpersonen eine Anfrage zu
richten, ob ihnen bei unverdächtigen Personen Fälle von Geburt im
Stehen oder Sitzen vorgekommen seien. Auf dieses Rescript wurden 183
Fälle erwiesener Sturzgeburt berichtet, von denen 155 im Stehen, 22
im Sitzen und 6 im Knien verliefen (+Mende+, l. c. I, 228). Ebenso
hat +Cohen van Baren+ (Schmidt’s Jahrb. 1845, XLV, 84) und +Schütz+
(ibid. 1852, LXXIII, 113) eine beträchtliche Zahl von solchen Fällen
zusammengestellt; dagegen hat +Hohl+ (l. c. 573) die Möglichkeit der
Geburt im Stehen gänzlich geleugnet, indem er behauptete, dass Nichts
die Schwangere hindere, im letzten Momente sich zu legen, und sich
darauf berief, dass, obgleich er einen Preis dafür ausgeschrieben
hatte, doch nur eine +einzige+ von seinen Wöchnerinnen die Geburt im
Stehen zu vollenden im Stande war.[507] +Casper+ (l. c. 935) hat mit
Recht auf die verschiedenen Verhältnisse hingewiesen, die in dieser
Beziehung bei heimlich Gebärenden vorhanden sind, und war überdies
in der Lage, 4 Fälle aus seiner eigenen Erfahrung mitzutheilen, in
denen die Geburt vor Zeugen im Stehen und einmal beim Einsteigen
in’s Bett geschah. In der Naturforscherversammlung zu Speyer (1861)
wurde von +Kuby+ über ein 16jähriges Mädchen referirt, das im Stehen
entband, und +Hecker+, +Lange+ und +Spiegelberg+ fügten ähnliche
von ihnen selbst beobachtete Fälle hinzu. Ebenso haben +Klusemann+
(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1861, XX, 235), +Olshausen+
(Monatschrift f. Geburtsk. 1860, XVI, 33), +Reinhard+ (23 Fälle von
präcipitirten, sogenannten Gassengeburten, darunter 6 Sturzgeburten,
Marburger Dissert. 1871) und +Kondratowicz+ (Virchow’s Jahresb. 1874,
II, 806) über Entbindungen in aufrechter Stellung berichtet. Wir
selbst haben in unserer Gegenwart die Entbindung einer verheirateten
Frau so rasch verlaufen sehen, dass in dem Momente, als sie in’s
Bett gebracht wurde, das Kind von ihr schoss. Ebenso kennen wir eine
Frau, die während der Fahrt im Wagen gebar, wobei das Kind zu Boden
fiel, und haben ein Kind gesehen, welches von seiner Mutter in dem
Augenblicke geboren wurde, als sie vor dem Thore der Gebäranstalt aus
dem Wagen stieg, so dass das Kind in den Schnee stürzte, der gerade
in dicker Lage gefallen war, ohne sich hierbei zu beschädigen, ferner
1878 ein anderes obducirt, welches vor dem Wiener Gebärhause im
Stehen geboren worden und auf den Boden gefallen war.
Die Geburten in sitzender, kauernder oder kniender Stellung haben
nichts Ueberraschendes an sich, da es noch fraglich ist, ob nicht
diese Stellungen, wenigstens für den Verlauf der Austreibungsperiode,
zweckmässiger sind, als die Rücken- oder Seitenlage, in welcher
man die Entbindung gewöhnlich verlaufen lässt (vide +Schröder+,
Lehrb. 1871, pag. 151; +Ploss+: „Ueber die Lage und Stellung der
Frau während der Geburt bei verschiedenen Völkern“, 1872, mit
6 Holzschnitten und Wiener med. Blätter, 1883, Nr. 42, und die
Dissertation von +Felkin+, Marburg 1885, über denselben Gegenstand).
Neuere, auch forensisch werthvolle Arbeiten über präcipitirte
Geburten haben +Winckel+ (München 1884, Festschrift) und +G. Koch+
(Arch. f. Gyn. 1886, XXIX, 271) geliefert. Ersterer liegt ein
Material von 216, letzterer von 37 Fällen zu Grunde, welches einem
Procentsatz von 0·9 sämmtlicher Geburten entspricht.
[Sidenote: Untersuchung der Mutter und des Kindes bei angebl.
Sturzgeburt.]
Eine Sturzgeburt kann für das Kind fatal werden entweder durch den
Sturz selbst und die Beschädigungen, die das Kind, insbesondere dessen
Kopf, dabei erleidet, oder dadurch, dass, wie namentlich bei der
Geburt am Abtritt, das Kind in Flüssigkeiten hineinfällt[508], oder
durch beide diese Momente zusammen. Die Gefahr der Verblutung aus der
durchrissenen Nabelschnur kommt nur ausnahmsweise in Betracht.
Kommt eine Sturzgeburt in Frage, so sind die Befunde an der
betreffenden Mutter, ferner jene am Kinde und endlich die Umstände des
Falles zu erwägen.
Was die +Mutter+ betrifft, so begegnet man häufig der Ansicht, dass
bei Mehrgebärenden wegen der Weite ihrer Genitalien eine Sturzgeburt
leichter stattfinden könne als bei Erstgebärenden. Dem entgegen lehrt
die Erfahrung, dass die meisten Fälle von Sturzgeburt Erstgebärende
betreffen, was sich vorzugsweise daraus erklärt, dass letztere die
Zeichen bevorstehender Entbindung, die sie noch nicht kennen, leichter
zu übersehen und zu verkennen vermögen als Mehrgebärende, die eine
solche bereits durchgemacht haben. So ist es nichts Seltenes, dass
die ersten Wehen von Erstgebärenden als Darmkolik, Stuhldrang u. s. w.
aufgefasst werden, was sie veranlasst, sich auf den Abort etc. zu
begeben, woselbst dann die Sturzgeburt erfolgen kann. Ueberdies gehört
Drang zum Stuhl- und Harnlassen zu den Erscheinungen, die in der Regel
den Geburtsact begleiten. Ferner muss festgehalten werden, dass es
zwei Formen von Sturzgeburten gibt; die eine, bei welcher der +ganze+
Geburtsact ungewöhnlich schnell verläuft, die präcipitirte Geburt
im engeren Sinne, und die andere, bei welcher nur die Austreibung
des Kindes plötzlich und unerwartet erfolgt. Die erstere Form der
Sturzgeburt kann bei Missverhältniss zwischen den Dimensionen des
Beckens und jenen der Frucht nicht zugegeben werden, während die zweite
Form, obgleich leichter bei kleinen Früchten (+Winckel+, +Koch+),
so doch auch bei grossen Kindern oder verhältnissmässiger Enge der
Geburtswege sich ereignen kann und unserer Erfahrung zufolge bei
heimlichen Geburten ungleich häufiger sich ereignet als die eigentliche
überstürzte Geburt.
[Sidenote: Verhalten der Nabelschnur.]
Am +Kinde+ ist, ausser dessen Grösse, zunächst das Verhalten der
Nabelschnur zu beachten. Erfolgt die Geburt derart, dass die
Nabelschnur beim Sturze des Kindes gespannt wird, und hierzu ist
begreiflicher Weise besonders bei der Geburt am Abtritt oder im Stehen
Gelegenheit geboten, so wird entweder die Nabelschnur zerreissen oder
es wird gleichzeitig die Placenta mitgerissen, wobei die Nabelschnur
undurchtrennt bleibt. Beide Befunde sind geeignet, die Angabe, dass
eine Sturzgeburt stattfand, zu unterstützen, sind aber keineswegs
hinreichend, für sich allein das Stattgehabthaben einer solchen zu
beweisen, da die Schnur auch von der Mutter abgerissen worden sein
konnte und weil die Geburt des Kindes sammt der Placenta auch bei einer
gewöhnlichen Entbindung sich ereignen kann.
[Illustration: Fig. 122.
Mit einer Scheere quer und glatt abgeschnittene Nabelschnur.
Unmittelbar unter der oberen Trennungsfläche zwei mit ihr und unter
einander parallele scharfrandige Einschnitte. Nat. Gr. Kindesmord.]
[Sidenote: Zerreissung der Nabelschnur.]
Dass bei einer Sturzgeburt die Nabelschnur verhältnissmässig leicht
zerreissen kann, unterliegt keinem Zweifel. Zwar haben +Négrier+ (Annal
d’hygiène publ. XXV, 126), +Späth+ (Wiener med. Wochenschrift, 8.
Nov. 1851), +Schatz+ (Arch. f. Gyn. IX, 28), sowie +Neville+ (Dublin
Journ. of med. Sciences. Febr. 1883) gefunden, dass die Nabelschnur
bei +allmäliger+ Belastung im Mittel ein ungleich höheres Gewicht
(durchschnittlich 4000 bis 5000 Grm.) zu ertragen vermöge, als das
des reifen Neugeborenen beträgt, doch ist es selbstverständlich, dass
es sich bei einer Sturzgeburt nicht um eine allmälige Dehnung der
Nabelschnur, sondern um einen plötzlichen Ruck handelt, den dieselbe
theils durch die Fallkraft des Kindes, theils durch die Gewalt
erleidet, mit welcher das Kind ausgetrieben wird, und dass unter diesen
Umständen nach physikalischen Gesetzen ein ungleich geringeres Gewicht
genügt, um den Nabelstrang zum Zerreissen zu bringen. In der That haben
sehr exacte Versuche, die von +Pfannkuch+ (Arch. f. Gyn. 1875, VII,
pag. 28) angestellt wurden, gezeigt, dass schon 1000 Grm. und weniger
(2mal schon 500 Grm.) genügten, um durch ihre Fallkraft Zerreissung
der Nabelschnur zu bewirken, womit auch die Resultate unserer
eigenen Versuche, die wir jedes Jahr vor unseren Hörern anstellen,
übereinstimmen, bei welchen die Nabelschnur nur ausnahmsweise das
fallende Gewicht eines Kilo auszuhalten vermochte. Je länger die
Nabelschnur ist, d. h. je grössere Fallgeschwindigkeit das Kind
erreicht, desto leichter zerreisst die Schnur. Doch hat +Pfannkuch+
gefunden, dass auch bei halber Länge der Nabelschnur (durchschnittlich
21 Cm.) in der Regel 1000 Grm. genügten, um Zerreissung derselben
zu bewirken. Gewöhnlich erfolgt die Zerreissung im fötalen Theile
der Nabelschnur, mitunter ganz nahe am Nabel und es kann die Schnur
selbst ganz aus dem Nabel ausgerissen werden.[509] Die Zerreissung der
Nabelschnur mit den Händen erfordert zwar an der Leiche immerhin einige
Anstrengung, doch genügt ein kräftiger Ruck, um, wenn die Schnur
fest gepackt wurde, sie zum Zerreissen zu bringen. Das Zerreissen
einer lebenden, turgescirenden Nabelschnur muss zweifellos ungleich
leichter gelingen, um so mehr, als die eine Hand der Mutter am Körper
des Kindes eine Stütze findet. Auch in diesem Falle wird die Schnur in
der Regel nahe am Körper des Kindes durchrissen und kann auch aus dem
Nabel ausgerissen werden Bei sehr dünner Nabelschnur, wie sie sich
z. B. bei unreifen Früchten findet, kann das Zerreissen der Schnur auch
spontan oder beim Aufheben des Kindes oder bei Selbsthilfe oder durch
sonstigen geringen Zug unabsichtlich erfolgen. Aber selbst bei reifen
Früchten ist dies nicht ganz unmöglich. +Koch+ (l. c. 283) hat drei,
+Budin+ (Virchow’s Jahrb. 1887, I, 518) zwei und +Darène+ (ibid. 1888,
I, 485) einen solchen Fall beobachtet, und auch auf +Breisky+’s Klinik
in Wien sind kurz hintereinander zwei derartige Fälle vorgekommen.
Auch beim Aufstehen der Entbundenen bei noch haftender Placenta könnte
ausnahmsweise die Schnur reissen, ein Vorgang, der bei Thieren häufig
vorkommen soll.
[Sidenote: Abgeschnittene Nabelschnur.]
Die Frage, ob eine Nabelschnur durchrissen oder abgeschnitten wurde,
lässt sich aus der Beschaffenheit des peripheren Endes derselben
in der Regel leicht erkennen. Bei der durchschnittenen Nabelschnur
zeigt nicht blos die Amnionscheide scharfe Trennungsränder, sondern
es lässt sich auch constatiren, dass die übrigen Bestandtheile
der Nabelschnur in +einer+ Ebene durchtrennt worden sind, welche
allerdings nicht mehr quer, sondern auch schief auf der Längsachse
der Nabelschnur stehen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall,
wenn der Strang mit +einem+ Zug durchschnitten worden ist. Wurde
mehrmals zugeschnitten, dann bildet allerdings die Trennungsfläche
nicht eine Ebene, aber in der Scheide sind mehrere Einschnitte zu
bemerken, die sich meist sehr deutlich präsentiren (Fig. 122).
Wir konnten in einem Falle 5 solche scharfrandige und parallele
Einschnitte, die wahrscheinlich von einer kurzen Scheere herrührten,
constatiren; trotzdem blieb die Angeklagte hartnäckig dabei, dass
das Kind, welches keine Spur einer Verletzung, wohl aber Zeichen
von Erstickung zeigte, von ihr im Stehen geboren wurde, wobei die
Schnur zerrissen sei. War die Schnur abgerissen, so zeigt die
Amnionscheide fetzige, meist schräge, häufig in einen centripetalen
Längsriss sich fortsetzende Ränder, während die Gefässe in ungleicher
Höhe abgetrennt erscheinen. Die ausgezogenen Arterien ragen nicht
selten, eine oder beide aus der Wunde heraus (Fig. 123). In der Regel
reisst der Nabelstrang an der Concavität einer Windung, woselbst die
Amnionscheide wie die Sehne eines Bogens beim Zuge sich spannt und
auch zuerst einreisst, worauf zuerst Dehnung und hierauf Zerreissung
der Gefässe und des übrigen Theiles der Nabelschnur erfolgt. Nur
selten erfolgt der Riss quer, zeigt aber auch dann fetzige Ränder
und unebene Trennungsfläche. Anderweitige Durchtrennungen der
Nabelschnur, z. B. Durchquetschung derselben, kommen gewiss nur
ausnahmsweise vor, schon deshalb, weil sie längere Zeit erfordern.
Dagegen kann es, wie +Huber+ (Friedreich’s Bl. 1884, pag. 391) mit
Recht hervorhebt, geschehen, dass die Nabelschnur nur angeschnitten
und der Rest durchrissen wird.
Im frischen Zustande ist die Beschaffenheit des Trennungsendes
leicht zu erkennen. Ist die Nabelschnur mumificirt, so muss sie
früher aufgeweicht werden, wozu kurze Zeit genügt. Auch weit
gediehene Fäulniss macht die ursprüngliche Beschaffenheit des Endes
unkenntlich, ebenso kann sie bei Leichen, die in Aborten lagen, durch
Benagung von Ratten verändert werden.
[Sidenote: Befund am Kopfe.]
Das Fehlen eines Vorkopfes unterstützt die Angabe, dass eine
Sturzgeburt stattgefunden habe. Das Vorhandensein desselben spricht
jedoch nicht dagegen, da, wie oben bemerkt, die Austreibungsperiode
auch plötzlich verlaufen kann, obgleich der Kopf einige Zeit im
Beckenring eingeklemmt gewesen war. Bei Beckenendlagen können
präcipitirte Geburten, weil der nachfolgende Kopf in der Regel, wenn
auch nur vielleicht für ganz kurze Zeit, stecken bleibt, nicht leicht
vorkommen, doch wurden einzelne solche Fälle von +Winckel+
(l. c.) thatsächlich beobachtet und auch uns ist ein solcher bei einer
22jährigen verheirateten (!) Primipara vorgekommen.
[Illustration: Fig. 123.
Placentarende einer bei einer Sturzgeburt gerissenen Nabelschnur. Nat.
Gr. [510]]
[Sidenote: Kopfverletzungen durch Sturzgeburt.]
Verletzungen, insbesondere Kopfverletzungen, entstehen nicht immer;
namentlich wird bei einer Geburt über einem Eimer oder sonstigen Gefäss
es nicht auffällig sein, dass keine Verletzungen sich finden. Auch
bei der Geburt im Stehen können sie ausbleiben, während sie sich beim
Sturz in einen Abort desto leichter bilden werden, je tiefer derselbe
war und je weniger Flüssigkeit etc. er gerade enthielt. In allen
diesen Fällen wird es sich vorzugsweise darum handeln, zu erwägen, ob
die Kopfverletzungen thatsächlich solche sind, wie sie durch einen
einfachen Sturz entstehen können, oder ob sie Eigenschaften an sich
tragen, die auf eine andere Gewalteinwirkung schliessen lassen. Die
Fissuren und Fracturen des Schädels, welche durch einfachen Sturz
eines neugeborenen Kindes sich bilden, betreffen, wie man sich durch
Versuche leicht überzeugen kann, wenn auch nicht ausschliesslich,
so doch vorzugsweise die Scheitelbeine, und zwar ebenso häufig nur
eins als beide Scheitelbeine. Am häufigsten findet man einen Sprung,
der vom Pfeilnahtrande meist gegen die Mitte zu beginnt, zwischen
den Ossificationsstrahlen radiär zum Scheitelhöcker hinzieht und von
da aus unter einem nahezu rechten Winkel abermals radiär entweder
gegen die Kranznaht oder gegen die Lambdanaht sich fortsetzt. Auch
nur eine einfache solche Fissur kann sich bilden. Seltener sahen wir
wirkliche zackige Fracturen entstehen, indem der Knochensprung schräg
über die Ossificationsstrahlen hinwegzog, immer den inneren Theil
des Seitenwandbeines betreffend. Manchmal fanden wir in dem einen
Scheitelbein eine winklige Fissur, im anderen eine zackige Fractur,
aber in allen Fällen hatten die betreffenden Schädelbrüche eine solche
Beschaffenheit, dass sie deutlich ihre Entstehung aus plötzlicher
Compression der Scheitelwölbung des Schädels erkennen liessen.
Geschah der Sturz von einer bedeutenden Höhe und auf hartem Boden, so
können entlang der Fissur nicht blos die Meningen, sondern auch die
Schädeldecken, letztere durch die scharfen Knochenkanten, einreissen,
wobei aus dem Risse Gehirn austreten kann. Eine unregelmässige oder
mehrfache Zertrümmerung der Schädelknochen kann sich nur bei Sturz aus
grossen Höhen bilden, während solche Beschädigungen bei absichtlicher
Tödtung des Kindes leicht vorkommen können, da sich die betreffende
Mutter, wenn sie ihr Kind durch eine gegen dessen Kopf gerichtete,
mit stumpfen oder stumpfkantigen Werkzeugen ausgeübte Gewalt tödtet,
kaum mit einem einzigen Schlag oder Hieb, Tritt u. s. w. begnügt,
sondern, um sicher zu gehen, diese Gewaltacte wiederholt. Wiederholt
sahen wir bei den in den Abort gestürzten Neugeborenen ausser einfachen
Fissuren der Scheitelbeine Fracturen des Orbitaldaches. Intermeningeale
Blutungen, sowie Quetschungen des Gehirns können auch ohne Fissuren
oder Fracturen geschehen. Bei einem von +Koch+ untersuchten, im Stehen
geborenen und nach 11 Tagen gestorbenen, 42 Cm. langen Kinde fand sich
eine walnussgrosse Zertrümmerung des rechten Stirnlappens.
[Sidenote: Verhalten der Lungen nach Sturzgeburt.]
Endlich muss auch das Verhalten der Lungen herangezogen werden. Handelt
es sich um eine Geburt am Abort, oder über einem mit Flüssigkeit
genügend gefüllten Gefässe, so ist es begreiflich, dass, wenn
thatsächlich eine Sturzgeburt stattfand und das Kind sofort aus den
Genitalien der Mutter in eine Flüssigkeit fiel, die es vollständig
bedecken musste, eine Luftathmung gar nicht oder nur unvollständig
erfolgen kann, und dass wir daher, wenn wir die Lungen vollständig
mit Luft aufgebläht, oder namentlich, wenn wir nicht blos den Magen,
sondern auch einen Theil der Gedärme lufthaltig finden, berechtigt
sind, eine Sturzgeburt auszuschliessen. Doch muss bemerkt werden, dass,
wenn in den betreffenden Orten nur flache Schichten von Flüssigkeit
angesammelt waren, oder dicker Koth u. dergl., welcher das sofortige
Untersinken des Körpers nicht gestattete, das Kind auch noch nach dem
Sturze Luft zu athmen im Stande sein kann. Dafür sprechen wiederholt
beobachtete Fälle, in denen Neugeborene noch lebend aus dem Abort
herausgezogen worden sind. Dass besonders zu erheben sein wird, ob das
Kind noch lebend in die betreffende Flüssigkeit gelangte und darin
ertrunken ist oder nicht, ist selbstverständlich, in welcher Beziehung
wir auf das beim Ertrinkungstode Gesagte verweisen.
Handelt es sich um eine Sturzgeburt, wobei das Kind auf festen Boden
gefallen sein und dabei sich tödtlich beschädigt haben soll, so wäre
es irrig, aus dem Nachweis einer vollständig erfolgten Athmung zu
schliessen, dass der angegebene Vorgang nicht stattgehabt haben konnte,
da Neugeborene selbst nach beträchtlichen Schädelverletzungen nicht
sofort sterben, sondern noch einige Zeit fortathmen können.
Dies beweisen insbesondere jene Fälle, in denen Kinder nach
vorgenommener Perforation und Kephalotripsie noch lebend und athmend
zur Welt gekommen sind. Einen solchen Fall beschreibt +Wisbrand+
(Schmidt’s Jahrb., 3. Supplementbd., pag. 331), ferner +Laborie+
(ibid. 1845, XLV, 191, das Kind lebte noch über eine Stunde) und
wir selbst hatten zweimal Gelegenheit, solche Fälle zu obduciren,
in denen die kephalotribirten Kinder nach der Geburt noch einige
Athemzüge gemacht hatten und auch lufthaltige Lungen zeigten. Ebenso
fanden wir bei der Obduction eines in der Hausflur todt gefundenen
neugeborenen Kindes den Schädel in Stücke zerschmettert, das
Gehirn zum grössten Theile zerstört und sämmtliche Weichtheile in
so ausgedehnter Weise suffundirt, dass kein Zweifel bezüglich der
vitalen Entstehung dieser Verletzungen bestehen konnte. Trotzdem
fanden sich im Magen zwei Camillenblüthenköpfchen in einer trüben,
wie die mikroskopische Untersuchung erwies, aus Spülicht bestehenden
Flüssigkeit und eben diese nebst zwei Blüthenblättern der Camille
in den Bronchien. Da nicht angenommen werden konnte, dass das Kind
früher in das betreffende Spülicht gebracht und dann erst durch
Schädelzerschmetterung getödtet wurde, so erschien es plausibel, dass
die Mutter dem Kinde zuerst den Schädel zerschmettert und dasselbe
dann erst in das Spülicht und die Reste eines kurz zuvor genommenen
Camillenthees enthaltende Gefäss geworfen hatte, woselbst das Kind
noch einige Schluck- und Athembewegungen zu machen im Stande war.
[Sidenote: Umstände des Falles bei angebl. Sturzgeburt.]
Die Erwägung der +Umstände des Falles+ ist bei der
gerichtsärztlichen Beurtheilung von angeblichen Sturzgeburten von
grösster Wichtigkeit, und meistens geben diese nach der einen
oder der anderen Richtung den Ausschlag. Es gehört hierher nicht
blos eine genaue Prüfung der Angaben der betreffenden Mutter über
Schwangerschaftsdauer und Geburtsverlauf, sondern insbesondere
eine sorgfältige Erwägung der localen Verhältnisse, deren Erhebung
namentlich bei angeblich am Abtritt stattgefundenen Sturzgeburten
niemals umgangen werden sollte. Inwiefern Blutspuren verschiedene
Aufschlüsse über den Ort, wo die Geburt stattgefunden, geben können,
bedarf keiner besonderen Erörterung, ebenso wie es klar ist, dass von
einer Sturzgeburt auf einem Abort nicht gut die Rede sein kann, wenn an
demselben unmittelbar nach der Geburt von Zeugen nicht die geringsten
Blutspuren bemerkt worden sind, und wenn auch die Annahme, dass solche
etwa vertilgt wurden, entfällt. Noch wichtiger ist die Erhebung der
Beschaffenheit, insbesondere der Weite der Abtrittsbrille, eventuell
des darunter befindlichen Trichters oder der von ersterer oder von
letzterem abgehenden Röhre. Je grösser die Weite dieser Oeffnungen und
Canäle ist, desto eher kann eine Sturzgeburt zugegeben werden, zuweilen
ergibt aber eine einfache Besichtigung derselben, dass theils der Enge,
theils der Krümmung wegen ein einfaches Durchfallen des Kindes nicht
angenommen werden kann, sondern letzteres durchgeschoben worden sein
musste.