Es gehören hierher zunächst die +Monstrositäten+ im engeren Sinne,

welche schon äusserlich als solche auffallen. Dass auch diese

nicht augenblicklich nach der Geburt absterben müssen, beweisen

zwei Fälle von +Taylor+, in deren einem ein Kind mit zwei Köpfen,

in dem anderen ein Hemicephalus lebend geboren und beidemal von

den assistirenden Frauen -- getödtet wurde. Ebenso berichtet

+Thompson+ (Schmidt’s Jahrb. 1875, II, 214) über ein Kind mit

monströser Cyklopie, das noch 1½ Stunden lebte, und in Wien

wurde ein auf Prof. +G. Braun+’s Klinik geborener Hemicephalus 7

Tage am Leben erhalten (Wiener med. Wochenschr. 1879, pag. 1290).

Bei einem aus einem Abort gezogenen, ausgetragenen frischen Kinde

fanden wir eine auffallende Mikrocephalie mit Verkümmerung des

Grosshirns und Encephalocele anterior duplex. Das Kind dürfte kaum

im gewöhnlichen Sinne lebensfähig gewesen sein. Trotzdem hatte

dasselbe nach der Geburt gelebt und war eines gewaltsamen Todes

durch Ertrinken gestorben, da Lungen und Magen lufthältig waren und

Abortstoffe im Lungenparenchym, im Magen und 15 Cm. weit im Dünndarm

gefunden wurden. Die Mutter wurde leider nicht eruirt, so dass dem

Gerichte die seltene Gelegenheit entging, über einen an einem nicht

lebensfähigen Neugeborenen begangenen Kindesmord zu verhandeln.

Die Siamesischen Zwillinge, sowie die mit dem Rücken verwachsenen

Misses Millie und Christine, die sich gegenwärtig zeigen, sind

Beispiele, dass auffallende Monstrosität keineswegs identisch ist

mit Lebensunfähigkeit. Anderseits gibt es eine Reihe angeborener

Hemmungsbildungen und Verbildungen innerer Organe, die häufig

äusserlich gar nicht auffallen und doch Lebensunfähigkeit bedingen,

obgleich auch mit diesen das Kind nicht sofort nach der Geburt

sterben muss. Hierher gehören u. A. die angeborenen Defecte des

Herzens, namentlich jene des Septums, die wir, verbunden mit einer

Transposition der Gefässe, bei einem 11tägigen und sogar bei einem

6monatlichen Kinde antrafen. Ferner die bereits erwähnten angeborenen

Atresien des Duodenums, mit denen die betreffenden Kinder ebenfalls

noch tagelang fortleben können. Ebenso gehören hierher viele

Zwerchfellhernien und die bereits erwähnte angeborene Cystenniere

höheren Grades, endlich die angeborenen meist syphilitischen

Hepatisationen der Lunge (Pneumonia alba) und gewiss noch viele

andere Erkrankungen, die die Frucht mit sich zur Welt bringt.

Einen interessanten Fall dieser Art bringt +Hecker+ (Friedreich’s

Blätter. 1874, pag. 289), der eine hochgradig hydrocephalische

Frucht betrifft, bei welcher es unentschieden bleiben musste, ob

sie in Folge des Hydrocephalus eines natürlichen oder in Folge von

Verletzungen eines gewaltsamen Todes gestorben war, wobei überdies

auch die Möglichkeit sich nicht ableugnen liess, dass gewisse

Fissuren der mangelhaft ossificirten Scheitelbeine nicht extrauterin,

sondern während der Geburt durch den Geburtsdruck entstanden sein

konnten. In unserem Institute wurde ein am 11. Tage nach der Geburt

an Peritonitis verstorbenes Kind obducirt, welches bei annähernd

normalem Schädel einen so hochgradigen Hydrocephalus congenitus

zeigte, dass das Grosshirn fast vollständig fehlte (+Zillner+,

Wiener med. Wochenschrift, 1880). Auch intermeningeale Extravasate,

die die Frucht während der Geburt acquirirte, können den Tod erst

nach der Geburt bewirken, also im weiteren Sinne Lebensunfähigkeit

bedingen, ebenso die Encephalitis interstitialis, auf welche schon

früher +Rokitansky+ (Pathol. Anat. 3. Aufl., II, 436 und 462), ferner

+Virchow+ (Archiv. XLIV, 4. Heft, ebenso Arch. f. Psychiatrie. 1870,

pag. 65 und Sitzung der Berliner med. Gesellsch. vom 17. October

1883, Wiener med. Blätter, 1883, Nr. 44), +Jastrovitz+ (Prager

Vierteljahrschr. 1871, III, 16) und +Parrot+ (Schmidt’s Jahrb. 1871,

CL, 55) aufmerksam machten und die wir wiederholt, wenn auch bisher

noch nicht wie +Virchow+ bei Neugeborenen, so doch bei Säuglingen

aus den ersten Lebenstagen und Wochen beobachtet haben und die sich

in Form blassgelblicher Herde in der weissen Substanz präsentirt und

unter dem Mikroskope zahlreiche sogenannte Körnchenzellen ergibt.

Ferner kann ein Kind durch vorzeitige Athembewegungen, die es

gethan, in Folge der dadurch bewirkten Verstopfung der Luftwege mit

Fruchtschleim etc., selbst wenn es noch lebend geboren wird, unfähig

sein, weiter zu leben.

_2. Gewaltsamer Tod durch extrauterine Vorgänge._

Es gibt zunächst eine Reihe von Vorgängen, die ohne Verschulden der

Mutter den gewaltsamen Tod des Neugeborenen herbeiführen können. Von

diesen verdient die Sturzgeburt und die Verblutung aus der Nabelschnur

eine besondere Besprechung.

Die Sturzgeburt.

Die Möglichkeit, dass eine Schwangere in der Weise von der Geburt

überrascht wird, dass das Kind, während sie sitzt, kniet oder steht,

aus ihren Genitalien herausstürzt, wird gegenwärtig sowohl von den

Geburtshelfern, als Gerichtsärzten allgemein zugegeben, da die Zahl

der zweifellosen und unter unverdächtigen Umständen vorgekommenen

Beobachtungen eines solchen Geburtsverlaufes, den man gewöhnlich als

+Sturzgeburt+ bezeichnet, eine beträchtliche ist und immer durch neue

vermehrt wird.

[Sidenote: Geburt im Sitzen, Knieen, Stehen etc.]

Von älteren Aerzten, die sich um die Lehre von der Sturzgeburt

Verdienste erwarben, verdient insbesondere +Klein+ Erwähnung, der,

um über die betreffende, immer wieder angezweifelte Möglichkeit

in’s Reine zu kommen, im Jahre 1813 die Regierung von Württemberg

bewog, im ganzen Reiche an die Medicinalpersonen eine Anfrage zu

richten, ob ihnen bei unverdächtigen Personen Fälle von Geburt im

Stehen oder Sitzen vorgekommen seien. Auf dieses Rescript wurden 183

Fälle erwiesener Sturzgeburt berichtet, von denen 155 im Stehen, 22

im Sitzen und 6 im Knien verliefen (+Mende+, l. c. I, 228). Ebenso

hat +Cohen van Baren+ (Schmidt’s Jahrb. 1845, XLV, 84) und +Schütz+

(ibid. 1852, LXXIII, 113) eine beträchtliche Zahl von solchen Fällen

zusammengestellt; dagegen hat +Hohl+ (l. c. 573) die Möglichkeit der

Geburt im Stehen gänzlich geleugnet, indem er behauptete, dass Nichts

die Schwangere hindere, im letzten Momente sich zu legen, und sich

darauf berief, dass, obgleich er einen Preis dafür ausgeschrieben

hatte, doch nur eine +einzige+ von seinen Wöchnerinnen die Geburt im

Stehen zu vollenden im Stande war.[507] +Casper+ (l. c. 935) hat mit

Recht auf die verschiedenen Verhältnisse hingewiesen, die in dieser

Beziehung bei heimlich Gebärenden vorhanden sind, und war überdies

in der Lage, 4 Fälle aus seiner eigenen Erfahrung mitzutheilen, in

denen die Geburt vor Zeugen im Stehen und einmal beim Einsteigen

in’s Bett geschah. In der Naturforscherversammlung zu Speyer (1861)

wurde von +Kuby+ über ein 16jähriges Mädchen referirt, das im Stehen

entband, und +Hecker+, +Lange+ und +Spiegelberg+ fügten ähnliche

von ihnen selbst beobachtete Fälle hinzu. Ebenso haben +Klusemann+

(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1861, XX, 235), +Olshausen+

(Monatschrift f. Geburtsk. 1860, XVI, 33), +Reinhard+ (23 Fälle von

präcipitirten, sogenannten Gassengeburten, darunter 6 Sturzgeburten,

Marburger Dissert. 1871) und +Kondratowicz+ (Virchow’s Jahresb. 1874,

II, 806) über Entbindungen in aufrechter Stellung berichtet. Wir

selbst haben in unserer Gegenwart die Entbindung einer verheirateten

Frau so rasch verlaufen sehen, dass in dem Momente, als sie in’s

Bett gebracht wurde, das Kind von ihr schoss. Ebenso kennen wir eine

Frau, die während der Fahrt im Wagen gebar, wobei das Kind zu Boden

fiel, und haben ein Kind gesehen, welches von seiner Mutter in dem

Augenblicke geboren wurde, als sie vor dem Thore der Gebäranstalt aus

dem Wagen stieg, so dass das Kind in den Schnee stürzte, der gerade

in dicker Lage gefallen war, ohne sich hierbei zu beschädigen, ferner

1878 ein anderes obducirt, welches vor dem Wiener Gebärhause im

Stehen geboren worden und auf den Boden gefallen war.

Die Geburten in sitzender, kauernder oder kniender Stellung haben

nichts Ueberraschendes an sich, da es noch fraglich ist, ob nicht

diese Stellungen, wenigstens für den Verlauf der Austreibungsperiode,

zweckmässiger sind, als die Rücken- oder Seitenlage, in welcher

man die Entbindung gewöhnlich verlaufen lässt (vide +Schröder+,

Lehrb. 1871, pag. 151; +Ploss+: „Ueber die Lage und Stellung der

Frau während der Geburt bei verschiedenen Völkern“, 1872, mit

6 Holzschnitten und Wiener med. Blätter, 1883, Nr. 42, und die

Dissertation von +Felkin+, Marburg 1885, über denselben Gegenstand).

Neuere, auch forensisch werthvolle Arbeiten über präcipitirte

Geburten haben +Winckel+ (München 1884, Festschrift) und +G. Koch+

(Arch. f. Gyn. 1886, XXIX, 271) geliefert. Ersterer liegt ein

Material von 216, letzterer von 37 Fällen zu Grunde, welches einem

Procentsatz von 0·9 sämmtlicher Geburten entspricht.

[Sidenote: Untersuchung der Mutter und des Kindes bei angebl.

Sturzgeburt.]

Eine Sturzgeburt kann für das Kind fatal werden entweder durch den

Sturz selbst und die Beschädigungen, die das Kind, insbesondere dessen

Kopf, dabei erleidet, oder dadurch, dass, wie namentlich bei der

Geburt am Abtritt, das Kind in Flüssigkeiten hineinfällt[508], oder

durch beide diese Momente zusammen. Die Gefahr der Verblutung aus der

durchrissenen Nabelschnur kommt nur ausnahmsweise in Betracht.

Kommt eine Sturzgeburt in Frage, so sind die Befunde an der

betreffenden Mutter, ferner jene am Kinde und endlich die Umstände des

Falles zu erwägen.

Was die +Mutter+ betrifft, so begegnet man häufig der Ansicht, dass

bei Mehrgebärenden wegen der Weite ihrer Genitalien eine Sturzgeburt

leichter stattfinden könne als bei Erstgebärenden. Dem entgegen lehrt

die Erfahrung, dass die meisten Fälle von Sturzgeburt Erstgebärende

betreffen, was sich vorzugsweise daraus erklärt, dass letztere die

Zeichen bevorstehender Entbindung, die sie noch nicht kennen, leichter

zu übersehen und zu verkennen vermögen als Mehrgebärende, die eine

solche bereits durchgemacht haben. So ist es nichts Seltenes, dass

die ersten Wehen von Erstgebärenden als Darmkolik, Stuhldrang u. s. w.

aufgefasst werden, was sie veranlasst, sich auf den Abort etc. zu

begeben, woselbst dann die Sturzgeburt erfolgen kann. Ueberdies gehört

Drang zum Stuhl- und Harnlassen zu den Erscheinungen, die in der Regel

den Geburtsact begleiten. Ferner muss festgehalten werden, dass es

zwei Formen von Sturzgeburten gibt; die eine, bei welcher der +ganze+

Geburtsact ungewöhnlich schnell verläuft, die präcipitirte Geburt

im engeren Sinne, und die andere, bei welcher nur die Austreibung

des Kindes plötzlich und unerwartet erfolgt. Die erstere Form der

Sturzgeburt kann bei Missverhältniss zwischen den Dimensionen des

Beckens und jenen der Frucht nicht zugegeben werden, während die zweite

Form, obgleich leichter bei kleinen Früchten (+Winckel+, +Koch+),

so doch auch bei grossen Kindern oder verhältnissmässiger Enge der

Geburtswege sich ereignen kann und unserer Erfahrung zufolge bei

heimlichen Geburten ungleich häufiger sich ereignet als die eigentliche

überstürzte Geburt.

[Sidenote: Verhalten der Nabelschnur.]

Am +Kinde+ ist, ausser dessen Grösse, zunächst das Verhalten der

Nabelschnur zu beachten. Erfolgt die Geburt derart, dass die

Nabelschnur beim Sturze des Kindes gespannt wird, und hierzu ist

begreiflicher Weise besonders bei der Geburt am Abtritt oder im Stehen

Gelegenheit geboten, so wird entweder die Nabelschnur zerreissen oder

es wird gleichzeitig die Placenta mitgerissen, wobei die Nabelschnur

undurchtrennt bleibt. Beide Befunde sind geeignet, die Angabe, dass

eine Sturzgeburt stattfand, zu unterstützen, sind aber keineswegs

hinreichend, für sich allein das Stattgehabthaben einer solchen zu

beweisen, da die Schnur auch von der Mutter abgerissen worden sein

konnte und weil die Geburt des Kindes sammt der Placenta auch bei einer

gewöhnlichen Entbindung sich ereignen kann.

[Illustration: Fig. 122.

Mit einer Scheere quer und glatt abgeschnittene Nabelschnur.

Unmittelbar unter der oberen Trennungsfläche zwei mit ihr und unter

einander parallele scharfrandige Einschnitte. Nat. Gr. Kindesmord.]

[Sidenote: Zerreissung der Nabelschnur.]

Dass bei einer Sturzgeburt die Nabelschnur verhältnissmässig leicht

zerreissen kann, unterliegt keinem Zweifel. Zwar haben +Négrier+ (Annal

d’hygiène publ. XXV, 126), +Späth+ (Wiener med. Wochenschrift, 8.

Nov. 1851), +Schatz+ (Arch. f. Gyn. IX, 28), sowie +Neville+ (Dublin

Journ. of med. Sciences. Febr. 1883) gefunden, dass die Nabelschnur

bei +allmäliger+ Belastung im Mittel ein ungleich höheres Gewicht

(durchschnittlich 4000 bis 5000 Grm.) zu ertragen vermöge, als das

des reifen Neugeborenen beträgt, doch ist es selbstverständlich, dass

es sich bei einer Sturzgeburt nicht um eine allmälige Dehnung der

Nabelschnur, sondern um einen plötzlichen Ruck handelt, den dieselbe

theils durch die Fallkraft des Kindes, theils durch die Gewalt

erleidet, mit welcher das Kind ausgetrieben wird, und dass unter diesen

Umständen nach physikalischen Gesetzen ein ungleich geringeres Gewicht

genügt, um den Nabelstrang zum Zerreissen zu bringen. In der That haben

sehr exacte Versuche, die von +Pfannkuch+ (Arch. f. Gyn. 1875, VII,

pag. 28) angestellt wurden, gezeigt, dass schon 1000 Grm. und weniger

(2mal schon 500 Grm.) genügten, um durch ihre Fallkraft Zerreissung

der Nabelschnur zu bewirken, womit auch die Resultate unserer

eigenen Versuche, die wir jedes Jahr vor unseren Hörern anstellen,

übereinstimmen, bei welchen die Nabelschnur nur ausnahmsweise das

fallende Gewicht eines Kilo auszuhalten vermochte. Je länger die

Nabelschnur ist, d. h. je grössere Fallgeschwindigkeit das Kind

erreicht, desto leichter zerreisst die Schnur. Doch hat +Pfannkuch+

gefunden, dass auch bei halber Länge der Nabelschnur (durchschnittlich

21 Cm.) in der Regel 1000 Grm. genügten, um Zerreissung derselben

zu bewirken. Gewöhnlich erfolgt die Zerreissung im fötalen Theile

der Nabelschnur, mitunter ganz nahe am Nabel und es kann die Schnur

selbst ganz aus dem Nabel ausgerissen werden.[509] Die Zerreissung der

Nabelschnur mit den Händen erfordert zwar an der Leiche immerhin einige

Anstrengung, doch genügt ein kräftiger Ruck, um, wenn die Schnur

fest gepackt wurde, sie zum Zerreissen zu bringen. Das Zerreissen

einer lebenden, turgescirenden Nabelschnur muss zweifellos ungleich

leichter gelingen, um so mehr, als die eine Hand der Mutter am Körper

des Kindes eine Stütze findet. Auch in diesem Falle wird die Schnur in

der Regel nahe am Körper des Kindes durchrissen und kann auch aus dem

Nabel ausgerissen werden Bei sehr dünner Nabelschnur, wie sie sich

z. B. bei unreifen Früchten findet, kann das Zerreissen der Schnur auch

spontan oder beim Aufheben des Kindes oder bei Selbsthilfe oder durch

sonstigen geringen Zug unabsichtlich erfolgen. Aber selbst bei reifen

Früchten ist dies nicht ganz unmöglich. +Koch+ (l. c. 283) hat drei,

+Budin+ (Virchow’s Jahrb. 1887, I, 518) zwei und +Darène+ (ibid. 1888,

I, 485) einen solchen Fall beobachtet, und auch auf +Breisky+’s Klinik

in Wien sind kurz hintereinander zwei derartige Fälle vorgekommen.

Auch beim Aufstehen der Entbundenen bei noch haftender Placenta könnte

ausnahmsweise die Schnur reissen, ein Vorgang, der bei Thieren häufig

vorkommen soll.

[Sidenote: Abgeschnittene Nabelschnur.]

Die Frage, ob eine Nabelschnur durchrissen oder abgeschnitten wurde,

lässt sich aus der Beschaffenheit des peripheren Endes derselben

in der Regel leicht erkennen. Bei der durchschnittenen Nabelschnur

zeigt nicht blos die Amnionscheide scharfe Trennungsränder, sondern

es lässt sich auch constatiren, dass die übrigen Bestandtheile

der Nabelschnur in +einer+ Ebene durchtrennt worden sind, welche

allerdings nicht mehr quer, sondern auch schief auf der Längsachse

der Nabelschnur stehen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall,

wenn der Strang mit +einem+ Zug durchschnitten worden ist. Wurde

mehrmals zugeschnitten, dann bildet allerdings die Trennungsfläche

nicht eine Ebene, aber in der Scheide sind mehrere Einschnitte zu

bemerken, die sich meist sehr deutlich präsentiren (Fig. 122).

Wir konnten in einem Falle 5 solche scharfrandige und parallele

Einschnitte, die wahrscheinlich von einer kurzen Scheere herrührten,

constatiren; trotzdem blieb die Angeklagte hartnäckig dabei, dass

das Kind, welches keine Spur einer Verletzung, wohl aber Zeichen

von Erstickung zeigte, von ihr im Stehen geboren wurde, wobei die

Schnur zerrissen sei. War die Schnur abgerissen, so zeigt die

Amnionscheide fetzige, meist schräge, häufig in einen centripetalen

Längsriss sich fortsetzende Ränder, während die Gefässe in ungleicher

Höhe abgetrennt erscheinen. Die ausgezogenen Arterien ragen nicht

selten, eine oder beide aus der Wunde heraus (Fig. 123). In der Regel

reisst der Nabelstrang an der Concavität einer Windung, woselbst die

Amnionscheide wie die Sehne eines Bogens beim Zuge sich spannt und

auch zuerst einreisst, worauf zuerst Dehnung und hierauf Zerreissung

der Gefässe und des übrigen Theiles der Nabelschnur erfolgt. Nur

selten erfolgt der Riss quer, zeigt aber auch dann fetzige Ränder

und unebene Trennungsfläche. Anderweitige Durchtrennungen der

Nabelschnur, z. B. Durchquetschung derselben, kommen gewiss nur

ausnahmsweise vor, schon deshalb, weil sie längere Zeit erfordern.

Dagegen kann es, wie +Huber+ (Friedreich’s Bl. 1884, pag. 391) mit

Recht hervorhebt, geschehen, dass die Nabelschnur nur angeschnitten

und der Rest durchrissen wird.

Im frischen Zustande ist die Beschaffenheit des Trennungsendes

leicht zu erkennen. Ist die Nabelschnur mumificirt, so muss sie

früher aufgeweicht werden, wozu kurze Zeit genügt. Auch weit

gediehene Fäulniss macht die ursprüngliche Beschaffenheit des Endes

unkenntlich, ebenso kann sie bei Leichen, die in Aborten lagen, durch

Benagung von Ratten verändert werden.

[Sidenote: Befund am Kopfe.]

Das Fehlen eines Vorkopfes unterstützt die Angabe, dass eine

Sturzgeburt stattgefunden habe. Das Vorhandensein desselben spricht

jedoch nicht dagegen, da, wie oben bemerkt, die Austreibungsperiode

auch plötzlich verlaufen kann, obgleich der Kopf einige Zeit im

Beckenring eingeklemmt gewesen war. Bei Beckenendlagen können

präcipitirte Geburten, weil der nachfolgende Kopf in der Regel, wenn

auch nur vielleicht für ganz kurze Zeit, stecken bleibt, nicht leicht

vorkommen, doch wurden einzelne solche Fälle von +Winckel+

(l. c.) thatsächlich beobachtet und auch uns ist ein solcher bei einer

22jährigen verheirateten (!) Primipara vorgekommen.

[Illustration: Fig. 123.

Placentarende einer bei einer Sturzgeburt gerissenen Nabelschnur. Nat.

Gr. [510]]

[Sidenote: Kopfverletzungen durch Sturzgeburt.]

Verletzungen, insbesondere Kopfverletzungen, entstehen nicht immer;

namentlich wird bei einer Geburt über einem Eimer oder sonstigen Gefäss

es nicht auffällig sein, dass keine Verletzungen sich finden. Auch

bei der Geburt im Stehen können sie ausbleiben, während sie sich beim

Sturz in einen Abort desto leichter bilden werden, je tiefer derselbe

war und je weniger Flüssigkeit etc. er gerade enthielt. In allen

diesen Fällen wird es sich vorzugsweise darum handeln, zu erwägen, ob

die Kopfverletzungen thatsächlich solche sind, wie sie durch einen

einfachen Sturz entstehen können, oder ob sie Eigenschaften an sich

tragen, die auf eine andere Gewalteinwirkung schliessen lassen. Die

Fissuren und Fracturen des Schädels, welche durch einfachen Sturz

eines neugeborenen Kindes sich bilden, betreffen, wie man sich durch

Versuche leicht überzeugen kann, wenn auch nicht ausschliesslich,

so doch vorzugsweise die Scheitelbeine, und zwar ebenso häufig nur

eins als beide Scheitelbeine. Am häufigsten findet man einen Sprung,

der vom Pfeilnahtrande meist gegen die Mitte zu beginnt, zwischen

den Ossificationsstrahlen radiär zum Scheitelhöcker hinzieht und von

da aus unter einem nahezu rechten Winkel abermals radiär entweder

gegen die Kranznaht oder gegen die Lambdanaht sich fortsetzt. Auch

nur eine einfache solche Fissur kann sich bilden. Seltener sahen wir

wirkliche zackige Fracturen entstehen, indem der Knochensprung schräg

über die Ossificationsstrahlen hinwegzog, immer den inneren Theil

des Seitenwandbeines betreffend. Manchmal fanden wir in dem einen

Scheitelbein eine winklige Fissur, im anderen eine zackige Fractur,

aber in allen Fällen hatten die betreffenden Schädelbrüche eine solche

Beschaffenheit, dass sie deutlich ihre Entstehung aus plötzlicher

Compression der Scheitelwölbung des Schädels erkennen liessen.

Geschah der Sturz von einer bedeutenden Höhe und auf hartem Boden, so

können entlang der Fissur nicht blos die Meningen, sondern auch die

Schädeldecken, letztere durch die scharfen Knochenkanten, einreissen,

wobei aus dem Risse Gehirn austreten kann. Eine unregelmässige oder

mehrfache Zertrümmerung der Schädelknochen kann sich nur bei Sturz aus

grossen Höhen bilden, während solche Beschädigungen bei absichtlicher

Tödtung des Kindes leicht vorkommen können, da sich die betreffende

Mutter, wenn sie ihr Kind durch eine gegen dessen Kopf gerichtete,

mit stumpfen oder stumpfkantigen Werkzeugen ausgeübte Gewalt tödtet,

kaum mit einem einzigen Schlag oder Hieb, Tritt u. s. w. begnügt,

sondern, um sicher zu gehen, diese Gewaltacte wiederholt. Wiederholt

sahen wir bei den in den Abort gestürzten Neugeborenen ausser einfachen

Fissuren der Scheitelbeine Fracturen des Orbitaldaches. Intermeningeale

Blutungen, sowie Quetschungen des Gehirns können auch ohne Fissuren

oder Fracturen geschehen. Bei einem von +Koch+ untersuchten, im Stehen

geborenen und nach 11 Tagen gestorbenen, 42 Cm. langen Kinde fand sich

eine walnussgrosse Zertrümmerung des rechten Stirnlappens.

[Sidenote: Verhalten der Lungen nach Sturzgeburt.]

Endlich muss auch das Verhalten der Lungen herangezogen werden. Handelt

es sich um eine Geburt am Abort, oder über einem mit Flüssigkeit

genügend gefüllten Gefässe, so ist es begreiflich, dass, wenn

thatsächlich eine Sturzgeburt stattfand und das Kind sofort aus den

Genitalien der Mutter in eine Flüssigkeit fiel, die es vollständig

bedecken musste, eine Luftathmung gar nicht oder nur unvollständig

erfolgen kann, und dass wir daher, wenn wir die Lungen vollständig

mit Luft aufgebläht, oder namentlich, wenn wir nicht blos den Magen,

sondern auch einen Theil der Gedärme lufthaltig finden, berechtigt

sind, eine Sturzgeburt auszuschliessen. Doch muss bemerkt werden, dass,

wenn in den betreffenden Orten nur flache Schichten von Flüssigkeit

angesammelt waren, oder dicker Koth u. dergl., welcher das sofortige

Untersinken des Körpers nicht gestattete, das Kind auch noch nach dem

Sturze Luft zu athmen im Stande sein kann. Dafür sprechen wiederholt

beobachtete Fälle, in denen Neugeborene noch lebend aus dem Abort

herausgezogen worden sind. Dass besonders zu erheben sein wird, ob das

Kind noch lebend in die betreffende Flüssigkeit gelangte und darin

ertrunken ist oder nicht, ist selbstverständlich, in welcher Beziehung

wir auf das beim Ertrinkungstode Gesagte verweisen.

Handelt es sich um eine Sturzgeburt, wobei das Kind auf festen Boden

gefallen sein und dabei sich tödtlich beschädigt haben soll, so wäre

es irrig, aus dem Nachweis einer vollständig erfolgten Athmung zu

schliessen, dass der angegebene Vorgang nicht stattgehabt haben konnte,

da Neugeborene selbst nach beträchtlichen Schädelverletzungen nicht

sofort sterben, sondern noch einige Zeit fortathmen können.

Dies beweisen insbesondere jene Fälle, in denen Kinder nach

vorgenommener Perforation und Kephalotripsie noch lebend und athmend

zur Welt gekommen sind. Einen solchen Fall beschreibt +Wisbrand+

(Schmidt’s Jahrb., 3. Supplementbd., pag. 331), ferner +Laborie+

(ibid. 1845, XLV, 191, das Kind lebte noch über eine Stunde) und

wir selbst hatten zweimal Gelegenheit, solche Fälle zu obduciren,

in denen die kephalotribirten Kinder nach der Geburt noch einige

Athemzüge gemacht hatten und auch lufthaltige Lungen zeigten. Ebenso

fanden wir bei der Obduction eines in der Hausflur todt gefundenen

neugeborenen Kindes den Schädel in Stücke zerschmettert, das

Gehirn zum grössten Theile zerstört und sämmtliche Weichtheile in

so ausgedehnter Weise suffundirt, dass kein Zweifel bezüglich der

vitalen Entstehung dieser Verletzungen bestehen konnte. Trotzdem

fanden sich im Magen zwei Camillenblüthenköpfchen in einer trüben,

wie die mikroskopische Untersuchung erwies, aus Spülicht bestehenden

Flüssigkeit und eben diese nebst zwei Blüthenblättern der Camille

in den Bronchien. Da nicht angenommen werden konnte, dass das Kind

früher in das betreffende Spülicht gebracht und dann erst durch

Schädelzerschmetterung getödtet wurde, so erschien es plausibel, dass

die Mutter dem Kinde zuerst den Schädel zerschmettert und dasselbe

dann erst in das Spülicht und die Reste eines kurz zuvor genommenen

Camillenthees enthaltende Gefäss geworfen hatte, woselbst das Kind

noch einige Schluck- und Athembewegungen zu machen im Stande war.

[Sidenote: Umstände des Falles bei angebl. Sturzgeburt.]

Die Erwägung der +Umstände des Falles+ ist bei der

gerichtsärztlichen Beurtheilung von angeblichen Sturzgeburten von

grösster Wichtigkeit, und meistens geben diese nach der einen

oder der anderen Richtung den Ausschlag. Es gehört hierher nicht

blos eine genaue Prüfung der Angaben der betreffenden Mutter über

Schwangerschaftsdauer und Geburtsverlauf, sondern insbesondere

eine sorgfältige Erwägung der localen Verhältnisse, deren Erhebung

namentlich bei angeblich am Abtritt stattgefundenen Sturzgeburten

niemals umgangen werden sollte. Inwiefern Blutspuren verschiedene

Aufschlüsse über den Ort, wo die Geburt stattgefunden, geben können,

bedarf keiner besonderen Erörterung, ebenso wie es klar ist, dass von

einer Sturzgeburt auf einem Abort nicht gut die Rede sein kann, wenn an

demselben unmittelbar nach der Geburt von Zeugen nicht die geringsten

Blutspuren bemerkt worden sind, und wenn auch die Annahme, dass solche

etwa vertilgt wurden, entfällt. Noch wichtiger ist die Erhebung der

Beschaffenheit, insbesondere der Weite der Abtrittsbrille, eventuell

des darunter befindlichen Trichters oder der von ersterer oder von

letzterem abgehenden Röhre. Je grösser die Weite dieser Oeffnungen und

Canäle ist, desto eher kann eine Sturzgeburt zugegeben werden, zuweilen

ergibt aber eine einfache Besichtigung derselben, dass theils der Enge,

theils der Krümmung wegen ein einfaches Durchfallen des Kindes nicht

angenommen werden kann, sondern letzteres durchgeschoben worden sein

musste.

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 93 / 132 段