Beschädigungen der Schädelknochen während der Geburt, durch die

Expulsionskraft des Uterus, sind wiederholt beobachtet worden, und zwar

sowohl blosse Eindrücke oder Einbiegungen einzelner Schädelknochen,

als wirkliche Continuitätstrennungen. Erstere präsentiren sich meist

unter dem Bilde der sogenannten „löffelförmigen Eindrücke“ und

betreffen zumeist das eine Scheitelbein oder das eine Stirnbein,

welche entweder gegen das Promontorium oder gegen die vorspringende

Symphyse ausgedrückt worden waren. Bei normalen Entbindungen kommen

sie gewiss nur ganz ausnahmsweise vor, wohl aber leichter, wenn ein

Missverhältniss zwischen dem Kindskopf und dem Beckencanal bestand,

daher insbesondere bei engem Becken oder ungünstiger Kopflage. An

der tiefsten Stelle des Eindruckes, sowie an den vom Tuber des

Knochens abgehenden Rändern desselben sind sie gewöhnlich mit einer

Infraction oder einer wirklichen Fractur des Knochens verbunden (Fig.

120). Am leichtesten können sich solche Eindrücke bilden, wenn der

hochstehende, besonders der nachfolgende Kopf gewaltsam über das

Promontorium herabgezogen oder beim +Wigand+-+Martin+’schen Handgriff

von den Bauchdecken aus durch das Becken durchgepresst wird. Sie

werden dann mitunter für Zangeneindrücke gehalten. Nähere Angaben

über derartige Verletzungen haben +Dittrich+ (Wiener klin. Wochenschr.

1892, Nr. 33-35) und +Rosinski+ (Zeitschr. f. Geburtsh. 1893, XXVI,

pag. 255) gebracht. Unter letzteren Fällen findet sich ein tiefer,

trichterförmiger Eindruck am linken Scheitelbein mit mehrfachen

Fissuren, der bei einem spontan geborenen Kinde sich ergab. Aehnliche

Eindrücke können aber, wie von uns angestellte Versuche ergaben (Wiener

med. Presse. 1885, Nr. 18-28), auch nach der Geburt durch Druck, z.

B. mit dem zwischen Tuber und Nahtrand aufgesetzten Daumen oder durch

einen Stiefelabsatz u. dergl. und selbst durch Auffallen eines eine

umschriebene Angriffsfläche besitzenden Gegenstandes, oder durch Sturz

mit dem Kopfe auf einen solchen erzeugt werden. Dieses ist insoferne

wichtig, als schon +Passauer+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXX,

260) über einen Fall berichtet, wo es sich darum handelte, ob eine

Schädelimpression bei einem Neugeborenen vom Geburtsact oder von einem

Eingriffe der Mutter herrührte, und als auch wir ein aus dem Abort

gezogenes Kind untersuchten, das neben einer winkligen Fissur des einen

Scheitelbeines eine löffelförmige Impression am anderen besass und

daher zu erwägen war, ob letztere beim Geburtsact oder nachträglich

durch Druck oder beim Durchzwängen durch den Abortstrichter oder

durch den Sturz in den Canal entstanden war. Mit Rücksicht auf die

Umstände musste man zugeben, dass die Impression gleichzeitig mit der

Winkelfissur blos durch den Sturz auf einen vorspringenden Gegenstand

veranlasst worden sein konnte.

[Illustration: Fig. 120.

Löffelförmiger Eindruck des rechten Stirnbeins durch Druck gegen das

Promontorium erzeugt, mit Infractionen an der unteren Partie.]

Von Zusammenhangstrennungen der Kopfknochen, die blos durch

den Geburtsact veranlasst worden waren, hat +Gurlt+ 10 Fälle

zusammengestellt. Meist bestanden dieselben in zwischen den

Ossificationsstrahlen verlaufenden Fissuren, die am häufigsten vom

Pfeilnahtrande des Scheitelbeines ausgingen, doch wurden in einzelnen

Fällen auch Fracturen beobachtet, welche besonders den Nahtrand eines

Knochens betrafen und offenbar durch allzustarke Uebereinanderschiebung

der Knochen entstanden waren. Es waren durchaus verzögerte, zum

Theile schwere Geburten, bei denen sich solche Befunde ergaben,

obgleich sie alle ohne Kunsthilfe beendet wurden. Wir selbst haben bei

ähnlichen Geburten zweimal eine 3 Cm. lange Fissur des Scheitelbeines

beobachtet, die vom Pfeilnahtrande zwischen den Ossificationsstrahlen

zum Scheitelhöcker hinzog. Ausserdem bei einem heimlich geborenen

Kinde einen Knochensprung, der hinter der Mitte der Pfeilnaht,

0·5 Cm. links neben derselben, aus einer papierdünnen Stelle des

Knochens entsprang und durch ähnlich verdünnte Partien bis fast zum

Scheitelhöcker sich hinzog, von welchem wir zugeben mussten, dass

er wegen der durch Ossificationsdefect bedingten abnormen Dünne der

betreffenden Stelle des Scheitelbeines auch schon während der Geburt

durch die starke Krümmung des Knochens entstanden sein konnte, wobei

wir bemerkten, dass eben die einfache Beschaffenheit der Fissur und

die geringfügige Ausdehnung derselben bei der grösseren Brüchigkeit

der betreffenden Stelle des Knochens beweisen, dass dieselbe keiner

directen und grösseren Gewalt ihre Entstehung verdanke und darauf

hinwiesen, dass die Scheitelbeine und namentlich die mittleren Partien

der Pfeilnahtränder durch die Compression des Kopfes im Becken stark

vorgewölbt werden, wobei ein Auseinanderweichen des Knochens entlang

der Ossificationsstrahlen hier leichter möglich ist, als an anderen

Stellen.

Bei leichten Entbindungen können wir, ausgenommen wenn, wie im oben

erwähnten Falle, Ossificationsdefecte und deshalb abnorm brüchige

Stellen an den Schädelknochen sich fanden, nicht wohl zugeben, dass

Fissuren oder gar Fracturen, die wir am Schädel eines Neugeborenen

nachwiesen, durch den Geburtsdruck entstanden sein sollten. Nach

schweren Geburten, namentlich bei engem Becken, werden wir mit

Rücksicht auf obige Beobachtungen einfache Fissuren oder (an den

Nahträndern) einfache Fracturen, die an solchen Stellen sitzen, die

bei der Modellirung des Schädels eine grössere Spannung oder, wie

die Nahtränder, eine stärkere Zerrung erleiden, vom Geburtsdruck

ableiten können, weshalb +Dittrich+ (l. c.) mit Recht behufs

Differentialdiagnose von später entstandenen Brüchen die Erwägung

empfiehlt, ob am Schädel sonstige Spuren einer stattgehabten grösseren

Compression, besonders stärkere Uebereinanderschiebung der Nahtränder,

zu bemerken sind. Dagegen werden wir mit einer solchen Annahme zögern,

wenn ausgebreitete oder mehrfache Fracturen sich finden, oder wenn

gleichzeitig ausgebreitete Quetschungen oder Continuitätstrennungen

der weichen Schädeldecken sich ergeben. +Losser+ (Bericht der

Berliner gynäk. Gesellschaft. December 1883) hat auf Brüche der

Orbitaldächer bei Zangengeburten aufmerksam gemacht. Bei der Dünnheit

der Orbitaldächer wäre es nicht unmöglich, dass Fissuren derselben auch

bei spontanen Geburten sich bilden könnten. Subperiostale Ecchymosen

daselbst sind unseren Erfahrungen nach nicht selten, auch haben wir

bei einem in Steisslage ohne Zange todtgeborenen Kinde, dem bei der

Entwicklung der rechten oberen Extremität der Oberarm gebrochen wurde,

suffundirte Fissuren beider Orbitaldächer gefunden.

[Sidenote: Verblutung.]

Während der Geburt kann die Frucht auch an +Verblutung+ zu Grunde

gehen. Dies kann zunächst geschehen bei der keineswegs seltenen

Insertio velamentosa der Nabelschnur, wenn der vorrückende

Kindstheil das „Velamentum“ zerreisst. +Hüter+ hat 12 solche Fälle

zusammengestellt, wovon 10 schon während der Geburt starben. Einen

anderen Fall bringt +Valenta+, Memorabilien, 1874, Nr. 5, und einen

weiteren +Langerhans+ (Arch. f. Gyn. XIII, 304). Nach +Mironoff+

(Deutsche med. Wochenschr. 1882, Nr. 28) wurde in Dresden die

Insertio velamentosa bei 0·46-0·57% der Schwangeren beobachtet. Doch

wurde dadurch eine das Leben des Kindes bedrohende Blutung niemals

bedingt. Ebenso kann Verblutung eintreten, wenn eine allzu kurze

Nabelschnur abreisst. Es wurden Fälle beobachtet, in welchen die

Nabelschnur blos 10 Mm. lang war (+Sclafer+) und solche, wo sie ganz

fehlte (+Stute+, Monatsschr. f. Geb. 1856, VII, 1). Solch abnorme

Kürze kann auch vorzeitige Lösung der Placenta bewirken. Endlich kann

bei gemeinschaftlicher Placenta ein Zwilling nach Geburt des ersten

sich verbluten, wenn dessen Nabelschnur nicht doppelt unterbunden

wurde. Einen derartigen Fall hat +Brachet+ in Lyon beobachtet. Ueber

zwei Fälle von Verletzung der Nabelschnur während des Geburtsactes

mit Blutung berichtet +Westphalen+ (Arch. f. Gyn. 1893, XLV, pag. 94).

Tod des Kindes nach der Geburt.

_1. Tod durch Lebensunfähigkeit_.

Ein Kind kann nach der Geburt zunächst deshalb sterben, weil es nicht

die Fähigkeit besitzt, selbständig weiter zu leben. Die österr. St.

P. O. vom Jahre 1853 (§. 90) forderte bei Verdacht auf Kindestödtung

ausdrücklich die Erforschung der +Lebensfähigkeit+. Die neue St.

P. O. enthält keine solche Bestimmung, dagegen verlangt der §. 90 der

deutschen St. P. O., dass bei Oeffnung der Leiche eines neugeborenen

Kindes die Untersuchung insbesondere auch darauf gerichtet werde, ob

es reif oder wenigstens fähig gewesen sei, das Leben ausserhalb des

Mutterleibes fortzusetzen.

Letzterer Ausdrucksweise hatte sich auch die frühere österr. St. P.

O. bedient, und es scheint daraus hervorzugehen, dass die Gesetzgeber

hierbei vorzugsweise nur solche Früchte im Auge hatten, welche, weil

sie zu früh geboren wurden, entweder sofort oder kurze Zeit nach der

Geburt sterben müssen. Da jedoch eine Unfähigkeit zum selbstständigen

Leben auch bei vollkommen reifen Kindern bestehen kann und sowohl

diese, als auch wegen vorzeitiger Geburt lebensunfähige Kinder,

obgleich sie den Keim des Todes in sich tragen, doch nicht immer

sofort oder kurze Zeit nach der Geburt sterben müssen, so ist der

Begriff der Lebensfähigkeit, respective Lebensunfähigkeit, selbst in

der angegebenen Fassung, ein sehr verschwommener. Soviel steht jedoch

sicher, dass auch ein Kind, welches binnen Kurzem wegen Unreife

oder anderweitig bedingter Lebensunfähigkeit von selbst gestorben

wäre, getödtet werden kann. Wie ein solcher Fall richterlicherseits

aufgefasst werden würde, ist weder aus dem Strafgesetz, noch aus

der St. P. O. zu ersehen. Doch lässt die Bestimmung des §. 23 des

preussischen Regulativs: „dass, wenn sich aus der Beschaffenheit

der Frucht ergibt, dass dieselbe vor Vollendung der 30. Woche

geboren ist, von der Obduction Abstand genommen werden kann,

+wenn dieselbe nicht von dem Richter ausdrücklich gefordert

wird+“, darauf schliessen, dass eventuell auch bei zweifellos

lebensunfähigen Früchten nach anderweitiger Todesursache geforscht

und der absichtlich bewirkte Tod geahndet werden kann. Zweifellos

könnte in einem solchen Falle die bestandene Lebensunfähigkeit den

Thatbestand der Kindestödtung nicht alteriren, würde jedoch als

Milderungsumstand in Betracht gezogen werden, wie dies einzelne

ältere Strafgesetzbücher ausdrücklich bestimmten.

Die Lebensfähigkeit des Kindes kann zunächst bedingt sein durch

+mangelnde Reife desselben+. Der Zeitpunkt der Schwangerschaft, von

welchem an die Frucht bereits geeignet ist, selbstständig weiter zu

leben, lässt sich nicht genau präcisiren, doch lehrt die Erfahrung,

dass erst von der vollendeten 30. Woche angefangen die Früchte als

lebensfähig angesehen werden können, eine Erfahrung, von welcher auch

das oben erwähnte Regulativ ausgegangen ist.

Auch jüngere Früchte werden von der 20. Woche angefangen und selbst

noch vor dieser meist lebend geboren (nach +Kleinwächter+ 23·58%),

wenn sie auch in der Regel sofort sterben. Ausnahmsweise wurden sogar

Früchte aus der 25. Woche (+D’Outrepont+) und wiederholt solche aus

der 27.-29. Woche (+Ahlfeld+, Arch. f. Gyn. 1875, VIII, 194) am Leben

erhalten. Anderseits tritt auch nach Vollendung der 30. Woche die

Lebensfähigkeit nicht mit einem Schlage und vollständig auf, sondern

ist anfangs eine noch geringe, ebenso wie die Resistenzfähigkeit der

Frucht gegen äussere Schädlichkeiten, und beide nehmen desto mehr zu,

je mehr sich die Frucht ihrer vollkommenen Reife nähert. Daher ist

auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind eines natürlichen Todes

(an Lebensschwäche) gestorben sei, desto grösser, je früher dasselbe

vor dem normalen Ende der Schwangerschaft geboren worden ist.

[Sidenote: Früchte aus der 30. bis 40. Woche.]

Dass eine Frucht bereits +die 30. Woche+ vollendet habe, schliessen

wir zunächst aus der Länge, welche um diese Zeit mindestens 40 Cm.

zu betragen pflegt. Früchte, die weniger als 40 Cm. messen, kann man

schon aus diesem Grunde in der Regel für lebensunfähig erklären, selbst

wenn andere Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Frucht die 30.

Schwangerschaftswoche bereits überschritten habe. Das Gewicht beträgt

1500-2000 Grm. Die Haut ist stark mit Wollhaaren bedeckt, beginnt

sich mit Fett zu unterpolstern, wodurch sie dicker und gegen früher

weniger geröthet und die Formen des Körpers mehr abgerundet erscheinen;

das Kopfhaar ist noch spärlich und kurz und die Pupillarmembran ist

entweder vollständig verschwunden oder nur in Resten vorhanden.[503]

Bei männlichen Kindern sind die Hoden bereits aus dem Leistencanal

ausgetreten oder wenigstens im Durchpassiren desselben begriffen und

der Hodensack ist stärker gerunzelt; bei weiblichen Kindern beginnen

die Labien durch Fettbildung sich stärker vorzuwölben. Die Nägel

erreichen fast die Fingerspitzen und fangen an härter zu werden.

Das Gehirn besitzt bereits ausgebildete Windungen und im Dickdarm

findet sich reichliches dunkelgrünes Meconium. Im Fersenbein findet

sich gewöhnlich ein Knochenkern von etwa 5 Mm. Durchmesser (+Toldt+,

„Ueber die Altersbest. menschl. Embryonen“. Prager med. Wochenschr.

1879, pag. 121), im Sprungbein ein etwa um die Hälfte kleinerer. Das

mittlere Gewicht des Mutterkuchens beträgt 451 Grm., die mittlere

Nabelschnurlänge 46 Cm.

Am Ende des +neunten Monates+ (36. Woche) hat das Kind eine Länge von

42-44 Cm. und ein mittleres Gewicht von 2000 Grm. Die Fettbildung hat

zugenommen, das Gesicht ist weniger gerunzelt und bekommt ein volleres,

freundlicheres Aussehen. Die Haut hat bereits das blassröthliche

Aussehen wie bei reifen Neugeborenen. Die Wollhaare fangen an sich

etwas zu verlieren. Im Sprungbein findet sich ein Ossificationskern von

5-6 Mm. (+Toldt+). Durchschnittliches Gewicht der Placenta 461 Grm.,

durchschnittliche Länge der Nabelschnur 47 Cm.

[Sidenote: Eigenschaften reifer Kinder.]

Das am Ende des 10. Monates geborene, also +reife Kind+ ist

durchschnittlich 50 Cm. lang und hat ein Gewicht von etwa 3000 Grm.

Die Haut ist mit Fett reichlich unterpolstert, das Gesicht und

die Gliedmassen sind voll und gerundet, die Gelenksbeugen tief,

die Wollhaare an den Schultern meist noch ziemlich reichlich,

sonst spärlich. Das Kopfhaar ist dicht, 1·5-2 Cm. lang. Die

Kopfdurchmesser betragen nach +Casper+-+Liman+’s zahlreichen Messungen

durchschnittlich: bei Knaben der quere 8·5, der gerade 10·8, der

diagonale 12·6; bei Mädchen der quere 8·3, der gerade 10·0, der

diagonale 12·0 Cm. Die Weite der Stirnfontanelle, d. h. den kürzesten

Abstand der parallelen Seiten des Rhomboids berechnet +Fehling+[504]

bei reifen Früchten auf etwa 2 Cm., den Occipitofrontalkopfumfang

auf 34-35 Cm. Die Knorpel der Nase und der Ohren sind fest und

elastisch. Die Schulterbreite beträgt durchschnittlich 12·5, der

Trochanterenabstand 8 Cm. Die Entfernung des Nabels von der Symphyse

schwankt nach +Hecker+ zwischen 3 und 5·2, die von dem Schwertfortsatz

zwischen 5·8 und 8·7 Cm. Die Hoden finden sich im gerunzelten Scrotum;

bei Mädchen ist die Schamspalte geschlossen. Die Nägel sind hornig

und überragen die Fingerspitzen, nicht aber die Spitzen der Zehen.

Die unteren Epiphysen der Oberschenkelknochen enthalten in der Regel

einen etwa 5 Mm. breiten Knochenkern. Häufig findet sich auch in

der oberen Epiphyse der Tibia und im Würfelbein, ausnahmsweise auch

schon in der Epiphyse des Humerus ein Ossificationspunkt (Toldt, l.

c., auch +Barkow+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XVI, 328).

Das durchschnittliche Gewicht der Placenta beträgt 500 Grm., die

durchschnittliche Länge der Nabelschnur 50 Cm.

[Illustration: Fig. 121.

Knochenkern am Durchschnitt der unteren Epiphyse des

Oberschenkelknochens eines reifen Neugeborenen.]

[Sidenote: Länge. Knochenkerne.]

[Sidenote: Gewicht reifer Kinder.]

Von diesen Zeichen der Reife sind am constantesten und daher

verlässlichsten die Körperlänge und der Knochenkern in den unteren

Epiphysen der Oberschenkelknochen. Doch auch diese zeigen selbst

unter normalen Verhältnissen Differenzen. So fanden +Casper+-+Liman+

als Minimum der Körperlänge 41·8, als Maximum bei Mädchen 56·6,

bei Knaben sogar 62·4 Cm. Neugeborene Mädchen zeigen in der Regel

eine geringere Länge als Knaben. Auch der Ernährungszustand der

Mutter sowohl als des Kindes, sowie eventuelle Krankheiten machen

sich in dieser Richtung bemerkbar. Ebenso zeigen Mehrlinge kürzere

Längen als ebenso alte Einlinge. Der erwähnte +Knochenkern+ ist eine

erbsenförmige Ossification im Centrum der betreffenden Epiphyse, die

aus faulen Epiphysen als rundlicher Körper ausgeschält werden kann.

Er wird in der Weise aufgesucht, dass man das betreffende Kniegelenk

durch einen Querschnitt eröffnet und, indem man die Weichtheile mit

der einen Hand zurückzieht, mit der anderen den Epiphysenknorpel

des Femur durch senkrecht auf die Längsachse des Knochens geführte

Schnitte in dünne Scheiben zerlegt. Ist der Knochenkern vorhanden, so

präsentirt er sich am Durchschnitt als eine kreisrunde, netzförmig

ossificirte, blutreiche Scheibe von Fliegenkopf- bis Linsengrösse

(Fig. 121), die bei frischen Leichen scharf von weissem Knorpel sich

abhebt, weniger, wenn dieser in Folge von Fäulniss blutig imbibirt

erscheint. Der Knochenkern tritt nur ausnahmsweise schon am Ende

des 8. Monates (einmal fanden wir einen 4 Mm. breiten schon bei

einem blos 45 Cm. und +Hassenstein+ [Zeitschr. f. Medicinalb. 1892,

pag. 129] sogar bei einem blos 40 Cm. langen Kind), häufiger im 9.

und am häufigsten erst im 10. Schwangerschaftsmonate auf, so dass

sein Vorhandensein mit grosser Sicherheit die Erklärung gestattet,

dass die Frucht entweder reif oder dem Zeitpunkt der Reife auf 4-6

Wochen nahegerückt sei. Doch ist man nicht berechtigt, aus dem Fehlen

des Knochenkernes allein die Reife der Frucht zu bestreiten, da

es nicht gar selten ist, dass auch bei entschieden ausgetragenen

Kindern der Knochenkern noch vollständig fehlt. +Hartmann+ (Beitr.

zur Osteol. der Neugeb. Tübinger Dissert. 1869) vermisste ihn bei

102 reifen Neugeborenen 12mal, +Liman+ (l. c. 848) unter 413 Fällen

14mal. Wir haben ähnliche Erfahrungen gemacht und noch häufiger

beobachtet, dass bei entschieden reifen Kindern der Knochenkern nicht

wie gewöhnlich 5 Mm., sondern nur 2-3 Mm. im Durchmesser betrug,

was keineswegs nur bei schwächlichen, sondern auch, ebenso wie das

vollständige Fehlen, bei ganz gut genährten und gesunden Kindern

vorkam. Als äusserste Grösse des Knochenkernes bei Neugeborenen wird

von +Liman+ 9 Mm. angegeben. Letztere ist selten, doch haben wir

bereits einmal einen Knochenkern von 9·5 Mm. gefunden. Das Gewicht

neugeborener reifer Kinder variirt vielfach je nach dem Ernährungs-

und Gesundheitszustande der Mutter sowohl, als des Kindes selbst. Als

geringstes Gewicht fanden +Casper+-+Liman+ 1750 und als höchstes 5250

Grm. +Hecker+ fand unter 1096 Kindern nur zwei mit einem Gewichte

von 5000-5500 Grm. Ein ganz ungewöhnliches Gewicht zeigte ein von

+A. Martin+ entbundenes Kind, welches noch nach der Enthirnung 7470

Grm. wog! (Virchow’s Jahresb. 1876, II, 591.) Unter vielen Tausenden

Geburten auf G. +Braun+’s Klinik kamen nach dem Berichte von +C.

Fürst+ (Wiener med. Wochenschr. 1883, Nr. 12) nur zwei Fälle vor, in

denen das Gewicht 5000 und etwas darüber (5300) betrug. Das erste

Kind war 55½, das zweite 57 Cm. lang. Ein von uns untersuchtes,

durch Ruptur des Cervix in die Bauchhöhle ausgetretenes Kind wog

5060 Grm., hatte eine Länge von 60 Cm. und einen 7·5 Cm. breiten

Knochenkern in der unteren Epiphyse des Femur.[505] Die schon

von +Chaussier+ gemachte und neuerdings von Andern bestätigte

Beobachtung, dass das neugeborene Kind in den ersten 2-5 Tagen

nach der Geburt an Gewicht abnimmt (in Folge Wasserverdunstung und

Fettschwund), verdient auch in forensischer Beziehung Beachtung[506],

noch mehr aber die Thatsache, dass nicht blos durch Benagungen

von Ratten u. dergl., sondern auch durch Fäulniss und Maceration,

sowie durch Mumification, sich das ursprüngliche Gewicht bedeutend

vermindern kann. +Dupont+ („De la perte de poids des cadavres

dans l’air atmosphérique“. Pariser These, 1889) und +Ipsen+

(„Ueber postmortale Gewichtsverluste bei menschlichen Früchten“,

Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, pag. 2), fanden,

dass bei an der Luft liegenden Leichen besonders Neugeborener, die

Gewichtsabnahme schon am ersten Tage beginnt, anfangs gering ist

und mit eintretender Fäulniss rapid vorwärtsschreitet. Bei unreifen

Früchten erfolgt die Gewichtsabnahme rascher. Verletzungen vermindern

durch den Blut-, eventuell Substanzverlust, aber auch durch raschere

Verdunstung und Transsudation das Eigengewicht.

Die Lebensunfähigkeit kann ferner bedingt sein durch +Mangel+ oder

+Verbildung+ oder +angeborene Erkrankung der zum Leben unumgänglich

nothwendigen Organe+.

[Sidenote: Lebensfähigkeit monströser und kranker Früchte.]

[Sidenote: Angeborene Erkrankungen.]

Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin · 第 92 / 132 段