Expulsionskraft des Uterus, sind wiederholt beobachtet worden, und zwar
sowohl blosse Eindrücke oder Einbiegungen einzelner Schädelknochen,
als wirkliche Continuitätstrennungen. Erstere präsentiren sich meist
unter dem Bilde der sogenannten „löffelförmigen Eindrücke“ und
betreffen zumeist das eine Scheitelbein oder das eine Stirnbein,
welche entweder gegen das Promontorium oder gegen die vorspringende
Symphyse ausgedrückt worden waren. Bei normalen Entbindungen kommen
sie gewiss nur ganz ausnahmsweise vor, wohl aber leichter, wenn ein
Missverhältniss zwischen dem Kindskopf und dem Beckencanal bestand,
daher insbesondere bei engem Becken oder ungünstiger Kopflage. An
der tiefsten Stelle des Eindruckes, sowie an den vom Tuber des
Knochens abgehenden Rändern desselben sind sie gewöhnlich mit einer
Infraction oder einer wirklichen Fractur des Knochens verbunden (Fig.
120). Am leichtesten können sich solche Eindrücke bilden, wenn der
hochstehende, besonders der nachfolgende Kopf gewaltsam über das
Promontorium herabgezogen oder beim +Wigand+-+Martin+’schen Handgriff
von den Bauchdecken aus durch das Becken durchgepresst wird. Sie
werden dann mitunter für Zangeneindrücke gehalten. Nähere Angaben
über derartige Verletzungen haben +Dittrich+ (Wiener klin. Wochenschr.
1892, Nr. 33-35) und +Rosinski+ (Zeitschr. f. Geburtsh. 1893, XXVI,
pag. 255) gebracht. Unter letzteren Fällen findet sich ein tiefer,
trichterförmiger Eindruck am linken Scheitelbein mit mehrfachen
Fissuren, der bei einem spontan geborenen Kinde sich ergab. Aehnliche
Eindrücke können aber, wie von uns angestellte Versuche ergaben (Wiener
med. Presse. 1885, Nr. 18-28), auch nach der Geburt durch Druck, z.
B. mit dem zwischen Tuber und Nahtrand aufgesetzten Daumen oder durch
einen Stiefelabsatz u. dergl. und selbst durch Auffallen eines eine
umschriebene Angriffsfläche besitzenden Gegenstandes, oder durch Sturz
mit dem Kopfe auf einen solchen erzeugt werden. Dieses ist insoferne
wichtig, als schon +Passauer+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXX,
260) über einen Fall berichtet, wo es sich darum handelte, ob eine
Schädelimpression bei einem Neugeborenen vom Geburtsact oder von einem
Eingriffe der Mutter herrührte, und als auch wir ein aus dem Abort
gezogenes Kind untersuchten, das neben einer winkligen Fissur des einen
Scheitelbeines eine löffelförmige Impression am anderen besass und
daher zu erwägen war, ob letztere beim Geburtsact oder nachträglich
durch Druck oder beim Durchzwängen durch den Abortstrichter oder
durch den Sturz in den Canal entstanden war. Mit Rücksicht auf die
Umstände musste man zugeben, dass die Impression gleichzeitig mit der
Winkelfissur blos durch den Sturz auf einen vorspringenden Gegenstand
veranlasst worden sein konnte.
[Illustration: Fig. 120.
Löffelförmiger Eindruck des rechten Stirnbeins durch Druck gegen das
Promontorium erzeugt, mit Infractionen an der unteren Partie.]
Von Zusammenhangstrennungen der Kopfknochen, die blos durch
den Geburtsact veranlasst worden waren, hat +Gurlt+ 10 Fälle
zusammengestellt. Meist bestanden dieselben in zwischen den
Ossificationsstrahlen verlaufenden Fissuren, die am häufigsten vom
Pfeilnahtrande des Scheitelbeines ausgingen, doch wurden in einzelnen
Fällen auch Fracturen beobachtet, welche besonders den Nahtrand eines
Knochens betrafen und offenbar durch allzustarke Uebereinanderschiebung
der Knochen entstanden waren. Es waren durchaus verzögerte, zum
Theile schwere Geburten, bei denen sich solche Befunde ergaben,
obgleich sie alle ohne Kunsthilfe beendet wurden. Wir selbst haben bei
ähnlichen Geburten zweimal eine 3 Cm. lange Fissur des Scheitelbeines
beobachtet, die vom Pfeilnahtrande zwischen den Ossificationsstrahlen
zum Scheitelhöcker hinzog. Ausserdem bei einem heimlich geborenen
Kinde einen Knochensprung, der hinter der Mitte der Pfeilnaht,
0·5 Cm. links neben derselben, aus einer papierdünnen Stelle des
Knochens entsprang und durch ähnlich verdünnte Partien bis fast zum
Scheitelhöcker sich hinzog, von welchem wir zugeben mussten, dass
er wegen der durch Ossificationsdefect bedingten abnormen Dünne der
betreffenden Stelle des Scheitelbeines auch schon während der Geburt
durch die starke Krümmung des Knochens entstanden sein konnte, wobei
wir bemerkten, dass eben die einfache Beschaffenheit der Fissur und
die geringfügige Ausdehnung derselben bei der grösseren Brüchigkeit
der betreffenden Stelle des Knochens beweisen, dass dieselbe keiner
directen und grösseren Gewalt ihre Entstehung verdanke und darauf
hinwiesen, dass die Scheitelbeine und namentlich die mittleren Partien
der Pfeilnahtränder durch die Compression des Kopfes im Becken stark
vorgewölbt werden, wobei ein Auseinanderweichen des Knochens entlang
der Ossificationsstrahlen hier leichter möglich ist, als an anderen
Stellen.
Bei leichten Entbindungen können wir, ausgenommen wenn, wie im oben
erwähnten Falle, Ossificationsdefecte und deshalb abnorm brüchige
Stellen an den Schädelknochen sich fanden, nicht wohl zugeben, dass
Fissuren oder gar Fracturen, die wir am Schädel eines Neugeborenen
nachwiesen, durch den Geburtsdruck entstanden sein sollten. Nach
schweren Geburten, namentlich bei engem Becken, werden wir mit
Rücksicht auf obige Beobachtungen einfache Fissuren oder (an den
Nahträndern) einfache Fracturen, die an solchen Stellen sitzen, die
bei der Modellirung des Schädels eine grössere Spannung oder, wie
die Nahtränder, eine stärkere Zerrung erleiden, vom Geburtsdruck
ableiten können, weshalb +Dittrich+ (l. c.) mit Recht behufs
Differentialdiagnose von später entstandenen Brüchen die Erwägung
empfiehlt, ob am Schädel sonstige Spuren einer stattgehabten grösseren
Compression, besonders stärkere Uebereinanderschiebung der Nahtränder,
zu bemerken sind. Dagegen werden wir mit einer solchen Annahme zögern,
wenn ausgebreitete oder mehrfache Fracturen sich finden, oder wenn
gleichzeitig ausgebreitete Quetschungen oder Continuitätstrennungen
der weichen Schädeldecken sich ergeben. +Losser+ (Bericht der
Berliner gynäk. Gesellschaft. December 1883) hat auf Brüche der
Orbitaldächer bei Zangengeburten aufmerksam gemacht. Bei der Dünnheit
der Orbitaldächer wäre es nicht unmöglich, dass Fissuren derselben auch
bei spontanen Geburten sich bilden könnten. Subperiostale Ecchymosen
daselbst sind unseren Erfahrungen nach nicht selten, auch haben wir
bei einem in Steisslage ohne Zange todtgeborenen Kinde, dem bei der
Entwicklung der rechten oberen Extremität der Oberarm gebrochen wurde,
suffundirte Fissuren beider Orbitaldächer gefunden.
[Sidenote: Verblutung.]
Während der Geburt kann die Frucht auch an +Verblutung+ zu Grunde
gehen. Dies kann zunächst geschehen bei der keineswegs seltenen
Insertio velamentosa der Nabelschnur, wenn der vorrückende
Kindstheil das „Velamentum“ zerreisst. +Hüter+ hat 12 solche Fälle
zusammengestellt, wovon 10 schon während der Geburt starben. Einen
anderen Fall bringt +Valenta+, Memorabilien, 1874, Nr. 5, und einen
weiteren +Langerhans+ (Arch. f. Gyn. XIII, 304). Nach +Mironoff+
(Deutsche med. Wochenschr. 1882, Nr. 28) wurde in Dresden die
Insertio velamentosa bei 0·46-0·57% der Schwangeren beobachtet. Doch
wurde dadurch eine das Leben des Kindes bedrohende Blutung niemals
bedingt. Ebenso kann Verblutung eintreten, wenn eine allzu kurze
Nabelschnur abreisst. Es wurden Fälle beobachtet, in welchen die
Nabelschnur blos 10 Mm. lang war (+Sclafer+) und solche, wo sie ganz
fehlte (+Stute+, Monatsschr. f. Geb. 1856, VII, 1). Solch abnorme
Kürze kann auch vorzeitige Lösung der Placenta bewirken. Endlich kann
bei gemeinschaftlicher Placenta ein Zwilling nach Geburt des ersten
sich verbluten, wenn dessen Nabelschnur nicht doppelt unterbunden
wurde. Einen derartigen Fall hat +Brachet+ in Lyon beobachtet. Ueber
zwei Fälle von Verletzung der Nabelschnur während des Geburtsactes
mit Blutung berichtet +Westphalen+ (Arch. f. Gyn. 1893, XLV, pag. 94).
Tod des Kindes nach der Geburt.
_1. Tod durch Lebensunfähigkeit_.
Ein Kind kann nach der Geburt zunächst deshalb sterben, weil es nicht
die Fähigkeit besitzt, selbständig weiter zu leben. Die österr. St.
P. O. vom Jahre 1853 (§. 90) forderte bei Verdacht auf Kindestödtung
ausdrücklich die Erforschung der +Lebensfähigkeit+. Die neue St.
P. O. enthält keine solche Bestimmung, dagegen verlangt der §. 90 der
deutschen St. P. O., dass bei Oeffnung der Leiche eines neugeborenen
Kindes die Untersuchung insbesondere auch darauf gerichtet werde, ob
es reif oder wenigstens fähig gewesen sei, das Leben ausserhalb des
Mutterleibes fortzusetzen.
Letzterer Ausdrucksweise hatte sich auch die frühere österr. St. P.
O. bedient, und es scheint daraus hervorzugehen, dass die Gesetzgeber
hierbei vorzugsweise nur solche Früchte im Auge hatten, welche, weil
sie zu früh geboren wurden, entweder sofort oder kurze Zeit nach der
Geburt sterben müssen. Da jedoch eine Unfähigkeit zum selbstständigen
Leben auch bei vollkommen reifen Kindern bestehen kann und sowohl
diese, als auch wegen vorzeitiger Geburt lebensunfähige Kinder,
obgleich sie den Keim des Todes in sich tragen, doch nicht immer
sofort oder kurze Zeit nach der Geburt sterben müssen, so ist der
Begriff der Lebensfähigkeit, respective Lebensunfähigkeit, selbst in
der angegebenen Fassung, ein sehr verschwommener. Soviel steht jedoch
sicher, dass auch ein Kind, welches binnen Kurzem wegen Unreife
oder anderweitig bedingter Lebensunfähigkeit von selbst gestorben
wäre, getödtet werden kann. Wie ein solcher Fall richterlicherseits
aufgefasst werden würde, ist weder aus dem Strafgesetz, noch aus
der St. P. O. zu ersehen. Doch lässt die Bestimmung des §. 23 des
preussischen Regulativs: „dass, wenn sich aus der Beschaffenheit
der Frucht ergibt, dass dieselbe vor Vollendung der 30. Woche
geboren ist, von der Obduction Abstand genommen werden kann,
+wenn dieselbe nicht von dem Richter ausdrücklich gefordert
wird+“, darauf schliessen, dass eventuell auch bei zweifellos
lebensunfähigen Früchten nach anderweitiger Todesursache geforscht
und der absichtlich bewirkte Tod geahndet werden kann. Zweifellos
könnte in einem solchen Falle die bestandene Lebensunfähigkeit den
Thatbestand der Kindestödtung nicht alteriren, würde jedoch als
Milderungsumstand in Betracht gezogen werden, wie dies einzelne
ältere Strafgesetzbücher ausdrücklich bestimmten.
Die Lebensfähigkeit des Kindes kann zunächst bedingt sein durch
+mangelnde Reife desselben+. Der Zeitpunkt der Schwangerschaft, von
welchem an die Frucht bereits geeignet ist, selbstständig weiter zu
leben, lässt sich nicht genau präcisiren, doch lehrt die Erfahrung,
dass erst von der vollendeten 30. Woche angefangen die Früchte als
lebensfähig angesehen werden können, eine Erfahrung, von welcher auch
das oben erwähnte Regulativ ausgegangen ist.
Auch jüngere Früchte werden von der 20. Woche angefangen und selbst
noch vor dieser meist lebend geboren (nach +Kleinwächter+ 23·58%),
wenn sie auch in der Regel sofort sterben. Ausnahmsweise wurden sogar
Früchte aus der 25. Woche (+D’Outrepont+) und wiederholt solche aus
der 27.-29. Woche (+Ahlfeld+, Arch. f. Gyn. 1875, VIII, 194) am Leben
erhalten. Anderseits tritt auch nach Vollendung der 30. Woche die
Lebensfähigkeit nicht mit einem Schlage und vollständig auf, sondern
ist anfangs eine noch geringe, ebenso wie die Resistenzfähigkeit der
Frucht gegen äussere Schädlichkeiten, und beide nehmen desto mehr zu,
je mehr sich die Frucht ihrer vollkommenen Reife nähert. Daher ist
auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind eines natürlichen Todes
(an Lebensschwäche) gestorben sei, desto grösser, je früher dasselbe
vor dem normalen Ende der Schwangerschaft geboren worden ist.
[Sidenote: Früchte aus der 30. bis 40. Woche.]
Dass eine Frucht bereits +die 30. Woche+ vollendet habe, schliessen
wir zunächst aus der Länge, welche um diese Zeit mindestens 40 Cm.
zu betragen pflegt. Früchte, die weniger als 40 Cm. messen, kann man
schon aus diesem Grunde in der Regel für lebensunfähig erklären, selbst
wenn andere Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Frucht die 30.
Schwangerschaftswoche bereits überschritten habe. Das Gewicht beträgt
1500-2000 Grm. Die Haut ist stark mit Wollhaaren bedeckt, beginnt
sich mit Fett zu unterpolstern, wodurch sie dicker und gegen früher
weniger geröthet und die Formen des Körpers mehr abgerundet erscheinen;
das Kopfhaar ist noch spärlich und kurz und die Pupillarmembran ist
entweder vollständig verschwunden oder nur in Resten vorhanden.[503]
Bei männlichen Kindern sind die Hoden bereits aus dem Leistencanal
ausgetreten oder wenigstens im Durchpassiren desselben begriffen und
der Hodensack ist stärker gerunzelt; bei weiblichen Kindern beginnen
die Labien durch Fettbildung sich stärker vorzuwölben. Die Nägel
erreichen fast die Fingerspitzen und fangen an härter zu werden.
Das Gehirn besitzt bereits ausgebildete Windungen und im Dickdarm
findet sich reichliches dunkelgrünes Meconium. Im Fersenbein findet
sich gewöhnlich ein Knochenkern von etwa 5 Mm. Durchmesser (+Toldt+,
„Ueber die Altersbest. menschl. Embryonen“. Prager med. Wochenschr.
1879, pag. 121), im Sprungbein ein etwa um die Hälfte kleinerer. Das
mittlere Gewicht des Mutterkuchens beträgt 451 Grm., die mittlere
Nabelschnurlänge 46 Cm.
Am Ende des +neunten Monates+ (36. Woche) hat das Kind eine Länge von
42-44 Cm. und ein mittleres Gewicht von 2000 Grm. Die Fettbildung hat
zugenommen, das Gesicht ist weniger gerunzelt und bekommt ein volleres,
freundlicheres Aussehen. Die Haut hat bereits das blassröthliche
Aussehen wie bei reifen Neugeborenen. Die Wollhaare fangen an sich
etwas zu verlieren. Im Sprungbein findet sich ein Ossificationskern von
5-6 Mm. (+Toldt+). Durchschnittliches Gewicht der Placenta 461 Grm.,
durchschnittliche Länge der Nabelschnur 47 Cm.
[Sidenote: Eigenschaften reifer Kinder.]
Das am Ende des 10. Monates geborene, also +reife Kind+ ist
durchschnittlich 50 Cm. lang und hat ein Gewicht von etwa 3000 Grm.
Die Haut ist mit Fett reichlich unterpolstert, das Gesicht und
die Gliedmassen sind voll und gerundet, die Gelenksbeugen tief,
die Wollhaare an den Schultern meist noch ziemlich reichlich,
sonst spärlich. Das Kopfhaar ist dicht, 1·5-2 Cm. lang. Die
Kopfdurchmesser betragen nach +Casper+-+Liman+’s zahlreichen Messungen
durchschnittlich: bei Knaben der quere 8·5, der gerade 10·8, der
diagonale 12·6; bei Mädchen der quere 8·3, der gerade 10·0, der
diagonale 12·0 Cm. Die Weite der Stirnfontanelle, d. h. den kürzesten
Abstand der parallelen Seiten des Rhomboids berechnet +Fehling+[504]
bei reifen Früchten auf etwa 2 Cm., den Occipitofrontalkopfumfang
auf 34-35 Cm. Die Knorpel der Nase und der Ohren sind fest und
elastisch. Die Schulterbreite beträgt durchschnittlich 12·5, der
Trochanterenabstand 8 Cm. Die Entfernung des Nabels von der Symphyse
schwankt nach +Hecker+ zwischen 3 und 5·2, die von dem Schwertfortsatz
zwischen 5·8 und 8·7 Cm. Die Hoden finden sich im gerunzelten Scrotum;
bei Mädchen ist die Schamspalte geschlossen. Die Nägel sind hornig
und überragen die Fingerspitzen, nicht aber die Spitzen der Zehen.
Die unteren Epiphysen der Oberschenkelknochen enthalten in der Regel
einen etwa 5 Mm. breiten Knochenkern. Häufig findet sich auch in
der oberen Epiphyse der Tibia und im Würfelbein, ausnahmsweise auch
schon in der Epiphyse des Humerus ein Ossificationspunkt (Toldt, l.
c., auch +Barkow+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XVI, 328).
Das durchschnittliche Gewicht der Placenta beträgt 500 Grm., die
durchschnittliche Länge der Nabelschnur 50 Cm.
[Illustration: Fig. 121.
Knochenkern am Durchschnitt der unteren Epiphyse des
Oberschenkelknochens eines reifen Neugeborenen.]
[Sidenote: Länge. Knochenkerne.]
[Sidenote: Gewicht reifer Kinder.]
Von diesen Zeichen der Reife sind am constantesten und daher
verlässlichsten die Körperlänge und der Knochenkern in den unteren
Epiphysen der Oberschenkelknochen. Doch auch diese zeigen selbst
unter normalen Verhältnissen Differenzen. So fanden +Casper+-+Liman+
als Minimum der Körperlänge 41·8, als Maximum bei Mädchen 56·6,
bei Knaben sogar 62·4 Cm. Neugeborene Mädchen zeigen in der Regel
eine geringere Länge als Knaben. Auch der Ernährungszustand der
Mutter sowohl als des Kindes, sowie eventuelle Krankheiten machen
sich in dieser Richtung bemerkbar. Ebenso zeigen Mehrlinge kürzere
Längen als ebenso alte Einlinge. Der erwähnte +Knochenkern+ ist eine
erbsenförmige Ossification im Centrum der betreffenden Epiphyse, die
aus faulen Epiphysen als rundlicher Körper ausgeschält werden kann.
Er wird in der Weise aufgesucht, dass man das betreffende Kniegelenk
durch einen Querschnitt eröffnet und, indem man die Weichtheile mit
der einen Hand zurückzieht, mit der anderen den Epiphysenknorpel
des Femur durch senkrecht auf die Längsachse des Knochens geführte
Schnitte in dünne Scheiben zerlegt. Ist der Knochenkern vorhanden, so
präsentirt er sich am Durchschnitt als eine kreisrunde, netzförmig
ossificirte, blutreiche Scheibe von Fliegenkopf- bis Linsengrösse
(Fig. 121), die bei frischen Leichen scharf von weissem Knorpel sich
abhebt, weniger, wenn dieser in Folge von Fäulniss blutig imbibirt
erscheint. Der Knochenkern tritt nur ausnahmsweise schon am Ende
des 8. Monates (einmal fanden wir einen 4 Mm. breiten schon bei
einem blos 45 Cm. und +Hassenstein+ [Zeitschr. f. Medicinalb. 1892,
pag. 129] sogar bei einem blos 40 Cm. langen Kind), häufiger im 9.
und am häufigsten erst im 10. Schwangerschaftsmonate auf, so dass
sein Vorhandensein mit grosser Sicherheit die Erklärung gestattet,
dass die Frucht entweder reif oder dem Zeitpunkt der Reife auf 4-6
Wochen nahegerückt sei. Doch ist man nicht berechtigt, aus dem Fehlen
des Knochenkernes allein die Reife der Frucht zu bestreiten, da
es nicht gar selten ist, dass auch bei entschieden ausgetragenen
Kindern der Knochenkern noch vollständig fehlt. +Hartmann+ (Beitr.
zur Osteol. der Neugeb. Tübinger Dissert. 1869) vermisste ihn bei
102 reifen Neugeborenen 12mal, +Liman+ (l. c. 848) unter 413 Fällen
14mal. Wir haben ähnliche Erfahrungen gemacht und noch häufiger
beobachtet, dass bei entschieden reifen Kindern der Knochenkern nicht
wie gewöhnlich 5 Mm., sondern nur 2-3 Mm. im Durchmesser betrug,
was keineswegs nur bei schwächlichen, sondern auch, ebenso wie das
vollständige Fehlen, bei ganz gut genährten und gesunden Kindern
vorkam. Als äusserste Grösse des Knochenkernes bei Neugeborenen wird
von +Liman+ 9 Mm. angegeben. Letztere ist selten, doch haben wir
bereits einmal einen Knochenkern von 9·5 Mm. gefunden. Das Gewicht
neugeborener reifer Kinder variirt vielfach je nach dem Ernährungs-
und Gesundheitszustande der Mutter sowohl, als des Kindes selbst. Als
geringstes Gewicht fanden +Casper+-+Liman+ 1750 und als höchstes 5250
Grm. +Hecker+ fand unter 1096 Kindern nur zwei mit einem Gewichte
von 5000-5500 Grm. Ein ganz ungewöhnliches Gewicht zeigte ein von
+A. Martin+ entbundenes Kind, welches noch nach der Enthirnung 7470
Grm. wog! (Virchow’s Jahresb. 1876, II, 591.) Unter vielen Tausenden
Geburten auf G. +Braun+’s Klinik kamen nach dem Berichte von +C.
Fürst+ (Wiener med. Wochenschr. 1883, Nr. 12) nur zwei Fälle vor, in
denen das Gewicht 5000 und etwas darüber (5300) betrug. Das erste
Kind war 55½, das zweite 57 Cm. lang. Ein von uns untersuchtes,
durch Ruptur des Cervix in die Bauchhöhle ausgetretenes Kind wog
5060 Grm., hatte eine Länge von 60 Cm. und einen 7·5 Cm. breiten
Knochenkern in der unteren Epiphyse des Femur.[505] Die schon
von +Chaussier+ gemachte und neuerdings von Andern bestätigte
Beobachtung, dass das neugeborene Kind in den ersten 2-5 Tagen
nach der Geburt an Gewicht abnimmt (in Folge Wasserverdunstung und
Fettschwund), verdient auch in forensischer Beziehung Beachtung[506],
noch mehr aber die Thatsache, dass nicht blos durch Benagungen
von Ratten u. dergl., sondern auch durch Fäulniss und Maceration,
sowie durch Mumification, sich das ursprüngliche Gewicht bedeutend
vermindern kann. +Dupont+ („De la perte de poids des cadavres
dans l’air atmosphérique“. Pariser These, 1889) und +Ipsen+
(„Ueber postmortale Gewichtsverluste bei menschlichen Früchten“,
Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, pag. 2), fanden,
dass bei an der Luft liegenden Leichen besonders Neugeborener, die
Gewichtsabnahme schon am ersten Tage beginnt, anfangs gering ist
und mit eintretender Fäulniss rapid vorwärtsschreitet. Bei unreifen
Früchten erfolgt die Gewichtsabnahme rascher. Verletzungen vermindern
durch den Blut-, eventuell Substanzverlust, aber auch durch raschere
Verdunstung und Transsudation das Eigengewicht.
Die Lebensunfähigkeit kann ferner bedingt sein durch +Mangel+ oder
+Verbildung+ oder +angeborene Erkrankung der zum Leben unumgänglich
nothwendigen Organe+.
[Sidenote: Lebensfähigkeit monströser und kranker Früchte.]
[Sidenote: Angeborene Erkrankungen.]